- 6N. Dienstag den 24. IuU 1832. Merjogthum Kaljvur^. Salzburg, am l5. Juli. Heute Nach» NÜttags halb 2 Uhr wurde auch dieser Stadt das lang ersehnte Glück zu Theil, dem aNverchrtcsten Herrscherpaare die innigsten, ungeheucdellsicnEm. psindungen rvahrerAnhänglichkeil und Ergebenheit, so wie der herzlichsten Freude und Theilnahme be« zeigen zu können. Der Jubel, der Ihre Majestäten auf Aller. Höchst Ihrem beglückenden Zuge durck tasGcbirgs. land begleitete, fand lauten und fröhlichen Autt^nig ! Hat derselbe den einen seinen Zwecke — Vr« Haltung der innern Sicherheit — nach der bisher^ gen Erfahrung so weit verfehlt, daß die vorwal» lcnde Aufregung der Gemüter und der krankhafte Zustand der öffentlichen Meinung cine so drohende Gestalt, wie die Gegenwart si? zeigt, anzunehmen Vermochten, so können die Mängel und Unroll, kommenheiten, denen solches zuzuschreiben ist, ent» tveder in der Gesetzgebung des Bundes, oder ,in de« ' ren Anwendung uno Ausführung gesucht werden. Bis zur Abfassung der Wiener Echlußacte fehlte es allerdings dem Bunde an denjenigen orga. mschen Gesehen, wie sie eine bestimmte und klare Entwicklung seiner politis>.ven Wirksamkeit bedurft le. Durch die Wiener Scl.'lußacte wurde jedoch diese Lücke so weit ausgefüllt, als die N.ttur des Bundes es gestattete, sollte diese selbst nicht in ih. «ein innersten Wesen verändert werden. Nameiit, lich ^enthält sie für die Erhaltung der innern Si-chcrheitder teutschen Staaten Verabredungen, die so weit es auf Grundsätze ankommt, auch für das Bedürfniß der jetzigen Zeit noch als angemessen und llusrcichcno angesehen werden müssen. Wahrend Wbie Schlußact? des Jahres 1820 einer Scils die Ausführung des ,5ten Arcikcls der Bundesact?, noch einer.angemessenen und beruhigenden Ausle' gung, sichert, und durch Zulassung von Beschwer» >e,n Mer verweigerte Rechtshülfc (Art. 29), dem Mißbrauche der Gcwali der Regierungen nach Mög» lichkcit vorbeugt, tritt sie auf der andern Seite gNcn demokratischen Anmaßungen gegen diele Ge« .walt,entschieden entgegen, indem sie bestimmt (Art. 57), daß die gcsammte Staatsgewalt in deinObe?« Haupte des Staates vereinigt bleiben, und der Sou« verain durch eine lantsiändiscke Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stande gebunden werden könne; indem sie ftrner (Arc. 2l>) dem Bunde die Psiicdt aufer» legt, wo in einem Bundesstaate durch Widersetz» Uchkcit der Unterthan«; gegen die Obrigkeit die in» nere Ruhe unmittelbar gefährdet, eine Berbrei^ tung aufrührerischer BewegunHen zu fürchten, ster ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruche gekommen ist, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen, und sog^r zu diesem Zwecke nach Lage der Umstände, einen unaufgs. rufenen Beistand des Bundes vorschreibt. '. ! Dafür, daßdieser Beistand des Bundes schnell geleistet werde, ist endlich durch den, bei Gelegen« heiköer imIahre i63o in mehreren teutschen Staa« ten Statt gehabten Unruhen, von der Bundesver» sammlung in ihrer Insten Sitzung vom 21. Octs» der 16)0 gefaßten Beschluß gesorgt worden, indem darnach, bei dringender Gefahr, auf bloße Requisition der einen Bundesregierung an die andere) ohnevorgsngige Anzeige, BFratlnmg und Beschluß« nähme beider Bundesversammlung, die »nilitan» sche Hülfsleistung gewährt werden soll. Hiernach ist oas zur Erhaltung der innern Si' cherheit Teutschlan'Ss gestiftete Föderativband der teutschen Staaten , deti Grundgesetzen des Bundes nach, enger und fester, als es vielleicht m irgsnd einem Staatenbunde noch existirt hat. Diese Thatsache macht auch bei dem jetzt einbrechen^ den Verderben, so fern demselben mit Erfolg gesteuert werden soll, jede Verabredung ueue» Grundsätze oder neuer bundesgeschlicher Bestim-mungen eben so wenig nöthig, als von einer "Bei'' änderung der Grundoerfassung des Bundes unH seiner Gesetzgebung die Rede seyn kann. Ss liegt daher keineswegs an einem Mangel oder einer Unrollkommcnheit der vorhandene» Bundesgesehgebung, wenn in Teutschland, nach dcn bedauernswerthen Erfahrungen der neuern Zeit, hier die rohe Gewalt aufgeregter Volkshau» fcn, dort eine in das versüssuligsmäßige Gewand ständischer Opposition gekleidete An m a h u n g det demokratischen Geistes, im Bunde mit e i -ner zügellosen Presse — beides ^ympto-me der zu bekämpfenden Grundübel — die Macht der Regierungen theils ^u schwächen sucht, theils aber wirklich schon geschwächt und ihnen Zugestand« nisse von Rccdten abqenö'thigt hat, oder noch adjU« trotzen droht, deren sie sicl), ohne Gefahr für dje Erhaltung össentli.ber Ordnung mid cines gesicherten gesetzlichen Zustandes, im wohlverstandenen Interesse ihrer Unterthanen nicht entäußern können. Hierauf wurde einhellig beschlossen: Unter dankbarer Anerkennung der von Ihren Ma< jestätcn dem Kaiser vcn Oesterreich und. YM Köni^ Zc von Preußen wiederholt^ewährten FürsorHe für 24l das gemeinsame Beste des teutschen Vaterlandes, vereinigen sich sämmtliche Bundesregierungen zu folgenden Bestimmungen: ..I. Danach dem Art. 67 der Wiener Schluß, act« die gesammte Staatsgewalt in dem Oderhaupte . des Staates vereinigt beibcn muß, und der Sou» ^erain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann, so isi auch kin teutscher Souvir'ain, als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hiermit in Widerspruch ste^ chend^n Petition, der Scänec nicht nur bcrechtigs, sondern die Verpflichtung zu dieser Verwerfung geht '«us dem Zwecke des Bundes hervor./ . II, Da gleichfalls nach dem Geiste des eben «ngcfuhrten Art. 5? der Schluhacte und.der, hier. «us hervorgehenden Folgerung, welche der Art. '^U ausssplicht, keinem teutschen Söüverain durch die ^andstäilde die zur Führung einer.den Pundespflich« ten und der Landesverfassung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel vcrwci-gen werden dür« fen, so werden Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Führung der Regierung erforderlichen Steuern auf eine mittet« chare «der unmittelbare Weise durch rie'Durchsetzung «nderryei'ter WünsHe und. Antrags bedingen woll» l>n, unter diejenigen,Fälle zu zahlen seyn, auf wel« cke die Art. 25 und 26 der Schlußacte in Anwen« 'dung^grbra-cht wcrdcn mußten. ,, ^cArt. 25. Die Aufrechthaltung dcr innern 'Ruhe und Ordnung in den BundeSstaaten steht .den Regierungen allein zu. AIs Ausnahme k.nm '', jedoch jn Rücksicht auf die.innere Sicherheit des ^gcsammten Bundes, u»id in Folge der Verpftich-, tung der Bundesglicccr zu gegenseitiger Hilfsleistung, die Mitwirkung dcr G.esanimthelt zur Erhaltung oder Wiederherstellung ^er Ruhe/im , Falle einer Widcrsehlichkett rer Unterchanen gegen die Regierung, eines offenen Aufruhrs, oder '"^gefährlicher Bewegungen in mehreren Bundes Maaten < Statt sin'ocn. ' 'Art. 26. Wenn in cmemBundessiaate durch , Widersetzlichkeit der Unterthanen Legen NcObng-, keit die, innere'Ruhe unmittelbar gefährdet, und . eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher U'ufrukr zum Au^ °^"cl) gekommen jst, unö'die Regierung selbst, nach Erschöpfung der.verf^ungsmähiqen und ge-, schlichen Mittel, den !Beistano oes Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, dir schleunigste Hülfc ?ur Mederherstellung ocr Ordnung zu veranlassen/. Sollte, lm leftt^ctochten Falle die Negierung nvtörisck ausser Stande '.,)>,, ,5. Hen Ausruhr durch eigene-Ksäft? zu unterörucken, ' zugleich aber durch, dic UMstäüde ^hinlvn trcr^ den, die HiNfe des Bundes ;u begehren, so ist die Bundesversammlung nichtsdestoweniger ver» pflichtet< auch unaufgerufcn zur Wiekerh/rstel-lung der Ordnung u»io Sicherheit cilizuschrelten. In-sedem Falle aber'dürfen eie verfugten Maß« regeln, von keiner Gängern Dauer seyn, als die Regierung, welcher die bundesmäßige Hülfe ge/ leistet wird, es nothwendig erachtet.) ' ., ^ III. Die innere Gesetzgebung der teutschezz Bundfssiaalen darf weder dem Zweck des'.Nundesz. wie solcher in dem Alt. 2 der Bundesacte und in dem Art. i Per Schlußacte ausgesprochen,ist, irgend einen Tin trag thun, noch darf dieselbe die C r fü ll u,n g sonstigesbundesperfa ssn ngsmaßiger Ve r« bindlichkeiten gegen den Bund, und namentlich der dahin gehörigen Leistung von Geldbeiträgen hinderlich seyn. IV. Um 5ie Würde und Getcchtsamc des Bun^ des ü'Nd'der den Bund rcpräsentirenden Versammlung gegen Eingriffe, aller Art sicher zu stellen, zugleich aber in den einzelnen BundeHsiaaten die Handhabung der zwischen den Regierunyen und ihren Ständen besiehenden verfassungsmäßigen Ver» hältnisse zu erleichtern, soll am Bundestage eine mit diesem Geschäfte beauftragte Commission, vor der Hcmd auf sechs Jahre, ernannt werden, deren Bestimmung seyn wird, insbesondere auch V0!» den ständischen Verhandlungen in den teutschen Bundesstaatcn fortdauernd Kenntniß zu nehmen, die,mit den Verpachtungen gegen dcnBund, ober mit den durch die Bundesverträge garantirten Re« gierungsrcchten in Widerspruch stehenden Antrage und Beschlüsse zum Gegenstand ihrer Aufmerksam« keit zu machen, uno der Bundesversammlung da« van Anzeige zu thun, welche demnächst, wenn ile die Sache zu lyciteren Erörterungen geeignet sin« det, solche mit den dabei betheiligten Regierungen zu veranlassen hat. Nach Verlauf von 6 Jahren wird die Fortdauer der Oommission weiterer Ver« eilügung vorbehalten. V. Da nach Artikel 5y der Wiener Schlußacte, da, wo Oeffentlichkeit der landstandischen Verhandlungen durch die Verfassung gestattet ist. ditz Gränze« her freie» Aeusserung^ weder bei den Verhandlungen selbst, noch bei deren Bekanntmachung durch den Druck,-auf eine die Ruhe des einzelne» Bundeöstaatt's oder des gcsammtcn Teutsckländi gefährdende Weise überschritten werden dars, und dafür durch die Geschäftsordnung gesorgt werden soll; so machen auch sämmtliche Bundcöregierun-Heu, wie sie eö ibren üuneförerhältnjsfcn schulcig. 2^2 sind, sick gegen einander cmheisäntz, zur Verbü-thung von Angriffen auf den Bund in den ständischen Versammlungen und zur Stcucrung derselben, jede nach Malade ihrer uniern L5NdeS< Verfassung, die angemessenen Anordnungen zu er« lassen unü zu handhaben. VI. Da die Buildesversammlung säion nach hem Art. 17 der Schlußacte berufen ist, zur Auf-" rechthaltung des nähren Sinnes der Bundesacle und der darin enthaltenen Bestimmungen, wenn vbcr deren Auslegung Zweifel entstehen sollte, dem Bundeszweche gemäß zu erklären, so versteht es sich von selbst, daß zu einer Auslegung .5er,Hun« teö« und der Sckluhacte mit rechttlcher Wlrkung auch nur allein und ausschließend der teutsche Buno berechtigt ist, welcher dleses Rc-cht durch sein verfas. sungsmähiges Organ, die Bundesversammlung, ausübt. In Beziehung auf den Mißbrauch der periodischen Presse sieht die Bundcsver. sammlung dem Vortrage ihrer in devoten ließ. jährigen Sitzung gewäylicn Kommission wegen Einführung gleichförmiger Verfügungen , Hinsicht» lich der Presse entgegen, um hierauf einen elltk' chen Beschluß fasse» zu tonnen, u«,o sie erwartet mit Vertrauen von dem Elferder Gommlssion, daß sie die ihr übertragene Aufgabe ln ocin Sinne obl« gcr Proposition baldigst losen werde. Münch. Bellingl) ause n. Pechlin. Nagler. Brünne. Lerchenfeld. Neust. Manteuffel. Marschall. Stralenheim. Schack. Trott. Both. Bllttersdorff. Leonhardt. Rlcß. Curlius. Gruben. (Oest. B.) V r e u fi e n. Dle Bevölkerung des preußischen Staates die za lZnde'des I. 1Ü23 nacd der damaligen Zahlung 12,726,1 lo Seelen betrug, bcluf sich zu(Zn5e i65i auf ,5,056,960 Seelen, und. hat sich dcinnach in drei Jahren um 5i2,6^0 vermehrt. (W. Z.) Berlin, den 3a. Juni. Se. Majestät der König sind gestern Aocndä naä) Magdeburg abgc< reist, um Heerschau ubcr die vom Ryein zurücktch» ll'Ndcn Truppcn zu halten. ., - Drci Rcgiinenter sind von Neuem auf den KriegSfuß gesetzt worden, und sie haben bereits ihre Beurlaubien an sich gezogen. Die leichten preußischen Truppen, die Jäger und die Schützen werden aus doppelte Stärke gesc^t; bcrcits >st mit cinim Batailwn Jäger der Anfang gemacht. Die Konferenzen der hier versammelt gewesene^ Gene» läle verschiedener teutscher Staaten sollen slck auf Maßregeln bezogen haben, die nicht ohne Zusammenhang mit den neuesten Rüstungen sind, die onderseitig in Frankreich gemacht werden. Aus den Gegenden der preußisch-poln,sHen Gränze brachte gestern ein Offizier die Nachricht, daß bei Mlawa ein Lager für 7^,000 Mann russische? Kenitruppe» eingerichtet wird; cm zweites Lager sol! weiter südlich an der Wkra abgesteckt wordeil seyn. M t e V e r l a n v e. Haag, 9. Juli. Die englische Post, die ss eben ankommt, bringt die wichtige und unerwar« tete (mit der vorgehenden Post halten Handelöbrie« fe die Uünahme der Vorschläge unsers KömgK durch die (Zonferc^z gemeldet) Nachricht mit. daß die (Zonferenz nach Loro Palmerstons Rückkchrauz Oambrl0ge sich versammelt uno das vom Könige vorgelegte Project für unzulässig erklärt habe. (Allg. Z.) Brüssel, den 6. Juli. Gestern ist der Ks« mg nach Anllvcrpen abgereist; er wird übermorgen wieder in der Rcsiecnz eintreffen. — Er beabjich« ti^t nämlich, sich persönlich von der Thätigkeit der Offensiv - uno Defensiv' Arbeiten zu überzeugen', dle Bassins und FoNisicationcn zu besuchen, und dle Truppen zu mustern. Die jetzt nicht mehr zwei- von Holland, den lebten Beschlüssen der (Zonfcrcnz beizutrctcn, seine Vorbereitungen und die femdllche Stellung jener Regierung macken von 'unserer Seite eine verdop» pelle Thäiigteit 'nothig. Vor Ablauf dieses Mo-uats ist jedensalls uder Krieg und Frieden entschie« den, und,der Ungcwchdcit dieses Ausganges ist die Reise des Königs nach Antwerpen zuzuschreiben. Frankreich. T0 ulsn, vom 26. Juni. Mehrere Rüsiu«« gen haben hier Statt, andere si»d im Werte. Große Thätigkeit herrscht in unserm Hafen, wie» wohl man Alles im Verborgenen thun möchte. Man beruft neue Arbeiter und behalt die verab« schiedeten zurück; deßglcichen alle Seeleute. Iin Landarsenal werden die Üassetcn ausgebessert. Star» se Truppenbewegung hat in unserm Departement Statt. ! / ^ ' , (Salzb. Z.) Die neu orgassisirte polytechnische Schule ist wieder geöffnet; schon haben die Professoren ihre Vorlesungen wieder begonnen. (W. Z.) Am 5. Juli Abends besuchten die Herzoginn von Braganza und die Königmn Dona 37laria den Konig und die Königinn. Auch ward ein griechi« scher Abgesandter'vom König empfangen. (Das Journal des Debats nennt ihn Hrn. Hamilton.) Dcr M 0 nitcur enthält die köiliglichc Ordot»b nanzüber eine Anleihe von i5« Millionen-. Vsmannlfches Kelch. , A l cxa n d r i a,, 2. Juni. Die ägyptischeFlot^ le, aus zwei Linienschiffen von 10a Kanonen, ^ Fregatten von 60, und mehreren ßorvetten, Briggs U'. bestehend, krcutzt vor unserm Hasen, ein drittes Linienschiff wird in einigen Tagen zu ihr stoßen^ Die ottomannifche Motle'lag nach den letzten Be^ richten bei den, Dardanellen segclfertig. Von>ofe großherrlichen Landarmee weiß man nichts Be» stinimles ; bei H am a'sollen 20,00c» Mann in eü> >nem verschanzten Lager stehen. (Allg. Z.) Nevacteur: M'. ?av. Kein rich, Verleger: Muaj W. Gvler v. RleinmaVr.