Nr. 2506. IV. 1875. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese. ■m Inhalt r I. Ministerial-Erlaß, betreffend die Verpflichtung zur Pcrsolvirung der Dotationsmessen von Seite der im Gennße von Unterstützungen ans dem Religionssonde stehenden Seelsorger altgcstisteter Pfarrein II. Ministerial-Erlaß, betreffend die uuentgeldliche Ausstellung der Trauungsscheine für dauernd Beurlaubte und Reservemiinncr des k. k. Heeres und der Kriegsmarine zum Behufe der militärischen Evidenthaltung. III. Breviarium Romanum, Biblia sacra und Missale Romanum, sind bei den Mechitharisten in Wien um herabgesetzte Preise zu beziehen. IV. Anempfehlung des „Lese-bllchlein zum ersten Schulunterrichte von Golt." V. Anempfehlung des „Herders Eonversationslexikon" 2te Auflage. VI. Diiizesan-Nachrichten. I. Dcr Herr k. k. Statthalter hat unterem 11. August l. I., Nr. 11150, Nachfolgendes anher initgcthcilt: Der Herr Minister für Cultuö und Unterricht, hat über die Anfrage des hochwwürdigcn f. b. Ordinariates vom 7. April 1875, Z. 868, ob die Seelsorger altgestifteter Pfründen für die ihnen aus dem Ncligionsfonde gewahrten Unterstützungen, auch die, sonst dcr Kongrna-Ergänzung entsprechende Anzahl von Dotations-Messen zu pcrsolvircn haben — mit dem Erlasse vom 23. v. Mts. Z., 9427, folgendes mir eröffnet: In Betreff der an dem Vermögen des Religiousfondes haftenden Messeuvcrbindlichkcitcn gilt die grundsätzliche Bestimmung, daß diese Verbindlichkeiten durch die aus dem genannten Fonde ganz oder theilweisc dotirte Seelsorge-Geistlichkeit erfüllt werden. Da die den altgestiftcten Pfarren ans dem Religionsfondc zugewendeten bleibenden Unterstützungen einen Theil dcr Dotation derselben bilden, so geht cs nicht an, daß die in dem Gcnußc dieser Dotation stehende» kirchlichen Pfründner von dcr Berpflichtung zu Pcrsolvirung der dem Maße ihres Bezuges aus dem Religionsfondc entsprechenden Messeuvcrbindlichkcitcn losgezählt werden. Hievon wird der Wohlchrw. Diözesan-Clcrus mit dem in Kenntniß gesetzt, daß jene Seelsorger altge-stiftctcr Pfarren, welche im Gennße von Unterstützungen aus dem Religionsfondc stehen, unter Angabe des Unter-stützungsbctragcs so wie dcr Zeit, seil wann sic diese Unterstützungen genießen, um die Ausstellung von Dotations-mcsscnbögcn einzuschreiten haben. II. Die hochl. k. k. Statthaltern hat unterm 30. Aug. l. I., Nr. 12276, Nachfolgendes anher crröffnet: Das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht hat unterm 13. August 1875, Z. 12634, Nachstehendes anher erlassen: „Zufolge dcr bestehenden Vorschriften haben dauernd Beurlaubte und Reservemänner ihre Eheschließung bei dcr nächsten auf dieselbe folgende Controls-Vcrsammlnng mündlich unter Vorlage des Trannngsscheincs oder einer beglaubigten Abschrift desselben anzuzcigen, und ist die Thatsachc dcr Eheschließung von dem die Controls-Vcrsammlnng abhaltendcn Offizier in dem Militärpassc des betreffenden Urlaubers oder Rcscrvcmanncs an entsprechender Stelle anzumerken. Unter dem 24. Dezember 1872, Z. 15885, ist von Seite des Herrn Ministers des Inner» im Einvernehmen mit dem k. k. Finanz- und k. k. Landesverthcidigungs-Ministeriuin erklärt worden, daß die Trannngsschcinc, welche die dauernd Beurlaubten und Reservemänner des k. und k. Heeres und dcr Kriegsmarine nach ihrer Verehelichung den Controlsvcrsammlnngcn im öfientlichen Interesse zum Behufe der Evidenthaltung vorznlcgen haben, und welche von dcr Comission znrückbehaltcn werden, der Stcmpclpflicht nicht unterliegen, bei Ausstellung solcher Tran-nngsschcine aber an jener Stelle, wo das Stcmpclzcichcn angebracht zu sein pflegt, der Zweck dcr Urkunde mit den 4 Worten: „ausgefertigt für die militärische Evidenthaltung" anzugcben sein, wogegen aber Abschriften allgemein giltiger Trauscheine, wenn solche zu dem genannten Zwecke beigebracht würden, die Stempelfreiheit nicht zukäme, weil mir solche Urkunden gebührenfrei zu behandeln sind, welche zum Amtsgcbrauche ausgefcrtigt werden und nicht in den Händen der Parteien bleiben. Selbstverständlich darf ferner Seitens der Matrikenführer für die Ausfertigung der in Rede stehenden, zum Amtsgebrauche dienenden Trauungsschejne^ioß Ansfertigungsgebühr nicht in Anspruch genommen werden. Nach einer Mittheilung des k. k. Ministeriums für Landcsvertheidigung sind zahlreiche Beschwerden der dauernd Beurlaubten und Reservemänner vorgekommen, daß ihnen von einzelnen Matrikenführern die unentgeldliche Ausfertigung der Trauungsscheine, welche sie bei den Controls-Bersainmlungen behufs der Berichtigung ihres Grundbuchsblattes abzugeben haben, verweigert wurde." Um der Wiederholung solcher Beschwerden zuvorzukommen, hat das H. Ministerium für Cultns im Einvernehmen mit dem hohen Ministerium des Innern ungeordnet, eindringlich dahin zu wirken, daß die Matrikenführer die mehrerwähnten, aus militärischen Dicnstcsrücksichten, unerläßlichen stcmpelfreien Tranungsscheine, welche sich bloß als dienstliche Belege darstellen und der Partei nicht zurllckgegeben werden, unentgeltich ausfertigen, und auf denselben stets den Zweck durch den Beisatz „zum B c h n f c der militärischen E v i d e n t h a l t u n g" bezeichnen. Hievon werden die Herren Matrikenführer zur Darnachachtung in Kenntniß gesetzt. III. Die Congregatio» der Mechitharisten hat sich seit einigen Jahren von ihren Buchhandlungs- und Buch-drnckcrei-Gcschäften, mit Vorbehalt des Rechtes ihrer Verlags-Artikel, gänzlich zurückgezogen. Unter Anderen befinden sich am Lager: Breviarium romanum, 4 vol. 8. Roth und schwarz, 1855/56. Biblia sacra vulgatae editionis Sixti V. et Clementis VIII. Pont. M. auctoritate recognita. Editio nova, notis chronologicis, historicis, geographicis ac novissime philologicis illustrata. 8. maj. 1863; Missale romanum ex decreto SS. Concilii Tridentini editum, etc. Fol. 1862. Mit 3 Stahlstichen; deren Preise dic Congregation für einen doppelten guten Zweck um die Hälfte herabzusetzen bestimmt hat, damit dieselbe erstens den durch die Verwerthung der gesagten Bücher erhaltenen Betrag zur Deckung der wegen ihres Kirchenbaues gemachten Schulden verwenden, und zweitens die bedürftigen Kirchen und Geistlichen mit geringen Kosten sich diese Bücher anschaffen können. Die herabgesetzten Preise der oberwähnten Bücher sind folgende: Original-Preis: Herabgesetzter Preis: Biblia sacra . . . . . 5 fl. — kr. . 2 fl. 50 kr. Breviarium romanum . . . 10 „ 80 „ . . 5 „ 40 „ Missale romanum . . . 11 „ 10 „ . . 5 „ 55 „ „ „ auf Velinpapier . 14 „ 40 „ . . 7 „ 20 „ Abnehmer von 10 Exemplaren eines Werkes erhalten überdies 10 Prozent. IV. Im Verlage der Wagner'schen Universitäts-Buchhandlung zu Innsbruck ist in 4. vermehrter Auflage erschienen das „Lese büch lein zum ersten Schulunterrichte von Gott", herausgegeben von Josef Mösner, weiland Katecheten an der k. k. Mnsterhaüptschule zu Innsbruck. Da dieses 109 Seiten starke Büchlein für den Religionsunterricht in der 1. Klasse der Volksschulen gut verwendbar ist, und dasselbe nicht mehr als 20 kr. kostet, so werden die Herren Religionslehrer auf dasselbe hiemit aufmerksam gemacht. -ih$ V. In den Jahren 1854—1857 erschien im Verlage der Herder'schen Buchhandlung zu Freiburg im Brcisgau ein Conversations-Lexikon in 5 Bänden. Dieses Werk, ganz kirchlich gehalten, ist seit einiger Zeit in erfler Auflage vergriffen, wird nun in neuer, bis auf die Gegenwart fortgeführten, verbesserten Auflage herausgegeben Dasselbe erscheint in 4 Banden größten Octavformats oder in 50 Heften von 4—5 Bogen à '/, Mark und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Monatlich erscheinen 1—2 Hefte. Die Wohlehrw. Diözcsangeistlichkeit wird darauf aufmerksam gemacht. ^ 'VI.” KfroliV Diöcesan-Nachrichten. Herr Joses Altraann, Pfarrer zu Studeniz, wurde zum Fiirstbischöfl. Lavanter geistlichen Rathe, und Herr Mathias Stoklaa, Dekanats-Administrator und Pfarrer zu Mahrenberg, als Dechant des Dekanates Mahrcn-berg ernannt; Dem Herrn Franz Ferenčak wurde die Pfarre St. Bartelmii in Hochenegg; „ „ Josef Kukovec die Pfarre St. Andrii in Wind.-Biicheln, und „ „ Johann Sparhakl die Lokalie St. Oswald im Drauwalde verliehen. Herr Franz Ogradi wurde als Spiritual ins Priesterhaus nach Marburg berufen. Als Provisoren wurden bestellt: Herr Josef ltostaher zu hl. Maria in Polenschak; „ Michael Strašek zu Kerschbach; „ Martin Lapuh zu St. Judok am KoSjak; „ Michael liakoše zu Siiffcnheim, und „ Johann Berglez zu Kostrcinitz. Nebcrsctzt wurden die Herren Kaplane: Franz Geč als II. nach St. Georgen a. b. Stainz; Martin Napast als II. nach Luttenberg; Martin Meško als I. nach Saldenhofcn; Johann Vraz als I. nach Rohitsch; Jakob Pečnik nach St. Stefan bei Siißcnheim; Martin Jurkovič nach Leskovez; Markus Stukec als I. nach Luttenberg; Stefan Mohorko nach Hohenmauthcn; Franz Zdolšek nach Videm; Eduard Janžek nach Hörberg; Franz Leber nach St. Jakob in Dol; Simon Pichler nach Maxau; Martin Škerbec als I. nach Weitenstein; Franz Pole als I. nach Franz; Josef Černko »ach Laporje; Georg Bezenšek als Vikiir zu dilli; Josef Žičker als II. nach dilli ; Martin Sket nach St. Martin bei Schalleck; Franz Zmazek als I. zu St. Peter bei Marburg, und Alois Haubenreich als II. nach St. Peter bei Marburg. Wiederangcstellt als Kaplänc wurden die in den zeitweiligen Defizicntenstand versetzten Herren: Franz Polak als II. zu Trifali, und Anton Kavčič als II. zu Hochenegg. Anstellungen als Kaplane erhielten die absolvirtcn Herren Alumnen des IV. Jahrganges: Josef Muha zu St Jakob in Galizien; Anton Šijanec zu Lembach; Johann Bohanec zu Laufen; Gregor Hrasel zu Mahrenberg; Anton Inkret zu Leutsch, und Johann Stajnko zu Mtschach. r, * //^ In den Defizientenstand traten die Herren: Bartelmii Ciringer, Pfarrer von Siißenheim in den perpetuirlichen, und Franz Ozmec, I. Kaplan zu Luttcnberg in den zeitweiligen. Gestorben find die Herren: Georg Stuhec, Pfarrer zur hl. Maria in Polenschak am 31. Juli; Josef Turkuš, Pfarrer zu St. Michael in Merschbach am 7. August, und Michael Šantl, Defizientpriester in Marburg am 21. September l. I. Ausgeschrieben ist die Pfarre: Hl. Maria in Kostreinitz bi« zum 23. Oktober d. I. J. A. Lavanter-Grbinariat zu Waröurg, am 12. Oktober 1875. cii < , Ci rmmliitn. Flirstbischof. 3. M. PajkH Buchdruckerei in Marburg.