Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. l». Dienstag dm l 4. Jänner 1873. (w—2) Nl. 5l, Andesgerichtsraths-Stelle. Vei dem k. t. Landesgerichte in Klaqenfurt ist eine Rathsstelle mit den systemmäßigen Bezügen ln Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre geyöng belegten besuche im vorgeschriebenen Wege bis längstens 25. Jänner d. I. diesem Präsidium zukomme« zu lassen. Klagenfurt, am 8. Jänner 1873. B k. LandesgerichtS'Prästdium. . (^) Nr. 1092. Cvncurs-AllSschrcibung. . Vei dem k. k. Landesgerichte in Laibach ist eme Gefangenaussehers-SteUe mit dem IahreS- gehalte von 300 ft. und dem Bezüge der Amts- 3>"?' '""^ bem Genusse einer freien Wohnung lm Nebengebäude des Gefangenhauscs zu besehen. Hie Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehöng belegten Gesuche binnen vier Wochen, gerechnet vom 1«. Jänner, somit bis 1 6. Februar 1 87 3 bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen und darin ihre Eia/ nung zu dem angesuchten Dienstposten, insbesondere die Kenntnis der deutschen und krainischen (slo-venischen) Sprache nebst einiger Fähigkeit zu llci-' neren schriftlichen Aufsähen nachzuweisen. Die noch aktiv dienenden oder bereits aus gedienten Militärbewerber haben überdies den sie! betreffenden Anordnungen des Gesetzes vom 19ten! April 1872, Nr. 60, und der Bollzugsvorschrift vom 12. Juli 1872, Nr. 98 N. G. B., zu entsprechen. Vaibach, am «.Jänner 1U7.'i. K. k. Landesgerichts-Prajldium. ^— '" Nr7 2. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee ist die Grundbuchsführers'Stelle mit dem Gehalte von 800 ft., allfällig 700 ft. in Erledigung gekommen.! Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gefuche, in welchen sie sich auch über die Befähigung zur Grundbuchsführung und über die Kenntnis der beiden Landessprachen auszuweisen haben, im vorgeschriebenen Wege bis 20. Jänner 1873 bei diesem Präsidium einbringen. K. k. Kreisgerichts-Präsi'dium Rudolfswcith, am 2. Jänner 1873. (^^) Nr. 10.871. Kundmachung. in St^ Bei?^ ^ Weiterung des Friedhofbaues und ReparaU " de" N^ ^""^. Verlängerung anschlage von 8l/ ^'" 7',77_7 .Kostewor, gefertigten Amteden '' "' ^' """ b""' 3 l). Jänner l. ^. l0 Uhr vormittags, im Versteigerungsweqe hint angegeben werden. " " ^ Untcrnehmunglustige werden hievon mit dem Beugen verständigt, daß nur mündliche Anbote oel der Verstelgerung entgegengenommen werden und die Baubedingnisse zu jedermanns Einsickt ^er aufliegen. ' ^ K. k. Bezirköhauptuiannschast Laibach, am Banner 197g. ^6—3) Nr. 10591. j Edict. Viachbenannte unbekannt wo befindliche Ge werbsparteien werden aufgefordert, ihre Erwerbs« steuer-Rückstände, als Antonio Batistuto in Narcin, vom Grcislcrgewcrbe, Art. ^>ir. 61, der Gemeinde Narein pro 1872 mit 4 ft. 62 kr. und Maria , Nabernik, Gastwirthin in der Barake bei Dornecke Art. Nr. 27 der Steuergemeinde Sareije, pro !872 mit » ft. 45 kr. zuverlässig . binnen 14 Tagen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes beim betreffenden Steueramte so gewiß zu berichtigen, als im widrigen Falle die Löschung des Gewerbes von amtswcgcn erfolgen wird. K. k. Bezirkshauptmannschaft AdelSverg, am 31. Dezember 1872. (8—3) Nr. 302. Concurs. Die Lehrers., Mcßners- und Organisten Stelle in Asp mit einer jährlichen Remuneration von 210 ft. ist zu besehen. Gesuche sind bis 20. d. M. hleramts einzudringen. K. t. Bezirksschulrat!) Viadmannsoorf, am 7. Jänner 1873. (1—3) Nr. 12994. Kundmachung. Die IahrcSintercsscn der Hclcna ^alenlmi fchen Waiscnstistung im Betrage von "4 ft. lom für das Jahr 1872 zur Bcrtheilung. Auf diese Stiftung haben elternlose, in der Pfarre Maria Verkündigung zu Laibach geborene Kinder bis zum erreichten 15. Lebensjahre Anspruch. Bewerber haben ihre gehörig ducumcuticrten Gesuche bis 20. Jänner 1 U 7 3 Hieramts zu überreichen. Stadtmagistrat Laibach, am 28. Dez. 1872. M—2) Nr. 12.063. Kundmachung. Vom Magistrate der Stadt Laibach wird be kannt gemacht, daß der erste diesjährige Jahrmarkt am Montag den 27. Jänner 1873 beginnt. Auf diesen Markt wird das Rindvieh wohl zugelassen, doch muß selbes unt dem gesetzlich vor^ geschriebenen Gesundheitszeugnisse st^ichpassc) vcr sehen sein, weil ohne diesen Gesundheitspaß der Zutrieb des Rindviehes nicht gestattet wird. Die Bichpässe, die eine Giltigkcit von hoch stens sieben Tagen, vom Tage der Ausfertigung an gerechnet, haben und die vorläufig für dcn laidachcr aber auch alle andern Märkte unbedingt erforderlich sind, können jederzeit beim Magistrate behoben werden. Stadtmagistrat Laibach, am 4. Iäimel !«/.>. 5'ls B!>l'""M'is»s, , Deschmann. (13—1) Nr. 13. Kundmachung. Von der k. k. Steuer Localcomunjpon Valdach wegen Ueberreichunq der Einkommensteuer Bekennt nisse für das Jahr 1873. Auf Grund des im Aeichsgesehblatte vom 25. Dezember 1872 unter Nr. 169 veröffentlich tcn Gesetzes a<1 21. Dezember 1872, mit welchem das Ministerium zur Fortcrhcbung der Steuer und Abgaben nach Maßgabe der gegenwärtig gütigen Bestiulmungsgesehe für die Zeit vom 1. Jännei bis Ende März 1873 ermächtiget wurde, wird Nachstehendes kundgemacht: Zur Ueverreichung der Bekennwisse über das Einkommen von Handels^ und Gewerbs«, dann sonstigen steuerpflichtigen Unternehmungen, von Pachtungen und Renten und endlich der Anzeigen über stehende Iahresbezüge behufs der Einkommensteuerbemessung pro 1873 wird mit Bezug auf dcn hohen Finanzministerial-Erlaß vom 8ten Oktober 1864, Z. 43.507—213, die Frist bis Ende Jänner 1873 festgesetzt, und wurden die p. t. Einkommcnstcuerpftichtigen der Stadt Laibach mit Hinweijung auf den tz 32 des Einkommensteuergesetzes eingeladen, ihre Fassionen und rücksichtlich Anzeigen innerhalb der obbezeichnetcn Frist bei bei dieser k. k. Steuer Localcommission zuverlässig zu überreichen. Die gedruckten Blankette zu den Fassionen und Anzeigen werden hieramts unentgeltlich verabfolgt. Bezüglich der Verfassung wird mit Hinweisung auf den H 33 des Einkommensteuer-Gesetzes bemerkt: 1. Bei den Bekennwissen übn das Einkommen der ersten Klasse von Handels-, Fabriksund Gewerbe Unternehmungen und von Pachtungen sind zur Ermittlung deS durchschnittlichen Ein< lommcns die Einnahmen der Jahre 1870, 1871 und 1872 unter Beobachtung der U 10 und 11 des Einkommensteuer Gcjches zugrunde zu legen. 2. Jene, welche ihre Gcwcrbc verpachtet haben, haben in ihren Bekenntnissen die Pächter namhaft zu machen und anzugeben, in welchem Stadttheile und im welchem hause der Gewerbs-bctricb stattfindet, dann welchen Betrag sie für die Ucbcrlassung der Gewerbs Eonccssion erhalten. — Die Gewcrbspächter aber haben abgesonderte Einkommensteuer Bekenntnisse vorzulegen. 3. Die stehenden, d. h. vorhinein festgesetzten Bezüge im IahrcSbctraqe von» mehr als 630 ft. sind von den Privatkasscn oder Verpflichteten, von welchen dieselben an den Bezugsberechtigten auszw zahlen sind, anzuzeigen. Diese Anzeigen haben nebst den Bargehaltcn der Bediensteten auch dic denfelben allenfalls zukommenden Naturalbezüge zu enthalten. Andere Arten des nicht in stehenden Iahrcsge-dühren vorhinein bestimmten Einkommens der U. Klasse sind von den StcuerpsUchügen aus gleiche Art, wie für die I. Klasse vorqezeichnet. einzube-kennen. ^ 4. Die Bekenntnisse uoci Zmjcn und Renten der lil. Klasse sind nach dem Stande deS Vermögens vom 31. Dezember 1872 zu verfassen. Es sind zu faticrcn: die Interessen und Ren» ten von allen Kapitalien, bezüglich welcher dem Schuldner das Rccht zum Abzüge dcr Einkommen, steuer gesetzlich nicht zusteht; beispielsweise die In-itcresscn von Partial Hypothekar-Anweisungen, die Zinsen von Dienst, Hcirats und sonstigen wie immer gearteten Barcautionen der Civil und Militär Personen, die Zinsen von Privat-Obligatio» ncn, Leibrenten, die Zinsen von aus steuerfreien Häusern versicherten Kapitalien, dann die Zinsen von Pfandbriefen ober Schuldverschreibungen del k. k. priv. allg. österr. Boden Ercditanstalt ic. «. Von der Faticrung ausgenommen sind: die Zinsen von Staats , öffentlichen Fonds- und stan< difchcn Obligationen, bei welchen ohnehin gleich unmittcldar der Einlommcnsteuerabzug bei der betreffenden Kasse gemacht wird. 5. Die Prüfung und Richtigstcllunq der Be-l kcnntnisse und Anzeigen, bann die Stcucrbcmessung ^wird nach den bestehenden Borschristen erfolgen. Ueber allfällige Recurse wird die hochlöbliche l. l. Fmanz-Dircction entscheiden. ! Laibach, am 8. Jänner 1873. ! jll. k. Steuer-focallsmmijslon. ?s werden. > Die Lieferungsgegenstände sind: s 1 Grupp«: 3n