AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Ktagenfurl, Arnulfplafzt, Telephon36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncenkonto 189.606. Kärntner Landeshypothekenanstalt, Konto Nr.11349 expeditionen. Preise lautAnzeigenfarif.Bezugsgebühren: jährl.S60.—,halbjährl.S30.—,monafl.S5.— 7. Jahrgang / Nummer 27 Freilag, den 5. Juli 1957 Einzelpreis S 1.20 Straßenbauarbeiten von 27,8 Millionen werden vergeben Der Landeshauptmann von Kärnten wurde vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau ermächtigt, im Zuge des großen Straßenbauprogramms in Kärnten die Arbeiten für den Ausbau der Drautal-Bundesstraße zwischen Spittal an der Drau und Möllbrücke im Anschluß an die Mölltal-BundesStraße zu vergeben. Die Gesamtbaukosten dieses Projektes werden sich auf rund 24,2 Millionen Schilling belaufen. Weiter wurde Landeshauptmann Wedenig ermächtigt, das Bauvorhaben „Umfahrung Förolach“ auf der Gailtal-Bundesstraße mit einem Kostenaufwand von 3,6 Millionen Schilling zu vergeben. Diese offenen Straßenlücken werden nun durch die Vergebung der umfangreichen Bauarbeiten im Betrage von 27,8 Millionen Schilling geschlossen werden können, womit nicht nur ein großer Beitrag zur Vollbeschäftigung geleistet, sondern auch den berechtigten Wünschen des Landes nach einem forcierten Ausbau des Straßennetzes in hohem Maße Rechnung getragen wird. 3 Millionen Schilling für Investitionen im Landeskrankerihaus Klagenfurt Im Einvernehmen zwischen dem Sozialreferenten, Lhstv. Kraßnig, und dem Finanzre, referenten, Landesrat Sima, konnten nunmehr lür die im Landeskrankenhaus Klagenfurt durc-hzuführenden Investitionsmaßnahmen drei Millionen Schilling freigegeben werden. Durch diese Maßnahme wird es möglich sein, u. a. die bauliche Fertigstellung der Ersten Internen Abteilung, die Anschließung der Land'es-Heil-und Pflegeanstalt an das Fernheizkraftwerk, die Asphaltierung des Straßennetzes im Krankenhausgelände sowie verschiedene andere vordringliche Verbesserungsarbeiten auf den einzelnen Abteilungen des Landeskrankenhauses Klagenfurt nunmehr durchzuführen. Die hiefür erforderlichen Geldmittel werden U. a. durch entsprechende Einsparungen sowie durch Reorganisationsmaßnahmen aufgebracht. Landeskommission zu Fragen der Brandverhütung Die Landeskommission für Brandverhütung befaßte sich auf ihrer Volltagung, unter dem Vorsitz des Landeshauptmannstellvertreters Ferlitsch, am 24. Juni, im wesentlichen mit der baulichen Brandsicherheit der Räucherige, die selbst bei Neubauten vielfach mangelhaft angetroffen werden, der Brandgefähr-hchkeit alter und durch Vermehrung mit Geräten überbelasteter elektrischer Hausinstalla-bonen, ferner mit Fragen der neuen Feuer-P°lizeiordnung, so der Blitzschutzpflicht für bestimmte Gebäude, den Kleinlöschgeräten für Enstehungsbrände, welche für jeden Betrieb und jedes Wohnhaus vorgeschrieben werden. Der Kulturaustausch mit Italien Triester Ensemble gastiert in Klagenfurt ^ Im Rahmen eines Kulturaustausches zwischen Kärnten und Triest findet am Dienstag, den £ Juli 1957, abends im Kammerspielsaal des Kpnzerthauses in Klagenfurt eine Gedenkfeier är den berühmten venezianischen Dichter Carlo Goldoni statt, dessen Geburtstag in die-®em Jahre zum 250. Male wiederkehrt. Der pbend bringt eine Aufführung des reizvollen Lustspiels „Die schlaue Witwe“ in italienischer ^brache durch ein bekanntes Theaterensemble Triest und stellt den Beitrag Kärntens im Zyklus der internationalen Goldoni-Feiern dar. Pädagogische Wochen 1957 Das Pädagogische Institut für Kärnten ver-austaltet in der Zeit vom 8. bis 20. Juli in Kla-Benfurt seine traditionellen Pädagogischen Worben, in deren Rahmen neben einer Reihe von 2auptreferaten praktische Fortbildungsseminare, Ausbildungskurse zur Vorbereitung auf Prüfen, ferner Informationskurse aus allen Gegenständen zur Vorbereitung für die Haupt-chullehrerbefähigungsprüfung mit besten Fachehrkräften abgehalten werden. Die Eröffnung Jr1" Pädagogischen Wochen 1957 findet am mntag, den 8. Juli, um 9 Uhr im großen Kon--erthaussaal statt. KÄRNTEN FORDERT: Berücksichtigung im Finanzausgleich Landesrat Sima: Kärnten hatte gesamtösterreichische Lasten zu tragen und ist daher berechtigt, reale Maßnahmen des Bundes zu erwarten. Der Finanzausgleich ist der Weg zur Realisierung In der letzten Sitzung der Landesregierung berichtete Landesrat Sima ausführlich über den Stand der Finanzausgleichsverhandlungen und entwickelte einen konkreten Vorschlag, mit dessen Verwirklichung dem Notstandscharakter Südkärntens im neuen Finanzausgleichsgesetz Rechnung getragen werden soll. Die initiativ unternommenen Bemühungen des Landesfinanzreferenten um Erreichung eines gerechten Finanzausgleichs, in dem die besondere wirtschaftliche Situation Kärntens Berücksichtigung findet, wurden von der Landesregierung durch einen einstimmigen Beschluß bekräftigt. Landesrat Sima wurde beauftragt, die Forderungen Kärntens an die Bundesregierung und an die zuständigen Ministerien heranzutragen. In dem Beschluß -der Landesregierung wird das vom Kärntner Landtag einstimmig gutgeheißene, am 12. Juli des vergangenen Jahres der Bundesregierung unterbreitete wirtschaftliche Nacbhöliprogramm für Südkärnten neuerlich in Erinnerung gebracht. Insbesondere wird die Erfüllung folgender Forderungspunkte urgiert: 1. Erbauung der 17 km langen Verbindungsbahnlinie Bleiburg—St. Paul auf der finanziellen Basis einer Ausweitung des vom Ministerrat beschlossenen 10-Milliarden-Bundesinve. stitionsprogramms, womit endlich die Einlösung des mit Kabinettsratsbeschluß vom 2. Dezember 1919 dem Lande Kärnten gegebenen Versprechens erfolgen soll. 2. Ausbau des Kärntner Grenzstraßenzuges aus Erträgnissen des Bundes Zuschlages zur Mineralölsteuer, die über die dem Lande Kärnten jetzt zukommende Quote hinausgehen. geringe Zahl an Dauerarbeitsplätzen bringt es mit sich, daß das zahlenmäßige Verhältnis der Einkommcnsempfänger zu Personen, die erhalten werden müssen, in Kärnten weitaus am ungünstigsten ist. So kommen in Kärnten auf je 100 Einwohner 54 Einkommensempfänger und 46 erhaltene Personen, während z. B. in Wien und Burgenland auf 62 Einkommensempfänger nur 38 erhaltene Personen entfallen. Die in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung stark zurückgebliebene gemischtsprachige Kärntner Grenzzone kann sich auf kein wirtschaftlich starkes und ausgeglichenes Hinterland stützen. Die Ge-bietsforderungen des südlichen Nachbarn nach dem ersten und zweiten Weltkrieg haben schwerwiegende Auswirkungen auf das ganze Gebiet des Bundeslandes Kärnten gehabt. Unsicherheit und Furcht ließen ein Klima für eine 1 gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung nicht | entstehen. Die Kärntner Landesregierung erstellte ein Nachholprogramm Das Anliegen Kärntens wird im Interesse des Gesamtstaates vorgebracht. Die weitere Steigerung der Lebenskraft Österreichs bedarf der Stärkung aller seiner Glieder. Die weltweiten Grundsätze der Hilfe für die zurückgebliebenen Gebiete im Interesse der Stabilisierung der freien Welt erfordern auch ihre Berücksichtigung und Anwendung innerhalb Österreichs. Dies entspricht auch den Grundsätzen des österreichischen Finanzausgleiches. Kärnten hatte gesamtösterreidhische Lasten zu tragen und ist daher berechtigt, reale Maßnahmen des Bundes zu erwarten. Der Finanzausgleich ist einer der Wege zur Realisierung. Das von der Kärntner Landesregierung erstellte Nachholprogramm liegt der Bundesregierung vor und wurde von ihr voll anerkannt. Seine Erfüllung ist ein Weg zur Stärkung des österreichischen Patriotismus in einem Gebiet, das durch Jahre und Jahrzehnte staatspolitisch umstritten war. Nur durch eine Berücksichtigung der Wünsche Kärntens kann eine stabile Grenze im österreichischen Süden gesichert werden. Der Stand der Finanzausgleichsverhandlungen 3. Die Gewährung von Finanzzuweisungen an das Bundesland Kärnten. Zu diesem Zweck wird von der Kärntner Landesregierung vorgeschlagen, in das Finanzausgleichsgesetz im Anschluß an den Absatz, der den Gemeinden mit Salinenbetrieben in Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol Sonderzuwendungen zusichert, eine Bestimmung folgenden Wortlautes aufzunehmen: „Dem Bundesland Kärnten wird zur Deckung des Nachholbedarfes, der infolge der besonderen Entwicklung der Verhältnisse in diesem Land in den letzten vier Jahrzehnten und des dadurch bedingten Zurückbleibens seiner Wirtschaftskraft entstanden ist, aus Bundesmitteln jährlich ein Zuschuß von S 100.— pro Kopf der Bevölkerung gewährt. Dieser Zuschuß ist für Investitionen im Abstimmungsgebiet des Landes zu verwenden.“ In der Begründung wird in Anlehnung an das der Bundesregierung seit Jahresfrist vorliegende Memorandum die tiefgreifende wirtschaftliche und biologische Erosion angeführt, der der gemischtsprachige Landesteil Kärntens unverschuldet seit 1918 ausgesetzt war und die Südkärnten ebenso wie Niederösterreich oder dem Burgenland den eindeutigen Charakter eines Notstandsgebietes verleiht, das Anspruch auf Hilfe des Gesamtstaates erheben darf. Kärntens geringe Steuerkraft Wer Kärnten als politische und auch als Wirtschaftseinheit sieht, so heißt es in der Begründung weiter, wird unschwer erkennen, daß die Verhältnisse in der Kärntner Grenzzone schwerwiegende Auswirkungen auch auf das übrige Gebiet des Bundeslandes mit sieh gebracht haben. Diese Verhältnisse werden ohne vorausbliokende Maßnahmen auch weiterhin die gesamte , Wirtschaftsstruktur des Landes Kärnten nachteilig beeinflussen. Die angeführten Gründe sind auch die wahre Ursache dafür, daß Kärnten bei einer Reihung der Bundesländer nach ihrer Wirtschafts- und Steuerkraft weit unter dem Bundesdurchschnitt zu liegen kommt und daß der Abstand zu den „reicheren“ Bundesländern trotz des Finanzausgleiches beständig gleicbbleibt oder sich sogar noch vergrößert. Aus den angeführten Gründen erklärt sich aber auch die Krisenempfindlichkeit und die saisonale Schwankung der Kärntner Wirtschaft, deren Hauptträger saisonbedingte Betriebe, vor allem solche der Bauwirtschaft, sind. Der höchste Anteil Kärntens an Jugendlichen unter 18 Jahren von allen Bundesländern Österreichs und die zu In seinem Bericht über den Stand der routinemäßigen F inanzausgleichsverhandlungen, wie er sich nach der Konferenz der Landesfinanzreferenten in Wien und der anschließenden gemeinsamen Vorsprache bei Finanzminister Dr. Karnitz ergibt, teilte Landesrat Sima in der Regiemngssitzung mit, daß es gelungen ist, eine Reihe von gemeinsamen Forderungen der Länder durchsuzetzen. Der Finanzminister erklärte sich — in Übereinstimmung mit der vom Kärntner Landtag beschlossenen Resolution — u. a. bereit zu Verhandlungen, die den Finanzausgleich betreffen, künftig grundsätzlich Vertreter der Länder und Gemeinden beizuziehen, bei Gesetzentwürfen alle Einwände der Länder eingehend prüfen zu lassen und vor größeren Belastungen der Landes- und Gemeindehaushalte eine Konferenz unter Teilnahme der Vertreter der zu belastenden Gebietskörperschaften einzuberufen. Im Falle einer neuerlichen Aufhebung oder Senkung von gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden die Länder einen ausreichenden Ersatz für den entstehenden Einnahmenent-gang erhalten. Die von den Landesfinanzreferenten gewünschte Begrenzung der Herabsetzung der Landesumlage, die derzeit 20 Prozent der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben beträgt, mit 15 Prozent, nahm der Finanzminister zur Kenntnis, desgleichen den Wunsch nach stärkerer Beteiligung der Länder an Bundesabgaben, wenn auch zum zweiten Punkt noch keine bindende Zusage erfolgte. (Von den Ländern wurde eine Beteiligung an der Körperschaftssteuer und die Änderung des Aufteilungs-schlüssels der Umsatzsteuer zugunsten der Länder vorgeschlagen.) In der Frage des Bundes-präzipuums, dessen entschädigungsloser Abbau von den Ländern gefordert wird, ergab sich hingegen eine Meinungsverschiedenheit, da der Finanzminister der Ansicht ist, daß das Bundespräzipuum kein Notopfer mehr darstelle, sondern zu einem festen Bestandteil des Finanzausgleiches geworden sei; daher könne ein entschädigungsloser Abbau nicht in Frage kommen. Uber eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels der Mineralölsteuer stellte der Finanzminister weitere Verhandlungen in Aus. sicht. Zur Lösung des Problems der Finanzierung des Straßenbaues erklärte sivh Dr. Karnitz mit der Einsetzung eines Komitees aus Vertretern des Bundes, der Länder und Gemeinden einverstanden. Der Finanzminister stimmte dem Wunsch nach einer Vereinfachung des Systems der Berechnung der Beiträge der Länder zur Lehrerbesoldung zu und erkannte die Notwendigkeit der Schaffung einer hinreichenden Personalreserve an. Er erklärte sich auch für eine weitgehende Vereinfachung des Verfahrens bei Förderungsmaß-nah-men. Die bisherige Praxis, Förderungsmaßnahmen des Bundes von gleichzeitigen Förderungsmaßnahmen der Länder abhängig zu machen, werde revidiert werden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sei auch die Übertragung der Bewirtschaftung der Fördemngs-mittel in die Kompetenz der Länder anzustreben. Die Länder wurden aufgefordert, diesbezüglich weitere Vorschläge zu unterbreiten. Die Kompetenz zur Erhebung des Kulturgroschens solle ebenfalls in Hinkunft bei den Ländern liegen; der Bund werde am Ertrag dieser Abgabe voraussichtlich mit 15 Prozent beteiligt sein. Das Aufkommen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben werde den Ländern vierteljährlich mitgeteilt werden. Landesrat Sima brachte anläßlich der Vorsprache im Finanzministerium auch erstmals vor diesem Forum die Frage des Aufwandes für das im Rahmen der Baukredite des Bundes eingesetzte Personal zur Sprache und wies auf die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten hin. Der Finanzminister sicherte eine Überprüfung auch dieses Problems und entsprechende Abhilfe zu. Landesrat Sima hatte bei dieser Konferenz im Finanzministerium bereits Gelegenheit, eine eigene Vorsprache beim Fi-nanzmimster zwecks Vorbringung der spezifischen Forderungen Kärntens, die sich aus dem Notstandscharakter des Landes ergeben, anzumelden. Wieder ein Verkehrsstauungspunkt beseitigt Am 1. Juli wurde termingemäß die Eisenbahnüberführung Klagenfurt-See dem Verkehr übergeben. Damit ist wieder eine besonders verkehrshemmende Bahnkreuzung auf der Triester Bundesstraße zwischen Klagenfurt und Villach beseitigt. Die zum Bauvorhaben noch gehörenden Nebenarbeiten werden bis Ende dieses Monats abgeschlossen sein. Gegen die Verbauung der Seeufer! Im Interesse des Fremdenverkehrs — Der Feldsee und Afritzersee unter Naturschutz gestellt In den letzten Jahrzehnten ist in Kärnten eine alarmierende Entwicklung vor sich gegangen. Die Kärntner Seen, daß große Patrimonium des Kärntner Fremdenverkehrs, sind in zunehmendem Maß an ihren Ufern der Wohnverbauung zum Opfer gefallen. Der Kärntner Fremdenverkehr, der in den letzten Jahren außerordentliche Fortschritte zu verzeichnen hatte, ist auf dem besten Wege, in seiner weiteren Entwicklung, die noch lange nicht den potentiellen Höhepunkt erreicht hat, abgewürgt zu werden. Zudem erwachsen den Gemeinden aus der Wohnverbauung der Seeufer, die das Gegenteil einer konzentrierten Siedlungstätigkeit darstellt, auf weite Sicht schwere Belastungen, die vom kommunalpolitischen Standpunkt aus nicht zu rechtfertigen sind. Die Gesichst-punkte des Naturschutzes, die sich mit denen des Fremdenverkehrs überschneiden, sind dabei noch nicht einmal berührt. All diese Gedankengänge kamen in einer Besprechung zum Ausdruck, die am 2. Juli unter dem Vorsitz von Landesrat Scheiber im Beisein des Fremdenverkehrsreferenten der Landesregierung, Landesrat Ing, Truppe, zwischen Vertretern der Landesplanung und wei-terere zuständigen Abteilungen und Vertretern der Bezirksverwaltungsbehörden Spittal und Villach sowie der Gemeinden Feld am See und Radenthein abgehalten wurde. Gegenstand der Besprechung war die Bauentwicklung in Feld am See, die durch die starke Expansion des benachbarten Industrieortes Radenthein charakterisiert wird. Schon lange beschäftigt sich die zuständige Behörde in diesem Zusammenhang mit dem Problem einer Neuziehung der Gemeindegrenzen, das durch die Tatsache kompliziert wird, daß es sich dabei zugleich um eine Änderung der Bezirks grenzen zwischen Spittal und Villach handelt. Rettung für Feldsee und Afritzersee Der Feldsee und der Afritzersee bilden eine landschaftliche Einheit; beide Seen gehören zu jenen Gewässern Kärntens, deren Gesicht im Sinne einer Erholungslandsehaft und damit im Sinne einer weitblickenden Fremdenverkehrsplanung noch gerettet werden kann. Während der Afritzersee erst zu 8 Prozent verbaut ist, hat die Uferverbauung am Feldsee bereits 40 Prozent erreicht. Das Ausmaß, das die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Feld am See angenommen hat, wird dadurch illustriert, daß in den 84 Jahren von 1861 bis 1945 in der Gemeinde 41 Bauten errichtet wurden; in den zwölf Jahren seit 1945 waren es jedoch 110 Bauten. Diese Bautätigkeit an sich ist natürlich erfreulich und zweifellos notwendig. Um sie jedoch nicht zu einer Schädigung der Gemeinde und der Allgemeinheit werden zu lassen, muß sie in die richtigen Bahnen geführt werden. Von den zuständigen Abteilungen der Landesregierung wurde nun eine Verordnung ausgearbeitet, mit der das engere Gebiet der beiden Seen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden soll. Die Grenzen sind dabei so gezogen, daß künftig eine Beeinträchtigung des Seebereichs ausgeschlossen wird. Im geplanten Landschaftsschutzgebiet sollen tatsächlich nur Bauten von öffentlichem oder gemeinwirtschaftlichem Interesse errichtet werden können, für die eine Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt ist. Das geschlossene Ortsgebiet von Feld am See bleibt dabei aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgenommen, weil das Baugenehmigungsverfahren hier nicht erschwert werden soIL Strengste Maßstäbe für Seeuferverbauung In der Besprechung erklärte Landesrat Scheiber, er sei von der Landesregierung beauftragt, dafür zu sorgen, daß in Sachen der Seeuferverbauung strengste Maßstäbe angelegt werden. Durch eine ungehemmte Wohnver- Kärntens Jugend fährt in die Landeshauptstadt Zum Abschluß der diesjährigen Aktion „Kärntens Jugend fährt in die Landeshauptstadt“, in deren Rahmen das Landesjugendreferat rund 2000 Schüler aus allen Gegenden Kärntens Gelegenheit zu einem Besuch der Landeshauptstadt geboten hat, wurde eine Gruppe von Schülern und Schülerinnen aus Feldkirchen, Völkermarkt und Maria-Rojach mit ihren Lehrpersonen von Landeshauptmann Wedenig im Spiegelsaal der Landesregierung empfangen. Der Landeshauptmann richtete herzliche Worte an die Jugend, in denen er sie mit der Funktion der Landesregierung und der Landeshauptstadt vertraut machte und sie zugleich auf ihre künftigen verantwortungsvollen Aufgaben als Staatsbürger hinwies, und wurde mit einem Liedervortrag bedankt. Landesjugendreferent Asenbauer dankte dem Landeshauptmann für die verständnisvolle Förderung der für die Stärkung des Heimatgefühls und die staatsbürgerliche Erziehung der Jugend gleich wichtigen Aktion, die sich wie bereits in den vergangenen Jahren auch heuer wieder voll bewährt hat bauung der Seeufer werde die Basis für die Entwicklung des Fremdenverkehrs zerstört, zugleich werden die Gemeindehaushalte dauernd in Mitleidenschaft gezogen. Der Landesrat gab der Landesplanung den Auftrag, im Zusammenhang mit der erforderlichen neuen Gemeindegrenzziehung nordwestlich des Ortes Feld am See die Grundlagen für eine neue Siedlungszone zu erarbeiten, in der die Wohn-bautätigkeit unter Zugrundelegung aller rationellen Gesichtspunkte vor sich gehen kann. Landesrat Ing. Truppe sprach sich vom Standpunkt der Fremdenverkchrswirtsohaft ebenfalls energisch für einen verstärkten Landschaftsschutz aus. Er wies dabei insbesondere darauf hin, daß es in erster Linie darauf an-bomme, vollwertige Fremdenverkehrsbetriebe zu schaffen. Bei der Bereitstellung von Privat-fremdenzimmem sei zu berücksichtigen, daß auch die nötigen Versorgungsbetriebe im Umkreis vorhanden sein müssen und daß zugleich für den vom Fremden verlangten unerläßlichen Komfort vorgesorgt werde. In den Ausführungen der Regierangsmitglieder und Beamten kam die Forderung zum Ausdruck: I m Interesse der Allgemeinheit, des Landes und der Gemeinden Schluß mit der bedenkenlosen Privat verbauung der Seeufer! Maßnahmen zur Verwahrung minderjähriger Schwererziehbarer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für . Mitarbeit geleistet und auch stets mitgeholfen öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege, in der sämtliche Bundesländer und Landeshaupstädte vertreten sind, hielt am 1. und 2. Juli in Klagenifurt ihre Vollversammlung ab. Die Tagung, an der nicht nur die maßgeblichen Fachexperten der Länder und Landeshaupstädte, sondern auch der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Inneres, teilnahmen, befaßte sich besonders mit Maßnahmen zur Verwahrung minderjähriger Schwerverbrecher und Unerziehbarer, mit der Errichtung einer österreichischen Spezialanstalt für Schwersterziehbare, mit dem Problem der Rehabilitation und Resozialisierung und Erlassung eines Jugendschutzgesetzes. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Verwahrung minderjähriger Schwerverbrecher und Un§rzie,hbarpr w,ird in enger. Zusammenarbeit zwischen den Trägern der öffentlichen Ju-gendwöhlfahrsfcpflege und den Zentralbehörden, besonders dem Bundesministerium für Justiz, ein Weg gesucht, um noch bestehenden Lücken im System der Ersatz- und Zwangserziehung dieser Minderjährigen auch im Zuge der in Vorbereitung stehenden Strafrechtsreform abzuhelfen. Die Tagung wurde vom Sozialreferenten der Kärntner Landesregierung, Lhstv. Kraß, n i g, eröffnet, der in seiner Ansprache besonders auf die Tatsache hinwies, daß die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspf 1 ege seit 30 Jahren bei der Ausarbeitung der einschlägigen Gesetze überaus wertvolle fachliche habe, die gemeinsamen Interessen der Länder und Städte wahrzunehmen und zu fördern. Es sei Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft, das soziale Denken und Handeln der Bevölkerung und der öffentlichen Farktoren zu heben. Lhstv. Kraßnig dankte zugleich allen ihren Mitarbeitern und besonders den Vertretern der beteiligten Ressortministerien für ihre Mithilfe. Landeshauptmann W e d e n i g verwies in seiner Begrüßungsansprache auf die enormen Leistungen, die seitens der Träger der öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege vor allem beim Wiederaufbau Österreichs erbracht worden sind. Er erwähnte die außerordentlichen Aufgaben, die der Fürsorge und der Jugend Wohlfahrtspflege durch die Betreuung der Flüchtlinge und besonders der Neuflüchtlinge erwachsen, und würdigte die große menschliche Verantwortung, die den zuständigen Organen damit auferlegt wurde, Der Landeshauptmann dankte allen Teilnehmern namens des Landes für ihre Mithilfe bei der Lösung all dieser schwierigen Probleme und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die auf der Plattform der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege herbeigeführte ausgezeichnete Zusammenarbeit sich auch in Zukunft für Länder und Gemeinden als gleich segensreich erweisen möge. — Anläßlich der Tagung wurde den Gründern der Arbeitsgemeinschaft, Hofrat Dr. Höfler, Hofrat Dr. Zehetner und Hofrat Dr. Glesinger die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Klagenfurt begrüßte Laibach Anläßlich der Eröffnung der Postlinic zwischen den beiden Städten Zum vergangenen Wochenende erwiderten die zuständigen Vertreter des öffentlichen Dienstes den Besuch einer jugoslawischen Delegation in der Kärntner Landeshauptstadt anläßlich der Eröffnung des Postliniendienstes Klagenfurt—Loibl—Laibach. Eine von der Postdirektion geführte Abordnung, bestehend aus dem Präsidenten Hofrat Dr. Rieppel, Hofrat Dr. Frank und Dr. Jaritz und des Amtsrates Musger von der Postdirektion, des Oberregierungsrates Folie von der Kärntner Landesregierung, des Hofrates Dipl.-Ing. Pichler von der Landesbaudirektion, des Bezirkshauptmannes Dr. Hafner, Villach, des Vizebürgermeisters Scheucher, des Gemeinderates Smo-lak, und Vertretern der Presse, fuhr am 28. Juni früh in einem Postomnibus die Strecke, die nun im regelmäßigen Kursverkehr beiderseits befahren wird. Bereits am Loiblpaß an der Staatsgrenze vom Vertreter des slowenischen Fremdenver-kehrsverbandes Dr. Goroc und dem Vertreter der slowenischen Autobuslinien SAP, T o-man, begrüßt, wurde die Delegation aus Kärnten nach einer Fahrt über Neumarktl und Kraimburg im Laibacher Rathaus vom Vizepräsidenten des Bezirkes Laibach, Ing. Klemenčič namens des verhinderten Präsidenten Dr. Marijan Dermastija und der Stadt Laibach willkommen geheißen, der die zwischenstaatliche Linie im Sinne guter Nachbarschaft begrüßte. Für die Stadtgemeinde Klagenfurt übermittelte Vizebürgermeister Scheucher die Grüße des erkrankten Bürgermeisters Peter Graf und gab der Hoffnung Ausdruck, daß durch die Eröffnung der Autobuslinien nicht nur die beiden Städte, sondern auch die beiden Länder und Völker nähergebracht werden. Jede Bemühung um einen zwischenstaatlichen Verkehr ist ein Beitrag zum Frieden, zur Freiheit und zum Wohlstand beider Völker. Auch Präsident Hofrat Dr. Rieppel hob in seiner Ansprache hervor, daß der alte, gute Postgedanke verbindet und beiderseits verankert werden soll. Die Kärntner Delegation war Gast der Stadtgemeinde Laibach, die im Terrassenrestaurant Bellevue ein Mittagessen gab und auf einer Fahrt über Kamnik und Domschale nach Feistritz am Fuße der Steiner Alpen, die Schönheiten Sloweniens und den Wiederaufbau des Landes vermittelte. Die Fahrt Klagenfurt—Laibach, deren Hin-und Rückfahrt 47 Schilling beträgt, führt durch die Felslandschaft der Karawanken und auf der Betonbahn über Krainburg nach Laibach durch eine grüne Wiesen- und Waldlandschaft, in der viele neue Siedlungen Abwechslung bieten. Ebenso vermittelt die Hauptstadt Sloweniens mit ihren 150.000 Einwohnern eine Reihe von Sehenswürdigkeiten, gastlichen Stätten und Kultureinrichtungen. Die Kurse werden jeweils am Freitag um 8 Uhr nach Laibach und am Samstag, 17 Uhr, zurück nach Klagenfurt geführt. An diesen beiden Tagen verkehren auf derselben Strecke die Kurse der slowenischen Autobuslinien SAP. Fahrgäste können aber auch bei Verzögerung der Rückfahrt die Kurswagen der österreichischen Post, die aus Opatija (Abbazia) kommen, benützen. Beförderungen im Landesdienst Die Kärntner Landesregierung hat mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1957 ernannt: Politischer Dienst: zum Landesregierurrgsoberkommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landesregierungskommissär Dr. Friedrich Winkler; zum Landesregierungskommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landesregierungskommissär Dr. Ralf Un-k a r t. Höherer Baudienst: zum prov. Landes bauoberkommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V die prov. Landesbauikommissäre Dipl.-Ing. Kurt Thon und Dipl.-Ing. Erich Kuich. Amtstierärztlicher Dienst: zum Landesoberveterinärrat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Landesveterinärrat Dr. Konrad Cheaure. Amtsärztlicher Dienst: zum Landessanitätsoberkommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landes-sanitätskommissär Dr. Gerhard Höfferer. Rechnungsdienst: zum Landesrechungsoberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV die Landesrechnungsrevidenten Christa Marwie. s e r, Wilhelm Lippnigg, Franz Radis, Theobald Schuh. Gehobener Verwaltungsdienst: zum Landesamtssekretär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V die Landesamtsoberrevidenten Martha H e n g 1, Fritz Wer* n i t z n i g und zum prov. Landesamtssekretär auf einen Dienstposten der Dienst-Masse V den prov. Landesamtsoberrevidenten Wilhelm Weihs; zu Landesamtsoberrevidenten auf einen Dienstposten der DienstMasse IV die Landesamtsrevidenten Edith Perkounig. Anton Gratzer; und zum prov. Landesamts, oberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den prov. Landesamtsrevidenten Wilhelm Schmid und den prov. Landesamtsoberrevidenten Alfred Beer. Gehobener technischer Fachdienst: zum prov. Landesbauoberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV die prov. Landesbauoberrevidenten Ing. Walter Fisch e r und Ing. Franz F r i t h u m. Verwaltungsdienst-Rechnungshillsdicnst: zum Landeskanzleidirektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landesrecht nungsinspektor Franz M i 11 o n i g und Lan-desverwaltungsinspektor Alfred Till; zuni Landesverwaltungsinspektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV die Landesverwal-tungsoberkontrollore Hilde Kosak, Anna Tscharre und Josefine Korak; zum Landesreelinungsinspektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV die Landesrech-nungsoberkontrollore Alfons R a c h 1 e und Vinzenz Kollenprat. V erwaltungshilfsdienst: auf einen Diensposten der Dienstklasse IV die Landeskanzleioberoffiziale Margarethe Ehrlich und Alois Engel. Dienst der Apotheker: zum Oberpharmazierat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Pharmazierat Mag. pharm. Karl Schartner. Höherer Dienst: zum Landesoberregierungsrat und Direktor der Landwirtschaftlich-chemischen Versuchsund Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Kärnten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Landesregierungsrat Dipl.-Ing-Lothar Leitenberger. Kanzelbahn schüttet Dividenden aus Am 1. Juli 1957 fand im Gebäude der Landesregierung die Hauptversammlung der Aktionäre der Kanzelbahn-Aktiengesellschaft statt. Aus dem erstatteten Geschäftsbericht geht hervor, daß die Seilbahn im Jahre 1956 die Höchstleistung seit ihrem Bestand er" brachte und 233.692 Personen beförderte- Damit ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine weitere Steigerung der Frequenz um 11 Rr°' zent. Allein im Monat August wurden 61.24° Personen befördert, womit die größte Monatsleistung seit Bestehen der Seilbahn erzieh werden konnte. Auch die Sessellifte, die nach neuesten technischen Erfahrungen umgeban wurden, hatten einen ausgezeichneten Besuch aufzuweisen. Die Gesellschaft, deren Haupt' aktionär das Land Kärnten ist, konnte nach langer Zeit wieder eine Dividende von vier Prozent aussc-hütten. Die erfreuliche Zunahme der Besucherzahl zeigt, daß die Bahn, o,e einen der schönsten Aussichtsberge im Kärntner Mittelland zugänglich macht, für den Kärntner Fremdenverkehr von ständig steigen-l der Bedeutung ist. Oberregierungsrat Dr. Walter Pflegcrl: Das Gesicht der Hoheitsverwaltung Verwaltung ist Politik und lebt von Politik — Ordnungsfunktionen haben ein obrigkeitliches Gepräge — Die Hierarchie der Verwaltung ist eine Hierarchie des Geistes Es soll hier von der allgemeinen staatlichen Verwaltung die Rede sein, die man im monarchischen Österreich als politische Verwaltung bezeichnete. Warum man im demokratischen Österreich das Attribut „politisch“ aus der Begriffsbestimmung herauslöste, ist nicht ganz einzusehen. Wollte man sich auch äußerlich von der Gewaltvorstellung, die dieser Wortprägung nun einmal zugrunde liegt, distanzieren oder erschien dem eben erst gezimmerten Volks, und Parteienstaat die Assimilation der Worte „politisch“, „parteipolitisch“ und „parteiisch“ bedenklich? An ein reines Verdeutschungsmanöver vermag ich nicht recht zu glauben. Heute, zwölf Jahre seit dem Ende des zweiten Weltkrieges und 38 Jahre seit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie, darf man indes die Staatsverwaltung wieder leidenschaftslos und unbefangen beurteilen. Es besteht kein Zweifel, daß die Begriffe „politische Verwaltung“ und „staatliche Verwaltung“ identisch sind, wenngleich man aus dem ersteren mehr herauslesen dürfte. Die Ausdrücke „Politik“, „politisch“ und andere mehr kommen vom Griechischen „poli-teia“ und bedeuten Gewalt oder Macht. In der Verwaltung, um die es hier geht, drückt sich also der Machtgedanke aus. Die Verfassung im materiellen Sinne — und welches Gemeinwesen könnte auf sie verzichten! — ist nun nichts anderes als die Fixierung der staatlichen Machtverhältnisse in ihren Prinzipien. Ihr ist naturgemäß auch die Verwaltung als Mittel zu einer sehr entscheidenden Lebensäußerung des Staates unterworfen. Verwaltung ist Politik und lebt von Politik. Diese Politik darf aber weder mit Parteipolitik noch mit jener brutalen Willkür, wie sie etwa das „jus politiae des Landesherrn im Polizeistaat erkennen läßt, identifiziert weiden; sie stellt sich vielmelir als Rechtsfcultur bester Prägung dar, die ihre Läuterung und Reife im österreichischen Rechts, und Verfassungsstaat ab 1848 erfahren hat. Es ist aber nicht nur diese Seite, die unsere „politische“ Verwaltung auszeiohnet, der Begriff läßt noch mehr erkennen: die Verwaltung als Trägerin und Vermittlerin des Staatsgedankens, worauf ich .poch zurückkomme. Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung , Das, was man auf dem Wege zur Rechtsstaatlichkeit unter Maria Theresia und Josef II. erreichte, wurde damals ganz allgemein als Rettung vom Untergang empfunden. So weit War man noch vor rund 200 Jahren von der Erfüllung der Sehnsucht nach Respektierung der Menschenwürde entfernt. Der Durchbruch Zum Rechts, und Verfassungsstaat des Jahres 1848 — der Neubau der Verwaltungsorganisation war der Auftakt — brachte die Krönung des Freiheits- und Gleichheitsstrebens und bahnte damit eine Segensentwicklung für die Menschheit an, die trotz mancher reaktionärer Zeitläufte nicht mehr zum Stillstand kommen sollte. Das Freisein und Gleichsein, das Hineinleben in den Staat neuer Prägung, die Beseitigung der Erbuntertänigkeit, das waren Errungenschaften, die eine reiche Quelle '"Oon sch liehen Glückes erschlossen. Die Reichs-Verfassung vom 4. März 1849, RGBl. Nr. 150, mit der Proklamation des Gleichheitsgrundsatzes (insbesondere Gleichberechtigung aller Voliksstämnie, Abschaffung jeder Art von Leibeigenschaft und Aufhebung jedes Untertänig-keits- oder Hörigkeitsverbandes), der organisatorischen Trennung von Justiz und Verwaltung und mit der Einführung des kollektiven prundrechtes der Selbstverwaltung des natürlichen Wirkungskreises der Gemeinde sowie das Kaiserliche Patent vom 4. März 1849, oGBI. Nr. 151, über die durch die konstitutionelle Staatsform gewährleisteten politischen Rechte (Freiheit der Person, Recht der freien Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissens-weiheit, Vereins- und Versammhiogsrecht, Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre, fkausrecht, Briefgeheimnis) kamen zwar zum proßteil erst nach der Wiedereinführung des konstitutionellen Regierungsprinzips durch das pktoberdiplom 1860 und das Februarpatent ®6l zum Tragen, die Geistes- und Entwiok-Ungsrichtung waren damit aber bereits eindeutig festgelegt. Mit den die sogenannte De-zemb erverfassung bildenden Staatsgrund-^etzen vom 21. Dezember 1867, RGBl, p’r- 142 bis 145, flammte der Freiheits- und pleichheitsgeist wieder voll auf, um seither dicht mehr zu vergehen. Ein politisches Ideal 'Var verwirklicht. . Öie Rechtsstaatliohkeit erschöpft sich aber dicht in den geschilderten politischen Tatbeständen, ihr ist auch die Rechtsidee immanent, , ist die Überzeugung von der Notwendig-e't der Bindung der staatlichen Vollziehung an das Gesetz, an das Recht. Für den Bereich der Verwaltung ist das im Art. 18 (1) B.-VG. ausgesprochen, wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Dabei muß aber nicht nur der behördliche Akt selbst gesetzlich untermauert sein, sondern auch der Weg zu ihm, das Verfahren. Das Legalitätsprinzip der Verwaltung ist also materiell und formell umschrieben. Die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung ist wohl das größte Gut, das der Staat seinen Bürgern bieten kann. Das Dienen am Recht erzeugt erst das Freisein und Gleichsein, was die Menschenwürde ausmacht. Auch das der Verwaltung dann und wann eingeräumte Ermessen bedeutet keinen Einbruch in die Rechtsfront. Im Art. 130 (2) B.-VG. heiß es: „Reohtswidrigkeit (von Bescheiden der Verwaltungsbehörden) liegt nicht vor, soweit die Gesetzgebung von einer bindenden Regelung des Verhaltens der Verwaltungsbehörde absieht und die Bestimmung dieses Verhaltens der Behörde selbst überläßt, die Behörde aber von diesem freien Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.“ Für Willkürakte läßt dieses freie Ermessen keinen Raum. Es findet ja seine Grenze einmal im Gesetz, dort aber, wo eine konkrete Norm fehlt, in der gesamten Rechtsordnung und der Rechtsethik. Hier greift das in den Standesgesetzen umschriebene Berufsethos des Beamten ergänzend ein. Der § 21 der Dienstpragmatik sagt darüber folgendes: „Der Beamte ist verpflichtet, der Republik Österreich treu und gehorsam zu sein und die Staatsgrundgesetze sowie die anderen Gesetze unverbrüchlich zu beobachten. Er hat sich mit voller Kraft und Allem Eifer dem Dienst zu widmen und die Pflichten seines Amtes gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, jederzeit auf die Wahrung der öffentlichen Interessen bedacht zu sein sowie alles zu vermeiden und nach Kräften hintanzuhalten, was diesen abträglich sein oder den geordneten Gang der Verwaltung beeinträchtigen könnte.“ Diese Bestimmung normiert also einerseits die starke Bindung des Beamten an das Gesetz, anderseits stellt sie sich als Appell an seine Gesinnung, sein Gewissen, dar. Sprechenden Ausdruck findet dieser Appell im Beamtendiensteid. Allzu oft und allzu unrecht wird die Staatsverwaltung von heute mit jenem Geist identifiziert, der dem Beamten der absoluten Ära eigen gewesen sein mag, dem Geist einer allgemeinen Bevormundung der Staatsbürger, der Einmischung in alle Lebensverhältnisse, dem Geist des selbstgefälligen, dünkelhaften und unelastischen Bürokraten. Mit dem Übergang zum Rechtsstaat trat ja auch hier eine entscheidende Wendung ein. Der gesamten politischen Verwaltung bemächtigte sich ein neuer, leitender Geist, der sich auch ihren Organen mitteilte. Besonders eindrucksvoll war die Dezemberverfassung 1867 mit der Errichtung des Reichsgerichtes und der Ankündigung des Verwaltungsgerichtshofes, der 1875 folgte. Diese beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes, die als Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof in der Bundesverfassung fortleben, formten das neue Gesicht der Vewaltung nach der Seite des Rechts. In der Judikatur der Verwaltungsbehörden stellte man dem Standpunkt der Zweckmäßigkeit jenen der Gesetzmäßigkeit gegenüber. Nach Ernst Mayrhofers „Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst , 1. Band, „trat eine schärfere Auffassung der Rechtsfrage gegenüber der Utilitätsfrage in den Vordergrund, und wurde die gesetzliche Bestimmung dort, wo es sich um ein Recht handelt, ohne Unterschied, ob es ein öffentliches oder Privatrecht ist, allen vorangestellt, während die Opportunitätsrüoksiohten in solchen Fragen gebührend zurücktraten“. Dieses tragende Verwaltungsprinzip ist, wie erwähnt, im Art. 18 B.-VG. verankert. Die WiHensbildiung der Verwaltung von heute ist daher eine gesetzmäßige, wenn man sich an den Buchstaben der Verfassung klammert, und eine rechtmäßige, wenn man darüber hinaus dem Gedanken der Gerechtigkeit folgt. Der Bürokrat dient diesen Hochzielen und sichert damit Recht und Freiheit, das Wesen der Demokratie. Bürokratie bezeichnet aber auch ein Orgamisitionssystem der Verwaltung und besagt, daß einer Einzelperson (Vorstand der Behörde) die Entscheidung zukommt. Die Willensbildung einer zweiten Person kommt daneben nicht in Betracht. Dieses die Verantwortlichkeit besonders unterstreichende monokratische (bürokratische) System gilt für die wichtigsten Organe der staatlichen Vollziehung: Bundespräsident, Bundesminister, Landeshauptleute, Bezirkshauptmann schäften, Bürgermeister, viele Bundesbehörden usw. In der Bürokratie treffen sich somit Berufs- und Wahlbeamte. Verwaltung und Justiz In die staatliche Vollziehung ordnet sich auch die Rechtsprechung ein, die in allem Instanzen von der Verwaltung organisatorisch getrennt ist. Beide Bereiche führen ein Eigenleben, das aber aus derselben Quelle fließt: dem Gesetz. Die Verfassung stellt den Gesetzesüberbau dar, in dem der Staatsgedanke und das Programm für seine Verwirklichung verankert sind. Die gegenseitige Unabhängigkeit von Justiz und Verwaltung ist tatsächlich gegeben — jede dieser Gewalten ist aber an die Akte der anderen gebunden —, der Geist der Verfassung indes fügt beide Gewalten wiederum zu einer höheren und erst sinnvollen Einheit zusammen, zum ungeteilten und unteilbaren Staat. W. Antoniolli schreibt dazu in seinem Buch „Allgemeines Verwal-tungsreoht“, Seite 25, das wegen seiner ganz ausgezeichneten Diktion und Systematik ein Standardwerk ersten Ranges ist, unter anderem folgendes: „Aus System und Inhalt des Bundesverfassungsgesetzes ergibt sich, daß die Vollziehung mit ihren beiden Zweigen, der Rechtsprechung und der Verwaltung, der Gesetzgebung untergeordnet ist. Rechtsprechung und Verwaltung sind also zwei gleichgeordnete Organe des Rechtsvollzuges unterhalb der gesetzgebenden Organe.“ Dann und wann wird dem Justizstaat das Wort gesprochen, wobei man freilich übersieht, daß die Vollziehung des Staates, die Rechtsprechung und die Verwaltung, letztlich eine Angelegenheit der Gesinnung der Organe ist. Gesinnung ist vergeistigtes Menschentum, vom übeipositiven Recht, dem Gereohtigkeits-streben, durchglüht; der entäußerte Wirklichkeitswert heißt Gesetzestreue. So finden sie das Recht, der Richter und der politische Beamte. Das Hinauskommen über sich selbst im Augenblick der Entscheidung, diese schöpferische Gewissens- und Willensleistung, ist nicht nur ein Charakteristikum richterlicher Berufsausübung; Verwaltung und Justiz haben gleichen Rang. Gegenteilige Überlegungen würden auch den klassischen Lehren Montes-q i e u s in seinem Buch „De l’Esprit des Lois“, 1748, den Kampf ansagen — freilich völlig ungerechtfertigt. | Staatsgedanken Altösterreichs zerstörte. Je schwerer die allgemeine Not aber wog, desto größer wurde das Verantwortunigsbewußtsein des Gemeinwesens. Das soziale Gewissen des neuen Staates, der demokratischen Republik, erwachte. Österreich schickte sich an, die Lebens- und Wirtschaftsfragen der Staatsbürger in einer Weise zu lösen, die mit einer Umsetzung des früheren obrigkeitlichen Ordnungsgedankens in den nunmehr herrschenden sozialen Wohlfahrtsgedanken starken wirtschaftlichen Einschlages verbunden war. Es begann eine Zeit, in der nach F orsthoff die Verwaltung als Mittel zur Herstellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sozialordnung, der vordringlichsten und die ganze Kraft des Staates in Anspruch nehmenden Aufgabe, angesehen wurde. Aber nur ein wenig kritischer Geist kann glauben, daß diese Entwicklung das Andenken an die hoheitlichen Funktionen des Staates auszulöschen vermochte. Gewiß, die Wohnhäuser, die Schulen und Kinderhorte, die Kranken- und Wohltätigkeitsanstalten, die Fürsorgeinstitute, die Straßen und Plätze, die Beschaffung und Verteilung von Bedarfsgütern usw. waren das Ergebnis der sozialwirtschaftlichen Bemühungen des neuen Staates. Diese Schöpfungen führen aber zur Hoheitsverwaltung des Staates zurück. Freiheit und Gleichheit — Elemente der ideelen, nicht der materiellen Ebene — sind Voraussetzungen für die Gestaltung der Sozialordnung. Es handelt sich um Tatbestände der politischen (hoheitlichen) Verwaltung im echten, ursprünglichen Sinne des Wortes. Das Wesen der Politik besteht hier eben in der Auffassung des demokratischen Staates, daß das Imperium alle Staatsbürger gleichmäßig zu erfassen und zu betreuen hat. Jeder ist vor dem Gesetze und damit vor dem Staate gleich, jeder hat Anspruch auf dasselbe Maß an individueller Freiheit. Gerade der Gleichheitsgrundsatz ist die Grundlage für die Wohlfahrtspolitik des Staates. Mit solchem Staatsziele und solcher Gesinnung ist man erst in der Lage, Sozialprogramme aufzustellen, sie zu verwirklichen und so fortzuschreiten auf dem Wege der Menschheits-beglüokung. Aber auch gegenüber der Wirtschaft im allgemeinen nimmt die Hoheitsverwaltung des Staates den Primat ein. Der Schutz der Rechtsgüter, die ständige Durchsetzung des Rechtsund Friedensprinzips, bedeutet eine völlige Loslösung vom Materiellen. Die Wirtschaft, so notwendig sie auch ist, kann niemals den Unterbau für die Verwaltung des Staates abgeben. Das wahre Gesicht der Verwaltung ist das geistige Feld unseres Seins. Der politische Beamte dient dieser unsichtbaren, anscheinend unproduktiven Ebene. In der politischen Verwaltung wird nicht zu gezählt und zu gewogen. Die reine Hoheit sVerwaltung hat kein wirtschaftliches Gewicht, sie erzeugt Imponderabilien: Ord- nung, Sicherheit, Gerechtigkeit, F r e i h e i t, G1 e i c h h e i t u n d F r i e d e n. und hält damit das Haus Österreich zusammen. Verwaltung und Wirtschaft Der Unterschied zwischen der Hoheitsverwaltung und der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung ist nahezu dogmatisch. Trotzdem will man das rein Hoheitliche in der Verwaltung oft nicht mehr wahrhaben. In einer materiell betonten Zeit wie der unseren verschoben sich eben die Wertmaßstäbe. Die Wirtschaft wurde so sehr zum beherrschenden Element, daß sie selbst in der Staatsverwaltung den Sieg über rein ideelle Aspekte davonzutragen scheint. Privatwirtschaft und Bürokratie, also Wirtschaft und Staat, stellen aber oft geradezu diametrale Gegensätze dar. Es ist verlohnend, sich mit diesen Begriffen kritisch auseinanderzusetzen. Wenn man sich das Aufgabengebiet des früheren Bezirksamtes in Angelegenheiten der politischen Verwaltung, enthalten in der Verordnung vom 19. Jänner 1853, RGBl. Nr. 10, vor Augen hält, wird man gewahr, daß es dabei nur um Ordnungsfunktionen ging. Allein die Kopfbestimmung des bezüglichen Abschnittes ist eine klare Aussage in dieser Richtung. Zur Wirksamkeit des Bezirksamtes gehörte nämlich „die unmittelbare Sorge für die Vollziehung der Gesetze, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und Ruhe, und für die Förderung des Gemeinwohles durch die seiner Aufsicht zu,gewiesenen Anstalten“. Ordmiungs-funktionen haben nun aber ein typisch obrigkeitliches Gepräge, weil sie notwendigerweise Über- und Unterordnung voraussetzen. Das Dienst- und Pflichtbewußtsein, der Motor jeder echten Hoheitsverwaltung, ist wesentlich hierarchisch beeinflußt. Das Obrigkeitliche, das Hoheitliche, war also schon damals das Kennzeichen der politischen Verwaltung. Als Wirtschaftsfaktor, als Träger einer initiativen Wirt-schaftsverwaltung, mag der damalige Staat noch kein nennenswertes Gewicht besessen haben. Das wurde erst mit dem unglücklichen Ausgang des ersten Weltkrieges anders, der das Staatsgefüge, die Staatswirtschaft und den Verwaltung und Weltanschauung Hoheitliches Verwalten ohne Weltanschauung ist undenkbar. Die politische Verwaltung ist daher notwendig auch politisches Bekenntnis. Vernehmen wir doch, was der einstige Minister des Innern, Dr. Alexander Bach, aus Anlaß seiner Berufung zu diesem Ministerium in seinem an sämtliche Landesohefs gerichteten Erlaß vom 15. August 1849, RGBl. Nr. 362, über die neue Verwaltung sagte: ....Der Beruf des öffentlichen Beamten ist damit ein neuer, schönerer geworden. Seine Tätigkeit soll sich nicht bloß in dem begrenzten Raum des Amtes und auf dem lähmenden Wege der Akten und schriftlicher Verhandlung bewegen; es rufen ihn vielmehr seine neuen Pflichten unmittelbar in die Strömung des Lebens, in den Verkehr mit bürgerlicher und politischer Tätigkeit. Es erfordert erhöhtes Nachdenken, gesteigerten Eifer und vermehrte Anstrengung, auf diesem Felde anregend, belehrend, leitend auf die selbständigen Gemeinden zu wirken, den Geist des Gesetzes klar zu erfassen und klar zu machen, mit dem Volke und in dessen Vertrauen zu leben, und bei ihm das gerechtfertigte Übergewicht der Einsicht, Bildung und Unbescholtenheit zu gewinnen und geltend zu machen." Das war aber nur der Rahmen für das Wirken eines politischen Beamten, der den Geist der Konstitution in sich auf genommen hatte. Im einzelnen stellte Minister Bach der Staatsverwaltung folgende Aufgaben: 1. Garantie der Freiheit; 2. Verwirklichung der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, insbesondere Sicherstellung der Gleichberechtigung aller Nationalitäten; 3. Rechtsstaatliohkeit der Verwaltung (,,... Geist der Gesetzlichkeit und der Achtung verfassungsmäßiger Rechte“); 4. „ ... den Bürgern auf der konstitutionellen Bahn voranzugehen“, also politische Erziehung des Volkes und Veredlung seines Geistes; 5. „Erreichung der welthistorischen Aufgabe“ des Staates. Dieses Verwaltungsprogramm ist zeitlos und gilt daher auch heute. Der Punkt 5 läßt den Fortsetzung Seite 4 Privatinitiative im Unterland Die von der Kärntner Landesregierung eingeleitete Kampagne für das unterentwickelte Südkämten scheint nun langsam anzulaufen. Auf Grund -der höheren Zuwendungen für das Bauprogramm der Bundesstraßen seitens des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau wird es möglich sein, für Unterkämten 15,8 Millionen Schilling für den Straßen-und Brückenbau abzuzweigen. Aber auch auf dem privaten Sektor beginnt es sich bereits wirtschaftlich zu regen. Es ist erfreulich, feststellen zu können, daß sich im Bezirk Völkermarkt Kräfte entwickeln, die sich durch ihre Initiative und Qualitätserzeugnisse im gesamten Bundesgebiet einer besonderen Wertschätzung erfreuen. In den Kreis der bekannten Unterkämtner Firmen reiht sich nunmehr das Betonwerk Erbeschnig& Rohrs in Völkermarkt würdig ein, das vor einigen Monaten einen Auftrag auf Lieferung von Fahrbahnmarkierungssteinen für die Autobahn Wien—Salzburg erhielt. Die besondere Qualität dieser Steine, die auf der genannten Autobahn zum Teil schon verlegt sind, hat in Fachkreisen allgemeine Bewunderung ausgelöst. Am Donnerstag, den 27. Juni, fand im Beisein von Bezirkshauptmann Obenegierungsrat Dr. Wagner, von Bürgermeister Hosp, von Vertretern der Landesbaudirektion und der Stadtbaudirektion Klagenfurt, verschiedenen Baufirmen, der Kammern und der Presse eine Besichtigung der Firma Erbeschnig & Rohrs und ihrer Erzeugnisse statt. Diese Firma wurde im Jahre 1948 als Einmannbetrieb gegründet und beschäftigt zurzeit 35 Leute. Sämtliche Arbeiten auf dem Gebiete Schwerbeton, Kunststein und Terrazzo werden in diesem Betrieb durchgeführt. Im April 1957 wurde die Erzeugung von Weißbeton-Markie-mngssteinen für den Straßenbau aufgenommen. Nach langwierigen Versuchen mit verschieden ausgesuchten Spezialzuschlagstoffen ist es gelungen, auf einer vollautomatisch arbeitenden Presse einen Betonstein herzustellen, der höchsten Anforderungen entspricht. Dieser Weißbetonstein gewährleistet hohe Verschleißfestigkeit, Kantenfestigkeit, geringe Verschmutzungsanfälligkeit, Witterungsbestän-digkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Tausalze. Diese Markierungssteine werden für Fußgängerüberwege, Haltelinien, Radfahrüberwege, Mittelstreifen, Randlinien und Richtungspfeile verwendet. Ihr Zweck ist, die Richtung und insbesondere den Rand der Fahrbahn zu kennzeichnen und somit den Fahrer zu leiten, ohne daß es ihn ein Übermaß an Konzentration kostet. Alle Exkursionsteilnehmer gewannen den Eindruck, daß nämlich der Firma Erbeschnig & Rohrs, die sich aus kleinsten Verhältnissen zu einem leistungsfähigen Werk entwickelte, auch andere Kräfte sich im Völkermarkter Bezirk eine wirtschaftliche Basis schaffen werden, wobei sie von allen, die guten Willens sind, unterstützt werden müssen. ßanöesgefeplätter für Kärnten Das 9. Stück ist am 1. Juli 1957 erschienen. Es enthält Nr. 32: Gesetz vom 10. Mai 1957 über die Landesstatistik. Nr. 33: Gesetz vom 10. Mai 1957 über eine Änderung der Bauordnung für die Landeshauptstadt Klagenfurt. Nr. 34: Verordnung der Landesregierung vom 11. Juni 1957, ZI. Landw.-422/15/1957, über den zwangsweisen Abschuß von Hochwild. Vorhang auf: Die Theatersaison 1957/58 Direktor Zeska über den neuen Spielplan und das neue Ensemble des Klagenfurter Stadttheaters „Jeder einzelne aus der Bevölkerung soll das Gefühl gewinnen, daß die hiesige Bühne sein Theater ist“, erklärte der neue Theaterdirektor Burgschauspieler Philipp Zeska einleitend auf einer Pressekonferenz, in der er die Gestaltung der kommenden Theatersaison und seine Spielpläne erörterte. Am 21. September eröffnen die Kammerspiele Die kommende Theaterspielzeit wird mit dem musikalischen Lustspiel von Ralph Benatzky „Bezauberndes Fräulein“ in den Kammerspielen am 21. September eröffnet. Im großen Haus will Theaterdirektor Zeska am 3. Oktober mit Grillparzers „Bruderzwist im Hause Habsburg“ seinen reichhaltigen Spielplan einleiten. Die erste musikalische Aufführung wurde für den 27. September mit der Operette „Die Fledermaus“ von Johann Strauß angesetzt, während die Opernsaison am 11. Oktober mit Rossinis Oper „Angelina“ beginnt. Ihr folgen dann Gounods „Margarete“, Lortzings „Der Wildschütz“ und Mozarts „Die Hochzeit des Figaro“. Wie Zeska weiter darlegte, beabsichtigt er eine Reihe von Opern mit prominenten Gästen aufzuführen, und zwar „Rigoletto“ und „Othello“ von Verdi, „Der Freischütz“ von C. M. v. Weber, und „Turandot“ von Puccini. Ein farbiges Repertoire Der neue Spielplan sieht eine bunte Schauspielfolge mit einer großen Zahl von Erstaufführungen auf unseren Bühnen vor. Im Stadttheater sind vorgesehen: Goldonis Lustspiel „Liebeshändel in Chiozza“, Faulkners Schauspiel „Requiem für eine Nonne“, Schreyvogls Komödie „Die Versuchung des Tasso“ (Uraufführung), Gerhart Hauptmanns Diebskomödie „Biberpelz“, mit Theo L i n g e n als Gast, Nestroys „Lumpazivagabundus“, dessen Knieriem von Georg Bücher dargestellt wird; ferner Bert Brechts „Die Dreigroschenoper", Ferdinand Bruckners „Elisabeth von England“, Tennesse Williams „Die Katze auf dem heißen Blechdach“, Emmet Laverys „Die erste Legion“, Josef Maria Lutz’ Volksstück „Der Brandner Kaspar schaut ins Paradies“, mit Georg Bücher a. G., dann auch „Das Tagebuch der Anne Frank“ von Franz Goodrich und Albert Hakett und schließlich das Singspiel „Brillanten aus Wien“ von Kurt Lessen und Rudolf Österreicher. In den Kammerspielen legt Direktor Zeska, der selbst Rollen übernimmt und Regie führt, ebenfalls ein modernes Schema an und setzt folgende Stücke auf sein Repertoire: „Der eingebildete Doktor“, ein Lustspiel von Weigel; „Bumerang“, Lustspiel von Karin Jacobson; „Baby Hamilton“, ein Schwank von Hart und Braddell; Eugene O’Neills Drama „Ein Mond für die Beladenen“, Jacques Devais Lustspiel „Simone, der Hummer und die Ölsardine“; „Die schöne Lügnerin“, ein musikalisches Lustspiel von Scheu und Nebhut; Walter Hasenclevers Gaunerkomödie „Ein besserer Herr“; dann als deutsche Uraufführung das Kriminalschauspiel „Laura“ von Vera Gaspari; Hans Holts Lustspiel „Der Herzspezialist“; John Steinbecks Schauspiel „Von Mäusen und Menschen“ und Matteo Lettunichs Lustspiel „Diebeleien“. Die Direktion Zeska plant die Schauspiele nicht allein mit bekannten Darstellern, wie Oskar Werner und Werner Krauß zu besetzen, sondern auch Gastspiele des Burgtheaterensembles und jenes des Theaters der Josefstadt dem Publikum zu vermitteln. Im Juli 1958 soll als Freilichtaufführung im Landhaushof Honeggers „Johanna auf dem Scheiterhaufen“ in Szene gehen. Die Operette Die neue Theaterleitung will vor allem die klassische Operette pflegen, ohne hierbei auf die modernen zu vergessen. Es sind außer der „Fledermaus“ als Start der Theatersaison noch einige Musicals in den Spielplan eingestreut, von denen die Theaterleitung glaubt, daß sie das Operettenpublikum erfreuen wird. So sind Abbots Musical „Pyjama-Dame“ (Erstaufführung), ferner Fritz Kreißlers Singspiel „Sissy“, Rudolf Bayers Märchenmusical „Puppenfee“ als Weihnachtsaufführung und das Musical „Kiss me Kate“ von Cole Porter, vorgesehen. Dazwischen gehen Millöckers Operette „Die Dubarry“, Franz Lehär „Der Rastelbinder“ und „Banditenstreiche“ von Franz v. Suppe über die Bretter. Außerdem ist ein Ballettabend geplant. Die neuen Darsteller Diese bunte Reihenfolge von klassischen und modernen, ernsten und heiteren Werken wird von einem neuen Ensemble gemeistert. Da ist vor allem der Tenor Zdenko Richter von der Zagreber Oper zu nennen, der den Alfred in der „Fledermaus“ singen wird; ferner Farah Afiatpour, eine Perserin, die bereits an der Wiener Staatsoper mit ihrem Koloratursopran das Publikum begeisterte. Ein weiterer Tenor ist Bruno Krebs aus Graz; dann wurde Hilde V a d u r a, Wien, Mi R o m b o y vom Gärtnerplatztheater Wien, und noch andere sogenannte singende Schauspieler gewonnen, die sowohl in der Oper als auch in der Operette zu Hause sind. Auch die Kärntner Herbert Stefan, Thomas Rauchenwald und Horst Eder (die beiden letzteren sind noch Schüler des Mozarteums und des Reinhardtseminars), sowie Georg Bücher (für acht Rollen verpflichtet), gehören nun zur Klagenfurter Bühne. Auch das Schauspiel wird größtenteils von neuen Kräften besetzt. Die jugendliche Liebhaberin ist die Münchnerin Gabriele F e 1 i n g e n, die zuletzt am Stadttheater Zürich engagiert war. Die jugendliche Salondame, die bisher Herta Fau-land darstellte, ist Irmgard Gut mann aus München; die erste Heldin Martha K u s z r i c h aus Linz; Heldin und Salondame, die auch heitere Rollen kreiert, ist Ruth Birk aus Wien; Gisela Hessenbruch für verschiedene Rollen bestimmt, ist Absolventin vom Reinhardtseminar. Als jugendlicher Liebhaber und Held gehört Florian Walter aus Zürich, Wilfried Steiner als jugendlicher Liebhaber und Komiker, Hans Eybt, Wien, als jugendlicher Charakterdarsteller, und Marto Rech vom Salzburger Landestheater als Bonvivant und Chargenspieler Kurt Jochen G r o t dem Schauspielensemble an. Ballettmeister wird Erwin March a r t und Solotänzerin Dorli Zehbniker, die bisher an Schweizer Theatern verpflichtet waren. Ausstattungschef wird Professor Doktor Eduard Löffler, der bereits an vielen .Theatern, auch in Südamerika, wirkte. Wolfgang Schubert übernimmt die gesamte musikalische Leitung am Stadttheater, während als zweiter Kapellmeister Horst W i c h m a n n aus Graz engagiert wurde. Von den bisherigen Mitgliedern des Stadttheaters verbleiben Grete B i 11 n e r, Edith Th ein er, Trude Heinzei, Heinrich Schubert, Theo Knapp, Karlheinz Schmid, Helling, Wengersky, Deg-ner, Martini und Föhr-Waldeck. Wie Direktor Zeska zum Schluß ausführte, soll in der kommenden Spielzeit das Abonnement besonders ausgebaut werden, ebenso das Theater der Jugend, für das Hans Kugelhofer, der bereits in Wien auf diesem Gebiet Erfolge erzielte, gewonnen wurde. Wie bisher, wird das Stadttheater seine Gastspiele in den Bezirksstädten und Industriezentren und in Badgastein absolvieren, und vor allem die Bevölkerung des übrigen Landes durch organisierte Theaterfahrten in einer großen Theatergemeinde mit Abonnements zusammenfassen. Sitzung des Theaterausschusses Vergangenen Freitag fand unter dem Vorsitz von Landesrat Hans Sima eine Sitzung des Theaterausschusses statt, die sich eingehend mit den vorbereitenden Maßnahmen für das Spieljahr 1957/58 befaßte. Um den weiteren Theaterbetrieb finanziell sicherzustellen, werden vom Lande Kärnten und der Stadt Klagenfurt eine Subvention von je zwei Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden, außerdem wird das Land aus dem Kulturgroschenanteil noch einen zusätzlichen Betrag von 450.000 Schilling leisten. Nach Annahme des Voranschlages berichtete der neue Theaterdirektor, Burgschauspieler Philipp Zeska, über die weitgehende Erneuerung des Theaterensembles, das ein sehr interessantes Profil zeigen und auch mehrere Kärntner Künstler einschließen wird. Das bewährte Abonnementsystem wird auch in der neuen Saison fortgesetzt werden, und zwar das Premierenabonnement A mit 10 Prozent Ermäßigung, die B-Miete am Mittwoch mit 40 Prozent Ermäßigung und die C-Miete am Donnerstag mit 30 Prozent Ermäßigung und je 25 Aufführungen sowie die Ausgabe von Wahlmieteblocks mit zwölf Karten und 25 Prozent Ermäßigung. Ein besonderes Augenmerk wird die Direktion der Gewinnung des Landpublikums zum Theaterbesuch zuwenden. Als Neueinführung ist ein „Landabonnement“ unter günstigen Verkehrsmöglichkeiten vorbereitet, das (je nach Güte der Plätze) in drei Preiskategorien gestaffelt sein wird und für je zehn Vorstellungen 200 Schilling, 140 Schilling und 110 Schilling kostein wird. Als Vorstellungstage sind der Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonntagnachmittag vorgesehen. Fortsetzung ton Seite 3: Das Gesicht der Hoheitsverwaltung Staatsgedanken deutlich erkennen. Er kommt aus dem Volk, bemächtigt sich dann der Gesetzgebung und Regierung, um sich schließlich über die Verwaltung wiederum dem Volk mitzuteilen. Im Staatsgedanken spiegelt sich somit unser Weltbild, unsere Lebensauffassung, unsere Weltanschauung. Die Friedensidee ist darin ebenso enthalten wie die Vorstellung von der Weltintegration. Die Nationalstaatsidee mit ihrem Soweränitätsanspruch beschwert den erzogenen politischen Beamten nicht mehr. L. Adamovich sagt in seinem „Grundriß des österreichischen Verfassungsrechtes1", Seite 67: „Demokratie ist... auch eine besondere Denk- und Lebensform. Ilire geistige Grundlage ist der Gedanke der Toleranz, ist eine Haltung, die frei von jedem Klassen- und Rassenhaß, jeder nationalistischen Überspitzung, dem Mitmenschen mit Respekt 'begegnet und ihm bereitwillig das gleiche Maß an Rechten zubilligt, das jeder für sich selbst in Anspruch nimmt.“ Diese scharf profilierte Aussage kennzeichnet auch die politische Verwaltung als eine schöne Kunst. Das Vaterland der schönen Künste kennt keine Grenzen. Ihr Reich ist das vergeistigte Menschentum: die Liebe zum Schönen, Wahren und Rechten, die Liebe zum Frieden. Eine Musikkapelle, die Geschichte machte Zum 165. Jubiläum der Bleiberger Knappenmusik Die Werkskapelle der Bleiberger Bergwerksunion feierte dieser Tage das 165. Gründungsjubiläum. Ihre Geburtsstunde fällt in ein für die Entwicklung des Bleibergbaues wichtigen Zeitraumes, in das Jahr 1792. Sie ist damit eigenartigerweise um gute zwei Menschenalter älter als die Bergbaunterneh-mung, die erst 89 Jahre ihres Bestehens zählt. Und wenn man die Seiten der Geschichte der Bleiberger Bergwerksunion zurückblättert, so finden sich manche Analogien in der Vereinigung der musizierenden Knappen und jener der oft eigenwilligen Gewerken. Sie entspringen derselben Wurzel. Im Sinne dieser historischen Gegebenheiten wurden die Jubiläumsfeierlichkeiten der Bergwerksmusik am 29. und 30. Juni in die Perscha-Zeche in Kreuth verlegt, die in der Geschichte des Bleiberger Bergbaues eine würdige Rolle spielt. Sie ist ungefähr gleich alt wie die Knappenmusik. Diese Zeche, ein geräumiger Felsenraum unter Tage, ist bekannt nach dem Gewerken Matthias Perscha, Edler von Antonienberg, der bis 1788 Besitzer dieser Grube war. Auf ihn geht auch der Name Antonischacht zurück, der noch heute der Brennpunkt der Bleierzförderung ist. Und schließlich waren seine Söhne Matthias d. J. und Sebastian auch unter den Männern, die bei der Gründung der Bergmannsmusik Pate standen. Die Entwicklung des Bleiberger Bergbaues in den letzten 200 Jahren wird bedeutsam ein- geleitet durch den Erwerb der alten bisohöf-iich-bambergischen Bergrechte in Bleiberg seitens des österreichischen Staates im Jahre 1759, der von da an in Bleiberg als entscheiden, der Gewerke auftritt. Der Bergbau wurde damals von sechs Großgewerken und einer Reihe von Kleingewerben betrieben. Um diese Zeit reichte eine Anzahl von Abbauorten im Kreuther Revier bereits unter die Talsohle, und damit wurden die Schwierigkeiten mit dem Wasser und der Bewetterung immer größer. Man darf nicht vergessen, daß es vor 165 Jahren noch keinen Strom und nur höchst schwerfällige und unzulängliche Wasserhebemaschmen gab und daß die Beseitigung der zusitzenden Wässer nur von Hand aus mit Kübeln und einfachen Wasserzügen. das waren vier Meter lange Holzrohre mit Lederkolben, erfolgen konnte. Nach jedem großen Niederschlag und bei der Schneeschmelze ersoffen diese Gruben, und es dauerte Wochen, ja mitunter Monate, bis sie mit großen Kosten wieder befahrbar wurden. Trotz reichen Erzanbrüchen mußten sie nach und nach ganz auf gegeben werden. Damit schien für den Bergbau das schlimme Ende heranzunahen, und viele der alteingesessenen Bergleute wurden arbeitslos und wanderten teilweise ab. In dieser Not fanden sich drei Männer zu einer großen Tat zusammen. Die treibende Kraft dabei war der kaiserliche Bergverwalter Ignaz Marx, seine Helfer die Hauptgewerken Josef Sebastian Pobeheim und Franz Anton Holenia. Gegen bedeutende Widerstände entschlossen sie sich zum Bau eines großen Unterbaustollens, der, vom Nötschbachgraben ausgehend, die tiefste der damaligen Zechen unterfahren und alle Wasser ableiten sollte. Im Herbst 1789 wurde mit dieser für Bleiberg so bedeutungsvollen Arbeit begonnen, die den Bergbau weiterhin ein Leben für mehr als 100 Jahre sicherte. Trotz dem langsamen Fortschritt bei der Handarbeit und den zahllossen Behinderungen während der Zeit der Franzosenkriege von 1809 bis 1813, als Bleiberg unter französischer Herrschaft stand und dem Königreich Illyrien einverleibt war, konnte im Jahre 1817 gemeldet werden, daß der neue Stollen bei St. Josef gelöchert habe und das erste Wasser abfließe. Es hat dann aber noch 90 Jahre gedauert, bis der Stollen im Jahre 1907 in der Grube Stefanie im Bleiberger Osten bei einer Gesamtlänge von 7,2 Kilometer eingestellt wurde. Die Bedeutung dieses Werkes, geboren aus dem Notstand und durch Aufgabe privater Interessen der Gewerken, wurde bald erkannt, und am 15. November 1790 wurde der Stollen feier-lich^ auf den Namen „Kaiser-Leopold-Erbstol-len“ getauft. Zwei Jahre später, im Sommer 1792, befuhr der Kaiser anläßlich seiner Reise durch Kärnten den nach ihm benannten Erbstollen. Für das kleine Dorf im Bleiberger Tal war der Besuch des Kaisers ein ungewöhnliches Ereignis, das festlich begangen werden mußte. Die nach Gewerken aufge-splitterten Knappenmusikkapellen des Bergreviers, vor allem ihre besten Musiker, wurden zu einer leistungsfähigen Kapelle vereinigt, die vor dem Landesherrn unter dem J Jubel der Bergleute, Gewerken und der zahl- I reichen Gäste konzertierte. Das war die Geburtsstunde der Bleiberger Bergmusikkapelle■ Generationen von musikliebenden Bergknappen haben seither getreu ihrer Tradition Frau Musiča gedient. In ihren schmudken Berguniformen haben sie manchen ihrer Arbeitskollegen das letzte Geleite gegeben und bei allen Anlässen mitgewirkt und die Feste der Bergleute in guten und schlechten Tagen musikalisch umrahmt. Hatte ein festliches Ereignis vor 165 Jahren die Gewerkenkapellen des Bleibergbaues zu einer starken Musikkapelle vereinigt, so hatte gemeinsame Not auch ein gemeinsames Werk geboren. Wenn auch die noch widerstrebenden Interessen der Gewerken damals eine Einigung im Besitzstände noch nicht erlaubten, so war dieses erste Gemeinschaftswerk der Knappen doch die geistige Geburtsstunde der erst 76 Jahre später zustande gekommenen endgültigen Union der Bleiberger Gewerken. Das seltene Fest des 165-Jahr-Gründung1'' jubilämns der Werkskapelle der Bleiberger Bergwerksunion, das als großes Familienfest des Bleiberger Tales mit Beteiligung zahlreicher Blaskapellen aus ganz Kärnten zum vorigen Wochenende begangen wurde, stand im Zeichen dieser historischen Entwicklung des Bleibergbaues. Sowohl in den Festansprache11 des Zentraldirektors, Dipl.-Ing. T s c h e r -n i g, als auch des Bergdirektors Dipl.-Ing’ Holler im Beisein des Generaldirektors der BBU, Kommerzialrat Dr. Uchann, und vieler Festgäste wurde neben der jubilierenden Werkskapelle auch diese Entwicklung des Bleibergbaues gebührend gewürdigt. bl. Der Landeshauptmann hei den Haushaltschülerinnen in Völkermarkt Vku® September 1956 hat auch die Stadt ölkermarkt eine Haushaltschule errichtet. Am «•Juni 1957 konnte nun die städtische Haus-..aitschule mit einer Leistungsschau die Öffent-phkeit überraschen. Landeshauptmann Wede-.*8: als Schulreferent, Landesrat Hans Sima, Be-‘tkshauptmann Dr. Wagner, Bürgermeister J*artin Hosp, LAbg. Direktor Wit, Prof. Doktor Jp'termayer und weitere Vertreter des öffent-chen Lebens konnten sich über den Aufbau der Leistungsfreudigkeit dieser Schule “erzeugen. Nach einleitenden Gesangsvorträ-der Schülerinnen ergriff Bürgermeister sr"R P das Wort, um nach der offiziellen Be-tjfußung der hohen Gäste darauf hinzuweisen, die Stadtgemeinde Völkermarkt es sich zur f'kcht macht, der weiblichen Jugend viel Wis-■etl und eine Praxis für Leben und Haushalt in ester Form zu vermitteln. Namens der Schiile-nnen und der Schulleitung begrüßte auch die ,eiterin Frau Fachlererin Bugelnik die Gäste; y dankte für das bisher der Schule gezeigte Brständnis. Sie dankte besonders dem „Va-,Sr ‘ der Schule, LAbg. W i t, der unermüdlich arür eintrat, daß Völkermarkt um diese Bil-°ungsstätte bereichert wurde. Landeshauptmann y'edenig erklärte: Wir wollen in der heutigen ireit der Unruhe junge Menschen erziehen und nnen Wissen und Kraft auf den Lebensweg =e°en, damit sie den Stürmen der Zeit zu fotzen in der Lage sind. Wir brauchen tüchtige ‘benschen in unseren Gemeinschaftswerken, cliloß der Landeshauptmann und dankte der Reiterin, ihren Mitarbeiterinnen und Schülern “nd zollte ihnen vollste .Anerkennung. Nach >ner kurzen Modeschau der Schülerinnen er-“‘fhete Landeshauptmann Wedenig die Lei-tungsschau, die sowohl den Lehrkörper als uch die Schülerinnen auszeichnet. Von den Landarbeiten bis zu den schmackhaft zubereite-Speisen konnte ein wirklich hohes Lei-tungsniveau festgestellt werden, das der Schule und der Stadt zur Ehre gereichen. Im achten Spieljahr Shakespeares „Othello“ Premiere auf dem Friesacher Petersberg Samstag, den 29. Juni, begann die achte Spielzeit der Friesacher Burghofspiele mit der Premiere von Shakespeares „Othello“, die ausgezeichnet besucht war. Die überaus prächtige Aufführung des großen Dramas ließ erkennen, welch hohe Stufe der Darstellungskunst die Burghofspieler unter der Leitung ihres Spielleiters Arch. Hannes Sandler erreicht haben. Rastloser Eifer, ungeheure Arbeit an sich selbst und ein grenzenloser Idealismus haben aus der Laienbühne der ersten Jahre ein Ensemble wachsen lassen, das heute überall in Ehren bestehen kann, besonders was seine ersten Kräfte anlangt. Hannes Sandler hat als Bühnenbildner eine wunderschöne Bühne in den stimmungsvollen Rahmen des obersten Burghofes gebaut und als Bearbeiter und Regisseur das gewaltige Drama so geformt, daß es unter feinster Herausarbeitung der großen Handlung mit elementarer Wucht wirkt. Ebenso gibt er als Darsteller des Othello einer saft- und kraftvollen Gestalt Leben, die alle Leidenschaft und Dämonie, aber auch alle Einfalt und Größe des Helden umfaßt. Der Othello ist eine der besten Rollen Sandlers. Ihm ebenbürtig ist der Jago Robert Mößlachers, ein Jago, der auf jeder, auch größeren Bühne Erfolg hätte. Es ist ganz unglaublich, mit welcher überlegenen Sicherheit, mit welcher unheimlichen satanischen Bosheit dieser junge Darsteller die Rolle des größten Schurken bewältigt. Hilde Mößlacher spielt trotz ihrer Jugend die Desdemona mit erstaunlicher Reife, ihr Liebreiz bezaubert das Publikum von Anfang an, in der großen Schluß- ; szene wächst sie über sich selbst hinaus. Erstaunlich und sehr zu loben ist auch Valen- I tin P a g i t z, der sich zu einem ausgezeichneten j Sprecher entwickelt hat und der den Cassio mit Eleganz und Gewandtheit spielte. Wie immer, würdig und elegant, verleiht Josef Zech-n e r dem Herzog von Venedig Leben, und Heinz K ö p p 1 zeigt als Brabantio, Vater der Desdemona, seine reife Kunst, die ihn auch schwierige, undankbare Rollen meistern läßt. Heinz Neunteufel, ein Liebling des Friesacher Publikums, stattet seinen Rodrigo mit Humor und grotesker Komik aus. A. Putz gestaltet den Gouverneur Montano recht geschickt, Lydia Z i 11 e r, die die Emilia, die Gattin Jagos, spielt, darf zu den entwicklungsfähigsten Darstellern gezählt werden. Raimund Herrnstein und Karl B e n e s c h spielten wirkungsvoll die Verwandten Desdemonas, Johannes S m i t s, Franz Berger und Hans L e i t n e r waren würdevolle Senatoren der Republik. Ruthild G r a c h e r spielte die Bianca nicht ohne Geschick, während um verschiedene kleinere, aber nicht ganz unbedeutende Rollen Josef G r a t z e r, Hans Huber, Stephan Hutter, Otto Wurzinger, Herbert Bohrer, Friedrich Hofer und August L u t z e r verdienstvoll bemüht waren. Die Bühnenmusik des Komponisten der Friesacher Burghofspiele Hans Hattenberger ist stimmungsvoll und auf dieses Drama der Leidenschaften abgetönt. Die technische Leitung hatte Arthur Zedrosser inne, sie ließ keinen Wunsch offen. Die Ausstattung, die Bühnenbilder, die Kostüme dürfen als großartig bezeichnet werden. Mit einem Wort, es war ein großer Erfolg, ein Erfolg, den sich die Friesacher Burghofspieler wirklich erarbeitet haben. Das Publikum war begeistert und dankte mit wahren Beifallsstürmen, mit Blumen und vielen Hervorrufen. Reste einer frühchristlichen Kirche Wie der Landeskonservator mitteilt, stieß der Besitzer Josef Klienar in Laubendorf, einer kirchenlosen Siedlung hoch über Millstatt, beim Aushub einer Baugrube auf alte Mauern, in denen er die Reste einer frühchristlichen Kirche gefunden zu haben glaubte. Die vom Bundesdenkmalamt veranlaßte, vom Kustos des Landesmuseums Ing. Dalenz durchgeführte Notgrabung bestätigte diese Vermutung. Der Bau entspricht, wie bereits jetzt zu ersehen ist, dem im Noricum beheimateten Typ der Saalkirche mit halbkreisförmiger Apsis und der steinernen Priesterbank an der Innenseite. Das Gotteshaus, an dessen Mauerresten Brandspuren zu erkennen sind, dürfte im 6. Jahrhundert beim Einfall der Slawen in Kärnten zerstört worden sein. Motorroller aut dem Ossiachersee Eine wassersportliche Neuheit erwartet die Feriengäste am schönen Ossiacher See in Kärnten, wo am Strand neben dem Seewirt in Ossiach fünf neuartige Wasser-Motorroller zur Verfügung stehen. Diese Motorboote in Kleinformat haben einen Reitsitz für zwei Personen, können auf einfachste Weise in Betrieb gesetzt und gelenkt werden, so daß weder Vorkenntnisse noch ein Führerschein für Motorboote erforderlich sind. Die Wasserschraube unter-j halb des vollkommen verschalten Bootskörpers | ermöglicht eine Fahrgeschwindigkeit von zehn | bis zwölf Stundenkilometern. Auch das j schwimmende Wasserskikarussell auf ] dem Ossiacher See ist vor dem „Lido“ bei | St. Andrä wieder eröffnet. Ebenso kann in 1 allen Badeorten rund um den See Wasserski-I lauf hinter Motorbooten betrieben werden. Amtlicher Anzeiger Bundesministerium für Unterricht Wien, I., Minoritenplatz 5 Vcrtragslehrer(erzieher)s teilen, sch^i —20 b/57. An Bundeserziehungsanstalten, Mittel- j u'en und Lehrerbildungsanstalten gelangen mit Beginn leh 1957/58 voraussichtlich folgende . Vortrags- £ rer(erzieher)stellen nach den einschlägigen Bestimmun-vn des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. • 86/1948, zur Besetzung: ^undesgymnasium und -realgymnasium Klagenfurt; Vertragslehrerstelle II L für kath. Religion (22 Wochen-* n)’ 0, V eriragslchrerstellen II L für Deutsch und Englisch kv 1 Stelle Deutsch mit einem 2. Fach und 2 Stellen 0§hsch mit einem 2. Fach. Vertragslehrerstellen II L für Mathematik und Natur- Vertragslehrerstelle II L für Leibesübungen (Mädchen, i ochenstunden), 1 yerbagslehrersteile II L für Musik (3 Wochenstunden), a Mid a _agslehrerstelle II L für Zeichnen und Knaben- 1 V (13 Wochenstunden), slundrrxra8slelirerstellc II L für Stenographie (8 Wochen-1 V ” ’ slUndeQjra8slehrcrstclIe II L für kath. Religion (6 Wochen- j Slowenisches Realgymnasium Klagenfurt: hatidY^haSslehrerstelle II L für Zeichnen und Knaben-1 yr^elt (10 Wochenstunden), stu^^bagslehrerstelle II L für Uhd wV^gslehrerstelle II L für Leibesübungen (weiblich) La ladchenhandarbeit (5 Wochenstunden). rhiiSSeaii dieser Anstalt Slowenisch Unterrichtssprache ist, sitzenn die Bewerber slowenische Sprachkenntnisse be- ferstel!en für Verlragslehrer bzw. -erzieher sowie für ^ Assistenten Eehj —20 c/57. An den technischen und gewerblichen Hlini *tGn und Lehranstalten für Frauenberufe sowie t bcrcn kaufmännischen Lehranstalten gelangen mit t u* 8 Schuljahres 1957/58 voraussichtlich folgende stellen für Vertragslehrer bzw. -erzieher nach den kath. Religion (6 Wochen - I einschlägigen Bestimmungen des Vertragsbediensteten-j gesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948, sowie für Assistenten 1 zur Besetzung: Bundesgewcrbcsdiule in Klagenfurt: 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Deutsch und Englisch ; mit Erzieherdienst. I 1 Vertragsichrerstelle I L/l 1 für Mathematik und j Physik mit Erzieherdienst. i 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Elektrotechnik. Bedingung: II. Staatsprüfung an der Technischen Hoch-j schule, Fakultät Elektrotechnik, und 5jährige Praxis. Be-i werber mit Praxis auf dem Gebiet des Fernmeldewesens und Radiotechnik werden bevorzugt. 1 Vertragslebrerstelle I L/l 1 für Maschinenbau. Bedingung: II. Staatsprüfung an der Technischen Hochschule, Fakultät Maschinenbäu, mit Sjährigef Praxis. Bewerber mit Praxis auf mechanisch-technologischem Gebiet (Fertigung) werden bevorzugt. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 2 für den Werkstättenunterricht (Elektrotechnik). Bedingung: Erlernung des Gewerbes und mindestens 6jährige Praxis. Bevorzugt werden Bewerber mit Meisterprüfung, die Erfahrung in Elektromaschinen- und Gerätebau (Motorenwickeln usw.) nachweisen können. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 2 für einen Werkstättenlehrer für Maschinenbau (Schlosserei — Dreherei). Bedingung: Erlernung des Gewerbes mit 6‘jähriger Praxis. Bewerber mit Meisterprüfung werden bevorzugt. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Medianische Technologie, Werkzeugmaschinen, Betriebslaboratorium. Bedingung :Ais Bewerber kommen in Frage Dipl.-Ing. der Fachrichtung Maschinenbau, mit einer entsprechenden j Berufspraxis, wobei Bewerber, welche diese Berufspraxis als Technologen nadiweisen können, bevorzugt werden. 1 Vertragslehrerstelle II LT 1 für Maschinenbau. Bedingung: II Staatsprüfung an der Technischen Hochschule, Fakultät Maschinenbau, mit Sjähriger Praxis in Mechanik und Festigkeitslehre. Dampfkessel und -curbinen, Konstruktionsübungen, Betriebslaboratorium und technische Kalkulation. 2 Vertragslehrerstellen II L/l 2 für Erzieherdienst am Bundeskonvikt in Klagenfurt. Bedingung: Absolvent einer Bundesgewerbeschule oder Haupt- oder Volksschullehrer mit Eignung für den Er-ziehcrdiensL 1 Assistentenstelle für Masdiinenbau. Bedingung: I. Staatsprüfung an der Tedmischen Hodi-schule, Fakultät Maschinenbau, oder Absolvent der Bun-desgewerbesdiule mit Praxis/ 1 Assistentenstelle für den Werkstättenunterricht. Bedingung: Absolvent einer Bundesgewerbeschule mit Praxis. Bundesgewerbeschule in Villach: 2 Vertrcgslehrerstellen I L/l 1 für tiefbautedinisdie Fächer. Bedingung: II Staatsprüfung an der Technischen Hoch-sdiule, Fakultät Bauingenieur, uncl 5jährige Praxis. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Tiefbau (Vermessungskunde). Bedingung: II. Staatsprüfung an der Technisdren Hochschule. Fakultät Bauingenieur oder Fakultät für angewandte Mathematik und Physik, Unterabteilung Vermessungswesen mit Sjähriger Praxis. 1 Assistentenstelle für Hodibau. Bedingung: I. Staatsprüfung an der Tedinischen Hochschule, Fakultät Bauingenieur, oder Absolvent einer Bun-desgewerbesdiule mit Praxis. 1 Assistcntenstelle für Tiefbau. Bedingung: I. Staatsprüfung an der Technischen Hochschule, Fakultät Bauingenieur, oder Absolvent einer Bundesgewerbeschule mit Praxis. Bundeslehranstall für Frauenberufe in Klagenfurt: 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Mathematik und Natur lehre. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 2 für Weißnähen. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Deutsch und Geschidite. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 2 für 7 Wodienstunden Singen. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 12 Wodienstunden Englisch mit einem 2. Fach. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 2 für 12 Wodienstunden Hauswirtschaft. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für kaufmännische Fädier und Kurzschrift. Bundeslehranstalt für Frauenberufe in Villach: 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 10 Wochenstunden kaufmännische Fächer. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 2 für Hauswirtschaft mit Tür-nitzer-Kurs. 1 Vertragslehrerstelle IT L/l 1 für 10 Wochenstunden Geschichte mit einem 2. Fach. Handelsakademie und Handelsschule in Klagenfurt: 1 Vertragslehrerstelle 1 L/l 1 für Italienisch. \zertragslehrerstelle I L/l 1 für Deutsch und Englisdi. Vertragslehrerstellen I L/l 1 für kaufmännische Fächer. * Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Chemie und Mathe- 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Leibesübungen für Knaben und Warenkunde. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Leibesübungen für Mädchen, Naturlehre, Mathematik. 1 Vertragslehrerstelle II Ul 2 für Maschjnschreiben und Kurzschrift. Handelsschule in Villach: 2 Vertragslehrerstellen I L/l 1 für kaufmännische Fächer. 1 Vertragslehrerstelle I L/l 1 für Deutsch und Italienisch. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 3 Wochenstunden Waren- und Verkaufskunde. 1 Vertragslehrerstelle II LT 1 für 8 Wodienstunden Bürgerkunde. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 2 für IS Wodienstunden Kurzschrift und Maschinschreiben. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 18 Wodienstunden Leibesübungen für Knaben. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 6 Wochenstunden allgemeine Wirtschaftsgeschichte. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 9 Wodienstunden N aturgesdiidite. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 6 Wodienstunden ‘Chemie und chcmisdie Technologie. 1 Vertragslehrerstelle II L/l 1 für 6 Wodienstunden Mathematik. W i e n, 24. Juni 1957. Für den Bundesminister: Nagler Amt der Kärntner Landesregierung Bezirks hauptmannschaft Spittal ander Drau Kundmachung Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 27. Juni 1957, Z. 2082/XIV/ 1957/St/La wird gemäß §§29 und 31, BGBL Nr. 46/1947, infolge des schlechten Bauzustandes der Faulandbrücke bei km 2,00 an der St.-Oswalder Straße für diese Brücke eine Gewichtsbeschränkung von drei Tonnen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von zehn Stundenkilometer verfügt. Übertretungen dieser Verfügung werden gemäß § 72, BGBl. Nr. 46/ 1947, als Verwaltungsübertretung mit Geld-und Arreststrafe geahndet. — Spittal an der Drau, am 27. Juni 1957. Der Bezirkshauptmann: Dr. T r a 111 e r e. h. Wasserbauamt Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Für die Wasserversorgungsanlage Reichenfels gelangt der Ausbau des gesamten Rohrnetzes (Länge 4Vs km) zur öffentlichen Ausschreibung. Die Anbotsunterlagen sind ab Montag, den 8. Juli 1957, im Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke 1, Zimmer 6, gegen Erlag von 20 Schilling erhältlich. Der Bauentwurf liegt zur Einsichtnahme auf. Die Anbote sind versehen mit der Aufschrift „W. V. Reichenfels“ bis Dienstag, den 23. Juli 1957, 9 Uhr vormittags beim Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke 1, einzureichen, wo zum selben Zeitpunkt die Anbotseröffnung stattfindet. Später einlaufende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Klagenfurt, den 2. Juli 1957, ZI. 3346/57/La./K. Der Amtsleiter: Dipl.-Ing. Biedermann e. h. Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten Sommerschlußverkäufe im Schuh- und Textil handcl Gemäß § 5 (1) der Ausverkaufsverordnung hat die Handelskammer Kärnten für die Durchführung von Sommerschlußverkäufen sowohl im Schuhhandel wie im Textiihandel den Zeitraum von Samstag, den 17. August, bis einschließlich Samstag, den 31. August 1957, festgesetzt. Gerichtliche Verlautbarungen K r e i s g e r i c h t s p r ä s i d i u m Leoben Stellenausschrcibung Beim Bezirksgericht Murau gelangt eine freie Richterstelle in der 1. Standesgruppe der Richter zur Besetzung. Bewerbungsgesuche um diese freie Richterstelle sind bis einschließlich 6. August 1957 beim Kreisgerichtspräsidium Leoben im Dienstwege einzubringen. — Leoben, am 1. Juli 1957. — Jv 1856-4/57-3. Der Kreisgerichtspräsident: K a p s c h e. h. „Jeglichen Tag" regnet der Regen nicht. Aber es kann im Urlaub verkommen, daf) es tagelang regnet, dafj man die Aufenthaltskosten der Ferien nutzlos ausgegeben hat. Einen Ersatz für diesen Verlust bietet unsere Urlaubsregen-Versicherung, über deren von vielen schon erprobte Vorteile Sie sich bei uns — unverbindlich — erkundigen sollten. Wir dienen Ihnen gern. Wiener Städtische Versicherung, Filialdirek-tion für Kärnten, Klagenfurt, Paradeisergasse 9, Tel. 61-01 — 61-03. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Landesgericht Klagenfurt gelangt ein Senatsvorsitzen den posten der dritten Standesgruppe zur Besetzung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 30. Juli 1957 im Dienstwege beim Landesgericht Klagenfurt einzubringen. — Klagenfurt, am 27. Juni 1957. Der Landesgerichtsvizepräsident: Dr. M a r t i n e k e. h. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Bezirksgericht Spittal/Drau gelangt eine freie Richterstelle in der ersten Standesgruppe zur Ausschreibung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 30. Juli 1957 im Dienstwege beim Landesgericht Kla- genfurt einzubringen. — Klagenfurt, 27. Juni 1957. Der Landesgerichtsvizepräsident: Dr. Martinek e. h. Edikte und Konkurse Konkursedikt Konkurseröffnung über das Vermögen des Johann Schober, Kaufmann in Siegelsdorf Nr. 16, Post St. Stefan i. Lav. IConkurskommis-sär: Landesgerichts-Vizepräsident Dr. Adolf Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter: Dr. Emst Ambrositsch, Rechtsanwalt in Wolfsberg. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock, am 16. Juli 1957, vormittags 8.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 1. August 1957. Prüfungstagsatzung bei obigem Gerichte am 6. August 1957, vormittags 8.30 Uhr, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock. Bekanntmachung Wir bitten unsere geschätzten Stromabnehmer, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir den größeren Teil unseres bisherigen Stromversorgungsgebietes in Mauthen sowie einzelne Abnahmestellen in Kötschach auf Grund des zweiten Verstaatlichungsgesetzes BGBl. Nr. 81 vom 26. März 1947 mit Wirkung ab 1. Juli 1957 an die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) in Klagenfurt abgetreten und unsere der Allgemeinversorgung im bezeichneten Umfang dienenden Leitungs- und Verteilungsanlagen in deren Eigentum übertragen haben. Wir danken unseren bisherigen geschätzten Stromabnehmern für ihr uns stets uitgegengebrachtes Verständnis und Vertrauen. Kötschach, am 30. Juni 1957. Franz Haßlacher Säge-, Hobel- und Elektrowerk in Wetzmann, Post Kötschach — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 1. Juli 1957. — S 23/57-3. Bestätigung des Ausgleiches Der zwischen dem Schuldner Josef Mayer, Kaufmann in Wiesenau 99 bei Bad St. Leonhard i. Lav., und dessen Gläubiger bei der Tagsatzung am 12. April 1957 abgeschlossene Ausgleich wird bestätigt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, 15. Juni 1957. — Sa 5/57. Versteigerungsedikt Am 28. August 1957, vormittags 9 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 3, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften Grundbuch Deutsch - Griffen, Grundstück Nr. 961/7, Einl.-Z. 365, Weide, Ausmaß 27 Quadratmeter mit einem aufgestellten Schuppen, statt. Schätzwert: 3466.77 Schilling. Geringstes Gebot: 1733 Schilling. Vadium: 346.66 Schilling. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Gurk, am 15. Juni 1957. — E 139/57-8. Was vor Jahrhunderten zur Gründungszeit der Schleppe-Brauerei ein weiser Mann schrieb, das ist auch heute eine weitverbreitete Meinung: Bier ist kein schlicht Getrencke, sondern mitzu eine Artzney. So vermehret es auch die Substantz und wird Blut daraus. Derhalben ist’s auch ein Nutriment und Narung. Ich mache mir keinen Zweiffel daran, das Biergetrenck sey der Natur gar angenem, bequem und nützlich. Dr. Heinrich Knaust im Jahre 1575 Bekanntmachung Die Firma Franz Haßlacher, Säge-, Hobel- und Elektrowerk in Wetzmann, Post Kötschach, hat die von ihr in den Gemeinden Kötschach und Mauthen bisher ausgeübte allgemeine Stromversorgung mit einzelnen Abnahmestellen in Kötschach und dem ganzen Ortsnetzbereich Mauthen auf Grund des zweiten Verstaatlichungsgesetzes BGBl. Nr. 81 vom 26. März 1947 mit Wirkung ab 1. Juli 1957 an die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) in Klagenfurt abgetreten und ,hre der Allgemeinversorgung im bezeichneten Umfang dienenden Leitungs- und Verteilungsanlagen in deren Eigentum übertragen. Damit ist die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft gegenüber den Stromabnehmern in sämtliche Rechte und Pflichten des Vorgängers nach Maßgabe ihrer ab dem gleichen Tage wirksamen Bedingungen und Tarife eingetreten. Ebenso beziehen sich die Rechte und Pflichten der Stromabnehmer nunmehr auf die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. Die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft bittet die geschätzten Stromabnehmer, dies zur Kenntnis zu nehmen und das dem Vorgänger entgegengebrachte Vertrauen auf sie zu übertragen. Sie wird es als eine ihrer vornehmsten Aufgaben an-sehen, die Abnehmerschaft hinsichtlich Belieferung mit elektrischer Energie ebenfalls stets bestens zufriedenzustellen. Klagenfurt, am 30. Juni 1957. KÄRNTNER ELEKTRIZITÄTS-AKTIENGESELLSCHAFT SEHIEFPE-B1E IBM Alis den Bilanzberichten ü, ^ des Konzerns der STÄDTISCHEN VERSICHERUNG 9 Die satzungagemäß zuständigen Verwaltungsorgane de« Konzerne: Städtische Versicherungsanstalt, Wiener Verein Bestattungsversicherung, Anelo-Denwtolen Meid Allgemein« Verateherungs-A. 6., Union Verslcherunge-A. S. haben die ihnen vor gelegten Bilanzen geprüft und einstimmig genehmigt. Oie Hauptversammlung der Mitgliedervertretung der Städtischen Varsltharaassaastalt hat den Beschluß gefaßt,für das Jahr 1966 dieselben Gewinnanteile festzusetzen wie für das Jahr 1958. In der Schedenversicherung werden daher den Mitgliedern auf die vom 1. August 1967 an fähig werdenden Jahresprämien zwei Gewinnanteile angerechnet. Wien, Im Juni 1967 Der Konzern der vier Betriebe weist unter anderem aus: Versicherung« bestand: (AnzahiderVerträgo) Lebensversicherungen . ... v....... 983.022 Schadenversicherungen.............. 791.657 Krankenversicherungen............. ■ 285.960 2,040.639 Millionen Schilling .................................................. 365,9 GewährieiatungsmRtel.............................. 523,4 Unter den Vermögensanlagen u. A.: Realitäten und Grundstücke............166,2 Kredite an Gemeinden, gemeinnützige Baugenossenschaften und Wlrtschaftakörper . . 173,4 andere Kredite mR hypothekarischer Sicherstellung ............................. 30,6 Wertpapiere........................... 58,6 G e w I n n - Rücklagen der Versicherten.......... 31,2 Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck; Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring