3«/oo5~ Prospekt der vom h. k. k. Min. f. K. n. TJ. mit dem Offentlichkeitsrechte ansgestatteten Madchen-Lehr- und Erziehungsanstalt Huth-Hanls in Laibach Polanastrasse Ir. 6. Aufgabe der Anstalt. Die Anstalt stellt sich zur Aufgabe, die geistigen und korper- lichen Krafte der ihr anvertrauten weiblichen Jugend harmonisch zu entwickeln. Dies erreicht sie sowohl durch grundlichen Unter- richt als auch durch geordnete Disziplin ; vor allem ist sie bestrebt, auf die Veredlung des Gemiites und des Charakters ihrer Zoglinge zu wirken und ihnen so eine gediegene intellektuelle und religios- slttlichc Erziehung zu geben. Organisation. Die Anstalt umfasst ein Pensionat, eine achtklassige Madchen- schule und einen Fortbildungskurs fur Madchen, welche der Schulpfliclit entwachsen sind. Dieser Kurs hat den Zweck den Madchen eine allgemeine hohere Bildung zu verschaffen und sie zugleich zu befahigen, sich der Reifeprufung an der Lehrerbildungs- anstalt zu unterziehen Ferner schliesst sich an die Fortbildungs- schule ein Handelskurs an, den die Zoglinge aufWunsch besuchen konnen. Der Lehrplan der acht Klassen bertlcksichtigt die Bildungsstufe der Zoglinge und enthalt folgende Lehrgegenstande : I., II , III. Klasse: Religionslehre, deutsche Unterrichtssprache, An- schauungsunterricht, Rechnen, Schreiben, Zeichnen, Arbeit und Gesang. In der IV. Klasse werden die Lehrgegenstande der fruheren Klassen in umfassender Weise behandelt, dazu tritt Heimatkunde und Naturkunde. Die V. und VI. Klasse umfasst ausser Religion, deutsche Unterricbtssprache und Rechnen auch Geographie, Geschichte, Geometrie, Naturgeschichte, Physik und Chemie; Zeichnen und Gesang werden mit gesteigerten Anforderungen fortgesetzt. In der VII. und VIII. Klasse werden die Lehrgegenstande der beiden letzten Klassen tiefer und eingehender behandelt. Zeichnen und Gesang werden fortgesetzt. Die vorgeschriebenen weiblichen Handarbeiten werden in allen Klassen stufenmassig vorgenommen und geiibt. Zu den dargelegten obligaten Fachern treten folgende nicht obligate hinzu, die auf Verlangen gelehrt werden, und zwar : slove- nische, franzbsische, italienische und englische Sprache, Musile, Tanz, und Anstandslehre und Turnen. Lehrkorper und Lehrmittel. In der Anstalt unterrichten mehrere Professoren, geprilfte Lehrer und Lehrerinnen. Der Unterricht in fremden Sprachen, Musile, Tanz und Turnen wird von bewahrten Fachlehrern erteilt. Die Anstalt besitzt eine reiche Lehrmittelsammlung. Sehulordnung. 1. ) Das Schuljahr beginnt mit 15. September und schliesst mit 15. Juli. 2. ) Bei der Aufnahme hat jeder Zogling den Taufschein, den Impfschein und das letzterhaltene Schulzeugnis mitzubringen. 3. ) Die Unterrichtsstunden in den unteren Klassen sind von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags; in den oberen Klassen beginnt der Unterricht um 8 Uhr. Donnerstags wird nur Unterricht in den nicht obligaten Gegensfanden erteilt. 4. ) Ein regelmassiger Schulbesuch ist im Interesse der Schil- lerinnen dringend geboten; es darf keine Lehrstunde versaumt werden. Storungen durch VerspStung sind zu vermeiden. 5. ) Erkrankungnn oder gleich dringende Falle eines Ver- saumnisses sind der Vorstehung schriftlich anzuzeigen. 6. ) Um die Eltern von dem Verhalten und den Fortschritten der Zčglinge in Kenntnis zu setzen, erhalten sie Quartal-Schul- nachrichten. 7. ) Der Austritt eines Zoglings kann ordnungsgemass nur am Ende des Schuljahres geschehen. Bei eventuellem fruheren Austritt einer Schulerin ist der Betrag fiir den laufenden Monat zu begleichen. Versaumnisse durcb Krankheiten berechtigen zu keinem Abzuge. 8. ) Jenen Schtllerinnen, welche die Anstalt vor Ablauf des Schuljahres verlassen, sich daher den Klassenpriifungen nicht unterziehen, werden keine Jahreszeugnisse ausgestellt. Wollen die- selben im nachsten Schuljahre in die hohere Klasse aufsteigen, so sind sie genotigt, eine Aufnahmsprtifung zu machen. Zahlungsbedingnisse fiir externe Zoglinge. I., II., III. Klasse..K 6 IV., V. Klasse.» 8 VI. Klasse ..*> 10 VII. , Vlil. Klasse.» 12 Fiir den Unterricht in den fremden Sprachen sind monatlich 4 K zu entrichten; die slovenische Sprache wird unentgeltlich gelehrt. Ftir den Klavierunterricht zahlen Anfangerinnen 12 K und fiir die weitere Ausbildung 14 bis 16 K. Der Betrag fiir Tanz und Turnen richtet sich nach der Teilnahme der Zoglinge an dem Unterrichte. Das Schulgeld ist einen Monat voraus zu entrichten. Pensionarinnen entrichten fiir das Schuljahr 600 K, zahlbar in Laibach. Ftir den angefuhrten Pensionspreis erhalten die Zoglinge die vollstandige Verpflegung. Fiir den Unterricht sind bis zur 6. Klasse monatlich 8 K und ftir die hoheren Klassen 10 K zu entrichten. Pensionsgeld und Schulgeld sind entvveder vierteljahrig oder monatlich im Voraus zu begleichen. Andere Auslagen, wie fiir Arbeitsmaterialien, Schreibrequisiten etc., werden jedes Quartal ausgeglichen. Ftir die Bentitzung des Klaviers ist monatlich 1 K zu ent¬ richten. Der Pensionsbetrag gilt ftir das ganze Schuljahr, venn auch der Austritt des Zoglinges vor Ende desselben erfolgen solite. Beim Eintritt in die Anstalt hat jede Pensionarin mitzubringen: 3 Paar Leintticher, 1 Sommer- und 1 Winterdecke, 4 Kissentiberziige, 1 weisses Pique-Bettcouvert, 1 Tischtuch, 6 Servietten, 6 Handtiicher, 10 Taghemden, 4 Nachthemden, 10 Beinkleider, 12 Paar Striimpfe, 4 weisse Unterrocke, 4 farbige, 4 Nachtjackchen, 2 feste Leibchen, 18 Taschentiicher, 2 Winterkleider, 3 Sommerkleider, 1 Mantel oder 1 Jacke, 6 Schiirzen, 3 Paar Schuhe, 1 Paar Oberschuhe, 1 Paar Hausschuhe, 1 Matratze und 1 Kopfkissen, 1 Essbesteck und 1 Kaffeeloffel, 1 Sonnen- und 1 Regenschirm, 2 Kamme, Zahn- und Nagelbiirste, 1 einfache Kammschatulle, 1 Turnanzug. Als Uniform tragen die Zoglinge im Winter ein dunkelblaues im Sommer ein lichtblaues Kleid. Diese, sowie auch die dazu passenden Hiite werden gevvohnlich in der Anstalt angefertigt, kOnnen jedoch aucli von den Eltern selbst besorgt werden. Alle Ausstattungsgegenstande mussen mit den Anfangsbuch- staben des Tauf- und Zunamens, sovie mit der Aufnahmsnummer bezeichnet sein. Schmucksachen und derlei Gegenstande, die in der Anstalt nicht beniltzt werden konnen, sind nicht mitzubringen. Die Anstalt haftet auch nicht fur den Verlust derselben. Bettrequisiten konnen zu festgesetzten Preisen auch von der Anstalt zur Benutzung uberlassen werden. Auf Verlangen kčnnen Halbpensionarinnen den Tag liber in der Anstalt verbleiben; sie erhalten daselbst die Mittagskost und nehmen an dem gesamten Unterricht und an der Auf- sicht teil. Die Kost ist reichlich und gesund zubereitct; unablassig wird die Gesundheit, die Reinlichkeit und die gute Haltung der Zoglinge iibenvacht. Im Krankheitsfalle erhalt der Zogling die sorgsamste mutterliche Pflege, und die Eltern vverden sogleich benachrichtigt. Die Anstalt hat eine sehr gtinstige Lage, besitzt luftige und zweckmassig eingerichtete Schulzimmer und Schlafraume und einen grossen Garten, in dem die Zoglinge ihre Erholungsstunden zu- bringen. Bei gunsdgem Wetter werden auch Spaziergange gemacht. Die Zoglinge werden fortwahrend beaufsichtigt, in ihren Studien unterstiitzt und erfreuen sich der liebevollsten Behandlung. Als Lohn fleissiger Geistesarbeit und guter Auffiihrung werden frohliclie Feste veranstaltet, welche Gelegenheit bieten, sich im Gesange und Vortrage zu tiben. In der schonen Jahreszeit werden auch grossere Ausflilge ins Freie unternommen, wodurch der naturkundliche Unterricht bestens gefordert wird. Wahrend des Schuljahres ist den Zoglingen der Ausgang nur zu Verwandten, und zwar einmal im Monate, gestattet. Auf besonderen Wunsch der Eltern konnen die Zoglinge die VVeihnachts- und Osterferien auch im elterlichen Hause verbringen. Ich hoffe, durch meine langjahrige padagogische Erfahrung und durch die bereits erzielten Erfolge das unbedingte Vertrauen der P. T. Eltern erworben zu haben, und hege daher die Uber- zeugung, dass sie mit meinen Anordnungen und Bedingnissen vollkommen einverstanden sein werden. Marie Hanfs Institutsinhaberin. NARODNA IN UNIVERZITETNA KNJIŽNICA 00000479609 Oruck von A Klein & Comp. in LaibacK.