Jahresbericht «J«*s k. k. Staats-Gymnasiums MARBURG. Verüffentliebt von der Direetion am Schlüsse des Studienjahres 1888. Im. Verlage ies ’"> sq.),: „In alter Zeit hatten die Lakedaimonier in Rücksicht auf ihre Verhältnisse zu einander fast unter allen Griechen die schlechtesten Gesetze und waren auch für Fremde unzugänglich; sie gelangten jedoch auf folgende Weise zu einer wohlgesetzlichen Ordnung. Als Lvkurgos, ein angesehener Mann unter den Spartiaten, nach Delphi zum Orakel gekommen war, sprach ihn die Pythia, sogleich, nachdem er das Hciliglhum betreten hatte, mit folgenden Worten an: () Lvkurgos, du kommst zu meinem Tempel, dem reichen, Tlieuer dem Zeus und allen, soviel den Olympos bewohntin. Soll als Gott ich dich künden oder als Menschen, nicht weiß ich's; Doch ich denke, noch eher bist du ein Gott, o Lvkurgos. Einige sagen außerdem, die Pythia habe ihm auch die jetzt bei den Spartiaten bestehende Staatsverfassung mitgetheilt. Die Lakedaimonier selbst behaupten dagegen, Lvkurgos hätte dieselbe während seiner Vormundschaft über Leobotes, den Sohn seines Bruders und den eigentlichen König der Spartiaten, aus Kreta eingeführt. Sobald er nämlich Vormund geworden, änderte er alle Gesetze und trug Sorge, dass die neuen Einrichtungen nicht übertreten würden. Hierauf ordnete er das Kriegswesen, die Enomotien. Triakaden und Syssitien, außerdem setzte er die Ephoren und Geronten ein. Durch diese Veränderungen kamen die Lakedaimonier zu guten Gesetzen ; dem Lvkurgos aber errichteten sie nach seinem Tode ein tfeilig-thum und erweisen ihm (noch jetzt) besondere Verehrung.“ Wie wir aus dieser Stelle ersehen, lagen schon Herodot — unserem ältesten ausführlicheren Berichterstatter über Spartas Gesetzgeber — zwei sich widersprechende Ansichten über die Quelle der lykurgischeft Staatsordnung vor. Die Lakedaimonier selbst behaupteten, Lykurg sei vom pythischen Apollon durcli obigen Orakelspruch zur Aufstellung seiner Gesetze autorisiert worden: diese seien von ihm aus Kreta herübergenommen. Andere hingegen glaubten, dass Lykurg in Delphi nicht nur die Weihe zum Gesetzgeber, sondern auch die Gesetze selbst aus dem Munde der Pythia erhielt. Wer die Vertreter dieser Ansicht waren, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen; jedenfalls waren sie noch zu llcrodots Zeiten nicht zahlreich. Nicht unwahrscheinlich klingt die Vermuthung Steins1), dem auch Wi-nicker2) beistimmt, die wss seien die delphischen Priester, bei denen der eifrige Periegel Erkundigungen eingezogen hatte. ') Progr. Gtatz ISSi p. IS iKritik il. I'lierl. über d. spart. Gesetzgeber Lykurg). 5) Progr. Granden/. 1884 p. 5 (Stand der tykurgischen Frage). Aus llerodots1) Erzählung dem /.dyng o tg Knoter»v-) schöpfte unzweifelhaft Pausanias seine Mittheilung über die Herkunft der spartanischen Gesetze ([II. 2, 4): tOt/xt tfe y.tti Avxovnyog Anxtdai/toviotg rove von ovg................Vtirat Sl nvrnr /.*- yovtttr ni /tir irana rijg llrfliag dtftnyfttrra vnin rei’rwr, oi ftt cJs Km/rtxa orne rö hi ti n inayayono. Dass Pausanias nicht auch jene Ansprache erwähnt, womit Lykurg von der Pythia ausgezeichnet wurde, kann uns nicht befremden; denn sein Bericht ist ganz knapp gehalten, wie er selbst sagt (III. 2, 5): Avxovnynv tttr nvv y.n't iv rot? t-mna rov /.nynv 7iotijrToiiat ftrij/it/v. Uebei’dies .scheint Pausanias an einer anderen Stelle (III. 1(J, 0) auf jenen Orakel- spruch hinzuweisen: Aaxtdmfinviot $e xai AvxovpyM ro7 ftttierm rovg rottovg oia A rj OtM 7te7iot^xaat r.at tovtm ittjor. Auf Herodots Bericht lassen wir Xenoplions Ansicht über die gesetzgeberische Thätigkeit Lykurgs folgen: trägt doch auch dessen „Aaxtöatjiovmv nohrtia“ einen beinahe officiellen Charakter3). Aus dieser Schrift erhellt, dass Xenophon der Gedanke an eine Entlehnung irgend welcher Gesetze durch Lykurg ferne lag; es bezeugen dies Stellen wie I. 2: txtivog ycen ov iitfir/iTatitrog tng aü.ng rrv/.ng..............VII. 1: ivavria yt firjr xul rndt roit; u/J.oig "lO.hjtrt -/.ttrtfir^m ö Avxovnyog iv rij —nnQty vdiit/t«*). Somit irrt Polybios, wenn er (VI. 4-5) Xenophon unter den Schrittstellern aufzählt, die von einer auffallenden Aehnlichkeit der Verfassungen Kretas und Spartas gesprochen hätten5). Dagegen kennt auch Xenophon jenen Orakelspruch, der Lykurg bei seinem Eintritt ins Heiligthum zutheil wurde. In der Apologie (c. 1">) beruft sich nämlich Sokrates ausdrücklich auf denselben, um seihen Richtern darzuthun, das delphische Orakel hätte über Lykurg ein noch ehrenvolleres Urtheit abgegeben, als über ihn: /Jytrtu yun tig ruf vaov tigiövxa nnogttntlv nvro>■, qnnrrttoj nonon Oa'iv nt htthi rj tcrOnumor. Von einer weitergehenden Einflussnahme der Pythia auf Lykurgs gesetzgeberische Thätigkeit weiß auch Xenophon nichts: Lykurg hätte dieGeselze selbst ausgearbeitet — «iSro's6) iOr/xt (Lac. resp. VIII. 5). ’) CIV. Suid. s. v. Avxovnyog: Avxovnyog .... vo)»ofttir/g, tag cptimr, ij ix hoqtr/g ij nttoti tov Otov rov; rojiovg htßo)v, r>r /.tu Otdr >j JIvOitc rtnogtflo ntvatr. J) l’ausan. 111. 2, 3. 3) E. Meyer, die Entwickel. d. Ueberl. üb. d. Iyk. Verf. liheiii. Mus. l!S8(i p. 571). ') Cfr. Lac. resp. 11. 2; 13; 14 — 111. 2 - IV. 7 — V. 2; 5 — VI. 1 Vlll. 2 IX. 4 — X. 4 sqq. — XI. 1; 5 —= Mein. IV. 1, 15. 5) K. Trieber, Forschungen zur spart. Verfassungsgeschichte 1871 p. 80 n. 1 ver- lnulhel. dass Xenophwi mit Aristoteles von Polybios verwechselt wurde. *) Die prägnante Bedeutung dieses nvrog ergibt sich namentlich aus dein Zusammen hange; cfr. 1. 2 u. Mein. IV. i. 15. Ungenau drückt sich daher Meyer aus (p. 679 n. 1 wenn er sagt, Xenophon hätle die Ansicht von dein delphischen Ursprung der Verfassung adoptiert; ähnlich Trieber p. 7t: richtig urtheilt . Jahrhundert die Ueberlieferung über Lykurg sehr schwankend war: Si- monides (Plut. Lyc. 2) nennt ihn Sohn des Eurypontiden Prytanis; bezüglich Herodot selbst hat Stein ;p. 9) gezeigt, dass dessen mündliche und schriftliche Quellen rücksichtlich der Abstammung Lykurgs sich im Widerspruch befanden; Hellanikos schreibt die Einrichtung des spartanischen Staatswesens nicht Lykurg, sondern den Königen Eurysthenes u. Prokies zu. (Strab. 366). Xenophon gibt nur an, Lykurg habe zur Zeil der Herakliden gelebt (Lac. resp. X. 8). also unmittelbar nach der dorischen Wanderung, wie Plutarch (Lyc. I) die Worte deutet. Gewichtige Zeugnisse aus späterer Zeit lassen Lykurg nicht von königlichem Geschlechte sein: Aristoteles (pol. 296a 20) schreibt: ov . . . tjr ßuaiXtvc, und nach Plutarch (Oleom. 10) war Lykurg ein Privatmann. 3) Stein, p. 3. Während Herodot und Xcnophou in iliijeu Mittheiluugen über Lykurgs Verfassung der spartanischen Ueberlielerung folgen, erzählt Ephoros, unsere nächste 1 Jiiuj>l«jiir-llo, bei Strabon (482) nach kretischen Berichten: Lykurg übernahm nach dem Tode seines älteren Binders l’olydektes die Regierung zunächst als König, dann als Vormund für dessen nachgeborneii Sohn Gluirilaos; doch trat er bald als solcher zurück, weil ihm jemand (Wtf) liochverrätherische Pläne vorwarf. So reist er nach Kreta, wo er mit dem lyrischen Dichter und Gesetzgeber Thaleias vielfach verkehrt, der ihm darüber Aufschluss gibt, wie Rhadamanthys und später Minos ihre Gesetze als von Zeus herrührend unter die Leute brachten. Von Kreta begibt sich Lykurg nach Ägypten, lernt auch hier die bestehenden Gesetze keimen, trifft sodann -— cog Tritt; - auf Gliios mit Homer zusammen und kehrt erst unter der Regierung seines früheren Mündels zurück. Strabon lälut dem Berichte des Ephoros folgend fort: h&' oourjvai dinfttTrni rovg rn/iovg <1 onontic wg tov \')tor rov iv .hhpoii /.nxiHitv y.ouiioi'T«. zn niiogrüyfiata, xnfhiirto »i Trtnl Mivti) ix rov uviqov rov hog nanan'i.riaia ixttroig nt n).tuu. Demgemäß scheint auch folgende Stelle (702) aus Ephoros geflossen zu sein: nvxvd yao, o)s toixtr, nnodrifiiäv inwih'tvno rtttod trjg TJvßing, a noo^r/y-tv TTtennyyü.Xnv zotg siaxidat/iovioK;. Noch genauer ist des Ephoros Ansicht über das Verhältnis der spartanischen zu den kretischen Gesetzen dargelegt von Strabon (4*1): Einige hätten zwar behauptet, die Einrichtungen der Kreter wären grüUteu-Lheils lakonisch; in Wirklichkeit seien sie jedoch deren eigene Erfindung, welche dann Lykurg als Vorbild für seine Gesetzgebung diente1); überdies habe sich in Sparta die Verfassung weit mehr in ihrer ursprünglichen form erhalten, als in den meisten Städten auf Kreta. Aus diesem von Strabon überlieferten Berichte des Ephoros ergeben sich folgende für unsere Untersuchung wichtige Momente: 1. Lykurgs Gesetze sind eine Nachbildung der Einrichtungen Kretas, von denen er sich auf seinen Reisen an Ort und Stelle genaue Kenntnis verschafft hatte; 2. dieselben sind aber zugleich Anordnungen des pythischeu Apollon, an den sich Lykurg häufig während der Ausarbeitung seines Verfassungswerkes wendete. Hierin liegt uns offenbar die Verquickung der beiden von Herodot streng geschiedenen Ansichten und zwar in erweiternder Ausschmückung vor. Aber schon in den angeführten Stellen-) tritt Delphi mehr in den Vordergrund; denn die einzelnen Gesetzesbestimmungen erscheinen schließlich doch nur als nnoiinyyma des pythischeu Gottes, dessen Orakel Ephoros hohe Achtung und Verehrung zollte3). ') Cfr. Strati. 4-77. ■) Cfr. Strati. 761 sq. Clemens Alex. Strom. J. 170 p. 135 Dimt. 3) Strab. 422. Ans Ephoros schöpfte dessen jüngerer Zeitgenosse Aristoteles'), doch nicht ohne dabei die übrige ihm zu Gebote stehende Literatur zu berücksichtigen und seine eigenen Forschungen zu verwerten. Er schreibt in seiner Politik (271b 22 sqq.): „Nach innerer Wahrscheinlichkeit und äußeren Berichten2) ist die Verfassung der Spartaner gröLHentheils der kretischen nachgebildet3).............Es heißt nämlich — — dass Lykurg, als er nach Niederlegung der Vormundschaft über den König Charillos sich in die Fremde begeben, damals am längsten in Kreta sich aufgehalten habe, weil er dort stammverwandte Einwohner fand; denn die Lvktier waren (Kolonisten der Lakonen.“ Aristoteles kannte aber auch nach Plutarch (Lyc. (5) die berühmte Hlietra, welche die Grundzüge der spartanischen Verfassung enthielt, als Anordnung des delphischen Gottes, ebenso den XQtjvnos fttpi riji qilaoyvniag (bei Plut. inst. Lac. 41 ed. ster.) nach Zenob. II. 24; und Clemens Alex, ström. 1. 170 p. 135 Dind. bezeugt ausdrücklich, dass Aristoteles am delphisch-apollinischen Ursprung der lykurgischen Gesetze festhielt4). Der nächste Gewährsmann ist für uns Polybios ürrjti d'Moytig heißt er bei Strabon5) — dessen Bericht den kurzen und unvollständigen Auszug Strabons ergänzt6). Ohne Zweifel weisen auf den von der spartanischen Tradition fest gehaltenen Orakelspruch seine Worte hin (VI. 48, 2): ddUii dt) uoi Avxovoyoi.............nrtco vtvoiiofltrtjxivai xia rrnu- i’f.t’oijaOm x«/.ok% wffrt Ofinrinar Trjr inivnmv rj >tar nv&ntanor avtov rofii-vtM 7): nicht minder der Umstand, dass Lykurg von Polvbios (X. 2, 7) den avdnsg O tiarami xni noog5 sq. 7j Cfr. IV. 81, 12 — VI. 3, 8; 10, 1 sqq. 4;>) bekannte Spruch mit den zwei Zusatzversen2): r/xfig () tvvofiiav uhtviitvog' avxnn iywyt (tciimo, rtjv ovx /().).rj iniyi)ort>j nohg t?ti. Das nächste Orakel gibt Diodor in prosaischer Form; Apollon habe nämlich dem Lykurg auf die Frage, welche Gesetze für Sparta am nützlichsten wären, die Antwort zutheil werden lassen: b) fVtr rovg niv xn/.oJg tjyelathu, rnvg nn&uQytiv ro/ioff-ntjirri. Lykurg fragt wiederum, wie dies geschehen könnte, worauf er den Spruch3) erhielt: ') Cfr. Geizer, Lykurg u. d. delph. Priesterschaft Hli. Mus. 1873 p. 43 u. Triebet- I. I. 1>. (H); (j!); 75. Meyer Rh. Mus. lNSfi p. ijliii si|. *) in dieser erweiterten Form kennen das Orakel noch Euseltiös praep. ev. V. 11 p. •iii. -m und Theodore! ad. Graec. infid. 4. IX. p. 124, s» u. IM), 40 Sylb. • - Schubring (de Cypselo p. 41): repetita voce rjxtig facile adnecti aliijuid poterat; yxtig nittvjiivog ati-tem formula erat usitata (ibid. p. '.Vit: voce autem &vro/6üu hyeurgi TioXirdn insciipta erat. 3) auch bei Eusebios 1. I. c) Zwei sind dur Wege, gar weil von einander entfeint und geschieden: Dieser lülirt zum ersehn len l’alast der Freiheit die Völker, •Jener zum llause der Knechtschaft, verhasst den Sterblichen allen. Tapferer Mutli und liebliche Eintracht wandelt den einen; Immer lenke auf diesem Pfade zum Heile die Völker! Jenen betritt unseliger Streit und feige Verblendung: Sorgsam meide du ihn und halte verständig dich ferne! Ferner empiieng Lykurg zu Delphi folgenden yxnir!i',,'= nt"1 T,l* 'I u-~ der sich dann als Sprichwort erhalten: d) i'c (pilnyotjiiarin —TZKf/Tnv i’t/J.o ö't ovÖer. Endlich führt Diodor sogar Distichen als Orakelsprüche2) an, die Lykurg vom pythischen Apollon erlheilt worden seien: e) So denn sprach der fernhiulreffende Herrscher Apollon, Strahlend im goldnen llaar, hier an dem herrlichen Silz: Herrschen sollen im Rath die Könige, göltergeehret, Denen zur Sorge gereicht Sparta, die liebliche Stadl; Dann die würdigen Greis’, nach ihnen die Männer des Volkes, Die auf rechtlichen Spruch geben geziemendes Wurl. Schönes werde gesprochen, gerecht in allem gehandelt; Was nicht frommet der Stadt, ferne stets bleib’ es dem Sinn; Sieg und Macht dann werden geleiten die Menge des Volkes. Also verkündet der Stadt Phoibos das göttliche Wort-*). Mit Grand vermuthet Meyer (Rh. M. 188G p. 570), dass auch folgender Spruch aus Diodor, wenn nicht vielleicht direct aus Ephoros geflossen isl^). ‘) Oft-. Suidas s. v. Avx: xni 6/ioXoyel tovrotg n fteog" (fivhirrtaOni j’iio liveiXt irokhixig rpiloyttrjfinxmr. — Nacli Plutarch (inst. Lac. il) wäre der Spruch — doch nur aus den ersten vier Worten bestellend — den Königen Alkamenes und Theopompos ertheilt worden; als Orakel kennen ilm noch Aristoteles (Zenob. II. 24) und Cicero (de off. 11. 77); Bergk führt ihn als Fragment (3) des Tyrtaios an. 2i Mail wird Meyer 1 I. 572 gewiss zugestehe», dass Ephoros diese Distichen nicht als Orakel aufgefasst hat, sondern dass sie filiert worden zum Beleg, dass auch die Grund-institutionen der Verfassung auf dem Ausspruch Apollons beruhen. 3) Plutarch iLyc. 6) ciliert V. 3-(i mit dem Eingang: 'l>oißov lixovaitnei TlvihivoOiv ni'xnff evetxnv unvrein^ re \‘Hov xni re Men tnen als Fragment (bei Bergk fr. 4) des Tyrtaios, wodurch er beweisen will, dass die Könige Theopompos und Polydoros sich die Zusatzbestimmung, die si<; der Bhetra Lykurgs an-luglen, vom delphischen Gotte bestätigen ließen. Dagegen lässt sich mil Meyer 1. 1. p. 572 — abgesehen von der unbestimmten Wendung Plutarchs na v Tvorniog ini/ii/trtimi - mit Recht einwenden, dass man zu Herodots Zeiten in Sparta der Ableitung der Verfassung von Delphi entschieden entgegentrat. Außerdem verweisen wir auf Plutarchs falschen Zeitansalz von Orakel d), da einerseits die zwei genannten Könige in Wirklichkeit gar nicht Zeitgenossen waren und anderseits der Spruch für Lysandros’ Zeit völlig angemessen ist. Gegen die Echtheit der Zusatzrhetra sprichtTrieber p. 28 sqq. u. Meyer Rh. Mus. '887 p. 8) wörtlich mit-theilt; er lautet nach Sintenis: ' lios —v)2ariov xai ’AOaväc 2'vilariag*) itnov iflnvaäfnrov, (jvldg cfi hi^arra xai äßiig wßäzaiTa, TQidxovTCC yenovaiav itiv «(>/«-ynaig xara/TT^ffana, cooag f'E woag dntlln£uv /ura^v Baßvxag rt xai Kraxiiörog, nvTwg tigipfQtir rt xai dniirrrutT&at' ftdfica öl rar xvniar Tjiitv xal xndrog. Nicht unerwähnt dürfen wir lassen, dass Plutarch in seiner Erklärung das archaistische Wort für ixxltjmd^nv gesetzt glaubt, Sn (Avxovttyog) rri» <('i/ijf xai rrjv atrial' rrjg nohztiag tig rov flvfhnv dvf^pt, ohne Zweifel mit Blicksicht auf die alte dorische Form ' tnülw. — Bei Plutarch (Lyc. holt Lykurg überdies auch nach Einführung der neuen Ordnung, die bereits feste Wurzeln gefasst hatte, das Gutachten Apollons ein und lässt sich bestätigen; xai rov,' ro/tov; xalwg xtiuihti xai rr/v nnhr ivitn^onitr/v fiut/ttveir rt] At'xoroyov ynrofitrrji’ rroXirtiff. Dass Plutarch in diesem Berichte über den Ursprung der lykurgischen Verfassung mit der Darstellung desEphoros überei nstinnnt, ist einleuchtend. Spartas Gesetze sind auch iliut ein Abbild der kretischen, zugleich aber •) l*lut. Lyc. \. 5i Plut. Lyc. 5. :1) Plutarch neun) deshalb Spartas Gesetzgeber (Lyc. • * 1) Mto(yi/.KTrurog xai ririm-rarog; cfr. ibid. 7; 28. 4; liiefür die Vulgata I- Ei.htviov x. ' lü.haiag. C,fr. Trieber p. Ml. 5) über die. Ableitung des Wortes Gilbert p. 1MI s3. ■) Plut. Lyc. 13, woselbst noch 3 kleine Rhetren — ni xakov/itvcu rorig öijToni Ages. 20 — erwähnt sind. Von einer vierten kleinen Iihetra, die Polysem (strat. I. 10, 3i an fuhrt. hat Tri eher ]i. 40 gezeigt, dass sie sieh Pulvaen seihst aus Plul. Lyc. 22 lin. wörtlich construiert hat. (iilhert p. 2 glaubt in der kürzeren Fassung Herodots, während Meyer tih. M. 18.% p. 508 n. •') es unentschieden lässt; doch spricht für unsere Auffassung die Stelle bei Plul. Lye. 5. ') Cicero de div. 1. 43. de rep. II.ill. Valer. Max. I. 2, 3; V. 3. 5. *) Tacit. ann. 111. 20. dial. de or. 40 Velleius. Pat. I. 0. 3. r‘j Meyer Jih. M. 18.87 p. 81 u. 87. seine Gesetze bedien le, dieselben vielmehr selbständig ausarbeitete, aber dabei mit Delphi in engeren Verkehr trat, indem er sich jedesmal der Zustimmung der Pythia versicherte1). Es entsteht nun zunächst die Frage: sind wir vielleicht in der Lage, noch genauer den Zeitpunkt anzugeben, wo jener Umschwung in der offi-fiellen Ansicht der Spartaner über den Ursprung ihrer Gesetze eintrat? von welcher Seite mag wohl derselbe herbeigeführt worden sein? Meyer hat im Rh. M. 1886 p. 575 sqq. zuerst auf eint' Stelle Stra-bons p. 866 verwiesen, welche nur in der Pariser Handschrift A und zwar sehr mangelhaft überliefert ist. Strabon hat sie Ephoros entnommen, der hiemit einen der Gründe anführte, wodurch er des Hellanikos Behauptung widerlegte, Spartas Verfassung sei das Werk des Eurysthenes und Prokies. Die Stelle lautet mit einigen der wahrscheinlichsten Ergänzungen: ]!av\navia.v re roHr EvQvnwvridtär .........r^c] oixtiag iv rfj qvyfj avvtn^m ioj»[ov..............ylrv.nvo\ —yov vniicor nrrog rijg ixßaXovrTt]\g...........y.n'i \ tovg yoTjff/invc i.tytir rovg (?oi9-«W«|? avrw Tttni rcor] TtXiirtrtnr. Für uns kommt hauptsächlich der letzte Theil der Stelle in Betracht, dessen Sinn leicht erkennbar ist. Demnach hat Ephoros berichtet, dass König Pausanias — offenbar der Sohn des Pleistoanax, der nach der Schlacht bei Haliartos 895 zum Tode verurtheilt sich nach Tegea flüchtete (Plut. Lys. 30) — während seiner Verbannung in einer Schrift die Orakel veröffentlicht, welche Lykurg zu Delphi für sein Verfassungswerk erhalten habe, und die wir ausführlich bei Diodor verzeichnet fanden. Somit hat Sparta die Ableitung seiner Gesetze von Delphi bereits zu Anfang des vierten Jahrhunderts2) officiell anerkannt. „Es war das — so argumentiert Meyer (1. 1. 574 sq.3) — eine Epoche der liefsten politischen Bewegung, in der der spartanische Staat gerade in Folge seiner gewaltigen Siege innerlich überall aus den Fugen gieng. Nicht nur dass es in den Unterthanen und 1 laibbürgern gährte und die alte Bürgerschaft durch den Krieg decimiert war: weit schlimmer erschien, dass alle Grundlagen des überlieferten xöcfiog angetastet wurden.......................Die Seele dieser Neuerungen war Lysandros, der gewissenlose aber unentbehrliche Feldherr, der damit umgieng, die alte Verfassung zu stürzen und die Vor- ') Weiter gebildet findet sich diese Auffassung bei Polyaen (strat. I. IG, 11, der sich geger\ die althergebrachte gläubige Ansicht also äußert,: s/vxovoyog Anxedaifiovinv f Onn-teow rpdrfo) xutrjmyxitatr vnctxovacti folg vöuoig. li rirrt roiiov i£tvne, xoulnag tig /Ifhpnvg tjowra tot Otov, li avfitptoot■ rj <)'t nnnrpijng yorjiiatri ntnttnnirrt cif) av/i-q tnetr ?%qcc. ui Adxatveg dt qioßq? tov Oiov roTg rüuoig ag ynrjrjfioig vnrjxovanr. Ähnlich Justin III. 3: Haec quoniam primo solutis antea moribus dura videbat esse, auc-torem eorum Apollinem Delphicum fingit et inde se ea ex praecepto numinis detulisse, ut consuescendi taedium metus religionis vincat. 3) Erst seit diesem Zeitpunkte also kann bei den Spartanern das Wort m/Tija in der Bedeutung aufgefasst worden sein. •’) (!fr. Gurtius griech. Gesch. III. 1 -li sqq. 155 sqq. 172 sqq. rechte der Königsgeschlechter zu beseitigen..........................Bei solcher Lage war es begreiflich, dass man nach jedem Mittel griff, welches geeignet erscheinen konnte, die wankende Ordnung zu stützen. So erklärt es sich, dass jetzt der delphische Ursprung derselben anerkannt wurde, um so eine göttliche Sanction für sie zu gewinnen ..... Im Mittelpunkt der Bewegung, aus der die Sprüche hervorgegangen sind, steht König Pausanias, der gewiss an ihrer Abfassung direct oder indirect betheiligt gewesen ist.“ In der That. scheinen die Örakelsprüche Diodors ihrem Inhalte nach wie gegen Lysandros und die Ubelstände gerichtet, die derselbe in Sparta herbeigeführt : die berufenen Führer sollen gerecht ihres Amtes walten, die Uutergebenen sich willig ihren Anordnungen fügen (Or. b ); unseliger Streit und feiger Betrug möge der Eintracht Und Tapferkeit weichen, welche dem Staate seine Freiheit sichern (Or. c); auch Luxus und Habsucht1) müssen schwinden, die Sparta nur in jähes Verderben stürzen (Or. d); die Könige, selbst von den Göttern hochgeehrt, denen vor allem Spartas Wohl am Herzen liegt, sollen mit den Geronten die Ersten im Rathe sein, ihnen dann die Männer des Volkes folgen, gerade Sprüche gerade erwidernd; Gerechtigkeit sei die Richtschnur für Worte und Thaten; fern bleibe geheimer Anschlag gegen das Vaterland (Or. e)! Heilig gelle jedem der Orakel göttliches Wort-), unantastbar das Recht seines Mitbürgers*), unverletzlich der Vertrag mit dein Fremdling4): rein und lauter ehre er die Geronten, heilig seien ihm die Tvndariden, nicht minder ihre Schützlinge, die heimischen Könige, und Lakedaimons unsterbliche Heroen (Or. f.)! So lauteten die ernsten Mahnungen des pvthischen Gottes, welche Sparta von den Abwegen, auf die es kurz vor Beginn des 4. Jahrhunderts gerathen war, zur alten weisen Ordnung zurückrufen sollten. Wir brauchen wohl nicht im einzelnen nachzuweisen, wie Lysandros, aus gewissenloser Selbstsucht gerade an diesen altehrwürdigen Satzungen rüttelnd, Sparta an den Band des Verderbens brachte. Nur eines mag besonders hervorgehoben werden. Plutarch (Lys. 24) berichtet nach Ephoros: (AvanrStjog) diivosiro jijv nQ'/ftv i’x tär dvftr oi'xar /itrafTTijfTftg^) sig xoirov lirrodovmt näaiv UnctxXtlÖHic, w»’ 'Kt evini cjiaati’, ovy 'I loaxXt/Snig, n/.Xrc —nanxiitraii, iva [trj i] tcSv ncf Uort-xXtovg, (i7Mi’ oiog 'IfnnxXrjg ro yeQng dntrfj xoivofiivmv, rj xaxeTror. ii? Jltoh' Ti/iteg uvrjyayir. ]v eq ootiav*), welche Notiz Tri eher (p. 102 n. 2) mit großer Wahrscheinlichkeit auf Ephoros zurückführt. Wir sind aber auch imstande nachzuweisen, dass Pausanias gerade durch die Umtriebe seines Gegners sich veranlasst sehen musste, Delphi für seine Pläne zu gewinnen. Phitarch belichtet nach Ephoros (Lys. 23 sqq.).: Als Lysandros, von Agesilaos in Asien gedemüthigt, voll Erbitterung gegen diesen, wie gegen die bestehende Staatsordnung, nach Sparta zurückgekehrt war, stand sein Entschluss fester denn je, die schon längst entworfenen Umsturzpläne ohne Verzug zur Ausführung zu bringen. Zunächst gedachte er durch seinen persönlichen Einfluss die Mehrzahl der Bürger für seine Verfassungsänderung zu gewinnen und übte eine Hede'1) ein, die er sich zu diesem Zwecke von ') Curtius III. :t7. ’) Xenoph. Hell. II. 4, 28. Plut. Lys. 18. 3! Curtius III. 12(i. 4) Treffend bemerkt Meyer Rh. M. 1886 p. ‘>78. mit dieser Tomlenz des Pausanias stehe es ganz im Einklänge, wenn in den Sprüchen vom Ephnrat nirgends die Hede sei. wahrend der Gehorsam gegen das KOnigllmm und den Rath der Alten besonders eilige-seharl'1 werde. 5) Agesilaos fand diese Rede nach Lysandros’ Tod unter seinem Nachlass und wollte sie bekannt machen, allein die Ephoren verwehrten es (Plul. Lys. .'!(). Apopli. Lao. Lys. 14. dorn. Nep. Lys. 3. 5). Kleon aus Halikarnass hatte anfertigen lassen. Allein er kam bald zur Einsicht, dass so unerhörte Neuerungen kühnere Maßregeln verlangten. Daher wollte er wie in einer Tragödie Maschinen auf die Bürger wirken lassen, indem er Orakel der Pythia und andere Weissagungen ersann und abfasste. Zunächst suchte er die Pythia zu bestechen, sodann die dodonäischen Priesterinnen durch Pherekles für sicli zu gewinnen. Als beides misslang, reiste er selbst zum Orakel des Juppiter Ammon unter dem Vorwande, er müsse dortselbst Opfer darbringen, die er vor den Schlachten geloht.; aber Auch hier vermochte er nichts auszurichten. — Wie fein Lysandros’ Ränke gesponnen waren, und wie sehr ihm daran gelegen war, den delphischen Ursprung seiner Reformen zu erweisen, darüber belehrt uns folgende Erzählung des Ephoros (Plut. Lys. 2(J). Auf ein Gerücht, das zu jener Zeit bei vielen Glauben fand, baute Lysandros einen Plan, der jedoch erst nach seinem Tode völlig durchschaut wurde. Es hieß nämlich, in Pontos sei ein Sohn Apollons geboren, mit Namen Silenos, für dessen Erziehung viele vornehme Leute Sorge trugen. Lysandros ließ nun überdies durch seine bedeutendsten Anhänger von Delphi aus nach Sparta die Rede verbreiten: dortselbst würden von den Priestern in geheimen Urkunden gewisse uralte Orakel aufbewahrt, die niemand berühren oder lesen dürfe, bis endlich einmal ein Sohn Apollons kommen, den Priestern überzeugende Beweise seiner Abkunft geben und dieselben in Empfang nehmen würde. Schon hatte man Silenos, der bereits ins Jünglingsalter getreten war, nach Delphi gebracht, da wurde der Plan durch einen Genossen des Lysandros vereitelt, der im letzten Augenblicke aus Furcht von der Durchführung seiner Rolle zurücktrat. Solchen Umtrieben gegenüber blieb König Pausanias gewiss nicht un-Ihätig; sie ließen ihn zugleich das wirksamste Mittel erkennen, das er ergreifen musste, um Lysandros’ Pläne zu durchkreuzen. Dabei konnte er auf die Unterstützung von Seite der conservativen Elemente Spartas1) rechnen; sie waren zwar nicht zahlreich, doch verdankte ihnen der König nicht unbedeutende Erfolge über seinen Gegner: wir erinnern nur an seine Intervention in Attika2), an die Aufhebung der von Lysandros getroffenen Maßregeln in Sestos:1), an das herbeigeführte Verbot, Geld im Privatbesitz zu haben, das selbst die Hinrichtung eines Thorax zur Folge hatte4), endlich an die Abberufung des Lysandros aus dem Hellespont nach Sparta, wo dieser nur dadurch der Verurtheilung entgieng, dass er sich mit Muhe von den Ephoren die Erlaubnis zu einer Reise erwirkte5). Pausanias durfte alter mit Grund auch das delphische Orakel seinen Absichten geneigt zu finden hoffen. Der delphischen Priesterschaft war Lysandros sogut wie der priesterlichen Partei zu Sparta als der Mann bekannt, ') ni cpQovi[tcoTttToi Plut. Lys. 17; cfr. 21 u. Aelian v. h. XIV. 29. !) Xenoph. Hell. II. 4, 29. Plut.. Lys. 21. 3) Plut. Lys. 1-t. 4) ibid. 17; 19. *) ibid. 20 sq. Com. Nep. Lys. 4. Polväen VII. 19. welcher nicht nur für seine Person die göttlichen Satzungen mit Füßen trat, sondern auch andere Verachtung gegen die Götter lehrte. „Kinder müsse man mit Würfeln, Männer mit Eiden betrügen“, lautete sein Ausspruch, womit er seinen Frevel gegen die Volkspartei zu Milet rechtfertigte1), und nach demselben Grundsätze2) verfuhr er auch gegen die Bürgerschaft von Thasos3). Lvsandros gieng aber in seiner maßlosen Überhebung noch weiter. Er war nach dem samischen Geschichtschreiber Duris der erste unter den Griechen, der sich wie einen Gott durch Altäre und Opfer ehren und in Päanen feiern ließ; so erhielt zu seiner Verherrlichung das alte Staalsfest der Hera in Samos den Namen ' Avaavdoin*). Die delphischen Priester konnten ferner in Lvsandros nichts weniger als den Mann erblicken, der berufen schien, Ordnung und Gesetzlichkeit zu schaffen: hatte er doch durch Begünstigung von geheimen Verbindungen und der größten Ungerechtigkeiten nicht nur in seinem Vaterlande, sondern in ganz Griechenland die Ruhe und Eintracht unterwühlt, so dass des Lakedaimoniers Ete-okles Äußerung „Griechenland hätte nicht zwei Lysandros ertragen können“ allgemeine Billigung fand5). Wie ganz anders zeigte sich König Pausanias. Durch seine Intervention in Attika bewies er hinlänglich, dass er als „Vertreter einer ehrenhaften Politik“ kein anderes Ziel verfolgte, als Frieden zu stillen, Gerechtigkeit zu üben und das mannigfache Unrecht zu sühnen, wodurch sein Gegner die allgemeine Erbitterung gegen Sparta heraufbeschworen. Anderseits beabsichtigte Pausanias mit seinen Reformen zu Sparta keineswegs den Umsturz der Verfassung; er wollte vielmehr dieselbe jener Form näher bringen, in der sie von Lykurg aufgestellt und der heimischen Überlieferung zufolge vom delphischen Gotte schon von vornherein gebilligt worden war. So dürfen wir wohl auf Grund jener Notiz des Ephoros annehmen, dass König Pausanias selbst es war, der Lysandros’ Versuche, vom py-tliischen Apollon die Sanction seiner Neuerungen zu erhalten, in Delphi mit Erfolg hintertrieb, obwohl letzterer das Orakel durch kostbare Weihgeschenke bereichert, hatte0). Pausanias hat nun die durch ihn zustande gekommenen Orakelsprüche während seines Aufenthaltes in Tegea veröffentlicht u. zw. nach Meyers scharfsinniger Vermuthung7) in einer Schrift nicht gegen8), sondern über Lykurg: „von der Stadt, welche ihn in die Verbannung gejagt, und die alte Ordnung mit Füßen getreten hatte, appellierte er an den Gesetzgeber, dem sie ihre Größe verdankte.“ Dass Pausanias in seiner Schrift auch jene alte heimische Überlieferung, welche Lykurgs Verfassung ') Plut. Lys. 8; 19. Apoph. Lac. Lvs. 4. Aelian VII. 12. ‘) ein ähnlicher hei Plut. Lys. 7. Apoph. Lac. Lys. 3. 3) Com. Nep. Lys. 2. Polyaen I. 45, 4. ') Plut. Lys. 18. B) Plut. Lys. 19 n Aelian v. h. XI. 7; cfr. XIII. 8. ") Plut. Lys. 18. Pausan. X. 9, 7. :) Rh. M. 1880 p. 577. *) gewöhnlich ergänzt man xaru tov vor sh-Mvnynv, Meyer dagegen 77toi Ttör. in Beziehungen zu Kreta brachte, berücksichtigt haben wird, lässt sich mit gutem Grund vermuthen. Aus dem Umstande nun, dass sich die durch Pausanias veröffentlichten Orakelsprüche als das „Product einer politischen Bewegung“ darstellen, können wir uns auch erklären, warum Xenophons Ansicht über den Ursprung der lykurgischen Gesetze in wichtigen Punkten von der älteren Tradition bei Herodot abweicht. Xenophon gehörte nicht der Partei des Pausanias an, sondern zählte zu den Anhängern des Agesilaos. Er will daher in seiner ' AnxtSainovicov nolmia beweisen, dass die alte vortreffliche Ordnung, wie sie kein anderer Staat aufzuweisen vermöge1), noch völlig zu Recht bestehe2), wobei er sogar in noch höherem Maße als Herodot alle wichtigeren Einrichtungen auf Lykurg zurückführt. Wir finden es aber auch begreiflich, wenn des Pausanias Gegner auch ihrerseits nunmehr die alte Verfassung in noch engere Beziehung zum delphischen Orakel brachten, als man dies früher in Sparta zu thun pflegte: Apollon hätte nicht nur Lykurg die Bevollmächtigung zu seinem Verfassungswerk ertheilt, sondern auch dessen Anordnungen noch vor der Veröffentlichung gutgeheißen — eine Erweiterung, welche sich leicht aus der alten spartanischen Tradition ergab. — Wenn Stein (p. 8) aus dem Berichte Xenophons den Schluss zieht, dass zu dessen Zeiten die Tradition des Herodot, Spartas Verfassung stamme aus Kreta, bei den Spartanern nicht mehr im Schwange war, so sprechen vor allem die Zeugnisse des Ephoros und Aristoteles dagegen, welche neben der Ableitung der Gesetze von Delphi auch an deren Entlehnung von Kreta festhalten; es lassen sich aber noch andere Gründe dafür geltend machen. Stein selbst (p. 3 sq.) hält es für wahrscheinlich, dass Thukydides der Ansicht war, die spartanische Verfassung sei eine Nachbildung der kretischen. Er schließt dies aus den Worten, welche Thukydides (II. 37) den Perikies in der bekannten Leichenrede sagen lässt: iqwus&o. nolmia ov Zrjlovaij rovg t(üv Ttü.ag vofiovg, nnodätc/ua dl itiV./.nr avxoi ovttg nvi ij uiuovuirui hsQOvg — denn in diesen Worten werden, wie in der ganzen Rede, die athenischen Zustände den spartanischen gegenübergestellt. Bestätigt wird diese Ver-muthung durch den Scholiasten z. St. /tvxoinyog .... itiumd^vog rovg Knrjrcöv xai Aiyvjirlwv vn/iovg. Noch mehr fällt ins Gewicht, wie sich Platon in den „Gesetzen“ gegen Megillos, den Vertreter der Lakedaimonier, über Ursprung und Wesen der Verfassung Spartas äußert. Gewiss hat Platon jenen von Herodot und Xenophon angeführten Orakelspruch im Sinne, wenn er 691 E Lykurg als ipvaig ng äv&Qmnivr] fiifiiyfitvt] &eia tivi dwdutt bezeichnet und ihn G96 A geradezu rd {telov nennt. Nach letzterer Stelle verkündete Lykurg ') Gilbert p. 86. s) Wir stimmen hierin Meyer Rh. M. 1886 p. 579 n. 1 bei, der c. 14 der genannten nolntia als der Tendenz der übrigen Schrift und namentlich ihren Eingangsworten widersprechend verwirft; auch verdächtigt dasselbe seine Stellung mitten in der Aufzählung der königlichen Rechte und Ehren. a* den Lakedaimoniem die Gesetze als göttliche Eingebungen (nana &tov Sn-unrnvamo nrog). Welcher Gott darunter zu verstehen sei, besagt uns der Ausdruck (633 E) o rivlhxog rofioO-tnjg, womit Lykurg dem Minos, „dem Gesetzgeber des Zeus“, an die Seite gestellt wird (cfr. 630 G). Wie also die kretische Verfassung als Offenbarung des Zeus, so erscheint die der Spartaner als Eingebung des pythischen Apollon: beide sind Otua nuhrtini (630 D; 662 B); während Kretas Gesetze oi di6? vöuoi genannt werden, heißen die spartanischen oi rov Ilv&iov l fnd\).a>vr>g v6/ioi, als deren Vermittler eben Minos und Lykurg gelten (682 D. 624 A sq.). Die Gesetze beider Staaten sind aber nicht bloß gleichen Ursprungs, insofern sie nämlich auf Götter zurückgeführt werden: sie sind auch ihrem innern Wesen nach verwandt (ädthpol ropoc 683 A); sie sind die einzigen, welche das rechte MaLl (r« /itrQin 693 E) besitzen und den Namen nolneTai verdienen (631 B. 701 E. 712 E. Grit. 53 E. resp. 544 C. symp. 209 D). Plalon hält also im Widerspruche mit Xenophon nicht nur die Ableitung der lykurgischen Gesetze von Delphi aufrecht1): er erkennt in denselben auch eine Nachbildung der kretischen Institutionen, wie Strabon2) bezeugt p. 477: (»/ Korjitj) lavrijg mvg uniarovg rmr 'FAhjvtar ilntqtjrfv, ir dt roig nnutTOig AuxtSmuoi’iovg, xnOanin Hkdimv iv ro7g vöttuig dtjXoi. In dem unter Platons Schriften stehenden Dialoge „Minos“3) sagt Sokrates (318 G sqq.) ausdrücklich, Lykurg habe seine Verfassung der ältesten aller Hellenen, der kretischen, nachgebildet, welche ungefähr 300 Jahre früher Minos von Zeus erhalten hätte. Wenn daher Xenophon in seinem Staate der Lakedaimonier die Entlehnung irgend welcher Gesetze durch Lykurg leugnet, so werden wir hierin nicht sowohl die Ansicht der Spartaner seiner Zeit zu suchen haben, als vielmehr den Ausfluss seiner überschwenglichen Bewunderung alles dessen, was spartanisch ist4). Die ganze Schrift hindurch wird die Verfassung der Lakedaimonier in schroffen Gegensatz zu den Einrichtungen anderer Staaten gebracht lediglich zu dem Zwecke, um ihre Vortrefflichkeit noch mehr hervortreten zu lassen; man vergleiche Stellen wie I. 1; 2. II. 14. IV. 1 ; 5. V. 2; 4 sqq. VI. 1. VIII. 1. IX. 1; 2; 3; 6. X. 1; 2; 4; 8. XI. 1. XII. 7. Spartas Staatsordnung hält Xenophon unbestritten für die älteste und beste aller hellenischen Verfassungen: sie steht nach seiner Ansicht einzig in ihrer Art da, weil sie weder auf Nachahmung beruhe, noch trotz ihrer allseitig anerkannten Vortrefflichkeit von irgend einem Staate nachgeahmt werde (ibid. X. 8). ') Cfr. Clemens Alex, ström. 1. c. J) ebenso Polybios VI. 45. "j Hält man mit Meyer Rh. M. lSSfi p. 57.1 n. ‘2 diesen Dialog für echt, so spricht auch der Umstand, dass Platon im Minos noch die Ansicht der Spartaner bei Herodot tlieilt, während in den späten Gesetzen das delphische Orakel in den Vordergrund tritt, für die Annahme des beginnenden 4-, Jahrhunderts als Wendepunktes in der otficiellen Ansicht der Spartaner. 4) Xen. resp. Lac. I. 1. Noch haben wir jenen Theil der älteren spartanischen Tradition näher ins Auge zu lassen, welcher die Entlehnung der einheimischen Verfassung von Kreta ausspricht1). Herodot gibt kurz die Behauptung der Lakedai- monier mit den Worten (1. 05): Avxnvnyov inunontvantrn Atwßwriw................... ix Knrjzrii aynyeffOm ravra . Es liegt uns die Frage zur Beantwortung vor: haben wir unter dem ix Korjrrig ilynyic&ni’ eine förmliche Nachbildung der kretischen Institutionen zu verstehen, oder liegt diesen Worten der älteren spartanischen Überlieferung ein tieferer Sinn zugrunde ? Ilerodots Mittheilung berechtigt uns keineswegs zur Annahme, dass die Spartaner seiner Zeit Lykurg die Gesetze von Kreta selbst herüberholen ließen; auch Pausanias deutet Herodots Worte nicht in diesem Sinne, und ebensowenig ist im‘Dialoge Minos hievon die Bede. Von einer thatsächlichen Boise Lykurgs nach Kreta erzählt uns zuerst Ep ho ros, was leicht begreiflich ist, da er kretischen Gewährsmännern folgt. Dabei erscheint Lykurgs Abreise von seiner Heimat sehr unwahrscheinlich motiviert; wir sehen auch den Grund nicht ein, warum Lykurg seine Beisen gerade zu Gesetzesstudien benützt, da ihn nichts berechtigt, eine Verfassungsänderung nach seiner Bückkehr in Sparta vorauszusetzen. Noch mehr romanhaft im einzelnen ausgeschmückt ist der Bericht Plutarchs: dahin zählen wir Lykurgs Verhältnis zur Königin-Mutter, welches an die Stelle des unbestimmten Verleumders bei Ephoros tritt; die Sendung des Tha-letas nach Sparta; die weitere Ausdehnung der Beisen Lykurgs; die unwahrscheinliche Begründung seiner Bückkehr, welche bei Ephoros noch gänzlich fehlt. Nach Timaios, Aristoxenos von Tarent und Aristokrates von Sparta hatte Lykurg sogar noch cinezweiteBeise nach Kreta unternommen und dort auch das Leben beschlossen; an der Straße bei Pergamia zeigten die Kreter sein Grab2). Während also die spartanische Tradition zu Herodots Zeit von einer Beise Lykurgs nach Kreta nichts wusste, war um den Beginn des vierten Jahrhunderts bei den Griechen die Ansicht verbreitet, Lykurg hätte die genannte Insel wirklich besucht und von dort sein Verfassungswerk mitgebracht. Die Entstehung dieser jüngeren Tradition ist leicht einzusehen. Sie beruht aut ein Missverständnis der Worte ix Knarrig dyuysaftctt’, in ihrer weiteren Ausschmückung lässt sich aber die Tendenz nicht verkennen, Züge aus der Biographie Solons auf den spartanischen Gesetzgeber zu ') Irrthümlich datiert Trielter p. 81 diese Tradition erst von Ephoros an. 5) Plut. Lyc. 31. Iust. UI 3. Suidas s. v. Avx: untlOmv 4g Kor/T^v nntxmjTkorintv. Schon Ephoros berichtete von einer zweiten Reise Lykurgs, doch ohne Angabe, wohin dieselbe gieng, bei Aelian v. h. XIII. 23; später machte man die verschiedenen Stätten seiner Thätigkeit auch zu Stätten seines Todes. Nach Herodot wäre Lykurg in Sparta gestorben. übertragen1). Wie Epitnenides von Kreta Solon den Weg zu seiner Reform bahnt (Plut. Sol. 12), so bereitet der Kreter Thaletas das Werk Lykurgs in Sparta vor. Lykurgs Reise wird zunächst auf Chios oder Samos2) ausgedehnt, um auch ihm wesentliche Verdienste um die Verbreitung der homerischen Gedichte zuzuschreiben3), dann auf Aegypten, das auch Solon besucht haben soll4). Der Grund der zweiten Reise Lykurgs ist derselbe, welcher Solon bewog, nach Einführung seiner Gesetze Athen zu verlassen5). Nach dem Rerichte des Aristokrates verbrannten Lykurgs Gastfreunde auf Kreta dessen Leichnam und streuten seinem Wunsche gemäß die Asche ins Meer6); ebenso wird die Asche der Gebeine Solons zufolge seiner Anordnung auf ganz Salamis umhergestreut7). Müssen wir somit Lykurgs Reise nach Kreta zum Zwecke einer Übertragung der dortigen Einrichtungen ins Reich der Mythe verweisen, so berechtigt uns die Überlieferung über sein Verfassungswerk noch einen Schritt weiter zu gehen. Dass nicht die ganze lykurgische Verfassung aus Kreta stammte, noch durchaus etwas Neues war, verräth die Tradition — abgesehen von des Hell an i kos Zeugnis (Strabon 366) — schon dadurch, weil sie von Unterhandlungen erzählt, die Lykurg mit den vornehmsten Spartanern pflog, bevor er seine Gesetze aufstellte8). Im Dialoge Minos (Hl 8 (1. D.) werden nur tcöi’ ro/i/fimv nt ßt'/.rirrm aus Kreta hergeleitet. Selbst Ephoros, der sonst Lykurgs Verfassung als getreues Abbild der kretischen darstellte, belichtete nach Strabon (481 fin.): tiir re oQ^rjatr rrr nnoii mJg AattSnifiovioig ........xhi n/.).n 7tnX).n räv roitiufor Kntjtixd xctXtToftru ?ran nvroTg big «r exu- Otv opfiamera. Hiemit steht im Einklang, was Aristoteles als Rericht anderer und Ergebnis seiner eigenen Forschung hinstellt (pol. 271 b. 22): ta ni.tl(Ttct ueuifttjoOni rrjr Aoijtixi}»1 nohrtinv rj rwv viaxwrcor. Auch Plu-tarch (Lyc. 4) bemerkt, Lykurg habe nicht alle kretischen Einrichtungen nachgcbildet, sondern nur diejenigen verwendet, welche er vortrefflich fand, während er so manche zurückwies, von denen er keine hohe Meinung gewinnen konnte. Die Tradition legt ferner ein besonderes Gewicht darauf, dass Lykurg von Aegypten entlehnte, indem er durch Aussonderung des Gewerbe- und Handwerkerstandes ein wirklich städtisches und reines Rürgerthum be- ') Busson, Lykurgos und die große Rhetra. 1887 p. 5. Busolt, gr. A. p. 74. Stein p. 13 sqq. und Wilamovvitz phil. Unters, p. 271 gehen jedoch zu weit, wenn sie die Lykurgos-sage als Copie der Biographie Solons hinstellen; Winicker p. 13 sq. *) Heraclid. Pont. Lac. pol. f. 3. Plut. Lyc. t. -1) Diog. Laert. Sol. 9. J) Plut. Sol. 2(>. Her. II. 177. ' ä) Plut. Sol. 25. Her. I. 29. ‘) Plut. Lyc. 81. lust. III. 3. ?) Plut. Sol. 32. Diog. Laert. Sol. 62. *) Xenoph. resp. Lac. VIII. 1; 3; 5. I’lut. Lyc. 5. gründete1); auch bringt Lykurg die homerischen Gedichte in seine Heimat, weil er bemerkt hatte, dass sie nicht nur Unterhaltungsstoff zum Vergnügen, sondern auch staatsmännische und erziehende Elemente enthielten, die nicht minder Beachtung verdienten : kurz, überall, wohin Lykurg auf seinen Reisen kommt, sammelt er Erfahrungen, die er dann für seine Gesetzgebung verwertet. Aus demselben Grunde, weshalb Lykurg bei Ephoros mit dem Kretei Thaletas Umgang pflegt, lässt ihn später der Spartaner Aristokrates mit den Gymnosophisten Indiens verkehren, eine Erweiterung, die natürlich erst nach dem Zuge Alexanders des Großen hinzukam. Des Ephoros Gegenüberstellung der spartanischen und kretischen Staatsordnung findet aber auch ein Gegenstück im fünften Buche Diodors (c. 64—80). Dort gibt uns Diodor einen ausführlichen Bericht über die religiösen Culte der Kreter, über deren Heroen und die Einwohner der Insel. Er folgt hierin, wie er sagt (V. 64, 2; 80, 4), den berühmtesten einheimischen Gewährsmännern: dem Epimenides, Dosiades, Sosikrates und Leosthenides. Nach diesen Quellen war es nun die allgemeine Ansicht der Kreter, dass die meisten Götter auf ihrer Insel geboren seien und von dort aus über viele Länder der Erde sich verhreitet hätten, um den Menschen ihre wohlthätigen Erfindungen mitzutheilen; deshalb wären auch die gottesdienstlichen Opfer und Mysterien anderer Völker von Kreta ausgegangen. Dass jedoch auch Kretas Staatsverfassung Sparta oder einem ändern Staate zum Muster gedient hätte, davon verlautet an dieser Stelle nichts2). Hiezu kommt, dass Aristoteles (pol. 274a 30) mit aller Bestimmtheit der Ansicht entgegentritt, Lykurg sei des „gesetzeskundigen“ Thaletas Schüler gewesen, da dies ohne Beachtung der Zeiten behauptet werde. Solche Widersprüche enthält die Tradition, welche, indem sie lykur-gische Gesetzgebung und spartanische Verfassung identificiert, aus der that-sächlichen vielfachen Ähnlichkeit dieser mit Kretas Institutionen3) im Anschlüsse an Herodots Bericht zu erweisen sucht, Lykurg habe seine Gesetze den kretischen nachgebildet. Einen solchen Zusammenhang zwischen beiden Verfassungen finden wir aber in dem herodoteischen iv. A'pjfri/s ayayeo&cu nicht nothwendig ausgesprochen. Herodot verweist bei Erwähnung der Einrichtungen Lykurgs nirgends mit einem Worte auf die entsprechenden kretischen, wie dies etwa Ephoros und Aristoteles thun; dagegen ist er z. B. nach II. 166 sqq. VI. 60 geneigt, die Scheidung der Stände, sowie die Missachtung der Handwerker und Wertschätzung des Kriegerstandes zu Sparta aus Ägypten abzuleiten und vergleicht die Gebräuche, welche die Lakedaimonier bei Todesfällen ihrer Könige beobachteten, mit jenen bei den Persern (VI. 58 sq.). ') Plut. Lyc. 4. cfr. Ephor, b. Strab. 482. Diod. I. 96, 2; 98, 1; II. I, 2. 2) Cfr. Diod. V. 80, 4: rwr in Koijuxä ytynncf oToiv oi nkelrrroi dmcpmrovGi nrioi; «AAjjiotV. 3) Schoemann gr. A. I. 312". Trieber p. 81 sqq. Auch müsste lins jene ulte Tradition in dein einfachen Sinne „Spartas Gesetze seien nichts anderes als eine Nachahmung der kretischen“, etwas seltsam klingen im Munde der Spartaner, die doch sonst von einer derartigen Abhängigkeit von anderen Hellenen nichts wissen wollten, im Gegen-theil durch Erdichtung von allerlei Traditionen dieselben in ihren Rechten zu verkürzen suchten; hier sei nur verwiesen auf die Anstrengungen der Spartaner, ihrem Staate Colonien beizulegen, an denen er keinen Antheil hatte1). Wir würden es daher begreiilicher linden, wenn die Tradition, falls sie nur auf die Gleichförmigkeit beider Verfassungen hinweisen wollte, Spartas Gesetze als Muster der kretischen hingestellt hätte. Diese Ansicht wurde auch zu Ephoros’ Zeiten 'in 6 zivtuv ausgesprochen2); leider wird uns kein Vertreter derselben namhaft gemacht. Die Deutung des herodoteischen iv. Kot/rr^ dyayia&ai in dem Sinne einer förmlichen Herübernahme fremder Einrichtungen wird endlich durch die neueren Forschungen über die gesetzgeberische Thätigkeit Lykurgs als Begründers3) oder Vollenders4) des spartanischen Synoikismos oder als Reorganisators des bereits unter dem Doppelkönigthum bestehenden Staates5) völlig ausgeschlossen, und so werden wir diesen Worten der älteren spartanischen Tradition einen tiefer liegenden Sinn zugrunde legen müssen. K. 0. Müller (Dorer II. 14 sqq.) findet darin die Andeutung gegeben, Spartas Gesetzesordnung sei als die wahrhaft dorische zu betrachten und deren Ursprung mit jenem des Volkes für identisch zu halten. Er beruft sich auf Pindar Pyth. I. G2 sqq. (Bergk): Oti.ovzt 61 Ilautpv/.ov Kal iiciv Hqu-xXiidaP txynvoi vno Tavyizov rniorzti ntl /tivtir ztttjioloi iv liyi/itov , /a>- oitii. Grote (I. 577 mit Anm. 8 und 9) weist mit Recht diese Behauptung zurück, indem er sagt: „Eine solche Meinung ist willkührlich — denn die zu ihrer Unterstützung angeführte Stelle hat kaum irgend einen Wert — und dem ganzen Inhalte des Zeugnisses des Alterthums zuwider6). Die Institutionen Spartas waren nicht dorisch, sondern ihm eigenthümlich“: und weiter (p. 578) bemerkt Grote: „Dass die Spartaner ursprüngliche Organisation und Tendenzen mit den ändern Dorern gemein hatten, können wir gern ‘) Duncker V,' ü88. Pöhlmann in Müllers Handb. d. dass. Alterthw. 188S p. 373. J) Strabon p. 4SI. 3) Nach Duncker V, 171 sqq. schloss Lykurg das Gonipromiss zwischen zwei dorischen Gemeinwesen, nach Wachsmuth (Fleckeisens Jhrh. 18G8 p. 1 sqq. u. philol. Anz. 187"2 p. 1-5 sqq.) zwischen einer dorischen und achäischen Gemeinde; cfr. Winicker p. il sq. u. Pöhlmann 1. 1. p. 370. () Nach Curtius 1, 171 sqq. ordnete Lykurg den Staat geraume Zeit nach derVer Schmelzung zweier Sondergemeinden, während Stein p. 16 sqq. einen doppelten Synoi kismos unterscheidet, einen früheren zwischen einer dorischen und achäischen Gemeinde unter Agis und Eurypon, und einen späteren unter Lykurg als g KntjTiy.d orjn vnunuc inuynyotro gleichsam als Gonnnentar folgende Worte bei: rovrovg de oi Kntjrsg rni-g ropovg reOrjvai aywir vno Mirta i.iyovat, ßovltv- uaa&ni öl vneo tmr ro/imr ovx nvtv i'hov Tor Mirto und erläutert das Wort tfto? durch die Stelle Homers (Od. 19, 178 sq.): . . . ev&a re Mivoog tvrtwnog ßnaO.eve Jiog utyrilov öaQirTT^g. Weiter ausgeführt ist dieser Gedanke im „Minos“, iji welchem Dialog, wie wir gesehen, noch die ältere spartanische Tradition uns vorliegt. Dort ') Grote 1. 359 sq. Schoemann gr. Alt. 1 314-, Preller gr. Myth. II. 115 n. 3. Trieber 81 sqq. 2) Andron bei Strabon p. 475 sq. IJiod. IV. 60, 2; V. 80, 2. Stein zu Her. 1. 50, 1). 3) Da es Dorer von Argos waren, die uin das Jahr 900 v. Chr. unter Althaimenes’ Fühl ung das phönikisdbe Karath besiedelton, so muss vor allem auf die Stammgemeinsdiafl hingewiesen werden (Ephoros bei Strab. p. 479. Diod. V. 80, 3). 4) Dass in Kreta wie in Lakedaimon alle Einrichtungen in Bezug auf den Krieg ge-troffen waren, sagt Aristoteles pol. 324 b 8; 333 b 14; cfr. Plat. legg. 025 D; 030 D; 034 A; 666 E; 70-:i D u. a. a. St. Über die dorische KQfioria v. Aristot. pol. 34Ž b 15; cfr. eth. Nie. I. 13. wird jenes homerische Epitheton des Minos Jtdg /uynkov iiaijicn^g erklärt als avpovaimrt^g tov.ltog und bemerkt, dass diese avvovrtUt in der mündlichen Unterweisung im natdtiav dg (intiTjr bestünden habe; hieran schließen sich nun die Worte (320 ß): 6&tv dtJ xnl tovg vd/iovg rnvrovg t&t/xe (Mivntg) t»ig avrov ftoXitatg, Si ovg tj ti K (> i’ r ij tov nana •/ooroi tvdtuporst nai yiaxtftai- iico r, il(f' ov yotnro rovroig '/oyir,'tat, ntt Sh ei o i g ovti. Hiemit wird offenbar Zeus als der erste und eigentliche Urheber nicht nur der kretischen, sondern auch der spartanischen Gesetze bezeichnet. Auch Ephoros betont es, dass die kretischen Einrichtungen von Zeus herrühren; allein da derselbe Spartas Gesetze als Aussprüche Apollons ansieht, so stellt er ein anderes Moment in den Vordergrund (Strub, p. 482): Lykurg hube sich nämlich bei dem kretischen Gesetzgeber Tha-letus erkundigt, <>v zqotzov 'Pada/iar&vg tt nooztnov xnt vazinov Mivatg mg naoä Tnv Jtog zovg voitovg ixcpenoi tig dv&Qconovg. Lykurg ist ihm der ^Xairrjg des Minos (Strab. p. 762); wie dieser von Zeit zu Zeit in die geheiligte Höhle des Zeus gieng, um von seinem göttlichen Vater die Gesetze entgegen- zunehmen : ebenso wendete sich Lykurg wiederholt nach Delphi, um den Apollon zu befragen, wras seinem Vaterlande fromme. Bei Platon hingegen lässt sich die von Duncker gegebene Deutung noch sehr wohl erkennen, obwohl Platon an Lykurgs Inspiration durch den delphischen Gott glaubt. Wir betrachten zunächst die dramatische Einrahmung seiner „Gesetze“. Der Lakedaimonier Megillos und ein nicht genannter Athener (Platon) sind bei ihrem Gastfreunde Kleinias in Knossos eingekehrt. Die drei schon bejahrten Männer wollen eben von Knossos nach der nuhen Grotte und dem Tempel des Zeus wandern, um dort einem Feste beizuwohnen. Auf den Vorschlag des Atheners unterhalten sie sich auf dem Wege über Staatsverfassung und Gesetzgebung; denn Kleinias soll alsbald mit neun anderen knossischen Bürgern eine Niederlassung zu Magnesia auf Kreta gründen. Platon, der sonst für seine Dialoge als Schauplatz Athen oder dessen nächste Umgebung wählt, verlegt denselben für seine „Gesetze“ in auffallender, aber wohldurchdachter und angemessener Weise nach Kreta. Ohne Zweifel will er hiemit Kreta, speciell die Hauptstadt der Insel, als Ausgangspunkt aller griechischen Gesetzgebung bezeichnen. Kreta aber gehörte nach der Meinung der Griechen dem Zeus: hier befand sich seine Geburtsstätte, hier war er aufgewachsen, hier zeigte man auch sein Grab; Kretas Gesetze stammten von Zeus; Minos, dessen Sohn und Vertrauter, hatte sie aus jener dem Zeus geheiligten Grotte (idaTov avznov) geholt, wohin er sich von seiner Residenz Knossos alle neun Jahre begab. Dass aber Zeus nach Platons Ansicht namentlich der Verfassung Spartas nahestand, beweist die Antwort des Atheners auf Megillos’ Frage, wer durch die Erkenntnis des richtigen Maßes den Bestand des spartunischen Stuutes gesichert hätte. Als erster 'omzfc' Avird von Platon angegeben Otog xrjSö-(({»•o g vucfir ttg, og xd püXovta nnoonär diSvuor v/tiv tpVT ivactg rtjv rar ßnm-).ia>v ytttatv Ix uoraytvovg tig rd fiizntov fuD.Xov avitoiale — während an zweiter Stelle auf Lykurg und zuletzt auf Theopomp verwiesen wird1). Unter jenem ') Plat. legg. 691 D sqq. &tö$ werden wir mit Rücksicht auf den Starmnbaum der spartanischen Könige, die sich naiSeg 'HnaxXtnvg zu sein rühmten1), den „Vater der Götter und Menschen“, den Zeus verstehen. Für unsere Auffassung der spartanischen Tradition über die Herleitung der Gesetze aus Kreta spricht auch die Pflege kretischer Weisen, namentlich des Waffentanzes der Kreter (ivdnhog ÖQ-frjmg) zu Sparta. Die ersten Pyrrhichisten waren der Sage zufolge die /ukxnamdts KovQtjttg, die dämonische Wache des Zeus, seine ersten Verehrer2). Hier begegnet uns wieder der Name des Thaletas3), der sich auch um die Ausbildung der Päane und der kretischen Musik4) überhaupt besondere Verdienste erworben haben soll, und wir begreifen es, wenn ihn die Sage nach Sparta kommen lässt, um Lykurg die Wege zu bahnen5); es war eben die Zeit, wo man sich politisches und gesetzgeberisches Wirken mit Religion und Kunst aufs innigste verbunden dachte6). Einen weiteren Beleg finden wir in der Berufung des Kreters Epi-menides nach Sparta (nach Duncker VI- p. 354 sq. zwischen 580 und 570 v. Chr.). Es galt, eine fundamentale Änderung der Verfassung durchzuführen; die Ephoren sollten nach Diog. Laert. I. 3, 158 „den Königen zur Seite gestellt werden.“ Cheilon7) beabsichtigte nämlich, die Machtbefugnisse der Ephoren so weit auszudehnen, dass ihnen die Könige völlig untergeordnet wurden, indem es nunmehr als Pflicht der Könige erschien, „auf die Ephoren wie auf ihre Väter zu hören, sie als Theilhaber der Herrschaft zu betrachten“8). Wir werden sicherlich die Ansicht Dunckers (VIB 352) theilen, dass die Behörde der Ephoren mit ihren neuen Vollmachten gegenüber den priesterlichen und religiösen Competenzen der Könige als einer uralten Institution niemals ohne die Weihe und Kraft der Religion zu Festigkeit und Autorität hätte gelangen können. Eine so tief eingreifende Verfassungsänderung konnte aber nur unter Sanction jenes Gottes vorgenommen werden, den man auch als eigentlichen Urheber der bisherigen Staatsordnung ansah. Waren nun die Athener durch die alte legendarische Verbindung zwischen Athen und Kreta darauf hingewiesen worden, von dieser Insel Abhilfe in ihrer geistigen Noth — der Befleckung durch das Blut der Kyloneer -- sich zu erbitten11): so ward derselbe Kreter Epimenides nach Sparta10) berufen, um die Ephoren in ihren neuen Amtsvollmachten unter den Schutz des Zeus zu stellen. ‘) ibid. 085 D. Tyrtaios fr. 11, I B. nennt die Spartaner H^axi-f/og nnxrrov yt.vog. J) Strab. 480 Polyb. IV. '20. G. Diod. V. 65. Preller 1. 106; 510 sq. а) ßernhardy, Grundr. d. gr. Lit. 1876. I. §. 63. *) Cfr. hym. in Ap. Pyth. 340 sq. 5) Plut. Lyc. 4. de mus. 9. б) Schoemann gr. A. I3. 176; 321. Müller Dorer 1. 352. 7) Curtius I4 204 setzt ihn um 01. 55 (560). *) Polyb. XXIV. 8 b. Cfr. Plat. legg. p. 692, 712. Arist. pol. 265 b 40. 9) Grote II. 66. 10) Paus. III. 11, 11 ; 12, 11. cfr. Schoemann I, 176 und 252 n. 2. Epimenide:?, der priesterliche Weise1), galt nielil nur als hervorragender Apollondlener2), sondern gehörte hauptsächlich der Sphäre des kretischen Zeusdienstes an3); ja er stand so hoch in der Gunst des Götterkönigs, dass man ihm den Beinamen des neuen Kureten gab4). Wie Zeus dem Minos in der Höhle bei Knossos die kretischen Gesetze mitgetheilt, so hatte Epimenides in derselben Grotte von Zeus höhere Erleuchtung und Weihe empfangen. Auch der Ritus, welchen auf seine Anordnungen die Ephoren nunmehr beobachten mussten, weist deutlich auf den Cult des kretischen Zeus hin5). Schließlich kommen wir noch auf die berühmte7 große Rhetra zurück. Sie enthält nicht, wie Plutarch meint, bloß Weisungen für die Einrichtung der Gerusie, sondern eine ganze Reihe ebenso wichtiger Institutionen Spartas und wird allgemein — mit Ausnahme Meyers — als die älteste Verfassungsurkunde in der griechischen Geschichte betrachtet6). Die erste Bestimmung derselben: „Baue dem Zeus und der Athene einen Tempel“ ist offenbar an die Spitze gestellt, um der neuen Ordnung die religiöse Weihe zu geben, indem sie den göttlichen Ursprung der Verfassung andeutet. Zeus war Stammgott der Dorer überhaupt7), besonders aber der lakonischen Dorer. Nachdem Eurotas, der Enkel des Autochthonen Lelex, ohne männliche Nachkommen gestorben war, gieng die Herrschaft über Lakonien — so erzählt die Sage8) — auf dessen Schwiegersohn Lakedaimon über, den Sohn des Zeus und der Taygete, von dem Landschaft und Bewohner den Namen erhielten. Und Tyrtaios (fr. 2 B. — Strab. p. 1562) sagt uns, dass der Kronione selbst, der Gemahl der schönbekränzten Hera, den Herakliden Sparta gegeben, als sie nach des Pelops weiter Insel kamen. Zeus galt aber auch als die höchste Staatsgottheit zu Sparta. Die beiden Könige Spartas waren abgesehen von ihrer oberpriesterlichen Würde9) spe-ciell Priester des Zeus10) und zwar der eine des Zevs siaxtdcti/imr, der andere des /?«%• Ovoaviog, dessen Dienst und Fest (r<< ntydXa Otipan«) selbst noch unter den römischen Kaisern blühte11). Dem Ztvg üyr/rmo opferten ') Plut. Sol. 12. ’) Müller Dor. I. 208; 33G. *) Preller I. 1 Hi. J) Plut. 1. 1. Diog. Laerl. 114 sq. cfr. Strab. p. 472. 5) Plut. Agis 9; 11. Cleom. 7. Cicero de . Nicol. Dam. p. 3J5 ed. ster. J) Pausan. III. 2, 0; 12, 0. 3) Paus. III. 17, 4. Stein p. 10 verrnuthet, dass dies der alte Tempel des Ztvg 'E}.-Xnviog oder nach seiner Coniectur ' Tllnlog war, während Gilbert, p. 142 es für wahrscheinlich hält, dass er an dem Platze 'EMijnor gelogen, wo der Sage zufolg«? die Griechen vor dem Zuge gegen Iroia und vor dem Beginn der Perserkriege sich berathen haben sollen (Paus. III. 12, 6). 4) Paus. III. 11, 9. 5) ibid. III. 13, 5. «) ibid. III. 11, 11. ’) ibid. III. 11, 9. ») ibid. III 13, 0. 9) ibid. III. 11, 11. ,0) ibid. III. 17. 2. ") Xenoph. resp. Lac. XIII. 3. Polyaen I. 10. Lykurg war sich seiner schwierigen Aufgabe wohl bewusst. Die inneren Verhältnisse seines Vaterlandes waren jedenfalls sehr zerrüttet, wenn auch unsere Gewährsmänner nicht in allen Einzelheiten überein-stimmen. Herodot nennt die Lakedaimonier vor Lykurg xnxoro^biiutoi uyt-8ov merzo)r twv 'EM.ijvcor. Thnkydides schreibt (I. 18): Lakedaimon war seit seiner Gründung am längsten durch Zwiespalt zerrissen. Bei Platon lesen wir (ep. VIII. 3;’>4 B): AvxovQyog..................deiaag mol rtjg kvtov mlko),- n/ia xtd ytrovg yuQuaxov irr^viyxe. Aristoteles (pol. 316a o4), sowie Hera-kleides Pont. (fr. 4) sprechen von großer Ungesetzlichkeit, die unter der Tyrannis des Charilaos einriss. Nikolaos Dam. schreibt (p. 267 ed. st er.): noovrttimro rovg —nmnutxaq uttaßnliiv tt tov xatharcÖTii rnonor rov ßiov xni ßtfoioot vöuotg t&tGflrjrni. Nach lustin (III. 2) hatten die Spartaner früher gar keine Gesetze, ihre Sitten waren gelockert. Plutarch (Lyc. 2) berichtet, dass nach Eurypons Regierung das Volk immer zügelloser wurde, so dass Gesetzlosigkeit und Unordnung lange Zeit in Sparta herrschte. Diesen Zeugnissen gegenüber kann der alleinstehenden Behauptung des Ephoros kein Glauben beigemessen werden (Strab. 365): oi de trjv Anxmvixrtr xni xetz aQ’jag itraqjQÖvovr*). Wir werden Curtius I4 172 nicht unrecht geben können, wenn er behauptet, es habe in Griechenland keinen verworreneren und unglücklicheren Staat gegeben, als Sparta vor Lykurg2). Hiefür mögen noch einige Züge aus der Tradition angeführt werden, in der sich trotz aller Ausschmückung ein Kern von Wahrheit nicht verkennen lassen wird. Xenophon (resp. Lac. VIII. 1) ist überzeugt, dass Lykurg nicht einmal den Versuch gemacht hätte, die neue Ordnung aufzustellen, bevor er die Angesehensten im Staate für sich gewonnen. Nikolaos Dam. (p. 266 sq. ed. ster.) erzählt ausführlich, wie Lykurg durch eindringliche Worte und Beispiele seine Mitbürger zur Annahme der Gesetze zu bewegen suchte. Dasselbe berichtet nach der gleichen Quelle (Ephoros) auch Plutarch (apophth. Lac. Lyc. 1). Nach letzterem sieht sich Lykurg ferner gezwungen, mit den Einflussreichsten des Staates zu verhandeln, um mit ihnen seinen Feinden (oi drtinndrrovTtg) gegenüber eine feste Vereinigung zur Ausführung seiner Pläne zu bilden, ja selbst auf die Stimmung des Volkes Rücksicht zu nehmen, und doch fand er namentlich bei der wohlhabenden Glasse nicht geringen Widerstand3). Valerius Maximus tadelt aufs heftigste den Undank4), den die Spartaner gegen ihren Gesetzgeber an den Tag legten ') C. F. Hermann (ant. Lac. ]>. 7 A 13—18) glaubt, dass ein ovx vor tacaepn. ausgefallen sei; Meyer dagegen (Rh. M. 1886 p. 565) halt obige Leseart aufrecht mit dem Hinweise, dass sich Ephoros auch sonst über die ältere Geschichte des Peloponnes völlig im unklaren zeige. Man vergleiche mit Ephoros' Zeugnis bei Strabon den oben angeführten Ausspruch des Nikolaos Dam, der die ältere griechische Geschichte sonst durchweg aus Ephoros schöpft. ’) Isocrates panath. 177: (TTamdnat utv cp naiv nvrovg oi rdxeiva» v dxnißovvTtg rot; nvätvag t'O./.ovg twi> 'l'jj.tjriov. a) Plut. Lyc. 5; 9; 11. apophth. Lac. Lyc. 7. Paus. III. 18, 2. Ael. XIII. Ž2. 1) cfr. Aristoteles bei Plut. Lyc. 31. (V. 35): Huic (Lycurgo) tarnen neque vitae summa sinceritas neque con-stantissimus erga patriam amor neque leges salutariter excogitatae auxilio esse potueiunt, quominus infeslos cives experiretur x. r. Solchen Schwierigkeiten gegenüber hatte jedoch Lykurg bereits das wirksamste Mittel zur Anwendung gebracht — die Sanction des Himmels, und in diesem Sinne verstehen wir die Worte Herodots (1. G5): '■/.cd ravta /irj nanaßairitv \ denn weder Herodot noch Xenophon wissen etwas von einem Eidschwur, welcher die Spartaner an die neue Ordnung gebunden hätte. .Der älteren spartanischen Tradition zufolge hat also Lykurg, vom delphischen Orakel mit fast göttlicher Autorität ausgestattet, seinem Vaterlande Gesetze gegeben, die aus Kreta, d. i. vom höchsten Gotte, vom Zeus, herrühren sollten. Konnten nun die Spartaner schon aus diesem Umstande auf deren Vollkommenheit schließen und Besserung ihrer Verhältnisse erwarten: so erwuchs für sie anderseits ebendaraus die religiöse Verpflichtung, dieselben auf das ‘gewissenhafteste zu beobachten — zum Wolde des einzelnen wie des ganzen Staates1). Marburg, im April 1888. ') Herod. I. 05 sq. Xenoph. resp. Lac. I. 1. Eplmros bei Strah. p. 365 u. hei Diodor VII. 14, 7. Plul. Lyc. 29 sq. inst. Lac. 41. J a Ixresbericlvb. I. Personalstand, Fächer- und Stnndenvertheilung. A. Lehrer: 1. Arthur Steinwenter, Dr. der Philosophie, Director, lehrte Geschichte und Geographie in der VIII., philosophische Propädeutik in der VII. und VIII. Gipse. 7 Stunden. 2. Johann Majciger, Professor (in der VIII. Rangsclasse), Ordinarius der VIII. Classe, lehrte Latein in der VIII., Slovenisrh für Slovenen in der I. A und R., II., IV. und VIII. Classe, für Deutsche im III. Curse. 17 Stunden. 3. Josef Pajek, Dr. der Theologie, fl), geistl. Rath, Professor, lehrte Religion im ganzen Gymnasium. 18 Stunden. •i. Ludwig Mayr, Professor, Ordinarius der I. A Classe, lehrte Latein in der I. A., Griechisch in der VI. und Deutsch in der I. A Classe. 17 Stunden. 5. Franz Horak, Professor, Ordinarius der VI. Classe, lehrte Deutsch in der IV. (Masse, Geschichte und Geographie in der III. A und R., IV., VI. und VII., steiermärkische Geschichte und Statistik in der IV.. Classe. 22 Stunden. (i. Gustav Heigl, Dr. der Philosophie, Professor, Ordinarius der II. Classe, lehrte Latein in der 11., Griechisch in der V. und Deutsch in der II. Classe. 17 Stunden. 7. Anton Lantschner, Professor, Ordinarius der III. R Classe, lehrte Latein in der III. R und VI., Griechisch in der 111. R und Deutsch in der VI. Classe. 20 Stunden. 8. Engelbert Neubauer, Professor, Ordinarius der III. A Classe, lehrte Latein der III. A, Griechisch in der III. A und VII. und Deutsch in der III. A Classe. 18 Stunden. 9. Josef Meisel, Professor, Ordinarius der IV. Classe, lehrte Latein in der IV. und V., Griechisch in der IV. Classe. l(i Stunden. 10. Jakob Hirschler, wirkl. Gymnasiallehrer, lehrte Mathematik in der III. A und R, IV., VI. und VIII., Naturlehre in der IV. und VIII. Classe. 20 Stunden. 11. Johann Schmierer, wirkl. Gymnasiallehrer, lehrte Geographie in der I. A u. R, Naturgeschichte in der 1. A und R, R., III. A und R (I. Sem.), V. und VI. Classe, Naturlehre in der 111. A und R (II. Sem.) 20 Stunden. 12. Karl Kirchlechner, wirklicher Gymnasiallehrer, Ordinarius der V. Classe, lehrte Deutsch in der III. R, V., VII. und VIII., Geschichte und Geographie in der II. und V. Classe. 1!) Stunden. 13. Johann Košan, wirklicher Gymnasiallehrer, Ordinarius der VII. Classe, lehrte Latein in der VII., Slovenisch für Slovenen in der III. A und R, V., VI. und VII. Classe, für Deutsche im I. und II. Curse. 17 Stunden. 14. Hugo Schwendenwein, geprüfter supplierender Gymnasiallehrer, lehrte Mathematik in der 1. A und R, II., V. und VII., Naturlehre in der VII. Classe. 19 Stunden. 15. Franz Jerovšek, geprüfter supplierender Gymnasiallehrer, Ordinarius dei I. U Classe, lehrte Latein in der I. ß, Griechisch in der VIII. und Deutsch in der I. R Classe. • 17 Stunden. 10. Gustav Kn ob loch, Nebenlehrer, Professor an der k. k. Staatsrealschule, lehrte Zeichnen in der 1. Abtheilung. 8 Stunden. 17. Adolf Mager, wirkl. Realschullehrer, lehrte Französisch. 2 Stunden. 18. Friedrich Schuster, Nebenlehrer, Bürgerschullehrer, lehrte Zeichnen in der 2. und 3. Abtheilung. 4 Stunden. 19. Rudolf Markl, Nebenlehrer, Turnlehrer an der k. k. Lehrerbildungsanstalt und an den beiden Mittelschulen, Turnwart des Turnvereines, lehrte Turnen in 3 Abtheilungen. G Stunden. 20. August Satter, Nebenlehrer, Domchoralist, lehrte Gesang in 3 Abtheilungen. 5 Stunden. B. Gymnasialdiener: Ferdinand Staudinger. Čirič Anton. Frank Stelan. (ilaser Paul. Gusel Leopold. Hadwiger Franz. Haus August. Hausenbichl Edmund. Karlin Richard. Korošec Alois. Lederer Thomas. II. Schüler. I. A Classe (30). Lorenčič Vincenz. Luliec Emil. Mach Alfons. Makuc Rudolf. Malajner Karl. Offenbacher Karl. Petelinz Julius. Poseli Johann. Radi Franz. Rauschl Josef. Rojko Johann. Rutiner Wilhelm. Rozman Johann. Sacher-Masoch Arthur R. v. Senčar Matthäus. Sitta Karl. Slana Franz. Steyskal Julius. \ Vrat sch i tsch Ford in and. Zettel Victor. I. B Classe (31). Rrečko Franz. Cvirn Ludwig. Dolar Anton. Dollenz Robert. Eriiš Emil. Feigl Wolfgang. Gaßner Hans. Glaunigger Johann. Globoscheg Alois. Gstirner Gustav. Hormann Florian. Iluber Karl. Janeschitz Eduard. Lavtar Othmar. Leyrer Roman. Majcen Martin. Marko Marcus. Minafik Alfons. Munda Anton. Nudi Josef. Petek Matthias. Simon Paul. Simonič Josef. Spitzy Anton Škerhs Roman. Šmigoc Matthäus. Uršič Josef. Vavroh Alois. Vogrinec Johann. Vučnik Karl. Zinauer Friedrich. II. Classe (34), Reitl Ferdinand. Rrabenec Johann. GaSparič Jakob. Glančnik Franz. Greiner Franz. Jäger Friedrich, •laksehe Leo. Jelovšek Anton. Jungwirth Johann. Jurko Johann. Ivanc Johann. Kaas Karl. Karaman DoiiriO. Kocbek Anton. Kraus Max. Krošel Franz. Kurnik Max. Lauko Vincenz. Leithner Theodor. Mažir Franz. Morawetz Alfred. Noroglav Friedrich. Ozvald Karl. Riegele Gr. Rudolf Roschker Josef. Sajovitz Friedrich. Schniiermaul Franz. Schuster Arthur. Terstenjak Roma Thaler Ignaz. Vaupotič Georg. Wagner Josef. Weese Oskar. III. A Classe. (23) Roliak Franz. Geršak Milan. Hantsch Max. Haslinger Arthur. Horvat Friedrich. Jančič Johann. Kovačič Franz. Krule Franz. Laßbacher Karl. Lavtar Ludwig. Lerch Johann. Lorber Herrmann. Lorber Norbert. Pečar Alois. Pinteritsch Josef. Potočnik Alois. Reiser Hermann. Riedler Josef. Sitta Josef. Slanic Martin. Smreker Friedrich Somrek Josef. Terč Rudolf. III. B Classe (23). Barta Adolf. Berdajs Emericli. Dijak Josef. Drevenšek Johann. Fischereder Moriz. Galler Franz. Hohnjec .Toset'. Albrecht Alois. Erman .lohann. Gartner Franz. Gobec Josef. Hauptmann Ignaz. I lešii' Franz. Kaas Theodor. Katz Victor. Korošec Anton. Korošec Johana. Kreismann Adolf. Kronberger Josef. Bračič Andreas. Buol Arthur, Freiherr v. Fekonja Anton. Ferseh Arthur. Janežič Rudolf. Kosel Franz. Kovači«' Anton. Ferlin/. Franz. Stunden. Katholische Religions- lehre. 8 Stunden. Die regelmäßige und das Notlnvendigste aus der unregelmäßigen Formenlehre, Vocabel-lernen, Übersetzungsübungen aus dem Obungsbuche: von der Milte des 1. Semesters an wöchentlich eine Schularbeit in der 2. Hälfte der Stunde. — •1' Stunden. Formenlehre, der einfache Satz, orthographische Übungen, Lesen, Erklären,Wieder-erzäblen, Memorieren und Vortragen ausgewählter Lesestücke. Im I. Sem. monatlich 4 Dictate, im 11. monatlich 1 Haus-, 1 Schulaufgabe und 2 Dictate. ■ 11. -1 ! -J(i 2 Stunden. Katholische Liturgik. Wiederholung der Religionslehre, insbe-sonders der Lehre von den Gnaden-mitteln. 8 Stunden. Ergänzung der regelmäßigen Formenlehre, die unregelmäßige Formenlehre und das Nolliwendigste aus der Satzlehre, eingeübt an entsprechenden Stücken des Übungsbuches. Vocabellernen. Monatlich drei Compo-sitionen. 1 Pensum. 4 Stunden. Ergänzung der Formenlehre, Wiederholung des einfachen Satzes, der zusammengesetzte Satz, Lesen. Erklären, Wiedererzählen, Memorieren und Vortragen ausgew. Lesestücke. Monatlich 3 schriftliche Arbeiten. III. A & B 26 2 Stunden. Geschichte der göttlichen Offenbarung des alten Bundes. 6 Stunden. Wiederholung einzelner Abschnitte der Formenlehre, die Con-gruenz- und Casuslehre; aus Cornel. Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Pausanias, Cimon, Epamiondas, Pelopidas, Chabrias, Agesilaus. Alle 14 Tage eine Coinposition und alle 3 Wochen ein Pensum. 5 Stunden. Die Formenlehre bis zu den Verben auf fti-, eingeübt an entsprechenden Stücken des Übungsbuches, Vocabellernen. Von der zweiten Hälfte des 1. Sem. an alle t Wochen ein Pensum und eine Composition. 3 Stunden. Grammatik: Systematischer Unterricht in der Formen- und Casuslehre mit Rücksicht auf die Bedeutungslehre. Lectüre mit besonderer Beachtung der stilist. Seite. Memorieren und Vortragen. Aufsätze:Im Semester 8 schriftl. Arbeiten. IV. -27 !1 Stunden. I. Semester: Geschichte der göttlichen Offenbarung des neuen Bundes. II. Semester: Kirchen- geschichte. 6 Stunden. Wiederholung der Formen- und Casuslehre; dieTeinpus-und Moduslehre, einge-Übt an entsprechenden Stücken des Übungsbuches; Elemente der Prosodie und Metrik C;es. bell. Gail. 1 und IV., eine kleine Auswahl aus Ovid; alle 3 Wochen ein Pensum, alle 2 Wochen eine Coinposition. 4 'Stunden. Wiederholung des Nomens und der Verben auf w, die Verben auf /" und die übrigen ('.lassen, eingeübt an den Sätzen des Übungsbuches; ausgewählte Lesestücke; monatlich eine (Komposition u. ein Pensum. 3 Stunden. Grammatik: Systematischer Unterricht. Syntax des zusammengesetzten Satzes, die Periode. Grundzüge der Prosodie und Metrik. Lectüre mit besonderer Beachtung der stilistischen Seite. Memorieren u. Vortragen. Jährlich lf> schriftliche Arbeiten. Lehrgegcnständc. Slovenische Sprache. Geschichte und Geographie. Mathematik. Naturwissen- schaften. 3 Stunden. Formenlehre, der einfache Satz, orthographische Übungen, Lesen, Erklären, Wiedererzählen. Memorieren und Vorträgen ausgewählter Lesestücke. Im II. Sem. alle 8 Tage eine schriftliche (abwechselnd Haus- u. Schul-) Arbeit-und orthogr. Übungen. 3 Stunden. !>ie nothwendigen Vorbegriffe der mathematischen Geographie, allgemeine Begriffe der physikalischen und politischen Geographie, specielle Geographie der 5 Welttheile, Kartenskizzen. 3 Stunden. Die 4 Species in ganzen Zahlen. Theilbarkeit. Gemeine und Decimal-brüche. Die i- Species in mehrnamigen Zahlen. Die Gerade, die Kreislinie, die Winkel, die Parallelen. Das Dreieck mit Ausschluss der Congruenzsätze. Grund constructionen. 2 Stunden. Säugethiere und wirbellose Tliiere. 3 Stunden. Analyse des zusammengesetzten Satzes, Fortsetzung d. Formenlehre. Lesen, Erklären,Wiedererzählen, Memorieren und Vortragen ausgewählter Lesestücke. Monatlich 3 schriftliche Arbeiten. 4 Stunden. Specielle Geographie Asiens und Afrikas; allgemeine Geographie von Europa, specielle von Südeuropa. Frankreich, Großbritannien. Kartenskizzen. Geschichte des Alterthums (hauptsächlich Griechen und Römer) mit bes. Rücksicht auf das biogr. und sagenhafte Element. 3 Stunden. Wiederholung der Bruchrechnung. Abgekürzte Multiplication und Division der Decimalbrüche. Proportionen. Einfache Regeldetri Die 4 Congruenzsätze nebst. Anwendungen auf das Dreieck. Der Kreis, das Viereck und das Vieleck. 2 Stunden. I. Semester: Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische. II. Semester: Botanik. !2 Stunden. Wiederholung entsprechender Partien der Formenlehre, die Wortbildungslehre, Syntax der Nomina und Casus. Lesen, Erklären, Wiedererzählen. Memorieren und Vortragen ausgewählter Lesestücke. Im Semester 8 schriftliche Arbeiten. 3 Stunden. Geschichte des Mittelalters mit Hervorhebung der österr.-ungarischen Geschichte. Geographie Deutschlands, der Schweiz, Belgiens, der Niederlande, Nord- und Osteuropas, Amerikas und Australiens. Kartenskizzen. Math. Geographie. 3 Stunden. Das abgekürzte Rechnen mit unvollständigen Zahlen. Die vier Rechnungsarten mit ein- und mehrgliedrigen besonderen und algebraischen Ausdrücken, Potenzen und Wurzeln. Die Lehre vom Kreise. 2 Stunden. 1 Semester: Mineralogie. II. Semester: Allgemeine Eigenschaften der Körper, Wärmelehre und Chemie. 2 Stunden, j Fortsetzung und Beendigung der Syntax. Lesen, Erklären, Wiedererzählen. Memorieren und Vortragen ausgewählter Lesest iicke. Im Semester 8 schriftliche Arbeiten. * 4 Stunden. Übersicht der Geschichte der neueren und neuesten Zeit mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte Österreich-Ungarns, österreich-ungarische Vaterlandskunde. Kartenskizzen. 3 Stunden. Gleichungen mit einer und mit mehreren Unbekannten. Die zusammengesetzte Regeldetri. die Zinseszinsenrechnung. Gegenseitige Lage von Geraden und Ebenen. Hauptarten der Körper. Oberflächen- und Raum-inbaltsberechnüng. Die Ellipse, Parabel und Hyperbel. 3 Stunden. Mechanik. Magnetismus, Elektricitäl, Akustik, Optik und strahlende Wärmel j Stun-ClasseJ delili Zalil. V. VI. '17 Religions- lehre. Lateinische Sprache. Griechische Sprache. Deutsche Sprache. 2 Stunden. Einleitung in die katholische Religionsichre. (> Stunden. LTv. I., XXTl. Čap. 4:5 Ende: Ovid, Metam.: I. 89-162, V. 38.r> 437. VIII. 183— 259. '.IS 720 X. 1 7l> TT. XV. 746- 870; Fast.: II. 83 118. IV. 393—416 ; Trist.: 1. 3. IV. 10; Ep.: III. 7, Wiederholung aus-gewählter Abschnitte der Grammatik: wöchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Übungen, alle 14 Tage eine sohriftliche Arbeit, abwechselnd Haus- und Schularbeit. 5 Stunden. Xenophon : Die Abschnitte VII. XIV der Kyrop. und I, VI, VII der Anab. Homer & />, 1—143. Wöchentlich 1 Grammatik-Stunde. Erklärung und Ein-1 Übung der Syntax (bis zur Lehre von den Präpositionen inclus.), monatlich eine schriftliche Arbeit. 2 Stunden, j i Katholische Glaubenslehre. VII. VIII. Ü7 2 Stunden. Katholische Sittenlehre. G Stunden. Sallust. Bell. Jug. Verg. I. VII. Eclog. Georg. II, 13G—17«». IV. 315—558. Aen. lih. I. Wiederholung ausgewählter Abschnitte der Grammatik, wöchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Übungen, alle 14 Tago eine schriftlicho Arbeit. Privatlectüre : Caes. bell. civ. 5 Stunden. Cio. orat. pro Mijone. Verg. Aen. II, IV und VI (mit Auswahl). Privatlectüre : Cie. pro Lig, Wiederholung am gewählter Abschnitte der Grammatik, wöchentlich l Stunde grammat. • stilistische Übungen, alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. 5 Stunden. Homer: 11, III, IV, XVIII, XXII. Herod. IX. Xen Cyr. X., Anabasis VII, VIII, IX. Wöchentlich 1 Grammatikstnnde (Wiederholung von Partien der , Formenlehre, • ie Genus-, Tempus- und Moduslehre), Infinitiv, monatlich eine schriftliche Arbeit. Privatlectüre: lloni. 11. XXIV. 3 Stunden. Grammatik (alle 14 Tage ISt.): Lautlehre d. nhd. Sprache, Wortbildung. Leetüre mit besonderer Rücksicht- auf die Charakteristik der ep., ly r. und didakt. Gattung. Memorieren, Vorträgen. Aufsätze: jedes Semester 7 Arbeiten, vorwiegend Hausaufgaben. 3 Stunden. Grammatik (alle 14 Tage 1 St.): Genealogie der germanischen Sprachen. Principien der Sprach-bildung. Leetüre : Klopstock, Wielaud, Lessing, wie in der V. CI. mit bes. Rücksicht aiuf die Charakteristik der stilist. Formen. Literaturgeschichte bis zu den Stürmern. Vorträge memorierter poetischer Stücke, ln jedem Semester 7 Aufsätze, davon 4 Hausarbeiten. 2 Stunden. Geschichte der christlichen Kirche. 5 Stuuden. Tacit. Auswahl llist. 1. Germ. IJoraz : Auswahl aus den Oden, Epoden, Satiren und Episteln. Wiederholung verschiedener Partien der Formen -und Satzlehre, Tempus- und Moduslehre wöchentlich t Stunde grammat.-stilistische Übungen, alle 14 Tagt eine schriftliche Arbeit 1 Stunden. Demosth. Olynth. Reden I —III, dritte Hede gegen Philippos mit Auswahl ; Homer Odyssee (Z 1—95; ij v) Alle 14 Tage 1 Grammatik-stunde: Infinitiv, Partici-pium. Negationen, Coniunctiouen : monatlich eine schriftliche Arbeit. Privatlectüre: Hom. Od. 2, 5 Stunden, i Plat. : Apologie, Kritou, Pliacdo cap. LXI V — LX VIII: Sophokl .: Pliiloktet; Hom. Od. 13. t l, IG. i Alle 11 Tuge 1 Grammatikstunde (Wiederholung ausgewählter Abschnitte der Grammatik), monatlich eine schriftliche Arbeit. 3 Stunden. Literaturgeschichte von den Stürmern bis zu Schillers Tode. Leetüre (zum Theil nacli dem Lesebuche): Herder, Goethe, Schiller mit bes. Rücksicht auf die Charakteristik der stilistischen Formen. Redeübungen. Aufsätze, wie in der VI. Classe. 3 Stunden. Leetüre (zum Theil nach dem Lesebuche): Goethe, Schiller, Lesnings Laokoon, Schillers „Über naive und sentimental ische Dichtung“. Literaturgeschichte bis zu Goethes Tod. Rodeübuugen. Aufsätze, wie in der VI. Classe. Slovenische Sprache. 2 Stunden. Metrik. Tropen und Figuren. Leetüre mit besonderer Geschichte und Geographie. 3 Stunden. Geschichte des Alter-tliums, vornehmlich der Griechen und Römer bis zur Unterwerfung | , pesonaerer t,s zur Unterwerfung ; KijcksieM auf die CI,»- Italiens mit besonderer1 rakteristik der epischen Hervorhebung dercultur-Oattung. historischen Momente Vortrage memorierter und mit fortwährender poetischer stricke, , ISeriicksichtigung der Wiederholung der Gram-! Geographie lnatik insbesondere diej Wiederholung'und 1 honet, k und Accent- Krweiterung des geogra-| phischen Wissens vom heutigen Asien und |Afrika in physikalischer iu. biologischer Hinsicht Mathem. Geographie. Mathematik. 4 Stunden. Naturwissen-I schäften. lehre. In jedem Semester 4 Haus und 3 Schularbeiten. 2 Stunden. Grammatik: Lautlehre, Genealogie der slav. Sprachen. Elemente der lyrischen und dramatischen Poesie in Verbindung mit entsprechender Leetüre, Vorträge memorierter poetischer Stücke. Aufsätze, wie in der V. Classe. 4 Stunden. Geschichte des Alterthums von der Unterwerfung Italiens bis 375 n. Chr. Das Mittel alter. Erweiterung des geographischen Wissens vom heutigen Europa, und 7.war Süd- und Westeuropa. Einleitung,die Grundoperationen mit ganzen Zahlen, Theil barke it .*• • der Zahlen, gemeine und [Mineralogie Pecimalbrüche, Verhältnisse Verbindung und Proportionen. Gleichungen 1. Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Longimetrie und Planimetrie. 3 Stunden. Potenzen, Wurzeln, Logarithmen, Gebrauch der Logarithmentafeln, Gleichungen « Grades mit einer Unbekannten. Stereometrie, Goniometrie und ebene Trigonometrie, Stunden. I. Semester: in mit] Geognosie. II. Semester: Botanik. 2 Stunden. Zoologie. 2 Stunden. L iteraturgeschichte von Cyrillus und Methodius an. Leetüre: Babica von Božena Neincova-Cegnar. Freie Vorträge, Aufsätze wie in der V. Classe. 3 Stunden. Unbestimmte, quadratische, Exponential- und einige höhere c, . Gleichungen, i'* i- li 5' v ..Progressionen nebst ihrer An-uH.™ t".f „iT l wendnng auf die Zinseszins-i t llervorkehnni, der j rec]imln(r Corabinationslehre osterr -ungarischen unJ binömiscl.er Lehrsatz.. Geschichte, l'.iwcitening Anwendung der Trigonometrie der geograph,sehen Algeb^ anf di# nntnisse. Elemente der analytischen Geometrie in der Ebene mit Einschluss der Kegelschnittslinien. 2 Stunden. Altslovenische Formenlehre mit Lese- und 1 bersetzu ngs ii bu n gen, übersichtliche Zusammenfassung der slove- nischen Literatur, . . _ im Semester aus der griechischen und schriftliche Arbeiten ! ^mischen Geschichte | wöchentlich 1 Stunde. 3 Stunden. Einleitung und allgemeine Eigenschaften der Körper, Mechanik fester, flüssiger und 1 luft förmiger Körper, Wärmelehre und Chemie. 3 Stunden. Geschichte, Geographie und Statistik ! 0 a. , Oesterreich-Ungarns. w. , , / *stn'“,Pn-Im I Sem ‘5 ini II 9 st.l 'ederholung des gesammten Im H Semester j'mathematischen Lehrstoffes und WiederholungvonPartienl' bn,ls "" »»'scher i i'ohienie. 3 Stunden, Magnetismus, Elektricität, Wellenbewegung, Akustik, Optik. Philosoph. Propädeutik. 2 Stunden. Logik. 2 Stunden. Empirische Psychologie. B. Freie Lehrgegenstände. 1. ŠTovenische Sprache für Schüler deutscher Muttersprache in 3 Gursen zu je 2 Stunden. I. Curs: Laut- und Formenlehre, Yocabellernen, Übersetzen und Sprechübungen... II. Curs Beendigung der Formenlehre, Vocabellernen, Satzlehre, schriftliches Übersetzen und Sprechübungen. III. Curs: Wiederholung der Grammatik, Übersetzen, Sprechübungen und schriftliche Arbeiten. 2. Französische Sprache. 2 Stunden: Laut- und Formenlehre bis zu den wichtigsten unregelmäßigen Verben. Übersetzungen, Sprechübungen auf Grund der Lectüre leichler Lesestücke aus dem Lehrbuche. Steiermärkische Geschichte, Geographie und Statistik. 2 Stunden. 4. Stenographie. Untere Abtheilung, 2 Stunden: Lehre von der Wortbildung und Wortkürzung und Einübung derselben Obere Abtheilung, 2 Stunden: Wiederholung der Lehre von der Wortbildung und Wortkürzung, die Lehre von der Satzkürzung, schnellschriftliche Übungen. 5. Zeichnen. I. Abtheilung, Stunden: Die geometrische Formenlehre und,das geometrische Ornament. II. Abtheilung, 2 Stunden: Fortsetzung des geometrischen Ornamentes, das Flachornament, Zeichnen von Ornamenten in Farbe, die Perspective und elementare Schatten-gebung. III. Abtheilung, 2 Stunden, Kopfstudien, Zeichnen nach dem Runden in verschiedenen Manieren, Stillehre. Ci. Gesang. I. Abtheilung (Anfänger) 2, 11. (Sopran und Alt), III. (Tenor und Bass) und Gesammtchor je 1 Stunde: Das Ton- und Notensystem, Bildung der Tonleiter, Kenntnis der Intervalle und Vortragszeichen, Einübung vierstimmiger Gesänge und Messen im einzelnen, im Gesammtchore und für Männerstimmen. 7. Turnen in 3 Abtheilungen zu je 2 Stunden: Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. S. Schönschreiben, 2 Stunden. Die Current- und Lateinschrift nach M. Greiners Vorlagen. C. Lehr-, Hilfs- und Übungsbücher. Religionslehre: Dr.F. Fischers Lehrbücher der kath. Religion (I. u. II.), der Liturgik (II.), der Geschichte der göttlichen Offenbarung des alten und neuen Bundes (III. u. IV.) und der Kirchengeschichte (IV.); Dr. A. Wapplers Lehrbücher der kath. Religion für die oberen Classen der Gymnasien (V.—VII.); Dr. B.Kaltners Lehrbuch der Kirchengeschichte (VIII.). Lateinische Sprache: C. Schmidts lat. Schulgrammatik (VI. —VIII.); Dr. F. Schultz’ kleine lat. Sprachlehre (1.—V.) und Aufgabensammlung zur Einübung der latein. Syntax III.—V.); Dr. .1. Haulers lat. Übungsbuch (I. u. II.); Corn. Nep. vitae. (III.); Caesars bell. Gallicum (IV.); Ovid (IV. u. V.); Livius (V.); Sallusts Jugurtha (VI.); Cicero und Vergil (VI. u. VII.); Tacitus und Hora« (Vlil.); C. Süpfles Aufgaben zu lat. Stilübungen, 2. Th (VI.—VIII.). Griechische Sprache: Dr. ti. Curtius’ griech. Schulgrammatik (III. VIII.); Dr. K. Schenkls griech. Elementarbuch (III.— V.): Chrestomathie aus Xenophon (V. u. VI.) und Übungsbuch zum Übersetzen (VI.—VIII.); Homer (V.—VIII.); Herodot (VI.); Demosthenes (VII.); Platon und Sophokles (VIII.). Deutsche Sprache: Dr. F. Willomitzers deutsche Grammatik für österr. Mittelschulen (I.—IV.); Leop. Lampels deutsches Lesebuch (I.—IV.); Kummer und Stejskal, deutsches Lesebuch für österr. Gymnasien, V. und VI. Band (V. und VI); J. Seemüllers Leitfaden zum Unterrichte in der deutschen Grammatik am Obergymnasium (V., VI.); Dr. A. Eggers Lehr- und Lesebuch für Obergymnasien, 2. Theil (VII. und VIII.); Minna von Barnhelm (VI.); Iphigenie von Goethe; Wallensteins Lager und Wallensteins Tod von Schiller (Vll.); Goethes „Hermann und Dorothea“; Lessings „Laokoon“; Schillers „Über naive und sent. Dicht.“ (VIII ); Textausgaben. Slovenische Sprache. Für Slovenen: Sumans Slovenska Slovnica (1.—III.); Janežič’ Slovenska Slovnica (IV.—VI.) und Janežič' Cvetnik für Untergymnasien (I—IV:); l)r. Skets (V. und VI.) und Navratils (VII. und VIII.) Lesebuch. Für Deutsche: Dr. J. Skets slovenisches Sprach- und Übungsbuch; K. F. Süpfles Aufgaben zu lateinischen Stilübungen, 2. Tb. (111. Curs). Geschichte und Geographie: Dr. A. Gyndelis Lehrbücher der allgemeinen Geschichte für Unter- (II.— IV.) und Obergynmasien (V.—VIII.); G. Herrs Lehrbücher der Erdbeschreibung (I.—111.); Dr. F. M. Mayers Geographie der öst.-ung. Monarchie (IV.); Dr. E. Hannaks Lehrbuch der öster. Vaterlandskunde. (VIII.); Atlanten von Stieler und Kozenn (I.—VIII), Putzger (I.—VIII.) und Steinhäuser (IV. und VIII.); Atlas antiquus von Kiepert (II., V., VI. und VII.). Mathematik; Dr. F. B. v. Močniks Lehrbücher der Arithmetik und Geometrie für Unter-(I.—IV.), der Arithmetik, Algebra und Geometrie für Obergymnasien (V. —VII.); Dr. A. Gernerths logarithnüsch'-trigonometrfsches Handbuch (VI.—.VIII.); E. Heis Aufgabensammlung aus der allgemeinen Arithmetik und Algebra (V.—VIII.) Nat urlehre: Dr. J. Krists Anfangsgrflnde der Natnrlehre für die unteren .Classen (III. u. IV.) und P. Münchs Lehrbuch der Physik (VII. und VIII.). Naturgeschichte: Dr. A. Pokornys illustrierte Naturgeschichte (L—III.); Dr.M. Wretschkos Vorschule der Botanik (V.); Dr. F. von Hochstetters und Dr. A. Bischings Leitfaden der Mineralogie und Geologie (V.); Dr. O. Schmidts Leitfaden der Zoologie (VI.). Philosophische Propädeutik: Dr. G. A. Lindners Lehrbücher der formalen Logik (VII.) und empirischen Psychologie (VIII.). Steiermärkische Geschichte: Dr. C. Hirsch Heimatkunde des Herzogthüms Steiermark. Stenographie: I!. Fischers theoretisch-praktischer Lehrgang der Gäbelsbergerschen Stenographie. D. Themen. a) Für die deutschen Aufsätze. V. (Hasse. 1. Bedeutung der Ströme für die Cultur. 2. Charakter des Sachsenherzogs Wittekind. (Nach dem Gedicht v. Vogl.) 3. Die Macht des Gewissens. (Nach Schillers „Die Kraniche des Ibykus). 4. Das Leben der Griechen im Heldenzeitalter. 5. Lass Dich vom guten Engel warnen, Und nicht vom Bösen Dich umgarnen. (Bürger.) 6. Die geistigen Bande, welche die Griechen einten. 7. Charakteristik Magens im Nibelungenliede. S. Die geistige Blüte Athens in der Zeit des Perikies. 9. Die Macht des Gesanges. 1». Der Wald, ein Freund und Wohl-thätei' des Menschen. 11. Schilderung einer stürmischen Nacht. (Nach Göthes Erlkönig.) 1 -• Lob der Berge. (Nach Ublands: Des Knaben Berglied). 13. Die Kreuzschau. (Chamisso). 14. Gedanken und Vorsätze am Schlüsse des Schuljahres. VI. Classe. 1. Die Jugendgeschichte lugurthas. (Nach Sallust.) 2. Mit des Geschickes Mächten ist kein ew'gerßund zu flechten. (Schiller.) 3. Das Wunderbare in der älteren Gestalt der Nibelungensage und im deutschen Nibelungenliede, i. Wie unterscheiden sich volkstümliches Epos und Kunstepos nach Stoff und Entstehungsart? 5. Disposition der Bede des Memmius. (Sali, lug.) 0. Der Gegensatz zwischen Kaiphas und Philo im vierten Gesänge von Klop- stocks Messias. 7. Der Nutzen der Eisenbahnen. S. Durch welche Mittel sucht der Dichter des Oberon unser Interesse für den Haupthelden zu erwecken? 9. Unterschiede des Klopstockschen und Wielandschen Epos. 10. Der erste Act von „Minna von Barnhelm“ und seine Bedeutung für das ganze Drama. 11. Ut sementem feceris, ita metes. 12. Aut welche Weise wird im Stücke „Miss Sara Sampson“ die Katastrophe herbeigeführt? Ui. Lesšings Urtheil über Shakespeare im 17. Literaturbriefe. 14. Die Exposition von „Emilia Galotti“ mit besonderer Bücksicht auf die Titelrolle. VII. Classe. 1. Fleiß bringt Brot, Faulheit Noth. 2. Cher den Wert der Zeit. 3. Warum lernen wir fremde Sprachen? (Nach Herder.) 4. Ferro nocentius aurum. (Ovid Metam. I. 141.) .'). Wallensteins Heer. (Geschildert nach Schillers „Lager Wallensteins.“J (i. Soll der Weinstock Früchte tragen, Muss das Messer schneiden ein; Darfst da nicht nach Thränen fragen, Erst das Weinen, dann der Wein. (Böhmer.) 7. Disposition zu Göthes Gedicht „Ilmenau.“ s. Einiges aus Göthes Leben bis zum Jahre 1775. 9. Der Österreicher hat ein Vaterland, Und liebts, und lmt auch Ursach, es zu lieben. (Schiller, Wallensteins Tod.) 10. Warum ist es für den Menschen heilsam, dass ihm die Gottheit die Zukunft verhüllt? (Im Anschluss an Schillers Cassandra.) 11. Schilderung der Zustände des deutschen Beiches in der Übergangsperiode vom Mittelalter zur Neuzeit. (Nach Göthes „Götz von Berlichingen.“) 12. Begeisterung ist die Sonne, die das Leben befruchtet, tränkt und reift in allen Sphären. (Zedlitz.) 13. Charakter des Max in Schillers Wallenstein. 14. Disposition zu Schillers Gedicht „Die Künstler.“ Vorträge: 1. Karl der Große als Förderer der Wissenschaften. 2. Der Wald, ein Bild aus der Natur. •'!. Die Vorgeschichte zu Schillers Drama „Maria Stuart.“ 4. Die Blutlache bei den Griechen, besonders die Entwicklung derselben bei Homer und in seinen Dichtungen. 5. Heinrich Heine und sein Einfluss auf die deutsche Literatur, (i. Entstehung Österreichs und dessen ruhmvolle Aufgabe. 7. Ketzer und Hexenwahn. 8. Über die Peripetie in Schillers „Maria Stuart.“ 9. Irrthümer und Aberglauben in der Naturgeschichte. 10. Bedeutung des Studiums der classischen Sprachen für die Jugend. 11. Demosthenes, das Ideal eines Redners und Palriolen. 12. Wallensleins Lager als Exposition zu Schillers Wallenslein. 13. Sturm- und Drangperiode, ein Rückblick auf die deutsche Literatur. 14-. Verfall der Sittlichkeit in Rom zur Kaiserzeit. 15. Welche Ereignisse leiten die Geschichte des Mittelalters ein. 1(1. Der Freiheilskampf gegen Napoleon I. 17. Die geschichtliche Bedeutung der Donau. VIII. Classe. 1. Kleines, die Wiege des Großen. 2. Licht und Schattenbild des menschlichen Lehens, nach Göthes Hermann und Dorothea (Schicksal und Antheil). 3. Schilderung eines hervorragenden Charakters aus Hermann und Dorothea, 4. Ober Ghamissos Salas y Gomez. 5. Disposition zu Schillers „Lied von der Glocke.“ 0. Gesell’ dich einem Bessern zu, dass mit ihm deine bessern Kräfte ringen, wer selbst nicht weiter ist als du, der kann dich auch nicht weiter bringen. (Rilckert.) 17. Schillers .Spaziergang“, ein Bild der Geschichte der Menschheit. Unter welchen Einflüssen hat sich die mittelhochdeutsche Blüteperiode entwickelt? 9. Charakter Elisabeths in Schillers Maria Stuart. 10. Die Wurzeln der Bildung sind bitter, aber ihre Früchte sind süß. II. Warum durfte der Dichter, nicht aber der plastische Künstler Laokoon schreiend darstellen? 12. Das menschliche Geschlecht schreitet seit Jahrtausenden unaufhörlich in der Vervollkommnung seines Zustandes fort. (Zschokke.) 13. Gedanken am Schlüsse der Gymnasialstudien. 14. Bedeutung des mittelländischen Meeres für die Verbreitung der Gultur zwischen dem Abend- und Morgenlande. (Maturitätsarbeit.) Vorträge. 1. Über den Wert wissenschaftlicher Studien. 2. Das erste Auftreten der Germanen in der Weltgeschichte. 3. Pragmatische Darstellung des Entwicklungsganges der deutschen Poesie von den ältesten Zeiten bis zur ersten Blüteperiode. 4. Entstehung des österreichischen Kaiserstaates. 5. Entwicklung der elektrischen Telegraphie. (5. Verdienste der Klöster im Mittelalter für die Verbreitung der Gultur. 7. Charakteristik der beiden Piccolo mini in Schillers Wallenstein. 8. Charakter und Geist des heroischen Zeitalters nach Homer. 9. Entwicklung des deutschen Dramas. 10. Bedeutung des Meistergesanges. 11. Die Bour honen als Feinde der Habsburger. 12. Das Mythische im Nibelungenlied. b) Für die slovenischen Aufsätze. V. Classe. 1. Veseli in žalostni spomini iz zadnjih šolskih počitnic. 2. Ktere vodine moči si človek v svoj prid obrača? 3. Trgovinska podjetja starih Feuičanov. 4. Vsebina balade „Desetnica“ naj se kratko razloži in potem dokaže, da je omenjena pesen ena rtajstarejših narodnih balad slovenskih. 5. Kdor za smolo prime, osmoli se. (Narod, preg.) (i. Ksenofont stopi na čelo helenske vojske. (Po Ksenof.) 7. Sveto služimo sveti domovini. (J. Stritar.) S. Poljedelstvo podlaga omiki. 9. Pluton ugrabi Proserpino. (Po Ovid.) 10. Črtomir oh Bo linijskem jezeru. (Samogovor.) 11. Kako se loči narodna pravljica od pripovedke? 12. Pomlad in mladost ste enakih lastnost’.“ 13. O ljudskem tribunatu pri Rimljanih. 14. Po čem se odlikuje Prežirnov „Krst pri Savici“? VI. G lasse. 1. Značaj ministra Gregorja v Levstikovi pripovedki „Martin Krpan.“ 2. Na vernih duš dan. 3. Memijev govor (Sall. lug. e. 31.) naj se razloži po redu mislij. 4-. Ktere nazore razvija o pesništvu Preširen v „Novi pisariji“? 5. Zmernost, povsodi naj bode ti geslo, To ti koristi največ bo prineslo! (Pintar, Misli.) C. Kulturne razmere vzhodnje-rimske države za cesarja Justimjana 1. 7. Meč in plug. (Alegorija v razgovoru.) 8. Nevihta. (Oris.) 9. Značaj Žige Herbersteina. 10. Öi’x nyetftdv jiolvxoKjnvirf tig xoinarog tenu. der Sudbahmverkstätte in Marburg vom Herrn Adolf Gai-schek. Spirituspräparate: Lacerta viridis, L. muralis, vivipara, Salamandra maculosa, S. atra, Triton taeniatus, T. alpestris, Coronella lacvis und Coluber Aesculapii vom Fachlehrer der Anstalt gewidmet! b) Ankauf. Spirituspräparate: Scomber scombrus, Cottus gobio, Clupea harengus, Echineis re-mora, Exocoetus volitans, Mvgale avicularia, Cysticercus cellulosae. Trockenpräparate: Meies Taxus, Putorius ermineus im Sommer- und Winterkleid und im Wechsel, l’utorius vulgaris, Mustela foina, Canis vulpes, Cuculus canorus, Corvus frugilegus, Trichina spiralis. Modelle: Senkrechter Kopfdurchschnitt und Schultergelenk von homos. Mineralien: Augit vom Fassathal, Amethyst aus Indien, Mannaröscher Diamanten, Stinkquarz, Eisenkiesel, Hyalitli von Waltsch, Asbest von Canada, Serpentin von Kraubath und Tainach, Türkis von Monte-pras, karlsbader Feldspat, Strahlstein von Fassa, Coelestin von Girgenti, Meerschaum von Anatolien, blaues Steinsalz von Hallstadt, geschliffener Haematit, Pyrit vom Bachern, Anti-monit von Kapnik, Giünerde von der Seiseralpe. Zahl der Stücke: 12264. E. Lehrmittel fiir den Zeichenunterricht. (Unter der Obhut des Professors G. Knobloch und des Bürgerschullehrers F. Schuster.) Ankauf. 10 Vorlagen von Cb. Bargue und Gerome. Stand der Sammlung: A. 5 persp. Apparate. B. 2) 20 slovenische mit 374 Stimmen; zusammen 3606 Stimmen und 12 Wandtabellen Ct. Münzensammlung. (Unter der Obhut des Prof. F. Hora k.) Unverändert. Summe aller numismatischen Gegenstände 1121. Anhang: 1 römische Fibula, Bruchstücke eines römischen Mosaikbodens und Laclimann, Münzkunde. Für alle den verschiedenen Lehrmittelsammlungen des Gymnasiums gemachten Geschenke wild den hochherzigen Spendern liiemit der wärmste Dank ausgesprochen. V. Unterstützung: der Schüler. A. Die zwei Plätze der Andreas Kaüt'schitsch’schen Sludentensliftung. bestehend in der vom hochw. Herrn Canonicus, Dom- und Stadtpfarrei Christof Kanduth gegebenen vollständigen Versorgung, genossen die Schüler Joh. KoroSec der IV. und Fr. Plotsch der V. Classe. Herr Frau Herr Herr fl. kr. 25 — B. Die Zinsen der A. Kautschitsch’schen Stiftung im Betrage von 6 fl. wurden zur Anschaffung von Schreib- und Zeichenerfordernissen verwendet. C. Die für 1888 fälligen Zinsen der Anton Humer’schen Stiftung im Betrage von 5 fl. 25 kr. wurden dem aus Marburg gebürtigen Schüler August Haus der I. A Classe zuerkannt. D. Aus der BingauTschen Stiftung wurden an dürftige Schüler Arzeneien im Kostenbeträge von 27 11. 79 kr. verabfolgt. E. In die Gasse des Vereines zur Unterstützung dürftiger Schüler des Gymnasiums haben als Jahresbeiträge oder Gaben der Wohlthätigkeit für 1887/8 eingezahlt: Se. Excellenz Dr. Jakob Maximilian St episch negg, Sr. Majestät wirklicher geheimer Bath, Fürstbischof von Lavant etc. etc., Ehrenmitglied des Vereines*) .... Der hochw. Herr Georg M a I i a S i r, infulierter Dompropst r „ „ Ignaz Orožen, infulierter Domdechant „ „ „ Franz Kosar, Domherr .... „ „ „ Lorenz Herg, Domherr .... „ „ „ Franz Ogradi, Domherr und Director des Priesterhauses „ „ „ Dr. Johann Križanič, Domherr „ „ „ Josef Z idanSek, fl). Hofcaplan „ „ „ Alois MeSko, Chorvicar .... „ „ „ Carl Hribovšek, Spiritual des Diöcesan-Priesterhauses und Theologie-Professor ..... „ „ „ Dr. Johann Mlakar, Theologie-Professor und Leiter des fl». Knaben-Seminars ..... „ „ „ Anton Bibar, Theologie-Professor und Subregens des fb. Knaben-Seminars ..... , „ „ Dr. Franz Feu.s, Theologie-Professor „ , „ Anton Borseßnik, Dom- und Stadtpfarrvicar „ „ „ Franz Heber, Dom- und Stadtpfarrcaplan „ „ „ Jakob Caf, Caplan in St. Magdalena „ „ „ Martin Gaberc, Caplan in Magdalena . „ „ , Dr. Anton Suhaf, Pfarrer zu St. Anna am Kriechenberge „ Dr. August Kukovič, geistl. Rath und Theologie-Professor Constantin Freih. von Buöl, k. k. General-Major d. I!. Victor Freih. von Hein, k. k. Bezirkshauptmann Dr. Matthäus Kotzmuth, Advocat in Graz .... Adolf Lang, k. k. Hofrath i. P. in Baden, Ehrenmitglied des Vereines Barth. Bitter von Carneri, Reichsraths- und Landtagsabgeordneter etc. Maria Schmiderer, Bealitätenbesitzerin .... Dr. Josef Schmiderer, Landesausschussmitglied „ Dr. Hans Schmiderer, Vice-Bürgermeister und Bealilätenbesitzer Frau Cäcilie Bitterl, Edle von Tessenberg, Hauptmannswitwe Frančiška Delago, Bealitätenbesitzerin .... Dr. Heinrich Lorber, Advocat, Stadtrath und Bealitätenbesitzer . Franz Holzer, Bealitätenbesitzer und Gemeinderath Johann Girstmayr, Bealitätenbesitzer .... Josef Bancalari, Apotheker, Hausbesitzer und Gemeinderath Josef Stark, Lederermeister, Bealitätenbesitzer und Gemeinderath Theodor Kaltenbru nner, Buchhändler und Hausbesitzer Philipp Ter <5, med. Dr. ...... Cajetan Bach ner, Fahriksbesitzer etc. .... Roman Pachner, Handelsmann etc. .... Dr. Barth. G1 a n č n i k, Advocat und Bealitätenbesitzer Dr. Johann Sernec, Advocat und Realitätenbesitzer Dr. Johann Orosel, Advocat und Realitätenbesitzer Dr. Alexander Miklautz, Advocat und Realitätenbesitzer Dr. Julius Feldbacher, Advocat und Realitätenbesitzer Johann Wies er, k. k. Bezirksrichter .... Dr. Johann Pekolj, k. k. Gerichtsadjunct .... Dr. Johann Ritter von Haselmayr, k. k. Oberfinanzrath . Ritter von Neupauer. k. k. Bezirks-Oberingenieur Dr. Albert Leonhard, k. k. Bezirksarzt .... J. V. Supan, Hausbesitzer ...... Fürhag 159 *) Ausserdem spendete Se. Excellenz monatlich 3 fl. für Freitische. fl. kr. Herr Alois Froh tu, Weingroßliändler und Realitäten besitzet „ .lulius Pfrimer, Landtagsabgeordneter und Realitätenbesilzer „ Carl Böhm, Privat ...... Frau Antonia Reiser-Frühauf, Private .... Iferr Dr. Othmar Reiser. Advocat und Realitätenbesitzer in Wien „ Dr. Matthäus Reiser, k. k. Notar und Realitätenbesilzer . l>r. Franz Radev, Landeshauptmann-Stellvertreter, k. k. Notar Realitätenbesitzer ...... „ Franz Oe hm, Hotel- und Realitätenbesitzer „ Josef Noss, Apotheker und Hausbesitzer „ Johann Grubitsch, Handelsmann und Realilätenbesitzer „ Franz Kočevar, Weingroßliändler .... „ Leopold Kralik, Buchdruckerei- und Hausbesitzer . „ Carl Scherbaum jun., Privat .... „ Andreas Platzer, Papierhändler .... „ Jakob Bancalari, k. k. Kreissecretär i. P. Aloisia Stachel, Realitätenbesitzerin Georg Kaas, k. k. Schulrath, Director der Lehrerbildungsanstalt , Dr. Arthur Steinwenter, k. k. Gymnasial-Director „ Dr. Josef Pajek, k. k. Gymnasial-Professor und geistl. Katli „ Franz Žag er, k. k. Religions-Professor i. P. „ Ludwig Mayr, k. k. Gyinnasial-Professor „ Franz Horäk, k. k. Gymnasial-Professor „ Anton Laut schlier, k. k. Gymnasial-Professor „ Engelbert Neubauer, k. k. Gymnasial-Professor „ Josef Me i sei, k. k. Gymnasial-Professor „ Jakob Hirschler, k. k. Gymnasiallehrer „ Johann Schmierer, k. k. Gymnasiallehrer . „ Carl Kirchlechner, k. k. Gymnasiallehrer , Johann KoSan, k. k. Gymnasiallehrer Geschenk der Vorstellung der Posojilnica . Ergebnis einer Sammlung unter den Schülern des Gymnasiums*) I beitrag 159 2 2 j und Frl. Herr Summe 2 — 2 __ 2 __ 5 — 2 — 2 — 2 ___ 9 2 ___ 2____ 2 ___ 2 ___ -2 __ 2 ___ 2 ___ 2 ___ 2 ___ 2 ___ 2 _ 50 39 92 :sis 92 Rechnungsabschluss Nr. 31** i vom 4. Juli 1888. Juli 18,S7 bis 4. Die Einnahmen des Vereines in der Zeit vom 1. Aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder 2. Aus den Spenden der Wohlthäter 3. Aus den Interessen des Stammcapitals 4. Aus dem Cassareste von 1 SSO/7 W. Das Stammcapital des Vereines beträgt 5200 fl. ö. Die Ausgaben für Vereinszwecke in der Zeit betrugen: 1. Für ilie Unterstützung würdiger, und dürftiger Schüler: a) durch Beistellung von Freitischen .... b) durch Ankauf und Einband von Lehrbüchern und Atlanten, welche den Schülern geliehen oder geschenkt wurden und durch Verabfolgung von Schreib- und Zeiclienerlordernissen c) durch Verabfolgung von Kleidungsstücken und Baargeld***) 2. Für Regieauslagen (Entlohnung für Schreibgeschiilte, Programme für die Mitglieder etc.) ..... Juli 1888 bestehen 279 fl. — kr. 39 „ 92 „ 215 , 05 „ . 179, 14■/, , Summe 713 11. 11'/, kr. und 100 fl. C. M. in Papieren, i 3. Juli 1887 bis 4. Juli 1888 307 fl. 51 kr. 8 08 21 U15 fl. 21 50 32 54 Es verbleibt also ein barer Gassarest von Summe 44 )-> fl. f>4 kr. 307 fl. 57'/, kr. *> Die Schüler der I. A CIas.se spendeten 2 fl. 38 kr., der I. 15 5 fl. 21 kr., der II. 4 fl. 40 kr., der 111. A 3 fl., der III. 11 2 H.. der IV. 4 fl. 05 kr., der V. 4 fl., der VI. 0 fl. 20 kr., der VII. 4 fl. 03 kr., der VIII. 3 ft. 45 kr. **) Der Rechnungsabschluss Nr. 30 wurde in der ordentlichen Generalversammlung vom 20. November 1887 geprüft und für richtig befunden. Der Ausschuss des laufenden Vereinsjahres bestand aus den Herren Dr. Arthur Steinwenter, k. k. Gymnasial-Director, Obmann ; Dr. Hans Selimiderer, Vicebürgermeister, Realit&tenbesit/.er et«-., Dr. Josef Pajek. k. k. Gymnasial-Professor, Engelbert Neubauer, k. k. Gymnasial-Professor, Josef Meisel. k. k. Gymnasial-Professor, Ausschussmitglieder : als Rechnungsrevisoreu fungierten die Herren : Fran/ Ilor.ik, k. k. Gymnasial-Professor und Jakob Hirsehler, k. k. Gymnasiallehrer. *•*) Unverzinsliche Darlehen in kleineren Betrügen (eine andere Art der Unterstützung) wurden den Sehülern in der Höhe von 181 fl. 50 kr., zum Theile gegen ratenweise Küekzahlung gewährt. F. Zu besonderem Danke sind viele Schüler des Gymnasiums den Herren Ärzten Marburgs für bereitwillige unentgeltliche Hilfeleistung in Krankheitsfällen verpflichtet. G. Dem Unterstützuugsvereine spendeten eine Anzahl gebrauchter Bücher und zwar: Herr Dr. Josef Pajek, k. k. Prof. 5 und der Schüler der 111. A Classe Johann Lercli 6 Bücher. H. Freitische wurden mittellosen Schülern von edelherzigen Wohlthätern 173, vom Unterstiilzungs-Vereine 33, zusammen -'Oti in der Woclie gespendet. Für alle den Schülern des Gymnasiums gespendeten Wohlthaten spricht der Berichterstatter im Namen der gütigst Bedachten hiemit den gebärenden innigsten Dank aus. VI. Erlässe der Vorgesetzten Behörden. I. Erlass des Ministers für (lullus und Unterricht vom 30. Juni 1887 Z. 12767, in Be trefT der Unstatthalligkeil von Allersdispensen zur Aufnahme ins Gymnasium. Ü. Erlass des k. k. steierm. Landesschulrathes vom 10. Juli I>187 Z. 2795, betreffend die Befreiung freiwilliger Repetenten von der Zahlung des Schulgeldes. 3. Erlass des Ministers für Cultus und Unterricht vom 27. November 1887 Z. 124101, betreffend die Verwendung typographisch schlecht ausgestatteter Classikertexte an den Mittelschulen. VII. Chronik, a) Veränderungen im Lehrkörper. Zufolge h. M.-E. vom 31. August 1887, Z.Z. 1701)4-, 11133. 1131-J und 11311 wurden vier am h. o. Gymnasium erledigte Lehrstellen verliehen den Herren: Ludwig Mayr und Anion Lanlschner, Professoren am k. k. Staatsgymnasium in Bozen, Karl Kirehlechner, Supplent an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck, und Johann Kočan, Supplent an der h. o. Lehranstalt Als Nebenlehrer für die französische Sprache wurde Herr Adolf Mager, k. k. Real- schullehrer durch den Erlass des hochl. k. k. L.-Sch.-R. vom 26. October 1887 Z. 5038 be- stätigt. Zu Beginn des Schuljahres schieden von der Lehranstalt die bis dahin als Supplenten in Verwendung gestandenen Herren Dr. Leopold Pötsch und Johann Geßler. Für die beiden Parallelclassen wurden die bisherigen Supplenten Hugo Schwendenwein und Franz Jerovšek durch den Erlass des hochl. k. k. L.-Sch.-R. vom 11. October 1887 Z. 6030 neuerdings im Amte bestätigt. b) Die wichtigsten Daten. Während der Ferien wohnten die in Marburg anwesenden Mitglieder des Lehrkörpers am 18. August 1887 dem zur Feier des Geburtsfestes Sr. k. u. k Apostolischen Majestät des Kaisers von Sr. Excellenz dem FürälriiscHofe celebrierten Hochamte bei. Das Schuljahr 1887/8 wurde am 18. September 1887 mit dem vom hochw. Herrn I. Orožen, inful. Domdechanten celebrierten hl. Geistamte eröffnet; die Schüleraufnahme fand am 14. und 15. Juli, ferner am 16., 17. und 18. September statt. Am 19. September unterzog der k. k. Landesschulinspeclor Dr. J. Zindler die Anstalt einer theilweisen Inspection. Am 4. October feierte die Lehranstalt das Namensfest Sr. k. und k. Apostolischen Majestät des Kaisers mit einem solennen Gottesdienste und ebenso am 19. November das Namensfest Ihrer Majestät der Kaiserin. Am 27. October beglückten Ihre kaiserl. Hoheiten Kronprinz E rzherzog R u d o lf und die Kronprinzessin Erzherzogin Stephanie die Stadt Marburg mit Höchst-ihrem Besuche. Die Gymnasialjugend bildete beim Einzuge des erlauchten Thronlolgerpaares im Vereine mit den ändern Schulen auf dem Hauptplatze Spalier und gab ihren loyalen Gefühlen durch freudiges Zurufen beredten Ausdruck, während der Lehrkörper mit deu übrigen Behörden die Höchsten Herrschaften am Portale des fürstbischöflichen Palais er-wartete und ehrfurchtsvollst begrüßte. Dem Director wurde die hohe Auszeichnung zutheil, von Ihren kaiserl. Hoheiten empfangen und mit Ansprachen beglückt zu werden. Am 11. Februar 1888 wurde das 1. Semester geschlossen, am 15. begann das 11. Am 21. und 22. März wurden die österlichen Exercitien in Verbindung mit dem Empfange der heil. Bußsacramente abgehalten; außerdem empfiengen die Schüler dieselben zu Anfang und zu Ende des Schuljahres. Am 7. Juni starb der Schüler der IV. Classe Franz Meden, am 15. wurde für ihn der Trauergottesdienst in der Gymnasialkirche abgehalten. Am 'A). Juni fand im Beisein der Herren: Sr. Excellenz des Hochwürdigsten Fürstbischofes von Lavant, Dr. J. M. Stepischnegg, des Landeshauptmann-Stellvertreters Ur. Fr. Radey, des k. k. Hofratlies, Landtags- und Reichsraths-Abgeordneten H. Freiherrn von Gödel-Lannoy und Fr.Stampfl, Obmannes der städt. Sparcasse und Mitgliedes des Stadt-schulratlies, die Prüfung aus der steierin. Geschichte statt. An derselben betheiligten sich die Schüler der IV. Classe: Gobec Josef, Ilešič' Franz, Kaas Theodor, Korošec Anton und Matiaäit Franz und gaben durch vorzügliches Wissen Kunde von dem besonderen Eifer, den sie auf dieses Studium verwendet hatten. Die besten Leistungen waren die der Schüler Fr. Ilešič und A. Korošec, ‘denen die vom h. Landesausschusse gewidmeten Preismedaillen zuerkannt wurden. Da jedoch auch die drei übrigen Bewerber sehr gute Kenntnisse zeigten, so wurde ihnen hiefür die verdiente Anerkennung ausgesprochen, und sie erhielten je einen der von den Herren Baron Gödel-Lannoy nnd Dr. Fr. Radey gespendeten Ducaten, beziehungsweise ein Preisbuch. Die Preise verlheilte der Landeshauptmann-Stellvertreter Herr Fr. Radey nach einer warmen Ansprache an die Schüler, in welcher er ihnen die große Bedeutung des Studiums der vaterländischen Geschichte vorhielt und ihnen zugleich die treue Pflege derselben angelegentlich empfahl. Am 28. Juni wohnten die dienstfreien Mitglieder des Lehrkörpers dem in der Domkirche für weiland Se. Majestät den Kaiser Ferdinand I. celebriertenTrauergottesdienste bei. Vom 18. Juni bis 10. Juli wurden die mündlichen Versetzungsprüfungen, vom 8. bis 10. Juli die Classification vorgenommen. Bei derselben erhielten die I. Classe mit Vorzug folgende Schüler: Glaser Paul, Haus August, Korošec Alois der I. A, Majcen Martin der I. B, Jerovšek Anton, Krošel Franz, Schmirmaul Franz der II., Bohak Franz, Krulc Franz, Lerch Johann und S omrek Josef der III. A, Fischereder Moriz und Hohnjec Josef der III. B, Gobec Josef, Ilešič Franz der IV.. Janežič Rudolf, Plotsch Franz und Terstenjak Johann der V., Vennigerholz Johann und Žmavc Johann der VI., Matzl Adolf, Orosel Oskar und Scheikl Gustav der VII., Gregore Pankraz, Kardinal' Josef, Lukeschilz Adolf, Mühmler Hugo und Zolgar Johann der VIII. Classe. Am 15. Juli wurde das hl. Dankamt vom hocliw. Herrn Canonicus J. Križanič cele-briert, nach demselben der Preis der Schillerstiftung für den gelungensten poetischen Versuch in slovenischer Sprache dem Schüler Gregore Pankraz der VIII. Classe überreicht und mit der Vertheilung der Zeugnisse das Schuljahr geschlossen. VIII. Statistik der Schiller. I. Zahl. Zu Ende 1886/87.................. Zu Anfang 1887/8 . . , . Während des Schuljahres ein- getreten.................... Im Ganzen also aufgenommen Darunter: Neu aufgenommen und zwar: aufgestiegen................ Repetenten.................. Wieder aufgenommen und zwar aufgestiegen................ Repetenten.................. Während des Schuljahres ans- getreten.................... Schülerzahl zu Ende 1887/88: Öffentliche ................ Privatesten ................ 2. Geburtsort (Vaterland). Marburg....................... Steiermark (außer Marburg) Niederösterreich .... Oberösterreich................ Kärnten....................... ICrain ...................... Küstenland.................... Tirol ........................ Dalmatien..................... Böhmen........................ Mähren..................... . Galizien...................... Ungarn........................ Croatien...................... Rosnien....................... Deutschland................... Summe 3. Muttersprache. Deutsch.................... Slovenisch................. Serbocroatisch .... Cechoslavise.il .... Italienisch................ Summe 4. Religionsbekenntnis. Katholisch, lat. Ritus . . Evang. Augsb. Konfession . , Helvet. „ Griechisch-orientalisch . Summe CI as s e 27 29 31 41 I 40 41 II. 1* 1* — 42 ! 42 42 37 12 i 10 III. IV. V. a | b 18 28 28 | 29 4 — 4 35 I — 3 — 8 1 - 22 21 2 4 VI. 30 14 37 34 27 31 VII. VIII, 'Zusammen 24 J 19 26 ! 20 1* _ _ I — 44 j 28 5 4 i ; - 36 18 2 ! 6 30 31 34 - i 23 23 — ; 1 — - 6 j 9 2:1' 20 i ! l — l — i l — l — l 30 I 311 34 15 13 1 1 30 30 30 14' 16 17 16 — 1 — | 1 31M 31- 31 'I 34 31'I 34 3 13 2 5 17 — 23 10 11 23 35 2 3 28’ 1 20 31 26 20 23 2 20 I 29 i 45 304 325 6 22 19 35’ 20 29 25 19 16' 18 1 23 I 23 | 36’ i 23 23 35’ 23 23 I 352 12 332 96 2 200 34 60 269 3 46 192’ 6 1 2 3 7 1 1 5 1 2 1 1 2693 20 I 29 I 25 I 19 20 29 25 | 18 20 I 29 ! 25 19 125’ 137 4 3 269* 2683 1 2693 *) Sammtlich. mit Ausnahme des P freiwillig fibergetreten. I I 'rl vati «ten tler I. B aus den nächst höheren Classeu im Verlaufe des Schuljahres 1 C1 a s s e 1. n. III. IV. V. VI. VII. VIII Zusammen 5. Lebensalter. a b a b a 1» 10 Jahre 1 1 2 11 (1 8 1 15 12 „ 12 6' (i 24* 13 „ 8 5 6 — 7 2 — — — — — 28 14 10 8 — 5 G G 1 — — — 39 15 „ — 1 8 • — 4 7 9' 2 — — — 31 1 16 , 4 — 2 4 5' 3 3 — — 211 17 , 4 4 8 G <1 2 — 33 18 „ 1 5» 4 9 7 3 29 19 „ 2 4 4 8 2 20 20 „ — — 2 4 1 7 21 . — 3 7 10 22 „ , — 1 — — 1 1 4 7 24 „ — — — — —■ — — 2 25 , 1 — — 1 Summe . 30 31' 34 — 23 23 35* 20 29 25 19 2G9-’ 6. Nach dem Wohnorte der Ettern. ürtsangehörige 11 15 IS ' 9 G 10' 4 13 9 G 1011 Auswärtige 19 IG1 k; — 14 17 25* IG IG 1G 13 108« Summe . . 30 311 34 — 33 23 357 20 29 25 19 2093 7. Classification. a) Zu Ende des Schuljahres 1887/88. 1. Fortgangsclasse mit Vorzug . 3 1 3 — 4 2 2 3 2 3 5 28 1. Fortgangsclasse ! KJ 231 23 — 15 13 22 12 I» 17 14 174' Zu einer Wiederholungsprüfung zugelassen ] 3 — — • — — 4 4 —’ V 2 •— 20 II. Fortgangsclasse j 4 4 — — 1 5 2 1 3 — 22 111. Fortgangsclasse o 3 4 — 3 3 — 3 — — — 22 Zu einer Nachtragspriifung krankheitshalber zugelassen — — — — 1 — — — — 3* Außerordentliche Schüler . . J — — — — — — — — — Summe . ,j 30 31' 34 — 23 23 35« 20 29 25 19 2093 b) Nachtrag zum Schuljahr 1886/87. Wiederholungsprüfungen waren bewilligt i 1 2 2 3 5 — 2 3* 4 *— 22 Entsprochen haben 1 1 3 4 — 2 3 4 — 18 Nicht entsprochen haben (oder nicht erschienen sind) . 1 1 1 — 1 4 Nachtragsprüfungen waren be- willigt — — 1 — 2 — 1 — — 1 — ;* Entsprochen haben — — — — 1 — — — 1 — 2 Nicht entsprochen haben . . . — Nicht erschienen sind . . . . — — 1 1 — 1 — — — »— t» Darnach ist das Endergebnis ■■ : . tür 1880/7: 1. Fortgangsclasse mit Vorzug 2 4 7 i 4 — 1 3 3 7 3 35 1. „ j 17 IS 17 32 — 2S 2G 2/ 1.) IG 217 11. .. 5 5 4 3 — — 4 3 2 — 34 III. ,. 3 2 2 — ' 3 — — 4 1 — — 15 iUngeprüft blieben — — 1 — 1 — 1 — — — 3 Summe . .J 27 29 31 25 48 - 30 87 34 24 ln 304 *) Darunter 2 Schülern nachträglich durch die L. Sch. R. EE. vom 27. August 188* ZZ. 38*8 und 3879. 8. Geldleistungen der Schüler. Das Schulgeld zu zahlen waren Classe Zuü&uimeii 1. n. III. IV. V. VI. VII. VIII. a 1) a b verpflichtet im I. Semester 41 4(> 13 17 13 13 15 20' IG G 194'* im 11. Semester 18 20 21 17 16 13’ IG 13 13 2 149*** Zur Hälfte waren befreit im I. Semester — 3 1 — 1 — — — 1 G im II. Semester 1 — — 1 — — 1 2 5 Ganz befreit waren im I. Semester — — 26 10 14 29 12 10 10 13 124 im II. Semester 15 lG»f 17 10 11 23 10 IG 11 15 144' Das Schulgeld betrug im ganzen im I. Semester fl. 615,— 570.— 217.50 202.50 195.- 187.50 225. - 300.— 240.- 97.50 2910*- fl. im 11. Semester 11. 262.50 285.- 300.— 240. 210.- 282.50 195.- 195.- 202.50 45.- 2167*50 fl. Zusammen 11. 877.50 855. - 517.50 502.50 405. — 420,- 420.- 495.- 442.50 142.50 5077*50 li. Die Aufnahmstaxen betrugen . . fl. 77.70 77.70 10.50 8.40 8.40 14.70 8.40 4.20 2.10 — 212*10 fi. Die Lehrmittelbei- träge betrugen tl. 41.- 41. 41.- 28.- 44,— 27.— 31. 20.— 20.- 326*- fl. Die Taxen für Zeugnisduplicate betrugen . 11. .. — - — -• — - 6.— 8* - fl. Summe fl. 118.70 118.70 51.50 36.40 35.40 58.70 37.40 35.20 28.10 546*10 fl. 9. Besuch des Unter- richtes in den relat.- obiig. und nicht obli- gaten Gegenständen. Zweite Landes- sprache (Slovenisch) I. Curs — — 4 1 2 — — — 7 11. Curs — — — 2 2 9 2 — — — 15 111. Curs 1 5 G 1 13 Kalligraphie . . 7 8 — — 6 — — — — — 21 'Freihandzeichnen I. Curs 11 12 — — —' — — — — 23 11. Cursft — 9 7 3 7 1 2 2 1 32 [Turnen: I. Curs 5 15 ! — — — — — 21 II. Curs 1 1 8 10 2 2 — — — — 24 III. Curs 2 G 5 4 17 Gesang: I. Curs 7 3 2 — — ■ :— 1! Ä— — — — 12 II. Curs ‘i 8 13 1 2 — — — — — 26 III. Curs ■— — 2 1 9 3 4 5 4 5 33 Stenographie 1. Curs —. — — — — 21 g 2 • — — 29 II Curs 9 8 2 — 19 Sleierm. Geschichte 7 7 10. Stipendien. Anzahl der Stipen- dien im 1. Sem. 1 — 2 1 1 8tt nt G 9 G 35 im II. Sem. i — 2 1 1 8ft itt G 8 G 34 Gesammtbetrag der! Stipendien f. Sem. flJ 50.- — 100.- 50.— 50.- 530,19 — 373.75 588.75 350.- 2092‘69 fl. II. Sem. flJ 50,- - 100. - 50.— 50- 530.19 - 303.75 538.75 350. 1972-69 fl. *) Davon traten 2 Schüler der I. B, 1 Schüler der IV. und 1 Schüler der VI. Classe vor Erlag des Schulgeldes aus. . **) Davon traten 1 Sehöler der I. A, 1 Schüler der I. B, 1 Schüler der II., 1 Seliüler der III. A, 2 Schiller der III. B und 3 Schüler der V. ohne Krlag des Schulgeldes aus. f) War im 2. Semester öffentlicher befreiter Schüler des k. k. 1. Staats-Gymnasiums in Graz und trat am 18. Juni als Privatist h. o. ein. ff) Darunter ein Natural-Stipendium, bestehend in der vollständigen Versorgung beim h. 0. Dom- und Stadtpfarrer. IX. Maturitätsprüfung. Im Sommertermine 1888 unterzogen sich 15 Schüler der VIII. (Hasse dem Maturitatsexamen; die schriftlichen Prüfungen wurden vom 28. Mai bis 2. Juni incl. abgehalten und hierbei folgende Themen zur Ausarbeitung vorgelegt: 1. Zum Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche: Cicero, de natura deorum, lih. 1.. ec. 22 und 23. 2. Zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische: Dr Moriz Seyffert, Übungsbuch zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische für Secunda, 4. Auflage, JSr»f», Nr. XXIII, S. 55: „Was der Jüngling vom Mannesalter sich anzueigen suchen muß.“ 3. Zum Übersetzen aus dem Griechischen ins Deutsche: Xenophon, Cyri institutio VI, I. 12—27 von tn'i rniroii; nnai hjs fitjdtv tovto uxvtjirtjTf. 4. Aus dem Deutschen: Bedeutung des mittelländischen Meeres für die Verbreitung der Cultur zwischen dem Abend- und Morgenlande. 5. Aus dem Slovenischen: a) fürSlovenen: Razvijanje slovenskega jezika iz ozira na pisavo in slovnico od najstarejših do novejših časov, h) Zum Übersetzen ins Slovenische für 1 Schüler deutscher Muttersprache: Wert der Gerechtigkeit (Süpfle, Lateinische Stilübungen 11. Th., Nr. 219). (i. Aus der Mathematik: 1) Der öflhungswinkel (Winkel an der Spitze des Achsenschnitles) eines senkrechten Kreiskegels ist der spitze Winkel, dessen Cosinus der Tangente des doppelten Winkels gleich ist. Wie groß ist die Oberfläche und das Volumen dieses Kegels, wenn die Maßzahl des Inhaltes der dem Kegel umschriebenen Kugel der Gleichung ,2x4-3 .,-4x’—9 ;) — genüge leistet? 2) Ein Funkt des Umfanges einer Ellipse, deren Excentricität (>=2 ist, wird durch die Coordinaten (—3, 3'/,) bestimmt. Welchen Winkel schließt die Normale dieses Punktes mit jedem Leitstrahle desselben ein? 3) Nach wie viel Jahren wird ein zu p% aufgenommene Staatsschuld von C 11. amortisiert sein, wenn jährlich r fl. zur Bezahlung der Zinsen und Tilgung der Schuld verwendet werden? Die erste Rate wird nach Ablauf des 1. Jahres erlegt, (p—5, C—11,000.000 11.. r=715.5G6 11. i Bei der am 5., G. und 7. Juli 1888 unter dem Vorsitze des k. k. Landesschulinspectors Herrn Dr. J. Zindler abgehaltenen Maturitätsprüfung wurden 12 Schüler der VIII. Classe approbiert, 2 Schülern wurde die Ablegung einer Wiederholungsprüfung nach den Ferien gestaltet, 1 Schüler wurde auf 1 Jahr reprobiert. Für reif wurden erklärt: Dauer Name Geburtsort Vaterland jben: alter der Gymnas.- Gewählter Beru 1' J Studien Granner Anton Marburg 22 8 Jahre Montanistik Gregore Pankraz*) St. Veit bei Pettau 21 8 Jahre Theologie Kardinar Josef*) Wolfsdorf, Pf. Hl. Kreuz b. Luttenberg £ 20 8 Jahre Theologie Lukeschitz Adolf*) Schleinitz b. Marb. 19 9 Jahre Medicin Medvešek Johann Lichtenwald ’Xi 20 8 Jahre Bodencultur Mühmler Hugo*) Prehauser Moriz Satter Arthur Brieg a. d. Oder Preußen 18 8 Jahre Medicin Pragerhof Kirchbach Steiermark 18 18 8 Jahre 8 Jahre Jus Medicin Sieberer Friedrich Rojana bei Triest Küstenland 18 9 Jahre Eisenbahndienst Stebih Josef Kulmberg 22 S Jahre Theologie Vogrinc Valentin Schilfern b. Rohitsch Steiermark 24 9 Jahre Theologie Žolgar Johann*) Windisch-Feistritz 21 S Jahre Forstcultur j X. Aufnahme der Schüler für das Schuljahr 1888/89. Das Schuljahr 1888/89 wird am 18. September 1. J. um 8 Uhr mit dem hl. Geistamte in der Gymnasialkirche eröffnet werden. Die Aufnahme der Schüler in die erste Classe wird am 14. Juli, ferner am 17. September von 9 — 12 Uhr im Conferenzzimmer, die der übrigen neu eintretenden am IG. um die gleiche Zeit ebendaselbst stattfinden. Die Aufnahme der Schüler, welche der Anstalt schon angehört haben, erfolgt- atu l(i. und 17. September von 9—12 Uhr im Lehrzimmer der IV. Classe (II. Stock rechts). Später findet keine Aufnahme mehr statt. Schüler, welche in die erste Classe aus der Volksschule aufgenommen werden wollen, müssen das zehnte Lebensjahr noch im laufenden Kalenderjahr erreichen und sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen, bei welcher gefordert wird: a) Jenes Maß des Wissens in der Religion, welches in den ersten vier Classen der Volksschule erworben werden kann, b) ln der deutschen Sprache: Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift; Kenntnis der Elemente der Formenlehre; Fertigkeit im Zergliedern ein- *) Heil’ mit Auszeichnung. Anwendung derselben beim Dictandoschreiben. c) Iin Rechnen: Übung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Nicht-katholische Schüler haben bei der Einschrebung ein vom Religionslehrer ihrer Gonl'ession ausgestelltes Zeugnis über ihre religiöse Vorbildung beizubringen. Einer Aufnahmsprüfung haben sich auch alle Sehüler zu unterziehen, welche von Gymnasien kommen, die a) nicht die deutsche Unterrichtssprache haben, b) nicht dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien unterstehen oder c) nicht das Öffentlichkeits-reclit genießen. Schüler, welche von öffentlichen Gymnasien kommen, können einer Aul nalmisprüfung unterzogen werden. Alle neu eintretenden Schüler sind von ihren Eltern oder vertrauenswürdigen Stellvertretern derselben vorzuführen und haben sieh mit ihren Tauf- oder Geburtsscheinen und den Frequentationszeugnissen oder Nachrichten über das letzte Schuljahr auszuweisen und die Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr., den Lehrmittelbeitrag von 1 fl. und das Tintengeld für das ganze Schuljahr im Betrage von 30 kr. zu entrichten. Die nicht neu eintretenden Schüler entrichten blos den Lehrmittelbeitrag und das Tintengeld. Die Taxe für eine Privat- oder Aufnahmsprüfung beträgt 12 fl.; für ilie Aufnahms-prüfung in die erste Glasse ist jedoch keine Taxe zu entrichten. Schüler, welche von einer anderen Mittelschule kommen, können ohne schriftliche Bestätigung der an derselben gemachten Abmeldung nicht aufgenommen werden. Das Schulgeld, von dem im I. Semester kein Schüler der I. Glasse befreit werden kann, beträgt 15 fl. für jedes Semester und ist in den ersten sechs Wochen jeden Semesters in Form von Schulgeldmarken bei derDirection zu erlegen. Von der Zahlung des Schulgeldes können nur solche wahrhaft dürftige*) Schüler befreit werden, welche im letzten Semester einer Staatsmittelschule angehört und in den Sitten die Note .lobenswert oder befriedigend“, im Fleiße die Note „ausdauernd oder befriedigend“ und im Fortgange die erste allgemeine Zeugnisclasse erhalten haben. Die bezüglichen Gesuche sind bei der Aufnahme zu überreichen. Wiederholungs-und Nachtragsprüfungen werden am 17. September von 9 Uhr an abgehalten werden. Mit Bezug auf den § 70 des O. E. wird den auswärts befindlichen Eltern hiesiger Schüler die Pflicht ans Herz gelegt, dieselben unter eine verlässliche Aufsicht zu stellen; allen Eltern und deren Stellvertretern aber wird auf das eindringlichste empfohlen, bezüglich ihrer der Lehranstalt anvertrauten Pfleglinge mit derselben in regen Verkehr zu treten, da nur durch das einträchtige Zusammenwirken von Schule und Haus das Wohl der Jugend erreicht werden kann. *) Der Nachweis hiet'ür ist durch ein genaues, nicht über 1 Jahr altes, von Gemeinde- und Pfarramt ausgestelltes Mittellosigkeitszeuguis zu erbringen. "- Wl'.!- .. :M ; . - ;„,j : Zj!.-,i - j'.iii!.. •- 7 n-i- ib; lii T-a.; nir- -Hitu,'* mxv.'.-na vs ■ rfl": ' - ’W‘ ' " : 0-.:T/ whjvfr jüirrhH .n .flfiiir; ' ■ _>• , i 1 >( r , „ f , i ,i, , i ,(,,/1,12 , / *' ‘\l- ■ ■'■■■ •„•B-jS.wdl;,' I >W; Oi .£ i HOV iJStil.nin/ *»Ut> *|Ä*M KS Ji-''.' jiil;> .■ i VI ;i ,, v; ■’ .vrun,. «T. -iü'1 « •• .. , ' r 'üt ■ h#v <;«. .fcniKi «L • >!d nsiiHi!#* töföil ä: - ■ . . . ■ ./JS/-IXR-1 iiaof iC-j.i ilH-i-. ■,„ibO. << ■> ! ,:-tf .-■■■» !<-.< • nfsiAu* ■ <■■ i V nov-yi. n-.'.i- W „i -, r . u.. .,4 luiu *«_•• •.■>k -hü .11 CI :; J : ' ' * «' i ■ ■ - Hl - ''\ I - ■ d?; «h iifJ <: ffov vjümtÄ; > U ,uu »Jrtftl* if--xmfllhfjs5«WteK fm/i-vnaloiSi-ikiV/ '' •: vif -;öjj h: 'ifl'l • >?r.‘ •u"i- -iif ifj-ufj m~ i- :>h f'üii fn 43 iloJJü • ißlfyie iVs libWlu./. 9 rf-H^ sü I-ja v -isbJ lob I'.■■;,!} :;äih/ix'xi •iJhibügoi'ibHia :«t> im. b'0> vidi, : : VJ ’ fli Jini ojjüij^.n'i ü- ‘Hialu'iyj»; ju.'r >JJÖ 81» J l .bau jujib^. 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