Imts - zur Laibacher Zeitung. Rr. 120. Donnerstag den 7. October 48Ü7. Vubermal - Verlautbarungen. H. 1724. (!) Nr. 22699. Currende deö k. k. illyrischen Gubcrniumsüber verlle h ene P r i v i l eg ie n. Die hohe k. k. allgemeine Hoskammer hac am 26, Juli l. I» im 3inne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien - Patentes vom 31. März 1832 die nachstehenden Privilegien zu verleihen befunden: !) Den» Johann Preshel, Chemiker und Fcbokänt, wohnhafl in Wien, Wilden, Nr. 2tt). für d>c Dauer von einem Jahre, auf die Elfindung und Verbiffoung in der Erzeugung verschiedener So'ten von par» fümiNiN, so wie a^ch unparfümiltcn Seifen »iiten für Clavier» und andere derlei Saiten-Instrumente, in einer bisher wedcr im In < noch im Auslande erreichten Vollkommenheit, welche im Wesentlichen darin bestehe, daß diese Saiten bei einer liedeutend größern Spannkraft vnl langer die Stimmung haltin, sich vorzüglich auch durch eine besondere Rein-l^it des Klanges auszeichnen, und im Preise billiger zu stehen kommen, als alle bisher er-zcugsen det l^i 3attcn. — 3) Dem Anton Bchmid, blugtll. Kupfelschmicdmlister, wohnhaft in Wicn, ^t^dr, Nr. 193, für die Dauer von drei Jahren, auf die Enldlckimg und Verbesserung: l. das Eisen durck, eigenthümliche Zu- sätze ch>misä> zu verb.fs,rn, wodurch jeoe Gat- lung von Roh'isen weich und zur Erzeugung von guteu Wriß- und Schwarz-Blechen vollkommen brauchbar gemacht werde; 2. bei der Fabrikation von Weiß « und Schwarz-Blechen cm? Olspalniß pu,, 2 V^ Percent an Eisen, so wie eine Vrsparniß an Brennstoff zu erzielen, und 3. den Weiß- uno Schwarz-Blechen mit« telst einer eigenen Behandlung eine before Ap» pretur als bisher zu gel'en, wodurch sie voll» konnneir eine reinere Oderstäche cihalten, und eine schöneie gl^lte Verzinnung annehmen. — <) Dem Utinnno ^tHl-lim >Ii,Qc3ull) Mecha nik.r. wohnhaft in Paris, ?!ilce äe I« Na-cll^l«ino, I^r. l, .^durch Henri c!e violin, wohnhafc in Chamdeiy in Bavoy^n, derzeit in Mailand, Nr. 239 l,) für die Dauer von fünf Jahren, auf die Enld.'ckung eines neuen phlogostilifchcn, für alle Arten von Gatzlam-pen anwendbar.'« ?lpp2rates. (In Frankreich ist diese Entdeckung vom ,6 October !8l5 an auf !5 Jahr.' patenlirt.) — 5) Dem Wil» liam Pidbing, Eöqr., wohnhaft in London, (durch Carl Loofty, Ingenieur, wohnhaft in Wten, Landstraße, Nr. 49l.) für die Dauer von fünf Iah:cn, auf die Vcrblfs^rungen an Wagtn. - 6) Dem Michael Manol, fürstl. HohlnzoUern Hechingcn'scher Necknunqs-Com» missär, wohnhaft >n Pohlnisch Nlttkow, in Preußisch.Schlesien, (durch Ernst Eulog Klu« ger, sämmtlicher Rechte Dcclor und Hof» und Gericht Advocal, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. l iOl),) für die Dauer von fünf Jahren, auf die Orsindung und Verbefs-rung von neuen, Wein ersparenden und verbessnnden Spunden oder sogenannten Ballen, welche den Wein in den 5v lssern besser conservircn als die g.wöhn« lichen Spunde oder Ballen, und sick vor diesen dadurch auszeichnen, daß die Nolyw^ndig« kcit deS Wcinauffüllens stets und sicker wahr- 1178 nehmdar s.y, ohne den Spund oder das Ball vorher aug dem Fasse zu neymen, Oder dieses sonst zu öffllcn und dadurch den Wein der ihm schad, lichen i!ust auszuätzen, oder Alkohol entweichen zu lassen, was übrigens auch v.im Ausfüllen selbst durch die neuen Spunde oder Bal' len gänzlich vermieden w^rde,i köline. — ?) Den, Michael Psurtschellcl'b ^öhne, Ioh.inn, Franz uno Ferdinand Pfurlsch.Uer, ^layl« uno Ei-senwaren-Fadrikantn uno H>erl)teismesscr uno d^r-glelchen Werkzeuge in ellier von»tsf!lchln Qualität zu erzeugen, velt>iztrn Stahl wieder compact zu machen, uad selbst ordinärem Vlahlc einen zähen, haltbaren H.irtegrao deizudimgeli. — tt) Den, Franz Ball^m, dürgel!. Hurmacher und H^usnchader, wol)nl)asr in Wlen ?lls.ruorstadl, Nr. li>, sür die D^u^r von einem I^lhre, aus 0le V^'d.sfecung in der Urzeugung der Thealcr. und Rcisehü'ce von TY,.-bet auf Stahlfedern, welche im WcscncNchea darin desteye, daß durch eine in dem inneren Theile b,r vier sogenannten Gesttllltchsedetn angebrachte Wurmseder aus Stahl, welche am obersten Theile 0er vier Scchsedern c,«geschnürt, lm Mittel der letzteren jedoch eingchangl ist, eine mehrere Dchndarknr bewirkt und hiedurch das häufige Brechen der Wurnisedeln beseitigt werd»; daß ferner, im Falle als diese Wurm-fedelll brechen, cs nickt nolhwendlg ;r ausgeschraubt, und st,ur ihr eine neue wieder eingeschraubt wird, — und oaß endlich die verdessn'len Hüte vlel leichter, dauerhafter, ele-g^ul.r und nicht theuerer als die ganz ge, wohnlichen Hüte seyen. — Laidach am lg. September 1947. , In Ermanglung eines Landesgouverneur^: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrach. I)r. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrach. Z. l?22. (2) Nr. 7855, i.ä 2^55«. Kundmachung wegenHerstellung der Stationsgebäude zu Laib ach. — In Gemäßheit des hohen Höft kammer-Präsidial-Decretes vom 2l. l. M ^ahl I88l/l^. !'., wird die Herstellung des Stations-gcbaudes zweiter Classe in üaibach, aus der südlichen ^taatseijenbahnstrccke, im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestsordernden überlassen. — Den eni-gen, welche diese Bauführung zu übernehmen deab-stcht.gen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: l) Es sind zu ttaidach folgende Bauten herzustellen: ... das Aufnahmsgebäude sammt der " Per,onenhalle, mit einem beiläufigen Kostenauf-wände von 137,409 fl. 3!) kr.; d. das Betrieds-gedäude, mit tl5,1w st. 4 kr.; ^ die Waaen^ rennje, mit ,t7,583 ft, 27 kr,; cl das stabile Warenmagazin, «mt 4l,4^5 ft. 27 kr.; o das prooi,orizche Warenmagazln, mit 28,857 fl. 30 kr.; l. das BetriebSmaterialien- und das Feuerlösch-rcqiüjtten. Depot, mit 8tt34 fl. 2 kr ; " die pro-v,lolt,chePo!teilwagen-Rem!sl', mit7«»2tt ft Ukr -j.. dejondere Erfordernisse, als: Röhrenleitungs-, Feuerauswuys- und Wasserabzugscanäle, dann (Wernen, Kranich- und Drehscheiben-Untcrmaue-rung, Vcnnpagerampen, freistehende Aborte, Hütte sur die auszustellende Circular säge, Einfrieduna des rstellung der Sra. twnsbauttn zu Laibach," verschen, bei der k k Ge-neral-Di^ection sür dic Staatseisenbahnen in Wien Herrngajje Nr. 27, eingebracht werden. — 3) Z/ deü Offert muß den -Vor, und Zunamen des Offerten und d,e Angabe seines Wohnortes enthalten. - Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Pro-centen, und zwar sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben, anzugeben. - Offerte, welche diesen Bedingungen nlcht enliprechen oder andere Bedingungen enthaltn, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Osserent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatsciseu-bahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähiq. keit auf eine glaubwürdige 'Art nachweisen. Feiner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf dcn Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, PreiStabcllcn allgemeine und besondere Baubedingnisse und die Baubeschreidung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documcnte noch vor der Uebermchung des Offertes unterschrieben habe, Die gedachten Behelfe werden bei der General-Direction für die Staatseisenbahnen zu Wien 1179 in den vormittagigen Amtsstunden uon 8 bis 2 Uhr, dann bn der k k. Cwildauleltung zu Cilli zur Ein-, sicht für die Dfferenten bereit gehalten werden. — 5) Dem Offert ist auch ocr Erlagschein über das hei dem k k. Univcrsal-Camcral-Zahlamte in Wien, oder bei einem Prooinzial-Cameral-Zahlamte er^ legte VädNlM mit 5 ^ von der Bausumme deizu-schließen. — Das Badium kann übrigens in Barem oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapicren, nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden .Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthc annehmbaren Obligationen der Berlosutigs-Anleihen von den Jahren 1634 und 1839), erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehölig nach dem §. 1374 des a. b.G B. versichern' hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher, in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit, von dcr k, k. Hof- und nicdcrösterr. oder einer Pro^inzial-Kammerp ocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — «) Die Entscheidung üver das Era/bmß derConcurrcnz- Verhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer, nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vcrtrammgswmdtgkeit des Offerenlen, erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jederOfferent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was chm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger 'Art bestellen will. — Die V^dien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich dcn Offerenten zurückgestellt werden. — Von der k. k. General-Direction für die Staats-cisenbahnen, Wien am 25. September 1847. Stadt- u. landrcchtl. Verlautbarungen. Z. 1725. (2) Nr. 11W« :.ä 23850. Edict des k. k, innerösterr. - küstenländischen Appcllationsgerichtes. Bei dem k. k- Stadt- und Landrechte zu Görz ist eine Rathsstelle, mit dem systemisirten Gehalre pr. 14W si. C. M. und dem Vorrückungsrechte in die höheren Gehaltsstufen pr lMwund 18W fl. C. M., in Erledigung gekommen. — Daher haben Jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche mit dem Ausweise über die vollständige Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache und der Erklärung, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des be- sagten Stadt- und Landrechtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Eoictes in die Wiener Zeitungsblätter, durch ihre Vorstände bei dem k. k. Stadt- und Landrechte zu Görz zu überreichen. Klagenfurt am 23 September 1847. Z. !7W. (3) Nr. 90W. Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrlcht«? in Kr^üi wird n« h«r Rechtssache des Joseph M.n>r, Apothekers in ügjh.zch, gegen Anna Wigner und Matthäus Kral, Vormünder der minder;. Maria und Johanna N^p. Wagner, väterlich Jacob Philipp Naqner'sch.'n Erbinnen, wegen aus dem Urth.'ile vom .'>(). März l. I. schu'dig.'!, DiN'khclis pr. 300 fl. e 5. c., in die »xecutioc Verst.ignunq des. der Psarr-s<ü!l Gr. P.ttr in Laidaä) 511K Rcct. Nr. !3 di^lU?t)arl>n Ackcrs s^nnn^ H-rfe, Dreschtenne uno Schupf,', im qeri'^t!. ^chätzungßioer' the von 2l^ fi. 10 kr., g,w!ll>aet uiw hlczu 3 Fellbietungötagsatzungen, und zwar: die i. auf d»n 25. Ocwher l. I. , die 2. auf d,is Hcir^ihsgui pr. 30U fl. L. W., mW zu Gunstcn dcr Ag-u's Pre- louschrg slir ihr (sibthcil pr. 400 st. L. W , und Nnturalieli; li) dcs Schuldscheines clcl«. Z5. Ecpicmbcr t8»t, inlali. 2^>. October ,8,4, zu Gunste-, des Ma- li)iaö ^vdeschnik, ob 40 fi. (^. M. , vor diescm Gcnchle angebracht, woll'ibl'r zur Ver» Hari0lul,g dieser Rechtssache die Tagsatzuüg auf dcil 2^>. December d I Vormittag 9 Uhr mil dem Anhange des §. 29 allg. G. O. anberalnnt woiden ist. Da der Ausenld.üt der Getlaglcü und dere!» Erben dieftm Gesichte nicht bek.nüN ist, und sie vielleicht aus den k. k. Elblanden "d'vesmd se»n könnten, so hat m.ni ihnen anf ih«e l^efahr und Kosten den Georg Sarnig uon Keitim, zum lHuru. »ei- 2 Urb. Nr, 375 dienst^ baren Halbhube in GroßmaUenze, w^5 immer für eine Fordeiung zu stellen gedenken, daben dieselbe bei der auf den 3o. October d. I., ftüh 9 Uhr vor tlesem Bezilksgcrichle zur VerlhcNung des erhellen Mcistboles p'. 2U6 fi. angeordneten ^ Tagsatzung so gewiß anzumelden und darzulhun, widrigens darauf bei dieser Vertheilung keine Rücksicht genommen werden könnte. K. K. Bezirksgericht Landstraß am 22. Sep.-tember »847. 1181 Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. 5. 1751. (') Nr. 9235. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bikannr gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Franz Reiser, in dessen Ex.'lutionssache wider Lorenz Premk, wegen schuldiger 350 ft. Z6 kr. c. s. c. n oie öffentliche Versteigerung dcr, demEx^quir' .> g.-hörigen, auf.5802 si. 25 kr. geschätzten Ha ceali, taten Nr. K3 i'Nd?5 in der Gradischa.Vorstadt gewilligct, und hiez,,l drci Termine, uno zwar: auf den 29. Novembir i6i7, auf den Jänner und auf den 7. Februar 16»3, jed.smal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt» und Landrechte nnt dem Beisatze bestimmt wor» den, daß, wenn diese Hauörcalltacen weder bei der ersten noch zweiten Feilbillungstags,stonell zur rechten Zeit zu erhebenden Mehrarbeiten und Auslagen in dem Verhaltnisse der erstandenen Entreprise-Summe zu jener des Kostenüberschlages, vergütet. — Dagegen ist aber auch der Contrahent verpflichtet, Alles, was die Umstände gegen das Bauelaborat weniger herzustellen gestatten, dem den Bau inspicirenden Ingenieur-Offizier zur Beurtheilung anzuzeigen, und nach erfolgter Entscheidung, auf obige Art berechnet, von der contrahirten Bausumme in Abzug bringen zu lassen, worunter natürlich auch jeneMinderardeiten gehören, welche die Militärbehörde anzuordnen findet, — Ueberhaupt wird ein offenes Protocol! über dieMchr- undMinderardeiten währenddes ganzen Baues gehalten werden, — n) Der Contrahent hat alle zum Baue nöthigen Fuhrleistungen ohne Mauthbefreiung aus der erstandenen Bausumme zu bestreiten, wo sie für den betreffenden Bauplatz berechnet wurden, eben so sind Gerüstungen, Polzungen, Laufdrücken, Treppen, Lehnbögen u. s. w. sammt Holz, dann das Seil- und Hebwerk, alle Requisiten ohne Ausnahme, überhaupt AlleS, was zur Ausführung der Arbeiten nöthig ist, dann die Regulirung der Wasserabläufe während des Baues, endlich die durch unvorhergesehene Fälle, z. B. Gewitter, Platzregen entstehenden Auslagen aus der erstandenen Bausumme zu bestreitcn. __ Bequeme, sowohl ftr das Ardeits- als Aufsichtspersonale hinlängliche Sicherheit gewährende Gerüstungen und öaufbrücken werden ausdrücklich bedungen. — 18) Das Bruchstein-Mauerwerk ist sowohl in als über den Fundamenten aus möglichst großen, lagerhaften, aus dem besten Steinbruche bezogenen Steinen herzustellen; schlechte, verwitterte, oder von Säure angesteckte Steine werden ausgeschlossen. — Zu den Ecken der Mauern sind stets große, zugerichtete Steine zu nehmen, und das Mauerwerk nach den Regeln der Kunst herzustellen. Zur Packschuppe darf das Fundament nicht eher ausgemauert werden, dcvor der den Bau inspici-rende Ingenieur Offizier die Sohle untersucht, und sich von der gehörigen Tiefe überzeugt hat, ebenso sind die andern Arbeiten nach seiner Anordnung zu bewirken. — »3) Kalk, Sand, Zug.l, Marmor, Holz und Eisen-Materialien sind von der besten Gattung beizustellen, um die damit zu bewir- ' 1183 kenden Arbeiten kunstgerecht herzustellen. — t/) Der Kontrahent lst verpflichtet, die Ge, baude mit allen in dem Bauoperate enthaltenen Requisiten vollkommen versehen, un völlig rei. nen belegb^ren Zustande zu festgesetzter ^eit zu iibergsden; o»ese Uebergabe wird nach dcr schriftlichen Anzeige des lZontrahenten an dle Mon-turscommiss'on von der vollkommenen Beendigung dcr Bauten durch eine eigene Un-tersuchungs - oder (Zolluudirungscommisswn erfolgen, wllche dle Bauten in Beziehung auf die richtige, dauerhafte und entsprechende Herstellung prüft und del klaglosem Be. fund zur Uebernahme geeignet erklart, wor-nach das Military den Besitz dieser Bauten antritt; — während i5) der Contrahent von dem Tage der ersten Collaudirung noch drei Jahre für den vollkommen guten B,iuzu-stand zu hasten hat, wo dann cme abermalige commissionelle Collaudirung vorgenommen wird und bei klaqlos befundenem Bauzustande dcr Gebäude, dcr Erstchcr von allen fernern Ver^ dindlichk.iten freigesprochen, die eingelegte -gcnö ist der Ersteher nicht verantwortlich für die während der 3jährigen Haftzeit sich ergebenden außerordentlichen Elementar« oder solche Beschädigungen, dle crwelöllch durch dle Benützung der gedachten Bauten entstanden sind, worüber die Collaudirungscomm'simn zu entscheiden hat. — 16) Die Bezahlung des Kontrahenten erfolgt gleich nach der ersten Collaudi-rung gegen gehörig gestämpelte Quittung im Verhaltnisse zu dem Fortschreiten der Baute und des dazu verwendeten Materials, können aber auch » conto Zahlungen nach den bestehenden Vorschriften und dem Gutachten der dafür verantwortlichen Fortifications-öocaldi, reclion in der Art geleistet werden, daß die Zahlungen nn Vollzug der ci-lgegan« genen Vetpstichtungcn haftet. — 16) D.r Er^ steyer hc,c nach genehmigtem Licitations^cte die erforderlichen Btampclgebühren fürden Contract, oder das dessen Stelle vertretende ^icitaNons- protocoll, wie auch jene der Geldquittungen zu bestreiten. — l9) Das ratifi^irte Licita-twnsprotocoll vertritt die Stelle des Contrac-tes, wlrd in drei gleichlautenden Parien ausgefertigt, wovon cms der Erstehe, eins die Monturscommission erhalt, und eins für die Hoskriegö.Buchhaltung aus Kosten des Erste-Hers mit dem classenmaßigen Stämvel verse-htn wird und für den Erstchcr gleich nach Abschluß t^s Licitationsacteö unwiderruflich bindend ist, für das hohe Aerar aber list vom Tage der erfolgttn Genehmigung in Wirksam-k.it tritt. - W) Im Falle der Erstcher nach der ihm btk^nnt gewordenen Genehmigung des Llcitations^ltes die Bedingnisse nicht pünktlich erfüllt, ist das k. k. Aerar berechtigt, denstl-bcn zur Erfüllung der eingegangenen Verbind, lichkciten zu verhalten, oder aus dessen Gefahr und Kosten eine neue Licitationsvcrhandluna, auszuschreiben oder dle Bauten, wann immer, von wcm immer und um was immer für Preise seil zu bi'ltN, od^r dieselben in eigener Regie auf Kosten dls Erstehers auszuführen und von dem Kontrahenten dle Kostendisf-renz zu erheben, wo sodann die erlegte Caution aus Abschlag der zu ersehenden Differenz zurückbehalten, und w«nn sich keine höhere Beköstigung ergeben sollte, als verfallen eingezogen wird. — Bei der Unzulänglichkeit der eingelegte» Caution haftet der Contrahtnt mit seinem ganzen Vermögen. — 2i) Uederhaupt steht es dem k. k. Aerar frei, alle jene Maßregeln zu ergrei, sen, welche zur unaufgehalttnen Erfüllung des Contractcs führen, wod»i noch besonders bemerkt wird, daß Entschuldigungen über Schwie» rigkeiten oder Un'möglichkeltcn, sich das nöthige Materiale u. s w. zu verschaffen, durchaus nicht berücksichtiget wcrd.n könmn. Dagegen bleibt auch dem (Kontrahenten nöthigen Falles der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Contracte machen zu können glaubt, mit der ausschließlichen Bedingniß offen, daß der Contraheut in Bitreff aller aus diesem Contract entstehenden Rechtsfragen aus Streitigkeiten sich der Gerichlsbarkeit und Entscheidung der betreffenden Militärgerichte unbedingt unterwerfe. — 22) Stirbt der Contrahent vor Beendigung dls übernommenen Baues odcr vor Adl^uf der beendigten Haftzeit, so gchcu alle nach dicsem Vertrage ihm zustehenden Rechte und Verpflichtungen an seine Rechtsnehmer auf den Todesfall, für den Fall ader, als er sonst zur Verwaltung seines Vernwg.-iis m>fä« h>g würde, an ftinc geschlichen V.rtretcl üdcr, 1184 wenn das Militärärar in diesem Falle den Vertrag auflösen nicht für gut findet. — 23) Zu dieser Licicarionsverhandlung werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche ad^r vor dem förmlichen Abschlüsse der Licitation eingelangt und mit dem bestimmten Vadium versehen s»yn muffen. — Auch hat das betreffende Offert ausdrücklich zu enth^lcc:?, daß der Offerenr in Nichts von diesen Lilitcmonsbeolnqungcn abwei chen wolle, vielmehr sick ebenso virdlndlich mache, a!s wenn ihm die ^ititaclonsbedingnisse vorgelesen worden waren, und er das Proto« coll sclvst unterschrieben halte; endlich muß sich del« selbe in dem sän'ifclicken Off vcrpstichten, daß, im Falle er Erstehcr dl».!?e, er nach erhaltener of' fi^N'ller KlNiNniß hievon das Vadium zur vollen Caution unverzüglich ergänzen und im Nn-tcrlaffmistsfalle sich I'cm richlerlickcn V^rf.,hrrn unbedingt unterwerfen woll.'. - - Vom k. k. iLyrisch-iinn'löster. G.ncralcommando. Gratz am 22. Klpceml'er iZ'z?. Z. l?43. (I) Nr. 190 Concurs- Verlautbarung. Zur Wiederbesetzung der, mit einem Iahr-gehalte von 120 st. C. M. aus der Bezirkscasse verbundenen Bezirks^Wundarzten-Stellezu Canale, im Gö'rzer Kreise, mit dem Standorte in Canale und mit der Verpflichtung unentgeltlicher Armen-Behandlung, wird hiermit der Concurs eröffnet. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 25. October d. I. portofrei an dieses Bezirks- Commissariat gelangen zu lassen. — Die Kenntniß der krainischen Sprache ist unumgänglich nothwendig. Bezirks-Commissariat Canale, im Görzer Kreise, am 25. September 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,?3o. (,) Nr. 2666. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichte Serwsctsch wird allgemein bekannt gemacht: Es sey in der Ero clüionssachc des Herrn (Zarl Premrou von Groß-udclsku, als Machthaber des Gregor Iurza von Pla» nin.^ gegen Michael Iurza von Senosetsch, >vegen aus dcm wirthschaftsämtlichen Vergleiche ddo. 17. De-ccmbcr l. I, schuldigen 70 fi. c. « e., in die er^cutiue Fcilbietung der, dem Letztern gehörigen, der Herrschaft Senosecsch «ub l^onsc. Nr. 30'/^ unterthäingen H, die executive Feilbiemng des dem Ia^ob Zurk von Gszhe gehörigen und laut Echatzungsprotocolls vom 24. Jänner 1843, Z. 262, auf 20U fi. bewertheten und der löblichen Herrfchaft Wippach 5i,b Urb. Nr. ,06,, 3lect. Nr. . l6 dienstbaren Weinkelleis nebst Falador, von dcm k. k. Bezirksgenchte zu Senosetsch mit-Gescheide vom 27. August l. I,, Z 2402, wegen dem Erecu-twnsfü'hrcr schuldigen 16 fl, ,5 kr. gewilllget, und es fcyen zu deren Vornahme von dem gefertigten Bez. Gerichte die Tagsatzungen auf den 29. Ocioder, dann den 27. November und den 24. December l. I,, je^ desinal Vormittag um >o Uhr im Hause des Erecu-ten mit dem Beisätze angeordnet, daß obige Fcilbie» tungsobjecte bei der lctzien Tagsatzung auch unter dem ^chäl-ungswerthe hinlangegeben werden. DerGrundbuchsenr^ll, das Schätzungsprotocoll und die Licitationsdedingnisse, woruach die Licitan-ten vor dem Anbote das 10 "/<> Vadium zu erlegen haben, können täglich hieramls eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach den l7. Sept. «8^7. Z. 1727. (2) Nr. ,39l. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weirelberg wird bekannt gemacht: Es sey über Ansiichrn des Anlo« Anschur von Trosckain, in die crccutioc Fcildietung des, dem Matthäus Ianischer in Niedcrdorf gehö^ ngen, der Pfarrgült St. Kanzian »ul, Uil'. Nr. 78'/^, ReN. 9tr. 853 dienstbaren Ackers n (lullacl,, pci. schuldiger 36 ss. t6 kr. c, 5. c. gewilligtt, und seyen zu dercn Vornahme die 3 Feilbielunqstermine aus den 2l. October, 18. November u-id IS. December I. I,, jedesmal früh 9 Uhr in loco Niederdorf mir dem Bcdemei! angeordnet wolden, daß die scil-zubietende Realität bei t?er 3. Feilbictung auch unter dem Lchätzungswetthe pr. 2 d. G. B.'enthaltcnen Folgen, anzumelden. K. K. Bez Ger. Kramburg am 3o.,I^lli l6^7.