N55 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 201. Freitag den 4. September 1874 (404—1) Nr. 5720. Kundmachung. Mit Rücksicht auf die beginnenden Borar-deiten sür die am 31. Oktober d. I. stattfindende achtunddreißigste Verlosung der krain. VrundentlaflungS'Vbligalionen wird die Bornahme der Zusammcnfchreibung oder Zertheilung der bis Ende April 1874 zur Verlosung angemeldeten krain. Grundentlastungs-Obli-gationen so wie ferner auch die Bornahme von solchen Umschreibungen, bei denen eine Aenderung der Nummern einzutreten hätte, sür die Zeit vom 16. September 1874 bis zum Tage der am listen Oktober d. I. verlosten Obligationen sistiert. Laibach, am 1. September 1874. Vom krainischen Aandesansschusse. (379—3) Nr. 538!). Ingrossistenstelle. Bei der Landesbuchhaltung ist die Stelle eines Iugrossisten uüt dem Iahresgchalte pr. 500 fl. zu besetzen. Mit dieser Stelle ist daö Recht auf sechs Quinquennalzulagcn zu 50 ft. für je sünf in Landesdiensten zur Zufriedenheit zurückgelegten Dienst-jähre verbunden, die aber in die Ruhegebühr nicht eingerechnet weiden. Die für Staatsbeamte bestehenden PcnsionSnormen haben auch für die landschaftlichen Beamten deren Witwen und Naifen Geltung, und eS wird im Falle der Pensionierung auch die anrechenbare Staatsdienstzeit in die Landesdienstzeit eingezählt. Bewerber um diesen Dienstposten müssen österreichische Staatsbürger von unbescholtenem Le denöwandel scin und haben anzugeben, ub und iu welchem Grade sie mit einem landschaftlichen Beamten verwandt oder verschwägert sind. Sie müssen nebst ihrer bisherigen Verwendung nachweisen, daß sie wenigstens daS Untergymnasium oder die Unterrealschule mit gutem Erfolge zurückgelegt, daß sie der slovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind und die Prüfung aus der StaatSverrechnungöwissen-schaft abgelegt haben. Die documentierten Gesuche sind, wenn der Bewerber in einem öffentlichen Dienste steht, durch den betreffenden AmlSvorsteher, fönst unmittelbar bis 20. September l. I. beim LandesauSfchusse einzubringen. Laibach, am 20. August 1874. Vom krainischen Landesausschujse. Der Landeshauptmann. l4W—1) Nr. 8187. Ettenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers M das k. k. Landes, als Preßgericht in Laibach über Antrag der l. k. Staatsanwallschast zu Recht nkannt: Der Inhalt des in der am 27. August ^74 abends herausgegebenen, vom 28. August ^74 datierten Nummer 1l)5, Jahrgang VU " m Laibach in slovenischer Sprache erscheinen-^" politischen Zeitschrift „kiovMlcki Mwä" auf ^^.eiten Vlattfeite abgedruckten, mit „I2 llo-,Ä0v ^ ^' avjM.V< überschriebenen, mit und n?^ "^ ^0 u^o oickral.^ beginnenden polillli" "" ^^^nom lil.^il in uaäu^iw^ iutor-den Tbat^s^^" Correspondenzartitels, begründe liche Nub ^^ BergehenS gegen die o'ffent- und es w.^ ^dnung nach tz 300 St. G. 33 Mai 1 tt "^^ 6 ^ der St. P. O. vom ^ 36 und .3'^^^ N. G.B.,und nach ^Mbn 18«i>"m ^ Preßgesetzes vom 17. De-""' 3tr. (j H. G. B., die vom t. k. Landespräsidium als Sichcrheitsbehörde im Einverständnisse mit der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme der Nummer 195 vom 28ten August 1874 der besagten Zeitschrift bestätigt und zugleich die Weiterverbreitung der gedachten Nummer verboten, sowie die Bernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung des ver siegelten Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 3. September 1874. lZW-2) Menntms. ^ ^- Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach über Antrag der t. t. Staatsanwaltschaft erkannt: Der Inhalt des in der am 26. August l. I. herausgegebenen, vom 27. d. M. datierten Nummer 194, Jahrgang VII, der in Laibach periodisch in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Zeitschrift „Klovouäki ilkwä" auf der ersten Blattseite abgedruckten, mit „AopotnLsroöni knis^i" betitelten, mit den Worten „Ix 1oäk6 dolmu im MtiAuMöw »0 NÄM Mo" beginnenden und mit „katora di äuliovo 1o s« doh inichurilk" endenden Leitartikels begründe den objectiven Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach H 300 St. G., daher gemäß dem § 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1802, Nr. 7 R. G. Bl., die von der k. k. Staatsanwaltschaft durch die Sicherheitsbehörde veranlaßte Befchlagnahme ver Nummer 194, Jahrgang VII, der politischen Zeitschrift „kiovMicki nnwä" bestätiget und bei eingeleitetem objectiven Strafverfahren nach § 493 St. P. O. das Beibot der Weiterverbreitung diefer Nummer ausgesprochen, sowie die Bernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare derselben und die Zerstörung deö betreffenden versiegelten Satzes nach den §8 36 und 37 des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R. G. Bl., angeordnet wird. Laibach, am 31. August 1874. (392a—2) ^ "Nr75850. Kundmachung. In S. M. Kriegs - Marine werden absolvierte Techniker (Staatsbürger der österr. ungar. Monarchie), welche das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, Physisch tauglich so wie der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind und die sich über eine mindestens durch zwei Jahre stattgehabte erfolgreiche praktische Verwendung in renommierten Mafchienen-Etablissements des In- oder Auslandes auszuweisen vermögen, als Maschinenbau-Ingenieure dritter Klasse mit dem jährlichen Gehalte von 1000 fl. ö. W. und dem für die Marine-Beamten der X. Diäten-Klasse normierten Quartiergelde ausgenommen. Vom k. k. Neichs.Kliegoministennm __________ ^Marinesection). (400n^1) ' Nr. 2735. Lehrstelle. An der königlichen Oberrealschule in Agram lst eine Lehrstelle für Naturgefchichte nebst einem aus der mathematisch - naturwissenschaftlichen Gruppe vorgeschriebenen Lehrgegenstande mit dem Gehalte jährlicher Neunhundert (900) Gulden uud dem vorschriftsmäßigen Ansprüche aus Quinquennalzulagen von 200 ft. und die Localzulaae von 150 ft. zu besehen. ^ " Zur Besetzung dieser Lehrstelle wird hiemit der Concurs bis zum 20. September l. I. eröffnet. Die Bewerber haben ihre mit glaubwürdigen Nachweisen über das Alter, die zurückgelegten Studien, die vorschristmä'ßige Befähigung zum Unterrichte in dem genannten Lehrfache die Kenntnis der kroatifchen Sprache und ihre bisherige Berwen-dung verfehenen Gefuche bis zum obbezeichneten Termine im vorgeschriebenen Wege an die gefertigte Regierungsabtheilung für Cultus uud Unterricht zu leiten. Agram, am 21. August 1874. Von der königl. kroat.-slav.-dalm. Landes« Negiernngs-Abtheilung sür Cultus und Unterricht. (405—1) Nr. 554, Madchenlehrerin. Die Stelle emer Mädchenlehrerin in Mottling mit dem Iahreögehalte von 400 ft. und Genuß freier Wohnung ist zu besehen. Gehörig documentierte Gesuche wollen bis 10. Oktober 1874 im Wege der vorgesetzten Behörden beim Ortsschulrathe in Mottling überreicht werden. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl, am 27sten August 1874. (402—1) Nr. 915. Oberlchrerstelle. An der zweiklassigen Volksschule in Guten feld ist die Oberlehrerstellc mit dem jährlichen Gehalte von 500 ft., der systeulisiertcn Functions zulage und freier Wohnung definitiv zu befetzen. Die Herrn Bewerber haben ihre gesetzlich documentierten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Schuldehörde binnen sechs Wochen vom Tage der Einschaltung an den Ortöjchulraty zu Gutenfeld zu richten. K. k. Bezirksschulrat!) Gottfchee, 30. August 1874. (398-2) Nr. 413. Oberlchrerstclle. An der zweiklafsigen Volksschule in St. Beit bei Sittich ist die Oberlehrerstelle mit einem Iah resgehalte von 500 ft. und der gefehlichen Func< tionszulage sammt Naturalquartier zu besehen. Bewerber haben ihre gehörig documentierten Competenzgesuche längstens bis 5. Oktober l. I. bei dem verstärkten Ortsschulrathe St. Veit zu überreichen. Bom l. l. Bezirlsschulrathe Littai, am 25sten August 1874. Der Vorsitzende: ______________________Schvnlvetter (382—3) Nr. 11610. Kundmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Briefpost Auf- und Abgabsabtheilungen des k. k. Postamtes in Laibach dem Publicum statt wie bisher von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends, von nun an von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends zur Benützung offen stehen. Trieft, am 20. August 1874. Von der k. k. küftenl.-krain. Postdireclion. (408—1) Nr. 11539. Kundmachung. Am 24. d. M. vormittags wurde in der Spitalgassc eine Brieftasche mit einer Barschaft von 36 ft. gefunden. Eigenthumsansprüche darauf sind innerhalb eines Jahres vom Tage der dritten Kundmachung an Hieramts gel^ tend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf diefer Frist nach den Bestimmungen deS a. b. G. B. tz 392 darüber verfügt werden würde. Swotmagistrat Laibach, am 27. Aug. 1874.