s KiUj-iU l ilL,^ / Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich. -SSS-—- EwLLL MiLMMLL Hochherziger, allergnädigster Kaiser! ^^as Geschenk der Preßfreiheit, womit Euere Majestät Oesterreichs Nolker beglückt; das Vertrauen, welches EuereMa- jestät denselben durch Errichtung einer Nationalgarde zu erkennen gegeben, und der hochherzige Beschluß einer Konstitution des Vaterlandes, hat die Herzen aller dem Kaiserhause treu ergebenen Unterthanen mit Gefühlen deS Dankes durchdrungen, die unauslöschbar sind, und zur erneuerten Hingebung für Thron und Vaterland begeistern. Krains Bewohner aus allen Ständeklaffen theilen diese Begeisterung, und glauben den großen Moment, welcher ein festes Anschließen der Volker an ihre Fürsten zur Erhaltung des Weltfriedens gebietherischer fordert, denn je, nicht vor¬ über gehen lassen zu sollen, ohne den Ausdruck derselben vor die Stufen des Thrones zu bringen. Daß sie diesen großen Moment zugleich benützen, um auch ihrer Seits auszusprechen, was dem Vaterlands Noth thut, geschieht weder aus Nachahmungssucht, und noch weit weniger aus Mangel an Vertrauen in die Weisheit und in die Absicht ihres geliebten Monarchen, Oesterreichs Völkerstämme wahr und dauernd zu beglücken. Sie glauben dadurch lediglich zu beurkunden, daß die Anforderungen der Zeit auch in dieser kleinen Provinz dem Volke klar bewußt geworden sind, un¬ geachtet der bestandenen Hemmungen des geistigen Verkehres unter sich und mit den Nachbarstämmen. Preßfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetze, ungeschmälertes Vcrsammlungs- und Vereinigungsrecht; das Peti¬ tionsrecht; Schutz der Person und des Eigenthums durch Schwurgerichte, öffentliches und mündliches Verfahren, National¬ bewaffnung und freie Wahl der Vertreter des Volkes; selbstständige Gemeindeverwaltung mit freier Wahl der Gemeinde- Repräsentanten und dem ungeschmälerten Rechte der Gemeinde zur Ernennung und Amovirung ihrer Beamten; gleichmäßige Besteuerung Aller nach Maßgabe der individuellen Vermögenskräfte, und mit Rücksicht auf Gegenstände des nothwendigen Gebrauches und des Luxus, dann mit Vermeidung solcher Einbringungsarten, welche Gehässigkeit erzeugen; Freiheit des Unterrichtes ; Hebung der Volksschulen; Gleichstellung der slavischen und deutschen Volksstämme in Sprache und sonstigen Eigenthümlich- keiten; Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen; Vertretung des Volkes auf demselben durch frei gewählte Repräsentanten aus allen Ständen, die in das Staatslcben durch Grundbesitz, Intelligenz, Arbeit oder Kapital eingreifen, und mit Berück¬ sichtigung erblichen Ranges, in soferne er eine dieser vier Kathegorien mit sich vereiniget; das Recht der Initiative wegen Abänderung bereits bestehender, oder wegen Einführung neuer Gesetze in den Händen der Volksrepräsentanten und bloß jener Minister, welche vom Volke gewählte Mitglieder des Landtags sind; das Recht der Steuerbewilligung und zur Kreirung von Staatsanleihen; öffentliche Rechnungslegung über den gesummten Staatshaushalt; Verantwortlichkeit der Minister für die Verwaltung und Handhabung der Gesetze im Sinne und Geiste der Verfassung; ein Gesetz für die Handhabung dieser Verantwortlichkeit, und ein Gerichtshof, der darüber erkennet; Beeidigung des Heeres auf die Verfassung — sind Elemente, von denen nach dem Zeugnisse der Geschichte wohl keines fehlen darf, wenn die Konstitution eines Staates, welcher slavische und deutsche Volksstämme in sich vereint, auf Dauer Anspruch machen, wenn sie die ruhige organische Fortentwicklung des Volkes sichern und dem Monarchen zugleich die Bürgschaft gewähren soll, daß die Erscheinungen im Volksleben nicht künstlich hervorgerufen, daß die an den Thron gelangenden Gesetzesvorschläge nicht lediglich das Resultat einer faktiosen Majorität sind. Daß der gcsammte deutsche Bund in diesen Zeiten der Gefahr nach Außen durch Oestreichs großen Kaiser ver¬ treten werde, ist der innigste Wunsch dieser Provinz, und wenn Oesterreichs Krone den übrigen deutschen Stämmen bei Herstellung der Verfassung auf Grundlage wahrer Volksfreiheit, und der Anerkennung, daß nur dasjenige zeitgemäß ist, was daS Volk selbst als zeitgemäß erkennt — als Leuchte vorangeht: so wird die Erfüllung dieses Wunsches auf sich nicht warten lassen. So gebietherisch es das Wohl der Monarchie, das Heil Deutschlands und die Sicherung des Weltfriedens auch erheischt, daß jene Elemente in dem festzustellenden Staatsgrundgesetze nicht fehlen; so erachten es die treu ergehenen Be¬ wohner Krains doch für nicht minder nothwendig, ja für unerläßlich, daß dem Volke jetzt schon die Bedingungen ge¬ währleistet werden, unter denen allein nur auf deren Aufnahme in dasselbe mit Beruhigung gehofft, und ohne Be¬ sorgnis, vor getäuschter Erwartung und deren Folgen vorausgesehen werden kann, daß seine Abfassung mit jener Bestimmt, heil geschehen wird, die erforderlich ist, damit es vor einseitigen Deutungen zu Gunsten von Sonderintereffen und faktiosen Bestrebungen schützt, in so weit ein Produkt des menschlichen GcisteS überhaupt davor zu schützen vermag. Diese Bedingungen ersehen die Bewohner der getreuen Provinz Kram: s) in einem Ministerium, das von der Nothwendigkeit, das frühere System gänzlich zu verlassen, gleichmäßig durchdrun¬ gen ist, wie von der Ueberzeugung, daß es dem Wohle des Vaterlandes und mit ihm der Krone nur dann treu diene, wenn es sich bei Beseitigung alles dessen, was dereinst der wahren Freiheit des Volkes und der Möglichkeit, die von ihm als zeitgemäß erkannten Bedürfnisse ungetrübt vor den Thron zu bringen, gefährlich sein könnte — mit Rath und That an die Spitze stellt; b) in angemessenen besonderen Bestimmungen rücksichtlich der Theilnahme der Mitglieder des allerh. Kaiserhauses an den Landtagsberathungen; e) darin, daß das Volk schon auf dem nächst bevorstehenden Landtage bei der Zustandebringung der Konstitution des Vaterlandes mit Rücksichtnahme auf Grundbesitz, Intelligenz, Arbeit und Kapital gleichmäßig vertreten ist; daher in der Auffassung des im allerh. Patente vom 15. März d. I. gebrauchten Wortes »Bürgerstand" als Gegensatz zum »Adelstand" — und nicht als Bezeichnung der mit einem Stadt- oder Markrbürgerrechte Betheilten; st) in der Wahlberechtigung jedes Staatsbürgers, der einen eigenen Herd hat, keines Verbrechens überwiesen ist, und nicht durch richterlichen Ausspruch unfähig erklärt ist, seine eigenen Angelegenheiten zu verwalten; e) in der Mahlbarkeit eines jeden Staatsbürgers mit Einschluß des Adels auS den vier Kathegorien des Grundbesitzes, der Intelligenz, der Arbeit und des Kapitales, wenn er das 20. Jahr zurück gelegt hat, und nach seinen übrigen Eigenschaften als Wahlberechtigter angesehen werden kann; f) in einem auf diese Grundsätze gestützten Wahlgesetze für alle Provinzen, welches zugleich gegen Wahlbestechungen möglichsten Schutz gewährt; A) in einem Gesetze, daß den Staatsbürgern das Recht der Versammlung und Berathung und freien öffentlichen Be¬ sprechungen al-s Vorbereitung für den Wahlakt und für die Instruktionen an ihre Landtagsabgcordneten garantirt; !>) in der Fcrnhaltung jedes Einflusses der Regierungbeamten auf die Wahlen, welcher nicht zur Aufrechthaltung der ge¬ setzlichen Form bei Vornahme derselben und zur Kontrolle über die formale Giltigkeit der Wahl erforderlich ist; i) in Feststellung der wesentlichen Erfordernisse zur Legitimation der Abgeordneten vor der Landtagsversammlung; k) Versammlung deS gesummten Landtages in Einer Kammer und Abstimmung nach Köpfen mit Geltung der absolu¬ ten Stimmenmehrheit; l) in einem Gesetze, welches den Abgeordneten volle Redefreiheit in der Kammer sichert, und ihn für seine Handlun¬ gen in der Kammer nur dem Ausspruche des Präsidenten und im Falle der Berufung der Majorität ihrer Mitglie¬ der unterwirft; m) in zweckmäßigen Vorarbeiten, die geeignet sind, dem versammelten Landtage die umfassendste Kenntnis; über den der- maligen Stand der Finanzen zu geben. Das Vertrauen des Volkes in die Absichten seines Kaisers war stets unerschüttert; das Volksvertrauen auf die Regierungsorgane wurde durch das System zu Grunde gerichtet; die Provinzialstände haben es in diesem Jahrhunderte nie besessen, und können eS bei ihrer jetzigen Organisation nicht erlangen; Männer aber, die den lautern Willen ihres durch¬ lauchtigsten Herrn und Kaisers, daß die Konstitution des Vaterlandes eine Wahrheit werden soll, erkannt haben und nut Muth und Hingebung beseelt sind, denselben vollbringen zu helfen, zählen wir unter jenen, wie unter diesen — in so er¬ freulicher Anzahl, daß eine Besorgnis; wegen Richtgelingens deS großen Werkes kaum Platz greifen kann, wenn durch Ge¬ währleistung der hier in Anregung gebrachten Bedingungen der menschlichen Unvollkommenheit unter die Arme gegriffen wird. Geruhen Euere Majestät diesen Ausdruck von unerschütterlicher Treue und biederen Ergebenheit huldvoll ent¬ gegen zu nehmen. Laibach den 26. März 1848. Gedruckt bei Josef Blasnii in Laibach.