40 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitnng Nr. 8. Dienstag den 9. Jänner 1866. Erkenntnisse. Das f. k, Landes- als Prepunch! in Venedig hat! mit dem Erkenntnissen vom 20. Dezember 1865. Z. , 14834 mid 19867, wegen des Verbrechens der Stö» rung der öffentlichen Nuhc nach § 65 «. St. G, üdcr die Drnckschrlftcn: 1. „Comple.sso (li litografie miniate e non rni-niale rappresentanti in varie grandezze, Viltorio Eina-nuele, Garibaldi, ei disensori d'llali-.i nnnche le batta-glio di SolfV-rino, Magenta e Montebello ü la carta Gcogralica del Kegno d'llalia comprcndenle come parle dello slvsso il Veneto l'lslria, Trieste, il Tirolo e la Dalmazia." 2. Nr. XIV e XV del' opera : „Memoria storiehe della cilta di Vicenza dalla sua origine lino al pre.sente per Francesco Dr. Formenlon. Vicenza, lipografia di Ciuscppe Slaider, 18G5," Dng IQtxbot Der Söcitevüer* rrcmllig ausgesprochen. Das l. k. Landes- als Preßgcricht in Padua liat mit dem Erkenntnisse uom 14. Dezember d. I., Z. W51, über die mlilhmaLItch in Mailand gedruckte Broschüre „l'loll!«» i»l»!«l':»I4!) Studclttcttftiftultg-Verlcihunss. Mit Beginn des Schuljahres l8^V^. kommt die vom Josef Skerl errichtete Studentenstiftung im dermaligen Ertrage von 88 si. 7U kr. ö. W. zur Wiederbcsetzung. Zum Genusse dieser Stiftung, welche auf die Gymnasial - und die theologischen Studien beschränkt ist, sind Studirende alls den dem Stifter verwandten Familien berufen. Das Präsentationörecht hiezu steht dem bischöflichen Ordinariate in Tuest gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Tomaj zu. Dic Bewerber um dicse Stiftung haben ihre mit den erforderlichen Dokumenten, als mit dem Tauf', Dürstigkeits- und Impfscheine, dann Stu-oienzeugnissen von den letzten zwel Schulsemestern und dem legalen Stammbaume belegten Gesuche im Wege ihrer Studien-Direktion bis 2 5. Jänner l8lj«> bei dieser k, k Landesbchörde einzubringen. 1'aibach, am 27. 5 ezember !8 , l8 » Kärnten......... l! lii » Böhmen, und zwar: :») im Egerer, ^eitmeriher, Prager, ! Iungbunzlauer, Saazer und Pilsner ' Kreise mit....... l 3^ l)) im Königgratzcr, Gitschiner, Taborer, (5l)rndimer, P'seker, Budlveiser und (^zaslauer Kreise ..... l l8 in Mähren und Schlesien .... ^ ! ^ „ Tirol und Vorarlberg..... I > 5 4 „ Preßburger Bezirke..... l 8 » Oedenburgcr »...... l 8 » Großwardeiner»...... l — » kroat. Montandistrikte und Zcngger Mllitär-Kommunitäts'Bezirke . I 42 >> Liccaner und Octol'aner Regiments- Bezirke........ lM » Oguliner Regiments - Bezirke . . l ! 4<> „ Korn, SttO „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: l. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. I 2. Das Getreide wird von dem k k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den zimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. D?r Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide d<'r gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidersprech-lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächtcr von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Vcrgamts-kasse zu Idria, oder bei der k. k. Landcshauplkassc zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem 5,ll-Neukrcuzcr-Stempel ver> schenen Offerte haben längstens bis Ende Jänner >8<;<> Idria zu stellen, Sollte ein Offert auf mehrere Körner« gattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal-tung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lllpcrz. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Gtaatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragöverbindlichkei« ten nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Ende Februar lttlj«, die zweite Hälfte bis Mitte März l8Utj zu liefern hat. 9. AufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontraktsbe-dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Kontrakts-Bedingun' gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß dic aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsftrcitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungsund Erekutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzuführe" sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. VergamtcIdria, am !. Jänner !8ttti.