83 Amtsblatt.zur Laibacher Ieitung Nr 12. Montag den 16. Immrr l871. , (18—3) 3!l. 71, Edict. Bei dem k. k. Landesgcrichte Graz ist die Stelle eines Officials mit dem systemmäßigen Gehalte jährlicher 600 ft. und dem Borrückmigs-rechte in dic Gehaltsstufe von 700 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 26. Jänner 1871 bei dem Präsidium dcs k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz^am 7. Jänner 1871. (18-2) ^ ^ 357 Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Feldkirchen ch dle Stelle eines Gnmdbnchsführers mit dcm Ehalte von 700 fl. und dem Borrückungsrcchte l« ^encn von 800 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre weiche im vorgeschriebenen Wege bis 25. Jänner d. I. an dieses P^wm gelangen zu lassen. K^genfutt, am 8. Jänner 1871. ^«'Präsidium doo k. k. fandcsgerichtco ^^ Nr.'687 Cmlcurs-Ausschrcibung. ein. ^«- ^'" ^' ^ ^"udesgerichtc in Laibach ist unk "'''"alsstcllc mit dem Gehalte von 700 st.! «"0 eventuell von 600 fl. und mit dem Vorrük-"ngsrechte m die höhere Gehaltsstufe zu besetzen. Qle Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis; der krai-N'lchen (flovenischcn) Sprache in Wort uud Schrift "forderlich ist, wollen ihrc gehörig belegten Gesuche bis zum 3 0. Jänner 1871 bei dem unterzeichneten Präsidium im vorschrift-mäßlgen Wege überreichen. Laibach, am 12. Jänner 1871. B lt. Landeogerichts.Prälldium. ^3) Nr 43. CvnculMusscyreibullg. der ^^ - ^^ükswulldarztcnstclle in Treffen, mit von i ^" verbundenen jährlichen Remuneration die I>« ^ ""^ ^"' ^"ff""' Vezirkscassa auf q ua .7' ^'" Landes dcrsclben, ch in Erledi! Un n^ ?'"'"- ^'werbcr nm diese Stelle wollen die K nntu^ ^^!""' "^ ^'" ^"lgnissen über bneitsq""t t^' ^""^'lprache so wie üder etwa gttelstcte Dunste belegten Gcsuche bis längstens 2 5- Jänner 1871 "«tmhanen der stadtl, der D. - R. < O. - Commenda Nen-stadtl und des Pfarr Hofes Tö plitz lautenden Staatsschuldvcrschrcibungcn und der Zinsen gepflogen, auf Grnnd der vorhandenen alten Zins-verthcilungsallsweise die Antheilsprospccle nach den gegenwärtigen Ortsgcmeinden verfaßt, und in dieselben die ausgewiesenen Thcilnchmer und Rechtsnachfolger eingetragen worden. Die Privattheilnchmer, Erben uud Rechts' Nachfolger der ursprünglichen Prästantcn werden nunmehr aufgefordert, innerhalb dcs Termins von 4 5 Tagen, vom Tage der letzteu Eiuschaltung dieses Edictes in der „Laibacher Zeitung," während welchen die Antheilsprospccte bei den betreffenden Gemeinde-Bochä'ndcn zu Jedermanns Einsicht aufliegen, ihre allfälligen Beschwerden und Authcilsauspmche unter Beibringung der Beweise so gewiß Hieramts vorzubringen, widrigcns die Bcrtheiluug der Zin sell und des Obligations-Erlöses nach den vorliegenden Anthcilsprofpecten erfolgen würde und alle jene Antheile, rücksichtlich welcher sich Niemand als Theilnchmer ausgewiesen haben wird, zu folge allerhöchster Entschließung vom 20.März 1857 nach Ablauf der Berjähmugssrist dem Stammveo mögen jener Ortsgcmeinde zuwachsen würden, in welcher der ursprüngliche Prästant seinen Wohnsitz hatte, jedoch mit der Verpflichtung, deu eiuzelucn Theilhabern, deren unvcrjährte Ansprüche von den politischen Behörden nachträglich als statthaft anerkannt werden sollten, die ihnen zugesprochenen Autheile zu erfolgen. Rudolfswerth, am 14. December 1870. Oil k. t. Bc5ntel)^!>,'ls!'cuiu.-_________ Gkel. (15—2 Nr 46. Concurs-Ausschrcibullg. Zur Bcsctzung einer Gefangen-Ausschcrs-Stcllc zweiter Classe iu der l. t. ^l'ännerstrafanstalt in Laibach, mit der jährlichen Löhnung von 260 st. ö.W.,^>em Genusse der kascrnmäßigcn Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportion von 1'/, Pfd. lilld der Moutur nach Maßgabe der bestehenden Unisormirungs-Borschrift, wird der Concurs bis 2 4. Jänner 1870 ausgeschrieben. Die Bcwcrber um diese Stelle haben ihrc gc-l hörig belegten Gefuche unmittelbar, llud bereits in , öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienst-> wegc bci der gefertigten Strafhaus-Bcrwaltung zu ! überreichen. z Als Gcfangcnauffehcr werden nur folche Be-! Werber augcstellt, welche des Lesens uud Echreibcus >llud der beiden Landessprachen kundig sind, auch >wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Anf-^ seher wo luöglich in einer gewerblichen Beschäftigung gcüdt odcr doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dleustlcistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Bc-fähiguug dessen definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Mililärdiensllclstung nachweisen uud insbesondere vorgemerkte Militär-Aspiranten für das Justiz-Ressort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 10. Jänner 1871. K. k. Vczwallung. (13—3) Nl.>2, Kundmachung. Auf und R^7tt zu Grunde zu legen. 3. Diev^n den Verpflichteten ein zubringende « Anzeigen über stehende Iahresbezügehnvel.oieIalireSgehalte derVczugoberechti^ei nebst d?^7« uacl) dem Staude des Vermögens nud (Kiukommcus vom Its. December l»S5?«D anzugeben. H. Jene, welch ihre Gewerbe verpachtet habe«, wollen i,l ihren Be lenntniss n die Nackter namhaft machen und zugleich angeben, in welchem Sradlth.ile und in welchem »Hause die Gcwerbsausübung stattfindet. Die Gewelbspäcbter haben über den Pachtuutzeu abgesonderte Oin-tvmmensteuerbekenntniffe vorzulegen. «s. Die Prüfung und Micktigstel-lung der Bekenntnisse "«d Anzeigcn fur die Ginkommcnstener, dann die Fe'lfetzung der Steucrgebühr wird nach den bestehenden Vorschriften erfolgen; über einschlägige Necnrse wird die hoeiilöbliche k. t. Finanz Directive entscheiden. Laibacl), am H. Jänner R^^s. A. k. Stcucr-Locul-Commisslon.