Intelligenz - Blatt zur Leibacher Zeitung N° 42. Meytüg,ötn 26. May 1826. ",,^ Mere 0 r 0 l 0 g^.fch e Be ob äch tu»gen zu Laibach. < Stand.del ^. Narymeter. ^Thermometer. Witteruna Laibach -^ ^_—_^__^__.—-------------------------------------., _______^ ober ) ^ 3 Früh^ Mitt. Abends. ^ruh.MM7sAbend l^,üh ' Witt, sAbnds'^ U"fer ) " si? 28 0.2 23s o.H H7 11,9 —-t 4 — 12^ I, s,h,UerIsch^^?wolkia^'''^'.....7'— ^ l8j«7 11,7 271,0.6 37 ".^— L — iZ — lo h^ter ' ReZen Regens! -.!->! »liI 27 11.0 Z7 io,o Z7! y.Z — L — ji2 ^. 6 sch^n lean. Regens — ' — i !«<2O 27 f Y.Z, 27, 9.Z 2^z ^^g „ 7 4,5 — 7 wolkiH schön ichetter! ^- ^ »^ ^> 2l 27^ 97 2?, 9.0 27, c,.i — S — 11 — ii A,hii heiter ^ wolkig — >- 22 27^ 9.1s 2?! 9,2 ^7! I 7 — 9 —, l5 —Hl heiter heiter scheuer — — l22 27^9.8^ 37 9.4 27. ß.9 ^ 9^— 12 __ i.l fchön Regen RiZen — /_,! Gu bernial-Verlautbarungen. 3- 669. ^ K u n d m a ch n n g Nr. 6Z5Q« des Eoncurfts zur Besetzung emer Straßenösücommissärs5 Stelle, dann Sieben Wegmeister-(Straßenbau^ AMentcn-) Stellen lm Klagenfurtcr Kre,se. (5) ^m Magenfurtcr Kreise ist cme Straßer bau - C-<- -"'^^Z < Gtelle mit dem Ge^ halte von jahrttchen 600 fi7, und Lew Vc^uckun - .n d:n höhern Gehült vpn 700 fi. M. M./ dann zineW Reiftpau^üle'r.n ^7 si. pr. Mnle/ und einem Schreibpauschale von jährlichen 6 st., dann Sieben Wegmcifier- (Sraßen' bau- AWenten-) Stellen, und zWr Vier mir 35o fl. ur.d Drey mit H00 fi. M. M. lahrltchen Gehalt,, jede aber nnt einem IahreHsuschale sls Zebrungs-beytrag von 2^ fl. M. M., zu besetzen«. ^ ^ '^ D ^ ^ Dieses wnd mit der- Erinnkrung bekannt gemacht, hgß man zur Besetzung dieser Stellen einen Concurs nur Bestimmung, des, Termines bis 2Z. Iunp d. I. anzuordnen befunden habe. - Die Compctenten um einen oder den andern der gedachten Dienßpofien, haben demnach ihre dießfasslgen gehörig documentirtm GesMe> m welchen sich über die Kenntnisse »n dem Otraßen-und Brückenbaus^ über Lebensalter, Nationalst vnd Swnd, dann über dis bisherige DicnMeisiung, Moralität und körperliche ConstltMwn auszuweisen ist, m de? vorbestlmmten Frist bey dieser Landesstelle einzureichen. v > ^ » -^ « , Von dem k, k. l8pr> Guwniüm., Laibsch am ß.,Map 1826- Bcned 1 ct Mansutt v< Fradene ^. « —-«-.^.«-«««^^^^__________ k. k. Guberlnal- Eecretar. /3X ^ ^ A « /? K u n d m ü ch u n ü' a<^l (). Xum. 5t5O «n .^^«fs. .^^l' 3ahlamte inSalzbur-a iß die dritte ß°sicrfwur stelle mtt dem anklebend E-cb^"^" ^,, 5. .^^- —^ gekommen. ' . DttlkNtgen, welche diese 5 , ^ ,^,s, .,^. h^^ ?5-z die^- fälligen. m.t^ dcV Tüufschcmc ur.d Srutiemc, t^an?: m>: -.^ Mer chre Whknge Tic^lcchunZ, Mcr^ia. > „, .^,:ische und ^^. -. ^, nungs-Cassegeschafts- Kenntnisse, wie auch über die Fähigkeit, seiner Zeit eine Dienstcaunon von i5aa bis 2000 ss. erlegen zu können, belegten Gesuchs bis letzten May d. I. bey dteser Landesstelle zu überreichen. Linz am ,4. April 1826. Anton Einser, k. k. Reglevungs, Gecretär. Z. 56o. K u no m a ch u n g. aä Q. ?snln. Z^^.8. Die Erledigung der UctuarssteAe bey der k. k. ob - der - ennsischen Landes» Baudirecrion betreffend. (3) Durch hie erfolgte Pensiomrung des Jacob HeLbach, iff bey dcr k. k. obe der-ennsischen ?anoesb5udlrectlon die Stelle etnes Actuars, mit welcher eln sy-stemisiner Gehalt von zahrllchen Achthundert Gulden Eonv. Münze verbunden lst, erlediget worden.. , Diejemgen, welche fich um diese SteTe in Eompetenz setzen wollen, haben daher ihre dleßfälllgen- GMM mit den Bewnstn ihrer F^hlgknten und Studien, lhres moralischen Benehmens und ihrer bisherigen Dienstleistung versehen, binnen 6 Wochen bey der ob- der« ennsischen Landesbautzlrecnon einzureichen. Von der k k. ob, der- ennssschen Landesregierung. Lmz am 21. April !326. Anrsn Hzntermayr Edler v. Wellenberg, k. k. Regierungs- Stcretär. Z. 5Zä. V er l a u t b a r u n g. Nr. 78Z2. Womit die Competenz zur Wiederbesetzung der in Erledigung gekommenen Studenten - Stipendien ausgeschrieben wlrd. (I) Mit Ende April laufenden Jahres find folgende Studenten ^StipendisnZ platze erlediget worden: a) Das zweyte und dritte Musikfondc Stipendium, jedes in einem jahrlichen Ertrage von Z9 ft. 39 kr., zu deren Genuß arme, der Musik befUffene Schüler, welche sich zuglerch bey dem musicalischen Gottesdienste in den Pfarrkirchen der St«dt kalbitch versenden lassen / bcrufcn sind. ^ d) Das vom Ignaz Föderer, gewesenen Pfarrvicar zu St. Peter in kaibach. trrlchtete Handftipendium, im jahrlichen Ertrage von 5o 6. M. M, allf welches nach dem Wtssen des Stifters vorzugsweise ein studierender Anverwandter desselben, in Ermanglung eines solchen aber, ein studierender armer Bürgerssohn aus Lalbach bis zur Vollendung seiner Berufsftudien Anspruch hat. Q) Das erste von dem verstorbenen Herrn Domprobsten und bischöflichen General« Vicav Georg Gsllmayer für elnen armen wohlgesitteten Studierenden aus Oberkrain, Mtt jährlichen 44 st. M. M. angeordnete Stipendium, wsrüber das Patronatsrecht dem hiesigen tzochwürdigen Ordinarlste zustehet. ä) Das Maria Adam Duppeische Handst'pendiuN, im jährlichen Ertrage von 24 fl. M. M. Dieses Stipendium ist vorzüglich für stutnerende, dem Stister anverwandte, in deren Ermanglung für arme, aus der Stadt Stein gebürtige studierende Burgerssöhne bestimmt. Jene Schüler, welche einen der erwähnten Stiftungsplatze zu erhalten wün-. schsn, haben ihre mit d?m Taufscheine, Därftigkeits- dann mtt dem Zeugniffe der überstanden?» Pocken, dann mit den SchuilzeugniGn Don den letzten zwey Se^ western belegten Gesuche längstens bis ;5. Iü^ny laufenden Jahres bey diesem Gu-bernium zu überreichen, w?:l auf die spater Anlangenden, oder nicht auf ober-wähnte Art mstruirten Gesuche kein Bedacht genommen wird. Uebrigen^ versteht es sich von selbst, daß jene Schüler, welche den Genuß eines dieser Dtipendlen aus dem Rechte der Verwandtschaft ansprechen wollen / lhrem einzureichenden Gesuche, Ntbst obberührten Documenten, auch einen Stammbaum beyzulegen, und den Anverwanbtschaftsgrad zu erwezsen , unü daß die Bittsteller um dl3 :iä Z) angeführten Musikfond« Stipendium zugleich zhre Musik-Kenntnlss? gehöng zu erproben habm. Von dem k. k, illyr. Gubernium. kaibach am 27. Avril 1626. Joseph Freyherr v^ FlödnigF, _____________k. k. Gubernial - °Dkcretar. S taot -^nTö^ä'tl d rechtliche Verläutdar u n g e n. °" 3» 579. E d » c t. Nr. 2Z86. (I) Vsn dem k. k. Stadt, und Lsndrechte in Kram wn-d bekannt gemacht: Es sty »on diesem Genchte auf Ansuchen des Dr. Lorenz Eberl, Curator der Andreas Wergannch?^ Kmder und Erben, wider die Eheleute Mnchael und Ncpomu-cena DZdar, wegen schuldigen 170 fi. sammt Zinsen, in dle öffentliche Ver-sielgerung des den Exequinen gehörigen, auf 5i55 st. 25 kr. geschätzten, in der Capuzmer-Vorstadt sub. Eonsc. Nr. 5 gelegenen Hauses sammt Garten, dann der auf :66 ft. 40 kr. geschätzten, im kslbocher Felde gelegenen A^cker sub. Nr, 97 ^ 96, gewiaiget, und hltju drey Termine, und zwar auf den !g. Iuny, 17. July unh2,.Augussl.I. jedesmahl um 10 Uhr Vorm. vor diesem k. k. Stadt-nnd Landrechre m;t dem Beps«yz bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bey der ersten, noch zweyten Fellbltthungs-Tagsatzung um den Schatzungs-betrag oder darüdcr an Mann gebracht werden könnten, selbe bey Her dritten auch unter dem Gchatzungsbeträge hmtan gegeben werden würden. Wo übrigens öen Ksufluftlgen frey steht, tzie dießfalllgen Licitationsbedingnisse wie auch die Schätzung in der dießlsndrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bky dem Execunonsfühver Dr. ^orenz Ebnl einzusehen und Abschriften dsvon zu verlangen. ?azhach den 26. April 1S26. Z. 56g. ^ Von dem k. ?. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht.- Es sey über das Gnuch des Anton Gerweis in die Ausfertigung d« Amorttsatwns - Edic-te ruckstchtllch^er angebttch ln Verlust gerathenen, von den Eheleuten Carl, Joseph und Agnes Schott dem Johann Haider über 25? fi. ausgestellten Earta bianca ddo. 2l. Aprzl 176t, feit 26. März 1770 auf dem Hause Nr. 26, Rectif. Nr, 166, noch Mlt 250 fi. haftend, eigemlich des darauf befindlichen Intabulations-Cernficats gewllllget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Earta hianca aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu kön< nen vermemen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochm .— 963 — mid drey Tagen vor dl'ehm k. k. Stadt- Landrcchte sogewiß anzumelden und ans hangig zu machen, als :m Wldrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Anton Gerweis, die obgedachte Carta bianca nach Verlauf öieser gesetzlichen Frlst.für getödtet, kraft? und wirkungslos erklärt werden wird. Laibach am 9. May 1626. Z. 582. (Z) nä(-. Kiun. yl55. Da bey dem k. k. karnt. Stadt.- und Landrechke die Stelle eines Hof- und Gericktsadvocaren fürKarntcn, durch dle Uebersttzung des Dr. Krazer nach Grätz, in Erledigung gekommen ist, so wird dieses mlt dem Anhange zur allgememen Kenntniß gebracht, damit die dicßfasstgen Compercnten ihre mtt den gesetzlichen ^ Erfordernissen belegten Gesuche binnen 4 Wochen, vom Tage d^r in dcn öffentlichen Blattern erscheinenden ersten Kundmachung, bey diesem Stadia und Landrechte einzubringen wissen; übrigens wird jcdsr Esmveeent besonders aufmerksam gemacht, sich sowohl über seme Fähigkeiten/ als auch über Woralttät und seme b^-herige Verwendung genau auszuweisen. Klagenlurt am 27. April 1826.__________^ Z. 671. . Fe i lb i,e tb un gs'Edict. Nr. 459. (3) Von dem Pezirksg,ericht2 Vcnofetfth wird hiemit kund gemacht: Es fco über herab» gelangte AppeNationsverordnung, vom 2ä. März d. I., ^< 4i5Z dem Recurse tes Anton Schmutz von Senosetfch, wegen SWrung dcr executiven dritten Versteigerung seiner Fteusaß-Realitäten nicht Stattgegeben, und auf Einschreiten ces Stephan Hitti von Wolfsdach mit dießbezirksgericktlichem Befcheitze vom 5. d. M. Z. ^j36, in die Reasiu» mirung des executivcn Verkaufs dieser gerichtlich cuf 4Z56 ft. 25 kr, C° M. geschätzten Freysaß-Realitäten, lrcgen schuldigen 66 ft. is fr. c. 8. c. gerr-Mget, daher über die am 8. November und 7. Dec. ,824, zwey Feilbiethungs» Tagsahungen, die reassumirte dritte Verfteigemng auf den 12. Iuny d. I. Frühe, um ^0 Uhr in der Amtskanzleo dieses BeZnksgerichtcs mtt demAn-hange anberaumt worden, daß, wenn diese Realitäten bey ^r drliten Versteigerung am ^2. Iuny d..I. nicht um den Schähungswerth an Mann gebracht rrerden kcnnren, solche aNsogleich unter demselben hintan gegeben werden würden» Bez. Gericht Scnosetsch den 5. May iLZL. Z- 585. S d i c t. Nr. i«oa. (2) Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hlemlt bekannt gemacht: Es seye in Folge Anlangens des Andreas Istenitsck von Sidelfche, ss ^räK 22. e. M., Zabl 1000 in die executive Feilbiethung der dem Matthäus Rupnik, auch r»n Siberfwe, gchoriaen der HerrschaftLojtfch sub Rcctlf-Nc. Sgi tienfibarcn, auf 22a fi. geiichtlich geschätzten 5sl5. hübe, wegen schuldigen 74 ft. ,3 kr. c. 3. c., gewilliget, wsrdezl. ' - ^ ^ ^ Zu diesem Ende werden nua drey Feilbiethunßstagfthungen, und zwar tie erste auf den l2.Iuny, die zweyte auf den 12. July und die dritte auf den 12. August l I , jedesmahl um 9 Uhr Früh im Orte S'berfche, m^ dem Anhange bestimmr^ dah fasss Vie gedachte Halbhube weder bey der ersten noch bey der zweyten T^gfahung weoer um die Schahung noch darüber-an Mann gebracht weroen könnte, solche bey ter dntten auch Unter der Schätzung hintan gegeben werden sall°. Dessen die Kuftustigen durch Edrett/ und die intabulirten Gläubiger durch Rubriken verständiget werden. Bez. Gericht Haasberg am 25. April »826«. En dcr nlal - Verlau cbarungen. , (i) ,^ 3.590. K u nd m a ch u n a ,„ ""^^ St. G. V. Zur Versteigerung 'der im Adelsberger Kreise in Illprien liegende Reli-gionsfondsherrschaft Frcudenlbal, sammt dem Gute Thuinlack und Gült Planma bw Wipbach. Am 10. July d. I. um 10 Uhr Vormittag wird m dem Gubernlssl-Raths-saale des Landhauses zu Laibach die zum krainerifchen Reliaionsfonde gehörige Herrschaft Freu den thal sammt dem Gute Thurnlack und der Gült Planina beyWipbach dem Meistbietenden mitVorbehaie derGez^ebmigung der k. k. öffentlich ftllgebo- then werden. Der ausgemittelte Ausruftprets ftr sämmtliche drey Staatsgüter ist auf 8^,6^9 fi. ! 7 kr. C. M. festgesetzt. Die Herrschaft Freudenthal liegt im Adelsberger Kreise bey Oberlaibach, eine halbe Meile von der Tricster Commerzialstraße, 5 Posten von dem k« k- Kreisamre Avclsocrg, 6 Posten von dem freyen Seehafen Trieft, und 1 U-2 Posten von der Hauptstadt ^albach entfernr. Das Gut Thurnlack l'.egt im nämlichen Kreise nach dem MarkteZirkmtz/ 2 Meilen von Adelsberg, und 4U2V0N der Hauplstadc Laibach entfernt, und Die Gült Planina, eine Meile von der nach Görz führenden Com-merzialstraße zwischen Wipbach und Haiosnjchaft gleichfalls im oblgen Kreise, und im Bezirke Wlpbach. Die Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen dieser Güter find, und zwar: .4, jene der Religionsfondshsrrschaft Freudenthal. I. A n G e b ä u d e n. 3, Das große herrschaftliche Schloßgebaud?. 2. Der Meierhof, mit einem Stockwerke und einem Hofe versehen/ sammt dem daran stoßenden Pferdestalle. 3. Die Sagmühle sammr der SagmejsterswchnunZ. 4. Das Holzmagazin. II. An Wirthschaftsgründen. 19 Joch 1342 ^ Klafter Aecker. 3 - tchZ/ - yo. Garten. 9^ ^ 271 - do. Wlestn. 2 - 2^4 - dy,. Alpen und Huthweiden. Diese sämmtlichen Grundstücke sind bw Ende October 1826 um jahrliche 5äo fi. 22 kr. M. M. verpachtet. (Z.Bepl,Nro.Md«26« May 626^ ' A, — 9/0 — HI. An Waldungen. Die herrschaftlichen Waldungen bestehen in zwsy Abtheilungen, nähmlich in der eigenthümlichen Dominical-Waldung, insgemein (^z^iiiz^Qo^ä genannt/ und in den sogenannten fequestrirttn Gemeind-Waldungen. Erstere Abtheilung, welche aus 7 Unterabtheilungen, nähmlich: 2. aus den 6 Antheilen in Verelskek., g- iis«o^^ 6^ älln-o^omr besieht/ enthalt zusammen in ^.rsa 1006 Joch zZ68lH Klafter, und ist von allen Servituten frey. Die sequestrirtm Waldungen, welche aus 14 Unterabteilungen bestehen, und zusammen im Flächenmaße 6M Joch 284 lH Klafter enthalten, müssen aber in Gemäßheit siner a. h° Entschließung Sr. Majestät vom 9. März 1623 auf der Grundlage des mit den Unterthanen unterm 9. März 1767 abgeschlossenen Robothabolitionsvertrages, nach welchem ihnen gegen Bezahlung emer bestimmten Wsldabgabe diese Waldstrecken emphiteutisch zum Eigenthum zugedacht sind, diesen Emphiteuten nach den im oberwahnten Vertrage bestimmten Grundsätzen indwiduel, und zwar auf Kosten der Herrschaft vertheilt werden. Da dieß bisher noch nicht geschehen, so gehet diese Verbindlichkeit an den Käufer dieser Herrschaft über, welcher die Verpflichtung zu übernehmen hat, diese VertheilunZ in dem Zeitraume von sechs Monathen, von dem Tage an gerechnet, von welchem die Herrschaft in seine Verwaltung übergeben wiro, unter den nähmlichen Bedingnissen zu vollstrecken, welche die Herrschaft Freudenthal, al.s ße noch ein Eigenthum des Religions-fondcs gewesen, übernommen hat. Diese sind im Wesentlichen folgende: H. Daß sich die Freudenthaler Unterthanen aus den Gemeinden Vera und Dulls, Franzdorf (mit Inbegriff der Dörfer I^inavä, vräscws/ I.280I12S) Mn^i, Aakima, 5dmn und lreiZsi-, für sich und ihre Ekben und Nachfolger am Grunde verbinden, alle im Contracts vom 9-März 17S7 enthaltenen, auf die Zerstückung der herrschaftlichen Dominicalgründe, auf pie Kaufrechtmachung ihrer Gabm, dann auf die Abolition oerRoboth Bezug habenden Puncte, so wie alle übrigen, nicht die Waldungen betreffenden Stipulations«, folglich mit alleinigem Ausschlüsse des 50. §.^ auf immerwährends Zeiten als rechtskräftig und verbindend anzuerkennen, HNd die durch diest neuerliche Anerkennung in voller Rechtskraft ver- bleibenden altpacttrten Schuldigkeiten um so gewisse? jährlich in bisher üblich gewesener Zeit zu entrichten, widrigens die Herrschaft berechtigt seyn soll, solche durchgehends im politischen Wege, gleich den andern Urbanalgaben, nach Vorschrift der Unterthans - Executionsordnung einzubringen. b. Daß sich die Gemeinde Vorä und0nll<3 ebenso verbindlich machen, von jedem Joch der ihnen zugetheilt werdenden Waldungen, worüber dem Contracts ein gemeindeweiser Ausweis beygelegt werden wird, wie im Contracts vom 9. März 1787 bedungen wurde, jährlich Einsechszehntel Wiener Klafter harten Brennholzes in 3c> zoliiger Scheiterlange, die Gemeinden Franzdorf und Winkel aber jedeEmzwanzigstel, die Gemeinde Rakitna Einfünfundzwanzigstel, und die Gemeinden Stein und Pre-ß^r Einzwanzigstel Wiener Klafter weichen Brennholzes von gesagter Scheiterlange entweder in Natnra nach Freuoenthal zum herrschaftlichen Schlosse einzudienen, oder diesen Naturaldienst nach dem im Monathe December jsoen Iayrs in Laibach für das Brennholz solcher Gattung und Länge bestehenden mittern Marktpreise, über Abschlag eines halben Guldens pr. Klafter als Fuhrlohn nach Laibach, zu reluiren. 0. Daß die einzelnen EmpWeutm die chnen zugewiesenen Waldungen ohne Bewilligung der Herrschast und politischen Behöroen nlcht berechtiget seyn sollen, auszureuren, zu Wiesen, Waiden oder Aeckern zu umschaf-fen, sondern solche stets nach waldmänmschen Grundsätzen als Waldung zu benutzen. ä. Daß sich die Herrschaft, als Grundobrigkeit, die Oberaufsicht durch ihr Forstpersonale über alle vertheilte Waloungen vorbehalte. "-Daß die Emphiteuten die obbestimmte Waldadgabe ohne Abzug des U5rels, s^^j^ ^ ^^^^ bemessenen Betrage zu prästlren haben werden, weil ihnen die Grundherrschaft Zreudenthal die Grundsteuer und die fon-siigen landesfürstl. Nebensteuern, welche ihnen für diese ihnen zugewie-senenWaldantheile, sowohl nach dem gegenwärtigenSteuerprovistrium oder runftlg werden auferieat werden, zu vergüten verpflichtet ist; — demgemäß f. Uebernimmt die Herrschaft Feudmthsl nach dem Inhalte des Robotha-bollttonsvertrages vom 9. März 1767 die Verpflichtung, alle auf meM, an die Unterthanen vertheilten WaldamdeUcn gegenwärtig haftenden, oder künftig auferlegt werdenden landesfürstl. Sreuern den Unterthanen m jenem Betrage zu vergüten, welcher lhnen dießfalls vorgeschrieben werden wird. Die Henschafr Freuoenthal räumt daher aM den Unterthanen das Recht ein, diese landesfürstl. Steuern bey Gelegenheit der Eindisnung obiger Waldabgabe abzurechnen, ^ 2 g.UebennmMt die Grundherrschaft Freuocnthal die Verbindlichkeit, diese Waldungen der Reoe, dem ursprünglichen Contracte vom 9. März 17U7 gemäß , an jeden einzelnen Unterthan auf ihre (oer Herrschaft) Kosten zu vertheilen. ^ Erklären sich in diesem neuen Vertrage beyde contrahirenden Theile, daß der ursprüngliche Robotdabolttionsvertrag vom 9. März 17L7, w fern hier keine Abänderung desselben vorkömmt, seinem vollen Inhalte nach anerkannt, und. aufrecht erhalten werde. i. Erhalte der neue Vertrag für dle Unterrhanen und die Herrschaft gleich nach erwirkter Bestätigung von Sette derLandesstelle volle Rechtskraft, An diese, von der hohen Hofkammer mit ihrem Erlasse vom 6. July i32Z , Nro. 25,3^5, vorgeschriebenenVerglezchsbedingnisse ist der Erkäufer der Herrschaft Freudenthal gebunden. Sollte aber unter diesen Bedingungen der von oem Ersteher erst abzuschließende Vergleich mit den Ireudenrha-ler Unterthanen darum nicht zu Stande kommen, weil sich letztere diese Bedingnisse nickt gefallen lassen wollen, so bleiben der Herrschaft ihre dießfalligen Rechte ungeschmälert vorbehalten, und die Unterthanen haben ihre Ansprüche im gesetzlichen Instanzenzuge geltend zu machen. Uebrigens betragt diese Waldabgabe beyläufig jährl. . 65Klafter hactcs, und - - - - - 167 - weiches Brennholz in Zo zölliger Tcheittrlänge, zusammen also 272 Klafter. Dieser Sachverhalt wiro hier aus dem Grunde aufgenommen, und zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welt vie angeführten sogenannten Gemeinde-Waldungen mit diesen Rechten uno Verbindlichkeiten an den Ersteber überzugeben haben. IV. An Mahl - u n d S a g ew er ke n. DieSagemühl in Freudenthal und dcr Breterzchent/ welcher sowohl von dieser, als von zwey fremden Sagmühlen eingehoben wird. Zu dieser Sagmühle gehört auch ein kleines gemauertes Haus, welches dem Sagschnueden zur Wohnung dient, und in welchem sich zu ebener Erde eine herrschaftliche Schmieds befindet. Die Sagmühle sammt dem Breterzehent lst bis Enoe 1828 mit dem Rücknahmsrechts im Verkaufsfalle um jahrliche Z35 ft. verpachtet. V. A n M ä u t h e n. ^ Von der über den Bistrafluß auf die Dominicalgründe führenden Brücke wird Z kr. von einem Wagen bezogen. VI. An H 0 ch h e i t e n. Das Patronatsrecht über die Pfarr Zirknitz und Presser, nebst den Vicariaten Franzdorf und Rakitna sammt dazu gehörigen Filialen. Auck sieht der Herrschaft das Vogteyrecht übsr die letztem drey Pfründen zu. VII. An Z e h e n t e n. Der Getreidzehent in mehreren Ortjchafteu ist bis Ende October is2s um jahrlichs - - - zzööfi. 12kr. und Bienenzehent um - - - 14 - 21 - zusammen UM i^^fl. IZ kr. gegen dem verpachtet, daß falls die Herrschaft im Ganzen oder theilweise verkauft werden sollte, die Pachtung zu erlöschen hat. ^'M. Die Herrschaft!. W;ldbahn, Reis-undIagdgsrechtsame. Ist Vermahl um jährliche 1Z0 fl. M. M. mit dem Rücknahmsrecht im Verkaufsfalle der Herrschaft verpachtet- IX. Die Fischerey in sechs Flüssen und Bächen. Ist gleichfalls wie die Jagdbarkeit um jähr!. 77ft. Zo kr. verbestandet. ^- An Dom injcalnutzungen werden jährlich nach Abzug des Fünftels eingedient. n. Im Gelde, und zwar unveränderlich . i5-G fi. 39kr. M. M. ^- Als Laudemial ro8p«e. Kaufrechtsgebühr in nawi-H 26 Metzen 2Q 3^5 Maß Weitzm 5ss do« 27 Hg hg. Gersie ^ l« do. ^5 do. Haber In VeranderungsfäNen werden daher keim Laudemien mehr bezogen, Wndern es werden lediglich der Gewahrbrief mit 4fl. ^o kr. und die gewöhnlichen Fertigungsgelder und Sckreibtaren mit 45 kr. bezahlt. Nur von einigen Unterthansbesitzungen in den Suppansyen Moraitsch und St. Georgen wird noch mit Rücksicht auf oen 5tel Nachlaß die Laudemial- oder Kauftechtsgebühr mit dem Siebentel des reinen Gnmdwertbes bezogen ^ Für die abolirte Robath: 26 Metzen z6 M Maß Weitzsn. 292 do^ ,y ^25 do. Gerste. ^ußer dem sind die Unterthanen verbunden^ im Falle die Herrschast bey "daufuhrungen einige Handlanger oder Fuhren benöthiget, solche gegen 1- kr. fur jeden Handtag, und 1 fl. tür jede tägliche einspännige Fuhr aus jedes Verlangen beyzustellm. ä. An Klsmrechten: 3i M Stücke Händl 'M do. Eyer 552 do. Haarzählinge 664 do. Reisten 17 3^5 do. Spinnhaar e. An Zinsgetreid: ^lg Metzen 7 lWl28s Z2tü Weihen — 974 — ^ 7 Metzen Z0 232D20 Z2tl. Korn 35 do. 5i 120)128 — Hirse 7 do. 24972)1280— Hirsbrem 120 do. 22 276)^20 — Haber 5. An Sackzehent: 127 Metzen 27 3)4 Z2tl. Hirse — do. 22 12)80 — Haiden — do. 22 12)30 — Schwarzgemischet. g. An Dominical-Grundzinsgetreid. 33 Metzen 6 2)5 32tl. Weitzen !l)2 do. 19 -^- Gerste ü. An Schutzzinsgetreid. — Metzen 25 H5 32tl Gerste, ^. An der Waldgabe: 1 8)20 Klafter hartes Holz . i3 i88l320 do. weiches Holz XI. An Mortuarien, Amtstaxen und Accidentien. Hieran bezieht disHerrschaft als dermahlige Bezirksobrigkeit und Bezirks-Gericht, das i — 2o)«Mortuar von den reinen Verlassenschaften-die gesetzlichen Steuerprocenten, und die Streit-und adelichen Richter-amtstaxen; als Grundobrigkeit bezieht selbe noch die Taxen für Schirmbriefe und die Grundbuchsgebühren. ' H e r r s ch a f t l i ch e L a st e n. Die landesfürstl. Grundsteuer sowohl von den eigenen, als von del? emphiteutisch verkauften Dominical-Nsalitäten, welche oerzeit 2675. 56 kr. jährlich beträgt. Künftig wird die Herrschaft auch noch dis Grundsteuer von den nun sequestrirten., und an die Unterthanen zu vertheilenden sogenannten Gemeinde - Waldungen in jenem Betrags den Unterthanen zu vergüten ha-beN/ welcher ihnen dafür bemessen werden wird. L. Bestandtheile des Religions-Fondsguts Thurnlack. I. A n W i r t h fch a ft s - G r ü n d e n. 9 Joch 632 lit Klafter Aecker 2l — I79 ül Wiesen welche zusammen bis Ende October 1626 um jährliche 60 fi. 36kr.M. M. verpachtet sind. ^ II. A n W a l d u n g e n. , ' Das Gut Thurnlack hat keine eigenthümliche vmn. Waldungen. Hinsichtlich der sequestrirten sogenannten Gemeinde-Waldungen aber hat es die nähmliche Beschaffenheit, .wis bey der Herrschaft Freudsnthal, Diese Waldungen bestehen laut oes Waldabschatzungsoperates aus 9 Abtheilungen, nähmlich i. t^aunik., der ausgebrannte Theil. 2. kanlM, der nicht ausgebrannte Theil. I. > iiii Vereli ^ 7- 3e1)ouli!I/ und ^ 9. N^anes^i ^Varst, und enthalten nach der neuerlichen Erhebung im Flachenmaße Zi3^ Joch i5gc> lll Klafter. Diese Waldungen müssen an die Unterthanen d^s Gutes Thurnlack auf der Grundlage oes Robothabolitionsvertrages vom 9° März 1737/ so wte es bey Freudenthal bemerkt wurde, vertheilt werden. Nach diesem Vertrage sollen die Unterthanen für jedes Joch Waldung ,M M^m Hader bezahlen. Da jedoch die Unterthanen gegen die Entrichtung dieser Gaben Anstünde erhoben haben, so wurden an sie diese Waldungen noch nicht vertheilt, und die hohe Hofkammer hat mit Verordnung vom 6. July 1823 entschieden, daß die Herrschaft Thurnlack auf der Aufforderung der obigen vollen Gebühr, und rücksichtlich aller, der Herrschaft zusiehenden Gerechtsamen zu beharren habe, bis sich nicht die Unterthanen zu billigen Anbothen im Vergleichswege herbeylassen. Der Ersteher des Gutes Thurnlack ist daher verbunden, wenn sich die Unterthanen der obigen Contracts-Verbindlichkeit, nähmlich der Entrichtung von iD Metzen Haber für jedes Joch Waldung fügen, jene dis ihm obiger Vertrag auferlegt, nähmlich dis Verttzeilung der ZiS^Ioch i5go^ Klafter Waldung individuel, und zwar auf seine Kosten inner 6 Monaten vom Tage der von den Unterthanen abgegebenen Erklärung an gerechnet, zu realifiren. Sollten sich aber die Unterthanen der Entrichtung dieser Waldabgabs A^l ""^ziehen, oder sollte in der Folge zwischen den Unterthanen unddem "Ay"/als nachherigen Gutsinhaber, kein Vergleich zu Stande kommen, ft bttwt letzterer in dem Besitze jener Rechte, die diese Herrschaft gegenwärtig über diese Waldantheile ausübt. _. ^, III. A n Z e h e n t e n. Der Getreidzehent in den Gemeinden Vig^n und kozciiiL^ dann von den verkauften Dominicalgründen ist gegen das Rücknahmsrecht im Verkaufsfalls des Gutes um jährl. ög fi., und der Breterzehent von 4 Sägemühlen eben so vermahl um jährl. 257 st. in Pacht ausgelassen. lV. An Fisch er eyen. Die wis oben verpachtete Fischerey in dem, wegsn seinen naturhlsio- -°- 976 «^ rischen Merkwürdigkeiten bekannten Zirrmtzer See, und in den damit in VerbindunZ^ stehenden 5 Bächen. Der dermahlige Pachtschilling mit Einschluß zweyer Seewiesen beträgt 143 fi. Zk>kr. und die jährliche Gabe von den sogenannten Ol^-e^o^ über Abschlag des Fünftels 41 fi. 16 kr. dann 3 M52 Metzen Haber. V, An Dominicalnutzungen haben jährlich über^lbschlaa des Fünftels einzugehen. H. An unveränderlichen Geldgaben ..... ^5 fi. 26 2l kr b. - 7Z Metzen HZ IM Maß Haber. c« An Robathgetrew: 240 Metzen 2Z M Maß Haber. ä. An Klemrechten: 7 2D Stück Händt. 939 i^5 3 Eyer. e. An Zinsgetreid: 7 Metzen 17 2M 640 Maß Weihen 96 - 10 1996^2560 - Haber' > - 25 2M - Erbsen i. An Schutzzinsgetreio: - Metzen 25 3D Maß Weihen. Lasten," Die Vermahl besiehende tandesfürstliche Grundsteuer mit 20 fi. ^5 ^ kr. Nebstbey hat das Gut Thurnlack nach dem Robothabolltionsvenrage vom y. März 1787, den Unterthanen jenen Stmerbetrag zu vergüten, welchen letztere für die erkauften herrschaftlichen Domimcalgründe entrichten, und welcher derzett 126 fi. 24 Zj4 kr. betragt. Dagegen müssen die Unterthanen der Herrschaft die Urbarialgaben von disstn erkauften Do-minicalgründen im vollen Betrage, und ohne Abzug des l jötels eindienen. Auch ist zur Herrschast Haasberg eine Vogttpgabe jährlicher ^7 kr. 3 ol.' .zu entrichten. " C. Die Bestandtheileber Relig. Fondsgült Planina bey Wipbach sind: itens Das gemauerte Haus sub Osnse. isr, ^g ^ Planina ob Wipbach 2tens Die Dominicalwiefe lloeau bey DoUemo^ welche sammt dem vor- Mens Die Rustical-und Dominical-Schuloigkmen^ welche ^^ ^ Rusticalhuben, 6 Kauschen und H Domlmcallsten jährlich'entrichtn werden, als: ^ , ' ^ ' ' . An "°- 977 ""° An obrigkeitl. Zins über Abschlag des Fünftels . '65 fi. s kr. - RobathZeld ........ 69-6; - Zusammen . I5Z fi.5ft kr. dann 8 Metzen 28 AH Maß Gerstsn. 4tens Der Getreidzehent in 6 Dörfern mit 2^3, und im Dorfe Doll«i- ne ganz, der um jahU. HHZ fi. Zs kr., im Verkaufsfalle derGültwider-rufiich, und der Weinzehent von dem zu N?«el) St'Veit und Wpbach verkauften Diminicalgründen, der um jahrl, 120 fi. zb kz. gleichfalls, wie der Getreidzshent widerruflich verpachtet ifi. Ztens Haben die zu dieser Gülr gehörigen Grundbesitzer aus den Dörfern 5tl2N2er, M^ls, DoUsNA^l») ^Vrtti«!i^ lH0^«N2^^8 und I^.o1)eUi nach Abzug des Fünftels jährlich ik Cime? 12 Maß weißen Zins-wein zu präsnren, für des dermahl ein jährlicher PachtschiAnS von bQ fi. 1 kr.^ yne für die Zehente bezahlt wiw. Als Käufer wird jedermann zugelaffW, d^hierlanves NealM^ besitzen fähig ist. Denjenigen, vle in der ReZsl mcht laRdtafelfähig sind, kommt im Falle der Erstehung diefsV Herrschaft die wie Lirwlar ^ Verordnung Pr Landssstelle vom 5. May iLig Nr. ^8Z4 kundgemKchts allerhöchst bewü-ligte Nachsicht dep Mlwwfetfahigkeit und damit verbundene Befreyung von der Entrichtung ds« dopMitött SNte Or sich und ihre Leibeserben in Zerader absteigender Anis zu Statte». , - Wer an der BMeiMung als HAußuMZer Antheil nehmen will, hat den 10, Theil des AMrufsprsises, d..i.-346ö fi. vor der Licitation entweder bar in C. M., oder m öffeMche», auf Metallmünze und auf den ueberbrwger lautenden Slaatspapieren nach ihrem cursmäßigsn Wnthe zu erlegen, odex eine von der k k. Kammsrprocuratm als bewährt befun-dene MeljUfiorlsche SicheGeUungsacte beyzubringen, ^snn Jemand bey der VcrsiuacrunZ für ei'^n Titten ennn Anboth machen wlll,fo ist er schuldig, sich ftüber mit einer rechtsförn. " ^ kkn^cl ausgestellte, und. geDörig ieaalisirten Vollmacht wzi^ ^- ""'^ tenten auszuweisen. 2,3^; Das Drittel des KauMitlings ist binnen H WoMen nack crfolgter und dem Kauftr mtimirter^ Eened'u-^ura des Vnkau^ vbr Osr Uebergabe zu berichtigen,, die andern' Mcr T ^ ' li gegm eem / daß sie auf der- Verkauften "' ^ ^''" - ' >^'ch^' ^ And wit jäbrl. 5 WW Hundert i.: ,^ ^.. , -" dm^en suNf Jahren in fünf gleichen löhrl. R;ncw^hinnZe« M w^rr^i. - Z7» -, Bey mehreren gleichen Anbothen wiid demjenigen der Vor«!», <,«-. ben, welcher den Hausschilling in kürzern Fristen zu bezah «« s?.^fI!' D'e z,r Würdigung des Ertrages dienenden Rech 3 "ac m f w i fck«i^ «usschrlichen Verkaufsbedingnisse nebst der öconom ch n B^ !3n k "^ ""?." täZl'ch bey °«k, k. illyrischen rungs-Cümnnstton eingesehen werden; auch ist jedem Kauffussiaen,.n' ick7n A"' '^ ^"' °" Staatsgutes'stlbst «2e Theile di sttbm p^ön.' »ich m Augenschein zu nehmen ". prr,vn. Franz Freyherr v. Buffa, -" k. k. Subermal-und Präsidial-Gecretar Vermischte Verlautbarungen. Z. 563. Edict. Nr. 671. (2) Von dem BepMgerichte Herrschaft Reifnitz wird dmch gegenwärtiges Eoict assen denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Gs sey vsm Gcegor Kromar-Oberrichter in Ricderdocf, sein gösammtes Vermögen unter heutigem Dato an seine Gläubiger abgetreten, zur Einvernehmung gesammter angegebenen Gläubiger, die Tagfa« tzung auf den 3. Funy 0. I. Vormittag um 9 Uhr m dieser AmrZtanzley bestimmt, und hiermit zugleich m dis Eröffnung des Csncurses über das gesammie :n KcalN befindli« che, beweglichs und unbewegliche Vermögen des Gregsr Kromar gewMlget worden; 3a-heMwird jedermann, ser an erMedachten Berschuldeten eine Forderung zu fteNen^be« rschtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis Ende July d. I. o;e Anmeldung feiner Fs?, derung in Gehalt einer förmlichen Klage wioer Herrn Carl Schuster, sls sufgeftellten Gregor Krsmac'schen Esncursmaffevertretör, bey diesem Gerichte allsogleich einzureichen, und m dieser nicht nur die Richtigteic seiner Folderung, sondern auch das Recht, traft desssn er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen, a!s widrigens nach Ber^eßung oss erftdMnnNlen Tag?3 Niemand mchr angeho.N.^«den, untz ois-jenigen, die ihrs Zeroerung bis buhin nicht anZemeWet haben, n". ^u^ucht des gesam« ten, in den Concurs gezogen?« Vermögens des elngangsbenanncen Verschuldeten ohne Ausnahme auch oann avgewiestn seyn sollten, irenn ihnen wirklich ein (Zompefatiansrecht gebührte, sder ws^n sis auch ein eigenes Gut von dsr Masse zu fordern hätten, ödet wönn auch ihrs Fstberung auf ein liegendes Gut o.es VerDutteten vorgemerft wars, daß also fslche Gläubiger, wenl? sis etwa in die Masse schuldlg seyn sollten, die Schuld, ungehindert Ves EsMpenjations-Eigenthums oder Pfandrechts, das lhnen sonfisn zu statten gekommen wars, äbzutraqen'verhalten werden würden. B?z. Gericht Reifniy, als Eoncurs-In^anz-am 6. M.^ 1826. Z. 5?4- O 0 l c t. Rr. 6g«^ (3) Vom vereinten Bezirfsgerichte der Herrschaft Rupertshyf m I^eust^dtl m Unterkrain wird all^smöin bekannt gegeben: Gs ?"eo auf Anjuchen des Iofevh Wsjanz zu Kayen-dorf, als gesetzlichen Vertreters feiner Megattmn Uisula, mit Bescheid vom heutigen Tage Nr. 6Z», in die executive Veräußerung der 3em Schuldner Michael Gasper gs° hörig?«, dem Kapitsl Nmstadtl M. Rect. Nr. 63 einDz-nenden, geriwllich auf 2Z« ss. geschätzten qame« Kaufrechtshube zu Untsrberg, weqsn aus dem gerichtlichen Vergleiche dts. 28, August !S23> Exh. Rr. 424 schuldigen 7I st. 0. Z. Q.gewil1iget, nnd hiezu drey VerstelgsrunB-TagsaAungen, als am »Z- Iuny, »2. Iulo unb 12. August 1826 mit dem Anhangs bestunmt worden, daß im Falle diese Realität weder bsy der ersten nsch zweyten Versteigerung um den SchaZungswetth an Mann gebracht werden sollte, sie bey der dcitten auch unter dsmselden hwtan gegeben werden würde. , " — ^^ —« ^ ^^W ... ?em zu Folgs werden aNs Kaustustigen an ben gedachten Tagen Ms Früh um Uhr m lsco Unterberg zu erscheinen vo.rgeladen.. allwo s,e, oder auch cher hierorts hw dleßfaMgen LkitalwnS' BedingniK vernehmen Mnnen. ^^Veremtes Bez. Gericht der Herrschaft RWeMhof zu NeustMl am 5May 4826. 3» 5g5. ° "" ^ "^z y i c t.' "^" -^>^^—-^ Vc?m Bezirksgerichte Neumarktl werden alle, welche üuf nachstehende Verlässe aus ^as immer für einem Rechtsgrunbe Anspruchs zu machen vermeinen, vorgewdkn, die« »rtren an den unten bestimmten Tagen wsr dlessm Genchte fögewlß anzubrmgen^ widti» eens ßs sich hie F«lg«n des §. S^ des h. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden^ 85 ^ «« Um 29. Iuny RZ26 Vormittags 9 Uhr; «ach Machws Gossmayr, hüdlsr zu NreM, »» Johann Vollauß, Auszügler zu dto. m^. _. Am 2». Iuny »626 Vormittags 9 Uhr: '"H Carl Gafpann, Naglschmifdsn zu Neumarktl. Na^ « Am nahmlicheNxNachmittags 2 Uhr: "ly Cathanna Textar, Schlossermeifierinn zu Neumarttl. Nack «^ Am 22. Iuny »626 V0rmiltags g Uhr: "^ ««ana MaNy, LedrerMeisterinn zu I^eumarttl. N^z, «> Am nähmlichen, Nachmittags Z Uhr: "v Valentin Dobrin, Schustermeister M Neumartll. UaH l^ . Am 27. Iuny TL26 Bs rmittags 9 Uhr: ^ Johann Mally, «lunioi-, Leylermeister zu Neümarktl. Nä A m nähmlichen. Nachmittags I Uhr: ^ Mana Wreitz, Bäuerinn zu Berds« K^ ^ , Am 2ä. Iuny »S26 Vormittags g Uhr: ^2lV Yelena PogatschnM, Bäuerinn zu Schwirzdach, " "larla Rogatsch, Inwohnerinn zu Feistritz. »2«^
  • -».^»^ 5,000 1 Präm^/ ^"^ 'n barem Gelde zu . . st. 1000 — — 3,000 1 PrämiV "^) ^ barem Gelde zu > . - Zoo——- Z,5oo 2 Gewinste als Vor- und Nachtteffer zu < - 3oo ^-------— 600 2 Gewinste als Vor- und Nachtteffer zu . ° zbs «^^.^,^ I^ 2 Gewinste als Vor-und Nachtreffek, uno? . «^^^^. - «^ Z0 zu ziehende Gewinste . . . -^" "" ^00 60 zu ziehende Gewinste zu , ^, . " öa ^.^.^—« 5,000 1S24 zu ziehende Gewinste zu °. .. . - iZ-_«-^«> Z4,26a und nur 820 Gewinste als Vor- und Nachtreffer zu. - 12 —^««°^ g,8^Q ferner 700O Gewinste für dieGratis-Lost,7ä!6 Ducat., a 11 ^,fi.^-------— 6^555 Z552 Gewinste, im Gesammt - Betrage von . . fi. W. W. 366,355 Das Los kostet 10 Gulden W. W. So lange Gratis-Gewinst-Lose vorhanden find, wnd ein Gtsck dskstlbsn auf zehn Stück bezahlte schwarze Lose unsntgeldl'.ch zugeßeben. Die Haupt-Collcctur dieser?ott«me ist m Wien bey dem Unterzeichneten f. k- priml. Großhandlungshsufe am Hsarwarkt Nr. 704, ^ Lpse und Spiel-plane in kleinen und großen Abtheilungen und emzeln ausgegeb,n werden z übrigens sind die Lose dieser Lotterie such m aäeu Hsupt- und ProvmzstadttN der ^esterrnchischen Monarchie und im Auslands zu h»blN. Wien den ig. April 1626. Grudner und Dörstling. Lose von dieser Lotterie um 4 fi. C- M. sind zu haben: bey Joseph Sparovitz,. ______^ Handelsmann am Pwh nächst dem Blfchofhsfe. I. S91. ^^"^ "^ ^-«^-^ ^- . ^,..^_«_^_, ^ In den sogenannten HirschenwirtPschen Häusern Nr. 49 und so am Ms-rienplatz / sind ein Magazin und em Laden / (dleftr mir eineN Cgbmet vsrsthen) taglich zu vermiethen z das Nähere erfahrt man b_sp d?m Unterznchneten., Mich. Joseph Geßar. Bey der Vogtübngkeit der Henschüf^Rüfnitz befindet sich em der Mrrtncks Reif' ^b zugefaNenes Legat pr. »592 ft<, welches gegen P»pltwr^ Sichethmk ftuchtdringend^ angeleßt werden muß. Diejenigen, welche den ganzen Belrag oder thliltrlife über 2ooft.f oufzunchmen geneigt sind, belieben sich unmittelbar bev der Bogtobngkcit perföillich, sdkr in pyltsfre^en Bmftn zu Mkld^y. NsgtHbntzkeit Reifnitz KM '6. May lb26. Gubernial-Verlautbarungen. Z.5m> (3) __25^^_ St. G. V. K un dmachun g des versteigsrungsweifen Verkaufs der im Olmützer Kreist liegenden Religionsfondsherrschaft Hradtsch. <^on der k< k. mähr« schles. Stagtsgüter-Veräußerungs-Commission wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die an der Gränzft-siung Olmütz, im Olmützer Kreise liegende Religionsfondsherrschaft Hra-disch, sammt dem, dem Olmützer Seminanumsfonde gehörigen Gütchen Lubienitz mit des Letztern Rechten und Verbindlichkeiten am ö. Iuny 1626 Vormittags um 9 Uhr in dem k. k. Gouvernementsgebäude zu Brunn, mit Vorbehalts höchsten Genehmigung, im Wege der öffentlichen Versteigerung veräußert werden wird. Der Ausrnfsprczs dieser Herrschaft, welcke aus den RusiicaZdör-ftrn Begstroschitz, Boniowitz, Brzest, C'homotau, Czemowier^ Domeschau, Drozdein^ Hatfchein^'Lasiian, Libusck, Nakl, Loschan, Oehlhüt-ten, OMan, Stephanau^ Sckrnn, Tieschetitz, Tscheschdorf, Ustin^ und Zeruwek, dann aus den Antheilen der Rnsticaldörfer Mösitz, Ohnitz/ Trzeptfchein, Samotifchek^ Sedleigsko^ Groß-Senitz und Topolau, endlich aus den Colonien Gilkendorf^, Habelsdorf^ Ioachimsdorf^ Kar-low, Mariendorf sammt Heiligenberg, Pawlowitz'. Rsdikau und Ska-low, endlich aus dem Amtssrte Hradisch^ zusammen also aus 36 Ortschaften mit einor Bevölkerung vrn 105I9 Seelen besteht^ ist 323^140fi. Il kr./ sage: Dreymahlhundert Drey und Zwanzig Tausend Einhundert Vierzig Gulden, Ein und Dreyßig Kreuzer Conventionsmünze. Durch du Einführung des NobotabolMons - und Grundzersiückungs-svssems sind die vorbln bestandenen Natural-nno Personalschuldigkeiten der Unterthanen ganz aufgelöset^ und in eine standhafte Gelvrelmtwn verwandelt worden^ wodurch einstießen^ a) an l!rbarta.lgabcn und altsn Rottacker- Zinsnngen 2671 st. 48 kr. 6) an Robotreluition bar - - - ZIHZIfi.TM^ und mittelst Schüttung: an Korn, ^ ^ - - 7 Metz. «6 Maß! an Hafer, 5 ' ,., - 5., , - 82Metz., 21 Maß! «) an Erbgxunvzinstn bar - - ^ i45^s si. 43^u5t. und mittelst Schüttung: an Weihen - ^ -, ' -^ - 7S1 Metz. 2 Maßl Z-B epl.Nro.^d.Hß, Man ß2ß.) ' '^ B — 962 «-° an Gerste s - - - 3900 Metz. i5 Maßl und an Hafer - - - - 175 Metz. 231^4 Maßl 6) an Zins von obrigkeitlichen Häuschen - Zo5 fl. 45 kr. e) an Zins von neu erbauten Hauschen bar - 901 fi. 2a kr. und an Naturalrobot 520 Tage. Ferner bezieht die Obrigkeit theils von Alters her, theils sonst nachfolgende Zinse, nähmlich: f) von fremden Ortschaften - - 96 ff. 6 2)4 kr, F) an Krämerbaudenzins - - - 25i fi. Za kr. li) an Brücken und Straßen- Unterhaltungsbeptrag 4 ft. i) an Wasserleitungsbeytrag - - gfl. ^) an Scheuerzins - - - - 2st. 1) an Branntweinkesselzins - - - 74ft. An Zinsen für emphlteurifch veräußerte Realitäten haben einzugehen: m) von Madlmühien - - - 1768 fl. und im Golde Ducaten - - - 5 Stück. 2) von Wirthshäusern - - - ZS6 st. Z^ kr. 0) - Bretsagen - - - - 26 st. 20 kr. p) - Bäckereyen - - - - 22ft. an Zms von dem verpachteten Tiefchetitzer obrigkeitlichen Brauhause - - !4^a fl. C. M. und 83) von dem odrwkeitlichen Branntweinhause daselbst - - - - looofi. C. M. In Beziehung, auf die so eben bemerkten, verpachteten Regalien 5nd lf und 8F, w:rd jedoch bemerket, daß davon d:e zu den schon verkauften ehemahligen Rellgionsfondsgutern Czellechowitz, Kozuschan und Wrbatek gehörigen Schanker^ welche bisher dem Tieschstitzer Bräu-und Mrqnntwcinhause zur Bierabnahme zugewiesen waren, nach Lage des darüber bestehenden Vertrages mit Ausgang der Pachtzeit hinwegfallen, dadurch a^er M> die obigen so bedeutenden Pachtzinst herabmindern werden. ^) att Branntweinkesselgeld - - . 20 fi. C. M. .u> an Iagdpacktzins für mehrere Antheile der obrigkeitlichen Feldjagdbarkeit - - 54 fi. Zokr. C. M. ^> an Vogelfanguns - - - 4fi. ^kr.C.M. ^) an Flußsischerwzms - - 46fi. lo kr.C.M. ^^) an Laudemialrelmtiow - - 5fi.2Z3^kr.W.W. endlich n^> ist dle Stadt Olmlch verpflichtet, bey jedesmahliger Abfisthung Ves Lodenltzer Tenches an die Herrschaft Hradisch von einem Zug em Schock Hechten, drey Schock Karpfen, und vier Zuber Weißsische zu verabreichen. An Dominnalrechten stehet oer Obrtgkelt oo) das Recht der Justizverwaltung, die Ausübung des adelichm Richteramtes, und die Führung der Grundbücher gegen Bezug der g^jetz-lichen Taxm, .darm B2 ^ 984 — 5>p) der theils 5, theils lopercentige Bezug des Laudemiums von lo Wirthshausern, 6 Mühlen^ einem Leoerhause, und einer Schmiede und Wagnerey zu, wie sie die historische Herrschaftsbeschreibung nachweiset. Eigenthümlich besitzet die Obrigkeit bisher noch ^)an Aeckem - - - 263 Metzen l3 Maßl rl) an Gärten - - - 27 Metzen 6 Maßl - 55) an Wiesen und Huthungen - 1046 Metzen ia Maßl UNd " ty an Waldungen - 429^ Joch 45? lD ^2 Klafter. Die Aecker, Gärten, Wiesen und Huthungen sind durchgängig gegen die »uk 1, 5-, 2, aa, bl> ersichtlichen Geld-und Naturalzinse verpachtet, mit Ausnahme smiger kleinen Parzellen davon, welche theils die obrigkeitlichen Beamten uns das Forstpersonale im Genusse haben, und die theils die Obrigkeit, z. B. einige Wiesenantheile zur Heuerzeugung für die Pferde, uno einige Aecker und Huthungsantheiie bey oem Droz-deiner Ziegelschlage, benützet. Die Waldungen sind in vier Reviere und zwey Gehege getheilet, geometrisch vermessen und in Schläge eingetheilt, und bestehen theils aus Laub-, theils aus Nadelholz, nur einer beyläufigen jahrlichenHolzausbeute von 3253 Klafter harten unv 4Z56 Klafter weichen Holz. nn) An Viehstand sind lediglich vier Stück obrigkeitliche Zugpferde vorhanden. v v) Die Waldjagdbarkeit ist ganz, die Feldjagdbarkeit aber mit Ausnahme einiger Antheile, die verpachtet sind, und wofür der oben «nk i i ersichtlich gemachte Pachtzins einsehet, gleichfalls in obrigkeitlicher Regie. ^ n) An Gebäuden defindtt sich zu Hradffch der sogenannte Beam-tenshof, die Wafferkunstmaschine und das Bauhofsgebäuoe, das am Hci-ligbsrge situirte Wohngebäude des Oberförsters, zu Tieschetitz das Brau-und Branntweinhaus, dann die Schupfe zur Aufbewahrung der Hopfenstangen, die Jägerhäuser von Czernowier, Stienurz, Schrein, Stepha-nau, Laschtian und Tscheschdorf, der Contributionsfchüttkasten, dann dis ehemahlige Beamtenswohnung und nun oas Schulgebäude zu Ollschan, endlich die Ziegeley zu Drozdein. Ferner übet xx) die Obrigkeit das Patronatsrecht über diePfarreyen zu Ollschan, Tieschetitz, Nakl, Boniowitz unoStephana«, über dieLocalien zu Hradisch und Domesch'au, über oie Schulen zu Ollschan, Tieschetitz, Nakl, Boniowitz, Stephanau, Hradisch, Domeschau und Tscheschoorf, so wie über die Kirche daselbst, .m welcher der Gottesdienst von der Sternberger Pfarre ex ouri-Lnäa gehalten wird, aus, und gehet diestsRecht mit allen daraus fiießmdm Vortheilen und Lasten an dsn Käufer über. ^ Die znsentlichen Verkaufsbedmgungen ^ unter welchen die HenZ ,cya,t hintan gegeben wird, sind folgende: l- Wird zurLicitation, mit Ausnahme der Israelite?., Jedermann zugelassen, der Hierlandes Realitäten zu besitzen fähig ist. w-n« denjenigen, welche m der Regel nicht landtafelfähig sind, kommt, !IN fte dle Herrschaft erstehen, für sich und ihre Leibeserbcn in absiel-Mnoer gerader Linie die Nachsicht der Landtafelfähigkeit zu Statten, ^k-il -^ 5?" "" ^" Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten we." ,^^rufspreises, somit Z2Z14 fi- 3 kr. C. M. glnch bey der Licl-weder^^^^^k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Commission ent-ger la»t ^^ ^ öffentlichen auf MetallmünZe und auf dcn Ueberbnn-oder ^^^"^uatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe zu erlegen, gevrüf^ ^ul dlestn Betrag lautende, vorlausig von dem k. Fiscalamte ^ ^? "6 bewahrt befundeneSicherstellungsacte beyzubringen, will s^ss^i? ^lnand bey der Versteigerung für einen Dritten licitirett ausaestelltln" '^^^g^ sich vorher mit einer rechtsförmlich für diesen Act zuwessen "^ ^^^^ legalisirten Vollmacht seines Committenten aus- lv'nnpn^^^^ ^^ Herrschaft hat das Dritthnl des Kaufschillings, n^- 1.^^ . ^^ erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch vorder "eoergabe zu berichtigen, die verbleibenden zwey Dnttheile aber kann er Legen dem, daßste auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert uno Mlt jährlichen Fünf vom Hundert in Conventionsmünze und in. ^"diahrlgen Raten verzinset werden müssen, binnen fünf Jahren, vom ^ . . - i5Mfi. 2/^kr. 9) Des St. Zen genannten, Zo Joch Zo O« Kl- messenden Grundes, geschätzt auf . . . . . . . « , Z26 st. 5b kr. 10) Des Podvornizza genannten, m der Gegend Tastagmna qelegenen, 1200 Q Kl. messenden AckrgrurweK,- geschützr auf . 2^fl.'4l 5^3 kr5' 1,) Des an der Pfarrkirche von Alturo besinnlichen verfallenen Gebäudes, geickäßt auf . . . . - . . Z ^ ^ ^. 12) Des KirchengebaudesSt. Maurozu Galesana, mit ein^m Flächenmaße von 2ä Q. Kl., geschän auf . . . . l66fi.4okr. Diese Realltäten werdencinzelnweist, fs wie sie die betreffenden Fonde besitzen und genießen, oder zu besitzen uM zu gezneßen bereckiiget gewesen waren, um d:e beygesetzten Fiscalpreise ausgebothen und dM Melstbiethenden, mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staatsgüter- Vergußerungs -Hofcommission, überlassen werden^ Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreists entweder in barer L. M-, oder in öffentlichen, auf Mtallmünze und auf den Ueberberbringer lautenden Staatspa-puren nach ihrem cursmäßigen Werthe bey derMersteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von oer Commis-ilon geprüfte, und als legal und Zureichend befundene Slcherstellungsurkun-de beybnngt. Die erlegte Caution wird jedem kicitanten, mit Ausnahme des Meist- methers^ nach geenHigter Versteigerung zurückgestellt werden; jene des Meist- lethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung ves dießfälligen Contracres nicht herbeylaffen wollte, oder wenn t ^ ^ bezahlende erste Rate in dem festgesetzten Termin nicht berichtig- e; bey vflichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der negre Betrag an der ersten KauffchilKngshälfte abgerechnet, oder die wnst geleistete Caution wieoer erfolgt werden. . g/"7," ^ur einen Dntten einen Anboch machen will, ist verbunden, dis neßfalilge Vollmacht seines Committenten der Versteigerungs-.Com mission vorläufig zu überreichen. Der Meiftbiether hat die Hälfte des Kaufsckillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gsmackrer Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor derUebsrgabe der erkauften Realität zu berichtigen; dieandere Hälfte aber kann er gegen dem, oaß er sie auf der erkauften, odereiner andern, lwrmalmaßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grund-buchlich versichert, mit 5 vom Hundert inC.M. verzinset, und die Zinjen-gedühren in halbjährigen Verfalls- Raten abführt, in fünf gleichen jährli-Hen Ratenzahlungen abtragen, wenn oer Erstehungspreis den Betrag von 5o fi. übersteigt; sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshälfte binnen Iah-^^ Frist, von Tage der Uebergabe an gerechnet, gegen die ersterwähnten edmgniffe berichtiget werden müssen. der si^ ^Achen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, '^ We ^gleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings hsrbeyläßt. ^.^ übrigen Verkaufsbedingnlffe, der Wetthanschlag und die nähere <^,u)rewung der zu veräußernden ^Realitäten können von den Kauflustigen s-tt/ «>« ^ ^entamte in Pola eingesehen, so wie auch die Realitäten Mst m Augenschein genommen werden. «5^? ^" ^- küsienländ. Staatsgüter- Veraußerungs - Commission. ^nejt am 26. April 1826. SigmundRitter von Moßmillern, k< k. Gub, und Präs. Secreta?. Vermischte Verlautbarungen. I. 57Z. S d l c t. Nr. 648. (3) Vom vereinten Bez. Geeichte der Herrfchaft RuperMcf zu NZussadtl werden asse Jene, welche aus rvaö immer für einem Rechtsgrunde auf den Nachlaß der am 3. April 1626, »d Strumpfwirkers» Witwei einen Anspruch zu machen gedenken, oder in dicse Verlaßmassa etwas schulden/ durch ge« genwärtigcs Edict hiermit aufgefordert, und zwar d« Ersteren idre vermeinten Ansprüche/ dle Üctztern ihre Schulden um so qewisserbeo der dießfaNs am Zo.Iuny 1826 Früh um 9 Uhr in dießortitzer Amtskanzley einberaumten Liquidations' Ta^sayunq anzugeben und rechtsbältiq darzuthun, als sich sanft die ausqebltedenen Ansprecher die Folaen d'cs tz. 8,4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden, und gegen dis ausgebliebenen Schuldner im Rechtswege eingeschritten werden würde. Vereintes Bez. Gericht der Herrschaft Rupertshof M Neustadt! am 4. May 1826, Z. 576. S d i c t. NrI^S6^ (3) Ve.m vtlkintcn Bezirksgerichte der Herrschaft Rupenshof zu, Neustadt! wird allgc. wein bekannt gemacht: ES sey auf Vorstellung des Franz Knaselz, Vormund der Joseph Hrovatitsck'schen Pupillen, mit dießZrügem Bescheide vom heutigen Tage Nr. 766, in den öffentlichen Verkauf au-s fteoer Hand des gesäumten IoftZy HrovantfwMen, zu Kleinlerchendorf erliegenden Nachlasses, bestehend aus der, der Commenda Mottling sub. Mb. Nr. iLg emdienenden ^2 Kaufrecktshude sammt Wobn« unl> Wirths^attS-Ge« bäudcn , An- und Zugehör, aus dem der Staats' Herrschaft Sittich bergrechtmäßigen Weingarten im Stadt.ber.ge, KsNer und Wemgescrirr, ew Paar Ocksen. ; Kuh^ » Kal« binn, 1 altes Schwein, ecwaü GeUew^ endkch auK velschitdeuer Meieriüstung, gewil« ligct worden. Nachtem nun ti? dießfäNige BsräußerungK. Tagfatzuug j«. Betreff der gedachten 2^2 Hude und d.v Mobiiars auf den 22. Juno !ÜZä in loco ^leinleichendotf, Und jene in Betreff dcs besagten Weingartens sammt An- und Zugehör au.f den 24. Iuny 1826 in loco Stadtberg stets Frühe um 9 Uhr emderaumt rvoroen iß, so werden aNe Kauf» lustigen dahin zu erscheinen vorgeladen«. ^ Vereintes Bez. Gericht der Herrschaft Rupertshof zu Neufiadtl am '5. May 2Z26. iZ. Z7Z. Feil.bi-eth ungs. Edict. ^ Nr. 890. .^5) Vom Bezirksgerichte Wipdach wird hiermit össenMck bekannt gcma^t: GZ fty über Ansuchen des Herrn Joseph Bersa, dermabligen k. ?. Landraths- PräftS von Caltaro, mit-ttlst dessen Gewaltsträger Herrn Anwn Bardarigp von Gorz, wegM ihm sckulc,gen 6^7 ft. 6 kr. 0. 8. c., die öffentliche FeilciLthung der, dem Joseph Kette van Wlpdach el. genthümlichen, zur Herrschaft Wipbach eindienenden u«o auf ,34g st. M. M. qericht« lick geschätzten Realitäten, als^: Acker und Wieft nebst Nraiäeli po6 (^i-Häiscliom 3.erok-n"iou2a, Acker ver Voteck 12 ^suHH^Hck, Wiese ^ ZUaxacll ^zh ^^z 5)g^K zu Wip-dach fub. C^nsc. Nr. n mit An- und Zugehör im Wege dcr GxccuiiZn bewtlUgctworden. D» hierzu drey FeilbieOunas ° Termine, nähmlich der »2 Iuny, 22. Iulv und 3,2. Auguji d. I. jedesmahl von^Frübe 9 bis '2 Uhr ln dicfer GerlchtZkanzley nnt dem Anhange bestimmt worden, daß, wenn diese Rcalttären beo der ersten und zire^tcn Fcilbie-thung nickt, um den Scha'hrverth, oder darüber an Mann gebrach! werden konnten, solche bco der dritten auch unter dex Sckähung hmtan- gegebn werden würden^ so werden die KaustuDgen-, als auck die mcadulictcn Gläubiger dabey zu crsckeincn vorgeladen, und können die VchähunA nebst den Vcrkaufsbedingnissin täglich hieramts einsehen- Be,. Gericht Wipbacb am 6. Mao iLM.......... Z. 677. , Ein Capital (3) von mehreren Tausend Gulden ist geg« PupMarmäßige Sicherheit entwedcr tbeM'rezfe sdtzr im Ganzen zu vergeben. Ieno, welche entweder emen Thnl davon oder die ganze , Summa als Darlehen zu überkommen wünschen, dLlieden stch an Elias ReritM, wohn» Höft am Platz Nr. 263, entweder persönlich ed«, in pottoneyen Briefen zu vernenden. äaibach am 16. May, zL25^ ü,» « . , C u l I « n z e Nr 5255 «».thöchss. ßm.chl..ßung «egen srh.tung d Vice-Präsident. Georg Mayr> I^^^^------->>«^_______^ k.^ Gub, Rath und DowprotzK 'ft erledtgetU d^Gen. ^.' ^ ^rWen Ertrage pr. 10 fi. 42 Y2 kr. C. M., unverwandte Knaben berIn ' ^zpendmms sind studierende, dem'Stlftzr ^ewIüb^di!AerwandK^^^ b"en ihre mit dem ^^en m?su^ «n> U^5^ mltd^mSttfter, Taufscheine, Armuchs-, Schntz-^wch^ l^^ " ^5 ^tudttnzeugnlssen von beMn letzten Semestern belegten V.^ 1 ^^ I""k ^- "' b'cher zu überreichen. "' k. k. ;^^ Guökrnmm. Laibach am 12. Map 2826. Iosspß Frevherr v. FlödnigZ, '^^^^!^!^^^^ _____________ k. k. GuberniaZ-Gecretar. Z. 5I9. Vermlschte Verlautbarungen. 5! kelen! ^'uchVn kes N HerMaft Sgg ob PodpeM wird hiemit bekannt gemacht, f^ 5.K ä^'^^'Z von ?ss°" ^l^l vsn Gassenierg die executive FeilbiethuNg der wb Urb. vtr. 76 dienftb^/ ^^^ "^'"^n, de? löblichen StaatKherxschafz Oallenherg mih^ugehor, wegen gus x ""^ auf Zzü ft.genchtiubgefchätzicn ,M Hübe simmt An« M. M PmmH Fiyf^ u^,^ ,? ^^'licheR Herglöicks dtK. ^. May ,Ü2Z fchulrigcn So'^, ApeU und 5. Juno l I ^ / °^^ b^WZet, Mkd zu 5«sem Gnde 3er 3^. März, 29. mtt demAnbZ^ge seftgesi.t m nM V«Mtttag von «z bis 22 Ubr im Orte de? Realität Z. oder I. FeMiettzun^sta^^^ daß ig dem Falle, wenn dis obige ReazitNtwehtlbes t.r Asdracht werden könnte, 5o ^ ?^ ^"^ um, noch über den SchätzunHsweNh an Maim würde. ' ^ve bep ^x I^ 2NH ^ter dZmMen hmtLN. MZebt» Werte» GH werden dtmnach ülle Kauflustigen mit dem Beyfühe hiezu eingeladen, daß die UeßfäNigen Licitationsbedingnisse inzwischen ldey diesem Bezitksgerichte täglich eingesehen werden können. Bezirksgericht Ogg ob Podpetfch am 24. Februar 1626. Anmerkung. Bey der ersten und zweyten AilbiethungstaaKhung hat Niemand den ________Schähungswerth gebothen,. ___________>—_^_______________ Z. 596.