Ukazi in odredbe šolskih oblastev. An sammtliche Volksschulleitungen! Der k. k. Landesschulrat hat zutolge Erlasses vom 22. Juni 1. J. Z. 1939, die Wirksamkeit der mit dem Landesschulraterlasse vom 16. Dezember 1902 Z. 4241 kundgemachten Verfiigung Seiner Exzellenz des Herrn Ministers fiir Kultus und Untericht vom 4. November 1902 Z. 6085, betreifend die Klassifikation der auBern Form der schriftlichen Arbeiten auf alle Kategorien der allgemeinen Volks- und Biirgerschulen sammt den Wiederholungschulen vom zweiten Schuljahre angefangen auszudehnen gefunden.