Mehe unh Verordnungen der Landesöehörden für das Jahrgang 1876. Triest, 1876. Buchdruck»« bc8 Oesterr.-Ung. Lloyd. Ul (CI)nmitliHlili1)fii Veykichnih der im Jahre 1876 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnniuicn. Datum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt Zeitpnnct de« Beginnes der Wirksamkeit des Gesetzes oder der Verordnung ; ", 05 8 V. jo "II S cF7 T> <5 1875 27. Jänner Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, mit welcher Bestimmungen über die Einrichtung der Schnlhäuser der öffentlichen Volks- und Bürgerschule» und über die Gesundheitspflege in diesen Schulen für Istrien erlassen werden ' 187« 13 531 20. December Kundmachung des Präsidiums des f. f. tzandesschulrathes für Istrien, betreffend den genehmigten tzehrplan für die Realschulen der Marl grasschast Istrien 3 5 25. December Kundmachung der f. 1. Posldircclion für das Küstenland und Kram in Triest, betreffend die Festsetzung des Poftrittgeldcs boni l. Jänner bis Ende März 1876 1. Jänner 1 1 1876 5. Jänner Kundmachung der k. k. küstentändischen Finanz Direclion in Triest, mit welcher die bestehenden Einzahlungsterminc der verschiedenen directen Steuern und die Folgen der Nichtzuhaltung derselben neuerdings verlanibart werden 1. Jänner 2 3 30. Jänner Verordnung der f. f. küstcnländischen Statthalterei, womit ans Grund des Gesetzes vom 2. September 1876, v. G. B. Nr. 21, und mit Berufung auf den HandelS-Ministerial Erlast vom 23. Jänner 1876, Z. 2264, die in den für die Markgrafschaft Istrien bestehenden Landes-gesetzen vom 10. Mai 1863 (tz. G. B. Nr. 9), vom 18. März 1874 (f. G. B. Nr. 6) 11. v. 10. Juni I87f> (l\ G. B. Nr. 12) vorkom-menden Mastsätze in metrisches Plast umgcwandelt werden. . . . 19. Februar 4 25 30. Jänner Verordnung der k. k. kllstcnländischen Statthalterei, womit auf Grund des Gesetzes vom 2. September 1870, v. G. B. Nr. 22 und mit Berufung auf den Handels-Ministerial-Erlast vom 23. Jänner 1876, Z. 2264, der im §. 6 des tzandesgesetzeS für die gefürstete Grafschaft Gvrz und Gradišča vom 29. April 1864 (C. G. B. Nr. 11) vor-kommende Maßsatz in metrisches Mast umgewandelt wird 5 27 30. Jänner Verordnung der 1. t. lüsten ländische» Statthalterei, womit die in der Fcuerlöfchordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild «Magistrat»-kundmachung vom 23. Octobcr 1854, Z. 13963) vorkommcnden Mast und Gewichtssätze in metrisches Mast und Gewicht nmgcwan-delt werden 19. Februar 6 27 Datum des Gesetzes oder der Verordnung n Ij n 1 t Zeitpunct des Beginnes der Wirksamkeit des Gesetzes oder der Verordnung 5= "TT 53 N 187« 30. Jänner Verordnung der k. k. kitstenländischen Statthalterei, womit aus Grund de? Gesetzes vom 2. September 1875, L. G. B. Nr. 23, und mit Berufung aus den Handelsministerial-Erlaß vom 23. Jänner 1876, Z. 2264, die in der Bauordnung für die reichsunmittelbare Stadt Triest vorkommenden Maßsätze in metrisches Maß umgewandelt werden. 1878 23. Mär; 7 29 14. Februar Gesetz, wirksam für die Markgrafschaft Istrien, i» Betreff der Schonung des Wilde« 7. April 8 30 15. März Kundmachung der f. f. küstenländischen Statthaltern, betreffend die Heercsergänzung für das Jahr 1876 9 33 18. März Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend den Schutz des Feldgutes 20. Mai 11 37 4. April Kundmachung der k. k. Postdireclion für das Küstenland und Ärain in Triest, betreffend die Festsetzung des Postrittgeldes vom 1. April bis Ende September 1876 1. April 10 35 18. April Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei über die Entlohnung der Privattechniker für Functionen im Aufträge der Staatsverwaltung 23. Mai 13 49 14. Mai Gesetz, wirksam für die Markgrafschaft Istrien, womit die Herstellung, beziehungsweise Umlegung der Straßen a) Pingnente-Rozzo, b) Rozzo-Bragna bis zur Grenze des Gerichtsbezirkes Mitterbnrg, c) Pingucnte-Draguch bis zur Grenze des Gerichtödezirkes Mitterburg als gemeinsame Angelegenheit des ganzen Straßenconcurrenz- und GerichtSde-zirke« Pingucnle erklärt wird 2. Juli 16 69 23. Mai Kundmachung des Jstrianer Laudesschulraths-Präsidiums in Triest, betreffend die Activirung des Stadtschulrathes in Rovigno 23. Mat 15 69 26. Mai Kundmachung der f. f. kllstenländischen Statthalterei in Triest, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča und die reichsun-mittelbare Stadl Triest mit ihrem Gebiete, in Betreff der Schonung des Wildes 2. Juli 14 67 28. Mai Gesetz, wirksam für die Markgrasschast Istrien, betreffend den Schutz des Feldgutcs 18 73 25. Juni Kundmachung der f. k. kitstenländischen Statthaltern, betreffend die Bestimmung des Umfanges, bis zu welchem die israelitischen Cultusge-meinden in Triest und im Küstenlande zu dem im §. 1 der Ministerial-Berordnung vom 29. Mai 1876 R. G. B. Nr. 76 bezeichnten Zwecke, gemäß §. 2 dieser Verordnung, ausgedehnt werden 21. Juli 17 71 3. Juli Kundmachung des t. f. Obcr-1'andesgerichtes in Triest, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Opachiasella ans dem Sprengel des Bezirksgerichtes Monsalcone und Zuweisung derselbe» zu jenem des städtisch-delegirten Bezirksgerichtes Görz 1. October 19 87 14. Juli Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Ausscheidung der bisher zur Bezirkshanptmannschast Gradišča gehörigen Gemeinde Opachiasella und Zuweisung derselben zur k. k. Bezirks-hauptmannschast Görz 1. October 20 88 18. Juli Kundmachung des I. f. Obcr-Landesgerichtcs in Triest, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Ander aus dem Sprengel des t. k. Bezirksgerichte« in Eomen und Zuweisung derselben zu jenem des k. k. Bezirksgerichtes in Sesana 1, October 21 89 Datum des Gesetzes oder der Berordnung 3 li lj n l t Zeitpunct des Beginne« der Wirksamkeit des Gesetzes oder der Verordnung ®z! " o tl J-» Cf) W 187tt 1. August Kundmachung der 1.1. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Steuer; Zuschläge für den Zstriaiier Gruudentlastungs; und Landesfond pro 1877 1877 l. Jänner 22 91 •29. September Kundmachung der k. f. Postdireetion für das Küstenland und Krain in Triest, betreffend die Festsetzung des Postrittgeldes vom 1. October 1876 bis Ende März 1877 187« 1. October 23 93 9. Octobcr Kundmachung der f. t. küstenländischen Statthaltere!, betreffend die Feststellung des Formulars der den bestellten und beeideten Feldhütern in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča und in der Mark-grafschast Istrien auszufolgenden Bescheinigung ‘2. November 24 94 4. October Kundmachung der f. f. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Steuer-znschläge für den GrnndentlastungS- und LandeSfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca pro 1877 1877 l. Jänner 25 95 11. November Kundmachung der k. t. küstenländischen Statthaltern in Triest, womit die Statthalterci-Kundmachung vom '26. Mai l. I. (Gesetz- und Verordnungsblatt N. 14), in Betreff der Schonung des Wildes, außer Kraft gesetzt wird 187« 17. November 26 97 13. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die'Ver-qiltung der Mittaqskost für die Militärmannschaft auf dem Durchzuge pro 1877 1877 1. Jänner 27 99 Alphabetisches Uerzeichmß der im Jahre 1876 durch die Landesbehörden deS österrcichisch-illirische» Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen *). A. Aborte a» den öffentlichen Volks- und Bürgerschule» der Biarkgrasschaft Istrien; Bestimmungen über deren Herstellung und Einrichtung. 13, 59. Architekten; Kundmachung des Tarife- über die Entlohnung derselben für Functionen im Austrage der Staatsverwaltung. 12, 49. Armenfond; die Geldstrafen für die in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca begangenen Feldfrevel fließen in denselben. 11, 45, 47. — die Geldstrafen für die in der Markgrasschast Istrien begangenen Feldfrevel flieste» in denselben 18, 84. Armenfonde in den Gemeinden der Markgrafschaft Istrien; die Geldstrafe» für Uebertretungen des Gesetzes zur Schonung des Wildes fallen denselben zu. S, 29. Affecnranz der Schulhiiuser in der Markgrasschaft Istrien gegen Feuersgesahr; Bestimmung. 13, <11. Ander; Ausscheidung dieser Gemeinde aus dem Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes in Comen und Zuweisung derselben zu jenem des k. k. Bezirksgerichtes in Sesana. 21, 89. Ausschmückung der Schülriiume an den öffentlichen Bolks-ii»b Bürgerschulen der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 6(1. Ausschuß, tzandes-, in der Markgrafschaft Istrien; Wirkungskreis desfeibcn bei Schulneubauten, wozu flandes-mittcl i» Anspruch zu nehmen sind. 13, 61. B. Bänke, Schul-, an den öffentlichen Volks und Bürger-schulen der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen über deren Form und Aufstellung. 13, 58. Ban von Häusern für öffentliche Volks- und Bürgerschulen i» der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen hierüber; 13, 53. *) Die erste Nummer bezeichnet das Gesetz, die zweite die Seite. Bauordnung für die Markgrafschaft Istrien; Umwandlung der in derselben vorkomnienden Maßsätze in metrisches Maß. 4, 25. — für die rcichsumnittelbare Stadt Triest und ihr Weichbild vom 13. Juli 1853; Umwandlung der in derselben enthaltenen Maßsätze in metrisches Maß. 7, 29. Beleuchtung, künstliche, der Lehrzimmer an den öffentliche» Volks und Bürgerschulen in der Markgrafschaft Istrien; Bestimmung hierüber. 13, 56. Berufungen gegen die Erkenntnißc der Gemeindevorsteher in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca in Feld-frevelangclegenheitc»; Instauzenzng. 11, 47. — in Feldfrevelangelegenheiten gegen die Erkenntnisse der Gemeindevorsteher in der Markgrafschaft Istrien; Jnstanzenzug. 18, 83. Bescheinigung, den bestellten und beeideten Feldhütern in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca und in der Markgrasschaft Istrien ausznfolgcnde; Feststellung derselben. 24, 94. Bezirksgericht; Ausscheidung der Gemeinde Opachiasclla ans dem Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes Monfalcone und Zuweisung derselben zu jenem des ftädtisch-delc-girtcn Bezirksgerichtes Görz. 10, 87. — Ausscheidung der Gemeinde Ander aus dem Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes Eomen und Zuweisung derselben zu jenem des k. k. Bezirksgerichtes in Sesana. 21, 89. Bezirkshauptmannschaft Gradišča; die in derselben lebenden Israeliten werden der israelitischen Cullus-Gc-nicindc in Gradišča zum Zwecke, der Vornahme der Verkündigung der Ehe und Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugewiesen. 17, 71. — Sesana; die im Bereiche derselben lebenden Israeliten werden der israelitischen Eultns-Gemeinde in Triest zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann, der Scheidung von Tisch und Belt und der Trennung der Ehe zngewicsen. 17, 71. Beztrkshauptmannschast; Ausscheidung der bisher zur f. f. Bezirkshauptmannschaft Gradisea gehörigen Gemeinde Opachiasella Und Zuweisung derselben zur t. k. BezirkShnuptmannschaft Giirz. 20, 88. Bezirk-Hauptmannschaften in der Biarkgrafschasi Istrien' Kompetenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Uebertretnngen de- Gesetzes über die Schonung des Wildes. 8, 31. — Kompetenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Uebcrtretungen des fiiv die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca gütigen Gesetzes, betreffend den Schutz des Feldgutes, il, 44. — Gör; und Tolmein; die in denselben lebenden Israeliten werden der israelitischen KultnSgemeinde in Görz behufs der Bornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Belt und der Trennung der Ehe zngewiesen. 17, 71. — in der Markgrafschaft Istrien; Kompetenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Uebertretnngen des Feldschutzgesetzes. 18, 84. — Feststellung des Formulars der von denselben» den bestellten und beeideten Feldhütern in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisea und in der Markgraf-schast Istrien auszufolgenden Bescheinigung. 24, 94. Bezirksschulrat!! in der Markgrafschaft Istrien; Wirkungskreis desselben bei Schulneubauten. 18, 61. — in Rovigno; Ausllösung desselben nach Activirung des Stadtschnlrathes daselbst. 15, 69. Bild Seiner k. und k. Majestät des Kaisers; Ausschmückung der Lehrzimmer an den öffentlichen Bolks- und Bürgerschule» in der Markgrafschast Istrien mit demselben. 13, 60. Blitzableiter; Versetzung der Schulhäuser in der Mark-grasschast Istrien mit demselben. 13, 61. Bürgermeister in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gra-disca; Kompetenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Feldfrevel. 11, 44. — in der Markgrafschaft Istrien; Kompetenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Feldfrevel. 18, 81. Bürgerschulen, öffentliche, in der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen ilber die Einrichtung der Schulhäuser und die Gesundheitspflege in denselben. 13, 53. C. Kollandirnng vollführter Schulbauten in der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen. 13, 61. Konten; Ausscheidung der Gemeinde Ander ans dem Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes Kamen und Zuweisung derselben zu jenem des k. k. Bezirksgerichtes in Sesana. 21, 89. Kommission für die Schulgesundheitspflege; Bildung derselben bei jeder Bezirksschnlbehürde in der Markgrasschaft Istrien. 13, 66. Kultus-Gemeinden, israelitische, in Triest und im Küstenlande; Zuweisung der, außerhalb des Verbandes derselben lebenden Israeliten zu denselben, zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann, der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe. 17, 71. vn E. Ehescheidung; siehe Israeliten. Ehetrennung; siehe Israeliten. Eheverkündigung und Trauung; siehe Israeliten. Eid des Feldschutzpersonates in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Formel. 11, 42. — des Feldschutzpersonates in der Markgrafschast Istrien; Formel. 18, 79. Einkommensteuer; Einzahluugstermiue derselben. 2, 3. Einrichtungsstücke an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen der Markgrafschast Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 58. Einzahlungstermine der verschiedenen direkten Steuern; Kundmachung über die Folgen der Richtzuhaltung derselben. 2, 3. Erwerbstener; Einzahlungstermine derselben. 2, 3. F. Feldfrevel in der gefürsteten Grafschaft Gürz-Gradisea vorkommcnde; Strafbestimmungen. 11, 40. — in der Markgrafschast Istrien vorkommende; Strafbestimmungen. 18, 76. Feldgut in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Gesetz betreffend den Schutz desselben. 11, 37. — in der Markgrafschaft Istrien; Gesetz betreffend den Schutz desselben. 18, 73. Feldhüter in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča und in der Markgrafschast Istrien; Feststellung des Formulars der den bestellten und beeideten Feldhütern auszufolgenden Bescheinigung. 24, 94. Fcldschutzpersonale in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bestellung, Dienstpflichten und Diensteid desselben, u, 41. — in der Markgrafschaft Istrien; Bestellung Dienstpflichten und Diensteid desselben. 18, 78. Fenster in de» Schulzimmern der öffentlichen Bolks-und Bürgerschulen in der Markgrafschast Istrien; Bestimmung, wo dieselben anzubringen sind. 13, 56. Feuerlöschordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild ; Umwandlung der in derselben verkommenden Maß- und Gewichtssätze in metrisches Maß und Gewicht. 6, 27, Feuersgefahr; alle Schulhäuser in der Markgrafschast Istrien sind gegen Feuersgefahr zu assecuriren. 13, 61. Fonde, Grundentlastungs- und Landes-, der gefürsteten Grafschaft Gürz-Gradisea; Festsetzung der Steuerzuschläge für dieselbe» pro 1877. 25, 95. — Landes- und Grundentlastungs-, der Markgrafschast Istrien; Festsetzung der Steuerznschläge für dieselben pro 1877. 22, 91. Freiheitsstrafen für Uebertretnngen des für die Markgrafschast Istrien gütigen Gesetzes Über die Schonung des Wildes; Bestimmung derselben. 8, 31. G. Gärten, Schul-, der öffentlichen Volks- und Bürgerschule» in der Markgrasschast Istrien; Bestimmung über die Einrichtung derselbe». 13, 60. Geldstrafen für, Ucbertretungcn des für die Markgraf-schast Istrien giltigen Gesetzes über die Schonung de« Wilde«; Bestimmung derselben. 8, 31. — für in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca begangene Feldfrevel; Festsetzung derselben. 11, 40. — für die in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca begangenen Feldfrevel; dieselben fliesten in den Ar-mcnfond. 11, 45, 47. — für, in der Markgrafschaft Istrien begangene Feldfrevel ; dieselben fliesten in den Armenfond. 18, 76, 84. Gemeinde Auber; Ausscheidung derselben aus dem Sprengel des !. k. Bezirksgerichtes in Comen und Zuweisung derselben zu jenem des k. k. Bezirksgerichtes in Sesana. 31, SO. — Opachiasclla; Ausscheidung derselben aus dem Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes Monsalconc und Zuweisung derselben zu jenem des städlisch-delegirten Bezirksgerichtes Görz. 19, 87. — Opachiasclla; Ausscheidung derselben ans der l. k. Bczirkshanptmannschast Gradišča und Zuweisung derselben zur k. l. Bezirksl>a»pt>»annschast Görz. 20, 88. Gemeinden israelitische Cultus-, in Triest und im Küstenland e ; Zuweisung der, austerhalb des Verbandes derselben lebenden Israeliten zu denselben zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Eye. 17, 71. Gemeindevorsteher in Per gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca ; Competenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Feldfrevel. 11, 44. — in der Markgrafschaft Istrien; Competenz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Feldfrevel. 18, 81. Geometer; Kundmachung des Tarife« über die Entlohnung derselben für Functionen im Aufträge der Staatsverwaltung. 12, 40. Gericht, siehe Bezirksgericht. Gesetze, siehe LandcSgesetze. Gesundheitspflege in den Schnlhänsern der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in der Markgrasschast Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 53, 66. Gewichtsätzc in der Fcucrlöschordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild vorkommende; Umwandlung derselben in metrisches Gewicht, 6, 27. Görz; die in der Stadt Görz und im Bereiche der k. k. Bczirkshanptmannschasten Görz und Tolmein lebenden Israeliten werden der israelitischen Cultus-Gcmeindc ■ Görz zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugewicsen. 17, 71. Görz, städtisch-delcgirtes Bezirksgericht; demselben wird die aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Monsalconc ausgeschicdcnc Gemeinde Opachiasclla zugewicsen. 19, 87. Görz; Zuweisung der Gemeinde Opachiasclla zur k. f. Bczirkshanptmannschast Görz nach Ausscheidung derselbe» ans der Bezirkshauptmannschaft Gradisea. 20, 88. Görz-Gradisca; Umwandlung des in dem, für dieses Kronland wirksamen Landesgcsetze voin 29. April 1864 vorkommendcn Maßsatzes in metrisches Mast. 5, 27. — Gesetz, betreffend den Schutz des Fcldgutes. 11, 37. — Verordnung, in Betreff der Schonung de« Wilde«. 14, ()7. — Zuweisung der in dieser gefürsteten Grafschaft außerhalb des Verbandes einer israelitischen Cultus-Gemcinde lebenden Israeliten zu einer solchen, zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe. 17, 71. — Feststellung des Formulare« der den bestellten und beeideten Feldhütern anszusolgenden Bescheinigung. 24, — Festsetzung der Stencrzuschläge für den Grundcntla-stiliigs- und Landessond pro 1877. 25, 05. — Außerkraftsetzung der Statthalterei Kundmachung vom 2ii. Mai 1876, in Betreff der Schonung des Wildes. 26, 07. Gradisea; die in dieser Bczirkshanptmannschast lebenden Israeliten werden der israelitischen Cultus-Gemeinde in Gradisea zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zngewiescn. 17. 71. — Ausscheidung der bisher zur k. k. Bezirkshanptmann-schast Gradisea gehörigen Gemeinde Opachiasclla und Siiroeisrnifl derselben zur k. 1. Bczirkshauptmannschaft Görz. 20, 88. Grundentlastungsfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Festsetzung der Steucrznschlägc für denselben pro 1877. 25, 05. — der Markgrafschaft Istrien; Festsetzung der Steucrzu-schlage für denselben pro 1877. 22, 01. Grundsteuer; Einzahlnngslermine derselben. 2, 3. H. Häuser, Schul , der öffentlichen Volks und Bürgerschulen in der Markgrasschast Istrien; Bestimmungen über deren Einrichtung. 13, 53. Hausclasscnstcuer; Einzahlungsterminc derselben. 2, 3. Hanszinsstencr; Einzahlungsterminc derselben. 2, 3. Hreresergönznug für das Jahr 1876; Bestimmung des abznstellcnden Recrutencontingentcs und der Stellnngs-bezirke. 9, 33. Heizung der Lehrzimmer an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in der Markgrasschaft Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 57. I. Ingenieure; Verlautbarung de« TarifcS über die Entlohnung derselben für Functionen im Aufträge der Staatsverwaltung. 12, 40. Israeliten, außerhalb de« Perbande« einer israelitischen titultusgemcmde lebende; Zuweisung derselben zu einer solchen in Triest und im itlistenlande zum Zwecke der Pornahnie der Berkilndigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe. 17, 71. Istrien; Kundmachung de« Lehrpläne« für die Realschule» in dieser Markgrafschaft, 3, 5. — Umwandlung der in den für diese Markgrasschaft bestehenden Landesgesctzen vom 19. Mai 1863, 18. Mürz 1874, 10. Juli 1875 verkommenden Maßsatze in metrische« Maß. 4, 25. — Gesetz in Betreff der Schonung de« Wilde«. 8, 30. Bestimmungen über die Einrichtung der Schulhüuser der öffentlichen Bolk«- und Bürgerschule» und über die Gesn»dheit«pflege in diesen Schulen. 13, 53. — Activirnng de« Stadtschulralhe« in Roviguo. 15, tili. — Gesetz, womit die Herstellung, beziehungsweise Umlegung der Straße» a) Pinguente-Rozzo, t>) Rozzo-Vragna bi« zur Grenze de« Gerichtsbezirke« Mitterburg, <•) Pingnente-Dragnch bi« zur Grenze de« Gerichtsbezir-ke« Mitterburg als gemeinsame Angelegenheit de« ganzen Straßenconcurrenz- und Gerichtsbezirke« Pingnente erklärt wird. 10, 69. — die in diesem Kronlande lebenden Israeliten werden der israelitischen CnltnSgemeinde in Triest zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugewiesen. 17, 71. — Gesetz, betreffend den Schutz des Feldgutes, 18, 73. — Festsetzung der Stenerznschläge für den Grnndentla-stnngs- und Landessond pro 1877. 22, 91. — Feststellung de« Formular« der den bestellien und beeideten Feldhütern anSzusolgendeii Bescheinigung. 24, 94. K. Kaiscrbild; Ausschmückung der Lehrzimmer an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in der Markgrasschaft Istrien mit demselben. 13, 60. Krain; die daselbst lebenden Israeliten werden der israelitischen CultuS-Gemeinde in Triest zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugewiescn. 17, 71. L. Landesau-schiiß in der Markgrasschast Istrien; Wirkung« krei« desselben bei Schulneubauten, wozu LaudeSmittel in Anspruch zu nehmen sind. 13, 61. LandeSfond der Markgrafschaft Istrien; Festsetzung der Stenerznschläge für denselben pro 1877. 22, 91. - der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Festsetzung der Steuerzuschläge für denselben pro 1877. 25, 95. Landesgesctz vom 29. April 1804, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Umwandlung de« in demselben vorkommenden Maßsatzes in metrische« Maß. r. *>7 o, -1. Landesgesetze vom 19. Mai 1863, 18. März 1874, io. Juni 1875, wirksam für die Markgrasschaft Istrien; Umwandlung der in denselben vorkommenden Maßsätze in metrisches Maß. 4, 25. Landesschulrath in der Markgrafschaft Istrien: Wirkungskreis desselben bei Schulneubauten. 13, 61. Lehrplan für die Realschulen der Markgrasschaft Istrien; Kundmachung desselben. 3, 5. Lehr- und Lernmittel an den öffentlichen Bolk« und Bürgerschulen in der Markgrasschast Istrien; Bestim mutigen hierüber. 13, 63. Lehrzimmer in den öffentlichen Volks und Bürgerschulen der Markgrasschast Istrien; Bestimmungen über die Ausschmückung derselben. 13, 60. Lehrzimmer-HersteUnng an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in der Markgrasschast Istrien; Bestim »ningr» hierüber. 13, 55. Lusterneuerung in den Lehrzimmern der öffentlichen Volks-nnd Bürgerschulen in Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 57, 62. M. Maßsatz, in dem für die gefürstete Grafschaft Gorp Gradišča wirksamen Landesgesetze vom 29. April 1804 vorkommender; Umwandlung desselben in metrisches Maß. 5. 27. Maßsätze, in den für die Markgrafschaft Istrien bestehenden Landesgesetzen vom 19. Mai 1863, >8. März 1874 und 10. Juni 1875 vorkommende; Umwandlung derselben in metrisches Maß. 4, 25. — in der Fenerloschordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild vorkonmiende; Umwandlung derselben in metrische« Maß und Gewicht. 0, 27. — in der Bauordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild vom 13, Juli 1853 vorkommende; Umwandlung derselben in metrisches Maß. 7, 29. Metrisches Maß; Umwandlung der in den für die Markgrasschast Istrien bestehenden Landesgesetzen vom 19. Mai 1863, 18. März 1874, 10. Juli >875 vorkommenden Maßsätze in dasselbe. 4, 25. — Umwandlung de« in dem für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca wirksamen Landesgesetze vom 29. April 1804 vorkommenden Maßsatzes in metrisches Maß. 5, 27. — Umwandlung der in der für die reichsnnmittelbare Sadt Triest und ihr Weichbild erlassenen Bauordnung vom 13. Juli 1853 vorkommenden Maßsätze in metrische« Maß. 7, 29. — und Gewicht; Umwandlung der in der Feuerlöschordnung für die Stadt Triest und ihr Weichbild vorkommenden Maß- und Gewichtssätze in metrische« Maß und Gewicht. 0, 27. Militärmannschaft ans dem Durchznge im Jahre 1877 ; Ausmaß der Vergütung für die Mittagskost. 27, 99. Militär-Stellung für das Jahr 1870; Bestimmung de« abzustellenden Recruteu-Eontingentes und der Stellung«-bezirke. 9, 33. Mittags kost für die Militärmannschaft ans dem Durchznge im Jahre 1877; Ausmaß der Vergütung für dieselbe. 27, 99. Monsaleone; Ausscheidung der Gemeinde Opachiasella au« dem Sprengel de« f. f. Bezirksgerichtes M'onfal conc iinb Zuweisung derselben zn ienci» de« städtisch dclcgirten Bezirksgerichtes Görz. IV, 87. O. Opachiasella; Ausscheidung dieser Gemeinde ans dem Sprengel des k k. Bezirksgerichtes Moitfaleoue und Zuweisung derselben zu jenem des städtisch-delcgirteu Bezirksgerichtes Görz. IV, 87. — Ausscheidung dieser bisher zur k. k. Bezirkshauptmann-fchaft GradiSea gehörigen Gemeinde und Zuweisung derselben zur I. I. BezirkShnuptmauuschast Görz. 20, 88. OrtSschulrath in der Markgrafschaft Istrien: Wirkung« kreis desselben bei Schulneubauten. 13, 61. Ort«< und Bezirksschulrat!) in Novigno; Auflösung des selben nach Activirung des Stadtschulrathcs. 15, 69. P. Personal zum Schutze des Feldgutes in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bestellung, Dieustpflichtcu und Diensteid desselben, ll, 4t. — zum Schutze des Feldgutes in der Markgraffchaft Istrien; Bestellung, Dienstpflichten und Diensteid des selbe». 18, 78. Pingnente; Gesetz, womit die Herstellung beziehungsweise Umlegung der Strasten n) Piuguente-Rozzo, b) Rozzo Bragua bis zur Grenze des GerichtSbezirkeS Mitterburg, c) Pingncnte-Draguch bis zur Grenze des Gerichtsbezirkes Mitterburg als gcuiciiisamc Angelegenheit de« ganzen Strastenconenrrenz und GerichtSbezirkeS Pin-gucntc erklärt wird. 16, 69. Pinguentc-Dragnch-Straßc siche Pinguentc. Pingnente-Rozzo-Straße siehe Pinguentc. Plan, Lehr- für die Realschulen der Markgrasschaft Istrien : Kundmachung desselben. 3, 5. Politische Behörden tu der Markgrasschaft Istrien; Com-petcuz derselben zur Untersuchung und Bestrafung der Uebertretungen des Gesetzes über die Schonung des Wildes. 8,'31. — Behörden; Eompetcnz derselben zur Untersuchnug und Bestrafung der Uebertretungen des für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca giltigcu Gesetzes, betreffend den Schutz de« FeldgntcS. ll. 44. — Behörden; Compcte»; derselben zur Untersuchnug und Bestrasung der Uebertretungen de« für die Markgraffchaft Istrien wirksamen Gesetze«, betreffend den Schutz des Fcldgutes. 18, 84. — Behörden; Feststellung des Formular« der von denselben den bestellten und beeidete» Fcldhsttern in der gefürsteten Grafschaft Görz uitd Gradišča und in der Markgraffchaft Istrien auSzusolgeudcn Bescheinigung. 24, 94. Polizei-Ordnung siehe Straßen-Polizei-Ordnuug. Postrittgeld; Festsetzung desselben vom 1. Jänner bis Ende März 1876. 1, 1. — vom 1. April bis Ende September 1876; Festsetzung desselben. 10, 35. [ Postrittgeld; Festsetzung desselben vom l. October 1 876 bis Ende März 1877. 23, 93. Privattcchuikcr; Tarif über die Entlohnung derselben für Functionen im Aufträge der Staatsverwaltung. 12, 49. Quartierträger; Bestimmung der Vergütung für die, der im Jahre 1877 auf dem Durchzuge befindlichen Militär-Mannschaft verabreichte Mittagskost. 27, 99. R. Realschulen in der Markgrafschaft Istrien; Kundmachung des Lehrplanes derselben. 3, 5. Recrntirnng für das Jahr 1876; Bestimmung de« abzustellenden ReerutencontingenteS und der StellungSbezirke. v, 33. Neeurse gegen Erkenntnisse der Gemeindevorsteher in Feld-frevelangclegenheiteu in der gefürsteten Grafschaft Görz: GradiSea; Instanzenzug. 11, 47. — gegen die Erkenntnisse der berufenen Organe in Feldfrevelangelegenheiten in der Markgrafschaft Istrien; Instanzenzng. 18, 83. Rittgeld. Post-; Festsetzung desselben vom I. Jänner bi« Ende März 1876. 1, 1.' — Post-; vom l. April bis Ende September 1876; Festsetzung desselben. 10, 35. — Post-: Festsetzung desselben vom l. Oetober 1876bis Ende März 1877. 23, 93. Rovigno; Activirung eine« StadtschulratheS daselbst, nach Auflösung de« bisher bestandenen Orts- und Bezirks-schnlrathc«. 15, 69. Rozzo-Vragna-Ttraßc siche Pinguentc. S. Scheidung, Ehe, siehe Israeliten. Schule», Real- in der Markgrafschaft Istrien; .Kundmachung de« Lehrplanes derselben. 3, 5. Schnlhänser in der Markgrafschaft Istrien: Bestimmungen über die Einrichtung der Schnlhänser der öffentlichen Volk«- und Bürgerschulen, und über die Gesundheitspflege in denselben. 13, 53. Schnlrath, Ort«-, Bezirks- und Landes- in der Markgrafschaft Istrien; Wirkungskreis derselben bei Schul-Neubauten. 13, 61. — Stadt- in Novigno; Activirung desselben nach Auflösung de« bisher bestandenen Orrs- und Bezirksschul ratheS daselbst. 15, 69. Schulzeit an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen der Markgraffchaft Istrien; Bestimmung hierüber. 13, 64. Schulziinmer-Herstellung an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen der Markgrasschasl Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 55. Sesana; die im Bereiche dieser Bezirkshauptniannschast lebenden Israeliten werden der israelitischen Cultus-Gcmeinde in Triest, zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugcwicsen. 17, 71. — Bezirksgericht; demselben wird die and dem Sprengel des Bezirksgerichtes Sollten auSgeschiedenc Gemeinde Ander zugewiesen. 21, 80. Ctadtschulrath in Rovigno; Activirung desselben. 15, 60. Steuern, direkte; Knndmachniig der bestehenden Ein-zahlungStermine und der Folgen der Nichtzuhaltung derselben. 2, 3. Stcucrznschlägc für den Jstriaucr Grnndentlastungs- und Landesfond für das Jahr 1877; Festsetzung derselben. 22, 01. — für den Grundcntlastungs- und Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Festsetzung derselben für das Jahr 1877. 25, 95. StrafamtShandlungc» bei Uebertrctungen des für die Markgrasschaft Istrien gilüge» Gesetzes über die Schonung des Wildes; Competen; der politischen Behörden hiezu. 8, 31. Strafbestimmungen für die Uebcrtretnngcn des für die gefürstete Grafschasl Görz-Gradisca giltigcn Gesetzes, betreffend den Schutz des Feldgutes. 11, 40. — für die Uebertrctungen des für die Markgrasschaft Istrien giftigen Gesetzes, betreffend den Schutz des FcldgutcS. 18, 76. Straßen in der Markgrasschaft Istrien; Umwandlung des in dem Landesgesetze vom 19. Mai 1863, betreffend die Herstellung und Erhaltung der öffentlichen, nicht ärarischen Straßen und Wege, vorkoniincnden Maßsatzes in metrisches Maß. 4, 25. — öffentliche, nicht ärarischc, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Umwandlung des in dem Landesgesetze vom 29. April 1864, betreffend die Herstellung und Erhaltung derselben, vorkommendcn Maßsatzcs in metrisches Maß. 5, 27. — a) Pinguente-Rozzo, b) Rozzo-Vragiia bis zur Grenze des Gerichtsbezirkes Mitterbnrg, c) Pinguente-Draguch bis zur Grenze des Gerichtsbezirkes Mitterbnrg; Gesetz, womit die Herstellung, beziehungsweise Umlegung derselben als gemeinsame Angelegenheit des ganzen Straßcnconcurrenz- und GerichtsbczirkcS Pinguente erklärt wird. 16, 69. Straßenpolizeiordnuug für öffentliche, nicht ärarische Straßen in der Markgrasschaft Istrien; Umwandlung der in derselben vorkommcnden Maßsätze in metrisches Maß. 4, 25. Tarif über die Entlohnung der Privattechniker für Funetio-nen im Aufträge der Staatsverwaltung; Verlautbarung desselben. 12, 49. Techniker. Privat-; Tarif über die Entlohnung derselben für Functionen im Aufträge der Staatsverwaltung. 12, 49. Temperatur der Lehrzimmcr an den öffentlichen Volksund Bürgerschulen in Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 61. Termine zur Einzahlung der directcn Steuern; Kundmachung der Folgen der Nichtzuhaltung derselben. 2, 3. Tolmein; die in dieser Bezirkshauptmauiischaf! lebenden Israeliten werden der israelitischen Cultusgcmeinde in Görz, zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zngewiesen. 17, 71. Trauung siehe Israeliten. Trennung, Che-, siehe Israeliten. Triest; Umwandlung der in der Feuerlöschordnung für diese Stadt und ihr Weichbild vorkoniincnden Maß-und Gewichtssätze in metrisches Maß und Gewicht. 6, 27. — reichsuimiittelbare Stadl; Umwandlung der in der für dieselbe und ihr Weichbild erlassenen Bauordnung vom 13. Juli 1853 vorkommcndc» Maßsätze in metrisches Maß. 7, 29. — reichsunmittelbare Stadt mit ihrem Gebiete; Verordnung in Betreff der Schonung des Wildes. 14, 67. — der israelitischen LultuSgemeinde daselbst werden die in der Stadt Triest und deren Gebiete, im Lande Istrien und im Bereiche der k. k. Bczirkshauptmann-schast Sesana, dann die in Krain lebenden Israeliten, zum Zwecke der Vornahme der Verkündigung der Ehe und der Trauung, dann der Scheidung von Tisch und Bett und der Trennung der Ehe zugewieseu. 17, 71. — reichsunmittelbare Stadt mit ihrem Gebiete; Außerkraftsetzung der Statthalterei-Kundmachung vom 26. Mai 1876, in Betreff der Schonung dcS Wildes. 26, 97. Turnplätze an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in der Markgrasschaft Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 60. u. Uebertretuiigcu des für die Markgrasschaft Istrien erlassenen Gesetzes in Betreff der Schonung des Wildes; Competenz der politischen Behörden zur Untersuchung und Bestrafung derselben. 8, 31. — des für die gesürstcte Grafschaft Görz-Gradisca giftigen Gesetzes, betreffend den Schutz des Feldgutes; "Strafbestimmungen. li, 40. — des für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca giftigen Gesetzes, betreffend den Schutz des FeldgutcS; Bestimmungen über das cinzuhaltende Verfahren bei der Untersuchung und Bestrafung der Ucbertreter und der zu diesen Amtshandlungen berufenen Behörden. 11,44. — de« für die Marlgraffchast Istrien wirksamen Gesetzes, betreffend den Schutz des FeldguieS; Strafbestimmungen. 18, 76. — des für die Markgrafschaft Istrien wirksamen Gesetzes, betreffend den Schutz des FcldgutcS; Bestimmungen über das cinzuhaltende Verfahren bei der Untersuchung und Bestrafung der Ucbertreter und der zu diese» Amtshandlungen berufenen Behörde». 18, 81. * V. Beutilatio» bor Lehrzimmer bor öffentlichen Volks- uttb Bürgerschulen in ber Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen hierüber. 13, 57, 62. Verjährung ber Feldfrevel in ber gefürsteten Grafschaft Görz-Grabisca; Bestimmungen hierüber. 11, 47. — ber Feldfrevel in ber Markgrasschaft Istrien; Bestimmungen hierüber. 18, 84. Verzugszinsen für bie nicht zugehaltenen Termine bei Einzahlung ber bireeten Steuern; Festsetzung berselben. 2, Volksschule«, öffentliche, in ber Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen über bie Einrichtung ber Schuthüuser unb über bie Gesundheitspflege in denselben. 18, 53. W Wasserversorgung ber öffentlichen Volks- unb Bürgerschulen in ber Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen. 13, 60. Wege in ber Markgrafschaft Istrien; llmwanblung bes in bem Lanbesgesetze vom 19, Mai 1863, betreffenb bie Herstellung unb Erhaltung ber öffentlichen, nicht ärarischen Straßen und Wege, vorkommenben Üstaß-satzc« in metrisches Maß. 4, 25. — in ber gefürsteten Grafschaft Görz-Grabisra; Nmwanb-lnng bes in bem Gesetze vom 29. April 1861, betreffenb bie Herstellung unb Erhaltung ber öffentlichen nicht ärarischen Straßen vorkommenben Maßsatzes in metrisches Maß. 5, 27. Wild; Gesetz über bie Schonung desselben in ber Mark-grafschast Istrien. 8, 30. — Verordnung in Betreff ber Schonung desselben, gittig für die gefürstete Grafschaft Görz und Grabisca, bann für bie reichsunmittelbare Stabt Triest mit ihrem Gebiete. 14, 67. — bie Statthalterei-Kunbmachung vom 26. Mai 1876, wirksam für bie gefürstete Grafschaft Görz-Grabisca unb die reichsunmittelbare Stabt Triest mit ihrem Gebiete, in Betreff ber Schonung bes Wildes, roito außer Kraft gesetzt. 20, 97. Z. Zimmer, Schul- an den öffentliche» Volks- unb Bürgerschulen in ber Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen über deren Herstellung. 13, 55. Zinsen, Verzugs- für die nicht zngehalteiien Termine bei Einzahlung der bireeten Steuern; Festsetzung berselben. 2, 3. Zuschläge, Steuer- für den Jstrianer Grundentlastungs-ltnb Vcmbcsfonb für bas Jahr 1877 ; Festsetzung derselben. 22, 91. -- Steuer- für den Grundentlastung«- und l'andesfonb ber gefürsteten Grafschaft Görz-Grabisra; Feststellung berselben für bas Jahr 1877. 25, 95.