zur Laibacher Zeitung. ^ 8. Drnssag den t». Männer 18^2. Viubernial - Verlautbarungen. 3.26- (5) Nr. 329^9. E i « c u l a r e. Ausübung des Schankrechtes von Se'te der Rosogllo, und Ltqueur, Fabrikanten. — Um den häufig vvtkom» wenden Beschwerden wegen unbesuIter Ausübung des Schankrechtes von Seite der No-ftgNo- und Liqueur, Fabrikanten zu begegnen, und eine Gleichförmigkeit mit d«r in der Pro« vinzNiederöstcrreich dießfalls bestehenden gesetzlichen Anordnung herzustellen, fand sich die hohe Hofkammer, laut Decret vom 6. Decem« der ,64., Z. "^72°2o, im Einverstandn.sse Mlt der hohen Hofkanzlel bestimmt, der Lan« debstllle Nachstehendes zu eröffnen: Den No-sogllo- und Llquurs'Erzeugern sieht das N,,cht zu, d«e von lhlien selbst erzeugten Rosoglio, und Llqueur: Gattungen j,n Groß:n und im Kleinen zu verschleißen; dieselben sind jedoch be» dem Kleinverschleiße chrcr Erzeugnisse auf den Verkehr m versiegelten Boute,llen derge-stall beschrankt, daß dle versiegelten BouteiNiN, mittelst welchen de« Kleinverschleiß betrkben wird, nicht weniger als ein Seidel enthalten dürfen. — Vom kaiierl. königl. illunschen Gubcrnium. — Laibach am »^ December i6H!. Joseph Freiherr v. Weingarten^ Landes- Gouverneur. sskrl Graf zu Welsper^, Raitenau' und Pr,mör, Vice-Präsident.. Iot> Ne P. Frelh. v. Gp»c g «,lf« ld, f^k.Gubermolicth^ 3- l i. (5) N^. 239^ K u n d m a ch u N' g, d« Versseigtrung von drei Eanvlncalhauscrn m Brixen. — Am 2'. Jänner ,642 werden in Folge hoher Hoftammer- Präsidial- Ermach« ttg)inz. vom »^. Iuln l' I. ^ 3» 32^,^ und unter Vorbehalt der hierortigm Genehmigung' m der Kanzleider f. k. Eameral-Bczirkstver-waltung zu B^wen von 9 bis 12 Uhr Vor«-mittags nachstehende, in der Stadt Br«x«n gelegene und dem Religionsfonde angehörerde Realitäten im Wege der öffentlichen Veistelge» »URg! zum Verkaufe ausgeboten werden, nam^ lich: I. Die sogenannte Hofcrsche 3anon>cal!-behausung Nr. 190 Katnstral-Mr. 21, mil dem dazu gehörigen Garten und den darauf haftenden Lasten,, als: 1) Ordmare sichster-minliche Grundsteuer ab /M 5- ä3 kr. Kavi-tal, pv. 5 ft 2l kr. 2 Pf. und '/7 V'- W. W. E. M. — ,) Küchen- und Nachtwache« Steuer an die Stadt Brixen, pr. 20 fr. W. W. E. M. — 3) Grundzins an das fürstd,« schöfilche Domkapitel, pr. 1 st. 54'/4 kr. W. W. E. M. — /;) Grundzms an das Kapitel in 2rnkil.u, resp. an den Religionsfond, pr. 5/'/4 tr. W. W. E- M. dann 5) c.N' jahllichir Wasserzins von 20 fi. W. W. E. M. an die Stadttvmmune Blirm, so fern der Hau'scigenthümer das in das erwähnte Gebäude resp. den Garten geleitete, flüssige Wasser btizudehalten wünscht, widrigenfalls d,e Stadlgcmemtn das Wasser wilder ableiten kann, Reparationen und sonstige Herssellun-gtn dieser Wasserleitung liegen tlrr Stadtcom-mune ob. —II. Dit sogenannte Brcck'sche Canon icalbchau'ung Nr. 18^ Kat. Nr. 34 mit dem dazu gchörigew Garten und den darauf haftenden Lasten, als:. 1)^ Oldinare ftchstcrB' mmllche Grundsteuer ab ^26 ss. ,0 kr. Kap«, wl,, vr. ^ fi. 52 kr. 1 Pf. und ,'/7 pr. C.. M, W. W. — 2) Küchen- und Nachtwache» Sleu«r an die Stadt Vr>xen pr. 3l V^ kr. E.. M. W. W. — 3) Grundzins an das' Kap,, tel in !lm^,uu, re,r.. an den Religicnsfono,. pr. 1 fi. y kr. C. M. W. W. — III. Die^ so2 st- 2a kr. Kapttal, pr. 3 ff. ä6 kr. 2 Pf. und 5^ pr. ?. M. W. W. — 2) Kü« chen« und Nachtwache-Steuer an die Stadt Brixen pr. 3^/, kr. E. M. W. W. — 3) Grundzins an das Capitel ill ÄlnlilU,, resp. an den Ncligionsfono, pr. 2 fi. l > V. kr. C. M. W. W. — Für diese Rlalltäten m dem vor-bezeichneten belasteten Zustande bestehen auf der Grundlage der vorgenommenen gerichtlichen Schätzung folgende AuSrufsoreise: — I. Für das Hofer'sche Haus i5oo fl. E. M. W. W. — (Wobei jedoch der Kaufer den Wasserzms pr. ,0 ss. E. M. für das Wassergeleite in das Gebäude resp. den Garten der Stadtcommune Brixen jahrlich extra zu bezahlen hat, b»s es von diesem Wasserqeleite abkommen wird.) — II. Für das Brock'sche Haus pr. Loc» fl. E. M. W. W.; und — III. für das Maierhofer', sch? Haus pr. 400 st. C. M. W. W. -- Für den Fall, als dle Ersteher die Befreiung von ten, auf den fraglichen Gebäuden zu Gunsten des Kapitels iri ambitu, nun des Religions» fondes haftenden Grundzinsen wünschen sollten, kommen den Melstanboten auch noch die für d>e erwähnten Grundzinse entfallenden Ablylungs-betrage hinzu zu schlagen, und es wird dle für d'.ese Zinse dem Religionsfonde bisher obgelege-nc Domlincall^euer mit der Glebalsteuec zu evnsolldlren, sohin von den betreffenden Haus-kaufern zu übernehmen seyn. — Unter den vorbezifferten Aus^ufspreisen wird kein Anbot, uno wenn dieselben, oder noch höhere Offerte erzielt worden find, kem Nachhot aufgenom< men. — Oie Virstelgerung gcschlehl unter nach-stchcndcn w^stntllHen Bedingungen: — 1) Als Kaufer wird Jedermann zugelassen, der wcrlandes Realitäten zu besitzen berechtigt ist; nur haben kaufslustige Gemeinden die Bewil' ligung der politischen Oberbehörde beizubrin» ^cn. — 2) Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Aus« sufspre'ses vor dcr Licitation entweder bar in Conv. Münze, oder in öffentlichen, in Me.-lall« Münze und auf den Ucberbringer lauten» den Staalspapieren nach dem cursmäßigen Werthe zu erlegen, oder eine von der Kam-merprocuratur als geeignet befundene Sicher-stellungs-Urkunde beizubnngen. — 3) Wer bei der Versteigerung für einen Dritten ein Anbot machen wlll/ ist schuldig, sich früher nM einer reHtsförmlich für diesen Act ausge- stellten, und gehörig legalisirten Vollmacht seines Eomlttenten auszuweisen. — 4) Die erste Hälfte des Kaufschillmges hat der Käufer vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt ge, machter Genehmigung des Kaufes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andere Halfie kann derselbe gegen dem, daß sie auf der erkauften Realllat,n erster Prwrltat mit« ltlst Emve»ltldung der Kaufsurkunde in daS gerichtliche Vcrfachbuch versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Cono. Münze Wiener Währung halbjährig verzinset wird, bmnen fünf Jahren in fünf gleichen Iahresra« ten bejahten. — 5) Zur Erleichterung jener Kaufslussigen, welch, bei der Versteigerung nlcht erscheinen, oder nicht öffentlich l>citlren wollen, wird gestattet, vor oder wahrend der Licita« tlonsoechandlung schriftliche Offerte einzusenden, loder,olche dlr witatlons-Eomm.ssion zu übergeben. — Diese Offerte müssen ader: 9) das derV,rs steigerung ausgesetzte Object, für welches ein An< botgemachtwird,sowie es m demVersieigerungs» Eoicte angegeben ist, mit Hmweisung nuf dle zur Versteigerung desselben festgesetzte Zelt, nämlich Tag, Monat und Jahr, gehörig bezelch, ncn, und die Summe in W. W. C. M. , w lche für dleses Object geboten wird, »n ei? ncm einzigen, zugleich nur Ziffern und durch Worte ausgedrückten Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, »elche nicht genau hier« nach verfaßt sind, nicht berücksichtiget werden würden. — d) Es muß darin ausdrücklich ent« halten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Liciiations-Bedlsignisscn unterwerfen wolle, welche in das Witatwns-Protocoll aufgcnom, men sind, und vor dem Begmne der Verstei« gerung vorgelesen warden. — c) Das Offert muß mit dem zehnverzentigcn Vadium des Ausrufspreises belegt seyn, welches ln barem Gel« de, oder in annehmbaren und haflungsfreien Obligationen, nach dem bestehenden Lursi be< reHnet, oder in einer, von der k. k. Kammer-procuratur geprüften, und nach §§. 23c> und 1I74 des allg m«,nen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärten Sichersttllungsacte zu be» stehen hat, und ci) mic dem Tauf» und Fami» liennamen der Zeugen unterfertigt seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Versteigerung eröffnet weiden; übersteigt der in einem derln Offerte gemachte Anbot den bei 47 de? mündlichen Versteigerung erzielten BeNbot, so wird der Offerent sogleich als BeMeter m das Licttatlons, Protocol! eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollte em schriftliches Offert denselben Betrag aubdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Best.-bot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Best» bitter der Vorzug eingeräumt werden. Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gle>-chen Betrag lauten, wird sogleich von der Ll-c«tat,ons,Commlsswn durch das Lus entschieden werden, welcher Offerent als Bestbieler zu be« trachten sey. — 6) Die bar erlegte oder sichergestellte Caution wild, in so fern der Meist« dieter vom Kaufe zurücktreten sollte, 26 Aera-rimn eingezogen; auße»dem aber w>td d gleich nach Abschluß der Versteige^ungs, Verhandlung zurückgestellt werden. — 7) Von den zu veräußernden drei Eolioincalhausesn nebst Zugehör sind dermal die oben unlci II. und III. vorkommenden, gegen halbjährige Auflün-digung verpachtet. — Dieses Pachtverhältmß wird auch an d,e Kaufer übe'traqen, so zwar, daß bls zur Ucbergabe der Rcalitäten an tue« selben vun Seite der Rel'gionsfonds» Verwaltung keine Pachtaufkündigung elfolgen wird. Den Kaufern bleibt es also frelgestM, die ge« genwärtige Pachtung zu verlängern, oder nach erfolgtcr Uebergabe die halbjährige Aufkünbung zu veranlassen, oder aber mit den gegenwärtigen Pachtern cm beliebiges Uebereinkommen zu pfteg,n.— Hinsichtlich des Hofer'schen Ea-noricalhauses wnd bemirkr, daß der bisher bestandene Miethvrtrag bcreils von der Par» tei aufgekündet wurde, uno so fort am il. November l. I. erlosch. — 6) D,e fraglichen Realitäten werden nur so verkauft, wie sie von dem veräußercndm Fonde bisher besessen wurden, und da der Verkauf m Pausch und Bogen erfolgt, so geschaht dll Uebergabe ohne ff^ne Haftung von Seite des Verkäufers für das Grundausmaß und das Ertlägniß, und es wird elne Gewährleistung durch drei Jahre, vom Tage der Uebergabe bloß für den Fall zu« gesichert, wenn binnen dieser Zet das slgen-thum der verkauften Realität selbst von einem Drillen in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Flseus nach Vorschrift der Gerichtsordnung verlangt wird. — 9) Von dem Tage angefangen, mit welchem l?i« Käufer zum wirkl'chen Bchtz? der nsielgerlen Niqlitälm gelangen, haben dieselben auch alle darauf haftenden, vo« eben diesem Tage an verfallenden Bürden ohne Ausnahme und Unterschied ihrer Entstehung zu tragen, ohne daß sie berechtiget wären, be» was »nnner für nach der Uebcrga, be eintretenden E>eignissen, (durch welche lie Lasten und Verbind! chketten des Verti a^sob-jectes vermehrt, oder dessen Werlh und Ertrag vermindert wird,) selbst mcht weacn Versetzung über die Hälfte, oder a.,s einem sonstigen Rechtstltel eine Haftung oder Ersatz von dem verkaufenden Fot.de anzusprechen, den in dem vorstehenden h 6 bezeichneten Gewa'hr-lcistungsf^li ausgenommen. -- loj Wenn der Käufer die Versttigerungs , oder Verkaufs-und Kaufsbedlngungcn nicht püncilich ench'l» ten, oder den Kaufschilling mcht conlractmäßig abführen, oder dle Verzinsung nicht pünelllch leisten würde. so bleibt es der Wahl des ver, kaufenden Fondes überlassen, ob der Käufer zur Einhaltung des Vertrages vrhalten, oder die verlaufie Realität zur Relicilatlon j»sü Lieferung der Maurer- Materialien und Gerüstholz-Requisiten . . 598 „ 54 „ 3. „ Steinmetzarbeiiten . . 64 „ 24 „ 4. „ Zimmcrmannöarbeitcn 160 „ 19 „ 5. „ Zimmermarmsmaterial 39g „ 42 „ 6. „ Tischlerarbeiten . . 131 ,. 53 „ 7. „ Schlosserarbeiten . . 162 „ — ^ ^. „ Glaftrarbeiten . . 45 „ 30 «. 9. „ Hafnerarbetten . . 72 „ — ,. 10. „ Anstreicherarbeiten ., 63 „20 ,. Mithin in Summa auf 2tt^9 st. 44 kr. angeschlagen; die Handarbeiten und Zufuhren werben in kl^ur» geleistet. — Uebernahmölu-stigt haben sich am 27. Jänner k. I. Vormittags 9 Uhr m der Amtskanzlci des k. k. Bezirks«Commissariats Gurkfeld emzusinden, wo die dießfallige, Versteigerung abgehalten werden wird, und wo auch die LicttatatienZbedlngnisse,. so wie auch das Vorausmaß mid die Baudevise während den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Kreisamt Neu-siadtt am 3l). December l84L Aemtllche VerlHutbarungew Z. 5^. (3). Nr. loSIo/XVK K u, n d ln^ a ch u n g^ Die k., k. Camera! - Bezirks - Verwaltung m,?a«dach macht hiermtt bekal in, daß am 22- Iälilicr »8^2 um i<^ U'hr Wo'lnittags bel o>m l^. k. Vcrwalnmgsamte der Staalshcrrschaft tack d:e Milniendo» Licitancn zur Hcrsscllung dcr schadhaftcl^Wasscnvch: e oberhalb dcv Staats-herrschafr Lacker Mahlmühle au der Sage, mir Annahme des Bctragcs uon 265 fi zum AuL-vufsprclse Stalt fino«n werde. Hiezu werden^ d»c Unternehmungslustigen mit dcm Bclsatz.e tlngel^dcn,, daß die. ^lcitalionsbedll^liijse beim-genannten V er waltun grämte eingesehkr. erlediget gewo'den. — Nach dem erwähnten Tessa-mente, und dem hierüber ausgefertigten l f. Wlttbriefe äcio. 6 Februar 1796, sieht das Verlclhungsrecht und die Obsorge über di«se Stiftung dem gefertigten Magistrate zu, und daher werden j«ne Aeltern oder Vormünder, welche zur Erlangung derselben berechtiget zu seyn glauben, aufgefordert, »hre Gesuche bis,g. Februar t. I. hier zu überreichen. — Uebri-gens wird bemerkt, daß dle K,nder armer Pc? rückenmacher, dann die von des Stifters Ve-freundten vorzüglich zu berücksichtigen sind. — Vom Magistrate der Hauptstadt Laibach am 5. Jänner »842. I- 32. (3) Nr. 1. E d i c t. Bei dcr Vorstehung der Jacob Schilling-und Georg Roffa'schen Mädchen-Aussteuer-Stiftung in Kraindurg, sind zwei Stiftungsplatze in Erledigung gekommen, bei welcher Besetzung zwei Mädchen, und zwar. für die erstern mit W ss..15 kr., für die letzter« aber mit. 39, si. 35 kr. detheilet werden. — Es haben- demnach alle Jene, welche sich um diese Stiftungsplätze zu bewerben wünschew, und) im Jahre 1841 geehclichet haben, ihre mit. Ar-muths- und Sittenzeugnissen, Tauf- und Trauungsscheinen instruirten Gesuche, bis Ende Jänner 1M2 bei der Voustehung der Jacob Schilling- und Georg Rossa'scheu Mädchen,-Aussteuer-Stiftung zu Krainburg einzureichen^ wo.-bei bemerkt wird, daß zur Nossa'schcn Stiftung stine Anverwandten gegen die Krainburger Bürgerötöchter das Vorrecht haben, und zu der Schilling'schen! nur ehrbare arme Krainburger Bü'rgerstöchter berufen sind. — Von der Vor-stehung, der Jacob Schilling - und Georg Rossa'-schen Mäochen-Aussteuer-Stiftung zu Kr.ain--burg am 2. Jänner. 1842, 49 «Kudernial- Verlautbarungen. Z. 2n. (2) Nr. 2203S. V e r l a u l b a r u n a- Vom Beginn dcs Schuljahre, '»"/^ on kommen nachst'hcnde erledigte trainische Stu« dentel!'S"pcnd>cn nieder zubesyen: l) Das vom gewesenen Pfarrer zu KropP, Caspar Gl«-valiy, la»,t Tastamcnt vom ,5. Iun, ^g, er« richtete Stude^ tc^,Ktivcnd,um lm dcrwaligen jahrl'chen Ernagc^ von 35 st. E. Vl. Dl.ses ist bettlmml für iVlub»ge Substitution e>n, dai»n bestehend, daß die c,ne Halfle d«s Stlfiungser, träges für he,l,ge Messm »n Kropp, und die andere Hälfte für arme und frommc Verwandte des Stifte's zu verwenden kommt. DasP'a« sentatlonsrecht qebührt dem «eltesscn der Fa« Mllle, der Etiftungs.,enuß ,st auf keine Stu-d'enadlhe»lung beschränkt. — 2) Be» dec vom Andreas Krön, gewesenen?and«athe ,n Kram, ,m Jahre 1628 errichteten Studenten, Stif« tung zwei Stlflungsplatze, jeder im dermal'-gsn 3'trage von 26 ss. 3c> kr. E. V1. Auf den G'nuh dieser Stiftungspläyc haben jene Studierende Ansp'uch, u) welche m»t dem Stiftng »»^verbunden, wenn er sich für dcn qclj'll'chcn Sianb vorbel«»tet, der Musis zu w dm n. Das Prä» sentationsrccht qedüh»t d.'m Stadtmaglstrate zu La'bach. — 3) Be> der pom ValelU>n Kuß, gew?s«nen Pfarrer n« Fx'ßlau in Stpermark, in Folge Stlflbricfcs ^i.!a. 29. Iunl »727 erlichlltm Stu^ntcn-^l,fiu"g,^i'^ S »flung«, platz, lm derm^llgcn jähllchen Erl,age ren 39 fi. Zs) tc. E M. 3. itscr 'tt bestimmt, ujfür lMl dem gedachten Sliftcr rerwa^d'e S>lud,ercrdc, und m deren Ermanglung aber, in geg.nlva',» llgem Falle, d) für SturlerlNde au^ bc' Pfar-r« kaufen in Stcyecmu'k; bei de>c„ Abqang e) sodann criedlr bc> di'icm Bel'hungsfalle für Studierlnde aus der Pfarre Fraßlau m Steve" mark, und endlich b i Abaar,a der .-»6 l» el t^ Bczclchneten, n S'epermark, jedcch nur in so fcrn, als für dl'ien Süftungsftlay Ccmp'tenz' Oeluche der 26 2 «d b belllchnelen Stud»eren-dln volkommen sollten; tritt aber tlne solche Compttenz nicht ein, es bewerben sich aber um den fraallchtn Etiftungsplatz die 36 0 be,lich-ncten Studlcrendel', so c>e>-ührt in jolch.m Falle düs Praftntationsrecht ab,lmaldem Pfar-r,l von Fraßlau in St'permarl. Sollte aber auch kein Studierender aus der Pfarre Fraßlau sich um dlcscn St,flungsolc»tz bewerben, so üdergehl das Präse^tationsrecht auch für die« scn Bescl)un(,t)fall auf d<" Pfnrer ron Ste»n. — ler St klUs'qs>n'Nl.lß ist auf dle Gpmna« sial'Slud'sn bcsckrantt. — Dlt nicht ver« walidtln Sllf llnge smd verpflichtet, so bald »«» der Folzie über kurz odcr lang ein Studierender aus dis Siifie's« Verwandtschaft dies st», Stlftungeplatz anspricht, selben zu ftiNlN Gunsten abzutreten. — H) Zwei Chnstoph Plankell'sche Stlftungsplatz,, jeder dermal »M jahrlichen Ertrage von 18 fi. E. M. D'ese sind blstimmi für Studierende, welche in der Stadt Stein, und »n deren Ermanglung für jene, welche in der Stadt ?a»b^ch geboren sind, und können nur vom Anfange des dr,«zehnten bis zur Vollendung des si bzchnten Lebensjahres genossen werden. — Das Verlechungerecht gibührt diesem Gubernmm. — 5) ElN vom Anton Raad errchtcter Studlnten°St»ftunqs-ptay, lm jährlichen C'ltrag« von ^0 ft C. M., bestimmt für Sckulei der dre» obern Gramma« tlcal, Classen, wtlche Söhne Laibacher Bürger sind. — 6) Die v"M Anton Raab »m Testa» mente tlilo. ^albach am »». Februar »7^0 für Studierende, welche mit chm oder dcssen Galt'NN vtrwalidl sind, errichtelc S'iftung «M jährlichen sltrage von 60 ft. E. M. Dlcse Stlfiuslg kann vcn llnem Studierenden solange genossen werden, als derselbe m Folge seiner Smdlcn in «inen gastlichenOrren treten, oder Weltpslcster werden k^nn. — Das Pii-scn'a!ios>srccht üder die SaS Ochluga urd Martin Varpet't'ch im Bezirke Münlendorf sind, und in deren Ermanglung zur Bethnlung für benannte Anverwandte.— 8) D«r vom Johann Andreas v. Steinberg, Bischof von Skopio und Probst der Eollegiat. kllche zu Rudolphewelth in Krain, «r«iecht gcbühri dem Aelt^sten aus der Fa-mil't Thaler v. Neulhal, und nach Ausstcrben dtrlcl^e»', jner aus der Famile Posareli. — 10) Die vom Iobst Wcber, gew's nen Bütg/r d«r Stadt ^alback, unterm i5. Mal i65^ udlere,,dcn, welche Söhne kaibacher Bürg r find, und zwar von d«r ^.Grammatical, b>s cmsltl,cß g dc> 2 Hu, malnläis» El^sscn gtnvsscn we'dcti. l)ab V^r< schlagsrechc gebührt b.m Repläscnla,>tlN, das Prasentatio^srechl dr^s Wclch> sel, gewesenen Pfarrer »n ^lö^n,q, l^Ul Testa: ments rom >6, Ap'U 1602 erachteten Gtu« ten'itn ' Gusiunger', jede der^eic «m jährlichen Ertrage uon i6 fi< E. Vl. Tl.se Stiftungen sind best'mmt fln S'Udlercndk aus der V"'» wandtschaft der Farnllien Weichftl und Grals n bliefes vom 27. Februar lgab crr'chtctcs Stipendium, 'M derlnallg.n jahrlichen C'rtragevon 29 si. 3o kr. D^scS lst besi.mmt bloß für Studierende aus Blisters Verwandtschaft, wobei jedoch jene von der männlichen Sene un» ter dem Zunamen Ratschkp vor de»en von der weldl'chen ?mie Abstammenden den Vorzug ha-ben.DiesesTtipendlum kann von den deutschen Schulen angefangen, bis zur Vollendung der Studien gtnussen werden. Das Pläsmtations< recht gebührtdem jeweillaenPfarrer ju Kostet. — ,3) Das dem Michael Pemtner, gewlsenem k. s. Postwagens-Expeditor, «n seinem Testamente 6clo. lalbach am »9. November 1771 errich« tete Stndenten»Stipendium, dermalen »m jährlichen Erirage von 62 st. 3o tr. E. M. D«e-ses «st juoorberst für t«nst auf keine Sludien-tlbthe lung beschrä'ki. Dc>5 Prä'entationercchr g^dührt den nächsten Anvcrrrandlcn des oblgm Stifters. — 1^) Das oon d,m Frechcrrn v. No>ctt>, gwes.nem Blschof von Pedena, laut HestaM'Ntb vom 3l. October »69» errichtete Studenten-S',peno»um, dermal im jährlich n Erirage v^n »9 si. s. M. D,cses kaon nur blS zur Vollendung der Gymnasial Sludim gencjscn wcrden; das Verle>hungsrccht aebührt nach demAuofte'ben der Fre hltr v. RosMl'-schcn Fam'l'e d>e>em Guoernlum. — ,5) Das vom Aoam Santner, gewesenem Gcneralvilar zu 'iaibach, laut Testaments vom 21. März ibHl e,rlchteleStud,ntln.Stipendium, ,m der-mal'gln jährlichen Er:rage vor-, Zo fi. ^. ^' Dicscslst bestmmt für Studilrinde, 3) welche mit d.,n Sllfier v.rwandt si^d; K) in delen E^man^lung für jene, welche Söhne i'alba, cher Bürg,r sinh, und cj bl, oer^n Abaang eidlich für Studierende überhaupt. Der St f« tunc!s^ nuß lst zwar auf keine Studien« Abtheilung, jedoch nur auf d>e Dau fl. E. M. Dieser lst Vorzugs. w'lsc für Studierende best.mmt, welche von d«n Schwestern des gedachten Stifters abstammen. Ter StlftUligSgel'uß lst auf keme Stu< dien-Abtheilung beschrankt. Das Präsenta« t>onSrechl für die Stipendien äul» ,5 c: 16 gebührt dem hochwürdlgen Domcapu.l zu ^ai-dach: — Diejenigen, welche eines der erwähn« ten Stipend'en zu erhalten wünsch n, habcn ihre Gesuche mit Verufung auf diese Oubernial-Verlautbarung längstenb b>e Ende Februar i8ä2, und zwar bezüglich der suk i5 se j,ne, welche aus dem Titel der V^wanttschaft, oder als Bürgerssöhne e»n Stipendium an? lprechen, noch >n erllerer Bej'thung einen be« zilksobrigkeitllchtnlcgalisirtcn Stammbaum, m letzlerer Begehung d»e dießfallige Bewe sm-tunde he,zulegen. ^» Laibach am ^6. December 164 l. Thomas Pauker, k. k. Gubernial-Secretär. 3. 57. (2) aä 3lr. 3t^52. Concurs zur Besetzung dcr obersten Feldarzten-Stelle. ^ Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 10. l.M. anzuordnen befunden, dasi zur Besetzung dcr erledigten Stelle des obersten Feldarztes dcr Armee ciu Concurs mittelst Kundmachung beiden Civil- und Militär-Behörden ausgeschrieben werden soll In Folge dieser allerhöchsten Entschließung sollen nur diejenigen Individuen sich zu der erledigten Stelle in Competcnz setzen können, welche den Doctorgrad dcr Medicin und Chirurgie an einer inländischen Universität odcr an der IosephS-Academie erlangt haben, uud die sonst dazu erforderlichen Eigenschaften besitzen.— Der k k. Hofkriegsrath findet diese allerhöchste Entschließung hiermit allgemein sowohl für Civil-, als für Militärärzte mit dem Beifügen kundzumachen, daß mit der Stelle des obersten Feldarz-tcs dcr Armee der Titel als k. k. Hofrath, ferner ein Gehalt von jährlichen 4000 ft. (5. M. und ein Quartiergeld von jahrlichen 400 st. verbunden sey, und daß diejenigen, welche sich zu dieser Stelle geeignet glauben, sich binnen 6 Wochen, vom 1. Jänner 5842 an gerechnet, bei dem k. k. Hofkriegsrat!)? mit den gehörig documentirten Gesuchen zu melden haben. Nemtliche Verlautbarungen Z. 70. (2) aä Nr. 250 XVI. Nr. 16. Getreidverkauf. Bei der Cameral-Herrschaft Lack sind 73 Met-zen Weizen, 159Mctzen Korn und 1338 Met-)en Haber kleinweife nach dem jedesmaligen hie- sigen mittlern Wochenmarktspreise zu verkaufen; was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Verwaltungsamt 3ack am 11. Jänner 1842. ____________________ ^lcrmlschtc Verlautbarungen. 3. 63. (2) Nr. 278. Edict. Alle jene, welche auf ten Verlaß des zu Oder« dupplach am 8. December »640 verstorbenen Ma» thias Pegam, aus was immer für einem Rechts« gründe einen Anspruch zu machen gedenken, hüben solchen dci dcr auf den 9, Februar »tth2 an« geordneten Liquioations Tagsahung so gerviß dar^ zuthun und zu liquidilcn, als sie sich im Widri. gen die Folgen des tz. 6,4 b. G. H. selbst zuzuschreiben baden lvcrdcn. K. K. Bezirksgericht Ntumarkll am 5. Jan. ner l642. Z. 67. (2) Nr. .476. Edict. Ver dem Bezirksgerichte Wcivclbcrg hab,n alle jene, welche an die Vevlasscnschasl der am iio. Juli l. I. zu Großlup mit Testament ver-storbenen Katharina Burger, entweder als Erben odcr als Gläubiger, und überhaupt aus waö im. mec fü, einem Rcchtsgrunde einen Anspruch zu machen gedentcu. zur Anmeldung und Liquidi. »ung desselben den 5. Februar »642 um 9 Uhr früh persönlich, otcr durch einen Bevollmächtigten j« erscheinen, wibrigens nach Verlauf dieser Zeit die Abhandlung und die Iinantwortunq an oie« jenigen, welche slch hiczu rrerdcn rechtlich auöge« wiesen haben, ohne lvcitcrs crfülgen wird. Vezirkvgericht Wcilelberg den 3l. December 'Z. 60. (2) Nr. 2oU^» O d i c t Von dem Bczillsc;er!ch,e Neudegg, als Real» iusianz, wird hiemit bekannt gemacht: Es habe zur Vornahme der in der äfecutionösachc des Jacob Sever von Schub»»a, wider Anton Sever von l?an« gcnackcr.bcideaus dcm Bezirke Siltich. wegen ausdcm w ä. Vergleiche clclu. Zo October ttt22, ilNatj. in viae execulioll>5 22. December >Ü26 schuldiger 69st. l5kr. i-. 5. c., mil dem Bcschnde c^a. s. s. Bezirksgericht Sittich5. December »64,, Z. ,692, bewilligten executiven Feilbieiung d?s dcm Lehtern gehörigen, in diesem GerichtSdczirke liegender, der ldbl. Herrschaft Thurn bei Gaslenstcin 8„b ^ager Nr. »7il> utscv bewilliget worden. Gs werden zu diesem Ende drei Feilbietungstagsat. zungkn.aufden ». Februar, z. März und t. April t. I. Vormittags um 9 Uhr im Orte Smetschilsch mit k«m Anhang« bestimmt, daß tie Veräußerung unter der Schätzung nur bei der dritten Feilbie« tung Slalt sinde. Die Licitaiionsbedingnisse, der Grundbuchscxtract und das Schätzungsprotocoll können bei diesem Gerichte eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Gurtfcld den 2a. Decem« ber »34». Z. 6d. <2) Nr. »44». G d i c t. Von dem Bezirksgerichte Scisenberg wird be. fannt gemalt: Es sey auf Anlangen des Herrn N'tlas Terlschcg, Oderrichler und RealitätenbesiherS zu Seisenberg, als testamentarischen Mitvormun-be^ö und nomine seinerMündeln,alg erbSertlärten Er. b»n zum Verlasse des zu Hof am ,5. 0. M. ver. fiorbenen Wresar «eniur (insgemein Skrabez),auch Realitätenbesitzcrö, zur Erhebung tes Lehtern Ver-mögens« und Schuleenstandes, und dann Verlaß« abhandlung, die Tagsahung vor diesem Gerichte auf den 3,. Jänner ,L42UM9 UhrVorMittags mit tem Beisätze anberaumt worden, daß dazu sowohl die Verlahgläubiger und sonstigen Ansprccber, als auch die Verlaßschulvner zu erscheinen haben, als im Widrigen di, Erstern sich die Felgen des tz. 6^4 d. G. B. selbst zuschreiben müßten, gegen dic Lchtern aber sogleich im Rechtswege verfahren »verden würde. Bezirksgericht Seisenb»rg am 20. December ,64». Z. 5o. s«) llxk. Nr. l»25. Edict. Vom Bezirtsacrichte Nassenfuß wird hiemit bekannt gemacht: Maria Danlschilscd von Teltsche, ist am 25. April ,83« »l> iüte^talo gestorben. Da d«e gesetzlichen Orden derselben diesem Gerichte un> bekannt sind, so werden hiemit alle diejenigen, wcl« che an tie Verlass,nschaft der Maria Danilschitsch einen GrbKanspluch zu haben renncinen, aufgefor. dert, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, von Heute an gerech« net, so acwiß bei diesem Gerichte selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumelden, »vidrigcns baS Vcrlassenschaftsgescbäft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgetragen, und jenen, denen es nach dem Gesetze gebührt, eingeantwortet wer« den würde. Btliltögericht Nassenfuß am »5. September »04,. Z. 5,. (2) Nr. 2249. Edict. Alle jene. welche an die Verlassenschaft det am »9 September 0. I. zu Williger verstorbenen Matthäus Vallenzhizh. MülwS und Reali« tatenbcsitzers, entweder als Erben oder als Gläu« biger uno überhaupt aus was immer für einem Rechtsglunoe Ansprüche zu machen gedenken, ha« bcn am 5< Februar k. I. früh 9 Uhr >ur An« meidung dcss,n um so gewisser zu erscheinen, «i-drigens die Abhandlung und Einanlworcung tiefer Verlasscnschaft gesehlilb erfolgen wird. K K. Bezirksgericht Prcm zu Feistrih am 22. December 584«- Z. 52. (3) Nr. ,«86. Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß des am 26. August d. I. zu Raoelsegg verstorbenen Gntsbesit« zers ?)^artin Gerl, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zustellen glauben, haben denselben bei der auf den 4. Februar t. I, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordneten Li» quidalionstagsatzung so gewiß anzumelden und darzuthun, widrigens sie sich die Folgen rcs§. U>4 b. G, N. selbst zuzuschreiben haben werden, K. K. Bezirkögcricht Feistritz am 2v. Novnn» ber lö4,.