Amtsblatt zur LaihaHcr Zeitung. ». 13«. Samstag den 3 K Juni 1855. I. 3l». .< (2) Nr. 93ltt. Bei dcr am I. Juni »85,5» vorgenommenen 2t»7. Verlosung der alleren Staatsschuld ist die Serie Nr. 45>8 mit ihlen gan-z zcn Kapitalöbcträgen im ^esammlkapitalsbetrage! von l,2,l.253 si. 24^ und im Zinftnbelraqe nach dem herabgesetzten Fuße von 24W«) st. ,0'/. kr. Diese Obligationen werden nach den Bestimmungen des allerh. Patentee vom 2l. März i818 gegen neue, zu dem ursprünglichen Zins fuße in Konventions» Münze verzinsliche Staats' schuldverschreibungrn umgewechselt werden. Dieß wird über Auftrag des k. k. Finanz-Ministeriums vom !. Juni d. I., Nr. !)?!7, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Won der k. k Landesregierung für Kram. Laibach am 9. Juni 1855. 3. 315 .-, "(3) ' Nr. 275!>. Konkurs-Kundmachung. Bei dem k. k. Hauptzollamte, zugleich Samm. lungökasse in V«llach, ist die Kontrolloisstelle, mit welcher ein Iadresgehalt von Siebenhundert Gulden nebst einer widerruflichen Zulage von Einhundert Gulden fur die Besorgung der Sammlungs-kassegcschäfte, der Genuß einer freien Wohnung, oder in deren Ermanglung des systemmaßigen Quartiergeldes und die Verpflichtung zur Leistung einer Kaution im Gehaltsbetrage verbunden ist, in Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Konkurs b i s 8. Juli 185,5 eröffnet wird. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig dokumentirten Gesuche unter Nach'vc.'sung des Alters, Standes, Religionsbekenntnisses, dcö politischen und moralischen Verhaltens, der zurück» gelegten Studien, der bisherigen Dienstleistung, der Sprachkenntnisse, der erworbenen praktischen Kenntnisse im Zoll», Kasse - und Rechnungswesen, insbesondere der mit gutem Erfolge bestandenen Prüfung aus dem neuen Zollverfahren und der Warenkunde, oder der Befreiung von derselben, endlich der Kautionsfahigkeit und unter Angabe, ob und in welchem Grade sie mit Beamten dcs Amtsbereiches der k. k. stelr. illyr. küstenläno. verwandt oder verschwägert sind, im vorgeschlichenen Dienstwege bei der t. k. KamerasBezirk6-Vn'waltung in Klagcnsurt innerhalb der obigen Frist einzubringen. Von der k. . k. steier,sch - illyrisch . küssen' ländischen Finanz-öandes-Direktion Graz am 2l> Müi 1855, Z. 333. .i (l) Nr. 412. L i z i t a t i o n s - N e r l a u t b a r u n g. Nachdem bei der am 2 ^, nicht an Mann gebracht wurde, so wirb we??« Ausführung dieser beiden Pquodj.kte hon 2t. 3>N'.i l I. ^i dcm k. k. Bl'zirk^mte Kram^ bürg vo>-. 2 !"5 l2 Uhr ci>e zwcite V^rh^nd' lung i.l"ttl' aleichen, >l> der Lizitatio^s - Verlauf darung am 8. Mai l. I., g. IlH, bekannt Ytg^'cuen Btstmmungcn vorgenommen, wozu alle Unternehmungslustigen mit dcm Be!fü,,c>i klngrl^del, werden, daß die bezügllchcn Bauck- ten bei dem glsertigten B^zirköbauamte täglich ii» den giwöhilllch^n Amtöstun^eil u»d am Tage der Vilhcll>olU!'.g auch bl>i o^m k. k. Be^irsamte Krainburg eingeslhen weiden können. K. k. Blzirkobauümt Krainburg am l2. Iun, »855. Z. 3it2. i»"^l) Nr. 4U5. i! i z i t a t i o n s - V e r l a u t b a r u n g. Das hohc k. t. Handelbmililslelium yac daö zur Vorlage geb,achte Projekt über rle Herstel« lung der Bella- Brücke au der Wurzner Straße, zwischen dem Distanz? Zeichen lli/3-4, genehmiget, uud daü k. k. Aezlrksdauamt wutdc auf Grundlage dcs herabgelangten hohen L^ndesre-gierungü-Erlasses vom «, ^iai l. I,, Z. 7482, mit dem Dekrete d»r löblichen t. t. Bandes-Baudilektion vom l. Juni l. I., Z. li)l4, ermächtiget, wegen Aussührung dieses nach den angeordneten Modifikationen von der k. k. tech^ Nischen NcchnungS^lbtheilung auf ^iUl^ si. !4 kr. adjustnten Bauobjektes die Lizitatlonö-Verhandlung im vorgeschriebenen Wege einzuleiten, und das Resultat derselben zur Genehmigung vorzulegen. Diese Verhandlung wlld demnach den 2l. Juni l. I. Vormittag von 9 b>s l2 Uhr und nöthigen Falls auch Nachmittag von 3 blb U Uhr bel dem k. k. BezirkSamte Krainburg abgehalten, wozu aUe Unternehmungslustigen mit dcm Beifügen eingeladen werde», daß der bezüg. liche Bauplan, summarische Kostenübcrschlaa, so wie die Baubeschteidung, dann dle allgemeinen und spezielen Lizitationsi Bcdlngnisse bei dem gefertigten Bezirksbauamtc taglich in den gewöhn-lichen Amtsstunden, und am Tage der Versteigerung auch bei dem löblichen k. k. Bezlrksamle Krainburg eingesehen werden können. Jeder 1!izltant ist ülmgens verpflichtet vor Beginn der mündlichen Vcrsteigcrung oas 5,^ Vadium deö AusbotSbetrages mit ^Ol) st. 3tt kr. bei dcr limitations - Kommission zu erlegen, welches nach crfolgter Genehmigung seines Anbotes auf die vorgeschriebene ltt^ Kaution zu ergänzen, und diese bis zum Ausgange der bcdungrncn einjährigen Haftungszeit, vom Tage der erfolgten KoUaudirung und Uebernahme des vollendeten Bauobjektes an gerechnet, bei der vetteffendm Dcpositenkafse erllegcn zu bleiben haben wlrd. Die Zeit für die wirkliche Ausführung d>> ser Brücke ist vom Tage der Uebergabc derselben an den betreffenden Unternehmer binnen 3 Monaten festgrscht, und der Erstchungsbetrag für diesen zu vollführenden Bau wird dem Unternehmer in tt gleichen Raten, und zwar die ersten 5 Nat.n im Verhältnisse der vorgerückten Albeit, die letzte Race hingegen nach ersolgter gänzlicher Vollendung, Kiillauoirung und Endabrechnung bei dcr dem Domizil dcS Unternehmers zunächst befindlichen öffentlichen Kasse zahlbar angewiesen werden. Schriftliche Offcrte, mit der vorgeschriebenen !5> kr. Stempelmarke und mit dem bedungenen 5,^ Reugeld versehen, werden nur vor Beginn 5er mündlichen Vcrsteig.-rung angenommen, später einlangende hingegen unbeachtet zurück gewiesen werden. Vom k. k. Bezirksbauainte Krainburg am ,2. Juni ,855. H' 328. :> (») Nr. 4«?, :,ä 2187. hizitationS - Kundmachung. Indem bei der am <>, d. M. abgehaltenen Limitation über die mit dcm Erlasse dcr hohen k. k. Landesregierung vom 5». Mai l855, Z. 722», im Koste"!>etra^e von AU3 si. 5»« kr., genehmigte 3i>kcm!^/3-4, d»r Save kein Re« sullat erzielt wurde, so wird mil Bezug auf die ^izllationsalc>l)ung vom l5. v. M, Z. 394, die neuerliche 3>,Plation hierüber am 27. Juni !85,5 Vormittag von 9biü l2 Uhr oei dem k. k. l Bezirksamle zu Weichselstein veranlaßt, wozu Unternehmungslustige eingeladen werden, K. k, Bauerpositur Natschach am IN. Juni l855. Z 3,2. a (3) Nr. 226,, sci L«N. Lizitations-Kundmachung. Mit dem hohen k. k. Handelslmnisterial.Gr» lasse vom«, Mai ,855,, Z. "^/,^ ,st die Re. gulirung deö Drauflufs^'s oberhalb und zum Schutze der Narasdiner Dräu -Jochbrücke fteneh' mi^t, und die Sicherstellung ihrer Ausführung im Wege der öffentlichen Versteigerung angeordnet worden. Die bezüglichen Arbeitn bestehen in Erdbew«'' gung, in Steinwürfen und Taluopflastn-ungcn, dann Pfahl und Senkflischinennx'rfen, wozu nähe. rungsweise die adjust. Bumme von 42282 si. ,7 kr. erforderlich ist , und wovon auf Erdbewegung..... ,4Nss43kt'. auf Pfahl- u. Senkfaschinenwei ke ,475tt st. ,2 kr. auf Steinwürfe und Taludpsia^ !sterungen ....... 26087 si, 22 kr. entfallen. Die Steine zu letzteren sind in dem vom Unternehmer zu okkupirenden und zunächst dem Drausiusse zu eröffnenden Steinbruche Berba bei Du brava und Sau ritsch, 3 Meilen flußaufwärts von der Baustelle entfernt, zu erzeugen und sönnen zunächst dem Gewinnungsorte in Schisse gebracht, stromabwärts bis zu den respekciven Verwl-ndunyöorlen verschiffet u»d daselbst unmittelbar verwendet werden. Das nähere und bestimm» Detail dieser, in Bezug aller obangeführten Arbeltel» ein untrenn. bares Ganze bildenden Baufühsung slilhcilten die betrrfjvnden Pläne, der summarische Kostenanschlag, das Einheils-Verzeichniß, dann die all. gemeinen und spezielen Baubedingnisse, welche Behelfe vom ,5. Juni d. I. angefangen bis zum ^iz,tatwn5taa.e im Amtslokale des k. k. Bezirkb« bauamtcs Warakdin in den gewöhnlich,m obgedachten Amtslokale un» ter folgenden Feststellungen vorgenommen, n. z.: ,. Zur Lizitation wird Jeder, welcher ssiltige Verträge einzugehen gesetzlich qualifizirt ist, und die vorgeschriebene Sicherheit für die Vollführung der geforderten Leistung gegeben haben wird, zn» gelassen. 2. Wer für einen Andern lizitiren will, hat die hiezu erforderliche Vollmacht vor dem Beginne dcr Versteigerung der imitations, Kommission einzuhändigen. 3. Jedermann, mö^e für sich oder als Be. vollmächtigter bei der Lizitation ?lnbole stellen wollen, hat vor der mündlichen Ausbietung dos fü'nfpcrzcntige Vadium von der obbezifftrttn Ge« sammlsurnme im Betrage von 2ll5st. im Barcn odcr in k. k. österreichischen Ataalspapieren, nach dem bölsemäßigen Kurse berechntt, zu Handen, dcr LizitaUol^s'Kommission zu erlegen. 4. Die Auöbirtung des ganzen Baues erfolgt bci dem Umstände, als sich das Erforder« nlß nach dcm valiabeln Flußbestand richtet und der Leisiungsl.mfang größer und kleiner als d« zur vollkommenen Erfüllung d.ö ptojeltirten Zwck, kcs voiläufig präsllmirte jVin kann, nicht in Bausch und Bogen, sondern nach den adj>,stlrlen Ein» h.its'pieissn der verschiedenen Avbeitö!llftungehcn sein, in» Innern aber enthaltet,: 2) Die ausdrückliche Erklärung, daß der Offerent den Gegenstand und dessen Lizitationö Grundlagen, als: die bezüglichen Pläne, summarischen Kostelianschlag, das Eillheitspreisverzeichniß, dann die allgemeinen und speziellen Baube«-dingniffe genau kenne und solchen getreu nach-kommen wolle. I)) Den Perzcntual Nachlaß oder Aufschlag gleich' mäßig auf alle abzustillen Einheitspreise in Worten deutlich ausgedrückt, um welchen er die Ausführung des ganzen fraglichen Baues mit seinen allfälllgen Mehr- oder Minderlei» stungrn zu übernehmen Willens ist. c:) Das fünfperzentige Vadium wie es oben fest-gestellt nilnde. ll) Den Tauf- und Zunamen, Charakter und Wohnort des Offerenten. Offerte, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen oder Gegenbedingungen enthalten, bleiben u„ berücksichtiget. 7. Nach geschlossener mündlicher Ausbietung erfolgt die Eröffnung der singelangten schriftlichen Offerte und deren Protokollirung in der Reihenfolge ihrer Uebenelchung und Nummcri-rung in Gegenwart der mündlichen Anbotsteller, nachdem letztern deren vorhandene Zahl vor dem mündlichen Auäbote bekannt gegeben worden sein wird, 8. Anbote, welche die adjustirten Einhcits-preise durch Perzentual ° Zuschlage überschreiten sollten, unterliegen der höhern Ratifikation, wogegen jencr Bestbot, welcher den adjustirlen Einheitspreisen gleichkömmt oder unter solchen steht, gleich mit dem ^izitations-Ergebniffe als drsta'e liget anzusehen ist. ». Bei gleichen mündlichen und schriftlichen Bestboten unter den Fiskalpreisen wird ersteren, bei gleichen schriftlichen aber demjenigen der Vor^ zug eingeräumt, welcher früher offenrt wurde, worüber der Numerus der erfolgten Cinreichung des Offertes entscheidet. N> Der von der Lizitations Kommission nach Maßgabe deS Versteigerung Resultates als Er. steher erklärte Brstbieter unter den Fiskalprelsen ist gehalten, das erlegte Vadium binnen il> Ta-gen, vom Lizitationstage gerechnet, bis auf l0 Peizent der obcn angefühlten näherungSweiscn Bausumme im Betrage pr. 4230 fl. entweder im Baren oder in Staatspapieren, oder aber durch eine entsprechende Sicher,icllungö- oder Bürg^ schofls-Urkunde zu ergänzen und in gleicher Frist bei dem t k Bezirksbauamte zu Htarasdin des Vertragsabschlusses wegen zu erscheinen. N. Den Offerentcn, welche nicht Erstcher gcblicben sind, werden die erlegten Vadien gleich nach geschlossener r?izitalion gegen im Limitations-PrototoUe beigedrückte Empfangsbestätigung zu-tückgestellt werden.» Von der k. k. kroat. slav Landcs-Baudirek-tion zu Agran, am 1 Juni 1855. ^325" a (') Kttlld m a ch u n g. Für das Jahr 1856 bedarf das ll. Gen--darmer!c-Regiment IW0 Paar Halbst'.efel und nachstehende Arbeitsleistungen, welche mittelst ciner Offerten-Verhandlung sichergestellt werden, und zwar: 2W Stück Mäntel, 400 „ Waffen rocke, 8lw » Tuchpa«talonohne ^truvfeti 40 „ Tuchpautalon mit j ' IM> „ Lelbll", <>!,« >, Kittcl, 23W „ Hemd.n, 28W » Gatti.n und 50 » Srmm.lpantalon. 1 D,e Htlesel lv>u>se« lowoyl >,n ^alizer:, al6 auch in ihren einzelnen Theilen aus gut ausgearbeitetem, ohne Zusatz einer Salz- oder Alaun-dcize, vollkommen gar gegärbten, hiezu vorgeschriebenen Ober-Pfunds rücksichtlich Brandsohlenleder dauerhaft und solid verfertiget werden. Die Boh-!rn der Stiefel müssen in den Einschnitten genaht sein, und überhaupt müssen die gelieferten Stücke dem vorgelegten Muster in Allem oollkon,men gleichen, ui,o mit einn ihrer innern Beschaffenheit zu untersuchen und aufzutrennen. Zelßt sich bei diesen aufgetrennt ten Stücken nur ein Stück, dessen innere Be-schaff»nheit der Vorschrift nicht zusagt, so hat jede w.itere Untersuchung aufzuhören, und es werden nicht nur die aufgetrennten, solider« auch die übrigen Stücke als Ausschuß behandelt, ohne daß der Lieferant für das Auftren^ ncn der zurückgestoßenen eine Entschädigung for-3ern darf. Dem Lieferanten liegt die Verbindlichkeit ob, auch für die innere Muster- und Oualita'tmaßigkeit der nicht aufgetrennten Stücke zu haften, und wein, davon einige il'. der Folge ,licht muster- und qualitatmaßig befunden wür.-5en, so auch die bereits bezahlten Stücke, welche bei einer andern Gelegenheit als verfälscht entdeckt würden, gegen mustermäßigc unentgeltlich herzustellen, welcher Tausch, rückfichtlich anstandst lose Herstellung, vom Tage der Verständigung länastens binnen 14 Tagen geschehen muß. Rücksl'chciich der Monturs-Erzcugung wird festgesetzt, daß vom Nlftimente das nöthige Materials an Tuch, die Meltalknöpfe bcjgege-ben werden, so daß der Macherlohn, die Bei-stcllung der Futterkinwand, die ungeblelcNe Einwand in den Aermeln und im Leibe, zu den Schößen dcr Waffenröcke aber guten Ollean nach Muster, des Mitteldings, Steifleinwand und musterma^isscr Watta nebst Hafteln, beincr« chl>e>den muß. Die Vadien kö'lnen im baren Gelde, in österreichischen Staatspapieren nach dem Börsen-werth, in Neal-Hypotheken geleistet werden. Die Offerte müssen versiegelt, sammt dem Vadium bei dem ll. Gendarmerie-NegimentS» Kommando bis zum 3U. Juni l. I. eingisendet werden und es bleiben die Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote von Ablauf des Schluß« Einreichungö-Tagls noch 30 Ta^e in der Art verbindlich, daß es dcm hohen Landes - Gendar« merie-Kommando freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihr< Offerte ganz oder theilweise anzunehmen, und auf den Fall, wenn der eine oder d.r andere Offerent sich der Lieferungs-Bewisll» gung nicht fügen woll:-', ftin Vadium, als dem Aerar verfallen, einzuziehen. Die Form, in welcher die Offerte zu ver« fass.n sind, zeiqt der Anschluß, und es wird bemerkt, daß dirse klassenmäßig gestempelt sein müsscu. Offerte mit andern, als den hier aufgcstell« tcn Bedingungen, so wie Nachtragsoffertr blei-ben unberücksichtigt. Die übrigen Kotttrakts-Bedingnisse und die Muster können in der Olkonomie-Kanzlei deS Regiments eingesehen werden. Vom k k. ll. Wendarmerl'e. Regiments« Kommando. Laibach am l3. Juni l855. Offert von Außen. Offert des N. N. aus N. Das Vadium im Betrage von — fl. C. M. liegt bei. , V 0 >, Innen. Ich Eidesgefertigter wohnhaft in (Btadt Provinz) erkläre hiemit in Folge der geschehenen Ausschreibung . . . Paar Halbstiefel das Paar mit . . . si. . . kr. C. M. . . . Mäntel das Stück mit . . . fi. . . kr. und ... Waffen-röck< das Stück ... si. . . kr. in folgenden Terminen, an das ll. Gendarmerie-Regiment nach den mir wohlbekannten Mustern und unter g.nauer Zuhaltung dcr mit der Kundmachung ausgischriebelün Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Kolttrahirungst Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von . . . Gulden gemäß der Kundma« chung haste. N. N. am.....1855. Untexschrift des Offerenten sammt Angabe des Gewerbes 3. !56l. (9) . Nl. 6320. Edikt. Von dem f. k. Bezirksgerichte Großlaschitsch wird Franz Sakraischek, <2oh„ und gesetzlicher Etb< ver den 24. April 1853 verstorbenen Aa"" .«.....: schek aus Kleinslivitz ausgesorbett, dim.cn cinem ^ahre, voti dem uotm angesetzt,« Tagc ,n g„rch-ntt. slch bei diesem Vszirksgcr.chte zu mcldln, u>,d llnter Auswcifting seines gesetzlichen Erdrcchlcs di« Erbslsklarung anzubringen, widrigens die Verlassen^ fchaft mit Jenen, die sich erbserfla'tt Hoden, verhandelt und ihnen emgeaittwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassmschafr aber, vom Tlaate alö erl'Ius eingezogen würde, und den sich Ma'llig später mel-hcicheil Clpm !ftre Erbsansprüche nur so lange vor' behalten blcidtn, als sie durch Verjährung nicht, erloschen wären. K. r Bezirfsgericht Großlaschitsch den l9 September l854. ii. 880. (2) Nr. 290 E d i k t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee werden die gesetzlichen Erben der, den 12. Februar l353 Ullstolbcnen Gertraud Mcditz, von Nessclthal Nr. >9, aufgefordert, binnen Einem Jahre, von dcm un-tenangfsetzten Tage an gerechnet, s'ch bci biescin Äezilksgcrichte zu melden, und unter Ausweisung ihres geschlichen Erbrechtes ilM «Msettlarlmg anzubringen, widrigens die Vellasscnschast Mit Jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen emgcantwortet, der mcht angetretene TlM der Verlassenschaft aber, oder wenn sich 9liema"d erdserklärt halte, ric ganze Verl^ssenschast vom Staate als erblos eingezogen würde, und den !>cy .illf.illig spater meldenden Erben ihre Erbs^nspntt')° nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch -""-' jähning nicht erloschen waren. Goltschee den 13. November 1845.