AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurf, Amulfplatzt, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkossenkonto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenansfalt, Konto Nr. 11349 Anzeigen werden enfgegengenommen in der Administration in Klagenfurf und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl. S 60.—, halbjährl. S 30.—> monatl, 55.— 7. Jahrgang / Nummer 5 Freitag, den 1. Februar 1957 Einzelpreis S 1.20 Welche Hochbauten des Bundes sind in Kärnten vordringlich? Von Wirkl. Hofrat Dipl.-Ing. Max A n b c 11 In einem vor kurzem veröffentlichten Aufsätze konnte ich die Hochbauten aufzeigen, welche vom Bund seit 1923 bis 1956 in Kärnten aufgeführt wurden. Es scheint nun abschließend die Frage nicht uninteressant zu sein, welche Hochbauten sind in den nächsten Jahren von seiten des Bundes in Kärnten notwendig und aller Voraussicht nach zu erwarten. Es handelt sich auch liier wieder nur um solche Hochbauten, die durch das Bundes-ministerium für Handel und Wiederaufbau veranlaßt und durch das Referat für Bundesgebäude (Landesbaudirektion) durchgeführt werden. In der Landeshauptstadt Klagenfurt ist wahrscheinlich schon im nächsten Jahr mit dem Neubau des Finanzamtes in der Kempfstraße zu rechnen. Der erforderliche Baugrund wurde erworben; an der Ausarbeitung de$ Detailentwurfes wird bereits gearbeitet Dadurch werden Privatgebäude, insbesondere das Hotel Laßnig in St. Ruprecht, frei Und die Ämter zentralisiert. Besonders wichtig ist der Neubau eines Mädchenrealgymnasiums, wofür der Grund in der Linsengasse nördlich des Priesterhauses sichergestellt und der Raumbedarf hiezu festgesetzt ist. Alle Unterlagen zur Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes sind bereits vorbereitet. Die derzeitige Unterbringung im hiesigen Ursulinenkonventsgebäude ist weiterhin schlechthin untragbar. Im heurigen Jahre werden die Außenanlagen zur Realschule, die nunmehr vom Bund gleichzeitig mit der hiesigen Gewerbeschule und Frauenerwerbschule übernommen wurde, in Angriff genommen, so daß auch die Umgebung dieser neuen Schule nicht mehr unangenehm auffallen wird. Ein Stockwerk-a u f b a u der Seitentrakte der Lehrerbildungsanstalt und der vorgenannten Frauenerwerbschule werden nicht mehr zu umgehen sein. Inwieweit der Neubau einer Studien-bibliothek, der schon ernstlich erwogen wurde, verwirklicht werden kann, hängt von der Möglichkeit einer geeigneten Bauplatz-beschaffung ab, welche Frage bisher noch nicht gelöst werden konnte. Wie eine Erweiterung der hiesigen Handelsakademie möglich ist, entzieht sich einer vorläufigen Kenntnis, da diese Mittelschule noch nicht vom Bunde übernommen wurde. Für die Polizeidirektion Klagenfurt ist der Bau eines W a c h g e b ä u d e s im Norden der Stadt notwendig, wozu bereits der Baugrund in der St.-Veiter Straße erworben wurde und das Detailprojekt vorliegt. Im übrigen Kärnten muß vor allem in Villach ein neues Arbeitsamt errichtet werden, da die derzeitige Baracke bereits verfällt und eine auch nur notdürftige Erhaltung bauwirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Das Vorprojekt hiezu ist ausgearbeitet. Bezüglich der Errichtung von Bauhöfen für die Agrarbehörde und die Wildbachverbauung sind Grundverhandlungen im Zuge. Sollte in Villach ein Kreisgericht errichtet werden, welches naturgemäß im bestehenden Gerichtsgebäude verbleibt, so werden dadurch zweifellos zufolge notwendiger Unterbringung anderer Ämter Neubauten notwendig werden, wobei dann auch diejenigen Ämter einbezogen werden, welche bisher noch in Privatwohnungen eingemietet sind. Ein weiterer notwendiger Bau für die gemeinsame Unterbringung von Finanz-, Arbeitsamt und Eichamt ist in W o 1 f s b e r g notwendig, wofür das Vorprojekt vorliegt und wodurch Wohnungen frei werden. Der Neubau eines Realgymnasiums in Spittal/ Drau bedarf ebenfalls besonderer Beachtung und wird nicht zu umgehen sein. Die Errichtung eines Grenzzollamtes am Wurzen paß wäre bei entsprechend verstärktem Grenzverkehr notwendig, zumal die Beamten in ihrer derzeitigen Unterkunft mehr als dürftig und beengt untergebracht sind. Der Grund hiezu wurde bereits erworben. Sollte einer Fertigstellung des Straßentunnels Baurat Dipl.-Ing. Dr. ERICH HAMBÖCK Der Mensch—Mittelpunkt der Planung Die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Landschaftsschutz sind die Grundsätze im modernen Städtebau Es ist außerordentlich erfreulich, daß die Bevölkerung an der Stadt- und Ortsplanung und am gesamten Baugeschehen einen immer lebhafteren Anteil nimmt. Planung ist nämlich gar nicht Sache von einigen Architekten und den Gemeinde- oder Stadträten, sondern sie ist tatsächlich eine Angelegenheit, die alle angeht. Eine Stadt ist nicht nur eine Anhäufung von ! Zeitgeist des Technizismus und es entstehen Wohnhäusern, Geschäften und Fabriken, sie hat auch einen Charakter, eine Atmosphäre. Alles, was als gut und angenehm, schön und erstrebenswert angesehen worden ist, wurde seit jeher in den Städten verwirklicht. So sind sie tatsächlich als das geistige Postulat ihrer Bewohner und ihrer Umweh anzusehen. Wie entstanden unsere Siedlungen? Als im 11., 12. und 13. Jahrhundert unsere städtischen Siedlungen in Kärnten entstanden, waren es verhältnismäßig einfache Grande, die zu ihrer Anlage führten. Die wirtschaftlichen Vorteile, die eine Ansiedlung an einem Straßenschnittpunkt oder an einem Flußübev-gang mit sich brachte, waren groß, und vor allem bot eine geschlossene Siedlung — noch dazu wenn sie ummauert war — den so not- ' wendigen Schutz gegen kriegerische Ereignisse. j Die Faktoren, welche die ■ Entwicklung der Städte beeinflußten, wurden im Laufe der Zeit immer vielfältiger und komplizierter. Immer aber verstanden es die Stadtplaner und Städtebauer, die funktionellen Notwendig- ! keiten mit den technischen und gesellschaft- j liehen Gegebenheiten in einem harmonischen Stadtbild zu gestalten. Die Schönheit unserer alten Städte ist ja längst bekannt und braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Erst in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts bricht diese organische Entwicklung ab. Auch die Stadtbaukunst unterliegt dan jene trostlosen Viertel mit dem gedankenlosen Rastersystem der Straßen, die in gleichmäßiger Breite, ohne Rücksicht, ob sie viel oder wenig Verkehr aufzunehmen haben, um allseits geschlossene Wohniblöcke hemmführeu. Es wurde kein großer Wert auf die Anlage von Grünland und Freiflächen gelegt; im Gegenteil, die vorhandenen Stadtgräben in Klagenfurt und Villach oder St. Veit wurden zugeschüttet und verbaut. Selbst Schulen wurden mitten in die dichteste Verbauung hinein-g es teilt; stinkende und rauchende Industrieanlagen entstanden in den Wohnvierteln und belästigen ihre Umgebung. Aber man achtete nicht darauf. Man vergaß inmitten des Aufschwunges, der durch die Maschine ausgelöst worden war, die Hauptsache, nämlich den Menschen. Die moderne Stadtplanung hat dagegen im Grunde genommen nur ein Ziel, nämlich der ganzen Bevölkerung zu dienen und ihr das Leben zu erleichtern und zu verschönern. Der Mensch soll wieder Maßstab und Mittelpunkt der Planung sein. Das lebendige Gefüge cioer Stadt Da es aber, in den Städten viele Menschen mit vielen sehr verschiedenen Berufen, Inter- i essen und Neigungen gibt, ist es vor allem Sache des Planers, zu sichten und zu ordnen. Es wird statistisches Material über die Zusammensetzung und die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung gesammelt, etwa über ihre jugendwohlfahrtseinrichtung im Ungarnlager Im Lager Karawankenhof: ein Hort für die Schulkinder, ein Kindergarten für Kleinkinder Dank des Landeshauptmannes an die Kärntner Bevölkerung für die Ungarnhilfe bewahren. Landeshauptmann Wedenig und Landeshauptmannstellvertreter Kraßnig statteten am 28. Jänner dem Flüchtlingslager Karawankenhof, in dem sich derzeit 500 ungarische Flüchtlinge, davon 110 Kinder, befinden, einen Besuch ab. Anlaß des Besuches war die Eröffnung zweier Jugendwohlfahrtseinrieh-tungen im Lager: für Schulkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren wurde ein Hort, für Kleinkinder von 2 bis 6 Jahren ein Kindergarten geschaffen. Es sind dies die ersten derartigen Einrichtungen in einem Flüchtlingslager | in Kärnten. Die Räume sind modern und j zweckmäßig gestaltet, für alle Kinder steht j Spielzeug und weiteres Gerät in ausreichen-! der Anzahl zur Verfügung. Das Mobiliar j wurde von der österreichischen Gesellschaft sehen Gefährdungen zu bewahren. Es ist auch geplant, in anderen Lagern ähnliche Einrichtungen zu schaffen. Landeshauptmann Wedenig gab bekannt, daß seit dem 7. November des Vorjahres 8539 ungarische Flüchtlinge nach Kärnten gebracht worden seien. Davon seien bisher 5488 abgewandert, so daß noch immer ein Stand von 3051 Flüchtlingen zu verzeichnen sei. Von diesen seien 2580 in Bundeslagern untergebracht, der Rest befinde sich in Privatlagern. Der Landeshauptmann dankte der Kärntner Bevölkerung für die großzügig geleistete Hilfe und betonte die tätice Mitarbeit der verschiedenen Organisationen. Insbesondere hob er die Bemühungen der internationalen Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaf- „Rettet das Kind“ gestiftet. Beide Einrichtun- j teiL^1f1rv-?r1" , ■ - ■ - - • Zahlreiche Flüchtlinge nahmen die Anwe- senheit des Landeshauptmannes und des So- gen werden von einer österreichischen Erzieherin geleitet. Als Hilfskräfte fungieren ein Lehrer und ein Berufsschullehrer aus dem Kreis der ungarischen Flüchtlinge. Wie Lhstv. Kraßnig in einer Ansprache ausführte, seien die Kinder in Flüchtlings- ; lagern erhöhten Gefahren in gesundheitlicher j und sittlicher Hinsicht ausgesetzt. Deshalb j sei das Sozialreferat bemüht, die Jugend durch : Zusammenziehung in Kindergärten vor psychi- 1 zialreferenten der Landesregierung zum Anlaß, die beiden Regierungsmitglieder um baldige Weiterleitung in die gewünschten Bestimmungsländer zu bitten. Landeshauptmann Wedenig klärte die Flüchtlinge auf, daß die Entscheidung über den Abtransport nicht bei der Landesregierung liege, und sagte zu, die Wünsche den zuständigen Stellen übermitteln zu wollen. soziale Schichtung, den Altersaufbau, die Geburtenhäufigkeit, die Berufsgruppen, die Freizeitinteressen usw. Auf der anderen Seite muß aber auch die Stadt, das Land, in dem die Menschen wohnen sollen, untersucht werden. Da ist vor allem die Lage der Wohnstätten und der Arbeitsstätten zu prüfen, die Aufnahmefähigkeit der verschiedenen Gebiete zu untersuchen. Die ver-kehrlichen Zusammenhänge sind zu studieren, der Verkehr nach seiner Größe und Art zu ordnen, es ist festzustellen, ob es sich um Durchgangs- oder Zielverkehr, Berufs- oder Wohnverkehr handelt. Soll ein Gebiet neu aufgeschlossen werden, so müssen geologische Untersuchungen über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens angestellt werden, die Grandwasserverhältnisse sind ztf prüfen, das Klima ward erforscht, die Sonnendauer und -intensität, die Nebellage, die Windhäufigkeit und -stärke wird festgestellt. Es muß die Wasserversorgung sichergestellt sein und die Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung sind zu untersuchen. Ein Stab von wissenschaftlichen Mitarbeitern ist tätig; Soziologen. Psychologen, Hygieniker, Geologen, Geographen. Meteorologen und Techniker sind bemüht, die Grundlage« für eine Stadtplanung zu schaffen. Erst aus diesen Unterlagen kann sich der Planer ein Bild über die Zusammenhänge und da$ lebendige Gefüge einer Stadt machen. Nun setzt seine eigentliche Arbeit ein, die zur Terapie, zum Gesundung&prozeß führe« soll. Man kann diese Arbeit in vier große Gebiete zusammenfassen, die zueinander, in ein harmonisches, gut funktionierende« Verhältnis zu bringen sind: das Wohnen, das Arbeiten, das Sich-Erholen und das Zirkulieren, also die ver-kehrlichen Belange. Es werden die günstigsten Wohngebiete bestimmt, ihre Wohndichte festgelegt und begrenzt, Nachbarschaf tseinheiten zusammengefaßt, Siedlungsschwerpunkte und -Zentren für größere Gebiete geplant. Die notwendigen Verkaufsläden für den täglichen Bedarf werden in den Nachbarschaftsschwerpunkten zu-sammengelegt, so daß die Hausfrauen ihre Einkäufe in kürzester Zeit erledigen können. In den größeren Zentren liegen dann die Kleidergeschäfte, Buchhandlungen, Spielwaren -laden, der Juwelier, kurz alle die Versorgungseinrichtungen, die ein größeres Einzugsgebiet zu ihrem Bestände benötigen. Die Wohnungen sind auf die Bedürfnisse der Bevölkerung in Größe und Lage abzustimmen. Es werden in der Regel neben dem normalen viergeschossigen Miethaustvp Einfamilienhäuser m Reihenform und allein stehend und Hochhäuser zu planen sein. Gärten, Kinderspielplätze, Parkplätze, Kindergarten, Schulen, Kultureinrichtungen wie Kinos, Vortragssäle und Kirchen, alles ist auf den günstigsten, den richtigen Platz zu setzen. Die Arbeitsstätten sind, sow'eit sie durch Lärm, Geruch oder Rauch unangenehm werden, getrennt von den Wohngebiete« zu planen. Dabei ist natürlich auf die Bedürfnisse der Industrie Rücksicht zu nehmen. (Fortsetzung folgt) am nordseitigen Tunnelausgang zur Notwendigkeit. Mit der Errichtung des Werkstättentraktes zur heuer fertiggestellten Forstschule Ossiach ist noch in diesem Jahre zu rechnen. Diese hier gegebene Übersicht für die kommenden Jahre kann natürlich in keiner Weise als vollständig gewertet werden, da vielfach notwendige Baumaßnahmen spontan entstellen und sich nicht auf lange Sicht voraus erkennen lassen, so daß auf alle Fälle im Laufe der Zeit Bauvorhaben noch zusätzlich dazukom- men. In welchem Ausmaße die vorangeführten den kommenden Jahren ver- durch den L o ib lp a ß nähergetreten werden, ! Bauten nun in den kommenden Jahren so wird die Errichtung eines Grenzzollamtes I wirklicht werden können, hängt, abgesehen ihrer Dringlichkeit, im besonderen von der Bereitstellung der hiezu erforderlichen Bundesmittel ab. Wenn auch zweifellos der Wohnungsbau nach wie vor das dringendste Bauproblem darstellt, so darf die Dringlichkeit dieser hier angeführten Behördenbauten nicht mißverstanden werden, denn dadurch werden nicht nur bestehende untragbare Unterkunftsverhältnisse beseitigt, sondern auch vielfach derzeit belegte Wohnungen frei gemacht. Letzten Endes ist auch diese Bautätigkeit für die Beschäftigung des Baugewerbes und für eine über das ganze Jahr verteilte Beschäftigung der Arbeiter von großer Bedeutung, zumal sie sich auf das ganze Bundesland verteilt. Einberufung des Kärntner Landtages Landtagspräsident Jakob Sereinigg hat de« Kärntner Landtag für Dienstag, den 5. Februar 1957, 9.30 Uhr, einberufen. Auf der Tagesordnung stehen mehrere Gesetzentwürfe, und zwar der Entwurf eines Gesetzes über die Feuerpolizei, eines Ausführangs-gesetzes zum ASVG, ferner die Aufhebung der Gesetze über den landwirtschaftlichen Wohn- und Siedlungsfonds und den Kleinsiedlungshäuserfonds sowie eine Novellierung des Gesetzes über die Opferfürsorgeabgabe. Weitere Punkte der Tagesordnung sind eine Abänderung der Geschäftsordnung der Landesregierung, die Übernahme einer Landeshaftung für Darlehen zur Errichtung von Kleinsiedlungshäusern und ein Antrag betreffend eine Erweiterung des Wohnbauförderungsgesetzes. 50 Jahre allgemeines Wahlrecht Der Einbruch der Demokratie in das innere Gefüge der Habsburger-Monarchie — Altpräsident Julius Lukas, der einzige noch lebende frei gewählte Reichstagsabgeordnete Österreichs aus Kärnten von 1907 Vor 50 Jahren, im Jänner 1907, wurde nach schweren und opferreichen Kämpfen das ali- j Reichsrates in Wien, von denen nur noch wegeraeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht an Stelle des bis dahin geltenden Kurienwahlrechtes in der österreichischen Monarchie zum Gesetz erhoben. Damit ist ein Stück Mittelalter aus der altösterreichischen Verfassung verschwunden und damit auch die Vorrechte der Geburt, des Besitzes und der Bildung. An Stelle dieser Privilegien ist der Wille des Volkes getreten, der über die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaften zu entscheiden hat. Die demokratischen Kräfte im alten Österreich waren das erstemal siegreich, das frei gewählte Parlament trat an die Stelle der Bevorrechteten. Das Jahr 1906 brachte die entscheidenden politischen Kämpfe um die Ersetzung des Kurienpariamentes durch eine aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung. Am 1. Dezember 1906 wurden schließlich nach einer erregten Debatte die neuen Wahlgesetze vom Abgeordnetenhaus angenommen. Am 11. Jänner 1907 gab ihnen das Herrenhaus seine Zustimmung, und am 26. Jänner 1907 unterschrieb Kaiser Franz Joseph I. die Vorlagen, die damit in Kraft traten. Die erste Parlamentswahl auf Grund der neuen Wahlordnung wurde dann in der ganzen österreichischen Reichshälfte in der Zeit vom 14. bis zum 23. Mai 1907 durchgeführt, also fast auf den Tag genau 50 Jahre vor der Neuwahl des Bundespräsidenten der Republik Österreich. Bereits im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts begann in Österreich die Agitation für die Schaffung eines modernen Wahlgesetzes. Die fortschreitende Industrialisierung aller Staaten und die sozialen Umwälzungen ließen es immer notwendiger erscheinen, das ganze Volk an den politischen Entscheidungen teilhaben zu lassen. Im Jahre 1896 war versucht worden, durch die Einführung einer fünften Wahlkurie, für die . zum Unterschied von den vier anderen Kurien das allgemeine und gleiche Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Steuerleistung und den Berufsstand der Wähler galt, eine Verbreiterung der politischen Basis zu erreichen. Das Ergebnis war jedoch unbefriedigend. In den ersten Monaten des Jahres 1906 legte dann Ministerpräsident Dr. Paul Freiherr von Gautsch dem Parlament die Entwürfe für das neue Wahlgesetz vor. Das Ministerium Gautsch war nicht imstande, das Abgeordnetenhaus zur Annahme der Wahlreform zu bewegen. Gautsch trat zurück und an seiner Stelle wurde der Statthalter von Triest, Prinz Konrad Iiohenlohe-Schitlmgsfürst zum Ministerpräsidenten ernannt. Er war als Freund der Wahlreform bekannt und führte vor dem Parlament in seiner programmatischen Erklärung unter anderem aus: „Ich glaube, ekle Regierung ist nicht allein verpflichtet, auf die großen Strömungen der Zeit zu achten, sie ist ihnen gegenüber auch verantwortlich. Durch das allgemeine Wahlrecht wird dem Gebot der politischen und sozialen Gerechtigkeit entsprochen: wer zu Leistungen für den Staat verpflichtet ist, der muß auch an den öffentlichen Rechten teilnehmen. Auch wird durch die politische Gleichstellung jene Annäherung zwischen den verschiedenen sozialen Schichten angebahnt, die den sozialen Kampf nur mildern kann. Die Wahlreform bedingt aber auch eine Ausgleichung zwischen allen großen nationalen Parteien über ihre politischen Machtjverhältnisse im neuen Parlamente“. Insbesondere die beiden Massenparteien in Österreich, die Sozialdemokraten und die Christlichsozialen, verlangten immer stürmischer die Einführung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechtes. Es kam zu Aufmärschen vor dem Parlament, zu zahlreichen Kundgebungen und einer lebhaften Zeitungskamp agne. Auch dem Ministerium Hohenlohe, das nur kurze Zeit im Amt blieb, gelang es nicht, die Wahlreform gegen den Widerstand konservativer Kreise durchzusetzen. Die Regierung trat zurück und der Sektionschef im Ackerbauministerium, Dr. Max Wladimir Freiherr von Beck, wurde mit der Bildung einer neuen Regierung betraut. Baron Beck, früher Lehrer des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand, galt als politisch besonders einflußreich und als ein geschickter Verhandler. Seine Hauptaufgabe war es von allem Anfang an, die Wahlreform in Österreich durchzuführen. Am 7. Juni 1906 erklärte Dr. Beck vor dem Abgeordnetenhaus, sein Kabinett sei aus der Not des Tages geboren und aus der Einsicht der großen Parteien des Hauses, nicht als die Regierung einer Partei, aber auch nicht gegen eine Partei, es bestehe vielmehr aus Vertrauensmännern der großen Parteien und diene der Konzentration aller Kräfte. „Nur aus der innigen Verbindung zwischen Regierung und Parlament erwachsen die Kräfte, deren wir so dringend benötigen, um an all das heranzutreten, was keinen Aufschub leidet“, schloß Baron Beck. Die parlamentarischen Verhandlungen über die Wahlrechtreform des Jahres 1906 wurden von der österreichischen Öffentlichkeit mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgt. Mehr als 60 Sitzungen hielt der Wahlrechtsaus- schuß des Abgeordnetenhauses ab, bevor die Wahlgesetze dem Plenum vorgelegt werden konnten. Als Baron Beck im Parlament über das neue Wahlrecht sprach, herrschte die größte Spannung. Am Tage der Auflösung des letzten Kurienpariamentes, nach der Verlautbarung der neuen Wahlordnung, richtete die Regierung Beck einen Appell an die Bevölkerung Österreichs, der mit folgenden Sätzen begann: „Mit den Neuwahlen, die auf Grund des allgemeinen und gleichen Stimmrechtes erfolgen, hebt ein neuer Abschnitt in der inneren Geschichte Österreichs an.“ Tatsächlich zeigte sich die Bevölkerung des alten Österreich vor einem halben Jahrhundert nicht nur entschlossen, sondern auch fähig, politische Entscheidungen zu treffen. Der Verlauf und das Ergebnis der ersten Parlamentswahl auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes ergab ein klares Bild der Verteilung der politischen Kräfte im Land. Die Wahlbeteiligung betrug im Mai 1907 mehr als 84 Prozent. Wenn man bedenkt, daß viele Tausend Wähler — die Frauen waren damals noch nicht wahlberechtigt — zum erstenmal dazu aufgerufen wurden, ihren Stimmzettel in die Urne zu werfen, so mag die Höhe der Wahlbeteiligung überraschend groß erscheinen. Bei der Auszählung der Stimm«! ergab es sich, daß die Sozialdemokratische Partei in allen Landesteilen insgesamt 87 Mandate erlangt hatte. Eines der damals in Kärnten gewählten sozialdemokratischen Mitglieder des i nige leben, ist der nun 82jährige Altpräsident des Kärntner Landtages, Julius Lukas. Auf die Christlichsoziale Partei entfielen 66 Parlamentssitze. Da sich die Christlichsozialen noch während des Wahlganges mit der Katholisch-Konservativen Volfcspartei vereinigten, der die Wähler 30 Mandate zugesprochen hatten, zogen die Christlichsozialen mit insgesamt 96 Mandaten als stärkste Partei in das erste nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht bestellte österreichische Parlament ein. Es war leicht zu erkennen, daß die beiden Grundpfeiler der österreichi-■ sehen Innenpolitik nunmehr die Christlich-| soziale Partei und die Sozialdemokratische ! Partei bilden würden. ! In den 50 Jahren, die seit der großen alt-i österreichischen Wahlrechtsreform vergangen | sind, hat sich unendlich viel geändert. Die | österreichisch-ungarische Monarchie ist untergegangen, aber auch von der österreichischen Reichshälfte blieben als neues Österreich nur die deutschsprechenden ehemaligen Kronländer im Alpen- und Donaugebiet übrig. Politische Wirren, in denen die Demokratie niedergeknüppelt wurde und ein zweiter Weltkrieg sind über die Republik Österreich hinweggegangen. Sie war als Staat sieben Jahre lang ausgelöscht und nach ihrem Wiedererstehen war sie zehn Jahre lang von den Truppen der vier Großmächte besetzt. Alles das vermochte jedoch die Stabilität des mnerpolitischen Gefüges Österreichs nicht zu erschüttern. Zweimal waren in dem letzten halben Jahrhundert die staatsbürgerlichen Rechte der Österreicher für längere Zeit aufgehoben. Aber wenn dann die Freiheit in Österreich wiederhergestellt wurde, wenn wieder eine Volksvertretung gewählt wurde, dann ergab es sich stets von neuem, daß die beiden großen Parteien von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung als ihre legitimen Vertretungen angesehen werden. Bundespolizei Klagen furt erstattet Bericht Die Jugendkriminalität nimmt zu — Rigoroses Durcbgreifen der Polizei fördert die Verkehrsdisziplin und senkt die Unfallsziffem -— Aus der Tätigkeit der Bundes-Polizeidirektion Wie jede$ Jahr, legt auch diesmal die Po- i höher. 1374 Fälle, dieser Gesetzesverletzung lizeidirektion Klagenfurt ihren Bericht über ihre Funktion und Tätigkeit der breiten Öffentlichkeit vor, der überaus interessant, umfangreich und weitläufig ist. Die einzelnen Berichte der Abteilungen der Bundespolizeidirektion sind der registrierte Niederschlag unseres gesellschaftlichen Alltags durch die Brille einer Behörde gesehen, die für die Ordnung, Sicherheit und Gesetzmäßigkeit der Bevölkerung der Landeshauptstadt und darüber hinaus zuständig und verantwortlich ist. Der Personalstand der hiesigen Bundespolizei ist mit 416 Bediensteten und Wachebeamten knapp bemessen, zumal sich ihre Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen auf einen Bereich von nahezu 5617 Hektar mit 751 Straßenzügen erstrecken. Nach dem Ausweis des polizeilichen Meldeamtes zählte die Landeshauptstadt Ende 1956 insgesamt 68.251 Einwohner, davon 3324 Ausländer. Von den 7521 Objekten Klagenfurts sind 300 unbewohnt. Starke religiöse Tätigkeit i Wie aus dem Tätigkeitsbericht der Bundes-polizeidirektion Klagenfurt für das Jahr 1956 weiter hervorgeht, sind in Klagenfurt 433 Vereine gemeldet. Im Vorjahre wurden 217 öffentliche Versammlungen abgehalten, und zwar 58 von politischen-Parteien, 127 Veranstaltungen mit religiösem Charakter, für die konfessionelle Vereinigungen und Sekten verantwortlich -waren, und 32 sonstige Versammlungen. In Klagenfurt erscheinen 65 periodische Druckschriften, darunter 4 Tageszeitungen, 14 Wochenzeitungen, 1 Halbmonatsschrift, 28 Monatsschriften und 18 sonstige Druckwerke. Aus einer Übersieht der Kriminalabteihing geht hervor, daß sich im Vorjahre die Bundespolizei nur mit einem Mord und einem Mordversuch zu beschäftigen hatte; hingegen wurde sie aber in 86 Fällen, in denen es sich um Raub, Sittlichkeitsverbrechen, schwere körperliche Beschädigungen usw. handelte, beansprucht. Sic mußte weiter in 27 Erpressungsund Bedrohungsfällen einschreiten. 24 renitente Personen führten Angriffe gegen Amtspersonen. Nicht weniger als mit 297 Diebstahlsdelikten mußte sich die- Klagenfurter Kriminalpolizei beschäftigen, davon mit 112 Autodiebstählen. Hiezu kamen noch 150 Betrügereien, Veruntreuungen, Falschgelddelikte und fahrlässige Krida, die unter das „Verbrechen gegen das Eigentum“ fallen. Die „Übertretungen gegen das Eigentum“ waren weitaus mußten geklärt und die Missetäter der Bestrafung zugeführt werden. Jugendlichen Diebsbanden das Handwerk gelegt Wenn im Vorjahre infolge der anhaltenden sozialen Sicherheit und eines gleichmäßigen Einkommens viele Verbrechen von Erwachsenen unterblieben sind und die Zahl der strafbaren Delikte, die sonst von ihnen ausgelöst wurden, zurückgegangen ist, machte eine gewisse Sorte von Jugendlichen der Polizei stets zu schaffen. Vor allem die Fahrzeug- und die Fahrraddiebstähle sowie andere Diebstahlverbrechen, die die Öffentlichkeit immer wieder beschäftigten, gehen auf das Konto dieser Jugendlichen, die sich zuweilen in Banden zusammengeschlossen haben. Einen Diebstahlrekord dürfte ein Volksschüler aufgestellt haben, der 32 Fahrraddiebstähle am Gewissen hat; ein anderer folgt ihm mit 30 Fahrraddiebstählen. Der Wunsch, ein Fahrzeug zu besitzen und es zu lenken, scheint bei den Jugendlichen besonders groß zu sein. Ein weiteres Motiv ist — wie im Polizeibericht ausgeführt wird — in der Regel die Sucht, möglichst viel Geld zu haben, um sich Genüsse aller Art verschaffen zu können. Die meisten Diebstähle verraten auch das Interesse der Jugendlichen für technische Gegenstände. Einflüsse durch Schundliteratur und Abenteurerfilme sowie schlechter Einfluß durch Kameraden, sind durchwegs die Motive der Tat. In vielen Fällen läßt der elterliche Einfluß auf die Jugendlichen einiges zu wünschen übrig, zumal wenn beide Eltemteile in Arbeit stehen. Nach dem Polizeibericht scheinen aber die Verbrechen des Betruges älteren Jahrgängen Vorbehalten zu sein, von denen einige ihre allzugläubigen Mitmenschen um ganz schöne Beträge erleichtert haben. Die Wirtschaftsipolizei, der die Preisüberwachung obliegt, verhängte über Preistreiber Strafen in der Höhe von 10.959 Schilling. Wieviel Kraftfahrzeuge gibt cs in Klagenfurt? Bei der Kraftfahrzeugstelle der Bundespolizeidirektion waren Ende 1956 insgesamt 8179 Kraftfahrzeuge gemeldet. Davon 3379 Personen-Kraftwagen (im Jahre 1955 waren es j 2464), Lastkraftwagen 1089 (1049), städtische I Omnibusse gibt es 25, private 14. Die Zahl der j Motorräder beträgt 3046. Die Mopeds haben sich von 607 im Jahre 1955 auf 1007 im Jahre .1956, also um 400, vermehrt. Für verkaufte | Kennzeichentafeln kassierte das Verkehrsamt 69.506 Schilling. Die Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Aus der polizeilichen Unfallstatistik geht hervor, daß von 1349 Verkehrsunfällen im Klagenfurter Stadtgebiet 356 Unfälle von Fußgehern und 317 durch Radfahrer verursacht wurden; 789 Verkehrsunfälle mußten an die Staatsanwaltschaft bzw. an die Strafabteilung der Bundespolizei abgetreten werden. Die 1349 Verkehrsunfälle forderten 11 Todesopfer, 262 Schwerverletzte und 559 Leichtverletzte. An der Unfallzahl des Jahres 1955 gemessen, ist trotz vermehrter Fahrzeuge im vergangenen Jahr die Zahl der Unfälle gesunken. Dies ist im Hinblick auf das andere Bundesgebiet, wo die Verkehrsunfälle zunehmen, sehr erfreulich und zum großen Teil auf das rigorose Durchgreifen der Verkehrspolizei zurückzuführen. Wegen Übertretungen der Straßeri-polizeiordnung und des Kraftfahrgesetzes wurden über die Verkehrssünder Strafmandate in der Höhe von 8920 Schilling verhängt. Das Pölizeimeldeamt registrierte 7924 An-und 6940 Abmeldungen in 1956, ferner 1876 Geburten, denen 760 Todesfälle gegenüberstehen. Ehen wurden 850 geschlossen und 124 geschieden. 148 Personen haben ihren Namen geändert und 260 meldeten ihren Austritt aus der Kirche. Vertragskonflikt zwischen Zahnärzten und Krankenkassen Seit Jahren schon bestehen zwischen der österreichischen Zahnärzte- und Dentistenschaft einerseits und den Krankenkassen als Versicherungsträger anderseits drückende Vertragsbeziehungen. Eine günstigere Atmosphäre, die durch Zustimmung der Sozialversicherungsträger zu den Forderungen der Zahnärzte geschaffen werden könnte, ist bisher durch die Verhandlungen, in die sich auch Sozialminister Proksch eingeschaltet hat, nicht erzielt worden. Diese Mitteilung machte in einer Konferenz der Kärntner Presse, die unter dem Vorsitz des Präsidenten der Kärntner Ärztekammer, Dr. Kusdas und im Beisein des Obmannes der Kärntner Zahnärzte, Primarius Doktor Richter, in Klagen-furt stattfand, der Vorsitzende der Bundesfachgruppe für Zahnheilkunde, Dr. Heimo C1 a r. Nach mehr als vierjährigen Bemühungen der Interessenvertretungen der Zahnärzte und Dentisten haben es die Krankenkassen abgelehnt — erklärte Dr. Clar weiter —, den Zahnärzten das gleiche Honorar zuzubilligen, das sie bereits jetzt den in den kasseneigenen Zahnambulatorien angestellten Zahnbehandlern bezahlen. Die Vertreter der Sozialversicherung sollen bei ihrer Stellungnahme zu den Zahnärzten erklärt haben, daß die freiberuflich tätigen Zahnärzte, die auch noch neben den Kassenmitgliedern Privatpatienten behandeln, nicht den gleichen Honoraran&pruch besäßen wie ihre Kollegen als Angestellte der Zahnambulatorien. Die Differenz, auf die sich die beiden Partner nicht einigen können, beträgt etwa 1000 Schilling monatlich. Die Zahnärzte erklären hiezu, daß sie bereits die unterbewertete soziale Praxis aus der Restpraxis, zu der die Privatpatienten zählen, stützen müssen, wobei die sich stets erhöhenden Regien zur Änderung der gegenwärtigen Verträge mit den Sozialversicherungsinstituten drängen. Die fordernde Zahnärzteorganisation will eine Erhöhung ihres globalen Minutenhonorars, das jetzt 1.03 Schilling beträgt, um etwa 30 bis 40 Prozent. Auf Grund einer Entscheidung der paritätischen Bundesschiedskommission erlöschen mit Ende Jänner 1957 alle bestehenden Leistungsverträge der freiberuflich tätigen Zahnärzte und Dentisten mit den Krankenkassen — falls bis dahin keine Einigung erzielt wird. Ab I. Februar würden dann beide ßerufsgruppen die gesetzlich versicherten Personen in ganz Österreich nur mehr im Wege der vom Gesetzgeber vorgesehen«! wahlzahnärztlichen bzw. wahldentistischen Praxis im Sinne des § 131 des ASVG behandeln. Amtliche Personalnachrichten I Mit 31. Jänner 1957 tritt der beim Stabe des Landesgendanneriekommandos für Kärn ten eingeteilte Gendarmerie-Oberstleutnan Josef Kreuzberger in den dauernder Ruhestand. Das Bundesministerium für Inne res, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat Genanntem aus diesem Anlaf für die mit Pflichttreue und Hingebung ge leisteten Dienste in der österreichischen Bun-desgendarmerie mit Dekret Dank und Anerkennung ausgesprochen. Das Gendarmeriezentralkommando im Bun-desministerium für Inneres, Generaldirektion fiir die öffentliche Sicherheit, hat dem Gen-darmerie-Rayonsinspektor Egon M ö ß 1 a -eher und den Gendarmerie-Patrouillenleiter Johann R a u t e r des Gendarmeriepostens Bleiberg für die mit besonderer Umsicht unter schwierigen Verhältnissen durchgeführte Rettung eines in Bergnot geratenen Wetter-wartes die belobende Anerkennung ausgesprochen. Kammeramtsdirektor Hofrat Dr. S t o 11 e r 90 Jahre Kärntner Ackerbausdiule Schafts-Ges ellschatt durch die Errichtung dieser Schule vollbrachten. Die gegenwärtige Generation vermag die Bedeutung und die Auswirkung dieser durch die Errichtung der Kärntner Ackerbanschule und die Aufnahme einer intensiven Kurs- und Vortragstätigkeit geschaffenen Grundlage kaum mehr zu ermessen. Die erste Schule dieser Art Ein langer Zeitabschnitt liegt zwischen der , Errichtung der ersten landwirtschaftlichen Fachschule in Kärnten und der Gegenwart, in j dem durch tatkräftige und weitblickende Ver- 5 treter der Kärntner Bauernschaft allmählich sieben landwirtschaftliche Fachschulen für Bauernsöhne und fünf landwirtschaftliche Haushaltungsschulen für die Kärntner Landjugend zur Verfügung gestellt werden konnten. War die Errichtung der ersten niederen landwirtschaftlichen Schule in Kärnten, die als erste dieser Art in der alten österreichisch-ungarischen Monarchie angesehen werden kann, ein vorbildliches Werk, so ist auch der weitere Ausbau des landwirtschaftlichen Schulwesens, insbesondere während der letzten zehn Jahre, beispielhaft in Österreich geworden. Die Kärntner Ackerbauschule Klagenfurt war zunächst im Gebäude der Burg untergebracht und konnte erst im Jahre 1877 ihr neues Heim in der Museumgasse 5, das die Kärntner Sparkasse für die Unterbringung der Ackerbau- und Bergschule erbaut hatte, beziehen. Es war vor allem auch ein Verdienst des damaligen Präsidenten der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft, Emst Ritter von Edl-manrt, der die Leitung der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkte innehatte, die Kärntner Sparkasse zu diesem hochherzigen Entschluß bewogen zu haben. Damit hat dieses im Jahre 1835 errichtete Institut seinen gemeinnützigen Aufgaben neuerlich einen vorbildlichen Ausdruck gegeben. Infolge der Übertragung bedeutender För-derungsaufgaben nach dem ersten Weltkrieg war ein weiterer Ausbau des Landeskulturamtes notwendig geworden, so daß ein ständiger Raummangel im Schulgebäude die Leitung des Landeskulturamtes veranlaßte, für die anderweitige Unterbringung der Schule ein eigenes Heim zu schaffen. Es ist ein dauerndes Verdienst des ehemaligen Präsidiums des Landeskulturrates unter der Leitung des Präsidenten Anton Supersperg, durch einen raschen Entschluß die Filli-(später Kucher-hof-)Realität am St.-Veiter Ring und das Gelände zwischen Kraßnigstraße und Glan (Perkohof) für die Unterbringung der Kärntner Ackerbauschule und den Aufbau einer Schulwirtschaft unter Heranziehung des Vermächtnisses des in den USA verstorbenen Dr. Kucher erworben und dadurch der Schule eine dauernde Heimstätte gesichert zu haben. Nur allmählich konnten die vermieteten Räume freigemacht und dadurch die Voraussetzungen für die weitere räumliche Ausgestaltung der vorhandenen Objekte für Schulzwecke geschaffen werden. Daß dieser Ausbau trotz der damaligen ungünstigen Jubelfeier im Festsaal des Kucherhofes Das 90. Jubiläum der Ackerbauschule wurde durch einen Festakt im Kucherhof am 26. Jänner feierlich begangen, dem auch Landeshauptmann Wedenig, die Lhstv. Kraßnig und Ferlitsah, Landesrat Sima, die Vizepräsidenten des Kärntner Landtages, Ritscher und Tillian, Bürgermeister Peter Graf, die Landes-schulinspektoren Orasche und Dr. Arnold u. a. teilnahmen. Nach einer Singmesse und einem Lied des Schülerchors begrüßte Direktor Dipl.-Ing. Peter Ebner namens der Schulleitung die vielen Ehrengäste. Landeshauptmann Wedenig übermittelte die Grüße der Kärntner Landesregierung und würdigte den 90jährigen Bestand der Ackerbauschule als erste Schule dieser Art in der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Gründung dieser Anstalt ist auf den Weitblick der damaligen Verantwortlichen im Lande zurückzuführen, die in der Zeit des Verfalles der Eisenindustrie und des Bergbaues nach einer neuen Lebensgrundlage Ausschau gehalten haben, die sie in der Entfaltung der Landwirtschaft sahen. So schufen sie eine Basis für die landwirtschaftliche Fortbildung und gründeten die Ackerbauschule, die durch Generationen die bäuerliche Jugend mit Wissen und Erfahrungen ausstattete. Man kann mit Verlaub sagen, erklärte der Landeshauptmann, daß durch die Ackerbauschule für die Landwirtschaft ein neues Leben erkämpft wurde. Auch Lhstv. F e r 1 i t s c h als der landwirtschaftliche Referent der Kärntner Landesregierung, hob in seiner Ansprache hervor, daß die landwirtschaftlichen Schulen in Kärnten nicht nur vorbildlich sind, sondern auch maßgeblichen Einfluß auf die Produktions- steigerung und Produktionsfreudigkeit unserer Bauern haben. Obwohl in der Berufsstatistik der Bauernstand auf 20 Prozent gesunken ist, vermag die Landwirtschaft dennoch 85 Prozent der notwendigen Agrarprodukte aus eigener Kraft aus der Scholle zu decken. Nachdem noch für die beiden Religionsgemeinschaften Domkapitular Dr. B u g e 1 n i £ in Vertretung des Bischofs, Pfarrer Reischer für die evangelische Kirche und Bürgermeister Graf im Namen der Landeshauptstadt der jubilierenden Schule ihre Glückwünsche überbrachten, sprach ÖR Glantschnig (Heimburg) als einer der ältesten Absolventen der Ackerbauschule und appellierte an die bäuerliche Jugend, in der Liebe zum Bauernstand und zur Scholle unermüdlich zu bleiben. Nach einem Chorlied, gesungen von den Ackerbauschülem, ergriff der Präsident der Landwirtschaftskammer, ÖR Hermann Gruber, das Wort zur Festrede. Er führte u. a. aus, daß viele Absolventen der Ackerbauschule in die führenden Stellen des öffentlichen Lebens Kärntens aufgerückt sind. Ihre Lehrer leisteten geistige Pionierarbeit und förderten den bäuerlichen Fortschritt in Kärnten. Des weiteren erklärte ÖR Gruber, der heutige Bauer darf von der Agrarpolitik nicht alles erwarten, solange er nicht den starken Willen zur Selbstbehauptung und Selbsthilfe voll zur Entfaltung bringt. Erst unter diesen Gesichtspunkten gewinnen die heutigen landwirtschaftlichen Schulen ihre besondere Bedeutung; und die Ackerbauschule diente immer diesen Zielen. Mit dem Kärntner Heimatlied wurde die würdige Schulfeier geschlossen. Auf der 96a$ienda Camtljia Ein Kärntner Aekerbauschüler schreibt aus Panama seinem einstigen Lehrer Blättern wir zurück in der Geschichte der ehemaligen k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft für Kärnten, die bis zur Überführung in den Landeskulturrat im Jahre 1910 mit der Beruf svertretung der Kärntner Landwirtschaft betraut war, so finden wir folgende Vermerke; „Allgemeine Versammlung der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft am 30. September 1865 in Anwesenheit des k. k. Landespräsidenten, des Landeshauptmannes, des Vertreters des zuständigen Ministeriums u. m. a. Vertreter bedeutender Ämter und Organisationen. Unter Punkt VIII gelangt nach eingehender Begründung und Wechselrede der Antrag des Mitgliedes und späteren Landesausschußbeisitzers Hock auf Errichtung einer Ackerbauschule in Klagenfurt zur Annahme.“ Uber die Organisation einer solchen Ackerbauschule bestanden im Schoße der Landwirtschafts-Gesellschaft noch Meinungsverschiedenheiten. Bei der endgültigen Beschlußfassung wurde jedoch die Errichtung als Winterschule gebilligt. Am 1. Oktober 1867 wurde der Unterricht aufgenommen Nach andauernden Bemühungen um die Sicherung der für die Errichtung einer solchen Schule erforderlichen öffentlichen Mittel konnte die Aufnahme ausgeschrieben und der Unterricht mit 1. Oktober 1867 aufgenom-men werden. 14 Schüler zählte der erste Jahrgang, obwohl durch die Gewährung von Stipendien für den Besuch eifrigst geworben wurde, ein Beweis, daß eist durch eine umfassende Aufklärung und Werbung im Wege der Unterorganisationen der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft, der sogenannten Gaue, ein stärkerer Besuch erreicht werden konnte. Zu damaliger Zeit hatten die naturwissenschaftlichen Forschungen außerordentliche Fortschritte aufzuweisen, die auch für die landwirtschaftliche Erzeugung von zunächst noch ungeahnter Bedeutung waren. Die Vorgänge im Boden, die Wachstumsbedingungen der Pflanzen, die physiologischen Vorgänge im Tierkörper wurden allmählich aufgehellt und dadurch die Voraussetzungen für eine Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung geschaffen. Diese Forschungsergebnisse für die landwirtschaftliche Praxis nutzbar zu machen, war die Aufgabe der neuerrichteten Ackerbausdiule. Aber schon damals waren die führenden Männer der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft davon überzeugt, daß sich diese Aufklärung keineswegs nur auf die noch sehr geringe Zahl von Schülern der Ackerhauschule beschränken könne, sondern im Wege eines intensiven Wanderunterrichtes durch Kurse und Vorträge unter der bäuerlichen Bevölkerung verbreitet werden müsse. Aus diesem Grunde hat die Landwirtschafts-Gesellschaft ihre Unterorganisationen stark ausgeweitet, um dadurch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufklärungsarbeit zu schaffen. Der hauptamtliche und fachlich vorgebildete für die Kärntner Ackerbauschule bestellte Lehrer war gleichzeitig während des ganzen Jahres als Wanderlehrer tätig. Aus dieser Tätigkeit, die ihn mit der landwirtschaftlichen Praxis des ganzen Landes in innige Verbindung brachte, konnten wertvolle Anregungen für den Unterricht gewonnen werden. Es war daher wahrlich eine Pionierleistung, die weitblickende Männer der k. k. Landwirt- Nachstehend veröffentlichen wir einen, interessan-santen Brief eines Absolventen der Ackerbauschule namens Fritz S e i ß, der einer Einladung folgend, im Vorjahre nadi Panama auswanderte, an seinen einstigen Lehrer der landwirtschaftlichen Schule, Dipl.-Ing. Fritz Pichler. Dieser junge Kärntner, der seinen Lehrer nicht vergessen hat, berichtet über seinen neuen Wirkungskreis u. a.: „Es ist schon lange her, seit ich bei Ihnen in Tigring die Schulbank drückte. In der Zwischenzeit hat sich einiges ereignet. Darf ich Ihnen nun ein wenig aus meinem jetzigen Leben erzählen? Vor einigen Monaten bin ich ab Genua über das große Wasser gefahren und habe hier eine gute Stellung angetreten. In Österreich nahm ich Verbindung mit deinem jetzigen Chef auf. Er besitzt hier Baugeschäfte und Fabriken und einige tausend Hektar Land. Unter anderem betreibt er eine Hazienda, welche ich verwalte. Man nennt mich hier Administrator, und ich habe ein anflehmbares Monatsfixum und 20 Prozent Gewinnbeteiligung. Wir haben hier 600 Stück braune Schweizer Kühe, 50 Rennpferde mit eigenem Rennstall und alles was dazu gehört, fünf Traktoren und drei Autos, von denen ich eines privat benütze. Unsere Hazienda liegt in 2000 Meter Höbe und das Klima ist nicht zu heiß. Daß es hier keine jahreszeitlichen Unterschiede gibt, ich meine keinen Schnee, ist wohl verständlich; dafür aber eine Regen- und eine Trockenzeit. In der nassen Zeit regnet es so viel, daß man sich davon kein Bild machen kann. Wir haben hier Niederschläge von 2000 bis 3000 Millimeter 'm Jahr. Der Boden ist in der ersten Zeit sehr 8ut, der Ertrag nimmt jedoch rasch ab. Wir arbeiten nur mit Handelsdünger aus Deutsch-, jand, Mist gibt es keinen, weil die Tiere immer *m 1 reien sind. Wir besitzen für das Milchvieh einen wunderbaren Stall, der lediglich der Melkung dient. Die Milch verkaufen wir an eine Milchfabrik. Cowboys betreuen das Vieh und sie verstehen mehr davon als manche Tierärzte, von denen der nächste mehr als 70 Kilometer entfernt ist. Alle Tiere, auch die Rennpferde, fohlen im Freien, und was verreckt, wird von den Aasgeiern als willkommenes Futter aufgenommen. Das ist hier die natürliche Auslese. Die Kühe sind hochgezüchtet und die Milchleistung ist auf Grund des ständig jungen Grases hoch. Wir haben 35 Potreres (Koppeln) und wechseln alle zwei Tage; hintendrein kommen das Galt-vieh und zum Schluß die Pferde, fast so wie ich es bei Ihnen lernte. Blutauffrischungen erhalten wir direkt von Stieren aus der Schweiz oder den USA. Hier habe ich nun genug Ver-enbungsregeln zu studieren, und es ärgert mich sehr, daß ich damals bei Ihren Vorträgen die Notwendigkeit dieses Wissens nicht begreifen wollte. Überhaupt denke ich oft an die Zeit in Tigring zurück, und zwar immer dann, wenn ich etwas nicht weiß und es vergessen habe. Mein Chef ist ein Kärntner aus Ossiach und heißt Louis Martinz. Er ist schon 43 Jahre im Land. Er kommt selten hierher und ich regiere unumschränkt. Die Leute hier sind primitiv und meist indianischer Abstammung (Mayas) oder in ihren Adern fließt auch spanisches Blut. Sie leben in erbärmlichen Hütten und arbeiten, wenn sie Lust dazu haben. Verhungert ist noch keiner, dazu wachsen hier zuviel Bananen, Kokos, Orangen usw. Es ist erwiesen, daß Menschen hier monatelang sich nur von Bananen. Reis, Palmwein und anderen Früchten ernähren. Auch Wild gibt es. Die Leute werden hier behandelt wie die Tiere. Roh und primitiv. Wer hier Rücksicht walten lassen will, wird verlacht und als Schwächling hingestellt. Die Moral ist unter jeder Kanone. Verheiratet ist nur der Höherstehende. Dafür aber haben diese Menschen viele Kinder mit allen möglichen Frauen. Wenn einer heiraten will, kommt er zu mir, auch wenn jemand krank ist, soll ich ihm helfen. Unsere Hazienda, die den lateinischen Namen für Kärnten trägt, liegt wunderbar und umfaßt ein ganzes Dorf mit Stallungen, Garagen und Wohnhäusern für Angestellte. Die Arbeiter wohnen abseits in einem Camp. Ich persönlich bewohne mit meiner Frau, einer Deutschen (wir haben mittlerweile geheiratet), ein komfortables Haus. Sie reitet sehr gerne, und bald macht sie den Cowboys Konkurrenz. Hier wird spanisch und auch englisch gesprochen, und es geht mir schon recht gut mit der Sprache. Nun, was gibt es Neues in Österreich. Ich höre hier deutsche Kurzwellensender, außerdem sendet mir mein Chef, der auch in der Diplomatie zu Hause ist, laufend Wiener Zei- Lage der öffentlichen Finanzen binnen kurzer Zeit gelungen ist, verdient besonders her-vorgehoben zu werden. Ans der Reihe der Direktoren, die die Kärntner Ackerbauschule leiteten und die mit ihrem Lehrkörper ständig bemüht waren, den Unterricht unter Bedachtnahme auf die fortschreitende Entwicklung der Forschung sowie der natürlichen und wirtschaftlichen Er-zeugungsbedingungen zeitgemäß zu gestalten und fortzuentwickeln, seien insbesondere Kaiserlicher Rat Cosmas Schütz, Ök.-Rat Lorenz Washietl und Wilhelm Halenta hervorgehoben. Die beiden erstgenannten Lehrer haben als führende Mitarbeiter in der Landwirtschafts-Gesellschaft und im Landeskultur-rat den Unterrichtsbetrieb in besonders enge Verbindung mit der Förderungsarbeit gebracht, an der Schaffung von Förderungseinrichtungen initiativen Anteil genommen und so in entscheidender Weise zu einem allgemeinen Fortschritt der Landwirtschaft beigetragen. Direktor Halenta stand insbesondere dem Präsidium und der Direktion des Landeskulturrates beim weiteren Ausbau der auf den Kucherhof verlegten Ackerbauschule erfolgreich zur Seite. Unterricht während der Kriege stillgelegt Der Schulbetrieb war sowohl während des ersten als auch während des zweiten Weltkrieges vorübergehend stillgelegt. Im Jahre 1945 wurden die Schulobjekte von der Besatzungsmacht beschlagnahmt und erst im Jahre 1955 wieder geräumt. Das Präsidium der Landwirtschaftskammer für Kärnten, unter Führung des Präsidenten Ökonomierat Hermann Gruber, hat die Wiederinstandsetzung unverzüglich in Angriff genommen, so daß der Unterricht bereits im November 1955 aufgenommen werden konnte. Das Bundes-ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat sowohl den Ausbau als auch die Wiederinstandsetzung der Schulgebäude in den Jahren 1932 bis 1936 und im Jahre 1955 weitgehend unterstützt. Geheimnisse des Kleinklimas im Walde Die Baumkronen eines normalen Waldes fangen den größten Teil der Sonnenstrahlen auf und kaum fünf Prozent derselben erreichen den Waldboden. Dort bleibt deshalb die Temperatur tagsüber weit kühler als im offenen Land. Umgekehrt ist es dagegen bei der nächtlichen Wärmerückstrahlung des Bodens. Das Inmenikfima des Waldes ist durch diese Umstände viel ausgeglichener als das Freiland-klima. Das wird noch dadurch begünstigt, daß im Walde auch die Luftfeuchtigkeit größer ist. Außerdem ist der Waldboden den Winden weniger ausgesetzt und genießt mehr Luftruhe. Dafür erhält er weniger Niederschläge. Bei schwachen RegenfäHen bleiben rund zwei Drittel der Regenmenge in den Baumkronen haften und verdunsten, ohne den Waldboden zu erreichen. Selbst bei stärkeren Niederschlägen geht immer noch ein Fünftel der Regenmenge verloren. österreichischer Landmaschinenexport verzehnfacht Die Ausfuhr landwirtschaftlicher Maschinen aus Österreich hat sich gegenüber 1948 verzehnfacht. Eis werden insbesondere Melkmaschinen, Futterschneidemaschinen, Futterdämpfer, Pflüge, Obstpressen, Motormäher und Getreidereinigungsmaschinen ausgeführt, und zwar vor allem nach Italien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, der Schweiz, den Oststaaten, der Türkei, Algerien, den USA und Australien. In der österreichischen Landmaschinenindustrie sind derzeit rund 5000 Personen beschäftigt. tungen. Wir haben die Vorgänge in Ungarn aufmerksam verfolgt und denken an die vielen Flüchtlinge bei Euch. Wenn man hier anfängt, braucht man nicht gerade viel Praxis aus der Landwirtschaft zu haben. Die bei Ihnen erlernten Erkenntnisse haben hier meist nur rein theoretische Gültigkeit, ich meine die Gesetze über Fütterung, Zucht usw. Hier ist alles einfacher. Ich beschäftige 40 Arbeiter und auf einer angeschlossenen Kaffeefarm mit 90.000 Bäumen noch weitere dreißig. Ich persönlich denke noch gerne an unsere Zeit in Tigring zurück. Sie waren uns tatsächlich immer ein guter Kamerad, nicht mir Lehrer; heute kann ich es Ihnen ja sagen. Sämtliche Hefte, die ich bei Ihnen vollgeschrieben habe, werden gut aufbewahrt, und ich danke Ihnen für die Texte. Diese haben Sinn und im wesentlichen werden sie ihn immer behalten. Sie haben beim Scheiden aus der Schule gesagt, wenn einer einmal mit welchen Problemen nicht fertig wird, der möge sich an Sie wenden. Das werde ich ausgiebig tun, zumal hier kein Institut für landwirtschaftliche Angelegenheiten ist, keine Versuchsanstalten, an die man sich wenden kann. Was man selbst erprobt, hat Sinn. Aber das dauert oft lange und ein guter Rat kann oft ausschlaggebend sein. Ein solches Problem ist zum Beispiel der Mangel an Mineralien und Spurenelementen, der mir hier zu schaffen macht, denn die Erde und damit auch die Narbe sind sehr mineralarm. Daraus resultieren Krankheiten der Gelenke und die „großen Nasen“ (Warzenwucherung) bei den Pferden, die alle an Kalziummangel leiden. Weiter fehlt hier die richtige trittfeste Grasnarbe.“ „Theater — alles Theater" Die Münchner Kabarettiche gastierten im Stadttheater Alle Jahre wieder kommen die Kabarettiche mit einem neuen Programm auf ihrer Gastspielreise durch Deutschland und Österreich nach Kärnten. Am 24. Jänner stellten sie sich dem Klagenfurter Publikum im Stadttheater, und zwar unverwüstlich wie immer C. A. Mü 1-ler, der Regisseur, Held, Chef und Dichter; Maria R e i t e r als sentimentale Salonsoubrette, Ernst_ Voigt, der komische Baß, Rudi Winkler, der jugendliche Exzentrikheld, und Walter Schlager als Chef des Ein-Mamn-Orchesters. Es ist gewiß nicht einfach, heute im Zeitalter des Rundfunks ein verwöhntes Publikum mit einem neuen Programm zu überraschen. Aber den Kabarettichen gelang es auch diesmal wieder vortrefflich, allerlei Aktualitäten, von denen die politischen und antimilitaristischen besondere Resonanz finden, richtig anzubringen. Mit sicherer Routine und mimischer Präzision verwandelten sich im flotten Tempo die heiteren Szenen, aus denen die Pointen immer wieder ins Schwarze trafen. Großartig, süffig und teils turbulent gefielen die Militärschwanks C. A. Müllers, die gesanglichen bzw. musikalischen Variationen Maria Reiters und Walter Schlagers, besonders die Persiflage auf gewisse Heimatsendungen, die Nummer der Fußbalienthusiasten Ernst Voigt und Rudi Winkler, „Kiß me Gretchen — das Musical von Prof. Faust“, u. a., die sich mit weiteren gut pointierten Sketches wohlabge-stuft begegneten und stets prasselnden Beifall auslösterL hl. „JugendWettbewerb in Politik" Das Landesjugendreferat für Kärnten veranstaltete unter dem Titel „Jugendbewerb in Politik“ ein Preisausschreiben, an dem sich 1200 Jugendliche aus ganz Kärnten beteiligten. Von den Einsendungen waren mehr als 300 vollkommen richtig, die übrigen teilweise richtig. Bei der Auslosung der richtigen Lösungen gewann Anneliese Sporn von der Frauenberufsschule Kiagenfurt den 1. Preis (eine Schiausrüstung), der 2. Preis fiel an Herbert Pichler, Landarbeiter in Obervellach (ein Paar Schischuhe) der 3. Preis an Josef Nußfoaumer, LBA Kiagenfurt (ein Anorak). Außerdem wurden 50 Buchpreise vergeben und 100 Teilnehmer ausgelost, die zu einem Empfang bei Landeshauptmann Wedenig eingeladen wurden. Dieser Empfang fand am 27. Jänner im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung statt. Landesjugendreferent Asenbauer erklärte in seiner Ansprache, daß das Preisausschreiben als erstes dieser Art in Österreich durchgeführt worden sei. Die Teilnahme sei überraschend gut gewesen. Der Wettbewerb sei als eine modeme Art Wissenschaftliche Forschung in Kärnten Abs dem Bericht des Paracelsus-Forschungsinstitutes in Villach Das Institut wurde am 14. November 1955 gegründet und verfolgt — so wie ähnliche große deutsche und schweizerische Forschungsinstitute — den Zweck, die Erforschung, Entwicklung und Überprüfung neuer Methoden der Diagnostik und Behandlung kranker Menschen im Geiste des Paracelsus, des Begründers einer wissenschaftlich gerichteten Krankenbehandlung, vorzunehmen und wissenschaftliche Tagungen für Arzte abzu-halten, um die neuen Methoden der Krankenbehandlung den Ärzten in der Praxis zugänglich zu machen. Der Vorstand des Institutes besteht aus dem Altbürgermeister von Villach, Landtagspräsidenten J. Sereinigg (Obmann), dem Bürgermeister der Stadt Villach, G. Timmerer (Obmannstellvertreter), dem Landesamtsdirektor K. Newole, dem Leiter des Kulturamtes der Landesregierung, Hofrat Dr. R. Rudan, dem Kulturreferenten der Stadt Villach, Dozent Dr. F. Rogatsch, und aus dem Direktor des Landeskrankenhauses Villach, Primarius Doik-tur F. Lasch als wissenschaftlichein Leiter und Vertreter des Institutes nach außen. Nach dem heutigen Stand besitzt das Institut zwei chemische Laboratorien, ein physikalisch-chemisches Laboratorium, ein blutgasanalytisches Laboratorium, ein Isotnpenlaiborato-ritnn, ein Laboratorium für Kreislaufforschung und einem Tierstall für Versuchstiere. Im Laufe des Jahres 1956 sind diese Laboratorien mit Apparaten und Geräten modernst ausgestattet worden. So ist u. a. das Isotopen-Labor mit dem größten und modernsten Philips-Gerät für Geiger-Müller- und Szin-tillationszäfalung ausgerüstet und verfügt derzeit über vier Zählrohre (drei Geiger-Müllerund ein Szintillationszählrohr) nebst allen einschlägigen Nebengeräten, Das blutgasana- „ „__________ _____ _____________ im staatsbürgerlicher Jugenderziehung zu betrach- | Stadttheater. ten. Landeshauptmann Wedenig begrüßte die Jugendlichen mit herzlichen Worten und dankte für ihre Mitarbeit Zugleich wies er auf die große Bedeutung des politischen Wissens für den Staatsbürger hin. Es sei notwendig, sich schon vor Erreichung des Wahlalters mit den staatspolitischen Problemen zu beschäftigen. Anschließend überreichte der Landeshauptmann die Preise. Am Nachmittag besuchten die Jugendlichen gemeinsam eine Vorstellung ' lytische Labor verfügt über das große Blutgasanalysengerät und mehrere kleine Bhit-gasanalysenapparate nach van Slyke mit den entsprechenden Dialysiereinrich'.ungen zur Reinigung des Blutes und wird demnächst durch Schenkung einen Hämoreflektor für die Messung der prozentualen Sauerstoffsättigung des Blutes erhalten. — Das Laboratorium für Kreislaufforschung enthält die notwendige Einrichtung für die Bestimmung der Kreislaufgrößen des Menschen nach Broemser und Ranke, Blumherger und Tomek, sowie für phonocardiographische Untersuchungen und mehrere EKG-Apparate (auch Direktschreiber). Die Anschaffungen und der Betrieb des Institutes wurde im Berichtsjahre gewährleistet durch Subventionen seitens des Landes Kärnten (28.000 Schilling), der Stadt Villach (25.000 Schilling), der Firma Sandoz-A.-G., Basel (60.000 Schilling), der Magnesit-A.-G., Radenthein (5000 Schilling), der Treibacher Chemischen Werke (5000 Schilling), der Firma J. Geigy, Basel (3000 Schilling), der Schneiderchemie, Wien (3000 Schilling) und durch Spenden zahlreicher in- und ausländischer Firmen (mit Beträgen bis zu 3000 Schilling). Ebenso stellte Primarius Dr. Lasch seinen Förderungspreis aus dem Theodor-Kömer-Stiftungsfonds in der Höhe von 8000 Schilling : dem Institut zur Verfügung. Gegenwärtig gehören -dem Institut folgende wissenschaftliche Mrtarbeter (ohne Gehalt) an: Assistenzarzt Dr. E. Moritz der medizinischen Abteilung des Landeskrankenhauses Villach, Assistenzarzt Dr. K. Theinl der medizinischen Abteilung des Landeskrankenhauses Villach, Assistenzarzt Dr. E. Schräge! der medizinischen Abteilung des Landeskrankenhauses Villach, Dr. D. Renner, Leiter des Isotapen-laboratoriums, Dr.-Ing. ehern. Inge Gailer vom chem. Zentrallaboratorium des Landeskrankenhauses Villach. Wie aus dem Bericht ferner hervorgebt, wurden im vergangenen Jahre eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten von den Mitgliedern des Instituts veröffentlicht. Außerdem wurden fünf wissenschaftliche Tagungen in Form von Seminarenabenden abgehalten, die auch Ärzte aus anderen Landesteilen besuchten. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 25. Jänner 1957, ZaM Vet-44/I/1957, mit welcher der für ein Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten für den Monat Februar 1957 festgesetzt wird. Gemäß $ 52, lit. a) des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird der pro Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis, der im Vormonat in Kiagenfurt für geschlachtete Schweine aller Qualitäten amtlich notiert war, für den Monat Februar 1957 mit 16 Schilling pro Kilogramm festgesetzt, — Kiagenfurt, am 25. Jänner 1957. — ZI.: Vet-44/1/1957, Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Neufestsetzung der Entgelte (Mahl-und Schrotlöhne) in der Lohn- und Umtauschmüllerei im Bundesland Kärnten. Auf Gnmd der mit Erlaß des Bundesministe-riums für Inneres vom 13. November 1950, ZI. 137.858-11/1950, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft an alle Ämter der Landesregierungen übertragenen Befugnis werden hiemit gemäß H, S 2, Abs. 1 und 2, und § 3, Abs. 1 des Preisregelvmgsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 194, in der derzeit geltenden Fassung über Antrag der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten nach Anhörung der in $ 3, Abs. 1 des Preisregelungsgesetzes 1950 angeführten Körperschaften nachstehende Entgelte (Mahl- und Schrotiöhne) in der Lohn- und Umtauschmüllerei für den Bereich des Bundeslandes Kärnten Für je 100 Kilogramm verarbeiteten Getreides festgesetzt: a) Vermahlung von Weizen 33 Schilling: b) Vermahlung von Roggen, Gerste u. a. menschlichem Genüsse bestimmten Getreidearten außer Mais 31 Schilling; c) Vermahlung von Mais zu Grieß 29 Schilling; d) Verarbeitung von Getreide aller Art zu Futterschrot 11 Schilling; e) Herstellung von Haferfeinschrot 18 Schilling; f) Quetschen und Brechen von Getreide aller Art 8 Schilling; a) Zuschlag für kleine Mengen (unter 100 Kilogramm Getreide) 1.50 Schilling. Diese Mahl-und Schrotlöhne, die ab Mühle gelten, sind Höchstsätze, die wohl unter- aber nicht überschritten werden dürfen; sie treten mit Wirksamkeit vom 18. Jänner 1957 in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Kundmachung werden nach den Bestimmungen des Preistreibereigesetzes 1950 in der derzeit gültigen Fassung bestraft. Gleichzeitig wird die hä. Kundmachung vom 25. Juli 1951, ZI. 2520-911-8a/ 1951, außer Kraft gesetzt. — Kiagenfurt, am 23. Jänner 1957. — ZI. Ge-521/1/1957. Für den Landeshauptmann: Der Landesrat: Räder e. h. * 5 Abteilung 11 Befähigungsprüfung für den landwirtschaftlichen Förflenmgsdienst (Gruppe ländliche Hauswirtschaft) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beabsichtigt im September 1957 eine Befähigungsprüfung für den landwirtschaftlichen Lehr- und Förderungsdienst, Groppe ländliche Hauswirtschaft, abzuhalten. Auskünfte über die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie über die Prüfungsbestimmungen kennen im Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, bei der Landwirtschaftskammer für Kärnten bzw. bei den landwirtschaftlichen Haushaltungsschulen und den Fachinspektorinnen für das landwirtschaftliche Berufsschulwesen eingeholt werden. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind über die Vorgesetzte Dienststelle bis spätestens 12. Februar an die Prüfungskommission für den landwirtchaftlichen Lehr- und Förderongs-dienst am Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen in Wien, XIII., Ober-St. Veit, Angermayergasse 1, zu richten. Dem Gesuch sind anzuschließen: I. Geburtsschein, 2. Lebenslauf, 3. Staatsbürgerschaftsnachweis, 4. Studienzeugnisse, 5. Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit (bis September 1957 volle zwei Jahre), 6. Bekanntgabe der gewählten Fachgruppe, 7. Eventuelle Themenvorschläge für die Hausarbeit, Abteilung 13, Landesforstinspektion Kundmachung Im Herbst 1957 Findet beim Amte der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 — Landesforstinspektion — in Kiagenfurt im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Staatsprüfung für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst statt. Mit dem Gesuch um die Zulassung zur Staatsprüfung für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst haben die Kandidaten vorzulegen: 1. den Nachweis über den erfolgreichen Besuch einer Bundesförsterschule, 2. den Nachweis über eine zweijährige praktische Verwendung im Forstdienste nach Absolvierung der Forstschule in einem lehrreichen Forstbetrieb, 3. ein Tagebuch über die zweijährige Nachpraxis nach Absolvierung der Bundesförsterschule. Das Tagebuch muß im Sinne der Bestimmungen des Erlasses des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Dezember 1947, ZI. 39.255-3/47, geführt sein, 4. Tauf- oder Geburtsschein, 5. den Nachweis der Staatsbürgerschaft, 6: ein poli- zeiliches Führungszeugnis, 7. den Nachweis über die eingezahlte Prüfungstaxe. Die Prüfungstaxe beträgt für Inländer 102 Schilling. Für Ausländer erhöht sich die Taxe auf das Doppelte. Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst ist mit 6 Schilling und jede Beilage, falls es sich nicht um ein Original handelt, mit 1.50 Schilling zu stempeln. Das Gesuch ist bis 31. März 1957 unter Beischluß aller geforderten Unterlagen beim Amte der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 — Landesforstinspektion — in Kiagenfurt, Pierl-straße 2, einzubringen. — Kiagenfurt, den 30. Jänner 1957. Bezirks hauptmannschaft Kiagenfurt VERORDNUNG betreffend die Regelung der Retriebszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Kiagenfurt Gemäß § 8, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung, BGBL Nr. 2/1957, wird verordnet wie folgt: § 1. a) Die in Feldkirchen befindliche öffentliche Apotheke hat wochentags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr offen zu halten, b) Die in Ferlach befindliche öffentliche Apotheke hat wochentags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr offen zu halten. § 2. Die im § I bezeichnten Apotheken haben dafür zu sorgen, daß der Apothekenleiter oder ein angestellter Apotheker auch außerhalb der in § 1 festgesetzten Betriebszeiten zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen noch erreichbar sind oder dafür zu sorgen, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. § 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen nach $ 41, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung BGBL Nr. 2/1957, mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafe bis zu zwei Wochen, bestraft. § 4. Diese Verordnung tritt gemäß Artikel III, BGBL Nr. 2/1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Kiagenfurt, den 28. Februar 1957. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Marko e. h. Bezirks hauptmannschaft Villach VERORDNUNG betreffend die Regelung der Betriebszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Villach Gemäß $ 8, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung BGBL Nr. 2/1957, wird verordnet wie folgt: $ 1. Die Zelten, während v/elcher die öffentlichen Apotheken im politischen Bezirk Vil- Sanbesgefeplätter für Kärnten Das I. Stück ist am 22. Jänner 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 1. Gesetz vom 30. Oktober 1956, womit das Gesetz vom 20. März 1951, LGB1. Nr. 17, über die Errichtung eines Fonds mm Ausgleich von Ersatzleistungen der Gemeinden aus Amtshaftungsfällen (Amtshaftungsaus-gieichsfondsgesetz), abgeändert wird. Nr. 2. Gesetz vom 16. November 1956 über die Gewährung einer Blindenbeihilfe für Zivilblinde (Blindenbeihilfegesetz). Nr. 3. Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1956, ZI. Präs. 5516/1/1956, betreffend die Anstellungserfordemisse der Landesbeamten des Dienstzweiges „Verwaltungshilfsdienst (einschließlich Kanzlei-dienst)".. Nr. 4. Verordnung der Landesregierung vom 27. Dezember 1956, ZL Landw.-468/1/1956, womit die Verordnung der Landesregierung vom 1. Februar 1954, LGB1. Nr. 13, über die Schonzeiten der Fische und Krebse und deren Mindestlängenmaße, in der Fassung der Verordnungen vom 22. März 1955, LGBI. Nr. 14, und vom 27.Mai 1955, LGB1. Nr. 23, geändert wird. Nr. 5. Verordnung der Landesregierung vom 27. Dezember 1956, ZI, Landw.-524/4/1956, über die gänzliche Schonung des Bärenwildes. Nr. 6. Verordnung der Landesregierung vom 27. Dezember 1956, ZL GemJ-1035/3/1956, betreffend die Auflösung des Zweckverbandes „Sonniges Krappfeld“. Nr. 7. Kundmachung der Landesregierung vom 15. Jänner 1957, ZL Verf.-377/l/1957, über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der neuen Gemeinde Glanegg. Spenden für das Kärntner Hiltswerk Beim „Kärntner Nothilfswerk“ sind weitere Spenden für die Ungarnhilfe eingegangen: Bezirkshauptmannsdiaft VBlkemaarkt, Sammlung der Gemeinden, Schilling 2495,98; Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Sammlung der Schulen, 27.803; Gemeinde Techelsberg 500; Bezirkshauptmann-sdiaft Wolfsberg, Gesamtsammelergebms, 241.826,90; Bezirkshauptmannschaft Spittal, Bezirkssammelergebnis. 155.450,21; Bezirkshauptmannsdhaft Spittal, weitere Spenden der Gemeinden, 26.872,56; Marktgemeinde Eberndorf, Straßensammlung, 4131,30; Gemeinde St. Urban 1000; Lehrpersonen der Volksschule Ponfeld 66 Schilling. lach für den Kundenverkehr an Werktagen offen zu halten haben (Betriebszeiten), werden wie folgt festgesetzt: Montag bis Samstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr. $ 2. Auch außerhalb der im § 1 festgesetzten Betriebszeiten müssen der jeweilige Apothekenleiter oder ein angestellter Apotheker zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein oder dafür sorgen, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. $ 3. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß $ 41, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung BGBl. Nr. 2/1957, mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafen bis zu zwei Wochen bestraft. Š 4. Diese Verordnung tritt am 2. Februar 1957 in Kraft. Villach, am 29. Jänner 1957. — Abt 2 — ZI. 8/1/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Hafner e. h. Bezirkshauptmannschaft Spittal a. d. Drau VERORDNUNG betreffend die Regelung der Betrkbszeiteu, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Spittal a. d. Drau Gemäß § 8, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung BGBL Nr. 2/1957, wird verordnet wie folgt: i 1. Die in der Stadt Spittal a. d. Drau befindlichen öffentlichen Apotheken haben werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr offen zu halten. $ 2. Der Nachtdienst wärend der Sperrzeiten hat so zu erfolgen, daß jede öffentliche Apotheke in der Stadt Spittal a. d. Drau eine Woche Nachtdienst zu halten hat. § 3. Die Nachtdienst haltende Apotheke in der Stadt Spittal a. d. Drau hat während der Zeit der Mittagsperre für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. $ 4. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Lande Kärnten wie Feiertage behandelt werden, hat in der Stadt Spittal a. d. Drau jene öffentliche Apotheke von 8 bis 13 Uhr und von 13 bis 18 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten, die in der folgenden Nacht Nachtdienst versieht. $ 5. Die im politischen Bezirke Spittal an der Drau befindlichen öffentlichen Apotheken mit Ausnahme der Stadt Spittal a. d. Drau haben folgende Dienstzeiten einzuhalten: Millstatt: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von S bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr. Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Sonntag von 9 bis 12 Uhr. Radenthein: werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Obervellach: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr. Mittwoch von 8 bis 12.30 Uhr. Gmünd: werktags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. Greifenburg: werktags j nach § 41 des Apothekengesetzes, RGBL von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. $ 6. Die im § 5 bezeichneten Apotheken ha Nr. 5/1907, in der gesetznovelle 1956, Fassung der Apotheken-BGBI. Nr. 2/1957, mit ben dafür zu sorgen, daß der Apothekenleiter j Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle oder ein angestellter Apotheker auch außerhalb der im § 5 festgesetzten Betriebszeiten zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen erreichbar sind oder dafür zu sorgen, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. § 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen nach $ 41, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung, BGBl. Nr. 2/1957, mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafe bis zu zwei Wochen bestraft. § 8. Diese Verordnung tritt gemäß Artikel III, BGBl. Nr. 2/1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Spittal a. d. Drau, am 29. Jänner 1957. — ZI.: 9-18/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Tratter e. h. rung der Öfen und Herde öffentlich, beschränkt auf den Bezirk Kiagenfurt, zur Ausschreibung. Die Anbotsunterlagen sind ab 28. Jänner 1957 im Stadtgemeindeamt (Bauabteilung) erhält- der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafe bis zu j lieh, wo auch in die vorliegenden Pläne Ein- zwei Wochen bestraft. § 11. Diese Verordnung tritt gemäß Art. III, j BGBl. Nr. 2/1957, am 2. Februar 1957 in Kraft. ! St. Veit a. d. Glan, am 29. Jänner 1957. — j ZI. 9 A 6/57-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. Oberlerchner e. h. Bezirkshauptmannschaft Hermagor VERORDNUNG des die politischen Bezirkes Hermagor betreffend Regelung der Betriebszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken Auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 2/1957, wird verordnet wie folgt: j § 1. Die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Hermagor | werden an allen Werktagen von 8 Uhr bis j 12.30 Uhr und von .14.30 Uhr bis 18 Uhr festgesetzt. § 2. Die öffentlichen Apotheken haben dafür zu sorgen, daß der Apothekenleiter oder ein angestellter Apotheker auch außerhalb der im § 1 festgesetzten Betriebszeiten zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sind. Andernfalls ist dafür zu j sorgen, daß in solchen Fällen den Ärzten des i Standortes die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. § 3. Übertretungen werden nach 8 41 des | Gesetzes vom 18. Dezember 1905, RGBL j Nr. 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes ; vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 2/1957, mit i Geld bis zu 4000 Schilling, im Uneinbringlich- i keitsfalle mit Arrest bis zu zwei Wochen bc- : straft. 8 4. Die Verordnung tritt gemäß Art. III, BGBL Nr. 2/1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Hermagor, 29. Jänner 1957. — ZI.: 9-14/1957. Der Bezirkshauptmann: Dr. Schwarz e. h. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan VERORDNUNG betreffend die Regelung der Betriebszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitschaft in den öffentlichen Apotheken des Verwaltungsbezirkes St Veit a. d. Glan Auf Grund der Bestimmungen des § 8 des Apothekengesetzes, RGBL Nr. 5/1907, in der Fassung der Apothekengesetznovelle 1956, BGBl. Nr. 2/1957, werden für die öffentlichen Apotheken des Verwaltungsbezirkes St. Veit a. d. Glan folgende Betriebs-, Nachtdienst- und Dienstbereitschaftszeiten festgesetzt: I 1. Die in der Stadt St. Veit a. d. Glan befindlichen öffentlichen Apotheken haben an allen Werktagen außer Mittwoch in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 Uhr bis 12.30 Uhr offen zu halten. § 2. Während der Sperrzeiten hat in der Stadt St. Veit a. d. Glan eine öffentliche Apotheke Nachtdienst zu halten. Diese Apotheke hat während der Zeit der Mittagssperre sowie Mittwoch bis 18 Uhr für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. § 3. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Lande Kärnten X'ie Feiertage behandelt werden, hat in der Stadt St. Veit a. d. Glan jene öffentliche Apotheke von 9.30 Uhr bis 13 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten, die in der folgenden Nacht Nachtdienst versieht. Nach 13 Uhr hat diese Apotheke für dringende Fälle dienstbereit zu sein. § 4. Die öffentlichen Apotheken der Stadt St. Veit a. d. Glan haben den Nachtdienst in wöchentlichem Wechsel zu versehen. § 5. Die öffentliche Apotheke in Friesach hat an allen Werktagen außer Mittwoch von 8 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 Uhr bis 13 Uhr offen zu halten. § 6. Die öffentliche Apotheke in Treibach hat an allen Werktagen außer Mittwoch von 8 Uhr bis 12.15 Uhr und von 14.15 Uhr bis 18.30 Uhr, Mittwoch von 8 Uhr bis 12.30 Uhr offen zu halten. § 7. Die öffentliche Apotheke in Straßburg hat an allen Werktagen von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr, Mittwoch Von 8 Uhr bis 13 Uhr offen zu halten. $ 8. Den öffentlichen Apotheken in Friesach und Straßburg wird das Offenhalten an Sonnend Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Lande Kärnten wie Feiertage behandelt werden, in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr bewil-hgt. $ 9. In den öffentlichen Apotheken in Friesach, Treibach und Straßburg hat der Apothekenleiter oder ein angestellter Apotheker auch außerhalb der festgesetzten Betriebszeiten zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar zu sein oder dafür zu sorgen, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. $ 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt VERORDNUNG betreffend die Regelung der Betriebszeiten und der Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Völkermarkt Auf Grund des § 8 des Gesetzes, RGBL Nr. 5/1907, vom 18. Dezember 1906, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 2/1957, vom 7. Jänner 1957 (Apothekengesetznovelle 1956) wird angeordnet: § 1. Die Betriebszeiten der beiden öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Völkermarkt werden wie folgt festgesetzt: Apotheke des Mr. Dr. Otto Jobst in Völkermarkt an allen Werktagen von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr; Apotheke des Mr. Dr. Ludwig Herbst in Bleiburg an allen Werktagen von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.45 bis 18 Uhr. § 2. Die Bestimmung, wonach auch außerhalb der im § 1 festgesetzten Betriebszeiten zur Verabreichung von Arzneimitteln in dringenden Fällen ein Bereitschaftsdienst einzurichten oder dafür zu sorgen ist, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind, wird hiedurch nicht berührt. § 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen nach 8 41, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung BGBL Nr. 2/1957, mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arreststrafen bis zu zwei Wochen bestraft. 8 4. Diese Verordnung tritt gemäß Artikel III, BGBl. Nr. 2/1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Völkermarkt, 29. Jänner 1957. — ZI. 9-30/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Wagner e. h. sicht genommen werden kann. Die Anibote sind in der vorgeschriebenen Form für das Wohnhaus mit sechs Wohnungen mit" der Aufschrift „Anbot für die Errichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohnungen“ versehen, bis 15. Februar 1957, 8.15 Uhr, und für das Gärtnerhaus mit der Aufschrift „Anbot für die Errichtung eines Gärtnerhauses“ versehen, bis 15. Februar 1957, 10.45 Uhr, im Stadtgemeindeamt Feriach (Bauabteilung) abzugeben. Später als zu den angegebenen Zeitpunkten einlangende Anbote können nicht berücksichtigt werden. Die Anbotseröffnung für das Wohnhaus mit sechs Wohnungen erfolgt am 15. Februar 1957, und zwar um 8.30 Uhr für die Baumeisterarbeiten; um 8.45 Uhr für die Zimmermannsarbeiten; um 9 Uh,r für die Bauspenglerarbeiten; um 9.10 Uhr für die Dachdeckerarbeiten; um 9.20 Uhr für die Kunststein- und Terrazzoarbeiten; um 9.30 Uhr für die Tischlerarbeiten; um 9.40 Uhr für die Schlosserarbeiten; um 9.50 Uhr für die Glaserarbeiten; um 10 Uhr für die Maler- und Anstreicherarbeiten; um 10.10 Uhr für die sanitäre Installation; tun 10.20 Uhr für die Elektroinstallation und um 10.30 Uhr für die Lieferung der Öfen und Herde. — Die Anbotseröffnung für das Gärtnerhaus erfolgt am 15. Februar 1957, und zwar um 11 Uhr für die Baumeisterarbeiten; um 11.10 Uhr für die Zimmermannsarbeiten; um 11.20 Uhr für die Bauspenglerarbeiten; um 11.25 Uhr für die Dachdeckerarbeiten; um 11.30 Uhr für die Kunststeinarbeiten; um 11.35 Uhr für die Terrazzoarbeiten; um 11.40 Uhr für die Tischlerarbeiten; um 11.45 Uhr für die Schlosserarbeiten; um 11.50 Uhr für die Glaserarbeiten; um 11.55 Uhr für die Maler- und Anstreicherarbeiten; um 12 Uhr für die sanitäre Installation; um 12.05 Uhr für die Elektroinstallation und um 12.10 Uhr für die Lieferung der Öfen und Herde. Der Bürgermeister Gemeinde Pulst Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Pulst schreibt für den Neubau der Volksschule in Feistritz die sanitäre und Heizungsinstallation sowie die Elektroinstallation und die Schwachstromanlage öffentlich aus. Anbotsunterlagen sind ab 4. Februar 1957 gegen Spesenbeitrag bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan, Dienststelle für Gemeindehochbauten, und beim Referat für Gemeindehochbauten, Kiagenfurt, Pierlstraße 3 (Holzhaus), erhältlich. Die ausgefüfiten Anbotsformulare sind bis 11. Februar 1957 in verschlossenem Umschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für Schule Feistritz“ bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan, Dienststelle für Gemeindehoch'bauten, wieder abzugeben, woselbst am gleichen Tage um 10 Uhr die öffentliche Anbotseröffnung stattfindet. Der Bürgermeister Gerichtliche Verlautbarungen | Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 30. Jänner 1957, ZI. 6 A 5/57, betreffend die Regelung der Betriebszeiten, des Nachtdienstes und der Dienstbereitsdiaft für die öffentlichen Apotheken des politischen Bezirkes Wolfsberg Gemäß 8 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1956, BGBL Nr. 2/1957 (Apothekengesetznovelle 1956), wird verordnet: § 1. Die in der Stadt Wolfsberg befindlichen öffentlichen Apotheken haben werktags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr offen zu halten; mittwochs nachmittag hat in der Stadt Wolfsberg nur eine Apotheke für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. § 2. Der Nachtdienst während der Sperrzeiten ist so zu versehen, daß die öffentlichen A-potheken in der Stadt Woifsberg abwechselnd eine Woche Nachtdienst zu halten haben. $ 3. Die Nachtdienst haltende Apotheke in der Stadt Wolfsberg hat während der Zeit der Mittagsperre für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. 8 4. An Sonn- und Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Lande Kärnten wie Feiertage behandelt werden, hat in der Stadt Wolfsberg diejenige öffentliche Apotheke von 9 bis 13 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten, die in der folgenden Nacht Nachtdienst versieht. Nach. 13 Uhr hat diese Apotheke für dringende Fälle dienstbereit zu sein. § 5. Die Betriebszeit der öffentlichen Apotheken im Bezirk Wolfsberg außerhalb der Stadt Wolfsberg wird wie folgt festgesetzt: Bad St. Leonhard: wochentags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; sonntags von 9.30 bis 12.30 Uhr; mittwochs nachmittag bleibt die Apotheke in Bad St. Leonhard geschlossen. St. Paul: wochentags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. 8 6. Die im § 5 bezeichneten Apotheken haben dafür zu sorgen, daß der Apothekenleiter oder ein angestellter Apotheker außerhalb der im 8 5 festgesetzten Betriebszeiten zur Verabfolgung von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar ist oder dafür zu sorgen, daß den Ärzten des Standortes in solchen Fällen die erforderlichen gebrauchsfertigen Arzneimittel zugänglich sind. § 7. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen nach § 41, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 2/1957 mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. $ 8. Diese Verordnung tritt gemäß Art. III, BGBl. Nr. 2/1957, mit 2. Februar 1957 in Kraft. Der Bezirkshauptmann: Dr. K a r i s c h e. h. Stadtgemeinde Ferlach Öffentliche Ausschreibung Die Stadtgemeinde Ferlach bringt für a) die Errichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohnungen und b) die Errichtung eines Gärtnerhauses mit Nebengebäude, die Baumeister-, Zimmermanns-, Bauspengler-, Dachdecker-, Kunststein- u. Terrazzo-, Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Maler- u. Anstreicherarbeiten, die sanitäre und Elektroinstallation sowie die Liefe- Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der vom Bundesministerium für Justiz mit dem Erlasse vom 5. Jänner 1957, Zahl 60/57, erteilten Ermächtigung werden vom Oberlandesgerichtspräsidium hiemit fünf Aufstiegsposten der Standesgruppe 3 b ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstort, somit für alle Gerichtshöfe und Bezirksgerichte des Oberlandesgerichtssprengeis Graz, jedoch ohne gleichzeitige Personalvermehrung bei den betreffenden Gerichten zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 20. Februar 1957 beim unmittelbar Vorgesetzten Gerichtshofpräsidium einzubringen. — Graz, am 10. Jänner 1957. — Jv 19.255-4a/56-2. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. K e i f 1 e. h. Vorstandsmitglieder. — Gen. 6/3-52. 24. Jänner 1957. — Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der mit dem Erlasse des Bundes- mimsteriums für Justiz vom 24. Dezember 1956, , . ,, .. - ---— Zahl 8408/56, erteilten Ermächtigung gelangt ^h|8keit und Kreditwürdigkeit und des tat- i ..... .. V. ° . 0 car>h ir>hon J7 »aF,-»4 „ „ - „. U\ ~ 1 T> i. • • Landwirtschaftliche Genossenschaft des unteren Lavanttales für den Gerichtsbezirk Sankt Paul i. L., registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 16. Dezember 1956 wurde der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Statuten ergänzt: § 2, Pkt. 6, lautet: Die Genossenschaft ist weiter berechtigt, Baumaterialien wie Zement, Maurer- und Dachziegel, Dachpappe, Asbest, Schiefer, Heraklith, Kalk u. dgL für Mitglieder zur Verwendung in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieben zu verschaffen. — 23. Jänner 1957. — Gen. 6/278-35. Raiffeisenkasse Hermagor und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Hermagor. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 31. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr, a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kredit- beim Kreisgericht Leoben die Stelle Vizepräsidenten in der 4. Standesgruppe der Richter zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um den obigen Vizepräsidentenposten sind bis einschließlich 20. Februar 1957 im Dienstwege beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 10. Jänner 1957. — Jv 18.170-4a/56-3. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Keifl e. h. eines ! sachlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die För- Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der Erlässe des Bundesministeriums für Justiz vom 8. Jänner 1957, Zahl 9243/56, und vom 9. Jänner 1957, Zahl 9244/56, gelangen zwei Richterstellen der ersten Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Spren-gelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um die beiden obigen Richterposten der ersten Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 25. Februar 1957 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 17. Jänner 1957. — Jv 1023-4a/57-l. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. K e i f 1 e. h. Landesgerichtspräsidium Kiagenfurt Postenausschreibung derung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, " insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 16. Jänner 1957. — Gen. 2/49-59. Raiffeisenkassc für die Gemeinde Klrchbach I. G., registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 30. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse für die Ge-j meinde Kirchbach im Gailtal, registrierte | Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrie- Beim Landesgericht Kiagenfurt gelangt ein Se- j ben, jedoch nur nach Maßgabe der Kredit-natsvorsitzendenposten der Standesgruppe 3 a, j fähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tat- O l 1 P TI f 51 1 ld Olt/'n 01 M 1 I« V 1 t r, /1, 11 f« Am C A Art 1 1 Z> 1a AM LT" «■ f Am J a -- — t — — - t_\ 1 fA 1 allenfalls auch ein im Zuge dieser Wiederbesetzung freiwerdender Ratsposten der Standesgruppe 2 zu gesuche sind bis einschließlich 20. Februar 1957, und zwar für den allenfalls freiwerdenden Ratsposten der 2. Standesgruppe gesondert, beim Landesgerichtspräsidium Kiagenfurt im Dienstwege einzubringen. — Kiagenfurt, am 14. Jänner 1957. — Jv 212-4/57. Der Landesgerichtsvizepräsident: Dr. Berger e. h. Landes- als Handelsgericht Kiagenfurt GENOSSENSCHAFTSREGISTER sächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschrän- . . — ------ kung auf die Mitglieder: die Annahme von zur Besetzung. Bewerbungs- I Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nun-durch Anschlag an der Kundmachungs-taiel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstell Vertreter. — 21. Jänner 1957 — Gen. 3/69-64. Änderungen: Zveza slovenskih zadrug v Celovcu, registri rana zadruga z omejenim jamstvom (Verband i slowenischer Genossenschaften in Kiagenfurt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung). Sitz Kiagenfurt. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Martin Zechner, Andrej Hauptmann und Thomas Küpper. Neugewählt: Gregor Knstof vlg. Frlin, Landwirt in Hof, Post. St. Michael ob Bleiburg, Peter Kuhar, Angestellter in Eisenkappel, und Thomas ICoban vlg. Smon Besitzer in St. Gandolf, Post Köttmannsdorf als Raiffeisenkasse Mallnitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 30. Dezember 19.,6 wurden die Statuten neu gefaßt, .■egenstand des Unternehmens ist nunmehr Ü mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — Funktionsänderungen: Jakob Rainer, bisher Obmannstellvertreter, nunmehr Vorstandsmitglied; Albert Rogl, bisher Vorstandsmitglied, nunmehr Obmannstellvertreter. — 21. Jänner 1957. — Gen. 3/91-75. Raiffeisenkasse Glanhofen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 25. November 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Glanhofen und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 21. Jänner 1957. — Gen. 2/56-63. Raiffeisenkasse Ettendorf-Lavamünd in Ettendorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 2. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Ettendorf- Lavamünd, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Der Sitz der Genossenschaft" ist nunmehr Lavamünd. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 9. Jänner 1957, — Gen. 3/66-44, Raiffeisenkasse Greifenburg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 16. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Forderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (De-visen). Jedes Mitglied haftet nunmehr mit seinen Geschäftsanteilen und dem zehnfachen Betrag: derselben. Die Bekanntmachungen sen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. — 9- Jänner 1957. — Gen. 1/70-92. Raiffeisenkasse Brückl, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 30. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen: die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie der Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Ktmdmachungs-tafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 16. Jänner 1957. — Gen. 2/15-72. Raiffeisenkasse für Obermillstatt und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 8. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt: Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Obermillstatt und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschaftsund Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen, die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 24. Jänner 1957. — Gen. 2/20-62. Raiffeisenkasse der Gemeinde Steindorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 2. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu Ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 24. Jänner 1957. — Gen. 3/30-41. Edikte und Konkurse Konkursedikt (Anschlußkonkurs) Konkurseröffnung über das Vermögen des Emil Frey, Baumeister in Villach, Magda-iener Straße 2, prot. unter der Fa. „Baumeister Emil Frey, Unternehmen für Hoch-, Tief- und Eisenbetonbau, Inhaber Emil Frey, Baumeister in Villach“. Konkurskommissär: LGV-Präsident Dr. Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter: Dr. Leopold Ragger, Rechtsanwalt in Villach. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 117, zweiter Stock, am 1. Februar 1957, nachmittags 15 Uhr. Anmeldungsfrist bis 22. Februar 1957. Prüfungstagsatzung bei obigem Gerichte am 26. Februar 1957, vormittags 8.30 Uhr, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 22. Jänner 1957. — S 6/57. Bestätigung des Zwangsausgleiches Der zwischen dem Schuldner Genuin M a -dritsch, Radiohändler in Bleiburg, und dessen Gläubigem bei der Tagsatzung am 22. Jänner 1957 abgeschlossene Zwangsausgleich wird bestätigt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 22. Jänner 1957. — S 43/56-32. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Franz Händler jun., Installateur in Klagenfurt, Ebentaler Straße 46. Der mit Beschluß vom 15. Mai 1956, S 16/56, über das Vermögen des Gemeinschuldners er-öffnete Konkurs wird nach Verteilung des Massevermögens gemäß § 139 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 28. Jänner 1957. — S 16/56-50. Ausgleich: Walter Roßmann, Inhaber des Terrassenkaffees in Seeboden am Millstätter-see. Beschluß Die für den 7. Februar 1957 anberaumte Ausgleichstagsatzung wird auf den 1. März 1957, 14 Uhr, Zimmer Nr. 117, zweiter Stock, beim gefertigten Gericht verlegt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 28. Jänner 1957. — Sa 45/56. Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag auf der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmarmstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 24. Jänner 1957. — Gen, 2/60-82. Raiffeisenkasse Kolbnitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 16. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt Gegenstand dos Unternehmens ist nunmehr, a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zablungsverkehres; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung, sowie den Handel mit Valuten (Ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder I Anberaumung einer Zwangsausgleichstagsatzung Gemeinschuldner: Käthe Aigner, Ge- mischtwarenhändlerin in Unterberg am Klopei-nersee, jetzt Angestellte in Neumarkt i. St., bei Fa. Angerlinger. Zur Verhandlung und Beschlußfassung über den vom Gemeinschuldner beantragten Zwangsausgleich wird eine Tagsatzung auf den 26. Februar 1957, vormittags 10.30 Uhr. bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock, anberaumt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 23. Jänner 1957. — S 49/56-16. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Josef Mayer, Kaufmann in Wiesenau Nr. 99, Post Bad St. Leonhard im Lavanttal. Ausgleichskommissär: OLGR Dontor Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter: Dr. Paul Krotschek, Notar in Bad St. Leonhard. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock, am 26. Februar 1957, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 20. Februar 1957. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 24. Jänner 1957. Sa 5/57. Todeserklärungen ~~j Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 1. April 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 266/56-3. Josef Eigner, geboren am 25. Juli 1890 in Hühnersberg, als ehelicher Sohn des Jakob Eigner und der Katharina, geborene Pleschberger, röm.-kath., ledig, Besitzerssohn in Hühnersberg 59, zuständig gewesen zur Gemeinde Lendorf, ist als ehemaliger Angehöriger der österreichisch-ungarischen ArmgP (Feldkanonierregiment Nr. 9) seit einem Schreiben aus russischer Kriegsgefangenschaft im Jahre 1914 verschollen. Antragstellerin: Annemarie Gnatiuk, Besitzerin in Hühnersberg. 3 T 265/56-3. Franz Napetschnig, geboren am 24. März 1903 in Diex, als legitimierter ehelicher Sohn des Georg Napetschnig und der Ursula, geh. Warasch, röm.-kath. verheiratet seit 17. April 1932 mit Agnes, geb. Slamanig, Maurer in Ladratschen Nr. 4, zuständig gewesen zur Gemeinde Diex, soll als ehemaliger Angehöriger der deutschen Wehrmacht Anfang April 1945 in russische Kriegsgefangenschaft geraten sein und ist seither verschollen. An-tragstellerin: Agnes Napetschnig, Maurers- gattin in Ladratschen Nr. 4. 3 T 242/56-3. Wilhelm Quinz, geboren am 8. Juni 1914 in Gasl, Bezirk Judenburg, als ehelicher Sohn des Simon Quinz und der Helene, geb. Kamer, röm.-kath., verheiratet seit 5. Oktober 1942 mit Karoline, geb. Micheu, Besitzer in Hart Nr. 7 bei Bleiburg, zuständig gewesen zur Gemeinde Gabi, ist nach einer Heimkehrermitteilung als Gefreiter der deutschen Wehrmacht, Feldpost Nr. 42.716 F, am 15. Oktober 1944 in der Nähe von Semlin in Gefangenschaft jugoslawischer Partisanen geraten und seither verschollen. Antragsteller: Wilhelm Quinz jun., Besitzerssohn in Hart Nr. 7, Post Bierburg. Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 15. April 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 5/57-3. Valentin Mario Fina, geboren am 20. Juli 1910 in Nötsch am Dobratsch, als Sohn des Valentin und der Hedwig Fina, geborene Wiegele, röm.-kath., ledig, zuletzt Kaufmann und Bäckermeister in Bleiberg 122, ist als Obergefreiter bei einem Artillerienachrichten-regiment, Feldpost Nr. 22.414 A, seit 20. August 1944 in der Normandie, Frankreich, vermißt. Antragsteller: Jakob Fina, Kaufmann in Bleiberg 22, und Franz Fina, Zollwachbeamter in Stoßau 9. 3 T 1/57-3. Andreas Skof, geboren am 28. November 1919 in Sertschach, Gemeinde St. Kan-zian/Jauntal, als ehelicher Sohn des Johann Skof Besitzer, vlg. Jemej und der Josefa, geborene Ulrich, röm.-kath., zuletzt wohnhaft gewesen in Sertschach 5, Gemeinde St. Kanzian, von Beruf Schmied, ist als Unterscharführer des SS-Infanteriegeschütz-Ausbildungs- und Ersatzbataillons Nr. 1, 3. Kompanie, seit Jänner 1945 im Raume von Breslau vermißt. Antragsteller: Josef Skof, Präfekt, Stift Tanzenberg. Post Maria-Saal. Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragstellerin wird das Verfahren zur Todeserklärung von nachstehendem Vermißten eingeleitet und die Aufforde-rung erlassen, dem Gericht Nachricht über sein Schicksal zu geben. Der Vermißte wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 1. Mai 195/ wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 9/57-3. Gottfried Egger, geboren am 1 November 1891 in Meran, als Sohn des Georg Egger und der Theres, geb. Alber, Regierungsinspektor, röm.-kath., verwitwet, letzter Wohnort in Völkermarkt, soll am 18. Mai 1945 nach Jugoslawien verschleppt und am 12. Juni 1945 im Männerstrafhaus in Maiburg erschossen worden sein. Er ist seither verschollen. AntragsteHerin: Margarete Kindl, Meran, Brennerstraße 7. VERBILLIGT-VERBESSERT PRAKTISCH, NOTWENDIG, ERSCHWINGLICH FOR JEDERMANN SIND NUN UNSERE LEBENS-POLIZZEN. Wiener Städtische Versicherung, Filialdirektion für Kämfen, Klagenfurt, Paradeisergasse 9, Tel. 6101-6103 --- vurtui. ---------------------------------------------- . . . Chefredakteur «. =■ Bt.mtk, n*** -»■» -• " — ““ “ " Klagenfurt, Viktringer Ring 28