300! Amtsblatt Mr Lmbacher Zeitung Nr.29l. Mittwoch den 2l. December 1870. (503—1) Nr. 1041. Kundmachung. Bei diesem k. k. Landesgerichte ist eine Ge richtsadjuncten-Stelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen, für welche der Bewerbungstcimin bis zum 6. Jänner 187 1 hiemit ausgeschrieben wird. Die Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis zum obigen Tage an dieses Präsidium gelangen zu lassen. Klagenfurt, am 18. December 1871. Vom Präsidium d?o ll. k. Landesgerichtes. (502—2) Nr. 1391. Baulicitations-Widerrufung. Zufolge h. Finanz-Ministerial-Erlasses vom 13. December 1870, Z. 37832, hat es von der mit hierortigcr Kundmachung vom 30. November l. I., Z.1149, aus den 23.Dec cm be r 1 8 7 0 anberaumten Minuendo-Licitation Behufs Ueber-lassung der im Finanz - Directions - Gebäude zu Laibach auszuführenden Bauherstellungeu abzu-k o m men, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Laibach, am 17. December 1870. A. K. Finaly-Direction fur Krai,,. (500^1) Nr. 6815. Kundmachung wenen Wiederbesetzunss des erledigten k. k. Tabnk Disirirtsvrrlattes in Klassenfurt. Bull der k. k. Finanzdircctiou für Kärnten wird bekannt gemacht, daß der k. f. Tabak-Di-strictsverlag in der Landeshauptstadt Klagenfurt im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Ueber reichung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Vcrsckleißprovision anspricht oder auf jede Provision verzichtet oder zur Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages (Pachtschillinges) an das Acrar sich verpflichtet. Dieser Districtsverlag, womit, zugleich auch der Tabak^ und Stcmpclmarken-Kleinvcrschleiß vco bunden ist, hat seinen Materialbedarf an Tabak bei der k k Tabak-Fabriksverwaltung m Klagenfurt zu beziehen, und es sind demselben 1 Unter-Verleger, 5 Großtrasikanten und 205 Memver-schleißer zur Fassung zugewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Districtsvcrlegcr dagegen eme entscheidende Einsprache zusteht. Die Stempclmarken, für deren Verschleiß die nonualmäßigc Provision unt 1 '/2'/« besteht, hat der Verleger beim k. k. Hauptzollamte in Klagenfurt gegen stets sogleiche Bezahlung abzufassen. .^ . ... ^ ... . Nach dem Ertragsauswcise bezifferte sich der Verschleiß während der Zeit vom 1. October 1869 bis letzten September 1870 im Geldwcrthe ausgedrückt, an Tabak auf . 387.341 st 44 kr. an echten Havanna Cigarren und an Stcmpelmarken nlit Einschluß der gestempelten Wechselblanquetten aus - ^.886 „ — „ zusamuien daher auf . - ^^-561 st- 54 kr. Dieser Niaterialverschleiß gewährt emen Ehrlichen Bruttoertrag u. z. vou, Tabak^Großvcr-schleiße bei einer Provision mit ^ „ „ ^ _ « 4'/,"/, von ..... 16219 fl. 20 kr. von Havannacigarren bei einer ^ Provision mit'!'///„ - - ^ " ^ " vom Tabak-Kleinverschleiße . 8^4 „ ^d „ und vom Stempclmarkcnver-schleiße bei einer Provision mit i'V/« ..... -,^2?^^^ zusammen von .... 17182 fl. 5 kr. wornach über Abzug der ebenfalls nach den Ergebnissen der Periodevom I.October 1869 bis Ende September 1870 berechneten, an den Subver-lag zu Friesach und die Großtrasikanten zu Bleiburg und Ferlach zu zahlenden Provisionen zus. pr. 3957 fl. 54 kr. , und der von hier aus berechneten Verschleißauslagen pr. 2408 st., zusammen pr. . 6365 fl. 54 kr. sich ein Nettogewinn von . 10816 st. 51 kr. herausstellen würde, wobei nur zu bemerken kommt, daß bisher daraus auch Provisionsrückzahlungen im Betrage von . . . . 7955 ft. 84 kr. und an Pachtschilling ... 600 fi. — „ geleistet werden mußten, welche künftighin wegzufallen haben. Der Verleger hat das Materiale auf eigene Gefahr und Kosten zu beziehen. Nur die Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-provision, rücksichtlich der Gewinnstrücklaß oder Pachtschilling bildet den Gegenstand des Anbotes. Für den Tabak-Districtsverlag ist, falls der Ersteher das Materiale nicht Zug für Zug bar bezahlen will, ein stehender Credit von 30000 fi. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch oder in Staatspapieren oder denselben gleichgehaltenen öffentlichen Schuldverschreibungen, oder bar zu leisteude Kaution im gleichen Betrage sichergestellt werden muß. Der Verleger hat immer mit einen solcheu Matcrial-Vorrathc versehen zu sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleich kommt, der Berlcger mag die Materials-borguug benutzen oder nicht. Das bisher zugestandene Gutgewicht vom ordinär gebeizten Schnupftabak mit I'/^"/,, und gesponnenen Rauchtabak mit 1^'7(», welches sich in der vorangegebenen Iahresperiode zusammen auf 250 ft. 12 l/2 kr. berechnete, findet künftighin nicht mehr statt, lind blieb daher auch bei der Ertragsberechnung außer Betracht. Die Cautiou für den Materialcredit pr. 30000 Gulden ist noch vor der Uebernahme des Com-missiousgeschästes, u. z. längstens binnen sechs Wo chen vom Tage der dem Ersteher bekannt gegebenen Annahme seines Anbotes zu leisten, widrigens der Ersteher für den Fall, als die Uebernahme ausnahmsweise vor der Cautiousleistung bewilliget würde, daS bei der Uebernahme am ^ager befindliche und weiterhin erforderliche Tadak-Materiale in fo lange bar zu bezahlen hat, bis die Cautions-leistung erfolgt. Die Bewerber um diefen Districtsverlag haben 10"/,. der Caution, daher den Betrag pr. 3000 fl. als Vadium bei einer k. k. Finanzcasse oder bei einem k. k. Steucramte zu erlegen und die dies-fällige Quittung dem Offerte bcizufchlicßeu. Die Vadieu jcner Offcrcntcu, von deren Anboten kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Concurrenzverhandllmg sogleich zurückgestellt. Das Vadimu dcS Ersteherö hingegen wird entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls Zug für Zug bezahlt werden will, bis zur vollständigen Material-bevorräthigung zurückbehalten. Die schriftlichen Offerte sind nach dem unten beigefügten Formulare mit Verwendung einer 50 kr. Stempelmarkc zu verfassen und, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erlangte Großjährigkeit und über das un-tadelhafte Betragen deS Bewerbers bis längstens 16. Jänner 1871, Mittags 12 Uhr, versiegelt, mit der Aufschrift: „Offert für den k. k. Tabak-Districtsverlag in Klagenfurt" beim Präsidium der k. k. Finanz-Dircction in Klagenfurt zu überreichen. Die Bewerber um diesen Districts-VeUag haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denselben entweder H. gegen Bezug einer in Buchstaben auszu drückenden Provision, oder !>. unter Verzichtleistung auf eine Provision, oder c>. iinter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinnrücklaß, Pachtschilliug) zu übernehmen, Im letzteren Falle ist der angebotene Be trag in monatlichen Raten vorhinein beim s. t. Hauptzollamte in Klagenfurt zu erlegen und es müssen bei nicht rechtzeitiger Einzahlung nicht nur 6 "/,, Verzugszinsen entrichtet, sondern es kanu auch wegen eines, auch nur eine Monatsrate be tragenden Rückstandes selbst dann, wenn er inner halb der Dauer des Aufkündigungstermines sich ergibt, von der Behörde sogleich das Verschleißbe fugniß entzogen werden. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, welche unbestimmt lauten oder in denen sich auf Anbote anderer Be Werber berufen wird, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Ent scheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine, wie immer geartete nachträg liche Entschädigung oder Provisionserhöhung statt findet. Die gegenseitige Aufkündigungssrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Enthebung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate festgesetzt. Voli der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wcgcn eines Verbrechens, wegen Schleich Handels oder wegen einer schweren Gefällsübertre-tung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften hinsichtlich des Bertehrs mit Gegenständen der Staatsmonopole bezieht, oder wegen eines Ger-gchens gegen die Sicherheit de« Eigenthums schuldig erkannt, oder wegen Mangel an Beweisen von der Anklage freigesprochen wurden, endlich gewesene Verschlcißer von Monopolsgegenständcn, welche von diesem Geschäfte strafweise entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Vcrschleißgeschäftcs zur Kenntniß der Behörde, so ist letztere berechtiget, das Verschleißbefugniß fogleich abzunehmen. Die näheren Bedingungen und die mit diesem Verschleiß-Geschäfte verbundenen Verpflichtungen können nebst dem Ausweise über den Ertrag und die Verlagsauslagen bei ^ der k. k. Finanzdirection zu Klagenfurt während der gewöhnlichen Amts-stunden eingesehen werden. Formulare eines Ojfcrtcs. (Von Innen.) Ich Eiidesgefertigeer erkläre mich bereit, den Tabak-Districtsverlag zu.Aagenfurt unter Beobacht tung der diesfalls bestehenden Vorschriften, insbe-sonders auch in Bezug auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Lagervorrathes gegen eine Provision von sin Buchstaben allsgedrückt, ohne Radirung oder Correctur), oder ohne Provision, oder unter Zahlung eines jährlichen Betrages von sin Ziffern und Buchstaben ausgedrückt) an das Aerar zu übernehmen. Die in der Concurrenzkundmachung angeordneten Nachweisungen sind nebst der Ouittung über das erlegte Vadium pr. 3000 fl. hier angeschlossen. Dalum ... (Eigenhiindigc Unterschrift, Hhallllk-r und Wohulluy Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak-Districtsverlages in Klagenfurt. Klagenfurt, am 3. December 1870. ' O» ll. Finanz-Wirection.