d er fünften Sitzung des Landtages zu Laibach am 22. Immer 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Cvdelli, Landeshauptmann von Kram. — K. k. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg. ■— Sämmtliche Abgeordnete, mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. Widmar und der Herren Abg. v. Strahl, Am drosch, Kapelle. — Schriftführer: Herr Abg. Dr. Skedl. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolle« vom 20. Jänner. — 2. Bortrag wegen Errichtung einer Irrenanstalt im Verein mit Steiermark. — 3. Zwei Voranträgc des Comits's zur Begutachtung de« Gemeinde-Gesetz-Entwurfes. jBrgimt der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten vormittags. Präsident: Nachdem die nöthige Anzahl der Landtags- Abgeordneten vorhanden ist, eröffne ich die Sitzung und bitte den Herrn Schriftführer das Protokoll von vorgestern vorzulesen. (Schriftführer Guttman liest dasselbe. Nach der Verlesung): Ist gegen die Fassung des Protokolles etwas einzuwenden? Abg. K r o m e r: Ich muß um das Wort bitten. Nach dem vorliegenden Protokolle hat der Herr Abg. Dr. Toman den Antrag gestellt, daß mein Antrag zu jenem des Herrn Abg. Guttman alö Zusatzantrag angenommen werde, und dieser Antrag des Herrn Dr. Toman ist durch Stimmenmehrheit angenommen worden. Ob jedoch in der Folge mein Antrag als Znsatzantrag zur Abstimmung gekommen und welches das Ergebniß dieser Abstimmung gewesen sei, hierüber liegt im Protokoll nichts vor. Ich wünschte daher die Ergänzung in dieser Richtung. Ist mein Antrag noch nicht zur Abstimmung gebracht worden, so wünsche ich, daß er nach dein bereits angenommenen Antrage des Herrn Abg. Dr. Toman zur Abstimmung gebracht werde. Ist er angenommen, worüber ich selbst Verläßliches nicht angeben kann, dann wäre natürlich das Protokoll in der Richtung zu berichtigen. Schriftführer Guttman: Ich glaube, daß nachdem mein Antrag unbedingt für ben Bau in der bestimmten Ziffer vom h. Hanse angenommen worden ist, der Znsatzantrag des Herrn Abg. Krvmcr rein als contradictorisch gegen den mehligen und de» meinigen umstoßend angesehen werden könnte. Ich glaube daher, daß dieser Znsatzantrag durch die Annahme meines Antrages gefallen sei, und zu dieser Meinung bin ich mit so mehr verleitet, als der Dr. Toman'sche Antrag bis auf den ersten Punkt mit jenem des Herrn Abg. Kromer so ziemlich eins und dasselbe anstrebt. Er ist gefallen, und wenn ich dieses also zusammen combinire, so würde ich glauben, daß nach der erfolgten Genehmigung meines Antrages, respect, nachdem mein Antrag angenommen wurde, keine weitere Abstimmung mehr zulässig sei. Abg. Kromer: Dieser Anschauung könnte ich nach dem Wortinhaltc des Protokolles nicht beipflichten. Denn der Antrag des Herrn Dr. Toman lautet ausdrücklich dahin, daß mein Antrag als Zusatzantrag zu jenem des Herrn Abg. Guttman zur Abstimmung gebracht werden solle, und dieser Antrag des Herrn Dr. Toman ist angenommen worden, daher also mein Antrag jedenfalls als Zusatzantrag zu jenem des Herrn Abg. Guttman zur Abstimmung kommen müßte. Abg. Guttman: Ich glaube, daß der Antrag ge- fallen ist. Abg. B r o l i eh : Herr Landeshauptmann dürft' ich bitten. Ich habe schon neulich erklärt, daß ich nichts dagegen habe, daß der Antrag des Herrn Abg. Kromer, so wie der dcS Hrn. Dr. Toman dem AnSschnffc zur nochmaligen Berathung rückgewiesen werde. Nur glaube ich, daß die Debatte über die Spitalerwciternng in der letzten Sitzung bereits geschlossen wurde. Die Fortsetzung der Debatte steht aber auch nicht auf der Tagesordnung, daher bin ich der Ansicht, wenn der Herr Abg. Kromer meint, daß sein Antrag zur Abstimmung zu kommen habe, derselbe wohl als selbstständiger Antrag neuerlich in Verhandlung genommen werde» könnte, und es steht ihm frei, einen solchen Antrag vor das h. Haus zu bringen, und das h. Haus wird darüber beschließen, ob cs allenfalls über denselben sogleich die Debatte beginnen, wenn er nämlich ein Dringlichkeitsantrag sein sollte, und darauf eingehen würde, ober ob derselbe an den Ausschuß zu verweisen und darüber Bericht zu erstatten und neuerlich auf die Tagesordnung zu bringen wäre. — Ich wäre also durchaus dagegen, sowohl ans Grund der Geschäftsordnung als auch aus Princip, daß eine bereits vollständig geschlossene Verhandlung nachträglich wieder fortgesetzt werde. Abg. Dr. Toman: Ich rcbc ungern in dieser \ Sache. Aber ich möchte doch etwas zur Aufklärung beitragen; das Protokoll ist vorgelesen worden, dasselbe ist richtig aufgenommen; im Protokolle steht, daß mein Antrag, cS möge der Kromcr'schc Antrag, als Zusatzantrag zum Antrage des Abg. Guttmau abgestimmt werden, vom h. Hause mit Majorität angenommen worden ist. So steht . die Sache. Aus welchem Grunde neulich dieser Antrag nicht als Zusatzantrag zur Abstimmung kam, weiß ich nicht, aber die Sache steht so und nicht anders. Der Kroincr'sche Antrag muß in der oder jener Form zur Abstimmung kommen und ich glaube, daß der Herr Landeshauptmann dießsalls die Anfrage an das h. Haus stellen werde. Präsident: Der Antrag des Herrn Guttmau ist mit Majorität angenommen worden, hierüber kann kein Zweifel sein und auch keine Debatte stattfinden. Der Anstand ist nur, ob der sub Antrag des Herrn Abg. Kromer in Verbindung mit dem Antrage des Herrn Abg. Guttmau gesetzt werden kann und soll. Ich werde den Antrag des Herrn Landesgerichtsrathes Brolich zur Abstimmung bringen, wornach die Debatte abzuschneiden ist uns der Antrag des Herrn Landcsgcrichtsrathes Kromer als selbstständiger Antrag zu erneuern wäre. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Landeögcrichtörathcs Brolich einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Die Majorität ist für den Antrag. Abg. Brolich: Dann werde, Herr Landeshaupt- mann, ich noch um eine weitere Berichtigung des Protokolls bitten. Im Protokolle steht, daß an den Herrn Landeshauptmann die Mittheilung gemacht wurde, der Herr Dr. Blciweis sei wegen eines Preßvcrgehens in den Anklagestand versetzt worden. Dieses ist unrichtig. Es ist nur die Mittheilung geschehen, daß wider den Hern, Dr. Blciweis die Special-Untersuchung wegen dieses Vergehens eingeleitet wurde. Es wäre daher das Protokoll nach meiner Ansicht dahin zu berichtigen, es sei nur die Mittheilung geschehen, wegen Einleitung der Specialnntcr-snchung, nicht wegen Versetzung in den Anklagestand. Präsident: Ich ersuche das Protokoll nach Maß- gabe dieser Andeutung zu berichtigen. (Geschieht.) Nach dieser Berichtigung erkläre ich das Protokoll für ordnungsmäßig aufgenommen, und ersuche den Herrn Obres« und den Hrn. Dr. Skedl um die Fertigung desselben. (Geschieht.) Ich gebe mir die Ehre, dem hohen Hause zur Kenntniß zu bringen, daß ich den Beschluß der Landtags-Versammlung von vorgestern in der Angelegenheit des Herrn Dr. Blciweis bereits gestern dem k. k. Landes-gcrichte in Laibach mitgetheilt habe. Es ist mir vom Herrn Dr. Toman eine mit 18 Unterschriften versehene Interpellation an Se. Excellenz den Herrn Statthalter zugekommen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer dieselbe zu lesen: Schriftführer Guttmau (liest): ,, Vprašanje na slavno ces. namestništvo od Dr. Toman-a in podpisanih: Pri mnogih priložnostih v. sejah deržavnega zbora je deržavna vlada obljubila, da bode zastran vpeljave porotnic (Schwurgerichte) poprašala deželne zbore. Posebno se je izreklo ministerstvo pravosodja v tem smislu v sejah 2. julija 1861 in 2. maja 1862. Na dalje je obljubilo tudi imenovano ministerstvo, prihodnjemu deržavnemu zboru predložiti kazenski red, kteri se ima opirati na sklepe deželnih zborov zastran porotnic. Nova. uravnava kazenskega sodništva po ustavnih vodilih je silno važna in potrebna. Da. bode se mogel v prihodnjem deržavnem zboru posvetovati kazenski red, in tudi, da se ne odlaša vpeljava porotnic, se imajo popred odločiti deželni zbori sastran potrebe porotnic. Posted vladnih obljub je bilo pričakovati, da bode vlada, vprašanje porotnice zadevajoče deželnim zborom predložila. Ko se pri nas dozdaj ni zgodilo, stavimo v skerbi, da bi deželnemu zboru, glede mnogih opravil odmerjeni kratki čas ne pretekel, predeti da pride imenovana predloga, sledeče vprašanje na slavno namestništvo vladno. Kdaj se bode kranjskemu zboru od deržavne vlade podala predloga o tem, ali se imajo porotnice vpeljati ali ne ? V Ljubljani 18. januarja 1868. Dr. Lovro Toman, Dr. J. Bleiweis, Miroslav Vilhar, Jože Zagorc, Dr. Jože 8 up pan, France Langer, Nace Klemenčič, Lokar, J oh. Kosler, Anton Bar. Zois, Joan Toman, Dekan, M. Koren, C. Wurzbach, Gustav Gf. Auersperg, Mulley, Obresa, Michael 'Zois, Josef Rud esc h d' (In wörtlicher deutscher Uebersctznng): Interpellation an die löbl. kais. Landesregierung von Dr. Toman und den Gefertigten: Bei vielen Gelegenheiten in den RcichSraths - Sitzungen hat die Regierung versprochen, daß sic in Betreff der Einführung der Schwurgerichte die Landtage befragen werde. Besonders hat sich das Jnstizministerinm in diesem Sinne in den Sitzungen vom 2. Juli 1861 und 2. Mai 1862 ausgesprochen. WcitcrS hat das genannte Ministerium auch versprochen , den: nächsten RcichSrathe die Strafproceßordnung vorzulegen, welche sich auf die Beschlüsse der Landtage bezüglich der Schwurgerichte stützen soll. Eine neue Organisirnng der Strafgerichte nach consti-tntionellcn Principien ist ungemein wichtig und nothwendig. Um in dem nächsten Rcichsrathe die Strafproccßord-nung berathen zu können und auch nun die Einführung der Schwurgerichte nicht zu verzögern, haben sich früher die Landtage in Betreff des Bedürfnisses der Schwurgerichte auszusprcchen. Nach dem Versprechen der Regierung war cs zu erwarten, daß sic die, die Schwurgerichte betreffende Frage den Landtagen vorlegen werde. Da cs bei uns bisher nicht geschehen ist, stellen wir, in der Bcsorgniß, daß die dem Landtage in Rücksicht der vielen Arbeiten zugemessene kurze Zeit nicht verfließe, ehe die genannte Vorlage kömmt, an die löbl. Landesregierung folgende Anfrage: Wann wird dem krainisehen Landtage von Seite der Regierung die Vorlage darüber gemacht werden, ob die Schwurgerichte einzuführen seien oder nicht? Laibach am 18. Jänner 1863. Präsident, (die Interpellation dem Statthalter überreichend): Ich übergebe Eurer Excellenz hicmit diese Interpellation. Statthalter Frcih. v. S ch l o i ß n i g g : Ich werde die Ehre haben, in einer der kommenden Sitzungen die Erwiederung ans dieses Anbringen zu geben. Präsident: Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, b. i. zum Antrage des Landes - Ausschusses in Betreff der Errichtung einer mit Steiermark gemeinsamen Irrenanstalt zu Freischloß nächst Graz. Ich ersuche Herrn Dr. Snppan, als Referenten des Landes-AuSschnsses, in dieser Angelegenheit den Vortrag zu erstatten. Abg. Dr. Sn pp an: Das hiesige Irrenhaus besteht ans einem einen Stock hohen Gebäude, wo zu ebener Erde i und im ersten Stocke rechts und links oom Eingänge eine Reihe von je 6 Zelten angebracht ist, welche zur Aufnahme : von Geisteskranken bestimmt sind. Außerdem befinden sich daselbst noch 2 andere Zimmer, wo circa 10 Irrsinnige ! untergebracht werden können, so daß in der ganzen Irren- 1 anstatt ein Bclcgranm für 34 Geisteskranke vorhanden ist. Dieser Bclcgranm steht, wie cs schon an sich ersichtlich ist, | zur Population des Landes in keinem angemessenen Ver- j hältnissc und cs ist selbstverständlich, daß alle diese Plätze i int Irrenhause mit wenigen Ausnahmen fortwährend bc- j setzt sind. Ja man war genöthigt, einige Landcsangchörige Krains in auswärtige Irrenanstalten unterzubringen und es befinden sich deren in den Irrenanstalten zu Triest, Graz und Wien, für welche nicht unbeträchtliche Verpflcgsgebühren j ans dem Landesfonde zu entrichten kommen. Dieses Ans- : Hilfsmittel, dessen man sich bisher bedient hat, stieß schon gegenwärtig häufig ans Anstände. Diese Schwierigkeiten würden sich aber in der Folge noch größer herausstellen, nachdem die betreffenden Anstalten nunmehr größtcntheilö in die selbstständige Verwaltung der betreffenden Landes-vcrtretungen übergegangen sind, so daß für die Zukunft ans dieses AuskunftSmittcl wohl keine Rechnung mehr gemacht werden kann. Obschon man sich nun bisher dieses Mittels, wo möglich, bediente, so kamen doch häufig Fülle vor, daß man Gesuche um Aufnahme in die Irrenanstalt wegen Mangel an Raum abzuweisen genöthigt war. Dieß hatte nun große Ucbclstündc im Gefolge. ES ist nämlich ein unbestrittener Erfahrnngsfatz, daß die Heilung von Geisteskrankheiten mir dann mit Erfolg angestrebt werden kann, wenn kurze Zeit nach dem Ansbruche der Krankheit j dem irre Gewordenen die entsprechende Behandlung und Pflege zn Theil werden konnte, daher wegen Mangel an Raum die Aufnahme in die Anstalt nicht sogleich erfolgen, so wurden diese Geisteskranken bei der unzweckmäßigen, inhumanen und verkehrten Behandlung, welche solche Kranke größtcnthcils am Lande zu erdulden haben, in der Regel unheilbar, und wenn dann auch später deren Aufnahme in die Irrenanstalt erfolgte, so blieben sie dann fast ans- | nahmSlos ständige Bewohner derselben, und eine fortwäh- ! mibe Last dcS LandcSfondcs, bis sie der Tod von ihren Leiden erlöste. Es werden auch zweifelsohne den ! verehrten Herren Abgeordneten Fälle genug bekannt sein, daß sich tjfe und da am Lande Geisteskranke befinden, für welche die Aufnahme in die hiesige Irrenanstalt nie erwirkt j werden kannte, daß diese daher so gut, oder eigentlich so schlecht als möglich am Lande verwahrt werden , bis sie in diesem Zustande ihren Leiden unterliegen. Ist min schon der Mangel an genügenden Nänmlichkcitcn ein großer Ucbclstand unseres Irrenhauses, so besteht doch ein wenigstens eben so großer in der unzweckmäßigen innern Einrichtung derselben, welche noch ganz an die Uranfänge der ; Hcilknnst erinnert. Außer den früher erwähnten zur Auf- j nähme von Geisteskranken bestimmten Räumlichkeiten gibt; es in der Irrenanstalt keine andern Lokalitäten. Alle Hilfsmittel, welche man in andern wohl organisirten Irren-anstalten findet, sogar Bäder fehlen hier gänzlich. Der Hofraum ist so klein, daß die Irrsinnigen sich dort nicht die nöthige körperliche Bewegung verschaffen können. Die 24 Zellen, in denen der größte Theil der Geistes- kranken untergebracht ist, sind nichts Anderes, als dunkle Löcher, welche ihr Licht aus dem vor ihnen hinlaufenden Corridore erhalten. Sie erinnern mir zu lebhaft an die Käfige, welche man in den Menagerien findet, wo wilde Thiere verwahrt werden, und man wird von wahrem Entsetzen ergriffen, wenn man bedenkt, daß diese Räumlichkeiten zum Aufenthaltsorte von Menschen bestimmt sind, daß sic oft jahrelang von einem Menschen bewohnt werden, und wenn man erwägt, daß man in Strafanstalten für das körperliche Wohlbefinden auch der schwersten Verbrecher weit mehr Sorgfalt trägt, als diese hier für den bcklagcns-wcrthestcn Theil unserer Mitbürger geschieht. Eine solche Anstalt ist keine Heilanstalt. Hier wird der humane Zweck derselben von vorn herein unerreichbar. Wo die Räumlichkeiten so geringe sind, daß das Geschrei der Rasenden und Tobenden alle Räume der Anstalt dnrchdringt, da ist cs nicht möglich, daß ein gestörter Geist sich wieder erhole, daß das Gleichgewicht der Berstandcskräfte wieder hergestellt werde. Ja wenn man den geistcsfrischesten Menschen in eine derartige Zelle ans längere Zeit sperren wollte, er müßte unter diesen Umstünden nothwendig den Verstand verlieren. Ich will das h. Hans nicht länger mit der Beschreibung des Irrenhauses behelligen. Eö ist ja ohnehin in der vorletzen Sitzung von einem der Herren Abgeordneten die Bemerkung gemacht worden, daß man den Angaben der Landes-Ansschüsse keinen Glauben beimesscn könne, und daß sich jeder der Herren Abgeordneten selbst von der Sachlage überzeugen müsse. (Ruf: Das ist nicht geschehen.) Ich bin daher überzeugt, daß sich die verehrten Herren Abgeordneten in den letzten Tagen in die hiesige Irrenanstalt bemüht und dieselbe in Augenschein genommen haben, und cö bedarf in der That nichts als einer kurzen Besichtigung der Anstalt, um zur Ueberzeugung zn gelangen, daß cs eine Verhöhnung des Hnmanitüts-Principes wäre, wollte man dieselbe noch länger in ihrem dermaligen Zustande belassen, und daß cö eine unabweisbare Pflicht für die Landesvcrtretung sei, für diesen unglücklichen Theil der Mitbürger eine entsprechende Sorge zu tragen und eine wahre Heilanstalt in's Leben zu rufen. Diese persönliche Besichtigung unseres Irrenhauses wird aber die verehrten Herren Abgeordneten auch überzeugt haben, daß man den vorerwähnten Uebelstündcn durch eine Erweiterung des bestehenden Irrenhauses nicht abzuhelfen vermöge, da dieses schon durch die Lage der Anstalt vollkommen nnthnnlich ist. Es würde daher nur erübrigen eine neue Irrenanstalt für das Land Krain zu erbauen oder sich mit einem Nachbarlande zur Errichtung einer gemeinsamen Irrenanstalt zu vereinigen. Die Erbauung eines eigenen Irrenhauses ist jedoch, wenn dasselbe nicht bloß eine Copic des gegenwärtigen, sondern eine wahre Heilanstalt sein soll, mit sehr großem Anfwandc verbunden, welcher die Kräfte des Landes Krain sicherlich übersteigen würde. Es hat daher auch die k. k. Regierung schon seit mehreren Jahren ihr Augenmerk auf die Errichtung einer für die Länder Steiermark, Krain und Kärnten gemeinsamen Irrenanstalt gerichtet, und es haben die Stände Stcicrmarkö int Jahre 1858 zu diesem Ende einen Theil des Gutes Freischloß nächst Graz um den Betrag von 49000 fl. angekauft. Zur Förderung dieses Zweckes haben sich Se. k. k. apostol. Majestät mit der allcrh. Entschließung vom 7. April 1859 bestimmt befunden , die eine Hälfte der V. Staatswohlthätigkeits-Lottcrie zur Errichtung dieser gemeinsamen Irrenanstalt und zur Subvention bcS Tanbstnmmcn-JnstitntcS zu Klagenfnrt zu widmen. Laut Zuschrift der k. k. Landesregierung vom 26. December 1862, Z. 1717, beträgt die Hälfte dieses Erträgnisses 130.516 fl., wovon betn Taubftuminen-Jnsti-tutc in Klagcnfnrt 18.000 fl. zugewiesen wurden, so daß für die Errichtung einer gemeinsamen Irrenanstalt 112.516 fl. erübrigen. Wie wir aus den öffentlichen Blättern entnommen haben, hat Kärnten bereits den definitiven Beschluß gefaßt, sich an dieser gemeinsamen Irrenanstalt nicht zu betheiligen, sondern eine eigene zu errichten. Es würde sich demnach nur noch um die Errichtung einer für Steiermark und Ärain gemeinsamen Irrenanstalt handeln. Es ist selbstverständlich und unzweifelhaft, daß ein Theil dieses Lotterie - Erträgnisses für den Ban der Irrenanstalt in Kärnten ausgeschieden werden wird, und cs ist ebenso ersichtlich, daß weder dieser Gcsammtbetrag, noch der dann verbleibende Rest für die Erbauung der Irrenanstalt hinreichen würde. Es sind bezüglich der Errichtung dieser gemeinsamen Irrenanstalt bereits in der früheren Zeit Seitens der k. k. Landesregierung und nach der Activirnng des Landcs-Ausschnsscs von diesem mit dem steiermärkischen Landes-AnSschnsse die betreffenden Verhandlungen gepflogen worden, um die Bedingungen zu ermitteln, unter welchen eine derartige gemeinsame Irrenanstalt zu errichten sei. Die k. k. Landesregierung hatte in ihrer Note vom 30. December 1859, Z. 14.715, mit Rücksicht ans die mißlichen Verhältnisse des train. LandeSfondeS einen Beitritt zur projectirtcn gemeinsamen Irrenanstalt mir in der Weise zugesichert, daß für die hicrländigen Irren lediglich die Vcrpflegsgebührcn pr. Kops und Tag zu entrichten wären, dagegen kein Capitalbeitrag zn leisten wäre. Dagegen hat jedoch der steiermärkische Landes - Ausschuß in seinen Zuschriften vom 5. Juli 1861, Z. 2406, und 19. December 1862, Z. 9871, erklärt, daß die unerläßliche Bedingung einer Vereinigung mit der dortigen Irrenanstalt der Beitrag eines verhältnismäßigen Capitalbetrages fei, so wie er auch die weitere Bedingung beifügte, daß jedenfalls die volle Administration dem dortigen Landes-Ausschüsse zukommen müsse. Der steiermärkische Landes - Ausschuß hat weiters beigefügt, daß er auch unter diesen Umständen bei dem steirischen Landtage die Vereinigung mit der dortigen Irrenanstalt nicht befürworten zu können glaube, indem er von der Ansicht ausgehe, daß eine für alle 3 Kron-länder, nämlich Steiermark, Kärnten und Krain gemeinschaftliche Irrenanstalt einen viel zu großen Umfang erhalten müßte, und daß der Ban derselben ans gemeinschaftliche Kosten, die ärztliche Leitung derselben, so wie die weiteren Consequenzen eines solchen Verhältnisses mit zu vielfachen Unzukömmlichkeiten verbunden wären. Der steirische Landes - Ausschuß hat jedoch die weitere Bemerkung beigefügt, daß er seinem Antrage erst die Beschlüsse der Landtage von Kärnten und Krain zum Grunde legen wolle, und es steht daher mit Grund zu hoffen, daß er, wenn sich der h. Landtag dafür entscheiden würde, daß eine gemeinsame Irrenanstalt hergestellt werde, er dann von seiner früheren Absicht abgehen und dem steirischen Landtage ebenfalls die Errichtung einer gemeinsamen Irrenanstalt empfehlen werde. Das Hanptbcdenken, welches der steirische Landes-Ausschuß hegt, nämlich der große Umfang der Irrenanstalt, ist nunmehr beseitigt, nachdem sich Kärnten definitiv für den Ban einer eigenen Anstalt erklärt hat und cs anef) weiters nicht abzusehen ist, wie mit dem Baue und der ärztlichen Leitung besondere Unzukömmlichkeiten verbunden sein könnten, wenn man die Bedingung des steirischen Landes - Ausschusses, daß ihm die volle Administration belassen werde, anzunehmen findet. Die Annahme dieser Bedingung stellt sich aber jedenfalls als zulässig heraus, indem cs offenbar unzweckmäßig wäre, wenn man für die Landesangehörigen Krain's int Freischlosse eine eigene Administration bestellen wollte. Ebenso annehmbar und nicht mehr als billig ist die weitere Bedingung, daß das Land Krain einen angemessenen Capitalsbeitrag für die Errichtung dieser Anstalt leiste. Der Versuch der k. k. Landesregierung war allerdings begründet, denn es wäre jedenfalls zu wünschen gewesen, daß das Land Krain von einem Capitalsbcitrage verschont geblieben und nur die Verpflegsgebührcn zu entrichten gehabt hätte. Jedoch wären bei Annahme dieses Antrages der k. k. Landesregierung jedenfalls auch manche Unzukömmlichkeiten znm Vorschein gekommen. Das Land Krain Hütte kaum in diesem Fälle beanspruchen können, daß ihm immer eine genügende Anzahl von Plätzen für seine Angehörigen frei gehalten werde. Es hätte weiters kaum beanspruchen können, daß cS bezüglich des Verpflegskostcn - Ausmaßes den Landcs-Angehörigcn Steiermarks gleich gehalten werde. Es würden wahrscheinlich für die Landcsangchörigcn Krain's dann größere Vcrpflcgskostenbeiträgc festgesetzt worden sein, wie dieses and) in den meisten Krouländern der Fall ist, und cS würde daher auf der einen Seite jedenfalls das haben bezahlt werden müssen, was ans der andern Seite in Ersparung gekommen märe. Daß der Capitalsbcitrag, welchen das Land Krain zu leisten haben würde, nicht unbedeutend fei, dürfte saunt zu bezweifeln sein. Allein cs muß berücksichtiget werden, daß wir anderseits hier an den sonst nöthigen Erweitcrnngs-bantcn bei den hiesigen Wohlthätigkcits - Anstalten einen beträchtlichen Betrag in Ersparung bringen, und daß überhaupt dieser Betrag nur in einer Reihe von Jahren zu entrichten sein wird, wo er für das Land Krain baun jedenfalls zu erschwingen wäre, und dieß um so mehr, als einem so nothwendigen Bedürfnisse dann vollständige und rnbiente Abhilfe geschafft würde. Der LandeS-Ansschuß hat sick) demnach zum Beschlusse bestimmt gefunden, dem h. Landtage die Vereinigung der hiesigen Irren - Anstalt mit jener für Steiermark anzuempfehlen , und die Bedingungen, welche er in seinem Antrage festgestellt hat, enthalten größtcntheils nur Con-scqucnzcn derjenigen Bedingungen, welche Seitens des steierischen Landes-Ansschnsscs aufgestellt worden sind, und luctdjc mir dazu dienen, um die Basis für die Berechnung des Capital - Beitrages festzustellen, um so itt vornherein allfälligen Differenzen, die sieh in der Folge ergeben könnten, vorzubeugen. Ich glaube, mich vorläufig in eine nähere Begründung dieser Bedingungen nicht einlassen zn sollen, da jede Debatte darüber von selbst entfallen wird, wenn das hohe Haus im Prinzipe sich nicht mit der Vereinigung mit Steiermark behufs Errichtung einer gemeinsehaftlid)en Irren-Anstalt ansspreehen sollte. Id) erlaube mir nur noch schließlich ans einen Punkt aufmerksam zu madjcn, daß nämlich vielleicht mnnd)c der verehrten Herren Abgeordneten in diesem Antrage ebenfalls nicht genau Ziffern gesunden haben werden, daß wir nicht im Stande waren, auch nur annäherungsweise den Aufwand mitzutheilen, welchen die Errichtung dieser Anstalt in Anspruch nehmen wird. Diesem Uebelstande war jedoch nicht abzuhelfen, und wenn man auch die Nothwendigkeit einer Maßregel nach dem Anfwande beurtheilen will, bet deren Durchführung erheischt, so wird man sich in diesem Falle doch darüber hinaussetzen müssen, indem nun einmal, insolange der h. Landtag sick) nid)! für die Vereinigung ausgesprochen und der steierische Landtag diesen Antrag nid)t ebenfalls angenommen hat, ein Kostenübcrschlag und ein Banplan nicht angefertigt werden kann. Der Antrag dcs Landes - Ausschusses geht demnach dahin, der hohe Landtag wolle beschließen: „Es sei die Errichtung einer mit Steiermark gemeinsamen Irrenanstalt zu Freischloß nächst Graz anzustreben unter nachstehenden Bedingungen: a) Der Ban der gemeinsamen Irrenanstalt ist derart vorzunehmen, daß in selber eine bestiinmte, ans Grund der zu Pflegenden Erhebungen vom krainischen Landes-ansschnssc nachträglich festzusetzende Anzahl Angehöriger Krains (welche sich wahrscheinlich ans 80 belaufen dürfte), jederzeit ihre Aufnahme finden könne, wobei cs jedoch der Administration unbenommen bleibt, in soweit und insolange nicht alle diese Plätze für Landes-angchörige Krains in Anspruch genommen werden, darüber auch anderweitig zu verfügen. b) In dem Verhältnisse der für das Land Krain rescr-virten, zur Gesammtanzahl aller in der Irrenanstalt vorhandenen Plätze leistet das Land Krain den Beitrag zu den Kosten der Erbauung der Irrenanstalt, des Kaufpreises für das dazu verwendete Reale, so wie der inneren Einrichtung der Anstalt, insoweit diese Kosten nicht in dem hiezu bestimmten Erträgnisse der V. Staatswohlthütigkcits-Lotteric ihre Deckung finden; mit diesen: ideellen Antheile ist aber das Land Krain auch als Miteigenthümer der Irrenanstalt anzusehen und als solcher an deren Gewähr zu schreiben. c) Für die in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken des Landes Krain werden die pr. Kopf und Tag anszumittclndcn Vcrpflcgsgcbührcn in jenem Ausmaße an den steierischen Landcsfond entrichtet, in welchem er für seine eigenen Angehörigen die Zahlung leistet, so daß weder in dieser, noch in einer andern Beziehung ein Unterschied zwischen den Angehörigen der beiden Länder gemacht werden darf. <1) Die Administration der Anstalt steht zwar dem steierischen Landcsausschussc ausschließlich zu, doch soll das Recht des krainischen Landesausschusses, sich beliebig von dem Zustande der Anstalt durch Abgeordnete zu überzeugen und Anträge ans Abstellung allfül-ligcr Gebrechen zu stellen, dadurch nicht beirrt sein, so wie auch bei Vornahme weiterer Baulichkeiten, wozu ein Beitrag dcs krainischen Landcsfondcs in Anspruch genommen werden soll, jederzeit die Zustimmung des krainischen Landesansschusses und respektive Landtages einzuholen ist. v) Es ist dafür Sorge zu tragen, daß wenigstens Einer der bei der Irrenanstalt bcdicnstctcn Aerzte, so wie eine genügende Anzahl Wärter der slovcnischcn Sprache vollkommen mächtig sei, und daß womöglich eine der Sekundar-Arztes-Stellen immer einem krainischen Arzte verliehen werde, infoferne sich ein solcher um diese Stelle bewirbt." Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, bevor wir uns in eine Debatte darüber einlassen, bitte ich um das Wort zu einer persönlichen Berichtigung. Ich will nicht vermuthen, daß der Herr Vorredner die Worte, die eine schwere Anklage eines Abgeordneten enthalten, gegen mich geschlendert habe. Er hat sich geäußert: Einer der Herren Abgeordneten habe sich dahin ausgesprochen, man habe kein Vertrauen zu dem h. Ansschnsse. Ich wenigstens gehöre nicht zu denselben, aber wenn ich diese Worte gehört hätte, wären sie nicht unbeantwortet geblieben. Gerade der Herr Vorredner gehört zu jenen Ilnsschnß - Mitgliedern, welche dem Ansgezcichnctsten gewiß nicht nachstehen. Wenn daher der Herr Abgeordnete sich die Freiheit genommen hätte, gegen den Ausschuß eine so schwere Anklage vorzubringen, so glaube ich, das ganze Hans hätte ihn zur Ordnung gerufen. Ich glaube, es sei nur ein Mißverständnis;, und der Herr Vorredner dürfte dieß am meisten fühlen, weil er unmöglich mehr im Ausschüsse sitzen könnte, wenn das Hans eine solche Anklage stillschweigend hingenommen hätte. Dieß sei zur Ehre des hohen Hauses, zur Ehre dcs Ausschusses gesagt. Abg. Dr. S n P pan: Ich erlaube mir hierauf die Bemerkung, daß ich allerdings nicht den verehrten Herrn Vorredner damit gemeint habe. Die Worte sind gesprochen worden. Waren sie ein Mißverständniß, waren sie nicht so gemeint, wie ich cs ebenfalls glaube, so behebt sich natürlich die Sache von selbst. Es war jedoch gewissermaßen ein Mißtrauen gegen den Ausschuß jedenfalls damit ausgesprochen, und insoweit glaubte ich hier die Sache erwähnen zu können. Präsident: Ich eröffne nun die allgemeine De- batte über diesen Gegenstand, über welchen zu sprechen sich der Herr Dr. Bleiweis bereits gemeldet hat. Ich ertheile demselben das Wort. Abg. Dr. Blci w cis : Unterstützend die Anträge des Landes - Ausschusses, möchte ich die Irrenhaus - Frage in zwei Theile theilen, damit wir nicht wieder in jene Sackgasse gerathen, in welche wir neulich bei der Spitalsfrage gerathen sind, aus welcher die rettende That nur war, daß wir einen Antrag acceptirt haben, der früher schon gefallen war. Der erste Punkt, auf welchen ich die Aufmerksamkeit des h. Hanfes leiten würde, ist der, daß wir uns über die Nothwendigkeit eines neuen Irrenhauses für Krain ans-sprechcn. — Die Nothwendigkeit eines neuen Irrenhauses für Krain hat mein geehrter Vorredner sehr klar nach allen Seiten geschildert. Unser Irrenhaus ist zu klein. Unser Irrenhaus entspricht auch nicht den Anforderungen der Humanität und der Wissenschaft. Es ist wirklich nichts anders, als eine Detentions-Anstalt, ein Zwinger für Irre. In dieser Beziehung glaube ich also annehmen zu müssen, daß das h. Hans meinen ersten Antrag gewiß einstimmig annehmen werde, den ich dahin formnlire: „Der Landtag anerkennt die Nothwendigkeit eines neuen Irrenhauses für Krain." Größere Schwierigkeiten wird vielleicht der zweite Theil des Antrages haben, d. i. der, ob wir ein eigenes Irrenhaus haben, oder uns mit einem andern Lande vereinigen sollen. Ich, meine Herren! bin gewiß, wie Jeder von Ihnen, für die größtmöglichste Autonomie des Landes, und ich würde eine eigene, von der Administration eines fremde» Landes abhängige Administration auch nicht wünschen, allein die Kosten-Frage und die Zweckmäßigkeit tritt diesem Wunsche schroff entgegen. Irren-Anstalten, wenn sic zweckmäßig sein sollen, dürfen, das ist wahr, nicht zu groß, aber sic dürfen auch nicht zu klein sein, sic verursachen daher auch in dieser mittlern Größe enorme Auslagen. Die Zeiten, wo man genug gethan zn haben glaubte, daß man Irrsinnigen zur Ader ließ, daß man sie purgirte, daß man sic ans Bc-sorgniß anband und Vesieantien anwandte, daß man sie mit Tariiirus ciiK-iiciis fütterte, diese Zeiten sind vorüber; die psychiatrische Cnr ist die Haiiptcur geworden. Zn dieser aber bedarf es tüchtiger erfahrener Aerzte, welche gut gezahlt sein wollen. Es bedarf in dieser Beziehung Einrichtungen in den Irren-Anstalten, welche dafür sorgen, daß die Unglücklichen eine angemessene körperliche und geistige Beschäftigung zu jeder Jahreszeit finden. Es bedarf separater Abtheilungen von heilbaren und unheilbaren Irrsinnigen, von Reconvalescentcn und Kranken, und eine Menge anderer Einrichtungen; das verursacht nun : enorme Kosten. In dieser Beziehung ist uns daher kein anderer Ans- j weg geboten, um der Kostenfragc soviel als möglich ans j dem Wege zu gehen, dann auch, um eine zweckmäßige Anstalt zu bekommen, daß wir uns mit einem andern j Lande vereinigen. Diese Vereinigung ist nnS durch die V. Wohlthätig-kcitS-Lottcric in Aussicht gestellt worden. Es sollten hier ; drei Länder mit einander vereinigt werden; Kärnten hat sich separatistisch gezeigt und will eine gemeinschaftliche i Anstalt nicht haben; eS mag seine Gründe für sich haben, j Wir glauben in der Vereinigung mit Steiermark beide Zwecke am besten zu erreichen; wir sind mit Steiermark ! durch die Eisenbahn in naher Verbindung. Der Transport unserer Irren wird daher keine großen Schwierigkeiten haben, j mit Ausnahme allenfalls der Tobenden, für welche vielleicht I dann durch die Eisenbahn-Verwaltung für eigene Waggons gesorgt werden müßte. Alles klebrige aber spricht dafür, daß wir eine Vereinigung mit Steiermark anstreben sollen. Natürlich kann das, was von unserer Seite geschieht, nur ein Anstreben sein, ob cs von den Steierern acccptirt j werden wird, ist natürlich eine andere Frage. Sagen sie nein, dann sind wir offenbar wieder in einer Alternative, nämlich, daß wir ein Irrenhaus für uns bauen müssen, oder daß wir eine Vereinigung nach einer andern Seite hin suchen, und diese wäre vielleicht dann diejenige, die mit Agram stattfinden könnte, obwohl ich nicht weiß, wie die Verhältnisse bezüglich der Irren-Anstalt dort stehen. Ich stelle daher meinen zweiten Antrag dahin, „der Landtag strebt eine Vereinigung der krainischcn Irren-Anstalt mit der steiermärkischen an, und ermächtigt den Landes - Ausschuß, die dießbezüglichcn Einleitungen zur Durchführung dieses Projcckcs unter den vom Landes-Ansschusse beantragten Bedingungen sofort zu treffen. Präsident: Ich werde nun den Antrag schriftlich bitten, Herr Dr. Blciweis. — Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Abg. Brolich: Ich würde gegen die vom Landes-Ausschussc gestellten Bedingungen, nämlich von a bis inclusive ci gar nichts einzuwenden haben; allein Artikel e kommt mir bedenklich vor, beim darin wird der Umstand hervorgehoben, daß „wo möglich eine der Secundar-Arzten-stellcn immer einem krainischcn Arzte verliehen werde, insofern sich nämlich ein solcher um diese Stelle bewirbt." Was die Kenntniß der slovenischcn Sprache von Seite der Aerzte und der Wärter anbelangt, so glaube ich, daß der Aus- ; schuß in Steiermark dafür genügende Bürgschaft gibt, daß j er das auch anstreben und durchführen wird; beim wenn wir bedenken, daß in Steiermark wenigstens 2/s, gewiß aber j über % der Bevölkerung slovcnisch ist, daß im Ausschüsse Steicrmarks Männer von hoher Begabung, hoher Einsicht und strenger Gerechtigkeit sitzen, so muß man wohl annehmen, daß der Ausschuß in Steiermark ganz gewiß dafür sorgen wird, daß die Anstalt nicht mit Aerzten versehen werde, welche ein Theil der Bevölkerung, unter ihnen auch jener Theil, welcher dem Lande Krain angehört, gar nicht versteht. — Wenn wir solche Bedingungen stellen, so würden wir dem Ausschüsse von Steiermark sehr wenig Einsicht zuschreiben, wir würden verletzend sein. Ich halte daher dafür, daß dieser Artikel — er kommt ohnehin zur Abstimmung — ganz weggelassen würde. Wenn daher dieser Artikel zur Abstimmung kommt, würde ich die Bitte stellen, daß derselbe abgesondert zur Abstimmung gebracht werde. Es steht freilich dem Ausschüsse frei, in der dieß-fälligcn Zuschrift anzudeuten, daß cs sich von selbst versteht, daß Aerzte und Wärter auch der slovenischcn Sprache mächtig sein sollen. Dieses ist nicht nur im Interesse Krams, welches Miteigenthüincr der Irrenanstalt sein soll, sondern auch im Interesse Steicrmarks. Würde cs dem Ausschüsse belieben, einen solchen Passus in der dicßfäüigeu Zuschrift zu stellen, so würde es vielleicht nicht überflüssig sein; allein ihn als Bedingung zu stellen, halte ich nicht für zweckmäßig. Ich würde es wirklich für verletzend halten, klcbri-gcns glaube ich auch, wie der Herr Vorredner schon angedeutet hat, daß eine Vereinigung der Irrenanstalt Krams mit der Steicrmarks eine Nothwendigkeit sei; denn die Mittel Krains reichen nicht hin, um eine solche Irrenanstalt selbst zu errichten. Ich meine aber noch weiter, daß bei der Veranstaltung der V. Staats - Wohlthätigkeits - Lotterie ohnehin als Bedingung festgestellt wurde, daß der Erlös derselben zu einer gemeinsamen Irrenanstalt für Steiermark, Kärnten und Krain bestimmt sei. Ich glaube, daß cs keinem Kronlande freistehe, einen Antheil von diesem Erlöse zu beanspruchen, wenn derselbe die Gemeinsamkeit ausschließen würde. Denn der Staat, die Regierung hat diese Bedingung gestellt und die Regierung wird darüber zu wachen haben, daß diese Bedingung auch durchgeführt werde. Möge das Kronland Kärnten in dieser Beziehung einer andern Ansicht sein, ich weiß natürlich auch nicht, ob dieselbe die richtige wäre, aber nach meiner Meinung ist der Zweck nur die Errichtung einer gemeinsamen Jrrcnstalt, nicht aber die Theilung für abgesonderte Irrenanstalten. Die hohe Regierung hat wohl eingesehen, daß cs keinem von diesen Kronländern leicht möglich untre, zweckmäßige Irren-anstalten herzustellen, wenn dieses vielleicht auch dem Kron-landc Steiermark leichter, als den beiden andern kleineren und ärmeren Kronländern möglich wäre. Ich will dicßfalls, weil mein Antrag nur negativ ist, einen besondern Antrag nicht stellen, und würde nur bitten, die Abstimmung in dieser Art einzuleiten. Präsident: Wir sind bei der Generaldebatte. Diese Bemerkung des Herrn Vorredners würde dann bei der Spc-zialdebatte sehr am Platze sein. (Bravo! Bravo!) Abg. Brolich: Ich will cs zugeben, aber Herr Landeshauptmann haben nicht ausgesprochen, daß die Generaldebatte eröffnet ist. Präsident: Ich bitte, ich habe ausdrücklich hervorgehoben , daß ich die allgemeine Debatte eröffne. Sic werden cs nicht gehört haben. Abg. Brolich: Ich bitte um Entschuldigung, dann habe ich es nicht gehört. Berichterstatter Dr. S n p p a n: Ich bitte um's Wort zu einer faktischen Berichtigung. Indem nämlich der geehrte Herr Vorredner als Grund hervorgehoben hat, daß von der Regierung die Bedingung gestellt worden sei, daß das Erträgnis; der Lotterie nur zur Errichtung einer gemeinsamen Irrenanstalt verwendet werden könne;'dieß ist nicht der Fall; nach einer Zuschrift der k. k. Landesregierung vom 11. Juni 1862 hat die k. k. Landesregierung den Landes - Ausschuß eingeladen, sich darüber nnszusprechen, ob von Seite Krains der erforderliche Beitrag zum Baue einer gemeinschaftlichen Irrenanstalt im Frcischlossc nächst Graz, oder einer eigenen für Krain zu erwarten stehe, in welch letzterem Falle dann ein Theil des Erträgnisses auch für eine eigene Irrenanstalt in Krain verwendet werden könnte. Abg. Brolich: Diese Zuschrift ist mir nicht bekannt. Statthalter Frcih. v. S ch l o i ß n i g g : Da muß ich mir erlauben, eine Bemerkung zu machen; mit der mibe« zvgcncn Zuschrift hat cs allerdings seine Richtigkeit; allein ich glaube, cS dürfte dem Herrn Referenten nicht unbekannt fein, daß noch eine spätere Zuschrift über diesen Gegenstand an den Herrn Landeshauptmann erging, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen ist, daß @c. Majestät ursprünglich, noch vor Einführung der gegenwärtigen Ver-fassungssormen, ans eigener allerh. Entschließung in Betracht der von den Landesbehördcn vorgestellten Umstände, die mehrerwähnte Lotterie und den bereits bezeichneten Antheil an derselben, zum Zwecke der Errichtung einer ge-meinsamcn Irrenanstalt bewilliget haben. Es ist nur dieß der ursprüngliche Wille Sr. Majestät gewesen; cs ist allerdings wahr, daß derselbe späterhin nicht als durchaus maßgebend erklärt worden ist; es ist aber doch empfohlen worden, auf diese gnädige AbsichtSr. Majestät Rücksichtznnehmen. Berichterstatter Dr. S n p p a n: Ich werde mir erlauben, diese letzcrwähnte Zuschrift vorzulesen. Note ddo. 26. December 1862, Z. 1717/1'. (Liest): Mit allerh. Entschließung vom 7. April 1859 wurde die eine Hälfte des Reinerträgnisses der V. Staatswohl-thätigkcits-Lotteric zur Errichtung einer Landes-Jrrenanstalt für Steiermark, Kärnten und Krain, und zur Subventio-nirung des Taubstnmmen-Jnstitntes in Klagenfurt gewidmet. Nach dem Rechnungsabschlüsse über das Erträgnis; dieser Lotterie beträgt die Hälfte des Reincrträgnisscs 130.516 sl. 90 kr. oft. W., und wurde dieser Betrag einstweilen bei der k. k. Staats - Central - Caffe fruchtbringend deponirt. Davon sind dem Klagenfurter Taubstnmmen-Jnstitutc 18.000 fl. oft. W. zugewiesen worden. Ucbcrdicß wurde schon im Jahre 1858, als die Widmung eines Lotterie - Erträgnisses in gesicherter Aussicht stand, und ein vorthcilhaft erscheinender Anbot vorlag, der Ankauf des an der Straße von Graz nach Feldbach rechts gelegenen Theiles des von Rottowitz'schen Gutes Freischloß, im Ausmaße von 34 Joch 1230 Quadrat-Klafter, um den Preis von 49.000 fl. CM. ans dem steiermärkischen Lau- ! dcsfondc zum Behufe der Errichtung der in Rede stehenden Irrenanstalt bewilliget, und die einstweilige Verpachtung dieses Objectes, so wie um die Größe der projcc-tirten Anstalt zu bestimmen, Erhebungen über die Anzahl der in jedem der genannten 3 Länder befindlichen, einer Anstaltpflege bedürftigen Irren angeordnet; ferner die Anträge abverlangt, wie die zum Baue und zur innern Einrichtung einer solchen gemeinschaftlichen Anstalt noch weiters erforderlichen Geldmittel aufgebracht und auf die einzelnen bcthciligtcn Länder zu repartiren wären. Da diese Verhandlungen bisher zu keinem Abschlüsse gelangt sind, so habe ich die Ehre, dem löbl. krainischen : Landcs-Ausschusse, in Folge Erlasses des h. k. k. StnatS-ministeriumS vom 18. d. M., Z. 24.032, mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse zu ersuchen, bei dem bevorstehenden Landtage die Frage in Anregung zu bringen, i ob eine gemeinschaftliche Irrenanstalt auf dem für dieselbe : bereits angekauften Grunde errichtet, und wie sodann zur gänzlichen Bedeckung der Kosten des Baues, der innern Einrichtung und der Erhaltung der Anstalt beigetragen, | oder in welcher Weise, falls von der Errichtung einer ge- | meinsamen Irrenanstalt für die genannten drei Länder abgegangen werden wollte, die oben erwähnte Lotterie - Er-trägnißsnmme zum Zwecke der Pflege von Irren eben dieser ' Länder verwendet werden solle. Ich kann aber nicht umhin, schon jetzt die Vortheile einer gemeinschaftlichen Anstalt in finanzieller und administrativer Beziehung einerseits, und anderseits die nrsprüng- , lichc Intention der allerh. Widmung hervorzuheben, nach ; welcher die Errichtung einer, den heutigen Anforderungen der Wissenschaft und Humanität entsprechenden Anstalt beabsichtigt war. Präsident: Wünscht noch Jemand in der allgemeinen Debatte das Wort? Nachdem sich Niemand um das Wort meldet, so werde ich zur Spezialdcbatte schreiten. Der Herr Abgeordnete Dr. Bleiwcis hat den Antrag des Landes - Ausschusses in zwei Theile getheilt, nämlich in den ersten Theil: der Landtag anerkenne die Nothwendigkeit eines neuen Irrenhauses für Krain (allgemeines Princip) und zweitens: der Landtag strebt eine Vereinigung der krainischen Irrenanstalt mit der steiermärkischen an und ermächtiget den Landcs-Ausschnß, die dießbezüglichen Einleitungen zur Durchführung dieses Projcctcs unter den vom Landes-Ausschnsse beantragten Bedingungen sofort zu treffen. Ich werde den 1. Theil dieses Antrages zur Abstimmung bringen: „Der Landtag anerkennt die Nothwendigkeit eines neuen Irrenhauses für Krain." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Der erste Theil ist angenommen. Bevor mir zur Abstimmung über den zweiten Theil schreiten, werde ich die Spccialdcbatte über die vier Punkte eröffnen, die der Landes-Ausschnß hier in Antrag gebracht hat. Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann! ich glaube, daß über den zweiten Theil auch früher abzustimmen wäre, weil, wenn nicht eine gemeinsame Irrenanstalt gewünscht wird, auch nicht nothwendig ist, die Bedingungen zu berathen, unter welchen diese vereinbart werden soll. Präsident: Den ganzen zweiten Punkt? Abg. Brolich: Da müßten nur die Worte „unter den vom LandcS-Ansschnssc beantragten Bedingungen" ausbleiben. Abg. Dr. Toman: Dieß versteht sich von selbst. Präsident: Ich kann auch nur einen Theil zur Abstimmung bringen: Der Landtag strebt eine Vereinigung der krain. Irrenanstalt mit der steiermärkischen an und ermächtiget den Landcs-Äusschuß die dießbezüglichen Einleitungen zur Durchführung dieses Projcctcs, hier müßte wohl bestimmt werden.... (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: AIS Satz wäre zur Abstimmung zu bringen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, eine Vereinigung der krainischen Irrenanstalt mit der steiermärkischen anzustreben." Wird dieser Satz angenommen, dann würden die Bedingungen zur Berathung kommen; wird der Satz nicht angenommen, so ist voraussichtlich nach Annahme des ersten Satzes, daß der Landtag die Irrenanstalt Krain's für sich selbst zu haben wünscht, und es ist nicht nothwendig, Bedingungen einer Vereinbarung zu berathen, wenn die Vereinbarung nicht angenommen wird. Präsident: Ich bin damit ganz einverstanden. Abg. Bleiwcis: Nach diesem ist mein zweiter Antrage in zwei Theile zu theilen. Der erste sagt, das h. Hans beschließe die Vereinbarung mit der stcicrmärki-Jrreiianstalt und.... (wird unterbrochen vom) Präsident: Oder, wenn Herr Dr. Bleiwcis ilm in drei Theile theilen wollen, so würde der zweite Antrag lauten: Der hohe Landtag strebt eine Vereinigung der krainischen Irrenanstalt mit der steiermärkischen an, und der dritte Antrag: Der Landes-Ausschnß wird ermächtiget, die dießbezüglichen Einleitungen zur Durchführung dieses Projectes unter den vom Landes - Ausschüsse beantragten Bedingungen sofort zu treffen. Ich bringe also den 2. Theil.... (wird unterbrochen vom) Ab g. Sr olid): Ich bitte, Herr Landeshauptmann, ich glaube, daß der erste Theil des Antrages des Dr. Bleiwcis mit jenem des Ausschusses ganz in Uebereinstimmung steht, denn wie Dr. Toman bemerkt hat, wäre nur die Einleitung des Antrages zur Abstimmung zu bringen: „Die Errichtung einer mit Steiermark gemeinsamen Irren-anstalt ;u Freischloß nächst Gra; anzustreben;" Dr. Bleiwcis wünscht ganz dasselbe. Wenn jetzt der Antrag des Ausschusses zur Abstimmung käme, so entfällt dann der erste Theil des Antrages des Dr. Bleiwcis. Ich weiß zwar nicht, ob Herr Dr. Bleiwcis einen Unterschied findet zwischen seinem Antrage und dem des Ausschusses. Abg. Dr. Bleiweis: Ich finde keinen Unterschied und ziehe darum den Antrag zurück. Präsident: DaS heißt, ein Unterschied ist allerdings in dem Antrage, weil der Antrag des Landcs-Aus-schnsses gleich aus die Anstrcbung der Bereinigung lautet, der Antrag des Herrn Dr. Bleiweis geht aber überhaupt dahin, daß der Landtag die Nothwendigkeit einer neuen Irrenanstalt anerkenne; der 2. Theil ist dann identisch mit dem Antrage des Landes-Ausschusscs. Abg. B r o l i ch: Das wollte ich eben sagen. Präsident: Ich bringe also den Antrag .... (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: Ich bitte. Herr Landeshauptmann, ich bringe einen Antrag ein, daß vor der Abstimmung auf fünf Minuten eine Unterbrechung stattfinden möchte. Präsident: Ich suspcndire die Sitzung ans fünf Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Wir sind bei dem zweiten Punkte des Antrages des Herrn Dr. Bleiwcis. Will über diesen Punkt noch Jemand das Wort ergreifen? Es meldet sich Niemand zum Worte, ich bringe demnach den zweiten Theil des Antrages des Herrn Dr. Bleiwcis und zugleich den Antrag des Landes-Ausschusscs zur Abstimmung, der dahin lautet: „Der Landtag strebt eine Vereinigung der krainischcn Irrenanstalt mit der steiermärkischen an." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Der zweite Theil ist angenommen. Wir kommen nun zum dritten Theile: Und ermächtiget den Landes-Ausschuß die dießfälligen Einleitungen zur Durchführung dieses Projectcs unter den vom LandcS-Aus-schusse beantragten Bedingungen sofort zu treffen. Diese Bedingungen werden jetzt .... (wird unterbrochen vom) Abg. Kuo m c r: Darf ich früher um das Wort bitten? Ich glaube es ist selbstverständlich, daß das Ucbcr-einkommcn, betreffend die Errichtung einer für die Länder Steiermark und strain gemeinsamen Irrenanstalt nicht lediglich die in betn Antrage des Ausschusses aufgenom- I menen, sondern noch viele andere wcscniliche Bedingungen enthalten muß. Insbesondere z. B. die Frage wegen Bestreitung der Administrations-, der allsältigen Adaptirungs-, der ErweitcrungSkosten, die Frage wegen seinerzcitiger Auflösung der Gemeinschaft und der sohin eventuellen Theilung des Stammvcrmögens u. dgl. Ueberhaupt werden sich die Bedingungen erst nach den dießfälligen Präpositionen des steiermärkischen Landtages moduliren müssen, daher sie vorläufig wohl theilweisc angedeutet, aber nicht genau festgestellt, wenigstens erschöpfend hier nicht bestimmt werden können. Es wäre daher vielleicht eine müßige Frage, in die Erörterung aller hier vom Landes-Ansschnsse beantrag* I ten Bedingungen einzugehen; ich bin demnach der Ansicht, daß die hier angedeuteten Bedingungen dem Landes-Ausschüsse wohl als Leitfaden dienen können und sollen, daß sic jedoch je nach den Anträgen des steierischen LandeS-AnSschusses modulirt werden müssen. Ich glaube, es wäre hinreichend gesorgt, wenn dem Antrage dcS Landes - Aus-■ schusseS als 6. Bedingung eingeschaltet würde: j „0 Das hierüber ZN treffende Uebereinkommcn werde für das Land Srnin nur dann rechtsverbindlich, wenn dessen Genehmigung von Seite dieses Landtages erfolgt sein wird." Die seinerzeitigc Genehmigung des Landtages aber halte ich ans dem Grunde für wesentlich, weil in dem I Ucbcrcinkommen dem Lande mehrere mitunter andauernde : Verpflichtungen auferlegt werden sollen, weil in diesem Uebereinkommcn theilweisc auch mit dem Staminvcrmögen I verfügt wird, daher eö selbstverständlich ist, daß der 8cm« dcs-Ansschuß ein solches Ucbcrcinkommen nicht selbstständig ; abschließen kann, sondern daß zu dessen Rechtskraft die I vorläufige Genehmigung dcS Landtages nothwendig ist. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Der I geehrte Herr Vorredner wollte gewissermaßen die Spccial-debatte beseitigen und hat doch einen Antrag in der Specialdebatte gestellt. Dieser Antrag scheint mir vor allem der überflüssigste zu sein, weil der Herr Abgeordnete selbst gesagt hat, daß er sich von selbst verstehe. Ich möchte nicht die Specialdcbatte hier unmöglich machen; int Gegentheile wünsche ich, daß die Specialdcbatte geführt werde, weil der Landes-Ausschuß gewiß wünscht, doch Anhaltspunkte an der Hand zu haben, einen Leitfaden zu besitzen, nach welchem wir in weitere Vereinbarung mit dem steiermärkischen Landes - Ausschüsse treten, und wo es selbstverständlich ist, daß schließlich namentlich jene Punkte, die der Herr Vorredner erwähnt hat, als Contract dem Landtage vorgelegt werden müssen. Ich bitte daher die Spccialdebatte zu eröffnen, weil ich selbst zu ein Paar Absätzen Aenderungen anzutragen habe. Präsident: Ich eröffne die Specialdcbatte über die Punkte, welche der Landes-Ausschuß selbst beantragt hat, unter welchen diese Einigung mit Steiermark anzustreben wäre. Der erste Punkt lautet: „Der Ban der gemeinsamen Irrenanstalt ist derart vorzunehmen, daß im selben eine bestimmte, ans Grund der zu pflegenden Erhebungen vom train. Landes-Ansschnsse nachträglich festzusetzende Anzahl Angehöriger Krains (welche sich wahrscheinlich auf 80 belaufen dürfte) jederzeit ihre Aufnahme finden könne, wobei es jedoch der Administration unbenommen bleibt, in so weit und in so lange nicht alle diese Plätze für Landesangehörige Krain's in Anspruch genommen werden, darüber auch anderweitig zu verfügen." Abg. Dr. Toman: Ich bitte nm's Wort ad a) Im 2. Absätze 1>) steht es festgesetzt, daß das Land Krain einen Beitrag zu den Kosten der Erbauung der Irrenanstalt, des Kaufpreises für das dazu verwendete Reale, sowie der innern Einrichtung der Anstalt zu leisten habe, und es wird int Absätze <■) auch erwähnt, welche Verpflegs-gebühren das Land Krain für seine in diese gemeinsame Anstalt zu schickenden Irren zu entrichten habe. Das Land Krain hat sonach fünffache Verpflichtungen in der erwähnten Anstalt, einen Antheil am Miteigenthume, so wie auch an den Plätzen, welche mit 80 im Absätze a) bestimmt sind. Nun ist int Absätze a) gesagt, daß der Administration der Anstalt es unbenommen bleibt, insoweit und insolange nicht alle diese Plätze für Landesangehörige Krain's in Anspruch genommen werden, darüber auch anderweitig zu verfügen^ daß sic berechtiget sei, wenn die Plätze, die für krainische Irren bestimmt sind, nicht besetzt werden, diese Plätze aber gewiß ein Antheil an der Anstalt, die Mitcigcnthnm wird, so glaube ich, daß, wenn bei der Hnmanitätsansicht auch gestattet werden sollte, daß andere diese Plätze einnehmen sollten, eine Entschädigung, eine Ncfnndirung für den Landcsfond Krain geschehen müßte. Das glaube ich, ist eine Bedingung, die sich von selbst versteht; dann würde dieser Punkt so lauten: „insoweit und insolange nicht alle diese Plätze für LandcSangehörige Krain'S in Anspruch genommen werden, bleibt cs jedoch der Administration unbenommen, darüber gegen entsprechende Entschädigung auch anderweitig zu verfügen." Ich stelle daher den Antrag, der, wie ich glaube, hinlänglich motivirt ist, dahin: „der hohe Landtag wolle beschließen, im Absätze ») seien zwischen die Worte „darüber" und „auch" die Worte „gegen entsprechende Entschädigung" einzufügen." Abg. Brolich: Ich setze zwar voraus, daß der Herr Berichterstatter den Antrag des Herrn Dr. Toman beantworten werde; weil jedoch nach demselben kein Redner mehr zum Worte zugelassen wird, so muß ich doch etwas darüber erwiedern. Ich glaube, daß der Herr Dr. Toman den Text anders verstanden, als ihn der Ausschuß verstanden hat. Wenn es darin heißt: „wobei cs jedoch der Administration unbenommen bleibt, insoweit und insolange nicht alle Plätze für Landesangchörigc Krain's in Anspruch genommen werden, darüber auch anderweitig zu verfügen", daß hier nichts anderes angedeutet wird, als daß die Verfügung getroffen werde, daß, wenn Angehörige des Landes Krain in bestimmten Zimmern untergebracht werden, oder vielleicht gemeinschaftlich mit den steiermärkischen Angehörigen, jedoch vielleicht eine besondere Seite hätten, z. B. die allfällig leeren Plätze nicht unbenützt bleiben. „Es wäre z. B. zur Winterszeit, wo die Zimmer geheizt, die Aufsicht ohnehin gepflogen werden muß, nun im Zimmer, wo krainische Angehörige unterbracht werden sollen, Raum genug, noch andere zu unterbringen; jetzt ober, weil die Plätze nicht gerade besetzt wären, müssen steirische oder andere LandcSangehörige in andere Zimmer transportirt werden. Es kann doch nicht dahin verstanden werden, daß die Verpflegungskostcn von Plätzen, sondern von Individuen bezahlt würden; würde man aber deßwegen schon, weil ein Platz von einem andern besetzt wurde, einen Ersatz für daS Land Krain verlangen, so glaube ich, daß sich der Landtag in Steiermark dagegen offen aussprechen müßte. Denn die Anstalt ist nicht derart, daß man schon für die Einrichtungen einen Ersatz ansprechen müßte; von der Verpflegung ist ohnehin keine Rede, weil die Verpflegung nur nach der Anzahl der Individuen gezahlt wird. Ich meine nun, daß der Herr Abg. Dr. Toman nicht in dem Sinne den Artikel a) auffaßt, wie ihn der Landes-Ansschuß aufgefaßt hat. Der Landcs-AuSschnß dürfte ihn, meines Erachtens, so meinen, wie ich ihn aufgefaßt habe. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort ad a) ? Abg. firomec Ich glaube, von einer Entschädigung für einen Platz, der zufällig nicht besetzt ist, könnte wohl kaum die Rede sein, wohl aber von der Anwendung einer billigen Reciprocität in derlei Fällen, daher ich höchstens die Bedingung einer billigen Reciprocität zu stellen, dem Landes-AuSschusse empfehlen könnte. Abg. Dr. Toman: Jetzt muß ich um's Wort bitten. Dem ersten Herrn Vorredner möchte ich zu bedenken geben, daß die Auslegung eines jeden Satzes eine grannnaticalische und eine logische fei. Was die grammn- ticalischc Auslegung dieses Satzes anbetrifft, so ist dieser Satz so klar gestellt, daß er wohl keinen anderen Sinn, am allerwenigsten aber den zuläßt, den der Herr Abg. aufgestellt hat. Ich glaube, cs wird sich darüber der Landes - Ausschuß selbst erklären, daß er so zu verstehen war, wie ich es ausgesprochen habe, und in die Auslegung der zweiten Art ist cs gar nicht nothwendig einzugehen. Was den unmittelbaren Vorredner, den Herrn Abg. Kromer betrifft, so möchte ich nur eine Grenze hier finden, um die Reciprocität aufzustellen. Ich möchte nur alle jene Combinationen, alle jene Verhältnisse, die sich ergeben können, nicht nur, wenn Steiermark und Krain, sondern vielleicht ein anderes Land an der Irrenanstalt paticipirt wissen, um zu beurtheilen, wie wir diese Reciprocität gegenseitig ausführen werden. Ich glaube, die Reciprocität entsteht ja eben durch die Entschädigung im Principe und wird thatsächlich durchgeführt, wenn Steiermark sagt: Wenn du Land Krain mehr als 80, wenn du 90 Irre in die Anstalt schickst, so wirst du mir für die übrigen 10 Plätze, wenn du sie verlangst, — auch entsprechende Entschädigung zahlen, weil ich mich am Ankaufe von Grund und Boden, Einrichtungen ti. s. w. bcthciligt habe. Wir können dasselbe verlangen für unser Land gegenüber Steiermark und die Reciprocität ist dann eine thatsächliche und nicht bloß eine formelle oder principielle, sondern ganz in jener Form ausgesprochen, wie sie heutzutage gang und gebe ist, nämlich, daß für die Benützung etwas entrichtet werde. Präsident: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so gebe ich dem Herrn Berichterstatter über diesen Punkt a) das letzte Wert. Berichterstatter Dr. Sn pp an: Zum Punkte a) ist von Seite des Herrn Dr. Toman der Znsatzantrag gestellt worden, cs möge sich ausdrücklich eine entsprechende Entschädigung vorbehalten werden, wenn für einen der für Krain reservirten Plätze in der Irrenanstalt eine anderweitige Verfügung von Seite der Administration getroffen wird. Ich muß allerdings erklären, daß der Landes-Aus-schuß diesen Absatz so verstanden hat, wie ihn der Herr Dr. Toman aufgefaßt hat, allein anderseits glaube ich, daß diese Einschaltung nicht zu machen sei, daher diese Bedingung nicht zu stellen wäre, und daß sich dann, wenn diese Bedingung nicht gestellt werde, thatsächlich jene Reciprocität herstellen werde, von welcher der Herr Abg. Kromer gesprochen hat. Es sind nämlich in der Irren-anstalt diese Plätze nicht abgesonderte Räume, deren jeder für sich besteht, cs sind nicht abgesonderte Zimmer, die man gewissermaßen, wenn man sie nicht benützt, dann an andere vcrmicthen kann; cs wäre daher mit Schwierigkeiten verbunden, eine solche Entschädigung zu verlangen. Nehmen wir an, es habe die Irrenanstalt 240 Plätze, wovon 160 für Steiermark und 80 für Krain bestimmt sind, so kann sehr leicht der Fall vorkommen, daß wir zeitweise ebenfalls nicht an unseren 80 Plätzen genug haben, sondern vielleicht 100 Irrsinnige in der Irrenanstalt unterzubringen wünschen. Wenn nun damals hinlänglich Raum in der Irrenanstalt vorhanden ist, so würde uns die Administration ebenfalls die Unterbringung von 100 Irren gestatten, obwohl wir mir einen Antheil für 80 Irre haben, und andererseits können wir cS, wenn wir zufälligerweise nur 60 Irrsinnige in der Anstalt haben, wohl ebenfalls ohne Entschädigung der Administration überlassen, daß sic allenfalls 180 Irre in der Anstalt unterbringe, insolange wir die Plätze nicht für uns selbst benützen. Ich glaube daher, daß sich, wenn diese Bedingung einer entsprechenden Entschädigung nicht festgesetzt wird, eine derartige Reciprocität von selbst bilden werde, welche der Herr Abg. Kromer wünscht, und welche in der Thut auch als wünschenswerth erscheint, und würde mich daher gegen diesen Antrag des Hrn. Abg. Dr. Toman aussprcchen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Ich werde also den Antrag des Herrn Dr. Toman zur Abstimmung bringen, der dahin lautet: daß im ersten Absätze n) zwischen den Worten „darüber" und „auch" die Worte eingeschaltet werden: „gegen entsprechende Entschädigung." ES würde demnach, nach dem Antrage des Herrn Dr. Toman der Punkt a) so lauten: „der Ban der gemeinsamen Irrenanstalt ist derart vorzunehmen, daß in selber eine bestimmte, ans Grund der zu pflegenden Erhebungen vom krainischen Lan-des-Ansschusse nachträglich festzusetzenden Anzahl Angehöriger Krain's (welche sich wahrscheinlich ans 80 belaufen dürfte) jederzeit ihre Aufnahme finden können, wobei es jedoch der Administration unbenommen bleibt, insoweit und insolange nicht alle diese Plätze für Landesangehörigc Krain's in Anspruch genommen werden, darüber gegen entsprechende Entschädigung auch anderweitig zu verfügen." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, belieben sich zu erheben. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich würde wünschen, den zweiten Theil zur Abstimmung gebracht zusehen; zuerst die Position, wie sie hier steht, und dann den Zusatz des Herrn Dr. Toman. Präsident: Wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, bleibt der Antrag des Landes-Ausschusses, der dann zur Abstimmung kommt. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Dr. Toman einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist gefallen. — Ich bringe nunmehr den Antrag des Landes - Ausschusses zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist mit eminenter Majorität angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Punkt ail b): „In dem Verhältnisse der für das Land Krain rcscrvirten, zur gesammten Anzahl aller in der Irren-Anstalt vorhandenen Plätze leistet das Land Krain den Beitrag zu den Kosten der Erbauung der Irren-Anstalt, des Kaufpreises für das dazu verwendete Reale, sowie der innern Einrichtung der Anstalt, insoweit diese Kosten nicht in dem hiezu bestimmten Ertrage der V. Staats-Wohlthätigkeits-Lotterie ihre Deckung sinken; mit diesem ideellen Antheile ist aber das Land Krain auch als Miteigenthümer der Irren-Anstalt anzusehen, und als solcher an deren Gewähr zu schreiben." Wünscht Jemand über diesen Punkt das Wort zu haben? — Da sich Niemand um das Wort meldet, so bringe ich den Antrag des Landes - Ausschusses at! b) zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Er ist angenommen. — Punkt e): „Für die in der Irren - Anstalt untergebrachten Geistes- : kranken des Landes Krain werden die pr. Kops und Tag auszumittelnden Verpflegsgebühren in jenem Ausmaße an den steierischen Landesfond entrichtet, in welchem er für seine eigenen Angehörigen die Zahlung leistet, so daß weder in dieser noch in einer andern Beziehung ein Unterschied zwischen den Angehörigen der beiden Länder gemacht werden darf." — Wünscht Jemand das Wort? Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so bringe ich den Punkt c) zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Die ganze ; Versammlung erhebt sich.) Er ist angenommen. —■ Der j vierte Punkt lautet: „Die Administration der Anstalt stehtj Zwar dem steierischen Landes-Ausschüsse ausschließlich zu, doch soll das Recht des krainischen Landcs-Ausschnsses sich beliebig vom Zustande der Anstalt durch Abgeordnete zu überzeugen und Anträge auf Abstellung allcnfälliger Gebrechen zn stellen, dadurch nicht beirrt sein, sowie auch bei Vornahme weiterer Baulichkeiten, wozu ein Beitrag des krainischcn LandcsfondcS in Anspruch genommen werden soll, jederzeit die Zustimmung des krainischen Landcs-AnSschnsscs und resp. Landtages einzuholen ist." Wünscht Jemand über diesen Punkt das Wort? — Nachdem Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, bringe ich auch diesen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, ersuche ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. — Punkt e): „Es ist dafür Sorge zu tragen, daß wenigstens einer der bei der Irren-Anstalt bediensteten Aerzte, sowie eine genügende Anzahl Wärter der slovenischcn Sprache vollkommen mächtig sei, und daß womöglich eine der Secnndar - Arztenstellen immer einem krainischcn Arzte verliehen werde, insofern sich ein solcher um diese Stelle bewirbt." Abg. Dr. Toman: Ich bitte um's Wort. Präsident: Sic haben das Wort. Abg. Dr. Toman: Einer der geehrten heutigen Redner, Herr Abg. Brolich, hat zu diesem Punkte eine vorläufige Bemerkung gemacht. Ich glaube, sie war nicht übel gemeint, sie war aber nicht juridisch und nicht tun Platze. Ich glaube, sie war nicht eine Animosität gegen seine Muttersprache, die slovcnischc oder krainischc Sprache, sie würde aber hier, wenn man ihr Rechnung tragen würde, nicht jenes Gute bezwecken und bewirken, >vas der Landcs-Ausschuß mit dieser Position zu erreichen angestrebt hat. Mein geehrter Herr Nachbar und Freund Dr. Blciwcis hat bemerkt, daß die Heilung der Irren vorzüglich durch psychiatrische Mittel geschehe. Soll diese vorzügliche Heilung möglich sein für unsere Irren, die nur der slvvenischcn Sprache mächtig sind, die ihnen unser Herrgott und die Mutter gegeben hat, so wird es wohl nicht anders möglich sein, als durch Vermittlung in dieser Sprache, daß die Prinzipien aus der Seele des Arztes in ihrer Seele jene Heilung in dieser Sprache geben, welche sic wieder zum Lichte führt. Wenn der Herr Abg. Brolich gemeint hat, daß das überflüssig ist, so möchte ich nur zu bedenken geben, daß ein VertragSsntz eine Vertragsbcdingnng ist, und bei Verträgen nichts überflüssig ist, was etwas Positives ausdrückt, und wo im Gegentheile dem andern Theile ein freies Feld zur Schaltung übrig bleibt. Ich bin aber nicht dafür, daß dieser Satz, so wie ihn der Landes-Ausschuß aufgestellt hat, angenommen werde, sondern ich möchte, weil ein Wörtchen sich darin eingestohlen hat ich möchte dieses Wörtchen auch hinaus haben, so daß positiv das geschehen müßte, was der Satz enthält. Ich spreche hier nicht an diesem Felde für die nationale Sache. Die Sache ist eine humane, und wer hier noch eine Unterscheidung machen würde, und deßwegen, weil er vielleicht seine Muttersprache nicht liebt, auch der Humanität entsagen würde, der würde weit abirren vom rechten Wege, den wir heute wandeln sollen. Es steht hier, „womöglich eine der Serundar - Ärzten - Stellen einem krainischen Arzte verliehen werde." Wenn etwas „womöglich" von Jemanden geschehen soll, so ist cs eben möglich, cs zu thun oder nicht zu thun; es ist in seinem Belieben gestellt. Es ist ja hier die Möglichkeit schon bedingt, durch den Satz, der später folgt, „insofern sich ein solcher um diese Stelle bewirbt." Ich möchte nur sagen, daß dieser zweite Satz etwas verbessert werden solle, nämlich „insofern sich ein würdiger um diese Stelle bewirbt." (Rufe: So, ja! Bravo!) Dann sind dic Erfordernisse da, welche der Arzt haben soll, und es ist nicht dem Belieben der Direction dieser Anstalt oder überhaupt dem Landes-Ausschnsse anheimgestellt, einen solchen Arzt aufzunehmen oder abzuweisen. Daher stelle ich zu diesem Absätze den doppelten Antrag, daß die Worte: „womöglich" ausgelassen und statt des Wortes „solcher", „würdiger" gesetzt werde — oder wie mir jetzt eben von Seite des Herrn Grafen Auersperg zugeflüstert wird, ein besseres Wort „befähigter." Abg. B r v l i ch: Ich muß gegen die Andeutungen des Herrn Vorredners doch protestircn. Ich glaube ihm gerne, daß er bei dieser Gelegenheit nicht die Nationalitäts-Frage zur Sprache bringen wollte. Ich habe auch daran gar nicht gedacht; meine Absicht ist eine ganz löbliche. Ich habe das Vertrauen zum Landes - Ausschüsse in Graz in viel höherem Maßstabe als der Herr Vorredner. Ich glaube, daß es einem Ausschüsse, welcher aus Männern besteht, welchen daö Land sein Vertrauen geschenkt hat, ganz unmöglich sei, einen Theil der Bevölkerung zu ignorircn, wenigstens aber unmöglich sei, die leidende Menschheit so sehr zu verkennen, daß er die Menschenwürde hintansetzen würde. Die Steiermärker wissen sehr wohl, daß ein Drittel der Bevölkerung slovcnisch ist. Würden sic zu den eigenen Landsleuten nun Männer zur Verwaltung der Anstalt und Behandlung der Kranken stellen, welche die Kranken nicht verstehen? Jedermann weiß cS, daß cs nothwendig sei, mit das Uebel zn kennen, nicht nur äußere Wahrnehmungen, sondern auch Expectorationcn von Seite der Kranken gemacht werden. Wie konnte cs mir einfallen, daß der LandeS-Ausschnß von Steiermark geradezu 1|3 der Bevölkerung ignorircn würde, und ja noch mehr als V, der Bevölkerung würde vcrnrtheilt, in einer Anstalt zu sein, in welcher sie um sich herum Niemanden haben, dem sie ihre Leiden anvertrauen können. Wenn Herr Dr. Toman nun meint, es sei eine Vcr-tragsbcdingung, dann müßte man auch hincinsetzen, daß die Kranken human zu behandeln seien. Was würde der AnSschnß von Steiermark sagen, wenn man diese Bedingung hineinsctzte. Es versteht sich von selbst, daß cs verletzend wäre. Wir müßten dem Landes - Ausschüsse Stcicr-mark's jede Gerechtigkeit, jede Einsicht geradezu absprechen; nur deßwegen habe ich beantragt, daß dieser Zusatz geradezu auszubleiben hätte, weil ich glaube, daß cs sich wirklich von selbst versteht. Die Berichtigung des Herrn Toman würde an sick), nach meiner Meinung, immer noch unvollständig fein. Hier heißt cs: „Es soll einer der Sccnndar-Aerzte ein Krainer sein, wenn ein solcher sich darum bewirbt," dafür sott gesagt werden „ein Befähigter"; zwischen Bc-sühignng und Befähigung ist auch ein großer Unterschied. Wie wäre es, wenn ein steierischer Arzt sich darum bewerben würde, der ein ausgezeichneter und viel befähigterer Mann wäre, als cin Krainer, der aber auch die sloven. Sprache so gut oder noch besser verstehen und reden würde, als der Krainer. Wem wird der Vorzug gegeben werden? Bei Behandlung der Kranken handelt cs sich nicht um die Sprache, sondern um die Wisscnschnft; und ich bin fest überzeugt, wenn Herr Dr. Toman ans dem Lande wäre, wo er 10 Aerzte hat, die nur slovcnisch reden und nicht deutsch, daß er vielleicht sagen wird: Ich habe kein Vertrauen zu euch, und würde vielleicht einen stockdcutschen Arzt rufen; weil cs sich um die Heilung der Krankheit und nicht um die Sprache handelt. Das ist meine Ansicht, und ich glaube, daß Herr Dr. Toman mir in dieser Beziehung nicht Animosität gegen die Nationalität vorwerfen wird, sondern cs ist wirklich nur daö Vertrauen in den Ausschuß dcS Landtages von Steiermark. Das sind Bedingungen, die sich von selbst verstehen, und die ich für verletzend erklären müßte, wenn man dieselben vorschreiben würde. Abg. Dr. Toman: Ich bitte nochmal um das Wort und um die Geduld des h. Hauses, wenn ich noch einige Worte vorbringe. Ich habe mich in meinem Antrage rccor-rigirt; ich habe früher den Antrag gestellt, daß statt des Wortes „solcher", daS Wort „befähigter" zu setzen wäre. Das wäre nicht genug, denn cs ist die Bedingung, daß ein solcher nach dem Antrage des Landes - Ausschusses ein Krainer fei. Ich bin dem geehrten Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er mich dahin geführt hat, daß man ein Slovene fein kann, ohne cin Krainer zn fein, daß man in Steiermark wohnen, dort geboren, Slovenc fein und slovcnisch sprechen könne, und daß man allerdings auch in dieser Anstalt ein befähigter Arzt sein könne. Ich werde diese Andentungen, die zwar schon in mir gelegen waren, wofür mir Glauben geschenkt werden wolle, denen ich aber nicht Ausdruck gegeben hatte, auch in meinen Antrag aufnehmen. In die andere Bemerkung glaube ich aber im Interesse der Zeit des h. Hauses nicht eingehen zn können. Ich bitte, Herr Landeshauptmann, mir zu gestatten, daß ich meinen Antrag formuliren kann. Abg. D c s ch m a n it: Ich bitte trat daö Wort. Es stoßen mir einige Bedenken bezüglich des Antrages dcS Dr. Toman ans, und ich glaube wirklich, daß die Worte, „wo möglich" im Antrag des Landcs-Ausschusscs, keineswegs so leichtwcg auszumärzcn seien. Ich weiß zwar nicht, in welcher Art und Weise die Secundararztenstellen besetzt werden, ob das eine stabile Anstellung sei? Ich glaube es ist eine Anstellung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Gesetzt nun, wir lassen das Wort „wo möglich" aus, und es wäre ein Arzt in der Irrenanstalt, welcher ein tüchtiger Secundararzt ist, welcher eben im Momente, vor Kurzem angestellt wurde; kurze Zeit darauf meldet sich ein Krainer um die nämliche Stelle; wenn wir das Wort „wo möglich" anslasscn, so muß der Secundar-arzt, welcher bereits angestellt ist, wenn er auch die übrigen erforderlichen Fähigkeiten hat, jedoch mir nicht diese Eigenschaft, daß er Krainer ist, offenbar weichen. Ich glaube daher, daß der Punkt „wo möglich" keineswegs aus dem Antrage des Landes - Ausschusses anzulassen sei. Was endlich den weitern Punkt anbelangt, daß statt „ein solcher," „ein Befähigter" zu setzen wäre, so glaube ich, daß das wohl ganz selbstverständlich, daß nur ein befähigter Krainer als Irrenarzt angestellt werden kann. Abg. Dr. B l c i w c i s: Ich bitte um das Wort. Ich muß erläuternd bemerken zu den Andeutungen meines geehrten Herrn Vorredners, daß Secundararzten-stcllcn auf diese Art verliehen werden, daß dieselben, wenn sie erledigt sind, immer für zwei Jahre ausgeschrieben werden, und wenn der Candidat sich im Dienste gut verwenden läßt, so kann dieses Bicnninm nochmals wiederholt werden. Wenn nun bei einer erledigten Sccnndar-arztcnstcllc sich mehrere bewerben, so hat in dem Sinne, wie ihn der Landes-Ansschnß bcantagt, der der slovenischen Sprache mächtige Krainer den Vorzug. Dieses ist natürlich nicht bloß deßwegen nothwendig, daß der Arzt die Kranken verstehe, die er darin zu behandeln hat, sondern ich fasse den Standpunkt noch von einer höheren Seite auf, und das ist die, daß wir dadurch gebildete practischc Aerzte für Gemüths- und Geisteskrankheiten erhalten. Meine Herren, ein psychiatrischer Arzt, ein Arzt für Irre, wird umit nicht ans der gewöhnlichen Praxis, da ist die Gelegenheit dazu nicht geboten, die muß man nur in Irrenhäusern sammeln. Wir wissen, daß bei gerichtlichen Fällen Gutachten über Geistes- und Gemüthskrankheiten abgegeben werden müssen; dazu brauchen wir erfahrene, ganz ausgebildete, verständige Männer. Es ist also im Interesse Krams, daß unser Land Aerzte für Geisteskrankheiten bekomme , die wir nur dadurch bekommen, wenn sic aus Anstalten kommen, wo solche Kranke behandelt werden; cs ist daher diese Vorsicht, daß ein Secundararzt von Krain immer betritt Verwendung finde, in dieser doppelten Rücksicht geboten. Was die Wärter betrifft, daß sic der slo-vcnischcn Sprache vollkommen mächtig sein sollen, so ist das im Puncte e) aufgenommen worden, und ich glaube, daß dieser Punkt nicht überflüssig, am allerwenigsten aber verletzend ist. Nicht überflüssig, weil in einem Koutracte, wie Dr. Toman richtig bemerkt hat, ausgesprochen werden soll, was man fordert. Er ist aber durchaus auch nicht verletzend, denn ich weiß nicht, wie man verletzend sein kann, wenn man in einem Coutracte ausspricht, was mau will. Voraussetzen, wie der Herr Abgeordnete Brolich meint, läßt sich in dieser Beziehung nichts. Wir haben Erfahrungen genug, daß man glaubt, die Sache versteht sich von selbst, und sie versteht sich doch nicht von selbst. Wir finden stellen, besetzt mit Individuen, von welchen man glauben sollte, daß sie hingekommen sind, nur weil sie allen Bedingungen entsprochen haben; daß sie auch der Sprache mächtig sind, allein, es ist das auch leider in Spitälern nicht der Fall. Ich glaube daher, daß der Antrag des Landes-Ausschusscs in dieser Beziehung ad e ganz begründet ist, würde aber das Wort „wo möglich" auch selbst auslasten, dafür aber „ein Befähigter" nach dem Antrage des Herrn Abg. Deschmann nicht hiueinsetzen, weil sich das von selbst versteht. Abg. Deschmann: Ich bitte nochmals um das Wort. Ich würde glauben, daß diese Unzukömmlichkeit vollkommen behoben und den Wünschen allseitig Rechnung getragen wird, wenn der Schlußsatz so lauten würde: „und daß eine der zur Besetzung gelangenden Secundarztenstellen immer einem krainischen Arzte verliehen werde, insoferne sich ein Befähigter um diese Stelle bewirbt." Es ist eben dadurch dem abgeholfen, daß nämlich nicht Einer, welcher schon die Secundararztenstelle time hat, dieselbe einem Krainer abtreten müßte, was sonst erfolgen müßte, wenn dem Antrage des Herrn Dr. Toman Folge gegeben würde, wo es heißt, daß eine der Secundararztenstellcn einem krainischen Arzte verliehen werde. Also wenn schon Einer da war, und es bewirbt sich etn Krainer, so müßte der Andere weichen, während nach dieser Stylisirung, wornach es heißt, „daß ein der zur Besetzung kommenden Secun-dararztcustellen", in dieser Beziehung gar kein Zweifel übrig wäre. Abg. Dr. Toman: Ich muß nochmals um das Wort bitten. Ich muß bett Herrn Abg. Deschmann doch erinnern: Das Wort „verleihen" heißt, Jemauden etwas geben, was eben zu geben ist und das noch Niemand besitzt; sonst müßte man sagen, daß eine Stelle zu besetzen, oder Jemandem wegzunehmen sei; das Wort verleihen, was im ursprünglichen Texte steht, bezweckt das weder dem Sinne noch dem Wortlaute nach. Das behebt meinen Antrag nicht. Ich werde meine Anträge gleich übergeben. Berichterstatter Abg. Dr. S n p p a u: Ich würde um das Wort bitten. Es scheint, daß keine weiteren Anträge zu dem Puncte c gestellt werden, und daß demnach mir als Berichterstatter das letzte Wort zukommt. In dieser Beziehung möchte ich nur darauf aufmerksam machen, daß dieser Punct auö zwei Theilen besteht. Der 1. Theil geht dahin, daß einer der bei der Irrenanstalt bedienstetcn Aerzte, so wie eine genügende Anzahl von Wärtern der slovcni-schen Sprache vollkommen mächtig sei. Dieser Theil ist imperativ auch wie er hier gestellt ist, und in dieser Hinsicht würde betn freien Ermessen der Administration kein Spielraum gelassen sein. Ich glaube, daß es jedenfalls nothwendig sei, diese Bedingung festzustellen, und daß wir dem Lande gegenüber wohl es verantworten müssen und wohl nur auf diese Art verantwor-tcn können, wenn wir für ein so wichtiges Institut uns der Administration ganz begeben. Für den 2. Theil dieses Absatzes spricht jedoch kein sprachlicher - Grund, sondern dieser wurde zu dem Ende beigefügt, bloß um den einheimischen krainischen Aerzten die Möglichkeit zu bieten, sich in einer Irrenanstalt in Behandlung von Geisteskranken auszubilden, und hier wurde dieser Beisatz „wo möglich" allerdings aus den vom Herrn Abg. Deschmaun angeführten Gründen beigesetzt. Es erscheint jedoch die von diesem Herrn Abgeordneten vorgeschlagene Modification als zweckmäßig, und ich glaube, daß dieselbe zweckmäßiger sei, als die Stylisirung, wie sie im Ausschußantrage vorliegt, und ich würde tnich für dieselbe entscheiden. Dagegen könnte ich mich nicht dazu bestimmt sehen, wenn der Ausdruck ukrainischer Arzt" dahin modificirt werden wollte „krainischer, der slovcnischcn Sprache kundiger Art," daß mithin einem Krainer, der sich allenfalls um diese Secundararztenstelle bewirbt, sei cs aus dem Antheile von Gottschee oder von wo immer, der der slovcnischen Sprache nicht kundig ist, daun einem solchen diese Seaundärarzteustelle nicht verliehen m erb eit könnte, denn der Grund, warum diese Bedingung gestellt wurde, ist eben, wie bemerkt, nicht der Nothwendigkeitsgrund, daß Jemand in der Anstalt der slovcuischeu Sprache vollkommen mächtig sein soll, indem hiefür schon durch den ersten Absatz gesorgt ist." Der Grund ist lediglich nur der früher erwähnte ZweckmäßigkeitSgrund, daß den krainischen Aerzten die Möglichkeit zur Ausbildung geboten sei. Aus diesem Grunde würde ich mich mit dieser Abänderung nicht einverstanden erklären können. Abg. Dr. Toman: Ich habe meinen zweiten Antrag dahin korrigirt, daß statt der Worte: einem „kraiui-schcn Arzte," zu setzen sei „vorzüglich einem krainischen, sonst auch einem anderen, der slooenischcu Sprache mächtigen Arzte." Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort ergreift, so schließe ich die Debatte und werde jetzt zur Abstimmung schreiten. Wir haben vom Herrn Dr. Toman 3 Anträge, der 1. dahin lautend: Es seien die Worte „wo möglich" int letzten Absätze ad <■ wegzulassen. Ein 2. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen statt der Worte „einem krainischen Arzte" sei zu setzen „vorzüglich einem krainischen, sonst auch einem andern der slo-vcuischen Sprache mächtigen Arzte." Der 3. Antrag ist, daß statt des Wortes „solcher" das Wort „Befähigter" zu setzen komme. Abg. Dr. Toman: Ich bitte zu dem Worte „solcher" auch das Wort „Befähigter" zu setzen. Präsident: Dann haben wir den Antrag des Herrn Deschmaun, der lautet: Der h. Landtag wolle beschließen , daß als Schlußsatz „daß eine der zur Besetzung gelangenden Secuudarztenftcllcn nur einem krainischen Arzte verliehen werde, insoferne sich eilt Befähigter um diese Stelle bewirbt." (Unruhe). Abg. Dr. Toman: Das ist mein Antrag. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat sich angeschlossen dem Antrage des Herrn Deschmann, welchen er zweckmäßiger in der Stylisirung findet. Der Antrag des Herrn Deschmann .... (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: Darf ich bitten, den Antrag des Herrn Deschmann uns gefälligst nochmals vernehmen zu lassen. Präsident: Der 1. Theil bliebe, wie der Ausschuß ihn angetragen habe: „Es sei dafür Sorge zu tragen , daß wenigstens Einer der bei der Irrenanstalt bebten« steten Aerzte, so lute eine genügende Anzahl Wärter der slovenischen Sprache vollkommen mächtig sei, und daß eine der zur Besetzung gelangenden Sekundararztensstellen nur einem krainischen Arzte verliehen werde, infoferne sich ein Befähigter um diese Stelle bewirbt. Abg. Dr. Toman: Darf ich nochmals um das Wort bitten? (Rufe: Nein!) Deschmann hat keinen meiner Anträge mit diesem Antrage unmöglich gemacht. Herr Deschmann fügt etwas ein, zwischett die Worte „der" und «Sekundarztensstellen" nämlich „zur Besetzung gelangenden." Ich habe gar nichts dagegen, weil ich gesagt habe, daß ich im Sinne habe, daß im Worte Verleihung schon dieser Sinn ausgedrückt sei; aber durch diesen Antrag sind alle anderen Anträge möglichst in Verbindung zu bringen mit den nichtigen, weil Herr Deschmann nur int Sinne hat, daß erst solche Stellen, die zur Besetzung kommen, an krainische Aerzte zu vergeben seien. Präsident: Ich bringe den Antrag des Herrn Deschmann zur Abstimmung und ersuche jene Herrn, welche mit diesem Antrage einverstauden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Es beheben sich also die Anträge des Herrn Dr. Toman. Abg. Dr. Toman: Ich bitte Herr LaudeShaupt-tnmttt. Meine Anträge sind alle zur Abstimmung zn bringen. Präsident: Es ist nicht nothwendig. Abg. Dr. Toman: Bei dem Deschmatm'schen Antrage handelte es sieh bloß um die Worte „der zur Besetzung gelangenden" und „Befähigter", alle meine andern Anträge halte ich aufrecht. Präsident: Herr Deschmann hat den Antrag gestellt, der Schlußsatz tul e) habe s o zu lauten, und dieser Antrag ist angenommen. Somit glaube ich . . . (wird unterbrochen von) Abg. Dr. Toman: Ich bitte alle meine Anträge zur Abstimmung zu bringen. Herr Deschmann hat seinen Antrag lediglich nur dahin motivirt und gestellt, daß nur jene Sekundarztensstellett an Andere zu vergeben seien, die j erst zur Besetzung zu kommen haben. Ich kann von meinen Anträgen nicht abgehen. Es war nur ein Zusatz- kein Abänderungsantrag, der von ihm gestellt wurde. Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, daß durch die Abstimmung über den Antrag des Herrn Deschmann die Sache erledigt sei, indem Herr Dr. Toman beantragt, das Wörtchen „wo möglich" auSzulassen. Nun, das war bei dem Deschmantt'schen ohnedies; geschehen. Herr Dr. Toman beantragt aber ferner, daß die Stelle nur einem krainischen Arzte verliehen werde. Ich glaube, daß der h. Landtag ohne weiteres gewürdigt hat, waö er damit sagen will; durch die Annahme der Motion, welche Herr Abg. Deschmann gestellt hat, ist der Beisatz „oder einem, der slovenischen Sprache mächtigen," ausgeschlossen, daher einem Arzte, der in Gottschee gebürtig, folglich der krainischen Sprache nicht fähig ist, der Zutritt zu einer solchen Seeundararztenstelle offen. Das Haus hat darauf Rücksicht genommen; so glaube ich, daß der entgegengesetzte Antrag des Herrn Dr. Toman nicht wieder zur Abstimmung kommen kann. Was das letzte Amendement des Herrn Dr. Toman betrifft, so weiß ich es nicht. Präsident: Sollte der Herr Dr. Toman darauf bestehen, so befrage ich das Haus. Abg. Dr. Toman: Ich bestehe darauf, weil der Antrag des Herrn Deschmann, wenn er auch den ganzen übrigen Satz aufgenommen hat, doch nur dahin ging, daß zwischen die Worte „der" und „Seeundararztenstellen" eine Einschaltung gemacht werde. Mein Antrag ist, was die krainischen Aerzte anbetrifft, nicht verstoßend gegen den Antrag des Landes-Ausschusses, sondern nur amplifieirend, int Fall es kein krainischer Arzt ist, cS ein solcher sei, der der slovenischen Sprache mächtig ist, daß vor allen ein krainischer, ob er slovenisch kann oder nicht, dann aber einer, der slovenisch kann, wenn er auch kein Krainer, aber ein Befähigter ist; ich habe dieß gesagt, weil ich auch die Auslassung der Worte „wo möglich" beantragt habe. Abg. Är out er: Herr Deschmann hat seinen Antrag wörtlich dahin gestellt, der Schlußsatz der Bestim-mung e habe zu lauten, „und daß wo möglich re." dadurch, daß er erklärt hat, der Schlußsatz habe derart zu lauten und dadurch, daß das Hans den Schlußsatz in der von ihm proponirten Art angenommen hat, sind alle weitern Anträge über den Schlußsatz gefallen, weil die vom Herrn Dr. Toman gestellten nicht als Zusatzanträge zum Deschmantt'schen gestellt, sondern nur Abänderungsantrüge des vom Landes-Ausschusse gestellten Antrages waren. Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort, Herr Landeshauptmann. Ich setze durchaus keinen Ehrgeiz darein, daß mein Antrag durchgegangen, vom hohen Hause angenommen ist. Aber eben diese Ueberzeugung, daß wenn mehrere Anträge gestellt werden, es sich sehr leicht ereignet, daß man bei der Fassung der Beschlüsse am Ende selbst nicht weiß, welchen Antrag man angenommen hat, hat mich dazu bewogen , gleich die vollständige Formnlirung deS Antrages dem Herrn Präsidenten zu übergeben, und ich gestehe vollkommen ein, daß bezüglich zweier Punete mein Antrag mit dem des Herrn Dr. Toman ganz gleichlautend ist und darin seinen Anträgen vollkommen Rechnung getragen wurde. Doch muß ich ausdrücklich erklären, waS ich auch schon früher so betont habe, nämlich, daß nur dann, wenn eine solche Stelle zur Besetzung gelangt, sie einem Krainer verliehen werden könne, daß ich das in den Antrag hinein-I bezogen gewünscht habe, daher in dieser Beziehung etwas aufgenommen habe, ivas in den Anträgen des Herrn Dr. Toman nicht gelegen ist. Präsident: Es wäre noch ein Punct zu be- merken. Abg. Kromer: Ich habe bereits vor Eröffnung der Speeialdebatte erklärt, die von dem Ausschüsse hier sub litt. a bis o angeführten Bestimmungen des Ueberein-kommens sind zwar wesentlich, jedoch durchaus nicht die Einzigen, sondern sie werden noch durch mehrere Bestimmungen über die Bestreitung der Administrations-, der Adaptirnngs-, der allfälligen Erweiterungskosten, über die seinerzeitige Verfügung mit dem Stammvermögett int Falle der Auflösung der Gemeinschaft it. dgl. zu ergänzen sein. Ueberhanpt lassen sich die Vertragsbestimmungen weder taxativ noch weniger stylistisch früher feststellen, bevor wir nicht die dießfälligen Propositionen des steiermärkischen Landtages gehört haben werden, und man muß es einst- weilen der Umsicht unseres Landes-Ausschusses überlassen; er werde je nach den Anforderungen des steiermärkischen Landtages jenes Ucbcreinkommcn treffen, wodurch die Rechte Srain's am meisten gewahrt werden sollen. Allein, weil in solchen Fällen, wo über das Stammvermögen des Landes verfügt, oder wo dem Lande bleibende Verpflichtungen auferlegt werden sollen, die cndgiltige Verfügung nicht dem Ermessen des Landes-Ausschusses überlassen werden kann, so würde ich beantragen, als sechsten Punct aufzunehmen. Lilt, f: „Das hierüber zu treffende Ucbcreinkommen werde für das Land Srnin nur dann rechtsverbindlich, wenn dessen Genehmigung von Seite dieses Landtages erfolgt sein wird." Präsident: Wünscht Jemand von den Herren das Wort über den Antrag des Herrn Kromcr? Berichterstatter Dr. S u p p a n : Da Niemand das Wort zu ergreifen scheint, so glaubeich als Berichterstatter einige Bemerkungen machen zu sollen. Was die Bestimmungen hinsichtlich der Administrationsanslagen, der Adap-tirungskosten und dergleichen anbelangt, so fallen diese in die Kategorie der Vcrpflcgskostcn, d. h. die Verpflcgskosten werden derart ausgemittelt, daß alle Regie-Auslagen damit bestritten werden können. Inzwischen hat dieses ohnehin keinen Bezug auf den Antrag, welchen Herr Abg. Kromcr gestellt hat. Wenn das h. Haus diesen Beisatz mit einbe-zogen zu wissen wünscht, so kann es natürlich geschehen; allein cs wäre nach meiner Ansicht überflüssig, weil sich dasselbe von selbst versteht. Ist es einmal im Principe vom steierischen Landtage auch ausgesprochen, daß eine gemeinsame Irrenanstalt zu errichten sei, dann werden erst di c nähern Punkte des Uebereinkommens getroffen und der Vertrag muß selbstverständlich dem h. Hause zur Genehmigung vorgelegt werden. Daß wir bereits hier einzelne Punkte festgestellt haben, das war nur um doch einige Anhaltspunkte zu geben, auf welche Weise diese Vereinigung erzielt werden könnte. Ich glaube daher, weil sich dieser Zusatz meiner Ansicht nach, als überflüssig herausstellt, daß derselbe auch nicht anzunehmen wäre. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Nachdem Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so bringe ich den Antrag des Herrn Landesgerichtsrathes Kromer zur Abstimmung, derselbe lautet dahin, daß zu den Anträgen des Landes - Ausschusses ein Zusatzpunkt beizufügen wäre, dahin lautend: „Das hierzu treffende Uebereinkommen werde für das Land Sram nur dann rechtsverbindlich, wenn dessen Genehmigung von Seite dieses Landtages erfolgt sein wird." Jene Herren, welche mit dem Zusatzantragc einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht). Der Antrag des Herrn Landesgerichtsrathcs Kromcr ist angenommen. Ich werde nunmehr über den Antrag im Ganzen abstimmen lassen. Abg. Kromer: Wir bitten dieses ohne Vorlesung zu thun, weil uns der Inhalt ohnehin bekannt ist. Präsident: Ich bringe also jetzt die bereits dc-tailirt angenommenen Anträge noch einmal im Ganzen zur Abstimmung, und lade jene Herren, welche mit denselben einverstanden sind, ein, sich zu erheben. (Geschieht). Es sind die ganzen bisher dcbattirten Bestimmungen angenommen worden. Wünschen die Herren noch den zweiten Gegenstand heute abzuthun, ober ist es gefällig denselben auf Samstag zu lassen? Abg. Freih. v. A p f a l t e r n : Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, da die Anträge des Ausschusses in mehrere Theile zerfallen, die ersten beiden Anträge heute noch in Behandlung zu nehmen, da dieses sehr leicht geschehen kann; und dann wird sich zeigen, welche Zeit noch übrig bleibt und wir werden sohin beurtheilen können, ob auch der dritte Theil noch in Verhandlung gezogen, oder aber für die nächste Sitzung vertagt werden wird. (Rufe: Ja, die zwei ersten Antrüge). Es ist die Vorfrage, und cs sind zwei Anträge, die Vorfrage nämlich, ob die Anträge behandelt werden wollen und dann die beiden Anträge selbst. Präsident: Das Somit» zur Berathung und Be-gutachtung der Gemeinde-Ordnung hat sein weiteres Vor-; gehen von 2 Vorfragen abhängig gemacht, nach deren Beantwortung durch den Landtag wesentliche Modifikationen in seinen Arbeiten nothwendig sein würden. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter seinen dießfälligcn Vortrag zu ! beginnen. Berichterstatter Freih. v. A p f a l t e r n : Der in der : Sitzung des h. Landtages vom 10. d. M. zur Berathung | der Regierungsvorlage über eine neue Gemeinde - Ordnung und Gcmcindcwahlordnung eingesetzte Ausschuß hat bei der Generaldebatte über den dießfälligcn Regierungsentwurf die Wahrnehmung gemacht, daß in diesem Entwürfe zwei Bestimmungen des Reichsgesctzcs vom 5. März 1862 nicht Eingang gefunden haben, Bestimmungen, denen doch eine Tragweite, ich möchte sagen, eine entschiedene Tragweite nicht abgesprochen werden kann. Es sind nämlich in diesem Entwürfe außer Berücksichtigung geblieben zwei Bestimmungen; cs heißt im bezogenen Reichsgesetze im 1. Artikel : das Landesgcsctz bestimmt, ob und unter welchen Be-' dingungen der Großgrundbesitz von dem Verbände einer Ortsgemeinde geschieden behandelt werden könne, und der Artikel XVII. sagt: „Zwischen die Gemeinde und den Landtag kann durch ein Landesgcsctz eine Bezirks-, Gau - und Kreisvcrtrctung eingefügt werden." Diese beiden Bestimmungen sind, nachdem das Gesetz im verfassungsmäßigen Wege zu Stande gekommen ist, auch bei uns in Berücksichtigung zu ziehen; und ich glaube, es wäre ein Vorenthalten eines Rechtes, wenn man sich über diesen Mangel des Entwurfes, ohne eine Anfrage an das Haus zu richten, hinaussetzen und darauf die weitern Anträge basiren wollte. Es muß nach Ansicht des Ausschusses die Entscheidung hierüber, die Ausübung dieses Rechtes, dem hohen Hause in die Hand gelegt werden, und dieses ist der Zweck, warum heute der Ausschuß mit diesen Anträgen vor das h. Hans zu treten sich die Freiheit nimmt. Heute schon und nicht erst bei Erstattung des Finalberichtes dieses zu thun, erschien aus dem Grunde geboten, weil die Art und Weise, wie sodann das h. Haus die Frage zu entscheiden für gut finden wird, bedingt, wie auf diese Entscheidung der Ausschuß seine übrige Bearbeitung des Gemcindcgc-setzcs zu gründen für nothwendig finden muß. Ans diesem Grunde stelle ich im Namen des Ausschusses die Bitte, cs wolle dem h. Hause gefallen, heute beide Fragen zur Abstimmung zu bringen. Erstens, ob der Großgrundbesitz vom Verbände einer Gemeinde geschieden behandelt werden könne, und zweitens, ob zwischen die Gemeinde und den Landtag eine Bezirks-, Gau- ober Krcisvertrctung einzufügen sei. Ich bitte Herr Landeshauptmann, vorläufig und mit Ausschuß der Erörterung der Frage, wie diese beiden Fragen zu beantworten wären, lediglich über die Vorfrage die Debatte zu eröffnen, ob überhaupt das h. Haus geneigt ist, auf die Enscheidung dieser beiden Fragen einzugehen und wenn gegcntheilige Anträge gestellt werden sollten, mir das letzte Wort zu ertheilen. Abg. Graf Gustav Auersperg: Ich glaube aller-: dings, daß die erste Vorfrage heute zur Entscheidung kom-I men sollte, weil sie jedenfalls auch auf den weitern Ent- Wurf des GcmcindcgcsetzeS Einfluß haben kann; anderseits aber zweifle ich, ob die Bestimmungen über das neue Gc-meindestatut von der Entscheidung der zweiten Frage abhängig seien, da im Artikel VII. dcS Gesetzes vom 5. März 1862 die Bildung der Gemeinde ganz selbstständig hingestellt ist. Jedenfalls ist diese Frage sehr wichtig, und ich glaube auch nicht, daß sie allen Mitgliedern des hohen HauscS ganz klar ist, um sich darüber auSsprcchcn zu kön- j nett, und ich würde daher den Antrag stellen, daß der zweite Theil dieser Frage bis zur Berichterstattung über j das Gcmeindcstatnt vertagt würde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause): Nachdem Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so werde ich die gestellten Anträge rcknpitnliren. Der Herr Berichterstatter hat den Antrag gestellt, der hohe Landtag wolle sich auSsprcchen (Berichterstatter Freiherr von Apfaltern meldet sich zum Worte), ob in die Entscheidung der zwei Fragen eingegangen werden wolle oder nicht. Der Antrag des Herrn Grafen Gustav Auersperg lautet aber dahin, daß der zweite Punkt erst bei der Berichterstattung über i die Gemeindeordnnng in Berathung gezogen werden solle. (Abg. Brolich meldet sich zum Worte). Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltern: Wollen Herr Landeshauptmann dem Herrn Abg. Brolich früher das Wort geben? Abg. Brolich: Ich wollte nur eine Bemerkung zur Abstimmung machen. Im Prinzipe, ob das hohe Hans ' in die Erörterung der Frage eingehen wolle, sind der Herr Berichterstatter nnd Herr Graf Gustav Auersperg einverstanden und sie meinen beide, daß über das Prinzip, ob das hohe HanS in die Erörterung der Frage überhaupt ; einzugehen wünsche oder nicht, heute entschieden werden möge. Graf Gustav Auersperg aber meint, wenn ausgesprochen wird, daß das hohe HanS eingehe, so möge die Debatte bis zur Erstattung des Berichtes über die Gemeindeordnnng vertagt werden; darüber aber, ob das Hans eingehen wolle oder nicht, möge gleich heute entschieden werden, und diese Frage möge daher sofort zur Abstim- j mutig kommen und zwar ohne weitere Debatte. Berichterstatter, Freiherr v. Apfaltern. Die ; Gründe, welche den Ausschuß bestimmt haben, heute mit dieser Anfrage vor das Hans zu treten, sind in der Aufgabe gelegen, welche das hohe Haus diesem zur Begnt-achtnng der Gemeindeordnnng bcrnfcnen Ansschnsse gestellt hat. Es ist für unsern Entwurf eine Grundbedingung zu wissen, wie unser künftiger Gemeinde - Organismus beschlossen sein wird. Der Ausschuß muß wissen, ob eine Mittelgemeindc zwischen dem Landtage und der Gemeinde unterster Ordnung bestehen werde, ob der Großgrundbesitz ; ausgeschieden werde oder nicht, bevor er an die Berathung der weitern Frage gehen kann, wie die Gemeinden gebildet werden. Das Gemeindegesetz ist ein sehr umfassendes, und voraussichtlich werden die Arbeiten des Ausschusses nicht eilte geringe Zeit, ich möchte sagen, eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Damit das Hans nicht im letzten Momente, wenn die Herrn Abgeordneten bereits gedrängt sein werden, zu ihren hünslichcn Geschäften znrückzitkehren, in die Lage komme, dieses Gesetz erst in Berathung zu nehmen, nicht mit der gehörigen Ruhe, nicht mit der gehörigen Ucberlegnng die Berathung zu führen, deßwegen will sich der Ausschuß bemühen, möglichst bald mit seiner Arbeit fertig zu werden; er kann cs aber nicht gründlich thun, lue im daS hohe Hans mit der Beantwortung dieser beiden Fragen zögern sollte. Was den Umstand und den Grund anbelangt, welcher von Seite des Grafen Gustav v. Auersperg angeführt worden ist, warum das Hans in die Berathung der zweiten Frage nicht eingehen/sondern sich diese Frage für einen spätern Augenblick vorbehalten solle, so glaube ich, besteht dieser Anstand nicht. Ich werde die Ehre haben, bei der Begründnng des dicßfälligen Aus-schnßantrages, nämlich bei der Begründung des Antrages auf Nichtcinschicbnng dieser Gemeinden höherer Ordnung die Gründe anseiiinndcrznsetzcn, die Rücksichten zu beleuchten, welche dem hohen Hause das Verhältniß klar darstellen werden, ob es für uns angemessen ist, solche Gemeinden einzuführen ober nicht. Ein Urtheil werden sich die Herren vollkommen klar bilden, wohl umsomehr als das Urtheil durch Umstünde bedingt ist, nnd von Verhältnissen hergeleitet werden soll, deren Grundbedingungen sich innerhalb der Grenzen unseres Landes befinden. Ich glaube daher den Antrag des Ausschusses oder vielmehr die von ihm gestellte Bitte noch einmal wiederholen zu dürfen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Ich werde zuerst den Antrag des Grafen Gustav v. Auersperg, daß nur in die Entscheidung der einen Frage einzugehen, die andere aber zu vertagen sei, zuerst zur Abstimmung bringen. Abg. Graf Gustav Auersperg: Nur bis Samstag; ich habe nicht geglaubt nnd nicht vorherschcn können, daß die Debatte sich ohnehin so lange verziehen wird, daß es heute nicht zur Abstimmung kommt. Es war mir nur daran gelegen, daß die Sache noch einen oder zwei Tage besprochen werden könnte, und daß zwischen den Mitgliedern des hohen Hauses außerhalb dieses Saales eine Verständigung und Einigung ermöglicht würde. Präsident: Vielleicht ziehen Sie nunmehr den Antrag zurück? Abg. Graf Gustav Auersperg: Ich ziehe ihn zurück, weil die Frage ohnedieß heute nicht mehr zur Abstimmung kommt. Präsident: Ich bringe also den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Die hohe Versammlung möge sich darüber anssprechen, ob diese beiden Fragen, welche hier im AuSschnßbcrichtc angeführt sind, in die Debatte und Verhandlung genommen werden sollen oder nicht. — Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß diese beiden Fragen vorerst in die Debatte und Verhandlung genommen werden sollen, bitteich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Die Debatte selbst werden wir vielleicht bis Samstag verschieben. (Rufe: Schluß, und: erste Frage gleich!) Abg. Dr. T o nt a it: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, der Gegenstand ist zu wichtig, nnd die Motivirung, welche vom Herrn Berichterstatter aufgestellt worden ist, so umständlich, daß es wünschcnswerth wäre, daß dieser wichtige Gegenstand erst ans die nächste TageSordming wiederkomme und heute der Schluß der Sitzung beschlossen würde, welchen ich hiemit beantrage. Abg. Krom er: Ich wurde beantragen, die erste Frage, die voraussichtlich keine lauge Debatte verursachen wird, heute zur Abstimmnng zu bringen. Präsident: Ich bringe den Antrag des Herrn Dr. Toman zur Abstimmung, der auf Schluß der Sitzung lautet. Jene Herren, welche mit diesem einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist in der Minorität geblieben. Ich bringe also den Antrag des Herrn Kromcr zur Abstimmung, daß der erste Theil der Debatte heute vorgenommen werden soll. — Jene Herren, welche damit ciuverstaudcn sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die überwiegende Majorität. — Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Berichterstatter Frcih. v. A p f a l t c r n: Die erste Frage, deren Beantwortung das hohe Hans soeben heute noch zu übernehmen für gut befunden hat, ist die, ob der Großgrundbesitz in unserm Lande Kram ans dem Gemeinde-Verbände auszuscheiden sei, oder vielmehr sich ausscheiden könne? Diese Frage wurde zuerst im Herbste des Jahres 1859, als nach längerer burcaukratischcr Bevormundung, nach einer Reihe tief beklagcnSwcrther Ereignisse, schwerer Unglücksfälle, welche das Gesammtrcich in diesem letzteren Jahre getroffen hatten als damals die erste Morgenröthe eines wicdercrwachcndcn freieren politischen Lebens sich kennzeichnete, an eine Versammlung von Vertrauens-Männern gestellt, welche die Regierung um sich versammelt hatte, um ihre Meinung, ihr Gutachten über ein sehnlich erwartetes neues Gemeindegesetz zu vernehmen. Die Beantwortung dieser Frage stieß im Schooße jener Vcrsamnilung auf keine Schwierigkeit. So wenig diejenigen Mitglieder jener Commission, welche dein Großgrundbesitze angehörten, auf diese Frage vorbereitet waren, so hatten sie cs denn doch längst erkannt, daß es eine wohlthätige Fügung des Jahres 1848 gewesen sei, daß cs durch die Aufhebung des Unterthans - Verbandes die unbehagliche Sonderstellung, in welcher sich damals die Grundhcrren befanden, beseitigte, um einem Verhältnisse Platz zu geben, welches dem Naturgesetze viel angemessener war. Sic anerkannten cs, daß es die wahre, die edlere Pflicht, die auf edlerer Grundlage beruhende Aufgabe, das Interesse des Großgrundbesitzes mit sich bringe, unter freien Staatsbürgern mit ihnen gleich dazustehen (Bravo, Bravo!), nicht ihren Ehrgeiz in Privilegien, in Ausnahmen von dem Schicksale ihrer Mitbürger, sondern darin zu suchen, daß sie die ihnen durch ihre bessere materielle Lage gebotenen Mittel dazu benützten, sich durch eine bessere Bildung ihrer Verstandskräfte und ihres Charakters die Eignung zu verschaffen, dem Vaterlande und ihren Mitbürgern ihre Dienste anzubieten, und wenn sie angenommen werden, mit ihrem besten Willen zu leisten. (Bravo, Bravo! Sehr gut!) Sie anerkannten nicht minder, daß es der einzige eines freien Mannes würdige Ehrgeiz sei, durch eine gediegenere Bildung, durch ein regeres Gefühl, durch energisches Streben nach dem allgemeinen Besten sich vor Anderen auszuzeichnen. (Rufe: Sehr gut!) Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, haben die Großgrundbesitzer, welche im Schooße jener Vertrauens-Commission ihr Gutachten abzugeben hatten, das Interesse ihrer Schicksalsgenossen am Besten dadurch zu wahren geglaubt, daß sie die durch das Jahr 1848 beseitigte Sonderstellung nicht wieder durch die Ausscheidung aus der Gemeinde anstrebten, daß sie es vielmehr vorzogen, in der Gemeinde, welcher sie ohnedieß schon angehörten, zu verbleiben, mit ihr gemeinsam in Zukunft zu gemeinschaftlichem Zwecke, zu gemeinschaftlichen Interessen zu arbeiten. Aus diesem Grunde wurde in jener Commission das Gutachten dahin abgegeben, doch der Großgrundbesitz aus dem Gemeindeverbande nicht auszuscheiden sei. Man ging hiebei auch von der Voraussetzung aus, daß die Gemeinden dieses Verhältniß nicht dazu mißbrauchen werden, daß sie den größeren Theil der Lasten, welche mit Gemeinde-Anstalten, mit Gemeinde-Interessen überhaupt verbunden sind, auf die Schultern des in ihrer Mitte lebenden Großgrundbesitzes wälzen werden, wenn auch derselbe nicht ein höheres Interesse an diesen Anstalten hat, wie jeder andere. Unter dieser Voraussetzung wurde jenes Gutachten abgegeben und es wurde sowohl im Schooße der Commission selbst von deren übrigen Mitgliedern, als auch insbesondere im ganzen Lande und nicht minder unter allen Großgrundbesitzern des Landes beifällig aufgenommen. Ein Beleg hicfür liegt darin, daß sämmtliche Mitglieder jener Commission, die dem Großgrundbesitze angehörten, mit entschiedener Majorität in den nun tagenden Landtag gewühlt wurden. Der Stand der Dinge in dieser Richtung hat sich seit dem Jahre 1859 nicht geändert; soviel dem Ausschüsse dießfalls die Kenntniß zu Gebote steht, sind die Anschauungen der Großgrundbesitzer dieselben, welche sie in jenem i Jahre waren — nur, möchte ich sagen, ist man von diesen Anschauungen noch mit tieferer festerer Ueberzeugung durch-: brau gm. Dieß waren die Rücksichten, welche den Ausschuß bestimmten, auch heute nicht die Ausscheidung des Großgrundbesitzes beantragen zu sollen, vielmehr dem hohen Hause den Antrag zur Annahme empfehlen zu sollen: Es wolle demselben gefallen zu beschließen, der Großgrnnd-: besitz sei aus dem Gemeind cvcrbande nicht auszuscheiden, i (Beifall.) Landcshauptm.-Stcllvertr. v. W u r z b a ch : Nachdem, was mein verehrter Herr Vorredner Herr Baron Apfaltern über den Verhandlungsgegcnstand gesagt hat, bleibt mir nur sehr wenig zu sagen übrig. Er hat den Wunsch und j die Ansicht jedes einzelnen Großgrundbesitzers in unserem Herzogthume ausgesprochen, und ich werde mir daher nur j ein Paar Worte erlauben. Ich selbst bin jedem Privilegio j abhold und wünsche jede Sonderstellung zu vermeiden; der Großgrundbesitz in unserem Lande hat aber nicht allein in I der neuesten Zeit einen Beweis seiner liberalen Gesinnung gegeben, hat nicht in der neuesten Zeit allein Beweise geliefert, daß cS ihm nicht darum zu thun sei, über seine : Mitbürger irgend eine Art Herrschaft zu üben; er hat dieses schon früher gethan. Wir wissen, daß in unserem Lande dclegalorio modo von der Regierung den größeren Dominien die Jurisdiction und politische Verwaltung anvertraut worden ist; wir wissen aber auch, daß schon vor der Zeit des Jahres 1848 freiwillig von dem bei weitem I größten Theile der Dominien Krams dieses wichtige Recht an den Staat zurückgelegt worden ist. Aus dicscin geht hervor, daß es nicht erst des Jahres 1848 bedurfte, um im Geiste der Großgrundbesitzer Krams liberale Gesinnungen zur Geltung zu bringen. (Bravo.) Noch Einen Umstand muß ich berühren: cs ist tief in der Natur des Menschen gegründet, cs ist eine Thatsache, daß jeder Mensch eine Last, die ihm aufgebürdet wird, nach Thunlichkcit seinem Mitbruder aufzubürden und sich selbst zu erleichtern trachtet; die Erfahrung lehrt dieß bei den Steuern aller Art. So ist z. B. bekannt, daß der Producent die Steuern soviel als möglich auf den Consu-mcntcn zu wälzen sucht, der Gläubiger, den gegenwärtig die erhöhten Stempclgebnhrcn, die erhöhte Einkommensteuer und gewisse andere Lasten treffen, diese soviel als möglich auf den Schuldner zu wälzen sucht. Bei Berücksichtigung dieser dem menschlichen Charakter anklebenden Eigenschaft ist es aber auch eine natürliche Sorge des Großgrundbesitzes gewesen, daß dereinst die Lasten, die von den Gemeinden zu bestreiten sind, soviel als möglich i h m werden aufgebürdet werden, und daß dießfalls eine große Gefahr vorhanden sei, weil der Großgrundbesitzer als Individuum so sehr in der Minorität gegenüber den übrigen Gcmeindcmitgliedern sich befindet. Dieß und der Wunsch zum Vornherein, der Gemeinde möglichst den I Frieden zu sichern, welcher auf jeden Fall bedroht wäre, ; wenn eine solche Richtung von der Mehrzahl der Gemeinde- glichet eingeschlagen worden wäre, wodurch der Großgrundbesitz unverhältnißmäßig, ja sogar bis zum Ruine getroffen werden könnte — dieser Umstand hat mich veranlaßt, schon im Reichsrathe darauf anzutragen, daß rücksichtlich der Concurrenz zu gewissen Lasten ein Gesetz erfließe und eS ist im Reichsrathe diese Position, welche dahin lautet: „die Art, in welcher und das Maaß nach welchem die einzelnen Gemeindemitglieder zu den Auslagen der Gemeinde concurriren sollen, bestimmt die Gemeinde innerhalb der durch ein Landesgesetz festzusetzenden Grenzen" — sowohl im Abgeordnetenhanse als auch im Herrenhanse angenommen worden. In Folge dieses von Sr. Majestät sanctionirten Gesetzes hat sofort auch die Regierung, wie wir ans den bezüglichen Vorlagen bereits gesehen haben, die dießfälligen Concurrenzgesetze auf den Tisch des Hauses gelegt und der Berathung des Landtages unterzogen. In der gerechten Erwartung daher, daß das hohe Hans die Rücksicht bei der Berathung der erwähnten Gesetzentwürfe nehmen werde, daß alle Lasten verhältnißmäßig nach dem Grundsätze der Gleichberechtigung auf alle Mitglieder jeder einzelnen Gemeinde gleich zu vertheilen sei, in dieser gerechten Erwartung bin ich vollkommen einverstanden, daß der Groß- j grundbesitz ans dem Gemeindeverbande nicht ausscheide, ! und schließe mich daher dem Antrage der Commission in dieser Richtung vollkommen an. Abg. Krom er: Bisher haben bloß Vertreter des Großgrundbesitzes gesprochen; sie haben den übrigen Bewohnern des flachen Landes ihre erfahrene und kräftige Hand zur gemeinsamen Leitung der Gemeindeangelegenheiten selbst bereitwillig angeboten. Ich glaube, es sei daher an uns Vertretern der übrigen Grundbesitzer des Landes, diese freiwillig angebotene Hand als eine kräftige Stütze mit Anerkennung zu ergreifen und thnnlichst einhellig den Antrag des Ausschusses zu votiren. Ich bitte daher um den Schluß der Debatte. Präsident: Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Freih. v. Apsaltern: Ich danke sehr, es wurde kein gegentheiliger Antrag gestellt. Präsident: Ich bringe also den ersten Theil der Anträge zur Abstimmung; derselbe lautet dahin: Der hohe Landtag wolle beschließen: „der Großgrundbesitz sei aus dem Gemeindeverbande nicht auszuscheiden." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich schließe jetzt die Sitzung; der zweite Theil der j vorliegenden Anträge bleibt für die nächste Sitzung refer« ! virt; dieselbe findet Samstag um 10 Uhr Vormittags Statt. Ans die Tagesordnung derselben setze ich eventuell auch den heute vertheilten Geschäftsordnungs-Entwurf. (Schluß der Sitzung 1 Ahr 3© Minuten.) - ----— - ' . - i: . .s •• . • - .. .v ■ Ur Vs: ' 3 I f»n»>*iS v V : A,".