344 /?, 2^ 4 C ^ ( -A.1 le Bechte voib ehalte ajy) Hilfstochlein z ur Einfuhrung der Jugendspiele an Grymnasien und Realschulen. Im Selbstverlage des Verfassers. Druck von Ig. v. Kleinmajr & Fed. Bamberg in Laibach. 1891 . 37 ' E in leit ung. Dies Hilfsbuchlein envuchs aus den Studien, welchen der Verfasser theils aus Liebe zur Sache, theils aus Dienstes- verpflichtung gerne nachgekommen ist. Vom Lelirkorper des k. k. Obergymnasiums wurde er in den Ausschuss ge\vahlt, welcher die Antrage beliufs Einfiihrung der Jugendspiele aus- zuarbeiten hatte. Diesem Ausscliusse legte er die in Folgendem enthaltenen zwolf Punkte vor, die vom Ausscliusse angenom men \vurden. Unter des Unterzeichneten Leitung waren sclion im Sommer 1890 militarische Ubungen mit den Obergymna- siasten im Schulhofe abgelialten worden. Den Schluss der Ubungen, die das Compagnie-Exercieren nooli umfassten, kronte ein achtstiindiger Ubungsmarsch in die Umgebung, \vobei im Wald (am Berge) Kriegsspiele und Ringen, auf der Strasse Dauerlauf, bei der Rast im Gasthause froher Liedersang ein- geflochten wurden. Diese Versuche — aus freiem Willen des Lehrers wie der ca. 150 Schuler unternommen — Hessen einen sehr giinstigen Schluss ziehen auf die.eifrige Mitarbeit. und Betheiligung der studierenden Jugend fiir den Fali, dass Jugendspiele amtlich begiinstigt wiirden. Dieser Fali ist nun durch den holien Ministerialerlass eingetreten. Und so glaubt der Gefertigte viden Collegen — viel- leicht sogar der guten Sache — einen Dienst zu erweisen, wenn er die Resultate seiner Erfahrungen und Studien liiemit veroffentlicht. Laibacil im Mftrz 1891. Dr. O. Gratzy. Die Spielbetriebs-Ordnung umfasst folgende Punkt.e: § 1. Der Spielplatz. Die Erwerbung eines fiir die Spiele geeigneten Platzes wird der Direction iiberlassen. Eiu Ansuchen der Direction durfte wohl jede Gemeindevenvaltung durch Uberlassung einer Wiese oder eines unbeniitzten Platzes erledigen. § 2. Zeit. Als Tage werden der Mittwoch und der Samstag be- stimmt. Als Stunden die Zeit von 5 bis 7 Ulir nachmittags, im Juni von 6 bis 8 Uhr abends. An Eegentagen entfallt das Spiel; ebenso, wenn die Bodenfeuchtigkeit nach einem Eegen nocli rvahrnehmbar ist. Davon werden die Schiller seitens der Direction durch Be- kanntmachung am scluvarzen Brette verstandigt. § 3. Jahreszeit des Spielbetriebes. a) Vom 25. September bis zum Eintritte ungiinstiger Witterung, die den Aufenthalt im Freien verhindert. b) Im Friihjahre vom Eintritte der trockenen Jahreszeit bis zum 1. Juli. (Wegen der Versetzungspriifungen, Con- ferenzen und der Matura.) 4 § 4. Eintheilung aller Schiller (les Gymnasiums inbetreff der Jugendspiele. AUe Sehiiler theilen sich in solche, die sich zur Theil- nahme an den gemeinsamen Jugendspielen melden, und in solche, die davon fernbleiben wollen. Fur letztere entfallen natiirlich alle Bestimmungen be- treffs der Jugendspiele. Fiir erstere gelten die folgenden Punkte: a) Alle Schiller bleiben aueh beim Spiel in ihrem Classen- verbande; jede Classe erhalt am Spielplatz ihre eigene, ab- gegrenzte Flache fur sich allein. b) Jede Classe bildet aus ihren Spieltheilnehmern Biegen zu 8 bis 10 Kopfen. Die Biegen verden nach freierWahl von den Spielenden selbst aufges teli t; ein Ubertritt in eine andere Bi ege soli moglichst vermieden werden und ist an die Zustimmung des die Spiele iiberwachenden Lehrers gebunden. Dadurch soli die Jugend g'ewohnt werden, bestandige Kamerad- schaft zu pflegen und duldsam fiir gegenseitige Scliwachen zu werden. c) Jede Riege \vahlt sich frei ihren Anfuhrer beim Spiel, der den Titel «Spielmeister» fiihrt. Derselbe soli ein aufgeweckter, spielfroher Sehiiler sein, dem der Frohsinn seiner Mitspieler am Herzen liegt; die anderen aber mogen ihm als ihrem Vertrauensmanne Folgsamkeit, Zu- neigung und Trene entgegenbringen. § 5. tiberwaclmng der Jugendspiele. 1.) Die richtige Spielweise iiberwachen: a) der Turnlehrer, welcher aucli die Spiele zuerst lehrt; b) die Spielmeister, rvelche jedesmal die Spiele regelrecht spielen lassen; 5 e) die im Folgenden beschriebenen, zur Aufsiclit beigezo- genen Schiller. 2.) In disciplinarer und sanitarer Beziehung haben die Aufsiclit: a) der Director; b) der dazu bestimmte controlierende Lehrer, welcher sicli freirvillig dazu erbietet; c) die zum Aufsichtsdienste beigezogenen Schiiler. § 6. Beiziehung von Schiilern zum Uber- wachungsdienste. Fiir die dazu berufenen oder eigens erwahlten Schiller ist die Zutheilung zum Uberwachungsdienst ein ehrendes Zei- chen des Vcrtrauens ihrer Vorgesetzten; dieser Auszeichnung sich rviirdig zu zeigen, sollen die Betrelfenden nach besten Kraften wetteifern. 1.) Jeder Classe wird fiir ihre sammtlichen Riegen eine Aufsicht bestimmt (analog der militarischen «diensthabenden Tagcharge»). Diese Schuler versehen aber, um ilicht dauernd den Spielen selbst fern bleibeu zu miissen, abwechselnd an je einem Spieltage den Dienst. Dadurch trifft der Dienst die dazu Berufenen im ganzen Jahre hochstens fiinfmal. Sie fiihren im Dienste den Titel «Ordner» («Prafecten»). Die Schiller melden sich frehvillig zum Aufsichtsdienst und bestimmen selbst die Reihenfolge, in der sie ihrer Verpflichtung nachkommen wollen, ebenso audi die Classen, welche sie jeweilig iiberwachen. Zum Dienst berufene Ordner sind: a) fiir die I., II., III. und IV. Classe die Septimaner; b) fiir die V., VI., VII. und VIII. je ein aus der Classe selbst gewahlter Mitschiiler. 6 Durch die Ubemahrae einer verant\vortlichen Aufsicht nnd Leitung anderer sei den Obergjmnasiasten Gelegenheit geboten, die scliwere Tugend zn lemen, seme eigene Freiheit dem Wohle der Gesammtheit zu opfern; nieht nur stets anderen Miilie und Sorgen aufzubiirden, sondern selbst an gemeinsamen Zwecken und Zielen mitzuarbeiten. Das Recht, die Thatigkeit der in gesellsehaft- lichen Vereinigungen \virkenden Manner zu beurtheilen, sei durch die Fahigkeit und Bereitwilligkeit erworben, im Falle einer Auf- forderung oder Wahl selbst solche Posten ubernehmen zu konnen. Auch dies muss gelernt werden! Es ist eine wiehtige Forderung der Erziehung, unsere Jugend dem Idealismus gemeinsamen Schaffens. einmuthigen Wollens, der Freude am allseitigen Gliicke wiederum zuzufiihren. JDer in allen Kichtungen verneinende und zersetzende Ma- terialismus unserer Zeit bietet leider der Jugend nur zu ver- lockende ilble Beispiele und den Charakter untergrabende Grund- sat.ze liber die »Pflichten im Leben». 2.) liber alle Spielabtheilungen zusammen fiihrt wie- derum jedesmal ein Octavaner die Oberaufsieht (im milita- rischen Vergleiche die den Abtheilungs -Tagchargen vorgesetzte « Kasern-Inspection »). Wer jedesmal den Dienst zu leisten hat, tvird von den Octavanern durch freie Wahl festgesetzt. Ihm obliegt wahrend der ganzen zweistundigen Spiel- zeit — sotvie den Ordnern bei den Classen — die Uber- \vachung des Spielbetriebes, der Ordnung und des gesitteten Betragens im ganzen. Er fiihrt im Dienste den Ti tel «Spielwart» («Spiel- inspector » ). An ihn haben sich um Auskiinfte alle Classenchargen, die Ordner, in erster Instanz zu wenden; in ztveiter Instanz diirfen sie beim controlierenden Lehrer des Gymnasiums Bitten und Beschwerden vorbringen. Das Bewusstsein, iibertragener Verantwortung gerecht ge- worden zu sein, eigene, wenn auch nur bescheidene Selbstandig- keit erprobt und einige Lebenserfahrung gesammelt zu haben, 7 diirfte die Abiturienten als angenehme Erinnerung an ihren frei- willigen Ubervvachungsdienst bei den Gymnasial-Jugendspielen ins fernere offentliche Leben begleiten. Unsere Jugend soli ja wehrhaft fiirs Staaten- und Volkerleben, gereift an Bildung und Charakter die Mittelschule verlassen. Der Wert der Jugendspiele aber ftir die Entwicklung mannes- wiirdiger Charaktereigenschaften ist heute wohl bedingungslos enviesen und allseits anerkannt. § 7. Die Dienstesobliegenheiten der die Spiele Uberwachenden. 1. ) Die Ordner. Die als Ordner flir alle Riegen je einer Classe bestimmten Septimaner beobachten auf- und abgehend das Spiel, stellen Unfug ab; sie greifen ins Spiel nur ein, wenn es in Unordnung, \vusten Larm iiberzugehen drobt. Sie haben eine im weitern genau bestimmte Strafgewalt. Fiir die Classen V, VI, VII und Vlil gilt das Gleiche, \venn auch die durch freie Wahl aus ilirer Mitte bestimmten Mitschuler an dienstfreien Tagen sogar Mitspieler sind. Fiir die Zeit des Dienstes sind sie (wie beim Militar) eben als Vorgesetzte von ihren Kamera den zu betrachten. 2. ) Der Spielwart. Seine Stellung wiire zu vergleichen mit der eines Adjutanten beim Militar. Er gebe dem eon- trolierenden Lehrer an die Hand; theihveise aber ist er sogar als Stellvertreter des Lehrers thatig, wenn letzterer die Schuler aus einer entsprechenden Entfernung beobachten und diese sich selbst — ohne Zwang — iiberlassen will. Der Spielwart aber muss ununterbrochen am Spiel- platze sich aufhalten — sowie die Ordner bei ihren Classen. Dadurch muss er von allen Vorgangen unterrichtet sein und dem controlierenden Lehrer oder dem etwa er- scheinenden Director jederzeit Meldung maclien konnen. Uber Anfrage der Ordner entscheidet er, gibt ihnen auch auf Grund seiner Beobachtungen Weisungen; er hat 8 eine genau begrenzte Strafgewalt, und zwar im hoheren Ausmasse als die Ordner. Er priift die «Riegen - Verlesliste», rvelche die Ordner zu fiihren haben, sammelt sie, iibergibt sie nachsten Tages dem controlierenden Lehrer und verfasst dazu einen eigenen «Spielrapport», in dem statistisch die Summe aller beim Spiel Erschienenen, Unfalle, verhangte Strafen, die fiir den nachsten Spieltag erwahlten Ordner und des Spiehvartes Nachfolger und anderes melir eingetragen werden. Verleslisten und Spielrapport liefert der eontrolierende Lehrer an die Direction ab. 3.) Die Thatigkeit des dieusthabenden Lehrers und des Directors ergibt sich aus ihrer amtlichen Stellung; ebenso beim Turnlehrer, bei dem nur noch zu envahnen ist, dass er die neuen Spiele mit den turnenden Schiilern in der Turnstunde einiibt, von welchen — ein geschulter Kern — dann die anderen Spielgenossen darin am Spielplatze unter- rviesen werden. § 8. Mittel zur Einhaltung der Ordnung beim Spiel. Auszeichnungen und Strafen. Diese beiden Mittel sind sozusagen das Salz der Spiele. Die Schiiler miissen stets vor Augen haben, dass sie Ordnung und geziemendes Benehmen — unbeschadet der Spielfrohlichkeit — einzuhalten haben. Sonst werden sie von ihren alteren Kameraden gestraft. Den Braven, Gesitteten und Geschickten wird aber wieder ein Ansporn in den Belobungen und Ehrungen ge- boten, die sie zu edlem Wetteifer auch in der Ausbildung korperlicher Fahigkeiten begeistern mogen. A. Auszeichnungen: 1.) Fiir die Spielclassen des Untergymnasiums: Knaben, die besonders geschickt und ordnungsmassig spielen, werden 9 zu « Spielmeistern» ernannt und konnen anderen Riegen ihrer Classe als Spielmeister zugetheilt werden. 2. ) Pur die Spieler der V. und VI. gilt das Grleiche ; sie konnen sogar zu «Ordnern fur die I. uud II.» ernannt werden, in welcher Eigenschaft sie den diensthabenden Septimanern zugetheilt werden. 3. ) Pur VII. ist die Zuerkemumg der Oberaufsicht-Dieust- leistung als Spielwart auszeicknend. Der so ausgezeichnete Schiiler wird den Octavanern zugereiht. 4. ) Piir die VIII. Jedem als Spiehvart sich besonders ver- lasslich und verstandig erweisenden Octavaner wird die einmalige Erlaubnis gegeben, an einem Spieltage die Gesammt-Ordnungs- und Exercieriibungen aller Classen — welche vorzunehnfen und zu befeliligen nur allein dem controlierenden Lehrer zusteht — zu befeliligen und dabei selbsterdachte Figuren zu'r Vorfuhrung zu bringen. Sein Talent fiir Anordnung und Leitung von Gruppenbewegungen (Reigen, Aufziige u. s. v/.) mag er dabei praktisch versuclien. Es diirfte dies keine unpassende Vorsclmle sein, da im gesell- schaftlichen Leben bei Aiisfliigen, Haus- und Vereinsunterhal- tungen, Ballen (Quadrillen, Cotillons) fast jedermann zur Leitung solclier Unternehmungen liie und da aufgefordert wird. Alle Auszeichnungen werden vom controlierenden Lehrer zuerkannt. B. Strafen werden verhangt: 1.) von den Spielmeistern iiber Spielstorer ihrer Riegen, und zwar: a) die Ermahnung; die «Anzeige wegen mutluvilliger Storung beim Spiel» beim Ordner; 10 2. ) von den Ordnern liber einzelne Spieler ihrer Classe, und zwar: a) gegen einzelne Spielstorer: ct) Euhestellung bis auf 15 Minuten; P) Fortschicken vom Spielplatz; y) Anzeige beiin Spiehvart; b) gegen eine unordentliche Riege: ct) Euhestellung bis auf 15 Minuten; p) Freiiibungen nach Commando des Ordners bis auf 15 Minuten; y) Fortschicken vom Spielplatz; d) Anzeige beim Spiehvart. Diese Disciplinargeivalt gilt auch fiir die Ordner der V., VI., VII. und VIII., ivelche, obvvohl sie sonst. Mitschiiler und Mitspieler sind, fiir ihre Diensttage beim Spiel als « Vorgesetzte» gel ten und dementsprechend auf- zutreten haben; 3. ) von dem Spiehvart: a) gegen Einzelne und Riegen: ct) Entziehung des Spielrechtes auf zwei Spieltage; P) Zmveisung eines strengeren Ordners; bei der V. und VI. Entziehung der Wahlfreiheit ihrer Ordner, Zmveisung eines Septimaners bis auf fiinf Spieltage; y) Anzeige beim Lehrer; b) gegen Ordner und Spielmeister: ct) Entziehung ihres Ehrendienstes wegen zu geringer Festigkeit in der Leitung der Untergebenen; 8) Anzeige beim Lehrer; 4. ) von dem controlierenden Lehrer und dem Turnlehrer nach freiem Ermessen und stets nach den Gymnasial- Disciplinar-Vorschriften ; 5. ) vom Director ebenso. 11 Das der Jugend innewohnende Gerechtigkeitsgefuhl und der lebendige Kameradschaftssinn der Schiller biirgen dafiir, dass diese einschneidende Disciplinargevvalt in den Handen der dienst- thuenden Obergjmnasiasten nicht missbraucht werden wird. § 9. Die Spiele. Gespielt werden die Spiele nach den zwei bewahrtesten Spielbiichern: 1. ) Dr. E i t n e r (die Jugendspiele, ein Leitfaden, Gor- litz 1890); 2. ) «75 Spiele, gesammelt von der Spielcommission des Schreber-Vereines zu Eisleben», 1886; die Ordnungsfibungen (Freiiibungen, Reigen, Aufmarsehe) nach J. C. Lion, Leitfaden fiir den Betrieb der Ordnungs- und Freiiibungen, Bremen; die Exercierubungen nach dem Exercierregloment der k. u. k. Infanterie. § 10. Eintheihmg der Spiele. Die obgenannten Sj)iele werdeu nach vier Stufen (der Schwierigkeit, Geschickliclikeit und Kraft) getheilt und von den in vier Spielgruppen gegliederten Classen des Gymna- siums geiibt, und zwar: die 1. Stufe von der I. und II., » 2. » » » III. » IV., » 3. » » » V. » VI., » 4. » » » VII. * VIII. Jede Stufe hat ihre eigenen ihr angemesseuen Spiele; sie darf die Spiele der niedrigeren Stufen spielen, aber nicht um- gekehrt. Weiters werden die Spiele noch (sieh die beiliegende Spieltabelle) in vier Spielgattungen gegliedert, um die phy- 12 sisch uiid psychisch nothwendige Abwechslung in den zwei- stundigen Spielbetrieb zu bringen. Da die Spiele ja einen ganz bestimmten Zweck erreichen helfen sollen, namlich die Enverbung und Ausbildung von korperlicher Ge- wandtheit, Schlagfertigkeit, Kraft, Muth, Gemeinsinn und Selbst- vertrauen, so rauss das Spiel einen dem entsprechenden Wechsel aufweisen. Es werden deshalb jedesmal je eine lialbe Stunde lang vorgenommen: 1. ) Ordnungsubungen (Exercieren und turnerische Be- wegungen, Freiiibungen); 2. ) Bewegungsspiele, bei denen das Hauptgewicht auf die lebhafte Bewegung (Lanfen, Fangen) der Spieler gelegt wird ; 3. ) Rast- und Geschicklichkeitsspiele, \vobei das Schwer- gewicht auf Schlagfertigkeit, Spiehvitz und richtiger Entfer- nungsberechnung (einige Ballspiele) mht. Zugleich erfullen sie den nicht zu unterschatzenden Nebenzweck, die von den vorigen Spielen etwas erhitzte und liirmende Jugend abzukiihlen und in diesen Verstandesspielen zu berubigen; 4. ), Kraftspiele, welehe svstematigch die Hauptmuskeln des Korpers in Bewaltigung von Kraftleistungen (Heben, Tragen, Werfen, Ziehen) kraftigen und die Spieler der Grosse ihrer Kraft — ohne Uberschatzung, aber auch ohne Zagen — bewusst machen sollen. Nacdi je drei Spieltagen lernen alle Spielgruppen je ein neues Spiel. Wenn der eontrolierende Lehrer es fur angezeigt findet, wird mit Einwilligung des Directors statt der Jugendspiele gelegentlich ein kleiner Marsch in die Umgebung gemacht, bei dem Spiele im Walde, am Berge eingeschobon werden. Bei diesen Ausfliigen bat der Lehrer ununterbrochen anwesend zu sein, um dem fiihrenden Spielwart mit Rath und That zur Seite zu stehen. 13 § 11. Vorgang beim Spielen. 1. ) Zum Beginne rverden die Spielenden in Doppel- reihen classenweise vom Sammelplatze aus — entweder dem Gymnasialhofe oder einer ansser der innern Stadt gelegenen Strassenstelle — insgesamt vom Spiehvart (die Ordner rechts, riickrvarts neben ihren Classen) auf den Spielplatz gefiihrt. Dort werden dureh eingesteckte Štabe die Raumgrenzen fiir jede Classe bestimmt. Darauf fiihren die Ordner ihre Classen auf die Platze, lassen die Riegen antreten, verlesen die Namen und heissen die Spielmeister die Spiele beginnen. 2. ) Unterm Spiel. a) Jede Riege spielt fiir sich unter Anflihrung ihres Spiel- meisters, welcher die in seiner Verwabrung befindlichen Spielgerathe der Classfe lierausgibt and vertheilt. b) Es diirfen melirere Riegen iiber Erlanbnis itmes Ordners zusammentreten und Spiele iiben, die eine grossere Theilnehmerzahl erfordern. Mit Bervilligung des Spiel- vvartes diirfen sich zu einem Spiele selbst ganze Classen vereinigen. c) Die Riegen und Classen diirfen ihre Spielgerathe leih- rveise \vechseln; das Wechseln darf aber nur wahrend der Spielzeit am Platze stattfinden. d) Jedes Spiel fangt als Erster der Spielmeister an; dann beginnt der Zweite in der Riege, und muss das Spiel so oft gespielt werden, bis jedes Riegenmitglied einmal das Spiel eroffnet hat. Bei Spielen aber, bei denen der Sieger oder der Besiegte die Spielthatigkeit neu einleitet, eut- fallt obige Bestimmung, und ruft der Spielmeister «Halt!» wenn er glaubt, dass das Spiel lange genug gespielt worden ist. e) Den Weclisel der Spielgattung nacli der halben Stunde gibt der Spiehvart mit dem lauten Rufe «S p i e 1 e 14 wechseln!» an. Die Ordner rufen den Befehl gleicli nach. f) Auf den lauten Ruf «Habt Acht!» des Spielwartes oder eines Ordners, den alle Ordner sofort nachzurufen haben, bleiben alle Schiller im Augenblick unbeweglich steben und envarten die weiteren Befehle. Auf den Kuf «Spielt!» wird das Spiel fortgesetzt. Der Ruf «Habt Acht!» ist zu geben. sobald der controlierende Lehrer, der Turnlehrer, der Director oder in Begleitung eines Herrn vom Lehrkorper einer der Diree- toren der anderen Mittelschulen der Stadt den Spielplatz betreten. Der Spielwart geht den Betreffenden entgegen, meldet. sich, sowie die Zalil der anwesenden Schiller, und bittet um iveitere Befehle. Erscheinen aber — officiell in Begleitung des Direetors oder eines Professors — Se. Excellenz der Herr Unterrichts- minister, der Herr Stattlialter, Landespraside ut (oder dessen Stellvertreter) oder der Herr Landesscliulinspector, so wird gerufen: «H a b t A c h t! R i e g e n antreten! Front rechts (liuks)!», worauf alle Spieler in ilire Riegen sich stellen, eine Riege hinter der anderen auf zvvei Sehritte Abstand, die Front gegen den hohen Besuch gerichtet; sie verharren in Habt-Acht-Stellung bis auf weitere Befehle. Der Spiehvart benimmt sich wie oben und begleitet den hohen Besuch links, einen Sehritt riickivfirts, so lange die Jugendspiele besiclitigt werden. Der controlierende Lehrer stollt sich ad personam vor und bleibt audi zur Seite des hohen Besuches. 3.) Schluss der Spiele. Auf den Ruf des Spiehvartes: «Spiele einstellen! Classen antreten!« iibemehmen die Spielmeister die 15 Spielgerathe; die Classen schliessen aneinander und mar- schieren zum Sammelplatze, von wo die Schiller einzeln nach Hause gehen. § 12. Beschaffung des Spielmateriales. Anfangs wird man sich strenge an Spiele halten, die kein besonderes Spielgerath erfordern. Kleinigkeiten, wie Balle, Štabe, Reifen, werden a) theils als Spenden der Eltern von den Schiilern bei- gestellt und geli Oren als Eigenthum nur der Classe, in der sie gesammelt wurden, b) theils aus dem Pauschale von der Direction bestritten. Besondere Bestimmungen fur das erste Jahr. Die Einfuhrung der Jugendspiele geschieht successive. Classe fur Classe wird zuerst — jede fiir sich allein — im Schulhofe eingeiibt (unter Leitung des Turnlehrers) und dann erst auf dem Spielplatze den anderen — sehon spiel- sicheren — angereiht. Schluss wort. So moge denn die vielversprechende Idee der Jugend¬ spiele in wohlerwogener und sorgfaltig durchgefiihrter Ver- ivirklichung ihre segensreichen Friiehte fiir die Jugend und das Vaterland tragen! Die vier Spielgruppen (vier Spielstufen-Abtheilungen). Beilage zum „Hilfsbuchlein“ des Verfassers.