N16 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 157. Dinstag den 14. Juli 1874. (304—2) N». 4531. Studentenstiftung. Mit Beginn des zweiten Semesters des laufenden Schuljahres ist die erste Dr. Georg Su-pan'sche Studentenstiftung im dermaligen Iahres-ertrage von 43 st. 94 kr. wieder zu besetzen. Zum Genusse derselben sind vorzugsweise "me, gut gesittete und gut studierende Jünglinge aus der Anverwandtschaft des Stifters, in Ermanglung solcher aber Studierende aus der Pfarre Avbajn, und sodann aus den Pfarren: Vigaun, Nadmannsdorf, Lees und Löschach berufen. Der Bezug ist auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkt. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fnrstbischöflichen Ordinariate zu. Diejenigen, welche sich um diefe Stiftung bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths- und Impfungszeugnisse, dann den Schulzeugnissen der zwei letzten Semester, eventuell mit dem ihre Verwandtschaft mit dem Stifter nachweisenden Documente belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Schuldirection bis 20. Juli 1874 Hieher zu überreichen. Laibach, am 19. Juni 1874. K. k. Landesregierung fur Krain. (305-1) Nr. 1089. Bezirksrichterstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Adelsberg ist die Stelle des Bezirksrichters mit der VIII. Nangsklasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Er-langung jedenfalls auch die Kenntnis der krnini-schen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, wollen ihre gehörig belegten Gesuche bis längstens 30. Juli d. I. bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftmäßigen Wege überreichen. Laibach, am 13. Juli 1874. B. k. Landcsgerichls-Prä'sidium. (303—2) Nr. 4873. Rathsdienersstelle. Bei dem k. t. Oberlandesgerichte für Steier-mark, Kärnten und Krain ist eine Rathsdienersstelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese, eventuell um eine infolge der Besetzung dieses Postens in Erledigung kommende Kanzleidiener- eventuell Dienersgehiljenstelle bei diesem k. k. Oberlandcsgerichte hadcn ihre eigenhändig geschriebenen, gehörig belegten Gesuche längstens bis 9.August 1874 beim gefertigten Präsidium einzubringen. Jene Militärbewerber, welche auf diefe Stellen «flectieren, haben den Borschristen des Gesetzes vom 19. April 1872, Nr. 60 N.-G.-B., und der Ministerial - Verordnung vom 12. Juli 1872, Nr. 98 R.-G.-Bl., zu entsprechen. Graz, am 24. Juni 1874. Vom Präsidium des k. k. Vl'erlandesgcrichtes. (289^-3) Nr. 2811. Zur Besehung von zwei provisorischen Gefangenwach Aufsehersstellen II. Klasse in der t. k. Männerstrafanstalt zu Laibach mit der jährlichen Löhnung von 260 st. ö. W. und 25"^ Activitäts-zulage, dann dem Genusse der kasernmäßigen Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportion von 1'/^ Pfunden und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformierungsvor-fchrift wird hiermit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Sprachkenntnisse, insbesondere der beiden Landessprachen, und ihrer bisherigen Dienstleistung binnen vier Wochen, vom 8. Juli 1874 gerechnet, bei der gefertigten k. k. Staatsanwaltschaft zu überreichen. Aus die Erlangung dieser Stellen haben nur solche Newerber Anspruch, welche entweder nach der kaiserlichen Verordnung vom 19. Dezember 1853, Nr. 266 R. G. B., oder nach dem Gesetze vom 19. April 1872, Nr. 60 R.-G.-B., sür Civil Staatsbedienstungen in Vormerkung genommen sind. Jeder angestellte Gesangenwachaufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung feine definitive Ernennung erfolgt. Laibach, am 29. Juni 1874. A. K. Staatsanwaltschaft. (301—2) Nr. 7074." Kundmachung. Das in den letzlverslossenen Wochen beobachtete Auftreten von Diphteritis und Darmlatarrhen mit Diarrhöen läßt befürchten, daß nach dem Aufhören der kühlen, abnormen Witterung ein Plötz liches Steigen der Temperatur, dadurch rapides Fallen des Grundwassers und Entwickelung von massenhaften Pilzbildungen und Zersetzunsproduc-ten eintreten und infolge dessen die oben besprochenen Krankheiten, welche auf vermehrter Pilzbil-dung und Uebertragung durch Pilz beruhen, hef tiger auftreten werden. Um diesen ungünstigen Verhältnissen prophyb aktisch entgegen zu arbeiten und den Ausbruch einer Epidemie zu verhindern, hält es der Magistrat sür nothwendig, während der Sommermonate die allgemeine Desinsicicrung der Abortc .anzu ordnen. Damit jedoch diese Maßregel allgemein durchgeführt werde, wird der Magistrat die Desinfec-tion durch seine Organe in sämmtlichen Häusern der Stadt ohne Rücksicht darauf, ob solche außerdem von den Hausbesitzern selbst besorgt wird, vollziehen, wofür als theilwcise Entfchädigung von jedem Abort dem vollziehenden Organe gegen Ein^ zichung der Marke der Betrag von 3 kr. zu be? richtigen sein wird. Stadimagistrat Laibach, am 19. Juni 1874.