Dr. Oskar Gratzy Edlen von Wardengg k. k. Gymnasial - Professor. XIV.Jahrgang. Laibach igoi. Herausgegeben und verlegt vom Museal vereine für Krain. Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. xi xi xi xi xi XI xi xi xi !§ xi jl xi = XI 1 Ä - XI |i Xi xi ll XI xi jl xi jl xi jl XI 11 xi xi jl xi = XI 1 xi XI xi XI xj Xi /1 Ä ll XJ ll XI = XI Xi XI xi XI * xi A XI /J xi XI XI xi xi xi xi XI 1 XI 1 xi xi : XI 1 xi § XI ii XI !i XI xi XI xi xi xi Xi : xi 1 ■>1 § XI xi I XI |= XI jl ■ Der Bezugspreis der „Mittheilungen“ beträgt für Nichtmitglieder jährl. 4 K. ose KD I nhalt. Seite 1. Das Klima von Krain, von Ferd. Seidl....................... . 1 2. Zwei Pest-Erlässe vom Jahre 1713, von K. Omologar .... 17 3. Ein Cartular der Karthause Pletriach, von Fr. Komatar .... 23 Literaturbericht. Th. Scheimpflug und M. Holler, Temperaturmessungen im Quecksilberbergwerk von Idria, von F. S.................................21 Ritter v. Sterneck, Untersuchungen über den Zusammenhang der Schwere unter der Erdoberfläche, von F. S.........................21 Dr. Friedrich Ahn, Die periodische Presse der Steiermark in den Jahren 1848 bis 1898, von G..............................' . . . 22 Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Herausgegeben vom Ausschüsse. Laibach 1901. Verlag des M u s e a 1 v e r e i n e s für Krain. Druck von lg. v. Kleinmayr ć\ Fed. Bamberg. Inhaltsverzeichnis. Seite. Das Klima von Krain, von Prof. Ferd. Seidl..................... 1, 73 Zwei Pest-Erlässe vom Jahre 1713, von K. Crnologar .... 17 Ein Cartular der Karthause Pletriach, von Fr. Komatar ... 23, 49 Repertorium zu J. W. Freih. v. Valvasors «Ehre des Herzogthums Krain», von Dr. O. v. Gratzy............................1—112 Literaturbericht. Th. Scheimpflug und M. Holler, Temperaturmessungen im Quecksilberbergwerk von Idria, von F. S.............................. 21 Ritter v. Sterneck, Untersuchungen über den Zusammenhang der Schwere unter der Erdoberfläche, von F. S............. 21 Dr. Friedrich Ahn, Die periodische Presse der Steiermark in den Jahren 1848 bis 1898, von G................................ Mittheilungen der Sehriftleitung. i. Der Jahrgang 1901 der «Mittheilungen» enthält zwei Theile; erstens 3 Hefte Aufsätze und zweitens das umfangreiche «Repertorium zu Valvasor», welches (3 Hefte stark) statt der Hefte 4, 5 und 6 gilt. Für das Jahr 1902 sollen die normalen sechs Hefte wieder zur Ausgabe gelangen. II. Da die Mitgliederzahl des Vereines etwas gesunken ist, so wäre der Verein nicht in der Lage gewesen, seine Publicationen so umfangreich herauszugeben, wenn er nicht durch Subventionen unterstützt worden wäre, welche ein beredtes Zeugnis für das Ansehen des Vereines und den Wert seiner wissenschaftlichen Thätigkeit bilden. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht bewilligte in hochherzigster Weise eine Subvention von 400 K, der hohe krainische Landtag den Betrag von 800 K und die löbliche krainische Sparcasse widmete in gewohnter Großmuth eine Unterstützung von 300 K und 200 K zur Drucklegung des Artikels «Das Klima von Krain». Die kais. Akademie der Wissenschaften in Wien widmete zur Drucklegung des Repertoriums dem Vereine 200 K. Für diese thatkräftige und hochherzige Förderung der Vereinsinteressen sei hier nochmals der wärmste Dank mit der Bitte ausgesprochen, auch in der Zukunft das bewiesene Wohlwollen dem Vereine nicht zu entziehen. Für die gedeihliche Entwickelung des Musealvereines spricht auch die große Anzahl der mit ihm in Schriftentausch stehenden gelehrten Akademien, Körperschaften und Vereine, deren vollständiges Verzeichnis in dem Jahrgange 1899 enthalten ist. Vereinsausschuss im Jahre 1901. Obmann: Andreas Senekovič, k. k. Gymnasial-Director, Gemeinderath etc. Obmann-Stellvertreter : Dr. Josef Kosler, Realitätenbesitzer etc. Schriftführer: Anton Koblar, Pfarrer und Dechant in Krainburg etc. Reehnungsführer : Dr. Oskar Gratzy Edler von Wardengg, k. k. Gymnasialprofessor etc. Ausschussmitglieder: Franz Komatar, suppl. Realschulprofessor etc. Franz Orožen, k. k. Professor an der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt etc. Simon Rutar, k. k. Gymnasialprofessor etc. Josef Smrekar, Canonicus und Professor der Theologie etc. Johann Vrhovec, k. k. Gymnasialprofessor etc. MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang XIV. 1901. Heft I. und II. CD -T- (D Das Klima von Krain. Von Prof. Ferd. Seidl. (Fortsetzung des IV. Theiles.) 23. Die Gewitter. Gemäß einer von fachmännischer Seite wiederholt begründeten Anschauung «lässt sich kein generelles Unterscheidungsmerkmal aufstellen zwischen einem Gewitter und einem gewöhnlichen, heftigen Platzregen, den der Volksmund so bezeichnend ein ,stilles Gewitter' nennt». (Hann, Met. Zeitschr. 1867.) Die Gewitter sind im Hinblick auf ihr verhältnismäßig seltenes Auftreten auch nicht ein einflussreicher Factor in unserem Klima. Allein sie gehören zu den großartigsten Naturerscheinungen. Denn sie sind auffallend nicht nur durch die gewaltigen, unter Blitz und Donner erfolgenden Entladungen der Elektricität, sondern auch durch die Intensität, namentlich aber durch die Form des Niederschlages, welcher aus der Gewitterwolke mitten in der wärmsten Tages- und Jahreszeit in gefrorenem Zustande entsendet werden kann als Hagel, der in den landwirtschaftlichen Culturen Hab und Gut des Menschen mehr oder weniger schädigt oder sogar vernichtet. Sohin erscheinen die Gewitter beachtenswert sowohl vom theoretischen wie vom praktischen Standpunkte. Die ältere Gewitterforschung sah ihre Aufgabe darin, neben der Lösung allgemeiner Fragen (wie über den Ursprung der Gewitter-Elektricität und die Bildung des Hagels), die Periodicität und die geographische Vertheilung der Gewitter- Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XIV, H. I. und II. häufigkeit festzustellen. Hiebei lagen der Untersuchung die Aufzeichnungen der meteorologischen Stationen zugrunde, welche zunächst ergeben, wie oft und wann eine Station von einem Gewitter betroffen wird, und wie sich dasselbe örtlich äußert. Der neueren «synoptischen» Forschung (seit 1865) ist der Standpunkt des einzelnen Beobachters gegenüber der großartigen Naturerscheinung zu eng; sie nimmt dieselbe aus dem ganzen gleichzeitig von elektrischen Erscheinungen betroffenen Gebiet durch Beobachtung auf und betrachtet den vollen Gewitterzug, welcher mit langer, manchmal über mehrere Länder ausgedehnter Front hinwegzieht. Den Gegenstand der Untersuchung bilden dann nicht bloß die zeitlichen und geographischen Beziehungen der Gewitterzüge, sofern solche durch zweckmäßige statistische Zusammenfassungen gewonnen werden, sondern auch die Gesammtheit der physikalischen, d. i. aerodynamischen Vorgänge, welche das Gewitter mit allen seinen Begleiterscheinungen erzeugen, unterhalten und schließlich zum Erlöschen bringen. Für eine solch eingehende Untersuchung sind allerdings die normalen meteorologischen Stationen ihrer zu großen Entfernung wegen nicht imstande, das erforderliche reichliche Beobachtungsmateriale zu bieten. Es wurde daher bei zunehmendem Interesse an der Erforschung der Gewitter allenthalben hiefür ein eigener Beobachtungsdienst geschaffen. Dem Professor K. Prohaska in Graz gebürt das Verdienst, im Jahre 1885 im Gebiete der Ostalpen ein engmaschiges Netz von Gewitterstationen organisiert und seitdem in Thätigkeit erhalten zu haben. Die Stationen reichen vom Nordende der Adria bis zum Salzkammergut und vom Brenner bis zur Westgrenze Ungarns; eine relativ große Anzahl derselben hat eine Seehöhe von mehr als 1000 m. Über den mehr statistischen Theil dieser Forschung, nämlich über den jährlichen und täglichen Gang der Häufigkeit, überZugrichtung und Geschwindigkeit etc. der Gewitter hat Prohaska mit einer Unterbrechung in den Jahren 1893 bis 1895 alljährlich in den «Mittheilungen des naturwissenschaftlichen Vereines für Steiermark» einen Bericht gegeben und ebendaselbst im Jahre 1900 eine tabellarische Zusammenfassung zwölfjähriger Beobachtungsergebnisse 1885 bis 1892 und 1896 bis 1899 mitgetheilt. Einige besonders bemerkenswerte Gewitter- und Hagelzüge wurden in dem maßgebenden Fachblatte, der «Meteorolog. Zeitschrift», beschrieben, und in einer Abhandlung unter dem Titel: «Bemerkungen über Gewitter und deren Classification» (im Jahresberichte des ersten Staatsgymnasiums in Graz 1894) legte Prohaska einige allgemeine Ergebnisse seiner Untersuchungen nieder. Das Stationennetz zählte nach der im Jahre 1897 durchgeführten Vervollständigung laut Angabe Prohaskas (Mittheil, des naturw. Vereines für Steiermark 1897) 580 Beobachtungsstellen, welche Steiermark, Kärnten, die nördliche Hälfte Krains und den östlichen Theil Tirols überspannen. Der genannte Antheil Krains ist hiebei durch 43 ziemlich gleichmäßig vertheilte Orte vertreten. Die südlichsten davon sind: Wippach, Oberlaibach, Brunndorf, St. Marein -Sap, Sittich, Treffen, St. Barthelmä. Diese Stationen schließen sich im Norden und Osten unmittelbar an jene Kärntens und Steiermarks an, und es ist von Belang, dass sich im Westen noch sechs Stationen im Görzer Gebiete befinden. Die größte Dichte des Netzes dürfte nach der beiläufigen Schätzung des genannten Autors (1. c.) in Kärnten und in der westlichen Hälfte von Obersteiermark zu finden sein. Obwohl demnach Krain nicht mit seinem ganzen Flächenraume, sondern nur mit dessen größerer nördlichen Hälfte in das Stationennetz Prohaskas einbezogen erscheint und eine weniger dicht besetzte Stelle in dessen randlichem Theile einnimmt, so wird man doch nicht zögern, in dem vorliegenden Abschnitt der Klimatographie Krains den Ergebnissen der ausgezeichneten Untersuchungen Prohaskas eine weitgehende Würdigung angedeihen zu lassen. 1* Die allgemeinen Resultate können ohne Bedenken auf Krain angewendet werden, gewisse unterscheidende Merkmale der Gewitterverhältnisse Krains gegenüber jenen der Nachbarländer vermag ohnehin die ältere localstatistische Untersuchungsweise in ihrer Art darzustellen. Indem wir in dieselbe eintreten, verschaffen wir uns zunächst die Kenntnis jener Daten, welche wir in den Tagebüchern der meteorologischen Stationen betreffs der Gewitter zu suchen berechtigt sind. Die in Österreich officielle «Anleitung zur Ausführung meteorologischer Beobachtungen», herausgegeben von der Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus in Wien (I. Theil, Wien 1893) enthält folgende Vorschrift: «Ein Gewitter ist zu notieren, wenn am Beobachtungsorte Donner hörbar wird. Um die Zählung der Gewittertage zu erleichtern, .... ist in die Rubrik .Anmerkungen' das Gewittersymbol einzutragen und mit den nöthigen Zusätzen zu versehen. Diese Zusätze betreffen vornehmlich die Zeitangaben über Beginn und Dauer des Gewitters, dann über die Himmelsgegend, aus welcher das Gewitter herangekommen ist.......Der Beginn des Gewitters ist im allge- meinen vom ersten Hörbarwerden des Donners an zu rechnen; erscheint das Gewitter über dem Beobachtungsorte, so ist der eigentliche Eintritt des Gewitters am Orte selbst auch anzugeben ; er fällt dann zumeist mit dem Eintritte des Gewitterregens zusammen. Soviel sollte mindestens jederzeit notiert werden. Ferner ist es wünschenswert, zu unterscheiden zwischen nahen und fernen Gewittern und auf deren Heftigkeit einigermaßen Rücksicht zu nehmen. Als nahe Gewitter könnten jene bezeichnet werden, deren elektrische Entladungen nicht über drei Kilometer vom Beobachtungsorte vor sich gehen, wo also die Zwischenzeit zwischen der Wahrnehmung von Blitz und Donner nicht über zehn Secunden beträgt.1 Dann wäre 1 Nach Me in ardus (Über das Wetterleuchten, Meteorolog. Zeitschr. 1894, S. 14 ff.) ist nur in den seltensten Fällen noch ein Donner zu erwarten, zu unterscheiden zwischen schwachen Gewittern (mit wenigen, oft nur einer einmaligen elektrischen Entladung) und starken oder sehr starken Gewittern (mit sehr häufigen und heftigen Entladungen) .... Wichtig ist die Unterscheidung zwischen ganz localen und allgemeinen Gewittern. Die ersten treten in Begleitung von sogenannten .Strichregen' über ganz schmalen Zonen auf und lassen oft beiderseits den blauen, unbedeckten Himmelsgrund noch erkennen. Der Durchmesser des Gewitterstreifens beträgt oft nur zwei bis drei Kilometer. Bei den allgemeinen Gewittern dagegen ist die ganze sichtbare Himmelsfläche von den Gewitterwolken eingenommen, und der Gewitterregen sowie die elektrischen Entladungen treffen einen weiten Umkreis um den Beobachtungsort. Wetterleuchten ist zu notieren, wenn bloß Blitze gesehen werden, ohne dass ein Donner vernehmbar wird.» So einfach diese Beobachtungsvorschrift ist, so ist ihre consequente Durchführung doch sehr von dem Maße der Aufmerksamkeit abhängig, welches die Beobachter der meteorologischen Stationen den Gewittererscheinungen zuzuwenden in der Lage sind. Einige Beobachter verzeichneten auch einen entfernten Donner als Gewitter, andere notierten nur heftigere über den Beobachtungsort hinwegziehende Gewitter. Die Zahlen der Gewitterfrequenz, wie sie aus den Journalen der Stationen sich ergeben, bedürfen demnach einer kritischen Prüfung ihrer Vergleichbarkeit, ehe sie als Repräsentanten thatsächlicher Verhältnisse angenommen und verwertet werden können. wenn 40 oder 50 Secunden nach dem Sichtbarwerden eines Blitzes geräuschlos verstrichen sind. Daraus darf man schließen, dass die Schallweite des Donners in der Regel 15 km nicht erreicht. Darnach wären Ferngewitter solche, deren Entladungen in Entfernungen zwischen 3 und circa 15 km ausgehen. Die Gewitter, die an einem Orte durch ihren Donner wahrnehmbar werden, spielen sich also innerhalb eines Umkreises von circa 15 km Radius ab. Elektrische Entladungen aus größerer Entfernung sind nur mehr dem Auge als Wetterleuchten bemerkbar. Eine vortreffliche Vergleichsgrundlage für die Controle der Vollständigkeit bietet in Krain die Hauptstation des Landes, Laibach. Die sorgfältig geführte Chronik der Tagebücher Deschmanns, worin ausnahmslos der Witterungsverlauf eines jeden Tages eine kurze Darstellung findet, sowie im besonderen der Umstand, dass eine verhältnismäßig große Anzahl von schwachen und von Ferngewittern verzeichnet erscheint, das sind zwei Merkmale, welche schon für sich die Annahme aüsschließen, dass eine irgend nennenswerte Anzahl von Gewittern Laibachs der Notierung entgangen seien. Die folgende Tabelle LXXVIII kann somit als Fundament für die Darstellung der Gewitterverhältnisse Laibachs wie auch Krains gelten. Sie enthält die monatliche und jährliche Zahl der Tage mit Gewittern für den Beobachtungszeitraum. Es erscheint hierin in der üblichen Weise jeder Tag auch dann nur einmal gezählt, wenn an demselben mehrere Gewitter stattfanden. Die Entscheidung hierüber, ob an einem Tage ein oder mehrere Gewitter aufgetreten sind, ist nämlich vom Standpunkte des Einzelbeobachters häufig gar nicht mit Sicherheit zu treffen und somit die Zahl der Gewitter gar nicht genau festzustellen. Wetterleuchten soll — wie es ebenfalls in klimato-graphischen Darstellungen üblich ist — von den Gewittern getrennt werden; nicht weil beide Erscheinungen verschiedener Natur wären, sondern weil die Wahrscheinlichkeit, dass Wetterleuchten sich der Wahrnehmung entzieht, beträchtlich größer ist, als dass ein Gewitter der Beobachtung entgeht. Nach den angeführten leitenden Gesichtspunkten sind für mehrere Stationen Krains und für einzelne seiner Nachbarländer die Daten aus längeren Beobachtungsreihen gesammelt und zu den Mittelwerten der hier eingeschalteten Tabelle LXXIX vereinigt worden. Es wurden nur solche Stationen und von ihnen nur jene Jahresreihen verwertet, welche hinreichend homogene und vollständige Daten enthalten. Einigen Aufschluss LXXVIII. Laibach. Zahl der Tage mit Gewitter. Jänner Februar März April s 5 3 '—> August Septbr. October Novbr. Decbr. Jahr 1851 — — 3 5 9 6 5 _ 3 _ 31 1852 — — — I 3 6 8 7 5 4 I I 36 1853 — — — — 2 12 7 6 5 3 — — 35 '854 I — — I 4 9 7 5 -r- — — 28 ■855 — — — I « 6 I I 6 2 4 — — 3' 1856 — — — I 4 3 12 9 6 — — —r 35 1857 I — — — 4 3 IO 5 6 2 — — 31 1858 — — — 2 2 8 IO 7 I I — — 31 '859 i? — I 2 8 9 s 6 I 3 — I 3Ò i860 — I I I 7 4 9 6 2 I — — 32 1861 — — I (3 2 S 7 2 3 — I -) (24) 1862 (~ — — — 5 8 7 8 s 2 — H (35) 1863 («) — — I (12 8 6 4 2 I I H (36) 1864 — — I I 5 8 8 3 — — 2Ó 1865 i? .— — — 2 7 9 5 — 4 — — 27 1806 — I 2 I 4 7 12 4 3 I I — 36 1867 — — — 4 4 7 7 2 6 I — I 32 1868 — — I I 4 9 8 4 5 2 I — 35 1869 — — — — 2 S S 6 2 2 — I 23 1870 — ' — — ’ — 2 5 7 8 i 4 I I 29 1871 I — — 2 4 3 'S 7 3 3 I — 29 1872 — I — 3 I S 7 8 2 2 I I 31 ■873 — • — — 2 4 4 ■7 5 5 2 I — 30 1874 — — — 3 —. 12 6 Ó 2 3 — I 33 1875 — — — — 6 IO 5 6 3 3 1 — 34 1876 — I I 4 2 7 5 6 5 — — — 31 1877 — — — I 3 3 9 5 I — I — 23 1878 — — I 2 2 3 12 3 2 I 3 — 29 1879 — I — I 3 2 IO 3 2 2 — — 24 1880 — — — 3 3 4 8 3 3 4 I — 29 1881 — — — 4 5 6 7 6 I —_ — 29 1882 — — — — 2 6 8 7 2 I — I 27 1883 — — — I 3 7 9 2 2 2 — — 2Ó 1884 — — — I 2 7 7 2 2 — — — 2 I 1885 — — I 1 4 6 6 IO 5 I — — 34 1886 — — — i 2 12 4 8 5 I 3 I 37 18S7 — — — I 2 9 7 4 5 — I — 29 1888 — — — — 3 6 IO 4 2 2 — — 27 1889 — — — 3 6 12 •3 7 2 2 — — 45 1890 —* — I I 6 5 5 9 — I 2 — 30 f vX X IX. Mittlere Zahl Klagenfurt Saifnitz Raibl Idria Laibach Hotitsch Cilli Beobachtungs-jahre. . . 1861-90 1876-87 1871-90 1880-95 1851-80 1883-96 1866-75 1881-85 Zalil derselbeu 30 12 20 IO 30 14 15 December 0-13 0*25 0-65 0*00 0-23 0*29 0*27 Jänner .. . 0-07* 0-25* 0-30 0-00* 0-13* 0*21 O’OO* Februar . 0’ IO 0-33 0'20* 0 • 20 0*17 0 * 14* 0*07 März . . . 0*20 0-58 I-30 0- 70 0-30 I *oo 0*40 April . . . I *00 i • 08 i ' 3° 0'60 ‘•47 0-64 I • 20 Mai.... 3'00 2-17 3'4° 3'4° 3-33 3'43 3'4° Juni. . . . 6'07 3-58 5'95 7*00 6-13 5'93 9-40 Juli .... 8-47 6-58 8 • 70 0-50 7'93 6-21 8'93 August . . 5'43 4-08 5'75 5-00 5'53 4'71 6-80 September 2-87 2 • 67 3'75 4*20 3'°7 2-64 2'93 October . 0-83 1-67 2-30 2-30 1-83 i'5° 1-07 November 0-33 I * 08 0-85 o-6o o-6o 0-64 0*07 Winter . . 0-30 0-83 1 ‘ >5 0 ’ 20 °' 53 0-64 0'37 Frühling . 4*20 3-83 6-00 4-70 5-10 5-07 5*00 Sommer . 19-97 14-24 20*40 18-50 •9'59 16-85 25 *13 Herbst . . 4'°3 5-42 6-90 7 • 10 5'5° 4'78 4'°7 Jahr . . . 28-50 24'33 34'45 3°'5° 30'73 27-36 34'5 3 Procentische Vertheilung Winter . . - j 3 3 I 2 2 i Frühling . IS 16 17 15 17 19 14 Sommer . .7° 59 59 6l 64 62 73 Herbst . . H 22 20 23 17 17 12 der Gewittertage. Agram Rudolfs- wert Gottschee ... Leskova dolina Fiume - Görz j Triest Pola to ON J 00 1858-85 1872-96 1889-97 1871-95 1893-1900 1871-95 18 72-96 25 28 25 9 25 8 25 25 0’ 16 0*29 0-28 0-44 0-96 0-25 o" 40 0-88 0-04* 0-07* O- 16* 0-33* 0-52* 0*25 0-24 0*52 o-o8 0’ 21 0-36 0-44 0-84 0-25 O' 16* 0-52* 00 n 0 0*2 1 0-32 1-44 o* 72 1-25 0-28 o*6o i -64 i-18 o-8o 1-56 i -6o 1-25 0-76 i ■ 16 3’84 3-82 2-72 4-56 3-84 5-38 2-36 2-56 6-40 7 • 82 5-40 7'44 7-52 7-25 5-64 4-96 6 • 08 7-64 5-92 9'11 6-96 8-34 5-72 5-52 4"44 5 -(h 4-84 7-67 6-24 5-63 5-72 4-92 2 ‘48 3'04 2-96 3-78 5'00 4-88 4-08 4-48 0-84 1-32 1-68 3-00 3-88 2*50 1-68 3 - 36 0-32 0-64 1-28 I * I I i -96 0-63 0-76 1-52 O 10 00 °'S7 o- 80 I -21 2-32 0-75 o-8o i *92 5-76 5'21 3-84 7'55 6-16 7-88 3’4° 4-32 16-92 21 * IO i6-i6 24’ 22 20’ 72 21 * 22 17-08 15-40 3'64 5'00 5'92 7-89 10-84 8-OI 6-52 9-36 26-60 ! 31-88 26-72 40-89 40-04 37-88 27 • 80 31-00 für die Jahreszeiten. i 2 3 3 6 2 3 6 22 16 14 18 iS 21 12 14 63 66 6l 59 S2 56 62 50 h 16 22 I9 27 21 23 30 Anmerkungen zur Tabelle LXXVIII. Die Gewitternotierungen Zei-lingers aus den Jahren 1851 und 1852 wurden als wahrscheinlich unvollständig durch die gleichzeitigen von Adelsberg ergänzt. Im Jahre 1855 sind die Aufzeichnungen Zeilingers sowie auch Deschmanns verwendet worden, in den folgenden Jahren bildet die Chronik Deschmanns die Quelle. Die Gewitter im Jänner 1859 un(* 1865 sind vom Beobachter selbst als unsicher eingetragen worden. Für die Zeit vom April 1861 bis Ende 1863 fehlt die Chronik Deschmanns ; die angeführten in die Klammer gesetzten Zahlen sind aus den Beobachtungsjournalen der Station Rudolfswert (Beobachter P. Bernhard Vouk) unverändert angenommen worden. Im Jahre 1863 ist im Jänner und April je ein Gewittertag bei Deschmann notiert. Anmerkungen zur Tabelle LXXIX. Klagenfurt. Das Decennium 1851 bis i860 gibt als Jahresmittel der Gewittertage 24*8-, wohl zu wenig; wurde nicht verwendet. Für die Station Tiffen, etwa 20 km nordwestlich von Klagenfurt, in 600 m Seehöhe, gibt Prettner in seinem «Klima von Kärnten» im neunjährigen Mittel 42*4 jährliche Gewittertage an. Darnach liegt die Vermuthung nahe, dass das in unserer Tabelle angenommene mehrjährige Mittel für Klagenfurt namhaft zu niedrig ist und nur für die stärkeren Gewitter Geltung hat. — Saifnitz. Das Jahresmittel für 1853 bis i860 ist 8-3, für 1861 bis 1870 ist es 13:2, für das folgende Lustrum 23*0; im Zeiträume 1853 bis 1875 sind fünf, in den Jahren 1876 bis 1887 dagegen zehn Wintergewitter notiert. Im Hinblick auf diese Merkmale wurden die Aufzeichnungen der letzteren Jahre verwendet. — Rai bl. Das Mittel für 1864 bis 1870 ist '240, wurde daher nicht verwendet. —- Id ria genügt, um zu zeigen, dass die Zahl der Gewittertage in jener Gegend mindestens 30 beträgt. -— Laibach. Anscheinend recht homogene und vollständige Aufzeichnungen. Dieses Urtheil ist ermöglicht dadurch, dass die Gewitter meist bezeichnet erscheinen als schwach, stark, fern, nahe oder über den Zenith hinwegziehend, und zahlreiche schwache und ferne Gewitter vermerkt sind. — Hotitsch weist recht gute Übereinstimmung mit Laibach auf. — Cilli 1852 bis 1866 Mittel 18*5, 1876 bis 1880 Mittel 21’8, daher nicht verwendet. — Agram. Das Mittel für 1862 bis 1895, 34 Jahre, ist nach Mohorovičić (Klima grada Zagreba, Rad jugosl. akad. zn. i um. 1897) 24*0 Tage, die Reihe 1871 bis 1895 ist vielleicht vollständiger. — R u d o 1 f s w e r t. Anscheinend gute Beobachtungen, die Notierungen beschränken sich (wie bei den meisten Stationen) auf die Eintragung des Gewitterzeichens in das Journal an Gewittertagen. — Gottschee. Das Mittel vielleicht nur für stärkere Gewitter giltig. — Leskova dolina. Aufgenommen nur, um auf die hohe Gewitterfrequenz im Schneeberggebiete hinzuweisen. — Hermsburg notiert gleichzeitig im Mittel 36‘2, Maš un 29*1, Schneeberg 31*0, wahrscheinlich nur stärkere Gewitter. — Fiume. Aus den Vermerkungen ist ersichtlich, dass auch Ferngewitter verzeichnet wurden. Die Beobachtungsreih ezeigt Merkmale großer Homogenität. Die Lustrenmittel sind: 44, 44, 40, 37, 36. Die Abnahme der Gewitterhäufigkeit in der zweiten Hälfte des Beobachtungszeitraumes dürfte immerhin kaum eine thatsächliche sein. — Görz. Die Lustrenmittel seit 1876 sind: 31, 20, 20, 30, 40; daher wurde nur die anscheinend homogene Reihe 1883 bis 1900 angenommen. — Triest. Die Decennienmittel seit 1841 bis 1890 sind: 26, 12, 16, 29, 28; die angenommene Reihe 1871 bis 1895 dürfte sich auch nur auf die stärkeren Gewitter beziehen. — Pola. Die Lustrenmittel seit 1866 bis 1895 sind: 20, 30, 32, 25, 32, 27; die Jahressummen des Lustrum 1896 bis 1900 bewegen sich jedoch alle zwischen 40 und 50. Das angenommene Mittel dürfte also doch noch namhaft zu klein sein. über die getroffene Auswahl bieten die der Tabelle folgenden Anmerkungen. Es kann immerhin kaum behauptet werden, dass die Mittelwerte unserer Zusammenstellung von dem sub-jectiven Momente der Beobachter völlig unabhängig seien und die reellen Verhältnisse völlig getreu wiederspiegeln. Ohne Zweifel aber bietet die Tabelle hinreichende Anhaltspunkte zur Erschließung der Grundzüge in den Gewitterverhältnissen unseres Landes; nur die absoluten Zahlen für die einzelnen Stationen wird man mehrfach nicht für völlig verbürgt halten können. Die Mittelwerte aus weniger als ein oder zwei Decennien sind in keinem Falle definitive, sondern werden nur aus Ermangelung besserer angeführt behufs angenäherter Kennzeichnung der betreffenden Gegend. Was zunächst die geographische Vertheilung der Gewitter Häufigkeit des Jahres im Bereiche unserer Tabelle LXXIX anbelangt, so erinnert dieselbe mehrfach an diejenige der Niederschlagsmenge überhaupt und demgemäß an die orographischen Verhältnisse des Gebietes, ohne indessen mit ihnen congruent zu sein. Wenn man von Pola aus fortschreitend an den luvseitigen Fuß des Karstgebirges gelangt, so findet man daselbst gemäß unserer Tabelle eine größere Gewitterfrequenz (Pola 31, Fiume 40, Görz 38 jährliche Gewittertage) und hat auf dem Karstplateau in 1000 m Seehöhe in der Gegend des Schneeberges kaum eine geringere zu erwarten (Leskova dolina 41 im neunjährigen Mittel) Als Zusatz zu unserer Tabelle erwähnen wir, dass Adelsberg in 545 m Seehöhe in den vier Jahren 1850 bis 1853 der Reihe nach 37, 37, 53, 35 Gewittertage verzeichnete; also durchschnittlich deren 40'5 jährlich. Auf dem landseitigen Fuße des Gebirges wird, wie zu vermuthen, wieder eine Abnahme der Gewitterhäufigkeit ausgewiesen (Rudolfswert 32, Laibach 30). Wenn man, den Weg fortsetzend, sich vom Laibacher Becken nordwärts wendet, und die Karawanken als zweite Gebirgskette überschreitet, so wird man im Lee derselben, in Klagenfurt, nur mehr 29 Gewitter im Jahresdurchschnitt vermerkt finden. In den überaus regenreichen luvseitigen Lagen der Julischen Alpen tritt uns wieder eine erhöhte Frequenz wolkenelektrischer Erscheinungen entgegen (Raibl 34). Obwohl eine vollkommenere Gewitterstatistik an unseren Zahlen vielleicht namhafte Änderungen vornehmen wird, so dürften doch die angeführten Beziehungen kaum ein Zufall sein, sondern im Wesen ihre Geltung behalten. Ein ausgeprägteres Hervortreten causaler Beziehungen als im complexen Jahresmittel hat man in den einzelnen Jahreszeiten zu suchen. Im Sommer und Frühling ist der Continent, im Winter und Herbst das Meer die Hauptquelle des atmosphärischen Wasserdampfes. Diesem gegensätzlichen Niederschlagsregime entspricht recht gut die Vertheilung der Gewitter. Während in Pola auf den Sommer SO°/0 der jährlichen Gewittertage entfallen, wächst ihre Anzahl in dem binnenländischen Klima von Laibach und Rudolfswert auf rund 65 °/0 an und steigert sich in Klagenfurt auf 70%- Ähnliche, nur nicht so schroffe Verhältnisse bieten sich im Frühling dar. Anderseits sind Wintergewitter im abgeschlossenen Ge-birgsbecken von Klagenfurt eine große Seltenheit; es tritt kaum jedes dritte Jahr eines auf; das macht nur ein Procent der Jahressumme aus. Nicht weniger als sechsmal so groß ist die Zahl der Wintergewitter in Pola, indem deren jährlich im Durchschnitte zwei beobachtet werden, das sind 6 °/0 der Jahressumme. Laibach und Rudolfswert stehen mit 2 °/0 winterlicher Gewitter entsprechend ihrer Lage hinter der Karstmauer näher an Klagenfurt als an Pola. Analog sinkt die Anzahl der Herbstgewitter von 30% der jährlichen Gesammtzahl in Pola auf 27 °/0 in Fiume, auf 16 bis 17% *n Laibach und 14% in Klagenfurt. Im jährlichen Gange der Gewitterhäufigkeit zeigt sich in dem gesammten Bereiche unserer Tabelle ein Minimum im Winter und ein Maximum im Sommer. In Klagenfurt steht dieser Gang in voller Übereinstimmung mit der Jahresperiode der Niederschlagsmenge. In Pola dagegen culminiert die Gewitterfrequenz zur Zeit des sommerlichen Regenminimums; und auch in Krain, woselbst die beiden Niederschlagsregime der nördlichen und der südlichen Nachbarschaft in eigenartiger Weise combiniert walten, besteht jener einfache Parallelismus nicht. Dennoch besteht zwischen der Entstehung eines Gewitters und jener eines gewöhnlichen Niederschlages kein wesentlicher Unterschied. Das Charakteristische eines Gewitters ist nämlich — gemäß der zusammenfassenden Darstellung Traberts1 — wohl Blitz und Donner, aber nicht das Ursprüngliche. Es ist vielmehr dermalen keine Frage, dass die rasche und starke Condensation das Ursprüngliche ist, und die Elektricitätsentwicke-lung nur eine Folge der gewaltigen Condensation. Man weiß es gegenwärtig ebenso mit voller Bestimmtheit, dass es zu einer namhaften Niederschlagsbildung nur dort kommt, wo warme, feuchte Luft in größerem Ausmaße zu raschem Emporsteigen gezwungen ist: sie kühlt sich nämlich dabei infolge der Abnahme des Luftdruckes mit zunehmender Höhe fortschreitend ab, bis der Thaupunkt erreicht wird und die Condensation des Wasserdampfes ihren Anfang nimmt. Hiemit beginnt die Bildung der Wolke. Bei rascher und reichlicher Condensation fließen die kleinen Wolkentröpfchen bald zu den großen Tropfen des Gewitterregens zusammen und fallen zur Erde. Nach den Versuchen von Lenard kann nicht mehr daran gezweifelt werden, dass eben bei dem Zusammenfließen der Tropfen eine Elektricitätsscheidung eintritt, derart, dass 1 Dr. W. Trabert, Hagelwetter und Hagelschießen, Vortrag, gehalten im Verein zur Verbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse in Wien. Februar 1900. das Wasser positiv, die Luft negativ elektrisch wird, und dass hierin der Ursprung der Gewitter-Elektricität gegeben ist, die sich in Blitz und Donner ausgleicht. Jene wasserdampfreichen, rasch emporsteigenden Luftströme selbst entstehen während des Sommers über den erhitzten Festlandsmassen. So kommt es, dass das Gewittermaximum unserer Gegenden, wie fast des ganzen Continents von Europa, der genannten Jahreszeit angehört. Die Abnahme der Intensität dieses Maximums auf dem Wege von Klagenfurt südwärts über Krain zu der Adria wird begreiflich, da im Sommer das Meer weniger sich erwärmt als das Land und durch seinen kühlenden Einfluss der Gewitterbildung entgegenwirkt. Das Spiel der aufsteigenden Luftbewegung beginnt schon im Frühling, also zu einer Zeit, wo die eben genannte Einwirkung des Meeres am unbedeutendsten ist. Dementsprechend sehen wir in diesem Jahresabschnitt im gesammten Bereiche unserer Tabelle die geringsten Unterschiede der Gewitterfrequenz (Pola, Fiume, Rudolfswert, Laibach, Klagenfurt 14 bis 17%). Im Herbst und Winter werden Europa und demgemäß auch unsere Gegenden durch die vom Meere herwehenden Winde mit warmen, feuchten, aufsteigenden Luftmassen versehen. Die Abnahme der Gewitter von der Küste landeinwärts ist also der normale Zustand, zumal wenn den wasserdampfbeladenen Winden der Zugang durch Gebirgs-barrièren verwehrt wird, wie es in Krain und Kärnten that-sächlich der Fall ist. Ganz besonders ist dies der Fall im Winter, wo in unseren schneebedeckten Alpenthälern und Becken kalte, schwere Luftmassen lagern und ihrerseits ebenfalls den Zutritt oceanischer Luftmassen behindern. Sämmt-liche Einflüsse wirken somit dahin, dass die Gewitterfrequenz im Winter auf ein Minimum herabgedrückt wird. Es ist ebenso verständlich, dass die Anzahl der Wintergewitter im Laibacher Becken nur mehr ein Viertel, in Klagenfurt nur mehr ein Sechstel derjenigen von Pola beträgt. Es verschärft sich somit die Jahresperiode der Gewitterfrequenz auf dem Wege von Pola bis Klagenfurt einerseits durch Zunahme der sommerlichen, anderseits durch Abnahme der winterlichen Gewitter so, dass das Verhältnis der jahreszeitlichen Extreme sich gestaltet im Süden von Istrien wie 50:6, im Becken von Laibach wie 64: 2 und in jenem von Kärnten wie 70:1. Die vorstehende Betrachtung lehrt auch, dass in den Vorgängen. welche das rasche und starke Emporsteigen wasserdampfreicher Luftmassen bewirken, eine natürliche Classification der Gewitter gegeben ist. Man hat offenbar thermische und dynamische Gewitter zu unterscheiden, je nachdem das plötzliche und intensive Aufsteigen feuchter Luft durch einen Temperaturgegensatz veranlasst wird, oder aber indem dampfreiche Luftmassen durch eine aerodynamische Ursache, das ist durch Luftdruckunterschiede herangeweht und zum Emporsteigen genöthigt werden. Da der jährliche Gang der Gewitter ein erläuterndes Seitenstück in ihrem täglichen Gange findet, so soll die eingehendere Darstellung der verschiedenen Kategorien der Gewitter gelegentlich der Besprechung ihrer täglichen Periode gegeben werden. Will man den Eintritt der Wendepunkte der Jahrescurve genauer fassen, als es nach den Jahreszeiten möglich ist, etwa nach Monaten, so zeigt sich aus unserer Tabelle, dass durchschnittlich der Juli der an Gewittern reichste und der Jänner der an ihnen ärmste Monat ist. In Krain entfallen auf den Juli etwa ein Viertel sämmtlicher Gewitter des Jahres. Ihm zunächst steht der Juni, welcher in Ungarn, nach Hejas,1 mit dem gleichen Procentsatz (Juni 25-8, Juli 23*3) an der überwiegenden Zahl der Stationen das Jahresmaximum erhält. 1 Hejas, Die Gewitter in Ungarn 1898. Referat in «Meteorologische Zeitschrift» 1899. Diesem Verhalten neigen sich auch die südöstlichen, außerhalb des Alpengebietes stehenden Stationen unserer Tabelle zu. So Rudolfswert in Unterkrain, desgleichen Agram und Cilli in der östlichen Nachbarschaft Krains. An diesen Orten übertrifft im Mittel der Frühsommer, wenn auch unbedeutend, den Hochsommer an der Häufigkeit elektrischer Erscheinungen. Gemäß der Tabelle LXXVIII überholt übrigens auch in Laibach der Juni in 12 unter 40 Jahrgängen, das ist in 30 °'0 der, Fälle, den Juli an der Zahl der Gewittertage. Dem Juli folgen dann in Krain im allgemeinen in der Abnahme der Gewitter der Reihe nach die Monate Juni, August, Mai, September mit zusammen etwa 26 Gewittertagen, das ist 85°/0 der jährlichen Gesammtzahl. Auf die übrigen sieben Monate entfallen deren nur 15 °/0. (Fortsetzung folgt.) Zwei Pest-Erlässe vom Jahre 1713. Von K. Omologar. I. 1713, 7. Februar, Laibach. — Franz Anton Graf von Lanthieri und Paratico etc., Landesvicedom in Krain, sendet einen Erlass wegen der Pest im Jahre 1713, wie man sich verhalten soll. Mein Grueß, vnd Guetten Willen, || zuuor, Ehrnuefft-Fürnemb: Fürfichtig: jj Ehrfamb: vnd weyße guette Freindt, j| Es ift Laider nun allzuwoll bekhandt, wie || fehr der Vmb Vnferer Sünden willen er- jj zürnete Gott denen Kay: Erb-König-|j reich, vnd Landen Seine gerehte von vns woll-Verdiente Straff, fowoll jj mit würkhlicher Verhöngnus, alß Scharffer jj antrohung des entfezlihen vbels, der j Contagion, Krüeg, Theüerung, vnd derer jj daraß erfolgenden Calamitäten jj bereiths von etlihen Jahren-her zu er-'j khönnen gebe, vnd mithin felbe zur bueß, vnd Befferung, Mült- Vatterlih anhalten wolle. II Vnd wie nun, ir Sothannen von der Göttlichen j] Ge-rehtigkhait, auf vns fallenden betrüebten jj zeit, vnd Lauffen, nicht allein ins Gemain jj iederman zu reumüthigen Gebett, vnd Bueßfertigkheit, mithin zu wider Ver- || fähnung der belaidigten Göttlihen Maüeftätt i ganz Eüffrig zu ad hartiren: fondern auch !j von aller orthen obligkheit, vnd magistratu j| auff Menfchlihe Sorgfältige Hülff-Vnd jj Rettungs - Veranftaltung, vnd praecaution jj zu gedenkhen, vnd folchemnach nichts, waß jj zu abhalt- vnd dampffung difes gefahrlih(e)n Jj Feuers der Contagion, nach Menfchlihen Cröfft(e)n j beygetragen werden mag, zu Vnterlaff(e)n ift. |j Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XIV, H. I. und II. Alß wollen Seine Kay: May: &, über alle Vor- |[herige fchon erlaffene befelch, vnd anftalten || daß die Hochlöbl: I: ö: Regierung, vnd Hoff Cammer || |: allermaffen daraußigen Landts bereiths || befchehen :| nicht allein in denen gehambten || herinigen Landen, vnd granizen durch die || Locarum ordinarios daß alle maine gebett |j auf dz Neüe Verkündten: vnd Veranftalten: |j fondern auch die Bueß-Predigen, vnd alles || Volkh zur Reü, vnd Penitenz, mithin Verföhn- || vnd abwendung des Göttlihen Zorns ad hör- || deren Laffen, mitls der in Contagions fachen |j zu Gräz angeordneten Haubt-Deputation |j aber forderift durch èine anordnende De - jj liberation per medicos die praeservatiua, et Cura - [| tiua medicinalia Determiniert: vnd Kundt || gemachet: wie zumahlen denen obrigkheiten, [j vnd magistraten all orths gedachter fam- jj bentliher I: ö: Landen, vnd Granizen die fcharffe [| wohentlihe Visitatationes in allen Heüfern, j| gaffen, vnd Plazen anbefohlen: alle befindlihe |j Vnfauberkheit alfo-baldten abgeftellet; die || Todten Aaß aller orthen tüeff ein-zugrab(e)n, |j vnd mit Kalh zu befchütten Veranftaltet |[ vnd anbey überall gute Sorg, vnd anftalt jj zumachen Verordnet werden folln dz nicht allein || durch Vnuorfichtige Comunication angeftekhter, j| oder auch Suspectar Perfohnen ein orth mit |[ dem andern nicht etwan angeftekhet- fon- || dern auch, dz zu defto Vorfichtigerer Verhütt-jj ung deffen, die Einfuhr, oder fonft einprac- jj ticirung in dz Land der alten Klaider, Pethen, || vnd dergleichen Effecten, fo die Contagion an || fich ziehen Können, fcharff Verbotten: dergleichen jj die händl, vnd Tandlung mit denen alten |j Kleidern, Pethern vnd Ernenten Effect(e)n || abstellet: wie zumahl(e)n die Samlung deren j| Lumpen, denen Papier Müllen inhibiert: nicht jj Münder die Einhaimbifche Bettler, vnd armer jj Leüth in denen hierzu gewidmeten öffentlichen || Heüfern, vnd Spittällern Vnüerweilt auff- II genommen : vnd von dem publico iedes orths || mit ihrer näthigen alimentation Verforget: |j die ftarkhe muffige Bettler, vnd vbriges jj hernlofes gesünd aber denen vorigen dits jj Fahls ergangenen mandatis gemöß, auffer || den Land gefchafft: auch fonft alle andere j[ hülfifliche Rettungs-Müttl bey Zeiten an-ge-II wendet, vnd folchemnach der einbrehenden || Leidigen Seich auffs möglihifte Vorgebogen j| werde. || So nun auß eingelangter Kay: allerg(nä)digften j| resolution, vnd Verord: Wienn den 31. Xber || Erfthin, vnd intimato Gräz den 10. Jenner || wehrenden Jahrs dan von Landts Vizdomb || Ambts in Crain wegen, Ihr zu Euerer || Seithiger alfobaldtiger vberleeg(ung) vnd geheri-jjger der fachen Veranftaltung hiemit || Erindert wierdet. Dan hieran befchicht |j mehr allerhöhft Ernent: Ihrer Kay: May: jj allerg(nädi)gfter will, vnd Mainung. Datum || Laybach den 7. Febr: 1713.7- || Franz Anthoni des H: Röm: Reichs Graff von || Lanthieri vnd Paratico, Freyherr zu Schönhauß, || Herr zu Wippach, Reiffenberg, vnd Paumb- || khürherthurn, oberft Erbmundt-fchenkh der || fürft : Grafffchafft Görz, der Röm : Kay : |[ May : &c. würkhlih gehaimber Rath Camrmer, vnd Landts Vizdamb in Crain. Original, Papier, im Stadtarchive zu Weichselburg. II. 1713, 2. September, Laibach. — Freiherr Karl August von Russenstein, Verwalter des Vicedomamtes, ertheilt den Weichselburgern einen Verweis, da sie einen von Wien kommenden Schneider in die Stadt passieren ließen. Der Wortlaut des Erlasses : Mein Grueß etc. || — Obwollen zu Conservierung difes Hörzogthumbs || Crain, Vor der Leidigén Contagion nicht allein [J alle nethige praecautiones Veranftaltet, sondern auch || durch Landtsobrigkheitliche Patenta allen, vnd ieden, || ganz Ernftlich anbeuolchen worden, dz Niergehendts || Kheiner auß denen mit der Contagion inficierten || örthern Herein pafsiert werden folle. Vnge-|| acht deffen, mueß Ich Glaubwürdig Vernemben, [| daß ihr einen gewiffen dafelbft etwo gebiertigen || 2* Schneider N : welcher von Wienn, oder felbiger j: orthen herkhomen feye, ohne ainiher Vorheriger jj in Contagions fachen gebreichigen Vnterfuehung, || in die Statt zu pafsiern euch Vnterftanden || haben follet. Weillen aber durch derley: auö denen mit der || Contagion inficierten örthern, alchero ankhombende |j Leüth die Leidige Seich Vertragen, mithin daß || übel j: welches der allmächtige abwenden wolle :| | auch in difen gefunden Land außgebreitet werden j| Khundte. Alß ift in der Röm: Kay: auch König: May: & Meines jj allerg(nä)digften Herrn, Herrn, vnd Erblandts- fürftens Namben, dan von Verwaltung des ]j Landtsvizdamb Ambts in Crain wegen, Mein j| beuelch, dz ihr bemelten Schneider auf ein jj befonders orth allein alfo gleich Verfchafifen, j| Vnd mit selben alle Communication bis weithero || Verordnung Vndterlaffen, in deffen aber die jj etwo habende Fede, oder Pafs, fambt Euern jj bericht bey der Löbl: Stöll Vngefaumbt einraichen || follet, dan Hieran befchicht, mehr allerhöhft Er- |j nent: Ihrer Kay: May: allerg(nä)digfter will, ' vnd Mainung. Datum Laibach den 2. jj 7ber I7i3ten. Carl Auguft Freiherr v. Rueßenftein Verwalter des Landvicedombamtes. Original, Papier, im Stadtarchive von Weichselburg. Literattartoericht. Th. Seheimpflug und M. Holler, Temperaturmessungen im Queeksilberbergwerk von Idria. Sitzungsberichte der kaiserl. 'Akademie der Wissenschaften, math.-naturw. Classe, Band CVIII, 1899, S. 950 bis 975? mit einer Tafel. — Das Vorhandensein auffallender Temperatur-Anomalien im Bergwerk von Idria war bekannt. Als k. u. k. Linienschiffs-Lieutenant Sehe impflug zu den von Oberst von Sterneck durchgeführten Schweremessungen (siehe das folgende Referat hierüber) zugezogen wurde, beschloss er, mit Unterstützung des Bergbau-Eleven M. Holler, Messungen der Gesteins- und Lufttemperatur planmäßig in ausgedehnter Weise vorzunehmen. Es zeigte sich, dass das Bergwerk von Idria einen nach allen Seiten, auch nach unten, begrenzten «Wärmekörper» bildet. Derselbe hat einen horizontalen Durchmèsser von etwa 450 bis 600 m und eine Höhe von etwa 150 bis 200 m und weist an seinen Außenflächen Temperaturen von 140 C., ja stellenweise bis zu 100 herunter, während im Innern die Temperatur bis etwa 270 C. steigt und früher mehr als 300 betragen haben soll. Die Aufzeichnungen der Bergbeamten seit 1890 lassen erkennen, dass der linsenförmige Wärmekörper des Bergwerkes eine ziemlich constant bleibende Eigenthümlichkeit ist. Die Lufttemperaturen schmiegen sich beinahe ganz den Gesteinstemperaturen an. Der Verfasser weist darauf hin, dass ähnliche geothermische Anomalien auch anderwärts in Bergwerken Vorkommen dürften, nur sind sie bisher nicht Gegenstand planmäßiger Beobachtungen gewesen. «Ohne fachmännischen Erklärungen vorgreifen zu wollen», äußert sich Ritter v. Sterneck in seiner Abhandlung «Zusammenhang der Schwere mit der Temperatur» (siehe Referat hierüber) über das locale Wärmecentrum von Idria folgendermaßen: «Das Gebiet großerWärme steht sichtlich in einem gewissen Zusammenhänge mit dem Vorkommen des zinnober-hältigen Schiefers, da die meisten Abbaue sich in diesem Raume befinden. Die Ursache dieser Wärme dürfte daher mit dem chemischen Processe bei der Zinnoberbildung im Zusammenhänge sein ; sie kann jedoch möglicherweise auch daher rühren, dass die Gesteine, wie man annimmt, gegenwärtig noch in Bewegung sind, sich jetzt noch überschieben, falten etc. und dass sich bei dieser Bewegung unter sehr hohem Drucke Wärme entwickelt.» jr. 5. Ritter v. Sterneek, Untersuchungen über den Zusammenhang der Schwere unter der Erdoberfläche mit der Temperatur. Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien, mathem. -natur-wissensch. Classe, Band CVIII, 1899, S. 697 bis 766. —Nach den Ergebnissen der bisher vorhandenen, wenigen Schwerebestimmungen unter der Erdoberfläche schien ein Zusammenhang der Schwerezunahme und der Temperaturzunahme bei wachsender Tiefe zu bestehen. Um hierüber eine Entscheidung zu erlangen, hat Oberst Ritter v. Sterneck im Aufträge der Wiener Akademie der Wissenschaften Messungen in vier österreichischen Bergbauen ausgeführt, und zwar in drei bis zu noom tiefen Schächten Böhmens und in dem durch ein ganz abnormes Temperaturverhalten ausgezeichneten Quecksilberbergbaue vonldria (siehe Referat über die Untersuchung von Scheimpflug und Holler hierüber). Daselbst wurde der 272m tiefe Franzensschacht hiezu ausgewählt. Es zeigte sich, dass die Schwere im allgemeinen mit der Tiefe zunimmt. Im besonderen wächst die Beschleunigung der Schwere in Idria von 9*80632 am Tagkranze des Franzensschachtes in der Seehöhe von 345 m bis zu dessen Sohle in 74 m Meereshöhe auf 9*80649 an. Sowie die Wärmezunahme erfolgt auch die Zunahme der Schwere ungleichförmig. Der größeren Temperaturzunahme scheint in der That eine größere Zunahme der Schwere zu entsprechen. Die gewonnenen Daten reichen jedoch nicht aus, diesen Zusammenhang als erwiesen zu betrachten. Aus den Messungen ergeben sich überraschend befriedigende Werte für die mittlere Erddichte ; aus jenen in Pribram sogar völlig übereinstimmend mit den neuesten Bestimmungen, nämlich 5*52; an jenen in Idria zu 5*35. F. S. Dr. Friedrich Ahn, Die periodische Presse der Steiermark in den Jahren 1848 bis 1898. — In diesem Separat - Abdruck aus den «Blättern für Kunde steirischer Geschichte» 1900 finden sich auch Notizen über Krain, die wir hier herausheben: Pag. 4: Nun folgten Krain mit dem «Wöchentlichen Kundschaftsblatt im Herzogthume Krain» 1775 bis 1776, an dessen Stelle 1778 die «Laibacher Zeitung» trat. — Pag. 11: «Argo», Zeitschrift für krainische Landeskunde, welche seit 1896 bei Leykam erscheint.— Pag. 29: «Slovenski Narod»; erschien zuerst dreimal wöchentlich, vom 2. April 1868 bis 2. October 1872 in Marburg, hierauf in Laibach, und zwar vom Jahre 1873 an als Tagblatt. — Pag. 38: «Laibacher Wochenblatt», Organ der Verfassungspartei in Krain. (Redacteure Karl Konschegg, Franz Müller, August Müller), Laibach, Buchdruckerei Leykam-Josefsthal, 21. August 1880 bis 29. Juli 1893 (Nr. I bis 677). — Die sehr verdienstvolle und mühsame Zusammenstellung, welche Herr Dr. Ahn in dieser Broschüre geleistet hat, kann als wertvolles Nachschlagewerk bezeichnet wereen. —G. Ein Cartular der Karthause Pletriaeh. Von Fr. Komatar. Die Klöster mussten das größte Gewicht auf die Erhaltung ihrer Documente legen. Diese bildeten ja die Rechtstitel, mit denen sie ihren Besitz und ihre Freiheiten beweisen konnten und welche sie in fraglichen Fällen vorweisen mussten. Dazu dienten natürlich in erster Linie die Originale. Um diese vor Vernichtung zu schützen, aber auch um eine Gesammtübersicht des Besitzes zu erhalten, die aus den einzelnen Urkunden doch nur mit viel Zeitaufwand zu gewinnen war, war man frühzeitig bestrebt, Abschriften zu bekommen, und stellte diese Abschriften in eigene Urkundenbücher — Cartulare oder Copial-bücher genannt — zusammen. Auch in Pletriaeh ließ man sich eine geordnete und gesicherte Aufbewahrung von Urkunden angelegen sein. Diese Karthause war bekanntlich die Stiftung eines der mächtigsten und einflussreichsten freien Dynastengeschlechtes des Mittelalters, das mit gekrönten Häuptern an Reichthum und Gewalt wetteiferte. Ließ der Mangel an frommem Sinn bei den Zeitgenossen, aber auch anderseits politischer Antagonismus gegen die Cillier Grafen eine reichliche Unterstützung von Seite jener im voraus nicht erwarten, so sollte diese die Groß-muth des reichen Stifters selbst ersetzen. Daher besaß die Karthause Pletriaeh keine Sympathien im Volke und auch nicht bei den Habsburgern.1 In der um 1405 gestifteten Karthause sammelte sich schon gegen die Mitte des Jahrhunderts eine ansehnliche Anzahl von Urkunden an, welche, da auch 1 Milkowicz, Die Klöster in Krain. Archiv für österr. Geschichte. 74. Bd. S. 401 bis 412. der Besitz des Klosters sich vornehmlich durch die Schenkungen der Cillier Grafen ausgedehnt hatte, sorgfältig verwahrt und geordnet werden musste. Damals muss also die archivalische Thätigkeit im Kloster begonnen haben, und von der Zeit an können wir dieselbe thatsächlich verfolgen. Die Urkunden wurden in mehrere Gruppen zusammengestellt, mit Signaturen versehen, und behutsam aufbewahrt. Dann wurden diese Urkunden im Aufträge eines Priors und auch im Interesse des Klosters in ein Copialbuch abgeschrieben. Das so sorgfältig geordnete Archiv gibt uns auch einen Beweis für den damaligen blühenden Zustand des Klosters. Im 16. Jahrhundert übernahmen die Jesuiten Pletriach, und der ganze bedeutende Urkundenbestand der Karthause wurde strenge bewacht. Mitte des 18. Jahrhunderts veranstalteten die Jesuiten das große «Liber archivii collegii Labacensis S. J.» (Cod. der Wiener Hofbibliothek Nr. 11.993), worin auch diese Pletriacher Urkunden abgeschrieben wurden, doch wurden alle deutschen Urkunden, mitunter mit großem Geschick, ins Lateinische übersetzt. Bei der Klosteraufhebung kamen dann die Urkunden ins k. u. k. Wiener Staatsarchiv, wo sie sich noch heute befinden. Uns interessiert hauptsächlich ein Copialbuch, mit dem wir uns eingehender beschäftigen wollen. Es ist dies die Pergamenthandschrift der k. k. Wiener Hofbibliothek Nr. 2703, in Quartformat, 23^2 cm lang und 16 6 cm breit. Sie enthält 11 Lagen mit 90 theilweise mit Tinte (XV. s.), theilweise mit Bleistift (modern) numerierten Blättern. Die ersten drei Lagen sind Quinternionen, bis F. 30'; die vierte Lage hatte ursprünglich zehn Blätter, doch wurde zwischen F. 35 und 36 ein Blatt ausgerissen: sie hat also jetzt bloß neun Blätter, bis F. 39’. Dann folgen wiederum drei Quinternionen, bis F. 69’; diesen schließen sich fünf früher lose, jetzt aneinandergeleimte Blätter, bis F. 74' an, auf diese folgen zunächst zwei Blätter, bis F. 76', dann eine Lage von 12 Blättern, bis F. 88' und zuletzt zwei Blätter, bis F. 90'. Das Copialbuch enthält, wie schon bemerkt, zwei Paginierungen, eine alte (aus dem XV. s.) und eine neue. Die alte Paginierung läuft auf der Vorder- und Rückseite der Blätter fortlaufend bis F. 76’. Auf dieses Blatt folgt sogleich F. 94 bis 99 (LXXXXIIII bis LXXXXVIIII). Doch beruht diese falsche Paginierung auf einen Schreibfehler des Copisten. Auf F. 77 und auf den weiter folgenden Blättern stand ursprünglich die richtige Foliozahl; aus einem uns jetzt unbekannten Grunde löschte der Copist diese richtige Paginierung aus und setzte auf die Rasur die falsche. Schon bei F 99’ gewahrte er aber seinen Fehler, doch berücksichtigte er diese falsch numerierten Blätter bei der weiteren Zählung nicht, sondern übersprang sie, daher schrieb er auf die Rückseite von F. 99, F. 77’ und nicht, wie man erwarten würde, F. 82'. Dann folgt F. 78, womit das Registrum beginnt, aber schon die Rückseite dieses Blattes entbehrt der alten Paginierung mit rother Tinte. Die moderne beginnt auf F. 79 mit arabischen Zahlen, mit Bleistift geschrieben, und läuft bis zu Ende, bis F. 85. Diese falsche Zählung auch bei der modernen Paginierung ist wegen des obigen Schreibfehlers entstanden. Die Anlage des Copialbuches ist keine mustergiltige. Bei der Anordnung der Urkunden wurde weder der locale, noch der rechtliche, noch der chronologische Gesichtspunkt beobachtet, sondern das Copialbuch entbehrt jeder systematisch durchgeführten Disposition. Die Anzahl aller im Copialbuche abgeschriebenen Urkunden beträgt 92. Die Urkundenreihe beginnt mit den Privilegien der Herzoge Leopold und Ernst (Reg. Nr. 15, 19) und mit dem Vidimus für das Kloster Gaming (Reg. Nr. 26), in weiterem Verlaufe findet man alle Urkundenarten miteinander vermischt. Die in den meisten Copialbüchern beobachtete Scheidung nach den Papst-, Kaiser- und Privaturkunden sehen wir hier nicht durchgeführt. Papsturkunde ist keine enthalten, ebenso vermissen wir Kaiserurkunden. Außer den oben erwähnten zwei Herzogsurkunden sind nur noch drei solche Urkunden eingetragen (Reg. Nr. 44, 68, 69). Das ganze Copialbuch enthält demnach lauter Privaturkunden. Manchmal begegnet man, dass sich mehrere Urkunden des gleichen Ausstellers beisammen befinden und nicht zerrissen werden. Die Urkunden der weltlichen Personen reichen bis F. 76’, von da bis F. 82' sind Bischofsurkunden (Reg. Nr. 58, 53, 64, 57, 50, 46, 92). Darauf folgt von F. 83 bis F. 90' das Register. (Incipit registrum litterarum domus throni sancte trinitatis in Pletriarch carthusiensis ordinis, in quo summatim inveniri potest, quod in qualibet littera continetur.) Doch sind in diesem Register nicht von allen in dem Copialbuche eingetragenen Urkunden die Regesten vorhanden ; ebenso findet man hier einige Regesten, während die betreffenden Urkunden fehlen. Die Regesten im Register sind folgendermaßen geordnet: Auf F. 83 sind zuerst die Bischofsurkunden (Reg. Nr. 58, 53, 64, 57, 50, 46); auf F. 83' ist der Vidimus der Gaminger Stiftungsurkunde (Reg. Nr. 26); auf F. 84 sind Reg. Nr. 15, 19, 44, 68; auf F. 84' ist Reg. Nr. 17; auf F. 85 sind Reg. Nr. 29, 54, 59; auf F. 85' sind Reg. Nr. 63, 65, 67, 60, 56; auf F. 86 sind Reg. Nr. 12, 52, 37, 43, 49, 9; auf F. 86' sind Reg. Nr. 16, 41, 14, 21, 35, 42, 34; auf F. 87 sind Reg. Nr. 36, 39, 30, 31, 24, 23, 28, 38, 47; auf F. 87' sind Reg. Nr. 8, II, 27, 25, 2, 6, 40; auf F. 88 sind Reg. Nr. 76, 45, 5, 4, I, 7, 62, 48; auf F. 88’ sind Reg. Nr. 33, 10, 51, 78, 82, 85, 81; auf F. 89 ist das Regest einer im Copialbuche nicht abgeschriebenen Urkunde : item unum vidimus Fridreich Rawber et Hainrich Stawthamer, qui viderunt duas litteras, primam quomodo abbas in Landstrost et Engelein Sicherberger concordaverint simul, secunda ex parte concordie inter Sicherstainer et Sicherberger facte ex parte silve, anno 44. Quere C 22. Auf F. 89 sind noch Reg. Nr. 3, 61, 32, 70, 74, 75, dann folgt dieses Regest: item littera comitum Hermanni et Friderici de inpignoracione istius decime (bezieht sich auf das vorhergehende Regest und ist zu verstehen: decima biadi prope Altenpurg et CXXIII urnas ius mon-tanum in Lauterperg 1441) et iuris montani cuidam Niclas Ruspacher, anno 1434. Quere A 18. Auf F. 89 ist zuletzt noch Reg. Nr. 13. Auf F. 89' sind Reg. Nr. 71, 73, 72, 84, 18, 20, 22, 80 und folgendes Regest: item dominus prepositus decanus et totum capitulum canicorom re in Nova Civitate fecerunt unum vidimus super secundam litteram fundacionis, in qua deditur Slewnicz, Nassenfues et trans Gurkam Fraslas-dorf, sicut habetur folio nono. Quere literam A A 13. Auf F. 90 und go’ sind Regesten eingetragen, doch fehlen die entsprechenden Urkunden in dem Copialbuche. Sie lauten folgendermaßen : Hic infra scripte sunt littere modicum valentes et tarnen debent servari. Item littera empcionis unius domus in Liechtenwald per Martinum Scriptorem a Perko de Geyrach et Mertel Drescher ; anno 1431. Quere E 6. Item Martinus dedit nobis prescriptam domum; anno 1427. Quere EE 6. Item littera Hainrici Sicherstainer de doto uxoris sue, quod fecit ei satis de bonis suis. Quere C 19. Item littera Johannis de Landestrost quondam domini OfFey filius et Elisabeth uxor eius locaverunt Hainrici de Sicherstain partem in Purgstal,1 in ambobus Krabiak, ze Stoydras, auf dem Gesiezz, auf dem Schweinperg, auf Machnetz Gesiezz und auf dem Schwers partem ipsorum; anno 1351. Quere C 21. Item littera empcionis unius agri in Liechtenwald a Georio filio Marin Swarcz per dominum Andream; anno 1441. Quere B 19. Item littera empcionis Nicle et Meinczel Sicherberger et Hans filius Offey, qui vendiderunt decimam in valle penes Stetenperg domino Hainrico Sicherstainer; nos non possidemus eam. Quere D 4. Item littera fraternitatis domorum in Sciavonia, ut cuilibet recenter mortuo persolvatur monacho in hiis quatuor domibus; anno 1415. D 12. 1 Auf dem Rande ist vermerkt: zu dem newn haus. Littera terminorum in Pletriarch. Nota termini partuitum possessionum, infra quibus possidere possumus sex miliaria pro monachis vero in circuitu monasterii medium miliare terminum eorum, infra quod possit monachi secundum modum ordine spaciare, ita tarnen, quod nullus unquam domum, grangiam, castrum, villam vel opidum intret vèl predictos terminos exeat, nisi quoniam secundum statuta exire licet sub pena fugitivorum; datum anno 1429. Quere D 13. Fob 90. Item littera Gaistel Turner ex parte unius rustici Jane Ver-wila; datum anno domini 1430. Quere E 7. Item littera Jorg et Laurencz Berger de eodem rustico Jame Vervvila; anno 1429. Quere E 8. Item littera domini abbatis de Sittich ex parte duorum rusti-corum scilicet Martin de Nackel, Erhart Weber ze Maraschen ; anno 1440. Quere E 9. Item littera solucionis, quod pater Gregorius solvit domino Georio et Caspar Thsörnämel ducentos 20 ducatos; anno 1463. Quere E io. Item littera, quod dominus Gregorius prior huius domus solvit domino Caspar 26 florenos; anno domini 1463. Quere E ii. Item ain Spruchbrief zwischen unser und den Mindorfer ; anno 1460. Quere in scrinio F 1. Item in scrinio circa F sunt diverse littere. Fol. 90’. Nur sehr wenige Urkunden wurden nicht im Register eingetragen (Reg. Nr. 55, 66, 69, 77, 79, 83, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92); ob diese absichtlich ausgelassen wurden oder durch ein Versehen, kann man nicht entscheiden. Was die Vollständigkeit der Eintragung betrifft, muss man bemerken, wie eine flüchtige Vergleichung mit einigen Originalurkunden ergibt, dass der Copist bestrebt war, sich möglichst genau an die vorgelegten Originale zu halten. Es kommen zwar einige Fehler oder Versehen vor, die aber lediglich auf die Unachtsamkeit und Flüchtigkeit des Copisten zurückzuführen sind. Besonders häufig stößt man auf solche Fehler dort, wo die Schreiber bemüht waren, ihre Vorlage in orthographischer Hinsicht zu bessern. Sonst wurden aber bei jeder Urkunde alle Urkundenformeln aufgenommen und nirgends etwas ausgelassen. Nur einmal wurde gekürzt, und zwar bei der Bestätigungsurkunde des Patriarchen Ludwig von Aquileia vom Jahre 1428 (Reg. Nr. 58), wo die Gründungsurkunde des Grafen Hermann von Cilli nicht wörtlich abgeschrieben, sondern bloß mit den Worten «Wir Herman graf der elter ut supra» auf die vorne in extenso befindliche Urkunde hingewiesen wurde. In diesem Copialbuche befinden sich auch zwei das Kloster Freudenthal betreffende Urkunden. Als nämlich dieses dem Kloster Pletriach die in jenen Urkunden genannte Grundstücke verkaufte, wurden auch die Rechtstitel, auf Grund deren man dieselben besaß, mit ausgeliefert. So kann man aus den Schicksalen der Urkunden Schlüsse auf die Schicksale der in diesen Urkunden aufgezählten Güter ziehen. Man findet noch viele solche Fälle. Das Cartular wurde von verschiedenen Händen geschrieben. Von F. I bis F. 13 verfolgt man die erste Hand, die zweite Hand schreibt dann zwei Urkunden (Reg. Nr. 52, 49), auf F. 14 (Reg. Nr. 9) beginnt wiederum die erste Hand zu schreiben. Die erste Hand hat von F. 13 bis 14 den Raum frei gelassen und sogleich weiter geschrieben, einige Zeit später trug die zweite Hand die oben erwähnten zwei Urkunden nach; weil aber die erste Hand zu wenig Raum frei gelassen hatte, musste der zweite Schreiber die beiden Urkunden mehr gedrängt, besonders gegen das Ende der zweiten Urkunde (Reg. Nr. 49), schreiben, auf diese Weise kam ein Theil der Datierungszeile von der letzten Urkunde auf den Rand. Die erste Hand, welche beim F. 14 wiederum zu schreiben anfängt, reicht bis zum F. 21'. Hier trägt die dritte Hand eine Urkunde ein (Reg. Nr 85). Hier hatte, ebenso wie früher, die erste Hand einen Raum leer gelassen, und es wurde vom dritten Schreiber eine Urkunde nachgetragen, doch reichte dieser frei-gelassene Raum nicht für die Urkunde aus, da die Schrift dieses Schreibers im Verhältnisse zu den anderen größer und ungelenkiger ist. Daher kounte er die ganze Urkunde auf dem ihm zur Verfügung gestellten Raum nicht unterbringen, auf dem unteren Rande wollte er wegen der Symmetrie nicht schreiben, daher nahm er einen kleinen Streifen Pergament und schrieb auf diesem das Ende der Sieglerzeile und die Datierungszeile; später wurde dieser Streifen zwischen F. 21 und 22 befestigt. Auf der anderen Seite des Pergamentstreifens schrieb eine spätere Hand eine Anmerkung. Auf F. 22’ nimmt wiederum die erste Hand ihre Thätig-keit auf und reicht bis F. 32’. Hier auf F. 32' (Reg. Nr. 25) beginnt die zweite Hand zu schreiben; auch die nachfolgende Urkunde (Reg. Nr. 54) wurde von der zweiten Hand geschrieben, wenn das auch beim ersten Anblick nicht ersichtlich ist, doch der ganze Schriftcharakter verräth den zweiten Schreiber, nur ist er hier ausnahmsweise in sehr kalligraphischer Weise seiner Aufgabe gerecht geworden. Die zweite Hand schreibt bis F. 53, sie wird zweimal von der dritten Hand unterbrochen, und zwar auf F. 45’ (Reg. Nr. 75) und auf F. 49 (Reg. Nr. 86). Auf F. 53’ mitten in der Urkunde (Reg. Nr. 70) beginnt die vierte Hand zu schreiben, die bis F. 57 geht. Hier (F. 57, Reg. Nr. 78) setzt wiederum die dritte Hand ein und reicht bis F. 76', sie wird zweimal unterbrochen, einmal auf F. 64' von der fünften Hand (Reg. Nr. 18, 20, 22) und anf F. 75' (Reg. Nr. 90) von der sechsten Hand. Die drei Urkunden auf F. 64' wurden wahrscheinlich vom fünften Schreiber früher ins Copialbuch eingetragen als die vorhergehende Urkunde (Reg. Nr. 84), daher konnte der dritte Schreiber diese Urkunde nicht auf dem freigelassenen Raume unterbringen, auf dem Rande wollte er nicht schreiben, daher schrieb er den letzten Theil der Sieglerzeile und die Datierungsformel auf einen schmalen Pergamentstreifen, der später zwischen F. 63 und 64 befestigt wurde. Mit F. 77 beginnt die zweite Hand in größerer und kalligraphischerer Schrift die Bischofsurkunden einzutragen ; diese Hand schreibt auch das Register bis F. 83'. Auf diesem Folio mit Reg. Nr. 78 angefangen schreibt das Register die dritte Hand, und zwar bis zu Ende. Ganz am Ende ist noch von einer Hand des XVI. s. vermerkt: hoc te hanch (1). Die obige zweite Hand wird während der Schrift von der sechsten Hand unterbrochen, welche eine Urkunde (Reg. Nr. 92) auf F. 82 einträgt. Nach der vollendeten Copierung wurde das Copialbuch collationiert, denn man findet vom dritten Schreiber an einigen Stellen Nachträge, auch dort, wo er nicht selbst geschrieben hatte. Zusammengestellt wurde das Cartular, wie man aus dem paläographischen Bestand ersieht, im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts. Der weißlederne Einband mit zahlreichen ornamentalen Verzierungen rührt aus dem 16. Jahrhundert. Früher waren auch zwei Schließen angebracht, welche jetzt fehlen. Auf der Vorderseite des Einbandes ist eine Archivnotiz: Seitz, Cista XVIII, Nr. 334 (XVIII. s.), diese deutet uns den früheren Aufbewahrungsort an. Darunter steht in blässerer Tinte GN 36 (XVI. s.), wobei die Zahl 36 durchgestrichen ist. Daneben bemerkt man noch eine ganz moderne Zahl 3191. Auf dem Rücken des Einbandes sind zwei jetzt ganz unleserliche Wörter geschrieben. Das Pergament, das die Mönche für dieses Cartular verwendeten, war gerade nicht am besten und auch nicht sorgfältig zubereitet ; die verlangte genaue quadranguläre oder geradlinige Beschneidung des Pergamentes treffen wir nicht immer. Es kommen sehr viele Löcher vor, die schon vor der Schrift vorhanden waren, und auf welche die Schrift Rücksicht nimmt, indem die Schreiber solche Stellen umgiengen und mit Linien umzogen. Häufig findet man auch Risse, welche, während das Pergament aufgespannt war, zusammengenäht wurden; später zog man die Fäden aus. Die Linierung mit dem Punctorium ist keineswegs ganz consequent durchgeführt, manchmal ist sie unterblieben, daher die Schrift bisweilen etwas unregelmäßig wird, an einigen Stellen hielten sich auch die Schreiber nicht genau an die gezogenen Linien. Nur der dritte Schreiber zog immer die horizontalen Linien, sonst findet man regelmäßig nur die ver-ticalen Linien rechts und links zur Bezeichnung der Zeilenanfänge und -Schlüsse. Der kalligraphische Wert der einzelnen Hände ist verschieden. Die rothen Anfangsbuchstaben nehmen die Größe von drei Zeilen ein, einige haben eine kleine ornamentale Verzierung, die anderen sind wiederum bloß roth rubriciert. Den Urkunden sind immer kurze, knappe Rubriken vorangestellt. Am Rande, gewöhnlich in der Höhe der ersten Zeilen des Textes, findet man die Bursenbezeichnung mit der entsprechenden Zahl in rother Tinte. Nur bei einer Urkunde (Reg. Nr. 79) wurde die Bursa schwarz geschrieben. Hie und da findet man am Rande zerstreute Marginalien, die Namen der geschenkten Besitzungen nennend: Sicherstain; decima Reichenburg, in Liechtenwald ; Slewnicz ; oder die Namen der Holden. Wurden während der Abfassung des Copial-buches Besitzveränderungen vorgenommen, so wurde das auch am Rande vermerkt , wie das bei der Urkunde des Grafen Hermann von Cilli der Fall ist (Reg. Nr. 29). Wir gewinnen aus dem Copialbuche auch einen Einblick in die Einrichtung des Klosterarchives. Es wurde schon früher erwähnt, dass sich am Rande am Anfänge einer jeden Urkunde die Bustenbezeichnung findet. Die Urkunden wurden im Pletriacher Archiv in mehrere Gruppen geschieden, diese mit Buchstaben bezeichnet, und jedes einzelne Stück innerhalb der jeweiligen Gruppe ist mit fortlaufenden Nummern versehen, so dass es heute möglich wäre, an der Hand dieser Signaturen die Zahl der Urkunden, die damals das Kloster besaß, wenn nicht ganz, wenigstens annähernd anzugeben. Zu diesem Zwecke müsste man in erster Linie die Originale zur Hand nehmen, da aber wahrscheinlich einige. schon verloren gegangen sind, müsste man diese eventuell durch das Copialbuch ersetzen. Doch die Originale liegen zerstreut in verschiedenen Archiven; dem Schreiber dieser Zeilen ist es nicht einmal gelungen, alle Originale des krainischen Landesarchives in die Hand zu bekommen. Auch in das Copialbuch wurden nicht alle bei der Abfassung desselben im Archive verwahrten Urkunden eingetragen, besonders solche Rechtstitel, welche die früheren Schicksale der an das Kloster verschenkten oder verkauften Güter betrafen. Der letzteren wird bloß in Form von kurzen Regesten Erwähnung gethan. Der Inhalt der Urkunden bildete für das Archiv das Eintheilungsprincip : A sind Privilegien. Schenkungen und Stiftungen von Herzogen, geistlichen Fürsten und vom Stifter; B sind Kaufverträge, Schlichtungen von Streitigkeiten und Tauschurkunden; C sind wiederum Kaufverträge, Verpfändungen und Tauschurkunden; D, E und F enthalten Urkunden vermischten Charakters. Wie man schon daraus ersieht, wurden die Urkunden nicht strenge voneinander geschieden, besonders ist das der Fall bei der Gruppe B und C. Wie die Urkunden so in Gruppen eingetheilt waren, erhielt jede die fortlaufende Nummer, doch wurde dabei die chronologische Reihe nicht beibehalten. Mit welcher Nummer jede einzelne Gruppe vom Klosterarchivar als abgeschlossen gedacht wurde, kann man, wie gesagt, aus dem Copialbuche allein nicht ersehen. Bei Erreichung der vorgeschriebenen Zahl der Urkunden innerhalb der Gruppe begann die Numerierung dieser Gruppe von neuem, doch wurde der Bustenbuchstabe verdoppelt oder sagar verdreifacht. Manchmal geschah es, dass zwei Exemplare einer Urkunde ausgefertigt wurden, und zwar sowohl für den Urkundenaussteller als auch für den Urkundenempfänger; dann hinterlegte auch in vielen Fällen der erstere sein Exemplar im Klosterarchive, was dann im Copialbuche mit dem Vermerke : alia littera (de eodem) mit Bustenbezeichnung (Reg. Nr. II, 24, 34, 50, 60) zum Ausdrucke kommt. Nur sehr wenige Urkunden entbehren im Copialbuche der Bustenbezeichnung (Reg. Nr. 88, 89, 90, 91, 92). Im Folgenden gebe ich eine Ubersichtstabelle der einzelnen Gruppen. Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XIV, H. I. und II. 3 1. 1304. April 24 (an sand Jörgen tag des heiligen martrer) s. 1. Otte von Sicherstain verleiht Martein und seiner Frau Miken zu rechtem Lehen seinen Zehent zu Praprotschach auf zehn Huben und auf einem Hof um 4 '/2 Mark 12 Pfen. Aquil. Zeugen : Offe von Landestrost, Arnolt Reinlein, darczu die purger ze Landstrost Otte, Dyetreich, Rudman, Weiglein, Hartung, Ortolf. Siegler: der Aussteller. Fol. 47’ bis 48. C 20. 2. 1374. September 8 (an ertag an unser frawn tag als si geboren ward)1 5. I. Hainreich von Sicherstain und sein Sohn Ott verkaufen den Grafen Hermann von Cilli und dessen Vetter Wilhelm «unsers rechten freyen aygens» ihre Veste Sicherstain mitsammt dem Burgstall zu dem Krawyak, mit Ausnahme der Güter, «die dishalb der weide gein sand Bartholome werte ze tal gelegen sind», um 1000 Pfund Grazer oder Wiener Pfen. Siegler: Hainrich und Ott von Sicherstain, unser ohaim Wilhalm von Scherffenberch, Niclas der Hophen-bacher, herr Rutlieb von Kosiak und Hanns der Vayst. Fol. 38 bis 39. C 15. 3. 1374. November 14 (an ertag nach sand Martein tag) Cilli. Hainreich von Sicherstain und sein Sohn Ott bestätigen, dass der Graf Hermann von Cilli und dessen Vetter Wilhelm von den 1000 Pfunden W. Pf. als Verkaufssumme für die Veste Sicherstain schon 830 Pfund W. Pf. bezahlt haben. Davon fallen an Dyetegen dem trugsseczz von Emberberch 7o'/2 Pfund, an Ulrich von Liechten-stain haubtman in Steyr zu der zeit 134 Pfund, 5 Schil., 10 Pfen., an Yschen dem juden ze Grecz i9i1/2 Pfund, für welches Geld der Truchsess für die Sicherstainer dem Juden gebürgt hatte. Überdies haben die Grafen von Cilli den Sicherstainern gesaczt den sacz dacz Gurkchveld, der in stet von der Hohenbrukerin, um 120 Pfund W. Pf.; weiters haben sie für die Sicherstainer gezahlt bei den Scheyrern 24 Pfund W. Pf., bei Schaur i2o‘/ä Pfund und 12 W. Pf., bei Chadgim dem juden von Cilli 40 Pfund W. Pf. Die Cillier Grafen sollen auch die von den Sicherstainern verpfändeten Güter auslösen und diese Lösungssumme von der Kaufsumme ab- 1 Im Copialbuche ist bei der Datierung ein Fehler, indem es heißt: «an ertag an unser frawn tag als sie geboren ward», in der Urkunde ist es richtig gestanden «an Freitag etc.», daher ist auch im Register die richtige Datierung «die nativitatis beate Marie». 3* ziehen, und zwar für die Huben in den beiden Malina 45 Pfund Pf., für eine Hube vom Loser zehn Pfund, für eine Hube von Jan drei Mark Schil., für zwei Huben von den Sicherbergern zehn Mark Schil., die letzten 13 Mark Schil. sollen für zehn Pfund W. Pf. gerechnet werden; weiters haben ihnen die Grafen ausgezahlt 64 Pfund, also beträgt die ganze Summe 830 Pfund W. Pf. Siegler: die Aussteller. Fol. 48’ bis 49. C 16. 4. 1379 März 2 (an mitichen vor dem stmtag Reminiscere) s. I. Ott von Sicherstain verkauft dem Grafen Hermann von Cilli sein eigen Gut vier Huben zu St. Jacob auf der Gurkch, auf der einen ist Stefan, auf den andern dreien Mert gesessen, um 40 Mark Schil. Pf. Siegler: Otto und Niklas der Hophenwacher. Fol. 47’. B 16. 5. 1381 Juni 10 (an montag vor sand Veyts tag) Cilli. Ott der Sicherstainer gibt «durch sunder furdrung willen, die uns der edel herr graf Herman von Cili getan hat» seine eigenen nachfolgenden Güter auf: 15 besetzte Huben, nämlich zu Törlein vier, zu Nawogabicz sechs, zu dem Gesiezz fünf, die Ott der Sicherstainer seiner Schwester Margret, mit Herrn Wilhalm von Stegwerch verheirathet, verpfändete, weiters den Weinzehent im Pletriacher Berge, «der ir (der Schwester) auch von uns stet umb daz egenant gelt», und zuletzt die Güter, die der Sicherstainer noch selbst inne hat, und zwar zwei Huben an der Jawrabycz, eine Hube an der Nibicz, einen Weinzehent und ein Bergrecht zu Landstrost bei der Veste und um dieselbe und die Äcker um Landstrost, und empfängt diese Güter von dem Cillier Grafen als Lehen zurück. Siegler : der Aussteller, erber Mathe von Sawraw des ege-nanten unsers herrn von Cili zu den Zeiten hofmayster und Hanns der Haller. Fol. 47 bis . B. i5. 6. 1383 September 18 (dez nagsten freytags vor sand Matheus tag dez heyligen zwelfpoten) s. I. Ott der Sicherstainer gibt den Grafen Hermann von Cilli, seinem Sohne Hermann und ihrem Vetter Wilhalm zum Danke, «daz sy mich geledigt haben von Plümlein der jüdinn dacz Cili erchens guts umb hundert und dreyzig phunt guter Wyener phennig, da manig jar scheden und gesuch aufgangen ist und mir iren brief geben haben umb 50 phunt auch Wyener phennig in der mazz, wenn daz ist, daz ich abgee mit dem leben, so mag ich dieselben 50 phunt Wyener phennig wol schaffen und geben nach meiner sei zu goczheuser oder wo ich hin wil und wo ich dieselben hin schaff, da sullen si die egenanten mein herren oder ir erben hin geben nach dez briefs sag, den ich darumb von in hab», alle von seinem seligen Vater und Bruder übernommenen Güter und Rechte, besonders aber folgende Besitzungen, auf: zu Hohenaw daz gesezz sechs besetzte Huben, dienend je 60 Agleier; an Michels gesiez vier öde Huben ; an Minkoschen gesiez zwei öde Huben ; zu Nybecz zwei Huben — eine ist besetzt und dient eine Mark Agleier oder 40 Eimer Wein, die andere ist öde —; an der Jagrowicz bei sand Oswald fünf öde Huben und eine eine Mark Agleier oder 40 Eimer Wein dienende besetzte Hube; zu Törlein eine Hube, dient ganzen Zins; zu Pletriach eine halbe öde Hube; bei dem Gesyez eine Mühle, dient 25 Eimer Wein; in dem Strasnik ein Bergrecht von 77 Eimern Wein, überdies ein Drittel des Weinzehents von der Hälfte dieses Berges, von der andern Hälfte zwei Drittel Weinzehents, während ein Drittel dem Pfaffen geht; zu Landstrost unter der Veste ein Bergrecht von 66 Eimern Wein; daselbst zwei Theile Weinzehents von 18 Weingärten, der dritte Theil geht dem Pfaffen; dabei einen Hof, wo Ulrich aufgesessen ist, «der von mir ze lehen ist»; bei Landstrost bei der Veste vier Äcker, tragend je 40 Agleier; «dacz Obern Veld dint yeder paur gen Hohenaw zwen tag mit seinem viech auf daz pau ze gen und yeder ainen chapaun und ain mez habern». Diese Güter fallen nach dem Tode des Sicherstainers an die Cillier Grafen «und daz gesezz Hohenaw mit seiner zugehörung, daz ich ze lehen han von meinen herrn von Freysingen, han ich in gemacht mit seinen handen und briefen, die ander gueter sind all mein aigen». Als Mitgift gab der Sicherstainer seiner Schwester bei ihrer Heirat mit Wilhalm von Stegwerg 200 Mark Schil. Pf., statt dieser Geldsumme bekam die Schwester von ihrem Bruder dessen Güter zum Pfände, «daz ich in dieselben gueter mitsambt ander meiner hab auch gemacht han». Falls die Schwester ohne Erben stirbt, muss diese Summe an den Bruder fallen, wenn aber der letztere vor der Schwester ohne Erben hingeht, sollen die Cillier Grafen jenen Betrag bekommen. Siegler: der Aussteller, erber Niclein der Hopfenbacher, Hainreich der Myn-dorffer zu den czeiten meiner herren von Cili hofmaister und Hanns der Haller. Fol. 39 bis 40. C 17. 7. 1386 April 2J (am nagsten freytag nach sand Jörgen tag) s. L Ott Sicherstainer verzichtet auf 50 Pfund W. Pf., welche die Grafen Hermann und Wilhelm von Cilli nach seinem Tode aus- zahlen sollten, zu Gunsten des Klosters «unser trauen prun vor Landestrost». Siegler: der Aussteller und Ott vom Turen. Fol. 48 bis 48’. C 18. 8. 14.03 s. d. et L Jorg Schrabas verkauft sein eigen Gut das Dorf Mraschaw in der Pfarre Gurkfeld zwischen der Stadt Landstraß und Nakel dem Hartman die zeit aufrichter des paues der neunstift ze Ple-triach um 350 Pfund guter W. Pf. Das Dorf umfasste neun Huben mit derjenigen, die an der Gurk gelegen ist, darauf Perez gesessen ist, zwei Hofstätte daselbst und die Fischweide «des wassers, das aus der Krakaw rinnet an dem Dorf ze Mraschaw für hincz in die Gurk und über sich als verr dye pymerk ze Mraschaw begreiffent und den hohen aychein forst dabei gelegen », und alles, was zu dem Dorfe gehört, wie von den Sicherstainern an des Ausstellers seligen Vater Und ihn selbst gekommen ist. Siegler: erber Iiennsel Geislacher und Hannsei Trenker. Fol. 30 bis 31. B 22. 9. 1404 Jänner 2 (des phineztags nach dem newen jar) s. I. Greiff der Turner und Gestel der Turner sein bruder verkaufen dem Grafen Hermann von Cilli anstatt «unserr lieben mumen Andlein Nicleins von Czobelsperg saligen tochter» um 467 Pfund guter W. Pf. einen Hof zu Pletriach, umfassend vier Huben, darauf Nikel von Czobelsperg gesessen war; drei Bergrechte in Pletriacher-perg — das eine wurde vom Herrn Rutleben, das andere von den Weychselbergern, das dritte von der Gräfin Katharina von Cilli gekauft — ; « zway tail weinczehent als verr denselben weinczehent der egenant Niclein genomen hat und zwen Weingarten in dem obern perg gelegen, die auch desselben Nicleins gewesen sind, und alles, das der egenant Nikél von Czobelsperg zu Pletriach gehabt hat»; eine Hube zu St. Marein, wo Niclas sitzt; zwei Huben zu Bresawicz, auf der einen sitzt Janes, auf der andern Frieze, zwei Wiesen auch daselbst gelegen gegen sand Bartholome under dem dorf zu Bresawicz; drei Äcker bei St Marein; eine Mühle zu Ober-Oberfeld und «alles das, das zu dem obgenanten hof, hüben, perkrechten, weinczehent mitsambt dem getraydzehend zu Pletriach, des zway tail zu nemen ist, und alles daz, daz zu der obgenanten muel, akkern und wisen gehört». Siegler: unser guter frewnd Jorg der Awrsperger, Niclein der Pleslein und Ulreich der Perger. Fol. 14 bis 15. C 9. 10. 14.04. Juni i (an dan nächsten suntag nach dem heyligen gotsleichnamstag) s. I. Jorgel Ladendorffer und seine Frau Katrei versetzen dem «erbern mann Fridlein dem alten richter zu Landestrost, Ellen seiner wirtin» und allen ihren Erben um 26 gute Gulden oder andere Münze, die im Lande gang und gäbe ist, ihre eigene Mühle, «die gelegen ist am chalten Prunn an der Traten». «Und wann wir sew ermanen mit den sechs und czwaiczig guter guidein oder mit andrer münss als oben verschriben stet, so sullen sy uns unser mul herwider zu losen geben an all irrung und an all widerred all iar ierleichen acht tag vor sand Johans tag oder acht tag darnach, wenn wir zu rechter zeit losung an in vordem mit unserm aigen gelt». Wenn jemand den Käufer von der Mühle wegtreiben wollte, dann wird ihn der Verkäufer nach Landesrecht beschützen; «welchen schaden sew des nemen, den ir ains pey iren trewn ge- sagen möcht an ayd — -----------, den schull wir in gancz und gar ablegen mitsambt dem erkchen in dem nagsten moned, so sy es an uns vordem und vergezz wir uns yndert daran, so sol sew unser genediger herr graf Fridreich zu Ortenburg oder sein geschefft oder wer Landestrost inn hat oder der statrichter ausrichten». Siegler: erber mann Jorg Awrsperg und erber mann Fridel von Tifer die zeit richter zu Landstrost. Fol. 5 i’bis 52. B 21. 11 12 * * 11. 1405 März 24 (des eritags vor unser frawen tag annuncia-cionisi s. I. Merchel der Archer verkauft dem Aufrichter des Klosterbaues Hartmann neun Huben, fünf sind besetzt und vier liegen öde, zu Nakel in der Pfarre Gurkfeld um 150 goldene Dukaten. Siegler: der Aussteller und erber Ulreich der Perger. Fol. 31 bis 32. B 26, aliam literam B 28. 12. 1405 April 22 (am mitichen vor sand Jörgen tag) Cilli. Graf Hermann von Cilli verordnet, dass die Einkünfte, die in seine Kammer aus den Herrschaften Smyelnburg und Seidenhofen fließen, fortan zum Baue des neuen Klosters auf so lange verwendet werden sollen, bis die von ihm eingesetzte Commission den Bau für vollendet erkläre und das Kloster dem Orden könne übergeben werden, dann fallen jene Einkünfte wiederum den Cilliern heim. Doch sollte der vom Orden bestimmte Bauleiter ihnen jähr- liche Rechnung vorlegen. Siegler: der Aussteller, daneben hängte Graf Friedrich von Cilli das von seinem Vater Hermann gegebene Secretsiegel, da er damals «gegrabens insigel » noch nicht führte. Fol. 43' bis 44. E i. 13. 14.06 Februar J (an sand Blasen tag) s. I. Hainreich von Celsnik und seine Frau Diemut verkaufen • unserm lieben vetern Wolflein dem Trachkenberger, Ulreichs des Trachkenberger seligen sun», einen halben Hof zu Erlach «in dem veld bei sand Bartholome» um 40 Pfund guter W. Pf. Den Käufer soll «mein herr von Freyssing oder sein anbalt oder der landsherr in Chrain ausrichten und weren erkens und Schadens vor aller unser hab». Siegler: erber herr herr Stefan der Helfenberger die czeit pharrer zu Mangenspurg und unser lieber freunt Hanns der Windischgreczer. Fol. 54 bis 35. B 8. 14. 1406 März 8 (am montag vor sand Gregorien tag) s. I. Hanns von Kosyakch verkauft dem Grafen Hermann von Cilli um 135 Pfund W. Pf. sechs eigene Huben gehörig zur Pfarre St. Barthelmä. Drei — Lehen der Cillier Grafen — liegen zu Obern-feld, auf der einen ist Mairein Scheta, auf der andern Mertein des Resikch witib, auf der dritten Juri Sterissina gesessen, zwei Huben liegen an der Nibicz bei St. Oswald, auf der einen ist Grysan an der Nibiczen und auf der andern Mathe an der Nibiczen gesessen, eine Hube liegt zu St. Marein, darauf ist Mathe Stercz gesessen. Siegler: der Aussteller und mein vetter herr Albrecht von Kosyack. Fol. 18 bis i8'. C 3. 15 15. /^07 Febrtiar 21 (am montag nach dem suntag alz man singet Reminiscere in der vasten) Wiener Neustadt. Herzog Leopold IV. von Österreich schenkt dem Stifte, «genant zu eren der heiligen ungetailten drivaltikeit carthuser ordens in unserrer herschaft an der Windischen March in Aglayer pistum gelegen», das vom Grafen Hermann von Cilli erbaut wurde, den Grund «darauf dasselb closter stet, aisweit das mit gemawer ist umbvangen». Weiter verbietet der Herzog den Städten Neustadt (Rudolfswert), Mottling und Landstraß sowie dem Kloster die wechselseitige Aufnahme flüchtiger Holden, gewährt dem Stifte allgemeine Maut- und Zollfreiheit für den Klosterbedarf und die Gerichtsbarkeit sowie andere Rechte, wie sie die übrigen Karthäuserklöster besitzen. Siegler: der Aussteller. Fol. 1 bis 1’. A 3. 16. i)Oj Juni j (an des heiligen herrn sand Erasem tag) Auersperg. Dyepolt von Awrsperg und Herbart von Awrsperg sein vetter bekommen vom Grafen Hermann von Cilli ein Bergrecht in dem Waczer Berg, vier Huben in dem Tal und drei Huben zu Pirkch, die jährlich zusamm 193 Eimer Wein Bergrecht tragen; dafür geben die Auersperger dem Cillier zu Eigen des Klosters einen Hof, einen Weingarten und ein Bergrecht zu Pletriach, welche jährlich 186 Eimer Wein Bergrecht bringen. Siegler: Dyepolt von Awrsperg; anstatt Herbarts von Aursperg, der kein Siegel besaß, siegelten edel mein lieber oheim herr Hanns von Stegberg und Thomas von Sicherberg.. Fol. 15 bis 15’. CC 9. 17. 14-Op Juli /7 (an suntag vor sand Margarethen tag) Cilli. Hermann, Graf zu Cilli, begann zu bauen ein «goczhaws cartuser Ordens — — an der Windischen Markch in der pharr zu sand Bartholomee in dem patriartumb gelegen, genant von dem egenant orden zu dem tron der heiligen drivaltikait» und stattete dasselbe mit mehreren Gütern aus. Er schenkte dem Kloster die Herrschaft Sicherstain «mit aller zugehörung, leut, gut, perkchrecht, zehent» u. a. mit demselbem Umfange, wie sie die Cillier Grafen von den Sichersteinern erworben hatten Weiter reicht Graf Hermann den Klosterbrüdern den Zehent zu Liechtenwald und zu Reyhenburg «in dem vicarentumb und anderswo gelegen, wein-czehent und traydzehent und allerlay zehent, phennig, kapaunner, erung und alles, daz zu demselben zehent gehört», weiter gibt er dazu «perkchrecht, zehent, weinczelient, traydzehent»; zwei Mühlen, eine zu Oberfeld, die andere unter Nebogowicz; fünf Huben in dem tal zu Pletriach; eine Hube und drei Äcker zu St. Marein; zwei Huben und zwei Wiesen zu Bresawicz; «den traydzehent in dem tal zu Pletriach gelegen, der Nikieins von Zobelsperg gewesen ist, und alles daz, das derselb Nikel zu Pletriach gehabt hat» ; eine Hube und ein Bergrecht von 120 Eimern Weines, welches die Cillier Grafen mit den Awerspergern ausgewechselt hatten; sechs von Staindorffer gekaufte Huben, drei liegen zu Oberfeld, zwei an der Nibicz und eine zu St. Marein; neun Huben zu Martschaw, zwei Hofstätten und eine Fischweide «an dem hohen vorst» daselbst, «die wir von dem Schrabas kauft haben»; neun Huben und zwei Hofstätten, von Archer gekauft, zu Nak; neun Weingärten «in Pletriacher perg an underschaid gelegen vor dem kloster»; einen Weingarten hinter dem Kloster; neun Huben «under dem Wacz gelegen», vier liegen zu Bresawicz, zwei zu Luschendorf, eine zu Mladie, eine zu Grodin und eine zu Verlug ; zwei Huben, zwei Weingärten und das Bergrecht zu Thomasdorff ; zwei Huben zu Grodin. Siegler: der Aussteller; da des letzteren Söhne Friedrich, Hermann und Ludwig, mit deren Zustimmung die Stiftung geschah, zur Zeit eigene Siegel nicht führten, so baten sie: die edeln unser lieb getrew Sigmunden Newnhawser, unsern ritter Jorgen den Silberberger, Chunraten Verber, unsern hofmaister Popplein von Weiten-stain, Fridreichen Lindekker und Ludweigen den Sachsen an ihrer statt die Siegel an die Urkunde zu hängen. Fol. 7' bis 9. A 12. 18. ipoj September 12 oder ip (am montag dez heyligen chrewcz tag exaltationis'J1 Laibach, Jacob von Stubenberg, haubtman in Krain, beurkundet, dass der Aufrichter des Klosterbaues Hartmann zu ihm gekommen sei und in der Landesschranne zu Laibach eine vom Stifter ausgestellte und vom Erzherzog Ernst bestätigte Schenkungsurkunde vorgewiesen habe. Hierauf ließ der Landeshauptmann auf die Bitte Hartmanns ausrufen, ob jemand auf diese im Stiftsbrief genannten Güter irgendwelche Ansprüche zu erheben hat, und wenn ja, so soll er dies binnen Jahr und Tag thun («ob man pilieichen berüffen liess, ob yemand zu denselben guetern begriffen in dem stiftsbrief icht zu sprechen hiet, der sollt daz suchen inner jars frist; beschech aber dez nicht, so sollt er und sein nachkomen furbaser darumb gerütt sein. Da wart berufft offenleich in der lantschrann nach volg und frag und sollt auch daz noch berüffen lassen zu dem nagsten hoftayding und beschech dan aber, waz recht sey».) Fol. 64’. AA i 2. 19. 14.0) October 12 (an sand Marxen tag) Graz. Herzog Ernst von Österreich bestätigt dem Kloster alle Privilegien betreffend Gericht, Maut, Zoll und andere Rechte, wie sie bereits andere Karthausen in seinen Ländern besitzen, und verbietet den Städten Neustadt (Rudolfswert), Mottling und Landstraß, die Klosterholden aufzunehmen und umgekehrt. Siegler: der Aussteller. Fol. 1’ bis 2’. A 2. 1 Exaltatio crucis fällt 1407 auf einen Mittwoch, das Datum kann daher September 12 oder 19 lauten. 2 0. ipo8 Jänner l6 (am montag vor Antonii} Laibach. Pawl der Glowiczer des eđeln herrn Jacob von Stubenberg verbeser in Krain, hatte eine gleiche wie im Reg. Nr. 18 ver-zeichnete Bekanntmachung auf dem Hoftaiding erfolgen lassen. Fol. 64'. AA i 2. 21. l/jo8 April 1ej (an dem heiligen osterabent) s l. Hanns der Mundorfer verkauft « misers guts- zwei Huben zu Ober-Oberfeld, wo Jury Thomasicz und Maryn aufsitzen, um 60 goldene gute Duca ten dem Aufrichter des Klosterbaues Hartmann. Siegler: der Aussteller und mein lieber frewnt Marcklein der Archer. Fol. 18' bis 19. C 2. 22. 14.08 Juni 18 (am montag nach gotzleichnam tag) Laibach. Pawl Glogowiczer dez edlen herrn Jacobs von Stubenberg verbeser in Krain ließ von dem Rechte die oben erwähnte Bitte Hartmanns verlautbaren. Fol. 64'. AA 12. 23. 1411 Februar 20 (des flachsten Jreytags vor vasnacht) s. I. Nix der Dyan verkauft dem Prior Hartmann und dem Kloster seinen Theil am Bergrechte und Zehent «in dem perg Časten gelegen in der Mettlick», den früher beide gemeinsam besaßen, um 31 Mark Schil. « Auch sullen ich und mein erben sew darauf schermen und vertretten und verantwurtten vor aller ansprach nach landes und perges recht; in der Mettlick.» Siegler: erber mann Seyfrid von Gallenberg dieselben zeit haubtman in der Metlick und Hennslein von Grecz. Fol. 27 bis 27’. B 25. 24. Iej.il Juli 18 (an samcstag vor sand Margrethen tag) s. I. Eli Fridleins des alten richter ze Landstrost seligen wytbe und Fridreich und Gregor ir payder sun verkaufen dem Prior Hartmann und dem Kloster um 40 Pfund guter W. Pf. ihr Gut dritt-halbe Huben, eine zu Praschendorf, wo Nudine aufsitzt, und andert-halbe zu Ossoyna, da Peter und Thome aufsitzen. «Und wir loben in das wir sew darauf schermen, vertretten und verantwurten sullen und wellen vor aller ansprach nach landesrecht an der Windischen March.» Siegler: erber mann Marchlein der Archer und Erhärt der Werder. Fol. 26' bis 27. C 7, alia litera C 8. 25. ip11 September 2p (an sand Michelstag) s. L Jorg der Fley scher purger zu Gurkchfeld und Kuna sein eleichew wirtin verkaufen «unsers aigen guts unsern gemawrten keller und die gemawrten kemnaten auf dem selben keller, der gelegen ist czwischen unserm haws und der Lienhartin keller gegen den fleyschpenkchen über grunt und poden» dem Prior Hartmann und dem Kloster um 8o Mark guter W. Pf. Siegler: erber mann Wilhalm der Sapelsacher und erber Merchlein der Archer. Fol. 32’ bis 33. B 14. 26. 14.13 September I (an sand Gilgen tag) Wien. Jorg bischove ze Passaw, Albrecht bischof ze Regenspurg, Wilhelm Turs brobst dacz sand Stéffan ze Wien und Thomas abbt zu den Schotten ze Wien vidimieren auf Bitten des Priors Lienhart von Gaming die Confirmationsurkunde Rudolfs IV. [1358 December 6 (an sand Niclas tag) .Wien], worin die Stiftungsurkunde seines Vaters Albrecht bestätigt wird [1352 Februar 2 (an der feyer der liechtmezz der volchlarten maget) Wien], Siegler: die Aussteller. Fol. 2’ bis 7'. A 9. 27. 14.13 November II (an sand Merten tag) s. I. Marin und Jane des Martin seligen zu sand Larenczen gebruder vergleichen sich mit Hartmann Schaffer von Pletriach, welcher vom Prior Peter und dem Kloster dazu bestimmt wurde, wegen eines Weingartens1 bei St. Larenczen «in des schilt und des chrueg pergen der unsers vorgenanten gebruder gewesen ist und haben in den aufgeben und in geantwurt mit des schilten perkmaister hant, was daran in seinem perg gelegen ist und haben das getan ze gleicherweis mit des chrueg hant mit aufgab und mit in antwurten. Und wir und unser erben sullen sew darauf schermen und ver-antwurten vor aller ansprach nach landes und perges recht, daruinb habend sew uns geben und ausgericht mit trayd, mit viech und mit phennig zwainczig markch phennig wert und pesser». Siegler: erber mann Ott der Archer die zeit richter ze Landstrost. Fol. 3 2 bis 3 2’. E 5. 28. 1414 Februar 2 (des vreytags an unser frawen tag der liecht-mess) Cilli. Ludweig Sachs gibt die Güter — an der obern Grodein drei Huben, darauf sechs Holden gesessen sind, eine öde Hube daselbst, 1 Randnotiz: iam vendita est. ein Bergrecht, das 90 Eimer bringt und vier Weingärten —, die er vom Grafen Hermann von Cilli satzweise zum Satz Trefen gehabt hatte, diesem auf, damit er sie an Pletriach schenke. Siegler: der Aussteller und erber Fridreich Toplacher die zeit des egenanten meins herren von Cili hofmaister. Fol. 27' bis 28'. B 10. 29. 14.14. April 20 (an freytag nach dem suntag so man singet Quasimodogenit) s. I. Graf Hermann von Cilli und seine Söhne Friedrich, Hermann und Ludwig schenken dem Kloster Slewnicz sammt dem Vogtfuter von Studenicz und Sapelsach; fünf Huben an der Goricz; zwei Huben zu Samelslakch; den Hof unter dem heiligen chreucz bei Montpreys dritthalbe Huben; drei Huben, eine öde und ein Bergrecht zu obern Grodin; dritthalbe Huben zu Strasindorf; sechs Huben zu Slogan; zwei Huben zu Kaczendorf; zwei Huben zu Osrietschak; zwei Huben und ein Bergrecht zu dem Forst; eine Hube zu Kremaul; eine Hube zu dem Tallein bei Radel; zwei Huben zu Nieder-Radel; zwei Huben zu Ober-Radel; zwei Huben zu Nieder-Mantswir; drei Huben zu Ober-Mantswir; acht Huben, ein Bergrecht und eine Mühle zu Prunn; fünf Huben und ein Bergrecht zu Seysenpach; vier Huben und ein Bergrecht zu Raw-nach; zwei Huben zu Borchobel; eine Hube zu Duelach; zwei Huben und zwei Weingärten zu St. Larenczen; eine Hube zu Chersdorf; 1 vier Huben zu Schondof; zwei Huben zu dem Tallein bei Schondorf; «das ober urfar von Gurkfeld bey Reichenburg, wer aber, daz wir daselb urfar von in ledigen und awswexseln wolden, des sullen sy uns stat tun, also das wir in das mit andern aigen gut erstaten, davon sy sovil nucz, als von dem urfar gehaben mugen»; Plintenpach bei Nassenfus, das der Frulinger in lehensweis von uns gehabt hat; zu dem Presser ze Nepleins geschies in der Metlig ein Bergrecht und Weinzehent, das wir von dem Jan gekauft haben; zu Braslasdorf acht Huben, die gelegen sind bey dem Kasten, mit Zehent und Bergrecht. Graf Friedrich von Cilli schenkt weiter dem Kloster den Zehent zu Polan 1 2 3 und die ihm von Hennslein in Wip-pach 3 vermachten Güter mit Weingärten, Äckern und Wiesen. Niemand darf die Klosterleute wegen einer Schuld verhaften und 1 Marginalnote : mansus in Chersdorf commutatus a domino archidiacono in Gurkfeld pro uno manso zu sand Marein. 2 Marginalnote: istam decimano, non possidemus, quia fundator dedit nobis decimam in Dobernikch pro eadem. 3 Marginalnote : ista bona permutamus pro villa Pyerpawm circa Laybacum. bestrafen, man muss sich das Recht suchen vor ihren Anwälten oder Amtleuten. Auch wurde dem Kloster Zoll- und Mauthfreiheit für alle zu dem Klosterbedarf eingeflihrten Waren gewährt. Siegler : Graf Hermann und sein Sohn Friedrich; die beiden andern Söhne führten zur Zeit noch kein eigenes Siegel, daher baten sie den «erwirdigen herren herrn Hermann bischoven ze Freysing unsern lieben bruder und unser getrew Fridreichen Topplacher die zeit unsers lieben herrn und vater hofmaister, Ludweigen Saxen und Poppen von Weytenstain» an ihrer statt die Besiegelung vorzunehmen. Fol. 9 bis 11. A 13. 30. 14.18 April 24 (an sand Jorgen tag) s. I. Herman Kosiakker herrn Albrechtz des Kosiakker saligen sun verkauft sein eigen Gut dem Prior Andreas und dem Kloster um 7 5 Pfund guter W. Pf. vier Huben im Dorfe Wolksendorf in der Pfarre St. Barthelmä, auf der einen ist Jure Panczel, auf der andern Mathe sein Bruder, auf der dritten Oze und auf der vierten Marin Sebolt gesessen; drei Weingärten, gelegen in des Herezogen Berg bei Wolksendorf, ein Weingarten ist frei Eigen und gehört zu den Huben, von den andern zweien gehen jährlich drei Eimer Bergrecht den Erzherzogen von Österreich in die Herrschaft Landstraß1 « und han in auch dieselben Weingarten mit dez perkmaister hant aufgeben nach lantzrecht gewonhait und mein harstet, die gelegen sind zwischen Altendorf und sand Marein». Siegler: der Aussteller und mein lieber vetter Jorg der Kosyakker dy zeit purgraf zum Samabor. Fol. 24’ bis 26. B 1. 3 i. 1420 September 9 (an montag vor exaltationis sancte crucis) s. I. Thoman der Sicherberger schenkt «mein aigen mul gelegen an dem Chaltenprun an der Tratten bey der stat ze Landstrost » dem Kloster. Siegler: der Aussteller. Fol. 26. B 20. 32. 1420 September 2