Die Kaisertanne im Reviere Javornik des Fürsten Hugo Windisch-Graetz. // Geschichte der Jagd in Krain und Franz Anton von Steinberg ein altkrainischer Weidmann, geb. 1684, gest. 1765. tsa Im Aufträge des Landeskomitees für Krain der Ersten Internationalen Jagdausstellung in Wien 1910 verfaßt vom kaiserlichen Rat P. v. Radies. Mit einem Porträt und sieben Illustrationen. Laibach 1910. Im Verlage des Landeskomitees für Krain der Ersten Internationalen Jagdausstellung in Wien. ......(brpeÄrjaovTCU <$’ ol inid-uft fjaavieg louzov w tov i'oynv noXXd. iyleidv re '/<<(> ioig (jötiictiji naocc-axevdaovoi xal dpäv xal dxodeiv fiäZAov, yrjpdirxsiv di ijitov. lä di ngdg i dv ndXefiov fidAima naidsvei. Xenophon: KVNlirETIKOZ, Kap. XII. Wer sich dieser Beschäftigung (mit der Jagd) eifrig hingibt, dem wird sie vielfachen Nutzen bringen. Sie wird ihm nämlich die Gesundheit des Leibes verschaffen, das Gesicht und das Gehör schärfen und ihn länger jung erhalten; auf den Krieg ist sie die beste Vorbereitung. Xenophon: Von der Jagd, Kap. XII. ]) Us~ Alle liechte Vorbehalten. Vorwort. Auch in dem waldumsäumten Lande Krain, in welchem das vom griechischen Schriftsteller Xenophon schon in seinem Nutzen für den Menschen so trefflich charakterisierte edle Weidwerk alle Zeiten her eifrig betrieben wurde und wo sich dasselbe in unseren Tagen wieder, dank der opferfreudigen Hingebung wackerer und gerechter Weidmänner, erneuter reger Aufmerksamkeit, nachhaltiger Pflege und ernsten Schutzes erfreut — worauf wir später noch zurückzukommen Gelegenheit haben, — ist der allerorts, im In- und Auslande, mit lebhaftestem Interesse aufgenommenen, die 80. Geburtsfeier des „ersten Schützen und gerechtesten Weidmannes“ der Monarchie, Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät, unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn Franz Josef I., in der sinnigsten Weise einleitenden Veranstaltung der ersten Internationalen Jagdausstellung in Wien — Mai 1910 — sofort freudigst gefolgt worden! Das neben dem Reichskomitee gebildete Landeskomitee für Krain, unter dem Präsidium des so mächtigen Jagdherrn im Lande, Seiner Durchlaucht des Fürsten und Herrn Hugo zu Windisch-Graetz, hat außer einer möglichst vollständigen Beteiligung der Weidmannskreise des Landes an dem selten schönen Unternehmen dieser Ausstellung auch die Herausgabe der nachstehenden historischen Schrift beschlossen und mit dem ehrenvollen Aufträge der Herstellung derselben den Verfasser zu betrauen befunden. Aus den folgenden Zeilen wird es im chronologischen Verfolge der Entwicklung des Jagdwesens in Krain vornehmlich hervorgehen, dag auch hierlands dieser so wichtige Faktor rationeller Landesökonomie durch weise Gesetzgebungsakte der Landesfürsten aus dem glorreichen Hause Habsburg stets wesentlich gefördert wurde, sowie auch, dag eine Reihe erhabener Herrscher und andere erlauchte Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses in höchsteigener Person im Laufe der Jahrhunderte in den Revieren unserer Heimat als erlauchte Jagdgäste mit jubelndem Weidmannsheil begrügt werden konnten; so, in neuerer und neuester Zeit, Seine kais. und königl. Apostolische Majestät Kaiser und König Franz Josef I. Allerhöchstselbst, dann weil, die durchlauchtigsten Herren Erzherzoge Ernst, Sigismund und Heinrich sowie in unseren Tagen wiederholt Seine kais. und königl. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Josef Ferdinand. Der Verfasser. Prähistorischer Pfahlbau auf dem Laibacher See (heutigen Moorboden). Prähistorisches Von der Jagd der Pfahlbaubewohner auf dem Laibacher Moor.* Nach der im Juli 1873 erfolgten Auffindung eines Pfahlbaues im Laibacher Moor durch den Grundbesitzer Martin Peruzzi und der darauf gefolgten Untersuchung der in diesem Pfahlbau gemachten Funde durch den verewigten gelehrten Kustos des Laibacher Museums Rudolfinum, Karl Deschinann, der dieselben dann mehrfach beschrieb, ergab sich, wie die massenhaft hervorgeholten Tierknochen wiesen, ein umfassendes Bild der von den Pfahlbaubewohnern um den einst hier bestandenen weiten See eifrigst betriebenen Jagd. Zu den aus der Fauna Krains verschwundenen Jagdtieren jener Urzeit gehören Urochs, Elch und Steinbock, diese drei erschienen nur in wenigen Knochenresten vertreten, dagegen Biber und Wisente sehr häufig; letztere dürften meist in Fallgruben gefangen worden sein, die Mehrzahl derselben waren junge Tiere, es kamen aber auch Hörner, Schädelstücke, Wirbel- und Fugknochen von Riesentieren vor, die in ihrer Gröge den Vorkommnissen dieses Wildes noch im sechsten Jahrhundert n. Chr. G. gleichen mochten, von denen uns der longobardische Geschichtschreiber Paulus Diaconus berichtet, es sei ihm von einem am Königsberg, einer Kuppe des jetzigen Birnbaumer Waldes, erlegten Wisent von solcher Gröge erzählt worden, dag auf dessen Haut fünfzehn Menschen nebeneinander hätten liegen können. Biberkolonien waren in den Zuflüssen des Sees häufig, Schädelreste von mehr als 150 Stücken dieses Nagers waren bald gesammelt, zwei nachenförmige Fangwerkzeuge aus Eichenholz, in Einrichtung * Das dieser Schrift beigegebene Idealbild einer Pfahlbau-Ansiedlung auf dem ehemaligen See — dem heutigen Moorgrunde — wurde von dem heimatlichen Kunstjünger Herrn Hanns Hollegha von Hollegau gezeichnet, einem Sohne des um die krainische Abteilung der I. Internationalen Jagdausstellung durch künstlerische Betätigung viel verdienten Herrn k. u. k. Obersten i. R. Karl Hollegha von Hollegau, Mitgliedes des hiesigen Lokalkomitees. und Größe zwei solchen aus Pommern bekanntgewordenen vollkommen gleichend, haben offenbar zum Biberfang gedient. Das Hauptjagdwild aber war der seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts aus Krain entschwundene Edelhirsch, dessen gesammelte Knochen etwa 500 Einzeltiere in allen Altersklassen angehören, vom Hirschkalb bis zum stärksten Kapitalhirsch. Außerdem bevölkerte das Wildschwein die Auen und Wälder, mehrere gut erhaltene Schädel desselben mochten als Trophäen an den Pfahlbauhütten angebracht gewesen sein, wodurch sie der sonst üblichen Zertrümmerung entgingen. Außer den eben genannten zahlreicher vorkommenden Tieren fanden sich noch Reste von Reh, Bär, Dachs, Luchs und Wolf. Daß die Wohnstätten der hiesigen Pfahlbauern nicht bloß im Sommer, sondern auch im Winter bewohnt waren, ist nach Deschmann aus den in der Kulturschichte des heutigen Moores häufig vorkommenden Knochen des Sing-Schwanes zu ersehen, welcher nordische Wintergast sich noch jetzt auf den Moorgewässern um Laibach einzustellen pflegt; die nicht minder häufigen Knochenreste von Pelikan, Kormoran, Kranich, Storch, Reiher, von Wildenten und anderen mehr dürften von den Brutkolonien an geschützten Einbuchtungen des Sees herrühren. Fischerei, Jagd und Viehzucht bildeten die Hauptbeschäftigung der Bewohner und betrieben sie die erstere mit Netzen, angefertigt mit starken Nadeln aus Hirschhornzinken, teils gebrauchte man für den Fang großer Raubfische, wie Huchen und Hechte, eigentümliche, aus Hirschhornenden angefertigte Angeln in der Form kleiner Fischchen, mit einem Loche versehen zum Durchziehen der Leine.1 Aus den Tagen der Römerherrschaft. Da ist es in erster Linie ein im Museum Rudolfinum in Laibach2 befindlicher - vorhin an der Kirche St. Martin in Statenberg gestandener — Römerstein, welcher, unser Thema betreffend, in Betracht kommt. Dieser Votivstein, welchen die Söhne Justus und Nigrinus ihren Eltern, Publius Nertomarius, welcher 60 Jahre alt war, und der Meita, des Optatus Tochter, „der besten noch lebenden“ Gattin, und dem Sohne Secundus, welcher 25 Jahre alt starb, ‘Deschmann im Kronprinzenwerke: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, 10. Heft, S. 306 f. Die Funde an Tierknochen befinden sich im Museum Rudolfinum in Laibach. 2 Im Parterre, links vom Eingänge in die Bibliothek. pietätvoll errichtet hatten, ist gut erhalten und weist eine in zwei Hälften geteilte Fläche. Die obere dieser beiden Flächen, 60 cm im Gevierte messend, enthält die schön gemeißelte Inschrift3 4 *, die untere, nur 34 cm hohe, eine hübsch gearbeitete Jagdszene. Zur Rechten des Beschauers erhebt sich unter einem stilisierten Baume ein großer Bär, aufrecht stehend, gegen welchen ein Jüngling, mit Leibrock und wallendem Mantel angetan, in der Rechten den Wurfspeer schwingend, auf einem im Galopp ausgreifenden Pferde ansprengt. „Vielleicht“ — meint Professor Alfons Müllner * — „ist der dargestellte Bärenjäger aber der fünfundzwanzigjährige Secundus, welcher auf der Jagd verunglückte, als er den grimmigen Meister Petz mit seinem Wurfspieß zu tollkühn angriff.“ Auf Wald und Jagd bezüglich sind eine Reihe von Römersteinen an unterschiedlichen Orten des . Landes aufgefunden, darunter mehrere der Göttin der Jagd, der hehren Diana gewidmet, und es bestand in dem römischen Laibach — in Emona — eine eigene „Bruderschaft der Diana“ (zur gegenseitigen Lebensversicherung, Leichenbestattung und Erhaltung des Andenkens nach dem Tode, was auf einen erhöhten Kultus dieser Göttin hierorts hinweist). Als „Luna Augusta“ kommt die Göttin Diana, welche sowohl mit der Luna wie mit der Hekate identifiziert erscheint, auf anderen hierlands gefundenen Votivsteinen vor. Auf weiteren Steinen erscheint der Waldgott Sylvanus Augustus gefeiert und während in Emona auch Serapis (Apis und Osiris bei Martial genannt) seine „Stätte“ hatte, waren dem Gotte Mithras an mehreren Orten im Lande (in St. Oswald, in Treffen und in der Felsengrotte Ro2anc bei Tschernembl) Votivsteine gewidmet, in der letztgenannten Grotte weist die mittlere plastische Darstellung den zu Boden geworfenen Urstier und auf diesem kniend Ahriman, den Gott des Lichtes, wie er im Begriffe ist, dem Tiere den tödlichen Dolch in die Brust zu stoßen.6 Die jüngsten Ausgrabungen in Laibach auf dem sogenannten „deutschen Grunde“ in der Gradiüöe-Vorstadt, Besitz des hohen Deutschen Ritterordens, welche, geleitet von dem gewiegten Archäologen Dr. Walter Schmid, unter Feststellung des eigent- s PNERTOMARIO | QVARTO • ANLX | E -MEITAE-OPTATI-FICON - OPT. V-ET | SECUNDOFANN • XXV | IVSTVS • ET NIGRINVS | FPARENTIBVS . FECERVNT. - Müllner, Emona, p. 275, Nr. 153. 4 a. a. O. S. 276. s August Dimitz, Geschichte Krains I., p. 81 f. liehen Standortes der römischen Stadt Emona, des heutigen Laibach, an dieser Stelle, eine Menge der wichtigsten Funde aus den Ruinen der zur Zeit der Völkerwanderung zerstörten Stadt zutage förderten,0 ergaben auch den Fund einer römischen Nippsache, nämlich einen aus Bronze schön gearbeiteten Eber, welches Stück wohl den Tisch im Triklinium eines Jagdfreundes mit geziert haben mag. Unter den Kärntner Herzogen. Das 973 als „Mark“ bezeichnete Krain reichte von den Karawanken bis über Zirknitz in Innerkrain und die Gurk in Unterkrain, umfagte aber weder die erst später von Ungarn abgetrennten Gebiete von Möttling und Tschernembl, noch das erst im vierzehnten Jahrhundert kultivierte Gottscheer Land, noch die Gebiete von Idria, Wippach und Planina, welche zu Friaul gehörten.6 7 Die Mark Krain galt noch längere Zeit als Bestandteil des Herzogtums Kärnten und die Markgrafen von Krain waren dem Kärntner Herzoge untergeordnet. Ein gar reges soziales Leben herrschte namentlich im dreizehnten Jahrhundert in der heute wieder durch ihre weitbekannte Kaltwasserheilanstalt sich neuen Aufschwunges erfreuenden Stadt Stein am Fuge der Steiner (Sulzbacher) Alpen. Hier hielten die Herzoge von Kärnten und Patriarchen von Aquileja Hof, hier strömte der Adel des Landes zusammen — lange Reihen von Zeugen in hier ausgestellten fürstlichen Urkunden beweisen es, — hier wurden vor allem groge Jagden abgehalten, wozu insbesondere die weiten Reviere der Feistritz gute Gelegenheit boten. Schon 1247 erscheint ein an-gestellter Jagdmeister von Stein (venator de Steine) als Zeuge in einer Urkunde des Bischofs von Brixen, der sich gleichfalls zum Jagdvergnügen in Stein und in der Feistritz aufhielt. Vor den Toren der heutigen Landeshauptstadt Laibach, im Walde oberhalb des gegenwärtigen städtischen Schlosses Tivoli, auch Unterthurn genannt, besagen die Herzoge von Kärnten ein Jagd sch 1 o g, genannt Thurn, undaus dem Walde, also von der Jagd weg, datierte Herzog Ulrich von Kärnten, Herr von Krain und der Mark 1267 eine Urkunde „in viridario nostro supra turrim apud Laibac“. Die Kärntner Herzoge besagen aber auger 6 Darunter erst kürzlich den in einem Topfe verwahrten Fund von fünfzig römischen Goldmünzen und sieben Silberbarren. 7 Huber-Dopsch, österreichische Reichsgeschichte, Wien 1901, p. 12. diesem Waldschlosse auch den zunächst befindlichen Wald und Jagdbesitz Schiutza nächst Dobrava mit allem seinem Zugehör an Wiesen, Waldungen, Fischereien in der munter fliegenden Gra-dasica usw.; auf dem damaligen Jagdschlösse Thurn und den Dependenzen in Schiutza und Dobrava gab es denn in jenen längstentschwundenen Tagen helle Weidmannslust, die sich dann später noch lange in den Bürgerjagden der Laibacher Stadtväter in der Schiutza, wie sie bis in das achtzehnte Jahrhundert herab, begleitet von üppigen Jagdmahlen, abgehalten wurden, forterhielten und zum Teile im Nachklange noch heutigen Tags in der sogenannten „Rosenbacher Jagd“ im städtischen Reviere geübt wird. Im Jahre 1269 verglich sich der Herr der Herrschaft Lack (Bischoflack) in Oberkrain, Bischof Konrad von Freising,8 * mit dem Ritter Konrad und den sonstigen Erben weil, des Amtmannes Wernher von Lack betreffs der Forst- und Jagdmeisterei im Amte Lack. In diesem Vergleiche, in welchem auch die Bestimmungen der Strafen für unrechtmägige Ausübung der Jagd enthalten sind, wurde dem Ritter Konrad oder seinen Erben der Fang von aus dem Neste genommenen und dann zu Hause aufgefütterten Falken (nisus, nidasi), der kleinen Habichte (terciolus), der Habichte (accipiter) und der Falken (falco)8 zu den festgesetzten und gewohnten Zeiten zugestanden, sowie die Jagd im allgemeinen; für den Fall der Anwesenheit des Bischofs in dem Lacker Besitztum mügte aber sämtliches Wildbret von diesen Jagden sowie die gefangenen Vögel dem Bischöfe „präsentiert“ werden, damit er darüber nach seinem Wohlgefallen verfügen könnte.10 Das unweit der Stadt Laibach gelegene S c h 1 o g H a b b a c h des gegenwärtigen Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters von Krain, Leopold Baron Li echtenbc rg, hat seinen Namen vom Habicht, „denn“, schreibt Valvasor in seiner „Ehre Krains“, „daselbst hält er (der Habicht) 11 sich in dem nächsten Walde haufenweise auf“. Heute sind Habichte »wie auch Turmfalken aus der Umgebung von Habbach gänzlich verschwunden. " Kaiser Otto II. hatte im Jahre 974 dem Bistum Freising (Bayern) Güter in der Gegend von Lack geschenkt. Zahn, Codex Austriacus Frising. Wien 1870, p. 36. * Über die einzelnen Arten der Falken (falco, nisus, terciolus, accipiter) vergl. Kaiser Friedrichs 11.(1220—1250) Schrift: de arte venandi cum avibus. 10 Zahn a. a. O. p. 303, Nr. 279. 11 „Habach, wie allhie zu Lande das deutsche Wort Habicht ausgesprochen wird.“ - Valvasor III. (XI.), p. 271. Unter dem Hause Habsburg. Nachdem Kaiser Rudolf I. von Habsburg 1283 seine Söhne Albrecht und Rudolf zu Herzogen außerhalb Österreichs auch in Steiermark und in Krain gemacht, welches geschichtlich so denkwürdige Ereignis 1883 zur 600jährigen Wiederkehr des Gedenktages von den altgetreuen Ländern Steiermark und Krain in festlichster Weise und in beglückender Anwesenheit Seiner k. und k. Apostolischen Majestät, unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn Franz Josef I., jubelnd begangen wurde, nachdem, wie gesagt, die Herzoge Albrecht und Rudolf faktisch mit Krain belehnt worden waren, begegnen wir vorbildlich des hl. Römischen Reiches Teutscher Nation auch in unserer Heimat der Einführung der E r b ä m t e r. Valvasor hat Archivalien des Bistum-Laibacherschen Schlosses Oberburg in Untersteiermark entnommen, dag schon im Jahre 1332 die Herren von Altenburg13 - Besitzer des Schlosses Altenburg in Unterkrain, eine der ältesten Schlogbauten im Lande, heute Eigentum des Herrn Rudolf Grafen Margheri und von diesem in stilvoller Restaurierung begriffen — die Würde des Erbland-Jägermeisteramtes in Krain bekleideten, welches im Laufe der Jahrhunderte dann auf die Dietrichstein, Khisl von Kaltenbrunn usw. übergegangen und zuletzt bei den Grafen von Gallenberg, bis zum Aussterben dieses altberühmten Geschlechtes im Mannsstamme durch den 1893, am 7. Oktober, zu München erfolgten Tod des Oberst-Erblandjägermeisters in Krain und der windischen Mark, Alexander Grafen und Herrn zu Gallenberg, verblieben war. Wir werden später bei Gelegenheit der Erbhuldigungen der krainischen Stände für Kaiser Leopold I. (1660) und Karl VI. (1728) die Funktion des Erblandjägermeisters, soweit es in den Rahmen dieser Schrift fällt, kennen lernen. Doch kehren wir in das vierzehnte Jahrhundert zurück, so begegnen wir in der Ausübung der „Kunst in der Klosterzelle“, wie bei einer Reihe anderer in unserer Heimat von kunstfertigen Händen fleigiger Mönche angefertigter Handschriften, die heute noch in den Bibliotheken des Landes bewahrt werden, vornehmlich in einem kunstvollst ausgeführten, mit Gold und Farben reichgeschmückten Manuskripte eines Kartäusermönches des Klosters Freudenthal bei Oberlaibach (heute Schloßbesitz des Herrn Franz ,a Valvasor, Ehre des Herzogtums Krain III. (X.), p. 11. Galle) aus dem Jahre 1347: „Augustinus de civitate Dei“13 auf einem prachtvoll verzierten Folioblatte Darstellungen mit Beziehung auf den reichen Wald- und Wildstand dieses einstigen, so mächtig gewesenen Klosters. Wir erblicken hier zwischen in Farben und Gold gemalten Blumen Hasen, Füchse, Wildschweine und außerdem dann auf einzelnen Textblättern Vögel verschiedener Arten.14 Auf dem Laibacher Kongresse, welchen Herzog Rudolf IV. in den Märztagen des Jahres 1360 mit dem Patriarchen Ludwig von Aquileja, dem Erzbischof Ortolph von Salzburg, päpstlichen Legaten, den Bischöfen von Freisingen, Passau, Gurk, Säben (Brixen), Chiemsee, Lavant, ferner zahlreichen deutschen Fürsten und Herren zur Regelung der Angelegenheiten von Aquileja und Venedig abgehalten, bestätigte dieser Habsburger u. a. der oben genannten Kartause Freudenthal die Privilegien betreffs ihrer Waldungen und des Forsteirechtes.15 16 Desgleichen bestätigten alte und erteilten neue Privilegien sowohl den Klöstern in Krain wie auch der Stadt Laibach in Wald- und Forstangelegenheiten die Regenten Herzog Ernst der Eiserne und Kaiser Friedrich III. im fünfzehnten Jahrhundert, und Maximilian I., der „letzte Ritter“, erließ im Jahre 1495 an den Landeshauptmann von Krain, Hans von Auersperg, und an den landesfürstlichen Vizedom (Landeschef) Georg von Egk den Befehl, den bei Laibach vorhandenen, schon ziemlich ausgerodeten Eichenwald (Stadtwald), aus welchem während der vorangegangenen Kriegszeiten (Türkengefahren und Einfälle) viele Eichbäume zu Aufbau und Befestigung der Stadt Laibach verwendet worden, genau zu überwachen.10 In diesem Eichenwalde war im Jahre 1342 zur Winterszeit ein Wildschwein gefangen worden, welches sieben Zentner gewogen.17 Die zur Zeit so ergiebig gewesene Gemsenjagd in unserer Heimat führte denn auch den erhabenen Weidmann Theuerdank-Maximilian in die hochromantischen Felsgebirge Oberkrains im 13 Meine Abhandlung darüber: Mitteilungen des historischen Vereines für Krain 1862, p. 6 ff. 14 Diese lokalkulturgesehichtlich mehrfach interessante Handschrift be- wahrt die k. k. Studienbibliothek in Laibach (Nr. 2 der Mss.). 16 Huber, Geschichte des Herzogs Rudolf IV., p. 189; Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg, IV., p. DXCIII. 16 Diplomatarium aus dem Archive der Stadt Laibach. Mitteilungen des historischen Vereines für Krain 1852. 17 Valvasor, Ehre des Herzogtums Krain III., p. 442. Triglavgebiete, wie anderseits in die Steiner (Sulzbacher) Alpen. Es war im Jahre 1514, dag Kaiser Max mitten unter den Kriegswirren mit dem „Leu von S. Marco“ nach Laibach kam, um nötige Anordnungen zur Sammlung frischer Kriegsscharen zu treffen und sich „nach getaner Arbeit“ zu Besuch des vertrauten Freundes, des edlen Ritters Lamberg, nach dessen Schlog Stein (heute Burgruine bei Vigaun) in Oberkrain begab, mit dem er eine Gemsenjagd unternahm, gleichwie er dann wenige Tage später auf der Rückreise nach Cilli in den Grenzgebirgen zwischen Krain und Untersteier (Steiner oder Sulzbacher Alpen) dasselbe edle Weidwerk pflegte.18 In demselben Jagdgebiete, in der romantischen Feistritz, unweit der Stadt Stein, jagte 1564 der Habsburger Erzherzog Karl II., Regent von Innerösterreich, und eine noch im vorigen Jahrhundert erhalten gewesene Steintafel mit der Inschrift: „Anno 1564, die 29. Aprilis Carl Archidux Austriae hic pransit“, die sich auf einem freien Platze, wo die Feistritz aus einer Felsenspalte hervorstürzt, befand, kündete noch späten Generationen, dag an dieser Stelle der „Landesfürst“ vor drei Jahrhunderten das Jagdmahl gehalten.1“ Unser berühmter Polyhistor und Chronist Johann Weikhard Freiherr von Valvasor (* 1641, f 1693), selbst zwar kein Jäger, wie aus einer Stelle im sechsten Buche seiner „Ehre des Herzogtums Krain“ hervorgeht, hat — wie Sektionschef Herr Ludwig Dimitz in seiner musterhaften Arbeit über die Jagd in Krain (Hugos Jagdzeitung 1881, Nr. 1 ff.) so schön ihn charakterisiert — doch das Weidwerk in echt ritterlicher Weise, den Wald in einer dem Geiste seiner Zeit entschieden überlegenen Auffassung beurteilt. „Die Wälder“ — wird aus dem zweiten Buche des genannten Werkes zitiert - „können für eine Krone mancher Berge und Felder, für einen Schatz des Landes und für einen Lustvermengten Nutzen seiner Einwohner gerechnet werden. Sie sind der allgemeine Thierkasten, darin Gott uns zum Besten das Wild hegt, bis es mit Ergötzung erjagt und durch solche adeliche Übung der Leib sowohl bei guter Gesundheit als wie die Tafel mit gutem Wildpret beehrt wird............Wären keine Wälder, so würden wir wider Schnee, Hagel und Regen schlecht bedeckt sitzen.“ Undurchdringlicher, dem Autor selbst unheimlicher Urwald ,8 Mein Artikel: Hugos Jagdzeitung 1881.Jp.J184 f. Heinrich Costa, in seinen heute noch eine treffliche Geschichtsquellc darstellenden Reiseerinnerungen aus Krain, Laibach 1848, p. 288 f. bedeckte die Hochfläche der Julischen und Dinarischen Alpen. Valvasor spricht überall von „großen Wildnissen“ und „erschröck-lichen Wäldern“, unter denen insbesondere der Birnbaumer Wald sein Grauen erregte. Noch in seinen Tagen waren die Raubtiere in Krain in bedeutender Menge vorhanden und bedrohten nicht selten Schlösser und Gehöfte, so u. a. sein Vaterschloß Gallenberg ein großer wilder Bär, als Herr Bartholomäus von Valvasor daselbst hauste, 1665 Wölfe die Umgebung der Schlösser Auersperg und Zobelsberg usw. Im dritten Buche zählt der Chronist die „wilden Tiere“ auf und nennt außer den alltäglichsten: Luchs, Wolf, Steinbock, Gemse, Hirsch, Reh, Alpenhase, Kaninchen, Wildkatze und Dachs; besonders hervorgehoben wird das Vorkommen der Adler. Betreffs der auch heute noch in Krain zahlreich vorkommenden Billiche (Siebenschläfer, Myoxus glis) teilt Valvasor die zu seiner Zeit noch gang und gäbe abergläubische Ansicht mit, daß der Teufel dieselben auf die Weide treibe, und er bildete diese Szene in ihrer Unheimlichkeit auch in seinem Buche ab (siehe umstehende Reproduktion aus seiner „Ehre Krains“); eine dichte Schar von Schlafmäusen huscht einem alten Buchenwald zu, vom behörnten, beflügelten und beschwänzten Teufel mit fliegender Geißel getrieben. Valvasor zieht den Schluß, daß die Erscheinung, wie sie den Billichfängern20 als halb Bock, halb Mensch entgegentrete, nur ein Phantasiegebilde, ein Waldgespenst sei, „wie solches noch heutiges Tages (wie er sagt) in großen Wäldern demjenigen, welcher allein da durchwandert, ins Gesicht trete“. Nach den einzelnen Landesteilen schildert Valvasor den Wildstand folgendermaßen:In Mitterkrain, jenem Landesteil, welcher noch heute die ausgedehntesten Waldkomplexe besitzt, wo sich von den Idrianer Grenzen über Schwarzenberg, den Birnbaumer Wald, Loitsch, Planina, Zirknitz, Laas bis zur kroatischen Grenze und über diese hinaus viele Tagreisen weite Buchen- und Tannenforste dehnen, sind es vor allem das Hoch- und Schwarzwild, Bär und Wolf, die er als diese Wälderwildnis beherrschend anführt, außer diesen mächtigen Beherrschern der Reviere werden Reh, Hase, Auer-, Wald- und Haselhühner, Tauben in den Höhlen um Laas und Zirknitz, Enten am Zirknitzer See, endlich der Luchs, die Wildkatze, der Fuchs genannt. Im Loschiner Wald, im Herzogtum Gottschee, schreibt der Chronist (1689), hat man, als der Fürst Auersperg vor vierzehn Jahren ,0 Über den Billichfang siehe die Abteilung: „Steinberg“. Teufel, die Billiche auf die Weide treibend (siebzehntes Jahrhundert). darin gejagt, an einem Tage acht Bären erlegt. Auch das Federwild war in diesen Revieren ausgezeichnet vertreten, „bei angehender Wachtelbeiz hat der Fürst Auersperg innerhalb von drei Wochen über dreitausend bekommen“. „Anno 1666 ist von einem, welcher bei dieser Wachtelbeiz gewesen“, an den kaiserlichen Hof berichtet worden, dag Graf Wolf Engelbrecht Auersperg auch innerhalb drei Wochen 2259 Wachteln, 120 Haselhühner und 26 Rebhühner gefangen habe. An Mitterkrain reiht sich als nächstwildreicher Landesteil das Hochalpengebiet Oberkrain. Edel-, Schwarz- und Gems-wild beherrschen hier das Terrain, während das Reh nur untergeordnet vertreten schien; augerdem gibt es Reb-, Hasel-, Auer-, Schild-, Wald-2' und Berghühner,21 22 Hasen und massenhaft Füchse; Wolf, Wildkatze und Dachs werden nebenbei erwähnt, Bär und Luchs werden hier nicht genannt, während Valvasor selbst, wie wir oben nach ihm angeführt, das Vorkommen der Bären bei Erwähnung des Bären im Schlog Gallenberg seines Vaters selbst konstatierte. „Es ist dies“ — schreibt LudwigDimitz23 — „hier nur ein Übersehen, denn die Wocheiner Forste sowohl wie das Wurzener Savetal haben noch heute ihre Standbären.“ „Wir selbst haben“ — fährt der wackere Weidmann unserer Tage fort — „in den Sechzigerjahren an mehreren Bärentreibjagden in diesen Gegenden nicht nur teilgenommen, sondern auch solche arrangiert; ebenso wissen wir, dag in den Karawanken ober Lengenfeld noch in den Fünfzigerjahren ein Luchs erlegt wurde.“ Aus dem Landesgebiete Unterkrain führt Valvasor nur Hirsche, Sauen, Rehe, Hasen und Haselhühner, Luchs, Fuchs und Dachs auf, der Bären gedenkt er bei Erwähnung eines grausigen Ereignisses zu Seisenberg. Von einem bis vor das Klostertor der Zisterze Sittich sich verlaufenen und erschlagenen Wildschweine (18. Dezember 1662) berichtete man von dort an den kais. Forstmeister in Krain. In der Schilderung des Landstriches „am Karst und auf der Poik“ erwähnt unser Chronist Hirsch und Wildsau in Hölzeneck bei Oberlaibach und in der Gegend bei Senosetsch, augerdem ist nur noch von Rehen und Haselhühnern die Rede. 21 Waldhuhn, in dieser Gesellschaft aufgeführt, deutet auf das Vorkommen des Rackeihahnes oder ist auf eine Verwechslung des Gattungsnamens mit der Art zurückzuführen. — Dimitz a. a. O. p. 41. 22 Entweder das Schneehuhn oder das Steinhuhn, Dimitz ebenda. 25 a. a. 0. in Hugos Jagdzeitung 1881. Auf einen sehr bedeutenden Wildstand im ganzen Gebiete der Poik-Unz, im siebzehnten Jahrhundert, deutet jedoch jene Stelle der „Ehre Krains“, an der Valvasor beim Schlosse Haasberg mit einer Anspielung auf den Schloßnamen folgendes bemerkt: „Jedoch laufen dort herum nicht allein die Hasen nur, sondern auch anderes Wild allerley Art, als wilde Schweine, eine große Menge von Hirschen, Bären und anderes mehr, wobey merkwürdig ist, daß die Hirsche, Bären und wilde Hauer (oder Schweine) in hiesigem Land Krain in ungeheurer Größe fallen und deßhalb die im Römischen Reiche und Böhmen mit den hiesigen gar nicht verglichen werden mögen.“ Indem Valvasor zugibt, daß er nie ein Jäger oder Weidmann gewesen, so bekräftigt er diese seine Angabe wegen der besonderen Größe der genannten Tiere in Krain, „sintemal dessen sowohl Standespersonen, die gute Weidleute sind, als die gemeinen Jäger, so von der Jagd eigentlich Profession machen, versichert haben“. Aus dem siebzehnten Jahrhunderte, und zwar aus dem Jahre 1650, stammt die älteste uns bisher bekanntgewordene Instruktion für einen kaiserlichen Forstmeister in Krain, welche in der Handschriftensammlung der k. k. Studienbibliothek in Laibach bewahrt erscheint.24 Indem diese Instruktion sich vorwiegend mit dem „Wildtpann“ befaßt und dem Schutze und der Förderung dieses landesfürstlichen Eigentums gewidmet ist, so wollen wir dieselbe im Anhänge zu dieser Schrift als ein hervorragendes Charakteristiken jener Tage vollinhaltlich wiedergeben und uns an dieser Stelle nur darauf beschränken, festzustellen, daß bei aller Rücksichtnahme auf die damalige Autonomie der krainischen Landschaft darin die landesherrliche Suprematie in Angelegenheit des Wald- und Jagdwesens in vollstem Maße und zum Besten rationellen Wald-und Jagdschutzes zur Geltung gebracht wurde. Von besonderem Interesse sind in dieser Instruktion auch die Bestimmungen betreffs der an den Wäldern und an dem Wildstande sich ergebenden Vergehen und Verbrechen, sowie die Festsetzung des Strafausmaßes und der Kompetenz der die Vergehen oder Verbrechen ahndenden Behörden, wobei zwar die Instanz der Herrschaftsgerichte für die Untertanen in erster Linie gewahrt blieb, jedoch über Anzeige des Forstmeisters, als des Betreters der Übeltäter, die höhere Instanz des kaiserlichen obersten Jägermeisters in Wien für das Forstmeisteramt stets zur Anrufung offen blieb. J4 Kopie auf Papier. Folio, Manuskript Nr. 74, S. 72-77. Auch die Aufteilung der erkannten Strafgelder, die Bestimmungen über die Visitationen der Wälder durch den Forstmeister, die Einhaltung der Zucht und Ordnung unter den Forstbediensteten, die Sorge für das Wild zur Winterszeit und so manches andere in dieser Instruktion lohnt ein freundliches Augenmerk auch noch seitens der heutigen Weidmannschaft. Es war im Jahre 1660, im September, dag der passionierte Weidmann Kaiser Leopold I., welcher auch, wie bekannt, eine Reihe von Jagdordnungen16 erlieg, zur Abnahme der Erbhuldigung nach Krain kam. Bei diesem von einer Reihe pomphafter Festlichkeiten begleiteten feierlichen Anlasse - wobei auch der Oberst-Erblandjägermeister Freiherr von Khisl seines Amtes waltete — ergötzte sich der Landesfürst wiederholt am Vergnügen der Jagd, und berichtet uns die Chronik, dag sich der Kaiser im „Jagerhabit“ „im gemeinen Fischernachen“, nur von dem Grafen Dietrichstein, kais. Stallmeister, und dem Grafen Gallenberg, Landrechtsbeisitzer in Krain, begleitet, am 10. September, um 6 Uhr morgens „zur Entenpürsch am Morast“ begeben habe und tags darauf mit dem Erzherzog Leopold Wilhelm zu Mittag auf der „Vogelbeiz“ gewesen sei.SÄ Wenige Jahre später (1667) verkaufte Kaiser Leopold „den kaiserlichen Wildtpann“ in Krain an Herrn Wolf Engelbert Grafen von Auersperg.87 Und wieder ist es eine Handschrift der k. k. Studienbibliothek in Laibach,88 die ein gleich interessantes Schriftstück (in Abschrift) bewahrt, welches uns im Bestallungsbriefe für den gräflich Auerspergschen Forst- und Jägermeister Hann g Georg Mü 1 le r ein für unser Thema wichtiges Dokument bietet. Dasselbe lautet: In Ansehung des an Herrn Hannß Georgen Müller zu der Waidmann-schafft verspürten Lusts, will Ich Ihne zu meinem Forst- oder Jägermeister über den völligen bey meinen Herrschafften vorhero gehabten vnnd nacli-gehendts von Ihro Kay: Maj. etc. in diesem Herzogthumb Grain an mich Khäufflidi gebrachten aigenthumblichen Wild tbann vnnd wälder hiemit an-vnnd aufgenomben vnnd demselben die Vollmacht gegeben haben, sowoll alle heimbliche schädliche wildtschüzen als auch Verwiester der Wälder von ihren Grundobrigkheiten der althergebrachten gewonheit gemäß zum abtrag 2 * 27 28 2S Codex Austriacus I., p. 488 — 511. *• Valvasor III. (X.), p. 379 f. 27 Briefliche Urkunde im Inventar nach dem Fürsten Heinrich Auersperg, k. k. Landtafel in Laibadi, Inventar P, Fasz. XXXVII, Nr. 29. 28 MS. Nr. 74, Folio 88 f. für sich zu begern vnnd da die bezichtigten eines straffmässigen facti in frembd oder aigenthumblichen Wäldern, alwo mein Wildtbansgerechtigldieit ist, überwiesen werden, dieselbe in die gebührende Bestraffung zu ziehen, auch wenn ein- oder die andere grundtobrigkheit dergleichen heimbliche Wildt-schiezen vnnd Holzverwiester auf sein als meines Forst- vnnd Jägermeisters begern zu stellen sich verweigern vnnd also propter denegatam Iustitiam des gewaldts sich theilhaftig machen oder für sich selbst eines eingriffes in meinen Wildtbann vnnd Wäldern sich anmassen würde, solle er sodan auf vorgehundes berathen mit meinem bestehen Aduocaten dieselben vor dem gebührenden Foro pro den gewaldt mit der clag fürnemben, gestaltsamb dan auch Ich Ihme hiemit so woll die geltstraff von denen gestehen Verbrechern (wie sy sich mit demselben werden vergleichen könen) als die behabt vnd taxierten gewaldt bey denen propter denegatam Iustitiam sich des facti theillhafftig gemachten oder für sich selbst an meinem Wildtban sich ver-greiffenden grundobrigkheiten hiemit zuegeaigent haben vnnd Ihne darbey zu Embsiger obsicht vnd bereuttung wie auch obseruierung der zue Zeiten der Landtsfürstlichen Inhabung vnd von mir ertheillenden Intsruction angewiesen haben will. Actum Laybach den 25. January Ao. 1671. Wolff Engelbrecht Graff von Auersperg. L. S. Mit Beginn des achtzehnten Jahrhunderts tritt die Frage der Festsetzung einer speziellen „Jägerordnung“ für Krain an die hiesige Landschaft, die „Herren und Landleute“, heran und sehen wir im Jahre 1707 einen Ausschuß zur Beratung derselben eingesetzt.20 Dieser Ausschuß mußte aber 1710, 19. November, „renoviert“ werden, wobei der Landesverweser Herr Wolf Weik-hard Graf Gallenberg „meldete“, wann die löbl. Stände zur Ordnung (in der Sache) greifen wollten wohl und gut, wo nicht, so müßte er als oberster Erbland-Jägermeister vom Hofe ein remedium suchen.29 30 Diese Erinnerung wirkte und schon fünf Tage nachher war die Jägerordnung (24. November) „aufgerichtet“; sie wurde dann am 3. September 1711 im Landtage verlesen und unterm 18. September als beschlossen hinausgegeben. Diese Jägerordnung für Krain 1711 umfaßte 17 Punkte und wurde (vom Herrn Sektionschef Ludwig Dirnitz) in Hugos Jagdzeitung 188131 wörtlich und mit Erläuterungen mitgeteilt. Sehr interessant und sehr charakteristisch werden die Bestimmungen in den Punkten 14, 15 und 16 gefunden, welche von den Vorrechten der „Capi“ des Landes, darunter der zeitliche Landesherr, der Bischof, die Würdenträger der Landschaft usw. 29 Peritzhoffen, Carnioliae Pragmatica, MS. der gräflich Barboschen Bibliothek auf Schloß Kroißenbach, 1. 39, 74. 30 Ebenda I. 42, 36. 31 p. 357 ff. handeln, es sind darin Ausnahmen vom allgemeinen Gesetze festgestellt und diese Ausnahmen beziehen sich auf ganz bestimmte, diesen Herren reservierte Gebiete, es wird dadurch die allgemeine Jagdordnung nicht alteriert, sondern nur im Sinne der damaligen Zeit einigen durch Geburt und Stellung ausgezeichneten Personen auf ausgeschiedenen Gebieten eine besondere Befugnis gesichert. Über Anregung der innerösterreichischen Regierung und Hofkammer, ddto. 13. Mai 1713, wurde in der „Verordneten“-Session der krainischen Landschaft am 2. Juni d. J. beschlossen, zu antworten, „dag das Erblandjägermeisteramt allda im Lande Krain keine Jurisdiktion habe, sondern werden die diesfalls vorfallenden Sachen bei der Landeshauptmannschaft abgehandelt.82 Als im Jahre 1728 die Anwesenheit Kaiser Karls VI. in Laibach zur Abnahme der „Erbhuldigung“ bevorstand - die dann am 29. August stattfand, — hatte schon im Beginn des Monates April der Landeshauptmann und Oberst-Erblandjägermeister Wolf Weikhard Graf Gallenberg den Beschlug des Landtages kundgemacht, „dag von nun an, big Se. Majestät wieder aus dem Land abrucken werden, alles Jagen und Schiegen in dem ganzen Land sowohl auf das groge als kleine Wild- auch Feder-wildpräd, wie das immer Namen haben mag, um damit Allerhöchst dieselb und Dero Hofstatt zeit Ihrer Anwesenheit alhier desto besser versehen zu können, gänzlichen eingestellt und verboten sein solle; denen Übertretern sollen in dieser Zeit und ohne Unterschied die Röhre zu benehmen sein“.83 Bei den mit den Festlichkeiten während der „Erbhuldigung“ verbundenen Funktionen der Erbämter versah an Stelle des obgenannten Landeshauptmannes das Oberst-Erblandjägermeisteramt der Bruder des obersten Lehensträgers, Herr Seifried Balthasar Graf Gallenberg; als Oberst-Erbland-Falkenmeister fungierte Graf Lanthieri. Beim Akte der Huldigung selbst standen Erbjägermeister und Erbfalkenmeister zur Linken des kaiserlichen Thrones. Nachdem die „Jägerordnung“ in den Sessionen der krainischen Landschaft 1737 und 1742 zu Rekriminationen und Beschwerden mancher Art geführt, erfolgte über besondere Motion der „Deutschen Ritterordenskommende in Laibach“, welche durch ihre zahlreichen Besitzungen in Krain und insbesondere durch ihre Jagdgerechtsame ein hervorragendes Interesse an ” Peritzhoffen I. 43, 30. 83 Peritzhoffen, Erbhuldigungsaktus usw. 1739, p. 110. einer geregelten Wald- und Jagdwirtschaft hatte und sich durch die immer krasser hervortretende Mißwirtschaft auf weidmännischem Gebiete genötigt gesehen, ihre Stimme bis in die höchsten Regierungskreise dringen zu lassen, mit Erlaß der großen Kaiserin-Königin Maria Theresia eine neue Jagdordnung für Krain, ddto. Laibach, 28. Mai 1750.84 Lange hielten jedoch die in dieser Jagdordnung der Kaiserin-Königin bestimmten Normen nicht vor. Der krainische Bauer blieb in Sachen des Waldes nach wie vordem renitent, er suchte dem Forste und dessen Bewohnern stets zu schaden, wo und wie er nur konnte. Beweis dessen die nach dieser Ordnung von 1750 rasch nötig gewordenen neuerlichen Verordnungen, bezw. Verbote, die Jagd betreffend, aus denen ich nur die Jägerordnung von 1768 (Laibach, 3. Juni), die Jagd- und Wildschützenbestrafung von 1770 (31. Oktober) und das Jagdpatent von 1786 (28. Februar) besonders genannt wissen möchte.35 51 51 Mitgeteilt vom Schreiber dieser Zeilen. - Hugos Jagdzeitung 1878, p. 540 ff. ’5 Ebenda p. 544. Franz Anton von Steinberg - ^44 ein altkrainischer Weidmann, * 1684, f 1765. Der innerösterreichische Hofkammerrat Franz Anton von Steinberg, dessen Ahnenschloß mit dem festen, eine Mordgalerie weisenden Turme heute noch eine bauliche Sehenswürdigkeit auf dem krainischen Karste unweit der Südbahnstation St. Peter darstellt, ein vielseitig und hochgebildeter Mann seiner Tage, dessen hervorragende technische Kenntnisse und Fähigkeiten im Berg-und Hüttenwesen, im Straßenbau, in hydrographischen Erfahrungen und Leistungen dem Staate und im engeren Sinne der Heimat Krain vielfach zugute kamen, der, nebenbei bemerkt, sich auch auf dem Gebiete der Erfindungen — zum Beispiel dem Projekte einer kunstvollen Schraube, welches er einem Engländer mitteilte und worin er als Vorläufer Ressels angesehen werden kann — betätigte, war aber, was uns an dieser Stelle namentlich angeht, auch ein wackerer Weidmann, der seine weidmännischen Erfahrungen, wie er sie insbesondere auf dem schon von Torquato Tasso besungenen Wundersee von Zirknitz und Umgebung durch Jahrzehnte gesammelt, in seinem uns Unterlassenen trefflichen Buche: „Gründliche Nachricht von dem in dem Inner Crain gelegenen Czirknitzer See“ — Anno 1758 Laybach (235 S., 4°, mit 33 Kupfertafeln) niedergelegt hat. Dieses Buch, das heute schon eine bibliographische Seltenheit bildet, enthält nun einen ansehnlichen Teil, der Jagd auf diesem naturmerkwürdigen, bekanntlich zuzeiten in der Höhlenwelt des Karstes verschwindenden und dann wieder zutage tretenden See gewidmet. Auf 17 Seiten schildert Herr von Steinberg die Jagd, wie er sie hier im Frühling und im Sommer, im Herbst und im Winter miterlebte, und außerdem weiß er auch noch von der nach Ablauf des Sees anzustellenden Jagdlust sowie ganz besonders interessant von der Art des Billichfanges auf dem benachbarten Berge Ja vorn ik zu erzählen. Steinbergs R esu ine, das er gegen Schlug seines noch immer nicht genügend gewürdigten, in erster Linie hydrographisch hochwichtigen Werkes, über die Jagd an dieser Stelle, in deren Nähe er so lange als Besitzer eines Hauses samt Liegenschaften gewohnt, bringt, kennzeichnet dieselbe treffend mit den Worten: „Hieraus kann man abnehmen, was an diesem See mit abgerichteten Stogvögeln auf die Reiger, Enten, Rohrhühner, Tauben, Feldhühner, Wachteln und Has en, sowohl Feder- als grogenWild mit Schieg-Gewehr für eine besondere Lust mit der Jagd könne angestellt werden. Mit einem Worte: diese Gegend ist vor, in und nach dem Ablaufe des Czirk-nitzer Sees ein ganz besonderer auserlesener Ort, woselbst sich ein Liebhaber der Jägerei in allen vier Jahreszeiten mit ganz ausnehmendem Vergnügen belustigen kann.“30 In dem ersten Abschnitt: „Von der Jagd-Lust auf dem Czirknitzer See im Frühling“, da nach dem Verlauf der Brutzeit der ganze See auch vom jungen Volk der Enten und Rohrhühner überzogen ist, die in Gesellschaft der Alten auf freiem Wasser herumschwimmen, entwickelt sich - wie er erzählt - die Jagd auf dieselben also: „Man fährt in einem oder mehreren Schiffen auf den grogen Schwarm der Enten oder der Rohrhühner los, was nun mit vollkommenen Flügeln versehen ist, das entfliegt, was aber nicht fliegen kann, begibt sich in das Schilfrohr, wo ihnen durch Flintenschüsse zugesetzt wird, doch tauchen viele unter Wasser und retten durch Flucht ihr Leben.“ Während Rohrhühner hier nur von einerlei Gattung Vorkommen, so gibt es Enten von verschiedener Gattung, als: „Wild-, Ringel-, Löffel-, Stock- und Tauchenten.“ „Diese Frühlings-Jägerei ist zwar lustig und angenehm, aber doch lange nicht so ergötzlich, als die im Sommer.“ Der zweite Abschnitt handelt dann anschliegend: „Von der Jägerey im Sommer“ und der nun weit grögeren Ergötzlich-keit. „Wenn nämlich der See zu einem solchen Anwachs gelangt ist“ — heigt es da, — „dag das Schilfrohr nicht höher als ein oder zwei Schuh über dem Wasser hervorragt, was 14 Tage vor und 14 Tage nach St. Petritag geschieht, binnen welcher Zeit sich die Enten in der Meuse befinden, alsdann ist die rechte Jagdlust vorhanden, welche nicht nur die Jäger, sondern auch die Bauern von Seedorf und Otok in Acht zu nehmen wissen.“ Beide Parteien bedienen sich einer besonderen Art im Jagen, indem sie sich zwei u Steinberg a. a. O. p. 162. und zwei in ein von Fichtenholz erbautes kleines, neun bis zwölf Schuh langes und zwei Schuh breites Schiff begeben, der eine mit einem Ruder und einer Stange, der andere bloß mit einer zwei bis drei Klafter langen Stange versehen. Da gewöhnlich eine größere Anzahl solcher Parteien vorhanden, so bilden sie mit ihren Schiffen gleichsam eine Schlachtordnung, in der sie gegen das Federwild anfänglich sachte vorrücken - auf einmal aber ganz schnell und „auf den größten Haufen“ der Enten und Rohrhühner los, den sie einschließen und mit ihren „Prügeln“ so viel als möglich davon erschlagen; die „Hurtigkeit und Erfahrnuß dieser Prügeljäger sind ihre besten Jagdhunde“. Viele wackere Leute halten diese Prügeljagd für ein Märlein, sie sollten aber ganz anders davon urteilen, wenn sie solche mit Augen gesehen und den guten Geschmack des erjagten Wildbrets mit ihrem Munde gekostet hätten. - Am Schlüsse dieses Abschnittes verweist Steinberg auf ähnliche Entenmassenjagden der Markgrafen von Baden auf einem gewissen Teiche mittelst kleiner, eigens dazu abgerichteter Jagdhunde, sowie der Markgrafen von Brandenburg in der Mark, welche dergleichen „fürstliche Jagd“ alljährlich auf einem See mittelst besonders dazu verfertigter Reisen anzustellen pflegten. Im dritten Abschnitt wird die Jagdlust im Herbst erörtert. — Um diese Zeit pflegt der bei anhaltendem Regenwetter seine Grenzen überschreitende See die am Ufer liegenden Wiesen und Äcker unter Wasser zu setzen, „weil nun“ — schreibt der Verfasser - „gedachte Felder mit Bäumen und Gesträuche verwachsen sind, so richtet man daselbst von Strauchwerk Hütten auf, aus welchen man die in großer Anzahl auf die Saatfelder ihrem Fraß nachfliegenden Enten in großer Anzahl durch den Schuß erlegen kann, namentlich abends bei dem Einfall. Als Steinberg zum Beispiel einmal anfangs Oktober 1712 mit seinen Vettern Georg und Otto Freiherren von Raunach auf Schnepfen ausgegangen war, so haben sie auf einem mit Heidekorn besäten Acker bei der Abenddämmerung, da der Entenflug begann, in einer Viertelstunde zwölf Stück Enten erlegt“. „Was übrigens“ — fährt Steinberg in seiner Schilderung fort — „auf dem trockenen Boden und an dem Ufer dieses großen Sees kann geschossen werden, bestehet in großen und kleinen Wasserschnepfen» Dullera, Kibitzen, zweierlei Gattungen von Wasseramseln und Wachtelkönigen, welche sich in den morastigen Örtern aufhalten; außer diesen findet man noch allerhand Arten von fremden Wasservögeln, wie auch in den an den Ufern befindlichen Gebüschen Waldschnepfen, Füchse und Hasen, von welchen ich selbst viele geschossen habe.“ Mit Bezug auf das hohe Wild fügt der Verfasser hier zwei bemerkenswerte Begebenheiten an. Einmal die Erlegung eines Hirschen im Röhricht und dann eine ähnlich durchgeführte zweier Bären im reien See. Von erst er er Begebenheit weiß er ausführlich zu erzählen: „Es fuhren Anno 1709 den 20. Juny drei zu Ottok auf der Insel Vornek befindliche Bauernbuben mit einem sogenannten Entenschifflein auf die Entenjagd. Als sie nun zwischen erstbesagter Insel und der Halbinsel Dervoschez eine Zeitlang herumgefahren waren, so hörten sie in dem Rohre ein außerordentliches Geräusche, welches von einem Hirsch verursacht wurde, der unfehlbar von Wölfen aus dem Berge Jauernik in den See war gejagt worden, da eilten sie mit dem Schiffe auf ihn zu, griffen ihn mit ihren Rudern und Stangen dergestalt herzhaft an, daß sie ihn dadurch in das dicke Moos und Rohr hineintrieben, woselbst sie ihn mit Schlägen und Stößen auf den Kopf so lange zusetzten, bis sie ihn ganz matt gemacht hatten, wie solches in beigehendem Kupfer zu ersehen ist.87 Als nun dieses abgemattete Tier sich nicht mehr zu helfen wußte, so haben sie so lange auf dasselbe zugeschlagen, bis sie es getödtet und zur Beute gemacht. Indessen getrauten sich diese Klopfjäger das erlegte Wild nicht zu verbergen. Sie setzten ihre Eltern in Kenntnis, man holte den Hirsch und der Marktrichter von Cirknitz lieferte den durch einen Fleischhauer ausgeweideten Hirsch an die Herrschaft auf Schloß Hasberg. Daß dergleichen Wild — schließt Steinberg - öfters von den Bauern mag erhascht und in der Stille verzehrt werden, daran ist gar kein Zweifel, aber es wird gar selten offenbar.“ Bei der zweitangeführten merkwürdigen Begebenheit verfolgten die Bauern des Dorfes Jesero unweit der Insel Gorica 1721 eine Bärin, die in Begleitung zweier Jungen das auf die Weide getriebene Hornvieh zur schleunigen Rückkehr nach der Stallung genötigt hatte, in den See, wo man dann aus einem Entenschiffe mit den „Prügeln“ auf sie und ihre Jungen loshieb; der Bärin gelang es durch Schwimmen zu entkommen, die Jungen aber erlagen der Wucht der Schläge; sie wurden dann an den Besitzer von Haasberg, den Landeshauptmann und nachmaligen Oberstkämmerer Grafen von Cobenzl, abgeliefert. 87 Siehe unsere Reproduktion. eljagd“ auf da m Zirknitzer See im Sommer (achtzehntes Jahrhunderl Im Anhänge an die ziemlich weitschweifige, seitenfüllende Erzählung dieser beiden Begebenheiten berichtet Steinberg von einem Hirschen, den er 1708 zwischen den Frauentagen im Walde von Javornik gesehen und welcher von einer außerordentlichen Größe gewesen, daß seine Geweihe fast keine Zinken mehr gegeben haben; die Rosen waren wie ein zusammengewachsener Quasten und wo die Zinken nach den Quasten sein sollten, da saß ein ordentlich knörrichtes Gewächse; die Stangen waren an sich selbst gleich, aber dick, und der Hirsch hatte eine ungewöhnliche Farbe, welche weißgrau erschien. Die Geweihe wurden von Seifried Fürsten Eggenberg (vorherigen Besitzer von Haasberg), „einem großen Liebhaber der Jägerey“, als etwas seltsames „an die kayserliche Majestät“ nach Wien geschickt. Nachdem der Verfasser noch hervorgehoben, wie man auf diesem Gebirge Javornik Bären, Wölfe, Luchse, wilde Schweine, Rehe, Hasen, Füchse, wilde Katzen, Marder, Iltisse, Erdwiesel, dann vieles Flügelwerk, als Auer-hähne, Wald- und Haselhühner und in den Felsen, Grotten, Höhlen und hohlen Bäumen als Aufenthalt wilde Tauben verschiedener Art finde, gibt er seinem Bedauern Ausdruck, daß dieser See und die waldreichen Berge nicht an einem Orte liegen, „wo ordentliche Jagdregeln können beobachtet werden,“ und daß selbe so weit von der kaiserlichen Residenz entfernt sind, „da sich sonst Allerhöchst Kayserliche Majestät mit den angenehmsten Wasserjagden, wie auch von hohem Wild, als allerhand Flügelwerk daselbst belustigen könnten“. Der vierte und letzte Abschnitt über die Jagd am Zirknitzer See handelt von der Weidmannslust im Winter. „Wenn ein harter Winter einfällt und der See mit Wasser angefüllt ist, so pflegt er“ — heißt es da — „gar bald zuzufrieren und finden sich alsdann gemeiniglich die meisten Enten und andere Wasservögel auf selbigem ein; denn da gibt es wilde Enten, Stockenten, Rohrhühner, große und kleine Passauer Enten, welche einen krummen, zugespitzten und rotgesprenkelten Schnabel haben, große und kleine K1 inger, braunköpfige Taucher, Weyer, große und kleine Tauchenten und andere fremde Gattungen mehr, die alle man weder kennen, noch zu nennen vermag; wie ich denn“ — versichert Steinberg — „selbst deren einige geschossen habe, welche auf dem Rücken ganz grau und etwas kleiner als die Stockenten waren, sie hatten breite Schnäbel, die Nasenlöcher waren über dem Schnabel völlig offen und hatten nur eine Öffnung, dergleichen Vögel habe weder ich, noch sonst jemand anderer hier zu Lande jemals gesehen.“ „Außer diesen vorgedachten Enten“ — schreibt der Verfasser weiters — „finden sich hier auch weiße und graue Schwanen, wilde und Schneegänse, Kraniche, weiße und graue Reiher, welche aber alle eine gewisse Zeit ihres An- und Abzuges halten.“ Steinberg selbst erlegte aus seiner von Eisschollen gebildeten Hütte einmal innerhalb zwei Tagen und einer Nacht 86 Stück Enten. „Die Schwanen, wenn sie nur das geringste von einer Hütte erblicken, setzen ihren Weg ohne weiteres fort, sie sind die allerverschlagensten unter den hier befindlichen Wasservögeln, und doch gelang es 1694 Herrn Johann Paul Schwenk, Pfarrer zu Laas und nachmaligen Abt zu U. L. Frau im Thal (in Ungarn), am Obersee um Mitternachtszeit fünf Schwane auf einen Schuß zu treffen. Am sichersten, was die Schwanen betrifft, sei es, sie im Fluge zu schießen, und die Flugschützen pflegen sich bei der Insel Gorica auf Stroh und auf die mit Schnee überzogene Erde zu legen und lassen sich mit weißen Tüchern bedecken; wenn nun die Schwanen in der niemals zufrierenden Seequelle Narte auffliegen, so nehmen sie ihren geraden Weg über die verdeckten Schützen, und weil sie nicht hoch fliegen, so werden sie gar leicht herabgeschossen.“ Schwanen wurden überdies nicht selten mit Fang- und Schlageisen gefangen, und zwar war es ein alter, in der Fischerei wohlgeübter Mann, welcher, „wenn ihm der Winter das Fischen verboten,“ auf die eben angedeutete Art nicht allein Schwanen auf dem Eise, sowie im Walde und an den Ufern Marder, wilde Katzen, Füchse, Iltisse und dergleichen fing. „Einstmals aber hat es sich zugetragen, daß dieser Mann, Namens Christofitsch, seiner Fang-Eisen wegen über den See in den Wald hat gehen müssen, daselbst ist ihm ein Rehbock auf dem sehr glatten Eise aufgestoßen, welcher über den See zu setzen versuchte, aber wegen Glätte des Eises nicht hat fortkommen können; dem hat dieser Fischer vermittelst an seine Schuhe angebundener Eissporn nachgesetzt und mitten auf den See getrieben; je geschwinder nun der Rehbock geeilt, seinem Verfolger zu entwischen, desto öfter ist er auf dem glatten Eise gefallen, bis ihn der Fischer eingeholt und mit dem bei sich geführten Beil (zum Aufhacken des Eises beim Winterfischfange) erschlagen hat.“ Die von dem Künstler Joseph Fer. Weinmann in Kupfer gestochene Abbildung dieser Szene ziert die Beschreibung Steinbergs als Tafel ll.58 58 Siehe unsere Reproduktion. 3 Ijagd“ auf dem Zirknitzer See im Winter (achtzehntes Jahrhundert). ilff l! § TTHy1 SRto Im Anschlüsse an die Jagd auf dem See in den vier Jahreszeiten schildert der Verfasser des langen und breiten — auf zehn Seiten — die Beschaffenheit und den Fang der Billiche und stellt gegenüber der vorher bei der Schilderung der Wald- und Jagdverhältnisse durch Valvasor erwähnten und unter Beigabe der Abbildung aus des letzteren „Ehre Krains“: „Der Teufel treibt die Billiche auf die Weide“ charakterisierten alten Zeitidee es fest, dag das dem Teufel zugeschriebene Pfeifen und Schnalzen von der Nachteule herrühre. Die Werkzeuge aber, womit die Bauern in Krain die Billiche noch heute zu fangen pflegen, hat der bestbekannte Jagdschriftsteller, Herr fürstlich Schönburg-Waldenburgscher Forst- und Domänendirektor Heinrich Scholl mayer-Lichtenberg, der Generalsekretär des Landeskomitees für Krain für die I. Internationale Jagdausstellung in Wien, in seinem fachmännisch so gediegenen Aufsatze: „Die Jagd am Karste. Billichfang“ nach Zeichnungen seiner eigenen Hand zur Darstellung gebracht39 und uns für diese Schrift in dankenswerter Weise zum Wiederabdrucke überlassen.* 40 Schollmayer-Lichtenbergs Erklärungen dieses eigentümlichen Fanges lauten aber wörtlich also: „Der Unter- wie Innerkrainer verwendet zum Fang dieser Nager in erster Linie die ,povhova Skrinca“ (Billich - Kästchen), eine Kastenfalle mit Bogenfenstern, wie es in der Figur (Abbildung 1) ersichtlich ist. Abbildung 2 zeigt die Kastenfalle im Längsschnitt mit Stellvorrichtung und Köder, fängisch gestellt. Der Unterkrainer hängt sie mit der Öffnung nach abwärts an den Stamm (der Buche), während sie der Innerkrainer mit der Öffnung nach aufwärts auf einen Ast legt. Als Köder dient ein Holzapfel, welcher mit in Nelkenöl, Haaröl oder ordinärem Parfüm versetztes Baum- oder Rüböl getunkt wurde. ,Was gut riecht, muß auch gut schmecken“, denkt sich der Billich und - schnapp - hat ihn der Kastendeckel am Kragen. Da die Feder sehr stark ist, verendet der Billich gewöhnlich sofort an — gebrochenem Genick. Ein Fänger rüstet sich nach Umständen mit 10 bis 50 solchen Fallen aus und fängt in guten Billichjahren zwei bis fünf Stück pro Falle, je nachdem er sie in der Fangnacht seltener oder öfter revidieren geht. Eine zweite Fangvorrichtung, welche vorwiegend von den Bewohnern der *“ „Weidmannsheil“, Klagenfurt 1889, Nr. 20. 40 Siehe die umstehende Abbildung (1, 2, 3, 4). 3* Ortschaft Paltsche angewendet wird, ist in ihrer ersten Anlage wohl etwas umständlicher und an Felshöhlen gebunden, dafür ist sie jedoch auf Jahre hinaus brauchbar, immer verwittert, durch einen kleinen Handgriff fängisch gestellt und selbsttätig, wodurch 1 Billichkastenfalle, verbesserte Innerkrainer Form. 2 Dieselbe im Längsschnitt mit Stellvorrichtung und Köder, fängisch gestellt. 3 Mit einer Röhrenfalle, Paltscher Form, verkeilte „Povsina“ im Längsschnitt. 4 Die Fangklappen (a) dieser Röhrenfalle. die fortwährende Kontrolle, wie sie bei den Klappfallen notwendig, entfällt. In der Abbildung 3 ist der Durchschnitt einer solchen nebst dem Hauptbestandteile dargestellt. Die erste Bedingung ist das Vorhandensein einer Felshöhle oder eines Loches, welches die Billiche als Schlafstätte oder Winterquartier beziehen. Der Krainer nennt eine solche kurzweg Povsina. Das Vorkommen solcher oft tiefgehender Felsklüfte und Höhlen ist in den Wäldern auf Karstkalk erklärlich keine Seltenheit und dem eifrigen Billichfänger wie Waldläufer überhaupt entgehen bei einiger Aufmerksamkeit bewohnte Povsine wohl nicht. Ist der Eingang einer solchen Kluft über 40 cm weit, behält er diese Weite bis auf wenigstens 60 cm Tiefe oder lägt sich dies durch Abgrabung erreichen, so kann die Falle eingelegt werden. Diese selbst aus einem 60 bis 80 cm langen Stammabschnitt eines, am besten kernfaulen Baumes, da aus solchem fast mühelos das Innere entfernt werden kann, um die Höhlung herzustellen; oben und unten wird diese Röhre von beiläufig 30 cm lichter Weite mit Brettern vernagelt. Zur Anbringung der beiden Hauptbestandteile erhält das obere Brett eine runde Öffnung von 12 bis 14 cm Durchmesser, das untere eine Öffnung, grog genug, um einen Billich durchzulassen. Trichterförmige Fangklappen (4) aus Holz (a) kommen in die obere, ein Pfropfen (b) aus sehr hartem Holz, am besten ein sehr verharzter Hornast einer Tanne, in die untere Öffnung. Wie im Bilde ersichtlich, wird die ganze Vorrichtung bis zur Bodengleiche in die Kluft eingelassen und jedwede Lücke herum fest mit Steinen verkeilt, damit den Billichen der Weg ins Freie nur durch den Fangkasten möglich sei. Die Fangklappen, Abbildung 4, schwingen auf den darauf ersichtlichen Stiften und öffnen sich, wenn ein Billich eindringt, zangenartig, um sich dann sofort durch das Eigengewicht zu schliegen, während der Billich in den Kasten fällt.“ „Die Zeit des ergiebigsten Fanges ist nach Klein-Frauentag, - die Nächte sind kühl, die jungen Billiche sind fast ausgewachsen und strotzen wie die Alten von Fett, kein Wunder, die Buchein sind reif! Auch diese Jagd (bei welcher auf dem Karste, nebenbei bemerkt, die Fangkästen in den ,Povsinen‘ meist mehr Ausbeute liefern, als die aufgehängten Kastenfallen)“ — schließt Scholl-mayer-Lichtenberg seine ebenso fachmännisch interessante als stilistisch hochfesselnde Darstellung des Billichfanges - „hat ihre Reize, und mancher Saulus, der auf diese niederste Jagd herabsah, wurde nach einer glücklichen Fangnacht zum Paulus. Nicht allein das Jagdresultat wirkt anregend, die ganze Szenerie im Buchenwald, das Fauchen und Quieken der Billiche, das Lachen der Eulen und Käutzchen, das Schrecken der Rehe und das langgezogene Heulen der Wölfe verleiht der Fangnacht einen besonderen Reiz. Bei empfänglichen Gemütern ist es erklärlich, daß sie im Dunkel des Waldes alles mögliche sehen und hören, weswegen auch für die uralte, mehrerwähnte Sage, dag der Teufel die Billiche zur Weide treibe, leicht der Ursprung gefunden werden kann.“ Realistisch wurde aber schon von alters her das Ergebnis solcher Billichjagden von den Bewohnern Krains aufgefagt, nach wie vor ward und wird das Fell zu Pelzfütterungen und Pelzmützen verwendet, das Fleisch des Siebenschläfers mit Kraut oder Rüben gegessen, das Fett ausgeschmolzen und gleichfalls verkocht. Der Billichpelzhandel ging zu Steinbergs Zeit nebst Skorpionöl und anderer kleiner Ware bis nach Holland und von da weiter nach Indien. Die Bärenjagd des Königs von Neapel im Sonegger Revier 1791. Zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts, in den Tagen der Regentschaft Kaiser Leopolds II., herrschte in unserer Heimat das regste Jagdleben und war in dieser Zeit auch hierlands eine Zweiggesellschaft der aus Neapel stammenden adeligen Gesellschaft „Diana der Jägerin“ tätig, welche hier 84 Mitglieder zählte, 24 Damen und 60 Herren; von heute noch lebenden adeligen Familien unseres Landes waren vertreten die Familien Freiherr von Apfaltrern, Fürsten und Grafen Auersperg, Grafen Barbo, Freiherren von Gussitsch, Grafen Lichtenberg, Marenzi, Freiherren von Wolkensperg. Als Grogmeister erscheint in der noch erhaltenen Liste: Seine Majestät Ferdinand von Bourbon, König beider Sizilien, und an seiner Seite Ihre Majestät Maria Karolina, Königin beider Sizilien, Erzherzogin von Österreich; als dessen deputierter Grogmeister fungierte aber hierlands: Johann Adam, des heil. Römischen Reiches Fürst von Auersperg.41 Rasch nacheinander traf es sich, dag der König von Neapel und beider Sizilien bei seinem jeweiligen Zusammentreffen mit seinem Schwager, Kaiser Leopold II., 1790 (im September) und 1791 (im März) in Laibach zahlreich die Mitglieder der krainischcn Zweiggesellschaft „Diana der Jägerin“ um sich versammelt sehen konnte. Das erstemal, am 5. September 1790 um halb 8 Uhr früh, 41 Siehe meinen Aufsatz: „Die adelige Gesellschaft Diana der Jägerin in Krain“ in Hugos Jagdzeitung 1876, Nr. 18. verfügte sich, wie die Chronik berichtet, der König, ein leidenschaftlicher Jäger und Schütze, in der Grogmeisteruniform des Dianen-Ordens zur Wasserjagd auf der Laibach in Begleitung mehrerer Barken mit dem Scharfschützenkorps und Mitgliedern des Dianenordens, die auch in der Gesellschaftsuniform erschienen waren (ein schönes Porträt eines Herrn in dieser so kleidsamen jägermägigen Uniform bewahrt die gräflich Barbosche Ahnengalerie auf Schlog Kroigenbach in Unterkrain). Gegen 12 Uhr mittags wurde wegen regendrohenden Wetters die Rückkehr zur Stadt angetreten. Nachmittags beehrte der König die Schiegstätte der gegenwärtig schon 400 jährigen Bestandes sich erfreuenden Laibacher Rohrschützengesellschaft mit seiner Gegenwart, wo sich die Schützen den Beifall des hohen Gastes in solchem Grade erwarben, dag derselbe den bürgerlichen Zinngieger Reitter in seine Jägerannalen einschrieb; auch nahm der König noch Damen und Herren des höchsten Adels, grögtenteils Krain angehörig, in den Dianenorden auf.48 Bei der zweiten Anwesenheit des Königs in Laibach 1791 fand aber über seinen Wunsch eine Bärenjagd am 17. und 18. März im gräflich Auerspergschen Reviere um Sonegg statt. Graf Josef Maria Auersperg war der Jagdherr, doch hatte Fürst Johann Adam von Auersperg das Arrangement übernommen. Der Fürst hatte selbst in Begleitung seines Neffen, des Generals Karl Grafen Auersperg, einige Tage vorher alle Reviere in Augenschein genommen und lieg darüber eine ordentliche Karte entwerfen. Nach dem Plan des Fürsten wurde das Gewild durch 4500 Treiber acht Meilen weit aus Berg und Wald zusammengetrieben und mehr als 20.000 Feuer wurden angezündet, um das im Kreise der Treiber eingeschlossene Wild vom Durchbrechen abzuhalten. Am 17. März früh fuhr der König mit den zur Jagd gewählten Kavalieren nach Sonegg und begab sich sogleich auf die Hochstände, die kaum 500 Schritte unter dem Schlosse errichtet waren. Um 10 Uhr begann die Jagd unter 10.000 Schreckschüssen. Nach 3 Uhr brachen endlich drei Bären bis an die Stände vor. Einer davon wurde von dem Kammerherrn Marquis Priore Tarucci vor dem Angesichte des Königs erlegt. Die andern zwei brachen in ein nahes Wäldchen durch, wurden aber durch die geschickten Anstalten des Fürsten Auersperg wieder eingeschlossen und aufgejagt. Der König erlegte einen sehr grogen * 42 August Dimitz, Geschichte Krains IV., p. 243. Bären, der auf der Stelle blieb, und gleich darauf einen Wolf. Er bezeugte eine außerordentliche Freude über dieses Jagdglück und versicherte, daß er, obschon er in Neapel 200 ausgewählte Jäger habe, doch außerstande wäre, eine so ganz ungewöhnlich angelegte und ausgeführte Jagd zu veranstalten. Gegen Abend begab sich derselbe unter Jubelrufen in das Schloß Sonegg, wo ihn die vom Kaiser abgeschickten Erzherzoge Ferdinand, Karl und Leopold begrüßten. Am 18. März frühmorgens begab sich der König zu einer zwei Stunden entfernten Gebirgshöhle, in welcher ein großer „Raubbär“ eingeschlossen war, der sich jedoch durch alle angewendeten Mittel nicht aus der Höhle hervorlocken ließ. Er zeigte aber kaum seinen Kopf am Ausgange, als er schon vom König niedergestreckt wurde. Die Erzherzoge belustigten sich indessen im Tiergarten des Schlosses mit der Jagd auf einen Bären und einen Gemsbock. Die Sonegger Bärenjagd verewigte der Laibacher Zeichenprofessor Herrlein in einem für den Fürsten Auersperg bestimmten Gemälde. Am 20. März verließen beide Majestäten unsere Landeshauptstadt.43 In den Tagen der französischen Zwischenherrschaft in Illyrien 1809 —1813. Nachdem durch das Kriegsglück Napoleons in Italien die südlichsten Länder Österreichs, mit ihnen unser Heimatland Krain, als sogenannte Illyrische Provinzen dem Frankenreiche einverleibt waren, residierte als Gouverneur dieses Ländergebietes Marschall Marmont, Herzog von Ragusa, bekanntlich auch durch einige Zeit in Laibach. In seinen später erschienenen Memoiren gedenkt er mit besonderem Wohlgefallen dieses Aufenthaltes und seines Lebens hier, das er „zwischen Geschäften und Vergnügungen“ geteilt führen konnte; zu letzteren zählten neben Ausflügen, Festen usw. namentlich auch die Jagden. Er schreibt darüber: „Mehrere österreichische Standesherren, unter andern der Fürst von Auersperg, empfingen mich in ihren schönsten Besitzungen, der genannte in dem Herzogtum Gottschee. Wir jagten daselbst auf Bären; dieses Tier ist dort gewöhnlich, wir trafen zwar mehrere an, aber keins wurde getödtet. Zur Schande mehrerer Jagdgenossen unter andern 43 August Dimitz ebenda, IV., p. 244 f. eines französischen Intendanten, mug ich sagen, dag die Bären bei ihnen vorbeikamen und sie nicht zu schiegen wagten. Diese Jagd steht in Frankreich in dem Ruf gefahrvoll zu sein, hier flögt sie sonst keine Furcht ein. Hat der Bär noch Mittel zu fliehen, so sucht er niemals den Jäger anzugreifen. Die Eber sind in diesem Lande sehr rar und ihre Jagd gilt für gefährlich, in Frankreich dagegen, wo sie zu Hause ist, denkt niemand daran, ihr irgend ein Verdienst beizumessen; man fürchtet sich in jedem Lande vor dem, was man nicht kennt, und die Angst verschwindet, wenn man die Gegenstände, die sie einflögen, näher betrachtet.“44 45 In der nächsten Umgebung von Laibach ergötzte sich der Marschall mit der Jagd in dem von ihm gemieteten Auerspergschen Tiergarten bei Kaltenbrunn, auf dessen Territorium sich heute die Landesirrenanstalt (Studenec) befindet. — In diesem Tiergarten wollte derselbe nun mehrere wilde Tiere zu seinem Vergnügen halten und fahndete denn auch nach jungen Bären. Direktor Heinrich Costa erzählte später in der vaterländischen Zeitschrift „Carniolia“46 das „krainische Jagdabenteuer“, wie ein kühner Bursche aus Reifnitz aus einer Felsenhöhle der Umgebung dem Gouverneur mit der grögten Lebensgefahr drei junge Bären verschaffte, nachdem er die inzwischen auf die Herausholung der schon in einem Sacke steckenden und jämmerlich wimmernden Jungen aus der Höhle aufmerksam gewordene, den Räuber ihrer Jungen durch dick und dünn und durchs Wasser verfolgende, mit der Befreiung der Jungen aus dem bereits weggeworfenen Sacke beschäftigte Bärin, vor der er sich selbst zuvor glücklich hinter einen Baum geflüchtet, von da aus durch einen wohlgezielten Schug erlegt hatte. „Im allgemeinen lag aber unter dem französischen Regime, unter der Ägide der .Konservatoren der Gewässer und Wälder“1 — wie Sektionschef Ludwig Dimitz in seinem oben zitierten Aufsatze:,Jagdhistorisches aus Krain“40 bemerkt, — „das Jagdwesen in Krain darnieder, der Wildstand verminderte sich bedeutend und, es mag als eines absonderlichen Sportes der damaligen Zeit hier gedacht werden, dag der Allgewaltige von Illyrien, eben Marschall Marmont, in Laibach ein Viergespann von Hirschen hielt, deren einer den wildreichen Forsten von Zobelsberg in Unterkrain entstammte.“ 44 Denkwürdigkeiten des Marschalls Marmont. Deutsch von Burckhardt. Halle 1857, III., p. 360. 45 Laibach 1841, Nr. 101 f. 4“ Hugos Jagdzeitung 1881, p. 46. Unter der Regierung des „gerechtesten Weidmannes“, Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät Kaiser Franz Josef I. Nachdem die „Bauernjagd“ des Sturmjahres 1848 den „König der Wälder“ in unserer Heimat in brutaler Weise ausgerottet -so dag 1852 die letzten zwei Hirsche hierlands zur Strecke gebracht wurden — und auch sonst in dem vorgenannten Jahre am Wildstand arg gefrevelt worden, begann bald nach der glorreichen Thronbesteigung Sr. k. und k. Apostolischen Majestät unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn Franz Josef I., des gerechtesten Weidmannes und allgefeierten ersten Schützen des Reiches, eine neue, immer glänzender sich gestaltende Ära des Jagdwesens wie in Österreich im allgemeinen, so im besonderen auch in unserem Lande Krain. Schon gleich das kaiserliche Patent vom 7. März 1849: Regelung der Ausübung der Jagdgerechtigkeit,47 wirkte durch den Gesetzartikel: Die Jagd auf fremdem Grund und Boden ist aufgehoben, in der Folge, so sehr sie anfänglich die Befürchtung eines raschen Niederganges der Wildstände, zumal in den grogbesitzärmeren Gegenden des Reiches erwecken inugte, doch ungleich günstiger, als dies die Voraussetzungen gestattet hatten. „Die Jagd in Österreich ward,“ wie Sektionschef Ludwig Dirnitz so schön zusaminenfagt, „auch auf dem strengeren gesetzlichen Boden der Neuzeit als eine in gewissen Grenzen immer berechtigte Nutzung anerkannt und kann demnach zur Zierde von Wald und Feld, als eine Quelle edelsten Vergnügens fortbestehen.48 Wie sollte sie das nicht in dem Reiche, dessen Monarch Kaiser Franz Josef I., den Traditionen seiner Ahnen getreu und der eigenen Neigung folgend, dem edlen Weidwerk im Geiste der Satzungen des .letzten Ritters', Kaiser Maximilians I., obliegt, in dem Reiche, dessen Monarch auch als sein erster, bester und ritterlichster Weidmann gilt.“ Der ritterliche Monarch beglückte denn auch, gleichwie durch eine Reihe sonstiger das Land Krain auszeichnender wiederholter Allerhöchster Anwesenheit, unsere Heimat als Weidmann, indem Allerhöchstderselbe im Jahre 1864, der Einladung weil. Sr. Durcli- 47 Reichsgesetzblatt ex 1849, Nr. 154. 48 Das Wald- und Jagdwesen unter den Habsburgern mit besonderer Rücksicht auf Krain. — Mitteilungen des Krainisch - küstenländischen Forst-vereines von Joh. Salzer, 1883, p. 55. laucht des Fürsten Hugo zu Windisch-Graetz, Exzellenz, in das Revier am Javornik zu einer Bärenjagd folgend, in der Nacht vom 15. auf den 16. November durch Laibach nach Schloß Haas-berg fuhren, von wo gleich am Morgen der Aufstieg zu dem Stand an der heute noch die Erinnerung an diesen Jagdgang Sr. Majestät bewahrenden „Kaisertanne“ erfolgte, deren Abbild wir dank der liebenswürdigen Überlassung der betreffenden Photographie durch Herrn Schollmayer - Lichtenberg dieser unserer Schrift in Reproduktion voranzustellen in der angenehmen Lage sind. Die Jagd selbst blieb leider ohne Resultat, was wohl dem ununterbrochen strömenden Regen zuzuschreiben war.49 50 Die Rück kehr Sr. Majestät von Rakek aus erfolgte am selben Tage (16. September) um 10 Uhr abends.60 Auch andere erlauchte Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses haben im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts wiederholt als Jagdgäste in Krain geweilt, so weil. Ihre k. und k. Hoheiten die Herren Erzherzoge Ernst, auch Protektor unserer altberühmten, von Sr. Majestät bei wiederholten Anlässen auf ihrem Schießstande durch Abgabe von Meisterschüssen und Verleihung der „Kaiserbüste“ ausgezeichneten Laibacher Rohrschützengesellschaft, Sigismund und Heinrich, zumeist Jagdgäste der wackeren Weidmannsfamilie Franz Galle in Freudenthal, und in unseren Tagen Se.k.und k.Hoheit Erzherzog Josef Ferdinand wiederholt als Jagdgast und meist in den Revieren Oberkrains u. a. bei und in Begleitung des Herrn Viktor Galle, bei dessen als des so hervorragenden Weidmannes unter den heimatlichen Weidmännern tiefbetrauerten Tode Se. k. und k. Hoheit das Andenken an denselben anläßlich des Leichenbegängnisses durch Einsendung eines prachtvollen Kranzes in besonders auszeichnender Weise ehrte. Wie in Österreich im allgemeinen, gibt sich auch in Krain seit einer Reihe von Jahren eine lebhafte Bewegung kund zugunsten der Jagd und sind es da in erster Linie die mächtigen Jagdbesitzer unseres Landes, „ehrenfeste Kavaliere und deren Forstleute, welche keine Mittel und Anstrengungen scheuen, um dem Lande einen Wildstand zu erhalten“. An der Spitze stehen Fürst Karl Auersperg, Herzog von Gottschee, Fürst Schönburg-Waldenburg, Fürst Hugo Windisch-Graetz, Dr. Karl 49 Alfred Körbl, fürstlicher Oberförster, in „Jagd und Wild“, 1909, I. Nr. 26, p. 16. 50 Laibacher Zeitung 1864, Nr. 262. Freiherr von Born, Friedrich Freiherr von Born, Leopold Freiherr von Liechtenberg, Rudolf Graf Margheri. Herr Dr. Karl Freiherr von Born hegt in einem 4000 Joch umfassenden eingezäunten Reviere in St. Katharina in Oberkrain einen ziemlich großen Stand von Hochwild, im Friedrich Freiherrn von Bornschen Reviere St. Anna am Loibl befinden sich sogar Steinböcke in freier Wildbahn; die Karawanken und Julischen Alpen (Triglavgruppe, Mittagskogel, Stol, Begunsica), dann die Reviere um Neumarktl, Kanker, Feistritz weisen einen reichen Stand von Gemswild auf, in der Kanker ist Hochwild in freier Wildbahn.61 * Um die Hebung des Gemswildstandes haben sich in der Triglavgruppe namentlich die wackeren Weidmänner Viktor Galle, Rudolf Graf Margheri und Ottomar Bamberg, Präsident der Krainischen Sparkasse, viel verdient gemacht; die Hahnenjagd in den Bergen um Sairach hat an Adolf Perles einen tüchtigen Schützer und Förderer. Alle Schichten der Gesellschaft sind auch in unserem Lande in den beiden Jagdschutzvereinen vertreten, sowohl in dem 1891 durch Viktor Galle gegründeten internationalen Krainischen Jagdschutzverein — 0 b m an n: Rudolf Graf Margheri — als in dem slowenischen Jagdschutzvereine „Slovensko lovsko drustvo v Ljubljani“ - Obmannstelle gegenwärtig unbesetzt, Obmannstellvertreter: Dr. Ivan Lovrenöiö, Advokaturskandidat, zugleich Redakteur der in jüngster Zeit erscheinenden Vereinszeitschrift „Lovec, list za lov in ribistvo“ (Der Jäger, Zeitschrift für Jagd und Fischerei). „Die Jagd, die dem kleinen hörigen Grundbesitzer ehemals ein Greuel war, blüht“ — wie Sektionschef Dimitz treffend sagt63 -„unter dem wohltätigen Einfluß der gesetzlichen Ordnung, ohne daß eine tiefere Bewegung sich dagegen auflehnte, sichtlich wieder auf.“ Unsere krainische Landesvertretung hat die Verhältnisse im Jagdwesen durch wiederholte Allerhöchst sanktionierte Gesetze zu ordnen gestrebt. Schon 1869 wurden die Prämien für Raubtiere festgesetzt;63 im Jahre 1884 erfolgte das Gesetz betreffs Einführung der Jagdkarten64 * und neuerdings 1889;66 in der M Hans Schischka in „Jagd und Wild“ a. a. 0. p. 6. 11 Mitteilungen des Krainisch-küstenländischen Forstvereines a. a. O. p. 54. 63 Landesgesetzblatt 1870, Nr. 2. 64 Landesgesetzblatt 1884, Nr. 9. 5S Landesgesetzblatt 1900, Nr. 2. Jagdrechtausübung wurde die Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen im Gesetze von 1887 festgelegt,58 während das Jahr 1889 die Gesetze, betreffend den Jagd- und Wildschadenersatz57 und betreffend die Schonzeit des Wildes,58 brachte. Der Landtagsbeschlug vom Jahre 1900 schaffte die Prämie für Vertilgung der Fischotter gänzlich ab. - Ein vom Landtage des Jahres 1909 beschlossenes Jagdgesetz befindet sich noch in offener Frage. „Dazu, dag auch in Krain, dessen Wildstände, wie vorerwähnt, schon durch die französische Invasion, dann wieder während der agrarischen Wirren des Jahres 1848, neuerlich durch die im Gefolge der Waldentlastung eingetretenen Grundteilungen immer bedenklicher gelitten haben, in neuesten Zeiten eine erfreuliche Aufnahme der Gems-, Auer- und Birkwildstände Oberkrains und örtlich, wie in Idria, Gottschee, Haasberg, Wippach, auch eine Hebung des Rehwildstandes zu verzeichnen ist, dazu haben, wie allerwärts, die seit zwei Dezennien teils aus der Initiative der Regierung, teils aus jener der Landtage hervorgegangenen Wildschongesetze das ihrige beigetragen.“59 Um soviel möglich an Dank für den erhabenen, gütigen ersten Weidmann und Schützen des Reiches, Se. Majestät Kaiser Franz Josef I., „mit vereinten Kräften“ für all das Groge und Gute, das der weise Monarch in der Zeit Seiner glorreichen Regierung der Weidmannschaft Österreichs zu erweisen so überreiche Huld und Gnade hatte, abzustatten, wurde die 50jährige Erinnerung an Allerhöchstdessen Thronbesteigung wahrgenommen und es fand an dem jedem Teilnehmer unvergeglichen 25. Juni 1898 auf dem herrlichen Schlogparterre von Schönbrunn die von Sr. k. und k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand von Österreich-Este an der Spitze der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge Otto, Ludwig Viktor, Leopold Ferdinand, Josef Ferdinand, Peter Ferdinand, Heinrich Ferdinand, Franz Salvator, Friedrich und Josef August, sowie des Herzogs von Cumberland samt zwei Söhnen geführte „Weidmannshuldigung“ statt, eine ebenso imposante als loyal-herzliche Kundgebung aus Tausenden von treuen Weidmannsherzen aus allen Teilen des weiten mächtigen Reiches. Unsere Heimat Krain war durch das Erscheinen von 85 Teilnehmern unter weil. Sr. Exzellenz des durchlauchtigsten 59 Landesgesetzblatt 1887, Nr. 27. 87 Landesgesetzblatt 1889, Nr. 12. 88 Landesgesetzblatt 1889, Nr. 20. 88 Ludwig Dimitz a. a. O. p. 55. Fürsten und Herrn Hugo zu Windisch-Graetz an dieser patriotischen Feier beteiligt. Es war für jeden der herbeigeeilten Weidmänner, wie nicht minder für jeden, dem sonst es gegönnt, Augenzeuge zu sein, ein wahrhaft überwältigender Moment, als nach der erhebenden Ansprache des Erzherzog-Thronfolgers und der Überreichung des nach altem Weidmannsbrauche gewidmeten goldenen Bruches Seine Majestät, in der schmucken Weidmannstracht unter die Weidmännerschar tretend, aus vollem Weidmannsherzen begeisternde Worte des Dankes zu richten geruhte ! Als Se. Majestät die Worte gesprochen: „Mit besonderer Freude empfange Ich aus bewährter Weidmannshand den Mir namens der Jäger Österreichs überreichten Ehrenbruch. Ich bitte überzeugt zu sein, dag er treu bewahrt bleiben wird nicht allein als Erinnerung an das Fest, sondern auch an die Stunden, in welchen Ich seit einem halben Jahrhundert nach den Sorgen des Tageswerkes so oft unter Gottes freiem Himmel Friede, Erholung, Stärkung und Freude fand“ — da fühlte jeder Weidmann treu und aufrichtig und dankerfüllt mit dem kaiserlichen Weidmann und als Allerhöchstderselbe am Schlüsse den Versammelten aufrichtige Segenswünsche und herzlichsten Grug zurief: „Weidmannsheil, Weidmannsdank“, da durchbrauste vieltausendstimmiger Jubelruf aller Anwesenden die Lüfte und als dann aus froher Jägerbrust die überwältigenden Jagdfanfaren ertönten, da perlten wohl aus gar manchem Weidmannsauge Tränen der Rührung und der Freude, wie es im Gemisch die Hoheit und Erhabenheit des Momentes schier mit sich bringen mochte! Hat die 50jährige Gedächtnisfeier der Allerhöchsten Regierung Sr. Majestät der Weidmannschaft Österreichs den freudigst be-grügten Anlag zu der Weidmannshuldigung im Schlosse Schönbrunn geboten, so ist es heuer, da mit Österreichs getreuen Völkern auch das gesamte Ausland in die Lage kommt, den grogen Friedenskaiser zu Seinem 80. Geburtstage zu beglückwünschen , der Weidmannschaft des In- und Auslandes gegönnt, beim Besuche der, dem an Geist und Körper so rüstigen erhabenen Weidmanne auf Österreichs Throne gewidmeten I. Internationalen Jagdausstellung in Wien neuerlich eine imposante und herzliche Ovation mit dem Weidmannsheil in allen Sprachen der an der Ausstellung beteiligten Nationen begeistert darzubringen! Zu dieser I. Internationalen Jagdausstellung in Wien hat sich denn auch in unserer Heimat Krain ein Landeskomitee gebildet, welches unter dem Präsidium Sr. Durchlaucht des Fürsten Hugo zu Windiscli-Graetz die möglichst umfassende Beteiligung an dieser epochalen Exposition auf dem Ausstellungsplatze der in der Geschichte der kaiserlichen Jagden seit urdenklichen Zeiten berühmten Praterauen rüstig in Angriff nahm und durchführte. Wir können demnach an dieser Stelle der Geschichtserinnerung des krainischen Jagdwesens in getreuer Chronistenpflicht es nicht unterlassen, die Namen jener Herren in Krain einzutragen, welche das ansehnliche Landeskomitee gebildet und dadurch die Beteiligung Krains an dieser I. Internationalen Jagdausstellung gefördert und zustande gebracht haben. Die Liste lautet: A. Mitglieder. Apfaltrern, Freiherr Otto von, k. u. k. Kämmerer, Schloß Kreuz, Oberkrain. Bamberg Ottomar, Präsident der Krainischen Sparkasse, Laibach. Bleiweis, Dr. Demeter Ritter von Trsteniski, Stadtarzt, Laibach. Bleiweis Janko, Ritter von TrsteniSki, Magistrats-Präsidialsekretär, Laibach. Bois de Chesne, Großindustrieller, Triest. Born, Dr. Freiherr Karl von, Landtagsabgeordneter, St. Katharina bei Neumarktl. Born, Freiherr Friedrich von, St. Anna bei Neumarktl. Chorinsky, Graf Rudolf, k. k. Hofrat, Laibach. Feigerle Anton, Güterdirektor, Neumarktl. Galle Franz, Gutsbesitzer, Freudenthal bei Oberlaibach. Goriany Hermann, Gutsbesitzer, Rupertshof bei Rudolfswert. Gutmansthal-Benvenuti Nikolaus, Ritter von, Ratschach bei Steinbrück. Hladik Moritz, Forstmeister i. R., Laibach. Hollegha Karl von Hollegau, k. u. k. Oberst i. R., Laibach. Hribar Ivan, Bürgermeister, Laibach. Jarc, Dr. Eugen, Professor, Landesausschußbeisitzer, Laibach. Kaiserstein, Baron Hellfried, Kanker, Oberkrain. Kosler Johann, Schloß Leopoldsruh bei Laibach. Kosler, Dr. Josef, Realitätenbesitzer, Laibach. Krisper, Dr. Valentin, Laibach. Lampe, Dr. Eugen, Landesausschußbeisitzer, Laibach. Laschan Wilhelm, Ritter von Moorland, k. k. Regierungsrat, Laibach. Lenaröiö Josef, Handelskammerpräsident, Oberlaibach. Liechtenberg Leopold, Freiherr von, Landeshauptmann-Stellvertreter, Herrschaftsbesitzer, Laibach. Lovrenöiö, Dr. Ivan, Advokaturskandidat, Laibach. Luckmann Anton, k. k. Hauptmann i. R., Aßling. Luckmann Josef, Direktor der k. k. priv. Kreditanstalt für Handel und Gewerbe, Laibach. Lukan, Dr. Friedrich, Lokalkommissär für agrarische Operationen, Laibach. Margheri, Graf Rudolf, k. k. Regierungsrat a. D., Altenburg bei Rudolfswert. Mayer Emmerich jun., Bankier, Laibach. Mayer Karl, Großgrundbesitzer, Leitenburg bei Wippach. Muhr Julius, Grundbesitzer, Veldes. Pogaönik Josef, Reichsratsabgeordneter, Podnart. Ponebsek, Dr. Janko, k. k. Finanzsekretär, Laibach. Poväe Franz, Reichsratsabgeordneter, Laibach. Rechbach, Freiherr Friedrich von, Kreutberg. Robida, Dr. Ivan, Primararzt, Laibach. Rubbia Konrad, k. k. Oberforstrat und Landesforstinspektor, Laibach. Rus Johann, Bürgermeister, Friesach (Breite) bei Reifnitz. Rus Johann, Bürgermeister, Traunik, Bezirk Reifnitz. Schauta Josef, Forstmeister, Hammerstiel, Post Brunndorf bei Laibach. Schmidinger, Dr. Karl, k. k. Notar, Laibach. Schönburg-Waldenburg, Prinz Hermann von, kaiserl. deutscher Generalkonsul, Budapest. Schoeppl, Dr. Anton Ritter von Sonnwaiden, Sparkassedirektor, Laibach. Schollmayer-Lichtenberg Heinrich, Forst- und Domänendirektor, Landtagsabgeordneter, Schneeberg, Post Altenmarkt bei Rakek. Schrey Jean, Handelskammerrat, Laibach. Schwarz, Freiherr Theodor von, k. k. Landespräsident, Laibach. Schwegel, Exzellenz, Freiherr Josef von, wirkl. Geheimer Rat, k. k. Sektionschef a. D., Grimschitzhof bei Veldes. Seeligstein, Dr. Josef, Wien. Souvan, Dr. Hubert, k. k. Finanzprokuratursadjunkt, Laibach. Suklje Franz, Edler von, k. k. Hofrat, Landeshauptmann, Laibach. Susteräiö, Dr. Ivan, Reichsratsabgeordneter, Laibach. Sturm Valentin, Grundbesitzer, Poliö bei Vigaun, Oberkrain. Tavöar, Dr. Ivan, Landesausschußbeisitzer, Laibach. Urbane Franz jun., Handelsmann, Laibach. Windisch-Graetz, Fürst Hugo zu, Haasberg bei Planina, Krain. Zhuber von Okrog Paul, Forstmeister, Ainöd, Unterkrain. B. Präsidium: Präsident: Hugo Fürst zu Windisch-Graetz, Haasberg bei Planina. Vizepräsidenten: Otto Freiherr von Apfaltrern, k. u. k. Kämmerer, Kreuz bei Stein; Franz Edler v. Suklje, k.k.Hofrat, Landeshauptmann, Laibach; Dr. Ivan TavSar, Landesausschug-beisitzer, Laibach. Generalsekretär: Schollmayer-Lichtenberg,Landtagsabgeordneter, Schneeberg, Post Altenmarkt bei Rakek. C. Subkomitees. Subkomitee I. Für das Arrangement der Ausstellung. Obmann: Graf Rudolf Margheri, k. k. Regierungsrat a. D., Herrschaftsbesitzer, Altenburg bei Rudolfswert. Obmannstellvertreter: Dr. Ivan LovrenßiC, Advokaturskandidat, Laibach. Sekretär: Dr. Janko PonebSek, k. k. Finanzsekretär, Laibach. Mitglieder: M. Hladik, Dr. Lukan, K. Rubbia, J. Schauta, F. Urbane, Dr. Rodida, Dr. V. Krisper. Subkomitee II. Für die Finanzierung. Obmann: Graf Rudolf Chorinsky, k. k. Hofrat, Laibach. Obmannstellvertreter: Franz Urbane, Grogkaufmann, Laibach. Mitglieder: k. u. k. Oberst von Hollegha, Dr. Robida, Dr. Schmi-dinger, Dr. Lampe, Dr. Lukan, Dr. Souvan, Dr. Krisper, E. Mayer jun., Dr. Josef Kosler, Josef Luckmann, Johann Kosler. Subkomitee III. Für denVerkehr des Reichskomitees mit dem Landeskomitee. Obmann: Freiherr Otto von Apfaltrern, Kreuz bei Stein. Obmannstellvertreter: Freiherr Dr. Karl Born, Landtagsabgeordneter, St. Katharina bei Neumarktl. Subkomitee IV. Preg- und Reklamekomitee. Obmann: Dr. Valentin Krisper, Advokat, Laibach. Anhang. Instruktion für den kaiserlichen Forstmeister in Krain 1650. Dieselbe lautet: Inftructions-Abfchrifft für Han ng Jacoben Gail Pürg- und Forftmaifter in Crain. Ferdinandt etc. Inftruction wie vnd wag geftalt, vnfer getreuer Hang Jacob Gail, den Wür zu vnfern Pürg- vnd Forftmeifter in Vnl'erm ganzen Fürftenthumh Crain Jezo bettelt vnd angenomben, foliches Ambt verrichten folle. Erttlichen erfordert zwar die Notdurfft, Ime allda in fpecie zu benennen vnd ausfindig machen zu laffen, wo und was Enden, Orten, gebürgen, Wäldern, herrl'chafften, Landgerichten vnd Gebieten, vnfer landfürftlicher Wildtpaan mit feinem Gezirhh vnd Con-finen fich befindet, vnd wie weith fichderfelberftrekhet. Dieweillen aber die gewiffe bel'chreibung deffelben allerertt zu erwartten, So wirdet er nit allein nach derfelben bereitung, fondern auch nach feiner in diei'em Pürkh- vnd Forftmeifter Ambt geweften Antecefforen gebrauch, herkomben, vnd erhaltenen Pogeg vnd wag er i'onft noch weitter, fo zu vnfern Förften vnd Wildtpaan nun, an wag ortten, Wäldern, gebürgen oder Auen folicher gelegen, darunter auch fonderlich das Laybacher Veldt zu uerftehen, foll er Niemandten weder ro11 noch f ch warz: auch Gämbffen Wildt-prät, gleicherweig haasen, Raiger vnd Andt-Vögl zu Jagen, zu fahen zu fchiegen noch mit andern gefährlich gerichten oder Grueben zu befchedigen, bey Vnferer ftraff vnd Vngnad, verftatten, fondern foliches alles böfftes Fleig hayen, verhietten, verfchonen vnd erziglen laffen, wie auch gebräuchigermaffen alle Jahr zu gewiffer ordentli eher Zeit verlägliche Specif icatio n , was fürrott vnd fchwarzes Wildtprätt in allen Kayferlichen Förften des Herzogthumbs Crain vorhandten der Hofkammer vnd dem Oberftjägermeifterambt vleissig überfenden folle. Wouer aber einer oder mehr von Praelathen oder Adl l'olich vnfer gebott vnd verbott Vberl'chreiten vnd in Vnfern Wildtpaan des Jagen, Schiegen oder mit andern gefährlichen Inftrumenten, vnnd ge- richten fo denen Wildtprädt zu fchaden vnd Vertreibung deffelben gereichen, [ich anmaffen wurde, demfelbigen foll vnfer Forftmeifter fchreiben, vnnd Ihne guettlichen erfuechen, folichen Unfug zu vnterlaffen, wo aber foliches Vermahnen vnnd Erfuechen nicht angefehen werden wollte, So foll Er es dan dem Hoch- vnd Wohlgebohrnen mrefnV lieben getreuen Johann Anthonien Graffen von Thanh außen, derzeit Vnfern bettelten J. Oe. Obrilten Jägermeifter ohne Anftandt berichten, der dan darüber die weitere Gebühr Zuuerordnen oder foliches an Vnß felbften oder an Vnfer J. Oe. Hoff Cammer gelangen zu laffen wiffen wirdet. So aber von Burgern, Pauern oder gemeinen Perfohnen wider Vnfer Verbott in Vnfern Wildtpaan vnnd Wäldern obgemelter-maffen gehandelt wurde, dieselben foll Er von Ihren Grund-obrigkheiten zueltellen vnnd für Jhne zuuerfchaffen begern, vnd dan nach Geflalt ihrer Vebertrettung mit Vorwiffen gedachter ihrer Grundobrigkheit vnd Herrfchafften gebührendermaffen beftrafen, doch liehet auch der Vnterthanen grundobrigkheit beuor, da Sy felbft Per-fönlich oder durch ihre Pfleger oder Jemandts andern, den Sy dazu verordnen wollen, folichen Handlungen beywohnen wolten, weliches er Forltmeilter dan in feinen an die Landleuth (Stände) abgehendt vnd fertigenden Schreiben ihnen billigermaffen auch anzudeuten bedacht fein wirdet, daß ihnen allweg folliches zuegelaffen fein follte. Er foll auch in deme fein guet Aufmerkhen haben, daß weder durch die Praelathen, Landleuth oder deren vom Adel Diener, Pauern oder Angehörigen auch die Purger vnd andere einich gefchedigt oder gefälltes Wildtprädt aufgehöbt oder hinweggeführt, fondern, da es gleich verdürbe fo folle man doch daffelbig liegen laffen, vnd ihme Forltmeilter oder feinen vntergebenen Forltknechten foliches alfobald anzeigen vnd zuwiffen thun, damit nothwendige Erkundigung eingezogen werden möge, wie es gefühlt worden. Wo aber Jemandt das gefühlt Wildtpret aufheben, hinwegtragen vnd foliches gern eiten Forltmeilter oder forltknechten verhalten oder verfchweigen wurde, denen foll durch ihne Forltmeilter ein zimbliche Geldltraff auf erlegt werden. Wan aber das Verbrechen zu groß, der Thäter arm vnd die Geldltraff zu erltatten nicht vermocht, alß dan derfelbig in andern gebührlichen Weg geltrafft oder nach Gelegenheit der Perfon vni'erm Obrilten Jägermeifter zur gebührenden Straff vnd Einfechung angebracht werden folle. Dan foll auch vnfer Forftmeifter erinnert fein, daß kein Herr, Grund- oder andere Obrigkheiten, darunter die Wildtpredt Schüzen oder Befchädiger oder Verwiefter der Gehülz gefehen oder betreten werden, derfelben kheinen zu ftraffen macht haben, fondern wan ihme Forftmeifter angezeigt wirdet, er fodan foliche Grundobrigkheiten vmb des Thäters Perfon Verfchaff- oder ftellung des guet- vnd fchrüfftlichen erfuechen, ihm auch darüber dieselb geftellt werden folle vnd foliche dan famt denen, fo ihm zu folicher Wildtpredts fohl- oder befchiid- auch Gehülz verwieftung geholffen gründlich erkundigt vnd nach Gelegenheit ihres Verbrechens geftrafft vnd von folicher Geldftraff Er Forftmaifter demjenigen Forftknecht oder einem andern, der den Thater zum erften Mal (zuerst) offenbar gemacht hat den Vierten Pfennig raichen den dritten für feine Mühe vnd Coft, Zehrung behalten, die Zween Teill aber geftrakhs mit außgang Jeder Jahrsfrift ordentlich verraitten vnd fein befindenden reit paar in das Hofpfenning-Ambt erlegen folle vnd wirdet beynebens Ime Pürg: vnd Forltmeiltern ganz Ernftlich vnd bey Verlierung feines Dienfts anbeuolchen, in Vnfern Förlt- vnd Wäldern einiche gereutt machen zu laffen. Vnnd fo fich zuetrieg, daß etwo Vnfer Landts Vizdomb in Crain vermitels feiner vnterhabenden Leuth mit hilff der Forftknecht einen Wildtpredt oder Holzfchediger zum Verhafft brächte, vnnd derfelb vmb Geld abzultraffen fein wurde, fo wollen wir daß folche ftraffen Ime Forltmeilter allein eingehendigt werden, doch er daentgegen fchuldig fein folle, fo den Tätter geoffenbart, den Vierten Pfennig, vnd Ime Landts Vizdomb daßjenig, waß er etwo bey behen-digung der Delinquenten fpendieren mueß, auß folcher ftraff paar vnd alfobaldt abzultatten. Wo aber der Wildtprädts befchediger vnd der Thätter Verbrechen fo groß were, wie dan fich auch manicher trußig vnd gar drölich fich erzeigen, denfelbigen foll er Forltmeilter Vnferm obrilten Jägermeifter anzeigen vnd namhaft machen, der wirdet es weiter an Vnß gelangen laßen vnd wollen Vnß felblt gegen deml'elben daß gebürlich einfehen vnd ftraff Vorbehalten. Er Vnnfer Forltmeilter foll auch fein fleiffig aufmerkhen und auffehen haben, damit vnfere beftelte Forftner vnd Forftknecht ihren Dienften fleißig vnd getreulich abwartten, die Sulzen dem Wildtpredt alle Jahr mit fleiß machen vnd ihr fleiffiges Aufmerkhen halten, damit von den Confinanten Ihre Vnfern Sulzen nicht zu nahendt gefchlagen werden. Wan Sy aber Ihren Beuelch nit nachkhomben vnd ein Jeder auf fein Viertl vnd gezierkh nicht Achtung geben wolten vnd dardurch Jedes verwahrlost oder verabfäumbt wurde, diefelbigen Vnfleißigen mag Er Forltmeilter mit Vnferes Oberlten Jägermeifters Vorwiffen vnd Willen von Ihren Dienften abfetzen vnd andere Taugliche an derfelben Statt mit fein Jägermeifters ratification bellellen vnd aufnemben. Deßgleichen foll Er auch auf all vnfere Förlt, Wälder, Hölzer vnd Auen fein Embfige obacht tragen, damit diefelben nit außgeödet, veri'chwendet, oder vnbilligermagen auggehauen, auch nit verfchlagen oder verfählt, fondern das wildtpredt darinen feinen fichern ftandt haben vnd ohne Verjag: oder befchädigung dafelbilen verbleiben mögen. Da auch Jemandt, wer der (immer) fey, in Vnfern Wäldern, Hölzern vnd Förften wegen der Beholzung auf Haug Notturfft oder fonften einiche Gerechtigkheit zu haben ver-maint, der folle folich fein Gerechtigkheit vnd habende Behelff gedacht vnferm Pürg- vnnd Forftmeifter fürbringen, vnd ob fchon foliche behelff gleich für genuegfamb vnd erhöblich zu erachten, fo foll doch derfelb die augzeigung von Ime Forftmeifter erwartten vnd auger folicher augzeigung in gemelten vnfern Wäldern einichen Standt abzu-fchlagen nicht befuegt fein, da dan ein Landtman (Ständemitglied) darüber fich deffen vnterftehen wurde, deme folle Er foliches durch fchreiben vnterfagen vnd da es nicht verfenkhlich (es nichts nügen würde) fodan Vnfern Obriften Jägermeifter folichen Landtman namhaft machen, da aber von Purger, oder Pauern, oder gemeinen leuthen foliches Verbot mit dem holzabmeffen in Vnfern Wäldern, Auen oder Forften übertretten wurde, gegen denen mag er Forft- vnnd Jägermeifter nach Gelegenheit der Vebertretung mit gebührender ftraff verfahren, vor allen dingen aber foll Ime Forftmeifter, bey ftraff vnd Entfetzung feines Dienftes auf ftrengift ver-potten feyn, Niemandem wer er feyeinenStamenPau-oder Prennholz ohne Vnferer J. Oe. hoff Cammer wiffen vnd willen weder Vmbs gelt noch fonften zu uergeben vnd fo etwa von gedachter Hoff Cammer Jemandten aug erhöblichen Vrfachen an dennen orthen fo denen Wi ldtpr edtftan d ohne fchaden etlich Stamen zu fählen gegen der Bezahlung verwilligt wurde Er Forftmeifter foliche Lofung gethreilich zuuerraitten fchuldig fein follte. Villgemelter Vnfer Pürg- vnd Forftmaifter folle auch darob fein, vnd alle Jahr öffentlich verrueffen laffen, dag die Hund oder Rüden allenthalben in feinem Forftambt in der Zeit zwifchen Georgy vnd Egiditag anhaimbs an den Khetten angelegter behalten, oder aufs wenigift Inen ordentliche Prügel angehengt, damit durch folich Jagendt vnd fchädliche Rüden das jungefezte Wildtpredt nit vertriben oder gefchedigt werde. Wan aber foliches Verbott bey der Pauerfchafft oder andern nicht vollzogen wurde, follte gemelter Forftmaifter foliche Hundt, so nit angelegt oder geprügelt, durch die Forftknecht nieder-fchieffen laffen. Ingleichen foll er auch gedacht fein weilen durch die Lüchs vnd Wölf folichem Wildtpredt immerzu hardt vnd fchädlich zuegefezt wirdet, dag von Zeit zu Zeit an gewiffen ortten die gewöhnlich Selbgefchog gerichtet werden. Item Er foll auch niemandts geftatten mit Püxen Armbproften oder andern Gefchog in Vnfern Wildtpan, Wäldern vnd Hölzern vmbzugehen, fondern wo Er einen über befchehene Wahrung (Warnung) mit ainichem Gefchog, an folichen Orten betritt, diefelben Inen weg-nemben vnd fie darumb ttraffen. Nicht minder foll er (Forftmeilter) für das Wildtpredt in Vnfern Wäldern zu rechter Zeit das Heu beftellen, fleiffig einbringen vnd an denen Orten, wo zuuor heykrippen ge weit diefelben widerumb aufrichten lagen, damit das Wildtpredt Winters Zeit nicht Mangel habe — die Vncoften follen vom Vicedom Amt in Crain guett gemacht werden. Dann foll Vnfer Forftmailter fein fleiffig aufmerkhen haben, dag fleh Niemandt des Reiggejadts gebrauche fondern allein, wie von altershero denen wiffentliehen Herrn vnd Landtleuthen zue-gelaffen werde Nemblich von Haus aus mit ihren Dienern vnd Reigjägern wie Reiggeiaidts recht vnd Gewohnheit vnd alle Zeit von Altershero zu rechter vnd bequember Weil vnd Zeit gebraucht worden, doch follen der Landtleuth Reigjägern die Püxen in den Wildtpaan zu tragen allerdings verbotten fein vnd feien foliche Reig-jäger mehrgedacht vnferm Forftmailter namhaft zu machen, damit er vnd feine vntergebene Forftknecht deffen Wiffenfchafft haben, wie dann auch Ime Forftmailter alle vnd jede anftell: vnd fürnembende Raiggej aider zeitlich zu wiffen gethan werden follen, damit aug den Forft-knechten einer darbey fein vnd deffen auffechung haben möge, dag durch foliche Reiggeiaidt dag Wildtpredt nicht verjagt oder gefchedigt werde. Er Forftmailter folle auch vnfern Wildtpann Wälder Förft vnd Auen, wo nit öffter, doch Somers Zeiten wenigift all monath einmahl fleigig durchreitten auf ein vnd anderes guete Achtung geben vnd Erkhundigung einziehen, wie die Forftknecht Ihren Dienften abwarten, ob nit von Jemandten einich Wildtpredt gefühlt vnd mit Abhakh: vnd fchwendung der Hölzer vns fchaden vnd Vn-gelegenheit zuegefügt werde, damit alfo aller möglichkeit nach Vnfere Förft gehayet (gehegt) vnd vor fchaden gehuetet werden mug, zu welchem Ende wür Ime täglichen zwelff fchilling liffer-gelt (Diäten) fo Er erweiglich beybringen wirdet dag Er infolicher Vifitations Verrichtung nit allein den Tag fondern auch die Nacht von Haug abwefig vnd alfo zu feiner notwendigen Verpflegung einen Vncoften anwenden müffen gegen einraichenden Particular, in widrigen aber vnd auffer deffen kheines paffirt haben. Es follen auch vnfere beltelten Forftner vnd Forftknecht ainiche handlung nichts ausgenomben, wag vnfern Wildtpan vnd Forft belangt, für fleh felbften nicht fürnemben, fondern alle begebenden Fahl (Fälle) vnd Handlungen gemelten Vnferm Forftmeilter Vorbringen vnd anzeigen, welcher aldar vorberührter maffen darinen zu handeln beuelcht ift (Befehl hat) wag Ime aber darunter Je zu fchwer vnd bedenkblich fürfallen möcht, daffelb allzeit, wie oben auch gemelt, an Vnfer J. ö. Cammer berichten, die i'olle nun foliche befchwerde vnd Mengl auf vorgehende Vernembung Vnfers Oberften Jägermaifters (da fie es für eine Notturfft befinden würde) fouil möglich erledigen abftöllen vnd wenden, auch nach Gelegenheit der fach vnd des Verbrechens die beftraffung mit Vnferm gnädigften Vorwiffen vnd Willen verordnen. Schlüßlichen foll villgemelter Vnfer Forftmeifter fambt feinen vnter-gebenen Forftknechten für (vor) mehrbefagt Vnfer J. ö. Hof Cammer vnd Vnfern Obritten Jägermai ft er hiemit gewii'en fein, auch wan vnd fo offt Vnfers Wildtpaans oder Vnferer Gejäder Willen von V nfertwegen Ime etwas beuolhen wirdet, alfobaldten erfcheinen, derenfelben auch fonft in Ambtsfachen gewertig vnd gehorfamb fein, auch deffen Auffechen auf Sy haben vnd im Übrigen alles anderes thun vnd handeln, was Ime als einem getreuen Diener vnd Forftmeifter feinen befelch vnd Dienft nach zu befürderung Vnfers Nutzen: auch Abwendung Nachtl vnd fchadens zu thuen gebührt vnd tragende Pflicht gemeß zuftehet, daran befchieht Vnfer allergenedigifter Willen vnd Meinung. Geben in Vnferer Statt Wienn den 10. May im 1650 Vnfers Reichs des Römifchen im 14 des Hungerifchen im fiinff vnd des Be-haimifchen im drey vnd zwainzigiften Jahr. y Cj eu«r [ qi