^K 282. 1868. ÄmlMalt zur Laibacher Zeitung. 9. Dezember. (45l—2) - Kundmachung. Die Besitzer oder Verwahrer von Bankno-ten, welche aufKonventionü-Münze lauten, werden umso dringender ersucht, sich wegen deren Umwechslung mit Veschleunigung an die Direkt tion der National-Bank in Wien zu wenden, als die Bank, mit Rü'cksicht auf die bereits erfolgten gesetzlichen Bekanntmachungen, "om ». Jänner ^867 angefangen nicht mehr verpflichtet ist, die auf Konvent! o n 6-Münze lautenden Banknoten einzulösen oder umzuwechseln. Wien, am 24. November Itttt5. Pipitz, Bank-Gouverneur. ztölventhal, V a,l l - D i r c t t o r. (lü.'j—,) Nr. 85ltt. VeychrnnllBenel-Pllchtuelstchernng. Von dcr k. k. Finanz-Direktion in Klagen» fürt wird hicnm zur allgemeinen Kenntniß gebracht,! dasi die Einhebung der Verzehnlngssteuer vom steuerpflichtigen Wein« und Mostausschanke, dann von -den Viehschlachtungcn und vom Fleischver-schleifte iin Umfange der I. Marktgemeind,.- Feldkirchen und der Ortsgemeinden ll. Steindorf,! ill. St. Urban, lV. Sittich, V. Klein-St.Veit und Vl. Himmelberg im politischen Bezirke Feld-kirchcn aus Grund dec, Gesetzes vom 17. August !8li Nr- 2'. <;783 und «002 verlauteten allgemeinen Bedingungen. Von der k. k, Finanz,Direktion in Klagen^ fm-t am l. Dezember l^i5. (452a) Nr. l,800 Kundmachung in Betreff der Wiederbesetzunst des k. k. exin» dirten Tabak.Verlagr^, zugleich Ttempelmar- keN'Kleiuverschleifteö zu Stein in Kran». Von der k. k, Finanz'Direktion für Krain wird bekannt gegeben, dasi der k. k. ercindirtc Tabakverlag, zugleich Stempclmarken-Kleinver, schleiß zu Stein in Krain im Wege öffentlicher KonkUlrenz mittels Ueberrcichung schriftlicher Of« fette demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste 35er. ! schleißprovision anspricht, oder auf jede Provision ! Verzicht leistet, oder ohne Anspruch auf eine Pro. ! Vision diesen Verlag gegen Entrichtung eincö jahrli« l chen Pachtschillinges (Gcwinnstrü'cklasses) zu über-! nehmen sich verpflichtet. i Dieser Verschlcißplah hat seinen Material« bedarf bei dem ij'/^ Meilen von Stein entfern, ten k. k. Tabak-Vcrschlcißmagazine in Laibach, , und das Stempclmaleriale beim k. k Steueramte in Steiu abzufassen, undc6sind demselben 55Tabak-klcinvcrschleißcr zur Fassung zugewiesen. Nach dem Etträgnißausweise, welcher das Verschleißergebniß ciner Iahrcsperiode, d, i. vom l. November !6tl:j bis 3l. Oktober l864, um-fastt und sammt deu na.hcrn Bcdingunacn und den Verlagsauslagen bcl der k. k. Ftnanz-Direk' tion eingesehen werden kann, betrug der Verkehr ill dem gedachten Zeitraume an Tabak 44.386 Pfund im Geldwerthe von 2!>.l»2!>fl. 5<»'/, kr. ö'. W. , Dcr Tabakkleinverschleiß gewährte einen jährlichen Brutto-Ertrag vofl 2-lii ft. 43 kr. Außer dem 2.'/^perz Gutgewichte vom ordi. när geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Nur die Tabakverschleijiprovision de6 erledig» tcu Verlags hat das Objekt des Anbotes zu bilden. ^ Für diesen Verlag ist, falls der Ersteher das Ta« bakmatcrialc nicht Zug für Zug bar zu bezahlen willens ist, ein stehender Kredit bemessen, welcher durch eine in Barem oder mittels öffentlicher Kreditpapicrc, oder mittels Hypothek zu leistende Kaution von l »UN ft. ö, W. für das Tabakina? teriale und Geschirr sicherzustellen ist. Der Summe des Kredits gleich ist der jedesmal zu erhaltende sogenannte unangreifbare Lagcrvorrath, Die Fas. sungcn an Stempelmarken sind nach Abzug der systemisirten l'/,pcrz. Provision für die dem Ver» läge zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 fl. einschlicßig abwärts bar zu berichtigen. Ein bestimmter Ertrag des Vcrlagsgeschäftes wird nicht zugesichert, und cs bleibt jede wie immer geartete nachträgliche Entschäolgungsforde-rung oder ein Anspruch auf Erhöhung der Pro» vision des Verlages während der Verlagsführung gänzlich ausgeschlossen. Die Kaution ist noch vor Uebernahme des Verlagögsschä'ftcs, und zwar binnen vicr Wochen vom Tage der dem Erstehcr bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bewer-der um den cxcindirtcn Verlag in Stein haben zehn Perzcnt der Kaution im Betrage von ll«fl ö. W. als Vadium vorlauflg beim k. k. Steuer-amte in Stein oder bei der hiesigen k. k. Lan< deshauptkasse zu erlegen und die Ouittung hier-über dem mit einer 50 kr. Etempelmarke zu ver, sehenden versiegelten Offerte beizuschlicßen. Die Offerte sind längstens bis 22. Dezember I8U5, Mittags »2 Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den excindlrten Tabaköverlag in Stein" bei dem! Vorstände dcr k. k. Finanzdirektion in Lai^.ch einzubringen. Jedes Offert ist nach dem dic^ Kundmachung beigefügten Formulare z« verfassen und mit den dokumentirlcn NachNcisungen: l») über das erlegte Vadium, l>) über die erreichte Grosijährigkeit und c) über die tadellose Sittlichkeit d?s Bewcr, bers zu versehen. Auch muß dasselbe die Verschleißprozente, welche d«'r Offerent für den Tabakverschleiß beansprucht, mit Buchstaben geschrieben enthalten. Im! , Falle dcr Ersteher diesen Verschlelßplatz gegen Entrichtung eines bestimmten jährlichen Betrages zu übernehmen sich verbindlich macht, wjrd bedun, gen, daß dieser Pachtschilling in monatlichen Ra-ten vorhinein bei der hiesigen k. k. Landeshaupt, kasse zu entriä/rn ist und daß wegen eines auch nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rück» standes selbst dann, wenn solcher innerhalb der Dauer des Aufkündigungötermines vorfällt, der Verlust deS Verfchleißvlatzes von der Behörde sogleich verfügt werden kann. Jene Offercnten, deren Anbot nicht angenom» men wird, erhalten das Vadium unmittelbar nach geschlossener Konkurrenzverhandlung zurück; daö Vadium des Erstchcrs aber wird bis zum Erläge der vollständigen Kaution, oder falls die Malcrial-bezüge gcgeu Barzahlung stattfinden sollen, dib zur völligen Materialbsvorräthigung zurückbehalten. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, sowie jene, die unbe» stimmt lauten, oder sich auf Anboe anderer Be» werber berufen, werden nicht berücksichtigt. Ebenso bleiben die nach Ablauf der Konkurrenzfrist ein» langenden, sowie auch jene Offerte welche den Antrag auf Rücklassung eines Ruhcgenuffcs ent« halten, unberücksichtigt. Bei gleichlautenden Offer, ten wird sich von der k. k. Finanz.Direktion in Laibach die Wahl vorbehalten. Die gegenseitige Aufküudlgungöfrist wird, wenn nicht wegen eines in den bestehenden Vorschriften vorgesehenen Gebrechens die soglcichc Entsetzung vom Verlagtlgc-schöfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Von dcr Konkurenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Ab« schlusse von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen einet Verbrechens, wegen Schleichhandels, oder einer schweren Gefälls« Übertretung überhaupt, oder wegen ciner einfachen Gefällöübeltrclung gegen die Vorschriften über den Vcikehr mit Gegenstanden dcr Slaatsmono« pole, dann wegen eincö Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit des EigelUhums schuldig erkannt, oder wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel voll der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschleißet-, welche von diesem Geschäfte entsetzt worden sind. Von der f. k. Finanz.Direktion Laibach, am 29, November I8«5. Formular eineS NsserteS. Ich Endesgefcrligter erkläre mich, bereit den k. k. excindirten Tabakverlag in Stein unter ge-nauer Beobachtung der dieSfalls bestehendn Vor. schriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Material^agervorrathcS, l») gegen Bezug einer Provision von (mit Buch, staden) Prozenten von dcr Summe dlS Ta-bakverschleißcs, oder d) gegen Verzichtlcistungaufjedc Provision, oder <:) ohne Anspruch auf eine Provision gegen Zahlung einoS jährlichen Betrages von (mir Buchstaben) in monatiichcn Raten volhnum zu übernehmen. Die in der KonkurrenzrAuöschrfibung ana,?, ordneten Belege und Nachweisungen sind hier beigeschlossen. N. N. am . . , . . . N. N. feigrnhtlndisls Unterschrift snmmt An» gabc des Standes »iid Wohilurlr?,) Von Außen: „Offert zur Erlangung deS k. k. excindirten Tabakvcrlages zu Stein in Krain.« (45,4) Nr. 7428. Kulldmachmlg. Nach den Anfangs Dezember d. I. eingelangten Brollarifen backen nachfolgende zwei Bäcker das größte Brot: Ierni Bla?., wohnhaft in der Kapuziner-Vorstadt Nr. 61, — undIakol? G a l> n i k, wohn-haft in dcr Stadt Nr. 275. Stadtmagistrat Laibach, am tt, Dez, lkil.V Der Vingelnmslcr: Kr. <5. H». «c^sta.