Intelligenz - Blatt zur kaibacker Fettung N" 10,. Dienstag, den 19. December 1636. Gubernial - Verlautbarungen. 2' >5o4. Kundmachung ^^. St. G. V. (3) In Folgs hchen Staat^güter-Veräußerungs-Hofcommissions-De< . cretes vom 3. November d. I. Nro. 98ä)St. G. V., wird am 29. Ds- cember d. ^. in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dcm k.k. Rentamtein ?o1^, Istnaner Kreises, zum Verkaufe der nachstehenden, in der Gemeinde ?i'0!nonl.ai'ü gelegenen, zur Bruderschaft 8. ^ieOo^o 6i ?omol- gehörigen , Grundstücke im Wege der öffentlichen Versteigerung geschritten werden, als: H) der Acker und Weidegrund c^wßlier, im Flächeninhalte von 2 Joch zoo Quadratklaftern, geschätzt auf .... 22 fi. 24 kr. 2) der Acker-und Holz-Grund ^vncl^, im Flächeninhalte von 020 Qua-dratklaftern/ geschätzt auf . . . . . . . Z fi. 26 kr. 3. Der Ackergrund, ebenso Ronol^ genannt, lm Flächeninhalte von 5gc, Ouadratklaftern, geschätzt auf 3 fi. 5o kr. Diese Realitäten werden einzelnweife, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtigst gewesen wäre, um die beygesetzten Fiscalpreise ausgebothen und dem Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung oer k. k. St. G. V. Hof- Commission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conv. Münze oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine aufwiesen Betrag lautende. Vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. Die erlegte Caution wird jedem Licitanten, mit Ausnahme des Meist-bittbers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden, jene des Meiste biethers dagegen wird als verfallen asgesehen werden, falls er sich zur Er-ricktung oes disßfälligen Contractes nicht herbeylassen wollte, oder wenn er ore zu bezablende erste Rats in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bsn psiichrmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheits-n aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder dis sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — 2^00 — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Committenten der VersteigerunZs-Commission vorläufig zu überreichen. Der Meistbiether hat die Hälfte des Kaufschillings binnen ä Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes und noch vor der Uedergabe zu berichtigen/ die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, noe-malmaßlge Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conv. Münze verzinset, und die Zinsengebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, m fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn ver Erstehungspreis den Betrag von 5a fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet/ gegen die ersterwähnten Bedingnlsse berichtiget werden müssen- Bey gleichen Anbothen wkd D.'Mjmigea oer Vorzug gegeben werden, dersich zur sogleichen soer frühsrenVencktigun.; desKaufschillmgs - erbeyläßt« Die übrigen Verkaufsbsdingmsss, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von sen Kauflustigen bey dem k. k. Rentamts selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. Staatsgüter -Veräußerungs - Commission. Trieft am i5. November 1626. Sigmund Ritter v. Myßmillern? k. k. Gubernial - und Präsidial-Secretar. Z. i5iH, C u r r e n d e Nr. 2isZ7« Hes k. k. ilvrischen Landes ^Guberniums zu Taibach. Ermuerung des Verbochs, Anlcchen an baren Geldern oder Naturalien, für Rechnung des Aerars, von Prwaten aufzunchmtn. (2) Hu Folge hohen Hofkanzley-Decrets vom2Z. vorigen Months, Zahl 29548, wn-d beygedruckte/ von dem k. k. Hofkriegsrathe unter 24. September l. I. Nr, 4284, an sämmtkche General-CommanDen erlassene Circular-Verordnung, mit welcher der allgemsme Verboth erneuert wirtz, der allen verwaltenden oder vers rechnenden MUirar^ Behörden untersagt/ Anlech^n an baren Geldern oder Naru» ralien für Rechnung des A«rars von Prwaten aufzunchinen^ zur-allgemezmn Wissenschaft bekannt gemacht. LalbaH den o. November 1Z2O. Joseph Lamillo Freyherr 10. Vchmjdburg, Gouverneur. Johann Graf v.Welsperg^ Vlce^ Präsident. Franz Ritter v. Jaks mini, k. k. Gubernial-Secntär, als Referent. Verordnung dss k. k. Hofknegsrathes an sämmtliche Militär-General-Commandsn, das Venie-Hauptamt, Artillerie-Hauptzeugamt, Truppen-Corps-Commando in Neapel, Marine-Ober-Esmmando, FeftunZs-Eommsndo in Mainz, an den General-Quartiermeisterstab und an das algemeine MUi- tar. Appellations-Gericht. Womit der allgemeine Verboth erneuert wird, wornach allen verwaltenden und derrechnknden Mllnarbchörden untersagt, ist, Anleihen an baren Geldern oder Naturalien für Rechnung des Aerars von Privaten auszunehmen. Dl« Hofknegsduchhaltung hat angezeigt : sie habe ans den ihr zugekommenen Rechnungen der MMär-Verpftegsmügazme der vergangenen Jahre wahr-ßenommen/ daß Magazins-Rechnungsführer ,n öfteren Fassen, wo wegen Unzu« Ußllchkelt des Cassa-Verlages die currenten Auslagen nicht bestruten werden könn-IM, ohn? Vsrwlffen und Genehmigung der betreffenden GkNsral-Eommanden^ Gelder von Privaten-, auf Rechnung deß Aerars entlehnt haben. Da der Verboth allgemein für alle verwaltenden und verrechnenden Civil« und Militär-Behörden besteht, bey Unzulänglichkeit dcr Cassa-Barschaft/ zur Bestreitung der vorkommenden Auslagen, wenn sie auch noch so dringend waren, Darlchen von Prwat-Parteyen aufzunehmen, oder aus eigenem Vermögen der ihrer Verwaltung anvertrauten Aerarial-Cassa Vorschüsse zu leisten ; so muß auch dieser Grundsatz bey den MMar-Verpsscgs-Magazinen, so wie überhaupt bey deN'Mlllbär-Vcrwaltuugs' und Verrechnungh - Unterbehörden , umso strenger gchandhabt werden/ sls eine Abweichung »on ouier Vorschnft sich aus, mehreren Rucksichren als bedenklich darstellet. Bey der- in ruhigen Friebenszeiten und unter gewöhnlichen Umstanden bestehenden Fürsorge,, daß alle Mllttär-Cassen für thre zugewiesenen Bedürfnisse stets mit einem angemessenen Verlagsvorsprunge bedeckt werden, kann ohnehm eine Verlsgenheit an den erforderlichen Geldmitteln nicht eintreten ; selbst m dem Falle, wenn durch einen zufasigen Aufenthalt die Geld-Rimessen um eine, höchstens zwey Wochen später emlangen, (welche Falle überhaupt nur höchst selten vorkommen können), kann sich doch m der vorgeschriebenen monathlichen, Rich-tigkeitspsttge deßhalb keine StörunK oder Hemmung ergeben, weil die v.on dem^ vorausgegangenen Monathe erübrigten Eassa-,Vorrathe jeden Falls zur Bestreitung der kleinern, taglich od,er wöchemlich vorkommenden kleinen Personal- und-Arbeits-Lohnzahlungen hmrnchen 5 die nnt den Militär;Verwaltungen und Vers rechnungen in vtrtragemäßlgem Verkehre stehenden Partheyen aber für/ihrz., nach-der Abrechnung entfallende ^.größere Fcrderungsgebühr einstweilen mit den von den? verwaltenden und verrechnenden Indimduen ausgefertigten und zur gesetzlichen Gültlgkett stets von dem Eontrollor dieser Verrechnung, mitgeferttgt^ seyn müssen-tzen Schuldichetnen versichert, werden können unb sollen. So wte nun unter den vorangeführten Umstanden jede Entlehnung an ba-mnGelwrn vonPrivaten ausdrücklich-und unbebtNZt verbothen bleibt, so erstreckt sich auch dieses Verboth auf alle Gelder-Entlehnungen von änderen arem'schen Tassen, oder Kreis,, Comitsts-, Delegations- oder Hcrrfchafts-Acmrern und auf slle Entlehnung an Naturalien und Matenallen bep Privalsn oder bey andern Staatsamtern. Nur für die Ungsrischen Provinzen und für Siebenbürgen sind, im Einvernehmen mlt den beyden HofkZnzleycn/ausnahmsweise für zwey Falle, folgen, de, vorgehendes Verboth aufrecht erhaltnde Abhülfen g«ftanet worden; wenn nähmlich durch Brand ober Überschwemmungen eines Quartier-Ortes und dcr daselbst gesammelten Vorrath?, sder durch pötzlliche Mllttär-Dislocations-Aenderungen ein Mangel an den ordentlichen Fürsorgen und Vorbereitungen entsteht. Nur in diesen aufgenommenen Faüen haben die betreffenden Militärbehörden unb darnach auch die Milttsr-Mszazins-Verwaltungen der letztbenannten Provinzen, in emtm psn den Militär-Commandanten öcß Ortes, von dem Mss gazins-Csntrollor und Rechnungsfü^rer gefertigten Ansuchen, von den sssmlta-ten, oder wenn der tz?,tz desselben mcht im Ort«, dann auch dl? schnelle 3om-munlcztion m:t dieser Gehörde gehindert ware^ von den nächsten Herrschafts-amtern oder auch Magistraten die einstweilige Aushülfe an den Beöürfmssen, bis bas General-Commantzo mit der Landlsstclle die neuen Einleitungen getroffen hat, eben ss anzusuchen, nne für ähnliche, in Krlegszetten eintretende, plötzliche Erfordernisse tue gleiche Hülfe im Wege dtr Requisition gegen Vergütung d«r zu berechnenden Beköstigung statuirt und vorgeschrieben zst. Auf nnsetttge Zuschriften des Verpssegs-Magazins - Nechnungsführcrs odcr.3ontrollors und ohne ein derley Eommtsslsnal«Ansuchen werdii! uno dürfen selche Vorschußaushülfen nicht e>.fo!gr werden. Es muß jedoch von einem jeden solchen Falle dem vorgesetzten General-Commando gleich an der Btelle die Anzeige erstattet werden. Damtt aber auch für die auf tnesem Wege uon den Landes-Autoritäten erlangten Hülfen, welcke v»n den Militär- und Comitats-Vehördcn geZen bey-derselllg uorgiseyre Landesstellen genau nachzuweisen sind, die gehörige Berichtigung ohne Verzug geleistn, und dts vorgeschriebene Rechnungsrichrigkelt der ver-wsitenden Mllttar-Branchen hergestellt werden könne, haben letztere übr die empfangenen baren Gelder jedes Mahl eme auf die betreffende Kriegs-Cassa lautest-de Verlags-Quittung auszustellen, gegen welche dle den Vorschuß geleistete Eo« mitais- oder sonstige Landes- oder Camera!-Easse den Rückersatz anzusprechen, und jedes Mahl gleich an der Grelle zu empfangen hat ; die Aushülsen sn Na--turalien und Materiallen aber sind den Eonuraten oZer herrschgftfzchsn Aemtern oder Magistraten auf die sonst gewöhnlich« Art zu receplssircn und unter Zule-Zung der einzuziehenden Gegenscheme' »n der Rechnung tntcrmmal zu beemofan-gen, bis auch hierfür die uon den Landerstcllen auszumlttelnde Vergütung in Geld geleistet, und sonach die vollständige RechnungsrichtiZkett hergestellt werden kann In oen Italienischen, in den Deutschen Provinzen und in Galizien hat aber selbst die uorangefühn? Ausnahme von dem hiermit erneuexten Verbothe aller ttn« lechen mchl Siatt zu finden, nachdem durch das Ezrcural'Reftrtpt.4, ^r. 62I bow7 ?. Februae iso^, im Emvernehmen nnt der k,. k.' Hofkanzlsv, siatuirt iss, daß und wie in Fallen, wo die Pachter zur Vubarrendirung Nlcht aufzubringen find/ und auch die Abhülfe durch den ge mittelst der lm Einvernehmen nnt den KrelSamtern ober Delegationen emzu-leltendm Gubministrzrung für die Zw'.schenzen zu treffen sey, bis die Djcherstel-lung dcr-Erfordcrniß in der syftemchrreu Art erznlet ixerden kann. Das General- Commsndo hat also. h«ernach die gift^mm^n unterstehenden Be? Horden zur künfllgen gsnanen NschaHlung anzuweiskn, wrbey demselben übriB gens eröffnet wird, daß ble gentnwsrzlge Vorschrift auch dlN sämmtlichen Hof-kanzleoen mit dem Ersuchen und zu dem Ende bekannt gegktzkn werden lst, danut klner Gettb das erneuerte Verbothe wornach es allen verwaltenden und verrechnenden Mtlttar-Bchörden untersHKt D, Anlechen an bsrem Geide oder Naturalien für Rechnung des Aerars von Prwattn suszunthmkn^ durch dle betreffenden polnischen Behördm zur Verwahrung gegen, zeden Nüchchel'/ der aus der Ntchtrückwelsung solcher AnlechznssMPlüche für Prwste oder Amtsbehörden entstehen kann, mn eigenen Parcnten publ?ctrt, «nderer Kelts aber auch dlc Eo-mirats- und Jurisdictions-Behörden m Ungarn und Sltbenbürgen angewiesen werden, dem Münär die ln dringenden Nschfauen «rforderlichen Hülfen, unter Beobachtung der djeßfaäs vorgeschriebenen Sicherheitsmaßrcgeln, willfahrig zu le-sten. Wlen den 24. Sepzem4er ZH26. Friedrich Xaver Prinz zu Hohsnzollern-Hechingsn, General der Eavazcrlt und HofkrtegsrarhK-Präsident. Joseph Freyherr von Stipficz, General der savallerls und Hofknegsrathß-Vice-Präsident. F. i5ii. Kundmachung. ^ä (,ud. Nr. 2Z7Z4. Die Unternehmung des k. k. National-Theaters zu Innsbruck wird vom 1. Os-teber 1627 angefangen, auf Z Jahre, und zwar bis Ende September i83o Verpachtet. (3) Dem Unternehmer wird das Theater-Gebäude, so wie das vorhandene Theater-Inventar zum Gebrauche unentgeldlich üderlassen ; »hm werden ferner folgende Einnahms - Rubriken eingeräumet: 3) Der von Sr. Majessat bewilligte monathliche Beytrag von loo st. W. W. C. M. 2) Die Logen- und Parterre-Abonnements-Betrage. 3) Die Eintrittsgelder. ^) Die Bestandgelder, des Kaffeh- Gewerbsbetriebes im Theater. 5) Eme jährliche Entschädigung von 400 st. W. W. C. M. für die in der Regie des Theater-fondes verbleibenden Nedouten. 6) Für jeden der 2 Dcdicationstage vom 4. November und 12. Februar 5o st. W. W. C. M. 7) Von hen außer dem Thea, ter wahrend der Monathe der theatralischen Vorstellungen Ststt sindenden, und zu kemem wohlthätigen Zwecke bestimmten Productionen, 2« Percente; jedoch find von dnser Abgabe, nach dem Befunde der Zhester- Commission, jene Pro« ductionen fremder Künstler unb Virtuosen Ousgensmmen, welche nur ein oder zwey Mahl Statt finden. Dagegen ist der Unternehmer gehalten, das Thester fur das Trauern Schau ^ und Lustspiels dann für das komische Singspiel mit einer, rücksichtlich de» Kunstkenntnisss und eines untadelhaften moralischen Betragens, durchaus guten Und hinlänglich zahlreichen Gesellschaft, folglich mit Ausschließung aller untüchtigen Individuen, zu besetzen. Die Pachilustigen/ welche den Gegenstand der Pachtung mit allen Rechten — ' Verpflichtungen aus der Innsbrucker Zeitung entnehmen^ oder bey der hiesigen Theater-Commission hierwegen Rücksprache nehmen können, baben längstens bis 'Ostern 1827 thre Offerte bey der genannten Commission schriftlich zu übergeben, und sich in Bezug sowohl auf Moralttat, Vermögens-Verhältnisse, Kenntniß und Erfahrung in der Leitung des Theaters, als auch auf Ne übrigen Eigenschaften mit glaubwürdigen Zeugnissen auszuweisen. Innsbruck den 20. November 1826. K« K° Landes 5 Gubernmm für. Tirol und Vorarlberg»,, Wenzel Graf v 0 n Glcisbach / k. k. Gub-ernial-Secretär. Kreisamtliche Verlautbarungen^ Z. i5l4. Kundmachung. Nr. 1,^5. (Z) Nachdem der, für das Jahr 1826 abgeschlossene Vertrag in Hinsicht des Bezuges des, in dem hierortigen Proulnztat-Mraf- und Inquisitions-Hause außer Verwendung gebrachten Lage^rohes nnt i. November l. I, zu Ende ging, fs wird in Folge hoher Gubermal- Verordnung vom 2R. v. M., Z. 2Z^g5, wegen der wettern Verpachtung dieses Strohbezug/s für d«s Jahr 1827, den 18. December d. I. Vormittags 9 Uhr die Licitatton bep diesem k. k. Kreisamte abges halten werden. Die Kauflustigen werden demnach zu dieser ?ititarisn zu «rscheinsn mit dsm Bedeuten eingeladen, daß die Bkdingmsie täglich allhier eingesehen werden können. K. K. Kreisamt ka:bach am 5. December 1826. Vermischte Verlautbarungen. Z. l497» G d i c t. Ns. ,6g^. (3) Von demBezirksgerichte der Herrschaft Reifnitz wird hiermit üssgemem kund ge. macht: Es seye über executwes Mnschreitetr des^ Herrn Mathlas Ivanz von Carlovitz, in die öffentliche Versteigerung der, dem Lucas Iamnit von Grsßl^schih eigenthümli« chen, dsr lobl. Hofstatt sammt Au° und'FuAehär, we. gen. schuldigen 4«4 st. 0. 3. c. gewiMget, und hiezu drey Termine^, nähmlich der ersse' auf den 20. December d. F., der zweyte auf den 2g. Jänner und. der dritte auf tzen 24. Februar k. I. 1827, jedesmahl Vormittags um 10 Uhr im Octe Großkaschitsch mit dem Beosatze bestimmt worden, daß, wett« edengenannte Realttät vey der ersten und zweyten Feibiethungstagfatzung um den Schätzungswerth pr- ,»3 ft. 3K. M oder dar« über nicht an Mann gebracht werden ßollte, lslche heß der dritten auch unter demse^e^ tzintkn gegeben werden würde. Bez» Gericht Reifniß am 25. NosemVee »323^ — 24o5 «« Z. i5og. Vorla dungs. Edict, ft) Von der Bez. Obrigkeit Treffen, Neustädler Kreises, weldkn nochbetiannte Retm» -tirungs» und Reserve ° Flüchtlinge, dann ohne Paß Abwesende, als: Vor-und Zunahmen. ^ Geburtsort, ' Z Pfarr. Eigenschaft. ^ _^ Anton Wende »2 Dobravg 21 Döbernig Reserve.Flüchtling Mathias KasseMtz 7 Oderselze , 26 No. ^ dts. Jacob Swetma 5 Swetme 27 dto. dts. Franz Langer 2 Wcllschendorf z2^ Treffen seit 1825 ohne Paß abwef» Joseph Krlsltmann 6 PrimstaN 55 tzto. dto. Anton Melkar 9 Presla 20 Döbernig dto. Mathäus Ttebs 2 Sleindach 27 dto. dto. Johann Stoppar 2 Gioßl^povih 22 haidoviz , dto. NarthImäSuppantschitsch 2 öto. ^9 oco. 'dto. Joseph Kuschmg 17 d^o. ! 20 dto. dto. Ioscph Fließ 2;' dto. 21 dto. dts. Paul Langer ' 12 Podlippa Z5 dto. dto, Lorenz hudetsch 10 Oberponique ! 2Z Treffen dto. Iranz KafieNiH 1 Prapreische ^2o dts. jRek. Flüchtling scitiLZH aufgefordert, sich b'mnen 3 Wonathen a <^w tey dieser Bezirkssdrigkeit sogewiß persön-UH Hu stellen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als ,n? id ripens gegen sie nach Her bestehenden Verschrift fürgegangen werden wü de. Bez. Obrigkeit Treffen am ». December »626. z. F. ii^l. Amsrttflrungs , Gzict. Nr. 1276. (5) Vom vereinten Bezirksgerichte zu Munk«ndsrf irird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen der Brüder Anten «nd BarthLwmä Vodischkar, aus dem Dorfe Neul, in die Amortisirung des angeblich verbrannten, zwischen Maria NodiMar und Ishann Repnik von Neul am 24. Wny iös2 abgeschlossenen und zur Sicherste!« lung der väterlichen und mütterlichen Srdtheile der beyden GefuchfieNer auf die, zu Neui fub Consc. Nr. 5 liegende, dem lobl. Gute SMnbüchl dienstbare ganze Hübe des Ishann Repnit, am »2. May »8^5 inrabulirten Shemrtrages gewiMget worden. Es werden demnach alle Jene, welche auö gedachten Urkunden, respect, auf die^ mittelst felder versickerten odgenannten Erdtheile aus was immer für einem Rechts grün» de einen Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche bin« nen einem Jahre, sechs Wochen und Zrey Tagen fogewiß anzumelden, als widngens genannte Urkunde, «üHsichttich die erwähnten Erdsünsplücht für todt erklärt, und in d« Exladulation derselben gewiNiget werden würde« Münkemsrf am Z5. August ^626. Z. 15 ib. N u n d m a ch ^n^. ——--«--«—»—^—^-^^ (3) Vsn dem veiemten Bezirtsg«richte Her Herrschaft Neudeg und Thurn' bey GaAey« ftein zu Neudeg -wird hiemit tund gemacht: Es sey Nder Ansuchen deS Marko Iaky ven Nassenfußv u-rider den Franz .Aav. Pleschkovih von Neudeg, rreg«n aus tem Urtheile »om Z5. September 1^,6 schuz^ig gehenden WeinkauffchiNingsreste pr. 102 ft. ,2 tr° und KlgHskosten, in die öffentliche Feilbiethung feinet mu Pfand belegten, und sohir^ mtt 660 ft, geschätzten, im Orte Neudeg an der CommeriialstlHßk liegenden Hauses,Gm" tens und der FleisKbank gewilligt, und zur Vorna^ms derselben drey FeNbietbungZ-tagfatzuia?n, und uD^lr für die erste der 9. Jänner, fnr die n?ertc ser 8. Februar und fur ei? dlittc der 12. M^.rz, jedesmahl in 2en gesetzlichem Sn,n^n mir d5m Neosaße festgesetzt worden, falls diese Realität weder bey der elften noch zl?er-tcz. FeUbiethung um den S.dätzungs^ertd'cder darüber verkauft wcrden konnte, solche bey der dritten auch unter dern SchätzUl?zs werthe hinran acqeben werden wind?. Die Kauflustigen !o«,reen an addei^mnnen T^^Zn 2»I I^ucc» der Re^lit^t hilmit zu klsHcincn cinqel,dcn, und die ditßfäfUqcn Bekin'.i'.ssc können in 5sr i,lctzertigen Gs» ti.t-:^tanzle') eln.^fehcn werden. Bez. (^cr'.cht Neudeq dei: 1. .^^cc l-.ber 1826. Z. <5i5. Verruf« n Z. (5) Von der Be;uk5?dr'g'eit RclsVlh ircrd.n n^ästehe.i5e, als stüchtlg vorgtmsnce und unbekannt rvo ^^ndlläie Reserr^mäz-incr/ alö-: IVh.ann Tcrtan v?« Schuschje h^ut . sli. 26 ' Georq Laucitfch ron Traunik ^ Lo Mathias ^fHampa von Äorra ^ '6 Ishann A^csntN'Usch von R^thje » 26 Nlclas Ma.'.ftrcr von Maas.'rn ^ 1 Andreas Kreuh von Traunik ,, 5ä Ic?b.-lNn S^onz vsn Deutschdorf » 3i An^ieas Otlas son' Graden „ 3 mit dem Bc^sahe cffezulich vorgeladen, daß sie sich binnen 3 Msnathen persönlich zu diescc Bez. OdnZtclc ^ewifj stellen, als nu lr^ri^en IaNe di^sclbcn nclch een Gesetzen behandelt werden bürden. ^)ej. Obr^keu Nelfnih am 5^. November 1826. Z. i5iä. Feilbi-rhungs - Edict. Nr. 216g, (3) V?m Biz'rksZerlck^e '^ixbach >?lrd dlelmil l.'^°.nl!ich bekannt gemacht: Es sey über An^^n .-es Fncdn^ Ka'i^inc'.'!y ^o^z ^"-^'.«^, in Folge ^cfchntes des hohen -t. t. Nt^dl' u^'^.^K^echcs in O>:i'i 5cc. ü. O.t...,.cr 1826^ ^. b^2Ü, in der Execu. ticnsfache geqen Hecin Anton v. Pcemecstcin suj ^lplv^, u: ^ ^-:>-n Ntimma aus Oberfeld/ als Erb n -dis fel. Hercn Ic'l^nn Summ.l vl)a ^.'lj, lri.gen Schuldjsh-lung tie cffclttliche Zeildielhunq oer, ^icscm Lehrern eigentbublichen, m Oberfeld bs-lehnen, und auf t>>, f^. M ^ z^zä)ttl.o ^,^^äh!cn KeaUt^r^n, alZ: des Hauses in Omticlt (l?nsc, ^r. ^ -n : ha^^Hrti, taun. der ^6 Pude sud Ulb. Fsl. 4s5, Rect. Z, ^<->, dsr Yc^cvafl ^^«.^ ->" ^!e.,itdal/ i.^."l!lgcl i?vrz,en. . Weil hlczu r»'n t,l l?n^ (cii.giccen ^H^nl^gcc^ce mu Unterbefcheiöe vcm hsutiZen Däro ycey Tcnnme? nä>5nU^) ccr ertt^ auf dcn 1^. Iän^cr, 0er zwc^te >)uf dcn i5. DZ« blu^r un^ der lc,ne a>, e^. ^'I^z k. I , l.'d^üiahl Fcuh 9 ^hl,- lrn Orte Ocer« f/l: n'l>t dem t)c,sahe o^«^ie Reall^ärcn ^eder ds^ der ersten no^, ;n?e?len ^eli^liryun^5ca^satz.^^ u.n ccn T5^Vu!ig5.vert^ l)d«:r da.-^er an Mann gedra^l werdcn t^n)tten, sclä't b^Z cer dsv::>n a^ uinec ^c'nfcl'el! d^nlan gegeben rveroen wuröen; so lverten hiezu d'^ H? Ne ,nt>^'uNcl» n Gläubiger zu ez-sch,".r.en klnq.lseen, ut'.tz t.'nntn cl-. ci >> is.^.c ^^.'^ung nci.st den Pßlkauf5veb!ngnWtt taglich hler^n-'ll. cl7!s.l>'tl. -^iz, ^cu^c .^l^'^H) am 6 N.'rcml'cr 1820, , Z. >5l?' (3) Hst kommenden Georgi wird ein Magazin in PaNi gegeben. Liebpabc-r erfahre-', das hehrere im Zeitungs-Comp^ir Gubernial-Verlautbarungen. 3-^9'. Kundmachung —21^^, ^^ St. G. V.z der Veräußerung der Religionsfondsherrschaft Göß in Steyer< mark im Brucker Kreise. Am 23. December 1826 Vormittag um 10 Uhr wird im Rathssaale des k. k.Tandesguberniums in der Burg zu Grütz oie Religionsfondsherrschaft Göß wiederhohlt öffentlich versteigert und an den Meistbis-thenden veräußert werden. Als Ausrufpreis für diese Realität wird die außer der Licitation von emem Kauflustigen bereits angebothene Summe von 200,000 fl., das sind: Zwey Mahl Hundert Tausend Gulden in Conv. Münze angenommen. Diese Herrschajt liegt in Steyermark im Brucker Kreise am schiffbaren Mürfiusse, eine halbe Stunde von der landesfürstlichen Stadt Leoben und der dort durchziehenden Post- und Hauptcommerzialstraße entfernt. Die vorzüglichsten Bestandtheile derselben sind: ^. An Gebäuden 1. Das an dem Murflusse liegende Stiftsgebäude im Dorfe Göß besteht: ^ 2) aus dem sogenannten Controllers-Stocket, welches gemauert, ein Stockwerk hoch und mit Ziegeln gedeckt ist; l>) aus dem Nentmeisier-Tracte, gemauert, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt; 0) aus dem Hofrickter- und Amtsschttiber- Tratte, zwey Stockwer- ke hoch, nnt Ziegeln gedeckt, worin sich äi Zimmer, 2 Kammern, g Gewölbe, 6 Küchen und 2 Keller auf 60 Startin befinden ; 6) aus einem gemauerten, mit Ziegeln gedeckten Pferdestalle auf 6 Pferde; K) aus dem alten Kanzley-Tracts, gemauert, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt; 1) aus dem vormahligen Convent-Gebäude, gemauert, ein Stockwerk hock, mit Ziegeln gedeckt, enthalt 73 Zimmer, 6 Cabmette, 29 Kammern, 12 Gewölbe, iZ Küchen und 1 Keller auf 60 Startin; wurde bis i8i5 als Caserne benützt, seitdem aber größtentheils nicht mehr bewobnt; 5) aus dem Getteidekasien hinter dem Stiftsgebäuds, gemauert, zwsy Stockwerke hoch, mit Ziegeln gedeckt, auf 4000 Metzen Cetrewe zu ebener Erde ist ein Keller auf 6a Startin ; (Zur Bepl. Nr. 102 d. ig. Dec. 626.) B — 2äo8 — k) aus dsr gemauerten Kastenknechts-Wohnung, theils mit Ziegeln, theils mit Laden gedeckt; i) aus dsr vormahligen Thorwärters-Wohnung, gemauert, mit Sckin-deln gedeckt; dabey befinden sich 2 Ställe auf 4 Pferds und 2 Stück Hornvieh; K) aus einer großen, mit Bretern gedeckten und verschalten Zeug- und Zimmerhütte, darunter ein Weinkeller auf ioo Startin; I) aus dem gemauerten und mit Ziegeln gedeckten Gärtner-Häuschen. Inner dieser Gebäude befinoen sich 8 geräumige Höft, 2 Laufbrunnen, Z Pumpenbrunnen, 2 Wafferkästen und 5 Garten. Dieses Stiftsgebaude ist mtt einer hohen Ringmauer umgeben, in deren Umfange sich auch die Pfarrkirche, der Pfarryof und das Schulge-bäude befinden. Außer oem Stiftsgebaude sind: , ' 2. Das Gerichtsoienerha us, gemauert, mit Bretern gedeckt; daneben sin gemauerter Stall für 3 Kühs, em hölzerner Schweinstall für 3 Stücke, und eine Holzhütte. Z. Das Fisch erhauschsn, theils gemauert, theils gezimmert, mit Brsterdach, sammt Viehstallung und Holzhütte. H. Der Fisch be Halter, gemauert, mit Schindeln gedeckt. 5. Der Kalkofen auf einen Brand mit 110 Slartm; dsr Kalkstein wird ganz nahe daran gebrochen. 6. Der Ziegelofen auf 600a bis gooo Mauer- und 7000 bis s^oo Dachziegel in emem Brande. 7. Der Ziegelstadel mit gemauerten Pfeilern. 8. Dsr untere Meierhof, gemauert, 1 Stock hoch, mit Bretern gedeckt, mit Stallungen für l2 Pferde, 24 Schweine und mehr als Zoo Stück Hornvieh, samnn Dreschtennen, Getrewe- und Heuböden, Holz-legen und Wohnung für die Meierleuts; dann Z Brunnen. 9. Die h ölzerne Baostu dr. 10. Die Kalreneggerhube im Schladnitzgraben, ein hölzernes Wohnhaus nebst Stadel und Stallung. 11. Die Lehmhube daselbst, das Wohnhaus zum Theil gemauert, nebst Stadel. 12. Das Wohnhaus bey der Walohube im Klein-Goßgrahen sammt Slave! und Tenne; iZ. Das gemauerte Wohnhaus smnmt großer ViehstallunZ auf der Hofawe; ^ 14. Das hölzerne Wohnhaus mit Etallung bey der Heustadelwisse. 15. Drey Heuschoppcn bey dsr Scknudlehen-, ThaUant- und Köllsr-Wieft, sämmtlich in Klein- Gößgrabm. — 2^09 —' 16. Das Wohnhaus mit Z Stadeln bey der Gemeingruben-Wiese bey St. Peter. 17. Das hölzerne Landgerichtsdiener-Haus zu Tragöß. i3. Der gemauerte Getreidkasien auf 1000 Metzen, und ein hölzerner Fischbehalter zu Tragöß. 19. Zwey Sckwaighütten sammt Viehstallung, Heustadel und Halter-Hütte in der Iassing. 20. Ein hölzerner, mit Stroh gedeckter Getreidekasten auf 5oo Metzen in der Gams, Bezirke Pfannberg. 21. Das gemauerte, mit Ziegeln gedeckte Landgerichtsdiener-Haus zu Röthelstein, im Jahre 1823 hergestellt. L. An Grundstücken. 1OZ Joch 9^ M Quadratklafter Aecker, 4 - i58o 3^6 - Garten, 218 - 980 - Wiesen, H237 - 383 - Huthwsiden und Alpen. ci. An Waldungen. Diese betragen nach der, Iosephiniscven Steuerregulirungsausmaß 63/;3 Joch Z5o 5j6 Quadratklafter, sind mit Fichten, Tannen, Farchen, untermischt mit Lerchen, Birken/ wenigen Buchen und Erlen bewachsen,. und einigen Servituten und theils uuentgeldlichen, theils entgeldllchen Holzabgaben behaftet. Diese Waldungen sind dermahl größtentheils von der Radmeister'schen Communität zu Vordernberg, und von einigen Gewerken gegen Bezahlung des behandelten Faßlzimes belegt. v. Die Bretersägsmühle ist nebst einem Waldstriche von beyläufig Z ^och im Jahre 175Z um no fl. mit Vorbehalt der Wiederlösung verkauft worden. 15. Domini c al-Nutzungen. Zu dieser Herrschaft gehören : iiOZ Rustical rückfässige, und 280 ^ Zulehens-Unterthanen, 5 rücksäffige, und ^ Zli!3hens-Domin;calisien, welche jährlich zu entrichten haben: 1. Im E slde: An unveränderlichem Urbarszins in W. W. P- G. ZZSo fi.SI 2^ kr. - - Getrew-Reluitwn . . 110 - 14 3.U - - - Zehent-Reluition . . Z73 - — - Fürttag: 619 fi. 7 ^4 kr. O 2 Uebsrtrag: 619 ss. 7 ijä kr. An unveränderlicher Klsinrechten-Reluition ! 6fi, i5 3^ kr^ - - Roboth-Reluition . . 36-252^- - - Walo- und Haltzins . . 3 - io — - - - Paulushafer-Reluition . 2 - — - - ^ Dominicalzinstn in W. W. P< G. . . .55-32 - - eingetheiltem Laudsmium . . . .24-26 3^4 - worunter 5 fi. 28 2)4 kr. in C. M. begriffen sind ; - Winkelfeldbeptrag.....40 - — - - Raufheugelo . . . . . » 5 - — - zusammen . . 299I ft. 5/ ^7^°" ferner an nsu zugewachsenem unveränderlichen Holz-, respsctive Walozins pr. 59 fi. 25 kr. C. M. 3. An Robathgetreide und Naturalrobath. 44 Metzen—Maßl Weihen, ä55 Z i2 - Korn, 46I - 12 - Hafer. Nebsidem sind vermög Robath-Adolitiyns^Contract folgende Robathen in natura vorbehalten worden : 11^ Tage Wegmacher-Robath gegen bestimmte Kost; 24 2.i3 Tage Wachrobath gegen Verabfolgung 1 Maßl Wein und 6 Laib Brot für jeden täglich ; die Wildeinlieferungs- und Fischerzeug-Fuhrenrobath Fall für Fall; die Iagdrobath, von einem Hubenbauer höchstens 3 Tage, und'von einem Käuschler höchstens 1 Tag jährlich; Vie Garben-Zehentfuhren von einigen Aemtern gegen bestimmte Vergütung, theils zu 6 kr., theils zu 4 kr. für die Fuhr. 3. An Zins-,Sackzehentgetreioe und Forsihafer. Zinsweitzen 7Z3 Metzsn 9 Maßl Landgsrichtsweitzen. Z - in Zinskorn i3a3 - 6 - ' Wohnzehentkorn^ 60 - 7 - Zinsbaftr 2681 ' - ,5 - Wobnzehenthafsr 6« - ,2 - Forsthafer Z7 - 12 - Sackzebenthanf — - 1 z - Zinserbsen 17 s «» - . Salzhafer ^ 114 - U2 - 4. An Kleinrechten und Küchendienst. 16 1^2 Dienstkälber, 225 5^o Ruthkälber, 5 1^2 Kitze, 25 Schaft/ 40 Kapäuner, 2993 1^2 Hendeln, I4907 ^2 Eyer, 91 1^4 Frischlinge, 2Z3 Lämmer, 35g Hühner, 90 Stück Zehentkäse, 695 - Diensikase, 6 rauhe Haarbüschel zu 5 Pfund, ,65 - - zu 1 - 40 Haarzcchlinge zu 10 2W Loth. Bey der Natural-Entrichtung einiger dieser Kleinrechte ist eine bestimmte Gabe/thnls in Wein und Brot oder in Verkostung, theils im Gelde zu leisten. ^. An Laudemien, Mortuarien und Amtstaxen. Da^ Laudemi um wird von allen Besitzveränderungm mit io pEt. bey jenen Unterthanen aber, bey welchen vorhin das Drittelgefäll bestand nach dem gesetzlichen "»uz minsr abgenommen. Das Mortuar wird vom reinen Werthe der Realitäten im Amte Burgfried mit 1 i.iä pCt., von den übrigen Unterthanen aber mit Z pCt-, dann vom reinen beweglichen Vermögen mit 1 ij4 pCl. bezogen. Die adelichen Richteramtstaxen nach oem höchsten Taxpatente. Die Kaufbriefstaxe mit Z fl. iö kr., vom Amte St. Stephan aber nur mit 2 st. Zo kr. 6. A n Z e h e n t e n. Der Garbenzehent in 16 Gememoen von Weitzen, Korn, Gersie und Hafer, thezls allein, theils zu zwey Dritt-Theilen. n. An Weide-Zinsen. Für den Viehauftrieb auf die 11 Alpen zu Tragöß, gehen im Durchschnitte jährlich ein : 3 Centner 32 Pfund Schmalz, i36 kleinere und 2 Stück große Käse und 2 fi. 56 2^4 kr. an Anlaitgew. ^ Nebstoem wird bey Besitzveränderungen der auftriebsberechtigten Grundbesitzer ein Anlobgeld mit 1 fi. Zo kr, C. M. entrichtet. — 2^12 — Ferner haben für die Blumsucht in der Unterweiterling und Stein-koglwaloung jährlich 27 Pfund Schmalz einzugehen. Außerdem haben mehrere Unterthanen für den berechtigten Viehauftrteb auf die Weiterling-, Pichler-, Pillsteiner- unv Hochalps einen jährlichen Zins pr. 21 fi. Zo kr. C' M. zu bezahlen. I. An Tazgerschtsamen. Die Abnahme des Tazes in der Pfarre Goß mit der zehnten Maß von Wein, Bier und Branntwein gegen gewöhnlichen Einlaß. T. An Jagdbarkeiten. Die einbännige hohe und niedere Jagdbarkeit in acht Districten in den Pfarren : Goß, St. Michael, Niclasoorf, Röthelstein, FrohnZeiten, Tragöß und Katharein. ' 1^. An Fischers yen. Die Allsinfischsrey in einem Theile des Murflusses,, im Tragößsr-, Großgöß-, Kleinqöß'^ Lainsach- uno Diebswegbache, im Grünen- U!w im Sackwiesen-See, im Kreutz-, Pfarrer- und Gramlitz-Teiche und in der Schwarzlacken, dann das Musischen in zwey Abtheilungen des Mur-fiusses. ' Endlich ein Karpfenteich im Schladnitzgraben, und ein Setzteich zu St. Erhard. N. An Activ-Lehen. Die Spitalsgült Sauerbrunn bey Iuoenburg hat für eins von der Herrschaft Goß zu Lehen tragende Realität bey Veränderungsfällen ex par-le Domini e: Väz^li y fi. ^5 kr. an Lehenstar, und 4 fi. 3o kr. an Secrs- tars-Recompens zu bezahlen. ^. Landgericht. Die Herrschaft hat zwey Landgerichte: in Tragöß, im Umfange von beyläufig l6 Stunden und Zoc>o Seelen, und in N öthelstein, lm Umfange von beyläufig i4 Stunden und Z5oo Seelen. 0. Werbbezirk. Dieser besteht aus ,i Conscriptions- und, li Steuer-Gemeinden in in den mer Pfarren Goß, VeusberZ, Proled unb Niclasdorf, nut 2I1Z Seelen. ?. Patronatsrechts. Das Patronatsrecht über die Pfarren: St. Veit am Veitsbsrg, Maria am Waasen in der Vorstadc zu Leoben, St. Magdalena am Oberst zu Tragöß, St. Dionysen ob Brück; dann über das Beneficwm, St. Sebastian: zu Kneglach, eigentlich aber, weil dieses Bencficimn mit der dortigen Pfarrkirche vereiniget ist,mit einem Drittel-Patronat zur Pfarre Kneglach. ^Eben so sseht der Herrschaft das Patronatsrscht ubsr folgende FMal- kirchen und Schulen zu: — 2^3 — Filialkirchen : St. Nicolai am Pichl und St. Ant-on in Oberort zu Tragöß, Bergcalvanencapelle zu Tragöß; ^ Schulen: zu Veitsberg, St. Magdalsna zu Tragöß, St. Dionystn und Maria am Waasen, an den zwey letzteren Orten aber ist dieEr-ricktung der Schulen erst im Antrage. (). Vogteyrechte. Ueder oie Pfarren : St. Andrä zu Goß, Maria Waasen in Leoben, St- Srepban ob Leoben, St. Veit am Veitsberge, St. Dlonysen, und St. Magdalena ;ü Tragöß; Curatien : St. Martin zu Proleb, St. Nicolaus zu Niclasdorf; Vicariatskirche: St. Oswald zu Röthel-si.in; Filtalkirchen: St. Erhard in Prettach, St° Ulrich zu Seits, St. Nicolaus am Pichl und St. Anton zu Tragöß und Bergcalvaris-capelle daselbst. Die Bogteyrechte über alle Pfründen, in Betreffwelcher die Herrschaft Goß das Patronatsreckt ausübt, ferners über die Privatvatronatspftün-den Röthelstein und die Curatie zu Niclasdorf gehen auf den künftigen Besitzer oer Religionsfondsherrickaft Goß über; dagegen aber wird das Vogtenspch^ ü^er vie Rellgionssonospfarren St. Andrä zu Goß, St. Ste-vhan ob , 'en und St. Martin m Proleb oem steyermärklscken ReligiLns-fsnde vorbehalten, und die Herrschaft Goß bloß zur unenlgewlichen Ausübung des Vogtey- und Kirchenrecknungtcommiffariats nach dem Sinne der Hosianzleyverordnung vom 2». Februar i?85 bestimmt/ welches Geschäft die Herrschaft Göß auch bereits hinsichtlich der alten Stadtpfarr-kirche St. Jacob in Leoben und der neuen Stampfarrkirche St. Uavier daselbst ausübet. Zum Ankauft wird.Jedermann zugelassen, der Hierlandes Realitäten zu besitzen geeignet ist. Demjenigen, welcher m der Regel nicht landtafelfäbig ist, kömmt für den Fall der Erstehung dieser Herrschaft für ihn und seine Leibeserben in gerader absteigender Linie die Nachsicht der Landtafelfähigkeit und die damit verbundene Befteyung von der Entrichtung des unnobilüirten Zins-guldens m Hinsicht dieser Herrschaft zu Slatten. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises ais Caution bey der Versteigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf den Usberbnngcr lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe zu erlegen / oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläusig von oer k. k. Kammervrocuratur geprüfte und als bewährt bestätigte Sicherstellungs-acte beyzubringen. Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, so ist er schuldig/ sich vorher mit einer rechtsförmlich, für diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines Commit-tenten auszuweisen. Der dritte Theil des Kaufschillings ist von dem Ersteyer vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Verkaufsactes noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andern zwey Dritt-Theils hingegen kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft m erster Priorität versichert und mit Fünf vom Hundert in Cönventionsmünze und in halbjährigen Rcum verzinset werden, binnen fünf Jahren in fünf gleichen jährlichen Ratenzah-- lungen abtragen. Die zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungs-Daten und die Beschreibung der Herrschaft, wie auch die ausführlichen Kaufsbedingungen können bey der k. k. steyermärkischen Staatsgüter-Inspection im sogenannten Vicedomhause zu Grätz emaesehm werden. Wer die Herrschaft selbst in Augenschein zu nehmen wünschet, kann sich an das Verwaltungsamt Goß wenden. Von der k. k. sieyermarkischen Staatsgüter-Veräußerungscommission. Grätz am 24. November 1626. Anton Schürer v. Waldheim, k. k. Gubermal-und Präsidial-Secrctar. V e r m: s ch t e V e r l a u t 0 a r u n g e n« Z. 1007. ' Vorrufungs - Edicr. (3) Von der Bezirksobngkett dös h?rzogthums Gottschce, im Neustädtler Kreise werden naHbenannte Reserve-Flüchtlinge hiemit edictaltter vor^ladcn, «is: ^ Wor - und Zunahme. Geburtsort. ^ l^l^^. ^ ^> ! ! s^ 37 ,Wathi.'Z Br^ur-e Seele 24 verehelicht ohns a MalT'^" T^^.^fcl Stal,ern ! -^ let^g ^ 4 ^o'^:'li ^ae:r Auiabor 2c> ! „ „ ? -^ 'cr Ttu'>r ' SHlcchtbüchel 2^. ^ z, ^, ^ " 'V^p^ llnterduchdecg 22 !„ « il ^. -...:^c!5 hornderg Z5 ! ledlg „ 5 ^!.'U ^' Ncrle . ^ Sronsck 26 !„ ^ 6 ' . u.'l^Z ^zoar . Reifchels 22 verehelicht « D' ^cn l'^-en nck' demnach binnen 3 Msnathen von bcute an gerechnet, sogewiß he^? ''l.lc. c^ 'liso'i^f^i zu stellen und über ihrc Enr^clchunq ;u reä?tfcrngen, als rcldriq.nö n..) - Robotrewltwn ,0066 fi. 56 ' kr. «) - Erdgrundzinsen von emphi-teutisch verlassenen Meisrhofsgrund-siückcn, dann Garten und Huthweiden 6ö^2 fi. 26 2^4 kr- (Zur Bepl. Nr. 101 d. 19. Dec. 626.) T — Z4i6 — ä) an emphiteutischen Zinsen von Mahlmühlen - - - s - 43,9 st. 24 kr. 0) detto von Wirthshäusern , 1016 fi. 1) detto von Bransstweinhänsern 100 fi. g) detto von Schmieden 12 fi. ^ K) Zinsen von obrigkeitlichen Häusern 24 fl. 5o kr. i) an Weinschankszms - - - 45 fl. K) an Haus - .und Rodotbefr.eyungs-zins von neu erbauten Häusern ' Z6Z fi. 59 kr. nebst 4L1 Fußrobotstagen, dann entweder in Natura zu leisten, oder 20 kr. pr. Tag in die Renten zu bezahlen - - « ^ ^ - ,27z Zage y an Zins von Weinkellern, Preßhäusern , Scheuern, Schöpfen und Stallungen ais fl. 4; kr. l^) an Zehentreluition.von fremden Dominien - - - - 6Z2 N. 34 N4 kr. n) an Zinsen von fremden Ortschaften 255 fi. 11 3/4 kr. «) an Bleichzins - - - - .32 fi. — —— ?) an Naturalkölnerschüttungen nähmlich Weihen ------- ^g Metzen - Korn - - Z - - . - 170 5^3 - - Gerste 5 ------ ^ . und Hafer - - ------ 1Z1 iD - Dagegen hat die Herrschast Brück .und das Gut Taßwitz St. Klara an Zins von fremden Besitzungen und anderweittger Reluition jährlich « - - 21 fl. 5 kr« und an Gerste ----- ^ - ^ 5 Metzen zu entrichten. Weiters bezieht die Obrigkeit Brück von siatusmaßigen und zeitlich verpachteten Grundstücken/ dann sonstigen Realitäten und Oefällen an Zinsen, als^: q) von statuFmäßigen Dienstgrund-stücken der Beamten - - - - - Z2 fl. ig 3^4 kr. T. M. r) von zeitlich verpachteten Grundstücken und Garten bey Brück und Taßwitz St. Klara - - - - - - - Z2 fl. 4 kr. W. W. und - - - - , - - - ^2Z fi. 5? kr. C. M. nebst der entfallenden Steuer von einem großen Theil dieser verpachteten Grundstücks. °°- 2417 °°° 8> von verpachteten Teucheln in Baumöhl sammt dem Acker Hungerleiden - - ' 19 fl T. M. Y von verpachteten Flußfischereyen - - s 27 fl. 7 kr. C. M. ^) von verpachteten obrigkeitlichen Wohnungen und Scheuern - - - - 17 fi. Z kr. C. M. >) von verpachteten Sckankhauftrn « - - 92 fi. C. M. >v) von verpachtete M'Bier-, Wein-, und Branntweinsckank in Baumöhl sammt der Wiese Cerhow - - ^ - 29 ss. Zg kr. C. M. x) für den frenen Weinschank irn dem Taßwltzer Mühlwirthshaus wird ein Zins vom -- -- ^^ -^ . 57 ? - 12 kr° W. W, pr. Eimer> un0^ 7) für das verpachtete Bier zum' Ausschank in den übrigen Wirths-^ uno Schänkhäusern pr. Faß - - - - 3 fl. 6 kr: C. M. bezahlt,,worüber dwVorschreibung zu Ende dsöJahres nach der Anzahl des ausgeschenkten Getränks bey den obrigkeitlichen Rentewgeschieht, und ^) für'VslPachtets Wildbahn ^ - - - - Zäl fi. C. M. Außerdem gehen noch fokgendeZinss in die Renten ein/ als: ^<> an Robotgeld von Inleuten - - - - 25 st. W.' W. Kb) detto von Sewerbfchaftm - - - 86 fi. 2s kr. W. W. nebst 169 Natural-Handrobötstagen. " Endlich' «H von verschiedenen eouoe53ionsQ < - - 4 fi. C. M-' und -- -- -^ - - - - - H7 fl. äo kr. W-'W- An grunduaterthanigen Schuldigkeiten haben"ferners die Gemeinden Edlspitz, Oblas,Oümlttz, Effek!e,Teßwitz> sowohlBrucker als St. Kla-rnserseits, Rauftnbruck, Dorflitz, Urbau, Kallendorf und Baumöhl von idren Rusticalb'esitzungen, dann die Colome Gerstenftlo und die Domini-mtiften in Stuppeschitz und Wairowitz von allen Feldftüchten den Iehent ' im Gesiröhe^.und'von den Weingarten den Weinmasch-Zehent/ die Rusti-^ calbesitzer in Stuppeschitzund Wairowitz aber den Getreidzehent nur von ' ren Hauptfruchtgattungen, näbmlick: Weihen, Korn,Gersie und Hsbiv/. enblick die Besitzer der zersiückten Kleintajaxer'Mejcrhofsgrundstücke^Von ? idren Feldfrüchten-ohne unterschied den Zehent der Obrigkeit zu entrich«' ten, nur sind hievon die zerstückten obrigkeitlichen Felder von den Meierho-' fen zu Brück, Teßwitz>Taßwitz und Rausenbruck, dann jene Grundstücke ausgenommen, welche entweder den auswärtigen Herrschaften in diesen Ge-memdbezirkenzugehbren, oder von welchen die soeben bemeldeten Herrschaf-NN/ dann dis betreffenden Pfarrer den Zehent zu Rechte haben- C 2' 'V Dagegen sind auch zum Theil fremdherrschaftliche Unterthanen aus den Gemeinden Schattau, Gnadlersdorf und Klemtajax zur Herrschaft Ioßlo-witz, dann aus Kaidling zur Herrschaft Pöltenberg, endlich aus den zum Znaimer Untergute gehörigen Gemeinden Alt-und Neuschallersdorf, dann aus der Stadt Znaim den nähmlichen Zehent der Herrschaft Brück abzu-reichen schuldig, nur wird dieser Natural-Zehent in den Gemeinden Alt-und Neuschallersdorf größtentheils im Gelde von dem Zna mer Unterguts mit jährlichen 571st. 53 Z.l4 kr., dann so auch von der Herrschaft Ioßlo-witz der Zehent von der bsy Rausenbruck gelegenen sogenannten Schüssel-und Lämmerweide mit jährlichen - - 60 fl. 36 l)4 kr. W. W. an dieBrucker obngkeitlichen Renten vertragsmäßig reluirt, was zusammen den oben 5nd li^. ^. aufgeführten Betrag von 6Z2 si. Zä I^4 kr. W. W. bestellt. Für die ^cchre 18ZZ, 1624 und 1825 wurde von den Zehentholden der Gemeinden Urdau, Kallendorf, Klemtajax, Gerstenfeld, Taßwitz, Dörfiitz, Rausendruck, Oblas, Pumlitz und Essekle der Getreidzehent gegen eins fixe Natural-Körnerschüttung, und zwar mit jährlichen io56 Metzen 20 äw Maßl Weitzen, 35Z6 Metzen 26 1^6 Maßl Korn, 1217 Metzen 27 iM Maßl Gersten, und I420 Metzen Zl ^s6 Maßl Haber relunt, welche zeitweilige Reluition für die weit^e Folge noch in der Verhandlung stehet, und daher solche ver getroffenen Vorsehung gemäß von dem Herrn Käufer der Herrschaft Brück nach Gutdefund sogleich aufgehoben, und sofort der Natural-zehent im Gesiröhe auf dem Felde, wie vorhin wieder abgenommen werden kann, wie dieß auch im Laufe oss Militärjahres 1826, mit Ausnahme dreyer Gemeinden, welche der neuerlichen Zehentreluition mit jahrllcken Zo3 Metzen 29 Maßl Weitzen, 7I7 Metzen 22 Maßl Korn, 261 Mstzen 20 Maßl Gerste, und 717 Metzen 2; MaßlHaber bereits beygetretsn sind, geschehen ist. 'Was es aber die übrigen, der dießfälligen Zehentreluition nicht beygs-tretenen Gemeinden, als: Alt- und Neuschaliersoorf^ Kaidling, Gnadlers-dorf, Edlsplß, Teßwitz, Stuppkschitz. Baumöhl, und Znaimer Stadtgebirge anbelangt, so hat der Natural-Grtrswzchent bey dlssen Gemeinden im Durchschnitte der besagten Jahrs iS2Z, 2824 und 1625 an Weltzen ------- IZ Schock ^ Garbe - Korn ------- 67 - ig - - Gerste - - - - - - -9-n^Z- und Haber - --- - - -28-48 - Der Wemzehsnt hingegen von sämmtlichen zur Herrschaft Brück und den zugetheilten Gütsrn zshentbarm Gemeinden m den Jahren i32Z, 182/; und i2^ä ourchschnittsmaßig, jährlich - - - - 5i2 Eimer. -- 24l9 — und bey besseren Wsmjahren/ als : iLio ----- 1553 Eimer i6n F - - - - 1Z72 - UNd zL^2 - - - - - IZ4Z " rein gepreßten Weines betragen. Nebstbey sind die Unterthanen der Herrschaft Brück und des Gutes Taßwitz St. Klara robotabolitionsmäßig verpflichtet, folgende Lohnarbeiten osrObrigkeit theils gegsn Bezahlung, theils unentgeidlich zu leisten, als: 1. Die Gemeinde Baum öhl. Z) an Brennholzschlagen gegen Bezahlung a 16 kr. pr. Klafter harten, und.1 12 kr. pr. Klafter weichen Holzes jährlich 274 2^4 Klafter, d) Bauholz undBretklötzerfallen gegen 12 kr. pr. Tag durch 5i Tage, e) beym Fischen gegen Bezahlung a i5 kr. pr. Tag iö Tage zu verrichten, und ch an Scheiterholz aus dem Baumöhler Walde nach Znaim oder Brück gegen Bezahlung 3 i si. W. W. pr. Klafter zuzuführen - 60 Klafter. 2. DieGemeinveDörflitz bey Absischung des dortigen Teuchss, und Ablösung der Weingärten, uno zwar e) jeder der bestehenden 10 Dreyviertler 2 Zug-, und i> jeder Viertlcr, g an der Zahl, ^ Handtag unentgelvlich zu leisten. 5. D,e Gemeinden Urbau , Kleintajax, Kallendorf, Raufen brück, Gurwitz, Taßwitz Brucksr- und Taßwitz St. Klarisserseits 8) an Zehentgetreide im Gesiröbs gegen einen Lohn 2 Za kr. pr. Schock von allen zehentbaren Gemeznden in du obrigkeitlichen Scheuern zu Taßwitz, Tsßwitz, und Brück einzuführen 766 Schock und K) an Ws-nmaschzehent aZ kr. pr, Eimer in die obrigkeitlichen Keller zu Brück und Edlspitz aus den zehentd^rsn Weingarten zuzuführen jahrlich I784 Eimer. 4.D:eGemeindeBaumö hl und Dörfliz hingegen haben ihren Getreid -und Wein-Zehent, und so auch 5. Die Gemeinden Stuppeschitz undWairowitz ') ihren Körner- und allmfälligen Weinmaschzehent unentgeldlich, dann ^) letztere zwey Gemeinden noch auf eine Distanz vsn 2 Meilen gegen Bezahlung 2 1 fl. 3o kr. pr. Klafter, 83 Klafter Brennholz beyzusühren. Außerdem ist 6. die Gemeinde Wairowitz verbunden Y an Bier von Höonitz nach Wairowitz jährlich 10 Fässer und N) an Wein von Znaim und Hödnitz nach Wairowitz sammt leerem Geschirr zurück, durch 5 Tage zu führen, endlich und 7. habsn die Gemeinden der Herrschaft Brucss dann der zugetheilten Güter Mschallersdorf und Taffwitz St. Klara bey abhaltenden Treibjagden jährlich 1095 Tage unentgsldlich zu Verrichten,, doch können die Unterthanen, wenn diese Schuldigkeiten in ein over dem anvsren Jahre von der Obrigkeit nicht benöthiget werden sollten,, weoer zu eüier nachträgli' chen Abstattung oder. Reluition derselben, noch zu anderweitigen.Arbeiten und Verrichtungew an deren Statt verhalten werden: An, Dominicalrechten siehet der- Obrigkeit' a) die Verwaltung des Iustizwesms, die Ausübung des adelichew Richteramtss, und die Führung der-Grundbücher, gegen Bezug der gesetzlichen Taxen> und d) der Bezug des Laudemiums von emphiteutisch' verkauften obrigkeit- Nchm Realitäten, als: Mahlmühlen, Wirthshäusern, Schmieden, Wagnereyen, Bier-und Branntweinhäusern,. Meierhofs- und sonstigen abver-kauften Gebäuden :c. :c. bey eintretenden Besttzveranderungen zu Sund iO pr. Ct. zu. Auch had dieselbe- c> siidundenklichen Zeiten, und bis zum.Jahre,-1814 von allen unkes- ^ thanigen in dem Herrfchaft Brucker Gebiethe gelegenen Realitäten das Lau-demium, und zwarvon Bausrnhäusern mit I kr. und von Freygrundstück^n mit 2 3jä kr. von jsdem^ mahrischen Thaler a 1 fi. 10 kr., in Besitzverände- eungs- und. in Sterbfallen auch das. Nonuärknn mit ä kr. von etnem mährischen Thaler privilsgienmaßlg bezogen,, welch letzters Bezüge und Laude-mialrechte nunmehr^jedoch' der.Obrigkeit,Bruc5 auf dem polltischen Wegs abgesprochen worden, unvdermahl auf dem RschtsweFe anhängig sind Iw eigener Regie besitzet die Obrigknt' gegenwärtig nur 2s Metzen Wiesin-in dem trscken gelegten DörflitzerTeuche zurErzeugung des nöthz-WnHeuftttsrs für die obrigkeitlichen Pferoe, dannZ Metzsn Weingärtm ob dem Schloßbergs bey Brück; die übrigen noch vorhanoenen obrigkeitlichen Grundstücke, als bey der Herrschaft Brück, Asckern mit - - - - '9^ Metzsn 20 ZU Maßl Wusen - - - - ^ 6o , 25 2W - Garten - - - - - 22 - 282m - und Teüchen - - - - 14 -. 217^3 - Dann bey dem Guts Taßwitz St. Klara:,-Mckern mit - - - - - - 29 Metzen 2 Maßeln und ^euchgründen mit - - - - 2 Metzen i3 ljz Maßeln aber sind gegen dievorwärts 5H (z, r und 5 aufgeführten Zinse theils zeitlich Verpachtet, theils in statusmäßigen Genuß der Beamten und des Forstpersonals überlassen. Die obrigkeitlichen Waldungen betragen nach der geometrischen Vermessung bey der Herrschaft Brück 2067 Joch Z;8 5j6 Quadrat »Klafter, sind in zwey bestehen theils aus Laub - theils aus Nadel- holze ; das auf dem Gute Taßwitz St. Klara bey Stuppeschitz gelegene obrigkeitliche WalOl hingegen befaßt eine Area von 92 Joch 256 M Qua-Hrat-Hla fter, und bestehet größtentheils .aus Nadelholze. Die Iagdbarteit, in deren Ausübung die Herrschaft Brück innerhalb lhres aufdem Gute Taßwitz St. Klara ganz .allein bestellt ist, wird von derselben gegenwärtig nur in der Essekler And Baumöhler Revier, dann bey ber Marktgemeindö Raufenbruck und einem Antheile oießseits der Taja von derTaßwitzer und Gurwitzer Feldrevier in eigener Regie benützet, in den übrigen Feldrevieren^ und so auch in dem Stuppeschitzek obrigkeitlichen Waldl Hingegen ist die Jagdbarkeit gegen den oben 5ud 2. ersichtlichen Zins verpachtet, deren Pachtzeit jedoch größten-theils mit Enoe October B27 ausgehst. Der obrigkeitliche Viehstand besteht nur in sechs Stück Pferden, wovon ein Paar nach der, oer Obrigkeit obliegenden Berbindlichkeit, zurVer-richtung der Kranken- und sonstigen kirchlichen Functions- Fuhren bey sieben nach Brück emgepfarrten Gemeinden, von welchen sie dagegen denZs-hent bezieM, größten theils verwendet und unterhalten werden muß. An obrigkeitlichen Gebäuden befinden sich in Woo Brück: 5) Das ehemahlige drey Fronten und zwey Stockwerken, sammt der Orgewesenen Binder- und Tisch-lerey, dann der sogenannten Wächters-Wohnung, wobey sich zugleich ein großer, mit zwey Lusthäusern, einem Wasserbrunn und einer Skarpenmauer versehener Garten, bann ein kleiner in dem Hofplatze an der Kirche gelegener Obstgarten.befindet. 1>) Das aus zwey Stockwerken bestehende Schloß-oder Amts-Gebäude, nebst mehreren anderen Nebengebäuden, Stallungen, Geschirr- und Futter-Kammern, Wagenschopfe, Wirthschaftsgerathschaften- und Bauholz Depositorien, Burggrafen- und Holz-Gewölbern, Vor- und Weinkellern, sammt einem aus zwey Abtheilungen bestehenden Preßhaust^ der Binderwerkstatt und Kellergerathschaften - Do^ot. L) Vor Dem SchloFgebäude befindet sich die obrigkeitliche Traiterie, da nn VN won oen Pfarrcaplanen belvVhntts Gebäude, sammt Gattchen für dieselben. 6) Unterhalb des Schloßgebäudes nächst der Brucker Mühle die aus der ehemahligen Gärtnerswohnung adoptüeteGründbuchsverwalters-Wohnung und der mit einer Mau« umfaßte sbriZksitliche. Obstgarten/welchek w-Umfange 28o Klafter mißt. S) Hinter dem Dorfe Altschallersoorf die mit drey Tennen vsrsehens obrigkeitliche Zehentscheuer und die Scheuerwachters-Wohnung, dann vor diesem Dorfe der aus 3 Abtheilungen bestehende obrigkeitliche Scbürtkasten. i) In dem Dorfe Edlspitz ein Preßhaus sammt zwey Weinkellern, g) In dem Dorfs Kleinteßwitz eins obrigkeitliche Zehentscheusr, dann ein Ziegelofen sammt Schöpfe und Zleglerswohnung. d) In dem Dorfe TaßwiH eine gleichmäßige Scheuer, dann sin aus zwezMbtheilungen bestehender Schüttkasien, eine Drabenswohnung, smnmt Keller undGeräthschaftenschopfe, endlich einPferdestall auf merPferde Ferner Y in dem Dorfe Effekle uno Baumöhl, die obrigkeitlichen Jägerhäuser sammt Waiojungswohnungen und Kühstallungen, oann letzteren Orts noch ein Pftrdestall auf vier Pferds, und Milchkellern. Endlich ^) die Mühlwerke, Brücken - und Wafferwehren, welche die Obrigkeit Brück contractmäßig theils allein, und theils gemeinschaftlich zu unterhalten hat, bey den Mahlmühlen zu Brück, Esserle, Taßwitz, Neßlowitz - und Altschüll^rsdorf, dann die c^a^ee - Brücke bey der Gemeinde Kaäendorf. Von den auf der Herrschaft Brück haftenden Patronaten zu Taßwitz, Urbau, Raufenbruck, Kailenoorf, Schattau undKlosterbruck, dann bey St. Nikolai ln ZnÄZM, ftrner zu Klemtajar, Gnadlersdorf, Kaidling und Mühlfrauen gehen bloß tne Patronatsreckte von den Pfarreven sammt Kirchen und Schulen in Taßwitz, Urbau undKlosterbruck, dann von der Localie sammt Kirche und Schule in Rausenbruck, endttch von der Filialkirche und Schule in Küllenoorf mit Men Rechten und Verbmdlichkeuen an den Käufer über, von der Pfarre zu Schattau, dann von den außer dem Gebiethe oer Herrschaft Brück legenden Pfründen, näbmlick von der Pfarrkirche St. Nikolai in der Stadt ^Znaim und zu Kleintajar, ftrners von den Localien zu Gnaolersdorf^ Kaidling uno Mühlftauen bleiben hingegen _ die Patronatsrechte dem Rengionsfonde vorbehalten. Endlich siehet die Steuerausgleichung mit ocn Emvhiteuten sowohl b ey der Herrschaft Brück, als den mtt selber vereinigten Gütecn fur das KülN-tige unv Verflossene noch in derVerhandlung' welche für die verstoßene Zeit vcm Seite der Cameral-Verwattung bloß für sich noch ausgetragen werden, wiro. Dte wesentlichsten Verkaufsbedingniffe sino folgende, als: itens. Wird zurLicitatisn, mit Ausnahme der Israeliten, Jedermann zugelassen, der hierlandss Realitäten zu besitzen fählg ist. ^ Denjenigen, welche in der Regel nicht landtafelfahig sind, kommt, wenn stt die fraglicheReligionsfondsherrschaftBruck sammt den einverleid-ten Gütern Altschallersoorf und Taßwitz St. Clara ersteycn, die Nachsicht der Landtafelfahigkeit für sich und ihre.Leideserbsn in absteigender gera-^ derLinie zu statten. ' - ' 2tens.^ 2tens. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises mit 16,000 fi. Conventionsmünze gleich vor der Licitation zu Handen der k. k. Staatsgüter-Veräußerungscommission, entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze undaufden Ueberbrin-ger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diescn Betrag lautende, vorläufig von dem k. Fiscalamte geprüfte und bewährt gefundene Sichsrstsllungsacte beyzubringen. Ztens. Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten licitiren will, so isi er schuldig, sich mit einer rechtsförmig für diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines (^inWinenreN vorher auszuweisen. 4tens. Der Ersteher der Herrschaft hat dasDnttbeil des Kaufschillings vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes noch vor der Uebex-gabe zu berichtigen, die verbleibenden zweyDritt-Thnle aber kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft sammt vazu gehörigen Gütern in erster Privrität versichert, und mit jahrlichen Fünf vom Hundert in Conventionsmünze und in halbjährigen Raten verzinset werden, binnen fünf Jahren, vom Tage der Uebergabe gerechnet, mit Fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. Die übrigen Verkaufsbedingungen werden bey derLicitation bekannt gsmacht werden, und können auch früher nebst der ausführlichen Gutsbeschrn-bung und dm zur Würdigung des Ertrags dienenden Ausweisen bey der mähr. schles. Staatsgüter-Administration täglich in Brunn eingesehen,so wie die Herrschaft selbst in Augenschein genommen werden. Brunn am i!< November 1826. Von der k. k. mährisch-schlesischen Anton Friedrich Graf von Mittrowskp, Gouverneur von Mähren und Schlesien. Franz Graf von Klebelsberg^ Anton Schöfer, k. k. M. S. Gubermalrsth. Z. 3627. Verlautbarung. Nr. 1L9H7 (2) Eszist vermahlen das/Bon einem Unbekannten für einen armen Studieren-tzen aus der Gegend Pleterjach geMets Stipendium/ im jährl. Ettrgge pv. 7 ft. 46 M kr. C. M. erlediget. v ^ ^ D Jene Studierende, welche dieses Znpendium zu nhlten wünschen, haben ihre mu dem Taufscheine, den ^tudienzeugnissen v.m de-l letzten 2 Gemcstern, dann Armuchs- und Imvfungs-Zeugnissen belegten Gesuche bis i5. Jänner 1827 bey dteser LandessteLe emzurelchen. Vom k. k, lllyr. Gubcrnnlm. Laibach am 7. December 1626. Z. 1526. Concurs - Verlautbarung 3a Nr. 24101. für dls lm Küstenlande, nn Istrianer Kreise^ erledigte Bezirks-Commissars, und Geztrksrich^ersstclle in Buje. (2) Von dem k. k. küftcnlsndlschen Gubernio wird hiermit bekannt gsmacht, daß hie Beznkscommissars- und Nezirksrichtersstclle in Buje/ mtt welcher die Obliegenheit der Cautlonsl Leistung uunioaü si. verbunden lst, mit dem jährlichen Gehalte von 600 fi., freyem Quartier und emem Reistpauschale von 200 ft. zu besetzen sey. Diejenigen, welche diese erledigte Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche dts zum Ii. December l. I. bey diescr Zündcsstclle einzureichen, und nebst Anführung lhrcs Alrers und Geburtsortes 1) die Zeugnisse über di? zurückgelegten vorgeschriebenen funoffchen Studien beyzubringen; 2) dts gsmachte Justiz- und politische Prüfung durch Vorlage der erhaltenen Wchlsahlgkeits- Decrete zu erweisen; 3) ,hre vollkommene Kenntniß der deucschen mnd vorzüglich dsr italienischen Sprache mU gehörzgen Zeugnissen zu beurkunden.; ^) über ihr untadelhafces moralisches und polnisches Betragen., UNd endlich S) über ihre bisherigen Anstellungen sich geeignet auszuweisen. Vom k. k. küftenländlschen Gubernium Trlest am 18. November 1826. A e mtllHe Verlautbar^ n g. Z. 1H21. Bekanntmachung. (2) Da durch das am ;6. November d. I. erfolgte Ableöen des Dr. Johann Größing die Bedlenftung emcs ständischen Districts-Physikers zu Wolfsberg im KlaZenfurter Kreise^ mit dem Iahnesgshslte von Vierhundert Gulden Metall-Münze, wouon 200 st. spstemmaßig aus der kärntnerisch- ständischen Domestical-Cassa, 20a ss. aber zu Folge allerhöchster Entschließung vom 3. März 181g, Zahl iQ,c>3i aus dem Staatsschätze bestritten werden, in Erledigung gekommen M, so wlvd dieß zudem Ende humtt allgemein bekannr gemacht, damit alle Jene, welche dnsePhysikätsbedlenstung zn erhalcen wünschen und dKzu^geelgnet sind, ihre mit den erforderlichen Zeugnissen über die erhaltene Doctsrswürde, über ihre kns.-her geleisteten Dienste und anderweitigen Clgenschaften belegten Gesuche bmnen Sechs Wschen hierorts einzureichen wissen mögen. Von der karntnenfch verordneten Stelle zu KlaZenfurt am 2. Decemb. 1826. Z. iH85. (3) Von dem Bezirksgerichte Ißna, als Abhgndlungsmfianp wird hiermit bekannt ge« macht, daß aNe Jene, roelche bey dem PerlZsse des am ^5. September 1L26 ad in- — 2^5 °^ t35tÄw aNhier Verstorbenen Herrn Cajetsn Kahl, gewesenen k. k. Bergamt^cafsierZ, aus was immer für einem Rccblsgrunde einen Anspruck zu machen rcrmeinen, ihre Ansprüche bcy der, auf den io. Jänner 1827 Frvh um 9 Uhr in dieser Gerichtskanzley bestimmten Tagfthung sogcwiß anzumelden haben / wierigcnö sie sich die Folgen des L14 §. b. G. B selbst zuzuschreiben wissen werden, Icria den 20. November 1L26. ^^ Z. i5Z4. L i c i t a t i 0 n Nr, 242^. der Caspar Rcpina'fchen Hübe im Markte Littay. (2) Vom Bezirksgerichre zu ^nnch^ als Abhandlungs« Instanz nach Caspar Repma, gewesenen Yüdler zu Littay, nnro hiemit betannt gemacht: Es sey auf mündliches Ansuchen der Wttwe und des ihr beygegeben?« Mnvormundes, dann der Hypothekar-Gläubiger, in die Feilbiethung der,- zur löblichen Herrfchaft Weixclberg dienstbaren, im Markts zu Liriao liegenden, zum Verlasse des secligen Caspar Repina gehörigen, auf 620 st. Zo kr. gerichtlich geschälten hübe gewisttget, und zu Folge dessen die Versteige» rungstagsayung auf den Z3. December l. I. Vslmittags um io Uhr im Mmkte zu Littao dcsiimmt worden. Das Wohnhaus steht in der Mitte dcs Marktes Littay, 1st ein Steck hoch, unb empfiehlt sick wegen oer vortheilhafren Lage und guten Gleoa der Grundstücke. Kauflustige werden demnach zu dieser Versteigerung mit dem Bemerken eingeladen-, daß die Licitationsbedingmsse mn Tage der Versteigerung rrerden bekannt gemacht, kön» nen aber auch vorläufig in der bierortigen Bezirtskanzley eingesehen werden. Sittich am 16. November :62s. Z. 1023. ^ d i^c t Nr. 17W. (Z) Von dem Bezirksgerichte Reifnih wird hiermit allgemein bekannt Oemackt: Es sey über Anfachen der Maria Veße! von Podklanz, in die neuerliche öffentliche Verfiel« gerung der, dem Anton Ilz, l^ut Licitationsprotocoll ddo. 7. November 162a um 455 ss. «:, 5l. c. erstandenen, früher dem Andreas Veßel von Globel gehörigen, der Herrschaft Reifnitz fub Urb. Fol. 104« et n?5 zinsbaren ij4 hude und Vlahlmühle sammt Wohn. und Wirtschaftsgebäuden, wegen nicht Zugehaltener ersten Zahlunßsrate gewiNiget, und zur Pornabme derselben der Tag auf den Zo. December d. I. Vormittag um 10 Uhr im Orte Globe! mildem Beysatze bestimmt werden, daß diese Realitäten, faNs sie um den Ausrufspreis pr. 455 ft° nicht an Mann gebrachtt werden sollten, an diesem Tage auch unter demselben hintan gegeben werden würben. Bez. Gericht Reifnitz den 58. November ,626. Z. i526° Kundmachung. (2) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Neudeg, vereint mit Thür« bey Gallenstein, wird hiemit kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Theresia Orlttfch'schen Puppillen. Curators Ignaz Feichtinger, in die Feilbiethung der, zu der Theresia Orlitsch'schen Was« s^ gehörigen", in Dobrasa liegenden M hnbe, hestehend aus Ackern, Wiesen und Wal« cungcn/oann Wohn. und WirthschaftZgedäuden, zum Vortheile der PupMen gewiNi« get, und zur Vornahme dieser Feildiethung der ,7. Jänner »827 durch die gesetzlichen Stunden in Locs der Realität festgesetzt worden. Diese Realität ist für die Freunde und Liebhaber der Landwirthschaft empfehlend, weil sis sich in Rücksicht ihrer Attondirung als der LaZe selbst einzig in ihrer Art auszeichnet. Wozu Vie Kauflustigen am odbefiimmten Tage zä I^ocum der Realität zu erfchti» nen hiemit vorgeladen werden. Die diehfäNigen sehr billigen LicitatwnsdedingnW tön« nen in der dießottigen Amtstanzley eingesehen werden, Neudeg den 2. December 1L2S. — Zä26 — Ä. l522. Ed ictal - Vor rufung. (2) Vsn dör BezirksobngkZit der Herrfchaft Pölland im Neussädtler Kreise, werden nachbsnannte, von der letzten Reserve - Revision im Monathe October d. I. als fiüchtig vorgemerkte und ohne Paß unwissend wo befindliche Reservemänner, als: Nahme der Reserve- ^^ ^ Bezirk. Kreis. Lsnd. Flüchtlinge. H Jacob, recw Joseph Rade Mitterradenze 7 Pölland Neustadt! Krain Pa«!Ma«er,° ^"N«sch,»g '« d.°. dt.. °.o, Georg Puscheg Lanzberg 29 dto. dto. ^ dtZ, hiemit aufgefordert, sich binnen 3 Monathen 5 vato dieser Kundmachung ssgewiß bey dieser Bezirksobrigkeir einzufinden, als sie widriqens nach Verlauf dieser Frist nach den Gesetzen als Uebertreter der Paß-/ ooer nach Umständen dsc AuswündeiunZZvsr' fchliften behandelt werden würden. Bez. Obrigkeit Pölland den 24. November lSZ6. Z. ,5l3. O 0 n y 0 c a t i 0, n s > V d i c t. (3) Vor dem Bez. Gerichte Kreutbesg daben alle diejcmgen, welckie beo dem Ve?' lasse deZ zu Opasckks am 5. Februar /626 verstorbenen Realttätenbesihers Caspar Stifter aus was immer für einem Grunde etwas anzusprechen vermeinen, ihre Forderm?« gen bis zu, oder beo der Hierwegen auf cen 22. d. M. Vormittags von 9 bis 12 Ubr hier« ^rts anberaumten TaZsahung ssgewiß anzumelden, widcigZns auf selbe tein weiterer Be» dacht genommen/ und oi> Abhandlung ihrem Onde zugeführt werden würde. Bez. Gericht Kreutberg am l. December 1L26. Z. i5,g. E 0 n v 0 c a t i 0 n ö'G d i c t. (2) Vor dem Bez. Gerichte Kreutderg haben alle diejenigen, welche bey dem Verlasse des zu liaäoinle am i3. Jänner 1826 verstorbenen Realitätenbcsißers Jacob Sajovlz aus was immer für einem RechtsgrundL etwas anzusprechen vermeinen, ihre Foroerun» gen bis zu, oder bey der hlerwegen auf den 20. d. M. Vormittags von 9 bis 12 Uhr hiersris anberaumten Tagsatzung sogewiß anzumelden, wiorigens auf selbe kein tveitcrer Bedacht genommen, und die Abhandlung ihrem Ende zugeführt werden würde. Bez. Gericht Kreutberg am :. December 1L26. Z. »52o. Convocations. Edict. ,Z) Vor dem Bez. Gerichte Kreutberg haben alle diejenigen, welcke beo dem Verlasse des zu Kertina am n. August d. I. Noiska aus was immer für einem Rechtsgrunde etwas anzusprechen vermeinen, ihre Forderungen bis zu, ooer bey der hierwcgen auf den 21. d. W'Vormittag von 9 bis 12 Uhr hierotts anberaumten Tagsatzung sogewiß anzumelden, widrigens auf selbe kein weiterer Bs« Zacht genommen/ und die Arhandlung ihrem Ende zugefühlt werten würte. Bez. Gericht Kreutbsrg am l. December iSZä. Gubernlal -Verlautbarungen. Z. i5^3. Verlautbarung^ Nr. 2355;. wegen Besetzung des i;. krainerlschen Untevrichtsgelder^ Stipendiums für yödtrz BUdungsanstalren, im jahrUchen Ertrage von 60 st. M. M. (1) Es tst dtrmahlen das 11. krainerMe Untcrrichtsgelderewtipendlum für höhere BUdungsanstalten, in dem jährlichen Ertrage von Lo^ss. M. M. erlediget. Jene am hnsigen Lvceum Studierende, welche dmes Stipendium zu e-chalten wünschen, haben chre mlt dem Taufscheine, dem Därftigketts- und dem Bchul-zeugniffe von den letzten zwey Bemestern, dann dem Beweise über dle'überstan« denen Schutzvocken versehenen Gesuche zuverlässig bls 10. Jänner 1827 unmtttel-bar bey dlesev Landsssteae zu überreichen. Von dem k. k. illyr. LandZs-Aubernium. Laibach am 7. December 1826. " "Uermischte Verlautbarungen. ^" Z. 553Z. O d I c t. Nr. 'Z4g. N«n tzem Bezirksgerichte der StHatsherrlchaft lldelsbsrg wird bekannt gemach:: Es seye über Ansuchen des Anton Spillar aus UadainesMu, die execut^e VcrfteigsrunZ der dem Johann Gtüvaina, vulg) Letar gshöcigsn, gerichtlich um 777 ft. 55 kc. geschah« ten, und der Herrschaft Drem untecthamgen Halbhnbe in Nadamefella, wegen schuldi. gen 164 fi. 27 ,i2 kr. c. 5. c., auf Vefahr und Kssten des Isfeph Stavaina, als letzten Erstehers dieser Realität, bewilliget worden. Hu diesem Ende wird eine einzige Licitatisn, und zwar am i5. Jänner 1827 im Genchlsorte der Herrschaft Adelöoerg mit dem Anhange abgehalten, werden, daß diess hübe bey dieser Lkuation auch unter dem Schätz.ul^swerchs hmtan gegeden trerden wlld. Bez. Gericht Adelsberg 2m 1». December »626^____ Z. i554. Edict. . (^) Vor 3em vcrnnten Bezirksgerichte Michelstätten zu Krainburg HZben akle Jene, welche auf den Verlaß des zu Drulouk verstorbenen Urban Kaiser, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zustellen vermeinen, soche den ;ü. f. W. Jänner fogewiß Anzumelden und rechtsgültig darzuthun. widrigens sit die OdiV^ Hes §. 6^4 b. G. B- uch selbst zuzufchreiven haben werben. Vereintes Bezirksgericht Michelstätten zu Krainburg den 1^. -, ^ "?x 1826. Z, i555. (i) Vom Bezirksgerichte der Hsrrschaft Flodnig wird tziemit bekannr e;: '.2" k: GZ sey auf Ansuchen des Joseph Motschnig von Godifcha, als Cessionär des I.ba:..: Me^vec, die executive Feil'diethung der dem Lucas Warls gehörigen, zu Tazcn liegsneen, der Erbvogteo Mlnkeudsn unter Urb. Nr. — eindienenden ganze» Kausrechrshude, im Tchä-tzungswerthe von 2L73 fl. 42 kl., wegen schuldigen ^70 fi. M. W. c. 5. c. bewilliget, uno zur Vornahme derselben der g, Jänner, g. Fsbruar und 10. März k. I., jedesmahl um 9 Uh? Vormittags im Orte Tazen mit dem Anhange bestimmt worden, daß, faNs gedachte Hude bey der ersten od?r zweyten Feilbiethung nicht um den Schätzungswerth oder darüber an Msnn gebracht werden würee, selbe bey der dritten auch unter dem NGätzungZwerthe hintan gegsben werden würde. Hievon werben die Kauftustigen mit dem Bejahe benachrichtiget, haß hie Bedingnisse der Feilbiethung in der dießgerichtli-chen Kanzley erliegen, tzie grundbüchlich einverleibten Gläubiger aber werden sowohl durch dieses Edict, als durch Rubriken zur Abwendung eines aNMigen Schadens zu er» scheinen vorgeladen. Bezirksgericht Herrschaft Flädmg den g. December ^336. (Zur Bepl. Nr. 101 d. 19. Dee, L26.) E — 2^28 — 3- lb36. 3ic Nations .'Edict. sz) Vcm BezkfZgerichtL der Staatsberrschafr Lack wird HZemit assaemem bekann' ae. w«cht: Man hade über Anfuck.n oes Joseph Sir; aus Novavaß, B.z ?s Krawbu?a wegen schuld,gen 2^3 ft. sammt Ncbenverdln^lickkeitcn^ die erecutiv? Feildiethunq "es dem Gtepha« Göhel gehsrigen, m rer Stadt Lack fud Haus ° Nr. 23 liegenden, sammt AuzstzSr am ova ft. .zenckttm geschützten Hauses, einigen wenigen dabey befindlichen «a^r» nljzen. tm^chayuuz^wtrcht von 2, ^. ,4 s«-. bewilliget, und zur Vornahme drco T-'il. dletyunMagfttzu^gen: a»f 3sn S. Jänner, Z. Zetzruar und 3. März 1627, jetesmabsln Lsco Z«r waNrät vsn Z bts ,2 Uhr mic »lm Bejahe bestimmt, daß, wenn daß Haus ^mmt Fahrmnen tzey t,r erft«n nid zweyten Herfieigerung nicht um oder über den Bwazwerly^n Mann «eZracht werden son«te, selbe bey der dritten «ersteigeruna auck u»ter dem Vchähwerthe hintan gegeben würde. l««.grzung auw .. F< werben daher die lämmMch«n Kau'iustigen mit dem Beosatzs verständiaet, tzaft dle l.tcttanonsdsdmgmffs sammt der Beschreibung der Realttät tägi'.ch in hiesiger Amis' t^nzley emgezehen webten können. " Lack am «. Decern^'r 1826. H. '553. I ! nhkrufung /1) des Rcftloemannez Antsn Stamzer. Dem ^Anron^Stamzer von Zbufchnavaß, Pfarr Odsrnnssönfuß, Rsferuemann, wsl. Her verstsyenen Bommel pahwz^ch nach Croatitn begeben hst, und nicht rückgekehrt M wttd y'.emtt snnnert. 0ZH er on» n 6 Wochen und 3 Tagen sichsogennßvsr d,e Bezirks. obrlgkktt fteNen, und seine Intweicku^g eschtfertigkn solle, als witnaens gegen ihn nach , Bsrschrift d3? Gcseye vorgeganHtn weetZn wird. BezirkssZrlgteit Rssscnfuß am ;5. Decemdsr «3,6. Z' iööo. (l) Rr. 2üoz. Vs3 dem Bezirktgerichte zu Laihach wird auf Ansuchen des Bezirksgerichtes Haas' berg fund gemacht, dah jslgende, in hen Verlaß tzer Theresia Thsmasin gehötige, öffent« liche FondsobliZaeisnen, als: 2) d-e Trieftet Acue ddo. :2. April ,608/I?r. 5oo, pr- 5aa fi. B. Z. lautZnZ, auf Herrn Johann Andreas Tbomüsm seligen; ' . d) die krainsrlschen Ärarialsdligatisnen/ Nr. 5i^5, vom,. May 1798,2 ^pr. Ct., pr. zoo ft., und Nr. 5i4ö, vom !. May »798, pr. Löo ft:, beyde lautend an Frau Theresia Thomasin selige; c) hie an Y«rrn Johann Andreas Thsmasin lautenden ä oja Wiener Städtbancsobliga-tionen vom i. Jänner »79s, als Nr. 71HZ pr. 25a ft., Nr. »37g2 pr. 2b«, fl. un^ Il^r. »4606 pc. 5oa st., am 26. Jänner k. I. Vormittag um »0 Uhr vor diesem hiezu delegirten Gerichte feilgebsthen und gegen ssglsiche Bezahlung des Mislho« thes hintan gegeben werden. Laibach am 12. December »82a. Auf eine Herrschaft wird sine Köchinn gesucht, welche sich mit Zeugnissen über sittliches Betragen und Treue auszuweisen vermag, und mit Neujahr in Dienst treten kann. Das Weitere ist im Zeitungs-Comptoir zu erfragen. Z. i54l Nachricht. ^ Beym braunen Hirschen, Haus «Nr. 45 in derExadifch«, ist guter Mahrwem, 3ie Maß pr. ,2, »6, 20 und 24 kr. zu haben- Auch ifi allda ein Quartier zu ebener Ette un 2 nn MagaM ZU verpachten. Pränumerations-Anzeige für die Lai bach er Zeitung und das Zllyrische Blatt. < 0 Aus dieser, auch yhne geschichtliche Data, — in der menschlichen Natur — erweislichen Thatsache geht hervor, daß die Garten - Kunst jede andere an Alter übertrift, und daß das erwachende Bedürfniß im Volke nach Geistes- Nah: rung nicht nüzlicher und zwekmäßiger befriediget werden kann, als durch den Unterricht in solchen Dingen, wodurch die tagliche Nahrung vermehrt, die Erde verschönert, das allgemeine Streben nach nüzlicher Thätigkeit geleicet wird. Dem Impuls dieser Ansichten mag es zugeschrieben werden, daß die al lgem ei ne deu tscheG arten-Zeitung auch von allen österreichischen Patrioten aus allen Standen und in allen Landestheilen ein Entgegenkommen fand, wie solches nur irgend eine der nüzlichsten Einrichtungen für das Wohl der Staaten und FamMen erhalten kaun. Jedermann erkennt mit. freudigem Wohlgefallen, wie die edle ungarische Nation mit dem hochherzigen Böhmen und Mahren, so wie mit sämmtlich übrigen Ländern und Provinzen des großen Kaiser- Staates einen heiligen Wetteifer begonnen habe, als gälte es, ein ueue Erde in Vesiz zu nehmen, oder der allen durch möglichst befruchtende und verschönernde Bearbeitung neue Jugend zu verschaffen! Die vielen und großen Obstbaumpflanzungen im Inn-Viertel geben diesem schönen Landessirich ein. gartenmäßiges Ansehen, und verschaffen ein, eben so gesundes als Wohlfeiles Getränk. Aus Tirol wird ein großer Theil von Bayern mit Obst versorgt, und der allgemein verehrte und hochgefeyerts Herr Landes-Chef hat nachahmungswürdige Einrichtungen für den noch böhern Aufschwung dieses industriöfen Kulturzwei: ges in gedachten Landes theilen erst neuerlich getroffen. Eden so zahlreich trifft man wohl eingerichtete Gemüse-und Blumen- Garlen in allen Theilen des Kaiscrstaates. Aus diesen Norkcnntnissen ist der allgemeine Sinn für fernere Vervollkommnung herzuleiten,, vom Geiste der aller-höch ste n Landes- N e, gierung genährt und begünstiget. Tie Quellen der Volks-Nahrung und des Erwerbes durch Gärtnerei su.d innner noch zn wenig erkannt und beachtet. Je reicher diese fliesscn, je gedeihlicher wird und muß auch die Landeswohlsahrt im Allgemeinen zunehmen, und diefe Wohlfahrt ist nicht allein in Vermehrung des Geld? Reichthums und in der Wohlhabenheit der Einwohner, sondern auch hauptsächlich in ihrem Wohlbefinden, iu gewissen stttlichnr Eigenschaftens und in einer, aus diesen hervorgehenden Denkart und Ocmüchsverfassung zu finden. Gewiß 5 die Menschen werden um so besser und edler, je veredelter die Natur ist, die sie umgibt; und der Gedanken dieß hat mein Fleiß zu Stande gebracht, und diese oder ftne Verbesserung verdanke ich meinem Vater, dem Großvater, ia mir selbst, steigert die Thatkraft, erhebt das Ehrgefühl, die Wohlanstan-Vigkcit mW Sitte mit himmlischen Hebel! — Wehr freundliche Gesichter werden uns begegnen«, wenn Alles um uns auf der verschönerten Erd-Oberflache freundlich aussieht, wo sogar der Bettler sich sagen kann: "SchLn ist's auf Gottes Erde, und ich bin bei Allem, was ich entbehren muß, doch ein bs-neidenswerthes Gotteskwd!« ' - " .. ' Zu dem Zweko: — allgemeinen Sinn für Gärtnerei und Verschönerung der Oberfläche unserer Erde zu weken und zu steigern, dient die allgemeine, deutsche Garlen. Zeitung, der man die öffentliche, Zemeinnüzige Kundmachung der reichhaltigsten und wichtigsten, durch die Erfahrungen ganz bewahrter Entdekungen, Vortheile und umsichtiger Kenntnisse verdankt. Sie wird herausgegeben von einem Vereine patriotischer Wanner aus allen Landern und Standen, an deren Spizs sich, als ihre erhabenste Protcktorm, Ihre Majestät die Königin von Bayern stellte. Deutschland ist zu großem Dank verpflichtet den vielen und einsichtsreichen Mitgliedern dieses Vereines. Sie erwerben sich ein eben so, dauerndes, als vorzügliches Verdienst, indem sie die interessantesten Ma» terialieu in dieser Zeitschrift niederlegen, um sie auf diesem Wege in die Hände der Grundbesizer in allen Ländern zu verbreiten. — Die angenehme Noraussezung, daß selbe ununterbrochen in ihren rühmlichen Bemühungen und gehaltreichen Beiträgen fortfahren werden, gehört zu den schönsten Erwartungen. Nur kommt einzig und allein nun Alles darauf an, daß diefe allgemeine deutsche Garten-Zeitung auch in genügender, alle Länder umfassender Vielfachheit ausgebreitet werde^ In dieser Hmsicht haben die Herausgeber, die sich auf alle Art mid Weise verpflichtet fühlen, zur Beförderung alles Guten und Nüzlichen nach Kräften zu wirken, sich entschlossen, eine neue Auflage von den ersten Jahrgängen dieser ökonomischen Zeitschrift mit großen Vorauslagen zu veranstalten und zugleich bekannt zn machen, daß nunmehr alle jene Herren Abonnenten, welche den Jahrgang 132? abnehmen, auch die ersteren 4 Jahrgange von 1323 bis 1226 auf jedesmaliges Verlangen um die Hälfte des Preises Zusammen erhalten können. Den ganzen Verlag der allgemeinen deutschen Garten« Zeitung für die k. k. österreichischen Staaten hat das löbl. Grenz - P o stamt zu S a lzb n rg übernommen , in der Ueberzeugung, daß auf solche Art durch die gefällige Mitwirkung der löbl. k. k. OberposiamtZ-Zeitungs-Erpcditionen,. und der sämmtlichen k. k. Herren Postbeamten dieses Blatt auf die möglichst wohlfeilste Art nach dem Bedürfniß der so vielseitig ausgebreiteten Garten > Freunde portofrei befördert und unterstüzt werde. Ganzjährige Pr anu mevatio n en werden von allen k. ?. Postämtern, insbesonders von der unterzeichneten k. k. Zeitungs: Expedition zu nachstehenden Preisen angenommen und pünktliche — portofreie Zusendungen der wöchentlich er» scheinenden Nummern zugesichert, und zwar kostet 1) der Jahrgang l82? ohne Couvert 2ss. 20 kr., in C. M.W.W. Für das Couvert wird jährlich nur etwas Geringes gerechnet. 2) von den Jahrgängen 1325,1324, 1L25, 1826 ! jeder Jahrgang einzeln . . i fl. w kr. in E. M.W.W, (mit dem Jahrgange iß25 begann nämlich diese Zeitschrift, mithin hat man durch Nachfchaffung der bezeichneten vier Jahrgange das ganze Werk complete. Die k. k. Post - Stationen erhalten die Gartenzeitung «meinen noch gertngern Preis. K. K. OberHostamt^Zeitungs^Expedition in Laibach.