A m t s -MM V l a t t« MM ^ '^f^t). Dienstag den 24. N^ril z»W. Nemtitche >7crlalltbarnngctt. Z. 5/^. (2) Nr. ""/^,^c.v. Kundmachung ,lVegen Beistellungdes Brcnnholzbe-darfes dcr k. k. illyrischen Cameras Gcfa l lenc V erwaltu ng für den Win« ter ,856 und i65c). — Die k. k. Camera!» Gcfällcn-Verwaltung sucht »hrcn beiläufigen Bedarf an Brennholz, so wie jenen einiger Dicnstbranchen für dcn Winter »NH^, bestehend in 280 Klaftern 22 - bis 24 zölliger Buchcnschciter, im Wege einer öffentlichen ^>cl-tat,un, und mittels emer damtt verbundenen schriftlichen Offertenuerhandlung sicher zu stellen. Zu diesem Ende wlrd am 1^. Mai l6Z8, Vor-Mittags um ,o Uhr, im Rathssaale der illyri-fchen Camera!-Gefallen .Verwaltung zu ?al« dach, im zweiten Stocke des Hauses siv. 262, am Hauptplatze eine öffentliche Versteigerung abgehalten werden. — Die Bedingnlffe hiefür find folgende: A ft., auf 100 Klafter mlt/.o st./ und auf die ganze Lieferung mit via si. C, M. zu erlegen, welches gleich nach Beendigung der .Verlagerung zmückgeucllt wird, mit Ausnahme jencs dcs C'rstchers, welches zurückbehalten wnd, bis die nach erfolgtcr Ratification des Licitationsprotccolls mit einem M'^ Betvage der C'rsiehung.bsumme binnen 14 Tagen zu lclslende Caution berichtiget seyn wird, in welche das Vadium eingerechnet werden kann. — Art. Z. D,k schriftlichen Offerte, welche die O.uantttat und ^ange des Holzes, so wie den mindesten, bestimmt und m Buch' ftaben auszudrückenden Preis, nach geschehener Zuschlagung des Transports« und Aufschlich-tungslohncs, um welchen selbes geliefert wer» den will, nebst dein Wohnorte und der legalen Fertigung des Offerenten enthalten muß, sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Offert ?ur Lieferung des Brennholzbcda'fes deck. k. illyri-scken Camera! - Gefallen-Verwaltung für bett Winter i856/y" bls l^. Ma» l. I. und zwar bis la Uhr Vornntrags, bei dein Vorstände dcr k. k. Camera!-Gefallen - Verwaltung zu überreichen, und das Vadium, oder der Leg» Ichcin über dcssen bei dem k. k. Hanpttaxamte ^cilback erfolgte Dkponirung beizulegen. Auf Offerte, welche den Licfcrungsprcis nlcht klar und bcstiinmt für die Klafter, sondern im All-gemlinen, oder in ^incr andern Art, als z. B. „Osscrcnt erbietet sich, dcn Brennhrlzbcdarf um 2 kr. wohlfeiler zu liefevn, als worauf der genngsle Anoot lautet," ausdrücken, oder die übrigen Erfordernisse nicht genau einhalten/ werden nicht berücksichtiget werden. Aucd ha« bcn die eingelegten schnflllcken Offerte dle Erklärung des betreffenden Offcrcnten zu cnthal-tcn/ daß derselbe alle durch daS Zcllung^blait kundgemachten Bedingungen genau zuzuhalten sich verbinde, zu welchem Ende sich auf dasselbe m>l Tag, Jahr und Zahl der Kundmachung auodlücklich zu beziehen ist. — Art. /z. Ist dcr in einem schriftlichen Offerte angesetzte ^ic-fcrungspreis geringer, als dcr bei dn münd« lichen Licitallon erzielte Bestbolh, sl) wird der Offcrcnt sogleich als Bestbiether in das Lirita-tlonsprotocoll eingetragen und hiernach bc< handelt werden. Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, wilchc-r be» dcr mündlichen Verweigerung als Bestboth erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bcstbothe dcr Vorzug emgcräumt werden. Wofern jedoch »Hi5 mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Be« trag lauten, wnd sogleich von der ^lcttanons-- CoMlNlfflol^ durch das ^los entschieden werden, welcher Offercnc als Bestdlethcr zu betrachten sey. >— Art. 5. Derjenige/ welcher für cmcn Dritten Anbcrc machen w,ll, hat eme rechts-förmliche, fürolesen Act ausgestellte und gel)örlg legalisirtc Vollmacht seines Eommüienten so gewiß belzubnngrn, als er wicr,gens on Falle dcr Erstehung allein für den gemachten Anbot imd dle Zuhallung der übrigen Llcuatwnsbe-dingnisse velblndllch bleibt. — Art. h. Zcach der obbestlmmccn Llcllatlonszeit werden allfallige Anbote nicht mehr angenommen. — Art. 7. Der Contract ,st für den Bestbieiher, welcher sich des Rltt'ktrlttSbefugnisses und der im §.662 des a. b. O. B. gesehen Termine begibt, »m Falle des mündlichen Anbotes gleich vom Zeit« Puncte dcS von «hm gefertigten Luractes, und daS Aerar hat dlc 'Wahl, den Bcstblethcr, eiNweder zur E velts gefertigtem Contracte die Conlractsbe dingungen nicht genau zuhalt. — Art. H. Wenn es sich lm kaufe des WilUers zeigen sollte, daß em größerer als der ausgcdothcne und erstandene Ho jbedarf erforderlich ist, so ist der Erstchcr, Falls er die ganze Lieferung übernommen hat, verpflichtet, den benöthlgten Nachtrag an Brennholz um den ErstehungS-preis zu liefern. Sollte d,e Lieferung n,cht von Einem Individuum, sondern parthienrvcise von mehreren erstanden worden seyn, so haben diese in solchem Falle gleichfalls d>e von ihnen über das erstandene Quantum nachträglich ge« forderte Menge an Brennholz, die jedoch die Hälfte des von ihnm erstandenen Quantums nicht übersteigen wird, um den Erstehungspreis zu liefern. — Art. i". Das zu liefernde Brennholz muß durchaus von guter Qualität, trocken, und 22 bis 24 Wiener Zoll lang seyn. Ieoe Hchelcholz - Klafter muß übrigens Eme Klafter in der Lange, und eben so viel in der Höhe messen, und die Scheiter müssen gehörig dlch^geschnchtet seyn, auch haben die letzlern ans Spaltholz, und keinem andern Sor, timcnte zu bcsteyen. — Arl. il. Von d^m mit 260 Klaftern ausgebothenen Brcnnholze sind lL6 Klafter für das Eameral-Gcfällen-Vcrwalcungslocale im Hohn'schcn Hause am Hauptplayc, 86 Klafter für d>e hiesige Camcral-Bezirks - Verwaltung lm Tabakamtsgcbaude am Schulplatze, und Ü Klafter für das Eame« ral - Gefallen, Verwaltungs - Oeconomat im Groschel'fchen Hause in der Pollanaiiorstadt ab< zullefern. — Art. 12. Das Holz muß auf Kosten des Erstehers der ganzen oder emcr thcilwclsen Lieferung auf eigene Kosten an den Ucbernahmsort, welcher demselben bezeichnet werden wird, abgeladen, in d»c Holzstaite gebracht, und jcdc Klafler mit emem Kreuzstoße in dcm dazu gewidmeten Locale genau, sofort über d,e Eidklafter auch m die Hohe aufge-schlichtct werden, so daß die gemachten Lieferungen untergebracht werden können, ohne daß dev ^leferalU hiefür was immer für Namen habende Auslagen aufzurechnen berechtiget istl'^. Art. i2. Die Erstcher einzelner Parchien lln-i ter ic)0 Klafter Haben dieselben längstens bis i5. September l. I. an Ort und G-^tte zll bringe»^. Sollte die kiefcrllng von einem einzig cn C'rstcher üdcrnomn'.en werden, so werven l1gling der llcbern^hmslcrev'sse von Seile des Occonomals sogleich nach )cdcr tlbllefcvung die entfallende Bezahlung anzusuchen, die lhm über vorläufige El-nsurn ung tt'ner Auftcchl^lig, gegen classcnmäßlg gestämpeltc O,:ittlung sv schnell als thunlich geleistet werden wird. '2-Art. i5. Wenn der Erstcher die von ihm abt veilangte Quantität Brennholzes nicht m g,e, höriger Zelt an Hen gehörten Ort in gultc Qualität und von der beze>cknelcn'Lang/>M-licfert, so lsi die Cameral ^ GefäUen - Vcrwal- 23y tuna berechtiget, im letzteren Fallc'd,e^.tfepung zurückzustoßen, und das denöthigde Quantum csuf Kdstc" d,s sch«ll,tragent^n -Licscranl^ um j«den Preis beistellcn zu lassen. - Der^lbe.y«f-Ut für diese Kosten nicht nur tnlt d^r eingelrg« ten Caution, sonde'rn wenn bi'e^e'niM zurclcht^ mit selnem gelammten Vermögel^. — Ärt. l6. Die erlegte Caution wnd dem EolUrahenteil erst dann ausgefolgt w'c'de'nb, w«n'n^die 'frag^ liche Holzllcfcrling vollständig unv entspsech''nd bewerkstelliget seyn wird. — Art. ,7. Nach beendeter ^cttatlon wird auf der Grundlage der vorstehenden Nedmgmsse mit dem betreffenden Erstcher der förmliche Contract-in zwel gleichlautenden Ausfertigungen abgeschlosien werden, wozu der EontraheiN füc das cme Pare die clcistcnmäßige Slämpelgebühr ans Eigenem zu bestreltcn hat. — Art^ l8. Im Falle jedoch mehrere Offerent'en für Theil L,efe-' vungen Bcstblclher und Ersterer velblelben, und das Llefcrungsquantum des Einen ic)c» Klafter nicht erreicht, vertritt das ratifijirte Licitations - Protocoll die Stelle des Eonlractes, wofür dieselben vcrhaltmßmäßlg die Btampcl-gebühr zu tragen haben. Von dlesem Prolo» colle werden deit betreffenden Contrahenten auf besonderes Verlangen vldlmirte Abschriften ertheilt werden. — Von der k. k. »llynschen Eameral- Gefallen -Verwaltung Lcnbach am 10. April i833. ^ ''- Z., 534. (2) 2ä?lr. ',°"^^^ N^.'"7„, ^''^l^ Kund m^'^ch u n g wegen Verleihung des'ik «k T a b a k- u n,d Gtampel - Verlasts' ln V r ü n n. :'Von der f. k. mähr. schles. Cameralgefäl-lm-Verwaltung N)lrd bekannt gemacht, daß der Tabak-und Gcampeloerlag in Brunn im Concurrenzwege ju verleihen sep. — Dieser Verlag ,ss zur Materialfassung an das hilsige Magazin gewiesen. — Demselben sind in eigener Peripherie' iZ'i^Tabaktrafikanten zugetheilt. Dcr Verleger ist außerdem zum Groß- und Klein^sscklklße des Tobaks, und .zum...N^, schleiße der höhern und gelingtem GtamDi vllpjer»"Gattungen ,bereä)1i.Yet. ^ Der Nc-r? kehr dleses Verlages betrug nach dem Ergebnisse des. Verwallungsjahrcg i8.)7 an Tabak im Gewichte 25l/. Ecntncr 53 >^ ^OuM>^im '^elde 1^1,^69 ^ 3.,^4.kr.; «m O'tampülpa-.Oere-H,^ .ss. 27^'k^.zusam'nep, tnv'GUds ^6,^l5 fl. »I ^ fr. — Diz'NMcnüL? de5 Verlages sind folae^de: 'l) dc.s Ov:tze-N'lchl V9n dklt, l^l^ Gchnurflabak der Ta-rlfs,ortcn Nr. i(j, ',. ^ zg^il ^ P.rc„.^^ 2) Das^m??w?H^^^r?^WnnrnenNauHW tabakgaltungkli der Tarifsliummern >, 2, 3,^> ol4 mit ^ Percent; 3) Dte Provision von dem Tahafuers,vl^lße, welch? m«t 1 ^/^ Per, cent ausgebolhcn w» d. - ^) Oie Provision uom Gtamoelverschlllße 0er hoher«n 3lassen non 7 ss. aufwärls mtt 1 V^ Percent, und von jenem der germgeren ^llisseli von 4 ß. abwärts m,t 2 Petttnt Enbl'ch 5)' Ver Tabak«Kleinver, schlclßgewlnn. — Nach dem ^sgeb.i'sse des V^rwaltungsjahres ,83/ betrugen dnse Nuy« genüsse Mlt dem angegebenen Pescenten - Ausmaße, und zwar: ,) Das Gutge.vlcht für die Gchnuftfiabakgaliungen ror, einem Ve, schleiß? pr. 25,t67 ss.'9 '/, kr., ,25 fi. 5n kr. -> 2) Das Gutgewicht von dem gesponnenen Rauchtabak ftl. i, o3l fl. 5ä^ kr., 63 st. 7 fr.— 5) Die Provision von der gesammsen Tabak-Verschleiß-Vumme pr. ,/^,,26c) ss. Z 2/^ ^^ 1336 ft. 29 ^ kr.— ^) D,e Ps0'usirr, von dem Verschleiße der höheren Glämpelvapier - Gat, tungen pr. )/^3 st., 5l fi. 53 ^ kr. und von dem Verschleiß? der ^rlngcvl, Gcäml) l-P" piergattunqen pr. ,7a, ss. 27 kr., 3^ ss. , V^ kr. — 5) Endlich der >^e,i >nn auß dem T.,, bak-Klelnuerschle,ße6,ii fi. 5a '/4 kr. -^ Zusammen 27^5 fl. 57 kr. — D^^'n hat "der Verleger alle Auslagen für die Material'^?i-fuhr, die Magazine, K?ll?r'und V?'schle,^e-wölbe, für das Auehllfspersonal?, d,e Bchtli. zung, Beleuchtung dcS Nerschlc»ßlocc:l?s, und für die sonstigen nundcrtn Bedürfnisse, al" für die Eartlrung, Porto u. s. w., w,? anch die Materialschwendung zu tragen. — Das Locale zur Ausübung' des Verschleißes muß an eme^ zu dicsem Zwecke geeiglieten Ort? qelc,'?n seyn, und wird vorlaufig von dem betress^den Obi-r^ b^mten der Gefäüenwachl untttfucht us>d bv. urthiill, ob es d,?scr Anforderung e,uk>richf, — Die auf 6800 st. bestimmte Eaut'on iH längstens binnen zwii Monathen nach erfolgt/r Verständigung von der Verlagsuerlschusia «', leisten, und eist nach dem Cautions, Erlaq? wird die Vrr.ags, Utbtrgabeund di? ^inhän^ VlgMg der ^cenzen erfolgen>iDobe» bkm,;ft '^ird, P-äß d»e Eame^algffällen-Vel-w^ltung für bssS VirlagS, ^rträg?,iß^?f!ne Hnsfung über« -'Mm'tzn. —> Die' 'tz)rbvk?crt ' v/ts^!e,ß« n>kd'<,>if^'^^ mit d^m Bemslken fMg^f^t, ^aß vloß H.^ses P?rc?^t der Oegcnsslind des böbe^n'oder m^d-ren A-« 'bothts lss, "'iidew ^«^ ührlgf'n Emv1?lmenl? ,1^ ' G^tge^'>- " ' "nsi-ott ^d'Klemvc^ malie l^v'-rändert zu bleiben l>-,bln/ — G^l.': :e daher irZs^d ?'^ Vswcrdi'r t"?ftn Vi'l^g 2^0 nicht nur ohne Provision vom Tabakoerschlelße zu Übernamen, sondern nebstbel noch emtn Rücklaß uon den übilgen <3molumenten anzu« biethen beabsichtigen, so muß dieser Rücklaß >n einem best0 st. bmnen der bestimmten Fr»ft lelsten werde; —<:> muß jedes Offert m»t Hem lopercesltlgcn Betrage der Kaution von 68oo fl., folgl'ch mit 66n fl. «3onv. Münze als V^tuum zur Glchersscttung dcs Offertes «ersehen seyn. — D,e Vaoien derjenigen Offirentln, von deren Anbothen kein Oebrauch gemacht wird, werden noch beendeter Verhandlung zurückge« stellt; das Vadium desjenigen h'.ngegen, dessen Offert angenommen wird, wird bis zum Er« läge d<5r bem-ssencn Caution jurückbchalten werden. — Sollte der Trstcher des Verlages die Caut'on binnen des blssimmten Termines nicht e>l?gt haben, und den übrigen Bcdlngun-gen nlcht nachgekommen seyn, so wlrd die Ver-lechung für erloschen erklärt, und sein Vadlum als verfollcn von dem Aerar eingezogen wer« den. — s) Muß die erlangte Großjährigseit durch den Taufschem oder andere Documents und die tadellose Aufführung durch ein obrig» kenliches Zeugniß dargethan werden. — <;) Endllch muß der Offerent dcs ?elens, Gchrti-bens und Rechnens vollkommen kündig seyn. — Offerle, welchen diese Eigenschaften mangeln, blechen unbcrücksichtlget. — D»e übrigen Bedingungen und Erfordernisse enthalt das an die dlcßselligen Unterbehörden erhangene Elr» cular uom ,. Mai ,935 Zahl ^V^«, wel« ches bei allen Aerarial « Gefallsamcern und Obern der Gefallenwache eingesehen werden kann. — Von der k. k. mähr. schles. Camera!-gefallen - Verwaltung. — Nrünn am 2o. März ,623. 3> 533. (2) u6 Nr. 73. Llcitations » Ankündigung. Das k., ,k. ,Warme e,Oksr F Kommando macht allgemein brkannt: Daß am ^5. des künftigen Monaleft Ma, Vormislags um e>lf llhr, ,n dem gewöhnlichen Gaal? dcs Ma^ine^ Arsenals, clt'ig? für die Marine nicht mehr dienliche Geaenstände, in dre» ^use abgethntt, zur Ueberlassung a,, die Bessbnthenden vnstn, gert werden. — Das Verjnchn>ß dxser zu veräußernden Effecten und Materiellen und dle Beträge der für jedeS ?os ^ elle^endcn Neu« gelber sind «n der be» dem k. k. Militar-Eom-mando zu ^aibach ersichillchen ^ns. Hoheit Erzherzog Vice-.ssönig gnädigst ertheilten Vewilllgung, hernach zollfre« in die Provinzen der Monarchie unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften eingeführt werden dürfen, m den Manne - Depots zu besichtigen. Venedig am 3. Aprll zL38. Der Ober-Commandant der k. s. Marine: Hannlkar M. Paulucci, Wice-Ndmiral. Dl» Ober,Verwalter öcon. Arsenal» Reslrttili: I. Fr. Edler v. Zanctti. vermischte ^erlautb.ilrttNIem Z. 54l. (2) MA K TW <" ^ WZ «* Der Gefertigte zeigt hiermit einem vcrehrlichen Pudlicum ergebenst an, daß die Abholung seiner Zeitschrift Carniolia vom i. Mai d. I. angefangen, in seiner neuen Wohnung, am Marienplah nn Balß'-schen Haufe Nr. lä zu ebener Erde^, Statt finde. Laibach am 20. April i638. Leopold Kordesch. Weinkeller mit gropen Weln-fassern ist im Hause des Gefertigten 8nl. Nr. 122 für künftigen Michaeli, oder nöthigenfalls auch noch früher, zu vernnethen. Ios. Maperhold.