Theologische Verantwortlicher Redacteur und Verleger: ltr. Johann Chrys. Pogazhar. j\l 83. SamStag den L. September 1849. Vorschläge zur religiösen Wiedergeburt des Volkes. v. Christliche Erziehung — Schulen — Convicte. Die Familie ist die erste und vorzüglichste, von Gott gegründete Erziehungsanstalt' der Menschheit. Diejenigen, welche das Kind erzeugt haben, sind auch durch Gottes Willen berufen und verpflichtet, dasselbe zu erziehen; denn sie haben kein bloßes Naturweseu auf die Welt gesetzt, sondern einen Menschen, der nebst dem Sin-uenlcibe einen freien, persönlichen Geist hat, und daher auch geistig erweckt und gebildet werden soll. Wie zur physischen, so auch zur geistigen Pflege sind die Kinder zuerst an ihre Aeltern angewiesen, unter deren Einwirkung, falls diese selbst sittlich-religiöse Menschen sind, sie am besten zu gedeihen pflegen; wozu sowohl die Macht der natürlichen Liebe, als auch die besondere Gnade des geheiligten Ehestandes nicht wenig beiträgt. — Was Gott, der Urheber der Natur und Spender aller Gnaden, der die Stände und Äemtcr nach seinem ewigen Rathschluß austheilt, so innig mitsammen verbunden hat, soll der Mensch nicht willkührlich trennen; und wie es den Mütter» zusteht, ihre Kleinen, wo möglich, selbst zu säuge», so ist es auch ihre Pflicht, sic geistig zu nähren und grofiznziehen; und diese häusliche Erziehung durch gute Aeltern kann durch kein Surrogat vollkommen ersetzt werden. Gute Aeltern erziehen gewöhnlich gute Kinder; und wenn auch diese zuweilen eine» mangelhaften Unterricht erhalten, so eignen sie sich doch gute Grundsätze und eine christliche Lebensrichtnng an, die sic zu charakterfeste» (wahrhaft gesinnungstüchtigen) Menschen macht. Viel kräftiger als das trockene Lehrwort, wirkt das Beispiel und die häusliche Umgebung. Die liebe» Kleinen werden mehr durch das Sehen gebildet, als durchs Hören. Was sic a» den Aeltern wahrnehmen, das ahmen sic in Einfalt »ach; sic beten mit de» Betenden, sie arbeiten mit den Arbeitenden, sie faste» auch mit den Fastenden, und werde» j» der Regel solche Christen, wie die Aelteru sind. Die Eindrücke des väterlichen Hauses sind so stark und dauerhaft, daß sie die Richtung des ganzen künftigen Lebens zu bestimme» pflege», »»d daß, wie die Schrift sagt, (Sprichw. 22.) vo» dem Wege, den der Jüngling eingeschlagen, auch der Greis nicht abweicht. Sogar, wenn in der Folge diese Eindrücke durch das herrschende Weltverderben in manchem Verführten völlig entschwunden scheine», offenbaren sie plötzlich wieder ihre siegreiche Macht zur reuige» Rückkehr. Der religiöse Unterricht, die gläubig fromme Gesinnung, welche die heil. Monika ihrem Sohne Augustinus in seiner Kindheit eingchancht, äußerte eine so nachhaltige Wirkung, daß dieser, sogar in den unseligen Jahren seiner Verirrungen und Ausschwcisnugc», kein Buch mit voller Befriedigung lesen konnte, in dem er nicht den Namen Jesus fand. Ja, die Aeltern müssen ihre Kleinen zu Jesus führen, und sie in Seine Arme legen, damit Er sie segne. — Hieraus erhellet, von welch großer Wichtigkeit die christliche R e statt rat io n der Familie sei, ans welcher die Hoffnnng einer glücklichem Zukunft ruht — durch eine besser erzogene Jugend. Daß in den Familien der Bürger und der höheren Stände das christliche Clement wieder allgemeiner zur Geltung komme, können vorzüglich die Katholiken vereine nach und nach bewirken, theils durch Belehrung ihrer eigenen Mitglieder in den Conscrcnzen, theils durch Verbreitung guter Scbrif-tcit über christliches Familienleben *), besonders durch engeres Anschließen bcr Laien an würdige Seelsorger, wozu btc Zwecke bcr Vereine selbst verschicbenc Anlässe bieten. Dabei müssen btc Geistlichen freilich auf ihrer Hut feitt, um nicht als bloße weltliche Hausfrcunbc mit beit Familien anzuknüpfen, fondern als wahre Diener Gottes sich zu erweise», die überall die Ehre des Herrn, das Heil der Seele» im Auge haben. Kann auch eiu schroffes Abschließeu von der Welt dem Seelsorger kei- *) Die Abfassung solcher Schriften wäre ein wichtiger Seiten stand eine Pastoralconferenz. Hier müssen die Einsichten und Erfahrungen Mehrerer sich vereinigen, mit etwas Brauchbares zu Tage zu fördern. Denn cs handelt sich nicht bloß um allgemeine Lebensregeln und Grundsätze der Erziehung, sondern auch um praktische Hebungen und konkrete Darstellung. Ueber-dieß sind die verschiedenen Zeit-, Orts- und Standesverhält-n'.sse wohl zu berücksichtigen; anders muß das christliche Leben einer Bäuernfamilie, anders das einer bürgerlichen sich gestalten. Anmerk. 6- Eins. - 28S — neüwegs empfohlen werden, so darf er doch nimmer vergessen, eine gewisse Zurückgezogenheit zu beobachten, die sowohl iu der Erwartung des Volkes, als in seinem eigenen Interesse liegt, damit nicht, da er die Welt bekehren zu wolle» vorgibt, er selbst von ihr verkehrt werde. Was ist $11 thutt in Hinsicht jener so zahlreichen Familien (besonders in Städten), wo arme Aeltern, theils wegen ihres Broterwerbes, der sic fast den ganzen Tag vom häuslichen Herde fern hält, theils wegen anderer ungünstiger Verhältnisse nicht wohl in der Lage sind, ihre Kinder gut zu erziehen; hier muß freilich die christliche Liebe auf allerlei Mittel der Abhilfe solcher Uebelstände sinnen. Als Regel sollte nach meinem Dafürhalten gelten, die Kinder, besonders die kleinen, nicht ohne wirkliche Notwendigkeit von den Aeltern loszureißen, was sowohl für diese, als für jene von nachtheiligen Folgen ist. Wie Viele in dem großen Haufen der Proletarier gibt es, die gern aller Sorge für ihre Kinder sich eutschlagen, und dieselben den öffentlichen Anstalten oder auch den Privatvereinen der Nächstenliebe znr pflichtmäßigen Versorgung übergeben möchten, um desto freier ihrem unordentlichen Treiben nachzugehen! Solche niedrige Ge-sinnnng soll in der christlichen Liebe keine Stütze finden. Die Aeltern werden auf solche Weise den Kindern, und diese jenen ganz fremd und gleichgültig; wodurch auf beiden Seiten jene Gefühllosigkeit und kalte Selbstsncht gefördert wird, die der Weltapvstel an den alten Heiden als ein großes Laster rügt (sine affectione, absque ioetlere, sine rnisericordia Horn. 1, 31.) ES dürfte daher in jenen Fällen, wo dürftige Aeltern so ziemlich im Stande sind, ihre Kinder zn beaufsichtigen und zum Guten anzuleiten, gerathener sein, diese im häuslichen Kreise zn belassen, und nur, mittelst der Licbesvereine, durch passende Ermahnung und Unterweisung, durch eine Oberaufsicht, durch kleine Unterstützung (zum Anschaffen von Kleidung, Büchern re.) freundlich nachzuhelfen. — Wo aber in einer Familie der Kinder zn viele sind, wo cs den Aeltern wirklich an Zeit oder an der Fähigkeit zum Erziehen gebricht, da sollte, wie mir deucht, die hilf-reiche Nächstenliebe vorerst dahin trachten, eines oder das andere Kind bei einer tugendhaften, verläßlichen Familie *) unterzubringen, die entweder unentgeltlich oder *) Wie nvthwendig roave ci, daß auch für die Studierenden, die fein vom Aelternhause in einer fremden Stadt ihren so gefahrvollen Aufenthalt nehmen müssen, von Seite des Lehrkörpers oder der Stadtgemeinde bestimmte, tugendhafte Familie» bezeichnet würden, wo sie gegen billige Bezahlung Kost und Wohnung, aber auch — ein gutes Beispiel und eine christliche Hausordnung fanden, der sie sich im Aufträge und unter Überwachung ihrer Lehrer oder anderer dazu authorisirter Männer unterziehen müßten! Wie oft sind die von der unerfahrnen, freiheitslustigen Jugend selbstgc-wähllen Kosthäuser Mördergruben ihrer Unschuld! Sollte nicht in einem neuen Studienplane auch darauf bedacht genommen werden, daß man die Zugend außer der Schulzeit nicht ihrer eigenen Willkühr überlasse, sondern beaufsichtige gegen Unterstützung von Seite eines wohlthätigen Vereins die physische und geistige Pflege übernähme. — Auf diese Weise verfährt der im vorigen Jahre gegründete »katholische Männerverein« zu Gratz, der die arme und verwahrloste männliche Jugend in den Kreis seiner liebevollen Thätigkeit zn ziehen strebt. Bei der großen Schwierigkeit aber, eine genügende Anzahl solcher Familien zu finde», die zur Erziehung fremder Kinder vollkommen geeignet und geneigt sind, ist cs für volkreiche Orte ein unabweisliches Bedürfniß, eigene Institute zu gründen, in welchen den Kindern nicht bloß Unterricht, sondern auch Erziehung durch verständige und echtreligiöse Personen zn Theil wird. Schon seit mehreren Jahrzehenten hat man hie und da für die zarten Kleine», deren Alter zum Besuch der gewöhnlichen Schulen noch unreif ist, sogciiannte Bewahranstalten errichtet, wo sic unter sorgfältiger Aufsicht und Pflege den Tag über weilen, und auch mit den Anfangs-gründen der intellektuellen und religiösen Bildung möglichst vertraut gemacht werden. Der Grundgedanke und Zweck dieser Institute ist gewiß lobcnswerth und zeirge-mäß; nur wollte die Verwirklichung nicht überall gelin- und vor Verführung möglichst bewahre? — »Aber diese Beaufsichtigung ist veraltetes Polizeisystem, ist ein Hemmnis? der freien Entwicklung,« sagt man. — Wenn dem so ist, dann müssen auch die von Gott bestellten Schutzengel, die über ihre Clienten wachen und sogar Klage führen, als Polizeispione und Denunzianten gelten. Und was die freie Entwicklung «„belangt, so hat man ihre Frucht schon gesehen, und von dem Winde, den man ausgesäet, den Sturm geerntet. Guter Gott! Was soll in der Jugend sich entwickeln, wenn man nicht dem Ueberwuchern des Bösen, zu dem der Mensch von Natur geneigt ist, kräftig entgegenwirkt, und die Keime des Gute» sorgfältig pflegt ? Das heißt aber Zucht und Erziehung. Ist diese etwa nur in den untersten Schulen nvthwendig, nicht auch in den höheren? Was nützt es, die Religion unter die Lehrgegenstände aufzunehmen, wenn die Jugend nicht zu ihrer Hebung in und außer der Schule angehalten, und mit Hochschätzung für dieselbe durch daS Beispiel und durch die Vorträge aller ihrer Lehrer erfüllt wird? Was nützt es, den leichtfertige» Jüngling, der selten in der Schule erschien, der in den Prüfungen nicht bestand, vielleicht auch öffentliche Slergernisse gab, am Ende mit schlechten Noten zu bezeichnen? Wie oft hätte diesem Uebel vorgebeugt werden können, wenn man den jungen Mensche» frühzeitig ermahnt, gewarnt, unter Aufsicht gestellt, vom Besuche gewisser Häuser und Vergnügungsorte abgehalten und zu guter Verwendung seiner Zeit angetrieben hätte! — Man sage nicht, eine solche Leitung und Ueberwachung der studierenden Jugend sei gar nicht ausführbar. Ich weiß, daß sie «och in neuerer Zeit von eifrigen, frommen Vorständen unter Mitwirkung braver Bürger wirklich ausgeführt worden ist. Selbst in größeren Städten wäre Ließ, wenn auch schwierig, doch zum Theile möglich — durch vereinte Kräfte. Was ist den» unsre Hoffnung für die Zukunft, wenn die Jugend ohne Zucht, ohne Aufsicht, ohne Gottes- »nd Menfchenfnrcht heranwächst? Ist jetzt die Vervielfältigung der Lehrgegenstände das größere Bedürfniß, oder die Einleitung einer angemessenen Erziehung? Anmerk. d. Eins. gen. Theils war man unglücklich in dcr Wahl des leitenden Personals, das manchmal nichts weniger als religiös war und sich für seine Mühewaltung gar thener bezahlen ließ; thcils befolgte man eine fehlerhafte Methode, die, bei der löblichen Absicht, dem Hebel dcr Verwahrlosung der armen Jugend zu steuern, das neue Uebel einer dem Stande der Armuth völlig unangemessenen Welt- uud Modebildung herbeirief, und die Kinder in bizarren Contrast zn ihren Aeltern stellte. Ueberhaupt offenbarte sich bei diesen Kleiiikinderbewahranstalten, die meistens dcs oberhirtlichen Einflusses entbehrten, mehr moderne Philanthropie, als altchristliche Charitas, mehr hoffartige Schanstellung, als stilles, einfaches Wirken. Soll denn das Leben einer solchen Anstalt nicht ein treu* es, wen» auch durch das Christenthum vergeistigtes Abbild dcs dürftige», häuslichen Kreises sein, in welchen die Kinder zu den Aeltern wiederkehren sollen, ohne sich bei diesen gleichsam fremd und unglücklich zu fühlen? — Ich glaube, zur zweckmäßigen (und auch wohlfeilen) Leitung solcher Anstalten werden gründlich fromme, uneigennützige, mit dem Stande dcr Armuth wohlbekannte Personen erfordert, wie z. B. die Schnlfchwestern in Gratz, die in ihrem Hause ein solches Institut gegründet haben. Die übrigen Institute dieser Art, die hier bestehen, dürfte bald unser wohlthätiger Franenverein in Obsorge nehmen. Was soll ferner zu Gunsten dcr größeren Kinder, von 9 — 12 Jahren, geschehen? Da scheint cs keine Roth zu haben, weil cs eine Menge Schulen gibt, in die man sie, auch unentgeltlich schicken kau». Allerdings. Aber ist der Unterricht schon auch Erziehung? Und sind die wenigen Stunden, welche die Jugend in dcr Schule zubringt, hinreichend, um eine eigentliche Erziehung zu ermöglichen, falls diese im Aelternhause vernachlässiget wird? — Je unsicherer die Hoffnungen sind, die man sich jetzt von den Früchten dcr neu zu organisircndcn, öffentlichen Schulen machen kann, desto erwünschlicher muß cs sein, daß die Kirche, d. h. sowohl ihre Vorsteher als fromme Laien in Vereinigung, echtchristliche Anstalten errichtet oder fördert, wo die Jugend zugleich Unterricht und Erziehung findet. Solche Anstalten können entweder förmliche Convikte, Pensionatc *) sein, wodieZög- *) Wegen einer gewissen Sünde, die Dr. Veith sehr treffend »ein öffentliches Geheimnis nennt, und die nicht selten Kindern von 10 oder 12 Jahren schon zur Gewohnheit geworden ist, sind in Convikten zu große Schlafsäle, und ohne die sorgfältigste Uederwachnng, auch in dcr Nacht, nicht wohl zu empfehlen. Schon in der älter» Zeit bestellte» die Jesuiten in ihren Convikten für zehn Zöglinge Einen Präfekten, dcr auch in der Nacht unter ihnen war. In den Pensionaten dcr Frauen vom heil. Herzen Jesu ist die Anzahl dcr Meisterinen und Aufseherine» fast so groß als die der Zöglinge. Man möchte hierüber lachen, wen» nicht die furchtbare Corruption unserer Zeit — zum Weinen stimmen würde. Anmerk. d. Einsend. linge auf Kosten von Wohlthätern der vollständigen leiblich-geistigen Pflege sich erfreuen, oder solche Schulen, die, den Kleinkinderbewahranstalten ähnlich, fast den ganzen Tag hindurch die Jugend in ihrem Bereiche sesthal-ten. Dergleichen eristiren viele in Verona, wo ich sic genau kennen lernte. Durch die Erfahrung belehrt, daß viele Aeltern, besonders aus dcr Classe dcr Proletarier, die in Italien nicht wenig zahlreich ist, entweder um ihre Kinder sich gar nicht kümmern, indem sie dem zeitlichen Erwerbe außer dem Hause nachgehen und die Kinder sich selbst und dem Müssiggauge überlassen, oder auch durch ihre Gegenwart zu Hause, vorzüglich an Sonn-und Fcicrtagen den Kindern ein schlechtes Beispiel geben: ■— ist man darauf bedacht, sie fast die ganze Zeit, mit Ausnahme der Nacht und dcs Mittags- und Abendessens, in der Schule zu behalten. Fromme Personen holen die Kinder gewisser Distrikte Morgens und Nachmittags aus dem Hause dcr Altern ab, und bringen sie in die Schule, aus dcr man sie zum Mittagsesseu und Abends nach Hause führt. In der Schule werden sie nicht bloß in bestimmten Lehrfächern unterrichtet, sondern eigentlich erzogen. Mau verrichtet mit ihnen das Morgen-, Mittag-und Abendgebet; man führt sic iu die heil. Messe, man beobachtet eben so ihre körperliche Reinlichkeit als ihre Sittsamkeit; man gewöhnt sie an Beschäftigung und Fleiß; erzählt ihnen bei der Arbeit lehrreiche Geschichten, läßt sic geistliche Lieder singen, gestattet ihnen zu bestimmter Zeit verschiedene Unterhaltungen und Spiele, ordnet ihr äußeres Betragen, belohnt, verweist, bestraft — lehrt sie Gehorsam, Selbstverläugnuug, Züchtigkeit, Gottesfurcht. — Die Arbeiten, zu denen man sie anhält, sind ganz für ihre Fähigkeiten und für ihren Stand berechnet, besonders bei den Mädchen, die man, nach den gemeinschaftlichen Lehrstunden für Lesen, Schreiben, Rechnen, (— Religion wird eigentlich den ganzen Tag gelehrt und — geübt) in verschiedene Häuser zu erfahrnen Hausmüttern schickt, von denen sie in den gemeinsten häuslichen Verrichtungen praktisch unterwiese» werden. Einige Stunden werden dann bei der weiblichen Jugend für Stricken, Nähen rc. verwendet. Die künstlichem Arbeiten werden ausnahmsweise nur von den Fähigeren gelernt. — Die Knaben (für welche besondere Schulen dieser Art bestehen) beschäftigt man mit ändern Handarbeiten, die ihnen nützlich sind und an Thätigkeit sic gewöhnen. Den Ertrag der Arbeiten legt mair den Kindern als Spargeld zusammen, aus dem mit den Jahren für die Mädchen ei» Heirathsgut wird. — An So n n -und Feiertagen und in der Faschingszeit, wird die Jugend ganz vorzüglich in die Kirche uud Schule gezogen, und die Zeit so cingetheilt, daß Uebungen der Andacht, religiöser Unterricht, Spaziergänge ins Freie und unschuldige Spiele unter Aussicht mit einander ab-wechseln. Die Kinder lernen so ihre Lehrer und Lehreri-nen lieben, und als ihre zweiten Aeltern zu verehren. Es bildet sich ein vertrauliches, herzinnigeö Ver- * hältniß zwischen der Jugend und ihren Führern; *) die Kinder fühlen sich in der Schule wie im Aeltern-hanfe, weil sie dort keinen frostigen, herzlosen Unterricht empfangen, sondern die milde Wärme eines Vater- und Mutterherzens von ihren Erziehern ihnen entgegen ath-met. So sind zu Verona die Schulen der della carita, der figlie (li Gesii und die Institute des Don Mazza eingerichtet. Mit denselben sind auch Convikte verbunden, wo Knaben oder Mädchen theils unentgeltlich , theils gegen geringes Kostgeld ganz unterhalten werden. Sind die Knaben in dem Alter, daß sie ei» Handwerk oder eine Kunst erlernen können, so schickt man sie den Tag über zu braven Meistern, wo sie arbeiten; die übrige Zeit, besonders die Soun - und Feiertage, bringen sie im Institute zu, wo man ihre intellektuelle nnd religiöse Bildung fortsetzt. Mädchen bleiben bei Don Mazza so lange in seinen Erziehungshäusern, bis sie dienst- oder heirathsfähig sind. Die erwähnten Institute von Verona, deren Gründung und weise Einrichtung dem erleuchteten Eifer seines vorigen Bischofs, Joseph Grasser, (einesDeutsch-Tirolers) großentheils zu verdanken ist, sind von der Art, daß sic bei der heutzutage so schlechten häuslichen Erziehung die bestmögliche Abhilfe leisten. Sie sind aber auch allesammt auf kirchlichem Grunde entstanden, und der Leitung, oder wenigstens Oberleitung, geistlicher Personen anvertraut. Geistliche Personen — so sehr man ihnen wegen ihres Cölibatö das Vater- und Mntterherz absprechen will — sind, wenn sie würdig ihres Berufes wandeln, ganz vorzüglich geeignet, durch die sanfte Macht ihrer höheren, geistigen Liebe den Mangel d'er häuslichen Erziehung zu ersetzen; und die Jugend würde gewiß trefflich erzogen werden, wenn alle Aeltern die Liebe mancher heiligen ^ölibatäre, eines Vincenz von Paul, eines Hieronymus Aemiliani, eines Josephus Ca-lasantins, einer Angela Merici re. hätten. Nicht die natürliche Zuneigung, welche Aeltern z» den Kindern haben und die leider iu unserer Zeit nur zu sehr animalisch ist, begründet eine gute Erziehung (wann war die Affenliebe der Aeltern größer, und die Kindererziehnng schlechter, als jetzt?), sondern die in Gott wurzelnde und zu *) Dieses Verhältniß wird leider jetzt oft vermißt, besonders in den lateinischen Schulen. — Dagegen muß die Gerechtigkeit und Wahrheit den Jesuiten nachrühmen, daß sic cs verstanden haben, das Herz ihrer Zöglinge zu gewinnen und zu lenken, und dieselben mit Ehrfurcht und Liebe gegen ihre Lehrer zu erfülle». Aber diese beschäftigten sich mit ihnen nicht bloß in den Lehrstunden, sondern zogen sie gar oft auf ihr Zimmer, conversirten mit ihnen, wie Väter mit den Kindern, führten sic an Fcrialtagen ins Freie oder auf die Villen der Soeiätät, bekümmerten sich freundlich um ihr leibliches und geistiges Wohl, besuchten zuweilen ihre Wohnorte, beaufsichtigte» und leiteten ihren ganzen Wandel, kurz, waren sichtbare Schutzengel der Jünglinge; daher auch diese noch im späten Alter mit dankbarer Rührung ihrer Lehrer gedachten. Anmerk, d- Einsend. Gott Hut strebende Liebe, die alles, was ihr in die Hände kömmt, mit sich hinaufzieht und zu Gott erhebt. Freilich muß man gestehen, daß, wenn in geistlichen Personen und Orden diese höhere Liebe erstorben ist, sie noch schlechter altz weltliche Lohndiener die Jugend erziehen werden. Das stößt aber unsere frühere Behauptung nicht um, daß eine umfassende Verbesserung der Jugendbildung nur unter dem Segen der Kirche und durch den Liebesdienst geistlicher Personen und Genossenschaften (solcher, die daS sind, was sie sein sollen) zn erwarten sei. Diese bringen auch den Vortheil der Wohlfeilheit nnd der Stabilität mit sich, dahingegen weltliche Anstalten und mich religiöse Laien-Vereine entweder in ihrem Eifer bald ermüden, oder in den Geldmitteln sich erschöpfen, und daher keine dauerhafte Existenz haben. Letztere können aber allerdings zu etwas Besserem den Gr nnd legen, und der Kirche den Weg znr Schule bahnen, den ein heidnischer Zeitgeist ihr ganz versperren möchte. Mittheilung der in Betreff der Militar-Einqnartirnng an den Kochwürdigsten Fürst-Erzbischof von Olmütz gelangten H. Ministerial-Zuschrift vom 20. Februar 184V. *) Seiner Fürstlichen Gnaden des Hochwürdigst Hochgeborncn Herrn Herrn Maximilian Joseph, aus dem Hause der Freiherr» von Somerau-Bceckh, Fürst-Erzbischof von Olmütz ic. ic. je. Wir Präses und ein gesammtes Erzbischöfliches Consistorinm zu Olmütz. Mit Beziehung auf die hierämtliche Verordnung IV vom 14. Febrnar 1849, Z. 964 eröffnen wir dem Cu-ratclerus der Erzdiöcefe, daß Sc. Fürst-Erzbischöflichen Gnaden, der hochwürdigste Oberhirt, an das hohe Ministerium des Innern unter dem 14. Februar 1849 das dringende Ersuchen gestellt haben, womit die rücksichtlich der Militär-Beqnartirung getroffenen Bestimmungen zum wenigsten rücksichtlich der geistlichen Wohnungen und Schnlhänser in einer Weise modificirt werden wollen, daß darunter die Verwaltung des seelsorglichen Amtes und die Ertheiluug des Schulunterrichtes nicht leide. *) Diese Mittheilung ist zugleich eine tatsächliche Erwiederung . auf die Interpellation eines LandpfarrerS in der Wiener Kir-zeitung Dir. 96, 11. Aug. 1849 folgenden Inhalts: ».Nachdem wir der Veröffentlichung des Resultates der bischöflichen Conferenzcii zu Wien täglich entgegen sehen, so erwarten wir auch hiemit eine Erledigung mancher den Euratderus betreffenden außerscelsorglichen Angelegenheit, und darunter namentlich eine gesetzliche Norm über die Aufhebung der Befreiung von Vorspann und Militäreinquartirunge». Bis jetzt schien diese Angelegenheit in der Schwebe zu bleiben, weil die gedachte Aufhebung durch Ministerial - Verfügung ausgesprochen, aber weder durch die hohe Regierung, noch drnch Zur Begründung dieses Ersuchens ist geltend gemacht worden, daß die geistlichen Wohnungen und Schul-häuser in der Regel auf die zur halbweg anständigen Unterbringung des zur Seelsorge und zum Schulunterrichte erforderliche» Clerus und Lehrperfonals, dann der unentbehrlichen Dienstleute unumgänglich nothwendigen Ubikationen beschränkt sind, und die Einqnartirung eines Militärmannes in denselben geradezu unmöglich erscheint, wenn er nicht mit dem Seelsorger oder mit seinen Dienstleuten in einem Gemache wohnen und schlafen soll, waS denn doch ans wichtigen Gründen, insbesondere in Erwägung dessen, daß die Wohnung des Geistlichen ein Haus des Friedens und Gebetes, eine Stätte beispiel-voller Zucht uud Sitte sein soll, nicht verlangt werden wird. Anbei ist dem hohen Ministerium zur Berücksichtigung anheim gestellt worden, daß der Seelsorger als solcher mit seinen Parochianen in vielfachem amtlichen Verkehre steht, und seine größtentheils ans zwei kleine Zimmer beschränkte Wohnung zugleich sein Amtslokale ist, welches das Psarrarchiv, uud in vielen Fällen auch die Kirchen- und Armeninstitutscasse enthält, weshalb cs, wenn in dem kleinen Pfarr- oder Lokaliegebäude uoch ein Militärsmann einqnartirt wird, nach den über solche Einquartirungen gemachten Erfahrungen unvermeidlich erscheint, daß der Seelsolger bei der Vorbereitung zu seinen Predigten, Christenlehre» und katechetischen Schul-vorträgeu, bei der Vornahme der ihm pflichtmäßig obliegenden Andachtsübungen, dann in seinen vielseitigen Amtsverrichtnngen mit verschiedenen Parteien, mit denen er beim Brautunterrichte, bei Eintragungen kirchlicher Acte oder in ändern officiosen Angelegenheiten zu verkehren hat, oder die in amtlichen oder Gewissenssachen seinen Rath und seine Hilfe in Anspruch nehmen, beirrt, auch möglicher Weise seine Verantwortlichkeit für die sei- bic Cousistorie», noch durch die Kreisämter dem CuratcleruS kund gemacht wurde, also noch nicht volle Gesetzeskraft hat. Wir erwarten von der liebevollen und weisen Fürsorge unserer Bischöfe das gerechteste Ordnen dieser schwebenden Verfügung, und hiemit l. daß bei vielen, besonders aus den achtziger Jahren herrührenden Curatstationen, die außer Einem pfarrlichen Wohnzimmer und Einem Dienstbotenzimmer keine andere Lokalität im Pfarrhäuschen haben, ein Mililärzimmer uud allenfalls eine Militärstallung gebaut werde; 2. daß der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze in der Art angewandt werde, daß alle anderen Wohnungen, deren Bewohner gleich de» Pfarrern nicht Inhaber, sondern nur Nutznießer, z. B. Schulhäuser, Gemeindehäuser, Viehhirtens- (oder Halters-), Häuser, Wohnhäuser der Gemeinde- oder Bezirks-beamlen, Armen-Jnstituts-Gebäude u. s. w. gleich den Pfarr-höfen keine Quartierfreiheit ferners mehr haben; und endlich 3. daß eine allgemeine und specielle Bequartirungs-Rorm gesetzlich eingeführt werde und den Pfarrern es allezeit frei-stehe, Einsicht tu die Handhabung dieser Norm zu nehmen, um nicht vielleicht absichtlichen Plackereien solcher Quartier-meister, welche dem geistlichen Stande abgeneigt sind, aus-gcfttzt zu sei,,.« ner Verwaltung anvertrauten Kirchen- und Armciiinsti-tutsgelder erschwert werde. Daß ähnliche Rücksichten, wenn a»ch in einem mindern Grade, die Militär-Ein-quartiruug in Schnlhäusern widerrathen, liegt am Tage. Wiewohl demnach der in dem hohen Ministerial-Erlasse vom 15. Jänner 1849, Z. 730 geltend gemachte Grund der dießsalls getroffenen Verfügungen nicht bestritten wurde, so sind doch Se. Fürst - Erzbischöflichen Gnaden des Dafürhaltens gewesen, daß unter dem Grundsätze der Gleichberechtigung uud der gleichen Verpflichtung Aller vor dem Gesetze der auch für den Staat äußerst wichtige Scelsorgsdieust nicht leiden dürfe. Da die Rücksicht auf den Staatsdienst, keineswegs aber die Bevorzugung einzelner Personen oder Stände, die Veranlassung war, aus welcher nach den bis nun bestandenen Gesetzen nebst den Seelsorgern mehrere Personen von der Militär-Einquartiruug in ihren Wohnungen befreit waren, so wurde für die geistlichen und Schulhäuser, bei denen es sich noch um weit höhere Interessen handelt, dieselbe Vergünstigung um so mehr in Anspruch genommen, als selbst der mährische Landtag, welcher den Interessen des Clerus durchaus nicht das Wort redete, am wenigsten aber dem Clerikalstande besondere Vorzüge einräumte, in den in der letzten Zeit seines Beisammenseins gefaßten Beschlüssen die Wohnungen der Geistlichkeit von der Militär-Einquartirung erimirte, weil selbst die dort zahlreich versammelten Deputirten aus dem Banernstande die Einsicht hatten, daß sich die Znmuthuug von Militär-Einquartirungen in dein Hanse des Seelsorgers mit dessen Berufsgeschäften nicht vertrage. In Anbetracht alles dessen ist das hohe Ministerium des Innern von Sr. Fürst - Erzbischöflichen Gnaden angegangen worden, dahin wirken zu wollen, daß der durch die Ereignisse der Neuzeit um den fast allenthalben bedeutendsten Theil feines Einkommens gebrachte Clerus nicht noch durch Militär-Einquartirungen auch in seinen Bernfsgeschästen beirrt, und möglichen schweren Verantwortlichkeiten blos gestellt werde, wobei sich der hoch-würdigste Oberhirt dafür verbürgt hat, daß allenthalben der bei weitem größte Theil der Parochianen eine derartige Belastung ihres Seelsorgers nicht wünsche und begehre, nunmehr aber durch einzelne, dem Geistlichen nicht wohl gesinnte Gemcindebewohner zum Schweigen gebracht ruhig zusehen werde, wcnn man auf Grund des hohen Ministerial-Erlasses vom 15. Jänner l. I. Z. 730 das Wohngebäude des Geistlichen für Militär-Einquar-tirnng in Anspruch nimmt. In Folge dieses Einschreitens ist Sr. Fürst-Erzbischöflichen Gnaden unter dem 20. Februar l. I. Z. 898 von Sr. Erlaucht, dem Herrn Minister des Innern nachstehende Mittheilung gemacht worden: »Ich habe die geschätzte Zuschrift vom 14. d. M. erhalten, womit Euere Fürstlichen Gnaden Vorstellungen erheben gegen die Ministerial-Verfügung vom 15. Jänner d. I., welche die hisher bestandenen Befreiungen von der l'afl der Militär- Einquartirung, somit auch jene der geistlichen Wohnungen, provisorisch anfhebt. Ich verkenne keineswegs das Gewicht der Gründe, welche Euere Fürstlichen Gnaden für die Enthebung der geistlichen Wohngebäude von jener Last geltend machen, und kann Ihnen die Versicherung geben, daß sie bei der definitiven Regulirung dieser Angelegenheit im Wege der Gesetzgebung zum Gegenstände einer besonderen Erwägung dienen werden. Für dermalen könnte ich jedoch nicht darauf entgehe» , eine Ausnahme einer ganzen Classe von Staatsbürgern von der allgemeinen Verpflichtung zur Tragung der öffentlichen Lasten aufrecht zu erhalten, da die Grundsätze des von Sr. Majestät angenommenen neuen Re-gierungsystems, so wie die öffentliche Stimme die Beseitigung der vou einzelnen Ständen und C lassen bisher genossenen Privilegien, bezüglich der staatsbürgerlichen Leistungen, dringend verlangt. Ich glaube übrigens die Erwartung aussprechen zu können, daß in den meiste» Fällen die Pfarrgemeinden ihren Seelsorgern die Last der Militär - Einquartirung ganz abnehmen und wesentlich erleichtern, und daß auch die Obrigkeiten, wo für den einzelnen Geistlichen eine Bedrückung oder Beirrnng in der Verwaltung des seelsorglichen Amtes eintrete, in der Ausführung des Gesetzes und in der Verkeilung der besagten Last, den Verhältnissen Rechnung tragend mit billiger Schonung verfahren werden. Ich meinerseits bin gern erbötig, den politischen Organen die Anordnung ähnlicher Rücksichten zu gestatten, wiefern nur der Grundsatz der gleichen Verpflichtung Aller vor dem Gesetze gewahrt bleibt.« Wovon wir den Cnratclerns der Erzdiöcese im ausdrücklichen hohen oberhirtlichen Aufträge hiemit in die Keuntniß setzen. Beschlossen im Fürst-Erzbischöflichen Consistorinm zu Olmütz am 28. Februar 1849. Ikudolph Freiherr von Thysebaert, Oomdcchant und Consistorial^ Präses. Johann Kutschker, Consistorial-Kanzlcr. Der Clerus von Ungarn. Der Oesterreichische Correspondent hat als »eingesendet von der österr. Ungar. Gränze« in Nr. 205 vom 21. August folgenden Artikel gebracht: »In mehreren Blättern wird der ungarische Clerus beschuldigt, sich der Revolution nicht energisch genug entgegengesetzt zn haben; man wirst ihm vor, daß er nicht in einer Synode zusammengetreten, daß er sich den irreligiösen Beschlüssen des ungarischen Ministeriums nicht widersetzt, daß er die Gläubigen nicht durch Hirtenbriefe aufgerichtet hat. Hierauf bemerken wir, daß die Synode schon beschlossen, daß sie unter dem Vorsitze des Erzbi- schofs von Kolocza schon auf den 24. Sept. 1848, oder falls der Landtag damals noch nicht zu Ende sein sollte, auf den 28. Tag nach dem Landtag ausgeschrieben war; wir bemerken, daß Hirtenbriefe der ungarischen Bischöfe einzeln und gemeinsam frühzeitig genug, nämlich im April und Mai 1848, wiederholt erschienen sind; — die amtlichen und nicht amtlichen Journale der ungarischen Rebellion sind auch deshalb mit Wuth über die ungarischen Bischöfe hergefallen; wir bemerken, daß die Bischöfe mit energischen Remonstrationen gegen die antikatholischen Befchlüße des Ministeriums ausgetreten sind, als die Geistlichen zum Waffendienste gezwungen, die Convikte aufgehoben, der Religionsunterricht ans den Schulen ausgeschlossen, die angehenden Schullehrer zum Unterrichte nach Berlin geschickt werden sollten; wir bemerken, daß unter allen ungarischen Journalen nur die zwei katholische» Zeitschriften: »Religion und Erziehung« und der »katholische Christ« die Opposition gegen Kossuth und Consorten bildeten; wir bemerken, daß die katholische Geistlichkeit, nur von wenig Weltlichen unterstützt, den Verein zur Verbreitung wohlfeiler guter katholischer Bücher im Sommer 1848 ins Leben rief, und den katholischen Verein gründete.« »Wer weiß übrigens nicht, mit welcher Kraft der Erzbischof von Kolocza, der Generalvikar von Gran den Emancipationsgclüsten eines Thetis des niederen Clerus entgegengetreten sind; mit welchem Ernst, mit welcher Anstrengung sic den maßlos sich übernehmenden Piaristen-Orden bekämpft haben? Wir bemerken, daß die Bischöfe die Entbehrlichkeit eines Cultusntiuisters ausgesprochen und gedroht haben, bei ferneren Ministerialversucheu zur Dekatholisirnng des Landes die Kirche vom Staate gänzlich zu trennen. Wir bemerken, daß der Bischof von 9to-senau einen Geistlichen, der die Waffen ergriffen, mit den geistlichen Zensuren belegt und aus der Diöcese verwiesen, einen Ändern zttr sogenannten Cornrnunio laica degradirt hat. Wir könnten noch viel dergleichen bemerken; wir glauben aber, daß das bisher Bemerkte hinrei-chen wird, um das Publikum über das Verhältniß des Episkopats und des Clerus tit Ungarn der Rebellion gegenüber aufzuklären.« »Allerdings gab es und gibt es unter dein hohen und niedern Clerus Ungarns Männer, die es mit der Rebellion hielten und noch halten, aber deßhalb kann man nicht den ganzen katholischen Clerus beschuldigen, ebensowenig, als man ganze Familien der Rebellion beschuldigen kann, weil einzelne Mitglieder derselben der Rebellion anhingen. Wenn es unter der ungarischen Geistlichkeit Anhänger der Rebellion gibt, so fehlen andertheils nicht Beispiele aufopfernder Anhänglichkeit an den rechtmäßigen Herrn. Der Pfarrer von Szecsö, Johann Men-czay, der Pfarrer von Koka, Anton Hörnegyes haben ihre Treue an den Kaiser durch den Tod besiegelt; sie sind erschossen worden. Der Erzbischof von Kolocza wurde in seinem Schlosse belagert, und rettete sich nur durch die Flucht; das Koloczaer-Domkapitel wurde ebenfalls vertrieben. Wir weisen hin auf die Standhaftigkeit des jetzigen Primas von Ungarn, damals Bischofs von Fünfkirchen, Seitovzky, auf die Bischöfe von Neutra, Pa-lugyay, Agram, Haulik, Rosenau, Bartakowics, als Muster der Standhaftigkeit; wir weisen auf den damals designirten Bischof von Stuhlweißenburg Karner, der sich muthig weigerte, den Eid zu leisten, welchen die Revolution von ihm forderte; wir weisen auf den Bischof Fo-goraffy, de» die Rebellion als Landesverräther behandelt; wir weisen auf die vielen Pfarrer und Cooperatoren hin, die entweder freiwillig Verbannuiig wählten, oder durch die Rebellion verbannt wurden, weil sie ihr Gewissen durch Gemeinschaft mit der Rebellion nicht beflecken woll> ten. Wenn man gerecht, wenn man uupartheiisch sein will, muß man sagen: Die Rebellion hat unter dem hohen und niedern katholischen Clerns Anhänger gefunden, aber die Mehrzahl ist dem legitimen Herrn treu geblieben, und Viele haben ihre Treue durch große Opfer und Verluste, Manche durch dm Tod erprobt. Ehre, dem Ehre gebührt.« Correspondenz. Brünn 25. August. Länger schon, als cs ihm selbst lieb war, hat Ihr Brünner Correspondent Ihnen nicht geschrieben. Mittlerweile haben die Berathuugen der Hochwnrdigsteii Herren Bischöfe in Wien statt gefunden; haben die Journale ihre Vermiithungeu darüber ausgesprochen, fein und klüglich so Manches als Beschluß der Versammlung aufgetischt, was sie selbst nicht dafür hielten, was aber doch dazu dienen sollte, eine Erwiederung hervorzurufen, und so wenigstens indirect Näheres über die Gegenstände der Berathungen und ihre Ergebnisse zu erfahre»; sind die bischöflichen Hirtenschreiben zum Tröste Vieler (aller wahre» Katholiken und Solcher aus den getrennten Religionspartcien, dene» es um die Erhaltung des positiven Glaubens, um Recht, Freiheit und Gesittung zu thuu ist), zum Aergeruisse nicht Weniger (der Namen-Katholiken und der Männer von der Umsturzpartei) veröffentlicht worden. Wenn Leute von der letzter» Sorte so gern den Keim des Mißtrauens zwischen die Bischöfe und die ihnen anvertrauteu Heerden brächten, und wenn sie den untergeordneten Clerns darauf aufmerksam machen, wie die in Würzburg versammelten Bischöfe frei und offen in ihren Ansprachen die Grundsätze dargelegt, nach welchen sie geglaubt hätten, in der neuen Ordnung der Dinge Vorgehen zu sollen, während die österreichischen Bischöfe dies nicht gethan: so finden die guten Katholiken eben dadurch zum festeren Anschlüsse au die Bischöfe sich bestimmt; denn was die Wühler und die Namenkatholiken wünschen, das kann 11 icht zum Heile der Kirche sein; und der untergeordnete Clerns, der auch nur die Geschichte der ersten sranzösi-schen Revolution kennt, kennt die Früchte, welche die Losreißnng von der bischöflichen Auctorität der niederen französischen Geistlichkeit damals gebracht. Das Stillschweigen der Bischöfe über die Beschlüsse, welche sie in Wien gefaßt, befremdet den Clerns nicht, denn er begreift, daß ihre Durchführung zum Theile noch weiterer Verhandlungen bedarf; und er ist über den Geist und die Richtung derselben nicht im Zweifel, weil die Memoranden, Adressen, Vorstellungen, welche die Bischöfe fast aller Kirchenprovinzen Oesterreichs im vorigen und int heurigen Jahre an das Ministerium und den Reichstag gerichtet, ihm sattsame Belehrung geboten. Die Bischöfe werden doch ihre Ansichten im Verlaufe weniger Wochen nicht geändert, und wenn sie im vorigen Jahre und noch am Beginn des Henrigen sür die Freiheit der Kirche, für die Unabhängigkeit derselben vom Staate, für die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten nach den Canonen unerschrocken das Wort ergriffen, auf der Conferenz nicht gegen die Freiheit der Kirche sich erklärt, um die Bevormundung durch den Staat gefleht, ein Kirchenregiment gegen die Canonen, die Willkührherrschast über Clerus und Laien beantragt habe»! — Lasse» Sie indessen doch auch Einiges von der Besprechung sich erzählen, welche die bischöfliche Confereuz und namentlich ihr Wort an die Laien in den Prager »Narobni Nowiny« gefunden. — Die »Narodni Nowiny« haben in vorhinein von einer Berathung, an der nur Bischöfe Theil nehmen sollten, nichts Sonderliches erwartet, und sehen nun nach Verlautbarung des Hirtenbriefes ihre Vermuthung vollkommen bestätigt: cs ist durch die bischöfliche Conferenz der Sache der Religion und der Kirche nicht nur nichts genützt, sondern im Gegentheile nur geschadet worden. (Dessen versichert uns auch Herr Stute in seinem Blaho-wöst). — lieber sieben Wochen sitzen 35 Bischöfe in Wie», pflegen, wie sie sagen, anstrengende Berathnnge», und die Frucht derselben ist — das Hirtenwort, das sie ohne die Beihilfe zweier Theologen nicht einmal zu Stande gebracht hätten! (Man kennt die Theilnahme der beiden Theologen, berüchtiger vechophageu, aus der Stelle über die heidnische Auffassung der Nationalität.) — Schon der Anfang des Hirtenschreibeiis gibt Zeuguiß von dem Dünkel derer, die es verfaßt; den» sie unterfangen sich den Gläubige» »Gruß und Segen von Gott dem Vater und unserm Herrn Jesus Christus« zn bieten: haben sie wohl eine Unterredung mit Gott gehabt? ist ihnen eilte Offenbarung, wie dem Moses, geworden? — Bei solcher Anmassuug ist freilich das Uebersehen der vielen Widersprüche erklärlich, die im Hirtenworte in recht greller Weise Vorkommen; wenn z. B. jetzt von »Worten des Gottestrotzes« geredet wird, »wie sie in der Geschichte noch nicht erhört sind,« und wenn es gleich darauf heißt, die »Fünfsinnenweisheit« unserer Tage sei eine »alte Thorheit!« — Auch dogmatische Jrrthümer können bei so stolzer Ueberhebuug nicht fehlen. So weiß Herr Hawliöek, daß es ein Verstoß gegen die Dogmatik ist, wenn die Bischöfe lehren, Krankheiten seien in Folge der Sünde in die Welt gekommen, Gott habe die Sprachverwirrung znr Strafe der Sünde eintreten lassen. Darum müssen die Bischöfe es dulden, daß sie auch noch anderweitig zurecht gewiesen werden: sie schreiben z. B. den Erzählungen des A. B. irrtümlich eine historische Geltung zu, welche die katholische Kirche ihnen nie ein-geräumt hat; sic wissen das Wort des Apostels, daß alle Gewalt, von Gott ist, nicht vernünftig zu deuten u. f. w. — Was sagen Sie zu diesen Proben unbefangener Würdigung, welche die »Narodni Nowiny« sich znr Aufgabe gestellt, und der theologischen Erudition, welche sie dem Hirtenworte des Episcopats gegenüber entwickeln? — Sic haben wohl genug daran, und wünschen keine weiteren: unsere Geistlichkeit hatte auch schon an früheren Proben dieser Art mehr als genug, um mit dein zweiten Semester die Pränumeration auf die Zeitung großenteils aufzugeben: daher das Gerücht, das als Zeitungsente die öffentlichen Blätter durchschwamm, der Bischof von Brüuu habe aus Rache die Lesung der »Na-rodni Nowiny« seinem Clerus untersagt. An diesem bischöflichen Verbote ist auch nicht ein wahres Wörtchen: wohl aber hat das Blatt selbst durch seilte Haltung sich verboten. Das Pflichtgefühl hat den Geistlichen gesagt, sic dürfte» durch ihr Geld ititd das Ansehen ihrer Person ein Blatt nicht unterstützen, das zu den giftigsten auf kirchlichem und politischem Boden gehört, und dafür gebührt diesen Geistlichen Lob. Uebrigens hat der Klerus der Diöcese seinen kirchlichen Sinn in recht erfreulicher Weise bei Gelegenheit der Sammlung für den heil. Vater bethätigt: es kamen 3288 fl. 15 kr. E M. durch seine Bemühung und die Opfer, die er brachte, als Tribut der Dankbarkeit und Verehrung für das sichtbare Oberhaupt der Kirche zusammen. Aus Böhmen. Die Nachrichten über deu Erfolg der Volkserercitien zu Ketzelsdorf in der Königgrätzer Diöcese sind sehr erfreulich. Das fromme Werk war un-gemein gesegnet. Achzehn Priester waren dabei thätig, und hatten mit Beichthören vollauf zu thun. Ein Pfarrer fetzte sich um ti Uhr Abends in den Beichtstuhl und verließ ihn erst um 6 Uhr Morgens; dann las er die heil. Messe und sogleich bat er um Abhaltung einer gleichen Andacht in seiner, Pfarrkirche. Das thate» noch drei andere Seelsorger, so daß noch diesen Herbst in der genannten Diöcese vier Volkserercitien Statt finden dürften. — Ehre und Dank — nach Gott — den eifrigen Priestern, die einem so trefflichen Werke ihre Kräfte weihen! Daö sind die rechten Wühler, die die Unruhe der Sünder in himmlische Ruhe verwandeln. Solchen ist Kirche und Staat zu Dank verpflichtet. Der Vorstand des Hanpt-Vercins hat an sämmtliche Mitglieder der katholischen Vereine in Baden eine Proklamation erlassen, deren Inhalt sehr schön und zweckmäßig ist. Er fordert in ergreifenden Worten alle Mit- glieder auf, den Schmerz und die Trauer der Gegenwart zn mildern und künftigen Gefahren vorzubeugen. Die Revolution habe gezeigt, wie bedauerlich der Unterricht und die Erziehung der Jugend in vielen Gemeinden verdorben, wie die moralische Versunkenheit größer ist, als man glaubte. Alle Katholiken sollen das Ihrige thun, schnell thun, um die Wunden zn heilen, an denen das Vaterland blutet. Qucriinoiiiac. *) »Homo natus de mulicre brevi vivens tempore repletur inultis miseriis.« Job 14, 1. Ocyus vento jaculovc Mauro Fertur aerumnis agitat avita! Ecquis immensae truculenta lustret Crimina turbac Heu Ildes coelo temeratur orta Et sacros ludunt satyrae ministros, Templa proculcat, pia vulgus odit Claustra profanum. Mclleo fraudes meditantur ore , Foenus injustum superabit aera , Furta non liorrent, sibi latro pondus Vindicat auri. Caeca depascit juvenes libido , llara custodit niveum pudorem Virgo, divellit vitio latenti Foedcra conjux. Lividi rodunt bene gesta dentes, Lingua delirat calefacta vino, Aestuant irae, metuenda jactant Vulnera sicae. Cuncta pessumdat solii cupido, Anna eollidunt inimica cives, Ecce sternuntur, bibit ampla nigrum Terra eruorem. Uberes late populantur liostes , Fertiles eampos tumidasque vites, Heu famcs ardet, laceris tegunlur Corpora pannis. Arguunt pestem vidui penates, Urbiuin fumant tepidae ruinae, Exulant artes, fugiunt Lycei Otia tuti. Obruor luctu — reminisoor autein Patriae dulcis, laerimasque sisto ; Suot breves curae, patriae manebunt tiaudia semper. Jos. Acestes. Personal - Nachricht. Ans der Laibacher Diöcese. Die Pfarr Mittcrdorf in Gottscliee ist dem bishcri-gen Psarrcr zu Mosel, Herrn Georg Steurer, verliehen worden. *) Geschrieben im Sommer 1848. Gedruckt bei Josef Blasnik in Laibach.