Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 2. Fortsetzung der Instrilklion für die k. k. Hoftgentcn. Zweyter Abschnitt. Von denTrförderniffen, um zu dem Amte emesöofagenten zu gelangen. n^/l3 ,"'".^lang,llig einer Hofagentcn.Stelle ili Kompetenz setzen will, muß cm Emgcdorncr eines k. k. Erblandcs l»«.«°n dcn gcgen«är.ig bcst..»e«d.n . zwey schcn^!^,^"^«'.^ »««»»weisen «cr,» ,«,dals sich b.i der bömisck.osserr?!«!' dieN^ '-> ' l^ Erlangung cwcrHosaqc^^sseNt melden. DarU^er »7,^« dann, wenn hierüber alles in Richtigkeit ist, wird die Prüfung veranlaßt werden , wozu aus jeder der in den böhmisch-österreichischen Erbländern bestehenden Hl-fstel-lcn, ein Hofrath benennet wi^d. §. 18- Diese Prüfung wird theils „rundlich, theils schriftlich geschehen Die mündliche Prüfung wird jcdcr Hofrath vorzüglich über jenen Gegenstand aufnehmen , der den Wirkungskreis seiner Hofstcllc betrifft. Die Prüsungs'Gcgenstäl.de werden durch cl, ncn beigezogcnen Aktuar zum Protokolle genommen. Die vorzüglichsten Gegenstände der mündlichen Prüfung: 2) Die Verfassung der Stillen in den Erblandern, nach Verschiedenheit dcr Provinzen , derselben Wirkungskreis, und die bel jcdcr übliä) c Behandlungsart der Geschäfte, damit man ersehe, ob der Kompetent wisse, wohin zedes Geschäft gehöre, aufweiche Art jedes anzubringen sci,wie der Zug von einer Behörde zur andern gehe; b)Die Fristen, dwjedcm Geschäfte/ nach seiner Verschiedenheit, eigen sind; c) Die Gesetze, welche dlc allgemeine Lehre über die im menschlichcn Lebcn gemeineren Falle der Handlungen unter Lcbendeu, oder von Todes wegen, nach dem Unterschiede der Länder, in sich fasicn. §. 2^. Die schriftliche Prüfung bat darin zu bestehen, daß jeder Hofrath dem Kompetenten etwarm ein PaarAppunctation>m aufgebe, aus dencn er die Aufsätze zn Testamenten , zu Kontrakten, zu Bittschriften, zu Vcschweldeiükr'ingcn verfasse. Di^ Ausarbeitung darüber wird der Kompetent m einer ihm angewiesenen Amtsstube, olme alle Velhilfe, abfassen. Könnte er an einem Tage nicht fertig werden, so muß er angeloben, daß er sich keines Ratbes, und keiner Hilfe eines Dritten bedienen werde. Und könnte der Kompetent sonach überwiesen werden , dieser Angclobung nicht getreu geblieben zu sein, so würde er von der Kompetenz, olme Rüksicht auf seine übrigen Fähigkeiten , ausgeschlossen, und vielmehr wcgen dieser Unredlichkeit, des erschlichenen Amtes vcrlustig. tz. 2l. Ueber die vollendeten Prüfungen werden die abgeordneten Hofräthe unter sieh konfcriren, und nach re-fer, bloß auf das gemeinschaftliche Wohl gerichteten Uiber-legung, das schriftliche Gutachten, mit Anschllessung des Protokolls ui,d der schriftlichen Aufsätze, erstatten : ob der Kompetent für immer abzuweisen, ob ihm zur besse-rcn Ausbildung eine angemessene Frist, die jedoch nie weniger, als auf ein Jahr ausgesetzt werden soll, zuzuweisen, oder ob er des Amtes würdig sey. §. 22. Dieses Gutachten wird der böhmisch-österreichischen Hofkanzlci überreichet, von einem andern Referenten, in Anwesenheit der Prüfungskomnussare, bei versammel-temNathe, vorgetragcr, und wenn nicht der Rathschluß auf die ganzliche Verwerfung-des Kompetenten, oder seine Anweisung zur besseren Ausbildung, sondern auf dessen Zulassung, durch einhellige odcr mehrere Stimmen ausfallt, der Vortrag anSc.Maj. erstattet, und darüber die höchste Resolution gewärtiget werden. §. 2^ Derjenige, dem die Hofagcntenstelie verlieben worden ist, wird dessen durch ci> genes Hochekret verständige!, und naä, Berichtigung der Taxe, zum Eide zugelassen, der in Gegenwart der Prüfungskommissare, in einer Amtsstube der böbmisch,östc'reichischen Hofkanzlei, dahin abzuschwören ist. das er seiner Instruktion (die ihm TageS zuvor auszuhändigen ist) getreulich nachleben weldc. (Die Fottsctzung folgt.) Kundmachung. Es ist ein von Barthol. Gchmuz gewesen Pfarrer?« Haus g«< fttftktcn Stipendiums Plaz mit zähri. l^8 fi-14 i'4 lr. crltdlat, wor^u dmfltge, in Studien und Stttcu ausgerechnete hier zu Graz studtrcnoe ^unqllnge,vorzüglichVerwal.dte dcsStlfters,dsM Zu Wipp lck aebohr« ne berufen sind; welche also hierum?n werden gidcnken, haben si^ mit 'Wn glmaß der Kurrende vom 5. März ,794.' bcu, kündeten Geluchen längstens lnner 6. Wochen an dlestLandtössiUe zu wenden. _____ Graz den 19. Dez. 1798 __________________^ n>, s - Nachricht. ES befinden sich dermalen folgende hlcvland'gcStipcndien erledigt: fürdieBefreundschaft, 3 ). Ein Schiffrerlsches für die Vtfreut dschaft, in denn Abgang von Mamburg nnt 46 ft. FürstLrädl,cköft. Patronats- 4.) Eln Thallc.ljches zährl. 52 ft. fur d!e Btfreundftaft, untir dem Patronat der alttsw Vefreundt< n. . Ä Drci Plankcllische jährl. 25 fi. füt Vürgcrssohne zu Stein, in trorats ^^" ^aldach, icdoch nur auf 5. Iayre, Landts,ürstl. Pa» 6.) Ein Tomasisches, oder Numplerischcs jäh'l- 4<2 ff. für dlt Befteundschaft, unter dem Patronat du nächstcn Bstreundten. <.,. ^ Em^Slugallches jahrl. ,i st. 0 kr. für Veftemwte in der^ Abgang ausbauchen ln derHinfchaft Vljcrofiack, oder doch Krämer, unter dem Präsentaz,onsrecht der Kirchcnpröbste. 8.) Zwei Unrerrichtsgelder Stipendien zahrl. 3c ft. für Normaloder auch andere Schütter, unter Landesfürstllclm V tltt ung. Dleft Erledigungen wetden daher zu dem Ende armn bekannt qe< macht, damit die um cm oder das andere werben wollende Sckuller lhre an dte Patronen gerichtete gehörig instnnrle Vlttjc!.riftcn euur 6 Wo< cyen a am« bel dem Studientonseß einzureichen wtssen mögm. ^^^^ Lalbach, am 2. Jänner 17^^. ediä« , ^" ^^ ^ k. Landrecht in Kram we-wn ausAnl ngen dcs l.f. ms.^^^^knderzu dk,UrbanKn.ß's. IntesialtVlllasstrsclast N . "^ ^ben beruffenen ^lrcde, und 2ttm k. M. Jänner um 9 Uhr Frühe vor diesem LandrcHte erjcheillen, und ihre Forderung jo gewiß behörig anmelden sollen, <-lis wi.drigens die, se Verlaffenschaft ohne weitevs abgehandelt, und der Verlaß den Erben ««geantwortet werden würde. Laibach den 24. Dez. 1798. H.'.r das Monat Iän. ,799. I^Mußwägen Die Mundscmmel ? - - - 1^— 5 z^ Die ord. dctto - « - « '« ^ 8 j I 1 La:b Wcizcn Brodes - - - ' 12^ 2 1 — 1 La,b. ) ----- 6liz — 1 dvlto ) Sorschitschcntaig Vrodoerbachen 12 2 2h ^ — » detlv ) - - - - , 1847 — 1 del.o ( Nachnilllag. Vrodv>rbach^u io! 2 141s) — 1 dctto ( - - - - « zz l j7 is6 _^ Laibach den 1. Jan. 1799. '^Mar^lpreis de3 Getraids allhier in Latbach den 2. Iln/1799^ si. tr. si. lks. fi. ,,r. Waitz ein halber Miener Meuen - - - 15z i>^) ^ ^ Kukuruz - , - - Detto - - - - — ?^_ ^.j-------._ Korn - - - - Tcllv - - - - 1^22 1117 1 15 Grsten - - - - Detto - - - - —-.—!---------------------, Hrsch - - - - Detto ----- — — ^_--------------__ Haiden - - - - Detto - - - - 116z-------l^ — Haber - - - - Detto - ? - - 1 6^-------j-------.^ Magisteat.Lajbach den 2. Iän. 1799. Anton Pauesch, Rait offizjer.