Laibacher Donnerstag den 10. October M 1«. Aeußernng deshochw. Fnrstbischöflichen Consistoriums von Laibach über den Entwurf der Grundzüge des öffentlichen U nterrich ts w e- sens in Oesterreich. ^i^eber den mit dem hohen Präsidial - Erlasse vom 14. d. M. Nro. 2015 zur Aeußerung mitgetheilten Entwurf der Grundzüge des öffentlichen Unterrichtswesens in Oester¬ reich, insoweit derselbe die Volksschulen, und den Religions¬ unterricht auch in den höheren Studienabcheilungen betrifft, beeilt sich das Consistorium folgende Wohlmeinung aus¬ zusprechen: Der neue Schulplan hat große Vorzüge vor dem alten, allein eben in oberwähnten Beziehungen wird Manches in demselben angetroffen, oder auch Manches vermißt, wodurch sich das Consistorium zu nachfolgenden Bemerkungen ver¬ pflichtet hält. Hinsichtlich der für die Volksschulen in §. 13. festge¬ setzten Unterrichtsgegenstände verkennt es das Consistorium keineswegs, daß dieselben für die Bildung des Volkes sehr wünschenswerch erscheinen, wenn sich nur dieses Alles den Kindern während der Zeit, die sie dem Schulbesuche widmen müssen, bei ihrem überdies noch sehr zarten Alter mit Erfolg würde beibringen lassen, und wenn dabei zugleich vermieden würde, die Kinder durch rationalistische Aufklärung der Kirche zu entfremden, was sich jedoch nur dann hoffen ließe, wenn die Volksschulen der Aufsicht der Kirche nicht so sehr entzogen würden, als mittelst dieses Entwurfes und einer erst jüngsthin durch die Wienerzeitung bekannt gewor¬ denen Ministerial-Erklärung beabsichtigt zu werden scheint. Die eigentliche Erzieherin des Volkes ist und bleibt die Kirche, weßhalb auch die Volksschulen ihrer Idee nach als eine Hilfsanstalt der Kirche betrachtet, und in die nächste und innigste Beziehung zu den Bischöfen und Pfarrern gebracht werden sollen; allein, während es schon in den Vorbemerkungen zum Entwurf heißt, es thue vor¬ züglich eine solche Leitung des Volksschulwesens Noth, welche alle Interessen mit gleichem Eifer und gründlicher Einsicht verfolge, wird der Pfarrgeistlichkeit kein anderer Einfluß auf die Schule ausdrücklich eingeräumr, als daß sie ^ver¬ möge §. 14. Absatz 4. den Religionsunterricht in derselben ertheile, wozu sie eine Befugniß von der Staaatsverwal- tung gar nicht benöthigt, da sie die Verpflichtung für den Religionsunterrichc aller Pfarrinsassen, folglich auch der Kinder zu sorgen von Gott hat, von der sie Niemand ent¬ binden kann. Insofern aber in diesem auch der Wunsch ausgesprochen wird, daß die Pfarrgeistlichkeit noch einen andern Theil des Volksunterrichtes in der Schule übernehme, soll dieses nur mit Genehmigung des Diöcesan-Bischofs geschehen dürfen, dem die Beurtheilung zusteht, ob und inwiefern dieses die Geschäfte der Seelsorge zulassen. b) Daß sie sich vermög §. 18. an den nach Schul¬ bezirken abzuhaltenden Versammlungen der Lehrer und Un¬ terlehrer nach Möglichkeit betheilige, ohne daß im Entwürfe sie denselben dabei vorangestellt würde, während sie doch nach ihrem Berufe für Religion und Sittlichkeit als Lehre¬ rin, Erzieherin und Leiterin der ganzen Pfarrgemeinde, mit Einschluß der zu derselben gehörigen Lehrer und Unter¬ lehrer dasteht, und diese noch überdies, insofern sie nach §. 22 den Chordienst zu versehen haben, ohnehin dem Pfarrer unterstehen müssen. v) Daß vermög §. 28. der Pfarrer als solcher gar kein Mitglied der Schulkommission, und nur insofern Vor¬ sitzender bei derselben ist, als er den Religionsunterricht selbst ertheilt, während doch Niemanden so viel als dem Pfarrer, schon seines Berufes wegen, an der ordentlichen Einrichtung und an dem Gedeihen der Schulen gelegen sein soll, und die Land - Pfarrgemeinden wenigstens Hierlands gewiß nur mit Mißtrauen auf die Schule Hinblicken werden, wenn sie dem Einflüsse des Pfarrers so sehr entzogen werden sollte: daher es die gute Sache nur zu vernehmlich fordert, daß der Pfarrer der Vorstand dieser Schulkommiffion sei, er möge den Religionsunterricht in der Schule selbst erthei- len, oder durch den Cooperator ertheilen lassen. Zwar wird vermöge K. 9. von den 4 Directoren, die in Laibach den Landesschulrath bilden sollen, der für den Religionsunterricht und die Leitung der religiösen Bildung der Jugend bestimmte Director auf Vorschlag des Bischöf¬ lichen Consistoriums ernannt: allein von irgend einer weirern Verbindung des Diöcesatt-Bischofs mit dem Volksschulwe¬ sen wird gar keine Erwähnung gemacht, und doch liegt es in der Natur der Sache, daß die an den Hauptschulen allenfalls bestehenden besonders systemisirten Katechetenstellen von dem Landesschulrathe nicht besetzt werden können, und daß von demselben ebenso für die an den Ober- und Un¬ ter-Gymnasien, oder überhaupt an den mittleren Schulen bestehenden Religionslehrer der Vorschlag an das Ministe¬ rium nicht erstattet werden kann, ohne früher die Bestim- 122 mung des Ordinariats rücksichtlich des vorzuschlagenden Prie¬ sters eingehohlt zu haben; denn nur dieses ist berufen, über die allseitige Befähigung des Priesters für ein Religions¬ lehramt abzusprechen, und auch nach dessen Ernennung seine Religionsvorträge und überhaupt sein Wirken überwachen zu lassen, wovon in den W. 26. und 50. ausdrückliche Erwähnung geschehen sollte. Zn dem §. 26. betreffend die Besetzung der Lehrstellen an Volksschulen wird nur von der Tauglichkeit der darauf aspirirenden Individuen, im §-44. nur von der theoretischen und practischen Lehrfähigkeir der Kandidaten für Gymna¬ sial-Lehrämter gesprochen, nirgends aber von denselben die Nachweisung bewährter Moralität und Religiosität, zu deren Beurtheilung deren ordentlicher Seelsorger berufen ist, aus¬ drücklich gefordert, da sie doch bei einem öffentlichen Lehrer so unerläßlich ist, als die zum erfolgreichen Unterrichte erfor¬ derlichen wissenschaftlichen Kenntnisse, daher die dießfälligen in dieser Beziehung offenbar einer Ergänzung bedürfen. Insofern in dem Entwürfe keine Meldung davon ge¬ schieht, daß die Schüler täglich der h. Messe beiwohnen und zu bestimmten Zeiten zur Beicht gehen sollen, wird diese Verfügung ohnehin dem Ortsseelsorger anheim gestellt bleiben müssen, allein erwünschlich wäre es doch, wenn die dießfalls bisher bestehende Anordnung ausdrücklich in den neuen Schulplan ausgenommen, insbesondere und hinsicht¬ lich der sonntäglichen Erhörten und des Gottesdienstes für die Unter- und Obergymnasien oder überhaupt für die Mitt¬ lern Schulen das Nöthige darin ausgedrückt würde. Zn dem §. 44. Absatz 2. kommt wieder der Ausdruck: Trivialschule vor, der schon nach der bisherigen poli¬ tischen Schulenverfassung das Ohr jedes wahren Schul¬ freundes beleidigte. Dieser Ausdruck soll in dem neuen Unterrichtsplane gar nicht mehr gehört werden. Gleichwie die Gymnasien in ein Unter- und Obergymnasium abgetheilt werden, so können auch die Volksschulen in untere Volks¬ schulen (bisher Trivialschulen mit 2 Klassen) und obere Volksschulen (bisher Hauptschulen mit 3 oder 4 Klassen) abgetheilt und auf diese Weise benannt werden. Die ertreme Richtung der Zeit hat es vorzüglich auf die Volksschullehrer abgesehen. Die im §. 17. besprochene Bildung derselben muß daher scharf im Auge gehalten, aber gefördert werden, und in dieser Beziehung sollte der zwei- oder Zjärhige Candidaten - Lehrcurs der Aufsicht des Diö- cesan-Bischofs nicht entzogen werden. Hier in Laibach soll dieser Lehrcurs, da das Herzogthum Krain durchaus slove- nisch ist, auch in slovenischer Sprache gehalten, und wo möglich, der I. Jahrgang desselben schon mit dem nächsten Schuljahre eröffnet werden, was aber nur dann möglich wird, wenn für das dazu bestimmt werdende Zidividuum ein Gehalt von 600 bis 700 st. bewilligt würde. Das hiezu erforderliche Lehrindividuum müßte sich mit der vollkomme¬ nen Kenntniß unserer vaterländischen slovenischen und der deutschen Sprache und mit den nöthigen pädagogischen Kennt¬ nissen, dann auch über tadellose Moralität und Religiosität ausweisen, um demselben ein so wichtiges Amt mit Ver¬ trauen übergeben zu können, und unter den Lehrgegenstän¬ den dieses Präparanden-Curses dürfte die Religion so wenig ausbleiben, als die dabei anzustellenden Lehrer ohne Einfluß des Diöcesan-Bischofs ernannt werden. Schon in den Vorbemerkungen des Entwurfs werden die Volks- und Bürgerschulen als Gerpeindeanstalten erklärt, so jedoch, daß den mangelnden Kräften der Gemeinden die Provinzial-Lassen, diesen aber die allgemeine Staatskasse zu Hilfe zu kommen Härte. Zn Krain sind die Gemeinden fast durchgehend sehr arm, daher kam es auch, das bisher aus Mangel an Localquellen für die Dotation der Land¬ schullehrer nichc einmal in allen Pfarrorten, wo doch schon nach der bisherigen politischen Schulenverfaffung eine Schule bestehen sollte, Volksschulen errichtet werden konnten, daß der größere Theil der Kurazien noch keine eigene Pfarr- jchule hat, objchon die Zahl der Schulpflichtigen Kinder an vielen dieser Kurazien weit über 100 steigt. Wenn nun nach dem A. 14. Absatz 4. des Entwurfes in jeder Gemeinde, wo sich wenigstens 60 schulpflichtige Kinder befinden, welche der Entfernung wegen eine andere Schule nicht besuchen können, eine selbstständige Schule errichtet werden soll, wie sollen so kleine Gemeinden mit der Dotation der Lehrer aufkommen, welche Beihilfe können sie von den Provinzial¬ ständen Krains erwarten, da diese selbst kein Vermögen haben, und selbst die verordnete Stelle zur Besoldung ihrer Beamten vom Staatsschätze die Dotation erhalten muß. Wie soll es dann erst mit der Einrichtung so vieler Schul¬ gebäude gehen, da sie durch die nämlichen obangedeuteten Mittel zu Stande kommen sollen, indem doch angenommen werden muß, daß das hisherige den Pfarrpatron, die Grund¬ obrigkeiten und die Gemeinden dazu verpflichtende, hinsicht¬ lich des Patrons und der Grundobrigkeiten alles rechtlichen Princips entbehrende, und darum der Errichtung der Schu¬ len bisher so hinderlich gewesene, und außer Oesterreich schon allenthalben dem Verrüfe verfallene Eoncurrenzsystem endlich einmal in das längst verdiente Grab gelegt werden wird. Diese Betrachtungen hat das Consistorium, welches ein besseres Fortkommen des Volksschulwesens in Krain gewiß innigst wünscht, nur darum hier beigefügt, damit die Staatsverwaltung es im Voraus wisse, daß ohne große Beiträge des Staatsschatzes eine erquickliche Gestaltung des Volksschulwesens in Krain nicht wohl denkbar sei. Vermög 66. soll an den hohen Schulen die Anstel¬ lung der ordentlichen Prfessoren mittelst Berufung durch das Ministerium des öffentlichen Unterrichts nach Einho¬ lung des Vorschlags der Facultät geschehen, an welcher die Stelle erledigt ist. Das Consistorium muß aber voraus¬ setzen, daß bei Besetzung der theologischen Lehrämter der Vorschlag der Facultät vorläufig dem Diöcesan-Bischöfe mitgetheilt, und Niemand zu einem theologischen Lehramte ernannt werden wird, gegen welchen er Einwendungen zu machen findet; denn sonst könnte der Fall eintreten, daß der Bischof Bedenken trüge, seine Alumnen in die Vorle¬ sungen eines Professors zu schicken, der ihm bedenklich schie¬ ne, oder daß er Alumnen, die die Vorlesungen eines solchen 123 Professors besuchten, zum Priesterstande nicht befördern wollce, wozu er ohnehin von Niemanden gezwungen werden kann. Es muß aber das offene Begehren hiemit ausgespro¬ chen werden, daß die dießfällige Mitwirkung des Diöcesan- Bischofes bei Besetzung der theologischen Lehrämter in den Unrerrichtsplan ausdrücklich ausgenommen werde. Bedauerlich ist es überdies für einen der großen Mehrzahl des Volkes nach katholischen Staat in dem oberwähncen §. 6k. zu lesen, daß bei den Professuren der Universitäten das reli¬ giöse Glaubensbekenntnis, ausgenommen bei den Professuren der katholischen Facultät, kein Hinderniß der Berufung sein soll, und eS wäre sehr zu wünschen, daß dieser Bei¬ satz aus dem Unterrichtsplane wegfiele. Das im §. 78. festgesetzte Aufhören sogar der An- nual-Prüfungen der Theologen wird wohl ihrer wissen¬ schaftlichen Verwendung mehr hinderlich, als förderlich sein, und die Frequentationszeugniße allein werden den Bischöfen die Bürgschaft nicht gewähren, daß die studierenden Theo¬ logen die Zeit nützlich verwendet, und die Lehrgegenstände gehörig sich eigen gemacht haben; indeß muß es ja den Bi¬ schöfen unbenommen bleiben, ihre Theologen von Zahr zu Zahr selbst prüfen zu lassen, und diejenigen, welche wenig oder nichts gelernt haben, sogleich aus der Liste der Diöce- san-Theologen zu streichen, und sie nicht noch weitere Jahre auf Kosten des Seminars- oder Religionsfondes das theo¬ logische Studium unnütz frequentsten zu lassen. Inwieferne übrigens die im §. 79. besprochene Prüfung der Theologen nach vollendeten theologischen Studien als Staatsprüfung bezeichnet werden kann, leuchtet dem Ordinariate nicht recht ein. Warum vermög §. 82. die Studierenden der Theologie künftig an den Orten, wo eine Universität besteht, die ersten 3 Jahre ihres Studiums außerhalb der geistlichen Seminarien leben, und nur das letzte Jahr in denselben zubringen sollen, ist schwer zu begreifen. Jnsoferne sie wäh¬ rend der ersten drei Jahre so viel, als sie im Seminar kosten würden, auf die Hand zu bekommen hätten, scheint diese Bestimmung nicht durch ökonomische Rücksichten her¬ vorgerufen worden zu sein. Man muß also besorgen, daß es auf die Verweltlichung der zum Priesterstande aspiri- renden Theologen abgesehen sei; denn die Erfahrung zeigt, daß das sogenannte Externsten der Theologen in der Regel einen für den Priestccstand ungünstigen Einfluß auf sie übe. Das geistliche Leben, obwohl eS eines gründlichen Unterrichtes nicht ermangeln darf, muß doch mehr durch Uebung und Erfahrung angeeignet werden, daher die Noth- wendigkeit einer geistlichen Erziehung durch mehrere Jahre in einer geistlichen Communität, wie es die Seminarien sind, in denen sowohl die Uebungen der Andacht, als die Art des Studiums, und die ganze Lebensweise eine all- mählige Vorbereitung und Heranbildung zum Dienste der Kirche sein müssen, weshalb denn auch das in diesem §. angecragene 3jährige Externsten der Theologen als eine sehr unheilsame, den Kirchenvorschriften geradezu entgegengesetzte Maßregel angesehen, und vom Consistorium darauf bestan¬ den werden muß, daß die Theologen durch alle Jahre ihres Studiums in dem Seminar erzogen werden. Vermög §. 85. will den Studirenden gestattet werden, besondere Verbindungen zu Zwecken der Wissenschaft oder des geselligen Vergnügens unter sich einzugehen. Von dieser Gestaltung müssen die Studierenden der Theologie ausdrück¬ lich ausgeschlossen, und dießfalls von ihren Diöcesan-Bi¬ schöfen abhängig bleiben, welche allein zu entscheiden haben, welche Verbindungen sich für Priesterstandscandidaten gezie¬ men, und welcher sich diese zu enthalten haben, wenn sie sich nicht die Gelangung zum Priesterstande selbst versper¬ ren wollen. Fürstbischöfiiches Consistorium Laibach den 23. August 1848. Anton Alois Bischof. Weckstimme zur Reform des theologi¬ schen Studienplanes. Von Dr. Alois Schlör. Mit schneidender Schärfe, aber auch mit Wahrheits¬ liebe und Sachkunde wurden in Nro. io und 42. der Wie¬ ner Kirchenzeitung die.Gebrechen unserer theologischen Stu¬ dien aufgedeckt, und zugleich sehr schätzbare Winke zu de¬ ren zeitgemäßen Reform gegeben. Diese ist entschieden norh- wendig, und zwar in umfassender, durchgreifender Weise. Von wem und wann und wie soll sie geschehen? Ohne Zwei¬ fel gehört diese Reform in den Amrskreis unserer H. H. Bischöfe; und ob auch die Universitäten als Staatsanstal¬ ten gelten wollen, so muß doch in Betreff der theologischen Fakultät und ihrer Lehrer und Lehrweise dem Episcopate ein normgebender, entscheidender Einfluß zuerkannt werden. Es ist daher eine heilige Pflicht aller theologischen Profes¬ soren und Fakultäcsmitglieder, den hochwürdigsten Ordina¬ rien, von welchen mehrere zur Einleitung der erwähnten Re¬ form fest entschlossen sind, hiezu willfährig die Hand zu bie¬ ten. Es würde die Sache nicht wenig fördern, wenn mehrere Theologen ihre, diesen Gegenstand betreffenden Ansichten entweder in vielgelesenen Zeitschriften veröffentlichen oder auch unmittelbar den H. H. Ordinarien bekannt geben wollten. Nach solchen Vorarbeiten wäre dann nicht zu zweifeln, daß unser hochwürdigstcr Episcopat eine gemeinsame Berathung über den theologischen Studienplan anstellen und während des nächsten Schuljahres zu einem glücklichen Resultate ge¬ langen würde. — Verum enim vero! Sollte und könnte nicht schon Heuer ein gewisser Fortschritt zum Besseren geschehen? Soll¬ ten die Bischöfe nicht sogleich die Freiheit des Unterrichts für die Bildung ihrer Kleriker faktisch in Anspruch neh¬ men? Oder müßte wieder ein Jahr nach dem alten Schlen¬ drian verbracht werden? — So kurz auch die Zeit zur Be¬ rathung ist (denn eine Erlaubnis; von Seite des Staa¬ tes scheint doch nicht mehr vonnöthen), erachte ich eine theilwelse Aenderung und Verbesserung gleich jetzt für möglich, und es 124 dürfte dieselbe als ein vorbereitender Versuch manche nütz¬ liche Winke für die beantragte totale Umgestaltung geben. Ich erlaube mir daher, um hiezu nach meinem Vermögen anzuregen, einige kurze Bemerkungen: Vor Allem bedürfen wir einer Propädeutik, d. h, einer spekulativ historischen Einleitung in das Studium der Gesammttheologie, wie vr. Fr. A. Staudenmaier in seiner „Encyklopädie der theologischen Wissenschaf¬ ten," unter dem Namen: „Theorie der Religion und Offenbarung", entworfen hat. Eine solche Einleitung würde sowohl durch ihr spekulatives Element (Begründung der Reli¬ gion aus dem Wesen des Menschen und Würdigung der vor¬ christlichen Philosophie, wie der heidnischen Mythen) das Mangelhafte der philosophischen Vorbildung ergänzen, und zum Denken anleiten, als auch durch die historische Partie (Ge¬ schichte des Juden - und Heidenthums bis zur Gründung der christlichen Kirche) selbst für minder Talentirte anziehend und fruchtbar sein. Za, ich zweifle sogar nicht, daß ein ge¬ lungener Vortrag einer solchen Propädeutik mit der Zeit manche gebildete Laien herbeiziehen, und in allen Zuhörern den etwa erstorbenen Glaubensstnn mächtig wecken und große Hochschätzung für die göttliche Offenbarung hervorbringen werde, die in der Vernunft, wie in der Geschichte des Al- terchums, das glänzendste Zeugnis findet. Jedenfalls ist ein zweckmäßiger Uebergang und Eingang in das theologische Studium ein tiefgefühltes Bedürfnis; dieses wurde aber nicht befriedigt durch das hebräische Alphabet, mit welchem man bisher die Kandidaten der Theologie zu begrüsen pflegte und nicht Wenigen gleich Anfangs Ekel und Abscheu vor der heiligen Wissenschaft einflöste. Die Jünglinge, die dem Studium der Theologie sich widmen, erwarten bei Beginn desselben etwas ganz Anderes; sie sehnen sich nach schneller Lösung so mancher Zweifel, nach Aufklärung über manche Vorurtheile, die sie aus dem Weltleben mit sich bringen; sie hoffen eine Begründung und Stärkung des religiösen Glaubens. Diesem Bedürfnisse soll die Propädeutik abhel¬ fen. — Eine überaus nützliche und interessante Fortsetzung derselben bildet die pragmatische Kirchengeschichte, in welcher wohl auch aus der Profangeschichte, die von so viel Historikern schrecklich entstellt wird, etwas mehr aufzuneh¬ men und der wunderbare Plan der göttlichen Weltregie¬ rung, die alle Ereignisse beherrscht, hervorzuheben wäre. Dafür könnte die Darstellung der kirchlichen Lehre und der entgegengesetzten Irrlehren als solcher, wie auch des Kultus kürzer gefast werden, da dieselbe besonder» theologischen Discipline» Vorbehalten werden soll. — An die Propädeutik in so ferne sie die Geschichte der Religion des alten Bundes und des Lebens Zesu liefern würde, schlöße sich passend auch das Bibelstudium an, indem es uns mit der Quelle jener Geschichte, der heil. Schrift, bekannt macht, aus welcher jedoch viel mehr, als bis jetzt üblich mar, gele¬ sen und (gröstentheils mehr praktisch als gelehrt) interpretirt werden sollte, und zwar für die Mehrzahl der Schulen nach der Vulgata. Was nützen ein Paar Kapitel aus dem hebräischen und griechischen Urtexte mit einer Exegese von einem ganzen Bogen über einen Vers? Was nützen ferner die für die meisten Zuhörer allzu gelehrt gehaltenen und dem Gedächtnis einzuprägenden Discipline» der Archäologie, der sogenannten Introduktionen der Hermeneutik, von de¬ nen das Wesentliche gelegenheitlich und gleichsam spielend bei dem Lesen der Schrift selbst beigebracht werden kann? — Nebst der Schriftenerklärung ist auch das bisher ganz vernachlässigte patristische Studium zu betreiben, je¬ doch nicht auf jene trockene, sterile Weise, die man bei weiland Tobenz oder Goldwitzer findet, sondern als eigent¬ liche Lesung aus den Werken der Kirchenväter und nach dem Plane einer Dogmengeschichte. — Der Dogmatik und Moral (in welcher Letzteren auch die Aszetik oder Mystik für künftige Seelsorger von großer Wichtigkeit ist) soll eine Apologetik folgen, die auf die wichtigeren phi¬ losophischen Systeme der Neuzeit Rücksicht nimmt und zu einer populären Polemik gegen den antichristlichen Zeitgeist anleitet. — In Betreff der Pastoral (von welcher die Liturgik als besondere Disciplin füglich ausgeschisden wird) und das Kirchenrecht (in welchem bei dem Ableben des Josephinismus die eigentlichen oanoiws und besonders der so unbekannt gebliebene Traktat lls borg eoolesiastloo zur Kenntnis zu bringen sind) -ist, vorzüglich wegen der noth- wendigen praktischen Uebungen, ein Einverständnis und Zu¬ sammenwirken der Professoren mit den Seminars-Vorstän¬ den einzuleiten. Dies wird auch durch freundliche Vermitt¬ lung der Bischöfe das Vorführen der neuen, oberwähnten Discipline» möglich machen und erleichtern. Die reine Liebe zur Wissenschaft und der Elfer für die gute Sache mus hier die geeigneten Lehrmeister herbeiführen. — Aber wo sind die Lehrbücher? Auf die Abfassung dieser dürfen wir nicht warten, wenn wir ;e zu einer Reform unserer Studien kommen wollen. Ohnehin ist die gedeihliche Wirk¬ samkeit der Lehrbücher gewöhnlich von kurzer Dauer. Uebri- gens wird der Aufschwung der Wissenschaft zweifelsohne gute Bücher aus allen Disciplinen möglichst bald zu Tage fördern; einstweilen fehlt es auch nicht an literarischen Be¬ belfen, die den Schülern in die Hand gegeben werden kön¬ nen. Wenn überdies die Professoren die Essenz ihrer Lehr¬ vorträge in kurze Schriften fassen und ihre Zuhörer zum Selbstforschen anleiten, so dürfte der Mangel eigentlicher Schulbücher nicht gar sehr zu beklagen sein. — Rücksichtlich der Lehrsprache scheint es nur, daß bei dem jetzigen Stande der Wissenschaften in Deutschland das lateinische Idiom für die meisten theologischen Disciplinen, auch für die Kirchen¬ geschichte, nicht mehr ausschließliche Anwendung finden könne. Es bereitet auch den Anfängern, die hierin gewöhnlich sehr ungeübt sind, zu große Schwierigkeiten und verleidet ihnen das theologische Studium. Uebrigens können die häufiigen Bibellesungen nach der Vulgata, die Patristik und etwa auch besondere Uebungen im Seminar die Ausbildung in der so ehrwürdigen und unentbehrlichen Kirchensprache hin¬ länglich fördern. Mögen diese flüchtigen Andeutungen etwas dazu bei¬ tragen, daß die Aufmerksamkeit unserer hochwürdigsten Ober- 125 Hirten und Gotte-gelehrten mit allem Ernste einem Gegen¬ stand sich zuwende, dessen Reform von so großer Bedeu¬ tung ist! Dieselbe ist nur durch eine freundschaftliche, vor- urtheilsfreie Verständigung möglich, die nur die Sache im Auge hat und von kleinlicher Empfindlichkeit wegen vermeint¬ licher Geringschätzung gewisser Disciplinen sich fern hält. Zn der Wissenschaft ist nichts an sich gering und verächtlich; aber es ist auch klar, daß die Bedürfnisse der Gegenwart einen andern Studienplan und eine andere Lehrmethode er¬ heischen, und daß wir auf eine harmonische, zeitgemäße Ausbildung des Clerus denken müssen. Möge hierin bald ein Anfang gemacht werden! W. K. Z. Einige Worte über die flovenischen Katechismen. Schluß. Nun noch ein Wort über die Anordnung des Stoffes. Die Ordnung des Katechismus wird bei uns nicht leicht eine andere sein können, als die nach Canisius, da in diese schon Alles eingelebt ist, und nach Anleitung der Formularien des Symbolums, Vaterunsers, Decalogs u. s. w. Bewegt sich doch auch der Oatecckwmus komaiuis oder Oonoilii Ikrickentilii eben in diesen Formen. Die ganze Materie kann leicht nach dieser Ordnung durchgenommen werden, nur soll sie um Wiederholungen zu vermeiden, gehörig vertheilt sein. Man¬ chen wollen zwar die gewöhnlichen Formularien des Sym¬ bolums, Decalogs u. s. w. veraltet und unlogisch scheinen; sie vergessen, woher diese den Ursprung haben, und sehen nur selbst das Logische derselben nicht. Der dogmatische Theil läßt sich doch nach dem Symbolum recht gut abhandeln, wie dieß eben die Katechismen beweisen; die Religionsge¬ schichte läßt sich bei dem zweiten und neunten Artikel ein¬ schieben. Der Decalog ist ein populäres System der Moral Nicht abweichend von dem gelehrten. Die innern Pflichten gegen Gott behandelt das erste, die äußern das zweite und dritte Gebot. Nur sollte bei dem ersten Gebote die Vereh¬ rung und Anrufung der Engel und Heiligen nicht bloß als etwas Erlaubtes sondern als etwas Geziemendes ja Pflichtmäßi¬ ges angeführt werden. Die Pflichten in Betreff des eige¬ nen und des Nächsten Leibes so wie der Seele enthält das fünfte, und von einer gewissen Seite das sechste und neunte; die Pflichten in Betreff des Eigenchums enthält das siebente und zehente, und die in Betreff der Ehre und des guten Namens das achte Gebot. Das vierte Gebot bildet einen schönen Uebergang von Gott auf den Nächsten durch die Stellvertreter Gortes: Vater, Mutter, Vorgesetzte. Nur das fünfte Hauptstück von der christlichen Gerechtigkeit läßt sick- schwerer ohne mehrfache Wiederholungen behandeln, jedoch wird auch dieses erleichtert, wenn mann bedenkt, daß es Ascetik, oder die Anwendung des Decalogs auf das Leben enthält, und die Entstehung so wie das Wachsthum des Bösen und Guten, ingleichen die Wege zu dem einen und die Mittel zu dem andern weiset. Vielleicht dürften auch die Formularien über die Sünden und Tugenden et¬ was anders gefaßt werden, damit Wiederholungen mehr vermieden würden. Endlich noch ein Wort über die Behandlung der ein¬ zelnen Materien. Ob in Fragen oder ohne Fragen, darüber ist keine Untersuchung nothwendig, da der Schulkatechismus eben darum weniger brauchbar ist, weil er keine Fragen enthält. Ob die Fragen in synthetischer oder analytischer Folge vorgehen sollen, darüber ist bisher eine Unbestimmt¬ heit herrschend. Selbst diejenigen, die den Katechismus auf synthetischem Wege beginnen, und mit vielen Fragen zur Erkenntnis des Daseins Gottes hinleiten, als hätten sie in der Kirche oder Schule lauter Atheisten vor sich, bleiben sich nicht consequent. So z. B. sind bei den Geboten Gor¬ tes alle Katechismen analytisch, obwohl es sich eben hier sehr leicht synthetisch vorgehen ließe; in der Lehre von den Sa¬ kramenten ist bei der Firmung eine synthetische Einleitung, bei der Taufe, wo es sich von der Erbsünde aus viel leich¬ ter fortspinnen ließe, keine. Doch dieß bei Seite gesetzt, entscheidet hier in Bezug auf die Methode der Satz, daß im Beibringen der synthetische Weg, im Prüfen über das Beigebrachte der analytische vorzuherrschen habe. Da der Katechismus auf das Letztere zunächst berechnet ist, so spricht dieß für die analytische Methode, wenigstens bei den klei¬ neren Katechismen. Daß dasjenige, was bisher zu abstract gegeben war, eine andere Fassung erhalten sollte, braucht nicht bemerkt zu werden. — Sollten die Katechismen auch die Beweise für die Wahrheiten enthalten? Beiden kleinern dürfte dieß weniger der Fall sein; wenigstens sollten die Cicate nicht unter dem Tert stehen. Bei den größern Katechismen ist dieß anders; nur ist hier zu fragen, wo doch die Be¬ weise aus der Tradition stecken bleiben; denn während man die Gründe aus der Schrift, meistens auch aus der Ver¬ nunft, vollständig findet, ist kaum irgend eine Meldung von einem Kirchenvater oder einem Concilium. Sollen Ver¬ nunft- oder Auroritätsbeweise vorangehend Wohl Autori¬ tätsbeweise — bei Nichtgelehrten hat die Autorität noch immer den ersten Werth; und oft fußen sich die Schrifl- beweise eben auf Vernunft-und Erfahrungssätze. Zm Un¬ terrichte über die Religion selbst kann wohl auch eine andere Ordnung der Beweisgründe gebraucht werden; der Katechismus, was zu bedenken, ist aber keine Anleitung zur Katechetik. — Ob Anwendungen der Wahrheiten auf das Leben vorkommen sollen, dieß entscheidet der Umfang eines Katechismus; nur soll hier Gleichförmigkeit herrschen, am einen Orte voll Anwendungen, am andern noch geeig¬ neter» keine. Mögen die vorgehenden Bemerkungen mit Geneigtheit angenommen und mit Billigkeit beurtheilt werden, sprechen sie sich hin und wieder etwas schärfer aus, so möge man berücksichtigen, daß sie nur im Interesse katechetischer Wis¬ senschaft und religiöser Bildung des christlichen Volkes ge¬ schrieben sind. Zn einer oder der andern Beziehung wird wohl Mancher einer andern Meinung sein, doch in dem Meisten wird man hoffentlich dem Gesagten beiflichten. P. Hitzing er. 126 Adresse des Cpiscopats der Salzburger Kirchen-Provinz an den Reichstag zu Wien. Hohe Reichsversammlung! Eine neue Aera hat für Oesterreichs Völker begonnen, ihr Losungswort ist die Freiheit, ihr Schild — soll sie eine Zukunft haben — muß Gerechtigkeit sein. Schwer lastete das System durchgängiger Bevormun¬ dung und mißtrauischer Controllirung auf allen Zweigen des öffentlichen Lebens; darum ringt jetzt Alles nach freierer Entwicklung, sucht sich der unnatürlichen Fesseln zu entledi¬ gen, die zuständigen Rechte zu wahren; und die vorenthal¬ tenen im Vertrauen auf den Gerechtigkeitssinn Derjenigen zu reklamiren, denen die große Aufgabe geworden, die Neu¬ gestaltung des österreichischen Staatslebens zu glücklichem Ziele zu führen. Allein nicht bloß weil sie ihnen erhöhte politische Frei¬ heit verheißt, begrüßen Millionen österreichischer Staats¬ bürger die neue Ordnung der Dinge, sondern auch, weil sie der katholischen Kirche, deren treue Söhne und Beken¬ ner sie sind, dieselben Segnungen der Feiheit in Aussicht stellt. Wohl hatte sich diese, als Staatskirche, unter dem gefallenen Systeme mehrerer Begünstigungen zu erfreuen gehabt; aber glaube man ja nicht, als ob dieselben annoch Gegenstand sehnsüchtigen Verlangens seien, da sich kein Verständiger darüber täuscht, wie sehr sie nur glänzende Hüllen waren, den erniedrigenden bureaukratischen Druck zu bemänteln, mit dem eine Alles umstrickende politische Ge¬ setzgebung jede selbstständigere Regung des kirchlichen Le¬ bens so viel als möglich darnieder hielt. Dadurch ward die Kirche gleichsam zur Magd herabgewürdigt, und leider in den Augen gar Vieler der gehässige Schein auf sie gewor¬ fen, als ob sie eine Polizei-Anstalt des Staates und ein Werkzeug für politische Zwecke wäre. Dieß ist nimmermehr die Stellung, die der katholischen Kirche gebührt; ihre Mis¬ sion ist nicht von dieser Welt, sie ist ihr von Oben gege¬ ben, und im lebendigen Bewußtsein dieser ihrer göttlichen Sendung, aber auch in der Ueberzeugung von dem höchst wohlrhätigen Einfluße, den ihre freie, normale Wirksamkeit auf das Wohl des Staates zu nehmen geeignet ist, nimmt sie von demselben zwar keine Bevorzugungen, keine Privi¬ legien, wohl aber jene Freiheit und selbstständige Stellung in Anspruch, die nunmehr nach Beseitigung der bisherigen vielfachen Hemmnisse allen Staatsbürgern und gesetzlichen Communitäten in ihren respektiven Kreisen zu Theil werden soll. Der Episcopat, als von Gort gesetzter Vertreter der kirchlichen Interessen, muß es sohin auch als seine heiligste Pflicht erachten, bei dem eingetretenen Umschwünge der Verhältnisse das Wohl der ihm anvertrauten Kirchen auf das Kräftigste zu wahren, und die unterzeichneten Bischöfe der Salzburger Kirchenprovinz erfüllen nur ihre strenge Oblie¬ genheit, indem sie im Hinblicke auf die durch unsers aller¬ gnädigsten Kaisers Majestät gewährten consticu- kionellen Bürgschaften von der hohen constituirenden Reichsversammlung unumwunden aussprechen, was nach ihrer innigsten Ueberzeugung die katholische Kirche zur Si¬ cherstellung der ihr aus göttlichem Rechte gebührenden Frei¬ heit und Unabhängigkeit von der Civilgewalt unumgänglich erheischt, und was ihr gegenüber der freieren Entfaltung aller Elemente des Staatsbürgerthums ohne Verletzung der Conseguenz und der Gerechtigkeit nimmermehr verweigert wer¬ den kann. Diese freie, selbstständige Stellung müssen demnach die Unterzeichneten für die katholische Kirche insbesondere in Anspruch nehmen, sowohl in Betreff der normalen Entfal¬ tung des kirchlichen Organismus, als auch rücksichtlich der kirchlichen Wirksamkeit und des kirchlichen Vermögens. I. Die Kirche in ihrer äußeren Erscheinung stellt sich dar als ein lebendiger Organismus, dessen wesent¬ liche Elemente auf göttlicher Anordnung beruhen. Die¬ ser zu Folge besteht als Mitte der kirchlichen Einheit der Episcopat, der, so wie er in dem seiner Auto¬ rität unterstehenden Clerus seine ihm verantwortlichen Mitarbeiter, so in dem römischen Papste sein Ober¬ haupt und den Mittelpunkt seiner Einigung findet. Diese göttliche Ordnung ändern wollen, oder die na¬ turgemäße Entwicklung dieser Organisation behindern, heißt, sich an dem Leben der Kirche vergreifen. Da¬ rum kann es nur dem Bischöfe zustehen, über die Aufnahme und die erforderliche O.ualification der Prie¬ sterstands-Candidaten zu entscheiden, und die clerika- lische Bildung derselben in den von der Kirche dazu angeordneten Seminarien, so wie deren Dauer zu bestimmen. Zn Betreff des öffentlichen Unterrichtes derselben aber muß dem Bischöfe auf die Bestellung der Lehrämter der katholischen Theologie ein entschei¬ dender Einfluß gewahrt bleiben. Deßgleichen liegt es in der Natur der Sache, daß die Einsetzung in geist¬ liche Aemter und Stellen nur von dem Bischöfe zu geschehen habe, wobei jedoch das Präsentationsrecht der Patrone, so lange es sich innerhalb der gesetzli¬ chen Gränzen hält, unangetastet bleiben soll. Die Befähigung aber der Candidaten zur selbstständigen Seelsorgsführung zu beurtheilen, und deren Grad zu ermitteln, kann wieder nur Sache des Bischofes, als obersten Seelsorgers, sein, zu welchem Zwecke schon das Concil von Trient die Vornahme einer ei¬ genen Prüfung angeordnet hat. Wenn aber bisher der Staat diese kirchliche Anstalt der sogenannten Pfarr-Concurs-Prüfung vorzugsweise zu der seinigen gemacht hat, so erklärt sich dieß nur aus dem von ihm nach allen Seiten geübten Principe der Bevor¬ mundung, gleichwie die eben so drückende als un¬ zweckmäßige Einrichtung, die er derselben gegeben, deutlich genug zeigt, daß er dabei auf ein ihm frem¬ des Gebiet sich verirrte, — ein Uebergriff, der in Zukunft um so weniger Platz nehmen kann, als der Staat nunmehr gegenüber den verschiedenen Confes- sionen auf den Standpunct der Indifferenz sich stellt, und deshalb um so weniger über die innere Befähi¬ gung zur selbstständigen katholischen Seelsorge zum Richter sich aufwerfen darf. Frei sei ferner der Bischof in seinen Mitthei- lungen an den Clerus und das gläubige Volk, unbe¬ hindert seine Verbindung mit dem Oberhaupte der Kirche; denn die bisher von Staatswegen geübte Censur aller oberhirtlichen Erlässe, die geforderte vor¬ läufige Einholung der Regierungs-Bewilligung für jede Verwendung nach Rom, und die Unterwerfung aller von dort erfloffenen apostolischen Entscheide un¬ ter die Genehmhaltung dec Staatsbehörden waren eben so hemmende als unwürdige Fesseln, die, wenn sie nicht dahin abzielten, doch vollkommen geeignet waren, die freie Circulation im Organismus der Kirche so viel als möglich zu unterbinden, und so auch ihr Leben in die schleppenden Formen des Staatsmechanis¬ mus herüberzuziehen. Die katholische Kirche, die, auf göttlicher Einsetzung beruhend, nun nach i«hundert¬ jährigem Bestände das Recht der Fortexistenz nicht erst vom Staate zu erbitten braucht, darf von ihm mit dem vollsten Rechte die ungeschmälerte Uebung alles dessen in Anspruch nehmen, was Lebensbedin¬ gung für sie ist, und müßte es für eine entehrende 127 Schmach halten, wenn jeder ihrer Schritte unter die controllirende Aufsicht von Staasbeamten, die über- dieß auch einer andern Confeffion zugethan sein kön¬ nen, gestellt werden wollte, und wenn der Staat während er durch Auslassung der Präventiv-Ma߬ regeln allen Classen der Gesellschaft freiere Bewegung gestattet, nur in Bezug auf die Kirche, deren In¬ teresse doch gewiß mit seinem eigenen Wohle im in¬ nigsten Einklänge steht, wie gegen Feinde der öffent¬ lichen Ordnung polizeiliche Vorsichten für nothwendig erachtet. Eben so bestimmt wie gegen das System hem¬ mender Controlle muß sich die Kirche auch dagegen verwahren, daß Gegenstände kirchlicher Natur in die Competenz der Staatsbehörden gezogen, und von die¬ sen, gleichsam als bildeten ste eine höhere Instanz im kirchlichen Organismus, zum Präjudiz der betreffenden Kirchen-Autorität entschieden werden. Gründung, Zweck und Geschichte sichern der katholischen Kirche den Cha¬ rakter einer stelbstständigen Gesellschaft, und somit grundgesetzlich das Recht der Selbstregierung, wozu sie ihre eigenen rechtmäßigen Organe besitzt. Aber auch zur Hintanhaltung einseitiger und willkürlicher Hand¬ habung des Kirchenregiments hat sie schon frühzeitig in ihrer eigenen Verfassung das Mittel gefunden, in¬ dem sie dem Clerus sowohl als dem gläubigen Volke in dem vortrefflichen Metropolitan-und Synodal- Znstitute die dafür wünschenswsrthen Bürgschaften bot. Ist dasselbe leider durch die Ungunst der Zeit- verhälrniffe allmählig außer Uebung gekommen, so ist eS unter den gegenwärtigen Umständen um so mehr an der Zeit, dasselbe neuerdings in das Leben zu rufen, und die Unterzeichneten haben sich ihrerseits vereinbart, das zur Ausführung Erforderliche unver¬ züglich vorzukehren. Indem aber der Episcopat für die organische Lebensentwicklung der Kirche die ihr gebührende Frei¬ heit von den Hemmnissen der Bureaukratie in Anspruch nimmt, ist er keineswegs gemeint, namentlich bei den vielen Fragen gemischter Natur, in denen sich die In¬ teressen des Staates und der Kirche begegnen, feind¬ selig sich abzuschließen, sondern erklärt gerne seine volle Bereitwilligkeit mit der Staatsgewalt behufs zweckdienlicher Mirtheilung, Aufklärung und Verstän¬ digung jederzeit in freundschaftlichste Communication oder Unterhandlung zu treten, und soweit nur immer die kirchlichen Grundsätze gestatten, Hand in Hand mit derselben zu gehen, in der vollkommenen Ueber- zeugung, daß nur allein auf dem Wege wechselseiti¬ ger Achtung und Vertrauens ein für beide Gewal¬ ten gleich ersprießliches Zusammenwirken möglich, und darin auch eine bessere Garantie für das beiderseitige Gedeihen gelegen ist, als das Verhältnis des Mi߬ trauens und der Controlle zu bieten vermag. Fortsetzung folgt. Deutschland. Der Antrag auf kirchliche Unabhängigkeit, für welche mehrere Hunderttausend von deutschen Bürgern peti- tionirten, und dadurch auf unzweideutige Weise den Willen der Nation kund gaben, fiel bei der Abstimmung auf der Reichsversammlung in Frankfurt, indem nur 99 Abgeord¬ nete für, 357 gegen denselben gestimmt haben. Jener An¬ trag lautete ursprünglich folgendermaßen: »Die bestehenden und neu sich bildenden Religionsgesellschaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt, sie ordnen und verwal¬ ten ihre Angelegenheiten selbstständig." Dafür wurde ein anderer aus den Händen des längst mit seiner Kirche zer¬ fallenen katholischen Geistlichen, des als Anticölibateur be¬ kannten Kuenzer von Constanz mit Stimmenmerheic ange¬ nommen: »Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber wie jede andere Gesellschaft im Staate, den Staatsgesetzen unterworfen." Sei es aber übrigens wie immer, wenn die Vorsteher der Kirche nur allezeit die Rechte und Befugnisse in Anspruch nehmen, welche der Staat den neu sich bildenden Genossenschaften gewährt, und den Vergleich mit den übrigen freigegebenen religiösen Gesellschaften beanspruchen, so wird man sie in ihren Rechten nicht verkürzen. Der katholische Verein von Freiburg hat eine weit¬ läufige Addreffe, die Erläuterung des obigen Beschüsses, even¬ tuell Verwahrung betreffend, an die Reichsversammlung beschlossen, und es steht zu erwarten, daß auch sämmtliche Ortsvereine beitreten werden. Auch in Betreff der Schulfrage wurde in Frankfurt gegen das allgemein ausgesprochene kirchliche Interesse ab- gestimmr. Obwohl die Kirche in Deutschland wie in allen Ländern zuerst die Schulen gegründet und dotirt hat, wurden doch alle Geistlichen als solche für ausgeschlossen von der Schule erklärt. Dieser Umstand erschüttert auch bei den deutschen Katholiken das Vertrauen, daß diese National¬ versammlung es sei, welche nach dem Geiste, der sich in einem großen Theile derselben manifestirt, die Geschicke Deutschlands entscheiden werde. Großartig hingegen stellt sich der mächtige Aufschwung des kirchlichen Lebens auf der General-Synode in Mainz dar, auf der die Deputieren des kath. Piusvereines aus ganz Deutschland zusammen kamen. Sie wurde in Gemein¬ schaft von wenigstens tausend bis zwölfhundert Mitgliedern eröffnet. Buß aus Baden, ein O'Connell für diesen Tag, ward zum Präsidenten gewählt. Am 3. October 1848 hielt die Versammlung die erste öffentliche Sitzung. Die große kirchliche Bewegung offenbart sich bereits in einer zweiten, noch großartigem Zusammenkunft der sämmtlichen deutschen Bischöfe im Laufe dieses Monats in Würzburg. Deutfchkatholisches. Ronge ist vor einigen Tagen nach Gratz gekommen, scheint aber fast die allgemeine Stimmung gegen .sich zu haben. Am vorletzten Sonntag sollte er im dortigen Coli- seum auftreten; doch mußte die Versammlung wieder abge¬ sagt werden. Die Verleumdung. Ein junger Edelmann (wie Johannes Lanuza, ein spa¬ nischer Geschichtsschreiber erzählt) kam nach Alcala, um da Alphons de Castro, einen der berühmtesten Gottesgelehrren seiner Zeit, in einer Gewiffensangelegenheit um Rath und Trost zu bitten.— »Ich befand mich, sprach er, vor Kurzem in einem Abendzirkel, wo lauter Personen von Bedeutung versammelt waren. Das Gespräch lenkte sich auf eine ange¬ sehene Dame, die man allgemein als ein Muster der Ehr¬ barkeit und Sittenreinheit rühmte. Ich aber lächelte, stellte mich als Einen, der hierin eines Andern belehrt wäre, und zuletzt rühmte ich mich gerade ihrer unlauter« Zuneigung. Da nun diese Anschuldigung durchaus unwahr und erdichtet ist, so beunruhigt mich mein Gewissen sehr, und deshalb suche ich bei Ihnen Rath und Trost." — Der Geistliche schwieg einige Secunden still, faßte den Edelmann scharf ins Auge, und da ihm dessen unbeugsamer Stolz nur allzu sichtbar war, sprach er mit tiefem Seufzen: „Mein Herr! 128 Ihre Seelenwunde scheint mir unheilbar".— Der Edelmann war von diesem Schreckenswort wie niedergedonnert und verließ den strengen Priester. Er suchte nun auf alle mög¬ liche Weise sich zu zerstreuen und zu erheitern, aber das über ihn gefällte Urtheil kam ihm nicht aus dem Sinne, und marterte ihn Tag und Nacht. Endlich machte er sich auf und ritt nach Salamanca, um an der dortigen Hoch¬ schule einen der ersten Gottesgelehrten zu Rache zu ziehen. Dieser tröstete ihn Anfangs mir guten Gründen, und versi¬ cherte den Geängstigten, daß Gott Niemanden verstossen wolle und daß für jede Sünde ein Weg der Versöhnung und Buße sich finden lasse. — »Wohlan! rief der Edel¬ mann, legen Sie mir auf, was immer sie für gut erachten; ich will auch das Beschwerlichste gerne thun, um von dieser Schuld los zu werden. Der Gottesgelehrte erwiederte: »Es bedarf hier keiner außerordentlichen Bußwerke. Nur müssen Sie allen jenen Personen, welche damals an der Gesell¬ schaft Theil nahmen, Ihre Besuche abstatten und aufrichtig und feierlich bekennen, daß alles, womit sie den Ruf jener christlichen Dame befleckt haben, nichts als Verleumdung und baare Lüge gewesen sei." — Bei diesen Worten erhob sich der Edelmann mit Haß, ballte die Faust und knirschte mit den Zähnen. „Nein und nimmermehr! rief er; dies; ist mir unmöglich, ich kann meiner Ehre und meinem Range nichts vergeben." — „Nun denn, entgegnete der Geistliche, nun sehe ich klar, daß Alphonsus de Castro die Wahrheit gesprochen. Za, mein Herr! Ihre Wunde ist unheilbar." — Ach! wie viele solcher unheilbarer Wunden findet man in unserer Zeit, wo Lüge und Verleumdung an der Tages¬ ordnung ist! Man lügt und verleumdet, ohne Scham und Scheu; wer aber denkt an den Widerruf? Und doch kann die Sünde der Verleumdung nicht nachgelassen werden, ohne daß die üble Nachrede widerrufen wird. Ist aber das eine so leichte Sache? Tod eines Ungläubigen. Eine wahre Geschichte. Zn einer Stadt, die man aus zarrer Rücksicht nicht nenen will, lebte vor ungefähr zwanzig Jahren ein Mann der — ohne Glauben und Hoffnung eines zukünftigen Le- bens, wie so viele unserer Zeit — ganz konsequent nur darauf bedacht war, die Gegenwart zu genießen, und jeden Abend in Begleitung eines Hundes, der sein treuer Lebens¬ gefährte war, eine Schenke besuchte. Da wurde nun, wie es an dergleichen Orten ziemlich Sitte ist, in Gesellschaft anderer Zechbrüder gleicher Denkungsweise über Religion und Priester weidlich geschimpft und gelästert. Unter Ande¬ rem fiel das Gespräch auf den priesterlichen Beistand am Sterbebette, der doch — in einem so ernsten Au¬ genblicke, wo der Mensch aus der Zeit in die Ewigkeit hin¬ über geht — nicht bloß den Sündern, sondern auch den Frommen und Frömmsten äußerst erwünscht und willkommen sein muß. Aber der verstockte Unglaube setzt eben darin sei¬ nen Ruhm, bei dem, was alle fürchten, furchtlos sich zu zeigen. — „Zch brauche im Sterben keine Priester, ruft jener Mann, der mir beistehe; mein Pudel kann mir die¬ selben Dienste leisten." — Schallendes Gelächter bezeigte dem gottlosen Frevler Beifall; doch bald ereilte ihn auch die verdiente Srafe, die er sich selbst diktirt hatte. Was sein lästernder Mund ausgesprochen, das wurde auch erfüllt. Nachdem er noch unter Spiel und Geplauder mehrere Glä¬ ser geleert, verließ er in später Nacht die Schenke, und wankte unter Begleitung seines Hundes nach Hause. Der Weg führte ihn über ein kleines Bächlein, über welches anstatt einer Brücke nur ein Bret gelegt war; denn es floß kaum so viel Wasser, daß es den Boden bedeckte. Der Taumeln¬ de betritt das Bret, gleitet aus und wird bei Tagesanbruch ersäuft gefunden — neben ihm der treue Hund, dessen Beistand im Sterben er sich gewünscht hatte. Bei diesem Unglücklichen hat sich auch das evangelische Wort bewährt: „Es geschehe dir, wie du geglaubt hast!" — Wer Ohren hat, zu hören, der höre! — Herbstbetrachtung. Es welkt der Bäume grüne Zier, Vom Herbsteshauch umwehet, wieder; Die Blätter sinken fahl und dürr. Der Lüfte Spiel, zur Erde nieder. Bald stehet nackt der schöne Baum, Und seine Zier scheint nur ein Traum. — Ihr welken Blätter um mich her! Was soll mich euer Anblick lehren? — Ihr sagt: Man soll nicht streben sehr Nach Erdenruhm und eitlen Ehren. Bald muß der Mensch ins dunkle Grab, Beraubt des Glanzes, nackt hinab. O Erdengröße! Erdenruhm! Wie schnell vergehet eure Wonne! Ist einst der Lauf des Lebens um. Was bleibt von euch dem Erdensohne? Er ziehet hin ins andere Land, Ihr bleibt zurück — ein leerer Tand. O fliehe, eitle Pracht der Welt! Dich kann und will ich nimmer lieben. Die Tugend mir allein gefällt. Sie will ich bis zum Tode üben; «ie geht mit mir vor Gottes Thron, Und sichert mir des Himmels Lohn. A. S. Denksprnche. Freiheit. — Zn das Stammbuch eines Verwandten, der ein Brausekopf war und stets von Freiheit faselte, schrieb Utz: Frei willst du sein? — So sei's, Doch nicht als Geck und Schreier! Werd' immer redlicher, So wirst du immer freier. Spottsucht. — Der heidnische Philosoph Seneka sagt in seinem fünfzigsten Briefe über sich selbst: „Wenn ich an einem Narren meinen Spaß haben will, so hab' ich gar nicht weit zu gehen; ich habe genug — über mich selbst zu lachen". Gewissen. — Gewissen ist sehr oft ein Gallakleid, das viele Menschen bloß an Sonn- und Feiertagen anlegen, wenn sie in die Kirche gehen. An Werktagen aber hängen sie es in den Kleiderschrank, damit es sich nicht abträgt. Vertheidigung der Religion. — Tertullian, ein Kirchenschriftsteller am Ende des zweiten christlichen Jahrhunderts, sagt, daß jeder Mensch Soldat sei, um die Religion zu vertheidigen. Seligkeit. — Wie man sicher könne selig werden, fragte den h. Thomas von Aquin seine Schwester. Er antwortete: Wenn du ernstlich willst. Diözesan Nachrichten. Dem Andreas Mostar, bisherigem Lokalkaplan von Morobiz ist die Pfarr Mitterdorf in Gottschee, und dem Domkaplan Simon Peharz die Pfarr Veldes verliehen worden. Ncdactenr und Verleger Johann Chrysost. Pogazhar. — Gedruckt bei Josef Blasnik