MMgenM zur Wacher Zeilmg. !>ir. S9. Donnerstag den 8. März 1849. 3 I64. (2) 9ir. 248. E d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Radmannsdorf wird hiemil allgemein bekannc gemach!: (Ks habe Oeurg Starre von Podselle, durch jeinen Machthaber Herrn Franz Merllitsäi, bei demselben dic Klage auf Er» sitzung der zu Podielle 8ul) l^onic. i»lr. 20 gelegenen, und im Grunobuchc der Herrschaft Geldes «nl, Urb. Nr. ll50 vortommenden Drillelhube, gegen die unbekannt wo befindlichen Maldias Slarrt'schen ^»ben oder allfäUigcn Verlaßansprecher eingebracht, uno es sey von demselben zur mündlichen Verhandlung dei Streitsache die Tagsayung aus den 3». Mai d. I. angeordnet, und zur Verlteiung der unoeüannt wo beftndllchen (Äeklaglen Valentill ^mukoulz von Kersch-dorf als (Zuratur ausgeit^lt worden. Welches den ^)cklag!en hiriui: bekannt gegeben wird, daß sie ihre Behclie enliveder dein aufgesielllen lZurator an die H.ind geben, allenfalls einen andern Vertreter dem ^erichle namdasc machen, und überhaupt lm ordnungsmäßigen Wege nnschreilen können. K. H. ^czicfsgcncht Nacmalu.sdols am 20. Februar l849. Z. 353. (2) ' ^r. 5^9. Edict. Von dem gefertigten k. k. ^tzilksgerichie wird dem unbekannt wo dcsindlichen Henn ^^er iVlallni^ l)iemit bckanlU gegelxn-, Es hade wider ihn Herr kucas Hl^lmi« von l^^l!s)/.«ö, die Klage auf Zuer-kennung des ^igenlyumes der im Grundbuchs der Herrschaft lz<;nc,i,«« l»nli Ulb. ')lr. '"^03 vorkommen' den, aus o^jcn N^mell ocig^wahrleii ^aldulue^aß, bieramiS eingemacht, wolüder die T.»g;.^u^g au, den 4. ^n:»l l, ^., srüy 9 Uhr angcoroliel woccen ist. — DttslS ^)clickl, dcm drs ^^tlagicn ^u!eul« halt unbekannt ist, und da er sich auch außet dtn k. k. Eiblanden aulhallen tönnle. Hal ll?m au, s.iiie Getaln ul>d Kosten den Herin Hranz (i«»-/,«! >.0l, 8olwi6« .üä ^u^uor auigesleUl. mil o^n 0ic>e ^rcl)lh fache nach der vesleyendel. ^ellch^vordnulig ^u5g<>lN)N und «luschleoen lvert0 grben, oder abcr dcm allenfalls von U)M e^rvalillen Hachwalier diejem Gerichie namhas! mache, widiigeov er slch dl< au» seiner iUersaulluulj elullcyendcn ^olgc.i iu gun-.ch'.i ^5 fty uoec Ansuchen des ^>eirn ^aNyelma ^chwiegcl oon ^enoselsch, als (ö«ssionäl deö ^lanz Mor.iuz von daftlb>l, . ä- 2^W, ii> d>« !iicassulnnung 0^l schuldigen 70 fi. 0. li. c. glwilNgec, und zu tcren Voinahme die ^,e.-mine aut den »ö. ^ebiuar, »5. März und !2, Apr,l iU^9, iedetzm.U ^ornmlagv 9 Uhr im Orte Senoillsch mll dtm Belize deslinlmt woidcn, d.ch cicse He^-liläien bei ^der d>inen H>noielu!>gölagsatz!.emic bekannt geinachc: Es habe Herr Ioham, Nooak von Stnnbüchel, ivlder Frau >)^arla Hauplmainl uild Helena Kappes, die Klage auf Verjähll.' uno Erloschenerrlaruiig nach' stehend.'!', alls' dem ihm gehörige», zu I^ip6N2a liegen^ den, in, Grundbuche der Heirschafc Nadln^nnsoorf snli s!ieclf. Nr. tjl»3 oortoinmelldcn Zamhannner hafceri' der Satzposten, lUs: U) deö all« 2cell Satze vorgemerkten Vertrages vom 2'^. Scpcoliber i,-0g slir den Betrag pl. 20 sl. D. W.; l)) des am It'n S.'he zu Gul'st^» ebc!i dieser, wl'ge» zu üeferndeu Nag^I oora/merrleli Vertrages uo»i 15. ratilicil-t, 2l!. l^ciober l>(1?, lind <:) deSsin 4cel> Sal^e, zu Gulnie» der /)e!e»a Kap- puö ooi, Sreülducyel slir ten betrag von 11(10 st, D. W., saülmc Nckeligcbnhre!, vorgeuierklen gelicht l,ich.» VercragvS vo>n 2U. D!>nl)cr lÄO?, eilige-brachc, wornbel' dle Tagi^tzurlg »,us den »,. April ü, I., ^iul'lluccagS lnn !j ,1ll)r vor dlclcm Oenchte ange-oiduec woidei, l,'. 2a 0er ?lusc>Uha!löovl de-.' lOetlog-re» uild ihrer .zufälligen Nechcöl»achsclgcr oiesem c^r ilchle liübel^alinc ,v Gefahr d<ü Helin Tl)c»il>aö Poönic von ^.lembliche» zun, ^liratoi bejiellr, mit welchem diese RrchtSja^e tiach den de,le helid.n Ge^cßen verhandelt werden wl» ^elnitni^ gei^tzi, daß sie zur aligeordliete» T^gj^tzung e,!t>r>e^er >e d,i »rscheinen, ooer »hrem desteUir» ^lnat^r >l)re aUfa! 'llgen behelfe mittheilen, oder emeli ailoer» !<)cooUll>ach. tlateii dlesenl Gerichie nalnh^sl machen soUen, >vli»i. gen» si< sich dle auö ihrer V^rsalllUüln eiu!prl»gen den Folgen >eld>l zuzaschlliben häcien. Ä, K. Bezliközjerlcht Nadm^ünrdorf am 27. December 1U^»8. Z. 275. (2) 0ir. 2^j. Edict, Vcm Bejnksgerlchce Siiseiiberg wlid h,rnnl bekannt gemacht: . Eö jey lider Eii'schrezie» deö A»r^n ^rusza von I'l«1)NÄ"uri'^Ä, die ^>!>.c!ll,l!lj der ^mortlsirung einer ob der v!l!ch^loi>bi Nects. ^ü. 2ö2, sammt W^l)»-uno Wlrcoschascogedauoen ^ir. 3 zu Drejchbucyel ( l'i'«l)-ll»^uri^ä), zu Landendes Herrn ^a-l ^ogllijch aus dem ^chuldjcheme lldu. 7. M>il 179^i, laut^ah.-buchö der Herrschaft '^elxelde g lc>mu VNI., Fol. ^^> vürgemertten ^rdermig pr. ^00 fi. bewilllgel worden. Es wird daher ,ur Anmeloulig der alls dlele Taduiarforderling machen zu woUcl,age be ft'mmt, daß, lvelin blnncn 0lese>» Termine inchl be calun g.wordcn wäre, daß der Glaob'ger noch ^m ^cben >ep. oder nach ihm Erben vorhanden >eyc„, au' weiteres !lnla»g.li deö Obengenannien l«ne gcd^chce Vormerkung gelöjchr werden würde. BezillSgeilcht Seisen.'erg den 18. Jänner 18^9, ii. 376- (2) ^'r. 5ä)3. O d l c t. Vom k. k. Bezi.kögelichle der Umgebungen ^ai-bachö wild y>emu vekannt g?mach:: Ma» ya'e übe^ äniuchen des Herrn i^ailhelma P^uiz von llustlhal, wohlihafc zu valbach am ai'en Melkte '^r. ,35, alu ^ristonar deö ^os.ph 'Lchiclnig oon GloßlupP, g«gei. ^0l)ann^iooac uou Slappe, wegen schulo»gen 167 >i. M. M. Q ». l:., auö dem vergleiche llclo. 7. üug. l8^l?, Z. '^^, in die Zelblelung dei, dem ltetziern gehörigen, zu klappe Hau5.-^i>. 3.j liegenden, der Hcrrscvan ^alienbrunn »»ll U,b. Nr. ^,2'/, dieilll« oaren, laut <5,chatzU!>gbPloio»oll»,s llllo. »3. ^lovem-ber v. Z., auf 91 ö ft 55 rr. M. M. brwerlheiei« Kaiscye sammt An» und Zugehor gewilligt, uno zu die em Ende die drei Tagsatzungen, als: den 2c). März, 30. Ap^il und 3l. Mai .^849, ledesmal früh von 9 bls l2 Uhr in loco klappe mit dem Anhange anberaumt, d^ß die feilgebotene Realität bei der lten und 2ten Taqsatzung l,ur um oder über den Schäz-zungswcrlh, bei der 3ien aber anch unter demselben hiniangegeben werde. Scdätzungspiococoll, Grundbuchsertract und Lici-tasioi'.sbedingnisse können täglich zu den gewöhnlichen Amivstunden hierorls eingesehen werden. K.K. Ve^ilksgetichl Umgebung itaibachs am 27. December «L48. Z. 375. (2) Nr.5^69. Edict. Vom k. k. Bezilksgeuchte Umgebung Laibachs wiid hienu'l lerannl gemach!'. (5s w^den in dcr Ercculiol'.ss^che des öurag Tschedesch von Laiback, lH^vn^ner-Vorstadt ^Ilr. 55, aeqen Michael Iatl'pp r'on ^rsch^.i, wegen schuldigen !0 fi, 27 kr., dic dnn^tzle,,! gel:öri^e>!, gerichtlich ' c,u!50fi. M. M. be!ve,!t)rlen ^alüiusic, vUs : l Pse,d, ' 'sluh, ei,l beschlagener Dticksolwaqen, ucraußerr, wozu o.ei Te>minc, und zwar: der erste Termin auf den 22. März, der zweite auf den »2, April und dcr dlilie ans den 2«7. Apnl in loco Icsch;>i mit dcm '^eisal>nsse bri dcr lten Ulid 2:en ^cil^ieiulig nur un, oen lbigei, Echa;-^ungswcill^ oder darüber, bei dcr drliteü ^bcr auch unili demselben ge^en sogleich bare '2'e^hlung wer, den hirüangegedcn weidend K K. 'Zc^ltf^gerichi UlNgtdung Laibachs am 8 Iänne, >8^9. 8- 25s'. (2) Bekanntmachung oer k. k. pr,v. inncrosierr. wechselfritigelt Branosckaden - Vessichenln^sansiall,' 0le im Jahre 'tt',9 zu ^ahlend^Inhrc^-Huote für das Assecurauzjahr ,li^tt dctreffcuo. Zur Berichtigung der im?Issel,'uranz-jabre ,^^tt vl^sgesallelicn Brandschaden 'ammtRegiekosten entfallen auf,«<, fi. oes Elaffenwerlhe5 17 kr. für alle Affecuratcn, welche der Anstalt 'n ocn frühern Jahren oder vom ». December ,tt.^, als dem Anfange des Mecuranzjahrcs >l^3, z>is Ende März >6'.tt velgetretcn sind; es Halali dayer zu bezahlen: >. die so eben bezeichneten Affecu« raten.........,7 fr., 2. die in den Monaten April, Mai und Juni 1!^« Beigctretenen l) ,, ). dle in den Monaten Juli, August und September 18..U Bei-getrctenen . . . . ... 9 ,, /z die im October uno November »6/»8 Beigttretenen . . . . 5 ,, von wo fi. des Classenwcrthcs. Dieses wlrd zu dem Ende allgemein bekannr qemackt, damit jeoer Assecurat seine Zahlung ln der statutenmäßigen Fllst bel dem betreffenden Dlstrlttscommlssionar, und zwar längstens bis letzten März ltt^q leisten kann, well sodann die Sus« Pension nach dem K 8Z der Statuten eintritt, was zur Folge hat, daß em Affecurat, der am letzten März nicht zahlt und am ». April abbrennt, keine Ver« gütung ansprechen kann. Zugleich wird wiederholt in Erinnerung gebracht: daß das Assecuranz-Iabr bei dieser Anstalt mit K. December jedes Jahres beginnt und mit letztem Ztovember deS nächsten Jahres endet Von der Direction der k. k. priv. inner-österreichischen wechselseitigen Brandschaden-Versicherungsanstalt. Oratz am 3« Februar i8/.c). SV Z. 402. (1) Knndmachung der ersten dießja hrigen Vertheilung der Elisabeth Freiinn von Salv ay'schen Armenstiftungs-Interessen im Betrage von 895 si, — Berwög Testaments der Elisabeth Freiinn v. Salvay, gebornen Gräfin v. Duval, 1 l»), der Witse v Uokavi 8ul> ^ ,.' ^ ^«t.Z. 2 <^). des Ackers und Wiese "er ^7„i5 «'"' Urb. Fol. 655. Rett. Z. 3 und aen 3<.« n ^«.V" dem Ereculionsführer schuldi. und es seym u deren Vor- ben 2 ^/ .^^." ""^en .2. Februar, dann oen l2. '^iarz uud den ,Ü. Auril isi/.^ i.bes-mal Vormittag um l« Uhr im Hause ^^ecMen Schatzungswerthe hintangege'ben ^erbe5 """ ^ " Das Schätz^gßprowcoll, d«r GlUNdbUcksertratt und die Mitationsbedingniss« können läaNck kie amti eingesehen werden. " ^ "'"' Bezirksgericht Wippach den 3o. December l84g. Nr. 1L2. Anmerkung. ,. --^ Da die Feilbietung über Emverstandniß »er Par. teicn jistirt wurde, so wird M 2te« am »2. März l. I. geschritten. ________________ ......''' 1 - , S. 383. (2) Nr. 40a. E d l c t. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Cameral-herrschaft Lack wird bekannt gemacht: Nachdem laut eingelangter Mmyellung des k.k. Bezilksgetichtes Krainburg 6'. Anton Nu> Volf, Hof- Und Genchtsadvocat in Laibach, a!.' Ver^ treler der Paul Skositsch'schen Coucursmasse au^ 6is-U^rn von Amtswegen aufgestellt. K. K. Bezirksgericht Lack am !3. Febr. lä^3. Z. 389. (1) In einer Stadt in Unterkräm ist ein großes Haus sammt Zugehör, welches in Rücksicht auf seine Lage und Localitaten zu allerlei Speculalionen bestens geeignet ist, aus freier Hand zu verkaufen. Dießfallige Auskünfte ertheilt das Zei-tungs-Comptoir, die schriftlichen jedoch ^ nur über ftankirte Briefe. _________ Z. Z3o. (,) Gin Hausinstrucwr wird auf einer Landbesitzung/ in einer schönen Gegend Oberkrams, aufgenommen. Hierauf Rcfiectirende belleden sich die nahern Dienstesverhaltniffe in taivach bel Herrn Phlllpp Jacob Walland, in Krainburg abet bei Hertn Franz Kri-sper einzuholen, und es wird bemerkt^ daß die m der Musik Unterricht ertheilen Könnenden/Mtt Vorzug genießen. Venn Gefertigten in der Herrn»" gasse Nr. 216 ist M haben: Die ungemein schöne Seioenpflanze, die in jedem Erdboden gedeiht, braucht nur ein Mal gebaut zu werden; sie stirbt nickt aus, und ift von einem großen Nutzen. Man kann dieselbe in Ablegern, oder !««w Stück zusammen, auch zu 3 oder ft Otück eryatteN, Nebst vollkommener An-weisuttg über deren Anbau und Gebrauch. Werdlesen Frühjahr die Pstanze baut, kann schon kommenden Httbst Seide er- Älow Hoffmann 3. 310. (l) Weberaus wshlseil! (4 Hefte.) WWMOHMl^O«> (^ l5kr.) Memoiren einer jungen Frau. Bon Ottgett Sue. Aus detrl Krclnzösischen. 4 Hefte complete gr. 8. NordtjaUsen 1845. Herabges. Preis nur ) si. Der ewige Jude. (1U Hefte.) Von EUg.Süe- (2 15 kr.) Aus dem Franzssischc«. 1U Hefte complete mit 42 feinen Stahlstichen. 12 Leipzig 1U^6. Preis nur 2 fl 3« kr. Zu haben bei I. GiontiNi in Läibach und A. 32 eY Pust ek in Neustadt!. Z. 4Nl. (l) MMes Kaisers H .J tt:\ Windischgrstz, Iellaei6 und Rade tzky, drei sehr gelungene Porträts auf einem Blatt in Halbfolio, lithographirt. Preis tiur 2tt kr. ZU hüben bei I. Giotttttti in Lüibach. _^____^. i!- 345. (3) 2000 fl. M. M, Pupillargelder, sind gegen gesetzliche Sicherheit, entweder in der ganzen Summe, oder in den benagen 3 l00l> oder 500 fl. auszulelhenf daher ,ene Pal-teien, welche gehörige Sicherheit zu stellen, odel auch ein bereits sichcr^estelltes kapital, gegen Session der Rechte, abzutreten vermögen, eingeladen werden, sick, in dcr Kanzlei des Herrn Di-. Kautschicsch zu Laibach, in der Hcrmgasse 3ir. 203, in den Vormittagsstunden anzumelden. Laibach am 27. Aebr. »849. Z. 341. (1) In der Zgnaz Al Klelnmayr'schen Buchhandlung inLaibach ,st so eben eingetroffen und zu haben, der erste Band von Denkschrift über die October - Revolution in Wien. Ausführliche Darstellung alleV Ereignisss vor und seit der Katastrophe an den Taborblücken, del- Ermordung des Kriegsministers Lät 0 ur und der Belagerung bis zur Einnahme von Wien, sammt den daraus entspringenden Folgen. Von Ober-OjHieren des damaligen National- garde - Vber - Eöckmando, von Augenzeugen und aus ämtlichen Quellen geschöpft, unter Mitwirkung des Herrn k. k. HofpostbuchhaltiingZlNtchnüngs'Offiziale!,. qewtseuen Platz Hanplmann« Und pr> v. Pl^tz-CommandHnte» beim Obe« »Commalldo, Secretärs des großen Verwal Ungö« rathes der Natlvnalgarde :c. lc. dann nach elginen Erlebnissen und nach Berichten der Herren: Fr. Schaumbürg, Commandanten des Bürqer.-Re» giments, Obersten und 26 1»t,i8 des N. Ä. Ober'Com-Mandanten; F. I. Thurn^ N. G. Obersten, Be^rks-Chefs und »ll !2tU8 des N. G. Ober-Commandanten; der Herren Platz. Offiziere: I; v. Eyselsb<>rg> A. Ptayer, A.v.Sensel, I.Waßh über, C.Reißer, N. D ö n i n g e r/ Ig, M i e d a n n e r, M. E h r e r> f e l d; I. Saazer, N. G^ Obertleutenant und Exvedits.Di, reltorS deS Ober »Commando; F. Wei ße n berge,-> Adjutanten des Bürger» Regiments . Commandanten; F. Knoth, Hauptmanns und Präsidenten des Kriegs' gerlchtes; S. Spitzhitl, N. G. ?llt>llerie-Comman< danten; F. Grimm und Blaschte, N. G. Ober.-Cbmmattdo.Cassiere; der N^ lÄ. Bezirks-Chefs und otiderer Offlzlere, Verwaltürjgsräthe lc. Äeifaßt von National^arde' Pl«tz - Oberlielltenant und Ordorlnanz» Officier de>m Obec > Commando , Mitgli de des aloßtl» Verwalluuqsrathls der W!e!lel'Nail0!,,ilde; h. Güicr-D rec or. Iichab^r der große» Verd enst > (5h,e„ »Me ciille r>er k. t^ Atabeune, und nnhrerer g. GeseUschafltli lvlit» glieoe :c. Wien, »849^ Kreis und Erscheinen. Das ganze Werk erscheint in vier Theilen in groß Octaoformat, in einer Auflage vvn Itt,000Erem» plaren bis Ende Februar. Der erste Theil ist beretts erschienen, der jweile Theil erscheint Anfangs, der dritte Theil am 20., der vierte Theil am 28. Februar j849. PränumeratlonS - «preis bei El„pf ch , > che V o! t so c, le" das größte und reichhaltigste Vteuig-keitsblatt, welck s gegenwärtig in Wien existirt. Dasselbe erscheint täglich Abends um l>Uh,, in Fvlio» Format u«,d ist daher ,n der Lage, Alles, waS in Wien den Tag über geschieht, alle Brief nach lichte« durch biePost, alle Novitäten aus kostspieligen fremden Zeitungen von dem Tage, an welchem fie >n W»en anlangen, sHon Abends mitzutheilen. __ De> Antheil, den alle iliass,» und Stände von Lesern hieran nehmen, ist, wie bereits erwähnt worden, höchn bedeutend und noch immer im ^te,gen. Es findet sich dieser ,, Volks böte" be, allen HerrschaftZbesihrrn, bei aUen köh.ien Beamten der städte sowohl, als auf dem Lande, bei aUen AiNtsleuten, Verwaltern, Pfleger» u, s» >v., b.< de, geiammten hohen Geistlichkeit, und die H erren Pfa rr er in allen Provinzec» haben »l)»l besonders »hie Theilnahme zugewendet; ferner haben ihn die Faorilsbesltzer, Kaufleute, du Iichab.-s und V,^mten der Bergwerke, ^orstnieister, OeconoMlebesiyer, die Schulmänner u. s. w. gros,tenthell« «bennlit; — auffallend ist der Absah durch die Wirthe auf dem Lande, weil er von be>< Bauern, wl, noch kein Volk^blatt seiner gemüthlichen und stets im heitern Tone g e halten,», Schrelbart wegen» gelesen wnd. Hr dnngt demnach m alle Schichten der Bevölkerung duch dl, Wahrheil sones Anhaltes. Der Pre,S ist für ein Blatt, das in Folio täglich erscheint, wenn dasselbe ganzjährig pi'anumerill N)«rd, sehr geling, denn samnlt portofreier Zusendung in dle entfernteste» Orte unier fest geichloü'ene» Couverts und mil gedruckten Adressen, bei, wie bemerrl, täglicher ^ ) p e d l > l,ol>, kostet dasselbe nur acht Gulden C. M. der ganze Jahrgang! wodurch ein Blatt in Folie taum Höker, al< auf einen Kreuzer zu stehen kommt, vierteljährig sind ,edoch 3 fi. l»!,d halbjährig 5 ft. C. M. zn bezahlen, well hier die Gebühren, die Expedition tc. ,c. pestämtllch höher berechnel. in Anschlag kommen. Wer ßanzzäh rig m die Pränumeration elntrict, erhält auch d,e im vorigen December erschienen«, Blätter des österr. Volksboteu unentgeltlich mit beigepackt. Um Verwechslungen vorzubeugen, wnd be» Bestallungen ersucht, auf der kd^sst ^u bemeiken: A» das Comptoir des öäerrelchlsche» Volk 3 boten von ) o f. Schrittwießer in Wien, W»>plingerstrasie, »m eigenen Verlags < Comptoir Nr. 3>»?, neben den, Kaffchhauft. Pränumeratio»s»Bricse und Neclamationen um Zcitui'g^blättei, so wie (Hvidcr für diesen Volksbotcn, wenn solches auf dem Couvert be,nerkt wlrd, haben kein Porto zu bezahlen. D»< Redaction ersucht um pikante Neuigkeiten aus den Städten und vom Lande, wenn sie auch Mw.ise scharfe Rl'gen enthalten, s,e werden mit Dank aufgenolumen, und besonders Interesse gewäh' r«nde Mittheilungen uamhafl honor» >t l^F^ D»e oerehrlichen Piäimmeranten »ver^en gebeten, ihre Adressen sehr deutlich zu schreiben und immer d»e O>lschafl nebst dem Kreise und der Provinz, dann die Poststation genau und verläßlich an zugeben. Heder Pränumerant erhält eln completes Ereinplar; d u r ch die neue Auflage ist dei Heiausgrber im Staude, d»e genaueste Befriedlgung zusagen zu können. 3- 3"«8 (') I Vcffcntllche Erklärung. Die sammtllchen Gemeinden des Bezlrkey Gottickee haben am 3. Mal v. I. rier Vertrauensmänner als De-putirte gewählt und aufgestellt, daß sic tm Namen aller Bezuksgemeinden dle Servltutsrechte, Glebigkelten und überhaupt alle Unterthansverbindllch-kelte^ gegen dcn Herrn Fürsten Auer -sperg wahren, schützen und überwachen sollten. Ich Endesunterzeichneter bln elner dieser vier Vertrauensmanner. Da es jedoch einem von uns Depututen. aus personlicher Gehäs siakclt gegen mich, gefallen hat, ver^ leumderischer- und böswllligerweise meine bisher unbescholtene Ehre dahm zu verunglimpfen, daß er öffentlich an verschiedenen Orten des Bezirkes äußerte: ich als Deputirter hätte im Elnverständniß mit dem Hrn. Bezirks-commiffär in Gottschee dle Unterthansrechte unserer Gememden an den Fürsten Au er sperg verrätbenscher Weise verkauft u. überhaupt verdecktes S^iel gespielt: so finde ich mlch nicht nur als Devutirter, sondern auck als Geschäftsmann an meiner Ehre durch diese lügenhaften Verleumdungen des Mitdepututen, Namens Georg Stampfel, dermaßen gekrankt, daß lch wclne Stelle als Deputirter niederlege und dle Gememden auffordere, sich an meiner Stelle einen andern Vertrauensmann zu wählen, indem ich ferner mit einem Manne von solchen Gesinnungen nlchl mehr ln Verdln: dung stehen kann, noch will. Ich habe bereits die gcrichtl. Klage gegei Hrn.G eorgStampfe l eingereicht, und werde mcm gutes Recht finden und Mich gegcn jeden Verdacht dieser boshaften Anschuldigung genügend zu rechtfertigen wissen. Jeder Unbe-fangene wlrd daher aus dem einziaen Umstände entnehmen, daß etwas Sol ch.s, dessen Hr. Stampfet mlch beschuldigt, von einem Einzelnen aar ruckt auszuführen möglich g^weftn wäre, indem wlr vier Deputirte, laut der ausgegebenen Vollmacdr, ,zar nichts einzeln unternehmen konnten, und auch das, was wir beschlossen oder verkehrten, allen Gememderich-tern zur ElNverstä ndigunq und Begutachtung vorgelegt werden mußte. Indem lch also schließlich mn- nen frelwllllgen Austritt aus diesem Deputirten - Conut^ hiermit öffentlich erkläre, werde lch für mel ne blsherlgen Auslagen ln diesen An ge-legenheUen dei denj betrcffcnd^n Gemeinden dte Wiedervergütung suchm. Gottschee, am 2^!. Fedr. 18^9-Stephan Fitz, Grundbesitzer zuKeindo^ inGottsche« und Handellsmcmn in Gratz. Z. 372. (3) II u f r u s^ bezüglich der Errichtung einer Thier-? arzneischule in Laibach. D>e Latidn'll lhschaft - Gesellschaft hat schon im vci' rissen Jahre angezeigt, dasi sie auf »hl-em Versuch'shose' auf der untern Poiana eine Thierarzoeischule in Ver» buiduiiH «int ^,nelli Tbirispitale errichien wolle, uttd hat Ulner einem an all, Vatellandsfreunde, Nealltälen^ b^sitzer, Schmiede, Viehzüchter und »»sbesondere an all? Mitglieder der ^andwiillM'afc, Geftllschaft das Ansa» che" gestellt, sie bei der Huoführuna. dieses Vorhabe'^ krattic, e Landwirthschaft. l^e^ll' lch^ft hat in Beilläslchtlgunq der dringenden Notdwen" diqkeit e,ner solche» ^.^raüstalt s»chr brdelitende Svendell diesem Zwecke zlisseu'enoec; sie ist ,,doch n,chc lm Sl.>',de, l>as große Werk ganz alle,n lü -u'führunc, zu b'inaen^ und obwohl auch der hiesige Lltadtmaaistiat e,ne N>^ t.''stl,tzllng del- Aüstalt^isich,,!,, so >st veinioch dashiezk .' foiderl.'che Bau. n"d E"i>. t^n noch mcht gedeckt. D»e Landwirtschaft. Gesellschaft yai sich daher a» ihre Herren Bezirks.Co^spondenten, >li die löbl. t ^nksodriqktltei,, an de» hl,i'!.i hochwindiq« Geistlichkeit und die be» ^chbailen Schwest>'rges>llschaften bittlich qewe»d,t, l''« DammlilNg freliullllger Beltr>)qe einleiten ^ll w0l!en,ln,d rechnet m>t ^nversichl auf aUfelt'ge k^äftiqste Unterüll' l'una C^ wäre übt, flüssig, üb.r d<., gel U»terr>cht dar,n untNtsseltllch ertheilt, und del Antritt Jedermann gestattet wird; d^si dar>n alle chtt>rä>glichen Gsg>üställde vorgetrage» w.^oe', i,l,d den schmieden ein glü/!d!ichel Ilnlerricht iin ^eichlaqen, s°' wohl gesunder als kranker Hufe practisch erch<»It wirv. Zuqlelch werden kranke Thiere jeder Gattung ^ur Behandlung , w«e auch d«e ,n einer ^eiickl-^ch.'« Unl^ft^ chung oder m oeterlnärpoli^ilicher B^odachlung stch>?"d^ Thiere daselbst l>- sichere Verwahrung übergsbeu werde» können. , . Mit Vertrauen wendet sich daher die Landw"'"?' schaft. Gesellschaft an alle Vlit^londsfreunde mit de'N Ersuchen, diese so wohlthätige Folqcn versprechende Leh>'-^nssalt mit <^^Idbe!tragl>!, ^u ulilerstüßen, damit sie '" die ?aae «ersetzt werde, den Bau schon in diesem Jahrs ^ll vollenden, und mit dem Anfange deS künftigen Schu^ ,ahres di, Ledra!'st^lt ^i eröffnen. Der deftäüdige ?/usschnß der Landwirthschaft ' l^ sellschafc in Krain. — paibach den l, Mar^ ,8^9. Z. 371. (3) Anzeige. Auf dem landwirthfchaftl. Versuchs-qarten auf dcr unteren Polana sind z" Ij^hri^Miulbeelbaumche" daSStzu'/„ ^., s>0^t-zu ^0 l-r.CM ; ^iahi-iqe deiro das Sr.zu ' ^.„ !<>0 ^-^ll . si. 30 kr. ; 3,ahs»ge dett» das 2t. ;u 2 kr-, .00 ^ ' .^ fl. IN kr. ; ^jährige detto das Tt t" ^ kr., U>0 ^' 8 fl. 20 kr ; 5ja'ftrige detto das Slück zu 6 kr., .sw ^^ 9 fl 30 kr. ; ßlährige detto das St zu st kr, >0N ^^ l/fi. ^0 kr.; 7jährige detto das St. zu »0 kr.. l<«< <^ ' ! 6 fl.; Maulbeer sa m e " das ^°rh HU ?0 kr. ^^. ^ Ferner kö'me» aus der Pavoelbaumlckule der r" ^ wirthschaft. GrseU'chast am Moraste. Por "'d- ' ^ ,.cln >'on ve-sch.edener Giosie, das Stück zu « b-2 2" be,oq?n werden. «, <«>»' Die aUfal/igen Vestellllngen koinen ,n det ^ ' ^ le, der Lai,dw».-thschaft' G esel l ! cya ft, ^^., lendergasse Nr. l95>"' 2te„ Bt°ck<>, oder aw ^ sulhshafe, untere Polana. Haus'Nr, » g'slhehen. . Gesell' Der bestand. ?lusfchuß der 3a»,wirchschaN- ^ schaft lii Lalbach am ,. M^z I649< ^^. Beim Kaffchsieder Lauset ist, vom , Männer l ^ anaefanaen, o,e "^ . tung" zu ^ergrb^i. '85 beabsichtiget: »mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besonderen Fällen durch ein Gesetz aufgestellt werden können." Der Antrag des Herrn Abg. Hclfert ist ein Aufhcbungsantrag, und dürfte daher an und für sich nicht zur Abstimmung in diesem Punkte gelangen. Abg. Helfert. Der vorgeschlagene zweite Paragraph von mir gehört ganz hierher. Pras. (liest): Ausländer können nur in Fällen , wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes selbst erheischt, zugelassen werden." Ich glaube, in dieser Fassung dürfte sich der Antrag an jenen des Abg Neuwall anschließen, wo es heißt: „Ausländer können nur in Fallen, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in den Militar-und Civildienst zugelassen werden" — weil das der Beurtheilung der Staatsgewalt anheimgestellt ist, und er entfernt sich auch am meisten von dem Urantrage; ich bringe daher den Antrag des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung, er lautet: »Ausländer dürfen nur aus Rücksicht für das allgemeine Beste zum Civil- und Militärdienste zugelassen werden, und müssen bei ihrem Eintritte in denselben jedenfalls den Eid auf die Constitution ablegen." Die Herren, welche für den eben gelesenen Antrag stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist nicht angenommen. — Nunmehr folgt der Antrag des Abg. Neuwall, er lautet: »Ausländer können nur in Fallen, wo es das Beste des Staates erheischt, zum Eintritte in den Militär- und Civildienst zu^ gelassen werden," Diejenigen Herren, die dafür stimmen, wollen es durch Aufstehen kündgeben. (Es ist die Minorität.) — Der Antrag des Abg. Helfert lautet: „Ausländer können nur in Fällen, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes selbst erheischt, zugelassen werden." Diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist nicht angenommen. — Nunmehr folgt der Antrag des Abg. Oh^ral, er beabsichtigt einen Zusatz zu dem zweiten Absätze in nachstehender Art: „Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen sich erHeden. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Ich glaube, daß sich dadurch wahrscheinlich der Axttag des Abg. Brestel beheben dürfte. (Ruf: Ja!) Abg. Brestel. Ich ziehe ihn zurück. Präs. Ebenso glaube ich, entfallt auch jener des Abg. Szäbel, denn es ist generell angenommen: die Ausnahmen werden zugelassen; daher umfaßt dieser Beschluß auch die hier angeführten speciellen Zweige. Abg. Sz^'bel. Ich erlaube mir, zu bemerken , daß sowohl das Amendcment des Abg. Breötcl, als mein Amendemcnt dahin zielt, die Ausnahmsfälle, welche Statt finden dürfen, zu vejchranken, es schließt aber durchaus die Folge-5ÜÜ3^?^"^ daß über diese Ausnahmsfälle A selche zu erlassen sind; wir wollen jedoch, d^w ia.. ^?"'^ diese Ausnahmsfalle au dleseZweige derS aatsverwaltung beschrän t wissen! N^.^' ^ ?' ^en im Geiste des gefaßten nicht auszusprcchen, sondern der künftiaen «ek-gebung vorzubehalten, und dadurch dü s e Mr Antrag beheben. - Ich erlaube mir ^die eniaen Herren, welche der Ansicht sind, des Abg. Sz^bel durch den Beschluß über den Antrag des Abg. Ohc'ral erlediget sty, z„ ^ chen, dleß durch Ausstehen kund zu geben. (Ma^ jorität.) Ich glaube, daß auch der Antrag des Abg. Machalski sich damit behebt. Machalski. Ich bitte ums Wort. Präs. Ich kann das Wort nur über die Frage gestatten, ob der Antrag erledigt sey oder nicht. Abg. Machalski. Gerade über diesen Punkt verlange ich das Wort. Ich glaube, daß mein Antrag nicht erledigt ist durch den Antrag des Abg. Ohöral, weil dort bloß vorbehalten wurde, daß künftig die Gesetzgebung durch besondere Gesetze die Ausnahmen bestimmen soll. Mein Antrag aber verlangt, daß dieß von Fall zu Fall geschehe. Präs. Eben deßhalb, weil hier der Staatsverwaltung Regeln vorgeschrieben werden, so wird die Staatsverwaltung einzelne Fälle zu erledigen haben. Ich erlaube mir, zur vollen Beruhigung des Herrn Antragstellers ebenfalls die formale Frage zu stellen. (Ruf: Vorlesen!) Der Antrag lautet: »mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besondern Fällen durch Gesetz aufgestellt werden können." Diejenigen Herren, welche glauben, daß der Antrag des Abg. Machalski durch den über den Antrag des Herrn Abg. Oh^ral gefaßten Beschluß schon erlediget sey, wollen aufstehen. (Majorität.) Er ist schon erledigt. Ich erlaube mir nunmehr, den Antrag der Commission lammt dem Beisätze zur Abstimmung zu bringen Er lautet: »Ausländer sind vom Eintritte in Civil-dlenste und in die Volkswehr ausgeschlossen. Ausnahmen werden durch besondere Gesetze bestimmt." Diejenigen Herren, welche für den eben gelesenen Antrag sind, wollen aufstehen (Majorität.) Er ist angenommen. Es ist endlich auch derAntrag des Abg. Kautschitsch erledigt. Der dritte Absatz, und zwar im ersten Satze lautet: »Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtiget nur das persönliche Verdienst." Zu diesem Absätze, oder bezie. hungsweise Satze ist mir kein Verbesserungsantrag vorgelegt worden, daher bildet der Commissionsantrag die Grundlage der Abiummung. Diejenigen Herren, welche für diesen Commissionsantrag sind, wollen aufstehen. (Sämmtliche Abge-oldncte erheben sich.) Der Antrag ist einhellig angenommen. Der zweite Satz lautet: »Keine Auszeichnung ist vererblich " Zu diesem Satze wurde vom Abg. Neuwall ein Verbesscrungsantrag überreicht, lautend: »Keine künftig zu verleihende Auszeichnung ist vcrerblich." Der Verbesserungsantrag muß in der Abstimmung dem Hauptantrage vorausgehen. Diejenigen Herren, welche für diesen Verb^sserungsantrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Ich werde den Commissionsantrag zur Abstimmung bringen. Er lautet: »Keine Auszeichnung ist vercrdlich." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist durch Stimmenmehrheit angenommen worden. (Ruf: Den ganzen Paragraph abstimmen.) Ich bin noch mcht sellisj. tzs >!t bnm §. 2 ge-saqt worden, d^ß bie Abstimmung uuer die Ordnung der Satze, l'ezichu,,gtzwe,se über bi. Vcrschm.lzunq des Meilen >i,ic d.m drillen Paragraph? erst beim §. 3 zu bestimmen sey. Es lltgt der Antrag deb Abg. tzvchuselka vor, welcher naä) Maßgabe der gegenwärtig gefaßten Beschlüsse mcdlsicirt werden wird. DieTei,» 0enz des Antrages geht dahin, den 2. unv 3.H. alter Fassung in cin?n einzigen Paragraph zu vereinigen, und als §. 1 de> den lsrundlechten aufzufahren. Der Antrag würde lauten: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." „Die Constitution und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die österreichisch, Staatsbürgerschaft erworben, ausgeübt und verloren wird. Die Gesammtheit der Staatsbürger lst das Volk. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. AdelSbezeichnungrn jeglicher Art werden vom Staate weder verliehen nock anerkannt. Die öffentlichen Aemter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. „Ausländer" — dae Amendement „als solche" ist zu.ückgcnom men — „sind vom Emtritte in Ci»ildie»ste und in die Volkswehr ausg>schloss n. Ausnahmen werden durch besondre Gesetze bestimmt. Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnuuger, berechtigt nur das persönliche Verdienst. Keinr Auszeichnung ist vererblich." So lautet derAn» trag des Abg. Bchusclka rücksichtlich o»r Oro nung der Sähe. Ich habe lücksichlllch der Anordnung der Reihenfolge t^r Satze noch zwc> andere Anträge hier: einen Antrag d«s Abg Neuwall, welcher darin besteht, daß im 3. ^ der erste Satz zum zweiten, und der zweite zum ersten gemacht werde. Avg. NeuwaIl. Ich ziehe ihn zurück. Präs. Dunn den Antrag d.s Abg. Helfert. ^g. Helfert. Der entfällt. Präs. Wünschen die Herren nochmals, daß ich den Antraa, deS Herrn Schus.lka rück. Abp. Borrosch. Herr Prasioent, eö ist ein Amendennnt nichc zur Abstimmung gebracht worden, welches heute Vormittag unterstützt worden ist, nämlich: „Amlslitel dürfen nicht als bloße shreotitel verliehen wcrden-" Präs. Ja richtig, derAntrag des Abg. Löhner, alö Zusatz, glaube ich, zum drillen Pa, l ragraph. Abg. Löhner. Ja. als Zusatz zum drit« ten Paragraph alter Bezeichnung. Präs. (Liest.) „Amlstitel dürfen nicht als bloße Ehrcntitel verliehen werden." Jene Herren, welche für den Antrag stimmen, woll len dieses durch Aufstehen kund geben. (Geschieht-) Es ist die Majorität. Ich uitte, meine Herren, oird. Die O.sammtheit der Staatsbürger ist das Volk. AUe ScanocSvor« r.chle si',o abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeglicher Art werten vom Staate weo,r verliehen noch anerkannt. Die öffentlichen Aemter und Blaatsoiensle sind für alle dazu befähigten siaalöbürqer glcick zugänglich. Ausländer sind uom Omtlictc in (5io>ldienste und in die Volks-ivehr ausgeschlossen. Ausnahmen werden durch besondere G.s,tzc bestimmt. Zu öffentlichen Aus-zrichnluigen oder Belohnungen berechtigt nur ?as persönliche Verdienst. Keine Auszeichnung iü verelbllch. Amtstitel dürfen nicht als bloße Ehttluitel vellithtn werden." Diejenigen Her, rcn, welche jür die Annahme des gelesentn Paragraphs alS ein Ganze» stimmen, wollen eK durch Ausstehen kund ^eben. (Geschieht.) Der Paragraph ilNurch Stimmenmel)rheitangeno»nmen. Abg. Ni,ger. Ich bitte, ist tK erlaubt, >in Sous- Amendement zu stellen? Ich würde o,n An'r^4 machen, diesen großen Paragraph in ;wci Paragraph? derartzu abzutheilen— (Nuf: Es ist schon abgestimmt), daß dort, wo es heißt: „D>e Gesammtheit der Staatsbürger ist das Bolk„ , ein Punkt gemacht würde, und der zirpte Paragraph anfllna/n sollte. — (Wird unterbrochen durch den Ruf: Es ist schon ab-^stnnmt! — Bn der dritten Lesung.) Präs. Ich erlaube mir noch Einiges zur Kenntniß zu bringen. Ich glaube, daß wir heute nicht mehr zur Debatte des H. 4 übergehen sollen. ^Nein! Nein!) Ich the,le vom Vorstande dcs Finanz-Ausschusses Folgendes mit. (Liest.) „Der Abq. D;iedu6zyck>, Mitglied des Finanz-Ausschusses, lst seit zwei Monaten abwesend. Es wird ersucht, die Wahl eines neuen Mitgliedes oder eines Ersatzmannes, und zwar auS dem Gouvernement Galizien, zu veranlassen." Rück-ftcktlich dcr Einberufung des Abg. Dziedusiycki wird vom Vorstands« Bureau der erforderliche Erlaß ergehen. Was die Wahl anbelangt, so glaube ich. ist sie begründet, weil der Abgeordnete dreien Sitzungen nicht beigewohnt hat. Ich ecsuche die Herren Abgeordneten aus Galizien, oie Nahl morgen um 5 Uhr in dem gewöhnlichen Locale vorzunehmen.— Morgen »v>rd leine Vitzuna, abgehalten, weil ein großer Theil der Versammlung tin kirchliches Fest feiert. Die nächste Sitzung wird Freilag u»n l(1 Uhr Statt finde». Die Tagesordnung bleibt die heulige. Ich erkläre die sihung für geschlossen. (Schluß 7 7, Uhr.) Offizielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österreichischen constituirendeu Reichstages in Kremsier. Vierundsiebzigste (XXII.) Sitzung am 16. Jänner 1849. Tagesordnung. I. protocols vom ,2 Jänner »849 ". Zw"te Le. sung der Grundrechte. Vmschend^ ident Haßlwanter. Auf der M.msterbank. Nle. mand. Anfang: '/-"Uhr. Vice-Präs. Die Sitzung,st eröffnet. — Dn- Herr Präs. Strobach hat nm in Folge seines ^ (Beilage zum Amts.-Blatt der Laibacher Zeitung 1849.) 88 ^ Unwohlseyns das Präsidium der heutigen Sitzung übertragen. Ich bitte den Herrn Schriftf. Wiser, das Protocoll der vorgestrigen Sitzung vorzulesen. Schriftf. Wiser (liest das Protokoll.) Vice-Präs. Wünscht Jemand hinsichtlich der richtigen Fassung dieses Protokolles das Wort zu ergreifen? (Niemand.) Ich erkläre das Protokoll für richtig abgefaßt. — Ich yabe dem hohen Hause anzuzeigen, daß von Seite des Präsidiums folgende Urlaube bewilliget worden sind: dem Abg. Joseph Goldmark auf 8 Tage, Cajetan Tyl auf 8 Tage, Anton Hübner auf 4 Tage. — Das Gouvernement Galizien hat den Abg. Trzecieski in den Finanz-Ausschuß gewählt. Die Herren Abgeordneten für Illyrien wurden schon wiederholt aufgefordert, in den Constitutions > Ausschuß für das erkrankte Mitglied Herrn Ambrosch einen Substi-tuten zu Wahlen. Ist diese Wahl vollzogen? Schriftf. Mlepitsch. Diese Wahl war von Seite des Herrn Präsidenten auf vorgestern Nachmittags 4 Uhr angeordnet. Nachdem jedoch an diesem Tage eine Nachmittagssitzuna. der hohen Kammer Statt hatte, so konnte diese Wahl nicht vorgenommen werden, und es wolle daher dem Herrn Bice-Präsidenten gefällig seyn, diese Wahl neuerlich anzuordnen. Vice - Pras. Die Wahl dürfte morgen Vormittag um halb IN Uhr Stattfinden. Ich ersuche die Herren also, dieselbe morgen um halb Itt Uhr vorzunehmen. — Der Rekrutirungs-Ausschuß hat zur Wahl eines Präsidenten zusammenzutreten, und ich glaube, dieses dürste auch am zweckmäßigsten morgen Früh um 9 oder halb M Uhr in dem bestimmten Locale geschehen. — Es sind 3 Interred lationen angemeldet. Die erste an das gesammte Ministerium vom Herrn Avg. Pitteri. Wünscht der Herr Abg. Pitteri die Interpellation selbst vorzulesen ? Abg Pitteri (liest). Interpellation an das gesammte Ministerium. Obgleich die Verordnung vom 23. Dezember 1775», welche die Ausfolgelas-sung der Erdschaften und Legate der östevreichi« schen Unterthanen an die Unterthanen der otto, manischen Pforte verdielet, in Trieft und für Trieft nickt eingeführt wurde, weil sie mit den Privilegien jener Handels- und Seestadt unvcreinbarlich war, wo alle fremden Unterthanen, folglich auch die otto-manischen, sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen nicht nur gütig erwerben, sondern auch giltig erben können; obgleich das H^fkam mcrdekrct vom 5. Februar !826, Nr, 45W, gedachte Verordnung vom 23. Dezember l775auch dort, wo sie eingeführt worden war, ausdrücklich widerrief; — und obgleich die oberfteIustizstelleauf diese Gründe gestützt, das Hofdckret vom 12. Dezember !?!Ii>, Nr 6163, erließ, und im Namen Sr. Mazrstät den Gerichtsbehörden bed,utete, daß kein Anstand obwalte, dergleichen Erbschaften und Vermächtnisse auszufolgen; - so hat dennoch das Fiscalamt des Küstenlandes im September 1816, dann das küftenlandische AppeUationsgerlcht zu Kla-gehurt am 28. Juli 18^8 5 ud. Nr. 87 »7, "nd sogar die obgedachte oberste Iu»U;stcUe am 4. October 1848, Nr 59U8, das Verlassenschaftsver-mögen «ines in Trieft gestorbenen Mi^ionäls, Na-, mens Peter Iussuff, unter dem Vorwande seque-striren lassen, daß dessen zwei Testameuts-Erden, Namens Abraham Aoround Joseph Iussuff otto-manijche Unterthanen sind, und diescs auf Anlangen des Hof- undGerichtsadvokatcnWiniwar-ter, Schwager dp-sime Bonal aus Smyrna; oyile zu bedenken, daß einer dieser zw,i Testamentöerbcn ein französischer Unterthan war und ist, und als solch.r m Paris lebt; - ohne zu bedenken, daß der andere dieser zwei Erben ein englischer Unterthan war, und gegenwärtig ein natural,sirt.röst(rreichischerStaatö-bürger ist, als solcher in Trieft wohnr und daselbst seine Bürgerpflichten auf das pünkttichste erfüllt; — und ohne el.dllli) Zll bedenken, daß ihnen die Erbschaft nicht hatte vorenthalten w.rdcn können,wenn sie auch ottomamsche Untenhanen wären. Diese Ungcrecbt'gknt ist aber nicht t^e einzige, wovon diese chrenw.rthen und allgemein geachteten Erben das Opfer gewesen sind; denn der erstere wurde 5-cstimmt. auch andren Unaercchtiqke ten ^nd Ver. folgongen zum Süudendocke zu bi»n) Das Wiener Civilgericht, obgleich incompetent, hat am 2). November 1848 mit seinem Bescheid Nr 73724 bis 73782 auf Anlangen der oftgedachten Winiw^r-tcr und Isawerdens den provisorischen Personalarrest des gedachten Abro, und zwar, ohne sie anzuhalten, bewilligt, einen angemessenen Geldbetrag für Schimpf und Schaden zu hinterlegen, obgleich sie sich freiwillig hiezu erboten hatten, und hat zugleich die Polizeibehörden von Wien, von Gratz und von Trieft aufgefordert, denselben zu ergreifen, in Haft zu nehmen und schonungslos in öffentlicher Haft zu behalten, welches, leider! auch geschehen ist; denn bei seiner Durchreise zu Gratz, als er mit seiner Familie und ordentlichem Reisepaß von Wien nach Trieft in scine Heimatt) zurückkehrte, wurde er öffentlich ergriffen, an Seite einer Polizeiwache nach Trieft geschleppt, und der dortigen Polizei übergeben, welche ihn durch einen ganzen Monat in Haft behielt, bis nämlich das Wiener Appellationägericht diesen rechtswidrig ver^ langten, und rechtswidrig bewilligten Pcrsonalar° «ft aufhob, die alsogleiche Freilassung des gedachten Abro verordnete, aber sich nickt bekümmerte, dafür zu sorgen, daß von Scite der Partei und ihres Rechtfrelmdes und von Selte des Nichters die von dem Gesetze befohlene Genugthuung für Schimpf und Schaden dem beleidigten und beschädigten Abro geleistet werde. - Da unter den staatsrechtlichen Folgen dieser Ungerechtigkeiten, deren Daseyn im In- und Auslande bekannt ist, weil die öffentlichen Blätter dieselben besprochen haben, — nicht! allein die Mißachtung der österreichischen Iu-stizpsiege, sondern auch die Furcht ist, daß die vielen ottomanischen Unterthanen, welche sich in Oesterreich bereits niedergelassen haben, auswandern werden, sobald sie erfahren, daß sie der Gefahr ausgesetzt sind, mit ihrem Vermögen nicht nach ihrem Belieben verfügen zu dürfen, und selbes von dem Fiscus ergriffen werden zu können; so stelle ich dem hohen Ministerium die Frage, ob es gesonnen sey, zur Verhütung künftiger Gesetzwidrigkeiten und behördlicher Willkürlichkeiten und ihrer un-heilsvollen Folgen, zur Rettung des Ruhmes und der Ehre der Iustizpflcge der österreichischen Monarchie und im Interesse der Gerechtigkeit, auf welcher der Tyron Oesterreichs gebaut ist, zu verfügen, kundzumachen und zu erklären: Erstens. Das lvcder in Trieft, noch in anderen österreichischen Provinzen irgend ein Gesetz besteht, welches die ottomanischen Unterthanen als solche unfähig erklärt, Erbschaften und Vermachtnisse österreichischer Unterthanen zu erlangen.— Zweitens. Daß die-jemgcn, welche an den obenerwähnten Rechtswi-drigkelten Theil genommen haben, zur Verantwortung und strafe gezogen werden sollen; und Drittens- Daß der, bei dem Triester Mercantll- und Wechselgerichte seit dem Jahre 1847 anhängig/Ci. vilprcc.ß wegen angeblicher Erbunfahigkeit dec zwei Peter Iussuff'schcn Testamentserben, Abraham Abro und Joseph Iussuff, entweder zurückzunehmen, oder ohne fernere Verzögerung und Ermüdung entschieden werden möchte, damit die Staatsbürger die von dem Staate ihnen zugesicherte Rübe genießen können. Pitteri, Reichstags-Abgeordneter für das Küstenland. Abg.Ianesch. Ich glaube, diese Interpellation, da sie eine bloße Rechtsstreitigkeit betrifft, ist keineswegs eine solche, worauf der Reichstag irgend einen Einfluß zu nehmen hat, und über- hauptwäre es wünschenswerth, daß unsere kostbare Zeit nicht mit derlei Vortragen in Anspruch genommen würde. (Beifall von dem Centrum.) Vice-Präs. Ich darf dießfalls keine Debatte zulassen, allein um das würde ich bitten, daß die Herren selbst darauf sehen, daß Sie nicht den Reichstag allenfalls mit Gegenständen behelligen, die nicht Interpellationen sind. Da diese jedoch dem Präsidium geschäftsordnungsmäßig überreicht wurde, kann es ihm nicht zustehen, in eine Würdigung einzugehen und zu erklären, daß das keine Interpellation, und demnach zum Vortrage nicht geeignet ist. Ich glaube, meine Pflicht gethan zu haben, wenn ich diese Interpellation vortragen ließ; sie wird geschäftsordnungsmäßig an das Ministerium geleitet, und gehörig von demselben beantwortet werden. (Beifall.) — Es liegt eine zweite Interpellation von den Abg. Borkowski und Zie-mialkowski vor. Wünscht einer von den Herren die Interpellation selbst vorzulesen? Ein Abgeordneter Herr Vice-Pra'sident, ich habe bereits vor der Sitzung dem Herrn Präsidenten Strohbach angezeigt, daß der Abg. Borkowski krank ist. Ich bitte, dieses zur Kenntniß der Kammer zu bringen; er hat mir zugleich diese Interpellation übergeben, daß ich sie auf den Tisch des Hauses niederlege. Vice-Präs. Aus diesem Grunde habe ich auch den mitgefertiqten Abg. Ziemialkowski auf« gefordert, zu erklären, ob er die Interpellation selbst vortragen wolle, oder ob ich sie von einem der Herren Schriftführer vorlesen lassen soll. (Diese Interpellation wird zurückgezogen.)—Eine dritte Interpellation wurde mir heute vom Abg. Ma-chalöki übergeben, versehen mic 4i» Unterschriften. Ich stelle daher die Frage an den Abg. Machalski, ob er die Interpellation persönlich vorzutragen wünsche. Abg. Machalski (liest). Am 2. November v. I wurde die Stadt Lemvcra. von der dortigen Garnison beschossen, die Universität mit den reichen Schätzen der Bibliothek und Museen, das Rachhaus und mehrere Privatgebä'llde wurden verbrannt, Männer und Frauen gemordet, die Nationalgarde entwaffnet und aufgelöst, die Stadt selbst in Belagerungszustand erklärt. — Die Einwohner Galiziens hatten kaum Zeit, sich von dem furchtbaren Schlage, welcher die Hauptstadt ihres Landes getroffen, zu erholen, so erschien am lN. d. M. eine Procla« matioli des Generals der (Savallerie und Conn mandircnden von Galizien, Freih. v. Hammerstein, in welcher derselbe im Einverständnisse mit dem Landesgouverncur, Herrn v, Zaleöki, verkündigt, daß er durch die dermaligcn Verhältnisse Galiziens sich veranlaßt sehe, dieses Land mit Einschluß der Bukowina, dann der Stadt und des Gebietes von Kmkau in Kriegszustand zu erklären. — Durch diese Proclamation des Com» mandirenden Freih v. Hammerstein wird die Freiheit der Presse gänzlich unterdrückt, die Censur den Händen der Kreisämter und Militärbehörden übergeben, das Associationsrecht aufgehoben, das Martialgesetz mit dem Gerichte auf Leben und Tod verkündet, und nach ^. l und 2, «ä lli. j), dieser Verordnung das kriegsrechtliche Verfahren nach Militärgesetzen sogar gegen solche Personen angedroht, welche durch Ausstreuung nacht heilig er Herrichte eine Beun« ruhigung der Gemüther hervorzurufen trachten, dann gegen solche, welche Far« ben oder Abzeichen tragen, die eine Hinneigung zur aufrührerischen Partei an den Tag legen sollen. — Diese Umstände bestimmen uns, die gefertigten Abgeordneten, an die Minister der Krone nachstehende Fragen zu stellen: 1. Welche Schritte hat das Mini» stcrium Sr. Majestät eingeleitet, damit die Urheber des Unglückes, welches durch das Bombardement der Stadt Lemberg und ihren Einwohnern zugekommen, zur Verantwortung gezogen werden? 2. Welche dermaligen Verhältnisse Galizienö sind es, welche den Commandircndm Freih. v. Haw« merstcin und den Gouverneur Herrn Zaleski bewogen haben, über die drei Gebiete des Landes Gall-zien in einer Ausdehnung von 15n und s'5 dann i,en geläutert, ren und aedieg.neren Ansichten der Armce Gehör zu schenken, Wenn lch als Verfechter der Recht der Armee mich rr-kläre, so thue ich es aus Anerk.nnuna, Anh.ing-lichkell und Dankbarkeit gegen d^'j^ng/n St^ld, dem >ch angehöre, dann gegen meinevl'l»n Oön^ ner und Freunde, die ich in der Armee zähle. Unbescheiden walt es zu nennen, wcnn ich als Mlliiär rs über mich nehmen wollte, die Vorzüge anzurühmen, welche die Armee an sich trä^t. Es sprechen aber Th.nsa^en u"d weis.» nach, daß die Arm,e in der G .,enwa,t eben duseni-gtn unschätzbaren Eigenschaft.n unversehrt und mack.llos bewahrt h^t, lurch welche sie sich im s>trome der Z,,len seit jcher au6z?»chl,,te. Thatsachen g>l'cn das unwidcrlegliche Hugmß, d.iß die Arm.e fest gch^lten hat an ihrem allb.lieb. ten und unwandelbaren Wahljpruche: „T^pf.r und treu." und daß sie alle die zur Verwiikli-chung d.sselvs» erforderlichen Eigenschaften, oie dasind: Hingebung und Anhänglichkeit an den Thron, Ausdauer, Unverdrossenheit, Kampflust Aufopferung und anrere mehr. im vollste» Maße Vls.ssett hat. <5ö hauen sich in den letzten Zeiten lügende Slimm.n üv.r die Aimee Yö'rrn lassen. ES ließe sich viel, es ließe sick gar vul für und entgegen face«, ich überlasse es den G gne,n de Mängel derselben voi^zubring'n, und werde niemals säumen, als VeriheidlN/r mcl »es Standes aufzutreten. Dräu» yen, auf o»n ausser,hüten schneebe^rckcet, Pu« n, c>en, der strengsten I »hreszeit, den st>irtst?n Frö-«ten prelg^egeben. »lehr die Armee kampsvnd unv o.s Kampfes gewärtig, sie st.ht dort, zu hüten eine dem Zrs'alie nahe gebrachte Monarchie, um zu stützen, ,!n.n sinkend. „, allchrwuroiqen Thron ; sie fteyt dort, und jeder Einzelne in lyr ist bereit, sr>udia sein, Gesul.dh.lt. ja s,in Leben zu opfern, zu bluten und zu fallen; sie steht dort y.lteren Muthes, auf ihrem oor»ienvollen blu-t'q»n Pfade, aufrecht gehalten von dem lohnenden Bewußtseyn treuerfüllt,r Pflicht; sie steht oort, oft geschmäht und verkannt, von ihren ^iqenen Brüdern verläu^net und mit Verwün, schungen überhäuft; sie tröstet sich, daß nach sturmbew.gter.^eit dle Leidenschaften sich sänf, tigin, die Vorurtheile sich legen werden, und sl> let't der frot)>t und GerechtiakeitSliebe auf ihre gerechten Anforderungsn auch eine gerechte Seacktuna, legen werde (Beifall), daß oer R iä,Sl.,g eben o«i der Verhandlung der Grundrechte aus Rücksicht füc die Disciplin und v!g n den daraus entspringenden elgenthümli« cb>« ^.rhältnisslN in ,me aenaue und genügeilde 2üürdlgul»^ der Ve,l)ältn>sse der Armee einges yen, und daß endlich aus Rücksicht auf die Per-g^ngenheit u»d di, schwierigen Umstände in der Oegenw^rt der R'ichstaq so mancheS Anliegen llnd manchen billigen Wunsch berücksichtigen werde. Ich werde nicht unterlassen, üder jedcn oies.r ein^lnen Punkte u»t> namentlich gegen-wälig ü'!'.'r die beide,, e>st,rn vollkommen klar mick auezudrück.n. RücksiHlich d.s ersten Punk« tcs, m,me Herren, hao, ich ges^t, dle Arm.e gl^udl das Recht zuhaben, gerechte For-d.rungln zu stell.n. und si. hofft, der R.lchs-laq werde 0,.ftlden berücksichtigen und erfüllen Ich w.U .twas w.iter ausholen, um diese For' d.rungcn Ihnen darzul.gel,: si, st,h,„ ^^ außer c>em Gcgenst.nde d,r heutigen Verhandlung, ab r lch app.ll're an die Billigkeit die. s.s Hius.'ö. ob d.nn j,m«ls die G leaenh.it wHl, zu Gaüst", der Armee ,rg,nd etwis Ent< s.de.oend.b vorzusingen. B,e bissen, meine Herren, d,e Vorgänge d.'n Jahres, ^ie wissen uo'l den Känpf.n in It^ll'n und oeren glorre,-cherBe..digu>,g. Sie w ssen, daß sich dortgroße /lrmeen sammeln mußlen, um endlich diejesti, gen Erfolge zu crrin^n. welch, G,e qewiß alle freudig b,,ühr.n mußten. ne Armee von ,50.000 Mann, eir.e Armee aus lauter öster-r>lch>>chcn staalsbürg,rn wurde zu eben t>,r .^lt aus der Heimat!) entfernt, als der wlch' ti^st.' Act des constitutioneUen Leblns anging, als er eben vorgenommen werden sollte zur 3e,t der Wahl.n entfernten sich die meist/n Trup' pen n^ch Italien. Ataatbbürger Oesterreichs wurden entrückt ihrem Rechte, sich an oen Wah-l.n zu bethelligen. Staatsbürger Oesterreichs stehen jetzt in Italin, blickend sehnend nach dem R^lchölag, hoffen von chm Berückstch t'gung, O^echl.gf.lt, und finden sie "'cht. Me'n Antrag, den ich des nächsten vor der yoy>n Ansammlung begründen w.ll, wird "lso d.Y n q.h n, daß die ttalienisch, Armee, '« /o w sie näml.ch dem Länd.ercompl.r ^'^^ ^r h,er in diesem Hause vertreten .st, daß, sage lch die/ttaliemschc Arme, n.cht al4St.n.d,Mcht als Armee, n'cht als dtwassneter Korpcr, sott- dern nur als Staatsbürger, und ohne irgend eine Consequenz für die Folge, mit einer ge« wissen Anzahl von Vertretern versehen, und diese in das hohe Haus berufen werden. Der zweite Punkt, üder den ich sprechen wollte, wsr, daß ich wege>: Disciplinar « Rücksichten und wegen dcr dadurch entstehenden eigenthümlichen Verhältnisse der Armee «ine genaue, eine geeignete, eine gründliche Erwägung bei der Berathung der Grundrechte forderte, ein Begehren, das ich nicht warm genug der Würdigung des hohen Reichstages anemvfehlen kann. Es ist dle-ses eine dringende Nothwendigkeit, und ich kann nicht genug Ihnen dieselbe ans Herz legcn, dieselbe Ihrer besondern Aufmerksamkeit anempfehlen. — Die Armee war bisher, es läßt sich nicht adläugnen, der treu« Ausdruck derjenigen Nationalitäten, aus welchen die Monarchie zu« sammeng,setzt ist; sie umfaßt alle Nationalitäten in brüderlicher Eintracht, sie bildtt aus ihnen die treuen Vertheidiger des Ganzen, dle Stützen und Träger des Thrones. Ein Uebelstand sprach in der Armee sich kenntlich uno deutlich aus: es war derjenige, daß die priuilcgirten Stände, dann die Leichtigkeit der Stellvertretung es bewirkte, daß nur die niedere (Zl)fs< der Gesellschaft reichlich, ja beinahe auoschließ» lich dem großen Körper der Armee angehört?, und daß die gebildeteren Stände sich an der Armee nur m so weit betheiligten, als sie Offi ciersstelleu anstrcbt.n und erhielten. Hieraus ging ein doppeltes Interesse hervcr, welches vom Volke aus an der Arm^e genommen wurde ' kurz angedeutet kann lch bemerken, das Interesse der niederen Classe der Gesellschaft war etwas, das der Famili.nbezelcknungen, d^s Interesse der höheren Classen der G sellschaft daqegen war, zuweilen ouch das d.s Patriotismus , d^ö der Rücksicht für das allgemeine s?tac>tswol)l. G^nz anders, meine Herren, wild es von nun an s^yn; die Verhältnisse werden sich vollkommen umqe-stalten, das ganze Volk wird stl.lchsam durch Fa-milieubande an die Arm^e geknüpft s>yi, das ganze Volk wir) mit gleichem Iutlr.sse des Fa, milienlcbens und des P^triotisunis der Aimee bei ihren Unternehmungen folgen, dlea/ilcn Wüo« sche und Segnungen der G'simmthell d,s Vol^ k's werden die Armee aus ihrer blutia.cn Lauf' dahn begleiten, uno die Armee von ihrer scite wird gleichsam di^ Herden und G^lühle des ganzen Volkes in Anspruch nhmcn. Kle sehen, die Verhältnisse sind »v.s.nllich f,»ä!lders. Beachten Ei«,- nun, mcin< H.rren, daß von nun an eben in den gcdildole« ^rhären d,r GeftUs^ast ängstlich b.sorüte Aelt.rn lür das Wohl ihrer, dem M>liä>I,dsn auheim^e^allenen Söh-ie , für das mat.rielle und moralische WoM sich b.sin-den werden. Beacktn von der ungedeu. ersten An^st ge^u.Nc s.y", laß oi.se N'ckt auf Abweg, g.lalh,n, ui,o nickt üble Ang,« Wohnungen h>imdl!ngen? Beactlen ö^ie Mut» ter, die unt'östl'ch f^yn weiten, daß oie Nnc schwerem G>l0e ?l kaufte feln.re ^.'eb. nsd,ldu»g b»im Tiupptnsienste verloren qehen wird. Sind Ihnen dies. Gründe >u qeriüg'llgia, so will ich Ihnen deren gewichtiger, heil eisä'.aff^n. Ich glaube, dl, Armee wird künfc,^, die hogMlchlige Aufqabe »rhalc.,,. nom<üll'ch wenn ncuc und Welse Bestimmungen das Hcerw.sin geordnet haten werde», eine Va^rl^n sllebe, den Sinn für G'm.il'wchl und das Streben nach dcm Er-habencren und Edleren m der Aimee und im Volke zu pflanzen. B.herz.gen S,e, m^ine H.r, N'p, daß es der Armee m d^r Zukunft obli^gu dürste, die Verweichlichung diese entnervend Richtung des Jahrhunderts zu bannen, daß ee der Armee obigen dülfte, die Kräftigung des Charakters, tinen molkigen, mäln,lick würdevollen Sinn im Volke zu verbrcu.n. Berücksicb tigen Sie endlich, daß die S. rung, der „euen Ordnunq ker Dinac, tic Sic au,' rechtlicher Ba^ fis zu beg'ündeli hi.r blil>n'Mcn sitzen, daß di.s Siche,ung g.w^htlelstr die Gercchti^keit widerfahren l^n, d«ß Mlill Ansinnen, dalüic Sie Ihre vollste Anerkennung der Armee an-aedcihen lassen, vollkommen gerechtfertigt ist Nachdem ich dieses vorauszusenden mich bemü'ßi-get sah, glaube ich nun auf die Grundrechte selbst eingehen zu können. Ich bemerke heute im Allgemeinen , weil ich es nicht werde wagen können, bei jedem Paragraphs Ihnen zur Last zu fallen, daß auch andere Paragraphe der Grundrechte eben so gut als K. 4 irgend eine. Modificirung in Betreff der Armee erleiden muffen und sollen. Es werden gewisse Beschränkungen, die aus dem Wesen des Militärlebens hervorgehen, einzuführen unerläßlich nothwendig seyn, Ich werde dieseBeschränkungen jedesmal bei den betreffenden Paragraphen mittelst auf den Tisch des Hauses niedergelegten Amendements ausdrücken, und eine kurze Begründung wird dann hinreichen, Sie über den wahren Zweck der eingebrachten Verbesserung aufzuklären. Rücksichtlich des gegenwärtigen Paragraphs erlaube ich mir zu bemerken, daß es so zu sagen auf der Hand liegt, daß dem Soldaten die Freiheit der der Person nur in einem beschrankten Maße ge« gönnt werden darf. Denken Sie, meine Herren, an das Casernenleben, an die Verpflichtungen, die Exercitien und sonstigen Waffenübungen mitzumachen. Es wird Ihnen daher ganz klar seyn, daß die unbedingte Freiheit der Person beim Soldaten eine Unmöglichkeit ist. Ich habe mir also in diesem Sinne ein Amendement zu stellen erlaubt. Ein anderer Punkt, der in den Grundrechten erscheint, und dem ich zu begegnen wünsche, ist der der Aus-nahmsgcrichte. Ich begreife sehr wohl, daß es die größte Wohlthat ist, Ausnahmsgerichte abzuschaffen ; es gibt aber gewisse Gerichte im Militär-leben, die Ausnahmsqerichte zu seyn scheinen, und es nicht sind, Wenn man aber dennoch den Namen Ausnahmsgerichte, auf sie anwendet, so sind sie unter gewissen gebotenen Umständen unerläßlich nothwendig. Ich mache Sie dabei nur aufmerksam auf die Standrechte, das sind doch gewiß Auänahmsgcvichte, weil sie nicht regelmäßig, nicht ordentlichTtatt finden, sondern nur bei außerordentlichen Fällen zusammengesetzt werden. Ich mache Sie auch aufmerksam, daß eö die Folgezeit mit sich bringen könnte, daß Ehrengerichte eingesetzt würden. Diese Ehrengerichte dürften nur vorübergehender Natur seyn, und insoweit wären sie als Ausnahmsgerichte zu betrachten, aber gewiß würden sie übcraus wohlthätig, und bei Entscheidung von Ehrenfragen hoch wünschenswerth erscheinen. Ich habe in diesem Sinne gleichfalls ein Amendement fertig gebracht, und werde es auf den Tisch des Hauses niederlegen, und bitte um eine freundliche Berücksichtigung der beiden Amendcments, die ich stelle. Ich fordere jedoch nicht, daß sie bei dem jedesmaligen Paragraph dem Texte desselben beigedruckt werden, es wäre dieß nur cine unnöthige Erweiterung und Verunstaltung des wahren Lin-nes dcs Paragraphs; ich glaube, es wird am angemessensten seyn, zu Ende der Grundrechte einen Eollrctib'Paragraph anzuführen, der alle diejenigen Ausnahmen in sich enthält, welche die Armee betreffen können. Ich bin nun im Begriffe zu schließen, und erlaube mir nur noch wenige Worte an die hohe Versammlung zu richten, die mir, weil ich heute mehr denn seit langer Zeit von der Armee sprach und an sie dachte, unwillkürlich eingefallen sind. D»e kaiserliche Armee, dieses aus den letzten Zeiten des Mittclalters und den ersten der Neuzeit hcruorgegangene wunderbare und auf die glücklichste Weise gebildete Institut, diese Armee, ein Amalgam der verschiedensten Nationalitäten und Individualitäten, sie versteht es meisterlich, die scheinbar heterogensten Elemente einander näher zu bringen, zu befreunden, und in dcr Art innig zu verbinden, daß dieselben nicht nur brüderlich und in größter Licdc und Freundschaft neben einander leben, aber auch gegen den gemeinsamen Feind, den der Monarchie und des Thrones, kämpfend nebeneinander fallen. Achnliches von den Völkern Oesterreichs zu behaupten, vermag man nicht; Brüderlichkeit und inniges Ancinanderhalten hervorzurufen, das war bisher nicht gelungen, eö wollte sich dcr Göttergedanke hiezu nicht entwickeln, er wollte nicht sprossen, es wollte sich nicht dte Meisterhand herausfinden, welche das wunderbare Uhrwerk zu Stande brachte, welche es in Gang setzte, und wir, die Repräsentanten der Völker Oesterreichs, fühlen es nur allzu sehr, daß wir, was das brüderliche Nebcneinandcrlebea betrifft, es dcr Armee nicht gleich thun können. Durch die unerforschlichen Fügungen dcs Schicksals sind wir nun berufen, ein dergleichen Meisterwerk zu schaffen. Ich glaube Ihnen zurufen zu können: Zagen wir nicht, machen wir uns rüstig und muthig ans Werk, es muß gelingen, die Armee gibt uns hiezu das beste Beispiel. (Beifall.) Vice-Präs. Ich werde vorerst die mittlerweile eingelangten Amendements vorlesen. Herr Rulih hat zum 1., 2,, 3. und 4. Absätze Amendements gestellt, sie lauten: Zum I, und 2. Satze: „Die Freiheit der Person ist dadurch gewährleistet, daß Niemand anders als kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehles, den Fall der Bettetung auf der That ausgenommen, verhaftet, auch Niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Prwileglrte und Ausnahmsgerichte dürfen nicht bestehen." Zum 3. Satze: „Der Verhaftungsbefehl muß dem Betreffenden sogleich oder spätestens 24 Stunden nach seiner Verhaftung, bei sonstiger Verantwortung des Richters für Schaden und Schande, zugestellt werden." Zum 4. Batz?: „Jeder von den Organen für die öffentliche Sichere heit Angehaltene muß, den Fall eines außerhalb des Wirkungskreises derSicherheitsorgane liegenden un-überwindlichen Hindernisses ausgenommen, „binnen 24 Stunden der Abfuhr an sein ordentliches Gericht unterzogen oder freigelassen werden." — Ein weiteres Amendemcnc ist vom Herrn Abg. Paitoni. Er beantragt, in 5. Absätze deöH 4d,e Worte: "gegen eine vom Gerichte nach den, Gesetze zu bestimmende Bürgschaft oder Caution« wegzulassen, wornach der Satz lauten soll: „Jeder Angeschuldigte ist auf freiem Fuße zu untersuchen, die Fälle ausgenommen, welche das Strafgesetz bestimmt." Es ist hier auch die schriftliche Moti-virunq angebracht, aber da dieß nicht gesckäftsord-nungsgemäß ist, so erlaube ich mir auch selbe nicht vorzulesen. Das dritte Amendement ist vom Abg. Zdyszewski zum ,. Satze: „Inwieferne die Freiheit drrPerson dem Soldaten gewährt werden kann, dieß bestimmt die Militärgesetzgedung. Ausnahmegerichte im Militärwesen werden durch besondere Gesetze geregelt werden." — Dann haben wir einige Zufatzanträge zu §. 4. Der Abg. Mayer beantragt, am Ende des H. 4 solle beigefügt werden: „Jedem durch eine widerrechtlich verfügte oder verlängerte Gefangenschaft Verletzten ist der Schuldige oder nöthigen Falls der Staat verpflichtet, volle Ge« nugthuung zn leisten." — Der Abg. Polaczek hat ebenfalls einen Zusatz in demselben ^inne beantragt, in folgender Textirung: ..Ungesetzlich verhängte oder verlängerte Gefangenschaft, sowie unterlassene Zustellung des Verhaftbefchlcs an den Verhafteten innerhalb der gesetzlichen Frist, begründet für den Verletzten den Anspruch auf Genugthuung und Entschädigung durch d<'n Schuldtragenden oder den Staat." Denselben Gegenstand berührt der Antrag des Abg. Kromer: »Für die widerrechtlich verfügte oder verlängerte Anhaltung, so wie Verhaftung, gibt der Staat dem Verletzte», öffentliche Ehrenerklärung und leistet Schadenersatz gegen,Regreß an den schuldtragcnden." — Es haben die Herren bestimmt, daß die Begründung der Amendements dadurch geschehen solle, daß sich die Antragsteller als Redner einschreiben lasscn. Es ist dieß nicht bei allen der Fall gewesen, allein um die Reihe der Redner nicht zu unterbrechen, glaube ich, daß dcr Abg. Borrosch mit seiner Rede beginnen soll. Abg Borrosch. Wenn ich in der Besprechung dieses Paragraphs etwas ausführlicher seyn werde, M bci jedem früheren und folgenden Paragraphe, so geschicht es deßhalb, weil mir keiner so am Herzen liegt, wie eben dieser Paragraph, und ich mich nur allzu sehr überzeugt habe, wie selbst entschiedene Freiheilsfreunde demungeachtct, sobald es sich um die Geltendmachung dieses Paragraphed handelt, sich augenblicklich auf den juristischen Standpunkt stellten. (Heiterkeit) Ich sehein diesem Paragraph die l llld«ll5'^vl pll«-Acte, ich sehe in ihm die Garantie aller staatsbürgerlichen Freiheit, dcnn die persönliche Freiheit muß zu allererst in ihrem vollsten Umfange, in allen ihren Folgerungen gewahrt seyn, wenn nicht alle übrigen, noch so freisinnigen Institutionen bald zu einer Illusion, zu bloßen Farmen werden sollen. — Unter allen Ansprüchen an den Rechtsstaat steht die Heiligachtung der persönlichen Freiheit am höchsten; selbst das 3t Associationsreckt »st mir da untergeordnet, denn es ist großentheils sckon in der persönlichen Freiheit und in ihrer Gelteudmachung mit einbegriffen, ö o hoch ich die Preßfreiheit verehre, so sehr ich auch sie mit als ein Palladium der staatsbürgerlichen Freiheiten ansehe, so erachte ich es dennoch nicht als einen so kraftigen schütz, wie dieser Paragraph ihn gewährleisten soll, und gehen wir auf die Geschichte zurück, so werden wir sehen, daß eben mit diesem Paragraphe der prak tische Anfang zur Wiedervereinigung der staatsbürgerlichen Freiheit gemacht wurde, so namentlich in England, wo bis zur Zeit ocs vergangenen IalU'hundertes herab die Prvßfreiheit niemals gesetzlich ausgesprochen, und durch häufige Verfolgungen gegen Bsyriftsteller beinträchtigt war, ohne daß dadurch die konst,tut!o»cUe Freiheit Englands irgend benachth^iliftt wurde, weil es an der persönlichen Freiheit festhielt. England ist nicht wegen, es ist ungeachtet feiner Verfassung groß geworden durch jenen stolzen Gemeinsinn, der nur hervorgeht aus dem Bewußtseyn einer, durch keine Willkür antastbaren persönlichen Frei-heit und Manneswürde. Wie eifersüchtig Eng. land diese persönliche Freiheit wahrt, sehen wir in seinem Verhalten gegen das unglückliche Irland. Sie alle wissen es, daß niemals eine 3ia« tion so grausam mißhandelt wurde, wie das Volk Irlands, und daß dadurch nothwendig eine stete Aufregung Statt finden mußte, die in hausigen Auf' ständen sich kund gab. DtMlmgcachtet ließ das englische Parlament sich niemals verleiten, über Irland Belagerungszustände zu verhängen (Beifall), und wenn es auch ausnahmsweise stren-gere Maßregeln gut hieß, so geschah es in eifersüchtiger Ueberwackung der eigenen Freiheit, so geschah cs mit solchen Vorbehalten, so sorgsam auf eine möglichst kurze, in vorhinein bestimmte Frist, uud unter der größten Verantwortlichkeit der damit beauftragten Executivoraane der Civll-gewalt, daß nur hierdurch erklärlich wird, wie Irland trotz seiner furchtbaren Leiden demungc-achtet zulchr durch den Ocomnllismus sich parlamentarisch alles das zn erringen vermocht, was außerdem niemals hätte erreicht werd.n können; d.nn es wäre nur die Wahl geblieben z vischen der gänzlichen Ausrottung di.-ser edlen Nation, oder vielleicht dem R^ine Großbritanniens selber. Es ist hier oft die Rede gewesen von dem Po^ liz^staate im Gegensatze zum Rcchtsstaate. Wir haben vortreffliche Gesetze gehabt in unserem Po-lizcistaate, wir haben uns wohlwollender, ihre Völker wahrhaft liebender Fürsten erfreut, »md der größte Theil unseres Veamtenstandes bestand aus Patrioten. (Sensation). Ja! der größte Theil unserer Beamten bestand aus Patrioten (Oh! Oh!), aus Menschenfreunden; dem, nur dem ist es zuzuschreiben, daß sie in humaner Rücksichtnahme nicht die vielen Consequenzen des Pollzcistaates zur Anwendung brachten, daß er jo lange ertraglich schien. ,TXr Unterschied zwi-Ichen Polizei- und Rechtsstaat besteht aber darin, daß j"ier eine präventive, dieser eme repressive ^Lirkiamkeit den Erecutirorganen gegenüber dem Gesetze zuerkennt D.r Rechtsstaat halt sich an das „llüi^ui.", l)!';i<>«,,i,ii!,,,. ji!.»,ni.i5, obald man zu gewissen Paragraphen kommt, für die Beibehaltung cbrl, di»1«b '>1angwü«ik. o^r Boden ulit^l. u»<6 , wenn »ilcht ein Polizei-beaml.r gefällig unss.inen Arm lVlht. lMa^o.) 'luck tne,l,e ich mchl j.nc 2yrann»npoliz^l, w,< >ie immer Slalt gefundn h^t untcr Hylanniil. unt.r Tyonitz und dcn ro'uisch", Kaisirn, wie >n Ven<0>g un) „och früher ln 0e» mlctllaltrl-lichen Rpubliken Icali^is, sond.rn je.l.n Po liznstaar, wie er zuerst schlau »rsonn.ll undsyste^ -»alisch dlllchgcfuhrt wurde, unt^r iludwlg o.m Xlll , XiV. und XV. in Flankr.lch; jcnll> Po« lizcistaat, wie Napoleon ihn ln (Kulopa er!i decründetc; ^r, der ein.? groß.' Na^on >u d.n W. s'iln'ß unclsacilich.» lHyr-acizeä und ihres Ruhnnb a/maa,t yait», »r haßte vii Träger d^r Id^e, er schmahie si^ alsId.olo-^en, er li ß Schriflsteller und Btldlcr su« silir.n. (Linsation.) Äls ti< Furten ihre 3^öl' kr aufri.fin, das Joch abzuschütteln, da machen si. ihnln freisinnige ZuftchetUllg.n, und die ^ö!i^r folgten den Z iu^.'l kl.ing'>l der ^i/ v^l' -,.sstl:.n. schöpfnngsallen Hrzeüsmelodle, und sie rrach.n die Kctccn, ab.r sie brach.n sie liur für die Fürsten, nicht füi sit) s.lb^r. Die Fülst.n m^iillen es gut, a'.'er Vl^l^ von d,n damallgrn Mlnisttln waren gar g.lehlige Gchül.r gewesen m Napoleons «urop.iischer Hochschule einer sr.ihlitbfeilldllchsn Lla^lSpollz^i. Sie hac^n lUcs gelernc un'^ nichtb verg^ssl«» bezüglich oitl»s Eyst.ms, a er si. h.'.ccrn nichcs gelcrnc von dem, wudurch dl.s.S größce G^nie d»an-, und G^s.tzgeler unerreicht groß oaslauo. (5's hat d^s Sy'tcm d.s Polizeistaaces, wie Hie wisse:,, l.io^r ln ale natürlich a/s^icoenen Ge^ w,»l^en sich cingellist^l; es yat sich der g^s'tzgl-d^n^cn, dr admlnislr.ttiven und c»r richt.rlichen Di >i ck t a:>>.', e!:> ^ ßl; es sch meich >, lt^? di»s< s LyUe m ,'ich bti den H.ri sä>eri> durch die V,ersich^rung 'in, d^ü Ohr drr Dyonis ^u besitz n, u»d doch wir die t,ebe Polizii t.nld! — E^ie schmelchelle sich, t^ustno Argusaugcn zu habcn, und doch >var sie dlmd! -- Hat nichr jedvr von uns i» i)eli Marztclgcn und den nächstfolgenden Mo«>a-t n ein Bangen in sich empfunden, als er zum ersten Male gr^ße VolksmasslN sich frci bewegen sah? Fürchteten nicht Viele s'ür ihr ^l)ill , odei ooch für das Eig^nihum? Uno stehe da, »s herrschte die schönste Ordnung und öich.rh.n. (Vom Centrum: Oho, cho;) Einer Volküer-l).dung gegnmder aber hat die Pol>>i noch uie mals etwas vermocht. (Oh, oh!) Sie si ht der-qleichtn Erei^niss^ nichtellm-al voraus, und wenn si>' eintreten, so b'wahtt sie sich even als ol)„-niächlia. Es htt lctzchin ein H.rr Av^eoron.ler auf dieser Trldune behauptet, daß l)ie Execuclv gcwall gänzlich von der legist ltioen geschieden s,y; ein P.,ar antere Redn.r uach ihm w,esen ihm jedoch negaiio nach, d^ß dics.S nicht ganz richtig s.y, »ndem ein Pallam.nl v.r^ög,? der Verantwortlichkeit der Monster, und ind.m »b sie in Anklagestand versetzen kann, mltteloar «uch Einfluß auf dir Ex.cutiuqewalt nimüil. All.ln ailch posiliv ist jener Sai^ zum Theil »ill Irr^ lhin,!. Wir sind alle darü^r eini^, daß lln lvn stilutwntller Staat aufgebaut werden müsse «us freien Gemeinden. Nu'i, m ine Heilcn, worin del't.ht denn die Wirksamkeit der freien Gebein» d.n, deren Rechtsti.'el oaz,, von cin.m Pall,-nn'nte, von d,m constituirendcn Neichslagl- aus' alhen wird, anders, als in jener E>.' cutivgewalt, dle ihl d.r 2taat hinsichtlich des Wl>kuna.6krel-ses überträgt, worin das si'lbststanolge G.'.tl.in ^led.n allein sich g.'ll^nd zumachen v.rma^? N.tln wir also, meine Herren, den § -i nicht >!^",z sorgsam, nicht mis strenger Wn)lU"g der P'l>önllchtn Fllih^it adfass.», dani, iverden >vlr ct'^n su ui.le kleine Pol,zeistaatch»n g^schaffe h^ben, als es sr<,e Gemeinden geben wird. und lch erinn.re Sie an die frührlrn Hcrien Erb-richtlr, Schulzen und dergl.ich»n PersonUitäten mehr. — Für die V^rnunftmäßigkeic dsg von uns vertagen eisten Paragraph^ der G un-> rechte fi.ide ich einen negalio/n Beweis auch darin, DH zu k> iner Feit irgend ein Volk, wo (Beilage zum Amts.-Blatt der Laibachcr Zeitung 1843.) eß sich an d.r Vertheilunq der G.walt>n und deren Huw.isunq bclhelligte, d.N r.inen (Zharuk-I.r o.r gese^gebvnd.n und »l.-cutioen Gewalt (der letzteren ln il)reu d.ld.n R'chlungen als adn,i-i.ljlrative und schielliä.' Thätiyteil) o.rerbt Hai. Es «st noch k,i,nm Volke jemals t-eigeial-l^n, sich cul^n Pollz^istaat zu erschass«n. Der poll>istaat l^t blsonocres Gewlcht uuf st>»e Vorkch'ungen zum Besten der öffentlich n S'' chelhilt; ss iii unsemein räc,rlich bcsorgl, für ul,ser allcr Wohl, Ich aber, und gelv,ß alle mit m,r, wilche die Teanungen eines Poliz.iftaatls vtrtostngt unter den gastfr»u^dl'.chen Lchutz der räud.rlschrn Montenegriner. (Odo! lion o^r R.chlen.) Meine Herrel,, vor iaut.r Zich,rl)e!tsa»Üalttl, nicht zum Gefühle der per-sönlibtl, Fleiyeit, nicht zum G^nuss^ d.s Lebens komm.n, i)t!/it: r>cc»n jene Alt von V.r-brechlN, und zwar in auffallil:te6 jenen Erfolg ha^tn, dtssen er sich lüyilit, so müßt''ja schon langst j.'ne Vetschie, denhrit tvs iti^t s'yn : all.in sie i'i es nlckt. Warum? w.'il klinlalische lHinsiüss^ >vccen und G.wohn-i)>iten dalauf hiüwltten. Wli wsro,st.lit werd.n, oder lie zl.'il^stll,g elfvlgtn," laut. c das ro» mir frü-t)er vernonnileüe Amettle,»..nt; ta nun gl.lch-zcllig von cl.nm a-lderen R.dn.l dle sog^annte etr.ssa.!ct,on oeanlragt wu.de, nämlich d,e A.r-anl.vo,tllchmHä'Una o.s Schulctra^/l.d.n für eme un^s.tzl'ch verhänge oder vc.lan^. rte ^cr-lMung, da außerd.m >jeilaclet ,st, c>l<> Untsrsn. chung auf ftel.m Faß, g.g.„ Hübsch.st od.r liautlonzu osllmael:, so si..d< ,^ d,.s,g )l,^^. 0im.'nl nicht »ur ü^rstüss g, s^,.^,^ ^^ ^, jäyll.ck. l3ä könnte sich s,l), l.,ch: si„0 n daß gera0e^rlk,amkeit o.r rlcht.lli^l, Gew.^ll w,«d.r sehr illaso^'sch mach.n. Itz w»ll überhaupt «uchl ein. m>il ,o w.lt geilen, wie die Enqla»d.s d e das ,^l^ kci.l^, ...^ I„)u.z.. zu .il.el Wahrheit ii<-macht ha".n. ...de.l' si. j.deö g^valtsnni E'n-ori.lg.n ln dasselbe als ex.en u.^.s, hl.chen A.ntS-Mißorauch a^usch.n. >.nd,i.,em solch.« E"» orin^li.»^e die Thür z„ w isen oas R^cht haben. Es Iie^t darin innncr das .-iug^ständl,,p o^r fallst-l.'chtlichen G ltei>dmackull.; der p-l-söil^he» Ftli, l)e>t, Welches von vornherein Muß ab,;.le!)nl w.»-c>'n; denn, um nach^ov.ilVn, daß ma» s»l.,u^ Nolyweyr geübt yabe gegen eine una.s'tz'l^ vorhergehende Amtsgewalt, müßle er ^.u^n l)^ b,n; hat man aber der.n, so aenü'.c bt^'s "" ' kommen, um dle Onlschadiaungüklaae un/) übrige Verbote ... les.tzlich" K"sl ^ ,„hel -Da/ erste me.ncr Amcn^.enlS lautet D.e Organe für d.e off..'llich. S.cherhe.t d"rfe^N,e« manoen anhatte, außer zu Folge elnetz dle I^cn- lität der Person höchst wahrscheinlich machen« den Stickdriefts. Der Angehaltene muß b,nn,n 2^ Stunden seinem Gerichtsstände zugewiesen, oder freigelassen w,rd«n." Hierbei halte ich Vcnsd'armerle, Paßpolizelund ähnliche Organe d,r öffentlichen Sicherhelt im Auge. Im 2»xse hier ist jedoch gerade dieser Arl von Polizeisphäre r»ieder eine furchtbar, Govllt «ingeräumt, wo» durch die Satze o«s Parographei s,hr leicht »Uu-sorisch gemacht warden können, sie kennen, Mine Herren, die Definition: „was ist ein Bettelmann?- Antwort: «ein Mann. der bettelt" (Heiterkeit) ; wir Alle haben es ader aus eigenem Erlebnisse schon vielm.il erfahren. wie sehr es uns empörte, wenn irgend ein Poli^lmann einen abgerissenen «rmlichen Mann, tzer nicht bettelte, aber nach s/in.r vcreili,en D«fin>tion schon ein Bettelmann war, auf das AUerroheste »n Verhaft nahm. <3s sind noch gar viele an» dere Fälle denkbar, wo jeder Staatsbürger und insbesondere der Fremde ahnlick.r Willkür aus» geatzt ist, wenn oues.l, gemäß d,n Anforderungen der sta^ltSbürgerli t)»>n Frrl-heit regeln." Daß 2^>s P >ßw,sen zum 2h.ile eine leidige Nothwendigkeit gl worrn Folge des Ideales des verkörperten Panslavismus durchgeführt wurden, und dieselbe Polizei, die sich in Judicature« und Verhaftungen einließ — Die wesentlichste Aufgabe der lIlll)k.i5.cn,-l,l^-Acte muß daher seyn, die persönliche Freiheit gegen Polizei-Will? kür sicher zu stellen. Ich gehöre nicht zu Jenen, meine Herren, die, wie mein Herr Vorredner, die Polizei in einem konstitutionell.n Staate als ganz unzulässig erklären; ich gehöre nicht zu Jenen, vie so weit gch.n, dieß einerseits zu erklären, und andererseits die g'ößte Geisel de6 Polizelw^senS, das Paßwesen, doch wieder schon in den Grund» rechten geregelt wissen wollten. Ich wttde mich nicht in diesen Widersprüchen verwickeln, ich werde deßwegen keine Gefahr in d,r freien Gemeinde sehen, weil die freie Gemeinde in der Zukunft auch die Polizeigewalt haben soll. Mcl'ne Herren, der, Staatsrechtsgelehtte unterscheidet zwischen pollcir-ten und unpolicittcn Staaten. W>r brauchen die Polizei, aber in jenem edlen, wahren Sinne des Wortes, die Verbrechen vorbeugt, vergangene Verbrechen zu entdecken sucht, und dem Staatsbürger , wo seine persönliche Freiheit von anderen Mitgliedern angegriffen wird, im Augenblicke der Gefahr zunächst Schutz verleiht. Bloß in die< sem Punkte, meine Herren, brauchen wir eine Polizei, bloß in diesem Punkte w»rd sie existiren, und die ist wesentlich verschieden von jener Polizei-Willkür und ominösen Geheim-Polizei, die so nahe an die spanische Inquisition gränzt. Aber diese Pol>zeigewalt muß im Interesse der person» lichen Freiheit des staatsbürgerlichen Individuums csntrolllrt, sie muß beschränkt werden; die Noth« wendigkeit dieser Beschränkung, meine Herren, liegt darin, weil die Polizei administrativ ist, weil die Organe der Polizei von einem höheren Willen unbedingt abhängen, weil die Organe der Po< lizei nicht Me Unabhängigket haben, w,e sie dem Rechtszwecke zukömmt. Sollen wir diesen Gefahren entgehen, dann ist es nothwendig, der nothwendigen Polizeigewalt die engste Gränze zu ziehen, und ich glaube, der Ausschuß that sehr recht daran, wenn er sagte, daß jeder von den Orgac nen für die öffentliche Sicherheit Angehaltene (also nicht Verhaftete, denn die Verhaftung hat bloß der Richter zu verfügen) binnen 24 Stunden an sein ordentliches Gericht abgeführt, oder freige« lassen werden muß. Ich würde mich bei diesem Absätze nicht länger aufhalten, hätte ich nicht so vielfache Mißdeutungen, so vielfach die Ansicht gehört, derselbe sey unausführbar, und bliebe er stehen, so werde bloß die Freiheit der Spitzbuben auf Kosten der F eiheit und Sicherheit der Gesammtheit der staatsbürger begünstigt werden. Diese Ansicht, meine Herren, ist ganz ur-richtig. Gestatten Sie, daß ich die Stadien, die bezüglich eines begangenen Verbrechens die per' sönlichc Freiheit eincs Verbrechers beschranken können, näher in's Auge fasse. Wird er auf frischer Tdat ertappt, so steht es jedem Staatsbürger frei, sich seiner zu bemächtigen und ihn der nächsten Sicherheitsbehörde zu übergeben, die verpflichtet ist, n«ch kurzer Aufnahme des Fac- tums ihn dem ordentlichen Richter zu übergeben; und hat eine öffentliche Sicherheitsbehörde einer solchen Person sich bemächtigt, und sie in Vcr warung genommen, dann handelt es sich um das wesentlich, daß die Polizei nicht länger als 24 Stunden über iyn Gewalt hat, und daß sie innerhalb oder nach Ablauf dieser 24 Stunden ihr Urtheil, der Staatsbürger sey in Verwahrung zu behalten, dem Urtheil eines unabhängigen, un» absetzbaren Richters unterbreiten müsse, endlich daß der Verhaftbefehl von einem' mlt richterlicher Gewalt ausgestatteten Beamten ausgefertigt werde. Ich bitte, Verhaftsbefehl wohl zu unterscheiden von dem, was wir gegenwärtig als sogenanntes Oua-llfications-Erkenntniß oder als Erkenntniß ansehen, wodurch die ordentliche Untersuchung des Beinzich-tigten verzögert wurde. Wenn die Verdachts-gründc, welche die polizeiliche Verwahrung veranlaßten, hinlänglich waren, um diese zu verfügen, dann wird auch der unabhängige Richter beurchei-len können, ob er die Fortdauer der Verwahrung durch einen Verhaftbefehl sanctionire. Er hat nicht nothwendig, weitere Erhebungen zu pflegen, aber die Polizeigewalt hat nach 24 Stunden sich der Censur des Richters in ihren Handlungen zu unterziehen. Dadurch, meine Herren, ist keineswegs Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Und würden Sie dieses, meine Herren, nicht zugeben, dann, muß ich Ihnen bemerken, würden wir durch unsere neuen Einrichtungen am Ende schlechter daran seyn, als früher. Früher waren die Polizeibehörden auch in der Regel Polizeirichter, sie hatten volle Gesetzeskenntniß; nun aber wollen und müssen wir die Polizei in die freie Gemeinde legen, und in dem Punkte, meine Herren, würde ich dann doch glauben, daß Sie das höchste Gut, die perjönliche Freiheit, nicht auf gar zu lange Zeit dem alleinigen Urtheile eines Ortsrichters anheim stellen sollten. Fürchten wir uns auch nicht so sehr, daß es bei Annahme dieses Paragraphes doch möglich sey, daß ein oder der andere Verdächtige nach 24 Stunden ausgelassen, und nicht Monate lang im Kerker gehalten werde. Meine Herren, wlr haben bisher zu vlel Werth darauf gelegt, daß tm Mensch gestraft wird, und ich erinnere Sie an den Ausspruch Beccaria'S über den Untcrsuchungs-Verhaft, der da sagt: »Im Untersuchungs-Verhaft sitzt der Staatsbürger, und leidet, nicht weil man weiß, daß er schuldig ist, sondern weil man es nicht weiß." Ich müßte mich bei dieser Veranlassung gegen jenes Amendement aussprechen, welches die ersten zwei Sätze, nämlich: »Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden," und den zweiten: Niemand darf verhaftet werden, außer kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehles, den Fall der Betretung auf der That ausgenommen, durch das Wörtchen „daher" als das alleinige Corollarium aus dem ersten Satze: >>Die Freiheit'der Person ist gewahrleistet" zieht; denn nach diesem Amendement würde gerade jene w'cl)tige Schranke gegen Polizeiwillkür, nicht als ein Corollarium des Grundsatzes: »die Freiheit der Person lst gewährleistet" erscheinen, Ich komme zum 5. Absätze, der da lautet: »Jeder Angeschuldigte iit gegen eine vom Gerichte nach dem Gesetze zu b«stimmende Bürgschaft oder Caution auf frerem Fuße zu untersuchen, die Fälle ausgenommen, welche das Strafgesetz bestimmt" Ich gehöre nlcht zu denjenigen, die die Grundlinien zwischen Crimmalgesetzgebung und zwischen den eigentlichen Grundrechten der österreichischen Völker jederzeit strenge gezogen wissm wollen; ich werde daher nie zugeben, oder mich mcht damit einverstanden erklären, daß einzelne Bestimmungen, die in die materielle und Criminalgcsehgebung gehören, schon hier in den Grundrechten aufgenommen werden. Wir sind nicht im Stande, das ganze große Wc-biet der materiellen rnd formellen Criminal-Gesctz-gebung auf cm Mal zu überblicken, aber Eines muß ich im Interesse der Freiheit bitten, daß das Princip der Zulassung der Cautionen und Bürgschaften hier ausgesprochen werde; wir haben dazu doppelte Wege: entweder daß wir den Grundsatz, als die Regel aussprechen, und cs bloß dem Strafgesehe anheimstellen, davon nothwendige Ausnaht men zu machen, oder daß, wie man es anderwärts versucht, der Untersuchungs-Verhaft als Regel hingestellt, und die Entlassung gegen Bürgschaft oder Caution bloß als eine Allsnahme gestattet werde. Ich gehöre zu denjenigen, welche sich der ersteren Ansicht anschließen, und ich bitte Sie, meine Herren, lassen Sie diesen Grundsatz nicht aus dem H 4 fallen. Der Untersuchungs Verhaft besteht doch nur immer Kraft eines gewissen Nothrechtes, und wo es möglich ist, denselben zu entbehren, da muß diese Möglichkeit im Interesse der Wahrung der persönlichen Freiheit jedes Individuums auch zugelassen werden. Man wendet dagegen ein: ja, das sey das Privi-legium der Reichen; wahr wäre es, meine Herren, wenn hier bloß von Caution die Rede wäre, es steht aber Caution oder Burgschaft. Meine Herren, ich glaube, daß bei der freien Entwickelung des Gemeindelebens Bürgerehre endlich auch ein Gut, ein geltendes Gut werden wird, welches sich neben dem Mammon erheben kann (Bravo), und daß der redliche Nachbar, der redliche Gemeindebürger auch Leute finden wird, die so viel Gemeinsinn haben, a!s Bürgen für ihn einzustehen; nicht die Almuth ist gedrückt, sondern die Redlichkeit ist geschützt, es ist daher kein Privilegium des Reichen, es ist ein Privilegium des redlichen Staats burgers, nicht da zu sitzen, wenn andere die ^a rantie übernehmen, daß er sich nicht entferne, daß er sich der möglichen Strafe, denn er ist nur noch verdächtig, nie entziehen werde. Wollen Sie dieß, meine Herren, bloß als 'Ausnahme hingestellt, so erinnere ich Sie, daß wir den Grundsatz schon in unserer bisherigen Criminal-Hesetzgebung practisch hatten; auch darin finden wir, und wenn ich nicht irre, im §. 306, der von der Untersuchung auf freiem Fuße spricht, Garantien aufgeführt, die denen der Bürgschaft ohnehin nicht unähnlich sind Ader wissen Sie, meine Herren, daß dieser Paragraph gerade der verschiedenartigsten Auslegung fähig war, nach Verschiedenheit der Gerichtscin richtung. In jenen Provinzen, z B. Mähren, wo wir Collegial-Criminalgerichte hatten, wurden die in Voruntersuchung Stehenden bei den Dominien angehalten, und die Dominien hatten die Pflicht, die Kosten ihrer Verpflegung zu bestreiken. Da, meine Herren, geschah es sehr oft, daß wegen der Uebcrbürdung der Richter, bei der „Unmöglichkeit," mehrere Verbrecher gleichzeitig zu behandeln, dieser Voruntersuchungsvcrhaft oft 2 bis 3 Monate gedauert hat, während der Beinzichtigte vollkommen geeignet gewesen wäre, auf freie«: Fuße untersucht werden zu können. Ganz anders geschah es, wenn man nur über den Fluß hinüberging nach Oesterreich, wo die Criminal-Landgerichte eri stirten, wo es vom Landrichter abhing, die Kosten der Verpflegung zu vermindern; dort, meine Her ren, wurde aus diesem Grunde das Gesetz viel liberaler practicirt, und ich dachte doch, daß wir bei der neuen Begründung unserer E trafgeschge-bung dießfalls auch die Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem neu zu erlassenden Gesetze herbeiführen sollen, und um dieses zu thun, bitte ich, lassen Sie ja Bürgschaft und Caution nie als obersten Grundsatz aus dem §. 4 weg; glauben Sie, daß es der Hauptpfeiler des großen Ein flusses des englischen und nordamerikanischen Ge richtsverfahrens sey, und seyen Sie überzeugt, daß derjenige, der gegen Bürgschaft seines Untersu-chungsverhaftcs entlassen wird, darin schon einen sehr großen Vorsprecher bei der seinerzcitigen Jury hat. Man wendet ein, daß dieser Absatz auf das gegenwärtige Strafgesetzbuch nicht anwendbar sey; das ist wahr. das gilt aber von den meisten Absätzen, und daraus folgt nur, daß die gan'^e Strafgesetzgebung umgeändert werden muß. Nachdem aber Caution und Bürgschaft mehr in die formelle Gesetzgebung gehören, und man in Folge des ein' zuführenden Anklage-Prozesses die ganze formelle Strafgesetzgebung oder das Gerichtsverfahren andern muß, so wird es, meine Herren, nicht viel Mühe machen, die Zulassung von Caution und Bürgschaft hineinzunehmen. Was das eingebrachte Amendement betrifft, so enthalt dieß meines Er-achtens die Sanction für die Befolgung dieser gesetzlichen Bestimmung Ich sage darin, meine He»ren, »volle Genugthuung." um mich kürzer und nach der Terminologie unseres Gesetzes zu fassen, worunter wir nicht bloß Ersatz des Schadens, sondern auch den Ent.ang des Gewinnes und Tilgung der verursachten Beleidigung zusammenfassen. Gegen Aufnahme dessen, daß für eine widerrechtlich verfügte oder verlängerte Ver- haftung der Schuldige, oder nöthigen Falles der Staat ersatzpflichtig sey, daß er volle Genugthuung leisten müsse, ist eingewendet worden, man mache den Richter ängstlich. Aengftlich, meine Herren, glaube ich, soll cin Richter in Ausübung seines wichtigen Amtes nic werden, votsichtig aber soll er seyn, wo er urtheilt über das größte Gut seines Mitbürgers, über persönliche Freiheit. Ich erkenne darin, in dieser Sanction eine neue Pallisade gegen Polizei-Willkür und richterliche Sorglosigkeit gleichzeitig und ich bitte Sie daher, im Interesse der persönlichen Freiheit und des allseitigen Schutzes, diese Sanction mit als eines der neuen Bollwerke, mit denen wir unsere persönliche Freiheit gleich einer Festung umgeben wollen, aufzunehmen. (Verläßt unter Beifall die Tribune.) Abg. Kutschera. Schluß der Debatte Aice - Präs. Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? Abg. R leg er. Die Amendemenlßsteller müssen doch vorerst ihre Amendements begründen. Vice-Pras. Ich muß vorerst die Amendements zur Unterstützung bringen, sie sind es noch nicht. Das Amendement des Abg. Rulitz zum er-sten und zweiten Absätze lautet: »Die Freiheit der Personen ist gewährleistet dadurch, daß Niemand anders, als Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehles, den Fall der Betretung auf der That ausgenommen, verhaftet, auch Nie« mand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Privilegirte Ausnahmögerichte dürfen nicht destehen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist nicht gehörig unterstützt. Zum dritten Absätze, von demselben Abgeordneten: »Der Verhaftungsbefehl muß dem Beinzichtigten sogleich oder spätestens 24 Stunden nach seiner Verhaftung, bei sonstiger Verantwortlichkeit des Richters für Schaden und Schande, zugestellt werden« Wird dieser Antrag unterstützt? (Findet keine Unterstützung.) Zum vierten Absähe: ..Jeder von den Organen für die öffentliche Sicherheit Angehaltene muß, die Fälle eines außerhalb des Wirkungskreises der Sicherheitsorgane liegenden unüberwindlichen Hinder» nisses ausgenommen, binnen 24 Stunden der Abfuhr an sein ordentliches bericht unterzogen, oder freigelassen werden." Wird dieser Antrag unter, stützt? (Wird nicht zureichend unterstützt.) Das Amendement des Abg Zbyözewsti ist ein Zusatz zum ersten Sahe, und lautet: .,Inwieferne die Frelhcit der Person den Soldaten gewährt werden kann, bestimmt die Militär-Gesetzgebung. Aus-nahmsgerichte im Militärwesen werden dutch be-^^V^"^ ^'ld dieser Antrag unterstutzt? (Wlrd zureichend unterstützt) Der An< trag des Herrn Adg^Borrosch zum vie, ten Absatz ^/V > ." s' w^" ^ane für die öffentliche Sicherheit dursen Niemanden anhalten, außer zu-solge eines, die Identität der Person höchst wahr-Ichemllch machenden Steckbriefes. Der Anaehal-tene muß binnen 24 stunden seinem Gerichtsstande zugew»e,en , oder freigelassen werden " Nicer Präs. Wird dieser Antraa unterstükt? (Wird nicht I "2.. 755k ^" ^: ..Ein eigenes Ge-,etz w.rd das Paßwesen gemäß den Anfordernuaen der staatsbürgerllclM Freiheit regeln " Es kan delt sich hier um eine Vorfrage, nach meiner Meinung, ob dieser Antrag nämlich mit ^ 4 :,, >,,,. sentlicher Verbindung stehe? Ich glaube nicht, und wurde sohm nach 5.,« der Geschäftsordnung'ohne ?. ^ ^ ^.r, die über« Haupt jede Abänderung der Tertirung als eine Gegnerschaft hinsichtlich des Paragraphcs bezeichnet, geht wieder formcll zu weit; sondern diejenigen, wclchc durch Amcnocmcnt im Znme der Commission noch weiter gchen, sind offenbar für, und dicjeni' gen, welche durch eingebrachte Amendements be-schiänkcn wollen, was die Commission an Freiheit der Staatsbürger beantragt, sind offcnbar daczegcn, und insofcrn müssen die Amendenn'ntssteller cbcn so geschiedn werden. Ich weiß nicht, ob cincr in einschränkender Art cin Amendement eingebracht hat, und cü wäre ein Dafür und ein Dagegen vollkommen consequent anzunehmen. Vice-Präs. In Bezug auf die eingebrachten Amcnoemmtü sind beim ersten Absähe nur zwei unterstützt wordm: das Amendement des Herrn Abg Zdyszewski, welches ein Zusatz ist, dann das Amendemcnt des Abg Trojan, das eine Erweiterung enthält; das Amenocmcnt des Abg. Kromer geht nur in so ferne weiter, als auch die öffentliche Ehrenerklärung nebst dem Schadenersatze noch zugesprochen wird. In diesem Sinne ist es also rlchtig, daß diese Amendemeuts als Zusätze nicht Bestimmungen gegen dcn H 4 sind; es würde sich also höchstens darum handeln, ob über dleje einzelnen Antrage noch eine Gcneralrede gehalten werden soil. Ich will die Frage zur Abstimmung bringen: Will die hol)e Versammlung, daß dle Amendementssteller noch zusammen einen Gencralredner bestimmen, und die übrigen eingeschriebenen Herren Redner, welche nicht Amendements gestellt haben, auch einen zweiten Herrn Redner bestimmen? Also, ich stelle die erste Frage: Will die hohe Versammlung, daß die Amendementssteller einen eigenen Redner noch gemeinem sprechen lassen? — Diejenigen, die für diesen Antrag sind, wollen sich erheben. (Der Antrag ist in der Minorität geblieben) Ich bitte sohln, daß die eingeschriebenen Redner noch über die Wahl eines Generalrcdners sich vereinen. Diese sind: Schusclka, Goldmark, Dylewsky, Trojan, Szäbel, Wierzchleski, Umlauft, Löhner, Praschak, Polaczek und Kromer. Abg N euma n n. In Folge des §. 75 der Geschäftsordnung heißt es: «Spricht sich die Majorität für den Schluß der Verhandlung aus, so können sowohl die dafür, als auch die dagegen eingeschriebenen Redner je Einen aus ihrer Mittt wählen, und nur die gewählten Redner, der Berichterstatter u. s. w. dürfen noch das Wort nehmen." Ich glaube im Zusammenhalte mit andern Paragraphen der Geschäftsordnung, daß es klar hervorgeht, daß nur im Falle, wenn cine Con-troverse vorhanden ist, wo es sich handelt, Gründe für und wider zur Aufklärung dcr hohen Versammlung zu entwickeln, ein Gencralrcdner zu wählen sey. Wenn aber, wie im vorliegenden Falle, alle Redner ausnahmslos für dm Paragraph gestimmt sind, wenn also keine Controuerse Statt findet, so ist, denke ich,, auch keine Veranlassung zur Ernennung eines Generalredners uorhanden, und ich würde vorschlagen, zur Beschleunigung dieser Angelegenheit sogleich zur Abstimmung zu schreiten. Vice-Präs. Ich glaube, daß der §. 75 allen Rednern ..... Abg. Löhner. Ich bitte auch um das Wort. Vice-Präs. Ich trete es Ihnen ab. Abg. Löhner. Ich erlaube mir, zu bemerken gegen das, was der Herr Vorredner gesagt hat, daß dieser Grund allenfalls geltend gemacht wer-den könnte, wenn die sämmtlichen Redner ohne Ausnahme sich für den § , wie er dasteht, erklärt hätten, Das ist aber nicht der Fall. Es sind Amendcmentä gestellt worden, und die Amen-dements, die etwas Anderes wollen, als der §., sind doch offenbar von Seite Derjenigen, welche sie gestellt haben, so zu betrachten, als ob sie gegen den §. eingeschrieben worden wären. Es ist hier wesentlich nothwendig, daß Denjenigen, welche für den § eingeschrieben sind, die Möglichkeit gegeben werde, sich gegen die Amendments zu erklären, welche eine Aenderung beantragen. Und so sind hier schon unterstützte Amendements, mithin finde ich, haben Diejenigen, welche für den §. sich gemeldet haben, das Recht, sich gegen diese Amendements durch einen Generalredner auszudrücken, d. i. eben für den K. zu sprechen. Ein Abgeordneter. Ich beantrage den Schluß der Formaldebatte. Vice-Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Formaldebatte unterstützt? (Geschieht) Die Unterstützung i,t so zahlreich, daß wir sie als Abstimmung annehmen können. Abg. Brestel. Ich habe noch als — (wird durch Zischen und durch den Ruf: »Es ist der Schluß der Formaldcbattc bereits ausgesprochen," unterbrochen.) Abg. Brcstel (fortfahrend.) Ich habe das Recht, auch nach dem Schlüsse der Debatte zu sprechen, da ich das Wort noch vor Lchluß der Debatte verlangt habe. Vice-Präs. Der Schluß der Debatte ist zwar ausgesprochen, aber der Herr Abg. Breötel hat als schon srüher gemeldeter Redner noch das Wort. Abg Brcstel. Ich muß mein Recht in die sem Falle wahren, werde aber die Sache nicht aufhalten; es heißt im §. 75 der Geschäftsordnung: (liest ihn.) Ich glaube daher, daß jene, welche in einem andern Sinne als jene, welche gegen den §. sprechen, sich äußern wollen, daß daher auch jene, welche gegen die Amendemcnts, also für den §. sprechen wollen, sich einen General-Redner wählen können, ohne Unterschied, ob noch einer dagegen eingeschrieben ist oder nicht. Vice-Präs. Herr Abg. Schuselkaals gewählter Generalrcdncr hat das Wort. Abg. Schuselka Ich unterlasse es, eine Bevorwortung des §. Ihncn vorzutragen, weil ich voraussetzen muß, daß wir im Principe des §. Alle übereinstimmen, und in Alle, ohne weitere Worte zu machen, als höchstes Gut unserer künftigen staatsbürgerlichen Freiheit erkennen. Allein in anderer Beziehung mochte ich ihn bcvorworten, möchte ich ihn zur raschen Beschlußfassung, und wo möglich zur sofortigen Sanction empfehlen. Denn es er-gieift mich ein banges und schmerzliches Gefühl, wenn ich bedenke, daß, wählend die Vertreter der österreichischen Völker die l l^^li^(^> ,'l, -Aete, den Schutz, die Gewahrleistung der persönlichen Freiheit berathen und beschließen, daß zur selben Zeit Millionen derjenigen, die ihre Vertreter hie-her gesandt haben, unter ein Ausnahmsgcsetz gestellt sind, unter allen Schrecken eines kriegerischen Ausnahmsgesetzes schmachten. Hier steht es, daß kein einzelner Staatsbürger verhaftet werden darf, außer auf richterlichen, mit Gründen versehenen Befehl, und heute haben wir gehört, daß ein ganzes Königreich Oesterreichs mit einer Bevölkerung -von 5, Millionen in allen seinen constitutionellen und kaiserlich zugesicherten Rechten beeinträchtiget, in einen Ausnahmszustand gestellt ist, und daß derjenige, welcher diesen Auönahmszustand verfügte, keinen andern Grund angegeben hat, als zu sagen: die gegenwärtigen Verhältnisse ^ a-liziens bestimmen ihn dazu. (Beifall.) Es ist der Zustand Galiziens, der Zustand Wiens, der Zustand fast der ganzen Monarchie in einem so grellen und fürchterlichen Gegensatze zu diesem Worte, das wir hier berathen, das wir beschließen wollen, daß, ich wiederhole es, ein tief schmerzliches, aber nicht nur ein tief schmerzliches, nein, auch ein tief zorniges befühl uns erfassen muß, wenn wir hier in diesem Saale, friedlich und geschützt, theoretisch diese Sätze beschließen, während draußen in der Praxis das ganz Entgegengesetzte, das furchtbarste, das grausamste, daS schreck' lichste Extrem herrscht. (Anhaltender Beifall.) In dieser Beziehung möchte ich den F. bevonvorten, ihn zu sofortiger Beschlußnahme empfehlen, und fast den Antrag stellen, daß wir diesen §. wie ein besonderes Gesetz aus der Constitution herausnehmen , und ihn zur sofortigen Sanction Sr. Majestät vorlegen, damit er vielleicht Linderung bringe den Schmerzen, den Gefahren, den Verdächtigungen, den gerichtlichen Verfolgungen, denen jetzt Millionen unserer Mitbrüder ausgesetzt sind. Allein ich unterlasse es, einen besonderen Antrag zu stellen, halte mich aber verpflichtet, bei dieser Gelegenheit dieses auszusprechen, und die Einstimmigkeit, mit welcher die Kammer diesen §. annehmen wird, wird gewiß Eindruck machen auf Diejenigen, welche jetzt mit roher Gewalt das Recht mit Füßen treten. (Beifall von der Linken.) Nebst dieser allgemeinen Befürwortung, die ich für meine Pflicht hielt, ist eben der Umstand, der' es mir wünschenswert!) machte, das Wort zu erhalten, daß der Abg. Zbyszewski bei diesem Z einen verhäng-nißvollen Gegenstand zur Sprache brachte, und einen Antrag stellte, welchen ich der reifsten Ueber-legung werty halte, den wir nicht so leicht hier ohne nähere Besprechung weder annehmen, noch verwerfen sollen. Es ist in diesen Räumen wieder unserer Armee gedacht worden, es ist mit ziemlich deutlichen Worten hingewiesen worden auf den unglücklichen Zwiespalt, der in früherer Zeit zwischen uns und der Armee, welche ich unsere Armee nenne, geherrscht hat. Es ist viel Umfang reiches, tief Eindringliches darüber gesagt worden, und ich glaube, es ist nothwendig, daß darauf auch erwiedert wird. Es ist nöthig der Armee wegen, daß nicht abermals über eine Rede, die in dieser Beziehung gehalten wurde, mit Stillschweigen hinweggegangen werde, wie es einmal geschehen, und in dieser Beziehung ergreife ich das Wort und erkläre, daß ich mit den Ansichten des Hrn. Zbyszewski über unsere Stellung zu unserer Armee vollkon^ men übereinstimme, darin übereinstimme, daß diese Armee eine vortreffliche, für ihre Zwecke zum Schutze des Vaterlandes gegen äußere Feinde ausgezeichnete Armee ist, daß ich aber auch tadle und geta delt habe die Art und Weise, wie in früheren Zeiten gegen diese Armee gesprochen und geschrieben worden (Bravo,, daß ich es getadelt habe, abgesehen vom politischen Gesichtspunkte, rein vom Standpunkte, den die Arm e in jedem Staate einnehmen muß. Den Krieg, den die Armee führt, führt sie nicht nacy eigenem Entschlüsse, der Krieg wird beschlossen von der Krone und ihren verantwortlichen Räthen; haben die Volksvertreter und gesetzgebenden Körper, oder auch die Presse und die öffentliche Meinung Ulsache, mit dem Kriege unzufrieden zu seyn, ihn vielleicht als einen ungerechten Krieg zu erkennen, so haben sie sich an die verantwortlichen Räthe der Krone zu halten, sie haben die Macht, sie in Anklagestand zu versetzen, daß sie einen solchen Krieg beschlossen und geführt haben ; aber der Armee den Vorwurf machen, daß sie diesen Krieg führt, widerspricht so sehr allen politischen Grundsätzen, daß man es nur mit tiefem Bedauern erkennen kann , daß dieß in Oesterreich geschehen ist. (Allgemeiner großer Beifall.) Selbst wenn Oesterreich eine Republik ware, demokratischer als Nordamerika, so müßte dennoch die Armee gehorchen, wenn ihr der Befehl ertheilt wird. (Beifall.) Hier in diesen Grundrechten selbst haben wir aufgenommen den Satz : »Daß kein bewaffnetes Corps als solches über politische Gegenstände berathen und beschließen darf," und dennoch haben wir früher unserer Armee den bittersten Vorwurf gemacht, daß sie Krieg geführt, statt vielleicht berathen und beschlossen zu haben, in diesem Falle nicht zu gehorchen, den Gehorsam aufzukündigen. Wo dieser Grund irgend wie geltend gemacht wird, sey es in einer Monarchie, sey es in (Beilage zinn Amts-Blatt der La,wacher Zelttmg l819.) iner Republik, da endet alle Regierungsgewalt; die Armee in jedem Staate, Republik oder Monarchie, hat die Pflicht, der Regierung zu gehorchen, das Parlament dagegen, die Vertreter der öffentlichen Meinung haben die Pflicht, darüber zu wachen, daß die Armee nicht zu ungesetzlichen, ungerechten, dem Vaterlande verderblichen Maßregeln mißbraucht werde. (Bravo, Bravo.) Dieß hielt ich nothwendig, hier und gerade von meinem Standpunkte aus auszusprechen, in dieser Beziehung vollkommen übereinstimmend mit dem geehrten Herrn Redner, der als Vertreter der Armee aufgetreten ist. Allein eben weil er als Vertreter der Armee aufgetreten ist, und ich in dieser Beziehung mich völlig, mit ihm vereinige, so muß ich mich gegen das von ihm Beantragte erheben, und kann s nun und nimmermehr zugeben, daß hier, wo 'ür alle österreichischen Staatsbürger, wo sogar nach dem Antrage des ehrenwerthen Herrn Abg. Trojan für Fremde die Gewährleistung der persönlichen Freiheit im Principe ausgesprochen wird, daß wir hier für Tausende von unsern Brüdern in der Armee eine so gänzlich beschränkende Ausnahme sogleich aussprechen. (Bravo.) Daß der eigentliche Srand und die Dienstverhaltnisse des Soldaten es nothwendig machen werden, Beschränkungen in den Grundrechten in ihrer Anwendung auf die Armee eintreten zulassen, das, glaube ich, verkennt Niemand unter uns, der die Verhältnisse kennt; aber eben so sehr glaube ich, sind wir alle überzeugt, daß wir diese Verhältnisse der Armee, wie sie jetzt sind, und die vielleicht es nothwendig machen müßten, für die Armee ganz eigene Grundrechte verfassen zu lassen, wie es auch zum Theil versucht worden ist, — daß wir, sage ich, eben deßwegen, um die Armee wirklich zu einer' Volksarmee, zu unserer Armee zu machen, diese jetzigen Verhältnisse der Armee auch ändern müssen, und dann unter volksthümlichcn Verhältnissen werden auch diese Grundrechte keine so großen Beschränkungen mehr erleiden müssen / um der Armee zu Theil werden zu können. (Beifall.) Es ist unsere Pflicht, daß wir uns gegen ein System erheben, welches unverkennbar darauf hinausgeht, den bisherigen Zustand aufrecht zu erhalten, die Armee zu einem ganz abgesonderten, vom Volke abgeschnittenen, und in dieser Abgesondertheit nur zu leicht dem Volke friedlich gegenüber tretenden Körper zumachen. (Bravo.) Man muß darauf denken, daß die Armee alsVolksarmec erkannt, daß der Soldat während seiner Dienstzeit als Staatsbürger mit gleichen Rechten, aber mit größern Pflichten für die Zeit seiner Dicnstdauer erkannt und als solcher behandelt werde, und aus dem Grunde, weil der Soldat bei seiner Dienstleistung schwere Pflichten auf sich nehmen muß, die wirklich den Dank des Vaterlandes verdienen, dieser Verhältnisse wegen sollen wir ihm seine Freiheit mehr beschränken, als nothwendig ist? Mein Herr Vorredner, als Soldat vom Fache, hat bemerkt, das Kasernenleben, das Exercircn mache es nöthig, die persönliche Freiheit in dieser Beziehung zu beschränken. Ich sehe nicht ein, wie aus besonderen Lebensverhältnissen es nöthig werden sollte, daß man von dem allgemeinen Grundsätze: »Die Freiheit der Person ist gewährleistet« in Betreff des Soldaten eine Ansnahme machen müßte. Es versteht sich von selbst, daß jeder Mensch in'den Verhältnissen, in welchen er sieht, die aus diesen Verhältnissen entspringenden Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit sich gefallen lassen muß, was zuletzt für jeden Staatsbürger von vornherein der Fall ist, denn die persönliche Freiheit muß beschränkt werden, schon des Staatsverbandes wegen. Es versteht sich auch von selbst, daß die persönliche Freiheit des Soldaten sich andertz darstellt, daß er ein geringeres Maß derselben wird ausüben können, aber im Principe eine Beschränkung auszusprechcn, wäre eine Beleidigung der Armee, was eben nicht die Absicht des Herrn Antragstellers gewesen zu seyn scheint; aber eine Berücksichtigung der besondercnVerhältnisse derselben, nämlich daß wir für die Armee bei jedem emzel-ncn Paragraph«? Ausnahms-Paragraphe scjtie-tzen sollen, würde das kläglichste BeMel fur enn-ge Zeiten seyn, daß unftre Armee eben eme Vol s-armee, sondern ein von unö abgcsondener ur sich bestehender Körptr sey, was sie Nicht seyn soll, und nicht bleiben wird. Ich konnte nnch hoch- 25 stens dahin erklären, daß wir am Schlüsse des Ganzen die wesentlichen, unumgänglich nöthigen Abänderungen — ich möchte sagen: Modifications— in Betreff des Soldatenstandes aufnehmen; nimmermehr aber, daß wir jetzt, wo das heiligste Recht des Staatsbürgers ausgesprochen wird, gerade nur den Soldaten, als wäre er uns nicht ebenbürtig , als wäre er ein Söldling einer Macht, ausnehmen sollen. Er muß das Bewußtseyn bekommen, daß er freier Staatsbürger ist, ungeachtet seiner schweren Dienstleistung, die er auf sich hat, und die er dann leisten wird im Bewußtseyn, daß er sie leistet im Interesse des ganzen Staates, und im Interesse seiner eigenen Freiheit. Es ginge darauf hin, durch eine solche Beschränkung des allgemeinen Rechtes den Soldaten in jenem Bewußtseyn, in welchem er in den früheren finsteren, grausamen Zeiten gehalten wurde, noch ferner zu erhalten, und die Geschichte zeigt uns, daß eine Masse im Sclavenbewußtseyn erhaltener Manner das schicklichste Werkzeug des Despotismus ist, um das ganze Volk im Sclaventhum zu erhalten. Ich habe noch nebst diesen allgemeinen Bemerkungen, in Betreff des Zusatzantrages des Abg. Mayer zu erwähnen, daß von einem der eingeschriebenen Ned-ner, die mir ihr Wort cumulativ übergeben haben, das Bedenken geäußert wurde, es genüge diese Fi^ xirung der Sanction, welche lautet: daß er vollkommene Genugthuung leisten müsse, nicht; es sey dieß bloß eine Geldsache, eine finanzielle Seite der Verantwortlichkeit, und es müsse im Interesse der Sicherheit und im Interesse dessen, daß der Richter nicht ängstlich, sondern sehr vorsichtig und gewissenhaft bei der Amtsführung seyn müsse, ausdrücklich dazu gesttzt werden: »Nebst der Verantwortlichkeit wegen Mißbrauch der Amtsgewalt.« Es war mir bei dem Tumulte, in welchen die Versammlung in Betreff dieses speciellen Falles gekommen ist, fast unmöglich, für meinen Theil selbst diesen Zusatz näher zu erwägen. Ich kann ihn jedoch an und für sich nicht sir verwerflich erkennen, selbst dann nicht, wenn es sich von selbst versteht, weil es vielleicht besser ist, bei solchen Fallen, wo es sich um das kostbare Gut der persönlichen Freiheit handelt, lieber auch das, was sich von selbst versteht, zuzusetzen, als es aus-zulassen, und vielleicht dadurch Anlaß zu geben, daß es auch practisch ausgelassen werde. Ich könnte also meines Theils mich nur dahin aussprechen, daß man in das Amendcment, welches der Herr Abg. Mayer gestellt hat , diesen Zusatz, welchen der Herr Abg. Dylewski beantragt, immer noch aufnehmen solle, um die Sanction kraftiger und wirksamer zu machen. (Großer Beifall.) Vice-Präs. Es steht nur noch dem Berichterstatter frei, das letzte Wort zu ergreifen. Abg.Dylew ski.Ich bitte,Herr Vice-Präsident, sollte dieser Antrag zurUnterstützung kommen, so bitte ich dann die Frage so zustellen: Den Abänderungsantrag des Abg. Mayer zusammen mit diesem Zusätze anzunehmen, oder beide zu verwerfen. Abg. Hein. Die Herren Abgeordneten für Brunn und'Perchtoldsdörf haben zu Gunsten des Paragraphs bereits alles Nöthige gesprochen ; ich kann daher die Pflicht als Berichterstatter bloß darauf einschränken, die eingebrachten Amende-mentö zu vergleichen. Der Herr Abg. Trojan hat das Amendement eingebracht: »Die Freiheit der Person ist Jedermann, der den Boden des österreichischen Staates betritt, gewährleistet.« Es sott dieß eine Erweiterung des ersten Satzes seyn. Da wir aber doch gewiß überzeugt sind, daß wir Grundrechte für ganz Oesterreich schreiben, die also überall auf österreichischem Grund und Boden zur Geltung kommen müssen, ferner in dem ersten Satze: »Die Freiheit der Person ist gewährleistet«, gar kein Unterschied gemacht worden ist, zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern, folglich dieser Paragraph für Jedermann Giltig-keit haben wird, so wäre ich der Ansicht, daß dieses Amendement überflüssig erscheint. —Der Herr Abg. Zbyszewski verlangt den Beisatz: »In wieferne die Freiheit der Person dem Soldaten gewährt werden kann, bestimmt dieß die Militär-gesetzgebung. Ausnahmsgerichte im Militärwc-sen werden durch besondere Gesetze geregelt werden." Der Herr Abg. für Perchtoldsdorf hat die Unzulässigkeit dieser Zusätze bereits so ttlftlg nachgewiesen, daß ich mir füglich jedes Wort erspa- __________9«____________ ren kann. Jedoch aus seiner Rede muß ich Etwas im Namen des ganzen Reichstages ablehnen. Seine Rede schien einen Vorwurf zu enthalten, als habe die Majorität des Reichstages jemals unser Verhältniß zur Armee mißverstanden, als habe die Majorität des Reichstages jemals der Armee Vorwürfe gemacht, welche eigentlich den Räthen der Krone vielleicht hätten gemacht werden können, oder als habe die Majorität des Reichstages den Verdiensten der Armee die Anerkennung versagt. Die Majorität, meine Herren, hat sich nie in dieser Lage befunden; ich erinnere Sie, daß wir die Siege, welche unsere Armee erkämpft hat, jedesmal mit freudiger und großer Acclamation begrüßt und anerkannt haben. Es war eine kleine Fraction, die in diesem unseligen Mißverständnisse befangen, und bemüht war, der Armee einen Vorwurf zu machen, welchen sie hätte Jemand andern machen sollen. Es ist dieß eine Sache der Vergangenheit, möge dieser Irrthum auch von jetzt an mit Stillschweigen übergangen werden. (Beifall.) — Mit dem Ameudement des Abg. Mayer wäre ich in lin^i vollkommen einverstanden (Bravo); das Amendement Mayer enthält aber einige Worte , welche vielleicht nach den Verhältnissen unseres jetzigen bürgerlichen Gesetzbuches einige Bedenklichkeit erregen könnten. Es sind dieß die Worte: »Volle Genugthuung.« Wer die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzes kennt, weiß, daß unter voller Genugthuung sowohl der Ersatz des erlittenen Schadens, als der Ersatz des entgangenen Gewinnes begriffen ist, und das; rücksichtlich der Verpflichtung im Falle, der Genugthuung eben auch Unterschiede gemacht werden, ob die Verletzung mit Bewußtseyn, mit Vorsatz oder nicht mit Vorsatz, oder nur aus leichtem Verschulden entstanden ist. Deßwegen schiene mir das Amendement Kromer'6 vor dem Amendement des Abg. Mayer den Vorzug zu verdienen. Es hat die generelle Bestimmung dcä Schadenersatzes angenommen, und nimmt zugleich die öffentliche Ehrenerklärung auf. Ich bin überzeugt, daß der Abg. Mayer unter voller Genugthuung auch dic öffentliche Ehrenerklärung versteht, es wäre aber wohlthatig, wenn diese Bestimmung ausdrücklich aufgenommen würde, denn es könnten am Ende die Worte: »Volle Genugthuung" bloß nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches gedeutet werden, und man wäre versucht, die ganze Sache nur mit Geld abthun zu wollen. Wenn ich daher zwischen den beiden Amendements wählen sollte, so würde ich mich für das des Abg. Kromer erklären. Es lautet: »Für die widerrechtlich verfügte oder verlängerte Anhaltung, so wie Verhaftung gibt der Staat dem Verletzten öffentliche Ehrenerklärung, und leistet Schadenersatz gegen Regreß an den Schuldtragenden.« Da imPrinci-piellen Niemand mit der Tertirung des Paragra-phcs unzufrieden ist, und alle Redner sich damit einverstanden erklärten, so glaube ich, getrost meine Berichterstattung schließen und die Absttm-munq erwarten zu können. 'Vice-Präs. Nun schreite ich zur Abstimmung über die einzelnen Absätze des §.4. Ich glaube schon bei dem ersten Absätze in eine Theilung eingehen zu sollen, um bei der Abstimmung die zwei vorliegenden Amendements gehörig anreihen zu können. Ich glaube, vorläufig wäre der Satz : »Die Freiheit der Person ist gewährleistet« , zur Sprache zu bringen; dazu liegt das Amendement des Abg. Trojan vor: »Die Freiheit der Person ist Jedermann, der den Boden des osterreichl-schen Staates betritt, gewährleistet« Ich glaube dieses Amendement zuerst zur Abstimmung zu brin-acn, dann den Entwurf, wenn das Amendement nicht durchgehen sollte, und erst als eine Ausnahme von diesem Grundsatze den Antrag des Abg. Zbyszewski, welcher nur eine Ausnahme von dem Grundsatz enthalt. Besteht ein Anstand gegen diese Fragestellung? (Nein.) So werde ich das Amendement des Abg. Trojan zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche für dieses Amendement, ^ sohin für den Abdruck sind: „Die Freiheit der Person ist Jedermann, der den Boden des österreichischen Staates betritt, gewährleistet«, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Ich halte es für die Minorität. — Ich bringe nun den ersten Absatz nach dem Entwürfe zur Abstimmung. »Die Freiheit der Person ist gewährleistet.« Wer sich dafür ausspricht, wolle aufstehen. (Die ganze Kammer erhebt sich.) Der Absatz ist einhellig angenommen. — Das Amendement des Abg. Zbyszewski lautet: »Inwieferne die Freiheit der Person den Soldaten gewährt werden kann, dieß bestimmt die Militärgesetzgebung. Ausnahmsgcrichte im Militärwesen werden durch besondere Gesetze geregelt werden.« Abg. Zbyszewski. Ich bitte auch die Bemerkung, die dabei steht, zu lesen. Vice-Präs. DerAbg.Zbyszewski wünscht, daß das ausgesprochene Amendement nicht dem H.4 beigesetzt werde, sondern daß es nur anerkannt, und nachträglich in einem Collectiv - Paragraph den Grundrechten einverleibtwerde. Ich glaube, wirhaben es zur Abstimmung zu bringen. Es ist die Fragetrennung gewünscht worden. Wird dieser Antrag unterstützt? (Nicht unterstützt.) Ich bringe daher den ganzen Antrag zur Abstimmung, er lautet: »Inwicferne die Freiheit der Person den Soldaten gewährt werden kann, dieß bestimmt die Militärgesetzgebung. Ausnahmsgerichte im Militärwesen werden durch besondere Gesetze geregelt werden.« Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist abgelehnt. — Der zweite Satz des ersten Absatzes lautet: »Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden; pri-vilegirte und Ausnahmsgerichte dürfen nicht bestehen." Diejenigen Herren, welche sich dafür erklären, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Absatz ist einhellig angenommen. — Der zweite Absatz des §. 4 lautet: »Niemand darf verhaft e t w e r d e n, a u ß e r K r'a fr e i n c s r i ch-terlichen, mitGründenversehcnenBe-fehles, den Fall dcr Betretung auf der That ausgenommen." Diejenigen Herren, welche Hienut einverstanden sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der zweite Absatz ist einhellig angenommen. — Dritter Absatz: »Der Verhaftungsbefehl muß dem Verhafteten sogleich oder spätestens Ü4 Stunden nach der Verhaftung zugestellt werde n." Diejenigen Herren, welche sich dafür erklären, wollen aufstehen. (Geschieht.) Einhellig angenommen. — Vierter Absah: »Jeder von den Organen für die öffentliche Sicherheit Angehaltene muß binnen 2 4 Stunden an sein ordentliches Ge-richt abgeführt, oder freigelassen wer-d e n." Diejenigen Herren, welche mit dieser Tertirung einverstanden sind, bitte ich, aufzustehen. (Geschieht.) Einhellig angenommen. (Beifall.) —. Fünfter Absatz: »Ied er Ang eschuldigte ist gegen eine vom Gerichte nach dem Gesetze zu bestimmende Bürgschaft oder Caution auf freiem Fuße zu untersuchen, dle Fälle ausgenommen, welche dasStrafgesetz bestimmt." Die-jcmgen Herren, welche sich—(Ruf: Die Amendements von Paitoni und Mayer.) Das erstere ist nicht unterstützt worden, es liegt nur mehr das Amendement des Abg. Kromer vor, welches erst zum Schlüsse gehört. Ich wiederhole die Frage. (Liest den fünften Absatz nochmals.) Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der fünfte Absatz ist einstimmig angenommen. (Allgemeiner Beifall.) Von den zwei Zusatzantragen zum §. 4 glaube ich, den Antrag des Abg. Kromer vorerst zur Abstimmung bringen zu müssen. Abg. Rieger. Ich beantrage 5 Minuten Bedenkzeit vor der Abstimmung über diesen Zu-satzantrag. (Ruf: Ja, ja.) Vice-Präs. Ich werde also diese zwei Antrage langsam vorlesen, damit sie nachgeschrieben werden können. Der Antrag des Herrn Abg. Kromer lautet: »Für die widerrechtlich verfügte oder verlängerte Anhaltung, so wie Verhaftung gibt der Staat dem Verletzten öffentliche Ehrenerklärung, und leistet Schadenersatz gegen Regreß an den Schuldtragenden." Dcr Antrag des Herrn Abg. Mayer lautet: »Jedem durch' eine widerrechtlich verfügte oder verlängerte Gefangenschaft Verletzten ist der Schuldige, und nöthigen Falls der Staat verpflichtet, volle Genugthuung zu leisten." (Nach den fünf Minuten Bedenkzeit.) Von den beiden vorgelesenen Amendements glaube ich das Kromer'sche früher zur Abstimmung zu bringen, indem selber meiner Ansicht nach — Abg. Kromer. Ich erkläre mich durch ein Coalations-Amendement mit dem des Herrn Abg. Mayer einverstanden; erwirb die Güte haben, es vorzutragen. Vice-Präs. Wenn Niemand das Amen-dement des Herrn Kromcr wieder aufnimmt—> Abg. Mayer. Erlauben Herr Vice-Präsi-dent, ich werde das Coalations-Amendement überreichen. Vice-Präs. Das Coalations-Amendement lautet: »Jedem durch eine widerrechtlich verfügte oder verlängerte Gefangenschaft Verletzten ist der Staat, gegen Regreß an den Schuldtragenden, volle Genugthuung zu leisten verpflichtet." Wenn kein Widerspruch besteht, so werde ich dieses Amendement zur Abstimmung bringen. Abg. Borrosch. Da mache ich das Kro-mer'sche Amcndement zu dem meinen, und bitte, es zur Abstimmung zu bringen, es enthält weit mehr, als das Collectiv-Amendement; in diesem wird die Genugthuung zum Gegenstande einer Civilanklage ausEntschäoigung gemacht, im Kro-mer'schen Amendement hingegen unmittelbar der Staat dazu verpflichtet, und eine öffentliche Ehrenerklärung ausdrücklich bedungen; —- ferner ist im Collectiv-Amcndcment für die Worte: »Anhaltung und Verhaftung" der mißdeutbare Ausdruck : »Gefangenschaft" gebraucht, worunter man auch Gcfängnißstrafe verstehen kann. , Abg. Praschak. Ich glaube nicht, daß wir! debattiren können über den Vorzug des einen oder des andern Antrages, nachdem die Verantwortlichkeit des Richters allgemein ausgesprochen werden muß; es ist eine Ersatzpflicht für seine Wirksamkeit. Ich beantrage formell, daß dieses Amendcment dem Constitutions-Ausschüsse zur reiflichen Erwägung zugewiesen werde. — (Durch Unruhe und Bewegung unterbrochen.) Abg. Hawelka. Ich wollte denselben Antrag stellen, und ich bitte und mache Sie aufmerksam, es ist ein Grundsatz von unermeßlicher Tragweite darin enthalten, es ist der Grundsatz, daß Sie nur den Richter zur Verantwortung ziehen wollen, wenn er Jemand widerrechtlich verhaftet und in widerrechtlicher Haft hält, alle anderen Beamten aber wollen Sie nicht in solche Verantwortung setzen, als ob nicht von verschiedenen Beamten bei einer Verhaftung Mißgriffe gemacht werden könnten, und ich glaube, daß wir einen derartigen Grundsatz in die Constitution aufnehmen, oder wenigstens zur gehörigen Berathung bringen müssen. Ich weiß nicht, was die Majorität einst dazu sagen wird. Ich für meinen Theil wünschte, daß der Grundsatz angenommen würde, daß ein jeder Beamter persönlich — nicht der Staat, daher nicht der Obere, der allenfalls dem Unteren Instruktionen gibt, sondern Jeder auch verpflichtet seyn soll für seine persönliche Amtshandlung, und will dieses nicht bloß beim §. 4 haben. Warum nicht auch beim §.5? Wenn der Richter nach §. 5 in der Untersuchung irgend einen Uebergriff macht, hat er etwa dem Rechte der Partei weniger geschadet, als wenn er nach §. 4 Jemand um 12 Stunden langer arretirt hält? Weil nun dieser Grundsatz hier durch das Collectiv-Amendement zur Sprache oder zur Abstimmung kommen soll, ein Amendement, worüber gar nicht dcbattirt wurde, ein Amendement, welches der Kammer früher schon weder im ersten EntWurfe, noch in dem zweiten bekannt war, so ist es offenbar etwas Neues, was wir sehr reiflich überlegen müssen; ich bitte, dieses zu bedenken, und bei der Wichtigkeit des Gegenstandes nicht mit einer Specialität sich zu begnügen, umsomehr, da es uns stets vorbehalten ist, über die eigentliche Verantwortlichkeit der Richter später etwas bestimmen zu können. Ich bitte also, diesen Formal-Antrag anzunehmen, daß dieses Amendcment dem Constitutions-Ausschusse zugestellt werde, und dieser es in Erwägung ziehe, ob es da oder sonst wo in der Constitutions-Urkunde als ein allgemeiner Grundsatz ausgesprochen werden soll. Abg. Kromer. Ich protestire gegen diesen Vorgang; die Debatte ist geschlossen, und in Folge dessen wird abgestimmt werden. Daß ich mein Ameudement nicht begründen konnte, ist nicht ______________5>7__________________ neine Schuld, sondern die Schuld dessen, der )en Schluß der Debatte herbeigeführt hat. Ich bleibe bei meinem Amendcment, und bitte, es zur Abstimmung zu bringen. (Fortwährende Un-mhe. Viele verlangen das Wort.) Abg. Hawelka. Es ist gewiß, daß der Beschluß feststeht, daß Jener, der ein Amendement begründen will, sich als Redner einschreiben zu lassen hat. Vice-Präs. Ich werde vor Allem die Unterstützungsfrage für dieses Collectiv-Amendement stellen, und mich hiebei nach H. 5l der Geschäftsordnung benehmen. Abg. Szabel. Ich erlaube mir, gegen die Unterstützungsfrage das Wort zu ergreifen. Ich habe vorhin aufmerksam gemacht, wie gefährlich es sey, die gestellten Amendements unter die Unterstützungsfrage dann zu bringen, bevor die Begründung Statt gefunden hat. Ich bedaure, daß darüber eine Bestimmung der Geschäftsordnung vorhanden ist, aber diese Bestimmung zeigt sich heute in ihrer großen, wirklichen Gefahr. Wir wollen hier über wichtige Bestimmungen hinweggehen, mit Verletzung der Geschäftsordnung, durch Annahme eines Collectiv-Amende-ments, welches durch den Schluß der Debatte schon gar nicht zulässig ist. Wenn man mich damals mit der Geschäftsordnung zurechtgewiesen hat, damals, als ich für den Kromer'schen Antrag gewiß im Interesse und für den Zweck der guten Sache aufgetreten bin, daß der Antragsteller zur Begründung zugelassen werde, so spreche ich nun ebenfalls die Bestimmungen der Geschäftsordnung für mich an, daß kein neugestelltes Amendement unter die Abstimmung gebracht werden könne, und ein Collectiv-Amendement ist jedenfalls ein neues Amendement. Die Debatte ist geschlossen, es kann daher weder ein Verweisen an den Constitutions-Ausschuß, noch ein sonstiger Ueberweisungs- Antrag Stattfinden, und ich ersuche im Sinne der Geschäftsordnung, die zwei vorliegenden Amendements zur Abstimmung bringen zu lassen. Abg. Polaczek. Ich wollte dasselbe bemerken, was der verehrte Herr Vorredner bemerkt hat, und daß, da das Coalitions-Amcndement neu nach dem Gchlusse der Debatte eingebracht wurde, es durchaus nicht zur Abstimmung kommen könne. Es liegen zwei Amendemcnts vor, das des Abg. Mayer, dem ich beigetreten bin, weil ich ein gleiches Amendement eingebracht habe, und das zweite ist das des Abg. Kromer. Diese zwei Amendemcnts sollen zur Abstimmung kommen, und ich trage darauf an, daß beide an den Constitutions - Ausschuß zur weiteren Berathung der Grundrechte zugewiesen werden. Abg. Brestel. Meine Herren, die Versammlung hat vermöge der Geschäftsordnung das Recht, jederzeit eine Verhandlung zu unterbrechen und irgend ein Amendemcnt einem Ausschuß zu überweisen; das Recht müssen wir wahren, es wird dadurch die Reife der Erfahruug gefördert, und Niemand beeinträchtigt. Ich bin damit einverstanden, daß die beiden Amendemcnts, die einzig und allein vorliegen, dem Constitutions-Ausschuß überwiesen werden, und daß nicht früher darüber abgestimmt werde. Vice-Präs. Der Abg. Rieger hat das Wort. Abg. Rieger. Ich verzichte aufs Wort, ich wollte eben das sagen, was der Abg. Bres-tcl. (Schluß der Debatte wird angenommen.) Vice - Präs. Dylewski, Klaudi und Ma-chalski sind noch vorgemerkt. Abg. Dylewski. Es ist mein Abänderungsoder vielmehrZusatzantrag deßhalb abgesperrtwor-den, weil er zu spät eingereicht worden war. Ich muß daher sagen, ich habe mit größter Besorgniß diese beiden Beziehungen aufgenommen, weil ich aus vollem Grunde befürchten mußte, daß man die Verantwortlichkeit mitGeld abspeisen werde. Man spricht von der Verantwortlichkeit, von Strafen, von Beamten und von Richtern, und ich weiß recht gut, wie es sich mit diesen verhält, ich weiß es aus dem Constitutions-Ausschusse, meine Herren, wo ich lange Zeit gewesen bin, und jetzt, meine Herren, will man uns Genugthuung mit Geld abkaufen. Ich will, daß aufgenommen werde: »die Verantwortlichkeit des Beamten und Richters vordem strafenden Richter," und ich bin für den Antrag, diesen Beisatz noch einmal vor den Constitutions-Ausschuß zu weisen. (Beifall.) Vice-Präs. Wünscht der Herr Abg. Ma-chalski das Wort noch zu ergreifen. Abg. Mach alski. Ich verzichte darauf, nachdem der Herr Abg. Dylewski bereits alles gesagt hat, was ich eben sagen wollte. Vice-Präs. Der Antrag des Herrn Abg. Praschak, der mir schriftlich vorgelegt wurde, lautet: »Das Amendement der Herren Abg. Mayer und Kromer wäre an den Constitutionö-Ausschuß mit dem Auftrage zu verweisen, den darin enthaltenen Grundsatz an dem geeigneten Orte der Constitutions-Urkunde der Kammer wieder vorzulegen." Wird dieser Antrag unterstützt? Abg. Borrosch. Ich bitte, Herr Präsident, es muß ausdrückllch heißen: »fürdie Grundrechte," so wenigstens habe ich die Begründung verstanden, und deßhalb meinerseits den Antrag unterstützt. Nicht in die Constitutions-Urkunde, sondern in die Grundrechte gehört ein Amendement, das als die alleinige Garantie für einen der wesentlichsten Paragraphe dient; die Grundrechte liegen bereits vor, die Verfassungs-Urkunde dagegen dürfte noch länger auf sich warten lassen. Vice-Präs. Ich kann den Antrag nicht anders vorlesen, als er mir vorgelegt wird, nicht anders zur Abstimmung bringen, als er schriftlich vorliegt. (Bravo, Bravo!) Ich werde diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, die dafür stimmen, daß das Amendement der Herren Abg. Kromer und Mayer an den Constitutions-Ausschuß mit dem Auftrage zu verweisen sey, den darin enthaltenen Grundsatz am geeigneten Orte der Constitutions-Urkunde der hohen Kammer vorzulegen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Abg. Rieger. Ich bitte um das Wort. Auf den so eben gefaßten Beschluß gestützt, erlaube ich mir den Antrag, daß mit der Abstimmung über diesen P^agraph als Ganzes sistirt werde, weil, wenn man jetzt diesen Paragraph als Ganzes annehmen würde, man hiedurch dem Constitutions-Ausschusse vorgegriffen hätte. Denn mö'glicher-wetse konnte es der Constitutions-Ausschuß für zweckmäßig finden, diese Bestimmung hier bei diesem Paragraphe aufzunehmen (nein, nein); erlauben Sle, meme Herren, wenn aber dieser Paragraph jetzt schon als Ganzes angenommen wird, so ist der Constitutions-Ausschuß dann nicht mehi m oer Lage zu diesem Paragraphe den Zusatz zu machen Ich bm daher der Ansicht, daß man mit der Abstimmung über diesen Paragraph als Gan- nächste Mal emen Antrag stellen kann ' ^ Abg. He in. Darauf habe ich als Verick^ statter des institutions! Ausschusses zui nn n' daß der Constitutions-Ausschuß Grundsatz im §.4 geltend machen will hw^ich Zelt hat diesen Grundsatz neu textirt vor die Kammer zu brmgen ehe die dritte Lesung der Grundrechte begonnen hat; da nun bei der dritten Lesung ogar Amendements eingebracht werden können, so kann dieser Grundsatz auch neu tettirt vor die Kammer gebracht bei diesem Paragraphe eingeschaltet werden Ich w^de es aber als eine große Unzukommllchkctt beklagen, wenn man ieht die 4 oder 5 Absätze, welche unanimiter einzeln anae^ nommen worden sind, in suspense lassen, wenn man sie mcht im Ganzen zur Abstimmung bringen und als ein Ganzes annehmen wollte. (Ruf: Ab- 5. ^^^' Es sind noch vorgemerkt die H^en Abg. Brestel, Umlauft. (Brestel und "!"lauft verzichten auf das Wort. Die Frage wird sich nun darum handeln, ob über den §. 4 als Ganzes abzustimmen sey. (Ruf: Nein, nein, abstimmen.) Abg. Rieger. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Abg. He in. (Verliest den §.4.) Vice-Präs. Diejenigen Herren, welche mit dem eben vorgelesenen Paragraph als Ganzes einverstanden sind, ersuche ich aufzustehen. Me stehen auf.) Er ist einstimmig angenommen, (^cus. Schluß der Sitzung.) Meine Herren, :ch hade ^y-nen noch etwas mitzutheilen. Die Abgeordnetendes Gouvernements Niederö'sterreich übergaben hler die schriftliche Erklärung, daß sie den Abg. Bres- 98 tel nicht bloß zum Stellvertreter des Abg. Fischhof, sondern auch zum Stellvertreter der beiden anderen Mitglieder des Constitutions-Ausschusses aus ihrer Provinz gewählt haben. Aus der Sitzung des volkswirthschaftlichen Ausschusses habe ich mitzutheilen : Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat statt des verstorbenen Abg. Herzig den Abg. Va-cano zu seinem Vorsitzenden, und statt des abwesenden Vorsitzers, Stellvertreter Robert, den Abg. Königshofer gewählt. — Statt des wegen Krankheit abwesenden Abg. Wagner hätte die Provinz Mähren And Schlesien einen Stellvertreter zu Wahlen. Ich würde die Herren ersuchen, morgen um 9'/, Uhr diese Wahl vorzunehmen. Ich glaube, am zweckmäßigsten wäre es im Sitzung Vocale Nr. 2. — Alle Mitglieder des volkswirthschaftlichcn Ausschusses werden ersucht, Sonntag, am 21. d. M., Vormittags 10 Uhr, in dem Abtheilungszimmer Nr. 2 verläßlich zu erscheinen. — Die Re-krutirungs- Commission morgen um 9 Uhr im Lesezimmer. — Als Tagesordnung für die nächste Sitzung glaube ich vorzuschlagen: Lesung des Protokolles. Prüfung von Wahlacten. Vorträge des Petitions-Ausschusses, und dann Präsidentenwahl. Sind die Herren damit einverstanden. (Ruf: Ja.) Morgen ist Sitzung um l<> Uhr. — Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß 2'/, Uhr. Ofßzielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österreichischen constitilirenden Neichstages in Kremsie r. Fünfundsiebzigste (XXlll.) Sitzung am «0. Jänner 1849. Tagesordnung.!. Ablesung des Sitzungs-Protokolles vom 19. Jänner l 849. II. Vortrag über die Prüfungen von Wahlacten. IU. Vortrag des Petitions-Ausschusses. IV Wahl des Präsidenten und der beidenVice-Präsidenten. Vorsitzender : Präsident S tr o b ach. Ministerbank: Niemand. 'Anfang der Sitzung um 1U '/, Uhr. Präs. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll über die letzte Sitzung vorzulesen. (Schriftf. Zwickle liest das betreffende Protokoll vor.) — Wünscht Jemand eine Einwendung gegen das eben vorgelesene Protokoll zu erheben?— Da sich Niemand dazu meldet, so werde ich das Protokoll für richtig aufgenommen ansehen. Ich erlaube mir, der hohen Versammlung mitzutheilen, daß ich dem Abgeordneten für Zwettel, Franz Haunsteiner, angezeigt habe, daß er an der heutigen Sitzung theilnehmen könne. An die Stelle des Abg. Ambrosch ist dcrAbg. Anton Laufenstein in den Constitutions-Ausschuß gewählt worden. Als Vorstand der Commission für das Recrutirungs-Gesetz ist gewählt worden der Abg. Skoda; ferner habe ich mitzutheilen, daß der Abg. Rahn als Substitut für das erkrankte Mitglied Wagner in den volkswirth-schaftlichen Ausschuß gewählt wurde. Weiters ersuche ich die Herren Redactoren, welche der Dienst diese Wochc träfe, sich im Redactionsbu-reau einsinden zu wollen, namentlich einen jener Herren, welche für die nächste Woche einzutreten haben, ersuche ich, schon diese Woche einzutreten, um, insofern ihn erst nächste Woche der Dienst zu treffen hätte, sich darin dann von dem Abg. Tyl vertreten zu lassen. Das Vorstandsbureau hat zwei Ankündigungstafeln bei dem Eingänge in den Vorsaal anbringen lassen. Die Herren Vorstände der Commissionen wollen sie dazu benutzen, um die Sitzungstage ihren Gliedern dort anzuzeigen. Es liegen auch mehrere Einlagen vor. Ich ersuche den Herrn Schriftführer Üllepitsch, sie mitzutheilen. Schrift. Ullepitsch. Der Abg. Herr Gregor Lewicki ersucht mtt Berufung auf ein Krankheitszeugniß um Verlängerung des ihm bereits in der Reichstags - Sitzung vom 2l. December v. I. bewilligten Urlaubes auf IN Tage, also bis zum 25. Jänner l. I. Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche für die Bewilligung dcs Urtaubes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Urlaub ist bewilliget. Schriftf. Üllepitsch. Ferner machte dei Herr Abgeordnete Adolf Dotzauer die Anzeige, daß er nach Beweis eines beigebrachten Zeugnisses durch Krankheit gehindert sey, die Reichstagssitzungen zu besuchen, mit dem weiteren Beifügen, daß er, sobald es sein körperliches Leiden zulassen wird, nicht säumen werde, seinen Verpflichtungen als Reichötags-Abgeordneter unverzüglich nachzukommen. Dieses Gesuch enthält lediglich eine Krankheitsanzeige und dürfte daher, wie es bereits in derlei Fallen mehrmals geschah, lediglich zur Wissenschaft zu nehmen seyn. (Beistimmung.) Präs. Ich ersuche ferner die Herren Schriftführer der verschiedenen Commissionen, nämlich des Entschädigungs-, Constitutions-, volkswirth-schaftlichen- und Schul-Ausschusses, sich wegen Erhebung der, von dem Petitions - Ausschusse abzutretenden Eingaben an den dießfälligen Herrn Schriftführer des Petitions - Ausschusses zu wenden. Auch liegt eine Eingabe des Herrn Abg. Wörz vor, wegen der Berechnung der ihm gebührenden Diäten; ich ersuche den Herrn Schriftführer Üllepitsch, den dießfälligen Sachverhalt der hohen Kammer mitzutheilen. Schriftf. Ullepitsch. Der Herr Reichstagö-Abgeordnete Johann Wörz hat während der Zeit der Prorogation des Reichstages mit dem im Wege des Ministeriums des Innern unterm 20. November v. I. an den Reichstags- Vorstand gelangten Gesuche, dto. Innsbruck am 10. November v. I., um einen einmonatlichen Urlaub angesucht, welcher ihm auch in der Reichstagssitzung vom 27. November v. I. bewilliget worden ist. Von dieser Bewilligung wurde der Herr Abgeordnete von Seite des Reichstags - Vorstandes mit dem Intimate vom 9. December v. I., Z. 2^85, verständiget, und am 27. December v. I. ist der besagte Herr Abgeordnete von seinem Urlaube in Kremsicr eingelangt. Für die Zeit vom 1. bis 22. November, als in die Prorogation des Reichstages fallend, gebührt nun dem Herrn Abgeordneten der Anspruch auf die Diäcen, welche iym auch im vollen Betrage bei der Reichstags-Casse angewiesen und ausbezahlt wurden. Wa5 aber die fernere Zeit der Urlaubsdauer betrifft, so kommt vorliegenden Falles der §. 27 der Geschäftsordnung in Anwendung, demzufolge ein Urlaub, der die Zeitdauer eines halben Monates überschreitet, j den Abzug der bewilligten Monatsentschädigung nach sich zieht. Die weitere Dauer des Urlaubes! des Herrn Abg. Wörz betragt nämlich vom 22. November bis zum 27. December, als dem Ankunftstage des besagten Herrn Abgeordneten in Kremsier, 36 Tage, bezüglich welcher für die ersten 14 Tage, so wie für dle zur Reise benöthigtcn 8 Tage, somit in Allem für 22 Tage dem Herrn Abgeordneten der Diätenbezug gebührt und bezahlt wurde, während in Folge der noch weiters verbleibenden Tage der in der Geschäftsordnung bestimmte Gebührenabzug für einen halben Monat Statt zu finden hat. Für diesen halbmonatlichen Abzug sprach sich der Reichstags-Vorstand in der Vorstandssitzung vom 5. Jänner l. I. einhellig aus, und der Herr Abg. Wörz wurde hie-von von Seite des Reichstagü-Borstandeö unterm 5. Jänner l. I., Z. 3«Ul, verständigt. Mit diesem Beschlusse des Reichötags-Vorstandes hat sich jedoch der Herr Abg. Wörz nicht zufrieden gestellt, sondern dagegen unterm 8. Jänner l. I. eine Vorstellung eingebracht mit dem Schlußbegehren, daß, wenn sich der Reichstags - Vorstand nicht bewogen finden sollte, von seinem dießfalls ge-'aßten Beschlusse abzugehen, der Fall der hohen Reichsversammlung zur Entscheidung vorzulegen wäre. Der Reichstags-Vorstand, wie bereits aus dem angeführten Sachverhalte hervorgeht, hat sich bei Behandlung und Entscheidung des fraglichen Falles lediglich an die Vorschrift des §. 27' der früher in Wirksamkeit bestandenen Geschäftsordnung gehalten, der da lautet: »Wenn der Urlaub ohne Einrechnung der Zeit zur Hin- und Rückreise auf nicht länger als einen halben Monat ausgedehnt wird, tritt keine Verkürzung an der bewilligten Mouats-Entschädigung ein; bei längerer Dauer findet ein Abzug für so viele halbe Monate Statt, als der Urlaub gedauert hat." Wenn nun der mitgetheilte faktische Sach-vcrhalt unter die Vorschrift dieses Paragraphes subsumirt wird, so unterliegt es keinem Zweifel, das der Beschluß des Reichstagsvorstandes in dieser Vorschrift der Geschäftsordnung seine Rechtfertigung findet. Der Herr Abgeordnete Wörz begründet jedoch seine eingebrachte Vorstellung insbesondere dadurch, daß er sein längeres Ausbleiben durch ein Krankheitszeugniß, welches seiner Vorstellung beiliegt, entschuldiget. Der Reichstags-Vorstand verkennt es auch nicht., daß durch dieses Krankheitszeugniß Billigkeitsrücksichten begründet erscheinen, auf welche sich eben die Vorstellung des Herrn Abgeordneten basirt; da aber der H. 27 der früheren Geschäftsordnung nicht ausdrücklich bestimmt, daß derjenige, welcher Krankheitshalber abwesend ist, während der Zeit seiner Abwesenheit den Diätenbezug ansprechen kann, übrigens es dem Reichs-tags-Vorstande, der die Vorschriften der Geschäftsordnung sireng zu 'überwachen und die Reichstagscasse gewissenhaft zu vertreten hat, auch nicht zusteht, auf Billigkeitsgründe Rücksicht zu nehmen, so sieht er sich bemüßiget, diesen Fall zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, und diese möge nun entscheiden, ob der vom Herrn Abg. Worz angesprochene Diätenbezug demselben gebühre oder nicht. Präs. Ich glaube, daß es, nachdem der Sachvcrhalt so detaillirt mitgetheilt wurde, einer Debatte gar nicht benöthige, und ich werde nur das Ansuchen des Abg. Wörz selbst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche sich für das Ansuchen des Abg. Wörz aussprechen wollen, daß ihm der abgesprochene Diätenbezug zugewiesen werde, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. — Es liegen einige Interpellationen vor; der Herr Schriftführer wird die Güte haben, dieselben zu verlesen. Schriftf. Üllepitsch. Die erste Interpellation ist die deö Abg. Sadil. P r ä s. Wünscht der Herr Abgeordnete seine Interpellation selbst vorzutragen? Abg. Sadil (liest von der Tribune): In-tervellation an da6 Ministerium des Handels und der Gewerbe. Es ist eine wohlbekannte traurige Thatsache, daß seit etwa .^Jahren der Gewcrbsstand, jene Classe der Staatsbürger, welche sonst den Kern der städtischen Be-völrcrung bildete, in seinem Vermögen, ja in seiner Erwerbsfahigkcit selbst so sehr herabkommt, daß der Volksfrcund mit Schrecken auch über unser gemeinsames Vaterland jene Zustände hereinbrechen sieht, welche zur steigenden Verlegenheit in vielen anderen Staaten, und in um so größeren Maße geworden, je mehr die Bewohner mit ihrem Lebensunterhalt auf oie gc-werblicye Industrie gewiesen sind. Wem kann es entgangen scyn, daß in Städten, wo sonst Hunderte von Meistern in sclbstständigcr Ausübung ihres Gewerbes hinreichendes Einkommen fanden, gegenwärtig nur sehr wenige noch sich mühjam erhalten, die bei weitem Meisten aber als Hilfsarbeiter, Taglöhner oder Bettler ihr, ' elendes Leben fristen? Wir sind schon daran, neben einigen großartigen Etablissements überaus zahlreiche Haufen hungernder Proletarier zu sehen, eine Wahrnehmung, welche Regierung und Volk gleich sehr mit Besorgniß erfüllen muß. Einen solchen Zustand gänzlich zu verhindern, ist eine noch ungelöste Aufgabe, ihm nach Kräften entgegenzuwirken, gebieterischePsiicht. Die Ursachen desselben sind sehr mannigfaltig. Unter diesen lassen sich die thcilweise Uebervöl-kerung, der Bestand und die fernere Errichtung viel erzeugender Fabriken, die Arbeit durch Maschinen nicht beseitigen. — Die letzteren zwei sind Lebensbedingungen jener Staaten, in welchen der Ackerbau allein zur Deckung aller Bedürfnisse nicht mehr zureichen will. Aber eine weise, alle Verhältnisse berücksichtigende Gewerbeordnung kann ungemein zur Hebung des Uebels beitragen, sie kann machen, daß die Quellen des Wohlstandes, die aus der Industrie entspringen, sich nicht bloß in einzelne wenige Bassins verlaufen, sondern daß sie sich in möglichst weite Kreise befruchtend vertheilen.—Der starre und in viele Mißbräuche ausgeartete Zunftzwang früherer Zeiten taugt zwar nicht mehr für die Gegenwart, aber die völlige Freigcbung der Gewerbe — obgleich als Theorem sehr beliebt -— ebenso wenig, denn sie bewahrt sich in der That nicht.