Nr. 1345. HI 1879. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcefe. Inhalt r I. Allerhöchste Anerkennung der anläßlich des 25. Jahrestages der Vermählung Ihrer Majestäten dargcbrachten Loyalitäts-Kundgebungen. II. Bekanntgabe der Ordinanden und Ordinationstage pro 1879. III. Wiederholung der Anordnung wegen unverzüglicher Einsendung der Matrikenscheine für schweizerische Staatsangehörige. IV. Mini-sterialvcrordnung betreffend die behördliche Genehmigung jener Ballführungen, wegen welcher eine Hcrabminderung des Religionssondsbeitrages beansprucht wird. V. Ausschreibung einiger Stiftungsplätze für Taubstumme. VI. Diözesan-Nachrichten. I. Dem hochwürdigen Diözcsan - Clerus wird das nachfolgende Schreiben Sr. Excelleuz des Herrn k. k. Statthalters zur erfreulichen Kenntniß gebracht: -N-r:..1447 .-_ Graz am 16. Mai 1879. praes. y Hochwürdigster Herr Fürstbischof! Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die anläßlich der Feier des 25. Jahrestages der Allerhöchsten Vermählung dargcbrachten Loyalitäts-Kundgebungen mit dem Ausdrücke des Allerhöchsten Dankes Allergnädigst entgegen zu nehmen geruht. Dies beehre ich mich Euerer Fürstbischöflichen Gnaden mit dem Ersuchen mirzutheilcn, hievon den Seelsorgc-Cleruö der Lavanter Diözese gefälligst verständigen.zu wollen. Empfangen Euere Fürstbischöflichcn Gnaden die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung. Knöcck m. p. An Seine des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofes von Lavant etc. Dr. Maximilian Stepisehnegg Fürstbischöfliche Gnaden in Marburg. II. Mit Bezug ans die Ordinariats-Erlässe ddo. 5. Juni 1854, Nr. 1922/3, und 31. Mai 1855, Nr. 1043/4 und in Gemäßheit der Anordnung des Heil. Konzils von Trient (sess. 23. cap. 5.) werden hicmit die Namen der Heuer zu den höheren Heil. Weihen zu befördernden F. B. Lavanter Alumnen zu dem Zwecke mitgethcilt, daß dieselben an dem, den Ordinationstagcn zunäcksst vorhergehenden Sonntage dem gläubigen Volke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, bcrufstreue Priester zu bitten, und Falls Jemand gegen die nachbcnanntcn Ordinanden mit Grund etwas vorzubringcn hätte, es nickst zu verhehlen. Aus dem IV. Jahrgänge die Herren: Johann Kozine, aus der Pfarre Lichtcnwald; Martin Kralj, aus der Pfarre St. Nikolai bei Luttcnbcrg; Franz Nachtigall, aus der Pfarre Seisenbcrg in Krain; Alois Vojsk, aus der Pfarre heil. Geist bei Polsteran. Aus dem III. Jahrgange die Herren: Markus černko, aus der Pfarre St. Peter bei Marburg; Franz Irgl, aus der Pfarre St. Urban bei Pettau; Franz Purgaj, aus der Pfarre Sl. Leonhard in W. 93. Ignaz Eom, aus Cilli. Die Erthcilnng des Suddiakonatcs findet am 16., jene des Diakonates am 18., und jene des Prcs-byteratcs am 20. Juli statt. III. Der Herr k. k. Statthalter hat mit Zuschrift ddo. Graz am 30. März l. I., Nr. 4197 Nachfolgendes anher mitgcthcilt: „In Folge des H. Minist.-Erl. vom 4. Jänner 1877, Z. 17335, wurde an das hochwürdige fürst-bischöflidie Ordinariat mit dem H. o. Erl. vom 25. Jänner 1877, Z. 471, das Ersuchen gerichtet, die geeignete Verfügung treffen zu wollen, damit von Seite der mit der Matrikenfllhrung betrauten Fnnctionäre in allen in ihrem Sprengel vorkommenden Gcbnrts- Trauungs- und Todesfällen schweizerischer Staatsangehöriger die in der deutschen oder lateinischen Sprache ausgestellten oder mit einer lateinischen Uibersetzung begleiteten und kostenfrei auSgefcrtigtcn Gcburts-Trauungs- undTodlcnscheine und zwar ohne Verzug ohne einer weiteren Aufforderung von Fall zu Fall an die polit. Behörden I. Instanz, welche die Beglaubigung dieser Matrikenauszüge zu vollziehen haben, zur weiteren Vorlage eingesendct werden. — Aus Anlaß einer in jüngster Zeit vorgekommcnen Beschwerde des schweizerischen Bundesrathes, daß die obigen Mittheilnngen häufig sehr verspätet, oft erst nach Jahresfrist bei den schweizerischen Civilstandsämtern einlangen oder nur auf spccicllcs Verlangen von schweizerischer Seite verabfolgt werden, finde ich über Auftrag des H. k. k. Minist, des Innern von 17. März l. J., Z. 3276 das hochwürdige fürstbischöfliche Ordinariat zu ersuchen, obige Bestimmungen den mit der Matrikenführung betrauten Functionärcn behufs genauer und schleuniger Befolgung neuerlich in Errincrung bringen zu wollen. Diesemnach werden die mit der Führung der Matričen betrauten Seelsorger unter Hinweisung auf die im t'irchlidjcn Verordnungblattc de ii 1877 I. St. Absatz V. enthaltene Anordnung, abermals anfgefordcrt, in allen in ihrem Sprengel vorkommcnden Gebnrts- Trauungs- und Todesfällen schweizerischer Staatsangehörigen die in der deutsche» oder lateinischen Sprache ausgestellten, oder mit einer lateinischen Uebcrsctznng begleiteten und kostenfrei ausgcfertigtcn Gebnrts- Trauungsund Todtcnschcine ohne Verzug, ohne einer weiteren Aufforderung, von Fall zu Fall an die politischen Behörden 1. Instanz, welche die Beglaubigung dieser Matrikenauszüge zu vollziehen haben, zur weiteren Vorlage an die k. k. Statthaltern einzusenden. IT. Auf Grund der Bestimmung des §. 6 des Gesetzes vom 7. Mai 1874 R. G. Bl. Nr. 51 über die Rcligionsfondsbeiträge fand der Herr Minister für Enltnö und Unterricht im Einvernehmen mit dem Herrn Finanz-minister laut des hohen Erlaßcs vom 3. April l. J. Z. 4918 nachstehendes zu verordnen: „Bauführungen, ans Grund deren ein Anspruch auf Hcrabmindcrnng des RcligionsfondsbcitragcS im Sinne der §§. 11 und 12 des Gesetzes vom 7. Mai 1874,Nr. 51 R. G. Bl., dann der §§. 4, 9 alin. 5 und 34 der Ministerialverordnung vom 25. März 1875 R. G. Bl. Nr. 39 gestellt werden soll, sind vor der Inangriffnahme der zur Bemessung des Beitrages zuständigen Landcs-Bchörde, in Fällen dringender Art aber der politischen Bezirks-behörde, in deren Sprengel das Bauobjekt liegt, zur Genehmigung anzuzeigcn. Ausgenommen hievon sind nur jene Baufälle, in denen nachgcwiescn werden kann, daß die Notwendigkeit des Baues und die Kostenziffcr bereits dttrd) ein anderweitiges behördliches Erkenntniß fcstgcstcllt worden ist. In diesem Falle verbleibt cs hinsichtlich der Frist zur Anzeige bei der Ministerialverordnung vom 4. Jänner 1878. R. G. Bl. Nr. 7. Die Landes- resp. die politische Bezirksbehörde hat die Genehmigung nur dann auszusprechen, wenn die Bauführung zur Erhaltung der Vermögenssubstanz oder zum rationellen Betriebe der Wirthschaft erforderlich erscheint. Ist dieselbe durch ein Verschulden des beitragspflichtigen Subjektes nothwcndig geworden, so hat die Genehmigung nur mit dem Vorbehalte zu erfolgen, daß für dieselbe in erster Linie das freie Einkommen des schuldtragcnden kirchlichen Besitzers aufzukoinmcn hat. In allen Fällen, wo durch die Genehmigung eine Abschreibung an dem gesetzlich bemessenen Religions-fondsbeitragc herbeigcsührt werden kann, welche die Summe von 200 fl. übersteigt, sind die Akten vor der Genehmigung, in dringenden Fällen aber unmittelbar nach derselben, dem Ministerium für CultuS und Unterricht znr Entscheidung vorznlegcn. Wurde die Genehmigung nicht erwirkt, so geht dadurch jeder Anspruch auf Berücksichtigung des betreffenden Aufwandes bei Bemessung des Religionsfondsbeitrages verloren." Hiedurch erfährt der im kirchlichen Vcrordnungsblattc de à 1877 St. VI Absatz IV bekannt gegebene MinisteriaI Erlaß vom 17. September 1877 Z. 15398 die entsprechende Modifikation. Was hiemit gemäß Mittheilung der hochl. k. k. Statthaltern ddo. 9. Mai l. I.. N. 5331 den zum Religionsfondsbeitragc verpflichteten Benefiziateli und Conventen eröffnet wird. ■V. Der hochl. stcierm. Landesausschuß hat mit Note ddo. Graz am 3. Mai 1879 Nr. 4965 die nachfolgende Verlautbarung anher mitgetheilt: Stipendien-Verlautbarung. Am landschaftlichen Taubstummeninstitute zu Graz kommen für das Schuljahr 1879/80 nachstehende 23 Stiftungsplätze für lernfähige, gesunde und arme Taubstumme ans Steiermark, im Alter vom 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahre znr Besetzung: 1. Eine landschaftliche Stiftung per 89 fl. 25 kr. und 2. Zwei landschaftliche Stiftungen per 70 ft. mit Verleihung durch den steierm. Landcs-Ausschnß. 3. Zwei Jakob Manr'sche Stiftungen h 70 fl.; ebenfalls mit Verleihung durch den steierm. Landcs- AuSschuß. 4. Eine Franz Holdheim'sche Stiftung per 70 fl. für eheliche Kinder katholischer Eltern; dießmal für einen Knaben. Die Verleihung geschieht durch die k. k. Statthaltern nach Einvernehmung des Direktors des Institutes und des F. B. Konsistoriums in Graz. 5. Zwei Ritter von Ebenau'sche Stiftungen à 70 fl. mit Verleihung durch die k. k. Statthalterei. 6. Die Agatha Zündler'sche Stiftung per 70 fl. für katholische Taubstumme; der Vorzug gebührt Anverwandten der Stifterin. Die Verleihung geschieht durch die k. k. Statthaltern über Präsentation des F. B Ordinariates Graz. 7. Die Fürstbischof Graf Attcms'schc Stiftung per 70 fl. für ein Mädchen. Die Präsentation gebührt dem jeweiligen Fürstbischöfe von Seckau; die Verleihung geschieht durch die k. k. Statthaltern. 8. Die Baron Seßler'sche Stiftung per 78 fl. 75 kr. für Taubstumme aus den dermaligeu Bezirken: Kindberg, Leoben, Knittelfeld und Judenburg eventuell ans dem Brucker-Kreise; der Vorzug gebührt einem dürftigen Kinde, dessen Pater unter den kaiserlichen Fahnen gestanden ist. Die Verleihung geschieht durch den steierm. Landcs-Ausschnß über Präsentation des Stifters Viktor Baron Seßlcr-Hcrringer. 9. Eine Josefa Fürgott'sche Stiftung per 70 fl. für eheliche, katholische Taubstumme; den Vorzug haben Verwandte der Stiftcriu. Die Verleihung kommt der k. k. LandcSstelle nach Einvernehmung des Direktors deö Institutes und des F. B. Konsistoriums in Graz zu. 10. Eine gräflich Sanrau'schc Stiftung per 105 fl. für taubstumme Kinder aus den Pfarren Premstetten, Ligist, Pack und Modriach; dann für andere Taubstummen. Die Verleihung geschieht durch die Stifterin Anna Gräfin von Saurau. 11. Die Carl Hillcbrand'sche Stiftung per 70 fl. Für diese Stiftung sind berufen vor allem Kinder aus dem Pettauer Invaliden Hause, der Patental-Jnvaliden und der noch dienenden Militärs. Beim Abgange eines solchen kann ein Kind ausgedienter für das Hcrzogthum Steiermark gestellter Militärs, der Vater mag bei was immer für einem Regimente, Corps oder was immer für einer Militär Branche gedient haben, zuletzt auch Kinder von Vätern, die als überzählige von ander» Regimentern und Corps zu dem diesseitigem trausferirt worvcu sind, ausgenommen werde». Die Verleihung geschieht durch den Statthalter von Steiermark in Einvernahme mit dem Militür-Comman-danten. 12. Eine Johann Paucr'sche Stiftung per 77 fl. 50 kr. für Taubstumme ehemaliger Untcrthanen von Ober» und Unterhaag, sodann für andere Taubstumme Steiermarks. Die Verleihung geschieht durch den Stifter. 13. Eine Franz Gottlieb'sche Stiftung per 70 fl. Hierauf haben vor allein Anspruch taubstumme Kinder aus den Pfarren Vorau, Dechantskirchen uud Wcnigzell. Die Verleihung geschieht über Präsentation des F. B. Ordinariates zu Graz durch die k. k. Statthaltern. 14. Eine Simon Stoker'sche Stiftung per 90 fl. mit Verleihung durch den stcierm. Landcsausschuß. 15. Drei Franz Daffner'sche Stiftungen à 70 fl. Die Verleihung geschieht durch den stcierm. Landcs- Ausschuß. 16. Eine Graf Brauner-Lamberg'sche Stiftung pr. 70 fl. für Taubstumme ehemaliger Untcrlhancn von Ehrnau, Kammerstein, K'aiscrsbcrg im Brücker Kreise, des Gutes Feistritz bei Jlz, Pöllau, der Lambcrg'schen Gülten bei Radkersbnrg und Hitzendorf bei Graz. Die Verleihung geschieht über Präsentation des Herrn Anton Grafen Lamberg durch den stcierm. Landcsausschuß. 17. Zwei Ignaz Dissauer'sche Stiftungen à per 78 fl. 75 kr. ö. W., deren Verleihung der stcierm. Sparkasse zustcht. Die Gesuche, stilisirt an den steirm. Landes - Ausschuß, belegt mit dem Taufscheine, Impf- Gesundhcits-und Armuthszcugnisse, sowie mit der Bestätigung der landsch. Instituts-Direktion über die Lernfähigkeit des Kompetenten, find an die Direktion des landsch. Taubstummen-Institutes zu Graz bis längstens 25. Juni 1879. ein-zusenden. VI. Diözefan-Nachrichten. Ernennung zu F. B. Lavantcr Consistorial-Räthen: Der hochwiirdige Herr Dr. Mathias Hoditsch, Sekauer Ehren-Domherr, emerit, k. k. o. ö. Professor der Kirchengeschichte' und des Kirchenrechtes an der theol. Fakultät in Graz etc. und der Hochwiirdige Herr Josef Murice, Doktor der Philosophie, emerit. Religions-Professor der st. l. Obcrrealschnle zu Graz, wurden zu F. B. Lavanter-Conststarial-Räthen ernannt. Als Administrator des Dekanates Altenmarkt wurde Herr Urban Dietrich, Hauptpsarrer zu St. Martin b. Wind. Graz bestellt. Pfarrpfründen wurden verliehen den Herren: Josef Tombah, jene zu St. Veit bei Waldegg; »nd Franz Schwarz, die zu St. Martin in Gams. Die Euratialpsrllnde zu St. Oswald im Drauwalde erhielt Herr Josef Zadravec. Als Provisoren wurden bestellt die Herren: Josef Černko zur hl. Maria in Wnrmberg; Markus Stuhec zu Hohenmauthcn; Johann Ev. Simonič zu Luttenberg; der Benediktiner-Ordenspriester P. Corbinian Lajh als prov. Pfarrvikär zu St. Georgen a. d. Pößnitz und Franz Zmazek zu Altenmarkt. Ucbersctzt wurden die Herren Kapläne: Vinzenz Kolar nach Frauhcim; Michael Schmid nach Maria Schnee; Franz Ferk als I. »ach St. Peter bei Marburg; Franz Slavič nach St. Urban bei Pettau; Josef Hernah nach St. Johann am Draufelde; Matthäus Slckovec nach St. Marx bei Pettau; Gregor Presečnik nach Zirkovitz; Valentin Tamle nach St. Knni-gund am Bachern; Anton Gorečan nach St. Veit bei Ponikl und Aloi« Bratuša nach Schleinitz bei Eilli. Die 2. Kaplanei in Meilenstein und die 1. in Altenmarkt bleiben einstweilen unbesetzt. Gestorben sind: der Kapuziner-Ordenspriester P. Rogerius Pfeiffig zu Eilli am 4. April; Herr Franz Ozmec, Pfarrer zur Hl. Maria bei Wnrmberg am 29. April; Herr Franz Muhič, Jubelpriester, penf. Pfarrer von Sachsenburg in Kärnten, zu St. Andrll in W. B. am 6. Mai und Titl. Herr Franz Brunner, Jnbelpriester, Konsistorialrath, Pfarrer und Dechant zu Altenmarkt am 7. Juni l. I. Ausgeschrieben sind die Pfarrpfründen: Hl. Maria in Wurmberg bis zum 17 Juni; St. Bartlmä in Zibika bis zum 20. Juni; St. Margareth in Hohenmauthen bis zum 21. Juli; St. Johann Bapt. in Luttenberg und St. Pankratz in Altenmarkt bis zum 22. Juli d. I. Zs. A. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 11. Juni 1879. Aitlsob Hit àttimi. Fürstbischof. 3. M. Pajk'« Buchdruckerei in Marburg.