Jìr. 572 1865. I. Lirchliihks MràimP-Mtt für die Caoantcr Diözese. Inhalt: I. Bekanntgabe ber Pastoral-Conferenz-Stationen iinb Tage pro 1865. II. Anempfehlung der k. k. priv. Riunione adriatica di Sicurtà in Triest. III. Bestimmung der Pfarrkonkurs-PrüfungStage für baS Jahr 1865. IV. Theologische Fragen zur schriftlichen Ausarbeitung pro 1865. V. Anzeige des Direklorien-BedarfeS und Vorlage des SeelenstandS-Ausweiscs für bas Jahr 1866. VI. Abholung der Hl. Oelc am Gründonnerstage. VII. Bezeichnung der griechisch-nicht-unirten Kirche mit „griechisch-orientalische Kirche." I. Im Jahre 1865 werden die Pastoral-Conferenzen an nachfolgenden Stationen abgehalten werden: Am 20. Inni zn Cilli für die Dekanate Cilli, St. Marein und Tüffer. Am 5. Jnli zu Fraßlan für die Dekanate Fraßlan und Oberburg. Am nämlichen Tage zu Drachenburg für die Dekanate Drachenburg und Rohitsch; ferner zu St. Georgen an der Stainz für die Dekanate St. Georgen und St. Leonhard in Windischbücheln. Am 12. Juli zu Gonobitz für die Dekanate Gonobitz und Neukirchen. Am nämlichen Tage zu St. Martin bei Schallegg für die Dekanate Skalis und St. Martin bei Windischgraz. Am 19. Juli zu Saldenhofen für die Dekanate Saldenhofen und Mahrenberg. Am nämlichen Tage zu Videm und Windischfeistritz für diese beiden Dekanate. Am 9. August zu Pettau für die Dekanate Pettan, Großsonntag, Sanritsch und Zirkoviß. Am 30. August in der f. b. Residenz zu Marburg für die Dekanate Marburg, Kätsch und Jaring. II. Mit H. ä. an die f. b. Dekanalämter ergangenem Erlasse ddo. 21. März 1863 Nr. 561 sind die Hochw. Diözesan-Seelsorger zum Beitritte zur Felier-Assecuranz „Riunioni adriatica“ mit dem Bemerken eingeladen worden, daß die von der Generalagentschaft dieses Assecuranzvereines zu Diözesauzwecken zugesicherten 20% der jährlich eingehenden Prämiengelder zum Besten des hiesigen Alumnates, namentlich zur Beischaffung von Büchern für die Alumnatsbibliothek werden verwendet werden. Da nun die genannte General-Agentschaft ihrer Zusicherung gemäß unter 25. l. M. von den im vergangenen Jahre eingezahlten Prämiengeldern pr. 676 fl. 63 kr. das Fünftel pr. 135 fl. 32 kr. anher übermittelt hat, so werden die Kirchen- und Pfründen-Vorstehnngen wiederholt eingeladen, die Kirchen und Pfründetigebüude, so wie Utensilien und Mobilien aller Art bei der genannten Gesellschaft Riunione adriatica versichern zu lassen, und nach erfolgter Versicherung an das Ordinariat die Anzeige zu erstatten, was, von wann an und zu welchem Betrage bei der mehrerwähnten Gesellschaft versichert worden sei. III. Die allgemeine Pfarrkonkurs-Prüfung wird im Jahre 1865 in der f. b. Residenz zu Marburg zweimal, und zwar am 15. 16. 17. Mai, und am 11. 12. 13. September abgehalten werden. 1X7. Im Jahre 1865 sind von den hiezu verpflichteten Wohlehrwürdigen Seelsorgsgeistlichen folgende Fragen schriftlich zu beantworten: 1. Es ist der Begriff von Pantheismus, Naturalismus und absolutem Rationalismus zu geben, und sind die theologischen Gründe für die Verwerflichkeit der ersten drei Sähe im Syllabus (vide encyclica des Hl. Vaters ddo. 8. Dezember 1864) anzuführen. (NB. in lateinischer oder deutscher Sprache.) 2. Ecclesiae jus competere, bona temporalia acquirendi et possidendi, demonstretur. 3. Es ist eine nicht zu lange Predigt (in deutscher oder slovcnischec Sprache) wider den hie und da vorkommenden Unfug des Nachtschwärmens lediger Burschen zu verfassen. X^. Der Direktorien- und Schematismen-Bedarf für 1866 ist bis letzten Stili l. I. anher anzuzeigen, und zugleich der Ausweis über die Seelen-Anzahl der unterstehenden Ku-ratstationen in Vorlage zu bringen. X7I. Die Abholung der Hl. Oele hat wie bisher am Gründonnerstage in der F. B. Ordinariatskanzlet allhier zu geschehen, und für die Reinigung der Hl. Oel-Gefäße die erforderliche Sorgfalt getragen zu werden. Das hohe k. k. Staatsministerium hat mit Erlasse vom 8. d. M. Z. 12101 E. U. anher eröffnet, daß Seine k. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 26. November 1864 zu genehmigen geruht haben, daß der griechisch-nicht-unirten Kirche und den derselben angehörenden Personen und Sachen in dem gesammten amtlichen Verkehr sortan die Bezeichnung „griechisch-orientalisch" beigelegt merde. Hievon wird die wohlehrwürdige Kuratgeistlichkeit und Schulvorstände zur Beneh-mungsivissenschaft in die Kenntuiß gesetzt. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg am 8. März 1865. Jakob Maximilian, Fürstbischof. Math. Modrinjak, Konsistorialrath. Druck von 6. Janschih tu Marburg. :-J ?am • d >: «IM HkkÄ m Im) HtHmfli. ;.»* inf-19 ? " •0$ž !,reo 1 «tonili? in- v.bM - ' ..... . )rl .fW chj-à- M •ini xiivlo •' »' ' - /;,!• / •,. . >71 M0l'if|i>fl :h?i(ß 'JM ■ è|ì{ìf?i fi . }: •)}'.'$$ )i(j iJ' '•ÄM-' ihS tinti Mlìifhffìfnuf. IQMWfl-rbMtlt /liti ti- \i i. lr.' '■!*. .|(J li (M 'M; ';Hf - 'l-M : nm»q»-à1h' 'it/t Inimiiid 7 * Irtnv ,4 . ?