Imts-WWNlatt zur Laibacher Zeitung. Nr. 68. Dinstag den 8. Juni 1847. Onbcrnial - Verlautbarungen. Z. 895. (2) Nr. W926. Surrende des kaiscrl. königl. i l l y r i sch e n Gu-berniums. — Behandlung der am 1. Mai 18^7 in der Serie 215 verlosten Hofkammer-Obligationen zu drel und einhald. zu vier, zu vier und cinhalb und zu fünf Percent. -In Folge hoycn Hofkammer Pläsirial - Erlassis vom 3. Mai l. I , Zahl 37'l^l, wird mit Beziehung auf das hierottige Circulare vom 1^. November 1629, Zahl 25642, Nack-stchendcs zur allgemeinen Kenntniß gebracht — §. l. Von den Hofkammei, - Obligationen, welche in die am l. Mai l8l7 verloste Serie 2l5 eingichnlt sind, naml,ch Nr. 63564 bis einschließiq Nr. 6553! , werden die darunter begriffen,»! Capitalien zu vier und einhald und zu fünf Percent an die Gläubiger im Ntnnwerthe des Capitals bar ln Conventions' Münze zurückgezahlt. — Die m dieser Serie erhaltenen Hofkammer - Obligationen zu drei und einhal!) und zu vier Percent adcr werden nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 2l. März 18l8 gegen neue, mit drei und einhalb und mit vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Slaats-Echuldverschreibungen umgewechs.lt. - §. 2. Die Auszahlung der verlosten Schuldbriefe zu vier und einhalb und zu fünf Percent be» ftinnc am l. Iunius 1657, und wird von der k. k. Universal-, Staats- und Banco» Schulden, Casse geleistet, bci w.lcher die ver« losten Obligationen einzureichen sind. — §, 3. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Zinsen, und zwar biß Ende April l8t7 zu zwei und ein Vier-t.I und zu zwei und einhalb Percent ln Wiener Wahrung, für den Monat Mai 16»? hingegen die ursprünglichen Zins.n zu vier und einHall) und zu fünf Percent »n Conven» tionö'Münze berichtiget. — ^ 4. Bci Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vormerkung Haftel, ist vor der Capitals » Auszahlung bei der Behö'r« de, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirttn. — H 5. Bel der Capitals - Auszahlung von Odligatlonen, welche auf Fonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche In» stitute und andere Körperschaften lauten, finden jene Vorschriften ihre Anwendung, welche bei der Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden müssen. — §. 6. Die Unnvechslung der ln die Verlosung gefallen,« Hofkammcr-Obligationen zu drei und einhald und zu vier Percent gegen neue, in Conventions. Münze verzinsliche Staats « Sä uldocr schreibungen geschieht ßl.ichfalls bei der k. k. Universal-, «?taatb ' n. Banco ' Schulden Casse, bei w.lcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — §- 7. Die Zinsen der neuen Schuldvcrfchreibungen in Conventions-Münze laufen vom 1 Mai 1847, und die bis dahin von den alteren Schuldbriefen ausständigen Zinsen ln Wiener Wahrung werden b.i der Umwechtzlung der Obligationen berichtiget. — §. 8. Den Besitzern von solchen Obligationen, deren Verzinsung auf eine Filial-Credits.Casse übertragen ist, steht es frei, die Capitals-Auszahlung und beziehungsweise die O''l,ga. tions Umwechölung bei der k. k. Universal-, Staate» und Banco-Schulden»Casse, oder bei jener Credits Casse zu erhalten, wo sie bisher die Zinsen bezogen hoben. — Im letzteren 57« Fallc habe» sie die verlosten Obligationen bei der Filial-Credits - Easse einzureiche,,, — Lai. back am 11. Mai l8>7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Ios. Ed. Freiherr Pino v. Friedenthal, k. k. Gudernialratt). Z. 893. (2) Nr. 9293. Verlautbarung, Mit Beginn des Schuljahres 18'V^ ^ ein Stipendium aus dem illyr. Blindeninstuuts-Fonde, und zwar zur Bedeckung des vom Blin-deninstitute in 3inz laut Bericht vom 13. September 1845 für Unterricht und vollständige Verpflegung geforderten jährlichen Betrages von 100 si. C M. in eben diesem Betrage zu besetzen. — Auf dieses haben solche arme blinde Kinder aus Krain und Kärnten einen Anspruch, welche außer der Blindheit mit keinem andern unheilbaren Gebrechen behaftet sind, Lehrfähigkeit besitzen, das <5te Lebensjahr erreicht, das 15le aber noch nicht überschritten haben. Die Bildungszeit dauert 6 Jahre. — Da übrigens in diesem Institute jeder Zögling beim Eintritte mit doppelter Kleidung, Bett- und Leidwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen seyn muß, welch' Letzteres demselben auch vom Institute für 15 — 16 si. C. M. besorgt werden kann, der obgedachte Fond aber diese Auslagen zu bestreiten nicht vermag, so muß der Stiftling diese Verpflichtung auf sich nehmen und zuhalten. — Gesuche um dieses Stipendium sind entweder unmittelbar, oder im Wege der Bezi'ksobrigkeitund des k. k.Kreiöam-tes bei diesem Gubernwm bis längstens Ende Juni l. I. einzubringen, und diese müssen mit dem Taufscheine, dem von dem betreffenden Pfarrer ausgestellten und von der Bezirksolmgkeit bestätigten Armuths - Zeugnisse, endlich mit dem von dem Districts - oder Kreisarzte ausgestellten Zeugnisse über die körperliche Gesundheit und Bildungsfähigkeit des Kindes documentirt seyn, und die ausdrückliche Erklärung zur Versehung des Stiftlings mit den obenangedeuteten weiteren Erfordernissen enthalten. — Laibach am 18. Mai 1847. Z. 892. (3) Nr. 9293. Verlautbarung. Mit Beginn des Schuljahres 1847M48 kommt ein Stipendium jährl. Achtzig Gulden C. M. aus dem zur Verpflegung und Bildung taubstummer Kinder bestimmten Holdheim'schen Stiftungsfonde zu besetzen. — Taubstumme in Krain oder Kärnten, ehelich aeborne Kinder, katholischer Religion, haben hierauf in der Regel Anspruch. — Kinder akatholischer Aeltern können nur dann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich Letztere freiwillig herbeilassen, lhre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen. — Ferner dürfen die Kinder nicht unter 7 und nicht über 14 Jahre alt seyn, und es haben jene den Vorzug, welche von den Aeltern verwaiset, ganz arm und verlassen sind, dann durch eine gute Bildungsfähigkeit und Gesundheit sich auszeichnen. — Nebstbei wird bemerkt, daß nach dem Willen des Stifters taubstumme Kinder mannlichen Geschlechtes vorzüglich zu berücksichtigen sind. — Uebrigens darf d>is auf ein solches Stipendium Anspruch machende Kind nicht stumpf- oder blödsinnig seyn und außer der Taubheit keine körperlichen Gebrechen an sich haben. — Aeltern oder Vormünder, die sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen um dieses Sti» pendium bewerben wollen, haden ihre Gesuche, welche zur Nachweisung obiger Eigenschaften mit dem Taufscheine, dem Impfungs- und Armuths-Zeugnisse, dann mit dem vom Districts-Physiker auszustellenden, vom Ortspfarrer mitzuferti-genden Zeugnisse über die Gesundheit und Lehr-fähigkett des Kindes documentirt seyn müssen, durch ihre Bezirksobrigkciten dem k. k. Kreisamte bis Ende Juni l. I, vorzulegen, welches diese sodann längstens in 8 Tagen darauf anhcr leiten wird. — Laibach am l8. Mai 1847. Z. 89N. (3) Nr. 4055. «ci Nr. 12667. Kundmachung über die Hintangabe der Unterbau-Arbeiten aus der Staatseisenbahn-st recke zwischen Brunn undMalomir-schitz. — In Folge hohen Hofkammer-Präsidial - Erlasses vom 20 d. M., Z. 970^,1)., werden diese Arbeiten über schriftliche Anbote an den Mindestfordcrnden überlassen werden. — Zu diesem Behufe können die Pläne, die Baubeschreibung, die Preistabelle für die verschiedenen Arbeitsgattungen, die summarischen Kostenvoranschlage mit Angabe der Qualität und Quantität der Arbeiten, dann die allgemeinen und besonderen Baubedingmsse täglich von 8 bis 2 Uhr bei der k. k. General-Direction der Staatseisenbahnen zu Wien, Herrngasse Nr. 27, eingesehen werden. — Im Allgemeinen haben folgende Be- 571 stimmungen zur Wissenschaft und Nachachtung zu dienen: I) Der Unterbau, zu welchem die am Brünner-StHtionsplatze herzustellenden Gebäude , so wie die in dieser Strecke zu erbau, enden Stationsgebäude und Wächterhäuscr nicht gehören, wird mit Inbegriff der, auf ersteren vorzunehmenden Abgrabungen, in seiner Gesammtheit, das heißt, cinschlüßlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Materialbeistellungen, in der Att ausgeboten, daß derselbe einem Unternehmer oder einer Unternehmungsgesellschaft, welche letztere von einem Bevollmächtigten repräsentirt werden musi, und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch^ zu verpflichten haben, zur Ausführung überlassen werden kann. — 2) Die einzelnen Arbeits-gattungen und die dafür berechneten Kosten bestehe summarisch aus folgenden : — D:c Erdardei-ten für die cunente Bahn, vom Brünner Bahnhofe angefangen, mit . . 45469 si. 22 kr. Chaussee. Herstellungen nut . 27U? . 6^ „ Dannnpsiasterungen und Rastn- bclegung Mit .... "43 „ 40 ', Herstellung der Brücken, Via- ducte und Durchlässe mit . 233653 „ Ick " Die Erdbewegung am Bahnhofe zu Brunn mit . - 32U18 ,, 55 „ Regulirung der Wiener Oll-mützer Straße und Herstellung der Auffahrt zum Ferdinands-thore mit ..... 1602s „ 3!) „ Totalbetrag.....3355UI ft 28 kr. 3) Die schriftlichen Offerte, welche bei der k. k. Ge-neral-Direction der Staats-Eisendahnen längstens bis 15. Juni d. I Mittags 12 Uhr zu übevre'chen sind, müssen jedes wohl versieaelt, und von .lußen mit der Uebcrschrift: .Anbot zur Her-pellung des Unterbaues in der Strecke von — ^"«^^lomirschitz" versehen seyn. -^ as Offert hat folgende Puncte zu cnthal-tt.^ ^ Perccntenachlaß von den, der Kost ""echnung z^ Grunde liegenden Einheits-^ "^ "'" wachen der Offerent den Bau dieser berett.st. welcher Nach- ^i'ck s^n "a ^"'" als Buchstabm ausge-daß e ^ss^' ^ Die ausdrückte Erklärung, Bau di, 5?" die allgemeinen und speciellen die Bn.beschreibung, und über-tund >, ' -^" ^u betreffenden Pläne und Ur-^.^^ejehen, dieselben wohlverstanden, mit darin ^""sfertigung versehen habe, und die «N n ""baltenen Bestimmungen pünctllch er-N.n ?°^' ^ ') Wenn d?r Anbotlcger der Venelal-Dircctwn aus früheren Leistungen nicht ohnehin bekannt seyn soite, so müßte die Angabe beigefügt werden, ob, und welche Straßenbauten oc>cr Eisenbahnen der Offerent bereits ausgeführt habe, dann welche Mittel und Arbeitskräfte demselben zur Herstellung des betreffenden Baues zu Gebote stehen , und endlich H.—4) Jedem Offerte mnß die ämtliche Bestätigung entweder eines k. k. Provinzial-Hahlamtes, oder des Universal - Camcral-Zahlamtes in Wien beigefügt styn, daß der Offerent das 5 S Vadium von der Boranschlagssumme von 335,501 fi. 28 kr. entweder im Baren, oder in annehmbaren und haftungsfreien österr. Staats - Papieren, die nach dem Börsewerthe des dem Erlagötage vorhergehenden Tage« zu berechnen sind, daselbst erlegt habe, oder derselbe muß eine, diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hof - und nieder-österr. Kammerprocuratur, oder von einem Fis-calamte ln der Provinz nach K. 230 u 5 374 des a b. G. annehmbar erklärte Sichcrstellung der Offerte bcisä'ließen. — Auf Offerte, welche den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen , oder in welchen andere als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, wird keine Rücksicht genommen. — 5) Ueberieichte Anbote werden nicht mehr zurückgegeben und der An-botlcger bleibt bezüglich auf sein Anbot vom Tage der Überreichung demselben bis zu der hierüber erfolgten Entscheidung verbindlich, die Verpflichtung des Aerars aber beginnt erst von dem Tage, an welchem von Seite des k. k Hofkammer- Präsidiums die Genehmigung des Anbotes erfolgt. — U) Die eingereichten Erklärungen werden an dem oben festgesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten Commission entsiegelt, und hievon nur diejenigen beachtet, welche vorschriftmäßig verfaßt und mit den nöthigen Behelfen versehen sind. — Die Entscheidung über die Offerte erfolgt von Seite des hohen Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkam-mcr, und es wird hiebci denjenigen der Vorzug eingeräumt werden, welche die für das Acrar vorteilhafteste Bedingung enthalten, vorausgesetzt, daß der Offerent auch vermög seiner persönlichen Eigenschaften und Sachkenntniß die nöthige Bürgschaft gewahrt. - Nach erfolgter Genehmigung eines Offenes wird der Ersteher davon unverzüglich verständigt und mit demselben der Vertrag abgeschlossen werden; den übrigen Of-ferentcn werden d>e erlegten Vadien und sonstigen Documente zurückgestellt, und dieselben da- 572 durch den übernommenen Verbindlichkeiten in Betreff ihrer Anbote enthoben. Das von dem Erstchec des Baues erlegte Vadium wird als Caution zurückbehalten; es ist jedoch demselben gestattet, die Caution auch auf eine andere Weise zu Kisten. — Von der k. k. General - Direction der Staatseisenbahnen. — Wien am 25. Mai 1847. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 9ttl. (I) Nr. 46N8. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Andreas Goriupp, Vormundes der minderj Jacob, Maria, Katharina, Franz, Johanna und Franciska Pousch, als erklärten Erden, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2N. März l. I. hier in der Stadt verstorbenen Mathlas Pousch, die Tagsatzung auf den 28. Juni l. I Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diescn Verlaß aus was immer für einem Nechts-grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des K. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 18. Mai 1847. Z. 882. (3) Nr. 4383. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Bluth, im eigenen, dann im Namen ihrer minderjährigen Kinder, Alois und Joseph Bluth, dann desMitvormundes derselben, Herrn Anton Miller, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 17. März 1847 zu Laibach Zl) i„l,e5l.illo verstorbenen Kanzlisten dieses k. k. Stadt- und Landrechtes, IacobBluth, die Tagsatzung auf den 2l. Juni 1847 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechle bestimmt worden; bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. «14 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 15. Mai 1847. Acmtliche Verlautbarungen. Z. 885. (3) Nr. 2M49AVI. Bauversteigerung. Zur Hintangabe der mit h. Cam. - Gefallen-Vcrwalt.Decrete vom 28. Dec 1846, Z. 12,831, 2799, bewilligten Bauherstellungen am Sitticher Hofe, wird am 9. Juni d. I., um 9 Uhr Vormittags, von Seite des gefertigten k. k. Ver-waltungsamtcs, in der Amtskanzlei des k. k. Be-zirkscommiffariates der Umgebungen Laibach's eine Minuendo - Licitation abgehalten werden. — Dazu werden Unternehmungslustige mit dem Ane hange eingeladen, daß die Maurerarbeit sammt Materiale auf . . .83 fl. 46 kr., Steinmetzarbeit auf . . 3 , — „ Zimmermannsarbeit sammt Materiale auf . . . 78 „ 45 ^ Tischlerarbeit auf . . - 5 „ __ Schlosserarbeit „ . . . 6 « 15 I Hafncrarbeit „ . . . 9 „ ___ „ Anstrcich erarbeit,, . . - 1 „ 20 Zimmermalerarbeit auf . 23 , __ sämmtliche Herstellungen daher auf . . . . 210 fl. 6 kr. veranschlagt sind. — Dle Licitationsbedingnisse und Baudevise können hieramts eingesehen werden. — K. K. Verwaltungsamt der FondSgü-ter zu Laidach am 18. Mai 1847. Z- 857. (3) Nr. 356l. Kundm«chung. Am !5 Juni d. I,, Vormittags um 9 Uhr, wird dci dem gefertigten Magistrate die Llcllalions. Verhandlung wegen Belstcllung d^s belläiifigen Bedalsls an Schott.rmaterial zur Erhaltuna der städtischen Straßen für das Vcr-»vallunqsjahr l6l8, und zw>)r:pon <590Tru-hin zu 20 Cud. Schuh gemischten Schotters; von l32 Truhen 2 20 Lud. ' sogenannten Rl> selschollers, und 290 Truhe», 2 20 Lub.' Eand ; endlich für dic Erzeugung von l253 Truhen gemischten Schotters zu 20 Cub.^ pr. Truhe, abgehalten werden. — Die Unternchmungslu« stigen werben zu dieser Licltation mit dem Anhange eingeladen, daß der Ersteher sogleich vtim Abschluß der Licitatlon den B.l»ag mit 40 si. als Oaution zur Sladtrajse zu erlegen hst. Stadlmagistrat Laidach am 29. Mai lS'i-7. 573 Vubermal - Verlautbarungen. Z. 909. (1) Nr. 4142. aäNr. 13198. K u n d m a ch u n g wegen Herstellung der Wachterhauser auf der Staatseisenbahnstrecke von Sava bis Kreßnitz in Kraln - Seme Excellenz der mit dem hohe" Erlasse vom 22. d. M., 3. 984 ll?, die Erbauung von 13 Wächterhäu-s n auf der Strecke zwischen Sava und Kreß-,iih mit einem Kostenaufwande von 23522 st. .18 kr, C. M. genehmiget und angeordnet, daß diese Bauführung im Wege der öffentlichen Con. currenz durch Einreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen werde. — Von diesen 13 Wächterhäusern sind herzustellen: 1U Stück einfache ebenerdige, 1 Stück 5 1729 st. 49 kr., zus. 1729s st. 1« kr.; 2 Stück einfache, aber mit Souterrain, 1 Stück a2U11st. 35 kr., zus. 4023 st. !0 kr.; 1 Stück einfach ebenerdlg, jedoch nach länglicher Construction, 220U fl. 58 kr.; zusammen 23522 st. 18 kr. - Diejenigen, welche gesonnen sind, diesen Bau zu übernehmen, haben ihr Anbot längstens bis zum 3U. Juni l. I., Mittags um 12 Uhr, bei derk. k. General-Direction für die Staatscisenbahnen in Wien, Herrn-aaffe Nr. 27, einzureichen. Das Offert muß versiegelt überreicht werden und hat den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten mit Ziffern und Buchstaben anzugeben. — In dem Anbote muß ausdrücklich angeführt werden, daß der Osserent die Pro-jectspläne, die Preistabelle, die allgemeinen Baubedingnisse, dann die Baubeschreibung und besonderen Baudedingnisse entweder bei der k. k. General-Direction in Wien, oder bei der k. k. Civilbauleitung für die k. k. Staatseisenbahn in Cilli eingesehen, dieselben wohl verstanden und unterschrieben habe und sich genau nach den vorgezeichneten Bestimmungen verhalten wolle. — Sollte ein Qfferent nicht schon früher seine per-sonllche Fähigkeit zur Ausführung derartiger Baulichkelten erwiesen haben, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen. — Von der nach Abzug deö Nachlasses entfallenden Bausumme ,st das 5^ Vadium entweder bei dem k. k. Unwcrsa-Camera!-Iahlamte in Wien oder bel emem k. k. Provinzial - Cameral - Zahlamte zu erlegen. Das Vadium hat entweder aus barem Gelde, oder aus Slaatöschuldoerschrcibungen, odcr aus Realhypotheken zu bestehen. Der bezügliche Erlagschein oder die von einem Fiscal-(Z. Amts'Bl. Nr. 68 V.«. Juni ,64?.) amte richtig befundene Hypothekarurkunde muß dem Offerte beigeschlossen werden. — Bis zur Entscheidung über das Ergebniß der Versteigerung bleibt jeder Anbotleger für den Inhalt seines Anbotes rcchröverbindlich und ist im Falle, als dasselbe angenommen wird, verpflichtet, die eingegangenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen und dicserwegen einen förmlichen Contract auszufertigen. — Das Vadium d?s angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten , die übrigen Vadien werden aber sogleich ausgefolgt werden. — Dem Erstcher bleibt es jedoch überlassen, die Caution auf eine andere Weise zu leisten und das Vadium zurückzunehmen. — Von der k. k. General-Direction für die Staatseisendahnen. Wien am 28. Mai 1847. Z. 9l(1. (l) Nr. 4l4l.i,ä Nr. l5,l68. Kundmachung wegen Herstellung der Wächterhau-ser auf der Strecke d er I t a a r s e l sen-bahn zwischen Kreßnitz und Laidach ln K r a i n. — Mit dem hohen Erlasse vom 22. d. M.. Z. 985, k 1>, haben Se (5l,el-lenz der Herr Hofkammcr - Präsident die Herstellung von l9 Wachterhausern auf der Strs, cke zwischen Krcßnitz und Laibcch, mit einem Gesamnukostenaufw^nde von 33.6l)0 fl. 52 kr. zu genehmigen und anzuordnen befunden, daß dies.: Bauten lm Wege der öffentlichen Con« currenz durch Einreichung schriftlicher Anbote an den Mlndtstsorderndcn überlassen neiden. — Unter diesen l9 Wachtel Häusern bcsindcn sich: l6 Scück einfache ebenerdige, 1 3tück i, l7l()fl. 38 kr., zus. 27,370 st. L kr.; 2 Stück einfache, aber mit ^outcrrain. l 3tü'ck»202l st. »2 kl., zus./M2 fl.24 kr.; 1 Scück einfache ebenerdig, jevoch nach länglicher Bauart 2^88 ss. 20 kr. , zusammen H3.600 st 52 kr. — Die Bauwrrder haven daö bezügliche Anb^r länq-stenS diö 30. Juni l I., M'ltagö »2 Uhr. dei dlr k. k. Geniraldirection für die Gt^atSrlsen-bahncn in Wien, Herrugasse Nr. 27, einzureichen. — Das Anbot ist versiegelt zu ül>er«e-ben und h^l 0en Vor, und Zunamen o>s Offerenten so wie die Angabe seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheilsprel-sen muß in Perzenten mit Ziffsse entweder bei der k. k Ge^eraldilecnon in Wie", od^r bei H 574 der k. k. Civilbauleitung für die StaatSeisen-bahn in Cilli eingefthen, dieselben wohl verstanden und unterschrieben habe, wie auch, daß lr d»ren Bestimmungen genau beobachten woUe. — Sollte der Offerent nicht schon frü' her c!s Bauunternehmer bei den ^taatseisen-bahnen seine persönliche Befähigung zur Ausführung solcher Baulichkeiten dargethan haben, so «Kuß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen. — Von der Vausumme, die naä' Abzug des Nachlas entfällt, kann das 5 A Vadium im Baren oder in hiezu geeigneten 3taatspäpieren, odel- auch mittelst einer Rea!hypolt)rk geleistet werden, und d.r Al>s-we?5 hierüber muß dem Anbote angeschlossen s'yn. »- Jeder Offerent ist bis zur Entscheidung über das Ergebniß der Versteigerung für den Inhalt seines Anbotes rechtsverbmolich und hat, falls dasselbe angenommen wird, die Verpflichtung, dit übernommenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen, und muß diescr-wea/n einen förmlichen Contract ausfertigen. — Das Vadium des angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten. Dem Erste« her bleibt es aber überlassen, die Caution auf eine andere Weise zu leisten und das Vadium wieder zurückzunehmen. — Dle übrigen Va-dien werden sogleich ausgefolgt werden. — Von der k. k. Generaldirection für die Staats-eisenbahnen. — Wien am 28. Mai »847. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 921. (I) Nr. 459?. Edict. Von dem k. k. Städte und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Cs sey über An-suchm des Joseph Thomann, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 25. März 1847 verstorbenen Spinners Ehegattinn, Iosepha Thomann, dieTagsatzung auf den 28. Juni 1847 Vormittags um 10 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden ; bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 22. M«i 1847. Sreisämtliche Verlautbarungen. Z. 808. (l) Nr. 6876. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung für das in Laidach und Loncurrenz stationirte k. k. Militär und der zeitweise« Durchmärsche an den Artikeln Brot, Hafer, Heu und Stroh, auf die Zeit vom 1. August tis Ende October l84?, wird die öffentliche Sudarrendirungs« Behandlung bei diesem k. k. Kreisamte am 2ß. Juni d, I. Vormittags um >0 Uhr Statt finden. — Der Verpfiegs bedarf besteht in l75l) Brotportionen a 5'/, Loth; »29 Häserpor-tionen ä V, Metzen; 22 Hcuportionen u 8 Pfd.; 8 l Heuportionen 5 lt) Pfund; 152 Etreu-strohportiooen 5 ^i Pfund täglich, und m 3NO Bund Bettcnstroh ä l2 Pfund vierteljährig, dann in dem unb.stimmten Bc-darf in drn 3 »rstern Artikeln für Durchmärsche. — Im Fälle einer Truppenconlraction wird sich nach Umstanden ein höherer Bedarf ergeben. — F.-rners wird zur Ricklscknur bekannt gegeben: l) Hat jeder Offerent vor der Verhandlung eii, Vadium von 5()0 fl. C. M. bar zu erleg/,,, welches am Schlüsse derselben den Nlchierstchern rückgestellt, vom Orsteher aber dis zum CanlionSerlasse rückbe-halten werden wiro; fernerö sich vor der «Zom< mission auszuw.isVn, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hin» reichend vermöglich sey. — 2) Werden auch Offerte für einzllne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Beirrungen muffen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stän'pel der Commission übergeben werden, und darin erklärt s.yn, daß Offerent sich allen jenen Bestimmutigtn in Beziehung auf die Contractsdauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fügen wolle, welche die Landesbehörden zu beschließen finder. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — 4) Nachtragsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. — 5) Muß d.r Ersteher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit ZA der gesamm-ten Oelderträgnlß entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach d?m Curse, oder auch sideijustorisch zur k. k. Militärhaupt.Verpflegs-Magazinscasse allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k. Kam-merprocuratur als giltig anerkannten Cau» tionsinstrumence angenommen werden können. __ 6) Wird auch die Erfordrrniß für die zeltweisen Durchmärsche in der Hauptstation Laibach sichergestellt, d,ren Größe zwar in Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür 575 aber am Verhandlungstage die näheren Bestimmungen werden vorgezeichnet werden. — Die weitern Anskünfte und Contraccsbeding-niffe können täglich zu den gewöhnlichen Amts« stunde in der hiesigen k. k. Militär-Haupt-Vcrpflegs-Magazins-Kanzlei eingeholt wer- hst, __ K. K. Kreisamt Laibach am 3l. Mn i8'l7. Hemtliche Verlautbarungen. 3. 936. (!) Kundmachung. Wegen Ueberlaffung der Lieferung der im Militärjahr 1847 dei den Staats- und Lo^ calwohllhatigk^its'Anstalten zu Klagenfurt erforderlichen Matrnalien, alö: baumwollene, weiße, ungebleichte und Hoscnlragerbänder, HUstüchel. Canavas, Kotzen, blaue hanfrei-stene, werchene und Strohsacklcinwand, Bund' schuhe, Schuhe, Pantoffeln, leinwandene Gchtiupftücheln, blauwollene Strümpfe, dunkelgraues, V, Ellen breites Kappentuch , Wachs-leinwand, Zackelwolle, blauer, weißer und ungebleichter Zwirn, welche soeben genannte Arlikeln auf einen Betrag von ll9l st. 3l kr. C. M. veranschlagt sind, wird am 19. Juni 1847 Vormittags von 9 bis 12 Uhr w der Amtskanzlei der Wohlchätigkeitsanstal-ten ' Verwaltung zu Klagenfurt artikelweise die Minuendo- Licitation abgehalten werden, wozu die Lieferungslusti^en mit dem Bemerken zu erscheinen vorgeladen werden, daß sowohl vor als wahrend der Licitationsdauer für »lnzelne oder sämmtliche Artikel auch ge-bvr'6 ausfertigte, versi.gclte, mit Mustern de. «^> ^^'te angenommen werden, und daß die ^lUtatlontzdedingungen in den gewöhnlichen N^s ^ in der k. k. Wohlthäligkeitsan.-^'''^'"altungskanzlei zu Laibach einge-9o/al ^< ^""kn. - K. K. Staats ^ und Kla^^^k^ Vermischte Verlautbarungen. Z 914. (I) Ed- Nl. 2526. mit kund^gcmaV^/'-'^ Bezirksgerichte wird hie-Crobald,Cur^'^^er ^suchen des Herrn Dr. scheide "°"Be. Feilblctungder de^ ^ ^ ^^' '« d.e executlve qehoriatn /u/ «. .?"Un Bresar von Staneschitsch «7 Üb/Nr ^/^"" l5jörtschach .ul> Nect.Nr. , urr. ^lr. 24, unterthämgen, gerichtlich auf 816 si. M. M. bewertheten, zu Staneschilsch gelegenen behausten l^ Hübe, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche ddo. 30. December l8H2, Z. 5668, schuldigen 10! fl. 15 kr M. M- e. s. o. gewilliget, und hiezu unler Einem die 3 Termine auf den 8. Juli, 9. August und 9. September d. I., icdesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in loco derselben mit dem Anhange anberaumt worden seyen, daß bci der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung diese Hub-realilä't nur um oder über den Schätzungswert!), bei der dritten und letzten aber auch unter demselben hintangegcden werden wird. Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken zu erscheinen eingeladen werden, daß sie das Schätzungsprotocoll, die Licita-tionsbedingmsse, nach welch' Letztern jeder ein Va-dium von 82 si. noch vor Beginn der öicitalion zu Handen der Licitationsiommission zu erlegen haben wird, und den Giundbuchsertract noch vor derselben täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden hier« amts cmselien können. Laibach den 27. Mai 1847. Z. 916. (l) Nr. 2187. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Umgebung Lai-bach's wird hiemit bekannt gemacht: Es habe in der Executionssache des Martin Ivkilsch von Laibach, wider Katharina Schettina von Stephansdorf, wessen, aus dem w. ä. Vergleiche ddo. 22. April 1846 schuldigen 40 fl. nebst Einbnngungskosten, in die executive Feilbietung der, der Cxecutinn gehörigen, zu Etephansdors gelegenen, der Gült Neuwelt und Iamnigshof 8ul> Urb. Nr. 1 u. 2 dienstbaren, ge-richllich auf 1493 fi. 20 kr. bewerthcten 1 V,« Hübe gewilliget, und wegen deven Vornahme die drei Feil-bietungstermine auf den 5. Juli, 5. August und 6. September d. I,, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in loco Stephansdorf mit dem Anhange angeordnet, daß, wenn die Realität nicht bei der ersten oder zweiten Feildietungstagsatzung wenigstens um den Schätzungswerth an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Der Grundduchscrtract, das Schätzungsprolocoll und die Licitalionsbeding-nisse können täglich Hieramis zu den gewöhnlichen Amcsstunden eingesehen werden. Laibach am 10. Mai 1847. ZT^ööT^I) Nt^ 59l. E d i r t. Alle Jene, welche auf den Verlaß des am 7. Jänner I. I. verstorbenen Kaischlers, Mathias Gloll-maier, von Kaier Nr. 4, einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben solchen bei der auf den 2. Juli l. I., früh 9 Uhr Hieramts angeordneten Liquidations» lagsatzung, unter den Folgen des §. 8l4 b. G. 25., geltend zu machen. K. K. Bez. Gericht Ncumarktl am 6. Ma, «847. Z. 913. (1) Nr. »54. Edict. Von dem t. k. Bezirksgerichte zu Nassenfuß wird hiemit kund gemacht: Es sey auf Ansuchendes Io- 576 stph Starre zu Laibach, durch seinen Bevollmächtigten, Joseph Tekauzhizh zu Nassenfuß, in die exe-cmive Feilbietung des, dem Johann Mayer zu Naft sensuß gehörigen, der Herrschaft Kroisenbach 8ul, Top^ Nr. 14 dienstbaren, im Prizh rigen, zu Iama bel Golloberdu liegenden, dem Gute Snobelhof »ul, Grundbucksfolio 142, Rett. Nr. 5l, dienstbaren, gerichtlich auf 857 fi. 25 kr. geschätzten, und in Folge Einverständnisses um den Preis pr. 9W fi. auszurufenden 24 kr. Hübe, so wie der, in die Execution gezogenen , auf 104 si. 22 kr. gericht« lich bewertheten Fahrnisse, wegen, aus dem Urtheile vom 21. Juli !842, Nr. 2806, schuldigen 150 fi. gewilliget, und wegen deien Vornahme die Tagsa-tzung auf den 1. Juli l. I., Vormittags 9 Uhr, in loco Iama mit dem Anhange angeordnet, daß bei dieser re^ssumirten dritten Feilbietungstagsatzung so-wohl die Realität, als auch die Fährnisse unter dem Schätzungswerte, tespecc. Ausrufspreise, wenn sie nicht um diesen an Mann gebracht werden könnten, hintangegeben werden. Der Grundbuchsertract, das Schätzungsprotocoll unv die LicitationKdedilignisse können täglich hicramls zu den gewöhnlichen Amts-stunden eingesehen werden. Laibach am 16. April 1847. Z. 915. (1) Nr. 2031. Widerrufung. Vom k. k. Bezuksgerichre Umgebung Laibach's wird hiemit bekannt gemacht: Es habe in Folge dieß-gerichtlichen Bescheides vom heuligen Tage, Zahl 2031, dem Johann Pogatschnig von Weucsche die freie Vermögens-Verwaltung wieder überlassen, und die 'wider ihn mit dießgenchtlichem Edltle ddo. 7. März 1844, Z. 635 , wegen Trunkenheil und Vei-schwendung verhängte Curatel aufgehoben. Laibach am 2, Juni 1847. Z. 907. (l) Nr. «036. Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß des am I. Februar d. I. zu Stefansberg Hs. Nr. 13 verstorbenen K.uschenbesitzers, Jacob Pauz, irgeno einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben denselben, bei Vermeidung der im §. 814 a. b. G. enthaltenen Folgen, bei der auf den 18. Juni d. I., Vormittag 3 Uhr Hieramts festgesetzten Tagsatzung anzumelden. K. K. Bez. Gericht Krainburg am 28. März »847. ' Z 903. (l) N^. Edict. Vom k. k. Bez. Neumarktl wird bekannt gegeben, daß zur Anmeldung der Verlaßgläubiger, so wie zur Verlaßabhandlung nach dem am 25. März 1845 »d int68l5lo verstorbenen Auszü'gler, Joseph Wreiz, von Fcistriz Nr. 3, die Tagsatzung auf den 25. Juni l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte, un.; ter den Folgen des §. 8l4 b. G. B, anberaumt »vor. den s«>y. K. K. Bez. Gericht Neumarktl am 2. Jänner 184?. 3 905. (l) Nr 475. Edict. Alle jene, welche auf den Verlaß der am ll. Jänner 1847 all ml68t9ls> veistorbenen Victualler«-Händlers- Witwe Theresia Miklauzhizh, von Neumarktl Nr. 65, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu stellen vermeinen, oder in ten Verlaß etwas schulden, haben bei der auf den 25. Juni l. I., früh 9 Uhr vor dlcsem Gerichte angeordneten Convocations -, Liquidations - u. Abhand-llmgstagsatzung, und zwar der Verlaßgläublger, bkl Vermeidung der Folgen des §.814 G. O. zu erscheinen. K. K. Bez. Gericht Neumarkil am 9. April ,847. Z. 9l9. (l) Nr. 96l. Edict. Von dem gefertigten Bezirks ^ Gerichte wird hiemil bekannt gemacht: Es sey in die Rcassumi« rung der, mir Bescheid