Die J Landeshauptleute von Krain bis gegen das Ende bes 15. Jahrhunderts Georg Kozina, suppl. Velirrr. Vfliliad), Druck von Josef Vlasnik. — Verlag von Georg Kozina. - 1 ,,O» «M y SbNii -7/^/ '* 'jrv r ?- e. Per Zweck nachstehender Arbeit ist, die Reihenfolge und die Regierungsdauer der ersten Landeshauptleute von Krain so genau als möglich festznstellen. Die sicherste Grundlage hiefür bieten nur die Urkunden, ans welchen auch die ganze Arbeit anfgebant ist. Die Aufgabe der Arbeit ist nicht in die Geschichte der Landeshauptleute gelegt worden, sonst würde der Verfasser mich die bezüglichen Chroniken und andere Nachrichten in seiner Untersuchung berücksichtiget haben, sondern nur in die Bestimmung ihrer AmtSdaucr. Dazu wären eigentlich nur zwei Daten nothwendig, nämlich daS erste und das letzte Datum ihrer urkundlichen Nennung. In die Arbeit wurden aber ans verschiedenen Gründen auch die urkundlichen Nachrichten, die zwischen diese zwei Daten hinein fallen, ausgenommen. Nudtlin von Airnbaum. Die Regesten der Urkunden, in denen der erste Landeshauptmann, sei es mit oder ohne Prädikat „Kastellan", ver- kommt , sind folgende: 1. 1251 zu Lack am letzten Inni. Herzog Ulrich von Kärnten bekennt, daß sein Vater ; Bernhard Herzog von Kärnten gegen Recht und Gerechtig-, feit mehrere freisingische Besitzungen, welche Herzog Heinrich Markgraf von Andechs und Herzog Leopold von der Kirche zu Freisingen als Lehen besessen, und die nach dem Tode dieser beiden dem Bischöfe Konrad zurückfallen sollten, in Besitz genommen habe, und verspricht dieselben znrückzugebe». Als Zeugen erscheinen: Eberhard von Wördl, Wernher von Lack und Wilhelm, Chunrad Gallo, Chunrad Pnrkgras von Luenz, Jakob von Gntenberch, Rudelinus de Pirn-baum. ') ') Du gemeinte» Besitzungen sind: Forum Guten werde ct montem, qui Weinporch dicltur et universas villna in Mnrchin sitas, quarum nomina sunt haec: Zagrat, Clenonich, Chrazne, in Lokniz molendinum et mnnsum, Polanum majus et minus Wrez . . . duos mansos et molendinum, Drage, Altenburch, anibo Pajersdorf, Navigium, Naterego, Ztrug, Vreznik et Gauri et alias posessioncs dieto foro et monti Woinperch attinentes et caetera, videlicet fora aquosa et silvosa . . . Meiehelbeck II. 2. 28. N. XV. 2. 1256 am 29. März zu Lichtenwald. Herzog Ulrich von Kärnten gibt auf Ansuchen seines Bruders Philipp, Erzbischofs von Salzburg, dem Dietrich von Alteuheim einige Besitzungen. Unter den vielen Zeugen aus Kärnten und Krain werden auch genannt: D. Rudlinus et D. Chunradus de Pirpom . . . *) 3. 1256. Ulricus dux Curinthiae et Carnioliae dominus ex imit monosterium a inuta et tclonio et protectionem monosterii injungit Rudelino de Pierpaumb. Castellano et capitaneo Laba ei. 3) 4. 1258 actum in Winckke. Ans einer Sitdcher Urkunde, deren näheren Inhalt ich nicht kenne, sind nur die Namen bekannt: Wiclimarus de Reifenstein et Dom. Rudlinus de Laibach, Wil-halmus de Minclicndorf.4) 5. 1261. „D. Rotilinus castellanus castri de Laybache“ gibt im Namen des Herzogs Ulrich von Kärnten in die Hände des „tierlingerius praepositus S. Worlici et d. Rupre-tus de Budvio“ für den Patriarchen Gregor von Aguileja ’) Tangl Grafen von Hennbnrg. Separatabdrnck. II. Abth. pag. !l 3j Die erste Noliz, daß Rudeli» in diese», Jahre schon als „Ka ftellan" vorkommt, fand ich im Aufsatze des verläßlichen Historikers P. llitzingcr „die politischen Verhältnisse Kraius im Mittelaltek," in de» M. f. K. 1856, pag. 47, da ich einige Zweifel an der Rich tigkeit dieser Nachricht bei meiner ersten Veröffentlichung dieses Aussatzes laut werden ließ, entgegnen P. llitzingcr als Ergänzung zu meinem Aufsatze: (Blätter ans Krain Nr. 43, Jahrgang I8li3 pag. 109) die Benennung ,,Castellanus et Capitancus Labaci“ kommt in de» von P. Paulus Putzcl im Jahre 1719 geschriebenen ans Urkunden und älter» Libris traditionurn geschöpften . unter de», Titel „Idiographia“ verfaßte» Annalen des StisteS Sittich vor, deren Original »nb Abschrift sich im Laibachcr Museum findet. Die betreffende Sielle lautet wie sub 3 schon angeführt. In de» M. f. K. 1856 heißt cs nur! Ulricus dux injungit oranom protectionem monastcrii Sitticensis Rudelino de Pierpaumb, Castellano et capitaneo Labaci (M. Sittich 1266) Ich werde noch später im Terte auf dieses Datum zmückzu-konimen Gelegenheit habe». 4) Marian VII. 376. da« Schloss Laybach nebst einigen anderen Orten und Schlössern;') znm Zeichen der Bcsitzübergabe gibt Rotelin den genannten Abgeordneten des Patriarchen die Schlüssel des Schlosses Laybach und der anderen Schlösser2). 6.1262, 23. Febr., bei St. Peter im Hause besPlebanus. Herzog Ulrich von Kärnten schenkt dem Kloster Frcuden-thal, seiner Stiftung, den Adrian, mit dem Zunamen Marko und einen Platz in Laibach. Als Zeugen kommen vor: Ortolf von Gurkfeld, Otto und Herbord von Owersperg, Rudlinus castellanus in Laybach, Leo vieedominus, Nieolaus sco-lasticus. 3) 7. 1263. Bloß im Valvasor erwähnt.3) 8. 1265, 30. April, bei Laibach. Herzog Philipp, Bischof von Salzburg und päpstlicher Legat, belehnt die Brüder Herbord, Otto nnd Meinhalm von Owersperch mit der villa apud Weychssen. Als zweiter Zeuge kommt vor: Rudlin von Pyrpöum.3) 9. 1265, 22. Juni, in Laibach.") Herzog Ulrich von Kärnten gibt dem Freudenthaler Kloster „8 mcnsos sitos in Thuniz“. Zeugen: Fridericus consobrinus noster, marchio Veronae, Chunrad dictus Gallo, Walthcrius de Stain, Herbordus de Owersperch, Rud 1 inus de Pirbaum, Ghunradus noster vieedominus, Hcrmannus de Ram-steyn, Gerlachus de Hcrtenberch, Gyselbert et Otto, Laibacher Bürger. 10. 1265, 20. September. Herzog Ulrich von Kärnten verkündet, dass sein Getreuer, Ortolf von Gurkfeld, auf sein Gut in Celle und Zugehör, für die der Kirche vou Freisingeu zugefügten Schaden verzichtet und selbes der genannten Kirche übergeben, Bischof Conrad von Freisingen aber dasselbe dem Ortolf von Gurkfeld und dessen Erben als Lehen gegeben habe.7) Zeugen sind: Friedrich Graf von Ortenbnrch, Leopold von Eschenberch, Weruhard von Waldeck, Wernher und Conrad Brüder von Lack, Jakob von Gutenberch, Rudlin de Laibaco, Nicolaus von Rcutenberch, Ortolf von Prisek. 11. 1267, 1. Zum, bei Laibach. Herzog Ulrich von Kärnten gibt den drei Brüdern von Auersperg einige Huben. Als fünfter Zeuge kommt „Rudlin von Laibach vor.8) 12. 1268 in die Marcelli Papae et Martyris. ') Bianclii Documenta Forij. sacculi XIII. ans dem XXI. Bande des A. f. ö. G. abgcdrnckt, in de» M. t. V. f. .ff. 1859, pag. 100 ’) Die Schlösser sind genannt ibid. pag. 99: castrum do Laybach cum omnibus pertinentiis et castris, videlicet Vorzach , Or-timberch, Iglom et Urusperch, nnd anderwäriS: castrum Wi-dech. GorizachHcremberch, Valchcmborch, Iglom et Urus-pcrcli . . . (ib. pag. 100). 3) ilalvafcr kan nie eine Freudenthaler Urkunde dieses Daim»; sehr wahrscheinlich auch gerade die hier gemeinte, denn er erwähnt an einem zweiten Orte. Buch X, pag. 219, dieses Mfc. von Freu-dcnthal, nur mit 5 Zeugen. die wir auch bekommen, wenn wir die beiden Auersperge als einen Zeugen nehmen. — Die Urkunden kenne ich aus einer Kopie im hist. Verein von Laibach, deren Original im geh. H. Archiv in Wien sich befindet. ') IX. Buch, III. Bd. pag. 15. 5) Elzes Regeste ans dem Anerspergischen Archive in den Mitih. f. K. 1891, pag. ii, Nr. 3. 6) Diese Urkunde kannte Valvasor nach X, 220, gibt jedoch nur das Datum derselben. Mir ist dieselbe aus einer »ach dem Origmale im geh. HanSarchiv verfertigten Copie deS hist. Vereins für ffrain bekannt. 7) Meicb. II. 2, Nr. 73, pag. 46. Als Regest ohne Zengen auch in Ul. A. II. Nr. OLIV, pag. 35. •) Vide genaue Regeste von Elze i» M. f. K. 1861, pag. 12, Nr. 4. Herzog Ulrich von Kärnten übergibt die Kirche St. Petri in Metlik dem deutschen Haus zu Laibach. Als sechster (unter den weltlichen als 2.) Zeuge „R u d-linus de Pirboume“9) 13. 1269, 6. August zu Laibach. Der Brixncr Bischof Bruno vergleicht sich mit Gerloch von Hcrtenberch wegen 200 Mark Silber. Zeugen: Ulrich Herzog von Kärnten, Graf Eberhard, Wilhelm und Heinrich von Schärfenberch, Heinrich von Hel-fenberch, Gebhard von Lilienberch, Ortolf von Mingozburch, Otto, Offo und Ortnlf Brüder von Landstrass, Griffe und Nicolaus von Rcutenberch, „Rudlin von Pirbaum".'9) 14. 1269, 2. November zu Laibach. „Rutelinus castellanus de Laybacho“ Herman von Ramenstayn, Herbard und Otto von Owersperg nnd Gerloch von Hcrtenberch, schwören ihrem Herzoge Philipp ihre Schlösser zu vertheidigen. ") 15. Auch in einer zu Udine am 23. August ausg. Urk. kommt Rudel (Kastellan) von Laibach als Zeuge vor.’2) Diesen ersten Landeshauptmann kennt Valvasor aus einer Wienerchronik zum Jahre 1261.13) Valvasor behauptet, daß sich derselbe auch in den zwei folgenden Jahren also 1262 — 1263 als Kastellan in Laibach unterschrieben habe. Valvasor hatte demnach, so fest sind wir von seiner historischen Treue überzeugt, aus den Jahren 1262 und 1263 über diesen Landeshauptmann urkundliche Nachrichten vor sich. Eine Urkunde glaube ich erruirt zu haben (die für das Jahr 1262). Dieser Landeshauptmann wird nach obigen Regesten ge- nannt: 1. Rudelin (oder Rudlin oder Rotili») von Birnbaum (Pirnbaum, Pierpaumb, Pyrpöum, Pierbaum, Pirboume). 1251. 1256. 1265. 1268. 1269 2. Rudclin vou Laibach (in den Urkunden 1258, 1267 und 1269). 3. Rudlin castellan vou Laibach (1261, 1262, 1263, 1269). 4. Rudlin von Birnbaum castellanus und capi tan cus Labac.i (1256). Es scheint uns nöthig, zuerst über Rudelin als Kastellan und Capitan von Laibach zu sprechen. Diese Verbindung beider Titel machte uns Anfangs, bevor wir die nähere Quelle erfahren hatten, die ganze Nachricht verdächtig, und zwar aus nachstehenden Gründen: 1. Rudeln, soll als castellan et capitaneus 1256 urkundlich Vorkommen, unter einem Titel, den er in keiner anderen der 15 Urkunden trägt, 2) werden die späteren Landeshauptleute (capitanei) nur capitanei, nie aber als castellani et capitanei urkundlich genannt. Auf diese Gründe gestützt, bezweifelten wir die Richtigkeit der oben angeführten Regeste (wenigstens in der vorliegenden Form i. Herr Hitzinger hat die Gefälligkeit gehabt, in einer Anmerkung uns über die Quelle aufzuklären. Diese gaben wir schon in der Anmerkung. Wir fügen noch hierzu bei, dass wir Putzel, trotz seiner Gründlichkeit in seinen historischen Forschungen, deren Grad wir jedoch erst dann beurtheilen werden können, wenn wir ein grösseres Stück seiner Arbeit werden prüfen können, für jetzt und für diese» spcciellen Fall nicht folgen können, da seine Angaben anderen urkundlichen widerspricht. Putzel mag recht viele Daten ans Urkunden oder Libris traditionuni geschöpft haben; er hat aber gewiß auch andere Gcschichtswerke benützt. Aus diesen konnte ihn, bekannt 9) Aus Ducllius liistoria ord. Theut. III. 114 in M. f- K. 1862, pag. 77. Nr. fi. 10) Fontes II. Atibrilnnq 1. Bd. pag. 98. ") Ans A. f. ff. ö. G. XXII. 382 nbg.dr. in M. f. B. 1860 pag. 45. ") Tan.zls Gesch. von ffärmtn pag. 23 Valvasor IX. B. des III. Bandes, pag. 10. gewesen sein (wie z. 23. aus Valvasor) daß Nudelin Landeshauptmann war, und daß man die ersten Landeshauptleute „castellani“ nannte. Wie leicht ist es einem Historiker derartige Reminiscenzen bei passender Gelegenheit auch zu ver-werthcn. Sv konnte auch Putzet zu einer näheren Bestimmung des Namens Rudelin von Birnbaum das Wort „caatellanus“ gebraucht und dieses Wort wieder durch „capitaneus“ erklärt haben; denn Putzel schrieb lateinisch und ursprünglich sür Ordensleute, denen hin und wieder derartige Erklärungen ganz am Platze waren. Das strenge Festhalten am Wortlaute wird hier wohl nicht möglich sein. Die übrige Regeste stimmt der Jahreszahl mag ganz richtig fein, nur die Prädikate „caatellanus et capitaneus“ sind Pntzel's eigene Zusätze. Damit wäre eine andere urkundliche Nennung des Rudlin von Birnbaum nach einer derartigen Erklärung in Einklang zu bringen. Denn in demselben Jahre kommt der Name Rudelin in einer zweiten Urkunde ohne Prädikat „caatellanus“ vor. — Die eine Benennung des Rudlinus wäre somit erörtert. Bei den drei übrigen Benennungen, glauben wir auf Eines Gewicht legen zu können, daß im 13. Jahrhunderte die Würde eines Castellanus eine sehr bedeutende und ans-zcichnende war. Der Träger derselben wird sie sehr wahrscheinlich nie verläugnet haben, besonders wo er in Urkunden als Zeuge genannt wird. Vorausgesetzt, daß diese Ansicht ihre Geltung haben kann, reducirat sich die 3 Benennungen ans zwei: 1) wo Rudlin von Birnbaum mit dem Prädikat „caatellanus“ vorkommt, und 2) wo er mit seinem Familiennamen au stritt. a) Rudlin kommt als Caatcllan vor (1256?!) 1261, 1262, 1263, 1269 2. Nov. 1270 23. Aug. (?) b) Rudlin kommt ohne diesen Titel vor: 1251, 1256, 1258, 1265 30. Apr., 22. Juni, 20. Sept. 1267, 1268, 1269 Aug. 1) Das erste Ergebnis) wäre, daß Rndekin von Birnbaum die Würde des Landeshauptmannes vor 1258 nicht bekleidete. Ob er schon lange vor 1261 Landeshauptmann geworden, kann man jetzt nicht entscheiden, bis aus den Zwischenjahren 1259 und 1260 Urkunden aufgefunden werden, in denen sein Name genannt wird. 2) Das zweite Ergebnis? ist, daß Rndclin von Birnbaum von 1261 — 1263 Landeshauptmann war und Castellanus genannt wurde. 3) Zwischen 1263 und 1269 wird er zwar urkundlich genannt, aber nie mit dem Prädikate Castellanus. Es scheint fast, als ob Nudelin von Birnbaum die Kastellanwürdc nur damals bekleidete, als er Stellvertreter seines Herrn, des Herzogs von Kärnten war. In den Jahren, in welchen wir Rudelin von Birnbaum nur unter seinem Familiennamen finden, residirtc Ulrich in Laibach, oder in der Nähe von Laibach, und hatte während der Zeit keinen. Kastellan; denn sonst würden wir in den vielen Urkunden, die wir von H. Ulrich kennen, und von denen wir einige hervorgehobcn haben, gewiß auch seinen Kastellan als Zeugen irgendwo vorfinden. Daß aber Rudlin von Birnbaum während der Zeit, da er sich nur mit seinem Familiennamen nannte, nicht Kastellan war, glauben wir daran zu erkennen, daß er in den verschiedenen Urkunden keinen Vorzug vor anderen Ministerialen zu haben scheint, bald wird er mehreren anderen Ministerialen, bald werden andere ihm vorgcsetzt. Erst daun, als Ulrich gestorben war (27. Octvbcr), finden wir Rudelin von Birnbaum wieder als Kastellan. Nach Ulrich's Tode stritten um seine Erbschaft Herzog Philipp, sein Bruder, und König Ottokar von Böhmen. Jenem hatte der verstorbene Herzog durch die Urkunden von 1256, 14. April zu Lichtcnwald, und 1267, 2. Mai zu Graz die Erbschaft im Falle seines kinderlosen Absterbens zugesichert. Für Herzog Philipp erklärte sich auch Rudelin von Birnbaum wenige Tage nach dem Tode des Herzogs Ulrich. Wahrscheinlich blieb er Kastellan, bis König Ottokar von Böhmen Laibach nach dreitägiger Belagerung eroberte. Nach dieser Zeit finden wir seinen Namen nicht mehr in Urkunden. Wenn wir zu den Nächstfolgenden übergehen, so stoßen wir ans viele Schwierigkeiten, die jetzt noch nicht zu beseitigen sind, weßhalb wir auch hier etwas umständlicher schreiben müssen. — Als zweiten Landeshauptmann finden wir nur in H o f f’8 ® c ttt it I d e n '): UI r i ch von Towers. Valvasor kennt diesen Namen nicht, ebensowenig welcher andere Forscher Krains. Hoff setzt ihn zum Jahr 1270. Den Namen dieses Landeshauptmanns konnten wir lange Zeit nicht urkundlich finden, sei es mit oder ohne Titel. Erst aus einer Schrift Tangls, nemlich aus seinen Grafen von Heunburg, fanden wir den Namen Ulrich von Tavers, oder wie Hoff ihn nennt, Ulrich v. Tovers in einigen Urkunden. Wir finden aber bei Tangl diesen Ulrich von Tovers, als Landeshauptmann von Kärnten. Da Tangl auch Ulrich von Dürenholz nur als Landeshauptmann von Kärnten, und Hoff Ulrich von Tawers auch als Landeshauptmann von Ärain kennt, und da beide in die Zeit des böh mischen Jnteregnums für unsere Lande fallen, so können wir die wichtige Frage aufwerfen: hatten die Länder Kärnten und Krain mit der windischen Mark unter der Ottokar'schcn Herr schaft zusammen einen einzigen Landeshauptmann, oder waren sie in der Verwaltung gethcilt, so daß Kärnten eigene und Krain mit der windischen Mark auch eigene Landeshauptleute hatte, oder, was auch möglich ist, waren die genannten Länder nur eine Zeit lang zusammen verwaltet und dann getrennt? Im letzten Falle würde die weitere Frage zu beantworten sein, welche Zeit sie eine Einheit in der Verwaltung hatten? Wir wollen hier zuerst Tangls Beweisführung kennen lernen. Die vier Landeshauptleute Kärntens aus den Jahren 1269 — 1275 waren nach Tangls Meinung folgende:^) 1. Ulrich Graf von .Hamburg von 1269 bis Ende 1270. 2. Ulrich von Dürenholz von 1271 bis 1273. 3. Ulrich von Tauers von 1273 (schon am 30. Oktb.) bis Ende 1274. 4. Heinrich Graf von Pfanberg 1275, dessen Regierungsbauer nicht bekannt ist, dem aber wahrscheinlich 1275 ein Nachfolger gegeben wurde. Den ersten dieser Landeshauptleute, Grasen Ulrich von Hamburg, müßten wir, wenn ihm von Ottokar Krain sammt der windischen Mark auch wirklich zugetheit war, als Landeshauptmann dergestalt auffassen, daß er neben Rndclin von Birnbaum, der die Stadt Laibach für seinen rechtmäßigen Herrn Herzog Philipp von Kärnten, in Vertheidi gungszustand setzte und sich Castellanus von Laibach nannte, Landeshaptmann von Krain war. Wir wissen, welche Opposition König Ottokar bei der Besitzergreifung des Landes fand. In eigener Person und mit Heeresmacht mußte er 1270 ins ') Hoff'« „Gemälde rvii Krain". 1. Band, pag. 113. J) Tangl: „Die Grasen von Hennbnrg" 2. Ablh.. pag. 19 de« Separat - Abdrucke- aus XXV. Bande des A. f. K. o. G Vaitb dringen. Laibach konnte er erst nach einer Schlacht und einer dreitägigen Belagerung einnehmen. Andere Schlösser mußten ebenfalls durch Gewalt bezwungen werden. Die Einnahme der Stadt Laibach muß in den Monat November 1270 gesetzt werden, da König Ottokar nach der Bezwingung Stratus gleich nach Kärnten reiste und in Villach dem Cistercienserstifte Victring schon am 13. Dezember 1270 seine Privilegien bestätigte. Wir ziehen aus dem Gesagten den Schluß, daß bis zur Unterwerfung des Landes, also bis November 1270 Ulrich Graf von Heunburg nicht Landeshauptmann von Kram sein konnte. Als solchen müssen wir bis zu der Zeit noch immer Rudelin von Birnbaum betrachten, wenn er solange lebte oder seinen unbekannten Nachfolger. Damit hätten wir aber auch ein weiteres Resultat bekommen, daß wir uemlich den zweiten Landeshauptmann, und wenn cs Ulrich von Tauers wäre, diesen kaum vor Dezember 1270 annehmen können. Der zweite der vier Landeshauptleute von Kärnten ist Ulrich von Dürcichch von 1271 — 1273, Valvasor sagt nur, ') daß er von Ottokar eingesetzt wurde und, nach einem Manuskripte von Freudenthal, im Kriege gegen die Ungarn geblieben war 1271. Wir wissen hier nicht, ob Valvasor den Todestag Ulrichs von Dürenholz aus einem Manuskripte von Freudenthal entnommen, oder ob er den Namen Ulrich von Dürenholz aus einer Urkunde von Freudenthal kannte. Den Namen dieses Landeshauptmanns finden wir in folgenden Urkunden: 1. 1271, 27. Oktvb. in der St. Iakobskirche zu Lack. Ulricus de Dürenholz Capi tan eus Ca- rinthie, Carniole et Marchie,4) bekennt, daß der Comthnr des deutschen Hauses zu Laibach von der Schuld an die Priorin und das Kloster von Michclstctten 50 Mark Denare Aquilejer Geldes erhalten, und daß die Söhne des GerlochnS von Stein dem deutschen Hanse zu Laibach einige Besitzungen gegeben haben. 2. 22. April. K. Ottokar beauftragt seinen Hauptmann in Kärnten, Krain und der Mark, Ulrich von Dürenholz, das Nonnenkloster Mahrenberg zu beschützen. 3. 1272, 7. September zu Wien. K. Ottokar schenkt dem Kloster Studenitz die Einkünfte des Amtes in Marchburch 57 Mark Pfennig. Unter den Zeugen als 7.: Vlricus de Durrenholz Cap itanc us Kar int liiae.3) Wenngleich Vlrions nicht auch als Capitaneus Carniolie et Marchie angeführt wird, so hält ihn doch Tangl als einen solchen (pag. 107.) 4. 1272, 7. September zu Wie». K. Ottokar verlieh der Stadt Ungarisch Brod die Rechte der Stadt Hlubcie und daö Recht der WaarcnNiederlage. Testibus : Vlricus d o Durren holz capitaneus Karinthiae etc.4) Auch hier und in der folgenden Urkunde hält Tangl Ulrich v. D. als Hauptmann von Kärnten Krain und der March. 5. 1272, 16. Dezember. In einer dem Inhalte nach noch unbekannten Urkunde ■) Valvasor: IX. Buch, pag. 15. ') „M. f. 5t." 1802, pag. 78. Nr. 6. ’) Tangl. G. v. 5t. 106. «) Ibid. 109. kommt auch Ulrich von Düren holz, Hauptman u in Kärnten vor.5) 6. 1273, 7. März.«) An diesem Tage hatte Bischof Hcrbord von Lavant auf Befehl des Erzbischofs Friedrich die Sache des Nonnenklosters Mahrenberg gegen Rudolf Notar des Ulrich von Dürenholz, Landeshauptmanns in Kärnten, wegen Patronat und Güter der Kirche Zweikirchen nochmals untersucht und wegen Hartnäckigkeit des Beklagten den Kirchenbann erneuert. Ans crz bischöflichen Befehl mußte der Propst Johann zu St. Bartoloma in Friesach der genannten Pfarre die von Sigfried von Mahrenberg 1268 gegebenen, und vom Erzbischof Ladislaus bestätigten Briefe seiner Pfarrei nochmals befestigen. 7. 1273, 19. April. laut welcher Ulrich von Dürenholz, Hauptmann in Kärnten Krain und der March den Abt und Convent von Victring in den Besitz zweier Mausen, die bei Weißen stein im Mooswald gelegen waren, eingesetzt hatte.7) 8. 1273, 15. Mai in Laibach. Ulricus de Dürrenholz, Capitaneus Carinthiae, Carnioliae, Marchiae et Fori Julii, bekennt, daß Wil Helm von Schcrfenbcrch für die Zukunft allem Eigenthumsrecht auf 4 Mausen, gelegen in Dobrilen, auf 6 Mausen in Direzin, und auf einen Mansen in Pfasfendorf entsagt Hatte.8) Zeugen sind: Ulricus Pincerna de llabspach, Her bordus de Awerspcrch etc. 9. 1273, 25. Mai. In einer Vittringer Urkunde kommt unter ändern Zeuge» auch vor: Ulricus de Dürrenholz Capitaneus Carinthiae .. .9) Auch hier kommen wir ans den vielfachen Zweifeln nicht heraus. Sind die Regesten jener Urkunden, in denen lt. v. D. bloß Landeshauptmann von Kärnten genannt wird, genau? Dr. Tangl legt nur der Urkunde von 1273, 25. Mai ein großes Gewicht bei. In eine Untersuchung, ob U. v. D. 1273, 25. Mai (oder schon früher) nicht mehr Landeshauptmann von Krain und der March war, können wir uns jetzt nicht entlassen. Ulrich von Dürenholz starb nach Valvasor 1271 im Kriege gegen die Ungarn, welche Nachricht Hoff reproduzirt, die aber im Archive für die Landesgcschichtc von Krain"') ganz willkürlich in 1272 geändert erscheint. — Balvasvr's Nachricht ist thatsächlich richtig, nicht jedoch seine Jahreszahl. Im Jahre 1271 unternahm zwar König Ottokar von Böhmen einen Feldzng gegen die Ungarn, der schon 14. Juli desselben Jahres beendet wurde; der hier gemeinte und richtige Feld zug fällt aber in's Jahr 1273. Bevor noch das Heer Ottokars zusammen gekommen war, siel U. v. Dürenholz bei einem Einfalle, den H. v. Güssing über die March nach Oesterreich wagte. Sein Tod ist somit in den Juni 1273 oder Anfang Juli d. I. zu setzen. Des 3. von den vier obengenannten Landeshauptleuten Ulrich von Tauers (TavcrS) Tauers Ernennung dürfte bald nach Ulrich von Dürenholz's Tode geschehen sein, denn schon am 30. Oktober 1273 ") kommt er urkundlich vor. 5) Ibid. 109. «) Mnckar: „G. v. St." V. 355. ’) Klun'S „A. f. 5t." II. III., pag. 38. Tangl Gesch. v. 5t. 112 uii 6 94. Ibid. 114. Kl UN hat das unrichtige Datum 9. Avril. ») „Mitth. d. H. B. f. Krain" 1862, pag. 78, Nr. 7. Ans „Du-ellius liistoria equituiu Teutonicorurn pars III., pag. 103. ») Ibid. 115. I0) 1. Heft. pag. 82. ") Mnchar: „Geschichte von Steiermark", V. 355. 30. Oktober dieses Jahres schenkte Meinhard von Hör-berg mit Zustimmung seiner Gemalin Jrmengardis alle seine Gülten zu Pache bei Lavemüude den Livnnen zu Mahrenberg vor den Zeugen: Ulrich von Taufers, Hauptmann in Kärnten, Ulrich von Heunburg, Hernard von Wildvn, Otto von Lichtenstein '). 1274, in (lio S. Joannis Ev. (27. Dezember) in Völkermarkt. — Ulricus de Tauers Capitaneus Carinthiae approbat et confirmat donationem Bertholdi Episcopi Bambergensis super 4 mansis sitis in Uravenbach factarn Ecclcsiac S. Mariae in Griven coram affine suo Ulrico comite de Heunerburch et Ul-rico de Düren holz etiam capitancis ejusdem Carinthiae praedecessoribüs suis. — Ob dieser Landeshauptmann noch 1275 anzutreffen ist, wissen wir nicht. Tangl setzt ihn bis Ende 1274. Schon 1275 30. Marz2) bestätigt Graf Heinrich von Pfannenberch, Capitaneus Carinthiae, nach Besichtigung der Privilegien der Landeshauptleute von Kärnten, Ulrich von Hennburg's, Ulrich von Dürcnholz's und Ulrich's von Tavers, der Kirche zu Griffen die Schenkung des Bischofs Berthold von Bamberg von 4 Mausen in Gravenbach und die Ver-zichtleistnng daraus von Herbard von Traberch, dem Sohne Herbards von Falkenstein. Sind diese zwei Landeshauptleute von Kärnten auch Landeshauptleute von Kram und der Hündischen Mark gewesen? Wir glauben nein. Denn es sind uns folgende Urkunden erhalten, die uns eines Besseren belehren. 1. 1273, am 25. Oktober zu Laibach, verkündet Ulrich von Habespach ;*), Hauptmann in Kram und der March, daß sich Herr Griso, Konrad von Lack, Konrad von Gallo und Egeloch de Walde mit 200 Mark Laibacher Münze für den gefangenen Leonhard von Gutenberg verbürgten, daß dieser sich aus der Haft des Bischofs Konrad von Freising nicht entfernen und dem Bischöfe und dessen Nachfolgern Urfehde leisten wolle. 2. 1274, am 24. Oktober. Zu Piczka überläßt König Ottokar von Böhmen dem Bischöfe Konrad von Freising den herzoglichen Bann auf der Herrschaft Lack, nämlich im Städtchen Lack, Lengenfcld, Otrolach, in Draschitz und auf dem Berge St. Margarethen, so wie auf ändern dazu gehörigen Gütern, und bedenkt sich dafür nur eine jährliche Rente, (zahlbar an den Landeshauptmann) von 12 Mark Laibacher Denare4). Unter den Zeugen war auch Ulrik ns Schenk von Hanspach Capitaneus Carnioliae et March iae. Die vielen anderen Namen können wir hier übergehen. 3. 1275, 14. Juli verspricht auf dem Schlosse Lack, Werner von Lack, sich dem Bischöfe Konrad auf Gnade oder Ungnade zu unterwerfen, und ihm noch einen Theil seines Erbgutes abzutreten; alles dieses zur Sühnung seiner Vergehen an des Bischofs Leuten5). — Zeugen waren: Magister Heinrich von Wördl, Hermann Canonik von Freisingen, Ulrich Schenk von H a b e s p a ch , Capitaneus Carnioliae et ') Tangl: „Grafen von Heunburg«. Sep. Abdr., pag. 18. II. Abth. Ibidem, pag. 18. 3) fit. 91. II. III., Pag. 38. genommen ans „91. f. Kärnten«. I. 100, dieses aus Meichelbeck: H. Frising II. •>, Nr., 110. pag. 7!. ') Kl. A. II. III., pag. 39., Nr. 181, aber ohne Zeugen, ans Richter'« 9>rchiv 1819; die Urkunde selbst bei Meichelbeck II. 2, Nr. 124, pag. 75. 5) Kl. 91. II. III., 40, Nr. 185; die Original-Urkunde in Meichelbeck II. 2. Nr. 125. Die Zeugen bei Klnn nicht angeführt. March iae, Griffe von Reitenberch, Walther ein Ungar, Ortolf von Mauöpurg, Gerloch von Stain. Ohne Titel Capitaneus finden wir Ulrich Schenk von Habspach in einer Urkunde vom Jahre 1273, 5. Mai. Ulrich von Haböpach wird demnach urkundlich in einer Zeit angeführt, in welcher Ulrich von Taverö und Heinrich von Pfanenbcrch bloß Kärnten als Landeshauptleute regierten. Die bei Tangl angeführten Landeshauptleute können somit nicht für unsere Geschichte in Betracht gezogen werden. — Eine andere Frage ist, ob Ulrich von Tavcrs nicht früher schon Landeshauptmann in Krain war. Bevor man seinen Namen als Landeshauptmann nicht urkundlich bezeugen kann, sei es uns erlaubt, ihn in der Liste der krainischen Landeshauptleute zu streichen, und dem Valvasor mir zu folgen; denn zum Jahre 1270 können wir ihn kaum setzen, da wir nur den Monat Dezember frei haben, zum Jabrc 1271 auch nicht, da Valvasor seinen Nachfolger Ulrich von Dürcnholz vermuthlich in einer frühem Zeit als Landeshauptmann schon gefunden, wie wir, und in eine spätere Zeit auch nicht. — Hoff dürfte durch eine ähnliche Betrachtung, wie wir sie Anfangs beim Funde der Landeshauptleute von Tangl anstellten, sich verleiten lassen, U. v. T. wie Ulrich von Dürenholz, unter die Landeshauptleute von Krain aufzunehmen. — Wir' können die oben aufgeworfenen Fragen bezüglich der Verwaltung der Länder Kärnten, Krain und die windische Mark mit Wahrscheinlichkeit folgendermaßen beantworten: Unter König Ottokar von Böhmen waren die genannten Länder'Anfangs zn einem großen VerioaltnngSkre'ise ver einigt, und zwar unter Ulrich von Dürenholz, 'nach ressen Tode aber wurden sie, unter ändern auch aus politischen Rück sichteit"ßethettr,'"so daß Kärnten eine Gruppe bitMc-imb Krain mit der wuidischen Mark die zweite? In Krain dürsten miter König Ottokar feinst "folgende "Landeshauptleute gewesen sein: 1. Ulrich von Dürenholz von circa Dezember 1270 bis Juni 1273. 2. Ulrich von Habspach von 1273, gewiß bis über die Mitte 1275. Ob Ulrich von Habspach noch über die Gezeichnete Periode hinaus regiert hatte, wissen wir nicht. Er war Beamter des Kultischen Königs Ottokar. Auch die Chroniken kennen ihn als Landeshauptmann, aber in einer ganz ver worrenen Weise und falscher Zeit. Im besten Falle konnte er so lange in seiner Würde geblieben sein, als die Herrschaft des Königs Ottokar über Krain gedauert hatte. Wir wissen aber ans der Geschichte, daß König Ottokar schon am 21. November 1276 ans Oesterreich, Steier, Kärnten, Krain und die March verzichten mußte?) lieber diese Zeit hinaus können wir Ulrich von Habspach nicht als Landeshauptmann setzen. Wir haben aber noch eine nähere Notiz, nach welcher Ulrich von Habspach schon 2 Monate früher faktisch nicht Landeshauptmann sein konnte. Am 24. September 1276 be fiehlt nämlich König Rudolf den Grafen, Edlen und Mini sterialen in Kärnten und Krain dem Herzoge Philipp von Kärnten, den er schon 1275 27. Februar mit den genannten Ländern belehnt hatte,7) Gehorsam und Treue zn leisten?) Jenes Datum ist der Beginn einer neuen Herscherperiode, der des Herzogs Philipp von Kärnten, der schon 7 Jahre früher die Herrschaft über Krain übernommen hätte, wäre er nicht von König Ottokar verdrängt worden. Herzog Philipp starb 1279. °) Klnn's 91. II. III. pag. 41, nach 91. f. Kirnten I, 100, aus Böhmer's Regesten pag. 80. 7) Ibidem pag. 39, Nr. 182. 8) Ibidem pag. 40 «NS Jrvavia pag. 381. Einen Landeshauptmann während diesen drei Jahren müßten wir somit in Krain vermuthen, den der Herzog Philipp eingesetzt hätte. Wir kennen aber keinen solchen. Als Nachfolger Ulrich von Habspach ist uns von Valvasor Mainhard IV. Graf von (ßörj und Tirol als 4. Landeshauptmann überliefert.') Valvasor ließ es dahin gestellt fein, ob Mainhard die Sorge des Landes Krams unter vent Titel eines Landeshauptmanns, oder eines Gubernators, oder Statthalters übernommen hatte. „Soviel versichern gleichwohl die urkundlichen Nachrichten des Klosters Sittich," sagt Valvasor, „daß er 1277 zu Laibachs im Namen Kaiser Rudolfs dieses Kloster unter seine Protektion genommen. Somit hat dieser Graf Mainhard, wenn er nicht vielmehr den Charakter eines Gubernators gehabt, unter der österreichische» Regierung die Landcshanptmannschaft am ersten betreten." Bei dem" folgenden LanddShauptmanne, "lUrich Graf von Hennburg, kommt Valvasor in einer größer» Erörterung ans Mainhard und auf seinen Zweifel, ob M. Landeshauptmann war oder nicht, zurück. Das Resultat seiner Erörterung ist, daß Mainhard IV. Graf von Görz und Tirol, nicht Landeshauptmann war. M. konnte die Bcschütznng des Klosters auch in einer anderen Eigenschaft übernommen haben. Würde Mainhard in dieser Zeit Landeshauptmann gewesen fein, so müßte er unter den Befehlen des Herzogs Philipp von Kärnten gestanden fein, was wir nicht leicht annehmen können. Dieß hindert uns nicht, ihn in eine spätere Zeit als Landeshauptmann zu setzen. Nach dem. .Tode Herzog Philipp'« war das Laub, wieder an das Reick gefallen. Es blieb drei Jahre hindurch unmittelbar unter dem 'Reiche und IvThrend^dicser Zeit erst dürfte Mainhard Läiideshmiptmann geworden sein. Wahrscheinlich als solchem befiehlt König Rudolf Mainhard von Tirol den 20. Mai 1280, dem Bischof von Freifingen das Provinzialgcricht zu Lack ungestört zu lassen.3) Es ist wohl merkwürdig, daß wir Mainhard von Görz, in den vielen Urkunden, die von ihm existiren, nur einmal unter dem Titel eines Landeshauptmanns von Krain kennen. Sein gewöhnlichster Titel ist: Mainhard Graf von Tirol und Görz, Bogt von Aquileja, Brixen und Trient. In der Geschichte Kärntens wird Mainhard wohl öfters urkundlich Cnpitimcus Carinthiae genannt. In krainischen Urkunden scheint er, soweit wir die gleichzeitigen Urkunden bis jetzt kennen, nur i» einer Urkunde des Jahres 1280 2. Märzf mit dem Titel Capitancus in Carinthia, Carniolia et Marchia genannt, zu sein. Die vielfachen Zweifel, die sich besonders bei diesem Landeshauptmanue dem Forscher entgegenstellen, werden erst dann sich ordentlich lösen lassen, wenn die gleichzeitige Geschichte Stciermarks, Kärntens und Krains erforscht sein wird. Kärnten wird uns durch die von Prof. Tangl besorgte Fortsetzung der Gesckichtc Kärntens von Ankershofen bald einen gewiß dankenswerthen Fortschritt auch für unsere Geschichte bieten. ') Balvasor's Buch IX, pag. 16. ’) Die Urkunde war noch in, vorigen Jabrluinderie erbalien. Marian Austria sacra VII, 376 gibt fine kurze Nvuz von ihr: Meinhardus... quod Venerah. Abb ... in Sittich — nuetoritate D. Rudolphi in nostrae reccperinius defrnsionis praesidium speciale. J) Meickeibeck Hiilvr. Frist,,g II. b. 103. in tzich. Reg. LXXXVI. 4) M- f. K. 1856, pag 41, aus Marian V, 500. Nach Mainhard soll Ulrid) (ßrnf von Hrunliurg Landeshauptmann in Krain gewesen fein. Wir glauben daß Valvasor ihn fälschlich unter die Landeshauptleute ausgenommen hatte. Er ließ sich dazu durch Kombinationen aus Chroniknachrichten verleiten. Der Geschichtsforscher der Grafen von Hennburg, Prof. Tangl setzt auch einen Zweifel in die Richtigkeit der Valva-sor'schcn Angabe,3) vornehmlich ans dem einfachen, und wie uns scheint ganz stichhältigen Grunde, weil der Graf v. H. in keiner Urkunde mit dem Titel Capitancus vorkommt. Wir Meßen uns diesem Zweifel an, bis wir nicht genug Gründe bekommen, um Valvasors Angabe als richtig verthcidigen zu können. Sein Nachfolger hieß Gras von Ortenburg, den Valvasor«) urkundlich 1300 gefunden haben will. Die betreffende Urkunde ist uns bis jetzt noch nicht bekannt. Dasselbe müssen wir von Stephan von Modrusch der nach Valvasor 1309 Landeshauptmann war 7) bekennen. Von seinem Nachfolger dem Grafen Mainhard von Ortenburg haben wir die thcilweise Kenntnis? der Urkunde ans dem Jahre 1331 in welchem ihn Valvasor gefunden hatte."8) Herr Elze theilte uns ans großer Gefälligkeit die Nachricht mit, daß Graf Mainhard von Ortenburg in einer Auer-spcrgischen Urkunde des I. 1326 genannt wird. Wir sind für diese Mittheilnng dem Herrn Pfarrer zum große» Danke umsomehr verpflichtet, da er uns auch auf einige andere von uns übersehenen Daten aufmerksam machte. Die spärlichen Nachrichten dieser Landeshauptleute berechtigen uns am wenigsten zum Schlüsse, den Klun im Archiv für die Landesgcschichte von K. gemacht hatte, daß nämlich Graf von Ortenburg von 1300—1309, Stephan von Modrusch von 1309—1331 und Graf Mainhard von Ortenburg von 1331—1335 regiert hatte. Für jetzt muß man diese Zeitdauerbestimmung als eine phantastische betrachten. — Die zahlreicher» urkundlichen Nachrichten über die Landeshauptleute beginnen erst mit dem Nachfolger des Graf'' t Mainhard von Ortenburg, mit Friedrich Freiherr«! von Smtcdt. Dieser Freiherr sollte nach dem Archiv für die Landes geschichte des Herzogthums Krain von 1335 bis 1350 Landeshauptmann gewesen sein. Valvasor kennt den Freiherrn von Seuneck nur in 2 Urkunden!l) vom Jahre 1335 und 1340, die er aber nicht näher angibt. Diesen Landeshauptmann 5) Grafen von Hennburg II. Abih. 30. °j IX. 17. — '» 1. e. 8) Marian VII. 381. 9) Valvasor IX. Buch, pag. 17. fanden aber wir schon 1334.') In diesem Jahre belehnte am 1, April der Patriarch Bertrand von Aquileja Friedrich Freiherrn von Seuneck ans seine Bitten mit de» Gütern, die schon seine Vvrältern von der Kirche zu Aquileja lehensweise inne hatten. Diese Belehnung scheint 1335, 1. April der Patriarch von Neuem ertheilt zu haben, denn eine Urkunde dieses Datums bewahrt noch das k. k. geheime Haus- und Hof» archiv.") Im folgenden Jahre 1336 4. Jänner bekommt Friedrich Freiherr von Seuneck, Hauptmann in Kram, von den Herzogen Albrecht und Otto die Vesten Tiffer, Freudeneck, Klausenstein und Natschach pfandweise für geleistete Kriegsdienste gegen Böhmen und Ungarn.3) Den 21. April 1339 belehnt Bertrand, Patriarch von Aquileja, Friedrich von Seuncgk, Hauptmann in Krain, mit der Burg Neydek und allen Rechten und Zngehörungen.') Dieses Jahr wird dieser Landeshauptmann noch in einer Urkunde genannt, worin ihm von Herzog Albrecht befohlen wurde, die Karthause Gehrach zu schützen.3) Die letzte Urkunde, in welcher wir diesen Landeshauptmann genannt finden, ist vom Jahre 1340 und ihrem Inhalte nach nicht näher bekannt.") Wir erwähnen hier noch, ohne es jedoch näher begründen zu können, daß Friedrich Freiherr von Seuneck schon 1332 von Heinrich, Herzoge von Kärnten, als Landeshauptmann in Krain angestellt und 1335 als solcher von Herzog Otto von Oesterreich bestätigt wurde.7) Wenn wir auch die Quellen, woraus diese Nachrichten Wißgrill entnommen, nicht kennen, so veranlaßt uns doch die ün allgemeinen erprobte Verläßlichkeit Wißgrill's dieselbe als wahr anzunehmen. Demnach ist die Negierungszeit dieses Landeshauptmanns von 1332 bis 1340 oder 1341, also vielfach verschieden von der im Archiv für die Landcsgeschichte Krams. Sein Nachfolger hieß Hardeg von Pcttau, und kommt zuerst in einer Urkunde vom 17. Juni 1341 vor, worin Herdegen, Marschall in Steher und Hauptmann in Krain, und Friedrich von Pettau den Herzogen Albrecht und seinen Vettern Friedrich und Leopold versprechen den Bau einer Beste in der Selich niederreißen zu wollen, sobald die Herzoge es ihnen heißen werden.") Dieser Landeshauptmann in Krain und Marschall in Steier verleiht 1343 den 27. August anstatt der Herzoge Albrecht, Friedrich, Leopold und Rudolf zu Oesterreich „die gereut ob Schönprunen gelegen, von 15 Huben" dem Wolreich von Pillichgrätz und seiner Frau Agnes.") Valvasor führt von diesem Hauptmanne nur an, daß er das Schloß Weinegg und Igg gehabt hatte.'") Valvasor kannte ihn aus einer Urkunde vom Jahre 1350, die er nicht näher bekannt gibt. Außerdem haben wir für diesen Landeshauptmann ') Muchar's Regelte im A. f. -ff. öflerr. G. HL Band (1849), pag. 431. a) Die Regelte dieser Urkunde abgedruckt in den Mitth. des h. V. f. ,1k. 1801. pag. 79. Nr. 12. *) Darüber sind 2 Urk. vorhanden, deren Reg. im A. f. S. österr. G. Band II. (1819) pag. 431 und 432, letztere auch in den M. f. St., 5. Heft, pag. 231 abgedrnckt sind. h M. f. K. 1801 . pag. 79, Nr. 13. 5) Sich«. Reg CCCCXLV. Nr. 1222. °) Marian VII, pag. 382, wo bloß der Anfang der Urkunde und die Zeugen angeführt sind. ’) Dieß nach Wißgrill Schauplatz, II, 81. des nied. öst. Adels 11.81. ") «ich«. Reg. CCCCIL. Nr. 1271. 9) M. f. St.. 5. Heft, pag. 234, Nr. 80. Die Urkunde befindet sich im Originale im k. k. geh. Haus- und Hofarchiv, nach M. f. K. 1801. pag. 79. '") Balvasor's IX. Buch, pag. 17. nur noch eine urkundliche Nachricht, die wir auch so ungenau, wie die von 1350 kennen. Richter sagt nämlich in seiner Geschichte der Stadt Laibach,'') daß Herzog Albrecht 1348 den Hardcgen von Pettau zum Landcshanptmannc von Krain er nannt habe. Wir können diese Worte nicht anders deuten, als daß Richter Hardegen von Pettau zuerst 1348 als Landeshauptmann von Krain in einer Urkunde gefunden, die er aber bei der Kürze seiner Darstellung nicht näher anzugeben geglaubt hatte. Ans dem Gesagten ergibt sich die Regierungszeit dieses Landeshauptmannes von selbst. Er regierte von (1340) 1341 bis 1350 (oder 1351), also in einer ganz ändern Zeit, als ihn Klun's Archiv anführt.'") Ob der Schluß seiner Regierung noch ins Jahr 1350, oder wenn, wie wir in Klammern eingc-schlossen haben, 1351 fällt, können wir daruin nicht angeben, weil wir den folgenden Landeshauptmann von Gurk nur ans einer einzigen Urkunde kennen, die sehr wahrscheinlich auch Valvasor benützte. Dieser sagt,'3) daß sein Taufname in dem Manuskripte, welches er nach der Note in Freudenthal sah, so undeutlich geschrieben steht, daß er ihn gar nicht lesen konnte. In einer Schenkungsurkunde des Klosters Frendcnthal, ausgestellt von Artaws von Werdneck kommt als Siegler vor: „Pilgren von Grades zu den zeiten meines Herrn von Gurch Verweser zu Laibach." ") Eine sonstige Nachricht ist uns nicht bekannt. Lange konnte er jedenfalls nicht regiert haben, da wir seinen Nachfolger ßartncid von Wchcncck schon 1353 urkundlich genannt finden. Valvasor hat diesen Landeshauptmann nicht gekannt. Auch wir kennen ihn nur aus 2 Urkunden, die der Zeit nach fast als eine zu betrachten sind. Hartneid von Weißcneck, Hauptmann in Krain und auf der March, gelobt den Meinhard und Heinrich, Grasen von Görz, in ihrem Dienste wider den Patriarchen und seine Helfer treulich zu unterstützen. Das Datum dieser Urkunde ist 6. Oktober 1353. IS) Die 2. Urkunde ist einen Tag später ausgefertigt, den 7. Oktober 1353, und bezieht sich ans denselben Gegenstand, nur ist sie ausführlicher. '") Auch über seinen Nachfolger Rudolf Vtto von Ljchtcnllkin sind wir arm an Nachrichten. Valvasor,'7) der ihn aus einem Freudenthaler Manuskripte zum Jahre 1355 kannte, sagt nichts, alö: der 12. Landeshauptmann hieß Rudolph von Lichtenstcin. Die betreffende Urkunde ist noch erhalten. Sie bezieht sich auf die Streitigkeiten des Klosters Freudenthal mit den Leuten des Herzogs Albrecht von Oesterreich und den Pillichgrätzern um die Grenze des Distriktes an der Tunitz. Dieser Streit war den 22. Mai 1355 ausgeglichen.,s) ") Klun'« A. II, 253. ”) Nach diesem regierte er von 1350—1351. n) Valvasor IX. Buch, pag. 17. M) Manuskrivt der Hofbibliolhck zu Wien. Nr. 548, Fol. 55. I5) Die Regejke nach dem Original des k. k. geh. Haus- und Hof-archivS, in M. f. K., 1861, pag. 79, Nr. 15. Auch im 21. f. Kärnten, VII, 80. ">) M. f. St. 5. Heft. pag. 237, Nr. 102. I7) Valvasor, IX, pag. 17. '*) Die Urkunde im Freudenthaler Hauptnrbar., vide Mitth. des h. V. f. Krain, 1853. pag. 25, Nr. 0; auch erwähnt in Klnu's Archiv, II. pag. 124. Wir kennen die Urkunde au« einer Abschrift im Grazer Joanneum. Der nächstfolgende Landeshauptmann war öDlln Gras von Grtenbnrg. Valvasor ') sagt bloß: Der 13. Landeshauptmann war Otto Graf von Ortenburg, welcher 1370 zu Rcifniz mit Tod abgegangen. Valvasor kannte ihn als Landeshauptmann aus einem Frcudcnthaler Manuskripte zum Jahre 1368. Auch wir kennen ihn ans keiner früheren Zeit. Herzog Albrecht von Oesterreich trägt dem Grafen Otto von Ortenburg auf, die Karthause Frcudcnthal bei ihren Rechten, Freiung und guten Gewohnheiten zu schützen. Diese Urkunde wird wohl auch Valvasor gemeint haben. -) Sic hat das Datum 2. März 1358. — Dieser Landeshauptmann war im November 1358 (20. November) auf einen: Hoftagc zu Wien anwesend, laut einer Urkunde, die erst im November des folgenden Jahres ausgestellt wurde?) — Auch das folgende Jahr finden wir diesen Landeshauptmann in Wien. Dieß bestätigt die Urkunde, lant welcher Rudolf von Oesterreich und Katharina, seine Gemalin bekannt machen, daß sie, nachdem sie die Stephanskirche zu erweitern beschlossen, am 11. März 1359 mit eigener Hand den ersten Schlag zur Gründung der Grundfeste gethan, und am 7. April, d. I. den ersten Grundstein gelegt haben. Unter den Anwesenden wird auch Otto von Ortenburg, Hauptmann in Kram genannt.4) Ebenso wird dieser Landeshauptmann als Zeuge in der Urkunde angeführt, laut welcher Herzog Rudolf zu Wien an: Allerheiligen Tage der Karthause Gaming die von seinem Vater Herzog Albrecht gemachte Stiftung bestätigt,^ und in einer Urkunde, in welcher Herzog Rudolf den: Kloster Hainburg seine Handveste bestätigt?) Die Re= gierungsdauer dieses Landeshauptmannes dauerte somit wahrscheinlich von 1358—1360. Diese Zeit hat auch das Archiv für die Landesgeschichte von Krain. Die Richtigkeit dieser Angabe ist jedoch rein einem Zufalle zu verdanken. Sein Nachfolger war Lcntold von Stadcck, den wir aus mehreren Urkunden, aber bloß zu dem Jahre 1360 kennen. Valvasor7) kennt ihn als Zeugen im Privilegio, welches Herzog Rudolf IV. zu Oesterreich dem Kloster Ossiack in Kärnten gegeben, und im Stiftsbriefe des Franenklosters St. Georgen am Langensee in Kärnten. Die erste Urkunde war am 11., die zweite am 14. März 1360 ausgestellt?) Um diese Zeit war dieser Landeshauptmann bei Herzog Rudolf in Kärnten, da die Urkunden in St. Veit anSgesertigt waren. Leutold von Stadeck wird aber schon in mehreren Urkunden, die zu Graz im Februar dieses Jahres ausgestellt wurden, als Landeshauptmann genannt. Er Unterzeichnete als Zeuge Herzogs Rudolfs die Bestätigung der Privilegien des Stiftes Rain am 3. Februar,!l) die des Klosters Frcudcnthall0) am ') Valvasor. IX. Buch, pag. 17. 2) Dieie Regeste nach vem Original in geh. Hans- und Hofarchiv in Lichn. Reg. DXIX, Nr. 1096. Die vollständige Urkunde ist auch in Abschrift im Grazer Joanneum und im Manuskript der Wiener-Hofbibliothek Nr. 548, Fol. 42 vorhanden ') A. f. St. o. G. Band XVIII, pag. 191. ') Ibidem aus Steyerer Comentaria, pag. 176 — 178. 5) Ibidem, pag. 192, auch aus Steyerer's Comentaria pro historia Alberti, pag. 291. *) Ibidem, auch aus Steyerer, pag. 293. ’) Valvasor. IX. Buch, pag. 17. *) H. Hermann'» Geschichte von Kärnten. 1. Heft, pag. 45. Eine nähere Regeste dieser Urkunden im 9t. f. St. öst. G XVI11. pag. 192. '') SW. f. St. öst. G XVIII. pag. 192. "’) Ibidem ang Marian Austria saera. VII. pag. 391. 6. Februar, und jene für das deutsche Ordenshaus in Graz am 10. Februar. 1 •) Am 27. Februar desselben Jahres ge bietet Herzog Rudolf zu Graz seinem Hauptmanne in Krain (Leutold von Stadeck) den zu St. Veit üblichen Sonntags markt und alle ändern an Sonntagen noch üblichen Märkte abznstcllcn. ',4) Ans dieser Urkunde können wir nicht leicht ent nehmen, ob Leutold von Stadcck um diese Zeit noch in Graz war. Im Monate März haben wir diesen Landeshauptmann schon aus Valvasor kennen gelernt. Außerdem wird er in diesem Monate zu der Zeit genannt, als Herzog Rudolf in Krain sich huldigen ließ, nämlich am 27. und 28. März. Mit diesem Datum kennen wir 2 Urkunden, die Bestätigung der Handveste des deutschen Hauses zu Laibach i:‘) und die Bestätigung der Frcudcnthaler Privilegien'4) (28. März). Am 17. April war Leutold von Stadeck in Wien und wird als Zeuge angeführt in der Urkunde, mittelst welcher Herzog Rudolph die Stiftung des Spitals am Semmering bestätigt. Die letzte Nachricht, die wir von diesem Landeshauptmann,: kennen, ist vom 2. Juli 1360. Er kommt nämlich in der Urkunde, womit die Karthause Mauerbach ihre Privilegien bestätigt bekommen hatte, als Zeuge'") vor. Seine Regierung dürfte höchstens 2 Jahre, 1360 und 1361, gedauert haben. Daß er unmöglich von 1360 1365 regieren konnte, wie ihn die Reihenfolge der Landeshauptleute im Archive von Klun setzte, geht ans der ersten Nachricht, die wir von seinem Nachfolger Konrnd von Auftnstoin haben, hervor. Diesen Landeshauptmann kannte Valvasor nicht. Auch unS ist er nur ans zwei Urkunden dcö Jahres 1362 bekannt. Am 25. März 1362 bestätigt zu Wien Herzog Rudolf dem Chorherrenstift zu St. Pölten einen von seinem Großvater König Albrecht I. demselben verliehenen Gnaden brief. Unter den vielen Zeugen ist auch Konrad von Ansen stain, Hauptmann in Krain, genannt '-). Kurze Zeit darauf kommt dieser Landeshauptmann als Zeuge in einer Urkunde vor, mittelst welcher Niklas der Summerecker mit der Veste Gewachstem, die er Niklas dem Gerlachsteiner abgetanst hatte, belehnt wurdeIS). Dieß geschah am 10. April 1362. Konrad von Anfenstain bekleidete seine Würde nicht einmal ein Jahr. Denn noch im selben Jahre wird als Landeshauptmann lllrid) Gras von Gilli genannt. Valvasor erwähnt dreierlei bei diesem Landeshaupl manne: 1. Daß er Haasberg mit Hilfe der Laibacher ein genommen; 2. daß er den Laibachern ihre Privilegien be stätigt; 3. daß er einen herzoglichen Befehl bekommen, die Kar thause Freudenthal zu schützen (1365 Freitag nach Dorothea 7. Februar.) Wir haben diesen Landeshauptmann durch alle Jahre seiner Regierung urkundlich genannt gefunden. 1. Den 26. August 1362 gelobt zu Wien Herzog Rudolf IV. dem Grafen Ulrich von Cilli, ihn, so lange er ") Ibidem, pag. 192 aus Duellius. '-) Richter? Au Yang zur Geschichte der Stadt Laibach, im Archive von Kl,in. II, pag. 238, unv im Diploinatar von Kl»» pag. 16. Nr. i. 1,1) Richter'» G. im A. von Klun. II. pag. 205. ") Manuskript der Hofbibliothek i» Wien. Nr. 548, Fol. 39. 15) A. f. K. öst. G. XVIII., pag. 193. I0) Ibidem ans Steyerer'» Comentaria pro historia Alberti.pag. 300. n) Ibidem au8 Steyerer, 1 c. 343. IS) Mitth f. St. Heft V., pag. 240. Nr. 121. Hauptmann in Krain ist, für alle Auslagen zn entschädigen ') 2. In der Urkunde vom 24. November 1362, durch welche Herzog Rudolf einen Zchentstrcit der Stifte St. Pölten und St. Florian entscheidet, kommt Ulrich Graf von Cilli, Landeshauptmann von Krain, als Zeuge vor2). 3. Herzog Rudolf stiftet 3. Dezember 1362 das Slugu* stinerkloster in Fürstenfeld. Zeuge dessen war auch Ulrich Graf von Cilli, Hauptmann in Krain a). 4. Erzherzog Rudolf befiehlt zu Graz den 16. März 1363 dem Grafen Ulrich von Cilli, seinem Hauptmanu in Krain, alle beiderseitigen Zwistigkeiten mit seinem Rathc und der Gemeinde Triest beizulegen 4). 5. Rudolf IV. schuldet laut Urkunde vom 30. Dezember 1363 dem Grafen Ulrich und Hermann von Cilli 5000 fl. und zwar 3400 fl. int Baren und 1600 fl. für ihre Dienste im Kriege gegen Baiern. Dafür versetzt er ihnen die Stadt Stein in Krain, das Gericht und die Manth alldort bis zur Rücklösung ■r*). 6. Herzog Rudolf erlaubt den 2. Slpril 1364 dem Kloster Frcudenthal 2 Fischer auf dem Flusse Laibach zu haben und gebietet dieß dem Ulrich Grafen von Cilli, oder wer Hauptmann in Krain ist, dem Bicedom und den Bürgern zu Laibach "). 7. In einer ändern Urkunde vom 30. Oktober dieses Jahres, die aber Krain nicht näher berührt, kommt ebenfalls dieser Landeshauptmann unter ändern Zeugen vor7). 8. Den 7. Februar 1365 befiehlt zu Wien Herzog Rudolf seinem Hauptmanne in Krain, dem Grafen Ulrich von Cilli, Freudenthal in seinen Rechten und Freiheiten zu schützen s). Diese Urkunde haben wir schon oben aus Valvasor mitgctheilt. 9. Von der Notiz, daß 1366 der damalige Landeshauptmann von Krain, Ulrich Graf von Cilli, die Kirche und das Kloster der Augustiner in Laibach hat bauen lassen,") kennen wir die Quelle nicht. 10. Den 20. Mai 1367 entschied Herzog Albert in einem Schreiben an den Grafen Ulrich von Cilli, die noch obwaltenden Streitigkeiten zwischen der Bürgerschaft und dem Adel, wegen der Mithilfe bei den Stadtlasten dahin, daß diejenigen Bewohner innerhalb des Burgfriedens zu Laibach, welche gute Briefe und Urkunden hätten, daß sie frei seien, dieselben Freiheiten genießen sollten; wenn aber dieß nicht wäre, so sollten sie billiger Weise mit der Stadt leiden, d. H. die Stadtlasten mittragen helfen.'") — Weitere Nachrichten haben wir von diesem Landeshauptmanne nicht. Jedenfalls regierte er, wie wir ans den Nachrichten seines Nachfolgers sehen werden, nicht bis an sein Lebensende (welches am 26. Juli 1368'') erfolgte). Die Rcgierungsdaner ist von 1362 (August) bis ') Sich. Reg. DCXV., Nr. 404. 5) Steyerer'S Comentaria pro historia Alberti, pag. 346. Datum ist Phintztag vor Kalhreintag. 24. November. 3) Ibidem pag 350. Datum: Samstag vor H. Niklas. — 3. Dez. <) Sich. Reg. DCXIX., Nr. 450. 5) M. f. St. Heft VI. pag. 250, Nr. 139. •) Codex traditionum von Freudenthal, Manuskript der Hofbibl. Nr. 548. Fol. 71. ’) Notizeublatt der Akademie 1851, pag. 365, Nr 148. *) Sich. Reg. DCXXXVI. Nr. 642, kommt in Abschrift vor im schon oft erwähnten Msc.. der Hofbibliothek, Nr. 548, Fol. 42. 9) M. f. K. 1850, pag. 15. 10) Richter in Kl A. II. 206 (1, 21); die vollständige Urkunde im Archive von Klun II., 239, Nr. 6, und Klutl’0 Diplomatarium, pag. 17, Nr. 6. ") Fröhlich'- Genealogia Sounechiorum, pag. 59. 1367. Die Nachricht im Archiv von Klun, daß er von 1365 —1367 regierte, ist somit vielfach falsch. Konrad von Kraiß. Valvasor kannte diesen Landeshauptmann, wie aus den Randziffern zn entnehmen ist, aus den Urkunden zn den Jahren 1367, 1374, 1384. Im Texte erzählt er aber Thatsachen zu den Jahren 1374, 1377, 1383, deren zwei letzte wir unten aus ändern Quellen anführen werden; die crsterc ist uns sonst unbekannt. Wir haben dieseil Landeshauptmann in folgenden Urkunden gefunden. 1. In einer Urkunde vom 2. November 1367, deren nähere Angabe wir aber jetzt nicht geben können. Wir haben somit einen Zeitraum von über 5 Monaten (vom 20. Mai 1367 — 2. November 1367), wo wir nicht wissen, ob wir diese Zeit dem vorigen Landeshauptmanne, Ulrich Grafen von Cilli, oder dem in Rede stehenden, Konrad von Kraig, zurechnen, oder ob wir jedem Landeshauptmanne einen Theil dieser Periode zuzählen sollen. Erst wenn man bisher unbekannte Urkunden, in welchen diese Landeshauptleute Vorkommen, anffinden wird, wird man diese Frage sicherer entscheiden können. Ein anderer Landeshauptmann wird vermuthlich in dieser kurzen Zeit nicht auftauchen. 2. Den 13. Dezember 1367 befiehlt Herzog Albrecht seinem Hauptmanne in Krain, Konrad von Kraig, die Karthanse Freudenthal zu schirmen. I2) 3. Den 16. Dezember 1367 bezeugt Herzog Albrecht, daß weiland Herzog Rudolf der Karthanse Frcudenthal erlaubt habe, bis aus Widerruf 2 Fischer auf der Laibach zn halten, und ertheilt ihr diese Befugnisse auf ewige Zeit. Befehl an Conrad von Kraig, Hauptmann in Krain, die Karthanse dabei, mich bei der Fischwaide zu dem Brun bei Oberlaibach zu schirmen. ,;l) 4. Die Herzoge Albrecht und Leopold gebieten zu Laibach 1. November 1370 dem Konrad von Kraig, Landes-hauptmanne von Krain, die Bürger von Laibach bei ihren herkömmlichen Rechten zu schützen.,4) 5. Dieselben Brüder gebieten unter dem obigen Datum in einer ändern Urkunde, daß jeder Hausbesitzer daselbst zur Bezahlung der Steuern und zur Besorgung der Wachen verbunden sei.''') 6. Am 12. März 1371 gab Conrad von Kraig, trav irischer Landeshauptmann, dem Johann IV. von Platzheim, Bischöfe von Brixen, 2000 fl. als Darlehen. '") 7. Im Jahre 1373 kommt dieser Landeshauptmann als Siegler einer Urkunde, ausgestellt zu Wien am Mittwoch vor dem Palmtag von Ulrich Weissenecker. I7) 8. IS) Herzog Albrecht erweist zu Laibach den 26. März 1374 den Edlen und Unedlen von Metlik und in der March, die vom Grafen Albert von Görz an ihn gekommen, die Gnade, daß alles, was ihnen etwa in der Laibacher Land- ") Original im f. k. geh. Haus- und Hof-Archive nach Sich. Reg. DCLIV, Nr 827, abschriftlich auch im Manuskripte der Hof- Bibliothek Nr. 548, Fol. 41. la) 8. R. DCLIV. Nr 829, Original im Haus- und Hofarchiv, abschriftlich auch im Cod. traditionum vallis Jocosae der Hof* bibliothek Nr. 548, Fot. 41. M) KltlNS Dipl. Carn. pag. 17, Nr. 7. I5) Ibidem, Nr. 8. 16i Kluns Archiv I., 2t. Die Quelle dieser Nachricht ist uns unbekannt. ") Mitth. für Krain 1862, pag. 47. IS) Die Urkunde von 1372 22. Oktober müssen wir übergehe», weil sie »ns momentan abhanden gekommen ist. schrannc angethan wäre, ihnen keinen Schaden bringen soll, da sie in der March oder in der Mctlik zn Recht stehen sollten, ausgenommen jene, die sich hinter den Hauptmann von Krain verbinden. Befehl an Conrad von Chrehg '). 9. Derselbe Herzog befreit 5. Dezeniber 1374 zu Laibach das Kloster Frendcnthal für sein Lebtag von allen Steuern, dafür sollen die Mouche jährlich 30 Messen spreche» und singen. Dieß gebietet er seinem Hauptmanne in Krain Chunrad dem Chraygen ’2). 10. 1376, 2. November. Sybidat. (Am Allerseelen tag3). Herzog Leopold schuldet Conrad von Kraig, Hauptmanne in Krain, 1960 fl. für Kriegsdienste wider die Venediger zu Portenau und zu Oesterreich „2 Monate mit 36 Spießen und 5 Monat mit 25 Knechten zu Fuß". — Heber Abzug einer Schuld des Khrcigen per 360 fl. an Stolfen, versetzt ihm der Herzog für die 1600 fl. die Veste zu dem Lueg, die Berghut daselbst mit einem jährlichen Crträgniß von 60 Mark, dann den kleinen Zoll an dem Rain gegen Wiedereinlösung. 11. Herzog Albrecht gebietet dem Chunrad von Kraig, Landeshauptmann in Krain, am 21. März 1377, daß die Rechtspflege in Laibach nach alten Rechten und Gewohnheiten ausgeübt werden solle3). 12. Den 22. Oktober 1.377 befiehlt zu Laibach Herzog Leopold seinem Hauptmanne und dem Vicedomc in Laibach die Karthause Freudenthal zu schützen5). 13. 1379 — 80. Herzog Albrccht's und Lcopold's Schiedsspruch in der Sache des Conrad von Kraig, Hauptmanns in Krain, und seiner Helfer gegen den Erzbischof Pilgrim von Salzburg"). 14. Endlich ist eine urkundliche Nachricht von Conrad von Kraig aus dem Jahre 1383, 16. Februar bekannt, zu welcher Zeit Herzog Leopold dein genannten Landcshauptmannc gebietet, den Bürgern von Laibach bei der Wahl des Richters und Rathcs den freien Willen zu belassen'). Valvasor kannte diesen Landeshauptmann noch das Jahr 1384. Daruin können wir die Regierungsdaner dieses Landeshauptmanns von 1367 bis wenigstens 1384 annehmen. Wenn dieß wieder einmal mit Klun's Archiv übereinstimmt, so ist es nur zufälligerweise. $UflO von (Et) 1)ein (von Duino.) Valvasor kannte diesen Landeshauptmann aus 2 Urkunden in den Jahren 1385 und 1388. Auch uns ist er nur aus folgenden 4 Urkunden bekannt: 1. 1385 29. April. Herzog Leopold von Oesterreich gebietet zu St. Beit, daß der damalige Landeshauptmann in Krain, Hugo von Tybein, darauf sehen solle, daß den ') Aus dem Laibacher stand. Archive in L. 3teg. DCLXXV. Nr. 1851. ’) Mauusk der Hofbibliothek, Nr 548, Fol. 40. ') Mittb. f. St. Heft VI. pag. 201. Nr. 101. 3 Klun's Dipl. Camiolicum, pag. 18. 5) Das Original im geh. Hans- und Hofarchive »ach Lichnowsky's Regelte 0601, Nr. 13.30. Eine Copie auch im Mfc. D. der Hofbibliolhek Nr. 548, Fol. 42. Hitzinger erwähnt dieß in feinem Aufsätze über Frenoenthal im Archive von Klun II 125, ans Valvasor gibt aber den Name» des Landeshauptmannes falschen ttämllch Hermann Grafen von (Silli. Diesen Jrrthnm kaufte auch Orožarn niit der Notiz aus dem Archiv für feine Celjska kronika pag. 37. ") Klun II. Arch. Nr. 12 und 1kl. D. pag. 10. Nr. 13. 7) Seukenb. Sel. IV, 237. Bürgern vo n Laibach durch ihre gewöhnlichen Gerichte Recht und Schirm widerfahre.") 2. 1388 Jänner. Albertus dux Austriae Ferdinande Patriarcbo . . . exponit, quod Huge de Duino capitaneus in Carniola mittet ex parte fidelium sue communitatis Portusnaonis ambasebiatam de ejus intuitione plene informatain, quam precatur amieo et sincero affeetu ricipiant.9) 3. 1388 5. April. Abt Rudolf von St. Lambrecht und Chunrad der Sawerer bekennen, daß Hang von Tybein Hauptmann in Krain, in der Frauenkirche zn Zell eine ewige Messe gestiftet habe.'") 4. 1389 7. November. Herzog Albrecht von Oesterreich befiehlt zu Wien dem Hugo von Tybein, alles ungc-sctzmässigc Handeltrciben der Bauern ans dem Lande abznstellen, weil dadurch der Kanfmannschaft, den Städten, Märkten und Mauthen Schaden zugefügt wird.") Valvasor'9) dürfte unsere erste und vielleicht auch die zweite Regcstc gekannt haben, da er am Rande die Zahlen 1385 und 1388 hat. Im Texte fügt Valvasor von diesem Landcshauptmannc die Nachricht bei, daß er zwei Jahre früher (also 1383) der erste Hauptmann zn Triest gewesen. Als Hauptmann von Oesterreich kennen wir ihn auch aus mehreren Urkunden, wie aus einer Urkunde 1380 30. Dez.'"), 1382 28. Mai.'3) Ferner sagt Valvasor, daß demselben Landeshanptmanne Johannes, Pfalzgraf bei Rhein, zugeschricben, er solle seinem Pfleger zu Reiffenberg dem Nix Ebcrsteiner andcuten, daß er ihm das durch seine Herren Oheime, die von Oesterreich zngctheilte Dritthcil zufrieden ließ. Der alterthümliche Name dieses Landeshauptmanns ist Hang von Tybein, was wir jetzt Hugo von Duino nennen. Wir haben schon in den Noten ange deutet, daß der Name Hugo nicht in allen Urkunden über einstimmt, da wir auch an einigen in den Noten angedentetcn Urknndenabdrücken Hanns von Tybein lesen. Wir können leider das Diplomatarium Carniolicum für diesen Fall nicht, wie wir cs gerne wollten, alö Autorität gelten lassen, da .Hannfeit von Tybein weder Valvasor, noch Richter, noch Muchar noch andere gelesen haben. Dieser Widerspruch des Namens löste die EinsichtSnahmc des Privilcginmbnchcs der Stadt Laibach, der Quelle des Diplomatarium Carniolicum vollständig. Wir fanden, was wir vermnthet haben. An beiden Stellen, wo das Diplomatarium Hanns liest, steht im Privilegininsbuche Hang. Da die Schreibart Hang sehr 8) Die Urkunde ist abgedrnckt KlnnS 91. II., 240, Nr. 14. Hier, so wie in der kurze» Regeste Richters ibid. pag. 211 wird der Landeshauptmann Hanns vo» Tybein genannt. In Klun's Diplomat, pag. 20. Nr. 14 und in der Regeste davon in den Mltth. d. H. V. f Krain, 1802, pag. 90, wird der LandeS-hanpiman» Hanns vo» Tybein genannt — Auch findet sich die Regeste dieser Urkunde im Archive von Kl»n I. pag. 22, wo Hugo vo» Tybein Landeshauptmann genannt wird. °) Notizblätt der Akademie 1855, pag. 422. I0) Notizblatt der Akademie 185t, pag. 377, Nr. 221. 1') Diese Urkunde ist vollständig abgedrnckt in Klnil'S Diplomatarium Carniolicum, pag. 21. Nr. 17. Hier und in der bezüglichen Regeste in Math. d. h V. f. Krain, 1802, pag 01, Nr. 35. wird der Landeshauptmann Hanns von Tybein genannt; ferner ist die Urkunde vollständig abgedrnckt im Anfänge zur Geichichte der Start Laibach, Klun's Archiv II, pag. 140, Nr. 15, wo der Landeshauptmann Hang von Tybein genannt wird. So nennt auch Richter diesen Landeshauptmann in der Geschichte der Stadt Laibach, Klnu's Archiv II, III, 2 >2. ") Valvasor IX. Buch, pag. 17. ,3) Mnchar's Regeste im 91. f. österr. G. 1849, pag. 437. 14 Mitth. d. H. V. f. K. 1802, pag. 40 und 48 (für 1380), deutlich i ft, wissen wir nicht, wie der Kopist diesen Jrrthnni begehen konnte. Wir nennen somit diesen Landeshauptmann noch immer Hugo von Tybcin, wie ihn auch die Reihenfolge der Landeshauptleute in Kluns Archiv I. nennt Die Zeit- dauer der Regierung dieses Landeshauptmanns dürfte das Archiv dießmal auch getroffen haben. Der Landeshauptmann Wilhelm Gras von (CiUi ist uns sonst nicht bekannt, als aus Balvasor, der ihn urkundlich zum Jahre 1389 gefunden hatte.') Balvasor sagt aus- drücklich, daß dieser Landeshauptmann nur kurze Zeit regiert habe da der vorige Landeshauptmann (Hugo von Duino) noch urkundlich 1389 7. November vorkommt und der folgende Landeshauptmann Graf Hermann von Cilli schon 1390, 6. März Landeshauptmann genannt wird, so war auch die Regierungsdauer Wilhelm's eine ganz kurze. Hermann Vras von (Cilli. Valvasor spricht von diesem Landeshauptmanne an mehreren Stellen. Unter den Landeshauptleuten erwähnt Balvasor diesen,. nach seiner Zählung 19. Landeshauptmann aus verschiedenen Freudenthaler Urkunden, aus denen er eine Urkunde vom 29. Jänner 1394 und zwei Urkunden vom Jahre 1396, beide vom 5. November, in extenso mittheilt8). Am Rande stehen die Jahreszahlen 1392 und 1398; also kannte Balvasor auch Urkunden ans diesen Jahren. An einer ändern Stelle führt Balvasor diesen Landeshauptmann schon zum Jahre 1390, 6. März am'), und in einer dritten zum Jahre 1396?) Vor 1390 haben auch wir diesen Landeshauptmann nicht gefunden. 1. Den 0. März 1390 wurde das große Salzpatent von Herzog Albert an diesen Landeshauptmann gerichtet, laut welchem das Meersalz nicht weiter gebracht werden sollte, als ans der obcrn Straße bis an den Loibl, ans der mittler» bis in die Kappel, und aus der untern bis nach Windisch-Feistritz?) 2. Aus dem Jahre 1391 ist uns eine merkwürdige Urkunde überliefert, laut welcher inan vermuthen müßte, daß dieses Jahr in Kram zwei Landeshauptleute waren, nämlich Hermann und Wilhelm. Die gedachte in Seiz ausgestellte Urkunde bezeugt, daß die Karthauseu in Seiz, Geirach und Frendenthal sich verbunden habe», für das ihrem Orden sehr gewogene Grafcngeschlccht einen jährlichen Gottesdienst in ihren Karthausen zu verrichten. Die Grasen werden genannt: „Hermanns et dominus Wilhelmus comites Cillie ac generales Capitanei Carnioliae“.*) 3. Den 25. April 1393 bestätigen die Herzoge Albert, Leopold und Wilhelm, daß Graf Hermann von Cilli, d. z. Hauptmann in Krain, im pfandweisen Besitz der Beste Micha«, war?), und daß diese von der Gräfin Katharina von Pettau ausgelvst wurde. ') Auch Schmutz und Fröhlich kenne» Wilhelm Grafe» von Cilli als Landest,auptmann von Krain nicht. ’) Valvasor IX. Buch, pag. 18. Die Urkunden sind dalirt: Wien, Donnerstag vor den, ReinigungSseste Maria 1394, und Laibach Sonntag nach Allerheiligen 1390. s) Da uns Balvasor nicht zur Benützung vorliegl, so müsse» wir das Buck von Caesar Amialca Styriae, pag. 208 zum Jahre 1.390 ciliren. h Annales von Caesar III., pag. 315. s) Richter in Kluns Arch. II. 212 vermnthet, daß Herrmann G. v. C. diese» Jahr die Landeshanptmannschast augetreten hatte. «) Archiv f. K. öst. G. H., 440. ’) Ibid. beide Regesten von Muchar. 4. Diesem Landeshauptmanne befiehlt zu Wien 8. Sept. Herzog Albrecht, daß die Bürger von Laibach nur von ihrem kompetenten Richter vorgeladen und gerichtet werden dürfen?) 5. Die schon oben bei Balvasor erwähnten Urkunden von 1394 und 1396 beziehen sich auf den Schutz, den der Landeshauptmann dieser Karthause zu Theil werden lassen muß und auf die Pfarre Zirknitz, welche bei ihrer Erledigung der Karthanse übergeben werden mußte. 6. Herzog Albrecht befiehlt 1397, 12. Dezember diesem Landeshauptmanne den Laibachern ans den Forsten und Waldungen für eigenen Gebrauch Holz ausführen zu lassen.") Dieß ist die letzte Nachricht, die wir vom Grafen Hermann als Landeshauptmann von Krain haben. Hanns llcubcrhtr. Balvasor sagt nichts von diesem Landeshauptmanne, als wie er geheißen und daß er um das Jahr 1400 gubernirt habe. Auch am Rande hat er 1400 nur. Uns ist er aus folgenden Urkunden bekannt: 1. Herzog Wilhelm bewilligt den 27. Oktober, 1402 der Karthause Freudenthal noch zwei zu den schon vom Herzog Albert bewilligten Fischern auf der Laibach zu haben, und ertheilt deßhalb einen Befehl an Hanns Ncidegger, Hauptmann in Krain.'") 2. Den 30. Oktober desselben Jahres ledigt Herzog Wilhelm unter ändern auch den Hanns Ncidegger der Bürgschaft über 400 Pfund gegen Konrad den Ungnad.") 3. Verordnung Herzog Wilhelms zu Laibach 27. Okt. 1403, wodurch Hanns Ncudecker, Landeshauptmann in Krain, angewiesen wurde, Jakob den Bergen bei der Ueberfuhr zu Tschernntsch in seinen Rechten zu schützen.,e) lieber y Scifricö non Gailenberg X können wir nur mittheilen, was Balvasor sagt, daß er ur-knndlich 1405 verkommt und vordem Hauptmann in Möttling war. | Valvasor sagt: ") Der ein und zwanzigste Landesbaupt- f mann ist ® cifri cd v on Gallenberg, welcher vorhin die $ Hauptmannschaft zu Möttling gehabt und dem Erzherzog Wilhelm sehr angenehm gewesen war. Balvasor fand diesen Landeshauptmann in einem Gallenbergischen Manuskripte. Auf einer anderen Stelle bemerkt Balvasor,") daß Sehfried von Gallenberg der 1405 Landeshauptmann in Krain war, später auch die Hauptmannschaft in der windischen Mark erhalten habe. Dieses ist ans einem Briefe den er als Zeuge mituntcrfertigt hätte, erweislich. Das Datum dieser Urkunde ist 1411, 6. Feiertag vor Fastnacht. — Jakob non Slnbenbcrg war Balvasor aitS Urkunden der Jahre 1407 und 1408 be kannt. Die Urkunden nennt Balvasor Laibacher und Pletriacher. Erstere ist nnS unbekannt, letztere jedoch nicht. Bon Pletriacher Urkunden sind noch 3 erhalten, in welchen der Name dieses Landes hanptmanns vorkommt; eine ans dem Jahre 1407 und zwei 8) Urkunde im Kl. 31. II, 247 und im Kluns Duplom pag. 21., Nr. 18. ") Die Urkunden an beiden genannten Orten abgedruckt. I0) Lick Reg. I L. 1') Ibidem. ”) Das Original dieser Urkunde im H. V. f. Laibach, »ack Milth. desselben Vereins pro 1848, pag. 95. Das Datum ist am Abend St. Simonis et Judae Apostolu rum. - 27. Oktober. ") IX B. pag. 18. I4) XI B. pag. 385 aus einem Freudentbaler Manuskripte. 2* von 1408. Alle drei beziehen sich ans den Schutz, den der Prior für seine neuerworbenen Besitzungen bei der Obrigkeit suchte.') Der nächste Landeshauptmann ist Wilhelm tmit Nabenstrin. Valvasora) fand diesen 23. Landeshauptmann urkundlich nur 1412 und 1413: „Wie dan Georgius Hengenreuter, weiland Pfarrherr zu St. Peter, wider den Eberhard von Landrop, vor dem Ober-Hauptmann (Supromo Capitaneo) d. i. vor dem Landeshauptmann in Erain, W. v. R hat erhalten, das; dem E. aufcrlegt worden, die Hindernisse der Mühlen nieder-zureißen." Wir kennen von diesem L. folgende zwei Urkunden „1. 1412, 17. April. Wilhelm von Rabenstein, H. in K. gelobt dem Hauptmann ob der Enns Reinbrccht von Wallsce für die ihm pachtweise überlassenen Güter und das Amt zu Igg in Krain jährlich 158 Mark und 763 Venediger Münze zu bezahlen, und die Güter und Leute nach Vermögen zu schützen und sich an den gewöhnlichen Zinsen und Diensten zu begnügen?) 2. 1412, 8. Mai Neustadt. H. Ernst bestehlt W. v. R. Hauptmann in Krain zu sorgen, das; Niemand mehr freventlich in den Gewässern des Klosters Frendcnthal fische.^) Für das Jahr 1413 habe» wir keine urkundliche Nachricht, nur die Auctvrität Valvasors. Nach ihm folgte in der Landeshauptmannschaft lllrich Sthrnk von Gstermih. Valvasor setzt ihn zu den Jahren 1414, 1415, 1416. Dieser Landeshauptmann wird in nachstehenden Urkunden genannt.'') I. 1414. Montag nach Invocabit 26. Februar. Paul von Vnldres, H. Ulrich Schenken von Osterwitz Verweser in Krain bekennt dem 11. von Lingberger, das; die auf Pergament gemachte Abschrift eines papierenen Briefes, betreffend 3 Güter zn Rudnik, dieselbe Kraft habe, wie das Original?) 2. 1414, 10. März zu Laibach. H. Ernst befiehlt Ulrich Sch. von Osterwitz feinem Haupt manne in Krain den Streit zwischen dem Kloster Freudenthal und den Ancrspergern wegen einiger Güter zu untersuchen und beizulegcn?) Dasselbe Datum (Samstag vor dem, so man singet oculi in den Vasten) hat auch die Urkunde, mittelst welcher die Privilegien des Klosters Frcndenthal bestätigt werden und worin dem U. Sch. v. Ost. Landeshauptmanne befohlen wird, die Ordensleute bei ihren Privilegien zu schützen?) 3. Valvasor fand ihn in der Urkunde 1414, Erchtag n. S. Jacob (Juli). ausgestellt in einer Sache zwischen Bernhard Schrott und Leonard tz)ger Burggrafen zu Ncuburg, worin der Landeshauptmann und sein Verweser Georg Gutensteiner genannt werden. '•’) 4. Valvasor fand ihn auch in einer Urkunde vom Jahre ') Aus dem Codex traditonum Pletriac. Manuskript der Wieiier-Hefbibtiothek Nr. 2703, gol. 04. 7) Val». IX. 19. 3) Notizbl. Vif. 1852. pag. 9. Nr 352. ’) Sich. Reg. CXX. Nr. 1299. s) I. <-. 19. Nach Klun von 1414— 1422. — °) Laibachrr Mujralurkunde.— 7) Sich. 91. CXXXIII Nr. 1443. — 8) Erwähnt von Valvasor. Dir ganze Urkunde ist im Cod. tr. v. Freud Manulc. ter Hofbibl. Fol. 78 — *) I. c. Als Quelle nennt er Not Prov. 1415, die er nicht näher bezeichnet. Wir kennen eine Urkunde dieses Jahres (und zwar Sonntag nach Pfingsten), die mit den Worten beginnt: „Ich Jörg Gutensteiner des Edlen Herrn Herrn Ulrichen Schenken von Osterwitz Verweser in Krain" ;c. Diese Urkunde wurde anno 1549 bei einer Gemeindestreitigkeit als Beweis vorgezeigt?") 5. Anno 1416 findet man diesen Landeshauptmann in 3 Urkunden. a. In der ersten gebietet der Erzherzog durch seinen Landeshauptmann Ulrich Schenk von Osterwitz, das; alle adeligen Besitzer von Häusern in Laibach dieselben stiftlich machen sollen, damit die an dieselben zuständigen Rechte ihm und der Stadt zukämen.1') b. In der 2. gestattet E. Ernst die Errichtung einer Fleischbank und gebietet zugleich dem Landeshauptmann, die Bürger von Laibach bei ihren dießfälligen Gerechtsamen zu schirmen. ia) c. In der 3. befiehlt Erz. Ernst dem Landeshauptmann, er solle den Prälaten, Klöstern re. schaffen, das; sie den Bür gern der Stadt Laibach bei dem Bau der Stadt mit Kalk und Steinfuhren, und auf sonstige Art hilfreiche Hand leisten?") 6. Im Jahre 1417 am Montag nach Dorothea gebietet Erzh. Ernst von Ocst. dem Landeshauptmann von Krain, Ulrich Sch. v. Osterwitz, die Gebrüder Walther und Georg von Tschernntsch, und Jakob den Bergen daselbst, bei der Ueberfuhr zu Tschernntsch in ihren Rechten zu schützen.") 7. Am Mittwoch nach St. Ulrichötag 1418. gebietet Erzh. Ernst von Ocst. dem Ulrich Schenk von Ostcrwitz, die Laibacher bei ihren Privilegien zu schützen?") Im Jahre 1419 haben wir diesen Landeshauptmann nicht urkundlich gefunden. 8. 1420. Dienstag nach Joannis ante Portam. Erzh. Ernst gebietet dem Ulrich Schenk von Osterwiv, Landeshauptmann von Krain, daß er in der Klagsache der Witttvc des Andreas Apfaltrers gegen die Bürgerschaft von Laibach, keinen Rechtssprnch thun soll?") Dieser Landeshauptmann kommt somit durch alle Jahre vom Februar 1414 bis 1420 (ausgen. 1419) urkundlich vor. Ob Ulrich Sch. von Osterwitz 1421 noch Landeshaupt mann war, können wir jetzt aus Mangel an urkundlichen Nachrichten nicht entscheiden. Nach einigen Jahren werden wir ihn aber in dieser Würde wieder finden. Heinrich Gras von Görtz. Valvasor kennt diesen seinen 25. Landeshauptmann aus einem Hochenwartischen Manuskripte zum Jahre 1422, ohne den Inhalt desselben anzugeben. Auch uns ist er nur aus folgender Urkunde bekannt. 1422, am Samstag nach St. Philipp und Jakobstag befiehlt Erzh. Ernst dem damaligen LandcShauptmanne in Krain, seinem Oheime, dem Grafen Heinrich von Görtz darauf zu sehen, das; die Stadtlcute in Krainburg ihre Häuser mit Steinen bauen.") Georg von Auersperg setzt Valvasor') zum Jahre 1425. Richter stellt in der Geschichte der Stadt Laibach die Vermuthung auf, daß Her zog Ernst, »m die Auersperger für einen "verlorenen Pro ,0) Kinn« Dipl. 72, Nr. 103.— "iKlmiS Dipl. 23, Nr. 23. -•’) ibid. Nr. 24. — ’3) ibid. Nr. 25. I4I Prrgamnitnrkunde im It. V z» Laibach, nach M. f K. 1848, pag. 95, Nr. GO. — l5) Kinn Dipl 25 Nr 27. - '•) Valvasor I. c 19. - ,7) 591 f . U >847, pag. 115, Nr. 83. 3ej; zu trösten, Georg von Auersperg zum Landeshauptmann eingesetzt habe?) Dieser Prozeß war schon 1421 entschieden. Die Dauer seiner landeshauptniannschaftliche» Würde können wir ob Mangel jeglicher urkundlicher Nachricht noch nicht bestiinineu. Der Geschichtschreiber der Auersperge, Radies, hat in seiner Geschichte Herbards VIII. von diesem Landes-Hauptmanne die ans Richter3) entnommenen Nachrichten, daß Georg von Auersperg seit Antritt seiner Landeshauptmann schaft gegen die Laibacher, die von Johann von Sumereck unterstützt wurden, derart gewüthet, daß er sein Leben verlieren müßte, wäre ihm nicht die Nachsicht des Herzogs zu Theil geworden, der ihn am Aschermittwoche 1423 zu Laibach begnadigt hatte. Er verlor aber diese Stelle.4) Richter vcrmuthet, daß Johann von Sumerek ein Stadt-richter gewesen. Die Reihenfolge der Stadtrichter ist aber bei Balvasor von 1406 —1436 unterbrochen, sonst würde man mit der Chronologie wohl leichter ins Reine kommen ' können. Der Landesfürst war wphl 1423 in Laibach, laut einer Frendenthaler Urkunde Udo. Laibach am Montag nach Laetare. Mahrscheiilltch VÄvasor cW“ sein Drucker i fitfr bUr1 in der Jahreszahl geirrt, und statt 1423, 1425 gesetzt haben. Seinen Nachfolger nennt Valvasor lllrirt) Schenk von Vstcrmih, den wir als Landeshauptmann schon kennen. Das zwcite-mal kommt er als Landeshauptmann vor: 1. 1428, 11. Jänner. Neustadt. H. Friedrich befiehlt seinen Hauptleuten,. . . von Steiermark,... Kärnten, Ulrich Schenk von Osterwitz in Krain, das Salz und Eisen von Salzburg in seine Lande zu lassen, und de» Erzbischof persönlich vor teine Schranne zn laben.5) 2. 1428, 14. Febr. Stein. Niclas Gallenberger gelobt, daß er sich wegen der zu Stein ausgeübten Gewalttätigkeiten vor H. Friedrich und seinem Hauptmann in Krain, Ulrich Schenk von Osterwitz, wohin ihn diese fordern, stellen werde.") 3. 1428, 9. Angnst. 'Nielas Stegberger gelobt dem H. Friedrich, auf dessen Befehl ihn Ulrich Sch. von Osterwitz, Hauptmann in Krain, jetzt aus der Gefangenschaft auf Leistung entlassen, bis künftigen Martinitag sich wieder nach Laibach zu stellen?) 4. 1428, zu Laibach, Montag vor Egidi. (30. Ang.) Eonrad Aspach des edlen Ulriche» Schenken von Oster- ivitz Verweser Rechtsspruch an Engelhard Zellenberger wegen eines Schuldbriefes an I. Aiucr.8) 5. 1429, 24. Oet. Urfehde des Nielas von Stegberg auf H. Friedrich wegen erlittener Gefangenschaft, in der ihn Ulrich Schenk von Osterwitz, Hauptmann in Krain gehalten, weil er Nielas dem Gallenberger seine Knechte gegen die Stadt Stein geliehen.9) Balvasor'") kennt diesen Landeshauptmann zum Jahre 1428. Er erwähnt von ihm, daß er sich nicht nur in der Regierung des Landes, sondern auch im Felde ausgezeichnet hatte, namentlich va er die Ritterschaft wider die Türken bei Rudolphswerth ritterlich angeführt und die Türken geschlagen hatte. Wenn Valvasor an einer Stelle seines Werkes") diesen Ulrich Schenk von Osterwitz noch 1431 als Landeshauptmann ‘) Valv. X. 19. — ')Kl. A. 11. 219. —") 1. o. — 4).£>trbarb VIII. — •) 8. N. CCXXX. Ar 2010 - ") ibid. CCXXXI. Nr. 2022. ) ibid. CCXXX VI. Nt. 2082. — *) Original iui Laib. Museum.— *) L. R. CCXLVU. Nr. 2807. — '•) 1. c. 19. - ") IV. B. 331. — anführt, so beruht dieß auf einem Unthum. Ulrich Schenk von Osterwitz muß nach 1429 gestorben sein, da Valvasor seinen Nachfolger schon 1429 gefunden haben will. Auch wir haben Urkunden des Jahres 1431 gefunden, in denen dieser Landeshauptmann erwähnt wird, aber er wird immer genannt „weiland Ulrich Schenk von Osterwip." Iobst Schenk von Osternnh war der Nachfolger seine« Vaters. Valvasor setzt ihn zum Jahre 1429 ohne Näheres von ihm anzugeben. Wir fanden ihn in folgenden Urkunden: 1. 1430, 17. März. Jnsbruck. H. Friedrich belehnt Josten Schenk von Osterwitz Haupt mann in Krain nach dem Tode seines Vaters Ulrich Schenk von Osterwitz mit der Veste Osterwitz. >2) 2. 1430, 18. März. H. Friedrich belehnt die Brüder Jobst Schenk von Osterwitz, Hauptmann in Krain, und Lienhard Schenk von Osterwitz mit mehreren Gütern, welche Anna von Liebenberg als ihr väterliches Erbe an Ulrich Sch. von Osterwitz verkauft; letzterer aber starb vor der Belehnung, und hinterließ Hans und Güter an seine eben benannten Söhne.'5) 3. 1431, 2. März. Urfehde von Sigmund Gallenberger auf H. Friedrich wegen erlittenem Gefängniß, in welches ihn Jobst Schenk von Osterwitz, Hauptmann in Krain, wegen eines Ueberfallcs der Stadt Stein in Krain gebracht.'4) 4. 1433, 14. Februar.I5) 5. 1435, 28. Mai. Wien. H. Friedrichs Befehl an Jobst Schenk von Osterwitz, Haupt mann in Krain, mit der Beste Laibach und der Hauptman» schaft Friedrich d. j. gehorsam zu fein.10) Weitere urkundliche Nachrichten von diesem Landeshauptmanne sind uns nicht be faunt. Sehr wahrscheinlich regierte Jobst Schenk von Oster witz noch das ganze Jahr hindurch, denn von seinem Nack feiger Strplsim von /niitßrpn, Mvdrusch und jhuß, Ibras ju Vcjilia ist noch ein Amtsrevers vorhanden, vom 2. Februar 1436, welchen dieser zn Graz an H. Friedrich d. j. als Hauptmann von Krain mit der Beste Laibach bis auf Widerruf ausstellte"). 2. 1437 bekam dieser Landeshauptmann ein Mandat, daß er nicht zngeben solle, daß die Leute des Sitticher Klo sters mit unbilligen Sachen beschwert oder beunruhigt würden.l9) 3. Von dem Kloster Freudenthal fordert dieser Landes Hauptman» die Ablieferung des sogenannten Vogthabers. H. Friedrich d. j. befahl 1439, 17. Jänner dem Prior den ge wöhnlichen Bogthaber dem Landeshauptmanne zu reichen, oder seine Einwendungen dagegen vorznbringen. Der Prior suchte dann bei dem gerechten Landesfürsten Abhilfe, der auch am 19. März 1439 von Neustadt aus einen ernsten Befehl an den Landeshauptmann erließ, das Kloster bei seinen Freiheiten und Rechten zu schirmen und insbesondere keine unzulässigen Ansprüche an dasselbe zu machen.'9) 4. 1440, 10. Jänner. Wien. ") Mitth. s. St. VIII. pag. 178. Nr. 389. — n>) Mitih. f. St. VIII. pag. 178, Nr. 390. H) 8ich. R. CCLVII. Nr. 2937. — l5) Clnnel Mator. I. 25. Das Buch war hier nicht zu bekommen. — '») Lichu. Reg. CCC. Nr. 3425. - ”) Vitfcn. Reg. CCC. VIII. Nr. 3529. I8) Baloaf. IX. 19 nach Me. Sittich - '-) Cbmsl. Gesch. Fried. IV. I. 350. H. Friedrich befiehlt den Landeshauptmann Grafen von Frangepan oder dessen Verweser alles Verfahren gegen den Erzbischof von Salzburg in der Zobelsberger Sache einzustcllen.') 5. 1440, 23. August. Eine Ucbcreinkunft zwischen H. Friedrich und Grafen von Cilli mit Einschluß des Lambergers d. Erasnius und Gra fen Stephan von Modrusch/“) 6. Valvasor kannte noch eine Urkunde 1443 vom römischen Könige an diesen Landeshauptmann, daß er den Convent zu Sittich handhaben solle bei dem Privi-legio, auf dessen liegende Gründe Unterthanen zu setzen oder abznschaffen, nachdem es des Klosters Nutz erheischet?) Die Landeshauptleute nach dem Grafen von Modrusch setzt Valvasor folgendermaßen fest. 1. Ulrich von Schaunburg zum Jahre 1443. 2. Trojan Graf von Frangepan zum Jahre 1444. 3. Georg von Tschernembl „ „ 1449, 1450. 4. Ulrich von Schaunburg „ „ 1451, 1452. 5. Stephan von Frangepan „ „ 1453. 6. Graf Ulrich von Schaunburg „ „ 1458,1459,1461. 7. Sigmund von Sebriach „ „ 1463,1466. 8. Andreas von Hohenwart „ „ 1467. 9. Sigmund von Sebriach „ „ 1470. Diese Liste scheint uns mehrere Jrrthümer zn enthalten. Wir werden uns deßhalb nicht an sie halten können. Als nächsten Nachfolger des Grasen von Modrusch nehmen wir Trojan Gras von Frangepan. Er wird genannt in der Urkunde 1444 (am Scolastiea-tag) laut welcher das Kloster Freudenthal seine Privilegien bestätigt bekommt. Er wird in der Urkunde: „Toyamen von Modrusch, Hauptmann in Krain" genannt. Aus eben dieser Urkunde schöpfte Valvasor seinen Landeshauptmann. Valvasor fügt hinzu, daß der Landeshauptmann urkundlich Doyamb d. H. Trojan genannt wird?) Außerdem ist von diesem Landeshauptmanne die Nachricht erhalten, daß er den Voranschlag für die Hilfleistnng machte, welche Krain in der allgemeinen Rüstung wider Johann Huniad leistete?) Dieß setzt Valvasor 1444.“) Georg von Tschernembl, den Valvasor als Nachfolger Trojan's Grafen v. Frangepan bezeichnet, war nicht Landeshauptmann. Valvasor will diesen Landeshauptmann in den Jahren 1449 und 1450 ans einer Laibacher und einer Frendenthaler Urkunde gefunden haben. Eine Urkunde war datirt „Laibach, am Tage der H. Petri und Pauli, worin er etliche alte Briefe dem Prior von Plctriach authcnticirt hat?) Diese Urkunde ist uns dem vollen Inhalte bekannt ans einem Pletriarcher Codex tradationum. Die Urkunde hat das Datum 1450 zu Laybach am montag st. Peter und Paulstag 29. Juni. In dieser Urkunde wird der vermeintliche Landeshauptmann „Verweser der haubtmannschaft in Krain" genannt, und als Verweser gibt er dem vor Gericht gekommenen Prior Hilari einen „Czeugbrief" über 3 an Jnsigeln etwas verschrie OK-richtsbricfe, aus dem Jahre 1408 (Montag vor Antoni).8) Die Laibacher Urkunde erwähnt Valvasor folgendermaßen: 1449 hat der Kaiser auch zu Laibach in vielen Sachen ') Sich». Olffl. XXXIII. Nr. 22. ') Ibid. XXXVI. Nr. 119. -») «ul». IX. 19. — 4) Mir. b. Wiener Hofbibl. 548, Fol. 79. — h .tki. Arch. II. 225. — ") Valvas. X. 287. ') IX. 20. - «) Wiener Hofbibl. Fol. ti5. — Ordnung gestellt und der Bürgerschaft mancherlei Privilegien bekräftigt, als Herr Georg von Tschernembl in Krain Landes, hauptmann war?) Die hier gemeinten Laibacher Privilegien müssen sich wohl noch anffindcn lassen, dachten wir. Und richtig fanden wir in Klunö Diplomatar folgende Urkunden. 1. 1449 befiehlt zu Laibach am Kreuzcrhöhungstage der röm. König Friedrich dem Georg von Tschernembl, landeshanptmannschaftlichcn Verweser, und dem Georg Weich selber g er Vieedom in Krain, die »och z» Jgg, zn St. Marein und ändern Orten an Sonntage» üblichen Märkte einzustellen, re?") 2. Auch im Jahre 1451 kommt Georg von Tschernembl urkundlich als Verweser vor, und zwar in zwei Urkunden des Pletriachcr Codex und iit folgender Rcgestc: 1451 am Krenzerhöhnngstagc. Friedrich der römische König befiehlt zu Wicner-Nenstadt dem Georg von Tschernembl, Verweser der Landes Hauptmannschaft, und dem Georg Wcichselberger, Vieedom in Krain, die an den Gcmeindcwciden außerhalb Laibach ange legten Verzäumungen niederzureißen, re.1') 3. 1451. Montag nach Sonntag Laetare in der Vasten zn Laibach, Georg von Tschernembl, Verweser der Haupt Mannschaft in Krain bestätigt, daß Johann Ditrich, Bürger zn Laibach dem Franz Glagovitz etwas verkauft habe.''I Dieses Alles wird wohl genügen, um diesen Balvasorischen Landeshauptmann fallen zu lassen und ihm einen Platz in der Reihe der Verweser anzuwciscn. Auch bei lllrid) von Schauenburg dürfte Valvasor auf Irrwege gcrathcn fein, die wir jcdock nicht so schlagend Nachweise» können, wie wir beim vorigen Landeshauptmann«: gethan haben. Wir zweifeln sehr, daß Ulrich von Schaunburg 3mal Landeshauptmann von Krain war, zuerst 1443, dann 1451 und 1452, endlich 1458 — 1461. Jodok Stütz hat in den Wiener Denkschriften der Aca demic der Wissenschaften eine Abhandlung „zur Geschichte der Herren und Grafen von Schaunburg" veröffentlicht. Aus dieser Schrift nehmen wir Nachfolgendes?“) Graf Johann von Schaunburg endete sein viclbewcgles Leben am 16. November 1453.") Ihn überlebten 5 Söhne, von denen uns nur Ulrich näher angeht. Dieser erscheint,#) urkundlich zum ersten Male in einem Diplome des Herzogs Albrecht von Oesterreich 1435, 29. Juni. — Von 1444 an, findet man den Grafen Ulrich, obgleich er noch scbr jung war, in der Umgebung des Königs Friedrich, dem er auch fortan mit wandclloser Treue anhieng. Graf Ulrich begleitete mit seinem Bruder Sigmund den König aus seinem Römer znge 1452. Nach der Rückkehr des Kaisers zog Graf Ulrich mit ihm nach Neustadt. Während der Zeit verwüstete sein Vetter Graf Friedrich von Eilli seine Besitzungen in Steicrn. Entschädigung für den erlittenen Schaden erhielt er erst nach dem Abgange der Grafen von Cilli (1456, 11. Nov.) Im folgenden Jahre entsetzte Graf Ulrich, welcher Völker anö Steter, Kärnten und Krain zuführte, den Kaiser, welchen Johann Witowitz in der Burg zu Cilli belagert hatte. Der Kaiser vertraute seinem getreuen Ulrich von Schaunburg die Landeshauptmannschaft in Krain an, welche er ») 9kl». X. 288. — ") ftlun Dipl. 31, Nr. 40. - ", Ibid. Nt. 41. — l3) Laib. Musealurkunbe mit Siegl. — l4) Dnksch. anno 1859. 209. — ,5J Ibid. 210. '*) Ibid. 213. beiläufig von 1460 — 1463 verwaltete. — Zur Zeit des Aufruhrs derWiener gegen den Kaiser führte Graf Ulrich von Schaunburg Mannschaft aus Innerösterreich zur Unterstützung seines Monarchen herbei. — Dieser Landeshauptmann wird in folgenden Urkunden genannt: 1. 1461, 10. Oktober, Gratz. Hintcrgangsbriefs der Grafen von Montfort, Hermann und Johann, um Streitigkeiten wegen ihrer Güter hinter den Landeshauptmann von Kram» Graf Ulrich von Schaunburg?) 2. 1461, 6. Dezember, Gratz. K. Friedrich errichtet das Bisthum in Laibach. Zeuge auch: „Ulricus de Schaumburg, Capitaneus Carnioliac'-')" 3. 1460, 16. Februar. Schiedsspruch des Grafen Ulrich von Schaunburg, Hauptmann in Krain, zwischen der Karthausc Plctriach und Andre dem Myndvrfer von Plpntenbach.9) 4. 1460, 23. Juli, Wien. K. Friedrich ermahnt den Landeshauptmann in Krain, Graf Ulrich von Schaunburg, die Laibacher nicht zu drücken, oder zu necken?) 5. 1461, Donnerstag vor Invocabit. K. Friedrich gebietet, daß die Rechtsangelegenheiten jener Bürger von Laibach, welche daselbst innerhalb dem Burgfrieden Grund und Boden besitzen, oder außerhalb desselben Schulden und andere Angelegenheiten haben, nur vor den in Laibach bestellten Bicedom und vor dem dortigen Stadtrichtcr gehören?) 6. 1461, Mittw. nach Hl. Lucia (December). K. Friedrich befiehlt dem Ulrich Graf von Schaunburg seinem Landeshauptmann in Krain darauf zu sehen, daß die Bauern auf dem Lande, zum Nachtheilc der Stadtbewohner, mit den Erzeugnissen des Grundes und Bodens nicht Handel treiben, sondern daß sic dieselben in die Stadt und auf den Markt bringen?) 7. 1461, 15. Dez. K. Friedrich verbietet dem Landeshauptmann, in das Laibacher Stadt und Hofrecht einzugreifen?) 8. 1463, 17. Jänner. Neustadt. K. Friedrich verschreibt dem Grafen Ulrich von Schaunburg, Landeshauptmann in Krain, welcher für ihn für über 14789 Gulden und 428 Pf. gegen Heinrich Sminkoskh und Hinko Tanfcld Bürge geworden, die Städte Eggcnbnrg, Güns und Warteustein?) Andreas von Hohenwart. Wir kennen diesen Landeshauptmann nur ans Valvasor, der ihn zu den Jahre» 1467 und 1469 setzt. Bon 1467 erzählt Valvasor nichts, wohl aber von 1469. In diesem Jahre soll der Landeshauptmann einen Strcifzug gegen die Türken unternommen haben.9) Sigmund von Sebriach. Auch diesen Landeshauptmann nennt Valvasor zweimal 1. als Landeshauptmann von 1463 und 1466 2. „ „ 1470 an. 1. Die Urkunde des Jahres 1463, aus der Valvasor diesen Landeshauptmann kannte, trägt das Datum: „Samstag vor Micheli" (im September.) ') Ibid. 334, Nr. 1016. - ’) Ibid. Nr. 1017. — 3) Ibid. 333, Nr 1007. - ') Ibid. 334, Nr. 1011 in Kinns Dipl. 32, Nr. 42. — s) Kinns Dipl. Nr. 43. — 6) Ibid. Nr. 47. — 7) Denksch. 334 u. Kluna Dipl. Nr. 46. — “) Ibid. 336 Nr. 1024. 9) Slalo. IX. 22. 2. Die zweite Urkunde hat aber das Datum 1466, 14. August.'0) Sind diese beiden Nachrichten wahr, so folgte Sigmund von Sebriach in der Landeshauptmannschaft dem Ulrich Grafen pon Schaunburg und blieb in seiner Würde circa 3 Jahre, also von 1463—1467, auf ihn folgte dann Andreas von Hohenwart, und von 1470—1482 bekleidete die Würde eines Landeshauptmanns wieder Sigmund von Sebriach. Wir kennen diesen Landeshauptmann aus folgenden Ur künden: 1. 1469, Montag nach miscricordia (17. April.) Schirmbrief des Albrecht Melz, des Sigmund d' Sebriachcr seines Herrn Verweser in Krain an Joh. Dietwieser. ") 2. 1470, ein Befehl K. Friedrich an Sigm. S. zur Schützling der Gerechtsamen des Klosters Plctriach.'-) 3. 1470, Dinstag vor H. Thomas Ap. K. Friedrich gebietet dem S i g m. Bischof v o n L a i b a ch, seinem R a t h e, die Bürger von Laibach bei Verrichtung ihrer gewöhnlichen Geschäfte nicht zu stören, noch dieselben dabei mit geistlichen Zwange zu beirren.'9) 4. 1472. Donnerstag Maria Heimsuchung. K. Friedrich befiehlt seinem Landeshauptmann, cs sollen ans 100 der hierzu tauglichsten Bürger der Stadt Laibach jährlich Richter und Rath gewählt werden.'3) 5. In demselben Jahre Vigil. Nativ, hat der Landstrasser Abbt Egidius eine Zusammenkunft ausgeschrieben, wobei auch Sigismund von Sebriach Ober oder Landeshauptmann anwesend sein sollte.") 6. 1473, 27. April. Sigmund von Sebriach, erhält für ein Darlehen satzweise daö Urbar bei Gratschach und das Urbarhai,4«. 7. 1275, Montag nach Rcminisccre. K. Friedrich's Befehl durch seinen Landeshauptmann S. v. Sebriach, daß die Angelegenheiten der Bürger Laibach'S nicht fremden Gerichten überlasten werden sollen.'^) 8. 1475, Dinstag nach Reminiscere. K. Friedrich befiehlt allen Prälaten re., daß sie in den Türkengefahren auf Verlangen S. v. Scbr. Landesh. v. K. ihre Leute und Holden in die Städte zur Mitwirkung an der Befestigung der Stadt schicken sollen.") 9. 1475, K. Friedrichs Befehl an Sigismund von Sebriach, Landes-Hauptmann v. K. darauf zu sehen, daß die Schifflcnte und Ucberfahrer auf der Save keine ungesetzlichen Gebühren ein fordern. '") 10. 1477, Donnerstag nach St. Florian. K. Friedrich gestattet den Laibachern zur Erhaltung der Brücken über die Laibach eine Mauthgcbühr von jedem Saum rosse abzunehmen.90) 11. Aus dem Jahre 1478 sind viele k. Befehle und Erlasse an den Landeshauptmann in der Monumenta Habs-burgica91) und im Notizenblatte der Akademie der Wissenschaften'-9) zu finden. 12. 1480, 19. September. Caspar von Stain Satzbries an Ulrich Paradeiser, in dem auch der Landeshauptmann Ul. v. Sebriach genannt wird.99) ">) Ibid. — "> Orig. Nrk. im Laib. Museum. — u) Im stäub. Arch. — ,3| Kinns Dipl. 40, Nr 53. — ,4j Ibid. Nr. 54. — l5) Slalo. IX. 22. — M. f. Sl. IX. 295, Nr. 623. - n) KlunS Dipl. Nr. 55, png. 40. — '") KI. Dipl. 42, Nr. 56. — 191 Ibid. Nr. 57. — 90) Ibid. 60. - ") 1. Abth. 2. Bd. Fol. 88!) ff. - ”) pro 1852, pag. 268, 326, 399, 496, 498. — 11) Laib. Mnsealurkundc. NAß. IN UNIV. KNJIŽNICA l-jubljana 25974