Intelligenz - Vlatt zur Naibacher Leitung ^il^- 112.'i^^ HamNag den 17. September I83l. Aemtlichs Verlautbarungen. Z. 1272. (1) Nr. 24lM. V. St. Kundmachung. , Das k. k. provisorische Verzehrungssteuer->jnsvectorat in Lalbach macht hiermit bekannt, daß der Verzehrungssteuer-Bezug vom Branntwein und den versüßten getstigen Getränken, Vom Wein, Wein-und Obstmost, und vom Fleischausschrotten und Auskochen in der Stadt Krainburg, und in d^n Hauptgemeindcn Stra-sisch und St. Georgen, der Herrschaft Michelstätten, für das Verwaltungsjahr i3Z2 verpachtet, und die dießfällige Pachtverstcigerung am 26. d. M., von 9 bis 12 Uhr V^r-, und von Z bis 6 Uhr Nachmittags, bei der löblichen Bezicksobrigkeit Michelstatten zu Kramburg ab» gehalten werden wird. — Die in dem dieß-jalmgen Ertrage bestehenden Ausrufsprelse smd aus dem unten folgenden Ausweise ersichtlich. Dle Verpachtung geschieht entweder nach einzelnen Gewerben der einzelnen Steuerbezirke, oder nach allen Gewerben eines und desselben Stcuerbezirkes; auch kann dieVerzehrungssteuer von allen drei Gewerben der beiden Stcuerbeznke Sn-asisch und St. Georgen zusammen gepachtet werden. Die Licttattons- und Pachtbedingnisse können bei allen k. k. Verzehrungssteuer-In-spectoratm und Kommissariaten, wie auch bei der löbl. Bczirks-Obrigkeit zu Krainburg in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. ^ , , . A us r u f s p v e i s ^"7 ^'U gehörige Ortschaften B^a7nt. ^ ^ ^ ^ l zusammen Krainburg Stadt mit der Save- und Kan- I I ker-Vorstadt ..... ^ 943 -l ^o/Z j -j ,265 - 6281 - Strasisch Strasisch, Gorinasava, Oberfcich- »^^ '"""" tlng, Mitterfcichting, Untcrfeich: ting, St. Jakob, Obcrfeßnitz, Mautschitsch, Podrctsche, Iama, Orccheg, Breg an der Sava 2Ql — lo'c» — <>5? — ^,-, — St. Geor- St. Georgen, Olfty.-ug, Laufach, ^ ^ ^ ' gell Tratta, Mitterdorf, Hülbcn, Winklern, Prebatschow . . 162 -^-' 524 — 217 — noZ "> .,......^.....^ ! _______ ^ ^ In beiden Bezirken zusammen . . j 36Z > -^ 1 Lo^j^j 45^ j - > 2^20 > — Laibach am i^. September i83i. 3. 1265. li) Nr. 20oj52. V. St. K u n d m a ch u n g. V^on dem k. k. provisorischen Verzehrungs? Neuer-^nspectovate zu Laibach wird zur allge-melnen Kenntniß gebracht, daß die Vcrzehrungs-Ueuer von dem Ausschenke des Branntweines und der versüßten geift.gen Getränke, von dem Ausschanke des Weines, Wein- und Obstmostes, und von dem Ausschrotten und Ausko- chen des Fleisches in den nachsteheliden Steu« er - Bezirken der Herrschaft Lack, für das Jahr vom ». November i63i, bis Ende October i832, im Wcge der öffentlichen Versteigerung verpachtet, und diese am 27. di'scs Monates, von 9 bis 12 Uhr Vor-, und von Z bis 6 Uhr Nachmittags, bei der löbl. Bezirks. Obrigkeit Lack abgehatten werden wird. Die in dem heue rigen Ertrage bestehenden Ausrufspreise sind ägA aus dem beigefügten Ausweise ersichtlich/ und es wird das Pachtobject sowohl nach den einzelnen Steuer - Bezirken und Gewerben, als auch von allen drei Gewerben der einzelnen, und endlich aller Bezirke zusammen ausgebo- ten werden. — Die gewöhnlichen Pachtbe-dmgnisse können bei allen k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorate» und Kommissariaten, wie auch bei der löbl. Bezirks-Obrigkeit Lack in den üblichen Amtsstunden eingesehen werden. H A u s r u f s p r e i s ^ Dazu gehörige Ortschaften ^ ^ I ^ ^^^^ ____^. __„_„„_________ ^ i kr^l fi7'1'kr.1 fl. j kV.I^." sp Lack. . . Die Stadt Lack sammt der Capuzl- ner- und der Karlovitzcr-Vorstadt 2566 20 35g 3o 6^3 3c> 377z 20 Eisnern. Eisnern, Zheschenza .... 600— i5o— 39i — i33i— Pölland. Pölland, ük i^o^^ Oadia^ ^raä Moä^rn^ HoUolule, Voutschach, Dolenzhizhe, Zhetenarovan,Sgor- ^^ narooan, Malenschw^rch . . ^00 —' 6a — 40 — 5oo — Tratta . Tratta, Gorenavaß, ^chabiavaß, Luzhne, Dole na Dobrava, Se- stranskauaß, Srednavaß / Gol- < verch, Hotaule..... 3/4 — Ho — 3o — 454 «» zusammen . « . 1^142^20^ 619^)0^ 1294 ^ 3oj 6oä6 j 20 La^bach am i3. September i63i. Z. 1267. (!) . Ankündigung. Von dem k. k. Karster-Hofgestüttamte wird hicmit zur allgemeinen Kenntlnß gebracht, daß in Folge der Anordnung des hochlöbUchen k. k. Oderstställiueisteramtes der, für das k. k. Karsicr-Hofgestütt im kommenden Verwaltungsjahre 18)2 erforderliche Bedarf an Haber von 6100 nicd. öster. Metzen, im Wege der öffent-llchen Eoncurrenz, jedoch mit Beseitigung der Liciration unter nachfolgenden Vedmgmssen werde beigeschaffet werden, u:id zwar: itens. Muß der Haber vollkommen trocken, nicht'genctzt oder genässct, vom Staube rein, dickkörnig, und mit keinen andern Früchten vermengt, mcht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder nied. öster. Metzen ,m Nettogewichte wenigstens /;3 Pfund schwer seyn. 2tens. Hat die Einlieferung m der eben bezeichneten Qualltat, in nachfolgenden Tenm- nen zu geschehen, und zwar: n a ch L i p p l z a vom 17. Octoberbismit i2. November !83l, 1000 Metzen; vom 14. November bis m,tt3i. December i33i, looo Metzen; vom 1. b'.s Mlt II^ Jänner i932, i3oo Metzen; nach Pvöstraneg vom l7> October bis mit 12. Novenber l83i, 800 Metzen; vom 1^. November bis mit 3l. December i33i, 100a Metzen; vomi. bis mit 3l. Januar i6Z2, 1000 Metzcn. 3tens. Hat der Lieferungs ^Nebernehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu führen, und wird nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgestüttamte qualitatmäßig zugemessen wird. Htens. Wird am ,. October i63i, bei dem k. k. Karster-Hofgestüttamte, und zwar 'M Orte Adclsberg bei dem k. k. Krcisamte, um die zehnte Vormittagsstunde, über vorstehende Quantitäten, die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jedcr Liefcrungslustige seinen Preisanbot auf einzelne, genau zu bezelchnende Parthien, oder auf das ganze Quantum schriftlich und versiegelt, em-wedcr am Tage der Verhandlung zwischen 9 und lo Uhr Vormittags zu überreichen, o.der binnen den vorausgehenden acht Tagen dem k. k. Hofgestüttamte einzusenden oder zu übergeben, und zugleich zur Sicherstellung des k. k. äg3 Hofgcstüttamtcs, cine aus dem Preisanbote, nnd aus dem zu erstehen beabsichteten Quan- m tum mit 10 Perzertt entfallenden Kaution, ent- b« ^cder im Baaren, oder in k. k. Staatsschuld- sc! verschrcibungen nach dem letztbekannten Wiener di Börsccoursc, oder mittelst Hypothekar-Instru- st mentcn/ gcgcn amtliche Bestätigung um so d gewisser bcizuschließen hat, als später eingereicht n werdende Preisanbote, oder solche, welche nicht s< mit der vorgeschriebenen Caution versehen sind, t^ ganz unberücksichtigct werden zurückgestellet z werden. 5m-.s. Nach beendeter Concurrenz-Vepc « Handlung, werden jenen ^iefcrungslustlgcn, l deren Anbote nicht annehmbar befunden wer- ! den, die eingelegten Cautionen sogleich zurück- 1 gcsselltt, ron Denjenigen hmgegen, welche die Mindestbieter einzelner Parthien, oder des ganzen Quantums verblieben, zurückbehalten werden. Die Bestimmung dieser Caution soll darin bcsichen, daß das k. k. Hofgestüttamt, im Falle der Liefcrungs-Ucbernehmer zur gehörigen Zctt die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzet werde, die abgangige Quantität auf Kosten des Licferungs-Ueber-nchmers herbeizuschaffen, undhatLetzcerer im erforderlichen Falle das k. k. Hofgestüttamt auch mit seinem anderwciten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. 6tens. Sollte ein Lieferungs-Uebernehc mer d»e bald möglichste Ucberkommung seiner eingelegten Caution beabsichtcn, so wird demselben gestattet, von dem übernommenen Fourage-Quantum io Perzent in ^la^n-l» gegen welches iQ pcrzentlge Quantum, oder die Caution im Baa-ren, il/k.'k. Staatsschuldvcrschrelbungen oder in Hypothekar-Instrumenten, so lange von dem k. k. Hofgesiüttamte ^uftewahrt wird, dls die betreffende Fourage-Parthie vollkom? men eingeliefert ist. 7tens. Der Mindestbicter cin«r oder mehreren Fourage - Patinen, wird zur Erfüllung semer Verblndlichkcit sogleich bei dcr Uebergabc fttnes schrifillchen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgestüttamt hingegen erst dann, wenn nach Verlauf von längstens i^ Tagen, dle Natifizirung des hochlöblichen k. k. Obcrststallmeistevamtes erfolgt. Wird diese Nansizl'rung verweigert, so wlrd auch zugleich der, Mmdestanbieter unter Rücksscllungdcr eingelegten Caution sc;ncrVer--pfilchtung cmhoben. 8tens. Die Einlleferung nner übernommenen Fourage-Parthie, kann binnen dein bezeichneten Termine ganz oder theilweise geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestüttamt dle baare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder thellweisen Emlleferung deraestalt zu leisten, daß der L;eferungs-Ueber-nehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, soakich für jede eingelieferte Quantität, selli Gelb gegen classenmäßig gcstampelte Quittung zu erhalten. _^ . , atens. Jenes Fouragc - Quantum, wel- , chcs em Lieftrungs-Ucbernehmer als Cautton eingeliefert haben sollte, wird w gänzlicher Berichtigung der übernommenen Parthie bezahlet werden. . ' . ,,. lotens. Im Falle, als zw'schen dem w-! feranten und dem k. k. Hofgesiüttamte, m Be-l treff der Qualität ein Zweifel entstehen soMe, haben sich beide dem Ausspruche der, dem Ab- - lieferungsorte nächsten k. k. Bezirks-Obr,g-!i keit, welcher in diesem Falle der schriftliche - Contract zur Einsicht »mtzuthellen kömmt, zu - unterziehen. iitens. Endlich wird der Uebernehmer e einer oder mehreren Fourage - Parthien den - klassenmäßigen Stämpel zum Contracte be,zu- - bnngen haben. h i2tens. Wollte ein oder der andere nefe- n rungslustige vorder Concurrenz-Verhandlung nähere Aufklärungen über vorstehende Beding-»« nisse iinhohlen, so hätte sich derselbe mündl,ch r oder schriftlich, im letztern Falle jedoch Mittelst i- francn'ter Briefe, an das gefertigte k. k. Hof» l- gestüttamt zu wenden. n Von dem k. k Karsser - Hofqestültamte. a Lippiza den 14. September iL3i. / 1- ^___-----------------------------------^-------- v ' ?r Z. 1255. (2) Nr. ig^bl. n Kundmachung. ,, Daß k. k. provisorische Verzehrungssseu- 1? er-Inspectoral zu Laiback bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß zur Verpachtung der nach h- den bestehenden Vorschriften emzuhebenden >a Verlchrungssteucr, in dem ganzen obngke't-bc lichen Beznke Ponovitsch, d.e Versse.gerung ,- bei der dort.gen löbl. Bezirks-Obr.gke.t am -st 26 d. M. von 9 bis 12 Uhr Vor., und von >' I bis 6 Uhr Nachmittags abgehalten werden W.rd.De/ Fiscal-oder Ausrufsprns besteht ' in dem Ertrage des heurigen Jahres, nämlich so iwm Branntwein und den versüßten gnst,gen r Getränken m 8'4 st.; «°" ^'7'5^" ' "a"" .'.^ Obssmost in l5/,o fi., und vom Flersch lN2Z6si., zusammen in 5662 si., und es werden sowohl 494 diese einzelnen Steuerobsecte abgesondert, als auch alle zusammen m Pacht ausgebonn werden. — D,e Licitatlons- und Pachtbedmgmsse können bei jedem k. k. Verzehrungssteucr-In-svectorate und Commissarlale, nne auch bei der löbl. Bezll'ks-Obrigkett Ponovltsch in den gewöhnlichen Amtbstunocn eingesehen werden.— Laibach am 12. September i63i. Z. i2/,a. (5) Nr. l5688^7Z9. Z. M. Kundmachung, betreffend dle Aufnahme von Concepts, und Manipulations - Pracncanten bei der k. k. illyrischen Camera! - Gefallen-Verwaltung. — Die k. k. Verwaltung ist in dem Falle, unentgeldliche Concepts- und Manipulations - Practlcanten aufzunehmen. Sie bringt dieses mit dem Beisatze zur allgemcmen Kenntmß, daß Diejenigen, welche als Concepts- oder Manipulatlons-Practicanten einzutreten willens sind, ihre mtt guten Zeugnissen über die zurückgelegten juridischen oder philosophischen Studien, je nachdem sie zur Concepts- oder Manipulations-praxis aspinren, dann mit dem Taufscheine, mit dem Beweise einer tadellosen Sittlichkeit, und mit den authentischen Sustentattons-Ne-verse für die Zeit der unentgeldlichen Praxis, documentirtcn Gesuche Hievorts einreichen mögen. — Doch findet eine Ausnahme von der bestehenden Vorschrift nicht Siatt, nach welcher die wirkliche Aufnahme und die Beeidung durch eine vorausgegangene sechswöchcntltche Prüfung, und durch die während derselben an Tag gelegten guten Fähigkeiten, dann durch eine eifnge und fieißige Verwendung, bedingt lst. — K. K. vereinte illyrische Eameral- Gefallen-Verwaltung. Latbach am i. Scptem« ber i33l. . vermischte ^erlautbarunOsn. Z. »266. (1) Nr. 767- Edict. Von dem Nelirksgelichte Ggg ob Podptlsch »vird detannl qemacht: Os seo üder Ansuchen des Herrn Ludwig Frevherrn v. Lazarini, durch hcrrn vr. Odlak. äü Ps265. 2. September d. I., Z. 7L7, wider Herrn Joseph Schurdi, Besitzer des GuteK ^ichteneg;, »n oie executive Fk'lbietung des in Gxecul'oa gezogenen, und auf dem Guce '^ich» tenegg vo<'a st-, wegen an Einsen aus dem gerichtlichen Gergleiche, ä<^ci. 3. Novemde^ Mc), huldigen goo st. M. M. g?« rolNiget, un) 0 .zu hie dlel Tagsahungen, auf ten ;5, Ocicve-<- :5, November und »5. Decent ber d. I., jedesmal Vormittags von 9 bls »2 Uhr, in I^c>c:u des Gutes Lichtenegg mit dem Beisaye beMmmt worden, daß im Falle dieser Kauftitel weder bei der ersten noö' zweiten Feilbietung um den votüen Betrag von ,56oo ft. oder darüber an Mann gebracht werden könnte, derselbe bei der dritten Fcilbictur., auch um jeden, wie immer gearteten Anbot hintangegeben werken würde. Wozu die Kauftusti^en mit dem Anhange ein» geladcn werden, daß sie die dießläliigen Licita. t'onSbedlngnisse alltäglich zu den gewobnNchen Amtsstunben bei diesem Gerichte einsehen tonnen. ____Sgg ob Podpetsch am 3. Scpcember »83». Z. ,25«. (3) Nr. 205?'. G d i c t. Von dem Bezirtsgerickte haasberg wird hie» mit belannl gemacht: Os sey über Ansuchen des Georg Hvanz van Reifnih, als Bevollmächtigten des Johann Koscher von Grohlaschitsch, <^e pra«. 21. ^Huli d. I., Nr. 2c>57, ln die erecutive Feil. blctung der, dem Barthclmä Drenig aus Zirtniß gehörigen, Zer Pfarrqült Hirsnih, ead Urd. Nr. 17 zinsbaren, auf 3^o ft. geschälzten »j3 hude, und dessen der Herrschaft Haasberg, 5ub Rect. Nr. 5c>7 dienstbaren, aus 27b ft. betheuerten Ueber« landsgründe, fcrnerö der, dem Lorcnz Wranissu aus Zntnih eigenthümlichen, dem Gute Thurn» lack. 5ud Urb. Nr. 624 zinsbaren, auf 32o ft. gc« schälten i^5 Hübe, uno dessen der Herrschaft Haas» derg, Lut» Ncct. Nr 5i^j» untettbänigen, 35 ft. g^schähtcn ,j^ Tagbau» Ackers, rregen schuldigen i2? ft. 3a kr. c 5. c., gewiNigct worden, und wccocn zu deren Vornahme drei LicitatlonötagsHe hungcn, und zlrar: die erste auf den 27. September, die zweite auf den 27. October, und d>e bricce auf den 23. November!. I., jedesmal Früh 9 Uhr, in I^oco Firtnih mit dem Anhange be» stimmt, dah, falls diese Realitäten bci der ersten und zweiten Licitation um die Schätzung oder darr über an Mann nicht gebracht wcrocn tonnten, solche bei der dritten auch unter derselben hintan» gegeben werden sollen. Wovon die Kauftustigen durch Vdicte und die intabulincn Gläubiger ourch Rubriken uerfiandr» get rrerdcn. Bezirksgericht Haasberg am 22. Juli »33«. Z. 1242. (5) " ' Nr. 959. Convocation nach Anton Stock (lVIt-^ll «ai-xlllllc) in Nann. Vom Vezilfggerlchle zu Sittich wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Am 3i. Jänner i83i, M der Anton Stock, Schissnwnn in Rann dei Llttao. ohne Ttstament verstorben. Es trerden demnach üder Ansuchen des Mal» tin Etock von Rann, Vormundes der rückgel sse-nen minocljähligen Kinder, alle I«ne, ^elche auf diesen Verlah auf waS immer für einem Grun> de eine Forderung zu machen vermeinen, oder hierzu etwas schulden, aufgefordert, selbe bei der am 2g> September ,83i, Krüh um 9 Nhr hier' ortü angeordneten Liquidirungü.Tagsllyung so ge-»^iß anzudrmglli, widrigens sit sich die gesetzlichen Folgen wegen Nichtanmeloung deizumtssen hätten» Sttnch am 2». August iL3».