zur Laibacher Zeitung. ^Z 29. Dinstag vcn 3. Märf 18^2. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 300. (2) Nr. 299. L i c l t a t i o n s - 35 e r l a u t b a r u n g. In Gemäßheit dcs hohen Rescripts der hochlöblichcn k. k. Hofkammer im Münz- und Bergwesen vom 3.Hornung, 18'z2, Zahl 1663 werden die, für das gefertigte k. k. Bergamt zu. Idria in Kram nöthigen Getreidlieferungelr im Wege der öffentlichen Versteigerung verhandelt,, und hiezu nachstehende Bedingnisse, sowohl für die Limitation selbst, als auch für den, darauf folgeuücir Li'eferungsuertrag- hiermit festgesetzt., -, 1. Hat der Mmdcstfordcrnde den ganzen jährlichen Getreids-Bedarf deö gefertigten Amtes, von ungefähr 6500 Metzen Weizen, 7500 Metzen Korn und 2200 Metzen Kukurutz zu liefern, wobei in Bezug auf den Kukurutz bestimmt ist, daß, wenn derselbe zur Zeit der Bestellung im Preise höher als das Korn steht, auf Verlangen des Amtes statt desftlden um die gleiche Quantität mehr Korn geliefert wer« den muffe, so wie es auch dcm Bergamte frei gestellt bleibt, für jenen Fall, als der Preis des Kukurutzcs zur Zeit der Bestellung niederer als jener des Korns seyn sollte, vom Kukurutz mehr und dagegen vom Korn um gleiche Quantität weniger zn bestellen. Außerdem soll auch das, k,. k. Bergamt, berechtigt, seyn, von dcm, oben beilausig angegebenen jährlichen Getreide-bedarfe den. vierten Theil mehr oder weniger zu bestellen und liefern zu lassen, wonach der Con-trahent verbunden ist, jährlich 4875 bis 8l25 Metzcn Weizen, 5625 bis 9375 Metzen Korn und 1650 bis 2750 Metzen Kukuruz, zu liefen,, je nachdem das k. k. Bergamt diese mindesten oder höchsten, odcr was immer für dazwischenliegende andere Quantitäten, in der §. 2 folgenden, Ordnung und mit der vorgehend bedungenem Wahl zwischen Korn und Kukurutz bestellen wird. -» 2., Die Bestellung des Getreides wird> voir Seite des k, k. Bergamtcs Idria quartalweise in vorhinein geschehen, und dcr Contrahent ist verpflichtet, die erste Hälfte dcö bestellten Quantums einen Monat nach erhaltener Bestellung, die andere Hälfte aber in dem zunächst darauf folgenden Monat, d. i. im zweiten Monat, vom Tage der Bestellung an gerechnet, abzuliefern. — 3. Das zu liefernde Getreide muß durchaus rein, trocken, und unverdorben ftyn,. und der Metzen Weizen darf nicht unter 84, und der Mctzen Korn nicht unter 73 Pfund wiegen. Jede, diesen Qualitäts-Anforderungen nicht entsprechende Lieferung wird zurückgestoßen, und der Contrahent ist verbunden, für jede zurückgestoßene Parthie anderes, gehörig quali« ficirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contractmäßigcn Preis, und zwar längstens mit der nächsten Lieferung abzustatten und alle dadurch entstehenden Auslagen zu tragen,, ohne auf irgend eine andere- Vergütung von Seite dcs hohen Acrars, als lediglich auf die Bezahlung des contrartmäßigen Preises Anspruch zu haben. — 4. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu- Idricr,. im Magazine dortselbst, in den zimentirten, Gefäßen abgemessen und übernommen und jeder dem Getreide zugehender Schade, bis dasselbe nicht im Getrel'demagazine zu Idria angelangt und übernommen ist, trifft einzig und allein den Contrahenten. — 5< Der Lieferungsprns für die drei Gctreidegattungen, als Weizen, Korn nnd Kukurutz, wird lrunca Qbcrlaibach, d. i. bis dorthin gestellt,, verstanden, behandelt und somit licitirt, und zwar in der Art, daß jederzeit der Laibacher Wochcnmarkts-Durchschnittspreis des letzten Solar-Monates,, so wie ihn die maglstratischen Certificate nachweisen, zum An-haltHpuncte genommen, und der nach der Lici-tation ausgefallene Abschlag berechnet wird. Wenn z. B. im Monate Jänner 1500 Metzcu Wciz?n> bestellt worden, sind, und wenn in diesem Monate zu Laibach vier Wochenmärkte wären, auf deren erstem der Wcizenpreis mit 3 si. 4 kr., am zweiten mit 3 fl. 2 kr.,, am dritten mit 2 st 59 kr. und am vierte» mit 3 st. 1 kr. stand,, und magistratisch nachgewiesen ist; so ergibt sich für diesen Monat eln Durchschnitts-, preis von, 3 si. 1 '/, kr. pr. Metzen.. Wenn uum 174 ^ ?,' ^/ bei der abgehaltenen Licitation der Mindestfor-dcrnde sich z. B. erklärt hätte, daß er jeden Mctzen Getreide um 4 kr. wohlfeiler nach Ober« laibach stellen wolle, so würde derselbe für das bestellte Quantum von 1500 Metzen Weizen 2 fl. 57 '/2 kr. pr. Metzen fi-Änc« Obirlaibach g,-stellt erhalten. — Ruf gleiche Art wird auch die Berechnung für die andern Getreioegattun« gen gemacht. — HierauS folgt, daß sich die Licitationslustigen zu erklären haben, um wel. chen Betrag wohlfeiler pr. Metzen sie daK Ge« trcide fp n«o Dberlaibach stellen wollen, alH «;mcu bis in das Magazin zu Oberlaibach (oder wenn die Licitation für die unmittelbare Abstellung auf daS Werk zu Idria ausfallen sollte), zu Idria, zu stellen hat, wird demselben um den bei 0er Acitation erstandenen Mnoerbetrag als je« ner Laibacher WochenmarktstDurchschnittspreis, welcher sich aus den, im Solar-Monate, wo die Bestellung geschieht, an den Laibacher ein« z^lnen, Wochenmarktstagen bestehendin und durch magistratische Certificate nachgewiesinen Preisen, mit Berücksichtigung der zum Verkaufe gekommenen Getreide-Quantitäten pr. Metzen berech« »et. — Bolltc im BesteUungS-Solarmonat« für die eine oder die andere Gattung vom Getreide kein Preis in den Laibacher Wochenmarkts-Preig, listen notirt erscheinen, so wird die Zahlung für diese Getreidegattung nach jenem Durchschnitts-preise mit Abzug des bedungenen Nachlasses pr. Metzen des gelieferten Getreides geleistet wer< den, welcher sich aus den im nächst vorhergegangenen Solarmonate notirten und nachgewiesenen Laibacher Wochenmarktöpreift, mit Rück» ficht auf die in diesem vorhergegangenen Solarmonate zum Verkaufe gekommenen Getreide-Quantitäten, entmittelt. — 7. Den Contra-henten wird frei gestellt, die Getreidegattungen entweder nach Oderlaibach oder direct nach Idria zu stellen, und je nachdem sich derftlbe für di< eine oder die andere Lieferungsart entschließt, wird demselben bei Ver Lieferung nach Dberlaibach, das daselbst befindliche, dem k. k. Bergamte Idria gehörige Magazin zuv Be, nützung zwar gestattet, die Preisendes Gctrei. des jedoch bloß bis Dberlaibach gestellt, bestimmt, das k. s. Bergamt Idria aber das Getreide erst dann, und eben so wie bei einer di< retten Lieferung nach Idria, wenn sell)^ in das bergämtliche Magazin zu Idria eipHeliefcn, gehörig qualisicirt befnnben und abgemessen M, übernimmt, folglich da5 Getreide auch auf dem Wsge von Oberlaibach nach Idria in der Obsorge des Contrahenten, für dessen eigene Rech-nuug bleibt, so wird ihm freigestellt, ob er das Getreide durch eigene, von ihm selbst aufgenommene Fuhrleute von Oberlaibach bis Idria liefern laffen, oder die Lieferung des Getreides auf dieser Wegstrecke den, bei dem k. k. Berg-antte zu Idria bestellten Frachtern überlassen wolle. Im erstern Falle wird jedoch dem Getreide-Litferungs-(5ontrahenten für den Transport von Oberlaidach bis in das Magazin in Idria kein höherer Frachtlohn vergütet werden, als wie er »on Seite dieses k. k. Bergamtes den bestellten Frachtern bezahlt wird, und zwar dermal mit 55 kr. pr. Sack oder zwei Mctzen Getreide, nach Ablauf oe5 bestehenden ContracteS aber in jenem Frachtpreise, welcher von Oberlaibach nach Idria weiterhin contractmäßig festgesetzt werden wird. — 8. Außer den Zahlungspreisen für das Getreide und außer der Vergütung des Frachtlohns von Oberlaibach nach Idria, im Falle als äontrahent die Lieferung nur bis Oberlaibach erstehen, und dem ungeachtet auf eigene Kosten oder durch die Wcrksfrächter bis Iona besorgen würde, wird demsclben keine anderweitige, wie immer geartete Vergütung geleistet; derselbe hat demnach alle gegenwärtig bestehenden und etwa während der Contract-zeit noch entstehenden Wauthen, Zolle und wie immer Namen habenden Camcralgedühren, Spesen u. dgl. aus Eigenem zu bestreiten, ohne hiefür eine Vergütung ansprechen zu können. Hieraus folgt, daß der Contrahent selbst und auf eigene Kosten für die zur Lieferung nöthigen Getreidesäcke, sowohl in Bezug auf Beischaffung als Unterhaltung zu sorgen hat, und daß es ihm ohne Anspruch auf eme besondere Vergütung obliegt, die Säcke nach erfolgter Uebernahme des Getreides zu Idria auf eigene Kosten wieder zurück führen zu laffen. — 3. Das in einem Monate qualitatmäßig in das Magazin zu Idria eingelieferte und übernommene Getreide wird zu Anfang des darauf folgenden Monates bezahlt, und wenn der Contrahent die ganze bestellte Quantität vor dem bestimmten Lieferungstermine abliefert, so erfolgt demungeachset die Zahlung für die eme Halste zu Anfang des zweiten, und für die andere Hälfte zu Anfang des dritten Quartal-Monates. — Mbrigens wird nach Verlangen des Contrahcnten die Zahlung entweder unmittelbar bei dem k> k. Vergamte zu Idria oder 475 bci der k. k. Berggerichts-Substitution und respective Frohncasse zu Laibach geleistet werden. — 10. Uebernimmt der Contrahent nur die Obliegenheit, das Getreide bis Oberlaibach zu liefern so wird demselben, wie bereits §. 7 erwähnt wurde, das dem k. k. Bergamte Idria gehörige Getreidemagazin zu Oberlaibach theilweise und nur zur Einlagerung des, für das k. k. Bergamt Idria zu liefernden Getreides in der Art überlassen, daß ihm zu der das eingelagerte Getreide enthaltenden Magazins-Abthei-lung der Schlüssel übergeben wird, wobei jedoch noch zur ausdrücklichen Bedingung gemacht wird, daß das Getreide in so lange das Eigenthum des Contrahenten bleibt, bis dasselbe in das k. k. Getrcidemagazin nach Idria, abgeführt und von demselben übernommen ist, daher der Kontrahent jeden Schaden, den das Getreide durch Elementar- oder andere Zufälle bis dahin erleidet, ganz allein zu tragen hat. — Im Falle sich der Contrahent zur unmittelbaren Lieferung des Getreides nach Idria verbindlich macht, ist er nach § 6 verbunden, das Getreide um die siipulirten Preise unmittelbar ll-noc» bis Ioria zu stellen, und kann keinen Anspruch auf die Benützung des dlM k. k. Bergamte gehörigen Magazins zu Oberlaibach machen. — 11. Sollte der Contrahent die Contracts-Vcrbindlichkeiten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, das Getreide auf anderem Wege ein-zukaufen, und der Contrahent verpflichtet, den Mehrbetrag zu ersetzen, um welchen das Aerar lheucrcr gekauft habe, oder um welchen demselben daö Getreide höher zu stehen kömmt, als nach den Bestimmungen des Vertrages ausfällt; wobei es auch der Willkühr des Acrars anheim gestellt bleibt, den Vertrag auf des Contrahenten Gefahr und Kosten aufzuheben und neuerlich aufzubieten. Ucbrigens soll cs dem k. k. Bergamte Idna r..d überhaupt dcn übcr die Erfüllung des Vcrlragcs beauftragten Behörden frei stehen, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenenCrfüllung des Contractrs führen, wogegen aber auch dem Contrahentcn der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Contratte machen zu können glaubt, offen stehen soll. — 12. Zur Si-chcrstellung für dic genaue Zuhaltung dersämmt« lichen Vertragsbedmgniffe hat der Contrahcnt mit seinem gcsammten Vermögen zu haften, und binnen 4 Wochen nach erfolgter Ausfertigung des Contracts noch besonders cine Caution von Zweitausend Gulden in C. M. entweder in Barem gsgcn verzinsliche Anlegung bei dem Staats- schulden-Tilgungsfonde, oder mittelst Bürg. schafts-Instrumenten mit Pragmalical-Sicher-hcit, oder mit, auf den Zweck ihrer Widmung zu vinclllirenden Staatsobligation.cn nach dem Wiener Börsen-Course des TageS der Einlage über Abzug von 10 L hierorts zu erlegen. — 13. Der Contract wird auf die Dauer von zwei Jahren, nämlich vom 1. Mai 1842 bis Ende April 1^44 mit dem Beisatze abgeschlossen, daß, wenn drei Monate vor dem Ausgange des zweiten ContractSjahres von keiner Seite eine Aufkündigung erfolgt, der Contract mit Vorbehalt der obigen Aufkündigungszeit, welche beiden contrahirenden Theilen freisteht, auf unbestimmte Dauer fortzubestehen habe. — 14. Von dem Vertrage werden zwri gleichlautende Exemplare errichtet, wobei der Contrahent den classcn» mäßigen Stämpel für das dem Bergamte Idria zukommende Exemplar aus Eigenem zu bestreiten hat. — 15. Mit Bezug auf die bisher angegebenen Puncte des abzuschließenden Contracts wird am 5 April 1842 Früh um 9 Uhr in dem Sitzungszimmer des k. k. Bl>rgamres zu Idria eine Licitation abgehalten, bci welcher jcdcr Lie-ftrungslustige ein Vadium von 500 st. C. M. zu erlegen hat, welches dem Erstchcr in so lange zurückbehalten wird, bis derselbe die oben. bezeichnete Caution erlegt hat, den übrigen Li-citanten aber sogleich nach der Limitation wieder zurück gestellt werden wird. — 16, Die Lici-tation wird in der Art abgehalten, daß jeder Lieferungslustige bis 5. April 1852 Früh um 9 Uhr ein wohlgesiegeltes schliftlichcs Offert bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzureichen hat, in welchem sich derselbe erklärt, unter den oben, bezeichneten Bedingungen und untcr welchem Nachlaß (im Verhältnisse der Laibacher Durchschnittspreise) er das Getreide bis Oberlaibach oder direct bis Idria liefern wolle. Die bis zur bezeichneten Stunde eingelaufenen Offerte werden sodann von der Licitations-Commission eröffnet, in dem Protocolle verzeichnet, und unter einzelner Vorruflmg derOffcrcnten mit der Licitation fortgefahren werden. — 17. Jedem Offerte muß das Vadium von 500 st. bar beigeschlossen scyn, oder gleichzeitig mit Ueberrei-chung des Offertes der Commission bar übergeben werden. — 18. Diejenigen Liefcrungslu-stigen, welche nicht selbst bci der Licitation erscheinen wollen, können ihre Offerte auch schon früher schriftlich einsenden, wobei sie sich der Addrcssc: „An das k. k. Bcrgamt zu Idria" zu bedienen haben; jedoch muß auf der Adresse besonders bemerkt werden: „Offert zur Getreide- 176 licferung," und diesem Offerte muß das Vadium pr. 5(X) fl. entweder bar beigeschlossen seyn^ yder die Quittung irgend einer molitanistischcn (^^!sa ^^.^'fcklossen enthalten, bei welcher das Vadium für Rechnung des k. k. Bergamtes Idria erlegt wurde, widrigenfalls bei der Lici-tation keine Rücksicht darauf genommen wird. — 19. Ueber den Licitationsact wird sich von Seite deS k. k. Bergamtes Idria die Ratification von Sci>te emcr hohen Hofkammcr im Münz- und Bergwe'en vorbehalten; bis zur Einlangung dieser Ratification oder. deren Verweigerung ist aber das Licitadionsprotocoll oder respective da,5 schriftliche Offert für. den Mmdestfordernden rechtlich bindend. Nach geschlossener Llcitations - Verhandlung werden keine nachtraglichen An.bote angenommen. —» Kaiscrl, Königl. Bergamt Idria am 25.. Februar l842. V^erm»Anc tz^erlHUtbarunglN. Z. öä. G Nr. 376. E b l c t. Von dc.w vereint.cn k t. Bezirksgerichte. Mi, Hclsiellen zu Arainburg wird hiemit bekannt ge< m^cht: Oü s<^cn über das Gesuch t»s Urban s«f-«cr von Ddclflicktln5, in die executive Fcilbic«. lung kticn n>ird. D«e L'!c>tanonzbeein6"isse dal Schähungspfo« tocoN u,!d ccr Grundbuchotrtract tonnen bei die. scm Gcrichle eingesehen welden. K. K. Bczirlsgciicht zu K^ainbulg am ,7. Februar »ö4>. ____ 3 »I^. (2^ Nr. '^3. Edict. Von dem!Bc^irkz^elicklc Reifn'; wild hiemit allgemein kund gcmacN: Es fcy i',hcl Ansuchen tlö Msling,ain, geborgen Haus scs samint Kcl!el- u"d Wi^bs^ofiögebäudcn,, d^nn de^l ln tie. Pfändung geneinmenen Mobilai,.-- VermogenK, »regen fänüdi^ln ^o^ ft c. 5, c. g«. »riNigtt, und biezu 2 Tell'nne, nämlich: der er. lie auf den Zo.VUlz, dcr zwtiic auf den 29. April' r<'l0 ee,r, tlilte, auf den 5i> M^i l, I.,. jcdeKniaz. VarmittagK um 9 Uh, im Orte Wiliingrain mit dem Beisatze bestimmt worden, daß Falls die Realität um ten Schätzungswertb pr. i,^2 fl. 2« kr., und das Mobilare um oder über den SchäyungspreiZ pr. 22 fl, 5a tr. nicht an Mann gebrachl rrerden sollte, bei der dritten die Rcali. lat und daS Mobilare auch unter dem Schähungs« rverthe dahin gegeben werden würde. Der Grund« buchöextract, daü Schähungsprotocoll und die Li-citalionöbcdingnisse künnen täglich in dieser Ge« richtökanzlei cingesebcn werden. BezirtKü"ich:Reifuiz den,. Februar »642. 3- 292. (3> ^^" Nr. H^. Edict. Von dem vereinten Nejilksgerichte zu Mün-kendvlf rvird bekannt gemacht: Is sey in der Gxe-cutianösache deü Hrn. Mathias Gospodaritsch, k. t. Strahencommissärö in Villach, unter der Verlre-tu„g tes Hl». Ur. Maximilian Wuizbach, wider Martin Iegl^itsch aus Lachovitsch, wegen, aus dem g,.ll chtUcden Pergl.iche clllu^ 26. April. »64,, Nr. hude nur bei. der dritl Uhr BolMlttagö in loco Sreilfch mil dem Veisahe angeordnet worden, daß diese Realität bei der dritten Tagfahrt auch unter ihrem Schahungslver-the pr. 110 ft. hintangegeben wird. Der Grundduchsexlract^ daö Schäyungspro. tocoN und die Feilbietungsbedinglnsse können in den gewöhnlichen Amtsstunden, m der Gerichts, kanzle, eingesehen werden. Februar »8.52. 177 Aemtliche Verlautbarungen- Z. 31^. (1) Nr. 158^/V. W20./127. Kundmachung wegen micthweiser Beistellung der Betterfor-dernisse für die, in der Provinz Nicderösterreich aufgestellte Gränz- und Gefällenwachc. — Für die Beistellung der Vetterfordernlsse für die in Niederösterreich aufgestellte Gränz- und Ge-fällemvache, so wie für deren Erhaltung, Ausbesserung, Reinigung und Besorgung der Strohfüllungen, auf die Dauer von neun Jahren, a)gcn Entrichtung eines Miethzin-ses, wiro l^ennt eine öffentliche Versteigerung im Weae ftlriftlicher Offerte unter nachfolgenden B^immungcn ausgeschrieben. — 1. Für die an dcr ungarischen Gränze aufgestellte Gränzwach« sind ungefähr 769 vollständige Betren, für die lm innern des Landes ausgestellte Gränzuno Gcfällenivache ungefähr 1l56 vollständige Betten erforderlich. — 2. Es sind Offerte auf jede dieser Mengen abgesondert, und auf die für die ganze P'.ooinz entfallende Bettenanzahl zulässig, auch kann auf die in einem einzelnen Camcraldezilke aufzustellende Bcttenanzahl geboten werden. - Jedenfalls steht der Cameral-Gefällen-Berwalttmg frei, nach Maßgabe oeö Bedarfes ron dem Ersteher eine um den dritten Theil größere oder kleinere als die erstandene Menge von Betten zu fordern. — 3. Den Anboten, welche auf die Beistcllung eiserner Bettstätten lauten, wird bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — 4. Dem Ersteher der BcNen-LK'fenlng für die vierte, fünfte und siebente Gesällemvach-Settion liegt die Uebernahme der vorhandenen ärarischen Bettsorten zu dem ausgemitteltcn billigen Schützungs-werthc ob. — 5. Es werden auch Offerte für die miethweise Beistellung dcr eisernen Bettstätten allein, und wieder abgesonderte Offerte für die Beistellung und Besorgung der iidrigen Erfordernisse angenommen. - ^ Bei Offerten, welche auf dieselben Gegenstände und auf dieselbe Anzahl von Gegenständen lauten wird dcr Meistbietende als Ersteher angesehen werden. — Bci Offerten, die nicht auf dieselbe Zahl und Gattung von Gegenständen gerichtet sind, steht der Behörde ohne Rücksicht auf die Preisforderungen die Wahl frei. — 7. Ueber die Größe der Bettstätten, über die Zahl, Gattung und Beschaffenheit der übrigen Gegenstände, über die Zeitpuncte dcr Reinigung, Erneuerung und Strohfüllung,, über die gegenwärtigen Aufstellungsorte,, dann über die Anzahl und Schätzungtzwetthe der zu übernehmen- den Aerarial-Gegenstände können die näheren Vertrags-Bedingungcn in dem h. 0. Oecono-mate, im großen Hauptmauthgebäude im ersten Stocke, eingesehen werden, und es muß in dem Offerte sich allen diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich unterzogen werden. — 8. Der Ausrusspreis wird für ein vollständiges Bett, d. i. die Bettstätte sammt allem vertragsmäßigen Zugehö'r mit einem Miethzinse von täglich Einem Kreuzer C. M., für die Beistellung einer eisernen Bettstätte mit täglich ein Zehntel-Kreuzer, und für die Beistellnng und Besorgung aller übrigen Erfordernisse mit täglich neun Zehntel-Kreuzer (5. M. festgesetzt. — 9. Das Offert muß den geforderten Preis deutlich in Buchstaben und Ziffern ausgedrückt enthalten und muß mit einem Vadium von 45 kr. (5. M. für jedes einzelne Bett, auf welches daß Offert lautet, und in so fern nur auf die eisernen Bettstätten allein angeboten wird, von 15 kr. für jede angebotene eiserne Bettstätte, oder mit der Bestätigung einer Gefällen-Casse über den vollzogenen Erlag des Vadlums in Barem oder in Conventions-Münze verzinslichen Staatsschuldverschreibungcn, nach dem Börsen-Course des Tages, oder in verlosbaren Staatsschuldvcrschreibuna.cn vom Jahre 1834 oder 1K39 nach lhrem Ncnnwcrthe belegt seyn. — Die Offerte müssen endlich versiegelt und mit der Aufschrift: «Offert wegen mieth-weiser Bcistellung von Betten für die k. k. Gränz- und G efälle nwache", längstens bis 1. April 1342, 12 Uhr Mittagg bei dem h. 0. Einreichungs-Protocolle (großes Hauptmauthgebäude am alten Fleischmarkte im zweiten Stock) überreicht werden. — 10. Die Erfüllungs-Caution für die Erstehcr ist mit 1 si. 30 kr. für jedes beizustellende vollständige Bett, mit 36 kr. C. M. für jede zu liefernde eiserne Bettstätte, und mit einem Gulden für jedes mit allen Erfordernissen, mit Ausschluß der Bettstätte, zu versehende Bett festgesetzt. —11. Nachträgliche Anbote oder solche Offerte, welche abweichende Bedingungen festsetzen, nicht in der vorgeschriebenen Form verfaßt odcr nicht mit dem gehörigen Vadium belegt sind, werden nicht berücksichtiget. — Von der k. k. n. öst. vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung. Wien am 3. Fein-uar 1842. Z. 220. (1) Nr. 520. Edict. Von bem gefertigten k k. BezirkS-Commissariate wildhiemit bekannt gemacht: Es scy die, von decwohl-loblichen e. k. Cam,ral Gefallen Verwaltung zu Tratz (Z. Intell,-Blatt Nr. 29. d. 8< März 1842.) 173 mil Erlaß vom «. Iann«r l3«, Zahl "/«» angeord.-net«, von der löblichen k. e. Cameral-BezilkS.Verlval. tung ^aidach mic Note vom 5. v. M., Zahl 2?i/VIII angesuchte, gemäß löbl. k. k. Kreisamts- Verordnung rom i9. Februar 13^2 . Nr. i,6l. diesem Commissa. riate zur Vornahme angewiesenen Veräußerung des größern Aerarial. Mauthhauses zu Pra'wald z^d Consc. Nr. 61 samml An, und Zugehö'r. auf den 11. April 18^2 Vormittags 9 Uhr in ^« der Realttat festgesetzt Das in der Mitte des Ortes Praivald zuk lZonsc. Nr 61 in der Hauplfronl at^ der Triester Coinmlr« zialstrape, an dem Punkte, wo slck die aus Italien füh' rcnde Straße ausz'vei^et, gelegene, ganz gemauerte, mit Schiefertafeln gedeckte, em Stockwerk hohe Mault). haus-Geoäude, hat folgende Bestandtheile: ' 2) Im Erdgeschosse b.finden sich zwei heitzdare Zim» mcr und cin Cabinet, 1 Laube, 1 Küche, «in« Speisekammer und ein Abort. b)Im ersten Stockwerk« befinden sich: ! VorziM' mer. 2 Zimmer uno 1 Cabinets dann I Küche. 1 Speisekammer und 1 Abort; uiUlr dem Dache sind 2 hölzerne Kämmerchen. c) Bei dicscm Gebäude besinoec sich ein Hofraum und ein G.'rten, im nicht verbürgten z,a'ch«nma,ß von 2U ll Klafter, d.mn 1 Holzlcge und «in mit Ziegeln eingedeckter Stall. 6) Zu d-esem Hause gehören noch folgende Feuetlösch' Neouisicen, als: '^ Wassereimer von geflochtenem Stroh und ausgepicht. 2 Wasserbollungen aus Eichenholz mit eisernen Reifen, 2 eisern« Fcucr^ h^ken. 2 große Feuerleitern mit Elfen beschlagen. Dieses größere, der Herrschaft ^rawald untlllhä« «iae Mnulhhaus'G°däude zu Präwaid sammt Iln. und Zugehör »vird , mit Ausschluß dcS Allfs.her . Haus-lbens und tcs da;u ausgem-ttelten, mit Zustimmung dcr Gcundhcrrfchafl Präwald bereits incorporirlen kl.t» mn Gartcn-Antdeils, welcher in die Ecke, wo sich dle So^er. und die Triestcr - Straße vereinigen. flößt, noch buchhalterischer Nectisicirung um den Schätzungsweclh rr 8l0 fl. ausgerufen werden. Jeder an der Versteigerung Anlhiil nehmen wol: lent« bat das ^5^ V.,dium pr. 8> fi.. eniweder im baren G^lde. oderzm öffentlichen, auf Conv. Münze und den Uebelbrinaer lautende, oder in andern an-nchmbarcn l,nb hasiungsfrcien Slaatspapieren nach ihrem cursmö'si'gen Werthe der Versteigerungs < Com« Mission zu erlegen. m.mcr. Dieses wird den Koo fi. 6 kr. geschätzten Fährnisse, als: 2 Pferde sammt Pferdegeschirr, 2 Kühe,» zrveispcinniger lieschlage. n«r Wagen, » Tisch, 2 Bänke, 1 Wanduhr, 4 Waudbilter, 2 Bottungen, » Holz-und Handhacke, 2 Mistgabeln, 2 Hauen, 2 Sensen, l Holzsage, 2 Kleidertruhen und , Speisekastens, wegen auö der Cession clcia. 2. Juni »835 schuldigen 222 st. 24 kr. M. M., sammt Zinsen und Kosten, auf den 14. Apsil, »2. Mai und iä.Iunij l I jedesmal Vormittags von 3 bis ,2 Uhr in loco Nadgonh mit dem Beisätze reassumirt, daß die Hübe und Fährnisse del der ersten und zweiten FeUbictungötagsatzung nur um oder über den Schähungswerth, bei dcr dlitten aber auch unter demselben hintangegeben werden. Ucdngens wird bemerkt, daß jeder, der für obige Hübe mitliciliren will, der LicitationK.Com. mission den »o. Thcil des Schähungswerthes als Baüium zu erleben haden wird. 179 Der Grundbuchsexttact und die LicitationK. d.'tin^mssc können täglich hieramts eingesehen ^ibach am »7. Z. 2a2. (1) ^ . . Minuend 0 « L l c l t a t l 0 n. Von der s,cfc>t!gle»l Vogtobrigseit Herrschaft Kreuz wird bckannl gemacht: Ei> sey mit hoher Gn ,6. oo^^m, Nr. 2^55, die Urdertra^u"!) ^^ Steingcwölheö un5 Hcrsicttlmg cineS leicble,, Holzgewolbcg, nebst Irbauung ei,iiö gcrrölbton Chores und andern Ne. pcira'.ioilc" an tcv Fllialkirche ju Podgier bei Stem ; ferne,s ^c Erbauung eines neucn Mehncrhauses daselbst, zur Ausfubrunq bewilliget werden, und weroc d.iher am >U. März d. I. von 9 bis 5 2 Uhr Vormittags in ter Amtskanjlci dlcser Vogt» Herrschaft die eiebfäNige Minuendo. Vicitation ab» gchallen"werden. Zu diesen Baulichkeite» sind an der Kirche tie Maurerarbeiten auf .... zoo ss. 2b kr. tie Maurer. Materialien auf . y6 ., 4, „ „ Steinm tzardeiteu auf . . Za , — „ „ Zimmcrmanni. Albliten auf 26,, 84,, ^ ^ tclto 3)?aterialiett «uf 7? „ ? ^ « Sckmit'arbeit auf . . . »ß „ 4«, „ ., Spengler und Kupfclschmil« aldcil auf ....... 6» » 3o ,, Zusammen auf ^30 ,, 41 „ und an dem Mcßnerihaufe: eic Maurciarbtken auf . . 77 st. 4« fs. n Maurer^ Malerialieu auf . 7t> , 2? » ^ ZiinmermoNnsAl^eil'u auf uo „ H6 „ », deito Mat»s>ali«n auf 4, „ 55 „ „ Tischlcr^r^ilcn auf ... 3» » ha « „ Schlosscrclrdeilc» auf . . 5? I ,0 ,, ., Gl«scrarl,'e,ltl, auf . . . ,3 26 .. Ansiseichcrarbelten ^ " Zusammen auf 537 st. 25 lr. Für beide Bcnuen daher die Kosten auf 166 ss. 4 kr. richlig gcssellt lvordcn. ^ ' Zu dieser Limitation werden demnach dis u»,. ternchmungölustigen mit oem Beisätze eingeladen daß jeder Licitänt ein »«L Badium deö Ausrufs prciscs der Licitationü > Commission zu erlegen l a^ bcn wird, die Baudivisc und dic Licitationsbedina, lnfse aber bei dieser Vorherrschaft täglich in den Oerrödulichen Amlöstunden eingesehen werden könncn. ^___Vogtherrschaft Kreuz am 26. Februar ,842. 3 222. (,) NrT^L». G d i c t. Von dem k. f. Bezirksgerichte Umgebung 3ai. hachö wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Thcucischuh und dessen gleichfalls undekann, ten Erden hiermit erinnert: M habe Franz Kramer von Podreber wider dieselben die Klage auf Elsitzung des Elgenthrunrechtcö dcr, zu Podreber resect. Scbelimle gelegenen, der Grafschaft Auer. sperg 5ub Hl;ct. Nr. ,97 ot Uld. Folio 453^z.j46c> dienslbaren Hanuners^mioe sammt Häusel änge« bracht, und es scy bicrüber die Tagsatzu»g auf den 7. Juni l. I Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumt worden. Da nun diesem Gelichteter Aufenthalt de»Be« llagtln unbekannt ist. und da sie sich vielleicht au« ßer bc,, österreichischen Erblanoen befinden, so hat man auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Dr. Kautschitsch alK (Zurator «ll actum zu ihrer Ver» lheidigunä aufgestellt, und demselben die gegen sie gerichtete Klage zugcstcllt. Dessen worden eie Beklagten mit Vem Beisa» ye erinnert, das) sie biü zur anberaumten Tagsa» Yung cntireeer selbst zu erscheinen, oder ihre Behelf dem aufgestellten Curator oder einem aNfällig selbst zu wählenten Sachwalter sogewiß mitzuthei. len haden, widrigenü sie sich die gesetzlichen Folgen stlbst zuzuschreibc!, haben. Laibach am 2o. Jänner lü42. s. 22l. (l) ^^ ^ "" Edict. Da bei der mit Edict vom 2?.Iarmer l842 2cl Nr. ?33, auf den 26. Februar l. I. bestimmten Tagfahrt zur Feilbietung der, dem Johann Rom von Kummers» dorf gehörigen, auf 640 st. geschätzten Weingarten sammt Keller in Straßenberge, ptc>. der Franziska Schurtel schuldigen S20 ss. c. «. c , kein kauflustiger erschienen ist , so hat es bei der auf den 29. März l. I. bestimmten zweiten Tagfahrt zu verbleiben, was hie? Mit kund gemacht wird. Bezirksgericht Pölland am l. März 1842. Z. 2,2. (>) ^ — ^ ^^ G d i c t. Alle Jene, die auf den Verlaß des am 2?. November 164» mit Hinterlassung eines schriflli« Testamentes zu Natl^l verstorbenen HalbhüblerK Mathias Sgonz, aus rvas innner für einem Rechts« gründe einen Anspruch steNen zu können vermeinen, haben sich bei der auf den 17. März ,642, Vormittag 9 Uhv Hieramts angeordneten Liquida» tionötagsatzung einjusindcn, wierigeng sie sich die Folgen des §. 6>4, allg. b. G. B. selbst zuzurechnen haben würden. Bezirksgericht Schneeberg den 23. Ftbrua? 1642.___________________________ 2^^^"^ ,i,c .. "^'^'» Von dem Bezirksgerichte Seisenberg wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Og sey über Ansuchen des Herrn Franz Erschck, von Seifen« berg, als Johann Krakerschen Vcrlaßcurators, in die executive Versteigerung der, dem Mathias Mcdih van Langenthon gehörigen, ebendaselbst gelegenen, der Herrschaft Gottschee »"b Nectf. Nr. l)6l dienstbares auf 92c) st. gerichtlich ge« schälten ^ B. Hudrcalitä't nebst Wohn. und Wirthschaftsgebäuden ?,il) ciunzcr-lptionz-Nr. 22, pcto. schuldigen 2o3 ft. ' kr. c. 5. c. gewllU. get, und zu deren Vornahme der erste Termin auf den 29. Jänner, der zweite auf den 26. Fe« 180 bruar und der dritte auf den 3i. März >6/<2, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in loco der Rca» lität mit dem Veisahe abgeordnet worden, caß der VerlaufSgegenstaüd nur bei der dritten F?,I. ° bietungslagscihung «»ler dem Schätzungswerte wird bintangegebc» werten. Das SchähungsprotocoN und die Licitationi« bedingnisse so rvie der Gruncbuchse/tract lönnen zu den gewöhnlichen Amlsstunden be« diesem Ge» richte eingcsihen rvcrden. Bezirksgericht Seisenberg am 3a. Novembe, ,L4l. Anmerkung. Weder bei der ersten noch zwei' ten Fcilbielungsiagsahung hat sich ein Kauf. lustiger gemeldet. 2. 3i2. (z) Nr. I027. 6 d i c t. Von dem Bezirksgerichte Schneeberg wild hiermit bekannt gemacht: Sö seyen zur Vornahm me dcr über Ansuchen des Herrn Wolfgang Grafen v. Lichlenberg, durch Herrn Dr. Orobalh, gegen Barlhl. Noßan von Ncudorf, pw. schuldl< gen 2L9 fi. 20 kr. a. 8. c., vom hohen k k Statt, und Landrechte in Krain zu Laibach, mit Besche,id vom 2 Nr. l6 liegen» den kaufrechllichen Kaische, 3Feilbietung3termine, auf den 26. Februar, 29. März uno ?9. April ,8^2, jedesmal zu den gewöhnlichen v«»5nitlä' Kigen Amtsstunden in der hiesigen AmtKta„zl.»l mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realität nur bei dcr dritten Feilbictung unl,r dem Schahungswerthe hmtangegeden werten würde. Das Scha'hungsprotocoN. die Licitationsb«. tingnisse und der Grundbuctsextract tonnen täg-lich zu den gewöhnlichen Amlsstundcn in dieser Amtökanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Schneeberg ten 24. December 184«. Nr. 267. Anmerkung. Nachdem obige Realität be, der ersten Feilbietung nicht an Mann gebracht rvuröe, so wird nunmehr zur zweilen Feil. dielung am 29. März l. I. geschritten wer« ten. Bezirksgericht Schn,cberg den 2L.Fe« bruar »842. Z. 297. (.) I. Nr. 9H. Edict. Pon dem Bezirksgtlichle Flödnig rvird be< tannt gemacht: Ei 5. und 29.März, dann «2. April l. I. mit dem Veisahe anberaumt warden, eaß diese Pfandstücke nu« bz 1^2. 3- 3'7- (') 3^r. 9^. G d i c t. Von dem Bezirksgerichte Ha^sbera wird dcr Mlsabeth Turschiy. Elisabeth ur.5 M.iria Kraniq durch gegenwärtiges (Zrict dckanslt gemacht: lZZ bc>be wider sie Atidreaö Kranig . - dcs Georg Obresa v^n Bigaun. b ge auf Verjährt- und Grloscdenelslärung dcr. auf dcr, dem Georq Odresa gebörigl-n, 5'em Gute Thullilak znl) Urb Nr, 5ttc) dicnstbare,, H^Iddu-' be i>, Viqaun baslenkcn Satzc, als : n) bc^Schul0' Memes clllo. lg Ium ,^9^, vr. 34 st,, und des >peirach«;oertrages sl<,s>. 2s). O^t^ber i^oO, ^s. 2ao ft L. W. , asigebracht nn? lim richtcrliche ^itte gebeten, worüber ci»e Tasssa^im^ <,uf den '^ z ^'lrüh um '" Uhr al!^cord„ct N'!)sds!i ist. ^>ag Gericht, dem der Auf<„lballZort der Be. klagten M'belanm ist. und da sie viclic.cht aus c l' Z^^ntcn abwesend scyn körten, hat auf 'hre Gcfabr und Kosten d„. He,rn Mall). Karren ,n Planina zu ihrem (Zura^r aufgestellt, mit welchem tie angebrachte Rechtssache ausge» führt und entschieden werden wird. Dieselben werden tahcr eavon durch dieses Sdict zu dem Snde erinnert, daß sie alienfaNS zu rechter ^eit selbst zu erscheinen, ode, dem btstimmlen Ver« ter ihre Rechtsdchelfe zu übergeben, ol^er ober auch sich selbst einen andern Sachwalter zu be« stellen u,,d diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle ordnungsmäßige Wege einzuschreiten wissen möge», die sie zu ihrer Ver« theidlgung nothwendig sinten würden, widriaeng sie sich t.e aus threr Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst be.zumesscn haben würden. »eztr^gerlcht Haasberg am 23. Febr, .642. 3' 3'5. (l) Nr. 556. <3 d i c t. Bon dem Bezirksgerichte Reifniz wird hiemit bekannt gemacht: OK sey auf Ansuchen der Leon» hard Stamft'fchen Verlahcuratorcn von Rcisnlz, mit Zustimmung der inlabulirten Gläubiaer, in den freiwilligen licitationsweisen Verkauf deS auf dem Platze deS Marktes Reifniz «uk Con«. 55 liegenden, der Herrschaft Rcifmz dienstbaren, ganz neu erst aufgemauerte", mit Ziegeln cmgedcckten, aus emcm Stockwerke bestehenden, mil einem gutenHanrlungsgewölbe versehenenHauseS, sammt dazu gehöriger halben Hübe, um den Ausrufs, preis pr. 45aa fi. gewilliget, und zur Vornahme der Versteigerung dcr Tag auf den 7. April 0 I Vormittag um io Uhr im Orte Reifniz bestimmt worden. Die diehfälligen Bedingnisse und die detail« lirte Schätzung oblger Realitäten können täglich in dieser Amlökanzlei oder bei den Verlaßcurato. »en. eingesehen weiden. Bezirtsgericht Reifniz am 28. Februar ,6^2.