241 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 33. Donnerstag den N. Februar 1869. (4«—2) Nr. 849. Concurs-Ausschmbullg. ^ Für dm Staatsbaudienst im Herzogthume Salzburg ist eine Iugenieursstelle I.Classe mit ^"l Gehalte von 1100 fl., eventuell iin Vor-Ulctungsfalle eine Ingcnieursstellc II. Classe nüt ""i Gehalte von 1000 st. zn besetzen. . Bewerber um diese Dienststellen haben ihre "!^ dcu 3iachloeisungen über ihre Befähigung und "sherige Verwendung iul Baudienste vorschrifts-'^szlg instruirten Gesuche iul Wege ihrer vorge-'^ten Behörde h. bis längstens 15. Februar d. I. ^^ Landesvräsidinm in Salzburg einzubringen. Salzburg, den 27. Jänner 1869. Mr den f. f. ^andcspiüsidcliteil dcr Stellvcltieter: ^-.^ Obner »>. l'- (45^2) Nr" 252" Cencursailsschreibllilg. ^ ,3m Bereiche des Staatsbaudienstcs in Mä'h-^ . ^ eine Ingenieurstelle zweiter Classe mit dem tzl??!^ jährlicher Eintausend Gulden ö. W. in ^guug gcfonlmcn. ^ "ltr Besetzung dieser Ingenieurstcllc und der ^.") ^urrückung sich eventuell erledigenden Bau^ ^Unctcnstclle erster oder zweiter Classe mit dem »d Mk jiih^i^. 800 fl., beziehungsweise 700 st., iä^ '^^ Bauprakticautcnstelle Ulit dem Adjutmn Micher 4^ ^ i). W. wird der Concurs bis c>^ 28. Febrnar 1869 ^ .^rieben, und es haben die Bewerber um Hz!a . "stesposten ihre documentirtcn Gesuche im ^ttw' ^^^ vorgesetzten Behörde in dein obigen Nä'5 ^ dem k. k. Statthalterei-Präsidinm für ^lt einzubringen, ^ninn, am 30. Jänner 1869. Dcr l. f. Stalthalter: -^ Adolf Freikerr von Poche m si. ,Z 5 Nr. 159. l»ech ^" ^"' ^ ^' ^"gdirection ' Idria in Krain «4«> „ Korn, ^telst 5> ^"^^ " Kukurutz ^3ekä s ^"'^ unter nachfolgenden Bedingungen ^ ' ^as Getreide muß durchaus rein, trocken ^ ^udurben sein, inld dcr Metzen Weizen ^ ^'9st^ns 84 Pfund, das Korn 75 Pfund 2 ^iklirntz 82 Pfund wiegen, schaff' "as Getreide wird von 'dem k. k. Wirth-^^/ k zu Idria im Magazine in den cimen- tirten Gefäßen abgemessen uud übernounnen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück, gestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtcs Gc^ treide dcr gleichnamigen Gattung um den contracting ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zn intervenircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch dcr Befund des k. k. Wirtbschaftsamtes als richtig nnd unWider-svrechlich anerkannt werdcu, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zn liefernde Getreide weo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der M'-rksfrächter vou Seite des Amtes vcrbalten, di: Verfrachtung von Loitfch nach Idria nm den festgesetzten Preis von 24 Nen-kreuzcr pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-cassc zn Idria oder bei der k. f. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classenmäßig gcstemvcUv Quittung, wenn dcr Erstehcr kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stemvelmarke versehene sal-dirte Rechnuug. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel Versehenen Offerte haben längstens bis 38. Februar R869 bei der k. k. Bergdircction zu Idria einzutreffen. 6. In den: Offerte ist zu bemerken, welche Gattung nnd Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, nnd der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lanten, so steht es dem Vergamte frei, den Anbot für mehrere, oder anch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstelluug für die gmauc Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichkeiten! ist dem Offerte ein lOpcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatsvapicrcn zn dem Tages-courfc, oder die Qnittung über dessen Devonirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshauptcassc zn Laibach anzuschließen, widri^ gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsvcrbiudlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Necht cin-gerä'nmt, sich für einen dadnrch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regressircn. 8. Denjenigen Offcrenten, welche keine Ge trcide-Liefcrung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von ocr Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis sQsten 'März «8«9, die zweite Hälfte bis Mitte April ASOft zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke von der k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück swluug unentgeltlich, jedoch ohn/Vergütung der Frachtsvcsen, zugesendet. Dcr Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsb> dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber anch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die dcrsclbe ans den Contracls-Bedingnn gen machen zu können glaubt. Jedoch wird aus^ drücklich beduugcn, daß di> aus dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtöstrcitigkciteu, das Acrar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habendeu Sicherstellungs- und Erecutiousschrittc bei demjenigen im Sitze des Fis calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht.. Von der k. k. Bergdirection Idria, am 1. Februar 1868. __51_-^1) Nr. 1147 KlllldlNchllNg. Mit Bezug auf die mittels des Amtsblattes der Laibacher Zeitung vom R H. Jänner d. I. veröffentlichte diesämtliede Kundmachung vom 7ten Jänner «6<5tt, Z. R^i, wird den ,,. t. <