^5 R zu Sloveniens Blatt. Hl^* Diese Vcilagc wird je nach Erfordernis; in größcrn oder kleinern Formate erscheinen, und ist dazu bestimmt Privat-Nachrichten, so wie auch Anzeigen aller Art aufzunehmen. — Insertions »Gc» bühr für die Zeile aus mittlerer Schrift bei einmaliger Einschaltung 3 kr., und fur die dreimalige Einschaltung 4 kr. Größere Aufsätze werden billiqst berechnet. Durch die gütige Veranstaltung, Mitwirkung und Theilnahme mehrerer Freunde des in das Leben getretenen Institutes der Volkswehr hat am 21. Juli d. I. zu Gunsten des hiesigen Nationalgarde-Fondes eine genußreiche Abendunterhaltung mittels Gesang und Deklamation in kraini-scher Sprache statt gefunden, welche einen Reinertrag von 16 st. 39 kr. ergeben hat. Für denselben Fond hat der Hr. k. k. Kameral-Bezirks-Commissar Scharfen 5 st. und der Hr. k. k. KreiS-wuudarzt Ipavih ebenfalls 5 st. beigetragen. Für diese großmüthigen Beisteuern den innigsten Dank. Das hochverehrte Fräulein Emilie v. Laufcnstein hat sich an die Spitze eines Vereines von Damen gestellt, deren zarte Hände und patriotischen Gesinnungen für eine zum Besten der Nationalgarde-Cassc in Aussicht gestellte Verloosung Gcwinnstobjecte spenden werden. Diejenigen Damen, welche sich hierbei zu bctheiligcn die Güte haben, werden höflichst gebeten, ihre huldvollen Gaben wo möglich noch in der ersten Hälfte des Monats August an das hochwohlgcbornc Fräulein v. Laufenstein einzusenden, welches sich der Mühe unterzogen hat, die eingehenden Gegenstände zu sammeln. Neustadtl am 29. Juli 1848. Zwergcr, Hauptmann. Ein Capital van 6000 Gulden C. M. entweder im Ganzen oder in kleineren Parthicn ist gegen 5 N/0 Verzinsung und pupillarmäßige Sicherheit dar-lehensweise zu vergeben, wobei als Vortheil des Anleihers bemerkt wird, daß bei ordnungsmäßiger Zinscn-zahlung eine Vapitalsaufkündigung nicht in Aussicht gestellt wird. Nähere Auskunft hierüber ertheilt auf mündliche Anfragen oder portofreie Briefe die Kanzlei des Herrn Dl-. Josef No sin a in Neustadtl. Künftige Gerichtsverfassung. Das Iustitzministerium will beantragen, daß für die Zukunft die Civilgerichte theils Collegia!-, theils Singulargerichte sein sollten; Letztem waren die Rechtssachen im summarischen Verfahren, die Streitigkeiten über Besitz, die aus Mieth- und Pachtvertragen, und über dergleichen Geringfügigeres zuzuweisen. In jedem Kreise sollte ein Collegialgericht bestehen; es wäre in der Negel die beHörige Instanz im Civile; auch befänden sich bei demselben die Geschworengerichte im Kriminale. Die Voruntersuchungen für das Kriminale wären den Singulargerichten vorbehalten.