Vereinigte Laibach er Zeitung. Gedruckt mit Edlen von Klemmayer'schen Schriften. Frey tag den 12. Januar 1816. I n n l a n d. Wien. ^)n den Spitalern der barmherzigen Bruder der österr. Monarchie sind, vom 1 Nooem. 181^ bis letzten Oct. i8i5, zusammen 112^1 Kranke ohne Religions - Unterschied ausgenommen und verpflegt Darunter befanden sich ii37Akatl)o!isch^und 29 Israeliten. Gc-siorben sind von jener Gesammtzaht «o?/.; folglich 10,167 beym Leben erhalten worden. (G. Z.) Ausland. Frankreich. Man woNte zu Paris wissen, Herr von lavalette sey als fremder Offizier verkleidet den Nachsuchungen der Polizey entgangen, und auf diese Art entkommen Der Kerkermeister und dcr Gefengenwar-ter, wclche bisher in der Concicrgeric eingesperrt waren, sind nach dcr Prcfcttur dcr Polizey gebracht und ebenfalls verhört worden. Die Töchter des Herrn v. Lavalctteuud deren Kammermädchen , wurden in ein Frau-euklosier cingcspcrrf. Der General Prokurator, Hr. Bcllard 5 begab sich am 22. in das «c^anquiß de,- ^rau von Lavalctte, um.mit derselben ebenfalls ein verhör abzuhalten. (W. Z.) Großbritannien. t"' Ein Französischer Steuereinnehmer' hat '», sich kürzlich nach England acsiüchtct, nachdem ' er vorher zu Paris mit konial. Geldern für ic>,noo Pf. Stcrl. ante Wechsel auf London cingekaust battc. Zu London setzte er sie in bar Gcld um, und sckiffte sich ohne Zeitverlust zu Falmonrs) nach Nord-Amerika ein. Einige Tage nach seiner AbsahrtkamcnAgen-ten dcr Französischen Regierung an, die ihm nachsetzten. (W. Z.) Die Armen-Taren in England betragen über 3 Millionen Pf. Sterl., (nbcr Zo.MM. Thaler) und dcnlwck herrscht Bcttelcy. 3or Kurzem versammelten sick in London Tavcrn an loao Herren und Damen, und subskribirtcn ansehnliche Summen, um einen Plan zur Stcurun, der Immoralitatauszuführen. Besonders ist es auf Rettung verführter Mädchen abgesebcn. (W. Z.) Die Englischen Blätter liefern immer neue Details von Bonaparte's Fabrt und Ankunft auf St. Helena. Es war am 22. Sept., als dcr Northumherland die !:inie passn tc. Die Personen wclche die Linie zum ersiel-mah-lepassiren, müssen bekanntlich der Scbiffs< m a nschaft, von einem Matrosen in der Gestatt des Mceresgottcs Neptun rcpräsentirt, einen Tribut erlegen, oder werden tücktig mit Waffer besoffen. Bonaporte wallte das ersure, Md schenkte dcn alten Neptun 100 N^poleonsd'or. Die Personen se'mes Gefolges, sogar die Kinder, go ben jede einen doppelten Napolconsd'or. N<.napcnte soll feinen einzigen Brief durch den Redpole nach Europa geschickt, und schlechterdings nicht haben zugeben wollen, daß die Personen seines Gefolges mit dieser Gelegenheit schrieben. Ein Schreiben aus St. Helena (vom 22. Oct.) enthalt folgendes: „Am (Sonntage den i5.traf der NorthumderlandmitdcmEr< kaiser und seinem Gefolge hier ein. Am folgenden Tage ließ nuch scm Cdirurgus, welcher ein Engländer tst, rufen und führte mich an Bord. Ich wurde bey Herren nnd Madam Bertrand eingeführt; nach Verlauf et-niger Minuien benachrichtigte man uns, daß Bonaparce auf dem Verdeck sey. Ich näherte mich ihm, und zog meinen Hut ad; er that ein Gleiches, und fragte mich: ob ein guter Uhrmacher auf der Insel wäre? ichbe-' )ahcte es, und empfahl ihm Herrn Sodo-^»nans. Er bath lmch seine 2 Uhren repari-- reu zu lassen. Die eine war eine große gol-. dene, die andere eine silberne Rcpctlruyr mit einem Glockenspiel. Bonaparte war mit der Aufmerksamkeit, die mail für ihn wahrnd der Ueberfabrthegie sehr zusneden. (G. Z.) Die Zwistigkeiten zwischen der Chinesischen Regierung und der Englischen Faktorey zu Canton sind nun völlig ausgeglichen. Nn!cr den Geschenken , welche Lord Amhcrst als Englischer Gesandter dem Kaiser von China umbringen wird , bemerkt man nachstehende Artikel: 1) Einen 16 Fuß langen und 9 Fuß breiten Spiegel in einem geschmackvollen Rakm 2) Einen Hohlspiegel, welcher 3 Schuh im Durchichnitt hat, ebenfalls in ci-, ncm Rahm, nebst mehreren andern Spiegeln von kleincrem Matze. 3) Einen grossen Lu-sier und 2 Dessert-Service von geschliffenen Glas. 4) Ein Dessert-Service und 3 Vasen von Porzellan. 5) Zwey geschmackvolle Tragsessel. V) Mehrere Stücke von dem al-lerfeinsten Tuch und Sawmt. 7) Allerley Essenzen und wohlriechende Wasser, feine Ll-qucurs nnd eingemachte Früchte, nebst dcm Portrait dcs Königs und der Königinn. 8) Eine Sammlung von gemahlten und unge-mablten Kupferstichen, einen Kasten mit Pelz-werk einige Büchsen Taback, Patentschlösser und Fernrohre. (W. Z.) Die diesen, nack St. Helena bestimmten Kisten enthalten keine Geschenke, wie man anfangs glaubte ftn- Bonaparte, sondern Eft feckten für die dahin bestimmten Kommissarien. (W. Z.) m. Konbenzion, welche in GemäWit des Artikels IX des Haupt - Traktats , in Hingeht auf oie der Französifthen Regierung zur Last fallenocn Neklamazionen abgeschlossen wurds. (Beschluß.) XIX. Der Traktat vom 3o. May 181^ hatte bey Festsetzung der Termine, binnen welchen die Zahlungen geleistet werden sollten, darin die Klassen von Schuldforderuns gen bezeichnet. Um sich dieser Disposizion zu nahern, ist durch gegenwärtige Konven-z,on festgesetzt worden, daß man ebenfalls drcyerley Klassen von Rückzahlungen, wie folgt, annehmen wolle. 1) Die gerichtlichen Dcposita und Geld-Konsignazioncn , welche in die Amortisazions-Kassc gcstossen sind, sollen binnen sechs Monathen von Auswechslung derNatisikazionen gegenwärtiger Konvention an abrechnet, an Gelde ersianct wcrdcn , falls dte Eingabe der erforderlichen Belege in den ersten drey Mo-natbcn der Liquidazion Statt gefunden hat. Die Gegenstände, wooon die Velcgc später eingereicht worden sind, sollen in den drey n56)stsolgcndcn ?)?onatbcn liquidirt werden. 2) Die Schulden, welche von Kauzions-Leistungen oder Fonds herrühren, die von den Gemeinden und össentlicben Anstalten in die Verwaltungs-Kasse, in die Amortisa-zions-Kasse, oder in irgend eine andere Kasse der Französischen Regierung niedergelegt worden sind, so^cn in Inskripzioncn auf das grosse Buch der Staatsschuld', al M>i> nn^ tcr der Vediingung jedoch vergütet werden, daß im Falle der Kurs am Tage der Berichtigung unter ?5 stehen sollte, die Französische Regierung die Differenz zwischen dem Kurs des Tages und ?5 zu ersetzen bat. 3) Die übrigen Schulden, welche in den beyden vorhergehenden Paragraphen nicht begriffen sind, sollen gleichfalls tn Infkripzio-nen lll i>äN vergütet werden, mit dcm Un- terschkde jedoch, daß tbn«n die Franzö^stbe Regierung nur cincn Kurs von 6c> verbürgt, und sich nur verpflichtet, die Differenz zwischen dem Kurs des Tages und jenem zu 60 zu ersetzen. XX. Es sol! spätestens am künftigen 1. Jan., als Garantie- Fonds, auf das große Buch der Französischen Staatsschuld ein Ka-Pttal von drey Millionen fünfmahl hundert tausend Franken Rente, mit Genuß vom 22. März 1816, auf den Nahmen von zwey, von vier oder von 6 Kommissarien, zur Hälfte Unterthanen der verbündeten Machte, und zur Hälfte Unterthanen Sr. Allerchristlich-sicn Majestät eingeschrieben werben; von diesen Kommissaricn sollen einer, zwey, oder drey von der Französischen Negierung, und einer, zwey oder drey von den verbündeten Mächten gewählt und ernannt werden. Diese Kommissare erheben besagte Renten von Halbjahr zu Halbjahr. Sie behalten sie in Handen, ohne sie verhandeln zu können. Sie legen den Betrag davon in den öffentlichen Fonds an, und empfangen dafür die zum Vortheile der Gläubiger aufgehäuften und zusammengesetzten Zinsen. Falls die drey Millionen fünfmahl mindert tausend Franken Rente nicht zureichend wären, sollen obbesagtcn Kommissaricn Inskriptionen für stärkere Summen, und bis zum Belauf derjenigen, welche erforderlich sind, um die in gegenwärtiger Konvcnzion ' angezeigten Schulden zu tilgen, eingehändigt werden. Diese anderweitigen Inftriptioncn sollen, "^"der Fall eintritt, mit Genuß von dem-Iclben Zenpunkte, welcher sür die oben sti-puln-ten ^drcy Millionen fünsmabl hundert ^ . ^/"uken Ncnte festgesetzt ist, verabfolgt, und denselben Kommissären, und nach dcnsclbcn Grnndsätzen administrirt wcrdcn, so selche zusal- dlren ubrtg bleiben, vcrhältnißmäßiq mit den ncmlichen aufgehäuften und zusammcn-gctttztm ZinM gcnlgt werden sollen, als ob oer Garanue-Fonds gleich vom Anfang an znremx'nd gewesen u)n^ dcr u'.cht verwendeten Renten, wenn el.n solcher Statt findet, nebst den verhält-MMassig aufgehäuften und zusammengesetz- ten Zinsen, der Disposition der Französischen Regierung übcrqcben 'verd> ll. XX!. So wie die im Artt^l XV-s gegenwärtiger Kouvcnzion vorgeschriebenen Li". quidazions - Bordereaur den Kommissären, welche, welche die Renten in Handen ha« bcn, vrrgelegt seyn werden, sollen die Koni-nnj,äre selbe vidimiren, auf daß sie unverzüglich in das grosse Buch der Staatsschuld von der Depots-Summe ab, nnd den: li--. quidircnden Kommissare der rcklamircndcn Regierung zu Guten geschrieben werden können. XXI!. Die gegenwärtigen Souveräns der Länder, welche nicht mehr zu Frankreich gehören, erneuern die im Artikel XXl des Traktats vom 3u. May 1814 eingegangene Verpflichtung , der Französischen Regierung , vom 22. Dezember i8l3 an gerechnet, diejenigen Schulden dieser Lander gutzuschreiben , welche in Fnskripzionen auf das qrosse Buch der Staatsschuld verwandelt worden sind. Die Nachweisungen aller dieser Schulden sollen von den durch den Artikel V gegenwärtiger Konvenzion aufgestellten Kommissären entworfen und angefertigt werden, wohl verstanden, daß die Franzosische Regierung die Renten dieser Inskripzionen fortzubczahlcn hat. XXM. Dieselben Reg-icrungen crneucrn die Verpflichtung der Französischen, den in den abgetretenen Ländern angestellten Unterthanen die Summen, welche sie als Kauzionen, Dcposita, oder Geld-Konsignazioncn aus ihren respektive» Kassen zu^ fordern haken, zu vergüten. Diese Vergütungen sol^ lcn auf die nemliche Weise aeschcben, wie in dem Artikel XlX gegenwärtiger Konvenzion in Hinsicht der Unterthanen dieser Länder, welche Gelder derselben Art in Französischen Kassen niedergelegt haben, verabredet worden ist. XXlV. Der Französ. Regierung wird des Recht vorbehalten, von den Kauzionen, zu deren Vergütung sie sich durch dcn Ani-kcl XXIs. des Traktats, vom Za. May )8i/, und durch den Artikel X geZcnwarügcr konvenzion verpflichtet bat, die Rückstände denjenigen Rcchnungspfiichtigcn abzuziehen, welche durch cin vor dem 3o. May erlassenes «rthcil des Reckmungs- Gerichtshofes, der Vorenthaltung össcntllchcrGelder schuldig erklärt worden seyn sollten. Dieser Abzug geschieht ohne dem fernern Verfahren Eintrag zu tbnn, welches im ZaUe der Unzulänglich? feit bey Kanzioncn, gegen die Vorenthaltenden auf den gewöhnlichen Rechtswegen und vor den Gerichten des Landes, wo diese Rcck-uungspsiichngcn ansässig sind, eingeleitet werden kann. XXV. In den durch den Frieden vom 30. May v8i^ und durch gegenwärtigem Traktat abgeratenen Landern , können diejenigen, wcl-che ausser den Einnehmern der direkten Sten-ern, vcrkäns-iche Papiere zn Gunsten des lo-niglichcn Schatzes oder der Amortisazions-^asse unterschrieben, und dieselben zurNerfall-zei<- nickt eingelöst baden, vo« den qewöbn-lichen Gerichten des Landes, worin sie ansässig sind, auf Zablung belangt werden; sie müßten den gezwungen worden seyn, vor dem 3o May '^i/, s oder m den durch gegenwärtigen Traktat abgetretenen Landern vor dem 20. November !,8i5, in die Hände der Beamten d^r neuen, Besitzer des Landes die Zahlung zu leisten XXV s. Alles was in gegenwärtiger Kon-vcnzion in Hinsicht der Frist, binnen welcher die Gläubiger Frankreichs ihre Forderungen znr Liquidazion vorzulegen baben ^ dem Zeitpunkte, wann die Liquidazions -Bordereaur anznfcrtigen sind,, der den verschiedenen Klassen der Schuldfordcrungen zugesprochenen Zinsen,, und der Art, wie sie befahlt werden sollen , verabredet worden ist, gilt ebenfalls für die Schuldfordcrungen, welche die Franzofen gegen Regierungen der von Frankneich getrennten Lander zu machen haben. So geschehen zu Paris den 2a. Nov. i8i5. (Folgen die Unterschriften,) 3 u sa tz - A r ti k e f. Nachdem das Haus der Gra/en von Bent-heim und Stcinfurt gegen die Französische Negieruttg eine Ne?lamaz'lon anf verschiedene Rechts -Ansprüche gegründet hat, ncmlich : Kraft einer Konvenzion vom 22. May 180^ die Summe von - - - 800,200 Fr. Zinsen zu 5 Prozent von dieser Summe - - - - 5 - 480,000 — Für Rückerstattung der Grundsteuer ------ 78,200 — Reinigung der Mel - - 30,000 — Für verschiedene Veräußerungen und Entschädigungen - 63^,000 —> Für Einkünfte der Grafschaft Ventl^einl seit der von Seite der Französischen Negierung erfolgten Besitznahme - 2,226,000 — Summe ^,2^ 7,200 Fr., so ist man in Form eines Vergleichs übereingekommen, daß die Französische Regie-rung dlescm Hause für alle und jede Forderungen, von welcher Art sie seyn mögen? bezahlen solle: 1) Die Summe von 800,000 Fr. baren Gelde, vom 1. Januar 1816 an, monathweise in 12 Theilen zahlbar. 2) Die Summe von 510,000 Franken in, Inskripzionen aufdas grosse Buch der Staatsschuld , c'l i),^li, wobey sie den Kurs von 75 verbürgt, oder die Differenz zwischen dem jedesmaligen Kurs des Tages zu ?5 vergütet. Diese Iuskrivzioncn sollen von jci;t bis zum i. Januar und mit Genuß vom 22. Mar^ 1816 eingehändigt werden. Mittelst der Vezahlnng dieser Summe von is3in,sX)0 Franken leistet das Haus der Grafen Vcnthciul und noch irgend etwas auf was immer für einen Rcchtstitel, oder ans was immer für einem Grunde von der Französischen Regierung zu fordern und zu begehren, indem gedachte Ver? zichsscisiung als Vergleich anzusehen ist. So geschehen zn Paris den 20. Noverm, bcr i8i5. (Folgen die Unterschriften.) Fleischkreuher - Gefall zu verpachten. (') Von der k. k. prov. Banko-Gefallen^Administrazion in Laibach wird annüt bekannt gemacht, daß den 2^. d. M. Vormittags um 9 Uhr, bey dem k. k. Kreisamie in Adelsberg die Pachtung des Fleisckkrentzcr - GcfäUs der