d e r zweiund dreißigsten Sitzung des ftaitu Lnndtnges zu Luibnch nm 23. Jllörj 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codelli, Landeshauptmann von Kram. — K. k. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme der Herren Abgeordneten: Golob, Kosler, Locker, Dr. Sup pan, Baron Mich. Zois. — Schriftführer: Vilhar. Tagesordnung: l. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 21. März 1863. — 2. Wahl eines Landesausschuffes. — 3. Wahl der hier zur Verstärkung des Landesausschuffes bei Besetzung der landschaftlichen Dienstposten bestimmten Landtagsmitglieder. — 4. Antrag des Dr. Toman auf Aufhebung oder Abminderung der Freischurfsteuer. — 5. Antrag des Landtags-Abg. Brolich auf Aushebung der politischen Sequestration der llovca- und Weißenfelser-Waldungen. — 6. Vortrag über den Rechenschaftsbericht des Landesausschuffes. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Minuten Vormittag. Mräsident: Ich eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer Vilhar liest dasselbe. — Nach der Verlesung.) Ist über die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig anerkannt. Der Herr Landtagsabgevrdnete Golob hat mich um einen zweitägigen Urlaub ersucht, da er dringende Geschäfte zu Hause zu verrichten hat. Ich habe ihm denselben bewilliget. Die Gemeindevorstehung von Sagor bittet mit Abhilfe wegen Vernachlässigung der Ortsschule durch den Schullehrer Georg Birtizh und um Entlassung desselben. Wird dem betreffenden Petitions-Comite zugewiesen. Ich gebe mir nunmehr die Ehre das Resultat der in der letzten Sitzung vorgenommenen Wahl von 5 Translatoren des Gemeinde-Gesetzes bekannt zu geben. Es würben 27 Stimmzettel abgegeben, die Majorität beträgt demnach 14. Mit absoluter Majorität sind gewählt worden: Herr Abg. Deschmann mit 25 Stimmen, Herr Dr. Bleiweis mit 25 Stimmen, Herr Abg. Ambrosch mit 24 Stimmen, Herr Abg. Vilhar ebenfalls mit 24 Stimmen. Zunächst erhielten Herr Dr. Toman 12 Stimmen, Herr Graf Ant. v. Auersperg 6 Stimmen, Herr Dechant Toman 5 Stimmen, Herr v. Strahl 5 Stimmen und die andern sind zersplittert. Es wäre demnach noch ein Translator zu wählen, deßhalb ersuche ich das h. HanS am Ende der Sitzung zur Nachwahl zu schreiten. XXXII. Sitzung. Wir kommen nun zur Wahl eines Mitgliedes für den Landesausschuß, und ich ersuche dieselbe nun vorzunehmen. (Rufe: Was wird gewählt? Der Ausschuß? Nach Abgabe der Stimmzettel.) Ich ersuche den Herrn Landesgcrichtsrath Kromer, und die Herren Abg. v. Langer und Ambrosch das Scru-tiniuni im Confcrenzsaale zur Gewinnung an Zeit vorzunehmen. (Die genannten Scrutatoren verlassen den Saal.) Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, ist es nicht gefällig auch noch die andern Wahlen inzwischen vorzunehmen, damit diese Herren sich auch betheiligen können, und dann das Scrutinium vornehmen zu lassen, die Wahl nämlich für den verstärkten Ausschuß. Präsident: Es kommt jetzt der Vortrag des Herrn Dr. Toman und dann die Wahl für den verstärkten Ausschuß. Ich ersuche den Herrn Dr. Toman, den am 14. März eingebrachten Antrag auf Aufhebung der Freischurf-steuer zu begründen. Abg. Dr. Toman: Wenn ein Staat, aus was immer für Gründen, in eine finanzielle Calamität geräth, so ist es stets zu besorgen, daß zur Rehabilitirung der Finanzverhältnisse nicht die fiscalischen und die nationalökonomischen Interessen in Widerstreit gerathen. Es ist dieß um so viel mehr zu besorgen, weil gewöhnlich in einem solchen unglückseligen Staatsvcrhältnisse die national-ökonomischen Rücksichten, auf denen doch die fiscalischen endlich bastrt sind, den fiscalischen verfallen, und endlich die fiscalischen dadurch selbst in der Grundlage erschüttert werden. 1 Dieser Satz hat sich so ziemlich allgemein in der Weltgeschichte gezeigt. Wenn wir diesen L-atz ans die österreichischen Verhältnisse anwenden, so finden wir, daß die Finanzcalami-tät, in welche Oesterreich in den letzten Jahren gerathen ist, nicht bloß in dieser Richtung die national-ökonomischen Rücksichten und Interessen gefährden zu beginnen scheint, sondern, daß die Gefahr um desto größer ist, als diese Finanzcalamität ein großer Factor selbst der gegenwärtigen Regierungsform war und geworden ist. Um in solchen Verhältnissen doch den wahren Schutz für die Interessen in national-ökonomischer und in anderer Beziehung zu finden, ist das einzige Mittel eine ausgiebige, angemessene und entsprechende Vertretung der Interessen in den einzelnen Richtungen. Es scheint auch, als ob dieser Gedanke die Staatsmänner Oesterreichs bei der Verfassungsfrage geleitet hätte, bei welcher die Interessen - Vertretung der Verfassung zu Grunde gelegt worden ist. Allein, wenn man die Interessen - Vertretung der Verfassung zu Grunde gelegt hat, so hätte man die richtigen und allgemeinen Interessen heranziehen und deren entsprechende Vertretung wahren müssen. Ich spiele in dieser Richtung auf die ständische Repräsentativ-Verfassnng Schwedens an, wo die einzelnen national-ökonomischen vorzüglich die Montan-Jyteressen durch die Körperschaft der Gewerken so vertreten sind, daß es nicht möglich ist, daß die fiskalischen Interessen dort die Montau-Interessen angegriffen und gefährdet hätten. (Die Scrutatoren erscheinen im Saale.) Ich bin kein besonderer Freund dieser ständischen Repräsentativ-Verfassungen, aber bedauern muß man, nachdem in Oesterreich die Interessen - Vertretung der Verfassung zu Grunde gelegt worden ist, daß nicht die Interessen in solcher Weise die Vertretung gefunden haben, als es für die vorzüglichsten Zwecke derselben nothwendig gewesen wäre. Ich muß bedauern, daß diese mangelhafte Vertretung wahrscheinlich der Grund war, daß in Oesterreich eines der ersten constitutionellen Gesetze, ein Finanzgesetz war, welches einen der wichtigsten Productions-Zweige, nämlich den Bergbau in seinem Kerne, in seinem Embryo angreift. Dieses Gesetz ist aber nicht einmal von der Regierung dem Reichsrathe vorgelegt worden. Die Regierung ist viel bedächtiger, viel umsichtiger, viel schonender zu Werke gegangen', als die gesetzgebenden Körperschaften cs mit dem Bergbau gehalten haben. Die Regierung hat eine neuere Besteuerungsweise, nämlich die Umänderung der Brutto-Besteuernng in dieNetto-Besteuerung, in die Reinertragssteuer, vorgelegt, und hat die Freischürfsteuer gar nicht tendirt; aber die gesetzgebenden Körperschaften haben die Marimalgrenze von 3% aufgehoben, und haben statt derselben die Einkommensteuer der ersten Classe, und eine höchst drückende Frei-schurfsteuer votirt. Dieses erste Gesetz ist das Gesetz vom 28. April 1862, welches im zweiten Paragraphs die Netto-Besteuerung, und im 3. Paragraphs die Freischnrfsteuer mit wenigen inhaltsschweren, folgenreichen und Nachtheil bringenden Worten aufstellt. Ich habe den Antrag beengt ans die Aufhebung oder Abmindernng der Freischurfsteuer. Dessenungeachtet werde ich mir erlauben, auch hinsichtlich der Netto-Besteuerung Einiges vorzubringen, weil eben die Gründe, die ich bei der Darstellung des Bergbaues in dieser Beziehung geben werde, auch rücksichtlich derFreischurf-Besteuerung sprechen. Ich habe den Antrag nicht auf die Umänderung der Netto-Besteuerung oder auf die Firirung derselben auf eine Marimalgrenze gestellt, weil ich eben denke, wenn die Staatsregierung sich veranlaßt fühlen wird, ans Grundlage des gemachten Antrages rücksichtlich der Freischurf-steuer die Initiative zu ergreifen, daß dann die Gelegenheit geboten sein wird, auch hinsichtlich der Netto-Besteuernng das Geeignete zu erzielen. Was die Netto-Besteuerung betrifft, so sind in Oesterreich zwei Perioden zu unterscheiden, d. i. die Periode vor dem 1. November 1854 und die Periode nach dem 1. November 1854. Vor der Periode vom Jahre 1854 galt der Grundsatz, daß der Zehntel Kübel des aufgebauten Minerales, als l. f. Frohne zu stürzen war. Dieses Zehntel erfuhr in der Länge der Zeit einige Ausnahmen, auch in unserem Lande speciell, it. z. hinsichtlich einzelner Mineralien. Mit dem neuen Bergwerks - Abgaben - Gesetze ist eine Umänderung eingetreten, und es ist die Frohne vom frohnpflichtigen Erzeuger im Bergbau von \$% auf 3%, tut Hüttenwerk von 3% auf ?>% gesetzt worden. Im Jahre 1856 wurde aber diese Letztere von 3^ wieder auf 3% erhöht; dieses war die Brutto-Besteuerung. Die Brutto-Befteuerung hatte vorzüglich diese Schattenseite, daß die größer» Werke, welche ihre Existenz auf reiche Erzlager gegründet hatten, welche mit geringen Gestehungskosten abzubauen sind, die Erze also um einen kleinen Preis in der Hand hatten, gegenüber andern kleineren Werken, welche nur mit großer Mühe Erze gewinnen können, im außerordentlich großen Vortheil waren, und daß die Frohne im geraden Verhältnisse mit den Gestehungskosten stieg, so daß je günstiger ein Bergwerk schon an sich selbst gestellt war, desto mehr noch durch die Frohne begünstigt wurde. In dieser Beziehung möchte ich nur ein Beispiel aus unserem Vaterlande anführen. Im Jahre 1861 zahlten die freiherrlich Zoiö'schen Werke in Oberkrain von den 52.119 Ctnr., welche sie in den Gestehnngskosten mit 41 kr. zu Jauerburg, und 47 fr. pr. Ctr. zu Feistritz in der Wochein gewonnen haben, an halber Frohne im Ganzen zusammen 575 fl. 32 kr. Die Gewerkschaft Sava hingegen zahlte für 182.416 Ctr. zu den Gestehungskosten mit 18 kr. pr. Ctr. an ganzer Frohne 1736 fl. 86 kr., Sava zahlte also von 1000 (Etat. Erz 9 fl. 52 kr. an ganzer Frohne, und die freiherrlich Zois'schen Werke von 1000 (Etat. mit der halben Frohne 11 fl. 4 kr., also über 15^ mehr als Sava. Wenn man zu diesen noch die Bergwerke zu Kropp, Steinbüchel und Eisnern in Betracht zieht, welche das Erz mit 80 kr. bis 1 fl. gewinnen, so zeigt sich, daß diese 30 % mehr, als die Gewerkschaft Sava bezahlten. Noch greller ist dieses Verhältniß, wenn mau die kärntnerische und steierische Eisen-Industrie im Verhältnisse zur kraiuerischeu in Betracht zieht. Die Kärntner und Steirer gewinnen ihre Erze mit 17 bis 35 kr. in der Grube, also durchschnittlich mit 26 kr., an der Hütte haben sie solche mit 19 — 44 kr., also durchschnittlich 31 — 32 kr. Welch ein ungeheueres Wißverhältniß von unsern Erzpreisen, wo wir bis 1 fl. hinauf steigen und an der Hütte dann bis mehr als 1 fl. Die Brutto-Besteuernng hat also namentlich in unserm Vaterlands, wo die Erze mit nnverhältnißmäßig höheren Preisen nur zu erringen sind, außerordentlich hart getroffen. In dieser Richtung ist daher die gegenwärtig mit dem besagten Gesetze getroffene Retto-Besteuerung als ein Fortschritt anzusehen, und nnrb namentlich unserm Vater-lande zum Vortheile gereichen. Allein ein großer Nebelstand ist bei der Netto-Be-steuerung noch darin gelegen, daß, tvte ich schon früher erwähnt habe, darin keine Marimalgrenze gesetzt worden ist. Das Ministerium hat die Marimalgrenzc von b% angenommen, die beiden Häuser des h. Reichsrathcs aber haben dieselbe verworfen, und haben die unbeschränkte Einkommensteuer I. Classe auf die Bergbau-Erträgnisse gesetzt. Dadurch ist schon Heuer mit der erhöhten Einkommensteuer auch die Netto-Besteuerung von Bergwerks-Producten ebenfalls gestiegen. Es ist interessant zu sehen, wie es mit der Bergwerksbesteuerung in andern Ländern aussteht. In Großbrita-nien und in den Unionsstaaten Nordamerikas gibt es keine Bergwerksabgaben, in Belgien werden 3# gezahlt; in Baiern, Sachsen ^%, in Frankreich ebenfalls 5^, in Preußen sind ste auf festgesetzt worden, die aber noch von Jahr zu Jahr heruntergesetzt werden, und wie in letzter Zeit zu hören war, ist die Besteuerung in Preußen, vielleicht gerade aus Demonstration gegen Oesterreich gänzlich aufgelassen worden. In welcher Gefahr steht also die österreichische Eisen-Industrie gegenüber der preußischen, weil sich solche berühren, und cs ist die Gefahr schon constatirt, weil die Erzeugnisse anderer Länder aus unsern Märkten der einheimischen Eisen-Industrie den Vorrang ablaufen. Wenn überhaupt die Marimalgrenze wünschenswerth ist, so ist das insbesondere hinsichtlich unseres Bergbaues der Fall gewesen, weil der Bergbau in unserem Vaterlande an natürlichen und künstlichen Uebeln sehr kränkelt, und demselben nicht bloß eine gleiche Besteuerungsweise mit andern Erwerbszweigen, sondern eine Schonung nothwendig ist, damit sich die Eisen-Industrie erholen und erstarken kann. Es würde mich zu weit führen, alle die statistischen Daten aufzuzählen, um zu beweisen, daß in Kram die Bergwerksverhältnisse besonders mit ungünstigen Territo-rial-Verhältnisscn zu kämpfen haben. Ich habe mir in dieser Beziehung schon neulich erlaubt, einen ausgezeichneten Vortrag des Herrn Berg-commissärs Ritter v. Fritsch auf den Tisch des h. Hauses für die hochverehrten Herren Mitglieder desselben niederzulegen, weil in demselben die Daten vollständig und klar auseinander gesetzt sind. Ich enthalte mich daher, in dieselben näher einzugehen, weil ich überzeugt bin, daß die Herren sich derlei aus der Broschüre geschöpft haben. Ich möchte nur ein kleines Resume aus diesen Daten anstellen. Diese bestehen vorzüglich in der Betrachtung, daß namentlich bei der Eisen-Industrie in 20 Bezirken sich 24 Wersuntcrneh-mungen theilen, woraus es ersichtlich ist, was für eine ungeheuere Zerstreutheit, Zerfahrenheit oder Dilatation in den einzelnen Erzen, wie ste in der Lage gelagert sind, in Kram vorherrscht!, daß in dieser Beziehung dem Lande Krain kein anderes nahe kommt. Diese Zerstreutheit findet ihren Beleg in den ab-normen Verhältnissen hinsichtlich der in Krain auf die Eisenerze gelagerten Tagmassen zu der Gesammtzahl der Belehnungen, zu welchen Belehnungen die Tagmassen 64 % ausmachen. Diese Tagmassen stehen in enger Verbindung mit dem ganz eigenthümlich geognostischen Vorkommen der Eisenerze in Krain. Wenn wir diese zuerst bezüglich Oberkrain's ins Auge fassen, so finden wir, daß in Oberkrain vorzüglich Bohnenerze, in dem Alpenkalk, in den Zerklüftungen, in Höhlen tief eingelagert unter dem tauben Schotterund Kalk-gerölle in dem zähen Lehm vorkommen, so daß oft in solchen Tiefen von 100 Klftrn. man erst auf Erz stoßt, oft auch vergebens nach demselben mit vielen Kosten sucht. Es hat sich einmal ein Bergmann ausgesprochen, daß man wohl in Oberkrain Prämien auf die schwierige Gewinnung der Erze aussetzen, und nicht einmal Massen-gebühren abverlangen sollte. Diese Erze sind hüttenmännisch nicht unter die bestgearteten zu zählen. Sie geben höchstens 30 — 50 % gjfen. Solche Klüftengürtel sind vorzüglich in der Wochein, welche vorzüglich das Eisenwerk zu Feistritz mit dem nothwendigen Erze versorgen. Dann zieht sich eine solche hohle Gürtel-Zerklüftung von der llovca innerhalb der Bezirke Radmannsdorf und Lack, und versorgt vorzüglich die Werke zu Kropp, Steinbüchel und Eisnern. Eine einzige Ausnahme ist hinsichtlich der Erzgewinnung in dieser Richtung, und zwar vorzüglich im Kronauer Bezirke, wo die Werke von Sava und auch die nachbarlichen von Jauerburg den Spath-Eisenstein in günstigeren Verhältnissen, als ich früher sagte, die ersten mit 18 kr. die andern Gewerkschaften aber mit 41 kr. gewinnen. Nicht weniger ungünstig- sind die Gewinnungs-Verhältnisse auch in Untertram. Die Erze in Unterkrain kommen gewöhnlich int Dilnviallehme vor, und liegen nicht tief in der Bodcnschichtc; sie werden fast in der Art und Weise wie die Grundbirnen aus der Erde gewonnen, oder werden mittelst geneigter Schächte, weil der Thon oft 25 Klftr. in die Tiefe geht, zu Tage gebracht. Ans dieser Zerstreutheit der Erze in Unterkrain ergibt sich nothwendig die Folge, daß man ungeheuere Ter-raine occupiren muß, um hinlänglich Erze für eine Eisenwerks-Unternehmung zu gewinnen, da man nur höchstens auf 1 □ Klftr. 3 Ctr. Erz gewinnen kann. Hiezu kommt, daß der Schnee- und Regenfall das Erzgewinnen nicht immer zuläßt. Temporäre Bebauung des Bodens, Entschädigung der Grundbesitzer, hohe Frachten, Verschiedenheit der Erze, welche ungleichartiges Roheisen geben, Alles das zeigt hinlänglich, wie unvortheilhaft und schwierig daS Gewinnen der Erze in Unterkrain ist. Aus alleit diesem läßt sich der Schluß ziehen, daß der Eisen-Erzbau in Krain nicht ein lokalistrtcr, sondern fast wahrhaft ein ambulanter ist, und Gewerkschaften, welche sich auf einige Zeit den Erwerb sichern wollen, ungeheure Massen sich sichern müssen, trat ihre Werke damit bedecken zu können, währenddem die Werke in anderen Ländern sich mit wenig Massen begnügen und Garantien für den günstigen Stand und Deckung durch Erze haben. Nicht weniger zerfahren und zerrissen ist der Kohlenbesitzstand, der Steinkohlcnbesitzstand. In dieser Beziehung leidet aber unser Vaterland an eigenthümlichen Erscheinungen. ES wird vielleicht verhältnißmäßig nicht in einem einzigen Lande Oesterreichs eine solche Masse von Steinkohlen in der Erde gelagert liegen, als in unserm Vaterlaude, aber auch in keinem andern Lande ist der Absatz derselben ein so schwieriger, was theils von den mangelhaften Communicatiönsmitteln, theils von der sehr geringen Industrie in unserm Vaterlande herrührt. Wenn nun also die Steinkohlenbergwerk-Besitzer große Massen von denselben erhalten, so vegetiren ste r doch nur mehr, weil sie nicht hinlänglichen Absatz für ihre Steinkohlen finden. Daß deßwegen auch die Freischürfe auf Steinkohlen sich in solchem Mißverhältnisse befinden, ist ganz natürlich und erklärlich; die Besitzer der Freischürfe auf Steinkohlen, namentlich z. B. im Bezirke Senosetsch, Sessanna und in Oberkrain in der ganzen Save-Ebene müssen entweder dieselben verlieren oder mit großen Freischurfsteuern aufrecht erhalten. Die andern Mineralien, Blei, Kupfer, Zink kommen weniger in Betracht, weil die Ausbeute derselben in Kram nicht von so großer Bedeutung ist. Ans dieser oberflächlichen Betrachtung geht schon hervor, daß, was ich früher behauptet habe, Krams Eiscn-und andere Mineralien-Jndnstrie an besonderen künstlichen und natürlichen Uebeln kränkelt, und daß die Freischurfsteuer in diesem Lande drückender, ungebührlicher und nachtheiliger wirken wird, als in irgend einem andern Nachbarlande, namentlich auch in den Nachbar - Alpenländern, welche besser und günstiger gestellt sind. Wenn ich nun noch die Gewinnung der Erze in Oberkrain in weitere Betracht ziehen möchte, so dringt sich mir die Erscheinung auf, daß hier die Bohnenerze, vermöge der dargestellten Beschaffenheit des Terrains, aus welchem sie gewonnen werden, nicht von großen, von Gewerkschaftsunternehmungen abgebaut werden, oder daß wenigstens nicbt die Schürfung von denselben zuerst beginnen wird. Es sind arme Leute, welche in den Bergen wohnen, welche sich zum Verdienste, zum Taglohne mit dem Erzbau beschäftigen. Wenn nun ein solcher mit einem Frei-schurfe beginnen soll, für welchen er 20 fl. zahlen muß, so ist er factisch nicht in der Lage, diese 20 fl. zu erlegen , er kann den Erzbau nicht beginnen, und es werden die meisten solcher Baue, welche später durch Associirung mit Gewerken, durch Fundirung von Capitalien eines Andern, ergiebige Erzgruben geworden wären, gar nicht angefangen werden, und so erscheint der Bergbau in Oberkrain im Embryo, in seinem Beginne,. erstickt. Dem: es ist nicht anders möglich nach dem bestehenden Berggesetze, als mit der Schnrfbewilligung sogleich den Frei-schurf anzumelden, welchen Freischurses gemäß man nach §. 31 des Berggesetzes das Recht erhält, innerhalb eines horizontalen Kreises, dessen Halbmesser 224 W. Klftr. beträgt, und dessen Mittelpunkt das Schurfzcichcn ist, mit Ausschluß jedes Andern zu üben. Wenn ich mich sichern will, daß nicht ein Anderer über meinen Schnrf gebieten und mich erposesstoniren kann, so bleibt nichts anderes übrig, als einen Freischurf anzumelden, und da verfällt man schon der Freischurfsteuer. Ich habe nicht umsonst gesagt, daß die Freischurf-steucr in unserm Vaterlande eine außerordentlich nachthei-lige Wirkung haben wird. Ich werde dieses mit Ziffern belegen, welche ich von der löbl. Berghauptmannschaft durch Güte des Herrn Ritter v. Fritsch erhalten habe. Am Schluffe des Jahres 1861 zählten wir in unserm Vaterlande an Freischürfen 567, welche sich noch in den ersten Monaten des Jahres 1862 erheblich vermehrten. Am 1. Mai 1862 mit dem Beginne der Wirksamkeit des Gesetzes sind die Freischürfe schon auf 187 herunter gefallen, gegenwärtig sind derselben nur noch 126. Es ist zu befürchten, daß die Freischürfe von Semester zu Semester abnehmen werden. Die Wirkung der Freischurfsteuer, welche man vorzüglich in die Hebung der Feldsperre und Vermehrung der Finanzen gelegt hat, hat eine ganz andere Folge gezeigt, nämlich die Unterdrückung des Bergbaues, namentlich des Kleinbergbaues, und das Ergebniß der Freischurssteuer in Kram steht jetzt auf 1260 fl., was in keinem Verhältnisse zu jenem Nachtheile steht, welchen das Land und die Finanzen dadurch erfahren, daß man ohne dieser Steuer aus diesen Freischürfen Erz abgebaut, daß man Maffengebühren, und noch andere Reinertragsstenern gezahlt hätte. Es bleiben nur noch mehr übrig die allgemeinen Punkte, welche man für die Freischurfsteuer aufgestellt hat, und die Widerlegungen, welche vorzüglich sich dagegen aufstellen lassen, anzuführen. Man sagt, der Frei-schürfer hat das Recht gleich dem belehnten Massengebührenbesitzer, das Recht abzubauen. Dann führt man an, die Hebung der Feldsperre, die Beseitigung des Mißverhältnisses der Freischürfe mit den Bergwerksmassen, welche, wie 1 zu 8 stehen, dann die Leichtigkeit ihrer Occupirung nnd der bergbehördlichen Jnvigilanz und endlich die Finanzquellen. Allein dagegen läßt sich wohl anführen, daß wenn man beabsichtigt hat, durch die vielen Freischürfe und durch die Auflage der 20 fl. auf jeden Freischurf eine große Steuervermehrung herbei zu führen, daß man sich aber sehr verrechnet hat, nachdem bei der Rücklegung der Freischürfe das finanzielle Ergebniß ein sehr kleines in ganz Oesterreich, besonders in Krain, sein wird. Was die Feldsperre betrifft, so läßt sich einwenden, daß die reichen Freischursbesitzer die Feldsperre noch aufrecht erhalten werden; dann ist die Freischurfsteuer eine ungeheure Ungerechtigkeit, wenn man annimmt, daß Neubauten steuerfrei sind, Freischürfe aber, welche doch nur erst Hoffnungsbauten sind, schon besteuert werden, so daß es den Anschein hat, währenddem anderwärts nur reelle Objecte besteuert werden, hier schon die Absicht und Hoffnungen besteuert sind. Bezüglich der Jnvigilanz der Behörden läßt sich die Steuer nicht rechtfertigen, in dieser Beziehung muß nun das Berggesetz die bezügliche Aenderung erfahren. Aus diesen Gründen babe ich mir daher erlaubt, auf Aufhebung der Freischurfsteuer zu beantragen, oder mindestens auf die Herabsetzung derselben auf 6 fl. 30 kr., in welchem Betrage auch die Massengebühren bestehen. Damit jedoch einzelne Länder noch eine verdiente Begünstigung oder Berücksichtigung gleich der Massengebühren erfahren können, so habe ich meinen Antrag auch dahin ausgedehnt, daß hinsichtlich der Freischurfsteuer die a. h. Entschließung vom 5. August 1859 auch Geltung haben könnte, daß dort, wo sehr schwierige Frei-schürfc betrieben werden sollten, auch selbst die verminderte Freischurfsteuer mir im halben Betrage eingehoben werde. Wenn wir ferner nun nach andern Ländern blicken, so finden wir wieder in keinem einzigen Staate ein Co-rollar für die Freischurfsteuer. Oesterreich wäre berechtigt und würde finanziell gut thun, die Freischurfsteuer aufrecht zu erhalten, wenn der österreichische Bergbau gleich günstig oder günstiger wäre, wie der Bergbau anderer Länder. Er ist es aber nicht und namentlich die Calamitä-ten der letzten Jahre beweisen und fordern, daß der Bergbau überhaupt und insbesondere in diesem Lande eine Schonung erfahre. Der Bergbau ist so besteuert, wie kein anderer Productionszwcig. Zuerst sind mit Schwierigkeiten und mit Auslagen die Schurfbewillignng und die Freischürfe zu erwerben, dann zahlt man die Massengebühr von 6 st. 30 kr., dann kommen die Frcifahrungs- oder Lagerungskosten, welche sehr bedeutend sind, dann kommt die Reinertragssteuer, und jetzt die Freischurfsteuer mit 20 fl. —• Vier bis fünf Besteuerungsarten für ein einziges Product, bevor es eben in den Handel tritt! Der Besitzer von Grund und Boden zahlt mir eine Steuer, und weist er nach, daß er keinen Ertrag gehabt hat, so wird ihm diese abgeschrieben, demjenigen aber, der die Freischurf-stcner zahlt, wird nichts abgeschrieben. In welcher uuver-hältnißmäßigen Höhe steht also die Bergwerksteuer zur Grundsteuer und zu allen andern Steuergattungen, obwohl gerade die Bergwerke eine besondere Schonung verdienen, weil die Unternehmung im Bergbaue keine so berechenbare ist, als irgend eine andere Unternehmung, indem man Capital, Zeit nnb Kraft hinein legt in die Erde, und oft nichts als Verlust aus derselben zieht. Mau hat daher erwarten können, daß alle Körperschaften, welche berufen sind, in unserm Vatcrlande hinsichtlich des Bergbaues zu wachen, und Fürsorge zu tragen, auch zu rechter Zeit am geeigneten Orte für die Äbminderung der Freischurfsteuer sprechen werden. Es war erfreulich, daß eine hier bestehende Körperschaft, die juristische Gesellschaft das Ihrige gethan hat. Aber ich bedauere zu vernehmen, daß die'Handels- und Gewerbekammer, die ein Interesse daran hat, eine von einem Wcrkdirector in Oberkrain, der Referent in dieser Richtung ist, in dieser Beziehung eingereichte Schrift nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt, sondern lediglich ad acta gelegt hat. Dieses, meine Herren, hat mich vorzüglich aufgerufen, die Pflicht zu übcruehmen und dem Landtage den Antrag zu stellen, welchen ich die Ehre hatte, einzubringen, daß der Landtag erklären solle, daß die eingeführte Freischurf-stcuer die vaterländischen Bergbau-Verhältnisse wegen des eigenthümlichen Terrains sehr empfindlich bedrohe, und daß die Regierung im h. Reichsrathe zur vcrfassungsmäs-stgen Behandlung ein Gesetz einbringe, auf Aufhebung oder Abminderung der Freischurfsteuer mit Rücksichtnahme auf die Norm vom 5. August 1859. Ich empfehle dem b. Hause die Annahme meines Antrages und stelle schließlich hinsichtlich der Behandlung den Antrag, daß dieser Antrag einem Comite aus 5 Mitgliedern, welches neu zu wählen ist, zugewiesen werde. Sollte nicht ein Comite aus 5 Mitgliedern beliebt werden, so würde ich ein Comite von 3 Mitgliedern beantragen, und stelle an das dießbezügliche Comite noch den Wunsch, es möge sich mit seiner Arbeit beeilen, um noch im Lause dieser Session mit dem Berichte vor das h. Haus zu treten. Präsident: Nach der so eben vernommenen Begründung des Antrages durch den Herrn Antragsteller, stelle ich dem §. 18 der Geschäftsordnung gemäß an das h. Haus die Anfrage, ob dieser Antrag einem Ausschüsse, u. z. entweder einem schon bestehenden oder einem erst zu bestellenden Ausschüsse, zur Vorberathung und Berichterstattung zu überweisen sei. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Antrag einem Comite zugewiesen werde, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Weiters bringe ich den Antrag zur Äbstimmuug, daß dieses Comite aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe. Wenn das l>. HauS damit einverstanden ist, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Dieser Antrag ist gefallen. (Abg. Toman: Ich bitte den Antrag aus 3 Mitglieder zu stellen.) Ich bringe den Antrag auf 3 Mitglieder zur Abstimmung. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Der Antrag, daß das Comite aus 3 Mitgliedern zu bestehen habe, ist angenommen. Zur Wahl der 3 Mitglieder werden wir später schreiten. Die vorgenommene Wahl eines LaudesauSschuffes hat folgendes Resultat gegeben: Von 31 Stimmen sind auf Herrn Dr. Suppan 27 Stimmen gefallen. Herr v. Strahl erhielt 4 Stimmen. Es ist somit Dr. Suppan mit einer eminenten Majorität zum Landesausschusse wieder gewählt. Ich ersuche nunmehr zur Wahl der 4 Landtags-Mitglieder, welche zur Verstärkung des Landes-Aus-schusscs bei Besetzung der landschaftlichen Dienstposten bestimmt sind, und zweier Supplenten zu schreiten. (Rufe: Separat!) Ich ersuche die drei Herren, welche bereits die Gefälligkeit hatten, auch dieses Scrutinium zu übernehmen. (Die Scrutatorcn verlassen den Saal.) Nachdem der vom Herrn Abg. Brolich angebrachte Antrag hinlänglich unterstützt worden ist, so bitte ich, denselben nunmehr zu begründen. Abg. Brolich: Ich würde meine Anträge, die ich neulich wegen Aufhebung der politischen Sequestration und wegen Auslassung der l. f. Reservate auf Hoch- und Schwarzwaldungen gestellt habe, nur mit kurzen Worten berühren, wenn sich nicht neulich schon Stimmen ergeben hätten, daß mein Antrag nicht zur Sache gehörig, nämlich mit der Gemeinde-Ordnung nicht in Verbindung stehe, und wenn diese Ansicht nicht selbst in der Laibacher Zeitung vertreten worden wäre; dieses zwingt mich noch etwas näher in die Sache einzugehen. Ich erlaube mir vor Allem aus der Kundmachung, mittelst welcher die politische Sequestration der Ilovoa- Waldungen verhängt wurde, einen einzigen Artikel vorzulesen. Dieser heißt: „Der politische Sequester in der Person des k. k. Försters Alois Wede tritt mit 1. Februar 1854 in die volle Ausübung seiner bezüglichen Amtspflichten. Von dem gedachten Tage angefangen, bleibt daher die Ausübung aller Eigeuthumsrechte dritter Personen in Den sequestrirteu Waldungen suspendirt und Niemanden mehr gestattet, Forstproducte, seien sie nun schon bereits vor, oder erst nach Beginne der Sequestration gewonnen, ohne Bewilligung des genannten Forstverwalters aus den Wal-, düngen auszuführen". Meine Herren, ich glaube, daß dieser Satz hinlänglich beweist, daß mit dieser Kundmachung ein Ausnahmszustand proclamirt wurde, ein Ausnahmszustand, welcher die Ausübung sämmtlicher Eigenthumsrechte in den bezüglichen Waldungen für unbestimmte Zeit suspendirt. Ich frage nun, wenn die Suspension der Ausübung der Eigeuthumsrechte erfolgt, ob mit diesem Gesetze noch die freie Vermögens-Verwaltung möglich ist? Wir haben aber in dem §. 28 der Gemeinde - Ordnung im Artikel 1 beschlossen: „Die freie Verwaltung des Gemeindevermögens und ihrer auf den Gemeindeverband sich beziehenden Angelegenheiten". Ich habe damals gesagt, daß mein Antrag vollkommen mit der Gemeinde - Ordnung in Verbindung stehe, ich habe ihn deßwegen eingebracht, weil ich geglaubt habe, daß die freie Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, so lange die Sequestration aufrecht erhalten wird, eine Unmöglichkeit sei, deßwegen habe ich schon damals gesagt, wie ich gehört habe, das gehöre nicht zur Sache: Wer das meint, der muß auch annehmen, daß die Bezirke, in denen die Sequestration fortbesteht, nicht zum Kronlande Krain gehören, daß für sie die Gemeinde-Ordnung nur ein todter Buchstabe und nicht in Wirklichkeit bestehen solle. Ich will aber nur noch weiter erwähnen, wie diese politische Sequestration eingeführt wurde; sie wurde vor- crf} verhängt über die Bezirke Lack und Radmannsdorf namentlich über die Jelovca-SBdbuttgen. Nun sind aber meiner Meinung nach die Ortskundigen darüber einig, daß die Jelovca-SMbting eigentlich nur im Bezirke Radmannsdorf bestehe; die Waldungen des Bezirkes Lack gehören eigentlich gar nicht zur Jelovca-Waldung. Man hat mir aus guter Quelle mitgetheilt, wie es eigentlich dazu gekommen ist, daß auch der Bezirk Lack mit dieser Verfügung beglückt wurde. Es heißt, es fei vor der Einführung der Sequestration von einem Beamten der Bezirk Lack und dessen Waldungen bereist worden; die Leute sind bezüglich ihrer Waldungen vernommen und gleichsam hingeleitet worden, zu erklären, daß ihre Waldungen zur Jelovca -Waldung gehören; diese Erklärung wurde protokollirt, und in Folge dieser Erklärung mußte dann die Sequestration natürlich auch auf den Bezirk Lack ausgedehnt werden. Es scheint aber jedenfalls, daß ein Mißgriff geschehen ist. Der Bezirk Lack hat jetzt fteilich nach langen und langen Wegen und vielen Beschwerden es dahin gebracht, daß die Sequestration im ganzen Bereiche dcö Lacker Bezirkes aufgehoben wurde, ich will dazu noch bemerken, daß nicht nur die Landesregierung, sondern auch das Ministerium in dieser Beziehung willfährig gewesen sind. Nun ist die politische Sequestration auch im Bezirke Radmannsdorf über viele Waldabtheilungen, wenn sie auch ein Ganzes der Jelovea-Waldung bilden, verhängt worden, über Abtheilungen, deren Besitz früher garnicht streitig gewesen ist, wo von Devastationen gar keine Rede war, wo keine Gefahr vorhanden war, daß die öffentliche Ruhe gestört oder Gewaltthätigkeiten vorfallen; allein bei der Taufe wurde der Name Jelovca gegeben, und dieser mußte alle Folgen auf sich nehmen, welche mit der Sequestration verbunden waren. Einige Monate später, und zwar im Dezember 1854 wurde die politische Sequestration auch über die Weißenfelser Waldungen verhängt; diese erstreckte sich strenge genommen, bloß über die Weißenfelser Waldungen; da entsteht nun die Frage, wie die Lengenfelder Gemeinde dazu gekommen ist, daß auch ihre Waldungen in die politische Sequestration gezogen worden. Es ist bekannt, daß die Insassen der Lengenfelder Gemeinde Unterthanen der ehemaligen Herrschaft Lack waren, daß ihr ganzer Grundbesitz, folglich'auch ihre Waldungen, niemals zur Herrschaft^ Weißenfels gehört haben, dennoch wurde die politische Sequestration von Aßling bis an die Grenze Kärntens verhängt, ohne Rücksicht, ohne nähere Erhebungen, ob die Waldungen der Gemeinde Lengenfel d auch zu den Weißenfelser Waldungen gehören. Ueberhaupt scheinen die damaligen Berichte über die Drohungen von Gewaltthätigkeiten, über die Devastationen, die Teufel etwas zu schwarz gemahlt zu haben. (Heiterleit.) Deßwegen sind die politischen Behörden auch irre geführt worden, und meiner Meinung nach etwas zn weit gegangen. Was ist die Folge von Verhängungen der Sequestration, die schon in ihrem Entstehen nicht ganz begründet war? Der Zweck der Sequestration war eigentlich nur ein forstpolizeilicher, es sollte ein forstpolizeiliches Provisorium errichtet werden, um Gewaltthätigkeiten vorzubeugen, um die Ordnung und Ruhe nicht stören zu lassen; allein man ist in dieser Beziehung etwas zu weit gegangen, weder im Lengenfeld, noch im Bezirke Lack sind Gewaltthätigkeiten vorgekommen, eine Ruhe war nie gestört, eine Störung war nie zu besorgen. Wahr aber ist, daß im Bezirke Radmannsdorf bedeutende Devastationen, aber auch nicht in dem großen Umfange vorgefallen sind; dort mag auch die Sequestration in ihrer Einführung eilte sehr begründete gewesen sein, allein tu die Ewigkeit dürfte sie doch nicht bestehen, deßwegen ich meinen Antrag gestellt, daß dieser Sequestration sobald möglich ein Ende gemacht werde. Ich will nur noch bemerken, daß die politische Sequestration im Bezirke Radmannsdorf bereits über 9 Jahre, und im Bezirke Kronau über 8 Jahre dauert, und wenn man mir eingewendet hat, mein Antrag sei nicht an der Zeit, so frage ich nun, wann wird denn die Zeit kommen, daß wir sagen werden, es wäre ein Ende der Sequestration zu wünschen. Acht bis neun Jahre, das ist ein Zeitraum, wo man nicht nur von den Wohlthaten, sondern auch von den Lasten eine hinreichende Probe erfahren hat. Nun aber sind die Lasten dieser Sequestration insbesondere für den Bezirk Kronau höchst empfindlich. Ich bemerke nur, daß die Seqncstrationskosteu mit dem Interesse der Gemeinden durchaus in keinem Verhältnisse stehen. Die Sequestrationskasse von dem Bezirke Kronau schuldet bereits an die Sequestrationskasse des Bezirkes Radmannsdorf 8 biö 12.000 Gulden. Meine Herren! ein so kleiner Bezirk, ein so armer Bezirk hat nun die Güte die Verwaltungskostcn, die ihm ein fremder Herr verursacht hat, an den Bezirk Radmannsdorf zu bezahlen. Und soll die Sequestration noch lange fortdauern, dann können die Sequestrationskosten auch noch auf 20 und noch mehr Tausende heranwachsen. Da entsteht die Frage, wenn man nun einen Bezirk zur Zahlung dieser Kosten zwingen soll, ob es nicht heißen wird, die Insassen von Haus und Hof zu jagen, um nur die Sequestrationskosten zu bezahlen.' Ich glaube, daß mein Antrag ein sehr dringender, ein zur Sache gehöriger und ein opportuner war. Ich will noch auf einige wenige Uebelstände aufmerksam machen. — Ich habe bereits bei meiner ersten Rede gesagt, daß eben die Üeberschreitung der Billigkeit Uebertretungen und Verbrecheit nach sich gerufen hat. Ich will nur eines Falles erwähnen, der sich im vorigen Jahre zugetragen hat: Der Gemeindevorstaud von Lengenfeld hat cs für seinen Beruf, für seine Pflicht gehalten, das Interesse der Gemeinde zu wahren, was entstand daraus? Es entstanden Widersetzlichkeiten bei der Ausübung der Sequestration; allein der Gemeindevorstand wie er war, 10 Ausschüsse mit dem Bürgermeister an der Spitze, protestirten gegen den Vorgang der Sequestration, sie sind etwas zu weit gegangen, das ist wahr, und die Folge war, daß sie in Untersuchung gezogen, und als Verbrecher vcr-urtheilt wurden. Meine Herren! 10 Ausschüsse und ein Bürgermeister an der Spitze, Männer, die untadelhaft waren, stehen vor dem Strafrichter; allein das Gesetz wurde beleidigt, und mußte auch gesühnt werden. Es wäre zu wünschen gewesen, vielleicht mancher Richter hat es gedacht, wenn man ein Auskunftsmittel hätte, wie z. B. die Spartaner eö thaten. Denn nur wissen, daß nach einem alten spartanischen Gesetze auf die Flucht vom Schlachtfcldc eine sehr entehrende Strafe festgesetzt war. Als nun in der Schlacht bei Leuktra die Spartaner geschlagen wurden, und ein großer Theil die Flucht ergriff, da handelte sich, tun die große Menge Spartaner mit entehrenden Strafen zu belegen. Bei der dießfälligen Verhandlung sprach nun Agesilaus, nehmen wir nun an, daß die Gesetze während dieses unglücklichen Tages geschlafen haben. Wie erwünscht wäre cs, wenn man ein solches Auskunftsmittel in besonders rücksichts-würdigen Fällen, tvo nicht die Bosheit, wo nur eine nicht übelgemcinte Rechthaberei, oder ein nicht übelgemein-tes Verfahren, das Recht durchzusetzen, angewendet wurde. Allein eine solche Gesetzgebung läßt sich nicht mehr denken, die Staatsordnung verlangt es, daß die Gesetze gehandhabt, daß die Verbrecher gestraft werden. Jedoch ein Mittel gibt cs auch bei uns. Diese armen Lengen-felder Unterthanen, die ans diese Art gestraft wurden, haben dasselbe auch erkannt, und cö hat auch ihnen geholfen; sie verwendeten sich unmittelbar an Seine Majestät, und es war noch in voriger Woche oder Anfang dieses Monates, ich glaube am 8. d. M., wo sich Seine Majestät veranlaßt gefunden haben, von der schönsten Perle der Prärogative der Krone, dem Begnadigungsrechte, Gebrauch zu machen, und haben 8 Vernrtheilten die gänzliche Strafe, in so-tveit sie noch nicht abgebüßt war, nachgelassen. Allein dieses eben beweist, daß Gründe vorhanden sind, welche für die Zukunft die Seqnestrationsverwaltung, wie sic besteht, nicht mehr belassen sollen. Ich muß aber noch ans einen Umstand aufmerksam machen, nämlich auf das Verfahren der Sequestration. Ans Grund der Gerichtsordnung wird der Sequester von den streitigen Theilen gewählt, er ist verpflichtet, den streitigen Theilen die Rechnung vorzulegen; die Verwaltung des Vermögens liegt nicht in seiner Willkühr, er ist an das Gesetz gebunden. Allein hier, wie ich vorgelesen habe, ist der Sequester an die Parteien gar nicht gebunden. Der Sequester verfährt nach dem bestehenden Forstgesetze, allein er wird von den Interessenten durchaus nicht beaufsichtiget, nicht von ihnen beschränkt, die Gesetze selbst kann er nach seinem eigenen Belieben, »ach seinem eigenen Gutdünken auslegen. Das hat ja eben gezeigt, daß die freie Verwaltung dem Bezirke Kronau so massenhafte Kosten verursacht hat. Wie hätten die Eigenthümer in solche Kosten sich einlassen wollen oder auch können; und dennoch ist Oberkrain derjenige Theil unseres Kronlandcs, der eine Bevölkerung hat, die eher verdient, Vormundschaften auszuüben, als unter Vormundschaft, unter Curatel zu stehen. Man wird vielleicht glauben, wenn man die Auflassung der Sequestration beantragt, daß wenn man diesen Antrag Statt gäbe, nur neue Devastationen, nur neue Gewaltthaten hervorgerufen werden, oder daß sogar mein Antrag eine Aufmunterung zu solchen Devastationen oder Gewaltthätigkeiten wäre. Ich glaube gerade das Gegentheil, wenn wir im Landtage schon den Gegenstand zur Sprache nehmen, wenn wir es wünschen, daß den Bezirken, welche derzeit unter einem Ausnahmöznstande sich befinden, Gerechtigkeit werde, so wird man sie nur bestärken, daß sie solange Zeit in Ruhe ausharren, bis der geregelte Zustand wieder hergestellt wird. Man hat in diesem Landtage von Sympathien unserer Bruderstämme in andern Krvnländern, von Steiermark, Kärnten, Istrien und Görz, gesprochen; meine Herren! das ist eine Gefühlssache, auch ich fühle alle Sympathien für alle Nationalitäten unseres Kaiserstaates ohne Unterschied. (Abg. Dr. Toman: zur Sache!) Eben will ich zur Sache kommen, daß die Sympathien, die wir für die Brüder anderer Kronländer haben, doch die Sympathien, die wir für unsere Brüder im eigenen Kronlande haben sollen, nicht ausschließen sollen. Meine Herren! ich glaube, wir haben hier nicht Sympathien allein, wir haben Pflichten, wir sitzen als Vertreter in unserem Landtage, und diese Vertreter haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich mit die eigenen Kommittenten anzunehmen, wo sie sich in einem Aus-nahmsznstandc befinden. Ich glaube, das gehört zur Sache, und ich verdiene nicht zur Sache gerufen zu werden. (Bravo!) Ich gehe nun zum zweiten Gegenstände über, der bezweckt, die Regierung möge dahin wirken, daß ein Reichs- gesctz erwirkt werde, wornach von dem l. s.Reservate anfHoch-und Schwarzwaldungen, insofern diese nicht mit den lan-desfürstl. Werken in Verbindung stehen, und von den Klagen, die bereits gemacht wurden, abgelassen werde. Dieser Gegenstand steht minder in enger Verbindung mit der Gemeindeordnung, ich habe auch nicht die Absicht gehabt, ihn bei dieser Gelegenheit anzubringen, allein, meine Herren ! wir sind in der eilften Stunde unserer Zusammenkunft, wir dürften bald auseinander gehen, mir schien aber der Gegenstand so wichtig, daß ich ihn nicht übergehen konnte; ich habe immer gewartet, daß der §. 8 des Rechenschaftsberichtes auch zur Sprache kommen wird, dieser §. lautet: „über die Ergebnisse der Berathung jenes Comites, welches der Landtag in seiner?. Sitzung anläßlich des Antrages auf Förderung der Operationen des Grundlasten - Ablösungsgeschäftes gewählt hat, muß die Berichterstattung selbstverständlich einem Comite überlassen bleiben; aber auf einen sichtbaren Erfolg glaubt deriLandesausschuß schon hier weisen zu dürfen; auf den nämlich, daß seither die Ergebnisse des Fortschreitens dieser Operation theils in offiziöser Art dem hieran so wesentlich interessirten Lande durch die Landeszeitung bekannt gemacht werden". Ich habe gedacht, diesen zweiten Antrag beim Anlasse, bei der Gelegenheit anzubringen, als dieser Gegenstand nämlich die Grundlasten-Ablösung besprochen wird; denn meiner Meinung nach, gehört mein Antrag wirklich dazu. Allein die Ergebnisse der Thätigkeit dieses Comites sind bisher nicht zur Sprache gebracht worden, soeben habe ich vernommen, daß dieß nächstens zur Sprache gebracht wird, und zwar in einer sehr erwünschten Lösung. Mir war also nicht vorbehalten, diesen Bericht abzuwarten, weil ich geglaubt habe, eö werde nicht mehr Zeit fein, ihn zum Vortrage zu bringen, ich erinnere daher, daß mein Antrag nicht nur die Bezirke Radmannsdorf und Kronau, sondern das ganze Kronland tief berühre. Die Grundentlastungskosten sind höchst bedeutend, ich bitte nur den Rechenschaftsbericht selbst anzusehen, wo der Regie-Fond der Grundentlastung auf7821 fl., der Grund-lasten-Ablösungs- und Regulirungs-Lokalcommissionen auf 28.900 fl. angegeben werden; wir haben aber bereits einen weitern Nachtrag, wo wieder bei 3000 fl. an Kosten der Grnndlastcn -Ablösungs - und Regulirungs-Lokalcom-missionen verlangt werden. Es ist sich also an das Präliminare nicht gehalten worden. Ich werde Gelegenheit haben, vielleicht in dieser Beziehung gegen die bedeutenden Kosten der Grundlasten-Ablösung noch zu sprechen. Ich will daher dieses übergehen, und nur bemerken, daß die l. f. Reservate einen bedeutenden Einfluß auf den schleppenden oder verzögernden Gang der Grundlasten-Ablösungs-Lokal-Commissionen haben, denn dort tritt ein dritter Prätendent auf. Die Verhandlungen sind weitläufig, sie dehnen sich in die Länge, und die Ausgleichungen zwischen den übrigen Parteien werden dadurch gehindert, und, solange das Aerar an seinen Grundsätzen fest hält, werden die Grundlasten-Ablösungs-Commisstoneu in dieser Beziehung eine weitere Aufgabe zu lösen haben, welche die Geschäfte nur verlängern wird. Es ist in der 7. Sitzung im Jahre 1861 eben ein Comite gewählt worden, von dem ich früher gesprochen habe, zur Förderung des Grundlasten-Ablösungs-Geschäftes. Ich glaube, wir würden es außerordentlich fördern, wenn es uns gelingen sollte, das Ministerium oder die Regierung dahin zu bewegen, daß es von diesen Ansprüchen abstehen würde. Ich habe aber auch bemerkt, daß man die Hoffnung durchaus nicht ausgeben kann, daß wir viele Gründe haben, daß diese Hoffnung realisirt werde; denn die !. f. Reservate haben gegenwärtig dorr, wo keine I. f. Werke bestehen, keinen Werth mehr; beim, wenn schon der Begriff der Reservate festgehalten werden soll, daß die Waldungen, worauf diese Reservate beruhen, nur das Eigenthum einer dritten Person, und nicht Eigenthum deö Staates sind, wenn weiter festgehalten werden soll, daß der Eigenthümer, der Besitzer dieser Waldungen aus den Erträgnissen derselben vor Allem befriedigt werden soll, und daß das, was nach Befriedigung des Eigenthümers übrig bleibt, nur für I. si Werke erst verwendet werden kann, dann haben diese Reservate in den Gegenden, wo keine l, f. Werke bestehen, gar keinen Werth mehr, und nie wird die Regierung daran festhalten, die Rechte noch aufrecht zu erhalten, die mit bedeutenden Kosten verbunden sind, wo für jahrelange Prozesse (Rufe: sehr wahr!) eine Masse Kosten verursacht werden; und dennoch, die Reservate sind, wie ich bereits gesagt habe, ein todter Buchstabe, sie haben keinen reellen Werth mehr, und die Regierung, die weise genug ist, dieß einzusehen, wird nicht ein todtes Recht halten wollen, und wird den Ländern, die gegenwärtig außerordentlich stark belastet sind, wenigstens auch ihre Recbte gewähren. Ich bemerke nur noch, daß Kärnten und Steiermark diesen Antrag bereits — Kärnten gewiß mit Stimmeneinhelligkeit — votirt hat, und ich glaube auch Steiermark deßgleichen, daß der Gegenstand wohl an der Zeit ist, und daß man nicht erst wieder auf eine zweite Periode warten soll; wenn andere Kronländer vorangehen in einem Gegenstände, so wird das Ministerium wohl aufgemuntert sich veranlaßt finden, darauf mehr Gewicht zu legen. Auf einen Umstand muß ich nun noch kommen, es ist bemerkt worden, daß an den Klippen des §. 18 Geschäfts - Ordn. mancher Antrag scheitern könne; das besorge ich auch bei dem Meinigen ; denn meinen Antrag an einen Ausschuß verweisen, heißt so viel, als die Sache wenn nicht ad graecas calendas decretiren, doch wenigstens für diese Session unausführbar machen. Wie ich heute in den Zeitungen lese, soll der Landtag Ende des Monates geschlossen werden, also ist es kaum mehr möglich, daß dieser Antrag je mehr zur Sprache kommt. Mein Antrag ist aber auch nach meiner Meinung nicht so geartet, daß er gerade an den Ausschuß kommen soll. Bei Gelegenheit der Debatte über den §. 18 habe ich eben bemerkt, daß der Paragraph uns Fesseln anlegt, wo er uns die freie Bewegung stört. Ich habe damals Beispiele angeführt, daß sich ein Fall ergeben könnte, wo wir einem Mitgliede aus uns ober allenfalls der Regierung einen Dank votiren sollen. Nun, meine Herren, da können wir nicht den Antrag, um diesen oder jenen den Dank zu votiren, stellen; nach der Geschäftsordnung muß zuerst die Frage gestellt werden, ob dieser Antrag, der natürlich ein selbstständiger ist, weil nur die wohlthätige Handlung die Veranlassung dazu gegeben hat, da muß erst gefragt werden, ob der Antrag nicht an einen Ausschuß zu verweisen sei; wird der Antrag an den Ausschuß verwiesen, so versiert schon der Zweck unendlich viel, der Dank soll sogleich kommen, nicht erst nach den Berathungen, deßwegen habe ich damals schon den §. 18 als etwas zu schroff gehalten, und gewünscht, ihn theilweise zu modificiren. Dem nämlichen Anstande wird nun wahrscheinlich auch mein Antrag unterliegen, weil, wie ich bemerkt habe, derselbe erst an einen Ausschuß zu verweisen wäre. Nun habe ich aber in meinem Antrage eine Aufforderung an die Regierung gestellt, die Regierung möge nämlich alle ihr zu Gebote stehenden Mittel anwenden, daß die Se-questralion möglichst bald beseitiget werde, und weiter sich an das Ministerium u. s. w. zu verwenden. Mein Antrag ist eigentlich nur ein Wunsch am Schluffe der Gemeindeordnung, und er läßt sich an dieselbe vollkommen anreihen. Derlei Wünsche, die freilich in Form der Anträge gestellt werden, können wir aber votiren ohne gerade gegen die Geschäftsordnung zu verstoßen. Ich meine daher, daß mein Antrag nicht an einen Ausschuß zu verweisen wäre, und daß diese Frage auch eigentlich umgangen werden könne, sondern die Votirung des Antrages kann so, wie er gestellt worden ist, erfolgen. Meine Herren, ich habe meine Pflicht erfüllt gegen einen Theil meiner Wähler, ich habe sie erfüllt vor meinem Gewissen, vor Gott, in ihre Hände lege ich demnach die weiteren Pflichten. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um daö Wort. Abg. Brolich: Ich muß bemerken, daß hier keine Debatte zulässig sei. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort auf Grundlage des §. 18. — Im §. 18. steht es normirt, daß über selbstständige von einzelnen Mitgliedern des Landtages ausgehende Anträge ohne Debatte der Landtag beschließt, ob der Antrag an einen schon bestehenden, oder neu zu wählenden Ausschuß zu verweisen sei. Wenn die Frage allgemein, in dieser Richtung ohne Debatte gestellt wird, so werde ich darnach um das Wort bitten, wenn sich das h. Haus entscheidet, daß dieser Antrag überhaupt an einen Ausschuß verwiesen werden soll, denn dann werde ich einen besonderen Modus hinsichtlich dieser Verweisung beantragen. Präsident: Ich kann und darf nicht vom klaren Wortlaute des §. 18 abgehen, ich muß also an das Haus die Frage stellen, ob dieser nunmehr begründete Antrag des Herrn Abg. Brolich einem bereits bestehenden, oder erst zu ereilenden (Somite zu überweisen sei? (Rufe: Es sind zwei Anträge!) ob überhaupt dieser Antrag, der soeben begründet worden ist, einem bestehenden oder neu zu crcirenden Ausschüsse zu überweisen sei. Jene Herren, welche dieser Meinung sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann, jetzt glaube ich berechtiget zu sein, um daö Wort zu bitten, weil ich den Antrag stellen werde, daß dieser Antrag an das Comite, welches in der 1. Session unseres Landtages aus 5 Mitgliedern über Antrag des Herrn Dr. Suppan gewählt wurde, gewiesen werde. Ich hatte damals , als diese Frage angeregt wurde, ebenfalls das Wort ergriffen, und will heute an dasselbe anknüpfen, zur Begründung, warum ich wünsche, daß dieser Antrag des Herrn Abg. Brolich an dasselbe Comite gewiesen werde. Ich hatte damals gesagt, daß die Lösung der Servitutsverhältnisse in Obcrkrain besonders Noth thut, daß diese in den eigenthümlichen Umständen den Grund habe, die durch mannigfaltige provisorische Verfügungen der vorbestandenen k. k. Langesrcgierung hervorgerufen worden sind. Ich hatte weiter gesagt, es mußten außerordentliche Maßregeln der Sequestration der provis. Forstaufsicht eingeführt werden, um den Devastationen Einhalt zu thun, welche sich verschiedene Interessenten haben zu Schulden kommen lassen; allein, sowohl die Art, als die Einführung der Maßregel ist nicht auf rechtlicher Basis gegründet, daher die Ursachen vielfachen Unwil- len6 ganz klar stub. Damit habe ich meinen Standpunkt damals festgestellt, und diesen Standpunkt nehme ich noch heute ein, und weil ich derselben Ansicht noch heute bin, glaube ich, daß der Antrag des Herrn Brolich an dieses Comite, welches für die Servitutsangelegenheiten bereits besteht, gewiesen werden soll, weil von diesem Comite zu erwarten ist, daß es in dieser Richtung mit entsprechenden Anträgen vor das h. Haus, namentlich, was den 2. Theil betrifft, kommen werde. Wiewohl ich mit keinem Theile des Antrages des Herrn Abg. Brolich vollständig einverstanden bin, so habe ich doch votirt, daß dieser Antrag an ein (Somite verwiesen werde, damit das Comite nach Einziehung und Erkundigung der Thatsachen und Verhältnisse und rechtlichen Beziehungen von allen Theilen, von allen Interessenten erfahre, was an der Sache Rechtens, und was für dieselbe jetzt opportunes ist. M e i n e H e r r e n, n i ch t w e n i g e r liegt m i r a m Herz e n und im R e ch t s s i n n b e zü g-lich dieser Verhältnisse meine spezielle Heimat, als dem Herrn A b g. Brolich, aber ich werde, wenit ich die Verhältnisse ins Auge fasse, nicht einen großen Theil der Bevölkerung aussetzen und nur für einen Theil dieser Bevölkerung dieses Landstriches das Wort reden. (Bravo! Bravo!). Ich werde es um so weniger thun, weil ich weiß, daß nur in Verbindung der Beschäftigung der Einwohner dieses Landstriches, nämlich in der Verbindung der Landwirthschaft und der Eisen - Industrie, das wahre Glück dieses Landstriches liegt. Dieses beiläufig sei gesagt, zu jener Erclamation der Pflichterfüllung des Herrn Brolich zur Beziehung auf das Gewissen, Gott, Vaterland und Gott weiß was. Herr Brolich hat einen Antrag gestellt auf Aufhebung der Sequestration in der Waldung Jelovca. Was die Waldung Jelovca ist, habe ich mir damals vor 2 Jahren, die mißlichen Verhältnisse, in welchen sich solche befindet, die Umstände und Gründe, aus welchen die Sequestration eingeführt worden, und die Art und Weise, wie die an und für sich selbst wirklich ungerechte Verfügung durchgeführt wurde, auseinander zu setzen erlaubt. Ich frage den Herrn Brolich, was für einen Anlaß er gehabt hat, bei der Gemeindeordnung diesen Antrag anzubringen, den ich an sich selbst, insofern als er zum Ziele führt, billige, wenn auch nicht in der Form; ich frage den Herrn Brolich, wo liegt der Anknüpfungspunkt der Gemeindegesetze, wo liegt er im allgemeinen, wo insbesondere ? Wenn wir concrete Fälle bei Berathung allgemeiner Gesetze vorbringen, so müßte jeder von uns solche Leiden vom ganzen Lande hier zur Sprache bringen. An dem Falle selbst liegt nichts, wenn er ihn zur Sprache gebracht hat, ich bin ihm selbst dankbar dafür, aber er gehört nicht hieher, er gehört überhaupt und in con-creter Beziehung selbst nicht zum Gemeindegesetze. Möge der Herr Abg. Brolich nur eine Gemeinde in ganz Ober-kram nennen, welche an den Waldungen von Jelovca und Kronauer Theile liegt, welche als solche ein Eigenthums -, Besitz - oder Servitutsrecht auf diese Waldung hat. Damit will ich nicht abgesprochen haben, daß die Mitglieder, daß die Genossen, die Grundbesitzer in der Gemeinde, als Personen Rechte darauf haben, aber in dem, was der Herr Brolich behauptet, daß die Gemeinden ein Recht haben, hat er diesen Personen gewissermaßen das Recht vergeben wollen; sie können ihm, wenn sie die Sache verstehen, dafür wenig dankbar sein. XXXII. Sitzung Das Verhältniß ist nicht aus einem Gemeindeverhältnisse, sondern aus dem Unterthansverhältnisse entsprungen. Als Unterthanen hatten sie das Behölzungsrecht, oder als solche haben sie im Laufe der Rechtsumänderun-gen vielleicht ein anderes hier gar nicht in Frage stehendes nicht zu erörterndes Recht sich erworben, wenn sie ein solches besitzen. Ich spreche hier nicht vom Rechtsverhältnisse, ich urtheile nicht zu, urtheile nicht ab, obwohl mir die Verhältnisse sehr gut bekannt sind, weil ich als Vertreter von Gewerkschaften und als Vertreter der Insasse» in den Gemeinden die Rechtsverhältnisse kennen gelernt habe. Wenn ich also gesagt habe, daß keine Gemeinde als solche ein Recht darauf hat, und daß es gar nicht eben zweckmäßig erscheinen kann, ihnen als solchen Rechte zu viiidici-ren, so habe ich auch bewiesen, daß der Abg. Brolich gar keinen Grund gehabt, überhaupt oder speciell beim Gemeindegesetze diesen Antrag anzubringen. Als was stellt sich denn der Gegenstand der Frage der Forstaufsicht, der Sequestration in der Jelovca- und Kronauer Gegend heraus? Die Forstaufsicht ist auö einem OberaufstchtSrechte eingeführt worden, gewiß nicht auf Grundlage eines rechtlichen Principes. Der Staat hat einen höher» Standpunkt eingenommen und hat aus dem Grunde, weil namentlich in ber Jelovca große nicht kleine Devastationen vorgekommen sind, ich habe deren Spuren mit eigenen Augen gesehen — die politische Sequestration verhängt. Ich erinnere noch an die vielen Todschläge, an die großen Schäden, die in der Jelovca alle Jahre zugefügt worden sind, von Köhlern den Insassen der Gemeinden oder von Insassen der Gemeinden den Köhlern und ihren Herren, den Gewerken. Die Sequestration mußte eingeführt werden, um endlich dem Vernichten des Waldes und Angriffen auf Menschenleben ein Ende zu machen, weil die Frage, die Grundlage nicht ins Klare gesetzt war, wer der unbestrittene Eigenthümer, wer der Besitzer dieses Waldes ist, und das Forstgesetz nur Eigenthümern und Besitzern das Recht der Forstaufsicht gibt. Nun war aber nicht Zeit genug, dieses Rechtsverhältniß zu ermitteln, weil „periculum in mora" vorhanden war, — also mußte aus höher» Rücksichten zu einem Mittel geschritten werden, welches freilich sich hätte viel besser einführen lassen, als es eingeführt worden ist. Meines Erachtens liegt in dem KundmachungsPatente von der Forst - Sequestration im Jahre 1854 tein solcher Angriff auf Eigenthum und Besitz, wenn es sagt, daß dieses aufgehoben und daß eö suspendirt ist. Diesem hätte Rechnung getragen werden können dadurch, daß die Besitz - und Eigenthums-Verhältnisse in irgend einer Weise liquidirt worden wären, und daß nach Maßgabe dieser Liquidation Besitz - und Eigenthums-Verhältnisse die Forstaufstcht mit Rücksicht auf diese ausgeübt worden wäre durch gemeinsame Organe, welche nicht von einzelnen Parteien abhängen, weil eben der Kampf um die Forstaufsicht ausging und zwar bei der letzten Catastral - Vermessung. Es würde zu weit führen, alle diese Vorgänge aufzuzählen, denn es ist hier nicht der Ort dazu. Nun frage ich, was soll geschehen, wenn heute die Sequestration in diesen Waldungen, vorzüglich in den Waldungen der Jelovca, aufgehoben wird? Es muß ein Provisorium eingeführt werden; dafür sorgt die Instruction, welche den Grund-lasten-Reguliruugs-Behörden gegeben worden ist, ich glaube in den §§. 123 und 124. Vor Aufstellung eines solchen 2 Provisoriums muß aber alles Andere geprüft werden, was die Rechtsbasis dazu bildet. Nun sind aber die Verhandlungen der Rechtsverhältnisse, welche sich auf diese Objecte beziehen, schon vorgeschritten, die Lösung der Frage wird zugleich die Sequestration aufheben. Wollte man jetzt ein Provisorium schaffen, um die Sequestration zu beseitigen, welche auch ein Provisorium ist, müßte man auf nichts Anderes bauen, als auf die gegenwärtig bereits erstatteten Reden der einzelnen Parteien, oder müßte man separate Verhandlungen darüber anordnen, was gewiß unzweckmäßig ist. Man kommt immer zu demselben Ende. Oder will man die Sequestration aufheben, und kein Provisorium haben? Dann, meine Herren, sind wir in der Anarchie. Dann gewähren wir weder Denjenigen, welche vorzüglich Herr Brolich im Auge hat, noch Allen, welche ich im Äuge habe, einen Schutz, einen Vortheil. (Beifall.) In dieser Hinsicht der Aufhebung der Sequestration, meine ich, daß die Interessen des Landstriches, und zwar aller Parteien, der industriellen und landwirthschaftlichen, für meine Ansicht sprechen. — Was aber die Frage des Reservates anbetrifft, so würde es mich wohl zu weit führen, wenn ich die unrichtigen, mangelhaften, unklaren Anschauungen des hochgeehrten Herrn Vorredners berichtigen wollte, auf Grundlage der so weitläufigen Gesetze über das Reservats- und Hochheitsrecht. Eines möchte ich aber doch zu bedenken geben. Wenn der Vorredner sagt, daß die landesfürstlichen Reservate dort gar keinen Werth mehr, kein Leben haben, wo gar keine landesfürstlichen Bergwerksunternehmungen sich befinden, so ist in ganz Krain die von ihm aufgeworfene Frage ohne Belang, weil sich in Krain keine landesfürstlichen Werke, mit Ausnahme von Jdria, befinden. Allein ick werde ihm Werke anführen, als: Feistritz, Kropp, Steinbüchel und Eisnern, welche aus Grund des landesfürstlichen Waldrcservates vor vielen Jahrhunderten entstanden sind. Diese Gewerke zahlen an die Gemeinden, an die Insassen, an die Bevölkerung alle Jahre große Summen aus. (Abg. Kromer: Das gehört nicht zur Sache!) Ich bitte, das gehört zur Sache, ich werde cs Ihnen beweisen (Abg. Kromer: Zur Begründung ihres Antrages sicher nicht.), daß der Landstrich, ohne daß er diese Summen bekommen würde, wahrhaft nicht eristircn könnte, ja nicht contributionsfähig wäre. Es geht die Summe jährlich in die Hunderttausende, und woraus sind diese Gewerkschaften basirt? Sie sind basirt aus das l. f. Reservat, wie ich sagte, von dort haben sie den Ausgang genommen. Ich möchte nun fragen, wenn der Abg. Brolich ohne Rücksicht auf die ans dem Reservatsverhältnisse erstandenen Rechtsverhältnisse das Reservat aufgehoben haben will, wie denn die Personen oder Körperschaften sind, welche ablösen und abgelöst werden. Sind das die Gemeinden, sind das die Herrschaften, sind das nicht die Gewerkschaften, oder sollen die zu Grunde gehen, die so Wesentliches zur Existenz des Landesstriches beitragen ? (Rufe: Schluß!) Ich bitte, meine Herren, ich werde gleich schließen, wenn Sie glauben, daß diese Frage weniger wichtig ist, als irgend eine andere und als ich wenig zur Aufklärung beitrage, und sage nur noch, daß das zu hören wünschens-werth gewesen wäre, was für Anträge ich gestellt hätte; ich bitte aber den Herrn Landeshauptmann, nachdem stch die Stimmen auf Schluß haben vernehmen lassen, die Anfrage zu stellen, ob zu schließen ist, oder ob ich noch fortfahre. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Es ist Pflicht jedes Mitgliedes des Hauses ein Gesetz, welches wir uns selbst gegeben haben, fest in Händen zu halten. §. 18 ist bekannt, er ist von meinem verehrten Herrn Vorredner vor kurzer Zeit citirt worden. Hier waren nun 2 Punkte in Erörterung zu ziehen. 1. ob beide Anträge des Herrn Abg. Brolich einem Comite überhaupt zuzuweisen sind, und 2. auf welche Art das @ontite bestimmt werden soll. §. 18 sagt bei dieser Gelegenheit: „Rack der Begründung von Seite des Antragstellers beschließt der Landtag ohne Debatte, ob der Antrag an einen schon bestehenden oder neu zu bildenden Ausschuß zu verweisen sei". Es ist ausdrücklich betont „ohne Debatte" und ich glaube, das h. Haus würde, wenn es solche Vorgänge in künftigen Fällen zulassen wollte, sich in ein Labyrinth verlieren, aus welchem wir füglich nicht leicht wieder heraus könnten. Ich habe mich gezwungen gefühlt, dieses zur Aufrechthaltung der Geschäftsordnung auszusprechen. Abg. Brolich: Ich würde doch bitten auf die Ausfälle und die Unrichtigkeiten, die Herr Dr. Toman sich erlaubt hat, ein Wort... Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich glaube, wenn das erste schon ein Fehler gegen die parlamentarische Ordnung war, so müssen wir ihn hinnehmen, er ist begangen, aber eine Fortsetzung desselben nicht gestatten. Abg. Dr. Toman: Ick bitte um das Wort. Jedem Abgeordneten dcö Hauses (Rufe: Schluß!) soll die Möglichkeit vorhanden sein, (wiederholte Rufe: Schluß!) ■— — ich bitte, meine Herren, Niemanden zu nöthigen, das zu verschweigen, waS er nothwendig findet, daß es laut werde. — Ich habe neulich den Antrag hinsichtlich der Steuervermindcrung gestellt, ich bitte sich zu erinnern, wie damals vorgegangen wurde, wie ich meine Motivirung gegeben habe, ich bitte sich zu erinnern, ob ich allein gesprochen, ob nicht auch mehrere andere hochverehrte Mitglieder des Hauses gesprochen haben; allein wenn damals das Haus die Sache nicht nur still, sondern im Gegentheile" mit Wohlgefallen aufgenommen hat, so will ich heute dennoch auf das Weitere verzichten und bleibe bei dem Antrge, daß dieser Antrag des Herrn Abg. Brolich an das Comite, welches vor 2 Jahren hier bestellt worden ist, gewiesen werde, weil dieses Comite, wie ich mit dem Mitgliede desselben, Herrn Dr. Snppan, selbst gesprochen habe, diese Frage richtiger auf- und in einer bessern Form abgefaßt hat, als der Abg. Brolich. (Abg. Brolich: Iw muß Protestiren gegen solche Ausfälle.) Präsident: Wird der Antrag des Herrn Abg. Dr. Toman unterstützt? (Ein Theil der Versammlung erhebt stch.) Er ist unterstützt. Ich bringe also diesen Antrag, daß daö früher bestellte Comite über den Antrag des Herrn Abg. Brolich zu berathen und zu berichten habe, zur Abstimmung. — Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist also angenommen. (Fürstbischof Dr. Widmer verläßt den Saal.) Präsident: Ich gebe mir die Ehre, das Resultat der früher vorgenommenen Wahlen der 4 Landtagsabgeordneten zur Verstärkung des Landesausschusses bekannt zu geben. Es sind 30 Stimmzettel abgegeben worden. Die Majorität betragt 16. Mit absoluter Stimmenmehrheil sind gewählt worden: Baron Apfaltrern mit 20, Recher mit 17 und Luckmann mit 16 Stimmen. Zunächst sind gekommen: Baron Anton Zois mit 14, Vilhar mit 12, v. Strahl mit 12, Graf Anton Auersperg mit 12, und Gnttman mit 8 Stimmen. Es wird also noch die Wahl eines Mitgliedes nothwendig sein. Ich ersuche dieselbe jetzt sogleich vorzunehmen. (Nach abgegebenen Stimmzetteln und nach vorge-iiommenem Scrutinium.) Das Resultat der soeben vorgenommenen Abstimmung ist folgendes: 27 Stimmzettel sind abgegeben worden. Stimmen haben bekommen: Graf Anton Auers- perg 11, Baron Anton Zois 11, Gnttman 1, von Strahl 2, Vilhar 2. Es muß also zur engeren Wahl geschritten werden, um welche ich hiemit das hohe Haus ersuche, zwischen Gras Anton Auersperg und Baron Anton Zois. (Die Stimmzettel werden abgegeben, die Scrutatoren verlassen den Saal.) Ich ersuche den Vortrag über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses zu beginnen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) In der ersten Sitzung der diesjährigen Session wurde ein Ausschuß mit der Ausgabe eingesetzt, den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses über seine Wirksamkeit während der Periode vom 21. April 1861 bis 31. December 1862 zn durchgehen, und hierüber an den hohen Landtag zu berichten. Dieser hohen Weisung entspricht der erwählte Ans-schuß mit folgendem Bericht c. Von den Gestionen des Landesausschusses, welche den Rechenschaftsbericht bespricht, glaubte das Comite, um Wiederholungen zu vermeiden, zunächst jene Gegenstände ausscheiden und außer dem Kreise seiner Berichterstattung belassen zu sollen, für welche abgesonderte, theils dem hohen Landtage schon vorliegende, theils noch vorzulegende Anträge vorbereitet worden sind, und welche da- -her bei der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung dieser Anträge zur Berathung entweder schon gelaugt sind, oder noch kommen werden. Es sei nur zu erwähnen gestattet, daß das hohe Haus von den im Rechenschaftsberichte in Aussicht gestellten separaten Vorlagen bereits in Berathung gezogen hat: 1. Die Ansprüche des Landes Kram aus der Jn-kamerirung des Provinzialfondes an das k. k. Aerar. 2. Die Abschreibung eines vom Theaterfonde an den ständischen Fond schuldigen Capitals pr. 19.000 fl. E. M. sammt den rückständigen Interessen. 3. Die Aufnahme eines Lotterie-Anleheus im Betrage von 2 Millionen Gulden zur Ordnung der Geld-verhältnisse des krainischen Grundeutlastungsfondes. 4. Die Erweiterung des Civil-Spitales zu Laibach. 5. Die zweckentsprechende Unterbringung einer Lan-des-Jrrenanstalt. 6. Den Entwurf einer provisorischen Geschäftsordnung für den krainischen Landtag. 7. Den Entwurf einer provisorischen Instruction für die Geschäftsthätigkeit des front. Landesausschusses. 8. Die Systemisirung des dem Landesausscbusse beizugebendeu Amtspersonals und seiner Bezüge. 9. Die Dienstes-Pragmatik und Dienstes-Jnstruc-rion für die landschaftlichen Beamten und Diener. 10. Das Regulativ für das Brennen des Laibacher Moorgrundes. 11. Die Uebernahme der Zwangsarbeits-Anstalt in die Verwaltung des Landesausschusses. 12. Die Uebernahme des Brückenbaues bei Gurk-feld auf den Laudesfond. 13. Die Regelung der Militär - Einquartirung im Lande Krain. 14. Die Prüfung des Bequartirungs-Ersordernisses der k. k. Gensdarmerie, und 15. die Rechtsansprüche des Landes Krain in Betreff einer mit dem Sichelburger Comitate streitigen Lan-desgrenze. Seit der Vervielfältigung des Ausschußberichtes ist noch weiter der Antrag des Landesausschusses in Betreff der Erlassung eines Bienenschutzgesetzes in Erledigung gekommen. Weiters haben noch zur Berathung des hohen Landtages zu kommen: a. Der Bauzustand des Lycealgebäudes, und die daran sich knüpfenden Anträge; b. die Aenderungen im Systeme des Findelwesens; c. die Vergütungsansprüche der Direction der Triester Wohlthätigkeitsanstalten; d. die Ergebnisse der Thätigkeit jenes Comites, welches der hohe Landtag in der 8. Sitzung des Jahres 1861 zur Förderung der Operationen des Grundlasten-Ablösungs-Geschäftes eingesetzt hat; e. das Ergebniß der Disciplinar-Untersuchung gegen einen, bei dem Landesausschusse verwendet gewesenen, Beamten; f. das Präliminare für das laufende Verwaltungsjahr; g. Die Uebernahme des Brückenbaues über die Kulpa bei GaSpcröc auf den Landesfond. I>. die im §. 17 des Rechenschaftberichtes aufgeführten von einzelnen Landtagsmitgliedern vorgelegten Anträge. In Betreff der nachfolgenden Gestionen des Lau-desausschusses erlaubt sich das Comite den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle sie zur genehmigenden Kenntniß nehmen. Ich werde in Betreff der Begründung dieser einzelnen Positionen keine Erörterungen an die einzelnen Anträge knüpfen, weil es ohnedem lauter Gegenstände sind, deren Genehmigung sich von selbst verstehen dürste, und werde dießfalls nur über Anregung von der einen oder der anderen Seite des hohen Hauses in eine Begründung mich einlassen. Also zur genehmigenden Kenntniß des hohen Landtages wäre demnach zu nehmen: Erstens: „Die Uebernahme des Grundentla- stnngs-, des Landes-, des ständischen, deö Kranken-, des Irren-, des Gebär- und FindelhauS-Fondes in die Verwaltung des Landesansschusses und deren Bestände am Tage der bezüglichen Uebernahme, welche Bestände ihrer Ziffer nach ohnedieß durch den Rechenschaftsbericht zur Kenntniß des hohen Hauses gelangt sind". Ist es ' vielleicht dem Herrn Landeshauptmann gefällig, nach jedem einzelnen Punkte die Frage an daS Haus zu richten, ob dießfalls das Wort gewünscht werde? Präsident: Ist in Bezug auf Punkt 1 des r Antrages etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Punkt 1 ist angenommen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Zweitens: Die Uebernahme der landschaftlichen Gebäude und deren nutzbringende Verwendung und Ver-miethung, in welch' letzterer Hinsicht sich das Comite nur bezüglich der Hauptwache einen speziellen Antrag zu stellen vorbehält. Präsident: Wird über Punkt 2 etwas bemerkt? (Nack einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Punkt 2 ist angenommen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Drittens: Die Nutzbringendmachung des von den Renten des Gutes Nnterthurn herrührenden Betrages von 650 fl. ö. W., sowie des Theiles der für das Jahr 1862 fälligen Miethzinse des Landhauses mit 3063 fl. 96 kr. ö. W. Präsident: Ist über Punkt 3 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, bringe ich Punkt 3 zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, ^sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Ist genehmigt. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Viertens: Die Erhöhung des Betrages der dem Theaterfonde gehörigen Logen und die Verwendung der hierdurch eingeflossenen Gelder zur theilweisen Deckung der Kosten der Renovirung des äußeren Theater-Schauplatzes. Präsident.: Ist über Punkt 4 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, bringe ich Punkt 4 zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind/ sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Wird genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Fünftens: Die Verminderung der Conscrvirungs-kosten der landschaftlichen Gebäude von dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbclrage von 4600 fl. ö. W. auf die Hälfte desselben, so wie die Hintangabc der Conser-virung des Burggartens um das Jahrespauschale von 300 fl. oft. Währ. statt des bisherigen durchschnittlichen Aufwandes jährlicher 600 fl. Präsident: Ist über diesen Punkt etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Ich bringe denselben somit zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Sechstens: Die Hintangabe der Kaminfegcrarbcitcu auf weitere 5 Jahre mit verhältnismäßig namhaften Kostenersparnis, so wie die Versicherung der Rcdoute und der anstoßenden Gebäude gegen Feuergefahr. Präsident: Wird über Punkt 6 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt, ich bringe denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er wird genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Siebentens: Die vorschußweise Zuwendung einer dem disponiblen Cassabestande des Laudesfondes entnom- menen Summe von 52.339 fl. 97 kr. ö. W. an den Grundentlastungsfvnd zur Tilgung des bis dahin vom k. k. Aerar gehabten mit 5 Perzent verzinslichen Vorschusses im gleichen Betrage, und die hiedurch der Landes-concurrenz zu Statten kommende Ersparnis der Zinsen. Präsident: Ist über 7 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt, ich bringe denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. A p f a l t r e r n: (Lieöt.) Achtens: Die durch den Mangel an Fondcn bedingte Einstellung des börsemäßigen Einkaufes von Grnndentlastungs - Obligationen. Präsident: Ist gegen diesen Punkt etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Wo nicht, so bringe ich diesen Punkt'zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Neuntens: Die durch die Beschaffenheit und das Verhältniß der Gegenfertigkeit begründete Zusicherung der Vergütung der Verpflegskostenbeträge in Agram erkrankter Kramer an das dortige Spital der barmherzigen Brüder vom Jahre 1862 an. Präsident: Ist gegen Punkt 9 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Wenn nichts dagegen bemerkt wird, bringe ich denselben zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, ersuche ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apsaltrcrn: (Liest.) Zehntens: Die Anordnung monatlicher Conferenzen der Direction der Laibacher Wohlthätigkeits-Anstalten, der Primär-Aerzte und der Oberinn des Ordens der christlichen Liebe zum Behufe besserer Ucberwachung der Regie in den erwähnren Anstalten, so wie die Einrichtung einer Controle der Speise-Ordnung durch die Erkrankten selbst. Präsident: Wird über Punkt 10 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt -wird, bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Eilftenö: Die zur Forderung der von dem fei. hochwürdigen Herrn Fürstbischöfe Anton Alois Wolf letzt-willig angeordneten Vollendung des 2. Theiles des slo-venischen Lexikons in Folge des in der 7. Sitzung des hohen Landtages im Jahre 1861 gefaßten Beschlusses von dem Landeöausschusse gethanen Schritte. Präsident: Wird über Punkt 11 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Wo nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrcrn: (Liest.) Zwölftens: Die dem Beschlusse der 8. Landtagssitzung des Jahres 1861 mitsprechende provisorische Verwendung der bis dahin bei der Ständisch- Verordncten-@ teile bedienstet gewesenen Beamten und Diener. Präsident: Wird über Punkt 12 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Wenn nichts darüber bemerkt wird, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Dreizehntcns: Die Verleihung eines Diurnums monatlicher 25 fl. an einen Amtspraktikanten, so wie die Aufnahme zweier Dinrnisten auf 4 Monate. Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts bemerkt wird ^ so ersuche ich jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Vierzehntenö: Die Erstattung der Vorschläge für die in der Periode des Rechenschaftsberichtes umfassenden Zwischenzeit erledigten Stiftplätze und eines Graf Lichten-berg'schcu Adjutums und die Befriedigung, welche der Landesausschuß mit vollem Grunde darin gefunden hat, daß seine Vorschläge volle Berücksichtigung fanden. Präsident: Wird über den Punkt 14 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Punkte einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: (Liest.) Fünszehntens: Den Erfolg, der bei dem hohen Ministerium eingebrachten Remonstration des Landesausschusses gegen die ihm gemachte Zumuthung seiner Cor-respondenz mit den der k. k. Landesregierung unterstehenden Organen unter fliegendem Siegel durch den k. k. Landes-Chef zu leiten. Präsident: Wird gegen Punkt 15 etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ersuche ich die Herren, die damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr von A p f a l t r e r n: (Liest.) Sechzehntens: Die gegen Vorbehalt dieser Genehmigung vom Landesausschusse geschehene Erledigung, jene Gesuche der Gemeinden um Bestätigung von Acten, die deren Stammvermögen und Stammgut berühren, und welche sich als dringlich darstellten; nämlich der Gemeinden: Untergerjach, Soderšič, Niederdorf, Suhia bei Landstraß, Veldes, Govidul, Troj an a und llerslinovc, llre-zovic, Mitterdorf, Sinadole, Wippach, Neustadt!, Krainburg, Visovik, Innergoriz und Plešivce, endlich Suchen. Präsident: Ist über Punkt 16 eine Bemerkung zu machen? (Nach einer Pause.) Nachdem nichts darüber bemerkt wird, bringe ich den Punkt zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterstatter Freiherr von A p s a l t r e r n: (Lieöt.) Siebzehntes: Die Feststellung des Voranschlages der Landes - und Grundentlastungs - Erfordernisse für das Verwaltungsjahr 1862 durch den mit vier Mitgliedern des h. Landtages verstärkten Landesausschuß. Präsident: Ist über diesen Punkt etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Wo nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er wird genehmiget. Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: (Liest.) Achtzehntens: Die Abtretung der außer dem Wirkungskreise des Landesausschnsses liegenden, an ihn gelangten Gesuche au die hiezu competentcn Behörden. Präsident: Ist über diesen Punkt etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Wo nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Wird genehmiget. Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Hiemit wären jene Anträge beendet, welche sich das Comite ohne in eine weitere Begründung einzugehen, an das h. HauS zu stellen erlaubt hat, und ich übergehe nun zu einigen Anträgen, welche jedoch einiger Begründung bedürfen. Bei der Uebernahme der früher erwähnten, in die Verwaltung des Landesausschusses übergegangenen Fonde und ihrer Cassabestände wurden von dem Landesausschusse zur Vermeidung von Präjudizen die noch zu stellenden Rechtsansprüche, welche sich allfällig aus der Verwaltung derselben und durch die Gebarung mit ihnen ergeben könnten, dem Lande gewahrt, was namentlich auch bei dem Grund-entlastnngsfonde in besonderer Rücksicht auf allsällige Ersätze des h. Aerars für, diesen Fond aus dem Verschulden der Steuerämter zugegangene Verluste, bei dem ständischen Fonde aber rücksichtlich der Jnkamerirung des Provinzial-sondcs geschah. Da die sofortige Erhebung solcher Ansprüche deßhalb nicht möglich ist, weil solche sich erst im Laufe der Zeiten Herausstellen, rücksichtlich des inkamerirten Provinzialfondes dieß jedoch ohnedem bereits bei Berathung des bezüglichen abgesonderten Antrages geschehen ist, so stellt sich die Wahrung dieser Rechtsansprüche nicht allein als angezeigt, sondern auch als nothwendig dar; damit eben einerseits sich der Landesausschuß vor einer Verantwortlichkeit sichere, in anderer Hinsicht jedoch auch das Land vor einer Beschädigung seiner Fonde geschützt sei. Aus diesem Grunde erlaubt sich nun der Ausschuß folgende Anträge zu stellen: Es wolle dem h. Landtage gefällig sein, zu beschlies-sen: „Die von dem LandeSausschusse bei der Uebernahme der verschiedenen ihm übergebenen Fonde geltend gemachten Verwahrungen der ans der frühern Verwaltung derselben allenfalls sich ergebenden Rechtsansprüche werden gebilliget, und hiedurch vom Landtage zu seinen eigenen gemacht". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem sich Niemand zum Worte erhebt, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Die Cassabestände der verschiedenen Fonde, welche sich in der Verwaltung des Landesausschusses befinden, sind thatsächlich mit jenen der k. k. Landeshauptcassa cumulirt. Es ist dieß allerdings ein im Grunde genommen anomaler Zustand, jedoch glaube ich dem h. Hause Gründe vortragen zu können, welche dasselbe bestimmen dürften, den dießfälligcn Antrag deS Comites, nämlich diesen Zustand fortdauern zu lassen, anzunehmen. Der erste Grund liegt darin, daß das Finanzministerium selbst erklärt hat, principiell gegen eine Absonderung und gegen die abgesonderte Behandlung der Casscn dieser Fonde kein Bedenken zu haben, daß jedoch zweitens, die thatsächliche Durchführung einer solchen Separirung auf wesentliche technische Schwierigkeiten stoßen würde, mit denen immer zu kämpfen wäre, so lange eben nicht abgesonderte Organe auch das Cassageschäft hiefür besorgen. ^ Weiters wolle der h. Landtag erwägen, daß — drittens die cumulative Behandlung der verschiedenen Fonde mit jenen des h. Aerars weder eine Gefahr, etwaiger Verluste oder Beschädigung, noch aber jene des Einreißens einer Unord- ming in der Verwahrung in sich birgt, weil die unter der Verwaltung des Landesausschusses stehenden Fonde stets durch abgesonderte Journalieir in gehöriger Evidenz gehalten werden. Eine vierte Rücksicht, die hier eintritt, wäre die, daß nämlich in der Zukunft, und ich glaube in nicht allzuferner Zukunft, sich in Betreff der Modalität der Steuereinhebungen Aenderungen ergeben dürften, welche dann eine bedeutende Aenderung auch in der Cassaverwaltung des Landesausschusses zu Folge haben, und die Nothwendigkeit einer Organistrung des Cassawesens herausstellen würden. Endlich fünftens ist noch die Rücksicht, daß bis zum Eintritte dieses, wenn auch nicht zweifellos, doch wenigstens höchst wahrscheinlich, bevorstehenden Falles nicht unbedeutende Unkosten erspart werden können, wenn diese cumulative Behandlung auch fernerhin beibehalten wird. Dieß sind die fünf Rücksichten, welche das Comite hervorzuheben für seine Schuldigkeit gehalten hat, um seinen Antrag zu begründen, der dahin geht, der h. Landtag wolle beschließen: 2. „Die von dem hohen Staatsministerium zugestandene einstweilige Aushilfe der l. f. Organe zur cumulativen Behandlung der verschiedenen Fondes - Cassen des Landes mit jenen des hohen Äerars werde dankbar angenommen, und gegen fortwährender Evidenzhaltung der dießfälligen Bestände auf Grund abgesonderter Rechnungs - Journalien genehmiget". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 2 das Wort zu ergreifen ? — Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag 2 zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage 2 einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Berichterstatter Freiherr von A p fält rer n: Im Lande Krain besteht auch ein Landes - Culturfond, welcher sich thatsächlich in den Händen und dermalen auch noch in der Verwaltung der Landesregierung befindet. Nachdem dieser Landes - Culturfond seiner Natur nach ein so beschaffener ist, daß seine Verwaltung und die Gebarung mit demselben natürlich in den Wirkungskreis des Landtages, u. z. im Sinne des §. 18 der L. O. fällt, so hat'sich auch unser Landesausschuß bereits an die Regierung wegen Uebernahme dieses Fondes in seine Verwaltung und bezüglich Verwahrung verwendet. Die Regierung hat dem Landesausschusse erwiedert, daß sie bereits, bevor an sie dieses Ersuchen ergangen ist, an das h. Ministerium den Antrag gestellt habe, zur Uebergabe dieses Fondes ermächtiget zu werden. Seit jener Zeit ist in dieser Sache nichts mehr geschehen. Das Ministerium hat noch nicht befunden, darüber eine Erledigung der Regierung zu Theil werden zu lassen, und somit ist diese auch nicht in der Lage, die Uebergabe des Fondes selbst zu pflegen. Nachdem es jedoch im Interesse, des Landes gelegen ist, zur Verwaltung und Gebarung sämmtlicher ihm gehörigen Anstalten und Fonde zu gelangen, glaubt das (Somite folgenden Antrag dem h. Hause unterbreiten zu sollen: „Der Landesausschuß werde beauftragt, das Ersuchen um Uebergabe des Landes-Culturfondes in seine Verwaltung und Gebarung bei dem h. Ministerium für Handel und Volkswirthschast in dringlicher Form zu erneuern". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 4 das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben ein- verstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Im Eingänge habe ich mir als Berichterstatter des Comites vorbehalten, in Betreff bed als Militär-Hauptwache vermutheten Lokales einen abgesonderten Antrag zu stellen: Dieses Lokale befindet sich in der Nähe deS Lyceal-GebäudeS, nahe am Jahrmarktsplatze, und wirft den höchst unbedeutenden MiethzinS von 84 fl. öst. Währung ab, während es doch vermöge seiner Lage, vermöge der Räume, welche es enthält, leicht und in Folge sehr geringen Adaptirungskvstcn auf einen bedeutend höher» Ertrag gebracht werden könnte, welchen Ertrag das Comite mit 180 fl. nicht zu überschätzen glaubt. — ES ist jedoch nicht unwahrscheinlich, daß daS hohe Militär-Aerar einen Werth darauf legt, dieses Lokale auch fernerhin für seine militärischen Zwecke verwenden zu können, und so wäre die Ansicht des Comites dahin gegangen, daß es vielleicht vortheilhafter wäre, dieses Lokale dann dem Militär-Aerar auch fernerhin noch in Miethe zu belassen, wenn dieses sich zur Entrichtung eines jährlichen Micthzinses von 160 fl. herbeiließe, indem auf diese Art die Adaptirungskosten doch erspart blieben; jedoch ist es jedenfalls in dieser Hinsicht nicht angezeigt einen definitiven Beschluß zu fassen, u. z. deßwegen, weil eö einerseits nicht sicher ist, ob das Militär auf die Steigerung der Miethe eingehen werde, und andererseits es ungewiß ist, ob nicht bei der Realisirung des Beschlusses des hohen Landtages auf Errichtung einer Oberrealschule es nothwendig sein wird, diesem Lokale eine andere Verwendung zu geben. — Deßhalb glaubte das Comite im Allgemeinen den Antrag stellen zu sollen, daß dem Landesausschusse die Vermiethuug oder Verwendung dieses Lokales anheimgestellt und es überlassen werbe, dasjenige vorzukehren, was er für nothwendig und für passend erachten wird. Um jedoch dem Landcsausschusse, falls eine Fortdauer der Miethe deö hohen Militär-Aerars das Angezeigte wäre, einen Haltpunkt zu geben, auf Grund dessen eichte Erhöhung der Miethe vom Militär-Aerar beanspruchen könnte, glaubte daS Comite seinen Antrag in folgender Weise formulirat zu sollen: ES wolle dem hohen Landtage gefallen, zu beschließen: 5. „Der Landcsausschuß werbe ermächtiget und beauftragt, beim nächsten Ablaufen der Miethperiode des derzeit an das hohe Militär-Aerar als Hauptwache vermutheten Lokales den dießfälligen Miethvertrag nur dann zu erneuern, wenn sich der erwähnte Miether bereit erklärt, für die Zukunft einen jährlichen Miethzins von 160 fl. öst. Währ. zu bezahlen; im verneinenden Falle aber die zur anderweitigen bessern Vermiethuug dieses Lokales dienlichen Schritte vorzukehren". Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den Antrag 5 ? — Abg. D e schm a nn: Ich würde mir hier nur die Aufklärung von dem Herrn Berichterstatter erbitten, wann denn eigentlich die Miethe mit dem Militär-Aerar ablaufe? Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Ich muß aufrichtig gestehen, die Zeit, wann die Miethe selbst ablauft, weiß ich nicht genau. Eö sind wahrscheinlich die gewöhnlichen Termine, welche überhaupt hier in der Stadt üblich sind. — Aus den Acten, die ich eingesehen habe, konnte ich hierüber nichts entnehmen. Abg. Deschmann: Nun ich vermißte eben, wie ich den 5. Absatz gelesen habe, darin einen Punkt, den der Rücksichtnahme auf den gefaßten Beschluß wegen Errichtung der Oberrealschule. Jedoch ist durch die Aufklärung des Herrn Berichterstatters Baron Apfaltrern in dieser Beziehung auch darauf hingewiesen worden, daß unbeschadet der Erhebungen, welche dießfalls zu pflegen fein werden, der 5. Antrag von dem betreffenden Ausschüsse gestellt worden sei. Um jedoch auch dieses Beschlusses hier zu erwähnen, wäre es vielleicht nicht am unrechten Platze, wenn man an einer geeigneten Stelle dießfalls einen Passus einfügen würde. Ich würde demnach beantragen, daß der 5. Antrag des Ausschusses so lauten mürbe: 5. „Der Landesausschuß werde ermächtiget und beauftragt, beim nächsten Ablaufen der Miethperiode des derzeit an das h. Mil. Aerar als Hauptwache vermie-theten Lokals, für den Fall als mit Rücksicht auf den gefaßten Beschluß des Landtages wegen geeigneter Unterbringung der Oberrealschule in dem landschaftl. Lyceal-Gebäude oder in einer Zubaute zu denselben eine weitere Vermiethung desselben in seinem jetzigen Bestände sich als zweckmäßiger darstellt, den dießfälligen Miethver-trag nur dann zu erneuern, wenn sich der erwähnte Miether bereit erklärt, für die Zukunft einen jährlichen Miethzins von 160 fl. öst. Währ. — zu bezahlen; im verneinenden Falle aber die zur anderweitigen bessern Vermiethung dieses Lokals dienlichen Schritte vorzukehren". Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Ich accommodire mich diesem Antrage. Das Somite hat geglaubt, nachdem es ohnedieß lediglich dem Landesausschusse facultativ anheimgestellt worden ist, die Miethe zu erneuern und ihm lediglich in Betreff deö Miethzins-Betragcs eine Schranke gesetzt worden ist, es sich von selbst verstünde, daß ihm in der vom Herrn Abg. Desch-mann bezeichneten Richtung nicht die Hände gebunden wären. Wenn jedoch das hohe Haus der Meinung ist, daß durch diesen Beisatz dieß noch bestimmter und deutlicher ausgedrückt sei, so habe ich durchaus keinen Anstand mich demselben anzuschließen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Herrn Abg. Deschmann, dem sich jetzt der Ausschuß auch accommodirt hat, zur Abstimmung. Der Antrag lautet dahin: ad 5. In der vierten Zeile nach „vermietheten Lokals" sei einzuschalten: „Für den Fall, als mit Rücksicht auf den gefaßten Beschluß des Landtages wegen geeigneter Unterbringung der Oberrealschule in dem landschaftl. Lycealgebäude oder in einer Zubaute zu demselben eine weitere Vermiethung desselben in seinem jetzigen Bestände sich als zweckmäßiger darstellt". Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so ersuche ich dieselben, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag wird in der geänderten Fassung angenommen. Abg. Dr. Toman: Das versteht sich von selbst. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Der als Gärtner in der landschaftl. Burg bedienstet gewesene Josef Vohinz wurde seit der letzten Landtagssession dienstuntauglich, und der Landesausschuß hat demselben mit Rücksicht aus sein hohes Alter von 77 Jahren und die hiedurch bedingte Erwerbsunfähigkeit mit weiterer Berücksichtigung^ deö Umstandes, daß dieser Mann seit dem Jahre 1833 den bestandenen Landständen als Burggärtner, also nahezu durch 30 Jahre, Dienste geleistet hat, eine Gnadengabe von monatl. 15 ft. zu bewilligen befunden. Weiters hat der Landesausschuß wegen des in der Zwischenzeit erfolgten Ablebens, des pens, ständischen Sekretärs Moriz Freiherrn v. Taufferer und des pens, ständischen Protokollistcn Camillo Grafen v. Thurn ihren Witwen, die ans Grund der, von ihren verstorbenen Gatten als ständische Beamte systemmäßig erworbenen Rechte, ihnen gebührende Pensionen zuerkannt, und aus dem ständischen Fonde flüssig gemacht. Diese Verfügungen des Landes-Ansschusses konnten natürlicher Weise, nachdem damals als sie nothwendig wurden, keine Aussicht vorhanden war, binnen einer bestimmten Frist das Zusammentreten des Landtages abwarten zu können, nicht bis zu diesem unbestimmten Zeitpunkte verschoben werden, weil derlei Pensionen von einer Natur sind, daß deren Verleihung stets ein dringendes Bedürfniß ist. Aus diesem Grunde hat der Landesausschuß sie also gegen dem beschlossen, daß der hohe Landtag seinerzeit die Genehmigung hiefür ertheilen werde, welche er laut des Rechenschaftsberichtes einholt. Mit Rücksicht ans den Umstand, daß diesen Peu-sionsansprüchen der Witwen, ohnedem auf Grund bestehender Normen und inner derselben stattgegeben wurde, rückstchtlich der Gnadengabe aber wirklich ganz anerken-nenswerthe Umstände obwalten, welche diese Gnadengabe als eine wohlverdiente erscheinen lassen, aus diesen Gründen erlaubt sich das Comite den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen: „Die systemmäßige Verleihung der Pensionen an die Witwe des verstorb. ständischen Sekretärs Moriz Freiherrn v. Taufferer und an die Witwe deö verstorbenen ständ. Protokollisten Camillo Grafen Thurn, dann die Verleihung einer Gnadengabe monatl. 15 fl. ö. W. an den dienstuntauglich gewordenen Burggärtner Josef Vohinz, werden nachträglich genehmiget". Präsident: Ist über Antrag 6 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Nachdem dagegen nichts bemerkt wird, bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Ich habe früher erwähnt, daß die der Landschaft von Kram gehörigen Gebäude in die Verwaltung des Landesausschusses übergegangen sind. Von diesen Gebäuden sind thatsächlich lediglich das Redoutengebände und die daran stoßenden beiden Häuser durch die Landschaft selbst, dann das sogenannte Ballhaus in der Gradischa-Vorstadt durch die Mietherinn dieses Hauffs gegen Feuerschaden versichert. Es wird kaum vieler Worte bedürfen, um dar-zuthun, daß die Vorsicht der Versicherung gegen Feuerschäden eine der ersten Pflichten eines guten Hausvaters ist. Wenn man insbesondere erwägen will, daß im Falle eines solchen bei einem landschaftlichen Gebäude eintretenden Unglückes die dießfälligen Reconstructions-kosten den Landesfond auf eine sehr empfindliche Weise treffen würden, so dürfte das h. Haus mit dem Comite in der Ansicht zusammentreffen, daß die Versicherung auf den noch nicht gegen Feuerschäden versicherten Gebäuden der Landschaft, eine Pflicht ist, welche nicht verabsäumt werden darf. Es ist im Rechenschaftsberichte erwähnt, daß bezüglich des Theaters ein Hinderniß dadurch eingetreten ist, daß nämlich mehrere Logenbesitzer sich zur Versicherung ihrer Logen nicht herbei gelassen haben. Nun, bic mögen ihren Schaden selbst tragen. Die Landschaft hat nicht Logen zu versichern. Ihre Aufgabe ist die Versicherung des Gebäudes selbst, und wenn das Gebäude seinerzeit abbrennen würde, nun so hat die Landschaft ihre Entschädigung, und die Logen-bcsitzcr sollen zusehen, wie sie ihre Logen, die sie nicht versichert haben, wieder bekommen. Wenn Jemand sich dieser Eventualität nicht aussetzen will, so möge er eben seine Loge selbst versichern. DaS ist nach meiner Idee eben kein Hinderniß, um mit der Versicherung der landschaftlichen Gebäude überhaupt weiter zu zögern. Es ist eine große Schwierigkeit mit der Einleitung dieser Vorsichtsmaßregel nicht verbunden. Im Gegentheile befinden sich hier in Laibach wenigstens ein Paar sehr tüchtige Versicherungsgesellschaften durch Agentien vertreten, mit welchen nach meiner Ansicht am zweckmäßigsten eine Verhandlung einzuleiten wäre, um zu einem Resultate zu kommen, welches den Landesfond nicht übermäßig belasten würde, und worauf die Concurrenz sehr vortheilhaft einwirken wird, wenn eine und die andere der solidere» Versicherungsgesellschaften aufgefordert wird, ihre dießsälligen Offerte zu überreichen. Daß die Fcuersgefahr nicht gar so unwahrscheinlich ist, davon hat uns die Erfahrung der neuesten Zeit gelehrt, denn es ist richtig ein Feuer in einem landschaftl. Gebäude ausgebrochen, und eben diesem Brande ist cs zu danken, daß wenigstens die Paar Gebäude, welche factisch versichert sind, zur Versicherung gekommen sind, denn damals waren auch diese noch nicht versichert. In Anbetracht dieser Umstände glaubt das Comite an den h. Landtag folgenden Antrag zu stellen: Es wolle der hohe Landtag beschließen: „7. Der Landcsausschuß werde angewiesen, die Versicherung der landschaftlichen Gebäude gegen Feuerschäden ohne einem weitern, als jenem Verzüge einzuleiten, welcher sich zum Behufe der Unterhandlung mit mehreren Versicherungsgesellschaften wegen Erzielung mäßiger Prämien nothwendig herausstellt". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 7 das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind,' sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Ich komme zu einem Punkte des Rechenschaftsberichtes, welcher ziemlich ernster Natur ist. Es wurde nämlich in der achten Sitzung der Landtagsperiode des Jahres 1861 auf Sistirung der Straßcn-bauten mit einer gewissen Beschränkung und der dicßfälli-gen Erecutionen der Beschluß gefaßt. Ich, als Berichterstatter des Ausschusses, bin nicht in der Lage in dieser Hinsicht den Antrag stellen zu können, daß über die dicßfalls eingeleiteten Schritte, und deren Resultate mit einem gewissen Stillschweigen deßhalb hinausgegangen werde, weil mittlerweile das neue Stras-senconcnrrenzgesetz als Regierungsvorlage vor das Haus gelangt ist, und weil dicßfalls auch bereits die Ergebnisse der Berathung des betreffenden Comites dem h. Hause vorliegen. Ich glaube, wenigstens das Comite ist der Ansicht, daß es um so angezeigter ist, in diesen Gegenstand etwas umständlicher einzugehen, weil der so geringe, ich mochte beinahe sagen, nichts sagende Erfolg, welchen der Landtagsbeschluß gehabt hat, einen guten Theil des Vertrauens, welches die Landbewohner in ihren Landtag zu setzen im Begriffe waren, auf eine höchst empfindliche Weise erschüttert hat, ohne daß in dieser Richtung dem Landtage ein Fehler beigemessen werden kann, indem er das gethan hat, was in seiner Macht gelegen war, und nur anderwärts der Fehler zu suchen ist, daß dieser Beschluß nicht jene wohlthätige Wirkungen auf das Land ausgeübt hat, welche seine Intention gewesen ist. — Ich glaube ein Eingehen auf diesen Gegenstand ist schon deßwegen nothwendig, um dem Lande den Beweis zn liefern, daß es eben nicht der Fehler des Landtages war, sondern daß derselbe anderwärts zu suchen ist. Erlauben Sic mir, meine Herren, Ihnen den dicß-fälligen Landtagsbeschluß nach seinem Wortlaute in das Gedächtniß zu rufen, weil ich eben in Betreff seines Inhaltes genothiget sein werde, mich darauf zu berufen, in welcher Hinsicht ich dem Gedächtnisse der Herren Abgeordneten zur Hilfe kommen will. Eö wurde nämlich damals beschlossen, und zwar einhellig beschlossen: „Es seien alle dermalen projectirten oder schon in Angriff genommenen Bezirksstraßenbauten, sowie alle Erecutionsschritte wegen rückständiger Bezirksstraßen-Bau-concurrenz, mit Ausnahme jener Neubauten (im Gegensatze zur Conservirung der als Bezirksstraßen schon bestehenden Bauten): a. deren Vollendung mit verhältnißmäßig sehr geringem Aufwande erreicht werden kann, und b. jener, deren Nothwendigkeit von den Concurren-ten ausdrücklich anerkannt wird, insolange zu suspendiren, bis die Orts- und eventuell Bezirksgemeinden reorganisirt und in den Stand gesetzt sein werden, ihre begründeten Anträge über die Nothwendigkeit der Straße überhaupt, über die Zweckmäßigkeit des projectirten Zuges und über die Art des Baues zu stellen": Dieß war der erste Theil des Beschlusses. Der zweite Theil hat gelautet: „Es sei der Landesausschuß zn beauftragen, sich mit der h. k. k. Landesregierung in das Einvernehmen zu setzen, damit durch die derselben untergeordneten Organe auf Grund der einzuholenden maßgebenden Anträge der concurrenzpflichtigen Gemeinden erhoben werde, welche von den projectirten oder schon in Angriff genommenen Bezirksstraßenbautcn unter jene Kategorien gehören, rücksichtlich deren die einstweilige Suspendirung in Gemäßheit des Beschlusses ad 1 nickt einzutreten hat". Dieß der Wortlaut der zwei Beschlüsse, die der h. Landtag gefaßt hat. Ich erlaube mir nun zu erwähnen, daß zur Ausführung dieses Beschlusses sich der Landesausschuß an die h. Regierung, im Sinuc des zweiten Theiles des eben verlesenen Beschlusses verwendet hat. In der Antwort hierauf wurde zuerst die Aufsicht apodiktisch, als unwiderleglich hingestellt, daß der Landtag bei Fassung des viel besprochenen Beschlusses seinen Wirkungskreis überschritten habe, und daß man daher denselben lediglich als einen an die Regierung gestellt werdenden Antrag ansehen könne. Was dann weiter verfügt worden ist, ist Gegenstand einer spätern Erörterung; vorerst glaube ich einige Worte sagen zll sollen, um darzuthun, daß der Landtag den Vorwurf, seine Befugnisse in diesem Punkte überschritten zu haben, nicht verdient hat, und daß er diesen Vorwurf so ohne weiters nicht hinnehmen soll. Ich erlaube mir in dieser Richtung mich auf den §>. 18 der Landesordnung zu berufen. Dieser lautet: „Als Landesangelegenheiten werden erklärt: Alle Anordnungen in Betreff der öffentlichen Bauten, welche ans Landesmitteln bestritten werden". Die Negierung scheint ihre Behauptung, daß mit diesem Beschlusse der Wirkungskreis des Landtages über schritten worden sei, dadurch begründet zu haben, daß diese Strassenbauten nicht ausdem Landesfonde dotirt ,sondern ans dem Bczirksfonde eines oder mehrerer etwa concurrirenden Bezirke bestritten werden, folglich, nachdem dieß nicht Lan-dcsmittel sind, gehen diese Bauten den Landtag nichts an, daher die Regierung diesen Beschluß deö Landtages lediglich als einen Antrag zu berücksichtigen hat. Meine Herren, ich glaube, in diese Logik der Regierung nicht eingehen zu können, denn ich habe immer gehört, daß daö Mehrere das Mindere in sich faßt, woraus folgt, daß eine Baute auö Landesmitteln noch höher steht, als eine Baute, welche aus Mitteln einzelner Bezirke geführt wird, daß demnach den Landesmittcln int Sinne des §. 18 der Landesordnung nicht die Bezirksmittel, sondern die Reichsmittel gegenüber stehen, und daß somit so lange eine Baute aus Mitteln geführt und dotirt wird, welche im Lande und für Laudeszwecke aufgebracht werden, was doch auch bei einer Bezirksstraße der Fall ist, daß eine solche Baute immerhin in die Jngerenz- und Beschlußsphäre des Landtages einzubeziehen ist. Dieß glaubte ich sagen zu sollen, in Betreff der Berechtigung dieses Beschlusses. Jedoch mag cs immerhin gehen, daß der Landtag zu den erwähnten Beschlüssen nicht berechtiget gewesen sei. Setzen wir den Fall, den i ch jedoch nie zugebe, so ist auch, wenn diese Beschlüsse nur als Antrag anzusehen gewesen seien, von der Regierung soviel als nichts geschehen, um diesem Antrage nur irgendwie jene Rücksicht angedeihen zu lassen, welche er verdient hätte. Es wurde insbesonders darauf ein Gewicht gelegt, daß mehrere dieser Straßenbauten bereits im Jnstanzen-zuge definitiv entschiedene Gegenstände waren, daß in Bezug gewisser Theile derselben bereits Contracte abgeschlossen worden waren, welche nicht rückgängig gemacht werden konnten, und daß endlich in Betreff anderer Bauten das Versprechen gegeben wurde, daß man alle mögliche Rücksicht dem Landtagsbeschlusse gewähren werde. Diese 3 Punkte erlaube ich mir zu beantworten. Was die im Jnstanzenznge bereits vollendete Entscheidung der einzelnen Straßenzüge anbelangt, so frage ich, ist mit Rücksicht aus dieselbe der Landtagsbeschluß selbst, wenn er nur ein Antrag ist, nicht ausführbar, ist es nicht möglich ihm Genüge zu leisten? Es wurde ja nicht vom Landtage beschlossen, unbedingt diese betreffende Entscheidung gänzlich zu beseitigen, diebetreffende Straße nicht zu bauen, sondern es wurde eine Sistirung dieser Bauten auf eine gewisse Zeit hin gewünscht, damit der Landtag zu einer Uebersicht dieser Bauten kommen, die Sachlage besser ins Auge fassen könne; der Landtag war damals in seinen Beschlüssen der physischen Zeit noch so beschränkt, tveil bereits das Zusammentreten des Reichsrathes nahe bevorstehend war. Um, wie gesagt, die Vorarbeiten treffen zn können, aus deren Grundlage die Sache definitiv zu regeln gewesen wäre, wünschte der Landtag eine einstweilige Sistirung dieser Bauten, welche gewiß bei dem größten Theile derselben möglich und ausführbar gewesen wäre, ohne einen noch so geringen Schaden weder den Bezirken selbst, noch aber der Regierung zuzufügen, demungeachtet ist es nicht geschehen, und man hat sich insbesonders darauf berufen, daß bereits Contracte abgeschlossen waren. In dieser Hinsicht glaube XXXII. Sitzung. ich, wären vielleicht auch die Contraheuten zu veranlassen, wenigstens ein Versuch wäre möglich gewesen, um die Willfährigkeit der Regierung zu bezeugen, ein Versuch mit diesen betreffenden Kontrahenten ein Einvernehmen zu pflegen, ob sie nicht ans die Verschiebung dieser verschiedenen Bauführungen auf eine gewisse Zeitperiode, auf zwei bis drei Jahre hinaus, eingegangen sein würden, wodurch es sich gezeigt hätte, ob es unmöglich gewesen wäre, darüber ein Uebereiukommen zu treffen. Ich frage weiter, wäre es nicht eben so gut möglich gewesen, gewisse Straßenstrecken, wenn sie auch bereits in Ängriss genommen waren, liegen zu lassen, und ist die Besorgniß, die eben in dieser Rücksicht von Seite der Regierung ausgesprochen worden ist, eine begründete, daß dadurch die oft große bereits geleistete Arbeit ihren gänzlichen Werth verloren hätte, weil eben das, was gemacht war, durch die Regengüsse wieder beschädiget worden wäre? Ich glaube, Straßen sind nicht dazu bestimmt, unter Dach gehalten zu werden, daß daher, wenn die Construction, die bis dahin fertig war, eine dauerhafte solide gewesen ist, sie durch Elementarereignisse wahrscheinlich nicht beschädiget worden wären. Wären sie aber schlecht con-struirt gewesen, so wäre eben diese schechte Construction bei Zetten, wo daran eine Reparatur noch möglich war, an den Tag getreten. Jedenfalls hätte sich durch die einstweilige Sistirung dieser Bauten das erzielen lassen, daß man ein wenig bessere Zeit hätte in das Land, die Bevölkerung besser zu Kräften kommen lassen, bevor neuerdings zur Ausführung von Straßenbauten geschritten worden wäre, von deren Mehrzahl man in der Bevölkerung nur das Urtheil zu hören bekommt, daß sie überdieß entweder ganz überflüssig, oder mindestens für ihre Bedürfnisse nicht dringend nothwendig sind. In allen diesen Richtungen ist von Seite der h. Regierung nichts, oder wenigstens sehr wenig geschehen. Ich erlaube mir in dieser Beziehung hervorzuheben, daß die Regierung damals insbesondere fünf Straßenzüge als solche bezeichnet hat, welche theils in Angriff, theils in Project genommen waren. Es wurden alle diese fünf Straßenzüge gerade so fortgeführt, als ob gar kein Land-tagsbeschluß in Mitte gelegen wäre. Im Gegentheile, der Landtagsbeschluß war daö Signal, für die betreffenden Unterbehörden, trat ihre verschiedenen Schritte zur Ausführung dieser Straßen mit erneuerter Energie, mit erneuerter Thätigkeit wieder in den Gang zu bringen. Insoweit sie geschlummert hatten, wurden sie aus ihrem Schlummer geweckt, und mit aller Energie an die Ausführung der Bauten geschritten, gerade als ob man dem Landtagsbeschlusse Hohn sprechen wollte. (Bravo! Bravo!) Ich erwähne als positive Daten für diese Angabe: Die Natur der ämtlichen Stellung bringt mit sich die Pflicht eines Bezirksvorstehers die Zeitung, wenigstens die Landeszeittrag zu lesen. Aus Dieser mußten dieselben erfahren, daß in Betreff der Straßenbauten ein Beschluß gefaßt worden sei; cs wäre wenigstens angezeigt gewesen, bei der Regierung anzufragen, wie in dieser Hinsicht in Zukunft vorgegangen werden soll. Nichtsdestoweniger hat das Bezirksamt Lenojctsch einen Erlaß vom 7. Mai 1861 an diejenigen Gemeindevorsteher , welche im Gegenstände eben einzuwirken hatten, zustellen lassen, mit dem Aufträge, die Arbeiten an der, den darin genannten Gemeinden zugewiesenen Straßen-Streckc von ansehnlicher Länge aus daö energischeste in Angriff zu nehmen, und bis 16. Juni zu vollenden. Im Bezirke Landstraß wurden gerade in der damaligen Zeit 3 die Erccutionsführungen für rückständige Straßenconstruc-tionskosten mit neuer Energie in Angriff genommen, und es wurden diese Erecutionsführungen nicht allein nicht mit einer billigen Rücksicht, welche der Landtag wenigstens, wenn man seine Beschlüsse als Antrag nehmen will, beantragt hat, sondern mit Beiseitelegnng jeder Rücksicht durchgeführt, und ich weiß, daß in diesem Saale ein Herr Landtagsabgeordneter, ein äußerst gut bemittelter Landtagsabgeordneter sitzr, welchem wegen eines solchen Rückstandes, von dem er gar nicht in Kenntniß gesetzt, der bei ihm nicht eingemahnt war, wegen eines Betrages von 18 fl. die Execution in das Haus geschickt worden ist. (Ruf: Die Pfändung!) Der Bau der Vernu-Straße war in jener Zeit, in welcher der Landtag den Beschluß gefaßt hat, sa c tisch sistirt. Es wurde zu der Straße damals nicht eine Truhe Schotter geführt. Sie blieb sistirt noch beinahe durch 3/4 Jahre, nachdem der Landtag diesen Beschluß gefaßt hatte. Nach diesen % Jahren wurde neuerdings die weitere Bauführung angeordnet, und die Imitatorische Hintangabe der Bauarbeiten ausgeschrieben. Ich muß erwähnen, daß die bis zum Jahre 1861 geführten Bauten dieser Straße den ursprünglich pro-jectirten Kostenbetrag der ganzen Straße bereits oder wenigstens nahezu überschritten hatten, und daß, ungeachtet der Straßenbau sistirt, daß von dem dortigen Bezirksamte auch gegen die Fortführung der Baute remonstrirt worden war, dieselbe doch neuerdings in Angriff genommen und in Vollzug gefetzt, die Baute ausgeführt wurde, um eine Straße herzustellen, welche eben dem Lande Kram gar keinen Nutzen gewährt, und welche nur eine Complaisance, möchte ich sagen, gegen das Nachbarland Steiermark ist. Nicht genug an dem, es ist auch ein neues Straßenproject gemacht, und seine Ausführung angeordnet worden. Der Straßenzug von Mauniz nach Adelsberg, parallel mit der Eisenbahn, parallel mit der Triester Hauptstraße wurde beschlossen und die Durchführung dieses Baues den Gemeinden aufgetragen, in der Gegend, wo wirklich jedes dritte Haus kann man sagen, mit Erecu-tionen belegt war. Nun rückstchtlich dieser letzten Baute ist cs dem Recurse der betreffenden Gemeinden und den Vorstellungen des Landesausschusses gelungen, die Sistirung dieses Straßenbaues bei dem h. Ministerium zu erwirken. Meine Herren, ich will sie mit weitern Einzelnheiten in diesem Gegenstände nicht ermüden (Ruf: O, sicher!), es dürfte aber das Gesagte genügen, um darzuthun, daß von Seite der Regierung wenig oder nichts geschehen ist, um dem Landtagsbeschlusse gerecht zu werden, aber wirklich nichts Genügendes geschehen ist, um das Wort zu lösen, welches die Landesregierung selbst in ihrer Note vom 22. Mai 1861 in anderer Weise abgegeben hat: sie werde nicht ermangeln, in Würdigung der Wünsche des Landes, die im vorjährigen Beschlusse ihren Ausdruck fanden, jeden Anlaß wahrzunehmen und zu benützen, um auf die unterstehenden Bezirksämter einzuwirken, um den Concurrenzpflichtigen jede nur immer mögliche Schonung angedeihen zu lassen. Meine Herren! Sie sind alle aus verschiedenen Gegenden des Landes hier versammelt, Sie werden eS besser wissen, ob diesem Versprechen Genüge geschehen ist oder nicht. So weit meine Kenntnisse reichen, so weit die Mittheilungen, die mir gemacht worden sind, richtig sind, so weit habe ich nur die Wahrnehmung machen können, daß so gut wie Nichts geschehen ist. (Bravo!) Man sage nicht, es hätte das Ansehen der Behörden darunter gelitten, wenn man von einer durch die von selben beschlossene, von einer im Jnstanzenzuge bereits entschiedenen Baute zeitweiligen Umgang genommen hätte; die Bevölkerung hätte diese Nmgangnahme nicht dadurch gelohnt, daß sie der Regierung ihre Achtung theilweise entzogen hätte, sondern die Sympathien hätte» sich der Regierung neu zugewendet, welche sie in diesem Falle auch wirklich verdient, und welche sie nicht zu verschmähen gebraucht hätte. Die Regierung hätte dadurch nur den Beweis geliefert, daß die neuen Institutionen auch von ihren Organen in jenem Geiste aufgefaßt werden, der die , den Völkern Oesterreichs verliehene Verfassung durchweht, der Geist nämlich, der da sagt: „Das Wohl des Volkes, ist der Regierung Heil". (Bravo! Bravo!) Diese Erwägungen waren es, welche das betreffende Comite zu dem ihm eben nicht angenehmen, aber doch unvermeidlichen Resultate gelangen machte, an den h. Landtag folgenden Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen: 8. „Sein lebhaftes Bedauern auszusprechen, daß sein in der 8. Sitzung des Jahres 1861 einhellig gefaßter Beschluß aus theilweise Sistirung der Bezirksstraßen-Bauten und bezüglichen Executions-Schritte bei jenen Regierungs-Organen, welche in der Lage waren, in dessen Gegenstände eine günstige Jngcrenz zu nehmen, so wenig Berücksichtigung gefunden hat". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 8 das Wort? Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich muß mir erlauben, Einiges auf das zu entgegnen, was vom Herrn Berichterstatter angeführt worden ist. Es handelt sich bei solchen Gegenständen nicht um individuelle Ansichten, sondern um Principien, nach welchen vorgegangen wird. Ich schicke voraus, daß ich in der Lage war, gerade in der neuesten Zeit ein schon ziemlich weit vorgeschrittenes und in der Ausführung begriffenes Project einer Verbindung mit dem Nachbarlande Kroatien nicht weiter durch Zugestehen der nothwendigen Fonde zu unterstützen, weil ich gefunden habe, daß der Voranschlag bereits überschritten worden ist, und ich also in dieser Sache durchaus nicht weiter vorgehen lassen wollte. Es ist dann eben auch in neuester Zeit ein von einigen Gegenden des Landes sehr dringend befürwortetes Project einer Straßenverbinvung zur Verhandlung gekommen, das Project einer Verbindung der Stadt Neustadtl und der weiter unten gelegenen Bezirke mit der Eisenbahn. Ich habe Angesichts der gänzlich veränderten Vcrsassungsverhältnisse und mit Gegenwärtighaltung der vom Landtage vor zwei Jahren ausgesprochenen Wünsche dieses Project sistirt, und die Ausführung desselben nicht zugegeben, obgleich es schon durch alle Instanzen verhandelt war, und obgleich schon mit schwerer Mühe die Abtretung gewisser Grundthcilc erwirkt worden ist, welche zum Baue der Straße nothwendig waren. Das war eben meine individuelle Ansicht, mein individuelles Vorgehen in dieser Sache. Was aber die Recriminationen betrifft, welche gegen die früheren Vorgänge der Regierung hier erhoben worden sind, so nmß ich vorausschicken, daß ich glaube, der Grundsatz gelte allgemein, daß, solange bis neue Gesetze nicht zur Durchführung gelangt sind, die alten Gesetze bestehen und gehanvhabt werden müssen. Bevor also die ganz unbestreitbare Wirksamkeit der Landesvertretnng ans das Straßenwesen nicht durch die nothwendigen Durchführungsgesetze zur Anwendung kommen kann, müssen mittlerweile die bisherigen Gesetze gehaudhabt werden, und die Organe, welche bisher berufen waren, in diesen Angelegenheiten einzuschreiten, auch noch gegenwärtig dazu berechtigt bleiben. Vom Herrn Berichterstatter sind 5 Facta angeführt und es ist gesagt worden, daß in diesen Facten die Versprechungen nicht zugehalten worden sind, welche von der Regierung gegeben worden stub; — ich habe den Beweis dafür nicht vernommen. Denn es würde sich darum handeln, ob in einem jeden von den fünf Fällen wirklich das Vorgehen der Regierung ein ungerechtfertigtes war, ob die Regierung selbst oder ihre Organe wirklich mit Willkühr vorgegangen sind, oder ob es nicht im betreffenden Falle zum allgemeinen Besten durchaus nothwendig war, mit der Straßen - Herstellung fortzufahren. Der Herr Berichterstatter hat bemerkt, es liege nichts daran, ob eine Straße ausgeführt werde oder nicht, weil sie eben nicht unter Dach gebracht werden müsse. Nun, wer mit Straßenbauten zu thun hat, der weiß auch, daß, wenn eine Straße nicht ausgeführt worden ist, Alles zu Grunde geht, was angefangen war. Wenn Sie eine Straße grun-diren und die Fahrbahn aufführen, und es kommt nicht zur Beschotterung, so wird, wenn Regengüsse oder ein Schmelzen des Schnees eintritt, die Fahrbahn zu Grunde gerichtet, es werden die Stand- und Stützmauern fallen — und das versteht Jeder, der sich mit dem Straßenwesen beschäftigt hat. Es ist nicht richtig, daß man ohne weiters eine Straße stehen lassen und warten könne, ob in kurzer Zeit der Beschluß folgen werde, sie fortzuführen. Die Behörden waren in der traurigen Lage, daß sie irgend etwas verfügen mußten, sie konnten ja nicht das ganze Straßenwesen auf sich beruhen lassen, auch in Bezug auf die neu zu errichtenden Straßen. Dann mache ich Sie aufmerksam, meine Herren, daß es in einzelnen Fällen vielleicht eine große Ungerechtigkeit gewesen wäre gegen diejenigen, welche an einzelnen Strecken einer neuherzustellenden Straße schon ihre Verpflichtungen erfüllt, ihre Straßenstrecken hergestellt habe», wenn die übrigen Straßenstrecken unvollendet geblieben wären, bloß weil bisher Renitenzen vorgefallen sind, und nun ein Beschluß gefaßt worden ist, die Regierung zu ersuchen, mit neuen Bauten nicht vorzugehen. Ans den Fällen, welche der Herr Berichterstatter berührt hat, habe ich nicht ersehen, daß Neubauten eingeleitet worden wären, sondern es sind nur diejenigen, die schon früher beschlossen, verhandelt und bestimmt waren, durchgeführt worden, und ich wiederhole es, daß von jedem einzelnen Falle nachgewiesen werden müßte, ob das Vorgehen der Regierung dabei ein ungerechtfertigtes war oder nicht. Das, glaube ich, wäre doch früher zu wissen nothwendig, um ein Mißtrauens - Votum auszusprechen, von welchem ich vorerst fragen müßte, an wen es eigentlich gerichtet werden soll? Der Herr Berichterstatter hat eine Note vorgelesen, ohne die Unterschrift zu berühren; ich möchte ihn ersuchen, zu sagen, wem vorgeworfen tvird, das Versprochene nicht gehalten zu haben? Ich glaube, das müßte voraus gehen, wenn man ein Mißtrauensvotum darauf begründen wollte. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Herr Berichterstatter! Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Um einige factische Berichtigungen vorzubringen, erlaube ich mir das Wort zu ergreifen. Ich habe bereits in meinem Vortrage erwähnt, daß die sogenannte Cerna - Straßeu-streckc zur Verbindung des Bezirkes Stein mit dem Bezirke Oberburg, worüber mir specielle Kenntnisse zu Gebote stehen, zur Zeit des Landtagsbcschlnsses int Jahre 1861 factisch ft flirt war; sie wurde von den Regierungsbehörden selbst sistirt und durch längere Zeit, durch bei weitem mehr als zwei Jahre währte es, ohne daß daran etwas gemacht worden wäre. Daß bei dieser Straße die Sistirung möglich war, ist kein Zweifel, weil die Regierung sie selbst angeordnet hat — das ist also Eine Thatsache. Daß ein neuer Straßenzng anbefohlen worden ist, ist nicht minder Thatsache, denn ich habe ihn genannt; es ist der Straßenzng vonMauniz nach Adelsberg, welcher definitiv von der Landesregierung beschlossen worden ist, und dessen Durchführung bereits den Gemeinden aufgetragen worden war. Lediglich der Gnade des Staatsministeriums haben es die betreffenden Concurrenzpflichtigen zu danken, daß eö nicht zur weiteren Ausführung dieser an sich schon gänzlich überflüssigen Strecke gekommen ist. DaS ist es, was die Thatsachen anbelangt. Ich bin ganz einverstanden, daß Gesetze so lange bestehen müssen, als sie nicht durch andere ersetzt worden sind, cs hat sich ja doch auch nicht um eine Beseitigung der Gesetze gehandelt, sondern nur tun eine einstweilige Sistirung der Straßenbauten, in soweit sie nicht durch die dringende Nothwendigkeit geboten werden. Wenn einem Manne,' der ein Haus baut, das Geld zum Baue ausgeht, so trachtet er es noch unter Dach zu bringen, und wartet bessere Zeiten ab, das hatte nun auch der Landtag, gewissermaßen den Wünschen des Landes Worte leihend, in der 8. Sitzung der 1. Session beschlossen, er wollte ein Bischen zuwarten, bis die Leute zu Athem kommen, um dann neuerdings an sie Anforderungen stellen zu können, ohne sie durch derlei Anforderungen zu Grunde zu richten. Wir haben bei der Begründung des Antrages in Betreff der Regulirung der Grundsteuer gehört, wie zahlreich die Erecutionsführungen sind, welche int Lande int Gange sind, und dieß bereits seit Jahren. Ich bin überzeugt, meine Herren, daß ein äußerst großer Theil dieser Erecutionsführungen mit deit Stras-senbauten int Zusammenhange steht. (Rufe der Zustimmung.) Der Erlaß, dessen Worte ich citirt habe, ist vom 21. Mai 1861 datirt, und von der hiesigen Landesregierung ausgefertiget. Ich habe mit dem betreffenden Antrage, wie ich bereits int Namen des Comite gesagt habe, Niemanden persönlich ein Mißtrauensvotum votiren wollen. Ich habe cs übrigens in Worte gekleidet, welche, wenn man berücksichtiget, was für Vorwürfe dem Landtage selbst gemacht worden sind, immerhin gemäßiget genannt werden können. Ich habe aber Niemanden nennen können, und zwar deßhalb, weil man durchaus nicht mit gutem Gewissen sagen kann, die Landesregierung habe gefehlt, indem sie diesem Beschlusse nicht die gehörige Rechnung trug. ^ Sie kann die besten Aufträge hinaus gegeben, die entschiedensten Weisungen an die Bezirksämter erlassen haben, und es kann doch fein, daß wegen Mangel an gehöriger Ueber-wachung, welche ich wieder nicht der Landesregierung zur Last legen will, da dieselbe zum größten Theil in den gegebenen Umständen der Arbeitsüberbürdung ihren Grund haben mag, die bezüglichen Erlässe nicht beobachtet worden sind. Darum nehme sich aus unserem Votum ein Jeder, der sich getroffen fühlt, seinen Theil; fühlt sich aber Niemand getroffen, nun so wird sich eben Niemand dadurch verletzt finden können. Präsident: Ich bringe nunmehr den Antrag Punkt 8 zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist die Majorität. (Verläßt den Präsidentenstuhl.) Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Da der Herr Landeshauptmann vermuthlich bei einem der folgenden Absätze das Wort zn nehmen wünscht, so übernehme ich das Präsidium, kraft §. 33 der Geschäftsordnung. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Schon das massenhafte Materiale, welches ich nur vorübergehend, nur mit wenig Worten zn berühren in der Lage war und die große Anzahl von Agenden, deren Erledigung dem Land'esansschnsse in der abgelaufenen und heute besprochenen Amtsperiode oblag, machen es klar, daß cs nur einem außerordentlichen Eifer, einem unverdrossenen Fleiße, einer zähen Beharrlichkeit möglich war, mit so geringen Kräften, wie jene waren, die dem Landesausschusse zu Gebote gestanden sind, diese Geschäfte im gehörigen Gange fortzuführen tind in der Art darüber Bericht erstatten zu können, wie es factisch geschehen ist. Es ist dieß anzuerkennen gewiß Jeder bereit, und diese Bereitwilligkeit dürfte bei Jedem die Erwägung noch erhöhen, daß jeder Anfang schwer ist, und daß der Beginn der Wirksamkeit unseres Ausschusses ein um so schwerer war, nachdem seine Thätigkeit mit der schwierigsten, mit der verantwortlichsten Arbeit, mit der Uebernahme von Fonden und Cassen begonnen hat, daß wir den Laudesausschuß, als wir am Ende der letzten Sitzungsperiode auseinander gingen, ohne eine Instruction, ohne eine Handhabe, ohne einen Leitfaden für seine künftige Thätigkeit zurückgelassen haben; dessenungeachtet hat der Landesausschuß die Schwierigkeiten und Hindernisse, die sich ihm entgegenstellten, in einer höchst ehrenvollen Weise überwunden. Meine Herren, ich bin überzeugt, daß das Niemanden in Staunen setzen wird, denn Jeder weiß, daß wir eben unsere tüchtigsten Kräfte in den Landesausschuß gewählt haben, dieses Ergebniß wird jedoch auch Niemanden ohne das vollste Maß der Befriedigung gelassen haben. Diesem Grade der Befriedigung einen Ausdruck zu geben, dürfte ein ziemlich allgemein gefühltes Bedürfniß sein, und dieß war es, was den Ausschuß veranlaßt hat, den Antrag zu stellen: Es wolle das hohe Hans beschließen: „Dem Landcsausschusse werde das vollste Maß der Befriedigung und der wärmste Dank des Hauses für seine dem Wohle des Landes ersprießliche Thätigkeit ausgesprochen"/ Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Wünscht Jemand der Herren dießsalls das Wort zu nehmen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den Antrag, Punkt 10, zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Ausschusses einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Landeshauptmannes Freiherrn v. Codelli und der Abg. Ambrosch, Dr. Bleiweis und v. Strahl erheben sich.) Er ist angenommen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Noch einen Umstand, meine Herren, erlauben Sie mir, zu berühren. Der Rechenschaftsbericht erwähnt, daß das Bild-niß Seiner Majestät unsers allergnädigsten Kaisers, welches während der vorigen Landtagssession hier in diesem Saale war, von der k. k. Landesregierung als ihr Eigenthum zurückgenommen worden sei, und daß das neue Bildniß, welches wir hier vor uns sehen, ein gelungenes Werk eines Kramers, des begabten Malers Karinger, vom Landesausschnsse bcigeschafft worden sei — und ans der Widmnngsnrkundc, welche ich sogleich zur Vorlesung zu bringen mir erlauben werde, geht hervor, daß dasselbe eilt Geschenk des Landesausschusses an den Landtag ist. Die Widmnngsurknnde lautet: „Der gefertigte Landeshauptmann und die ans der Wahl des ersten cou-ftitutionellen Landtages hervorgegangenen Mitglieder des Landesausschusses haben es für ihre freudige Pflicht erachtet, das Bildniß deS hochherzigen Kaisers, dessen Entschlüsse, Oesterreich und mit ihm das engere Vaterland Kram sein neu gewonnenes verfassungsmäßiges Leben dankt, für den Landtagssaal aus ihren Fnnctionsgebühren anzuschaffen. Indem die Gefertigten mit diesem Acte jenes bedeutungsvolle Erinnerungszeichen in das Eigenthum des Landes übergeben, beanspruchen sie damit keinerlei Verdienst, sondern folgen einzig und allein dem Drange ihrer Herzen und jenes Gefühles, welches sie unaufhaltsam anweist, für das vom Landtage in sie gesetzte Vertrauen ein bleibendes Zeichen ihres warmen Dankes dem Lande darzubringen. Vom krainischen Landesausschusse. Unterschrieben: Codelli, Ambrosch, Bleiweis, Suppan, Strahl". (Bravo! Bravo I) Meine Herren, der zarte Sinn, welcher dieser Schenkung time wohnt, gereicht gewiß dem Landesaus-schusse zu einer besondern Ehre; er ermöglicht dem hohen Landtage dieses Geschenk ohne Beschämung anzunehmen; er bestätigt und kennzeichnet jedoch auch den richtigen Tact, welchen unser Landes - Ausschuß in der Richtung besitzt, daß er die Wünsche des Landes und seiner Vertreter auch dann zu errathen und auszuführen weiß, wenn sie anszusprechen, keine Gelegenheit geboten ist. Dieß, meine Herren, dürfte den letzten Antrag rechtfertigen, den ich heute an das hohe HauS zn stellen habe, welcher dahin geht, der hohe Landtag wolle beschlics-sen: „Dem Landesausschusse werde für das Bildniß des erhabenen und hochherzigen Verleihers der Verfassung, welche derselbe dem Landtage als Zierde seines Sitzungssaales gewidmet hat, der Dank des Hauses ausgesprochen, und die bezügliche Widmungs - Urkunde sei in dem landschaftlichen Archive zu hinterlegen". Landeshauptmanns - Stellvertreter v. Wurzbach: Wünscht Jemand von den Herren das Wort über diesen Antrag? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche ihn aimehmen, sich gefälligst zu erheben. (Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Landeshanptmaniieö Freiherrn v. Codelli und der Abg. Ambrosch, Dr. Bleiweis und v. Strahl erheben sich.) Der Antrag ist angenommen. (Landeshauptmann Freiherr v. Codelli übernimmt den Vorsitz.) Präsident: Das Resultat der engeren Wahl, wie solche früher vollzogen worden ist, ist folgendes: es sind 26 Stimmen abgegeben worden; von diesen haben Baron Anton Zois 17, Graf Anton Auersperg 9 Stimmen erhalten, somit ist Freiherr Anton Zois alö viertes Mitglied des verstärkten Ausschusses anzusehen. Wenn es gefällig ist, so dürften wir noch die Wahl der zwei Substituten vornehmen. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Ich ersuche nunmehr zur Wahl des 5. Translators zn schreiten. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Schließlich ersuche ich noch zur Wahl des ans drei Mitgliedern zu bestehenden Comites zu schreiten, welches bestimmt ist, den Antrag des Herrn Du Toman zn prüfen. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Die Scrutinirung über diese drei Wahlen wird nach der Sitzung vorgenommen werden. Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch dem Freiherrn v. Apfaltrern das Wort, der mich darum gebeten hat. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Ich bin nämlich aufmerksam gemacht worden, daß denn doch denkbar sei, ntö’ ob unser höchstverehrter Herr Landeschef sich verletzt fühlen könnte durch den Antrag, welchen der Ausschuß gestellt hat, betreffend die Sistirnng der Stras-senbantcn. Ich muß aufrichtig gestehen, das sst mir nicht im Entferntesten eingefallen, daß cs irgend Jemand beikommen könnte, darin eine Beziehung auf den höchst-verchrten Herrn Landeschef zu finden, nachdem Jedermann weiß, daß derselbe erst seit Anfang November die Leitung dieser Provinz übernommen hat, und daß der Gegenstand, den ich besprochen habe, mit letztem Dezember abschließt. In den ersten zwei Monaten von derlei Uebelständen im Lande genaue und vollkommene Kenntniß zu erlangen und ihnen auch noch abzuhelfen, liegt nicht in der Kraft eines Menschen. Jedoch damit ich nicht int Entferntesten mißdeutet werde, habe ich geglaubt, es mir selbst schuldig zu sein, namentlich aber auch dem Ausschüsse, dessen Berichterstatter-ich war, daß demselben und mir nichts ferner gelegen war, als durch den bezüglichen Antrag Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter Baron Schloißnigg nahe zu treten. (Sehr lebhafter Beifall.) Ich habe geglaubt dieß ausdrücklich erwähnen zu sollen, nachdem ein derartiges Votum Sr. Ercellenz gegenüber gewiß höchst ungerecht wäre (Rufe: richtig! sehr gut!), und ungerecht wollte weder der Ausschuß, noch der hohe Landtag sein, und der Ausschuß hatte gewiß nicht die Intention, den hohen Landtag zu einer Ungerechtigkeit bestimmen zu wollen; jedoch ich bin überzeugt, daß es nicht lange währen wird, so wird Se. Excellenz sich überzeugen, daß der Ausschuß in seinem Berichte nicht zu grell die Uebelstände gezeichnet hat, es wird sich jedoch auch nicht minder zeigen, daß Se. Excellenz in dieser Hinsicht bald eine wohlthätige Wirkung ausüben wird, welche unsererseits noch immer dankbar angenommen werden wird. (Lebhafter Beifall.) Statthalter Freiherr v. Schloißuigg: Ich fühle mich verpflichtet, dem Herrn Antragsteller für diese Erläu- terung zu danken, und bin sehr ergriffen durch die Aufnahme, welche diese Erklärung im h. Hause gefunden hat. Ich würde ganz gewiß keinen Anstand genommen haben an den Auseinandersetzungen des Herrn Antragstellers, wenn — ich muß es aufrichtig sagen — es nicht die Form derselben gewesen wäre. Der Herr Antragsteller hat gesagt, das es mir unmöglich gewesen wäre in diesen Zeiten alle Uebelstände auch nur zur erkennen und ihnen abzuhelfen. Ich hätte es ganz natürlich und als eine Erleichterung selbst meiner Pflicht angesehen, wenn mir vom h. Landtage die Uebelstände zu erkennen gegeben worden wären, welche stattgefunden haben seit dem Landtagsbeschlusse, seit 1861, und wenn man die Wünsche wiederholt beigefügt hätte, mittlerweile bis zur Erlassung des Cvncurrenzgesetzes in diesem Sinne vorzugehen. Wenn ich vielleicht auch etwas wärmer, als sonst meine Artist, geantwortet habe, so bitte ich auch zu bedenken, daß es wohl meine selbstverstandene Pflicht ist, für Männer einzutreten, welche vielleicht ihre Pflichten allzueifrig erfüllt und nicht am rechten Orte angewendet haben, welche aber doch gemeint haben, ihre Pflicht zu thun, und welche vielleicht von der vorgesetzten Behörde nicht gehörig im Schranken gehalten worden sind, welche auch nicht überall sein konnte; auch für diese fühle ich mich verpflichtet ein Wort einzulegen. Nun aber hat, wie ich glaube und hoffe, diese ganze Debatte zu nichts weiter geführt, als ein desto einträchtigeres und innigeres Verhältniß zwischen dem h. Landtage und der Regierung zu Stande zu bringen. (Lebhafter Beifall und živio!) Präsident: Der Obmann des Ausschusses für das Gemeindegesetz ladet die Herren Mitglieder heute Nachmittag 5 Uhr zu einer Besprechung tut Konferenzsaals. Der Herr Obmann-Stellvertreter im Finanzans-schnsse ladet die Mitglieder des betreffenden ComitäS zu einer Sitzung heute Nachmittag 5 Uhr; auch die Herren Vertrauensmänner werden zu dieser Sitzung eingeladen. Ich schließe nunmehr die Sitzung; nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr, an die Tagesordnung kommt: Die dritte Lesung des Gemeindegesetzes, der Antrag des Herrn Abg. Guttman auf Einrechnung der Dienstjahre jener Staatsbeamten, welche in die landschaftlichen Dienste treten wollen oder wünschen, und eventuell ben Beginn der Berathung über das Straßenconcurrenzgesetz. Die Sitzung I ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 35 Minuten.) wvvW\A/lA/Wvv\ XXXII. Sitzung. 4