Wahlfpruchr «Vas «mr^egtsrnt von der Zmnmp Ferne», Ä Ottlfe Siebt mehr betitln gehen. ®. Herweg!,. M Hach der Konüskafion zweite Auf Hage* SeMon 91". 2125,10.328 0.10.542. SAKovto 38.415. eileitliln« ZenLralorgan des Oesterreichrschen Eisenbahn-Personales. NedMon: Wien V/i, BrLuhausgaffe 84* Sredaklionsschlich: Zwei Tage vor . de« Erscheine» de» ®lallt*. Sprechstunden lsnahme der Sonn-sormittags bis 7*4 Uhr i find jeden Tag mit Ausnahme der Sonn- ^d^Friertage von 10 Ahr Insertionspreis: Die einspaltige Milli meterzeile oder deren Raum 11 Heller. Bei Iahresauftrag Rabatt. Abonnements-Bedingungen: Halbjährlich 2*88 Ganzjährlich................................ 5-76 Für das Deutsche Reich ganzjährlich MK. 6"—. Für das übrige Ausland ganzjährlich 9 Franken. Afcheint jeden 1., 10, und 20. im Monat. Nr. 18 Wie«. Den 20. guni 1914. 22. Zahrg. Die österreichische Staatsbahnschaude. zwei moralische Niederlagen der Staalrbahnverwallnng im Eerichtrsaal. Wenn man gegen den Staat ehrenrührige Beschuldigungen vorbringt und erweisbare Behauptungen aufstellt, die sich im gewöhnlichen Privatleben kein Mensch straflos gefallen läßt und die gemeinhin als Ehrenbeleidigung aufgefaßt werden, dann tritt sofort der Anwalt des Staates in Aktion, um seine vortreffliche Nützlichkeit zu erweisen. Die hundertmal beweisbare Wahrheit wird konfisziert, um auf solche bequeme Weise das moralische Prestige des Staates zu retten. Das ist der große unschätzbare Vorzug, den der Staat vor dem gewöhnlichen Privatmann in der Justiz voraus hat, und er ist zweifellos billig und bequem, denn er verursacht keine Kosten und man geht einem unter Umständen recht unangenehmen Wahrheitsbeweis vorsichtig aus dem Wege. Wir haben diese vortreffliche Methode, mit der man in Oesterreich den Glorienschein des Staates reinzuhalten sucht, wiederholt am eigenen Leibe erfahren, und kennen die Art, wie man die Schande aus der öffentlichen Beleuchtung zu rücken sucht, mehr als zur Genüge. Konfisziert! Wir haben erst in der letzten Nummer unseres Blattes in einem Gerichtssaalbericht einen Fall erzählt, wo ein Wiener Strafrichter einen unter Anklage gestellten Wächter, der den Uebersetzungsschranken offengelassen hatte, wodurch ein Fuhrwerk überfahren und der Kutscher verletzt wurde, einfach von der Anklage freifprach, weil der Wächter zur Zeit, als sich der erwähnte Vorfall ereignete, bereits 17 Stunden im Dienst gestanden ist und aus Uebermüdung vom Schlafe übermannt wurde. Daß ein Richter eine 17stündige Dienstleistung als genügend dafür erachtet, daß die Leistungsfähigkeit eines Menschen versagt und daß ein eingetretenes Ereignis, das unter anderen Umständen als strafbares Verschulden dem Betreffen-den zur Last gelegt werden müßte, von dem Gesichtspunkt eines strasausschließenden Zwanges beurteilt werden müsse, ist, an sich genommen, nichts Merkwürdiges, sondern eigentlich selbstverständlich. Aber gerade deshalb ist der Fall so kennzeichnend für die skandalösen Zustände, die bei unseren Staatsbahnen eingerissen sind, daß er es verdient, aus dem beschrankten Rahmen der einfachen Gerichtssaalberichterstattung herausgehoben zu werden. Die Tatsache, daß ein Mensch, der eine 17stiindige Dienstleistung hinter sich hat, einfach seiner Sinne nicht mehr mächtig ist und unter der Ermüdung zusammenbricht, und auf solche Weise zu einer Gefahr für den Verkehr wird. Konfisziert! Konfisziert! Gäbe es in diesem Land eine wirklich aufrechte bürgerliche Presse, die ihren Beruf, Mißstände aufzudecken, ehrlich erfüllen würde, dann müßte dieser gerichtliche Freispruch zu einem lauten und einmütigen Protest gegen die Methode frukti-siziert werden, die jetzt bei unserer Staatsbahnverwaltung eingerissen ist. In Wahrheit beinhaltet nämlich der Ausspruch des Richters mehr als das Bekenntnis, daß dem eingeschlafenen Streckenwächter, dessen Wahrnehmungsvermögen nach einer 17stündigen Dienstleistung versagt hat, leine Schuld beizumessen ist. Es sagt für jeden Vernünftigen, daß der intellektuelle Urheber derartiger Vorkommnisse, wie es dieser Anklage zugrunde lag, die Verwaltung unserer Staats-bahnen ist, die in diesem Fall auf die Anklagebank gehören würde. Aber der Staatsanwalt wird sich hüten, in diesem Fall sein Amt auszuüben, wie es seine Pflicht wäre. Er müßte da mit mächtigen Herren anbinden, unti das schadet seiner Karriere. Konfisziert! die kürzlich 24 Beamte der Nordbahn bei einen Wiener Bezirksgericht überreicht hatten. In einem Büro der Nordbahn hatten die Beamten für verschiedene Arbeiten, die sie im Büro nicht machen konnten, Ueberstunden gemacht und dafür für ein bestimmtes Quantum 17 H. bekommen, so daß aus die HeBerstunde 72 H. entfielen. Im Jahre 1913 hatte der Bürovorstand selbst festgesetzt, daß das ungenügend sei und hatte den Akkordpreis auf 20 H. erhöht. Das war im Jahre 1913 ausgezahlt worden. Im Jahre 1914 wurden plötzlich sogar nur 16 H. bezahlt. Nun klagten die 24 Beamten die Nordbahndirektion, also den Staat, beim Handels- als Bezirksgericht auf Zahlung der Differenz von 24 H., also insgesamt für 24 Beamten von 684 Kr. Demgegenüber wendete der Vertreter der Nordbahndirektion, also des _ Staates, ein, daß der Staat überhaupt nicht verpflichtet sei, ihnen Ueberstunden zu bezahlen, da nach § 27 der Dienstordnung die Beamten verpflichtet seien, ihre Arbeit eventuell auch außerhalb der Dienststunden zu leisten. Im Jahre 1913 hätten sie keine Ueberstunden-entlohnung, sondern eine freiwillige Remuneration bekommen. Der Bezirksrichter verurteilte den Staat zur Zahlung der 684 Kr. und führte aus, es sei Sache der Nordbahndirektion, ihren Standpunkt, den sie jetzt vertrete, den Beamten zur Kenntnis zu bringen, bevor sie ihnen die Arbeit gegeben habe, nachher könne sie sich darauf nicht berufen. Man muß schon sagen, daß ein solcher Prozeß einer staatlichen Verwaltung alle Ehre macht. Konfisziert! Ser Achtnndvierzigftnndentag. Der 24 Stunden, nicht mehr und nicht weniger, umfassende Tag ist eine Maßeinheit des menschlichen Lebens. Jemand wird zu zehn Tagen Arrest verurteilt, heißt nichts anderes, als er muß zehnmal 24 Stunden im Arrest sein. Und jemand hat drei Tage gearbeitet, oder auch mehr oder weniger, heißt, er ist innerhalb von dreimal 24 Stunden dreimal zur Arbeit angetreten. Wie viele Stunden er hiebet jedesmal arbeitete, ob 8, ob 12 oder 15 Stunden, hängt von den bezüglichen Bestimmungen ab, welche die Länge des Arbeitstages festsetzen. Diese Einteilung, den Tag mit 24 Stunden zu bestimmen, ist nicht etwa eine willkürliche, die ebensogut, als sie mit 24 Stunden festgesetzt wurde, mit 17, 30 oder sonstwie festgesetzt hätte werden können. Sie hängt mit dem Emporsteigen und Verschwinden der Sonne über der Erde zusammen und hat als entscheidendes Moment das Ruhebedllrfnis des Menschen. Abwechselnd. arbeiten und ruhen, diese Tätigkeiten in einem gewissen Verhältnis zueinander zu verrichten, ist für den Menschen notwendig. Und als Abschnitt, innerhalb dessen der Mensch die für den menschlichen Körper notwendige Tätigkeit verrichtet, gilt der Zeitraum von 24 Stunden. Nicht, weil es die Menschen so bestimmt haben oder weil es irgendein Mensch so bestimmen wollte, ist diese Einteilung da, sondern deshalb, weil der Mensch entdeckt hat, daß diese Einteilung für ihn zweckmäßig, vorteilhaft und seinen Bedürfnissen entsprechend ist! Wieviel Stunden sollen von den 24 für die Arbeit bestimmt werden, wieviel für die Ruhe? Das ist natürlich verschieden. Aber, wenn jemand bestimmt, daß von 24 Stunden 23 für die Arbeit bestimmt werden sollen, so sieht jedermann sogleich ein, daß dieses zu viel ist, denn der menschliche Körper ist so eingerichtet, daß er innerhalb 24 Stunden eine ausgiebige Ruhe braucht, die wieder verschieden ist und erfahrungsgemäß mit 8, 10 oder mehr Stunden festgesetzt wurde. Weil das so ist, darum treten die organisierten Eisenbahner überall gegen den 24/24stündigen Dienst auf. Der Körper, der innerhalb 24 Stunden abwechselnd Arbeit leisten und Ruhe haben will, soll nicht verhalten werden, 24 Stunden ununterbrochen tätig sein zu müssen: das ist unnatürlich und den Bedürfnissen des menschlichen Lebens zuwiderlaufend. Umgekehrt soll der Körper wieder auch nicht zu wenig beschäftigt sein: daher fordern die Sozialdemokraten für jeden Menschen acht Stunden Arbeit, acht Stunden Rübe und acht Stunden Erholung dazu. Das alles geht auf 24 Stunden aus. Bei den Eisenbabnbediensteten hat sich die Notwendigkeit heransgestellt, die 24 Stundeneinteilung in einzelnen Fällen zu dnrchbrechen. Der 16/16stündige Dienst, der 18/12stündige gehen über den Rahmen der 24-Stundeneinteilung hinaus. Dabei fällt sofort eines auf: Der Bedienstete, der 16 Stunden Dienst und 16 Stunden Ruhe hat, der 50 Prozent zu arbeiten und 50 Prozent Ruhe. Der Bedienstete, der 12 Stunden Dienst und 12 Stunden Ruhe hat, hat ebenfalls 50 Prozent Arbeit und 50 Prozent Ruhe. Beide, der mit dem 16/16stündigen Dienst und der mit dem 12/12stündigen, arbeiten also im gleichen Verhältnis. Jeder hat 50 Prozent Ruhe und 50 Prozent Arbeit. Und doch, wenn man einem Bediensteten, der heute den 12/12stundigen Dienst hat, sagen würde, er müsse von morgen an den 16/16stün- Der „Eisenbahner" erscheint in einer Anflaae von 53.000 Exemplaren. ötgeit Dienst nehmen, würde der Bedienstete dieses sofort als eine Verschlechterung empfinden. Wieso ist dieses möglich, es geschieht doch nichts, er bleibt doch im selben Verhältnis wie früher? Nicht um eine Sekunde braucht er mehr arbeiten als früher. Wohl hat er anstatt 12 Stunden nun 16 Stunden zu arbeiten, aber dafür hat er doch auch um 4 Stunden mehr Ruhe. Wieso kann er also über Verschlechterungen klagen? Und doch ist die Verschlechterung da. Es ist eben nicht egal, ob ich jemand 12 oder 16 Stunden zur Arbeit verhalte. Es gibt Arbeiten, bei denen man überhaupt nicht 16 Stunden lang arbeiten kann. Beim Pferderennen wissen die Traineurs genau, daß es nicht egal ist, ob man ein Pferd eine 3000 Meter lange Bahn oder eine 4000 Meter lange durchlaufen läßt. Wissen das unsere k. k. Eisenbahndirektionen gegenüber den Eisenbahnbediensteten auch? ... Es scheint nicht der Fall zu sein. Denn, obwohl es unbestritten ist, daß der 24stündige Tag für den menschlichen Körper die notwendige Maßeinheit ist, mit welcher alle Tätigkeiten des Menschen in Hinsicht der Zeitdauer aus-gedrückt werden müssen, hat die Ausbeutertechnik der k. k. Eisenbahnen jetzt doch mit Willkür und vielem Raffinement eine andere Maßeinheit zur Berechnung der Arbeitsleistung eingeführt: den 48-Stundentag! Daß diese neue „Maßeinheit" nur erfunden wurde, um die Bediensteten mehr ausschindcn zu können, ist für jeden, der die Verhältnisse kennt, selbstverständlich. Wie kann man aber das? Wie kann man durch das bloße Anwenden eines anderen Maßes die Bediensteten mehr ausnützen als bisher? Ja, darin liegt eben das Geheimnis der Technik. Wer der Auseinandersetzung mit dem 16/16 stündigen Arbeitstag eben gefolgt ist, hat beiläufig schon eine Ahnung, wie man das macht. Ein kleines Beispiel soll es noch drastischer zeigen: Nehmen wir an, ein Eisenbahnbediensteter hat den 12/12 stündigen Arbeitstag. Dann hat er 50 Prozent Arbeit und 50 Prozent Ruhe. Nun würde aber jemand kommen und würde sagen: 50 Prozent Arbeit ist zuviel, der Bedienstete soll nur 25 Prozent arbeiten und 75 Prozent ruhen. Nimmt derjenige, der so spricht, als Maß. stab den 24stündigen Tag, so heißt das für den Bediensteten, daß er in einem Tag 6 Stunden arbeiten und 18 Stunden ruhen soll. Nun kann aber derjenige, der durchaus eine 26prozentige Arbeits- und eine '75pro-zentige Ruhezeit einführen will, als Maßeinheit nicht den 24stündigen Tag, sondern das Jahr nehmen. Das hieße nun für den betreffenden Bediensteten, ein Vierteljahr lang ununterbrochen zu arbeiten und drei Vierteljahre nichts zu tun. Sofort würde in diesem Falle alles erklären: „Das ist unmöglich!" Und so stehen wir vor der Tatsache, daß durch das Aufgeben der Maßeinheit von 24 Stunden die Arbeitszeit sogar riesig verkürzt und dabei doch zur Marter für die betreffenden Bediensteten werden kann. So ähnlich verhält es sich, wenn man anstatt 0 e 9 24 stündigen den 48 stündigen Arbeitstag als Maßeinheit nimmt. Der 48stündige Arbeitstag hat, soweit bisher bekannt, im Wesen folgende Verhältnisse gebracht: 21 Stunden Dienst, 27 Stunden Ruhe; auf 24 Stunden umgerechnet ergibt daS ungefähr 10 Stunden Dienst, 14 Stunden Ruhe. Scheinbar unter Umständen also noch zu ertragen. Aber eben auch nur scheinbar. In Wirklichkeit sieht die Sache anders aus, denn der 48-Stundentag zerfällt in folgende Abschnitte: 4% Stunden Dienst, 2 Stunden Pause, 6 Stunden Dienst, 6 Stunden Ruhe, 4 Stunden Dienst, 2 Stunden Ruhe, hierauf wieder 6V2 Stunden Dienst. Zählt man die Stunden zusammen, sAergibt das die Zahl 81. Innerhalb dieser 31 Stunden hat der Mann einen reinen Dienst von 21 Stunden, 10 Stunden sind Ruhe. Aber diese Ruhe, wie sicht sie aus? Sie ist zerhackt, zerrissen, 2 Stunden, 6 Stunden und dann wieder 2 Stunden, so soll der Mann sich aus-ruhen. Das ist natürlich ausgeschlossen. Auch in den zur Verfügung stehenden 6 Stunden kann der Mann sich nicht ausruhen, insbesondere auch deshalb nicht, weil er mitten in der Nacht der Ruhe entrissen wird und in den Dienst eilen muß. Erst nach den 31 Stunden erfolgt eine 17stiindige Ruhezeit. In 17 Stunden kann der Mensch sich ausruhen. Aber der Körper, der 81 Stunden hindurch im Dienste abgehetzt wurde, ist derart schlaff, daß ein Ausruhen nicht mehr genügt. Der Körper sollte geschont werden. Dazu ist aber in 17 Stunden keine Möglichkeit. Und so muß der ermattete Körper wieder in den Dienst und immer wieder in den Dienst, und der Mensch kommt eigentlich niemals zu sich. Und das nicht so sehr deshalb, weil der Dienst durchschnittlich so unerhört lang ist, sondern deshalb, weil er zusammengedrängt und der Bedienstete gezwungen wird, übermäßig lange Diensttouren ohne entsprechende Ruhe-pausckn verrichten zu müssen! Warum das so ist, warum die Direktionen willkürlich zu dem unnatürlichen 48-Stundentag greifen? Weil damit am passendsten — selbstverständlich passend nur für die Direktionen — Leute erspart werden können. Ob das der menschlichen Natur zuwiderläuft, ob der Körper der Bediensteten darunter leidet, darum hat sich der gründe Tisch, an dem das beschlossen wurde, nicht zu kümmern. Wenn sich die Sache nur „logisch" in das Ersparungssystem eingliedern läßt. Alles andere ist Hekuba. Zum Beweis, wie unbekümmert um die Bediensteten der Dienst eingeführt wird, möge noch folgendes dienen: Die betreffenden Bediensteten haben den Dienst immer an den gleichen Tagen. Einer an den ungeraden Tagen deS Monats, der andere an den geraden. Hat der Monat 31 Tage, so muß der Bedienstete, der an ungeraden Tagen den Dienst versieht, am ersten Tage des nächsten Monats sogleich wieder den Dienst übernehmen, so daß der ohnehin schon überlange Dienst noch verlängert wird. DaS wird wieder aus administrativen Gründen, der Ordnung wegen verfügt. Denn daß der betreffende Bedienstete vielleicht auch noch etwas anderes sein könnte, als ein nach administrativen Gesichtspunkten zu' leitendes Profitschaffungswerkzeug» das fällt den Herren natürlich nicht bei. Es ist ausgeschlossen, daß dieser Dienst für die Dauer geleistet werden kann. Aber die Öffentlichkeit soll erfahren, mit welchen künstlichen Mitteln von Bediensteten Mehrleistungen erzielt werden. Das System, mit dem dieser Effekt erf elt werden soll, ist ein ausgeklügeltes, daS sich um die Bedürfnisse des menschlichen Körpers zu allerwenigst kümmert uns das zusammen-brechen muß. @§ wäre nur zu wünschen, daß beim Zusammenbruch einige Splitter sich an die Leiber der Erdenket des Systems verirren möchten, damit diese ganz gescheiten Macher dieser Einteilung an ihren eigenen Leibern auch etwas von den Segnungen dieses Dienstes zu verspüren bekommen und nicht nur die armen, aus-geschundenen, unter den Ungehörigkeiten dieses neuen Dienstes leidenden Bediensteten. Irr Alkohol und die Eisenbahner. II. In dem letzten Artikel unseres Blattes haben wir gezeigt, wie wichtige Fragen der Volkswirtschaft von den bürgerlichen Vertretern salop behandelt werden und wie sie nach Außen hin so gern den Pelz waschen, ohne ihn naß zu machen. Sie sehen cs gern, wenn sie ihre Veranstaltungen mit Arbeitern wattieren und mit Vertretern aus der Arbeiterschaft drapieren können. Im gewöhnlichen Leben rücken sie von demselben Mann ab, und hochmütig belachen sie seine Anschauungen. Bei Kongressen jedoch braucht man diesen Aufputz als Reklame. So war eS auch bei dem IV. Alkoholgegnertag in Brünn. Da man nur aus Erfahrung klug wird, so war auch diese Beschickung nicht ohne Nutzen. Daß der Alkohol ein schwe- res soziales Gift ist, das leider sehr oft Irrenhäuser und Kerker füllt, den Menschen zum Tier, den Friedfertige" zum Mörder, den Gefühlvollen zum Grobian, den Gescheiten zum Narren, den Wohlhabenden zum Bettler macht, und die Nation physisch und psychisch herabbringt, wird heute von jedem kundigen und verständigen Menschen anerkannt und gilt als Binsenwahrheit. Leider ist diese Ansicht noch nicht tief in die Volksmassen gedrungen. Die Moral und Sitte sowie unser Genußleben haben in den Zeitläufen menschlicher und gesellschaftlicher Entwicklung eine unnatürliche und unmoralische Form angenommen, die unserem Gesellschaftssystem entspricht. Der Alkohol gehört ebenso mit zum Besitzstand der , bürgerlichen Gesellschaft, wie die Prostitution, der Militarismus und Jmperalismus und die Ausbeutung. Es mutet daher komisch an, wenn Vertreter aus den oberen Schichten des Bürgertums, die sich in diesem Staate sehr wohl fühlen und ihn nach jeder Richtung hin so wie er ist zu erhalten trachten, einen Pfeiler des morschen Gebäudes umhauen wollen, obwohl sie wissen, daß das ganze Gebäude dann zusammenstürzt. Aus diesen und vielen anderen Gründen wollen Politiker und Volkswirte, selbst Sozialdemokraten, für die Verbreitung der Abstinenz nichts tun. Sie sagen sich: Das Leben eines armen Menschen ist so freudlos, so monoton, so elend, daß man ihm das wenige, was ihm Freude und Genuß bietet, nicht antasten darf. Denn Freude ist Leben, gibt Kraft, spendet Gesundheit und hebt den ganzen Menschen. Jn-folange die Genußbildung der breiten Masse nicht nach einer anderen Richtung hin entwickelt ist, dürfen wirkliche und vermeintliche Lebensfreuden, ohne Schaden anzurichten, keine weiteren Einschränkungen erfahren, weil dadurch wichtige Lebenswerte mitvernichtet werden. Der Alkohol, in kleinen Mengen genossen, wirkt, wie Genosse Dr. Höllischer, einer der besten Kenner auf diesem Gebiete, sagt, sicher nicht schädlich. Anderseits stellen einwandfreie Versuche fest, dfz der Alkohol für jedes Individuum anders wirkt. Für degenerierte Menschen und für Nachkommen von Trinkern wirkt selbst die kleinste Dosis schädlich, während robuste und gesunde Naturen davon verschont bleiben. Für uns Eisenbahner dürfen die vorgenannten Argumente nicht vorbildlich und maßgebend sein. Wir dienen der Allgemeinheit und haben dieser gegenüber auch Verpflichtungen. Täglich werden Tausende von Menschen unserer Obhut anvertraut. Erzeugnisse und Produkte, die hohe Werte Larstellen, sollen wir unversehrt ihrer Bestimmung zuführen. Das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen und anderseits die übernommenen und eingegangenen Verpflichtungen klaglos auszuführen, ist an und für sich eine schwere Aufgabe und kann nur bei vollkommener Enthaltsamkeit von geistigen Getränken bewerkstelligt werden. Wer gern trinkt und zum Trunke hinneigt, darf als gewissenhafter Mann Verpflichtungen nicht eingehen, die er nicht zu halten in der Lage ist. Wer über das Leben anderer zu wachen hat, mutz ein stark ausgeprägtes Pflichtgefühl besitzen, sich dieser großen Verantwortung stets bewußt sein und alles vermeiden, was dieses Verantwortungsgefühl, ungünstig beeinflussen könnte. Von seiner Person muß eine gewisse Sicherheit in seinen Hanolungen aus*-strahlen, die beruhigend auf seine anvertrauten Menschen wirkt. Ein betrunkener Eisenbahnbediensteter löst nicht bloß bei den Mitreisenden ein Gefühl des Ekels und derzz Unverantwortlichkeit aus, sondern kann auch seiner persönlichen Sicherheit und der seiner Mitmenschen tier*' hängnisvoll werden. Bedienstete öffentlicher Verkehrsanstalten sollen sich ihrer Pflicht in allen Lagen des Lebens bewußt sein und alles unterlassen, was Argwohn bei dem Publikum hervorruft. Der Eisenbahndienst ist ein gefährlicher und löst bei vielen Menschen noch Angstvorstellungen aus. Ein falscher Handgriff, ein überhörtes Signal :c. kann über viele Menschen schweres Unglück bringen. Wird ein solches Unglück durch Trunkenheit herbeigeführt, so ist Feuilleton. Bitte Bauernpredigt gehalten zu Spreuharting am Kirchweihtag Anno 1880, mitgeteilt von Peter Jerusalem. Euer Lieb und Andacht! — Stehet und bezeichnet euch . . . und vernehmet die Worte unseres heutigen Evangeliums. In derselben Zeit also ist unser lieber Herr einmal eingekehrt bei einem Mann, namens ZachäuS, und hat bei ihm gut gegessen und getrunken, wie es halt der Brauch war. — Buam — Buam! — Fangt'S jetz heut schon wieder mit dene Dummheiten an! — Wer net aufmirkt und stad ist, den soll der MeSmer a bißl bei die Ohrwaschl uma-r.andztagn I Geliebte Zuhörer! Wir haben also grab heut, am gottSheiligen Kirchweihtag, ein gut’s Muster und Beispiel an unfern Herrn, wie man sich beim Essen und Trinken soll anstelle» und betragen. Bevor wir aber ein weiteres über dieses Kapitel reden, wollen wir uns noch durch eine Pris stärken und uns gehörig ausschneuzen, daß wir daS Wort Gottes leichter aufschmecken können, und wollen den Beistand de» heiling Geistes anrufen durch ein andächtigen Vaterunser und Ave Maria. Geliebte Zuhörer! Das heutige Evangelium zeigt uns also, daß man schon vor schier zweitausend Jahren in Hoam-garten und auf ffl’fuch gangen ist, und daß auch der Kirch. weihheimgarten schon ein uralter — ja — ein heiliger Brauch ist. Jawohl; heilig. — Da gibt'» fein nix zum Lachen, öS Rotzbuam da hinten! — Ihr Ouadratslackelnl — Ihr Mistgabelhengsten! — Eure Hoamgarten sind freilich net heilig! — Die gehen ja so net weiter als wie zu der Nandl in Heuboden oder zu der Gretl in d' Brechstuben — zu der Mirl an» Kammerfenster — oder in» Wirtshaus! O meine Geliebten! Mäßigkeit heißt cs, ist eine Zier! — Ihr aber haltet es mit de» Gefräßigkeit! — Ihr seid mäßig mit dem Maßkrug! — Weil euch der Halbekrug zu nieder ist — Ihr besoffenen Wildsauen! Wehe! Dreimal wehe über euch, ihr Bierbräuer und Schankwirte! Mit demselben Maß, mit dem ihr ausmcsset, wird euch dereinst eingemeffen werden! — So viel Malz — so viel Heulen, toirb’S heißen — so viel Hopfen — so viel Zähneknirschen! Simmerll — 's Licht sparen! — Die Kerzen brauchen doch net unter der Predigt auch noch z'brennen! Also, meine Geliebten, unser Herr ist in Hoamgarten gegangen. WaS würdet ihr wohl sagen, wenn jetzt, heut' oder morgen unser Herr so von ungefähr wieder einmal ein G'lusten verspüren tät, auf Spreuharting und zu euch auf die Kirchweih zu kommen? „Ei!" sagt der Donatl, „da tät der Bauer wohl hupfen und seine Ochsen putzen und die Ross' striegeln, — tät den Saustall misten und ein Fackerl schlachten für den hohen Gast!" „Eil" sagt die Bucherzenz, „da tät die Bäuerin, das alt Luder, das knackad, ihre Mehltruchen aufspirren, — den Schmalzhafcn auskratzen und die Oarschüssel leer machen, daß die Kirtakrapferl gwiß grecht und gut wurden für unfern Herrn!" „Da", meint die Lisl, „tät sie wohl ihre pomadisierten Schöpf aufstecken und etliche silberne Haarpfeil drauf, — tät den seidern Bollenkittel und da» Mieder au» dem Kommode» kästen ziagn, — ein Röserl, an Spenzer und ein Ragerl am Hut stecken und danach den ganzen Katekisimus mitsamt der Christenlehr auswendig lernen, damit daß unser lieber Herr gwiß sagen könnt: sie ist die schönst und die bravst von der ganzen Gemeind!" „Da", meint die Wabn, „kunntst den HiaSl, den cm» habischen und weibernarrischen Tropfen, sehen, wie er auf einmal 's Wirtshaus samt der Kegelbahn und samt der Kellnerin vergessen hat und ganz heilig und duckmausat auf der HauSbank sitzt und Spähn schneidt — der Druckalada!" Jawohl. Und mit alle Glocken tät man läuten, und alle möglichen Referenz tät man ihm darbringen, — denkt ein jeder, der heut' in der Predigt ist! Aber — Pfeifendeckel I Weit gefehlt! — Da steh ich heroben auf der Kanzel und sag's euch frei, wie es ihr unmanierliches und unreschpektierliches ©findet übereinander machen tätet, wann sich unser Herrgott einmal zu euch möcht aufn Kirta laden! Da tät der Bauer — der Rammel — die Pratzen in Hosensack schieben, tat sagen: „Kruziment Sakrafix! — WaS will denn der bei uns!" und ließ sich brav gern haben! Da tät die Bäuerin — die gwampert Sau — alle Riegel fürschieben, alle Löcher zuspirrn, tät sich am Strohsack hinflacken und tät sagen: „Mir brauchen koan Herrgott am Kirta! Ham eh schon Arbat gnua!" Da nahm der Hiasl sein Geißlstecken, tät damit um§ HauS rum schnalzen und tät sagen: „I brauch koan Herrgott! — I muah jetzt zum Kegelscheiben und danach zum Kammer» fensterln I" Die Lisl tät sich auf den Heuboden verkriechen und tät knaunzen und murren: „Was will denn der Herrgott? — IS eh schon heilig gnug bei uns! — Sollt lieber ein Hochzeiter zu mir kommen!" ^Ja, kuderts und lacht» nur, ihr rotzigen Bauernluder, ihr hupfenden Gaißen da vorn! — Heut sagt man» euch einmal wieder, die Wahrheit, gelt! — Oder ist es vielleicht nicht wahr, daß jede von euch Hopfenstangen, kaum' sie aus der Werktagsschul ist, schon an die Mannsbilder denkt und an die Lumperei? O meine Geliebten! — Da möcht es wohl schlecht aus« schauen, wenn der himmlisch Herr einmal zu euch auf Kirchweih käm; der möcht wohl schöne Dinge sehen bei euch! Da hockt der Bauer — frißt zwanzg Leberknödl und zwanzg Kirtanudel, drei Pfund Rindern» und fünf Pfund Schweinerns, frißt, daß ihm der Ranzen steht und daß er am End in Saustall naus muaß und seine Säu damit futtern. Versteht» mich schon wie! — O meine Geliebten! — Da stünd die Bäuerin und tät pantschen und mantschen, tät Schuhschmeer und Hundefett zum Bachen nehmen. Saffran statt die Oar und verreckte Floign statt die Weinbierl, und tät also jedem ein schön» Marschiersupperl kochen und ein gutes Ewigkeitsfutter statt einem gerechten KirtaschmauSI Und da hocken sie alle um den Tisch und fressen und saufen — und meinen: z'totgfressen und z'totgsoffen ist besser als wie z'totgearbeit! O! Nicht doch, nicht doch, meine Geliebten! — WaS wären das für Zuständ — was wär das für eine Benehmitätl — Seid mäßig in Speis und Trank, meine Lieben, seid ehrbar und genügsam in euern Freuden, damit der himmlisch Herr wohl einmal kommen kann zu euch auf die Kirchweih und zum Heimgarten. Amen. „SimpliziffimuS". Sorget dafür, datz der „Eisenbahner" auch vom reisenden Publikum gelesen werde! Me ganze öffentliche Meinung gegen diese Verufsgruppe aufgebracht und setzt sie in ihrem gesellschaftlichen Anlehen tief herab. Die Berufsgruppe kommt dann öffent-uch in Verruf. Diese ungünstige öffentliche Meinung kann in- und außerhalb des Parlaments lähmend und hemmend für den sozialen Aufstieg wirken, dessen Widerstande schon normalerweise schwer zu brechen sind. Der Alkohol wirkt bei solchen Anlässen direkt sozialgefährlich stir eine ganze Berufsschicht. Aber auch dann, wenn Menschenleben bei Unfällen nicht in Gefahr kommen, so ist der angerichtete Materialschaden und der Schaden in anderen transportierten Gütern manchmal ein ungeheuer großer. Dieser Schaden muß aus den Mitteln des Betriebes, die der Bedienstete mit ins Verdienen bringen muß und wenn dieselben nicht ausreichen, aus öffentlichen Steuergeldern ersetzt werden. Die Gesamtheit muß also den Schaden gutmachen, den ihr Beauftragter angerichtet hat. Aber der Urheber geht dabei nicht leer aus. Abgesehen davon, daß er entlassen, pensioniert oder mit einer Geld- oder Disziplinarstrafe bedacht werden kann, so zahlt er diesen von ihm angerichteten Schaden m zweifacher Richtung mit. Erstens als Steuerzahler direkt und indirekt, zweitens als Angestellter, dessen Unternehmen keine Mittel besitzt, seine Lebenshaltung besser SU gestalten. Dem Eisenbahnbediensteten mutz daher zum Bewußtsein gebracht werden, daß er schon aus eigenem Interesse, mit grotzer Sorgsalt seinen Dienst zu verrichten hat. Es kommen also bei Ausübung des Dienstes persönliche und allgemeine Interessen zur Geltung. Wenn oie Allgemeinheit sieht, datz das Allgemeinwohl und allgemeine Interesse von einem oder einer ganzen Gruppe don Angestellten vernachlässigt oder geschädigt wird, so schreitet sie hemmend oder regulierend in der Form von Gesetzen ein. Da erwiesenermaßen eine Reihe von Unglücksfällen durch die Wirkungen des Alkohols verursacht worden sind, so ist die Oeffentlichkeit auf dieses lleBel aufmerksam gemacht worden und sinnt auf Abhilfe. Durch das letzte große Eisenbahnunglück bei Mühlheim, wo 14 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt worden sind, welches durch das Verschulden des Lokomotivführers, der unter den Nachwirkungen genossener alkoholischer Getränke litt, verursacht wurde, hat die öffentliche Meinung nicht mehr aufgehört zu verlangen, daß geeignete Maßnahmen gegen solche Ausschreitungen gemacht werden. In Oesterreich hat der ständige Arbeitsbeirat des Handelsministeriums eine eigene Kommission zum Studium dieser Frage eingesetzt, in welcher der Abgeordnete Rudolf Müller am 24. Juni 1912 über das Ergebnis berichtete. Die Vorschläge an die Regierung (welche erklärte, daß sie in Sachen der Alkoholfrage nichts mehr unternehmen werde), waren damals zweierlei Art: 1. Maßnahmen im Gesetzgebungswege, und 2. Maßnahmen im Wege der Verwaltung. Dieses Ergebnisses bemächtigten sich die verschiedenen Abstinenzorganisationen in Oesterreich, und es wurde auch Gegenstand der Verhandlungen des IV. Alkoholgegnertages in Brünn. Die Vorschläge, die die Herren Referenten in Brünn machten, waren — einige überflüssige Nebenfragen abgerechnet — im Wesen dieselben. Herr D. Bskss, Chefarztstellvertreter der Oester» reichischen Nordwestbahn, der einen Weltruf auf diesem Gebiete besitzt, brachte in seinem Referat als Gegenmaßnahmen drei Vorschläge verwaltungstechnischer Natur vor, von denen er einen Erfolg verspricht. Die Vorschläge sind durchweg sozialer Natur und lauten: 1. Zur wirksamen Alkoholbekämpfung von seiten der Eisenbahnverwaltungen ist in erster Linie die Aufklärung des i^PersonalS über den Alkohol notwendig (Unterstützung des 'diesen Zweck verfolgenden Eisenbahn-Alkoholgegnerverbandes). 2. Auher den Verwaltungen (Betrib) sollen auch alle Wohfahrtsinstitute der Bahnen an dem Kampf aktiv teilnehmen. (Die Betriebskrankenkassen sollen alkoholische Getränke alS „Stärkungsmittel" nicht honorieren, die Lebensmittelmagazine nicht führen.) 8. Wohnungsfürsorge und Fürsorge für das Personal während der Dienstzeit; Sorge für Ersatzgetränke. (Wohnhäuser, Ledigenheime, Eisenbahner» und Kaffeeküchen, Sodawasserapparate, Reform der Bahnwirtschaften.) Daß die beste und wirksamste Propaganda die Berufsorganisation nur zu machen imstande ist, verschweigt der Herr Referent. Wer seinen Standpunkt gegenüber der Organisation kennt, wird dieses Uebersehen begreiflich finden. Professor! Englisch verlangt imtef anderem, daß die Eisenbahner auch autzer Dienst sich als das fühlen, was sie im Dienst sind, und daß sie dem Publikumdurch lhreUniformodereinAbzeichenkenntlich gemacht werden sollen. Daß solche Vorschläge zu weit in die persönliche Freiheit Eingreifen, hat ihnen der Abgeordnete Müller an Ort und Stelle gesagt. Auch der Eisenbahner muß in seiner freien Heit, als freier Mann gelten und darf nicht als Gekennzeichneter herumlaufen. Herr Dr. Neumann verspricht sich wieder viel von Prämien für Enthaltsame. Auch dieser Vorschlag ist unannehmbar. Prämien für Lebensäußerungen aussetzen, für die er nichts kann, ist zumindest ein kindlicher Einfall. Auch verlangt derselbe Referent, daß Bediensteten nicht bloß im Dienst, sondern zumindest sechs Stunden vorher kein Alkohol verabreicht werden darf. Wer foll das kontrollieren? Autolenker sollen am flachen Land ihre Warteräume und Uebernachtstationen abgesondert vom Gasthausbetrieb erhalten. Dieser Sorte von Gästen soll das Gastrecht genommen werden. Personen aus dem Transportgewerbe soll der Aufenthalt in Schanklokalitäten versagt, der Ausschank geistiger Getränke verboten werden. In seiner Begründung meinte Dr. Neumann, daß durch die Einkehr in Schanklokalitäten, die Fuhrleute sich einer Tierquälerei schuldig machen. Die armen Pferde sind den Unbilden des Wetters ausgesetzt, während der Lenker sich beim Stamperl gütig tut. Wie weltfremd solche Leute oft daherreden und bei Kongressen ohne Abstimmung und ohne Diskussion ihre Meinung als eine allgemein gefaßte darstellen, das tut sicher der Sache nur Abbruch. Die Enthaltsamkeit greift ohnehin tief in die Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten jedes einzelnen hinein, die wir als Privatsache bezeichnen; sie wirkt jedoch direkt abstoßend, wenn solche untergeordnete, verletzende und schikanöse Maßnahmen auf Kongressen vor- geschlagen werden. Ein wirklich inhaltlich schönes Referat hat unser Parteigenosse Schober auf dem Alkoholgegnertag gehalten, das sich im Wesen von dem übrigen oft belanglosem und bereits bekannten Zeug abhob. Aber auch er ackert viel zu seicht und hebt die sozialen Ursachen und Wirkungen viel zu wenig hervor. Wohl schildert er die Gefahren des Dienstes ausdruckvoll und hebt die Schäden des Alkohols drastisch hervor, aber auch er ist sich noch nicht bewußt, daß der Alkoholismus eine soziale Krankheit ist und verschwindet wenn andere, bessere Verhältnisse und Einrichtungen geschaffen werden. Auch vergißt Genosse Schober, wie alle anderen Referenten, die Gewerkschaften, die eigentlichen Erzieher der Massen, zur Mitwirkung aufzufordern. Er schlägt zehn Postulate, die durchweg Verwaltungsagenden sind, zur Abhilfe und Einschränkung vor. Wir werden gelegentlich dieses Referat sowie feine Vorschläge hier nachtragen. Es besteht heute bei allen Gewerkschaften das Bestreben und findet die werktätige Teilnahme ihrer Mitglieder, bei jeder passenden Gelegenheit über die Schädlichkeit des Alkohols aufzuklären, weil nur Nüchternheit, Ausdauer und Besonnenheit, gepaart mit Klugheit, geeignet ist, uns zum Ziel zu führen. Das beste Beispiel ist das Vorbild. Jeder, der berufen wird, an die Spitze zu treten, soll ein Vorbild für seinen Kameraden sein. Das wird bessere Früchte tragen als vexatorische Maßnahmen. Die Enthaltsamkeit gehört nicht in das Reich der Utopie, sondern-der „Suff". In der Schule muß angefangen, in der Kaserne und im Leben muß die Abstinenz weit>:r gelehrt werden. Es ist für das Leben völlig gleichgültig, ob die Kinder wissen, ob Kain eine rauhe und Jakob eine glatte Haut, ob die Menschen härene Gewänder trugen und sich von Früchten nährten. Nicht gleichgültig, aber absolut notwendig ist es, zu wissen, wie die Haut eines Menschen beschaffen sein soll, wie wir uns kleiden, wohnen und nähren sollen Wir sollen wissen, was uns nützt oder schadet, ob der Alkohol uns aufwärts oder abwärts bringt. Nur die Aufklärung, die allgemeine Bildung und die besseren Lebensbedingungen, vereint mit einer anderen Genußentwicklung, wird die Menschheit von dem Dämon Alkohol befreien. Unsere gesamte Mitgliedschaft soll über diese Gefahren wachen und dafür sorgen, damit sie beseitigt werden. Der Alkoholismus ist nicht mehr eine Frage der Gelehrten, sondern eine Volkssache. lt. M. Sie AurbeutermMa an der Arbeit. Die Einladungen der Schweizer Bundesregierung zur bevorstehenden Internationalen Arbeiterschutzkonferenz, die noch heuer im Herbst stattfinden soll, sind ergangen. Die Konferenz soll die voriges Jahr als Anregungen beschlossenen Vorschläge über Einschränkung der täglichen Arbeitszeit der Frauen und der jugendlichen Arbeiter als auch das Verbot der Nachtarbeit für Jugendliche diplomatisch genehmigen und ihnen zu internationaler Gültigkeit verhelfen. Und schon beginnt auch wieder das große Kesseltreiben, das wir auch schon voriges Jahr sehen konnten. Beim letzten Gewerkschaftskongreß (Oktober 1913) hat Genosse Hanusch einige interessante Details über diese Konferenz zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gebracht. Er führte an, wie sich nun auch die österreichische Regierung der großen Lügenausrede bemächtigt hat, daß sozialpolitische Fortschritte nur mehr international gemocht werden können und dürfen, und wie man dann alles. Erlaubtes und Unstatthaftes, gemacht hat, um die internationale Regelung sozialpolitischer Fragen, wenn nicht unmöglich zu machen, so doch zu verschlechtern. Die Agitationsreise der Herren Mataja, Gasteiger und Würth war ja nicht ohne, und ist auch heute wieder von symptomatischer Bedeutung, da die zweite, entscheidende .Konferenz bevorsteht. In Bern selbst hat dann die österreichische Regierung mit allen Mitteln dahin gearbeitet, daß der Arbeiterschutz für die Jugendlichen nicht auf 18 Jahre ausgedehnt, sondern auf 16 Jahre beschränkt werde. Eine Widerlegung dieser doch so ungeheuerlichen Anschuldigung oder auch nur eine Abwehr wurde damals von keinem der genannten Herren und auch von der Reiterung nicht beliebt. Konnte man das Schweigen als Eingeständnis Betrachten, haben wir jetzt eine direkte Bestätigung der Richtigkeit der Harnischen Mitteilungen erlebt. Am 4. Juni begann in Köln die Deleaiertenversammlung des Zentralverbandes deutscher Industrieller. Der Generalsekretär, Regierungsrat Dr. Schweighoffer, erstattete den Geschäftsbericht, und darin tadelte er die deutschen Regierungsvertreter bei der letzten Internationalen Arbeiterschutzkonferenz, weil sie sich erheblich nachgibeiyer gezeigt haben als die Vertreter Oesterreichs und Belgiens. Das Lob aus Scharfmachermund ist unzweifelhaft eine volle Bestätigung dessen, was Hanusch behauptet hat. Wir ersehen daraus also mit voller Klarheit und Schärfe, daß sich das österreichische Scharfmachertum die hohe Bürokratie gut erzogen hat. Inwiefern hier das Lockmittel der späteren Versorgung als Präsidenten oder Sekretäre der Scharfmacherorganisationen, als Verwaltungsräte u. s. w. mitgeholfen hat, wollen wir nicht untersuchen, weil wir uns mit der Konstatierung der vollständigen Uebereinstimmung der hohen Bürokratie, der die Sozialpolitik in Oesterreich ausgeliefert ist, mit dem Scharfmachertum begnügen können. Denn auch das wird schon erzieherisch auf die Arbeiterschaft einwirken: der Klassencharakter des Staates tritt da zu klar in Erscheinung. Unsere Scharfmacher brauchen sich also auch diesmal nicht sonderlich anzustrengen, um die österreichischen Vertreter auf der nächsten Konferenz dafür zu gewinnen, daß sie die beiden wichtigen Fragen der Sozialpolitik nicht vernünftig und gerecht lösen lassen. Jedenfalls muß gesagt werden, daß von einer öffentlichen Arbeit der Scharfmacher in dieser Richtung nichts zu merken ist. Anders ist es in Ungarn und in Deutschland. Der Bund der ungarländischen Fabrikindustriellen hat sich in den letzten Tagen mit der Berner Konferenz beschäftigt, weil sich an ihr auch die ungarische Regierung vertreten lassen wird. Man beschloß, an den Handelsminister eine dringliche Eingabe zu richten, in der vor der Zustimmung zu den geplanten Reformen gewarnt wird, denn dann wäre es um die ungarische Industrie geschehen. Mit Recht bemerkte zu dieser Mitteilung das Blatt unserer ungarischen Genossen: „Arme ungarländische Industrie! Ohne schändliche Ausbeutung der jugendlichen, also nicht entwickelten, daher willigeren und billigeren Arbeitskräfte wie auch ohne volle Ausnützung des Weibes als Arbeiterin, kann sie nach den Herren vom Bund die Konkurrenz mit dem Ausland nicht aufnehmen." Soll der ungarische Handelsminister vor aller Welt diese traurige Sache als Wahrheit bestätigen und den Wunsch der Ausbeuter erfüllen? Darf er das in einem Moment, da die Auswanderungskommission in Jllava festgestellt hat, daß aus Ungarn eine große Menge erwachsener Arbeiter flieht, weil sie in der ungemein großen Differenz zwischen den einheimischen und amerikanischen Arbeitslöhnen und Arbeitsgelegenheiten eine mächtige Verführung zur Auswanderung erblicken? Tüchtige, erwachsene Arbeiter finden in Ungarn keine Beschäftigung und wandern aus, zum großen Leidwesen des Militarismus und Patriotismus, und die Ausbeuter wollen ihr „Recht", auch die Jugend auszubeuten, ungeschmälert wissen. Es ist wahrlich ein starkes Stück, das dem ungarischen Handelsminister zugemutet wird, aber „Illusionen dürfen wir uns natürlich keine machen", auch in Ungarn kommandieren die Scharfmacher. Noch ungenierter treten die deutschen Scharfmacher auf. Nachdem knapp zuvor der Ruf laut wurde: „Mit mehr Dampf voran!" gegen die Sozialpolitik, trat in Kölln Herr Dr. Schweighoffer auf den Plan und erklärte: „Was die Sozialpolitik betrifft, so erwachsen aus den Bestrebungen der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Arbeiterschutz der deutschen Industrie schwere Schädigungen, die der Industrie den Wettbewerb mit dem Ausland immer mehr erschweren. Die Industrie muß verlangen, in solchen Fragen gehört und auch über die Vorgänge auf den internationalen Konferenzen von der Regierung informiert zu werden. Besonders gilt das jetzt, nachdem der Reichstag beschlossen hat, die Regierung zu ersuchen, für das Verbot der Nachtarbeit für Jugendliche unter 18 Jahren auf allen noch im laufenden Jahr stattfindenden Konferenzen einzutreten." Das ist eine klare Sprache. Man will die internationalen Konferenzen, die ohnehin fo wenig Bedeutung haben, ganz beseitigen. Zu dem Zweck will man ihre Tätigkeit unterbinden, und das könnte schwerlich besser erreicht werden, als wenn die Scharfmacher „in solchen Fragen gehört" werden müßten. Was Herr Schweighoffer sagte und was die ungarischen Fabrikindustriellen beschlossen haben, was die österreichischen Ausbeuter schon voriges Jahr machten, beweist mit aller Klarheit, daß gegen die internationalen Konferenzen ein ebenfalls internationales Ausbeuterkomplott geschaffen wurde. Die Aus» beutermaffia ist an der Arbeit. Jahrelang haben sie der Arbeiterklasse Einreden wollen, es sei nicht möglich, daß in einem Land sozialpolitisch weitergearbeitet werden könnte, wenn die anderen Länder nicht mittun. Das wäre dann eben der Ruin der Industrie in dem betreffenden Land. Die Arbeiter-schaft war ja nicht naiv genug, sich von derartigen Behauptungen blenden zu lassen. Durch die fleißige Tätige feit in den Gewerkschaften und in den Parlamenten hat sie das Gegenteil der falschen Behauptungen der Ausbeuter bewiesen. Nicht die Angst vor der Konkurrenz des Auslandes, sondern einzig und allein die Angst um den Profit diktierte den Ausbeutern die angeführte Begründung ihrer Ablehnung der sozialpolitischen Forderungen der Arbeiterschaft. Die Herren glaubten, damit eine dauernde Ausrede erreicht zu haben. Ungern trennten sie sich von der früheren, so oft gebrauchten Ausrede, daß im Ausland sozialpolitisch bei weitem nicht so viel geschehe. Diese Ausrede wurde ihnen in dem Augenblick genommen, als sich die Arbeiterorganisationen ihre internationalen Beziehungen regelten. Nun aber müssen sie sich auch von der zweiten großen Lüge trennen, denn immer größer wird für sie die Gefahr, daß die internationale Regelung sozialpolitischer Fragen zur Tat wird. Und das wollten sie doch nicht; ihnen genügte vollständig, wenn sie die Arbeiterschaft vertröstet haben. Die Herren werden sich Wohl rechtzeitig eine neue Formel finden müssen. Vielleicht greift HerrDr. Schweighoffer und nach ihm feine so gelehrigen Schüler und Anhänger in allen Ländern zu der Theorie, die sein Vorgänger aufgestellt hat, als er im grimmigen Aerger schon im Jahre 1903 gegen | die Vereinigung für den gewerblichen Arbeiterschutz und i ihren deutschen Zweig loszog. Danach müßten die Ar-I beiter dahin wirken, damit möglichst viel Unternehmer-j gewinn geschaffen werde, denn aus ihm gehe Kapitalbil-I dung hervor, wodurch dann die bestehenden und die neu-I geschaffenen Betriebe immer leistungsfähiger würden | und für die Interessen der Gesamtheit immer ertrag* ! reicher. „Das ist eben die zur Hebung der unteren Klassen ; führende Entwicklung", erklärte damals der unterrichtete j Bueck. Sonst läßt er nichts zu, denn alle Sozialpolitik ist Gewaltmittel, und vor solchen schrecken Ausbeuter bekanntlich zurück. Und doch: Es nützte den Herren nichts. Dank der energischen Tätigkeit der Arbeiterorganisatio» neu und ihrer Aufklärungsarbeit sind wir schon so weit, daß die Arbeiter sich nicht mehr irreführen lassen. Und auch das neueste Komplott wird sie nur neuerlich aufmuntern, ihren Organisationen, diesen schöpferischesten Faktoren der Sozialpolitik, noch mehr Fleiß zu widmen. Sind heute schon die internationalen Arbeiterorganisationen ein fester Hort gegen die Ausbeuterinteressen, also auch der Sozialpolitik, so sollen sie in der Zukunft durch Größe und Schlagfertigkeit noch mehr werden, damit der Ausbeutermaffia die Stirne geboten werden ; kann. Gegen das Komplott der Scharfmacher wird die Arbeiterschaft ihre internationale Solidarität und Organisation stellen. __________________ Gelesene Nummern des „Eisenbahnen wirft man nicht weg, sondern gibt sie an Gegner und Indifferente weiter. WM" Besucht mir Lokale, in welche» der »Eisenbahner" anfliegt l Fatalismus. Nach dem Glauben der alten Völker waltet über den Menschen das blinde Fatum, das heißt das unerbittliche Schicksal, dem niemand entrinnen kann. Die Menschen auf einer niedrigen Entwicklungsstufe standen den Naturgewalten verständnislos und widerstandslos gegenüber und waren ihnen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Sie konnten die Vorgänge in der Natur nur dadurch erklären, daß sie sie als das Spiel menschlicher Empfindungen, Leidenschaften und Willensäußerungen, auffaßten. Wenn ein Gewitter aufzieht und sich entladet, wenn eine unsichtbare Hand Blitze schleudert und einen Menschen zu Boden schmettert, wenn eine donnernde Stimme hinter den Wolken grollt, so liegt dem einfachen Verstand nichts näher, als daß da eine erzürnte Persönlichkeit ihr Wesen treibt und ihre Feinde straft. So entstand denn der Donnergott, der gleich einem wütend gewordenen Menschen seine Rache kühlt und nur dadurch beruhigt werden kann, daß man ihn durch Gebete und Opfer versöhnt. Wenn der Kriegsgott die Lande durchtobt, wenn eine Seuche die Menschen zu Tausenden dahinrafft, so erschien vor dem geistigen Auge der geängsteten Menschen der Tod als Würger und Sensenmann, der wie eine hungrige Bestie die Sterblichen anfällt, und der Alte und Junge, Männer und Weiber mäht wie das Gras auf dem Felde. Und keiner der armen Erdgeborenen war vor ihm sicher, niemand konnte seinem Schicksal entgehen. Darum entwickelte sich bei den Menschen der Vergangenheit der Fatalismus, die willenlose Ergebung in das über uns thronende Schicksal. Aber nicht nur die natürlichen Erscheinungen blieben den früheren Menschen ein unerklärliches Rätsel, sondern auch die Vorgänge des wirtschaftlichen und sozialen Lebens stießen auf ein mangelndes Verständnis. Daß die Arbeit manches Mal einen hohen Ertrag bringt und dann wieder wenig ertragreich ist, daß die Menschen infolgedessen zuweilen ihre Bedürfnisse reichlich decken können und bisweilen bittere Not leiden müssen, wußte man sich nicht zu erklären. Deshalb glaubte der Wilde an einen Fetisch, der ihm eine gute Jagdbeute oder einen reichen Fischfang bescherte und ihn hin und wieder mit empfindlichem Mangel strafte, und der Ackerbauer fühlte sich abhängig von der Gottheit, die ihm eine gute Ernte schenkte, wenn sie ihm freundlich gesinnt war, und die seine Hoffnungssaaten vernichtete, wenn sie ihm zürnte. Und was die soziale Gliederung einer Gruppe anbetraf, so trotzte auch diese einer richtigen Erklärung. Warum die einen Menschen ohne eigene Arbeit ein herrliches Leben führten und obendrein noch gegehrt und geachtet wurden, und warum andere Menschen trotz schwerer, unermüdlicher Arbeit im tiefsten Elend steckten und obendrein noch verachtet und entrechtet waren, das wußte man nicht anders zu erklären, als daß man es auf die Anordnung und den Willen einer Gottheit zurückführte. Was aber eine Gottheit den Menschen als unabwendbares Geschick auferlegt hat, dagegen darf sich niemand auflehnen, das muß eben ertragen werden als eine Fügung des Himmels oder als eine göttliche Ordnung. Allmählich dämmerte es am geistigen Horizont der Menschheit und es erwachte das Verständnis für natürliche. wirtschaftliche und soziale Dinge. Die Menschen raubten der Natur ihren Schleier stückweise und drängten sich in ihre Geheimnisse ein, sie entgötterten den Himmel und führten alle scheinbar übernatürlichen Vorgänge auf natürliche Ursachen und Kräfte zurück. Auch in den wirtschaftlichen und sozialen Zuständen erblickten sie nicht mehr das Wirken eines blind waltenden Fatums oder eines allweisen Herrgotts, sondern sie erkannten sie als menschliche Einrichtungen, die hervorgegangen sind ans den Interessen und Willensrichtungen der verschiedenen Menschengruppen und die folglich nicht unabänderlich sind, sondern umgemodelt und umgestaltet werden können. Und aus dieser fortwährend steigenden Erkennt-niS heraus erwuchs und erwächst das Streben, die Natur zu meistern und zu beherrschen, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern und die sozialen Zustände in vernünftiger Weise weiter zu entwickeln. An die Stelle des hoffnungslosen Fatalismus ist also in der modernen Menschheit die bewußte, planmäßige Beeinflussung der Natur und der Gesellschaft getreten. Trotzdem eigentlich der Glaube an ein blind waltendes Fatum in der Gegenwart keinen Platz mehr hat, finden wir doch auch heute noch Spuren eines hoffnungslosen Fatalismus. Besonders in den Zeiten einer Wirtschaftskrise, wenn die Not weite Kreise ergreift, macht er sich unliebsam bemerkbar. Daß die Oberschichten der gegenwärtig wieder stärker einsetzenden Krise verständnislos gegenüberstehen, ist eine traurige Tatsache. Sie bemühen sich weder den Ursachen dieser heimlichen Erscheinung nachzuspüren, noch auch treffen sie Vorsorge, ihre Wirkungen zu beseitigen. Sie halten sie einfach für einen unabwendbaren Rückschlag gegenüber der voraufgegangenen guten wirtschaftlichen Lage, die notwendige Kehrseite der Medaille, darum legen sie die Hände tatlos in den Schoß und blicken herzlos dem Massenelend zu, in der Erwartung, daß ganz von selbst einmal wieder eine Besserung eintreten werde. Auch in den Mittelschichten vermissen wir eine genügende Einsicht in da» Wesen des modernen Kapitalismus, aus dem die Krisen entspringen, und darum bemerken wir auch nichts von einem Bemühen, diesem Hebel abzuhclfen. Die Leute mit festem Einkommen empfinden ein Gefühl der Befriedigung darüber, daß sie im trocknen sitzen und geborgen sind, die kleinen Geschäftsleute jammern und schimpfen und hoffen auf bessere Zeiten. Aber keiner dieser Mittelstandsleute wird sich seiner Kollektivschuld bewußt und seiner persönlichen Verpflichtung, den not-leidenden Proletariern beizuspringen. Wie ein unerbittliches, unabwendbares Fatum erscheint ihnen das Elend der großen Masse, und die moralischen Begleiterscheinungen nehmen sie mit hoffnungslosem Pessimismus in den Kauf. Selbst in den proletarischen Unterschichten steckt leider noch viel z» viel Fatalismus. Es pibt noch Millionen von Proletariern und Proletarierinnen, die angesichts des wachsenden Elends untätig beiseite stehen, anstatt sich mit ihren organisierten Klassengenossen zu» iammenzuschließen und um ein besseres Dasein zu känpfen. Sie beugen sich feige unter ihr Schicksal, das sie nicht zu bändigen verstehen, und sie entschuldigen ihre Feigheit mit der dummen Redensart: „Es ist immer so gewesen und es wird auch immer so bleiben!" Sie sind so arm an Hoffnung und Willenskraft, und darum werfen sie ihren Wahn über die Welt hinaus und hoffen auf eine Hilfe von oben und auf eine Belohnung im besseren Jenseits. Aus ihrer Ohnmacht heraus erwuchs ihnen der Glaube an einen Erlöser, der sie freimachen sollte von Elend und Knechtschaft. Diese wundersüchtigen Hinterweltler haben nicht die geringste Ahnung davon, wie sehr sie ihren Klassengenossen den Kampf erschweren. Das organisierte Proletariat hat den Fatalismus abge-streift und den Kampf mit dem Schicksal ausgenommen. Wie der Goethesche Prometheus will es Natur und Umwelt meistern und sich zum Herrn seiner Geschicke machen. Darum sucht es auch die Ursache der heutigen Krise zu ergründen und es späht nach Mitteln und Wegen, um ihre Wirkungen abzuschwächen oder ganz zu beseitigen. Während alle anderen Menschen sich ducken und warten, bis das Unheil vorüber ist, gehen allein die organisierten Arbeiter der Wirtschaftskrise energisch zu Leibe. Jas PeufionsinWut der Sfterreichi-scheu Lükal- und Kleinbahnen. Man schreibt uns: Im Anschluß an den Artikel „Eine Vergewaltigung", welcher im „Eisenbahner" vom 10. d. M. die Rechtspraxis im genannten Institut geißelte, ist es am Platz, auch über die Verwaltungs-Praxis und die hieraus erwachsenden Vor- oder Nachteile für die Mitglieder einige Worte zu verlieren. Wenn wir im erstgenannten Artikel gelesen haben, daß die Mitglieder der unteren Kategorien, also vom Beamten abwärts, von der Mitwirkung an der Verwaltung ferngehalten werden, so können hiefür nur zwei Gründe in Betracht kommen, und zwar, daß entweder erstens dieselben infolge minimaler Beitragsleistung gegenüber den Unternehmern auch entsprechend denselben einen minimaleren Anspruch auf die Verwaltung haben oder daß zweitens das Institut so tüchtig und rationell verwaltet wird, daß die unteren Bediensteten die Ueberzeugung gewinnen, daß die Verwaltung nur zu ihrem Vorteil ist und infolgedessen durch einstimmige Wahl des Vorstandes, wie er gegenwärtig besteht, demselben das Vertrauen votiert. Diese Fragen sollen nun untersucht werden. Wenn wir die Jahresberichte zur Hand nehmen und diesbezüglich eine Stichprobe machen, finden wir folgendes Beispiel: Salzkammergut-Lokalbahn. (Mitglied des Verbandes seit 1898.) Beitrüge der Mitglieder Zuschüsse der Bahnverwaltung im Jahre 1912 . Kr. 15 386‘85 im Jahre 1912 . Kr. 11.019-69 , 1913 . „ 12.490-11 , „ 1913 . „ 12.27180 Zusammen Kr. 27.876-96 Zusammen Kr. 23.320-49 Demnach haben die Mitglieder dieser Bahn in den zwei Jahren um Kr. 4455'47 mehr geleistet als die Verwaltung. Nim untersuchen wir, was in den zwei Jahren die Mitglieder und die Bahnverwaltung zusammen gezahlt haben und was vom Institut an Pensionen, Witwen-und Waisengeldern gezahlt wurde. Gesamteinzahlungen Auszahlungen an Pensionen:c. 191 2.............Kr. 26.946-24 1912 ........... Kr. 5226-59 191 3...........„ 25.074-38 1913 ............ ' . 4580-85 Summe. Kr. 52.020-62 Summe. Kr. 9806-44 Die Leistungen des Instituts betrugen demnach in beiden Berichtsjahren 4-8 Prozent der Einzahlungen. Nun untersuchen wir die Leistungen der Mitglieder dieser Bahnverwaltung seit Bestand des Pensionsinstituts (1898) und die Auszahlungen des Instituts. Dies ist notwendig, um zu ersehen, daß bei rationeller Verwaltung das Institut sehr leistungsfähig sein kann, ohne (wie schon einmal geplant war) die Beiträge zu erhöhen. Einzahlungen seit Bestand Auszahlungen des Instituts seit Bestand b) Beiträge der Mitglieder. . Kr. 141.717-84 b) Zuschüsse der Verwaltung . , 123.i>bt>'48 Kr. 25.397-38 Zusammen Kr. 265.683-82 Kr. 25.397 38 Die Auszahlungen an diese Bahnverwaltung, daS heißt deren Pensionisten :c., betragen 1-5 Prozent gegenüber den Einnahmen. Die Beiträge der gesamten versicherten Mitglieder aller beteiligten Bahnen, betragen seit Bestand des Instituts: a) Beiträge . .... Kr. 2,200.901 55 b) Nachzahlungen . . „ 1.151.859 07 Zusammen . . Kr. 3,352.760-62 Zuschüsse der Bahnverwaltungen seit Bestand des Instituts Kr. 1,904.179’06. Es haben also sämtliche Mitglieder seit Bestand deS Instituts um die Kleinigkeit von Kr. 1,448.581'66 mehr geleistet als die Unternehmungen, ergo dessen haben sie daS heiligste Recht zur Teilnahme an der Verwaltung, und erscheint deshalb der erste Grund zur Fernhaltung als nicht zutreffend. Nun untersuchen wir den zweiten Grund auf seine Stichhältigkeit. Hier ergibt sich als Frage: Was leistet das Institut, was geschieht mit dem übrigen Geld, und wie verzinst es sich? Die Gesamtauszahlungen seit Bestand betragen Kr. 774.022-70 oder 6-79 Prozent der Einzahlungen. Dann kommen die Verwaltungskosten und diverse andere Ausgaben, welche in jedem Institut Vorkommen, und das übrigbleibende Geld wird bis aus einen gewissen Betrag welcher als Barbestand verbleibt, nutzbringend angelegt. Nun wird das Geld nickt etwa auf Hypothekardarlehen sicher angelegt, sondern hier tritt die kapitalistische Manipulation in Erscheinung, daS heißt, es wird das Geld in Wertpapieren angelegt. Diese Wertpapiere haben nun die Eigenschaft, daß sie der kapitalistischen Ebbe und Flut, daS heißt, Schwankungen int KurL unterworfen find, was zur Folge hat, daß im Institut im Jahre 1912 der Kursverlust Kr. 592.756-90, im Jahre 1913 aber Krone» 875.623-70 betrug. Solange das Institut nicht gezwungen ist, die Papiere zu verkaufen, ist das ja kein-effektiver Verlust, aber es gibt immerhin zu denken, wenn man als ständige Rubrik im Jahresausweis findet: Kursverlust, und wenn sich die Ziffer dieser Rubrik von Jahr zu Jahr vergrößert, statt, daß man endlich einmal lesen würde: Kursgewinn. Wenn schon mit Papier gearbeitet werden muß, warum denn nicht so, daß auch ein Gewinn herausschautr Da könnte es ja Vorkommen, daß man das Geld auch zur Befestigung des albanischen Thrones anlegt, und wenn die Geschichte schief geht, können dann die Mitglieder ihre Pensionsjahre zum seligen Andenken an das Institut im albanischen Herrscherpalais als Versorgungsanstalt verbringen. Sei dem wie immer, aber von einer rationellen Verwaltung kann da keine Rede sein, weshalb auch der zweite Grund nicht zutrifft. Sache der beteiligten Mitglieder ist es nun, dafür zu sorgen, daß sie zu ihrem Recht kommen, und dies ist nur dadurch möglich, daß sie durch eifriges Lernen und Denken ihre Lage erkennen, daß sie ferner trachten, sich fest zusammenzuschließen zu einem gemeinsamen Ganzen, in steter Fühlung mit« zusammen stehen, durch Beitritt zu ihrer Organisation, dem Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein. SrrRechrNschastrbrrichtderS8dbah»-ftanknlafie Sber das 2§. ©eWits-iabr. I. Das abgelaufene Jahr 1913 war das fünfundzwanzigste feit der Errichtung der Krankenkasse. Wir wollen daher, bevor wir die Ergebnisse dieses Jahres besprechen, zunächst einen Rückblick auf ine Vergangenheit richten und eine kurze Darstellung der Entwicklung der Krankenkasse geben. Mit 1. August 1889 trat das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft; drei Monate später wurde das Unfallversicherungsgesetz in Wirksamkeit gesetzt. Mit diesen beiden Gesetzen hat Oesterreich den ersten Schritt in das Gebiet der sozialen Zwangsversicherung getan. Es war ein großer Schritt nach vorne, wenn auch fiir’S erste aus dem großen .Problem der Sozialversicherung nur die Kranken- und Unfallversicherung herausgegriffen, und auch diese beiden Versicherungszweige nur für einen Teil der arbeitenden Bevölkerung geschaffen wurden. Es machten sich auch bald Bestrebungen geltend, welche auf eine Reform der bestehenden Arbeiterversicherung hinzielten. Sie zeitigten das Gesetz betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung vom Jahre 1594, und führten zur Veranstaltung von Enqueten über weitere Reformen ier beiden Versicherungszweige. Zu solchen Reformen kam es aber nicht, da sich immer mehr die Erkenntnis durchgerungen hatte, daß das Problem der Sozialversicherung als Ganzes zu erfassen sei, und ein stückweiser Ausbau derselben immer nur ein Stückwerk bleiben würde. Das Jahr 1904 war für die Lösung dieser Fragen von größter Bedeutung, indem am 9. Dezember 1904 das „Programm für die Reform und den Ausbau der Arbeiterversicherung", das auch einen vollständig paragraphierten Gesetzentwurf enthielt, im österreichischen Abgeordnetenhaus ein-gebracht wurde. Hiemit war die Frage der Einführung der Invaliden und Altersversicherung zur öffentlichen Diskussion gestellt. Es zeigte sich bald, daß sie nicht mehr von der Tagesordnung der Legislative abgesetzt werden kann. Das Problem der Sozialversicherung hat dann später eine Erweiterung erfahren. Im Zuge der öffentlichen Diskussion über das Programm trat nämlich die Frage der Zwangsversicherung der selbständig Erwerbstätigen immer mehr in den Vordergrund, weshalb das Programm, das die Grundlage für eine Arbeiterversicherung schaffen wollte, in ein allgemeines „Gesetz betreffend die Sozialversicherung" umgearbeitet werden mußte. Der Entwurf dieses Gesetzes wurde zum erstenmal in der XVIII. Session des Reichsrates der verfassungsmäßigen Behandlung unterbreitet und steht gegenwärtig in etwas veränderter Form in Behandlung der Sozial« Versicherungsausschusses des österreichischen Abgeordnetenhauses. Wann die Vorlage Gesetz werden wird, läßt sich heute noch nicht absehen. Es ist nicht Sache dieses Berichtes, die einzelnen Punkte dieser Vorlage zu besprechen. Die vorstehenden Ausführungen sollen nur dazu dienen, zu zeigen, daß die österreichische Gesetzgebung über die im Jahre 1889 ins Leben getretenen Sozialversicherungsgesetze nicht wesentlich hinaus-gekommen ist, und es daher den Trägern der Kranken- und Unfallversicherung selbst überlassen bleiben mußte, wenigstens für den Ausbau dieser beiden Versicherungszweige zu sorgen, und ihre Einrichtungen, soweit er in dem knappen Rahmen des Gesetzes zulässig ist, den Bedürfnissen der Gegenwart anzupassen. Mit dem Tage des Beginns der Wirksamkeit deS Krankenversicherungsgesetzes, das ist mit 1. August 1889, wurde auch unsere Krankenkasse gemäß § 42 des Gesetzes als Be» triebskrankenkasse errichtet. Im Sinne der Bestimmungen bei § 48 deS KrankenversicherungSgesetzeS sind alle im Betriebe deS österreichischen Netzes der k. k. priv. Südbcrhngesellschaft beschäftigten Personen, die nicht bereits einer BereinSkranken-kasse angehören, verpflichtet, der Südbahnkrankenkasse belzu-treten. Demnach gehören ihr sämtliche Beamten, Unterbeamten, Diener und Arbeiter des österreichischen Netze» b«t ®üdbahn all Mitglieder an, sofern sie nicht von der reorganisierten gesetzlichen Ersatzversicherung Gebrauch gemacht haben, und sofern sie nicht von der k. k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen als Aufsichtsbehörde auf Grund des § 4 des KrankenversicherungSgesetzeS von der Versicherungspflicht befreit worden sind. Im Laufe der Jahre, und insbesondere als Folge der Einführung zahlreicher, haS gesetzliche Mindestmaß über», steigender Leistungen, machte sich unter dem Personal der im Südbahnbetrieb stehenden fremden Lokalbahnen das Bestreben geltend, in der Südbahnkrankenkasse ausgenommen zu werden. Diesen Wünschen wurde vom Ausschuß tiach Tunlich» keit stets Rechnung getragen, wodurch der Wirkungskreis det Krankenkasse allmählich derart erweitert wurde, daß er sich zu Ende des Jahres 1913 auch auf die nicht mit Südbahnpersonal betriebenen Lokalbahnen Brun eck — Sand in Täufer«, Bozen, Virgl warte, Bozen — Kalter n, Koltern — Mendel. Grobelno, RoHitsch, Laibach-— Dberlaibach, Leibnitz, Pölfnig — Brunn und Mrxnitz — St. Erhard sowie auf die gesellschaftlichen "ebensmittelmagazine und die ausschließlich für Südbahnzwecke errichtete Oelgasanstalt der Firma Julius Pintsch in Innsbruck erstreckte. Mit der Errichtung dieser Krankenkasse wurde für die Bediensteten der Südbahn keine Neuerung geschaffen. Die Gesellschaft hatte nämlich schon Jahrzehnte vorher für ihr gesamtes Personal (das heißt auch für das ungarische Netz) eine Krankennnterstützungskasse gegründet, deren Einrichtungen im wesentlichen denen ähnlich waren, die am 1. August 1889 Kraft des Gesetzes ins Leben getreten sind. Diese Kraukcnunterstützungskassc gewahrte den Mit« gliedern freie ärztliche Behandlung, den freien Bezug der notwendigen Medikamente und sonstigen therapeutischen Be« helfe, Spitalausenthalt (einschließlich Transportkosten), Bäder-benützung, Krankengeld und Bargeldunterstützung, weiters den Hinterbliebenen von Mitgliedern Begräbniskostenbeiträge. Dieser kurze Rückblick auf die Verhältisse vor dem l. August 1889 ist notwendig, weil sonst die Vorgänge in der ersten Zeit der Wirksamkeit der neuen Krankenkasse nicht verständlich wären. Das erste Statut der Krankenkasse war dem von den österreichischen Eisenbahnverwaltungen, nach den Weisungen des k. k. Handelsministeriums und des k. k. Ministerium des Innern verfaßten Musterstatut nachgebildet. Die Leistungen der Krankenkasse waren fast zur Gänze nuf das gesetzliche Mindestausmaß beschränkt. Die einzige. Ausnahme bestand darin, daß die Versicherung auf Grund des tatsächlich bezogenen Lohnes erfolgte, und der übliche Taglohn gewöhnlicher, der Versicherungspflicht unterliegender Arbeiter nur dann die VcrsichernngsbasiS zu bilden hatte, wenn er hoher war als der tatsächliche Lohn des betreffenden Mitgliedes. Es war gewiß nur im Interesse der Krankenkasse und der Versicherten gelegen, wenn man erst Erfahrungen sammeln und die Wirkung der gesetzlichen Krankenversicherung in finanzieller Hinsicht kennen lernen wollte, bevor man an die Erweiterung der Kassenleistungen schritt. In den Kreisen der Mitglieder aber löste das neue Statut großen Unwillen aus, da viele von ihnen auf Grund der früher bestandenen Kraukenunterstützungskasse, die für das österreichische Netz mit, 31. Juli 1899 zu fungieren aufgehört batte, viel weitergehendc Ansprüche im ErkrankungSfalle zu stellen berechtigt gewesen wären. Schon in den ersten Monaten des Bestandes der Krankenkasse liefen beim Ausschuß Petitionen ein, in denen um eine Erweiterung der Kassenleistungen gebeten ivurde. Der Ausschuß sprach sich damals einhellig gegen eine sofortige Aenderung des Krankenkassenstatuts im Sinne der Petitionen aus. faßte jedoch den Beschluß, die erhaltenen Anregungen, sobald sich die Wirkungen des Statuts einigermaßen überblicken lassen würden, neuerlich in Erwägung zu ziehin. Da aber trotz dieser Zusage die Agitation in den Kreisen der Mitglieder nicht nachließ, vielfach an Heftigkeit sogar zunahm, beschloß die Südbahngesellschaft, den auf das österreichische Netz entfallenden Vcrmögensanteil der bestandenen Kraukenunterstützungskasse zu verwenden, was be-Mecken sollte, jene Kaffenmitglieder, welche vor dem 1. August 1899 der Kraukenunterstützungskasse angehört hatten, für den Gjttgang, der sich aus den geringeren Leistungen der neuen Krankenkasse ergeben würde, schadlos zu halten. DaS Statut für diese Unterstützungskasse war bereits ausgearbeitet und vorn Krankenkassenausschuß gutgeheißen worden, als am 28, März 1S90 die Arbeiter der Wcrkstätte und des Heizhauses in Marburg die Arbeit cinstellten, um auf diese Weise die Erfüllung ihrer Wünsche zu erzwingen. Die Hauptforderungen waren laut der in Gegenwart des damaligen Ma-schinendircktors der Südbahn, zweierlei Mitglieder des Kaffcn-auSschusses und des Bezirkshauptmannes von Marburg aufgestellten Punktationen: 1, Ausdehnung des Krankengeld- bezugörechteS je nach der Dauer der Mitgliedschaft auf •10 Wochen, beziehungsweise auf ein Jahr. 2. Zahlung des vollen Krankengeldes während der Spitalvcrpflegung. 3. Erhöhung des BegräbniskostcnbcitrageL auf den Minimalbctrag von 60 Kr. 4. Anrechnung der früheren Mitgliedschaftsdauer, wenn ein nach Ablauf dcS Krankengcldbezugsrechtes entlassener Arbeiter binnen Jahresfrist wieder in den gesellschaftlichen Dienst ausgenommen wird. Dem Druck der Verhältnisse nachgebcnd. hat der Ausschuß in seinen Sitzungen vom 2. und 10. April 1890 beschlossen, die Forderungen der Arbeiter zur Gänze zu erfüllen und das Statut der Krankenkasse entsprechend zu ändern. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der weitere Beschluß gefaßt, die Ausgabe von Bcgräbniskostenzertifikaten, wie sie bei der alten Kraukenunterstützungskasse vorgesehen waren, cinzuführen, das heißt jenen Mitgliedern, welche nach mindestens ISjähriger ununterbrochener Mitgliedschaft bei der Krankenkasse pensioniert oder wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem gesellschaftlichen Dienst ausgeschieden werden, ein Zertifikat auszustellen, welches den Anspruch der Hinterbliebenen dieser Mitglieder auf einen Begräbniskostenbeitrag in der Höhe von 60 Kr. bescheinigt. Schließlich wurde beschlossen, an die Gesellschaft da? Ersuchen zu richten, mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse von der Gründung der Unterstützungskasse abzusehen und den auf das österreichische Netz entfallenden Bermögensteil der bestandenen Kraukenunterstützungskasse der neuen Krankenkasse zu überweisen, damit diese für die ihr aus den beschlossenen Statutenänderungen erwachsenden Mehrauslagen eine Bedeckung finde. Die Gesellschaft gab diesem Ansuchen Folge, worauf die Aufsichtsbehörde die Aenderung des Kassenstatuts genehmigte. Als Beginn der Wirksamkeit dieser Aenderungen wurde der 1. Mai 1890 festgesetzt, an welchem Tage auch die Überweisung des Vermögensteiles der alten Krankenunterstützungskasse per Kr. 827.169-64 erfolgte. Nach zirka einjährigem Bestand der Krankenkasse ging der Ausschuß daran, die innere Organisation des Instituts auf Grund der bisher gewonnenen Erfahrungen auszugestalten, und beriet unter-anderem über die Frage, in welcher Weise eine wirksame Krankenkontrolle, die bisher nur in den Händen der Bahnärzte lag, geschaffen werden könnte. Der Ausschuß löste diese Frage zunächst in der Weise, daß er die bei den größeren Dienststellen der Gesellschaft seit längerem bestandenen Vertrauensmännerausschüsse zur fallweisen Ausübung der Krankenkontrollc heranzuziehen beschloß, und für deren Tätigkeit auf diesem Gebiet eine eigene Instruktion erließ. Später ging von seiten der Arbeiterschaft und ihrer Vertrauensmänner selbst die Anregung aus, berufsmäßige Krankenkonirollore anzustellen. Diese Anregung fand die Billigung des Ausschusses, und Mitte 1891 trat der erste bezahlte Krankenkontrollor in Mar. bürg in Tätigkeit. Diese Einrichtung schien sich anfangs zu bewähren, so daß der Ausschuß auch für Graz und Triest je einen Krankenkontrollor bestellte und die Anstellung weiterer Kontrollore in Aussicht nahm. Wir wollen gleich hier bemerken, daß es dazu nicht kam, ja daß im Jahre 1896 infolge grober Anstände, die sich bei der Ausübung der Krankenkontrolle durch die bezahlten Organe ergeben hatten, diese Einrichtung abgeschafft und seither nicht wieder ins Leben gerufen wurde. Die mit Spannung erwarteten Rechnungsabschlüsse für die Jahre 1889, 1890 und 1891 wiesen trotz der bedeutenden Erweiterung der Kassenlcistungen ein derart günstiges Ergebnis auf, daß der Ausschuß in seiner Sitzung vom 10. Mai 1892 die Einführung einer weiteren Mehrleistung durch Erhöhung des Begräbniskostenbeitrages auf das 26fache des der Krankcngcldberechnung zugrunde gelegten Lohnes beschloß. Vorher wurde das Regulativ für den bahnärztlichen Dienst im Einvernehmen mit dem Chef des gesellschaftlichen Sanitätsdienstes den neuen Verhältnissen entsprechend abgeändert. (Fortsetzung folgt.) Von der Prrsomlkommisston der Südbahn. Sektion Diener. (Schluß.) Herr Inspektor I a ck ob i erklärt, daß, wenn Beschwerden wegen zu wenig Schwellen der Baudirektion bekannt werden, diesem Ansuchen stattgegeben werden wird, ebenso erklärt er, daS Schwellenschneiden den BahncrhaltungS. Sektionsvorständen neuerlich einschärfen zu wollen. 8 5. Punkt: Abschaffung der Nebenarbeiten. Die Entscheidung der Verwaltung geht dahin, daß den einzelnen Posten ohnehin nicht viel Nebenarbeiten zufallen. Inspektor Jackobp meint bezüglich der ©trecken« begehet-, daß sie nur kleine, unaufschiebbare Arbeiten zu machen haben, für größere Arbeiten sei die Roitenpartie. Wenn Bolzen so locker sind, daß sie eine Gefahr für den Zugsverkehr bilden, so müsse sie der Streckenbegeher unbedingt befestigen, andernfalls aber hat er es dem Bahnmeister zu melden, beziehungsweise hat dieser es durch die sogenannten fliegenden Rotten machen zu lassen. Inspektor Jackoby gibt seine Zustimmung, daß dies protokolliert werden kaum 3 6. Punkt: Jenen Blocksignaldienern, welche mit einem Gehalt von unter 700 Kr. angestcllt wurden, soll die nächste Vorrückung um ein Jahr gekürzt werden. 3 7. Punkt: Den Bahnrichtern soll nach einer Nachttour ein halber Tag freigegeben werden. Die Entscheidung der Verwaltung gebt dahin, daß den Bahnrichtern in solchen Fällen nach Möglichkeit ein halber Tag freizngeben sei, eine pragmatische Normierung sich jedoch mit dem Dienst nicht vereinbaren läßt. 3 8. Punkt: Beteilung der Blocksignaldiener. Weichensteller, Block-, Zugmclde-, Schranken- und Streckenbegeher-posten mit einer einheitlichen Instruktion für den gesamten Wächterdienst. Die ablehnende Entscheidung der Verwaltung stützt sich auf das Vorbild der k. k. Staatsbahnen. 3 9. Punkt: Alle Stations-, Streckenblock- und Zugmeldeposten sind als Signalposten zu benennen und durch die rangältesten Bediensteten, welche die Prüfung ans den i» Betracht kommenden Instruktionen mit Erfolg abgelegt haben, zu besetzen. Nach einem Jahr tadelloser Dienstleistung auf einem solchen Posten soll die Ernennung zum Blocksignaldiener, beziehungsweise Blocksignalaufsehen erfolgen. Bei Erreichung der Gehaltstufe von 1200 Kr. sollen diese zu Untcrbeamten ernannt werden. Die Entscheidung der Verwaltung lautet ablehnend. 4 0. Punkt: Den Personalkommissionsmitgliedern soll nach jeder tagenden Personalkommissionssitzung ein entsprechender Urlaub zur Berichterstattung gewährt werden. Desgleichen auch in anderen Fällen, wo es dringend notwendig erscheint, daß sich die Personalkommissionsmitglicder selbst informieren oder intervenieren müssen. Die Verwaltung erklärt, daß den Personalkommissions-Mitgliedern je zwei Tage jährlich zu diesen Zwecken gewidmet werden. 41. Punkt: Die Urlaube der Frauen sollen in demselben Ausmaß gewährt werden, wie wenn ein Bahnwärter auf dem Posten wäre. Die Entscheidung der Verwaltung lautet ablehnend. Pcrsonalkommissionsmitglied Pfeffer führt au, daß mit Zirkular A/117/1913 bereits eine Urlaubsverniehrung für Frauen angekündigt wurde, auch Herr Direktor Fall in der vorjährigen Personalkommissionssitzung eine diesbezügliche Verbesserung zusagte, welche bis sechs Tage betragen sollte, jedoch ist bis heute noch nichts bekanntgegeben worden. Die Vertreter der Verwaltung sagen sofortige Regelung zu. 4 2. Punkt: Die Prüfung de? Hör- und Sehvermögens soll mit praktischen Signalmitteln auf der offenen Strecke oder in den Bahnhöfen erfolgen unter Zuziehung einer Kommission, bestehend aus Bahnarzt, dem Lokalvorstand sowie der jeweilig die Kategorie vertretenden PersonalkommissionSmit-glieder. Die Verwaltung erklärt, daß die gegenwärtigen Prüfungsbestimmungen vom Eisenbahnministerium herausgegeben wurden und der Verwaltung kein Einfluß hierin zusteht. 4 3. Punkt: Wahl von Vertrauensmännern nach Streckenbegeherraponen. Diese sollen berechtigt sein, Wünsche und Beschwerden lokaler Natur bei den unmittelbaren Dienst-Vorständen (Bahnmeister, Bahnerhaltungs-SektionSvorständen) vorzubringen. Hiedurch würde ein großer Teil Interventionen, welche sonst durch die Personalkommissionsmitglieder bei der Baudirektion vorzunehmen sind, entfallen. Beiziehung derselben bei lokalen Neuregelungen von Dienstturnussen. Bei Einführung dieses Systems sind die Personalkommissionsmitglicder zur Beratung beizuziehen. Die Entscheidung der Verwaltung lautet ablehnend. 4 4. Punkt: Gewährung von Lebensmittelfreischeinen an alle in Pension oder Provision stehenden Bediensteten sowie eine zweite Fahrt für jene Bediensteten, wo solchen heute nur eine Fahrt im Monat gewährt ist. sowie mit Gültigkeit für Bedienstete auch an Sonn- und Feiertagen. Gewährung der Lebcnsmittclfrcischcine in der Strecke Dölsach—Oberdrauburg mit Gültigkeit bis Bozen und Klagenfurt, und in der Strecke Laibach—Brezovic mit Gültigkeit bis Triest und Agram. Die Entscheidung der Verwaltung für die Pensionisten und Provisionisten ist eine ablehnende. Auf die Bemerkung des Personalkommissionsmitglicdcs Pfeffer, warum die Südbahn die Freischeine für Pensionisten nicht bewilligt, obwohl es bei der E-taatSbahn besteht und nach dem bekannten Zirkular auch bei uns eingeführt werden sollte, meint die Verwaltung: Dazu habe sie keine Verpflichtung, weil dies keine Gehaltfrage fei. 4 6. Punkt: Regiefrachtbriefe sollen auch zur Beförderung von Möbeln benützt werden dürfen. Zum vorjährigen gleichen Petit ist noch keine Entscheidung erfolgt. Auf eine Bemerkung des Personalkommissionsmitgliedes Herzig, warum fiir Beamte Ausnahmen ge'ten, bemerkt Herr Oberinspektor Pölleritzer, daß Möbeln einer Braut nicht nur eines Beamten, sondern auch eines anderen Bediensteten f r ei befördert werden. 4 6. Punkt: Geldstrafen sind auf das minimalste zu beschränken, Höchstausmatz 1 Kr. Sämtliche Strafen sind nach Ablauf eines Jahres zu löschen, wenn inzwischen nicht neuerlich eine Bestrafung aus der gleichen Ursache erfolgte, und dürfen den weiteren Fortgang des Bediensteten nicht beeinträchtigen. Die Entscheidung der Verwaltung geht dahin, daß O r d n u n g s st r a f e n nach Ablauf eines Jahres gestrichen werden sollen, eine diesbezügliche Anordnung ist bereits im Zuge. Jedoch Disziplinarstrafen nicht. 4 7. Punkt: Einführung der Schule wie beim Ver-kehr, jedoch durch eigene Wächterinstruktore, welche aus dem Stand der Wächter der Bahnerhaltung hervorgegaugen sind. Das vorjährige gleiche Petit ist abgelehnt. 4 8. Punkt: Abschaffung der Hüttenreinigung. Diese Arbeit soll von eigenen Frauen besorgt werden. Die Entscheidung der Verwaltung lautet im allgemeinen ablehnend. Pcrsonalkommissionsmitglied Wagner verweist auf den Unterkunftsraum des VerschubpersonalS der Südseite in MatzleinSdorf betreffs der Reinigung, worauf der Direktionskontrollor Abhilfe verspricht. Auch über mehrere Beschwerden seitens der Personal-kommissionSmitglieder Herzig und Pfeffer dürfte Abhilfe kommen. 4 9. Punkt: Abschaffung der Ziegclfuhböden in den Wächterhäusern, welche durch .Holzfußböden zu ersetzen sind. Ebenso sind die noch teilweise bestehenden Ziehbrunnen in solche mit Pumpwerk umzuwandelu. Die Entscheidung der Verwaltung lautet, daß alljährlich ziemlich eine hohe Summe für diese Zwecke verwendet und noch immer darin fortgefahren wird. 5 0. Punkt: Die PersonalkommissionSmitgliedcr und Ersatzmänner, sofern letztere an die Stelle der erstereu treten, sind mit Dienstkarten zu Meilen. Auf Grund des vorjährigen gleichen Petits erklärt die Verwaltung sich dazu entschlossen zu haben, daß die für die Personalkommissionsmitglieder notwendigen Freikarten rascher ausgcfertigt werden. 51. Punkt: Das pensionierte und provisionierte Personal soll Mitglied der Betriebskrankenkasse bleiben, unter erst festzusetzenden Beitragsleistungen und Genußanteilen. Die ablehnende Entscheidung der Verwaltung sagt, daß dies das Krankcnversichcrungsgesetz nicht zulasse. 52. Punkt: Die Personalkommisjionsmitglieder sollen bei jeder geplanten Sitzung um einen Tag früher ein-berufen werden, damit sie unter sich eine Vorbesprechung oInhalten können, wozu ihnen auch eventuelle Vorlagen der Verwaltung vorgelegt werden sollen und ihnen ein eigenes 23c« ratungszimmer zur Verfügung gestellt werden soll. 5 3. Punkt: Zulassung der Experten. Wurde noch vor Eingang in die Tagesordnung behandelt und günstig erledigt. 5 4. Punkt: Eventuelle?. Personalkommissionsmitglied Herzig unterstützt den Antrag der Gruppe der Kanzleidiener in der Zentrale und insbesondere in der Einnahmenkontrolle in Bezug der Reinigung?« frauen. Weiters führte derselbe Beschwerde darüber, daß ein Wächter in der Bahnerhaltungssektion Eilli, in ein direkt verfaultes Wächterhaus mit seiner Familie hineingesteckt wurde, wo durch neun Jahre kroatische Arbeiter drin wohnten und alles, Fllßböden, Türen, Fensterstöcke und Mauern versaut und verfault warnt, derselbe aber noch dazu vor einem Jahr einen Unfall erlitten hat und noch nicht ganz hergestellt ist, vom Sektionsvorstand aber brüsk behandelt wurde. Weiters führt er Beschwerde, daß sowohl die Verwaltung darauf dringt, daß die Bediensteten nüchtern bleiben sollen und wiederholt die Zusage gentacht hat, daß sic darauf sehen werde, daß die Bediensteten in den Bahnrestaurationen billige Getränke und Speisen erhalten; in der Restauration Schneiderin Wien müssen die Bediensteten für eine kleine Flasche Gieß« hüblerwaffer 60 H. bezahlen, was in einem Hotel zu verstehen wäre, aber nicht in einer Bahnrestauration am Sitz der Verwaltung selbst. Weiters tritt er dafür ein, daß jene Wächter, welche seinerzeit noch mit dem Gehalt von 504 Kr. angestellt wurden, durchwegs ein zweites Gutjahr erhalten. Er führt auch darüber Beschwerde, daß in vielen Strecken, trotzdem die Baudirektion seinerzeit einen Erlaß hinausgegeben hat, daß die Böschungen der Wächter geschont werden sollen, neuerdings bei Erhaltungsarbeiten der Schotter und die durchgeivorfene Erde daraufgeivorfen wird, und so die mühselige Arbeit der Wächter zuschanden gemacht wird. Weiters bringt er auch den Wunsch einzelner Wächter vor, statt der Rucksäcke sogenannte Nordpoltaschen zu verabfolgen und die Rucksäcke, nachdem die ausgesprochene Tragzeit von drei Jahren schon lange vorüber ist. sofort zu verteilen. ES wird alles zur Notiz genommen und versprochen, sofort das Nötige zu veranlassen. Personalkommissionsmitglied Pfeffer tritt namens der Bahrichter, für festgesetzte Zusammcnkunftsorte der Partien bei Beginn der Arbeit, ein. Er stellt weiters die Anfrage, wie über das Petit vom Vorjahr betreffs der temporären Freikarten für Lehrlinge von Bediensteten entschieden wurde. Der Vorsitzende erklärt, daß dies genehmigt fei. Pcrsonalkommissionsmitglied Herzig bringt noch die Beschwerde des VerschubpersonalS in Meidling, betreffs der Unterkunftshütte, vor. Es wird zugesagt, daß dies geregelt werden wird. Personalkommissionsmitglied M ü n st e r bringt mehrere Petitc von Stationen um Zulagen und Standeserhöhungcn vor. Personalkommissionsmitglied Wagner bringt die ungerechtfertigte Bestrafung eines Blocksignaldieners in Meidling vor. Weiters bringt derselbe den Wunsch des Vererschubper-sonals in MatzleinSdorf vor, auf der Südseite in Matzleinsdorf bei der Brücke, sowie auch am nördlichen Lagerplatz, eine bessere Beleuchtung cinzuführen, da es derzeit zu mangelhaft sei. Darauf wurde die Sitzung nach viertägiger Dauer vom Vorsitzenden geschlossen. Während der ganzen Zeit wurde Nennenswertes nicht bewilligt. * . * Berichtigung. Im Bericht über die Personalkommission der Südbahn im „Eisenbahner" Nr. 17 vom .10. Juni I. I., Seite 8, Punkt 27; heißt es: Personalkommissionsmitglied Luckner erneuert seinen bereits im Vorjahr eingebrachten Eventualantrag, wonach mit 15 Jahren schon zehn Tage Urlaub gewährt werden sollen. Dies ist unrichtig, cs soll vielmehr heißen: zwölf Tage. Inland. Was über einen österreichischen Kaiser gesagt werden darf. Auch längst verstorbene Habsburger stehen nach der Praxis unserer Gerichte unter dem Schutze des § 64 des Strafgesetzes, und man kann wegen einer harmlosen Aeutzerung über Maria Theresia eingesperrt oder wenigstens konfisziert werden. Da ist es denn nicht ohne Interesse, was inan in einem amtlich geprüften und zugelassenen Lehrbuch über einen österreichischen Kaiser sagen darf, ohne konfisziert zu werden. Da hat der wirkliche Geheime Rat und Kämmerer Franz Josefs, Graf Silva-Taro u ca, im Verlag Karl Fromme in Wien ein Lehrbuch der Vaterlandskunde für die obersten Klassen der Mittelschulen erscheinen lassen, welches durch Miuisterialerlaß vom 18. Jänner 1914 zum Schulgebrauch zugelassen wurde. Die „Triester Wochenpost" entnimmt diesem Lehrbuch eine Stichprobe der Geschichtsauffassung des Verfassers. Graf Silva-Tarouca schreibt nach dem genannten Blatt über Kaiser Josef II. folgendes: »Noch unter Karl IV. stand unser Oesterreich auf seinem Höhepunkt seiner Entwicklung. Dann aber kommt der böse Rückschlag unter Josef II. Seine großen Gaben haben nur eines gezeitigt: eine große Enttäuschung! ...Wie war so etwas möglich? ...Er wurde eigensinnig und zu einem Verächter fremder Ansichten, er verstand und liebte das historisch Gewordene nicht und glaubte sich berechtigt, es mit Fützen zu trete», so riß er Oesterreich an den Rand des Abgrundes. — Um es kürzer zu sagen, mit ihm hielt der Liberalismus seinen Einzug. Schon in Josefs Werre,» lebte die vernünftelte Kälte, die in der Offenbarung nicht einen wundervollen Zusammenschluß erblickt zwischen Gott und den Menschen, sondern die Religionen nur als brauchbaren Faktor anerkennt, um die Massen für die Staatspostulate gefügiger zu machen. Dieser Geist überlebte ihn, aber „Stein ist nicht Brot". Die Massen lieben ganz oder gar nicht. So war es nur natürlich, daß sich ein Teil des Volkes — die JosesiNer oder, wie sie sich weiter nannten, die „Libe-ralen", blieben zwischen den Stühlen sitzen — daß sich ein Teil des Volkes den Verneinenden anschloß, die den Himmel auf Erden aus dem Umsturz verhießen, der andere aber wieder das positive Kredo sich zur Parole machte und ernst und zuversichtlich den Fehdehandschuh aufnahm, den der Gegner ihm hinwarf. Heute stehen wir inmitten dieses Kampfes der Geister." Man sieht, man kann selbst in Oesterreich über einen Habsburger sehr scharf kritisieren — wenn mkn nämlich ein Klerikaler und Gönner des Katholischen Schulveremes ist und wenn der kritisierte Kaiser-Josef II. ist. ____________ Der Kapitalismus in der Gletscherwett. Zn den vielen europäischen Problemen, die die Welt bewegen, droht jetzt ein neues, die „G roß-glocknerfrag e", hinzuzukommen. Einem reichen Ausländer ist es nämlich eingefallen, daß ganze Gebiet des Großglockner anzukaufen und es für jeden Verkehr abzusperren, weil er sich mit dem Plan trägt, dort eine besondere Gattung von Wild anzulegen. Damit droht also den Touristen die Gefahr, daß es ihnen für die Zukunft verwehrt fein wird, das Großglocknergebiet zu besteigen. Wiewohl sich das ganze Projekt vorderhand noch in einem vorbereitenden Stadium befindet, hat das Äerücht dennoch in den beteiligten Touristenkreisen überall eine starke Erregung hervorgerufen, die im Ver-laufe der letzten Tage in allen möglichen Blättern eine eifrige Diskussion ausgelöst hat. In den verschiedenen Touristenklubs des In- und Auslandes ventiliert man natürlich die Frage, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, ganze Berge, die bisher dem Touristenverkehr frei zugängig waren, abzusperren, und die Protestkundgebungen, die dagegen laut werden, häufen sich zu einer immensen Zahl. Von der immer größeren Wichtigkeit, die dieser Großglocknerfrage beigemessen wird, beweist wohl auch der Umstand, daß sich in den letzten Tagen auch ein Jurist gefunden hat, der in den bürgerlichen Blättern nachzuweisen versucht, daß die Berge, soweit sie nicht der Kultur und der Bepflanzung zugängig gemacht sind, öffentliches Eigentum darstellen und dem Privatbesitz entzogen sind. Wir gehören durchaus nicht zu jenen, die den Besitzwucher verteidigen und uns für irgendwelche Rechte der Millionäre einsetzen. Aber diesmal müssen wir schon bekennen, daß wir den ganzen Großglocknerrummel nicht recht verstehen. Erstens schon deshalb nicht, weil wir schließlich dafiirhalten, daß es immerhin noch Dinge gibt, die wichtiger sind als das große Problem, ob die Leute auf den Großglockner hinanssteigen dürfen oder nicht, und zweitens, weil wir mich nicht recht einsehen können, daß es einem reichen Mann, der sich das Vergnügen leisten kann, sich ein ganzes Gletschergebirge anzukaufen, nicht gegönnt sein soll, das zu tun. Wir leben doch im Zeitalter der wachsenden Kapitalsherrschaft, der Ringe, Trusts, Syndikate und Kartelle und jedermann weiß, daß hellte schon ganze Industriezweige monopolisiert sind und es noch werde». Es gibt einen Brottrust, einen Fleischtrust, einen Zuckert ruft, einen Baumwolltru st, einen Milchtrust, einen Kaffeetru st, einen Butter- und 6 i e r t r u st, warum soll es in Zukunft nicht auch einen Gebirgs-und Gletschertrust geben? Daß es den Touristen, die bisher den Großglockner besteigen konnten, unangenehm ist, daß ihnen aus einmal die freie Bergwanderung unmöglich gemacht und ihnen die Schönheiten der freien Bergwelt beschränkt werden sollen, ist ja Wohl zu verstehen. Was aber nicht zu verstehen ist, das ist die hoch-gehende Entrüstung gewisser Leute, die gerade n u r bei diesem Anlaß zum Ausdruck gebracht wird, während von einer solchen aber schon gar nichts zu bemerken ist, wem, der herrschsüchtige Kapitalismus andere Dinge und Gebiete unter seine Fangarme zu zwingen versucht. Denn schließlich ist es für die großen Massen des Holkes und daher auch für die öffentlichen Interessen noch immer wichtiger, daß man trachten würde, etwa Nah-$ u n g <5- und Lebensmittel der Monopolisierung durch ein paar reiche Kapitalisten zu entziehen, als sich nur darum zu sorgen, daß das gerade nicht mit den Gletschern geschehen darf. Aber dazu reicht die Entrüstung der bürgerlichen Zeitungen und der bürgerlichen Klasse freilich nicht aus. Sie haben nicht einmal etwas dagegen einzuwenden, wenn etwa in einer Großstadt durch den steigenden Bodenwucher alle öffentlichen Grundstücke verkauft und verbaut werden, denn unseres Wissens hat sich bisher auch noch kein einziger von den erhitzten Großglockner-Enthusiasten gefunden, der den Mut zu einem Protest gegen die Parzellierung des Modenaparkes aus der Landstraße aufgebracht hätte. Alles was recht ist: wenn es den Bodenwucherern gestattet ist, ans jede Wiese und in jedem blühenden Garten eine Tafel hinzustellen mit der Inschrift: „Hier sind Bauplätze zu verkaufen", dann muß es auch erlaubt sein, wenn es ihnen einfallen sollte, solches auf dem Großglockner tim zu können. Wir sind also in diesem Falle für die Rechte der Millionäre. Im Ernst gesprochen, beweist freilich der reiche Herr aus Bochum, der den Großglockner ankaufen will, nur den schreienden Widersinn, der in dem Kapitalismus steckt und den seine Verteidiger und Anbeter eben nicht begreifen können. Und so ist es den guten Leuten auf einmal sehr unangenehm und sie können es gar nicht verstehen, daß jemand auf den Einfall kommen soll, ganze Gletschergebirge unter seinen Besitz zu bringen, und es jedem anderen verwehrt sein soll, dorthin seinen Fuß zu setzen. Wir Sozialdemokraten formen daran freilich nichts Merkwürdiges und Ucbcrmschcnöcs finden. Die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft ist doch das Privatheiligtum, das heilig und unverletzlich ist. Und wenn das bürgerliche Recht und die Bürgerliche Moral nichts dagegen einzuwenden hat, daß ein einzelner oder eine Handvoll von Leuten ganze große Ländereien besitzen und sich Tausends von Menschen tributpflichtig machen dürfen, dann muß es auch recht und billig sein, wenn eben auch den freien Bergriesen das unerbittliche Schicksal droht, vom Kapitalismus monopolisiert zu werden. Der reiche Mann aus Bochum wird daher eine lobenswerte Tat vollbringen, wenn er durch seinen Gletschcrankanf es in das stumpfste Bewußtsein hämmert, daß die Lehre von Karl Marx: „Von der Expropriation der Expropriateure" nickt bloß graue Theorie, sondern eine täglich und stündlich greifbare Tatsache ist. Fahrpreisermäßigung für Streikbrecher. In K l a g e n f u r t streiken gegenwärtig die Schneider» gehilfen. Die Unternehmer machen verzweifelte Anstrengungen, um Streikbrecher anzuwerben. Sie inserieren jetzt ständig im „Neuen Wiener Tag-bla11", im „Prager T gbla11", in der „N&rodnl Politika" in Prag, sogar in dem tschechischnationalen Blatt „§umavsk6 Proudy". Wenn sich nun ein Arbeiter meldet, so wird er überflutet mit Zuschriften der Herren Scharfmacher von Klagenfurt. Ein Arbeiter sendet der „Arbeiter-Zeitung" solche Zuschriften, die also lauten: UniformierungSanstalt und Herrenkleidersalon Karl Petrasch, Klagenfurt. Klagenfurt, 24. Mai 1914. Herrn F. K. Sumava. Auf Ihr Schreiben teile ich Ihnen mit, daß erstklassige Arbeitskräfte nach beiliegendem Tarif entlohnt werden.. Falls Sie ein guter Arbeiter sind, wäre ich geneigt, Sie aufzunehmen und Ihnen eine halbe Fahrkarte zu erwirken. Nachdem Sie auch deutsch sprechen, wäre mir lieb, wenn Sie in deutscher Sprache schreiben würden, damit wir uns leichter verständigen könnten. Teilen Sie mir mit, was Sie arbeiten können, damit ich weiß, wofür ich Sie anstellen könnte. Achtend Karl Petrasch. Klagenfurt, am 28. Mai 1914. Herrn Franz K., W. In Beantwortung Ihres Schreibens teile ich Ihnen mit, daß Sic kommen können, wenn Sie ein guter Arbeiter sind. Für erstklassige Arbeit wird erste Klasse gezahlt. Wenn Sie glauben, gute Arbeit liefern zu können, so teilen Sie mir die nächste größere Stadt mit, damit ich Ihnen von dort den Fahrschein ausstellen lasse, mit welchem Sie 4t u r die Hälfte zahlen. Es wäre mir lieb, wenn Sie sofort noch Erhalt des Fahrscheines kommen würden. Ich erwarte Ihre postwendende Nachricht. Achtend UniformierungSanstalt Karl Petrasch, Klagenfurt, Neuer Platz Nr. 1. ; Herrn Franz K., SB. Antwortlich JhreS Schreibens übersende ich Ihnen den Fahrschein und entnehme aus Ihrem Schreiben, dah Sie ein guter Arbeiter sind; wenn sich dies bewahrheitet, so finden Sie oaS ganze Jahr über Arbeit. Sie sind mit diesem Ausweis berechtigt, vom 6. bis 8. Juni d. I. eine Fahrkarte zum halben Preis bis Klagenfurt zu lösen. Hier ange-kommen, fahren Sie mit der Straßenbahn bis zum Neuen Platz und stellen sich im Geschäft vor. In der Hoffnung einer glatten Erledigung Achtend Petrasch. So glatt war allerdings die Erledigung nicht, denn zwei Depeschen haben diese Erledigung durchkreuzt. Aber aus dieser Zuschrift geht deutlich hervor, welcher M i ß-brauch mit der Fahrpreisermäßigung getrieben wird. Die deutschgelbe Arbeitsvermittlung in Klagenfurt, die diese Ausweise auZstellt, ist dazu nicht berechtigt, da die Arbeitsvermittlungen nur dann berechtigt sind, solche Anweisungen auszustellen, wenn sie selbst einem Arbeiter Arbeit angewiesen haben. Daß sich aber die Unternehmer in der deutschgelben Arbeitsvermittlung solche Anweisungen holen, um auf diese Weise auf Kosten der Bahnverwaltung billig Streikbrecher zu bekommen, ist ein unerhörter Mißbrauch dieser Einrichtung. Flucht aus dem Staate Oesterreich. Die wirtschaftliche Not ist stärker als alle gesetzlichen und ungesetzlichen Maßregeln,- die die Regierung auf Betreiben des Kriegsministeriums trifft, um die Auswanderung zu verhindern. In der Stellungsperiode 1913/14 sind nach einer Mitteilung der „Schlesischen Zeitung" von 500.000 Stellungspflichtigen 195.000 junge Männer nicht erschienen, so daß fast 30 Prozent stellungsflüchtig geworden sind. Ebenso ist es bei den Einberufungen zu den Waffenübungen, und wenn auch die Meldung eines ungarisch-rumänischen Provinzblattes, des „Romanul, übertrieben ist, daß von 700 einberusenen Reservisten rumänischer Nationalität nur 100 dem Ruse Folge geleistet hätten, so muß dsch selbst das offizielle Dementi zugeben, daß viele Reservisten im Ausland geblieben seien. Nun glaubt die §=14-9iegierung, diesem Zustand durch Erschwerung der Auswanderung abzuhelfen, aber sie wird es erleben, daß sie zwar die anständigen Leute sekkieren, die weniger Energischen von der Auswanderung abschrecken wird, aber die tüchtigsten Arbeitskräfte werden doch abwandern. Der Hunger ist mächtiger als alle Gesetze, und besonders in einem Staat, wo die Gesetze von der obersten Behörde mit Füßen getreten werden. Oesterreich das teuerste Land der Welt. Im Warenpreisbericht des Handels m i n i ft e r i u m s vom 3. Juni kann jedermann folgende Zahlen finden: Weizen preise in Kronen für den Meterzentner: Chicago . ( ............. 17-95 . Antwerpen ,< ..... . . . 18-45 Braila . , . . 18-57 London . , . - 18-91. Berlin n . . . 25-22 Paris :i r. . 28 47 Budapest .< , . . f . , . .28-70 Wien . - -............... . . 2915 Noggenpreisc: Rotterdam . . .............1505 Berlin............. . . . . 20 57 Wien ................ 2150 Mehlpreise: Neuhork ........ . . 24-70 London . . .......... . . 29-63 Berlin.................. . . 3101 Paris.......................34-58 Budapest .......... 44-— Wien ......................4551 Die Weizenpreise bewegen sich also dort, wo kein Zoll ist, zwischen 17 und 19 Kr., und springen dort wo hohe Zolle sind, sofort um 6 bis 10 Kr. höher, die Mehlpreise um mehr als 20 K r. Und Oeste r* reich hat die höchsten Preise, ein Beweis, wie unsere agrarische Handelspolitik wirkt. Sandesflorcntie für Lokalbahnen in Niederösterreich. Der niederösterreichische Landesausschnß hat, wie das „Eisenbahnblatt" mitteilt, dem Landtag ein Landesgeseh vorgelegt, nach dem das Land Niederösterreich — unter Voraussetzung entsprechender Staatsbeiträge — Cie Garantie für folgende Bahnen übernehmen soll: Stockera u—I oslowitz (8*4 Millionen Kronen), Gänserndorf—Siebenbrunn (1-62 Millionen Kronen), Orth—G roß e n z er s d or f (900.000 Kr.); ferner für die W i e n e r w a l d b a h n (28-3 Millionen Kronen), die Bahn K a p e l l n—K r e m s (4 Millionen Kronen) und L i t s ch a u—N eubistritz (1'26 Millionen Kronen). Von diesen Bahnen wären die drei ersteren normalspurig, die letzteren mit einer Spurweite von 0 76 Meter auszuführen. Der Landesausschuß ist der Ansicht, daß die Aufnahme der Bahnen in das staatliche Lokalbahnprogramm um so leichter durchzusetzen sein wird, wenn der Landtag für die betreffenden Lokalbahnen die vorgesehene Subventionierung be. reits beschlossen hat. Ausland. Deutsches Reich. Die freien Gewerkschaften in Deutschland. Zum IX. Deutschen Gewerkschaftskongreß, München, 22. bis 27. Juni 1914. Berlin, 15. Juni. Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands hat soeben ihren Rechenschaftsbericht über die letzten drei Jahre an den kommende Woche in München zusammentretenden Gewerkschaftskongreß erscheinen lassen. Er zeigt, daß alle noch so gehässigen und rechtswidrigen Verfolgungen, daß weder die Scharfmacher, noch die Wirtschaftskrise der Vor<-wärtsentwicklung der deutschen Gewerkschaften Abbruch tun konnten. Mit 2,548.763 Mitgliedern im Jahre 1913 haben die freien Gewerkschaften einen Zuwachs um 530.000 Mitglieder feit dem Dresdener Kongreß von 1911 aufzuweisen. Die Einnahmen aller Zentralverbände betrugen 1913 zusammen 82 Millionen, ihre Ausgaben 75 Millionen, ihr Vermögens* bestand war 88 Millionen Mark! Seit 1900 sind die jährlichen Aufwendungen für Arbeitslosenunterstützung allein von 960.000 M. auf 13,040.000 Mk. gestiegen. Die gewerkschaftlich-genossenschaftliche Volksversicherung „Volksfürsorge", gegen die die privaten Versicherungen mit kräftiger Hilfe der unparteiischen Regierung eine Gegenaktion um die andere veranstalten, schloß in der zweiten Hälfte 1913 schon 75.000 Versicherungen mit 13 >4 Millionen versichertem Kapital ab. — Der Rechenschaftsbericht bespricht natürlich eingehend die großen Kämpfe um bessere Arbeitsbedingungen und um das „gesetzlich gesicherte" Koalitionsrecht und äußert sich dann zur Maifeierfrage dahin, daß jedenfalls alle der sozialdemokratischen Partei angehörenden Gewerkschaftsbeamten, die ja durch das Feiern am 1. Mai einen Lohnausfall nicht erleiden, dem Parteitagsbeschluß Rechnung tragen und den Betrag deS Tagesverdienstes an die Fonds zur Unterstützung der wegen Teilnahme an der Maifeier Gemaßregelten abliefern werden. Die UnterstützungSvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten hat bereits 8600 Mitglieder, 1 yt Millionen Mark Vermögen und sie unterstützt bereits 106 Witwen mit 142 Kindern, 16 Invaliden und 14 Waisen. Die Tagesordnung des Gewerkschaftskongresses umfaßt den Bericht DegienS über die Tätigkeit der Generalkommission, Gertrud HannaS über das Arbeiterinnensekretariat, Robert Schmidts über die Sozialpolitische Abteilung der Generalkommission, Rudolf Vissels über das Zentralarbeitersekretariat, daS die Klagen der Arbeiter vor dem ReichsversichenmgSamt vertritt. Weiter steht zur Beratung daS sehr wichtige Regulativ für daS Zusammenwirken der deutschen Gewerkschaften, das die Grenzstreitigkeiten regeln und bei großen Kämpfen, die die Kraft der einzelnen Gewerkschaft überschreiten, an Stelle dcr bisher noch manchmal unternommenen Sammlungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein großzügig gedachtes Umlagesystem setzen will, daS den betreffenden Streikenden oder Ausgefperrtcn eine wöchentliche Unterstützung von 9 Mk. bei 13wöchiger und 29 Mk. bei mindestens 26wöchiger Mitgliedschaft sichern soll. Die Tagesordnung umfaßt schließlich »och die Referate Gustav Bauers (Generalkommission) über die ..Volksfürsorge", August Breys (Fabrikarbeiterverband) über die Handhabung des Reichsversicherungsgesetzes, Alexander Schlicks (Metallarbeitcrverband) über Arbeitswilligenschutz und Unternehmerterror, Adam Neumanns (Holzarbeitcrverband) über die Arbeitsnachweisfrage, Theodor Leiparts (Holzarbeiterberband) über die Tarifverträge und Johann Timms' (Schneiderverband) über die Teuerung und das Proletariat. Italien. Der Generalstreik in Italien. Der militärische Wahnwitz feiert in allen Ländern förmliche Orgien. Gegen diesen Taumel scheint momentan jedes Mittel vergeblich. Kein Hinweis auf die Entblutung und Erwürgung der Volkswirtschaft durch diese gräßlichen, stets steigenden Ausgaben, kein Hinweis auf ihre völlige Nutzlosigkeit, kein Hinweis auf das Mißverhältnis zwischen dieser Belastung des Volksvermögens und dem Vorteil für dieses, kein Hinweis auf die gegenseitige Lizitation der Staaten, die ge r keine obere Grenze kennt, fruchtet. Blind und taub peitschen die Militaristen ihre diversen Vaterländer in diese tollhäuslerische Rüstungspolitik hinein. Und die bürgerlichen Parteien folgen blind und taub, gehorsam und knechtisch dieser sie selbst ruinierenden Politik, ohne den leisesten Widerstand. Wer sich die Vernunft bewahrt hat in diesem wahnsinnigen Rausch ringsumher, der fragt sich besorgt: Wann und wie wird das ein Ende nehmen? Denn ein Ende muh es nehmen, weil die Staaten endlich doch nicht mehr werden Nachkommen können. In Oesterreich-Ungarn, das nach den jüngsten Berechnungen Fellners ein Volksvermögen von 84 Milliarden besitzt, dessen jährlicher Ertrag somit etwa 8% Milliarden beträgt, wird jährlich eine Milliarde, also mehr als ein Viertel, ungefähr 30 Prozent, für den Militarismus verwendet. Das kann kein Staat aushaltcn. Also wie wird das enden? Wird man es wirklich bis zum finanziellen Zusammenbruch treiben? Nun die Notwendigkeiten der Geschichte entwickeln sich langsam, aber sicher, wie „Gottes Mühlen" mahlen. Aber im allgemeinen läßt es sich schon ahnen, wie das Ende der militaristischen Brandschätzungsära kommen wird: Es wird zu immer stärkeren Bewegungen des Widerstandes im Volk kommen, die gesinnungslosen Abgeordneten, die feig und untertänig die irrenhäuslerischcn Forderungen Bewilligen, werden einer nach dem anderen fallen, die Regierungen, die solche Forderungen stellen, werden gestürzt werden. Der Wille des Volkes wird in mehr oder minder heftiger Form sich von der Blutsaugerei des militaristischen Vampirs befreien. Eine solche Widerstandsbewegung, die einem ernsten Menetekel gleicht, hat sich jetzt in Italien gezeigt. In der Hafenstadt Ancona, die freilich einen starken revolutionären Charakter hat, da dort viele bürgerliche Republikaner und Anarchisten wohnen, protestierte das Volk prachtvoll gegen die militärischen Rüstungen und gegen eine eventuelle militärische Expedition nach Albanien. Die Polizei, im Wahn, für den Militarismus sei alles erlaubt, exzedierte mit Schüssen und lötete mehrere Demonstranten. Die Antwort des italienischen Proletariats war der Generalstreik in sämtlichen größeren Sjädten Italiens, der für mehrere Tage alles Leben in ihnen lähmte. Vielleicht wäre der Protest minder eindringlich verlaufen, wenn nicht der Ministerpräsident Salandra, ein sehr mittelmäßiger Rechtsbürgerlicher, in seiner Wut eine frech provokatorische Rede in der Kammer gehalten hätte. Erst daraufhin schlossen sich auch die Eisenbahner dem Generalstreik an, und der Verkehr in ganz Italien war für 24 Stunden vollständig unterbunden. In Mailand, Neapel, Florenz, Parma und anderen Städten kam es zu förmlichen Kämpfen zwischen Polizei und Militär einer- und der erregten Masse anderseits. Und trotzdem sich an manchen Orten Knechtseelen fanden, die für den Militarismus demonstrierten, ist der Eindruck, dieses gewaltigen Protestes des italienischen Volkes in ganz Italien . ein ungeheurer. Und das ist bloß der Anfang. Diese Form des Widerstandes wird sich vertiefen und verschärfen. Und sie wird auch anderswo kommen, auch wo die Demokratie nicht so hoch entwickelt ist wie in Italien. Der Militarismus tanzt auf einem Vulkan. Aber er kann der Erlöser werden. Denn wenn's losgeht dank seiner Ueberspannungen, können noch andere Dinge ins Wanken geraten als bloß die Budgetbewilligungen für Kriegsschiffe und Kanonen. Frankreich. DaS Waisenheim der französischen Eisenbahner. In einer schönen Gegend, beim Dörfchen Avernes (Departement Seine-et-Oise), haben die französischen Eisenbahner für die Waisenkinder ihrer ehemaligen Kollegen ein Heim geschaffen. Im Jahre 1903 wurde in Gewerkschaftsversammlungen eifrig Propaganda für ein Waisenhaus gemacht und schon im Jahre 1904 waren 481 Mitglieder und auch schon zwölf Waisenkinder vorhanden. Es wurde der Versuch gemacht, durch eine Lotterie Gelder zum Ankauf eines Hauses aufzubringen. Diese Lotterie wurde im Jänner 1906 durch mjnistcriellen Erlaß genehmigt. Doch brachte sie große Enttäuschungen. Man erhielt dann das Versprechen, daß von den Erträgnissen einer großen allgemeinen Lotterie 600.000 Franken dem Eisenbahnerwaisenheim gut-geschrieben würden. Außerdem wurden zahlreiche Sammlungen in den gewerkschaftlichen Versammlungen veranstaltet. So kam der Kauf eines Hauses zustande. Das Waisenhaus ist ein früheres Schloß bei Avernes. Es gehören dazu 25 Hektar 46 Ar Land. Alles wurde für die Summe von 131.000 Franken gekauft. DaS Haus ist mit allem modernen Komfort eingerichtet, vor allem auch in hygienischer Beziehung. Die Verpflegung und Erziehung ist sehr gut. Im Waisenheim befinden sich jettz 36 Kinder, Knaben und Mädchen, während 600 Kinder unterstützt werden, für die jährlich ungefähr 80.000 Franken aus« gegeben werden. Im Waisenheim sind nur Vollwaisen untergebracht, also Kinder, die weder Vater noch Mutter haben, wohingegen solche Kinder aus dem Waisenfönds unterstützt werden, denen der Vater gestorben ist, aber die Mutter noch lebt. Der jährliche Aufwand beläuft sich auf insgesamt 120.000 Franken. Der Waisenfonds ist ein gutes Werk der Solidarität der Eisenbahner, vor allem der organisierten Eisenbahner. Leider ist die Zahl der Mitglieder noch verhältnimätzig sehr klein. Man schätzt die Zahl der jährlich im Dienst verunglückten Eisenbahner auf 400, insgesamt sterben per Jahr ungefähr 6000 Eisenbahner in Frankreich. Diese Zahlen beweisen, wie notwendig es ist, daß ein jeder Eisenbahner diesem Fonds angehört. Ist auch die Zahl der Mitglieder noch ziemlich klein, so ist doch schon Großes auf dem Gebiet geschaffen worden, den Waisenkindern ein Heim zu geben. Möge das Beispiel der französischen Eisenbahner die staatlichen und privaten Eisen- bahnverwaltungen an ihre Pflicht gemahnen, die ganz vergessen, daß es ihre Aufgabe ist, für die Hinterbliebenen ihrer Opfer in ausreichendem Maße zu sorgen. Aus dem Gerichtssaal. Unser Preßprozeß. Der Südbahnkorruptionssumpf. Das durch eine vorläufige Vertagung der Gerichtsverhandlung unterbrochene Beweisverfahren im Preßprozeß Seidl und Konsorten kontra „Eisenbahner" hat mit seinen Ergebnissen in der Oeffentlichkeit begreifliches Aufsehen herborgerufen. So schreibt dazu das sozialdemokratische Tagblatt für Steiermark, der Grazer „Arbeiterwille", unter dem Titel: „Ein sensationeller Prozeß gegen bas Fach Blatt der Eisenbahner" folgendermaßen: Die Herren Seidl, Verhouz und Konsorten als gewesene Führer des auf nationaler Grundlage aufgebauten Kanzleiexpedientenvereines sind gegen den „Eisenbahner" klagbar aufgetreten, weil derselbe in der Nummer vom 20. Februar 1918 unter dem Titel „Korruptionssumpf der Kategorienvereine" eine Reihe von schweren Anwürfen und ehrenrührigen Beschuldigungen gegen die damaligen Führer erhoben hatte. Nun wollten sich die Herren Sühne verschaffen und den Schild ihrer Ehre reinwaschen. Eine Verhandlung zur Durchführung des Wahrheitsbeweises wurde bereits einmal vertagt, und nun fand am 4. Juni 1914 die fortgesetzte Verhandlung vor dem k. k. Bezirksgericht Wien (Josefstadt) statt, in der eine Reihe von Zeugen über die einzelnen Anklagefakten vernommen wurde. Wir wollen hier die einzelnen Details der Zeugenaussagen nicht wiedergeben, sondern verweisen auf bas Fachblatt „Der Eisenbahner", Nummer 17 vom 10. Juni 1914, in dem sie wörtlich abgedruckt sind. Bemerkt sei nur kurz, baßes eine größere Schweinerei wohl nicht mehr geben kann, als diese Zeugenaussagen zutage gefördert haben. Aus den Aussagen geht sogar hervor, daß gesellschaftliche Gelder zur Deckung des Abganges in der Vereinskasse verwendet wurden. Das scheint aber die Verwaltung der Südbahn nicht gerührt zu haben; haben es doch jene Leute getan, die der Südbahnverwaltung angenehm waren. Natürlich können die hohen Vcrwal-tungsfunktionäre der Südbahit auch nicht viel dazu sagen, weil sie doch wußten, welches Material gegen sieimUmlaufist. Wenn das alles zutrifft, was bei der Zeugeneinvernahme am 4. Juni 1914 in Bezug auf die Manipulationen mit der Firma Wilhelm Beck u. Söhne gesagt wurde, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Bedien st eten der Südbahn nur Fetzen von Dienstkleidern bekommen. Die Eisenbahner hätten sich mit dem ausführlichen Bericht dieser Angelegenheit in ihrem Fachblatt begnügt, wenn nicht auch der ehemalige deutschnationale Kandidat für de» steiermärkischen Landtag, Herr Johann Bürgst aller, bei der Schweinerei verwickelt wäre. Schon damals hat es sich gezeigt, welches Entgegenkommen die Südbahn den gelben Machern bringt. Konnte doch damals Herr Burg st aller mit der Dien st frei-kartezweiterKlassezudenWählerversamm-lungen auf den k. k. Staatsbahnen nach der O st st eiermark fahren, obwohl er weder auf die Dienstfreikarte, noch weniger auf die zweite Klasse einen rechtlichen Anspruch erheben konnte. Vielleicht werden diejenigen Eisenbahner, wenn sie den Bericht im „Eisenbahner" lesen, doch von dem Wahne kuriert, sich solchen Schnackerlvereinchen anzuschließen, die aufnatio-naler Grundlage aufgebaut sind. Ein Freispruch. DaS Mordattentat eines Streikbrechers an einen Vertrauensmann streikender Arbeiter bleibt straflos. Während der Fertigstellung unseres Blattes kommt aus Graz die aufsehenerregende Nachricht, daß der wegen Mordversuches angeklagte Streikbrecher Mataschitz, der während des Schneiderstreiks auf den Vertrauensmann der Ausständigen mit einem Revolver schoß und ihn schwer verletzte, von den Geschworenen freigesprochen wurde. Wir werden auf diesen Akt ausgesprochener Klassenjustiz noch ausführlicher zurückkommen. Heftiges Zittern als Teilursache für den Tob anerkannt. Der Maschinsührer Johann E r j a b c c in Vizmarje hatte auf der Strecke Ober-Leeeöe—St. Peter am 19. Juli 1912 den Gütereilzug Nr. 812 zu führen. Als sein Zug an dem Gegenzug Nr. 968 vorbeisuhr wurde das Führerstandschutzhaus, in dem er stand, durch eine Wagenkippe des Gegenznges, die über das vorgeschriebene Maß hervorragte, gestreift und stark beschädigt. Infolge des Anpralles geriet Johann Erjavee in hochgradigen Schrecken und zitterte am ganzen Körper. Am 27. Juli 1912 mußte er sich, da er beständig zitterte und am ganzen Körper ein unangenehmes Prickeln empfand, an Kopfschmerzen sowie Schlaf, und Appetitlosigkeit litt, krank melden. In der Folgezeit besserte sich sein Zustand nicht, er magerte ausfallend rasch ab, seine Nervosität und andere Beschwerden nahmen immer mehr zu und schließlich starb er am 25. Juni 1913. Die von Johann Erjavec hinterlassene Witwe, Frau Marie Erjavec, klagte nun'durch ihren Anwalt Dr. Gustav Harpner die Berufsgenossenschaftliche UnfallversicherungS-anstatt der österreichischen Eisenbahnen auf Zahlung der ihr zukommenden Witwenrente, den Tod ihres Gatten auf seinen Unfall zurückführend. Die beklagte Anstalt bestritt, daß der Tod des Erjavec mit dem Unfall in einem direkten oder indirekten Zusammenhang stehe, und behauptete, daß der Tod infolge Lungen- und Kehlkopftuberkulose eingetreten sei. Aerzte, die den kranken Erjavec behandelt hatten, gaben an, daß Johann Erjavec an Lungen- und Kehlkopftuberkulose gelitten habe, die aber erst nach dem Unfall zunx. Ausbruch gelangt sei. Zu der über die Klage der Witwe angeordneten Schiedsgerichtsverhandlung wurden als Sachverständige die Professoren Dr. Siegmund Erben und Dr. Karl Ritter v. S t e j S k a l geladen. Professor Dr. Erben schloß aus dem Umstand, daß der verstorbene Erjavec sofort nach dem Unfall unter allgemeinen Symptomen von Lungen- und Kehlkovf-tuberkulose zu erkranken begann und die Arbeit einstellen mußte, auf einen Körperverfall des Verletzten, der auf den Verlauf einer versteckten Lungentuberkulose für gewöhnlich ungünstig einwirke. ES sei erwiesen, daß der verstorbene Erjavec nach dem Unfall heftig erschrak und ein solcher Schreck könne auf eine chronische Lungenaffektion einen großen Einfluß nehmen und beit ganzen Krankheitsverlauf bestimmen. Nach seiner Anschauung sei daher der bei dem Unfall erlittene Schreck eine Teilursache für den Tod des Erjavec. Diesem Gutachten schloß sich der zweite Sachverständige, Professor Dr. v. Stejskal, nicht zur Gänze an und wollte als Todesursache lediglich die Tuberkulose des Erjavec — ohne Rücksicht auf den erlittenen Unfall — gelten lassen.^Dem Klage-Vertreter gelang es, das Schiedsgericht von der Stichhältigkeit der Angaben des Erstgutachters zu überzeugen, und wurde sodann, nachdem das Schiedsgericht den Schreck des verstorbenen Erjavec als Teilursache seines Todes anerkannt hatte, der Frau Marie Erjavec die ihr gebührende Witwenrente monatlicher 104 Kronen, bei gleichzeitige Nach-zahlung der bereits verfallenen Raten von Kr. 11 34’43, zugesprochen. Streiflichter. Dummheiten aus dem Rcichsbuudblatt „Der deutsche Eisenbahner". In einem Bericht über einen von den Reichsbunddclc-gierten von Salzburg aus unternommenen Ausflug zum Obersec wird offenbar unter der Einwirkung des guten bayerischen Bieres im „Deutschen Eisenbahner" wie folg' geschmollt: „Am Obersee hielt Kamerad Czeitschner von Tetschen an Stelle des krank in Wien zurückgebliebenen E b e r t den T r e u s ch w u r an den deutschen Boden, für jede Fu rch.e deutscher Erde so wie bisher in unwandelbarer Treue st reiten zu wollen, nicht kennend Not und Gefahr. Mit jubelnden Zurufen erhoben die Teilnehmer die Hand zum gemeinsamen Schwur. DaS Lied »Wenn alle untreu werden« beschloß ihn." Werden da die Saiblinge im Obersee gespitzt haben! ♦ In derselben Folge wird in einer gedankenarmen, aber um so mehr aufgeregt gegen uns gestammelten Polemik am Schluß gesagt: „Vorläufig mag es genug fein. Wir bedauern nur die Verschieber, die sich durch das rot-gelbe Olla-Gummi-Blatl verleiten lassen, sich ebenso zu gehoben, wie dieses selbst." W ie „gehoben sich diese ebenso" und „wie gehabt sich dieses selbst"? Schön gesagt, was? Und übrigens: daß durch Gebrauch von Olla-Gummi die Zahl der Trottel, also der Zuwachs an N e i ch S b u n d m i t-gliedern verringert werden könnte, ärgert die guten Leute furchtbar! BcrkehrSskandal bei der Wiener Verbindungsbahn. Die Klagen über die Stadtbahn sind alt und bekannt. Doch wir Wiener haben auch noch eine Wiener Verbindungsbahn, die sich am meisten dadurch auszeichnet, daß sie nichts verbindet. Auf der Teilstrecke Hütteldorf-Oberhetzendorf ist zwar ein Zwanzighcllcrtarif wie auf der Stadtbahn eingeführt, aber man kann ihn schwer benützen, weil fast keine Züge fahren. Am Abend ist die Zugspause mehr als zwei Stunden. Könnte da nicht nach 7 Uhr abends ab Hüttcldorf ein Zug eingeführt werden, da doch von Oberhetzendors in der Richtung zum Hauptzollamt vier Züge Weggehen? Während in Hütteldorf zwischen 6 und 7 Uhr nicht weniger als vier Stadtbahn- und zwei Fernzüge ankommen, läßt man die Fahrgäste in Hütiel-dorf eine bis anderthalb Stunden warten, höchstens kann man über Hauptzollamt oder über Penzing oder über Oberhetzendorf die Süd- oder Staatsbahn erreichen. Es kommt auch vor, daß Fahrgäste den Weg von Hütteldorf nach Sankt Veit an der Wien zu Fuß zurücklegen oder mit der Stadtbahn Bis. Unter» Sankt Veit fahren und von dort nach Sankt Veit an der Wien gehen und sich dort neuerlich eine Karte kaufen, um ihr Ziel zu erreichen. An Sonst- und Feiertagen geht wohl nach 7 Uhr abends von Hütteldorf ein Erfordsrniszug ab; er nimmt aber erst von Sankt Veit an der Wien Fahrgäste auf und fährt zum Aerger der Fahrgäste die Halle durch, und die Leute können dort. gcirost bis 8 Uhr abends warten. Ein Fahrgast schilderte uns, unter welchen Umständen er sein Ziel erreichen konnte. Er kam abends mit der Stadtbahn von der Westbahnstrecke in Hütteldorf an. Da ihm erklärt wurde, daß er anderthalb Stunden warten müßte, fuhr er mit der Vorortelinie nach Penzing, von dort mit dem Zug der Donauuferbahn nach Oberhetzendorf. Da aber dieser Zug verspätet ankam, versäumte er den Anschluß zur Südbahn und mußte erst auf den Zug der Verbindungsbahn ab Hütteldorf warten, obwohl er schon dreimal umgestiegen und anderthalb Stunden vertrödelt hatte. Und das nennt man Wiener Verbindungsbahn! — Infolge der vielen Neubauten und der Bevölkerungszunahme dieser Strecken (Baumgarten, Sankt Veit an der Wien, Lainz, Speising) ent. spricht der heutige ZugSverkehr nicht mehr. ES sind doch Villenviertel, Arbeiterhäuser, daS Jubiläumsspital und die Ver-sorgungsanstalt in Lainz, wo täglich Hunderte von Menschen verkehren. Jeder Fahrgast mag ja nicht mit der stinkenden Stadtbahn fahren. Zu bemerken ist noch, daß auf dieser Strecke wohl die Züge der Donauuferbahn verkehren (Wien-Westbahn— Heiligenstadt), die den Anschluß in Oberhetzendorf Herstellen sollen, aber leider haben sie meistens Verspätung und führen nur drei bis vier Wagen dritter Klasse, die schon von Wien-Westbahnhof aus mit Arbeitern und Handwerkern überfüllt sind, so daß es oft ganz ausgeschlossen ist, auf jener Strecke Fahrgäste über die Verbindungsbahn zum Umsteigen in Oberhetzendorf aufzunehmen. Am ärgsten kommen bei diesen skandalösen VerkchrS-verhältnissen die Eifenbahnbedien steten zu Schaden. Die Bediensteten, die um 7 Uhr abends todmüde aus dem Dienst gehen, kommen gewöhnlich erst um yi9 Uhr nach Hause! Vom Dienstturnus dürfen sie keine Minute verabsäumen, von ihrer Ruhezeit müssen sie ganze Stunden opfern. Nur weil eS die Bahnverwaltung nicht zustande bringt, einen den großstädtischen Verhältnissen angepaßten Fahrplan zusammenzustellen. So kann da« nicht fortgehen. Wenn dem Eisenbahnministerium etwas an seiner Reputation gelegen ist, muß es seinen Ressortchefs bedeuten, daß ein moderner, allseits befriedigender Fahrplan geschaffen werden muh. Weder das Publikum noch die Eisenbahnbediensteten wollen auf die Dauer Opfer bürokratischer Verzopftheit bleiben. Wenn Hohr Eisenvahnfunktionäre reisen. Zu der kürzlich in Reichenberg stattgefundenen Direktorenkonferenz verkehrte am 8. Juni 1914 Zug Nr. 4001 auf der Strecke Wien— Reichenberg. Die Garnitur bestand außer der Lokomotive und dem Hüttelwagen aus einem Salonwagen für Exzellenz Freiherr» v. BanhanS, einem Salonwagen für Generaldirektor Garibaldi-PulZkv, einem (salmttongcn für Ministerialrat Dr. Geutcbriick, einem Salonwagen für Ministerialrat Tr. Ä o 1 i $! o, einem Aba-Wagen und außerdem aus einem Restaurationswagen. Wie man sieht, ist Von der sparsamen und ökonomischen Betriebsweise, die man sonst gerade in der letzten Zeit jedem Bediensteten zur strengsten Pflicht macht, nichts zu spüren, wenn die hohen Herren reisen, oder wären diese vier oder fünf Herren wirklich nicht auf andere Art nach Reichen-bcrg zu bringen gewesen, als durch eine so luxuriöse und kostspielige Zugsausrüstung? Tie Stantsbnhnen soffen sich von ihren Beamten wegen de>5 Ileberstundeiilohnes klagen. Man weift, wieviel Geld die Staatsbahnen hinauswerfen: man braucht nur au den Frei-kartcnhandel zu denken. Wenn aber die Staatsbahnverwaltung lleberstuudenlöhne zahlen soll, zu deren Bezahlung sie verpflichtet ist, dann müssen die Leute erst zu Gericht klagen gehen. Darüber gab es dieser Tage eine Verhandlung. Im Büro der Nordbahndirektion, in dessen Geschäftskreis die Verfassung der sogenannten Tienstesbezugsinzeigen fällt, die all-'ährlich int Jänner von jedem Unternehmer zum Zweck der Bemessung der Personaleinkommensteuer an die ©teuer» ndministrationen zu erstatten sind, sind 24 Beamte beschäftigt. Da 25.000 Formulare in kurzer Zeit auszufüllen waren, muß diese Arbeit in Ueberstundcn gemacht werden. Anfänglich wurden 17 H. für jede Dienstbezugsanzeige bezahlt. Im Jahre 1913 berechnete der Bürovorstand Inspektor Max Schulhof, daß bei 17 H. auf eine Ueberstunde bloß 72 H. entfallen, und er beantragte, daß für jede Dienstbezugsanzeige 20 H. bezahlt werden, damit der ohnehin so schäbige Stundenlohn von einer tiroite herauskomme. Die Beamten bekamen mm 20 H., aber nur im «Jahre 1013. Für die Arbeit im Jahre 1014 zahlte die Nordbahndirektion nicht einmal mehr die 17 H., sondern gar nur 10 H. Die 24 Beamten klagte» mm die Nordbahndirektion heim Bezirksgericht in Handelssachen auf Zahlung von 4 H. für jede Dienstbezugsanzeige; insgesamt macht das für alle 2t Beamten 694 Kr. ans. Sie führten an, cs seien auch für das Jahr 1914 die 20 H., wenn auch nicht ausdrücklich, so doch stillschweigend, vereinbart worden. Demgegenüber wendete der geklagte k. f. Staat ein, daß den Beamten überhaupt kein Anspruch auf Ueberstuudeuentlohnuug zustehe, weil sie nach § 27 der Dienstordnung verpflichtet seien, „nötigenfalls nicht bloß die eingeführtcn Arbeitsstunden einzuhalten, sondern auch außer demselben Dienst zu leisten, und über Auftrag ihrer Vorgesetzten auch andere, als die ihnen gewöhnlich zugewiesenen Arbeiten ohne Anspruch aus eine besondere Entlohnung zu verrichten". Auch im Jahre 1913 sei keine Entlohnung, sondern nur chtc „freiwillige Remuneration ohne jede rechtliche Verpflichtung" gezahlt worden. Im Jahre 1914 seien diese „Remunerationen" deshalb nicht in der früheren Höhe ausbezahlt worden, weil das Eisenbakuministcrium den Kredit dafür gekürzt habe. Der Bezirksrichter Dr. v. Zechmeister verurteilte den Staat zur Zahlung der 624 Kr. Er führte aus, daß es Sache der Nordbahndirektion gewesen wäre, ihren Standpunkt, es bandle sich um ungesetzlich zu leistende Arbeiten und die Zahlung sei von der Genehmigung des Ministeriums abhängig, vor der Vergebung der Arbeit den Beamten zur Kenntnis zu bringen. Uebrigens gehe aus den Akten hervor, daß vor dem Prozeß die mit juristisch-gebildeten Beamten besetzte Nordbahndirektion nie von einer „Remuneration" gesprochen, sondern regelmäßig die Bezeichnung „Akkordverdienst" gebraucht habe. Das Begehren auf Bezahlung der Differenzen zwischen den wirklich ausbezahlten Beträgen und jenen Beträgen, die bei einem Stücklohn von 20 H. zur Auszahlung hätten gezahlt werden sollen, sei daher gerechtfertigt. Der Prozeß, den die Staatsbahnbeamten gegen den Staat wegen der 4 H. führen müssen, die man ihnen vom schäbigen Ueberstundcnlohu weggenommen hat, gehört zu den kennzeichnendsten Erscheinungen. Jeyt weiß man, daß die Regierung die Staats-finanzen. die durch die Balkanabenteuer und den Dreadnoughtswahn ruiniert wurden, in Ordnung bringen will: sie kürzt den Ueberstuudenlohn um ein Viertel, und wenn sie wegen dieser Schäbigkeit geklagt wird, sagt sie. der Ueberstundcnlohu sei nur ein Geschenk! Welche Kritik müßte sich ein privater Unternehmer gefallen lassen, der solche Dinge gegen seine Angestellten verübt? Und will sich die Staatsbabnverwaltuug in der lieber» stnndenangelegenheit der Elektrizitätsarbeiter dasselbe Resultat holen? Bon den ZugSbegleitern der Liidbahn. lieber Austrag der Delegierten sprach am 6. Juni d. I. PersonalkmnmissionS-mitglied Genosse KI engl bei der Berkehrsdirektion vor. Das Ergebnis war folgendes: a) Urlaube. Um soviel wie möglich gleiche Wünsche zu berücksichtigen, ist angeordnet, daß in besonders berück-sichtiguugswerten Fällen, wie KrankheitS-, Todcssälle re. ac., der gewährleistete Erholungsurlaub in Teilen genommen werden kann, sonst ist auch für das Fahrpersonal keine Ausnahme und muß der Urlaub m einer ununterbrochenen Dauer, acht, zehn zwölf, vierzehn Tage re., ausgenützt werden, da es auch allen Beamten und Dienern wegen der Substitutionskosten verboten ist, ihren Urlaub in Raten zu verbringen. Es mußte daher auch für bas Fahrpersonal eine Norm geschossen werden, Üb erweiche Begünstigung sich die Beamten sowie übrigen Kategorien nicht beschweren können. b) Schule. In allen Stationen wurde angeordnet, einen zweimaligen Unterricht des Fahrpersonals im Monat vorzunehmen; die Turnusvertrauensmäuner aller Personal« siationen haben auf einen zweimaligen Besuch der Personalschule in den Turnussen Rücksicht zu nehmen, und ist nirgends angeordnet, da hin einem 16-, 18», 20« oder Wtägigen Turnus drei- oder viermal Schule einzusehen ist. Die Vertrauensmänner haben die Aufgabe, dies im Turnus zu berücksichtigen, weil eilt anderer Auftrag, als zweimal die Schule zu besuchen, keiner Station erteilt wurde. Die Reservisten haben sich auch an dem Schulbesuch zu beteiligen und ist jede Station verpflichtet, auf de» zweimaligen Schulbesuch Rücksicht zu nehmen, damit die einheitliche Norm erzielt wird. Abweichungen von diesen Aufträgen sind sofort alt die Personalkommissionsmit-glieder Täuber und Kleual in Wien bekanntzugeben, damit dieselben bei der VerkehrSdirektion intervenieren können. Bon den Welser Lokalbahnen. Die f. k. Betriebsleitung der Weiset Lokalbahnen will in puncto Sparsystein den anderen Verwaltungen auch nicht nachsteheu und meint, alles daransetzen zu müssen, um nicht zurückzubleiben. Ein besonderes Augenmerk widmet Herr Betriebsleiter Wagner der Besetzung Der Zugsführerposten. Die Cbcrkonbukteure sind ihm zu teuer, zu alt, zu wenig elastisch und flink, und Gott weiß, was er noch für unangenehme Eigenschaften findet. Tatsächlich hat er bereits zwei vakant gewordene Posten mit Arbeitern im Fahrdienst beseht. Auf de» Welfer Lokalbahnen sind vier Stationen mit unveranwortlichen Stationsführern besetzt. In diesen Stationen finden täglich zwei Zugskreuzungen und zwei Vorfahren statt. Wer wird bei einer eventuellen Karambolage die Verant- Wortung tragen? Wo wird die Behörde, sowie die f. f. Generalinspektion den Schuldigen suchen? Die Bahnverwaltung macht sich die Sache ganz leicht. Wird ein Zugsführerposten frei, bemüht sich ein Direktionsbeamter zur Betriebsleitung, läßt sich den Kandidaten rufen, fragt ihn um ganz gleichgültige Diuge, und der verantwortliche Zugsführer ist fertig. Bis iit zehn bis fünfzehn Jahren wird auf diese Weise der letzte der jetzigen Bremser mit einer Gesamtdienstzeit von 30 Jahreu zu einem Zugsführerposten kommen, aber vielleicht noch immer Arbeiter im Fahrdienst sein. Mit den Bremsern ist es ebenso. Triit ein Bedarf an Bremsern ein, so wird ein Mann vom Oberbau kommandiert, ein Beamter der Betriebsleitung nimmt ihm die formlose Vcrwendungsprüfnng ab, und der vollwertige Zugsbegleiter ist fertig. Die Folge davon ist, daß manchmal vom Lokomotivführer gegebene Signale die gegenteilige Wirkung hervorrufen, was ja nicht zu verwundern ist. Die Wahrung der persönlichen, sowie der Betriebssicherheit, das sind lauter Dinge, die aus den Lokalbahnen längst überholt sind; mit solchen nebensächlichen Dingen befaßt man sich doch im XX. Jahrhundert nicht mehr. Sparen und wieder sparen, ist die Devise, und wenn c? auch gelegentlich einmal Tote und Verwundete geben sollte, einen oder mehrere Schuldtragende wird man schon herausfinden, nur dort nicht, wo sie sind. Die k. k. Generalinspektion als oberste Aufsichtsbehörde wolle sich gelegentlich einmal genau informieren. Vermögcnsstiiiid des ProvisionSinstitutS für Diener und HilföbcÄieiistete der StaatSbahnen mit 31. Dezember 1913. Effekte nbesitz (Wertpapiere) ...... Kr. 20,380.193'65 Kanfschillingsforderungen und Darlehen..................................... 3,625.398 82 Realitäten................................. „ 25,845.830 34 Schuld an die k. k. S t a a t s b a h n e n (diese Schuld an den Betrieb setzt sich aitS verausgabten Äaugeldern zusammen) ... „ 1,459.570 47 Vermögen. . Hr. 48,392.152-34 Ter aus den Realitäten datierende VerinügenSwert ist aus folgender Tabelle zu entnehmen: ‘in j Stationen imb Anlage u !;| I Anla^e- !apüal 1 Hievon amortisiert | SBuffiroevt am 31. Dezember 1913 li K r o n e n r , «Süitclborf ....... 347450°— 9820*05 137620-05 j Heiltgenstadt ;nu den i 4'auoereilt vermietet) . | 284122 05 33005*67 250216 38 ! Wirrt IV GnsHaiMraße und ein Grundstück in Groü-C:t. erS^otf . . . i Wien XV, Vinibanflitrt;’I 50910006 03580 03 £05520*03 397275 10 68320 80 329035*21 1 ,. XV, Ärltvrftmfte. l« U'1722015 2041*04 1014287*21 1 „ XV, Nobilcgasse . $> 64308!)* 46 4730 88 639199*58 i „ XX, Anlage I . . 11 1150018 84 2874*15 ! 1148044*69 .. XX. „ U. . j Zacking. CBt'rbaitmflarfett 1552709 34 1502 - 1651209 34 H 437850*01 437839*01 i Wie- VIV, Stnrzgasse . 1 51428*13 51423 13 1 i?t. Pö'ten 10 1018325*42 Z59076 1015734 66 j Brunn bei Pöchlarn . . 3 221013 60 408*— i 223636*60 : Krems an der Tonirr. . 3 262337 50 262337*50 ■s\ ! Altnaua-Puchl eim . . . 1 755644*5? 701*07 254850*46 | Lint-Lnstenan 17 1329574*48 3306*77 13 '6177 71 • WclS . . - • 2 149581*25 140521 25 = h ÜBiltcu 4 230228 48 20076*08 200251*50 : Btschof-liofen 2 216430 46 3651*64 212778*82 = 1 > Innsbruck 4 212372*44 200 — - 202172 44 ä\ j SaVbitrg 1U 142 41 14. 41 i Sl. Beit an der Elan . 5 3801-14-01 51764*69 358379*32 ! Kintlelfeld 8 24247108 9322 79 233133 20 ; „ (Unlerbcainte) 2 120001-08 120001-08 5, ! .. <Ä n.ach-Äut) . 142202 47 6100*55 j 136101*02 j Bil'ach (?ind) 16 l«X>101fi0fi 2653*36 ! 1058308*60 i .\Ma.icufurt 289084-«8 739*03 1 288345*65 j Veitenmf le Leo ben . ü 318303-09. | 3814*84 ! 49 43*20 1857871 64 itj i Tar nopol *3 281024 88 ] 234024*88 ! « ! Chodorow 2 140590*33 8358 62 132331 71 II I ctititisfott: ' tSehicnftrtritqcT finde . 1 200281*09 250 — i; 2090U90 !j 1200972*08 st ^Dminiftraiion^oebäube 1 1200072 08 oj 1 BeamleuwohnhauS . . 1 746001*85 • 746001*85 r\ 1 Czernowip: 1 Beamte'nhäuser.... ?. 425813*81 425813 81 Uttterbeamte u. Diener 3 277481 04 110302*33 277481*04 Unrerbeamte u. Diener 1 110302 33 Beamte. Unterbeamte und $icitet . . . . i 1 101668*25 . 101668*25 i Ltant» der Nea'itäten . . v 26328538*18 , 482707*84^ 25815830*34 Sparst,stem bei der f. f. Nordwestbahn. Das Betriebs» infpektorat Prag ordnet mit Z. 25.231 Fg. VI vom 5. Juni 1914 an, daß im Bedarfsfall zur Bremsung der Sammelgüterzüge der den Wageuausweis führende (zweite) Güterschaffner in der Strecke Böhinisch-Bölohrad-Starkenbach-Martinitz herangezogen werden kann. Da? gleiche gilt auch in der Strecke Pilnikau-Trautenau. Wie wohlwollend unsere Vorgesetzten sein können. Damit der ausgeschundene zweite Güterschaffner von dem stet? dreckigen und niemals gereinigten Hiittelwagen wenigstens zeitweise befreit wird, kommandiert man ihn auf die Bremse, damit crin seiner 16. eventuell 17. Dienststunde frische Luft schöpfen und, wenn er nicht einschläft und von der Bremse herunterstürzt, über seine jederzeit fürsorglichen Vorgesetzten Nachdenken kann. . Nur hätte dies viel einfacher durchgeführt werden können, wenn der Schöpfer dieses Gedanken? einige der vielen überflüssigen Diätensch... zu diesem Zweck sich herausgesucht hätte, so wären einige .Arbeitslose weniger gewesen. ES handelt sich in diesem Fall um einen höchstens zwei Bergbremser, und um diese zu erspgren, mutet man den Manipulanten zu, zeitweise seine schriftlichen Arbeiten einzustellen und Bremserdienste zu leisten. Wenn auch vom moralischen Standpunkt gegen diese Verfügung nichts einzuwenden wäre, so müssen die Herren oben bedenken, daß die meisten Manipulanten den körperlichen Anforderungen eines Bremsers entwöhnt und auch für einen solchen Dienst auf offener Bremse bei ungünstiger Witterung nicht ausgerüstet sind, oder denken die Zweimalweisen, daß sich ein Manipulant für seine Arbeit, beispielsweise für einen im Winter geheizten Hüttclwagen so adjustieren kann, wie ein Bremser oder Kondukteur, der ständig auf der Bremse seinen Dienst versieht? Und wie kann er nach vollführtem Bremserdienst mit den beschmutzten Händen seine schriftlichen Arbeiten weiterführen? Wann soll er seinen Verpflichtungen als Manipulant nachkoinmen, wenn der Aufenthalt in d?n Stationen nicht ausreicht? Wie soll er den ersten Manipulanten in der Arbeit unterstützen, wenn er aus der Bremse sitzt? Ist denn bei den Sammelgüterzügen wirklich so wenig zu tun, oder sind die Manipulanten dieser zwei in Betracht kommenden Stationen, Chlumctz und Trautenau, noch zu wenig ausgenützt. Die letzteren haben einen Turnus, welchem sogar die k. k. Generalinspektion als Aufsichtsbehörde etwas Aufmerksamkeit entgegenbringen könnte. Traurig genug für die Manipulanten, daß sie sich so etwas biete» lasse», und gerade vom Prager 'Betriebs* infpektorat hätte man eine solche Verfügung am wenigsten erwartet. Logischerweise hätte ab 1. Mai, weil die Bremsprozente erhöht wurden, das Personal vermehrt, nicht aber beinahe reduziert werden sollen. ES kommt vor, und ist schon öfters vorgekommen, daß Pinsbremser int Stundcnpaß wohl durchgeführt, in Wirklichkeit aber nicht mitfahre», weil keine hier sind. Diese Methode dürfte früher oder später sehr üble Folgen nach sich ziehe» und mehr kosten als ein Plusbremser. Zur Sanierung der f. k. Nordwestbahn werden die Manipulanten in den gegebenen Fälle» nichts beitragen können, aber eine» Fingerzeig auf Wunsch den maßgebenden Faktoren gebe», wo viel Geld erspart werden könnte. Auf die Dauer läßt sich die Maßregel bezüglich der „Mauipulantcn-bremser" nicht aufrechterhalten, und dann fühlen sich dieselben keines Vergehens schuldig, daß sie so gestraft werden sollen. Deshalb ersuchen die Betroffenen: Eine k. k. Nordwest-bahndirektion möge veranlassen, beziehungsweise anordnen, daß diese durch nichts gerechtfertigte Verfügung zurückgezogen wird. Aus dm Amtsblättern. Wien, 21. März 1914. Z i r k u l a r i e n s a m l u n g A. 135. Fahrlicgünstigunncn auf den Lokalbahnen. - Das Steiermärkische Landese-senbahnamt sowie die Verwaltungen der Rohitscher Lokalbahn und der Snlmtal-bahn gewähren au 1. April 1914 bis auf weiteres bei Fahrten auf ihren Linien: Kapfenberg—Au-Seewiese»,. Preding— Wieselsdorf—Stainz, Poltschach—Gonobitz. Windisch-Fcistritz Südbahn—Wir, disch-Feistritz Stadt, Grobelno—Rohitsch und Leibnitz—Pölfing—Brunn: a) Den aktiven Bediensteten und Arbeitern unserer Gesellschaft gegen Vorweis der dauernden Legitmation (grünes oder graues Büchel, die Freifahrt; b) deren Familienmitgliedern auf Grund der übereilt» kommengemähen Legitimation (rotes Büchel) den Regiepreis. Auf der Mori-Arco-Rivabahu sowie auf der Lokalbahn Bruneck—Sand i. Tirol erhalten unsere Bediensteten und Arbeiter gegen Vorweis der dauernden Legitimation (grünes oder graues Büchel) Rcgickartcn. Die gleiche Begünstigung wird auf Grund der übereinkommengemäßen Legitimation (rote? Büchel) auch dc» Familienmitgliedern gewährt. Sofern Familienmitglieder von Bediensteten und Arbeitern int Besitz stentpelpflich-tiger temporärer Regiefartcnlcgitimatioitcn sind, erhalten sie für Fahrten auf den vorbezeichncten Bahne» gegen fallweises Ansuchen (Form. F. 76) stempelpflichtige Anweisungen zur Fahrt zum Regiepreis. Die Lokalbahn Bruneck—Sand in Tirol gewährt überdies unseren Bediensteten und Arbeitern über sall-ineifcS Ansuchen (Form. F. 76) für die eigene Person die Freifahrt. .. Die Einzelbegünstigungen werden nur im Rahmen der für die Südbahn gültigen Fahrbegünstigungsnormen gewäbrt und gelangen durch unsere AuSfertlgungsstellen zur Ausgahe^ Sie können auch derart ausgefertigt werden, d'aß für Fahrten mit der Südbahn und der Lokalbahn durchlaufend nur eine Anweisung ausgestellt wird. (frlasi dcs Eisrnbahniniiristkruims dam 23. Mai 1914, Z. 17.691, an alle f. f. Direktionen und die k. k. Betriebsleitung bzernowit! betreffend Stempel- und Gebühren-freiheit im Tisziplinartiersaliren nach der Dienst-Pragmatik. DaS k. k. Finanzministerium hat nachstehende im Ver* ordnimg^ilatt dieses Ministeriums, Jahrgang 1914, XXVIII. Stück, unter Nr. 101, verlautbarte Verordnung über die Ge-bührcnbehandluug von Eingaben ;c. im Disziplinarverfahren nach der Dieitjtpragmätik erlassen, welche hiernit der k. k. ..................zur Danachachtmig bekanntgegcben wird. Für den k. k. Eisenbahnminister: G r i e n b e r g e r. Fahrbegiinstiguiigcu für Söhne der eigenen Bediensteten, die als Einjahrig-Freiwillige dienen. A » alle Dienststellen! Aus Gr und des Erlasses des t. t. Eisenbahn Ministeriums, | Zahl 44.37i/6 a ex 1913, vom 11. Mai 1014, werden die Bestimmungen dcs Zirknlars Nr. 34 vom 20. Jänner 1912. Punkt 1 und 2 (VI. Stück des Amtsblattes per 1912) dabin abgeändert, daß Söhne von eigenen Bediensteten, ohne Rücksicht darauf, ob sie auf eigene oder auf Staatskosten als Ein» jährig-Freiwillige dienen, den im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebenden, beziehungsweise anderweitig unterge» brachten und von diesen vollständig erhaltenen Kindern der eigenen Bediensteten gleichznhalten sind, und daß sohin für sie die den gedachten Kinder» nach den bestehenden Normer, gebührenden Fahrbegünstigungen auf den Linien der k. k. österreichischen Staatsbahnen angesprochen werden können. Diese Verfügung ist beim oberwähnten Zirkular Nr. 34 ex 1912 vorzuiiterfcn. Wien. 23. Mai 1914. (Z. 20.666/F.) Für den k. f. Direktor: Paul. Verordnlirist des Finanzministeriums vom 10. März 1914, Z. 16.040, betreffend die Stempel- nnd Gcbühren-freiheit im Disziplinarverfahren nach der Dienst-Pragmatik für Staatsbeamte und Staatsdiener. Zufolge des § 152 des Gesetzes vom 25. Jänner 1914, R.-G.-Bl. Nr. 15, betreffend das Dienstverhältnis der Staatsbeamten und der Staatsdienerschaft (Dienstpragmatik) ist t>a3 in diesem Gesetz vorgesehene Disziplinarverfahren hinsichtlich der Stempel- und Gebührenfreiheit dem Strafverfahren gleichzuhalten. Diese Bestimmung findet gemäß dem Artikel V des Gesetzes auch auf anhängige Difziplinarfälle Anwendung, wenn am 1. Februar 1914 ein DisziplinarerkenntniS erster Instanz noch nicht erfloffen war. Für das bezeichnte Disziplinarverfahren kommen insbesondere die Bestimmungen des § 880 des Gesetzes vom 23. Mai 1878, R.-G.-Bl. Nr. 119, und die Tarifschlagworte „Straf-erkenntnisse" und „Straffätlc", welche aus öffentlichen Rücksichten verhandelt werden, deS Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850, R.-G.-Bl. Nr. 50, zur Anwendung. Es sind mithin alle nach der Dienstpragmatik abgeführten Verhandlungen in Disziplinarsachen, gleichviel, ob sie bei der zuständigen Dienstbehörde oder Disziplinarkommission oder bei einer anderen Behörde stattfinden, und alle darauf bezüglichen Eingaben, Vorstellungen und Berufungen der Parteien, dann Protokolle gebührenfrei; die Disziplinarerkenntnisse sind kein Gegenstand der Abgabe; Vollmachten, Zeugnisse und überhaupt Urkunden, welche ausschließlich für Zwecke des Disziplinär. Verfahrens gefordert werden, genießen nach Maßgabe der Be. stimmungen der Tarifposten 102, lit. b, und 117, lit. m, des Gebührengesetzes die bedingte Gebührenfreiheit. Bei den zuletzt erwähnten Urkunden ist nach Vorschrift des Punktes 5 der Vorerinnerungen zum Tarif des Gebührengesetzes an der Stelle, an welcher das Stempelzeichen angebracht zu sein pflegt, der Zweck der Urkunde und die Person, welcher l,e zu diesem Zwecke zu dienen hat, anzugeben. Für den Leiter des k. k. Finanzministeriums: Beck m, p. Nach dem Wortlaut dieses Erlasses entfällt daher in Zukunft die Beigabe von Stempelmarken in allen Disziplinär-angelegenheiten; ebenfalls sind allfällige Beilagen zu den Disziplinacrekursen stempelfrei. Wir machen unsere Mitglieder ganz besonders darauf aufmerksam, daß sie bei Ueberreichung von Rekursen gegen Disziplinarerkenntnisse auf diesen Erlaß Hinweisen, wenn man von ihnen die Abstempelung der Rekurse verlangen sollte. Korrespondenzen. Brixcn. (Ein übergeschnappter Verkehrs-Bündle r.) Unser Artikel vom 1. Mai hat seine Absicht nicht verfehlt. Wie eine giftige Viper schnellt so ein schwarzes Bürschchen als Korrespondent im „Oesterreichisch-ungarischen Eisenbahner" vom 1. Juni d. I. in die Höhe und läßt seine Jauche über uns herein. Dabei schreibt er aber so viel Unsinn durcheinander, daß ihm, wenn er seine schriftstellerische Fehlgeburt liest, selbst davor grausen wird. Wir möchten fast wetten, daß Herr Redakteur Tschulik diesen Artikel nicht gelesen hat, denn sonst hätte er ihn in dieser Fassung nicht zum Druck befördert. Das war so recht eine Lehrbubenarbeit. Wir gehen auf eine solche schriftstellerische Mißgeburt gar nicht ein, weil wir uns mit so dummen Leuten nicht abgeben wollen, sind aber herzlich froh, daß dieser Schreiber, der sich als Verkehrsbündler zeichnet, uns einen Moment hinter den Vorhang schauen ließ und wir die erregbare Stimmung im Lager der hiesigen Verkehrsbündler dadurch erkennen konnten. In ihrem Größenwahn haben diese Herrschaften noch manchmal auch etwas momentane ungewollte Ehrlichkeit, die wir dankend anerkennen wollen. Aber in seinem Schimpfen hat er sich doch etwas verstiegen und dabei seine Ohnmacht vergessen. Denn die Wahl der Vertrauensmänner, wozu sein Artikel hätte Agitation machen sollen, ist nicht zu seinen Gunsten ausgefallen. Von zwölf zu wählenden Vertrauensmännern sind zehn sozialdemokratische und nur zwei christlichsoziale gewählt worden» obwohl sie eigene Kandidaten aufstellten. Und diese zwei Gewählten haben nur ein und zwei Stimmen Mehr, heit. Während unsere Kandidaten im Maximum bis zu 167 Stimmen erreichten, hatten die Christlichsozialen nur 100 zu-sammengebracht. Da werden sie es wohl bald glauben müssen, wie sehr sie abgewirtschaftet haben. Und der Herr „Verkehrsbündler" wird uns ob dieses Wahlergebnisses wohl neuerdings grollen» was uns nur freuen kann. Brünn I. Vor zirka einem Jahr wurde nach Brünn e>n Herr versetzt, welcher derzeit auf dem Posten eines Heiz. hausvorstandeS sitzt und auf den Namen Inspektor F e i m a n n hört. Als er nach Brünn kam, liefen aus Heizhäusern, wo er vordem war, sehr ungünstige Informationen ein. Wir selbst sind wohl keine Utopisten, welche auf einen Vorstand warteten, von welchem unbedingte Personalfreundlichkeit verlangt werden könnte. Wir selbst wissen, daß ein Heizhausvorstand geradeso wie wir die Interessen der Bahnanstalt wahren muß, doch sollen hiebei die erlaubten Grenzen nicht überschritten werden. Ult s e r gutes Recht ist es, von einem Vorgesetzten die Einhaltung des ihn angehenden Absatzes 4 des § 20 der Dienstordnung verlangen zu können. Inwieweit dies der Fall ist, soll durch nachstehende Zeilen festgestellt werden. Kaum daß Herr F e i m a n n seinen Dienst in Brünn angetreten hat, sah er sich schon nach Bediensteten um, welche ihm Spitzel- und Zuträgerdienste leisten werden. Leider fanden sich einige solche Kreaturen. Nachdem er von diesen informiert worden ist, fing die Hetze — Der große russische Dichter Leo Tolstoi ist durch die Schriften „Ucficr die Ehe", 134 Seiten, „Das Ende eines Zeitalters", 87 Seiten, „Eines ist not!", 79 Seiten, per Band statt Kr. 1'20 nur 20 H., vertreten. — Die schöne Literatur gibt durch über 20 Autoren eine reiche Auswahl von Gedichten, Romanen und Novellen. — 8 Bände Max Kretzers „Ausgewiihlte Schriften" mit über 1000 Seiten, dauerhaft gebunden. Preis nur Kr. 2'40, fallen durch Ausstattung und Billigkeit auf. — A. Kuprin 8 Novellenband „Das Granatarmband und anderes" zeigt dem Leser das moderne Rußland in seiner Leidenschaft und Korruption. Und so könnten wir die Liste aller 64 angezeigten Bände nur rühmend besprechen. Um aber auch Freunde humoristischer Schriften für baS Angebot zu interessieren, führen wir zum Schlutz noch die heiteren Geschichten des Wiener Lehrers R. Hawel „Wie'S mir zu Hause geht" an. Preis statt Kr. l’20 nur BO H. Das „Kleine Busch-Album", ein starker Ouartband mit über 400 lustigen Bildern des größten deutschen Humoristen (Preii Kr. 4'60), dürfte in erster Linie als Ge-schenkband wirken. Da das AuSnahmSangebot nur bis 1. Juli 1914 Gültigkeit hat, bitten wir die Interessenten, dasselbe durch Postkarte bei der Unterzeichneten Buchhandlung zu bestellen. Zusendung erfolgt gratis und franko durch die Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand u. Komp., Wien VI/1, Gumpendorferstrahe 18. Mitteilungen der Zentrale. VerwaltungSkomitcesihnng am 12. Juni 1914. — I. Unterstützungen: a) H. IL, 25 Fälle, bewilligt 3150 Kr.: b) H. F., 1 Fall, bewilligt 100 Kr., 1 Fall zurückgestellt; c) Verein, 154 Fälle, bewilligt 2640 Kr., 28 Fälle abgewiesen, 1 Fall an die Ortsgruppe gewiesen, 1 Fall zurüügestellt. II. Rechtsschutz: 59 Fülle bewilligt. III. Eventuelles: 3 Rcchtsfälle bewilligt, 2 Ncchtsfälle abgewiesen, 1 Nechtsfall zurückgestellt. — Erledigung mehrerer Personalangelegenheiten und des vorliegenden Einlaufes. — Entgegennahme verschiedener Berichte, unter anderem über das Lebensmittelmagazin in Knittelfeld und über den Alkohvlgegnertag in Brünn. — Beschlußfassung über die Einberufung mehrerer Konferenzen. Zcntralausschusisitzung am 10. Juni 1914. — Fortsetzung der Beratung über die Aufteilung der Kandidaten in den Vorstand und in das Schiedsgericht der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsanstalt. — Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Vom Verwaltungskomitee der Zentrale zu erledigenden Agenden. — Erledigung des vorliegenden Einlaufes. Versammlungsanzeigen. In nachstehenden Orten finden Versammlungen statt: Brüx. Sonntag den B. Juli im Cafä „Zentral", 8 Uhr abends, Monatsversammlung. Weitzkirchlih. Monatsversammlung jeden ersten SamS-tag im Monat um 8 Uhr abends im Vereinslokal. Graz II. Montag den 6. Juli im Vereinslokal „Stadt-Fürstenfeld" Vereinsversammlung mit wichtiger Tagesordnung. Mitglieder, die Bücher entliehen haben, wollen diese dem Genossen Josef Grill retournieren. St. Beit a. d. Glan. Am 29. Juni um 10 Uhr vormittags in HofnerS Gasthaus Bahnmeisterversamm-lung. Ebeusee. Am 21. Juni um 8 Uhr abends in WendlS Gasthaus Jahresversammlung. ___________________ Sprechsaal. Mitteilung an die Ortsgruppcnfunktionnre. Wir bringen nochmals zur Kenntnis, das; ab 1. Juli 1914 alle neubeitretenden Mitglieder nur mit der Hinter« blicbenenunterstützungseinrichtung ausgenommen werden dürfen. Es ist von nun an notwendig, daß in die Aufnahmsscheine die genauen Geburtsdaten und der Charakter eingetragen werden. Durch falsche Informationen könnten sich bei einer Inanspruchnahme schwere Komplikationen ergeben. Bei dieser Gelegenheit bringen wir gleichfalls in Erinnerung. daß die Zentrale eine große Anzahl der Bücher von Adolf Braun („Die Gewerkschaft, ihre Entwicklung und Kämpfe") angetauft hat und in der Lage ist das Exemplar per Stück mir blotz Kr. 4°40 franko abzugeben. Dieser Buch sollte in keiner Bibliothek fehlen und ersuchen wir daher um dessen Ankauf. Der hiefür entfallende Betrag mutz per Erlagschein im vorhinein an unsere Administration eingesandt werten, Offene Anfragen. An die I. k. Staatsbahndirektion in Billach! In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß bei den Ober» Bauarbeitern der k. k. Bahnerhaltungssektion Selztal für sechs geleistete Arbeitsstunden (von 6 Uhr früh bis 12 Uhr mittags) nur fünf Arbeitsstunden verrechnet und ausbezahlt werden. Da die Oberbauarbeiter bei dem geringen Lohn nicht noch auf eine Stunde Arbeitslohn verzichten können, so bitten sie, eine k. k. Direktion möge anordnen, datz den Arbeitern für sechs faktisch geleistete Arbeitsstunden der gebührende Arbeitslohn auch unverkürzt ausbezahlt werde. " " Au die Generaldittktion der Südbahn in Wien! Mit Erlah vom 8. August 1913, Zahl 27.329/10, hat das ?. k. Eisenbahnministerium verfügt, datz die Lokomotivheizer und die auf solchen Posten verwendeten Arbeiter vom Oltobertermin 1913 an mit blauen Leinenblusen und blauen Leinenbeinkleidern zu beteilen sind. Nachdem dieser Erlah bei den k. k. Staatsbahnen bereits durchgeführt ist, so bitten die Lokomotivheizer der Südbahn, datz auch die Verwaltung der Südbahn diesem Erlaß ehebaldigst Rechnung tragen möge. Briefkasten der Redaktion. Böhmisch-Leipa, Strecke Böhmisch-Leipa-NöhrSdorf. Im § 42 des Gebührenregulativs wird verfügt, daß Wächter in Haltestellen für die Reinigung und Beheizung der Warteräume sowie für die Beleuchtung des Einsteigeperrons ein Monatspauschale von 2 Kr. zu erhalten haben. Eine andere Bestimmung gibt es unseres Wissens nicht. Wir raten Ihnen, im vor» geschriebenen Dienstweg um eine Entschädigung «izusuchen. — N. 91., Gmünd. Anonymes wird nicht beantwortet. — Hauser, Saaz. Wir sind nicht imstande, aus dem Schreiben des Sch. den Tatbestand herauszufinden. — Ober-Gerspiy. Es geht nicht, datz wir eine Wächtersfrau denunzieren, weil sie angeblich mehr bekommt als ihr gebührt. — Biirn. Zur Veröffentlichung nicht geeignet. — Triest. Verkehrskarten von Oesterreich-Ungarn erhalten Sie bei F r e y t a g u. Bernd t, Wien VII, Schottenfeldgasse 6 2. Für (ton Inhalt der In-eorato übernimmt die Redaktion und Administration keine wie Immer geartete Ver-e e entwortung. o e Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion und Administration keine wie Immer geartete Vor-o o entwortung. e e V 500 Kronen zahle ich Ihn«», wenn mein Wurzel-BrrtUßtt „VIin »Balsam" Ihre Hühneraugen, Warzen i-i und Hornhaut 1-1 nicht ins Tagen IchmerzloL entfernt. SBtei»: t Siegel samt Garantiebrief 1 Kt. 8 licnei Itx. *'60. Hunderte Lank« und aneitenitung*|*telBcn. KEMäNY, KASCHAU (Kassa) I. Postfach 18/715 (Ungarn.) RESTE. Ipfolgo halbjähriger Inventur verkaufe ich verschiedene Baum-woll waren in Resten unter dem Erzeugungspreis, und zwar: Kanafaso (Bettzeug), schöne Muster, licht u. dunkel. Oxforde (grobfftrbig) auf Hemden. Französische Zephlre für Hemden und Blusen. Blaudrucke für Hauskleider und Schürzen. Grlsetto für Röcke. Wolsse Weben für Unterwäsche und Anstattungen. Handtücher, Flanelle u. Barchente. Garantiert echtfärbigc u. waschechte Galantorieware. 1 Paket, enthaltend 85 bis 40 m schön sortierter Reste, K 13*50. Die Roste sind 8 bis 14 m lang. Versand per Nachname durch die Lelnenwaren-Weberel Ant. Marschik OlesshObel b. Neustadt a. d, Mettau. 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