Nr. 1,87. Samstag den 17. August 1850. 3 »53l!. (2) Nr. 3710. Kundmachung. Das Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit den Ministerien der Justiz» und der Finanzen für die Durchführung der Gruud-entlastung zu verordnen befunden: «Daß die Grundenllastllngä-Bezirks- (Districts-) Commissionen auf Verlangen d.r Parteien verpflichtet sa>n, übrr die vor dem Nuh-jahre 1848 ausständigen Rückstände an Urba-rial« und Zehcntleistui.gen, sowie über alle rückständige VeränderllllgüyMch^>„ und ablösbare Lri^ siungen über Erscheinen beider Theile Vergleiche aufzunehmen. — Diesen Vergleichen wud die gleiche Wirkung wie den gmchtliä'en Vergleichen dsis,e-legt. Die Verhaudlungöprotocollc und die Aus ftrtigunqen der Commissionen über derlei Vergleiche sind stampch'rei zl, behandclü. In diesen äiergleichen darf jedoch von der Nlchtzuhaltung einer Zahlungsfrist der Verlust der übrigen nicht abhängig gemacht werden. Die Einzahlungen auf Grundlage diescr Vergleiche haben unmittelbar zu Handen d^'r B.rechtigten zu geschehen nnd diese lehtcrn selbst dic Executiouen vor dem ordentlichen Richter anzusuchen " Dieß wird in Folge hohen Munsters! - Erlasses vom i). August 187,0, Z. ^342.». hiemit zur allgemeinen K^nittniß ge^rachl. Laibach am 12. August iX»l». Vom Präsidmm der k. k. Grlmdentlastungs Landes - Commission für Kram. Der Präsidenten - Stellucrtreter: B r a n d st e t t c r. Der Eccretar: V,. Anton Schöppl. 3. l55I. (1) Nr. 11255. Kundmachung der k. k. Statt Halter ei für Krain, di< Errichtung einer Berg-und Forst-^ ^' ection fü r die Kron l ä n d er Steier^ '"^^'k, Kärnten und Krain, dann für ^?6 Schwefel werk Radoboj in Croa-.^n und die A erarial« Schürfungen ^ der Militär-Gränze betreffend. Laut Erlasses des Herrn Ministers für Lan-bescultur und Bergwesen vom 15. Juli l. I., 3. Ilw8, haben Se.'k. k. Majestät mit a h. Ent-schließung vom 13. Juli l. I. die Errichtung einer neuen Berg - und Forst - Direction für die Kronländer Steiermark, Kärnten und Krain, dann das Schwefelwerk Radoboj in Croatien und die Aerarial - Schürfungen von Tcrgowc in der Militär-Gränze, mit dem Sitze in Gratz zu genehmigen und gleichzeitig den bisherigen Bergrath und Oberbergamts-Director zu Klagenfurt, Julius v. Helms, zum Vorstande dieser neuen Berg- und Forst-Direction, mit dem Titel und Range eines k. k. Scctionsrathes allergnädigst zu ernennen sseruht. Dieser Berg - und Forst - Direction wird in dem Kronlande Krain das k. k. Bcrgamt in Idria mit allen zu der unmittelbaren Verwaltung desselben gehörenden Betriebszweigen unterstehen. Rücksichtlich der Ober - Administration der Reichsforstc in dem Kronlandc Krain wird eine abgesonderte Verfügung elsiießen, so wie auch der Zeitpunct, und wann die neue Berg-Forst-Direction in Gratz beginnen wird, nachträglich veröffentlicht Werden wird. Mit dem Beginne der Wirksamkeit der k. k. Berg-und Forst-Direction in Gratz, wird jene deö bisherigen k. k. Oberbergamtes in Klagen-fürt aufzuhören haben und dasselbe als aufgelöst zu betrachten seyn, und es wird an dessen Stelle d'e k. k. Berghauptmannschaft für Kärnten, Krain und das Küstenland in Klagcnfurt nach jenen Grundsätzen organisirt werden, welche in dem Ministerial:Erlasse vom 26. Mai d. I- (Reichügcsctz. «nd Regierungsblatt, Stück I^XlV) für diese Bergbehörden bereits ausgesprochen worden sind. Se. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom l3. Juli d. I zu genehmigen geruhet, daß das bisher bestehenoe k. k. illyrische Oberbergamt in Klagenfutt, so wie die proviso-nsch cnichtete Eteinkohlen^Schürfungs Direction in L^ben aufgelöst, und an deren Stelle eine, dem Ministerium für Landescultur und Bergwesen unmittelbar untergeordnete k. k. Berg- und Forst-Direction für die Kronländer Steiermark, Kärn-ten und Krain, mit dem Sitze in Grah, errichtet werde. Dieser Berg- und Forst -Direction werden zur administrativen Leitung unterstehen: n. In Krain: Das k. k. Bergamt in Idria, mit allen zu der unmittelbaren Verwaltung desselben gehörenden Betriebszweigen. I). In Kärnten: 1) Das k. k. Bcrgamt Raibl; 2) das k< k. Bleiberg, jedes mit allen seinen Vetriebsanstalten und Vcrwaltunqszwcigen; 3) alle Neichsforste dieses Kronlandes, und dieselben verwaltenden Forstamter und sonstigen Forstorgane. c'. In Stciermark: 1) Das k. k. Oberverwesamt nächst Maria^ Zell; 2) das k. k. Oberverwesamt Neuberg. Beide mit allen ihren Betriebs-und Verwal- tungszweigcn. 3) Das k. k. Eisengußwerk und Verweöamt St. Stephan bei Kraudath; 4) Das k. k Verweöamt Eibiöwald mit Krumbach und den Steinkohlenbergbau«?!! in Eibiöwald und Schwanuberg, ' ' ^....................' " 'Mi t Diäten- ^^)alt Quartiergeld Classe---------------------------------------------- __________> Gulden 1. Secretär.......... IX. IWtt 1«U> II. dto .......... IX. MW W Officialen des RechnungS-Departements . . X. 8W 8N I. Eoncipistcn.......... X. 7u l»5 l Ingrossisten des Rechnungs-Departements . Xl. 5W 50 Registrator und Expediter....... X. 8lw 8U I. Kanzellisten......../ XI. 50N 5U ! 1l. dto ......... Xl. 5W 5U ! lll. dto ......... XI. 4W 4U IV. dto ......... Xl 4NN 4N Amtsdicner........... — 30« 30 ! Hausdiener........... — 250 25 Der Zeitpunct, wann die neue Berg- und Forst-Direction in Gratz beginnen soll, wlro nachträglich veröffentlicht werden. Wien am 15. Juli 1850. Thinnseld. "- p» 1520. (3) Nr. 658. Von dem k. k. Landeögerickte Laibach wird in der Rechtssache des Herrn Wolfgang Grafen v. Lichtcnberg wider Herrn Siqmund und Frau Maria Karis, Eigenthümern der Herrschaft Schnee berg, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider die Letztern bei diesem Gerichte Hr. Wolfgang Graf v. Lichtenbcrg eine Klage auf Bezahlung der verfallenen Kaufschillingsquote pr. W305 st. 3t» kr., dann der vom ganzen Kaufschillingsreste pr. »4 Uhr v°i diesem Gerichte M"^,'""°. . . Da der A«fc„«. diesem Gerichte undekonnt, u"v >°e,l elbe «,el-,eicht auö den l, k. L.bl°,.°'n «bwe,end sind s° Hot »«,. ,» deren Nerche,d>gung und auf ihre Gefahr und «„kosten den !)m°tt,gen Ge-., Ob,ak als Lmatoi bestellt, mit welchem die anacdrachte Rechwlache nach der bestehenden OcrichtLordnung ausgeführt und entschieden werden wild, H>e>r Sigmund »nd Fran Mari» Kon« werden dessen zu dem Ende «innert, damit sie 39« allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Herrn I)i ! Oblak, Rcchtsbehelfe an die Hand zu geben, oder j auch sich selbst cinen andern Sachwalter zu be- ! stellen und diesem Gerichte namhaft zu machen. « und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen j Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, ! da ste sich die aus ihrer Verabsäumung ent- . stehenden Folgen selbst beizumeffen haben werden. Laibach den «. August 1850. Z. I5:w. (1) Licitations - Kundmachung. Mit Dccret der hohen k. k. General - Bau-direction vom 26. I^li 185U, Z. ^'^zz, und Intimation drr löblichen k. k. Baudirection deß Kronlandes Krain vom U. August l85U, Z. 2488, ist die Herstellung einer Schlcgclwehre und eines Vcrschließungswerkes i.n Save-Durch-stiche unterhalb Gurkfeld bewilliget worden, welche Bauten im Absteigerungswege an den Best-bieter hintang'gebcn, und zu diesem Ende am 2(l. August 1850 Vormittags, nöthigen Falles auch Nachmittags, die Licitaüon in der Amtskanzlei der k. k. Vezirkshauptmannschafts-Exposi-tur Gurkf^ld abgehalten werden wird. Die 52U Current - Klafter lange Schlegelwehre besteht aus einer l Schuh hohen Faschinendet-tung, dann :i Reihen FlechtMine, welche von .Klafter zu Klafter in der Quere, der größern Haltbarkeit halder, mitcreillander mit feilen Bmd-wieden in der Verflechtung gebunden, und die leeren Zwischenräume ü'der der Faschinenbettung mit großen Flußkieseln oder Bruchsteinen gchörig ausgefüllt werden müssen. Der Ausrufspreis für die Herstellung dieser Schlegelwehre wird nach der Ad)ustiru"g ausge^ outen mit....... 2U12 si. - DaS Vnschlilßungöwcrk besteht in 1740 Current «Klafter 8 1l» Zoll starkem Fichtenholz, woraus ??H Stück Pilotten verfertiget, und auf die e^orderliche Ter ^lcculionvs.ichs deö ^)ell!» ^oyanil, lvo^liil' von Rcif!,ltz, ^cwall< l,a^e^' seiilc^ ä)^leib .^lü,' Il)i,)>nu! l^o.^I«!', gcgen Anion Krä.^vc von 'i'o^ol, ii' die rfeculioc Heil dittUlig der dem lvr^ovc geyöligeli, ju l'<»l»<»! «ul, ^^»s.,. Nr. l! gelegenen u^d im Giuadduche dcr Hclllchä!! Orlencg «ul> Ur!?. Nr. 230 vortommen. den, gc-ichilich aus 700 ss. bcwelihrle», Hallidllbe, wegen aliö dcm w. ä. ille,gleiche von l. Iuin 184^ Z. l'l9 schuldigen 55 fi. 34 ti-, 5 ">„ Iü'ciesscn u. ^lcculiunbkostcn hicramts gew'Ui^el, und cs sind zur Vornahme die Tags.,lzui!ge>! auf den 17. Sep-linder, aus den !7. Ociobei und ^us c>en ltt. !)io< vemdcr »Ü5U, icdeöm^l VolmiNag 9 Uhr llnd im Orie dcr ?1ic^lilal mn 0cm Beisay« desiinnnc n'uc-(e», daß dle Ncaluai nur lici dei o>li«en ^cilblcluxgs-lagi'llzul,^ unlcr dem ^chatzungswcliyc hiiv.angcge. l'en lvert,cn wird. Der Grundl'uchsert^cl, die Llcilaiion^cdin^. nisse. nic!) welche,» jeder Meistbieter daä lU "/« V.,dium ,^u e'Iegen hat, und ^5 Schätzu>i^ploio' cull erliegen hieigerichls zur dcliedigen ^inlicklönahme. K. K. Äezir^gcrichl Üaas am 3 August 18^0. q. 1524. (1) ' Nr. 2692 Edict, 5ÜM, dem k. k. Bezitl!?ge,ichie i!aas wird liie-mu bekannt czelnacdl: 6s sey iil dcr iKreculionssache des Herrn Johann k."/^''von ^lteneg, ^l« Gewall-iragcr ftines valets X)eni, I^han» lil»^!^i-, gegc» die Äartholoma Iuoaic^^'sche Veilaßm^ssa, unier Ve.ttclung de^ (äuraiois Heosg !>lll'^i uon l^)ro5. d.lq, »vc.qen rer aus dcm >v. ä. Ae'i,ltiche vom 1l. Jänner !847 schulden 41 l fi. ll7 tr-, ü<^ I"' "tltsscn und ^inbnn^ungskoslei, i.l d>« geilolciun.q ler ,n obigen ^ell.lß ssel^iigei!, zu Ulll,al-«k.,l su!, ^ons,. "!)ir. l7 ftclegeneii, und im G>lmdduche dec ^r^schafc Auersperg «"!. llrl-. Nr. !!i)0, Amf. N -778 vovkolnmendei, Hall'bude und der zum H.unc i„ llünlll'ljk», Nr. 8 «l 17 gelwrige», Wal0an!l)cilc in !»i«l«>'l^ ) lilulllili, u!id l)!x;i'l ,ln»l-lil<0, >>n gerichl' lictie» Ge^ll,mlscha^ungöwtlll)e von »350 si., hier-amis gcwilli^el, und seyen z,i dcrcn Vornahme dic Tags.i.ln^en auf den 1<>. Vlpcember, aus den 1^-^ciol'cr und auf den 1«. Nuremder l^5l), jedes-mal Vormittag 9 M,r und im Orie dcr Neali'aicn mic dem ^cis.lye bestimm: worden, dcn wird, elliegcil hiergtsichih ^lc dclitbigen Cin-sichiönal)me. K. K. Wczilksgericht L^aß am 3. August 1N?0. 3. I5!l47"(3) Nr. 3777. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß dcs am II. Apn! l850 zu Pod^ow Hä ^cr. ? velstv'denen '/ü Hüdlcrs Franz Nusi, aus was immer für cinem illcchlögvunde eine Forderung zu sielwi vermeinei,. werden aufgefordert, bei der aus den 17. EepllM» der l. I., Vormittags 9 Uhr anberaumten tzolwv' calions - und A»l?and!ungt,lags^l)ung so ^ewiß zu cr-scheinen, u„d lhre Rechisansprliche darzuihun, als sie sick widliqentz die Folgen des §. 814, b. G. B., nur selbst zuzuschreiben l)abe" werden. K. K. Beziikä^ericht Umgebung Laibach's am «. Juni 1850. Z. 1494. (:!) Jagd - Verpachtung. In der Gemeinde Vodiz, welche die ganze Pfarre umfaßt, kommt die Jagdberechtigung auf ein oder auch auf 3 Jahre, entweder ganz oder in kleinern Parthien, in Pacht auszulasten. Die hiezu Lusthabenden wollen sich bis zum 24. d. M. an den Gemcindevorstand verwenden. Gemeindevorstand von Vodiz am 10, Aug.185U. Z. »523. (3) Zur Ausarbeitlma der Urbarial-Laudemial - und Zeyend - Ablösung zweier Herrschaften in Unterkrain wird ein befähigtes Individuum gesucht. Nähere Auskunft im Zeitungs-Comptoir, und aufschriftliche Anfragen unter der Adresse „(^. Nr., Post Oberlaibach." Z. 15ltt. (2) In Nosenbüchel nächst Laibach ist eine Wohnung von.'! oder 6 Zimmern, mit Küche, Speis, Keller, Stall, und auf Verlangen auch mit einem Garten, billig zu vergeben. Das Nähere ist beim Eigenthümer dortselbst zu erfragen. Z. 1422. (3) D2^ Vortheilhaftes Anerbieten. Ili einer angenehmen und reichen HaUpt-Provinzstadr ist eine im besten Betrieb u„0 seit :w Jahren bestehende Geschirr- Handlung (Porcellan, Terralit, Steinmasse, Steingut :c. ), wegen Kranklichk.it der Inhaberinn zu verkaufen. Der reine Nutzen, nach dem Mittel-Ertrag der letzten l! Jahre gerechnet, stellt sich auf jährlich N5,0 bis ,3M» si. (5. M. Der feste, bar zu leistende Preis für sämmtliche, aus gangbaren Artikeln bestehende Laden- und Magazins-Vorra'the, der brillanten Laden Ein« richtunq, Gas-Apparat :c., ist 55M» fl. C. M. Das Gescha'ft ist leicht von einer Person zu führen. Wirkliche Kauflustige erfahren das Nähere bri der Redaction der „Laibacher Zeitung" Z. '244. (3) Persisch Inseeten tödten-des Pulver. Aus Tifliä in Persien erhielt ich eine Sendung echten In sec ten Pulvers, dem vcr allen derartigen Mitteln unbedingt der Vorzug gebührt. Gegen alle schädlichen und lästigen In-fetten wird dasselbe mit überraschendem Erfolg angewendet. Es vertilgt Flöhe, Läuse, Schwaben, Ameisen, Fliegen, Motten u. s. w. Man hat nichts damit zu thun, als einige Prisen dahin zu streuen, wo sich die Thiere aufhalten, in die Ritzen der Bettstellen und Meubeln gegen Wanze?', auf die Betttücher vor Schlafengehen gegen Flöhe und Wanzen; im Zimmer hie und da gegen Schwaben, Motten, Fliegen u. s. w. Welchen Nlitzcn diescö Pulver namentlich Reisenden verschafft, in^m sie demselben überall ruhige Nachte verdanken, ist kaum nöthig zu erwähnen. Ein mit meinem Namen versiegeltes Fläschchm ist zu haben für 40kr. C.M, I. wiuntmi. 39? Z. 152U. (2) Nr. 352«. Kundmachung. Zu Folge Erlasses des Hohn, k. k. Ministeriums für Handel, Gewerde und öffentliche Bauten vom 20. Juli 1850, Z. :^(ji4, wird für den zweiten Semestcr 1850, und zwar vom I. August 1850 a«gefangen, das Postrittgeld sür ein Pferd und «ine einfache Post folgendermaßen festgesetzt: 2" Qberöstnreich ..... I si. — kr. " Balzburg .-->.. 1 „ — „ „ Böhme« - - ' - . . I „ — „ /, Mähren......1 „ — „ " Schlesien......1 „ __ „ „ ^>alizien......1 „ __ „ „ Ungarn ...... i ^ ___ ^ „ Siebenbürgen.....1 ^ __ ^ „ der Woywodschaft und dem T^'mescher Banale . . . I' „ — „ „ Civil-Croatien (mit Ausnahme deö croatischen Litorale) . I „ — „ „ Civil-Slavonien . . . . i „ — „ „ dercroatisch«slavonischen Mi-litärgränze (mitAusnahme dcr Bezirke des Ottochaner und Liccaner Regnnenttö) . I „ "" „ im Ottochancr und Liccaner-Regiments-Bez>rke . . I „ 1" „ Im croatischen Litorale (mit den Stationen: I^mm?, ,I<;ll<> eli'lllic^ - 8/cllc), (^xli-^u^ilicxn, ^otleticl^ und lv/^v^rill . . . . . I „ ^ „ In Eteiermark.....1 „ 4 „ „ Nieder-Oesterreich . . . ^ , 2 „ „ Kärnten......1 „ 4 „ „ Krain.......I „ « „ ., Tirol.......^ " » " im Küstenlande (Tri,st) - - - ^", " " Die Gebühr für cin," gedeckten Gtatlonswa^ gen wird in j.dem Be^rke auf die Hälfte, und für «inen «»gedeckten Wagen auf den vierten Theil des für ein Pferd und eine Post bemessenen Ritt-geldeö festgesetzt. , DaS Postillons-Trink« und Schmiergeld bleibt unverändert. ^" Ittpercentige Zuschlag bei Berechnung der PaMgielögcbühren, bei den Brief-, Eil-,Malle- u. ^"'wnenfahlten hat dort, wo solcher gegenwättig .^^ findet, auch fernerhin fortzubestehen; wcl- , ^ l)lcrtnit zur allgemeinen Kenntniß gebracht K> K. Postdirection. ^^aibach am 8. August 1850._________ 6' l527. (2) Nr. 3522. Kundmachung. In dem Markte Schönbach, im Kronlande Nieder-Oesterreich, ist eine Postcxpedition errich-ltt worden, deren Wirksamkeit mit I. Juli 1850 begonnen hat. Die Verbindung wird mit dem Postamte Rapottenstcin durch tägliche Botcnposten hergestellt. Was hiemit bekannt gemacht wird. K. K. Postdirection. Laibach am 7. August 1850. ^^,.^^ ö. 152» (2) ^Nr. 3442 Kundmachung. Zu Folge Eröffnung der hohen General - Direction für Communicarionen wird die in Kirchdorf, im Kronlande Steiermark, bestehende PostExpedition, vom I. August d. I. angefangen, in den Eiftndahnhof nach Pcrnegg übertragen. Was hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdireclion. Laibach am 2. August 1850. s. 1528. (2) Nr. 3463. Kundmachung. In dem Markte Pinkafeld, im Kronlande Ungarn ist eine k. k. Postexpedition errichtet worden, welche am Itt. Juni ihre Wirksamkeit begonnen, und sich mit der Aufnahme und Bcstel-sung von Korrespondenzen sowohl als Fahrpost« lendungen zu besassen hat. (Z. AmtS-Bl2tt Nl-. 187, v. 17. Aug. 1850.) Die Verbindung dieser ncuen Postrrpcbiiion wird durch cme tägliche Botensahrpost zwischen Pinkafeld und dein zunächst gelegenen Postamte zu Friedberg in Steiermack hergestellt. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K, Postdirection für Krain. ! Laibach am 3. August 185U. Kundmachung. Zu Folge Elöffnung der hohen General-Direction für üummutlicatlon sind dle BriessannN' lungen (Postrxpcd tlonen) in Vag - Tcpla und Hlava, >m Kronlande Ungarn, u, t. k, Postämter mit Pserdewechsel umgestaltet worden, und tre> ten als solche mit 1. August d. I. in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdircction. Laibach am 31. Juli 1850.___________ Z?I532?"(2) Nr. 340,. K u n d m a ch u n g. Zu Folge Eröffnung der hohen General-Direction für Communicationen wird vom 15, August d. I. augefangen, das Postcnauömaß zwischen Policzka und dem Vahnhofe Zwittau auf 1'/^ Post erhöht, hingegen das Postaus-maß zwischen Policzka und dem Orte Zwlttau selbst, wie bisher, mit einer einfachen Post l>e- lassen. Wiis hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Pustdircclion. Laidach am 31. Juli 1850. Z. ,535. (2) Nr. "«^ « n- A ch tens: Verweigert eine Partei bei Paarung des Schrankenö, der Brücke oder oer Ueberfuhr die Entrichtung der Gebühren, oder wvllte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe vn-pstichtet, diesen Beistand zu leisten. Neuntens: Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer solchen GcfäUs-Uebertretung betritt, das Sieben- und Einhalbfache der Gebühr als Sicherstcllung der Strafe in Barem einzuhebcn, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder deä Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzehrungssteuer- oder Controlsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gefälls-Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die weaen der gedachten Gefälls-Verkürzungcn ein-siießendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, insoweit die^e Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. , Zehntens: Die Entscheidung der sich aus die Einhcbung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien steht den Cameral-Behörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gesälls-Behörden über alle Mauth - Angelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu ge-ocn. Diese Behörden sind berechtigt, ihn hiezu im Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Strafboten oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Camera! - Bezirksvcrwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Finanz - Landes - Direction, und gegen die Entscheidung der ^ letztern gleichfalls binnen 4 Wochen an das k. k. Finanz - Ministerium ergriffen werden. Eilftens: Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. küstenländischen Guberniums vom 26. Juni IV37, Zahl 18574, erfolgten Kundmachung rücksichtlich der Ueberladung zu wachen, und die Anzeige hiervon an die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll - Verzeh-rungssteuer - oder Controllöamt zu machen, )c nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in deren Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstation näher liegt. — Wird die Anzeige richng befunden, so gebührt ,hm daü Drittel des eingebrachten Snafbetragev. ,^el Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular - Verordnung des k. k. kujtcn-ländischcn Guberniums vom »3. Juni IU4U, Z. l:tU3«, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladung der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Brette der Reife der Räder und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung .ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. Zwölftens: Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauth-Bollete von der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. j Dr ei zehntens: Der Pächter verbm-j dct sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschillmg monatlich in Vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillings zu erlegen kömmt, und die spätestens acht Tage vor dem Antritte der Pachtung bei der betreffenden Beznkö-Ver-waltung geleistet werden muß — Diese Caution kann im Baren oder mittelst Hypothekar-Sicherstellung oder in k. k. Staatöpapieren bestehen, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden. — Die Einverleibung der Hypothekar - Sicherstellung in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten des Pächters. Zur Erleichterung jener Versteigerungölusti-gen, welche bereits Pächter einer Acrarialmauth sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbchördc, in deren Gebiet die Mauthversteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth oder mehrere Mauthe bereits gepachtet und ihre dieß-fälligc Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapicrcn geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpachtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eme an dem Tage der Pachtversteigerung auögefer-tiate Bestätigung der competenten Bezirksverwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pacht- zinsrückstande von der von ihm bereits gevach. teten Mauth aushaftc, und daß auf die von ihm als Caution dieser MauthstaUon gewidmeten, ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und übcrdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihm ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden-Tilgung^ ^ fonds-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vierzehn tens: Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarial - Gebäude vorhanden sind, in welchen derselbe unterbracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in demselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. F ü n f zehntens :' Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die ihm bestimmte Casse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am IU. eines jeden Monats zu bezahlen sind. Se ch zehntcns: Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes oder bei Concretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen, zu den Concretal - Pachtobjecten gehörigen, jedoch selbstständigen Mauthobjectes durch ein Elementar- oder durch ein anders, von ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtsdeständig zu liefernden Beweise durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtigt, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der entgange-nen Benützung des ihm entzogenen Mauthobjectes entfallende Pachtschillings - Quote nicht übersteigen darf. — Als selbstständiges Mautl> object wird übrigens bei Concretalpachtungen jede Mauthstation augesehen und behandelt, welche in der Versteigerungs - Kundmachung als eine selbstständige Station und mit einem selbstständigen Ausruföpreise aufgeführt wird. — Behufs der Ausmittlung der auf das entzogene selbstständige Mauthobject von dem Concretal-pachtschillinge entfallenden Pachtschillings-Quote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der für das gepachtete Concretal-Object gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrufspreise zu dem Gesammtausrufs-preise vertheilt. Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Elementar - Ereigniß angesehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen berufen ist. — Alle von dem W'Ucn des Pächters abhängenden, daher durch M Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjectes behebenden oder bcschrancenoen Umstände, so wie alle Zufälle und ^rclgnme, die bloß auf eine Verminderung des Mcyloo-jectes in größcrem oder geringcrem ^ca^ einwirken, durch welche aber die Benutzung eines felbstständigen Mauthobjectcs ntcht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeige uhrten Abfall am Ertrage des gepachteten Obstes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die Entschädigungsgcsuche wegen entgange-ner Benützung der Pachtobjccte müssen binnen der pcremptorischen Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, «ft» bei der Bezirksbehördc, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, überreicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. Siebcnzeh ntens: Für den Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Beholden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgchaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu könn n glaubt, offen stehen soll. —- Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle, wenn der Pachter die bcdun» gene Caution nicht zur gehörigen Zeit leistet, oder den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gcfälls-Bchö'rde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Vernehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pachter zugleich in anderen Wegen zur Erfüllung des Vertrages zu verhalten. — In jedem dieser Falle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge »ncht eingebracht Ausweis der Weg-, Linien-, Brücken- und Ueberfuhr-Mauthstationen in dem unter der Gesammtbenennung »Küstenland" bestehenden Kronlande, welche für das Verwaltungsjahr 1861 und beziehungsweise 1862 und 1W zur Pachtversteigerung gebracht werden. Benennung Kategorie Ausrufs- Der Pachtvcrsteigerung Camera!«_________________________ _________^__^. Tariffs. p^is für ____________ Bezirk Classe Ein Jahr d e r M a u t h - S t a t i o n e n. in Gulden Ort Tag Capodi- ) Capodistria...... Wcgmauth III 84tt6 ^« ^ ^ - .. >. «° < (Capodlsina be. der k.k. 24.Augusts" stria / Rooigno...... dto. m 2!<»4 /Cam.-Bez.-Verwaltung ' Trieft, alte Schranken . - Llmenmauth ^ Triest " d!r^3'a" , ^, driest bei der , k. C. 2«. August 18.0 alten OptschinaerStraße dto. f'^" meral-Bez.-Verwaltung. undnothigenfalls Triest, neues Lazareth . . dto. "'" an den daraussob Seffana....... Wegmauth ^ ^ -^ gendcn Tagen. Prosecco...... dto. ^^ Basovizza...... dto. " Wörz, Triester Sttaße . . dto. ' ^<^g » Kärntner Straße . . dto. ill / >, Ißnihbrücke . . . dto. j l Brückenmauth ^ ^ 7ft58 Vniz," ' ,' ' ' ' ^ l^cch,^. über den Isonzo !n j Görz, Wiener Straße . . Wegmauth Nl 4234 Vlückenmauth ^ ) Heidenschaft ..... Wegmauth lU ) 2828 Vrückenmaulh ^ ) Merna ...... Wegmauth II ) 2«?4 Brückenmauth I ) Sagrado...... Wegmauth l ) 4'M» Brückenmauth III ) <>. „ ^. . ^ ^, . Monfalcone . . Wegmauth 1 ) ,9,5 _M.r alle Stationen zu 2. September s«.._ ..... Nrückenmautli l ) ^"z, be, der k. k. Ca« 1850 G"z ^^^ . ^ ^" II ^?? '"'"" Bez. - Verwaltung mit der etwa e. Gradisca .....' dto. U "!4 ^"?"^'" Messe....... Ueber fuhr über die ^0..'. II / 5 '^7^ Versa.......Brückenmauth üver den Iudri U > «00« den nachfo gen- und über die ^'.'. 111 > den Tagen. Visco....... Wegmauth II ^'' Nogaredo...... dto. U I«" Brazzano...... Brückenmauth -" Plava....... Wegmauth U "U Canal....... dto. I ) 725 Brückenmauth ll ) Woltschach...... Wegmauth II ^, ! Karfteit....... dto. ll ^«> ^ Flitsch....... dto. lll ) ^ Brückenmauth Ul ) Mittelprel...... Wegmauth U 87 >cse sämmtlichen Werke sind in der Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung von Ign. Alois ____ Edler v. Kleinmayr in Laidach zu haben. sämmtliche Prcisc vm'lchcu sich m ößcrrclchücher (zl)»v. 5 Mnl,zc. ^ G. H. v. Thumb-Ncuburg, Deutschlands ^rennunst von Nom. ^ Aufruf an das deutsche T^olk. gr. ». Weimar, ^nt. Geh. f Ntlil. od., ft. 1« kr., od. 1 fl.^.'M. st Deutschland zu seiner Freilieit gsdirl,en, bat vieles Ae z^enr, aber i^ht nicht meln Passende, samm! nmnchem (Ou-W Dringt „„^ zirstl'lt; aber iu kirchlicher Hinsicht scheint ^ nur nichts geschrbeu zu wollcu, souderu das Altberge-i^'tr, der alte Aberglaube und Fauatiomn? scbeiuen sogar ^,,Haupt ciuls Neue zu erhebe«» und dir kaum sirungenr I^ischf Freiheit zu erdrücke». Dir nie wiederkehreude Ve-i^l,M ^,^ ^,^,1 ;i;^,^ loözursißi-u ist gl'kmnmru! Wol->„i.^^ sic unbenutzt vorüdrrgsbrn Ilisso^^ uud wir brfrciru ^/uns vou scinrr Prirstsllilrrschast? Wrn dn'ft'höchst zeit-ls. ^u FragfU cmzirhrn und bcschlifti^rn, dl>r wird sir iu ^<^strIn'udl'U wichlijU'U Schrift brsrisoigrnd rrläutcrt findcu. ^^ Zi e u e st e s Meiheitsbuchlein, 8 dirj^i,^" Nc6)te, Frciwile» u. n nut dm crstcn^lrmrnt.n dcv pol.nsch.n b 3"t zu vslst.dcu ,n drrscl-di. n ^ '^ ""d unwind da zu stehen, und d.c Rrchtc, H ' '/"""'nugni und erkämpft, krnu.n zu ler.icu und nn n" .iu l.'l'Nll-!!u l)"-tet il,»n dlc oorstshmdr popular M'Nchr,,, N„^sz„fZ"d..' ei,rz.-stcu und lncktrstm Mittel. !^hrenWrrth diwu d.-r Name des rühmlichdekauutmVerf. D i^ 2l nsftr ü ch e der Wlawen li^^'U östevoich. tt. prcnßisclicn Staaten, nameut- «'' "?i den Vl>rs,äu,vn in l^alliziru. Posen ll. ^rass. '^> (^rli. ^-)itl,l. o>>.-e? kr.rlniu. od.'H ü fr <5.-M. tz. ^NH«auSq., - odwobl riuD'lttscher—hat sich liufdi» ht^Punkt d. Slawen gestellt, ummtt möglichster Uubrfangcl,' In, >l'le lmnier lallter werdenden Ansprüche in »nserm Nater-l.,7 W würdigen. Dennoch zei^tell sich ,'eiileu blicken nur Iil k^Mmzeu uud ciue'üälizl. Planlosigkeit d.Partc,fulner, d,r ^' "»»d,üill7EH,nrl^Nouue im Htlostcr zu Fvan-^ . zi«ci iu Prag lieben Wciliagungen te.'/!e f-Völimeu »,.da« übrigeDeutsäüanvwichtige-. dr '^5 ^ A^'schlusl dieses Jahrtausends sick ereianen- > duv^^l^acbcnlirite,,; wvrunter d. jünqstrrfolftte. > l»usl?Mistdeutu«a dcs O r.itels vcrunstlü<^tc <>zeclicn- > ^t U"nd. — >A.iü einer im Prämonstvatenser Stifte ü T-l "^'zu^vag aufbcw. döbm. Handschrift aua d. ^»ahrh. zz,m Erstenmal verdeutscht»,, mit h,storl-l schon u. politischen Erlciutcrunsscn versehen, zr. 8. ^ )itt,l, oder 3? kr. vliein. oder S« kr. (>'ouv.°Mz. Änch Die^nigsn, welche vou prophstischen Sprühen sich lmMudig lächelnd al,nveudrn, werdeu diese Vchrift ^rwit uicht undnriediqt u. nicht ohur Urderraschunc, nus der Hand legen. ___voltethümlichc Vorbrrtilungöschulc für die Geschworuenricbtev iu Dcutschlaud, um sie in kürzester Zeit «uf den Ttandpunkt ^u ererben, über den Ankl,issc-ft>n,d ,,,»!> üb^r das Tllnlldig i« Stvafs»i«!en ,„it nnn'iue Einführung der Geschwornrn^rrichts deror, uud eß mus; ^' der tüchtige Staatsbürger daralif gefaßt sein, als solche,- gr-wählt zu werden. C3 ist daher Zeit, das; mau sich zn diesem ^i'renamte vorbereite. Die vorstelu'Uds zritgem.is!^ kleine Schrift macht eö leickl, sich hierüber Grundsätze zu dildel,, um ein richtigcü Urtheil zll^fällen und Justizmorden vorzubeugen. IS Heß, wa« thut der Thüringischen Gisenbnhn (Gesellschaft not!,? (fin Wort an die nächstbevorsteh (^eneralvcrsa,nmluna> Gbds. Geh. ^ Nthl. «? kr. Der Mnsci?inenva«^V oder Atlas «nd Bcschreibunq der Maschinen-Elemente. Zum Gebrauch f. Msischiucnbllucr. Archi-tectcu, Hcickncr, Künstler uud Haudwerker, sowie auch für polytcchuische, Mewerbe.-, Van-, Vevqschu' lcu lc. — Fortsetzung, eines vom Professor ^'vlanc zu Paris bcstonuenen Wcvkes. herausgess. von (5.. »artmaun. In H Vicferqn^ Drittc Lfv^., „lit « » lith. Foliot. l«. (fdds. «zNtl,?. od. Hfl.« z kr.Prei'>-aU'>v » ^fruqu. 4 )ltl,l. od. ? fl. rheiu. od. uv. Ä)t. (MI5N >n,ch ^c,< !!5. '^d. 1>,'5 >3ch,i>N'!>>'."'« der K»„s>s üüd .'.^inn'clke). Mit dieser !l. Lfrg, ist die« rden^'wichtige, interej,ante und so gut aufgeuommeueWerf, welches deiilem ^.aschnisüdauer, kciuer Gewerkosämle ,e. fel,len darf, geschlossen. 6r> umwstt diese Lieferung die Schwungräder, die Regulatoren und Mo deratl^ren, dir Hemmunae'l, ^>" und Aussrüäungen, Umkup pelungen, Daumen undSchribeu, ^rummzapsen, ^ahudogcu uub BalanclerZ nebst Lenkstangen uud die Maschlnengrrüstr. Vm. Schreiber'S vollständiges Handbuch der Nhrmacherknnft, besonders in Veziehunst auf Thurm,- Wand- und Htutzuhrcn, Taschenuhren aller Art, als Svmdel,-(5vlinder- und Ankrruhrcn ic. mit und ohne Aepe-tir- und andere Werke, serner astronomische und nautische Uhren, sowohl hinsichtlich ihrer ^instruction und Nrftulivuua,, als auch ihrer Reparatur. Nebst einer detaillirten ^»sammcnsirUuu» s»lcher Vcrbcsscl„na.cn uud «.rrfindunaen, welche sclt «» — »0 fahren in iwftlaud. Frankreich u. Deutschland l gemacht worden sind und welche al» wlrkllHe Fort- Dckritle brzeiclules werven ",,,,^^. M,t 22 ssoiiot. Abbildnngen. ». >-,. ^.reis 34 Nthl. od. 4 fl. <0 kr. ruein. odor 2 ss. 4H rr. ^onv.-Miinte. !.-fl a»ch l>c» ,7. ^i, ,, n«Ul» ^cha^rlavll ^cr ,!<:»',:: . Ha,"5w^: (bleich aUi'il übrigen Künsten lind Gewerben Hal d:r Uhrmachrrkuilst nicht allrill in Frankreich uild England, son« der» auctz in Deutschland wahreuH drr ersten Hälfte des l9. Jahrhunderts so große Fortschritte grmacht, daß junge Lrutr, die sich dieser Kunst tuidmeu, mich Urlirrstehuug ihrrr Lehrjahre nicht» Angelegrutlichrrrc! zu thuil haben, als sich näher mit ilnnn bekannt zu machen, Wein» diesrg sonst nur durtb rille kostspieligr Lektüre in- und auüländischcr lechllo-logische» Journale zu eriliögliclirll war, so bii'tet dagegen das oblgeHaildbuch drm lerudessicrigenUlnülachrr in einem wohlgeordnetem und üdersichllichen l^ailzeil Allrö, waü seine Kunst ln dieser «ezieliung angeht, zusammengestellt uild dllrch genaue Abbildunzen «"lälUerl, auch weit vollständiger dar, als irgend ein bl< j»tzt erschienenes anderes Buch dieser Art. — D. N Hay, töuia.1. Haus- und Decorationsmaler zu G»inburg. Die Gesetze der Farbenharmonie, »»«züglich für dic Zwecke der Haus-, Stuben u. Decoiationsmalerei, der ^libricatiou von ßl»vivktcu Tapeten «nd Tep-pichci,, wil> auch dcr 'papiertapcteu, derZcussdruk-kerei »lud dlr F>,l'ris»!tiou i'ililtf.irbi^cr tüewrbe aus Seidc, H^.»u»»wolle, Wolle u»3 »kr. rl,ciu,, l! fl. 'lttkr. E.-M- ?H, Band vc^ Zä'.i»>,'>> H<,nvN'csl< ) Dir »digr Schrift ist sowoh! in, theoretischer als praktischer Hinsicht »on drr aröhtrii Wnhtiakrit ulld wird den ydcngeuanMeu Zwcigeu industrlrllcrThaUgkcit, wenn sie gc»^ Misitärifche Schriften. v. Eara:^:an <(^en ral), l. oder ü4 kr. rhrimjch. G. <^iofnno, die pv.^liscl)c Trr,.«,ncl- und Pftiferschulc udlr Vorschrift zur Erlernung l,nd Ausdilbling dcr Tamvours und Qurrpfnfcr. Ginc Anweisung für Rcgi-mmtütambours und Selche, dcnc» cs oblirgt, drn Tambours das Schlagen zu Irln'rn, mit den Regeln üder den Platz der Tambours in tcr Schlachtordnung und über die Signale dcr Vieaimcntstamboul'i slir die verschiedenen Schläge. Nebst An? lcitunc, Tl-ommc»! zl> bauen :c. Mit 39 Milsikbeil-agen für dir -Pfeifer, woraus I I verschirdmc Signale, 19 Märsche aller Art u, 9 andere passende Musterstückr enthalten sind. Mit 6 lithograph. Abbildungen. Vrosch, ^ Rthl, od. 27 tr. rhein, >W,'. ^. ^lNlot. Nntc'rsncMlNH und Vnt^ hüllunz der simulirtci, u, verheimlichten ^rantheiten in Beziehung auf MiUtardi.xst. ', Nthl. oder 54 kr. Hnndl'uch der Pulvcrfabrikation. Nntcr Mitwirkung eines Artillerieofsicierö hcrausglg. von einem deutschen Techniker. Mit 7 lith, Taftln. i^ Rthl. od. '2 si. 6 kr. Gh. Mill^rc. Lectio::cn i»t Pistolrnschie? ße». Mit 1 Kupfer. ^ Rthl. oder 36 kr. Kr. v. Sydow, das Vucl) der Erfahrung für fungc Ofsicierc, oder Winke dcr Pflicht, Ehre und Lebens-klughcit fur Ofsicicre deutscher Heere zuin richtigen Verhalten in und «ußer >em Dienste. Mit 1 Tilclkupfcr. t Rthl. od» l si. 48 lr. 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V. die Darstellliug der wesrntl'' Orlr, drr N'olilrirchrlldrn Csstge und der ToilsttcnjVifrU, lleilell vrrbeffrrteu Vrrfahrunaoarten entsprechend, ganj! gearbeitet siilden. Mit der besondern Rücksicht, nuf w0^ lere Weise brsscre Resultate als früher zu erlangen, ^ glostenthcils Recepte der berilhintestell Pariser, London^ lWicllrr Parfümrurü benutzt wordru. — Fr v. Sydow, der Soldat nn Krie" tma""" , , i.n Weifte der Ordnung c».f .<"^l,d«r «l'rktN "ld tu,, Anf»rdcvungen dvr Zcit lntsprechendes Gaiuei bilden. ^< Beieuchtuna dcr üblichen Milicärjustiz der vorkomme« Arrest-, ^ibcö-, Ehren- und anderen Strafe», der Vcch Stand- u. ^ntgsrcchtc u. Ehrengerichte, der-Militarokon^ des !üerpflegu»as-, Beauartirungs-, Caserne'" u. L^zarttt,, lenv, >o w,e dcr niedern u. döticrn militärischen Bildung' stalten. Mit vergleichenden Rückblicken in di, vergangene ^, Ein treuer Wegweiser für allc Grade u. Wattungrn des A datenstandes. Mit l Titclkuvfer. >z Rthl. odcr 2 fl. ^ ^r. v. Sydow, Hiilfsbuch für Unters "ere und Soldaten der königl. prcuß. Infanterie, odcl^ begriff des WissmSwürdigstcn, in Beziehung auf ihre B^, M"Ng u. Pflichten im Kriege und Frieden, odcr im Fr«^ u. im Felddienst; nebst einem Anhange von Regeln üvcc nnlitärischen Styl mil Beispielen zu schriftlichen AM Nebst Porträt, 3 Steindrucken, die Bauart dcr Lags"' ten vorstellend und mit dem zu Notizen nöthigen Vteü's gament. Brosch. H Rthl. odcr 54 kr. V. (5 D Frtir. v Taube, das V^erci^ >m Bataillon, nebst der großen Parade. Ausführlich d<" stellt und durcl, Figuren erläutert. Mit 32 Tafeln. ^ geheftet in Umschlag l^Rthl. oder 2 si. l5 kr. «äm,!nl,ch ^cll«^ v,n Ä. F. Vo<«l daselbst.