Beilage zur Laibachcr Zeitung. Nrc>. 34. 1821. Verlautbahrung- clu^olac s'öchster Hofkammerverordnunq vom.4. Nov. V.J. wird die zum Mrländi«cn Religiousfondsgute Mvhlmg gchvrlge ^°^)"d'^VMaftUchen g,raumi,onSchlosse, ^mMaiereyGe-0äu>/.,«d ^bgcwndettcn HHmd ^dch"«^^ 0) Der ^aadbarkeit im Vurqfried Mohlmg. ä) DemGttrcidzehend zuMoh^na, ^crlach m der Absey me auch den sogenannten Vlumbach und Untett^ner Ze^nd, mdltch ei Der Flußfischerei in einem Theile des Anitzoaws unV orau-fiußes in unt^rthaniqes Eigenthum verkauft, hinzu eme VMelge-rungstaqiaßung aufMontag den ii. May d. I. Vormtttag d.tt 9 bis I2 Uhr im Schlosse Möhlmg bestimmet, uud so lchev hennt allgemein mit dem Beisätze herlautbaret, daß w'Halbschctdc.dcv 5iaufschi^ngg sy^l^ch b^ Einlangung der.Vcrstctg^ynMcstaltt-5mnq, dte andere Halbschcide aber in 5 Jährigen Ratten baar zu bezahlen, und einswe'len 4 proz. zu Vmmsen sey, und da'5 andererseits die Verkaufsanschläge und weitern Vcdinqnlffe sowohl in dem hlerorttgen Domainen Bureau als auch bei dem Verwaltungs-amte der Staatsherrschaft Eberndorf eingesehen werden können. KlaZenfurt den 7. April 1301. Von dem Magistrate der k.k. Hauptstadt Laibach wird hiermit bekannt gemacht, daß den i.Iuny d. I. Nachnnttaqs um 3 Uhr am hiesigen Rathhause das zu dem Verlasse der Johanna Biumberger gehörige Handlungs Ius, samr dcm Waa enlager, welches zusammen auf 12,627 fi. 5i^s4kr qcschaht worden, den Meistbiethenden käuflich hindanngcgeben werden wird, wozu die Kaufliebbaber zu erscheinen nnt dem Beisätze entladen w/vdn!, daß sie die fernern Verkaufsbedingmffe in der diesorttgen Stadts- kanzlei, vderbei dem Vormund des minderjährigenErven Hrn. Johann Bapt. Jäger hiesiqen bürgerl. Handelsmann täglich zu den gewöhnlichen Amtsstundcn einsehen können. Zugleich wird bemerkt, daß diese Handlung zum Vortheil des künftigen Erkäufers auch nach dem Tode der vorigen Besitzerin, ausser dem Kleinherkaufe fortgeführt worden seye, wo folglich derselbe gleich ein im ordentlichen Laufe befindliches Werk zu übernehmen in Stand seyn wird- Laibach den 17. April 1801. n»> ----- »-----......... , , , ......» Am ^ k. M. May frühe hon 9 bis 12, und Nachmittag von g bis 6 Ahr werden in dem hiesigen Priesterhause verschiedene zu dem Verlasse des Priesters Hr. Karl Paukenhader gehörigen Fahr-nüffen: als zwey Sackuhren, eine goldene Tabaksdose^ rlneMar-nitour silberne Schnallen, zwey Ringe, Kleidung, Wäsche, Einrichtung, und mehr andere Sachen bersteigeruttgsweife ge^en so-gleiche baareBezahlung hittdanngegeben, wozu^dteKaufÄiebhaber 5iemit eingelagen werden- Magistrat Laibach den 22. April l 8ol. Von dem Magistrate der k. k. Hauptstadt Laibach wird zur Verlaßabhandlung des verstorbenen Barthelme Lensicg Herr-schaftsbcdicnten der Tag auf den 18. künftigen Monats May Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Rathhause bestimmt. Es wird daher allen jenen, die auf den Verlaß gegründete Forderungen zu stellen vermeinen^ hiemit aufgetragen, daß sie solche bey der Tagsatzung sogewiß anmelden, und darthun sollen, widrigens der Verlaß ohne weiters abgehandelt, und der betrefenden Erbin eingeantwortet werden wird. Laibach den 17. April 1801. Von der Abhandlungs Instanz der Herzog Wilhelm Auer-spergischen Inspektion der Kisil-Posch und Maurischen Gült zu Lai-back, wird all jenen, die auf den Verlaß her verstorbenen Maria Meditz Kammerjungfrau gegründete Forderungen zustellen vermeinen, hiemit aufgetragen, das sie den 6. des k-M. May um 9 Uhr Vormittag in der hiesigen AmtsManzley erscheinen, und solche . sogewiß darthun sollen, als in widrigen der Verlaß ohne weiters abgehandelt, und den betrefenden Erden eingeantwortet werdm wird. Laibach den 10. April 1801. Vorladungsedikt. Zu der Wahl für die Vürgernnstersstelle der StM Leoben. Durch den Tod des Franz Serghammer ist die Stelle eines Bürgermeisters der Stadt Leonen ? welche mit einem Gehalte vom 502 st. verbunden ist, in Enediguug gekommen. Nachdem nun der Wahltag zur Besetzung Zieses Amtes auf den 4> May bcstimt ist; So wird dieses mit drm Beisätze kund gemacht, daß alle jene, welche sich für diegewchte Bedienstung, in Kompetenz setzen wollen, deren Fähigkeits-Beweise von dem k. k. I.Ocstr. Appel-lazionsgerichte im Justiz-und Kriminalfache, dann von dem k. k. Landes - Gubernium in dem politischen Fache, so wie dieZeügmße über deren gute Denkungsart, und sittliches Betragen bei dem Brukker Kreisamte beizubringen haben, damit sohm 5ie Wahl an dem bestimmten Tage 7 in der vorgeschriebenen Ordnung vorgenommen werden kann. Graz dm 4. April 1821. Wir Franz der Zweyte, )c. )c. Unsere auf die Handhabung der Gerechtigkeit unverwandt gerichtete Aufmerksamkeit, und die aus derselben hergehollte Ui-bcrzeugung, daß die Gesetze den Gläubiger und den Schuldner, w gleichem Maße, schützen müssen, ersteren, damit er sicher zur Befriedigung semer gerechten Forderungen gelange, letzteren, da-nntsem Eigenthum dabey nicht über Maß und Ziel geschmälert werde, daß ferner nicht bloß die zuerst vorgemerkten, sondern auch me svätern Gläubiger, soweit es ohne Nachtheil der ersteren geschehen rann , billige Rücksicht verdienen, daß endltch, der auf ein Gut gegebene Kredit, sich auf dessen ganzen Werth, und nicht blök aus emen unbestimmten Theil desselben erstrecke, hingegen der bey der dntten gerichtlichen Fellbiethung eines verschuldeten Guts, gestattete Verkauf unter dem Schätzungswerthe, den vorausgeschickten Grundsätzen allerdings mide'rstrebet, haben Uns zu dem Entschlüsse gebracht,^ die sämmtlichen, wegen eines solchen Verkaufs unter dem Schatzungswerthe, bisher zu Folge der allgemeinen Gerichtsordnung (m den tz. 93. 326, 335, 338 , und 347.) und der Konkursordnung (§. 39.) m Unseren Erbstaaten bestehenden Vorschriften aufzuheben, und dafür, zur künftigen Richtschnur hiermit folgendes Mzusetzen: Sowohl in Exekutwlts - lls in Krida- Fällen, soll der Ver-^ steigerung und Veräusserung legender und fahrender Güter, u«l-ter dem Schätzungswcrthe, vo» nun an, in keinem Falle mehr Statt gegeben werden, sonder,, wenn bey der dritten Feilbie-tbullg, zu dem Schätzungspreise, oder zu einem höhcrn Werthe, sich kein Käufer einsindet, ist das lluzende oder fahrende Gut, in einem Erekutions Falle, dem die Exckution führenden Gläubiger, auf dessen Ansuchen, als sein EiqelMum, in Kr^da-Fällen aber, den sämmtlichen angemeldeten Gläubigern, nach Maßgcbung ih' rcr Forderungen, und des ihnen zuerkannten Vorrats, in beyden Fällen, in dem Schätzungswerthe, cwzuantworten. Gegeben in Unserer Haupt - und Residenzstadt Wien, den Zi. Tag des Monats Januar, nach Christi Geburt, im achtzehnhundert ersten, Unserer Reiche, des Römischen und del Eld-landischen/ im neunten Jahre. Marktpreis deö Getraids alihier in Laibach den 25. April i8c»i. fi. «l,zs. ,s. «. kr. Waitzen ein halber Wiener Meyen - - - 3 53^ 3 50 z 41 ssukuruz - >e - - Detto - - - ,---------->_ ». _, „ Korn - - - - Zctto - - - - ^ 2 ' 2 57 2 45 Gersten - - - - Detto ---« 219^— — — — Hirsch - » - - Detto -<--- 25^— — — — Haidcn - - - - T>?tto ----- 2 38 — — ^ « Haber « - - - Detto -?-- 2j—j— — <- — Magistrat Lazbach den 25. April igcx. Anton Pauesch, Raitoffizier. L 0 t t 0 z i e h u n g. Den 25. April ,801. sind in Graz folgende Zahlen gehoben worden: 65. l3. 37^ ' '?. 33. Den 9. May wird in Laibach gezohen werden.