Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 15. I 8 O O. Es ist vorgekommen, daß die Banknoten in den hiesigen Hand« llMsge" ö dn'n, Keifte und ^chcnkhauscm gegen übermäßigen Rabat in Haares Geld umftzt. lzttris vermuthlich in das Ausland verschlept, und dadurch der Mangel des haaren Geldes, und der Mißkredit der Banknottn vcr:nenrt !vcrde; da nun das Zirkulare von 22. Aua. 1797.' ausdrückllck voraeftbcn hat, dafi die Annahme der Banknoten in dem vollen untcroer^ewantte^^uli^des^f l.-lfg darauf qeseztenWerche von Nlem^nd verwelqert ver^n darl, und selve in der Egenschaft a!s baä-r^b Gelo auch " Prwalzaolunqön, und lm all^ncinen Handel und Windel als sol.be angHhen werden müssen, w wird dicse ^irkular-Wclsun^ nn allgemelneuBen^mus qsvlssenschastmit dem gemaßensten Bc'fatze nidurch mieuett, daß man die Uldcrtreter zur unnachsichtl ch n Strafe ziehen werd?. Lat 'a '' am 15. Hornung 1300. ' Gleichwie nach der Bemerkung des Hofkriegsrates die v. Jahre beschehkne Aufforderung zur Emsendung a-zlichcr Verbandstucke für die vor d m Fclnde verwundeten Soloaten von dem aedeikllHsten i?r^ »olgc war; So erheischet cs o>e Vorsicht, daß auch heuer für e nen wei-tern Vorrath an diesen Erfordernden zu der so wichtigen Hetluna der verwund ten Mannschaft gesorgt wer^ Man yat schon ^lele redende Beweise von der Menschenliebe des Publikums, welche es sicher hoffen lassen, daß bei fottwahrenden gleichen Umständen auch der Eifer ^ur Forssetzung der freiwilligen m/lden Beiträze an Charpien und Pau« schen nicht erkatten, sondern vielmehr sich verdoppeln wrrde. Wclcke ' Beiträge dann zur wciters gehörigen Bestellung wie im v-^akre an das Kreisamt abzugeben sind- Laibach den 12. Febr. i^^. ^ Da der Vcrpfiegsoffizier Lahner mit Ende dieses Monats von der Laibacher Me,S Magazmbverrechnung abgelöset wird, so ersuchet er allc rel^ctn en Partheyen welche von 1. März 1799. herwcrts an ihn als Privatmann oder an das Lalbacher Haupt Verpssegsmag izm eine Forderung zu.machen, oder sonstige Rechttungsnchttgkett zu pflegen haben, solche bmncn bls (iilide März d. I. um so gewisser zu llqmdiren, als er widrigenfalls ohne welters feine Rechnungen schliesst, und tür lMe Forderung mehr zur Rede stehen, würde. Kurrende. Mit höchsten Hofkanzleydekret vom 24ten vorig, empfangen am 4ten dieses, ist über verschiedene von den Landesstellen gemachte Anfragen in Betreff des neuen Klassenstenergeschäfts folgende höchste Entschließung herabgelanget, daß: itens. Die Stipendien, die jahrl. iQofl.übersteigender Klassenmäßigen Steuer nach den in dem tz. i. des Patents ausgemessc-nen Prozenten allerdings zu unterliegen haben. Dagegen aber seyen Stipendien unter dem Betrag von icx) fl. jahrl. von der Steuer frey zu lassen. 2tens. Seyen überhaupt alle Fondsgüter, da sie wra privsw-rum besessen werden, lediglich so, wie alle übrigen Privatgüter zu behandeln, und folglich von selben die Fassionen in der nämlichen, für alle übrigen Privaten in dem Patente vorgeschriebenen Art einzureichen, somit auf jedes derselben, die nach den bestimmten Prozenten ausfallenden Steuerbeträge von den betreffenden Fonds zu entrichten. ztens. Haben jcneKaplane, deren Gehalt sich nicht auf inst. erstrecke, keine Steuer zu entrichten, jedoch könne auch nicht gestattet werden, daß die Pfarrer solche Kapläne, welche sie nur freywillig und ihrer Fasston in Abschlag brin- gen, sondern der diesfallige Abschlag seye ihnen nur bey jenen Ka-planen gestatttt, die ordentlich gestiftet sind, und denen sie also den stlftungsnMigen Betrag aus ihren Einkünften abrechen müsscn. Wenn aber der Kaplan einen loo fl. jährl. erreichenden Betrag genösse, so verstünde es sich von selbst, daß er solchen zu tatiren, und Klassenmassig zu versteuern habe. Bloße Manual-und soqe-nannte.Kurrentmessen, machen krinen Gegenstand aus, daher seyn auch die blossen sogenannten Meßleser, die kdigl'ch von den ungewissen und zufälligen Mcßstipendien leben, von der Steuer frei zulassen. Endlich 4tens. haben die minderjährigen, noch in ihrer Eltcrn Brod und Haus stehende Kinder, die em kleines loo ft. nicht erreichendes Einkommen gemessen, und so auch die übrigen Personen dieser Ka-thegorie, deren Einkommen jahrl. Kx>fi. nicht erreichet, wenn sie nicht unter eine in dem Patent besonders bestimmte Kathegorie ge-hören, überhaupt der Steuer nicht zu unterliegen. . Welche höchste Entschließung zur allgemeinen Benehmungs-Wissenschaft hiemit eröfnet wlrd. Laibach dm 7. Hornung 1800. ' Uiber ein zwischen den hohen Hofgehörden, wegen Vermögens-Ausfolqung nach allen sowohl österr. als anderen Thetten ^ aus wecken immer die Franzosen vertneben sind, und die alte Ordnung de?Din"ewV hergestellet ist,, gebogenes Emvern^^^^ ist höchsten Orts entschieden ^ im La de für diese Provimen, weil ke ne femdllche ^rupp^n stch tm ^auoe wehr besinven, in so weit wieder für gehoben anzusehen seyeil, als etwa Nt auf das Vermögen besonderer Dersonen oderFanulten namentlich entweder auf höchste politische Anordmmgen, oder aus Anrussung der Privaten solche Verbothe gerichtlich, oder ausser-aericktlick veranlaßt, und erkannt worden seyen. Diese höchste Schußfassung wird nun aus eingelangten hohen ^nssatnlendckret vom 23. des vorigen, empf. den 1. d.M.zur Nme nen VenelMUUgs-Wisscnschaft eröfnet. augemein^,^^ ^^ ^ Hornung i8°o. ^Vorladungs-Edikt. Nachdeme der auf dcn 2vten December 1799. bestimmt gewesene Wahltaq zu Besetzung der bey dem Landesfürstlichen Magistrat der Stadt ZMl, durch den 'Austritt des Anton Guring in Erledigung kommenden Bedicnstung dos Sindikers und ersten Rathsmanns (für welche Bedienstung em Gehalt von jährlichen 400 fi. ausge-Messen ist), aus Abgang der Kompetenten nicht hat vorgenommen werden können, folglick für nottwelldlg befunden worden ist, einen andeiwettcn Mahltag ant d'N 6ttn des künftigen März zu veranlassen, so wird solches mit«cmc tt:ndgcmackt, daß inner dieser Zeit-frist Zeder, der um gl da.!n> I rdlcnnung sich in die Kompetenz ftl^n will^ stine Fähiakcttvbc^me vor dem k. k I. O. Appella-zions-^berarricbt in Justiz- und Rrlnnnalfach, dann indem po-lttlschcn vor dem k. k. Landes-Gubernuim, so wie die Beweise über seine Derkunasart und übriges Betraget, nebst einem glaubwürdigen' Zeugniß der sick eigen gemachten windlichen Sprache bey dem k k Ztllier Kreisamt beybringen müsse, dannt sonack an den auf den 6ten Mmz 18^. best-mmten Wahltage, die Wahl ausdcn hiezu sahig L efundenen, in der vorgefchrtrbeuen Ordnung vorgenommen werden könne. Graz, den 29. Jänner i8. Edikt. ^ « Das k.k. peinliche Halsgericht in Ost-Galizien zu Kraka«/macht mittels dieses Edikts allgemein bekannt, da3 der aus dem Ost-Galizischen Dorfe Gora Vrzyczyna im Kreide Misleniz gebürtige, und vermuthlich adelicher in diesem Dorfe ansässiger Miterbe Peter DombrowZky, welcher sich letzthin im Dorfe Rodose des Tarno^ bienser Kreises aufgehalten hat, wegen einen im Wirthshause zu Tomskoviz des Vochnenser Kreises, in der Na ht hon ?iten Mnz auf den nen April 1799 in Gesellschaft anderer an 6 Personen begangenen Mordraub angeklagt worden sey. Dahero wird dieser Peter Dombrowsky zur persönli^er Erscheinung binnen 6O T5g"N vom Dito dieses Edikts an voi' dieses k. k. Ost-Galizische peinliche s^ilsa^i s>t zu seiner V^rt^idig'tng üb?r das ihm angeschuldete N^örechen hiemit fürgcfordert. Krakau, den isten November 1799. Marktpreis des Gecraids aWer in Lalbach den 12 Febr. 7802. l'. jkr. si. kr. ft. «lr. W^itzen ein halber Miener Ä^eyen --- 2^12,29 ^56 Kukuruz - » - - Detto - - - - - s__ ! ^.!_ __ _^ Korn - - - - Detto - - - - ^50! 14^ 1 38 Gersten - - - - Detto - - - - 1.36'--------. _- — Hirsch - - - - Detto - c - - 1^47----------------- Haiden - - - - Detto - - - - 1 31-------— — Haber - - - - Detto - - - - 1 13^ —I-------^ Magistrat. Laibach den 13. Febr. igoo. ,'- Anton Pauesch, Rattossizier. « Den 15. Febr. sind in Laibach folgende Zahlen gehoben worden: 44. 85. 52> 26. 24. Di^Gysiige Zichuns wird den i. März 1322. in Graz^vor sich gehen.