der dritten Sitzrrng Ves Landtages zu Laibach am 7. Mäy 1864 Anwesende : Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr v. Codklli. — Regierungs - Commissar: k. f. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme: Sr. sürstbischöflichen Gnaden Dr. W i d m e r, und der Herren Abg. Gustav Graf v. A u e r s p e r g, G o l o b, J o m b a r t, K a p e l l e, K o s l er, Locker und Anton Freiherr von Zois. — Schriftführer: v. Langer. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolls vom 4. März. — 2. Antrag des Landesausschuffes auf Genehmigung einer Haus- und Dienstordnung für die Landeswohlthätigkeits-Anstalten. — 3. Antrag auf Einrichtung des Operations-Saales, Beischaffung chirurgischer Instrumente ic. — 4. Antrag auf Einrichtung von 4 Ertrazimmern. — 5. Antrag auf Bewilligung einer Nachtrags-Dotation pr. 4000 fl. aus dem G. E. Fonde. — 6. Antrag auf eine sire Remuneration von jährlichen 300 st. für den Bezirks-Adjunkten Hotschevar. Beginn der Sitzung 10 Ahr 25 Minuten Vormittag. Präsident: Nachdem die Herren Landtagsabgeordne-tcn in genügender Zahl versammelt sind, so eröffne ich die Sitzung, und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll vom 4. d. M. vorzulesen. (Schriftführer Svetec verliest dasselbe. Nach der Verlesung:) Ist gegen die Fassung dieses Protokolles etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt, daö Protokoll ist alö richtig anerkannt. Ich gebe mir die Ehre zur Kenntniß des h. Hauses zu bringen, daß der Finanzausschuß stch constitnirt, Se. Ercellenz den Grasen Anton v. Auersperg zum Obmann, den Abg. v. Strahl zum Obmann-Stellvertreter und den Abg. v. Langer zum Schriftführer gewählt habe. Ferner liegt hier eine weitere Anzeige vor, daß der Ausschuß zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes sich gleichfalls constitnirt, und zu seinem Vorsitzenden den Land-tagsabg. Baron Apfaltrern und zum Schriftführer den Herrn Landtagsabg. Deschmann gewählt habe. Eine weitere Anzeige liegt vor, daß der Ausschuß zur Berathung der Gemeindcordnung sich constitnirt, und Se. Ercellenz den Herrn Anton Grafen Auersperg zum Vorsitzenden, Freiherrn v. Apfaltrern zum Stellvertreter und Herrn Michael Ambrosch zum Schriftführer gewählt habe. Es wird ferner angezeigt, daß die ganze Berathung über die beanständeten Paragraphen der Gemeindeord-mnig in den am 5. und 6. abgehaltenen Sitzungen bereits beendet sei. Ich gewärtige demnach nur noch den Bericht der Commission, um denselben sogleich vervielfältigen zu lassen, und sodann so schnell als möglich an die Tagesordnung zu setzen. (Bravo.) III. Sitzung. Von Seite des k. k. Landespräsidiums ist eine Note an den Landesausschuß gelangt, folgenden Inhaltes: (liest.) „Das Herrenhaus des Rcichsrathes hat in seiner Sitzung vom 14. October den vom Hanse der Abgeordneten mitgetheilten Gesetzentwurf über die Aufhebung der politischen Eheconsense abzulehnen, jedoch die Regierung zu ersuchen beschlossen, die Landtage in ihrer nächsten Session um ihr Gutachten zu vernehmen, ob und welche Hindernisse der Aufhebung dieser Beschränkung int Wege stehen, oder welche Vorsichts-Maßregeln hiebei erforderlich seien. Ueber hohen Auftrag Sr. Ercellenz des Herrn Staatsmlnisters, habe ich demnach die Ehre, Euer Hochwohlgeboren zu ersuchen, diese Frage in Gemäßheit des §. 19 Art. 2 der Landesordnung dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritte zur gntächtlichen Beantwortung, mit Würdigung der Hierlands bestehenden gesetzlichen und factischen Verhältnisse vorlegen, und mir die diesfälligc Aeußerung behufs der weiteren Vorlage an den Herrn Staatsminister gefälligst übermitteln zu wollen". Ich setze das hohe Haus von dieser Regierungsvorlage in Kenntniß und erlaube mir zugleich den Antrag zu stellen, daß mit Beantivortung dieser gestellten Frage, der Ausschuß für die Prüfung und Berichterstattung der Gemeindeordnung zu betrauen wäre, nachdem dieser Gegenstand mit der Gemeindeorduung doch in einem gewissen Zusammenhange steht. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so bitte ich, sich zu erheben (geschieht); der Antrag ist angenommen. Auf der Tagesordnung steht nunmehr der Antrag des Landesausschusses auf Genehmigung einer Haus- und Dienstordnung für die Landeswohlthätigkeitsanstalten. 1 Feuerschaden - Landesassecuranz. — Hans' un* Dienst - Ordnung für die Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten. Abg. Guttman: Ich erlaube mir, Herr Landeshauptmann, um das Wort zu bitten. In der landwirthschaftlicheu Generalversammlung vom 20. November 1861 ist der Wunsch _nac£) Errichtung einer Feuerschaden - Landesassccuranz lebhaft ausgesprochen und beschlossen worden, cs sei sich diesbezüglich an den h. Landtag zu wenden. . . . irr, , Ueber meine Anfrage in der letzten landwirthschast-lichen Versammlung vom November 1863 wurde mir vom Centralausschusie bekannt gegeben, der Gegenstand sei bereits in die Verhandlung des h. LandesauSschusies geler- tct ^ Ich"würde mir daher die Bitte erlauben, der Herr Landeshauptmann wolle diesem Gegenstände die Aufmerksamkeit schenken, und wo möglich, ihn demnächst an die Tagesordnung bringen; der Gegenstand ist wichtig er ist in seinen materielle» Folgen für die Landesbevolkerung qewiß von entschiedenem Vortheile, daher sich dadurch auch meine Bitte vollkommen rechtfertigen dürfte. Präsident: Das ist eigentlich eine Interpella- tion und ich bitte mir dieselbe schriftlich zu geben ' Aba Guttman: Nach der Geschäftsordnung, glaube ick, ist es nicht nöthig; schriftlich zu geben ist bloß eine an die Regierungsorgane gerichtete Interpellation. . Präsident: Onem! ^ k 0 . Abg Guttman: (lieSt) „§. 45. Jedem Land-taasabqcordneten steht das Recht zu, durch Fragen an die Landesregierung, an den Landeshauptmann und an die Vorsitzenden der Ausschüsse einen in den Wirkungskreis des Landtages gehörigen glicht auf der TageSord-nuna stehenden Gegenstand zur Sprache zu bringen. 3 Interpellationen an die Regierung sind dem Vor-sikcndcu schriftlich, mit wenigstens 5 Unterschriften ver-fcßcit zu überreichen, werden sofort in der Sitzung vorgelesen und dem Regicrnngsrcpräsentanten mitgetheilt". ^ J Präsident: Das hindert gar nicht, daß die Interpellationen an den Landeshauptmann auch schriftlich übergeben werden. Der §. sagt, daß Interpellationen an die Regierung nicht anders, als schriftlich übergeben werden können; es ist nun aber natürlich, wenn der Landeshauptmann antworten soll, so muß er den Inhalt derselben schriftlich in Händen haben, damit nicht ein oder der andere Umstand übersehen werde. , Abg Guttman: Ich habe eigentlich keine Interpellation stellen wollen, sondern nehme mir, weil mir von dem landwirthschaftlichcn Rcserenteii bekannt ist, daß der Gegenstand bereits an den Laiidcsausschnß geleitet worden ist, die Freiheit, zu bitten, daß derselbe demnächst an die Tagesordnung gelange. Abg Krom er: Ick bitte um das Wort. Berathungsgegenstände gelangen an den Landtag vorerst als Regierungsvorlagen, dann als Vorlagen des LandeSauöschnsscs oder als Anträge einzelner Mitglieder. Ueber den heute angeregten Gegenstand ist weder vom LandcsauSschuffe, noch von der Regierung, noch von einem einzelnen Mitgliede eine Vorlage eingebracht worden daher dieser Gegenstand vorläufig und zwar so lange nickt an die Tagesordnung gebracht werden kann, bis nicht entweder der Herr Interpellant diesfalls einen schriftlichen Antrag eingebracht haben wird, oder bis der Landesausschuß, falls dieser Gegenstand in seine Berathung einschlägt, mit dem diesbezüglichen Entwürfe fertig geworden sem^ wird: ^ Beruhigung des Herrn Interpellanten, will ich erklären, daß diesfalls nächstens dem Landtage eine Mittheilung zukommen wird. Ich bitte den Herrn Landcsansschuß Dr. Bleiweis, die Hausordnung vorzutragen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Ker ne govorim v svojem imenu, ampak v imenu deželnega odbora, odstopim od svoje navadne slovenske besede. (Liest:) „Ä. »trag des LandesanSschusses betreffend die Haus - und Dicnst-ordnnng für die Landes - Wohlthätigkeitö - Anstalten in Laibach. Hoher Landtag! Soll ein Hauswesen gedeihen, so muß dasselbe in Allem und Jedem wohlgeordnet sein, d. i. jedes Glied desselben muß wissen, wie es seine Verpflichtungen zu erfüllen habe. Eben ein solches HauSwescn im großen Maßstabe ist ein Spital; soll cs daher seinen Hauptzweck, d. i. das Wohl der Kranken, erreichen, muß in erster Linie Ordnung in allen Theilen desselben herrschen. Ordnung zu halten und zu erhalten, ist jedoch nur ans Grundlage gegebener positiver, unbedingt von den Verpflichteten zu befolgender Vorschriften möglich. Wenn der Landes-Ausschuß in dieser Vorlage dem hohen Landtage den Entwurf einer Haus- und Dienstordnung für die hierländigen Landeswohlthätigkeiten zur verfassungsmäßigen Behandlung übergibt, so will er damit durchaus nicht sagen, daß bisher keine Ordnung in denselben geherrscht habe; allein die mit der k. k. Guber-uial - Verordnung vom 17. August 1839 Z. 19415 eingeführte Haus - und Polizei-Ordnung entspricht eines Theils den Bedürfnissen der gegenwärtigen Zeit nicht mehr, andern Theils ist der Haushalt im Spitale dadurch, daß im Jahre 1856 dem Orden der Töchter der christlichen Liebe vom heil. Vincenz de Paula die gcsammte Regie und Krankenpflege der Laibacher WohlthätigkeitsAnstalten contractmäßig übertragen wurde, so wesentlich geändert worden, daß die früher bestandenen Spitals-Normen den gegenwärtigen Verhältnissen schon an und für sich nicht mehr zu entsprechen vermögen. Sogleich nach der Uebergabe der Wvhlthätigkeits-Anstalten von Seite der k. k. Landesregierung an den Landesausschuß im Jahre 1862 hat dieser den besagten Humanitäts-Anstalten sein vorzügliches Angemncrk zugewendet, und im Verlaufe der Zeit das Bedürfniß wahr-genommen, daß mit Benützung der älteren als gut erprobten Vorschriften, wo sie sich nur immer den gegenwärtigen Spitals-Verhältnissen anpassen, ein neues Hausund Dienststaint festgesetzt werde, welches den Ansordcrun-gen der Zeit und den neuen Verhältnissen möglichst entspricht. Von diesem Bedürfnisse einer Spitalö - Reform geleitet, hat der Landesausschuß am 20. Juni v. I. an die Direction der Landes - Wohlthätigkcits-Anstalten Den Auftrag erlassen, in Einvernahme mit den Primarärzten, dem Spitalö - Verwalter, dem Spitalsscelsorger und der Ordens-Oberin den Entwurf einer den gegenwärtigen Zeit- und Haus - Verhältnissen entsprechenden Hausund Dicnstordnnng zu entwerfen und dem Landes - Ausschüsse vorzulegen. Diesem Aufträge ist die Direction mit der Vorlage eines Entwurfes am 11. September v. I. in anerken-nenswerther Weise nachgekommen. Aufgabe des LandesauöschusseS war es nun, diese Vorlage mit Rücksicht auf die älteren Vorschriften und speziellen Instructionen der Spitalsbedieiisteten, dann mit Hinblick auf den mit den Ordens - Schwestern am 26. October 1855 abgeschlossenen Contract und auf die bisher wahrgenommenen Erfahrungen einer eingehenden Berathung zu unterziehen. DaS Ergebniß dieser Berathungen ist der vorliegende Entwurf. ■— Ohne die Details der DicnstcSoblie-gcnhcitcn des ärztlichen und Vcrwaltnngspcrfonalcs, so wie der übrigen im Spitale angestellten oder durch sonstige 'Dienstesverhältnisse demselben angehörigen Individuen, deren Dienstespflichten durch besondere Instructionen nor-mirt werden, in das vorliegende HauS- und Dienstcs-statnt aufzunehmen, glaubte der Landes - Ausschuß in dasselbe doch alles dasjenige cinbeziehen zu sollen, was Jeder der Spitalsangehörigen sowohl in Betreff seiner eignen Pflichten und Rechte, als auch aller Uebrigen, welche auf den gemeinschaftlichen Zweck hinzuarbeiten die Obliegenheit haben, wissen muß, damit eben dadurch jene geregelte Ordnung im gestimmten Hauswesen erzielt werde, welche die Absicht dieses Statutes ist. Aus diesen Gründen stellt der Landes-Ausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die vorliegende HanS-und Dienstordnung für die Landes-Wohlthätigkeits- Anstalten genehmigen". (Nach einer längcrn Pause.) Präsident: Ich bitte den Referenten diese Dienstordnung tveitcr vorzutragen. Abg. D e s ch m a n n. Herr Präsident! ich würde den Antrag stellen, daß vorerst nach der G. O. eine Gene-raldebattc über den vorliegenden Entwurf eröffnet werde, denn wo der Entwurf ans mehreren Paragraphen besteht, soll geschäftsordnungsmäßig früher die Generaldebatte gepflogen werden, da es auch möglich ist, daß in dieser schon Anträge gestellt werden, welche eine weitere Berathung nicht nöthig machen würden, welchen Antrag eben ich mir zu stellen erlauben würde, weßhalb ich mich auch als Redner zur Generaldebatte melde. Präsident: Eilte Generaldebatte kann doch eben nur über etwas Bernommeites beginnen, nachdem aber der Entwurf noch gar nicht vorgetragen wurde, so kann füglich noch keine Generaldebatte stattfinden. Abg. Deschmann: Ich bitte, Herr Vorsitzender. Wir haben diesen Entwurf schon verflossenen Samstag nach Hause zugestellt bekommen, ich würde es daher nur für eine zeitraubende Arbeit und Wiederholung ansehen, wenn wir uns noch einmal den ganzen Gesetzesentwurf vorlesen ließen, da ich von dem Pflichteifer der Herren Abg. voraussetzen darf, daß jeder der Herren sich gehörig im Gegenstände informirt habe; wenigstens ich habe mir sehr genau die einzelnen Paragraphen durchgesehen. Präsident: Ich will diesen Gegenstand zur Abstimmung des h. Hauses bringen; ist das h. Haus einverstanden damit, daß sogleich die Generaldebatte begonnen werde, oder soll der Entwurf verlesen werden? Jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abg. Deschmann einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen, und ich eröffne somit die allgemeine Debatte. Wünscht Jemand daö Wort? Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Der Herr Vorsitzende wird mir erlauben in der Generaldebatte schon in eine nähere Kritik der einzelnen Paragraphen einzugehen, und z. ans dem Grunde, weil ich nachzuweisen bestrebt sein werde, daß dieser Dienstent-wurs, wie er hier verlicgt, seinem Zwecke nicht entspreche , daß derselbe nicht zu den gewünschten Resultaten führe , daß er widersprechende Bestimmungen enthalte, und wirklich geeignet ist, die Thätigkeit deö Landesausschnffes und des Landtages selbst bezüglich der Wohlthätigkeits-Anstalten lahm zu legen. Gleich als ich diesen Gcsctzesentwurf zur Hand nahm, suchte ich mir eine Einsicht über den StatnS der in den Wohlthätigkeits - Anstalten Angestellten zu verschaffen, und nahm diesfalls den Rechenschaftsbericht des h. Landesausschnffes zur Hand, dem eine solche Tabelle angefügt ist. Als erste Person fand ich daselbst den Director der Wohlthätigkeitsanstalten. Nun habe ich mit großer Aufmerksamkeit diese Hans -und Dienstordnung verfolgt, um die Rechte und Pflichten deS Directors aus derselben kennen zu lernen, obwohl ich hier die Bemerkung nicht unterdrücken kann, daß ich nach dem Beschlusse des h. Landtages, welcher im vorigen Jahre in der 12ten Sitzung gefaßt wurde, und der dahin lautet: „Daß das h. Haus beschließen wolle, cs sei die definitive Systemisirung der Beamten und Diener beim Landesmusenm, den Wohlthätigkeitsanstalten und dem Zwangsarbeitöhausc jenem Zeitpunkte vorzubehalten, in welchem über die Beibehaltung oder Aenderung des bezüglich dieser Anstalten bisher bestandenen VcrwaltungSsyste-mes überhaupt vom h. Landtage ein definitiver Beschluß gefaßt sein wird", — erwartet habe, daß vorerst dem h. Landtage ein Antrag zur Beschlußfassung gestellt würde, wie cs denn überhaupt mit der Systemisirung der Stellen bei den Wohlthätigkeitsanstalten zu halten sei; um so mehr erachtete ich dieses für nothwendig, da ja selbst der LandcsanSschuß in seinem Rechenschaftsberichte Seite 11 erwähnte, daß von Seite des Landesausschnffes eine Vorlage bereitet worden sei, um im verfassungsmäßigen Wege eine feste Norm rücksichtlich der Qualification des Directors der Wohlthätigkeitsanstalten hervorzurufen, dessen Ernennung, wie bekannt, Se. k. k. apost. Majestätsich vorzubehalten geruht haben. Meine Herren, wir sollten demnach naturgemäß zuerst dcbattiren, über die Qualificationen berathen, welche der Director haben soll, cs sollte nach dem LandtagS-beschlnsse erst über die Systemisirung dieser Posten überhaupt ein Antrag an das h. Haus gelangen. Indessen sind diese Posten schon alle besetzt worden; und ich erachte cs für nicht zeitgemäß jetzt schon auf diese Fragen einzugehen, da ja die Commission, welche zur Prüfung deö Rechenschaftsberichtes gewählt worden ist, diesfalls ihre allfälligen Bemerkungen machen, und vielleicht auch ihre Anträge dem h. Hause stellen wird. Jedoch, meine Herren, wenn der h. Landesausschuß einen Director ernannt hat, wenn er dieses wichtige Amt einer vertrauenswürdigen Person überantwortet hat, so ist vorauszusetzen, daß dieselbe auch mit jener Macht ausgerüstet werde, welche unumgänglich nothwendig ist, daß in einem Haushalte Ordnung herrsche, und wenn ein Director dem h. Landesausschusse für ein Institut verantwortlich sein soll, so ist eö auch nothwendig, daß die vollständige Unterordnung des Personals unter denselben ausgesprochen, und daß bezüglich seiner Rechte und Pflichten die genauesten Directiven und Vorschriften erlassen werden. Nun gestehe ich, meine Herren, daß ich bezüglich deS Directors in der ganzen Hausordnung mit großer Emsigkeit nachgeforscht hgbe, um dessen Rechte kennen zu lernen, allein ich war nicht im Stande solche zu finden; obwohl es im Berichte des h. Landesausschusses heißt, daß die Spitalsdirection bezüglich dieser Dienstesinstrnction einvernommen wurde. Allein, meine Herren, eine solche Selbstverläugnung einer Spitals-Direction, welche eine Hausordnung beantragt, nach welcher sie im eigenen Hause gar kein Wort mit zu reden hätte, ist für unser Jahrhundert et- 4 Haus- und Dienst-Ordnung für die Landes-Wohithätigkeits-Anstalten. was unerhörtes; man lieSt nur in den Legende» der Adligen oder Biographien alter Philosophen von solchen Proben des Stoicismus. Zwar, meine Herren, heißt es im ersten §., daß der Director dein Landesausschusse verantwortlich sei; jedoch diese Ncrantwortlichkeit, wie ich später nachzuweisen die Ehre haben werde, reducirt sich wirklich auf eine Null. Es eristirt nach dieser Hausordnung gar keine Verantwortlichkeit der Direction. Es heißt zwar, daß alle Spitalsorgane ohne Ausnahme in Betreff dieser Haus - und Dienstordnung der Direction untergeordnet sind; allein es eristirt gar keine Unterordnung im Spitale, cs gibt vielmehr hier ein Collegium von sehr vielen Herren, welche ein unbedingtes Commando haben. Fürs Erste ist ließen diesem nur nominell verantwortlichen Spitalsdirector im §. 3 ein Spitals - Conseil aufgestellt, welches Beschlüsse fassen kann, zu deren Durchführung die Direction verbunden ist, — Beschlüsse, welche schon nach der Zusammensetzuiig dieser Commission in einer Arc und Weise ausfallen können, daß gar keine Garantie dafür geboten ist, cs werden auch die Rücksichten der Oekonomie und der Sparsamkeit, welche namentlich für uns maßgebend sind, ins Auge gefaßt. Ick achte, meine Herren, gewiß die Thätigkeit jener ausgezeichneten Männer, welche im hiesigen Spitale ihr Wirken der leidenden Menschheit widmen, ich finde auch natürlich, daß es wünschenswerth sei, daß in Angelegenheiten, welche medizinischer Natur sind, Berathungen gepflogen und Collegialbeschlüsse gefaßt werden; jedoch glaube ich, daß man dort, wo es sich um ökonomische Ängelegenheiten handelt, denn doch den Beschlüssen eines solchen Collegiums, nicht eine so zu sagen, unbedingte Jnfallibilität zuerkennen dürfe. Auch erwähne ich, daß mir die Zusammensetzung dieses Collegiums sehr eigen* tbümlicher Natur zu sein scheint; ordentliche Mitglieder desselben sind die drei Primarärzte, allein gleich im §. 6 heißt cS: daß auch außerordentliche Mitglieder bcigezogen werden können; ick finde nun nirgends angeführt. wann dies geschehen soll; eS heißt wohl, daß die Verwaltungs-Beamten beigeleget! werden können, allein es frägt sich, welche Verwaltungsbeamte? denn wir haben deren drei: einen Spitalsdirector, einen Spitalöcontrolor, und einen Amtsschreiber; also sind alle diese drei Personen hier gleich gestellt? Es kann der eine oder der andere zu diesen Commissionen beigezogen werden, und, wie ich später nachzuweisen die Ehre haben werde, reducirt sich das Oekonomat des sogenannten SpitalSverwalterö auf eine Null. Einer der richtigsten Paragraphen, meine Herren, erscheint mir der §. 9, welcher die ganze Verantwortlichkeit von bent Director abwälzt. „Der Director", heißt es, „ist verpflichtet die gefaßten Sitzungsbeschlüsse in Ausführung zu bringen, falls er nicht etwa die Durchführung eines Beschlusses von der höher» Entscheidung des Landcsaus-schnsses abhängig zu machen erachtet". Also cs hängt rein nur vom Erachten der Direction ab, ob irgend etwas zur höher» Beschlußfassung dem h. LandeSauSschusse vorgelegt werden soll, oder nicht; zwar sagt §. 8, daß diese Sitzungs-Protokolle berichtlich an den Landesausschnß zu leiten sind, jedoch wissen wir ja, welches Loos Berichte zu haben pflegen; ob über diese Berichte etwas zu verfügen wird, oder nicht, darüber, meine Herren, wissen wir nichts. Es eristirt noch gar keine Instruction, welche eben das Verhältniß der Direction der Wohlthätigkeits-Anstal-ten zum Landesauöschusse regeln würde. — Diese Punkte, meine Herren, scheinen mir Cardinal- Punkte der ganzen Dienstesinstruction; alles Uebrige mit Ausnahme einiger Bestimmungen, welche die Wirksamkeit der Primarärzte betreffen, gehört in eine Hausordnung, welche nach meiner Ansicht nicht in diesem h. Landtage beschlossen werden soll, sondern welche füglich dem Einverständnisse der Spitaldirection mit dem Landesaus-schnsse überlassen werden kann. Ich führe jedoch, meine Herren, nur zum Beweise, daß ich wirklich nicht Unrecht hatte, als ich bemerkte, daß die Spitaldirection im Hause wirklich gar nichts zu reden habe, Einiges an, was die Rechte der Primarärzte anbelangt: Es wird den Primarärzten im §. 18 eine Oberinspection vindicirt; ich muß hier erwähnen, daß es eine gewöhnliche Haus-Jnspection gibt, ich glaube aber, daß die Oberinspection doch nur der Direction gebühren könne, die ja für alles verantwortlich ist, was im Spitale geschieht. §. 26 erwähnt Meldungen der inspicirenden Sccun-darärzte, welche nicht etwa an den Director, sondern an den Primararzt zu geschehen haben. Im §. 21 ist erst eine nachträgliche Anzeige von Seite der Primarärzte an die Spitalsdirection gefordert, kurz und gut, man sieht aus dieser ganzen Instruction, und ich finde eS auch ganz natürlich, daß die betreffenden Primarärzte bestrebt waren, den Schwerpunkt der Machtfülle sich selbst zu vindiciren; jedoch hätte ich erachtet, daß man auch die Direction selbst hätte hören sollen. Ich hätte es für nothwendig erachtet, daß in diesem Falle, wo doch eine einheitliche Leitung nothwendig ist, auch darauf Rücksicht genommen würde, daß diese einheitliche Leitung nicht verloren ginge. §. 37 scheint mir wirklich derjenige Paragraph in der Hausordnung, welcher die Direction vollständig zu einer absoluten Unthätigkeit verdammt; wir haben ja doch einen Director erwählt, welcher Dr. der Medizin ist, welcher im Medizinischen seine Wirksamkeit zu entfalten, und diesfalls seine Beobachtungen zu machen hat, allein im §. 37 heißt eö: „an jeder Abtheilung ist der betreffende Vorstand in ärztlicher Richtung in seinen Anordnungen unumschränkt, und es ist Niemanden gestattet, sich in den rein ärztlichen Abtheilungsdienst einzumengen". Im §. 51 finde ich eine ähnliche Bestimmung. Es heißt dort, daß sogar die Spitals-Hebam nt c in Abwesenheit der Aerzte die Oberaufsicht über das Gebär-und Findelhaus habe, und für jede Ordnungswidrigkeit dem Primarärzte verantwortlich sei. Ja, meine Herren, ich glaube doch eine Oberaufsicht steht zunächst der Direction zu; ebenso ist die Dienstleistung der Spitalshebamme außerhalb des Spitales nicht etwa von der Direction abhängig, sondern nur von dem betreffenden Primarärzte; ebenso ist int §.71 die Unterordnung des Krankenwärterpersonales unter die Abthei-lungövorstände ausgesprochen. Es ist ferner §. 73 gar merkwürdiger Natur; nach diesem steht eö dem AbtheilungSvorstande zu, auf die Entlassung eines unbrauchbaren oder unfolgsamen Wart-Jndividuums bei der Oberin anzutragen. Erst dann, wenn diese dem Antrage des Primararztes nicht iiachkommen zu können erachten sollte, ist der Fall nach erfolgter Anzeige bei der Spitalsdirection in der commifsionellen Sitzung unter Zuziehung der Oberin zum Vortrage und zur endgültigen Austragung zu bringen. Nach allem diesem, meine Herren, sehen Sie, daß der Director selbst nur ein masculus pictus ist. Bezüglich der Spitalsverwaltung, fand ich in der ganzen Hausordnnng ebenfalls gar keine Rechte des Verwalters Haus- und Dienst-Ordnung für die Landes-Wohlthätigkerts-Anstalten. 5 mtb der Verwaltung, da ich doch erachtet hätte, daß überall, wo immer rein ökonomische Gegenstände zur Berathung gelangen, das Urtheil desselben maßgebend, «nd daß derselbe in diesen Fällen einzuvernehmen sei. Ich fand wohl einen Paragraph, wo er natürlich bei dieser Nivellirnng, welche bei allen Vcrwaltungsbeamtcn vorge-nommen wurde, oder der Controlor, oder der Amtsschreiber berechtiget ist, an den Jnspectionen Theil zu nehmen, «m sich von der Güte der Suppe u. s. w. zu überzengen. Ein einziger Paragraph besagt, daß die Verwaltung, die Fenerlöschreguisiten in Ordnung zu halten habe; man hätte gedacht, daß doch diese über daö Stroh eine Aufsicht habe; allein auch dies wird im §. 106 der Oberaufsicht der Primarärzte unterworfen. Sic haben sich nämlich von der guten Beschaffenheit des Strohes nach §. 106 der Dicnstesordnung strenge zu überzeugen. Diese Dinge, meine Herren, welche ich in Kürze berührt habe, scheinen mir demnach von großer Wichtigkeit zu sein; Sie sehen, daß cs mir aus den Gründen, die ich hier vorgeführt habe, unthunlich erscheint, schon jetzt in die Berathung dieses Gegenstandes einzugehen. Es ist das ganze System ein solches, welches einer nähern Kritik unterzogen werden muß; wir können nickt durch einzelne Amendements etwa eine Besserung dieser Vorlage erzweckcn, sondern cs ist nothwendig, daß dieselbe in ihrer Totalität einer nochmaligen Prüfung und einer nochmaligen Begutachtung unterzogen werde. Ich kann unmöglich glauben, daß die jetzige Spi-talsdircction diese Arbeit dem h. Landcsausschusse vorgelegt habe, da eine solche Selbstverläugnung, wie ich schon im Anfang erwähnt habe, von Seite derselben nicht vorauszusetzen ist. Ich erwähne weiters, meine Herren, daß wir, wenn wir in solcher Art und Weise eine unverantwortliche Commission im Spitale ihre Beschlüsse fassen lassen, mir dahin gelangen, daß der h. Landtag nichts anders zu thun haben wird, als immer nur Nachtragsdotationen zu bewilligen, ohne vorher genau geprüft zu haben, ob auch die Rücksichten der Sparsamkeit und die Rücksichten des wirklichen Erfordernisses in gehörige Erwägung gezogen worden sind. Wir haben schon im vorigen Jahre in diesem h. Hause eine bedeutende Opposition dagegen erhoben, daß ohne Voranschläge, bezüglich der nothwendigen Adaptirun-gen am Spitale, Beschlüsse des h. Hauses gefaßt werden sollen. Ich erinnere, meine Herren, daß voriges Jahr in diesem h. Hanse ebenfalls bezüglich der unumgänglich nothwendigen Reparaturen im Spitale eine Vorlage einlangte , wo es hieß, cs seien eine Rauchkammer, eine Desinsectionskammer, ein Brunnen unumgänglich nothwendig; deshalb habe ich mir heute die Freiheit genommen, im Spitalgebäude selbst mich bei den betreffenden Herren zu erkundigen, wie eö beim mit diesen Gegenständen stehe, und ich erfuhr, daß eine Desinsectionskammer schon einmal bestanden habe, daß dieselbe als unpraktisch aufgegeben wurde, daß jedoch der im vorjährigen Landtage beschlossene Ban derselben noch nicht in Angriff genommen — daß die Herstellung des so nothwendigen Brunnens, dessen Grabung bereits begonnen hatte, wieder sistirt wurde. Es ist im vorigen Jahre von der Nothwendigkeit eines eigenen Eiskellers die Rede gewesen, jedoch heuer sehe ich weder aus den Vorlagen des Ausschusses, noch aus dem Rechenschaftsberichte, daß diesfalls ein Antrag gestellt wurde; dafür aber, meine Herren, haben wir einen Antrag auf Anschaffung eines Mikroskopes im Betrage von 200 fl., aus die Jahresdotation eines anatomischen Museums im Betrage von 50 fl. Ja, ich achte den wissenschaftlichen Geist jener Männer, welche ihre Thätigkeit in dem Spitale entfalten, jedoch ich muß gestehen, daß für uns zunächst die Rücksichten für die leidende Menschheit maßgebend sind, daß wir vor Allem berufen sind zur Prüfung, ob die Rücksichten der Sparsamkeit in Einklang zu bringen sind mir jenen der Krankenpflege und der Humanität, daß cs für uns eines der wichtigsten Gebote ist, mit jedem Heller des Volkes genau Haus zu halten und genaue Rechenschaft zu verlangen, wie er verwendet wird. Ans allen diesen Gründen, erlaube ich mir daher den Antrag zu stellen, daß diese Vorlage des Ausschusses, welche mir zur sogleichen Berathung ungeeignet zu sein scheint, einer aus dem Hanse zu wählenden Commission von 5 Mitgliedern zur Berathung zugewiesen werde, welche Commission mach meiner Ansicht, sowohl die jetzige Spitalsdirection, als auch die Spitalsverwaltnng zu vernehmen, und sodann das Elaborat dem h. Hanse zur Beschlußfassung vorzulegen hätte; nach meiner Ansicht wäre es besonders Aufgabe dieser Commission, zu erwägen, ob nicht vorerst eine genaue Instruction sowohl der Spitalsdirection, als der Spitalsverwaltung in Angriff zu nehmen wäre, und ob nicht etwa die eigentliche Hausordnung, welche doch etwas in sich leicht Vereinbarliches ist, wenn einmal den Primarärzten sowohl, als auch einzelnen Bediensteten, ihre Rechte und Pflichten in ihren Instructionen festgesetzt sind, für dieselben leicht zu Stande gebracht werden könnte, und füglich der Spitalsdirection überlassen werden sollte. Ich gestehe, meine Herren, daß ich bei der Prüfung dieses Berichtes mir auch die frühern Instructionen und Hausordnungen habe geben lassen, und ich gefunden habe, daß dieselben von einem edlen Geiste der Humanität beseelt sind, daß wohl einzelne Umstände indessen eingetreten sind, namentlich was die Uebergabe des Spitals an die Schwestern vom Herzen Jesu anbelangt, welche Modifi-cationen der Hausordnung nothwendig machen; jedoch betreffen diese nur geringfügige Gegenstände, und ich versichere, daß es wirklich nicht nothwendig gewesen wäre, bloß bezüglich derselben den h. Landtag mit solcher Vorlage in Anspruch zu nehmen, da ja die frühere Instruction und die frühere Hauspolizeiordnung in ihrer Art wirklich ausgezeichnet sind, und ich offen sagen kann: Das Gute, was in dieser Dienst- und Hausordnung ist, ist nicht neu, und das Nene, was darin ist, das ist nicht gut! Präsident: Herr Dr. Suppan hat das Wort. Abg. Dr. Suppan: WaS den eigentlichen Antrag anbelangt, welchen der Herr Abg. Deschmann gestellt hat, so ist im Grunde genommen wider denselben nichts zu sagen. Wenn das hohe Haus in die sogleiche Berathung der Haus - und Dienst-Ordnung nicht einzugehen findet, so kann die Vorberathung allerdings einer Commission zugewiesen werden. Nicht gegen diesen Antrag daher, sondern nur, um einige theilweise auch sehr auffallende Bemerkungen des Herrn Vorredners zu berichtigen, habe ich das Wort ergriffen. Ueber das, was der Herr Vorredner vor Allem mit Bezugnahme auf die Baulichkeiten zur Unterstützung seines Antrags beigebracht hat, gehe ich hinaus; es wird sich Gelegenheit ergeben, an anderer Stelle darüber zu sprechen. Nach meiner Ansicht trägt dieser Gegenstand zur Begründung seines Antrags gar nichts bei; zurückweisen muß ich aber mit Entschiedenheit seine Bemerkung, als ob dem Landes-Ausschüsse nicht wirklich die vorliegende Instruction, wenigstens ganz dem Sinne nach von Seite der I Direction zugekommen sei. Daß bezüglich der Stylisirung bedeutende Aenderungen vorgenommen wurden, das ist ganz richtig; allein die Grundzüge, die Principien, diese sind ganz dieselben geblieben, so wie sie Seitens der Direction vorgelegt wurden. Daß die jetzige Direction sie nicht vorgelegt habe, das hätte der Herr Abg. Deschmann auö dem Berichte des Herrn Referenten entnehmen können, denn diese Statuten kamen dem Landesausschusse am 11. September zu, die jetzige Direction wurde aber erst Ende September ernannt. Daß man aber für jede Direction, daß man bei jedem Directions-Wechsel eine neue Instruction, eine neue Dienst-Ordnung verfassen sollte, das glaube ich, ist noch niemals da gewesen (Bravo), und dieser Umstand kann daher nicht gegen diese Vorlage geltend gemacht werden. Der Herr Abg. Deschmann findet es vor Allem auffallend, daß von dem Director in diesem Dienst - Statute wenig die Rede sei. Dieses Bedenken hatte auch ich ganz in der nämlichen Ausdehnung, wie der Herr Abg. Deschmann bei der Prüfung im Landesauöschusse. Ich bin aber von demselben aus dem Grunde zurückgekommen , weil ja diese Haus-Ordnung nicht den Umfang der Rechte und Pflichten aller einzelnen Bediensteten bei dem Spitale zu normiren hatte, indem diese Rechte und Pflichten durch besondere Instructionen geregelt werden, und diese eben in diesen besonderen Instructionen enthalten sind. Die Haus-Ordnung hat eben nichts Anderes, als die Geschäfte im Inneren deö Hauses zu bestimmen, und in dieser Beziehung ist daher auch bezüglich deS Directors in der That nichts weiteres zu sagen gewesen, als was im §. 1 gesagt ist, daß er die Beobachtung dieser Haus-Ordnung zu beaufsichtigen habe, und daß ihm Jeder im Spitale für diese Beobachtung verantwortlich sei. Herr Deschmann stellt sich unter dem Director der Wohlthätigkeits-Anstalten etwas Anderes vor, als er in der That ist, er glaubt, daß er die medizinische Aufsicht über die einzelnen Abtheilungen auch zu besorgen habe; und daö war bis jetzt nicht der Fall, konnte auch nach den bisherigen Bestimmungen nicht der Fall gewesen sein, denn es ist sogar vorgekommen, daß Laien, nicht Aerzte, den Directors-Posten bekleidet haben. (Ruf: Sehr gut!) Wenn der Herr Deschmann weiter sagt, daß man vorher über die Beibehaltung oder die Aenderung deö Status bei den Wohlthätigkeits - Anstalten dem hohen Landtage den Antrag hätte vorlegen sollen, so hat das in der That auf diese Hausordnung durchaus gar keinen Einfluß. Daß ein Primär-Arzt, daß ein Vorstand an den einzelnen Kranken-Abtheilungen immer sein wird, das ist selbstverständlich; eben so selbstverständlich ist es, daß ein Director sein wird; zweifelhaft kann nur sein, ob eine eigene Persönlichkeit als Director bestimmt, oder ob dieser Posten mit dem eines der Primär-Aerzte verbunden werde. (Ruf: Ganz richtig!) Ein besonderer Dorn scheinen dem Herrn Abg. Deschmann die collegialcn Berathungen der Primär-Aerzte. Nun diese collegialcn Berathungen bestehen faktisch schon seit mehr als 2 Jahren, sie haben sich als sehr gut bewiesen, bishin ist noch gar kein Conflict daraus erwachsen, im Gegentheile sind wohl in diesen collegialcn Berathungen bestandene Conflicte beglichen worden. Es ist weiters gesagt worden, daß die Beschlüsse dieses Collegiums von dem Director unbedingt befolgt werden müssen. Auch dieses ist nicht der Fall, denn der Director hat, wenn er die Durchführung dieser Beschlüsse bedenklich findet, eben diese Durchführung zu ft füren, und dem Landes-Ausschüsse die Anzeige darüber zu er- statten. Ob der diesbezügliche Ausdruck int §. 9, wenn er die Beschlußfaffung des Landesausschusses einzuholen erachtet, glücklich gewählt sei, das lasse ich dahin gestellt sein, es könnte ein bindenderer Ausdruck gewählt werden; allein so wie er vorliegt, ist eö auch gewiß, daß dadurch seine Verantwortlichkeit nicht behoben wäre, wenn er einen derartigen Beschluß nicht sistiren würde. Die Bemerkung, eö sei nicht gesagt, wann außerordentliche Mitglieder zu diesen commissionellen Sitzungen beigezogen werden sollten, ist eine ganz unrichtige; die Bestimmungen hierüber sind im §. 6 genau gegeben. Es versteht sich übrigens, glaube ich, wohl auch von selbst, daß, wenn von den Verwaltungs-Beamten im Allgemeinen die Rede ist, darunter eigentlich wohl nur der Vorstand deö betreffenden Personales, also der Verwalter, wenn er zugegen ist, und im Falle seiner Abwesenheit sein Substitut zu den Sitzungen beizuziehen sei. Der Herr Deschmann hat auch den §. 8 nicht richtig aufgefaßt, indem er annimmt, es habe die Direction nur die Obliegenheit, einen Bericht über die einzelnen Sitzungen zti erstatten. Dieses ist nicht richtig. Es werden immer nach der bisherigen Gepflogenheit und auch nach den Bestimmungen des §. 8 die Sitzungs-Protokolle selbst vorgelegt, und es werden die darin enthaltenen Beschlüsse vom Lan-dcsausschusse geprüft und wenn darunter solche vorkommen sollten, deren Durchführung als bedenklich erschiene, so ist der Landesausschuß immer in der Lage die Ausführung derselben zu sistiren. Ich glaube, was bezüglich der einzelnen Rechte der Primarärzte in der Haus-Ordnung gesagt wird, daß dieselben nach §. 18 die Ober - Inspection führen, ganz in der Natur eines geregelten Spitales gelegen sei. Der Primararzt, der Abtheilungs-Vorstand, der ist die erste Person, welcher die Kranken auf den einzelnen Abtheilungen anvertraut sind. Wenn auf den einzelnen Abtheilungen 2 Herren commandiren sollten, wenn der Director auch in dieser Beziehung einen Einfluß hätte, so könnte dieses unmöglich zur Erreichung des Heilzweckes günstig mitwirken. Es ist eben, wie ich bereits früher bemerkt habe, lediglich ein Zufall, und nicht in den bisher bestandenen Gesetzen begründet, daß der jetzige Director (und auch der frühere) ein Arzt sei. Ebenso ist eö wohl auch aus diesem Principe selbstverständlich, daß das übrige Personale auf den einzelnen Abtheilungen, also die Secundarärzte, das Wärter - Personale, in der Gebär-Anstalt die Hebamme zunächst dem Primarärzte verantwortlich seien. Weiter findet es der Herr Abg. Deschmann als besonders auffallend, daß im §. 73 dem Primarärzte das Recht eingeräumt worden sei, auf Entlassung eines unbrauchbaren oder unfolgsamen Warte-Individuums bei der Oberin anzutragen. Ich weiß iticht, was dem Herrn Abg. Deschmann in dieser Beziehung vorzüglich auffallend erschienen ist, ob vielleicht der Umstand, daß er bei der Oberin den Antrag zu stellen habe, oder, daß ihm überhaupt dieses Recht eingeräumt wurde. Im letzteren Falle ist cs wohl natürlich, daß der Primararzt zunächst in der Lage und eigentlich allein in der Lage ist, zu beurtheilen, ob irgend ein Wart-Individuum seiner Verpflichtung entspricht, und derselben gehörig nachkommt. Daß er aber die Entlassung bei der Oberin zu beantragen hat, das ist die einfache Folge des mit den Ordens-Schwestern abgeschlossenen Contractes, vermöge welchen ContracteS die Aufnahme und Entlassung des Wärter - Personales ausschließlich der Oberin zusteht. Haus- und Dienst-Ordnung für die Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten. 7 Gerade dieser Punkt hat sehr viel Mühe gekostet, ehevor die Zustimmung von Seite den Ordens-Oberin erlangt werden konnte, indem sie hierin eine Verletzung des Vertrages und einen Eingriff in ihre Rechte finden wollte. Warum von der Verwaltung in dem gegenwärtigen Haus-Statute nicht in einer anderen Weise die Rede sei, als in Bezug auf den Inspections - Dienst, daS geht eben aus dem früheren Bedenken hervor, daß daS Ver-waltungs - Personale seine eigenen Instructionen habe, und daß es gegenwärtig, wo die Regie an die Ordensschwestern übergegangen ist, in der That bezüglich der inneren Ordnung im Hause keine anderen Obliegenheiten habe, als diesen Inspections - Dienst, wie er hier normirt worden ist. Der Herr Abg. Deschmann sagt, die Erlassung dieser Hausordnung hätte dem Einverständnisse des Landesausschusses und der Direction überlassen werden können, und cs wäre nicht nothwendig gewesen, dieselbe dem hohen Landtage vorzulegen. Ich gebe dieses zu, mit Ausnahme des Punktes, was daS Einverständnis« betrifft. Der Landesausschuß ist nicht mit der Direction gleich gestellt, er hat nicht mit ihr zu pactiren, sondern er hätte die Instruction allerdings selbstverständlich mit ihrer Einvernehmung erlassen können, allein einerseits wird durch die Landes-Ordnung vorgeschrieben, daß die Grundzüge der Instructionen durch den hohen Landtag zu bestimmen seien, und andererseits hat der Landesausschuß gerade wegen des Verhältnisses zu den Ordens-Schwestern einen besonderen Werth darauf gelegt, daß diese Hausordnung von dem hohen Landtage genehmiget werde. Daß noch keine Normen bestehen, in welchem Verhältnisse die Spitals - Direction zu dem Landesausschusse stehe, daö ist unrichtig. Sie steht, bis nicht eine Abänderung getroffen wird, zu ihm in demselben Verhältnisse, in welchem sie früher zu der Landesbehörde gestanden ist. Nach meiner Ansicht würde es demnach durchaus keinem besonderen Umstande unterliegen, daß die Berathung sofort in Angriff genommen werde; allein, wie gesagt, ich habe auch gegen den Antrag des Herrn Abg. Deschmann selbst, daß die Verweisung an eine Commission vor sich gehe, eigentlich nichts einzuwenden. (Rufe: Sehr gut: Bravo!) Präsident (zu Abg. Deschmann gewendet): Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu geben. (Abg. Deschmann übergibt denselben schriftlich.) Der Antrag des Herrn Abg. Deschmann lautet: (liest) „Es werde zur Vorbcrathung der Haus- und Dienstordnung für die Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten ans dem Hause ein Ausschuß von 5 Mitgliedern gewählt". Bevor ich weiter fortfahre, stelle ich die Unterstützungsfrage. Ich ersuche jene Herren, welche den Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist gehörig unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Deschmann: Ich würde mir erlauben, Herr Präsident, nur bezüglich einiger Bemerkungen des Herrn Dr. Suppan kurz zu antworten. Fürs Erste glaube ich in meiner Begründung nicht gesagt zu haben, daß sich dem Director das Recht vindicire, in den einzelnen Abtheilungen das eigentlich „Medizinische" zu besorgen. Ich bin ganz gewiß auch der Ansicht, daß das mit besten durch die Primarärzte geschehe, selbst wenn ein graduirter Doctor Director ist; jedoch, daß eine Ueberwachung der Direction zustehe, das wird mir wohl der Herr Vorredner zugestehen müssen. Herr Dr. Suppan führt weiter an, daß bei den commissionellcn Berathungen bisher kein Conflict stattgefunden habe; ich kann dagegen sagen, daß bezüglich der Competenz schon mehrere Conflicte bezüglich des Wirkungskreises zwischen den Verwaltungs-Beamten, und Primarärzten u. s. w., statt gefunden haben, mit deren Anführung ich daö hohe Haus keineswegs behelligen will. Ich theile vollkommen die Ansicht des Herrn Vorredners, und kann es nur billigen, daß die Oberin des Ordens, welche die Krankenpflege hat, nicht ein unbedingtes Recht über das Wärter-Personale habe, daß auch diesfalls eine Jngerenz der Primarärzte gewahrt werde. Ich glaube jedoch, daß cS die Direction zunächst ist, welche, wenn es sich um die Entfernung eines Individuums handelt, welches nicht geeignet ist, diesfalls den Antrag bei der Oberin zu stellen hat, u. z. über Anlangen des betreffenden Primararztes bei der Direction, welche sich dann erst mit der Oberin ins Einvernehmen zu setzen hätte. Herr Dr. Suppan hat ferner wohl auch thcilwcise zugestanden, daß nach der Landes-Ordnung die Grundzüge der Instruction bezüglich der Direction und der Verwaltung der Wohlthätigkeits-Anstalten verfaßt und uns vorgelegt werden sollen. Ja, meine Herrn, ich frage, warum sind uns dann diese Grundzüge nicht vorgelegt worden? Wir werden doch nicht zuerst eine Hausordnung beschließen, welche in so vielen Dingen von der Instruction abhängig ist, und nachträglich eine Instruction votiren, und sagen, „in der Hausordnung ist das und jenes festgesetzt", ich glaube die Instruction, wäre wohl das Wichtigste gewesen, und es ist im verflossenen Jahre, wo es sich um die bezüglichen Instructionen der einzelnen, dem Landes-Ansschusse beizugebendcn Beamten gehandelt hat, diesfalls vom hohen Hause schon ein Beschluß gefaßt worden. Diese Gründe also habe ich nur noch beizufügen, ohne mich in eine Widerlegung der übrigen von meinem Vorredner gegen meine Ausführung vorgebrachten Entgegungen einzulassen, da ich voraussetze, daß eine genaue Erwägung dieses Gegenstandes ohnehin Sache des Ausschusses sein wird. (Bravo!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Ich gebe dem Herrn Berichterstatter das letze Wort, wenn er davon Gebrauch machen will. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Mein geehrter Vorredner Herr Dr. Suppan hat mich schon zum Theile dessen entbunden, eines Weiteren in die Einwürfe des Herrn Abg. Deschmann einzugehen. Die Einwürfe, die wir vom Herrn Abg. Deschmann gehört haben, mögen für denjenigen einen Werth haben, der mit den Spitals-Verhältnissen, der überhaupt mit dem Spital-Dienste nicht genau bekannt ist; für jeden Anderen können sie keine Geltung haben; viel Gcfunkel, wenig Kaliber. Ich werde in Kürze die Genesis des Entwurfes der Hausund Dienst-Ordnung erwähnen; sie ist zum Theile im Ausschuß-Berichte schon angeführt. Nachdem der Orden der christlichen Liebe die Regie im Spitale übernommen hatte, hat es, wie bekannt, an Conflicten nicht gefehlt. Begründet waren die Conflicte, und mitunter der Umstand, daß sie auch nicht ansgetragen wurden in dem, daß eben kein Haus-Statut vorhanden war, welches die Verhältnisse dieses Ordens zu dem übrigen Vcrwaltungs- und Sanitätspersonale, und zu der Direction geregelt hätte. Daö Bedürfniß eines Statutes war daher dringend. Wenn Abg. Herr Deschmann behauptet, daß er die Hausund Polizei-Ordnung, so wie die übrigen Instructionen gelesen habe, so mag das wahr sein, — ich will es ihm nicht bestreiten; auf welchem Wege er sich aber dieselben verschafft habe, weiß ich nicht, denn bei mir erliegen seit lange die für das Spital geltenden Instructionen, so wie die Haus- und Polizei-Ordnung vom Jahre 1839. Der 8 Haus- und Dienst-Ordnung für die Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten. LandeS-Ausschuß fühlte sich glücklich, daß er zu einer Zeit dieses Haus-Statut zu Wege gebracht hat, als ein Director und Primarien im Spitale waren, welche den größten Theil ihrer ärztlichen Laufbahn eben in Krankenhäusern durchgemacht haben, daher vollkommen mit den Verhältnissen und Bedürfnissen des Spitaldienstes vertrant waren. Dieselben haben nicht bloß hier in Laibach, sondern auch in anderen Städten Spitals-Dienste geleistet, daher ihnen die Erfahrung, die sie in anderen Orten gemacht hatrcn, hier zu Gut kamen. Sic konnten uns daher ein sehr gutes, ein sehr schätzenswerthcs, weil auf praktischen Erfahrungen beruhendes Materiale ihrer Erfahrungen bieten. Der Landes-Ausschuß hat zwar nicht alles Gebotene acceptirt, weil cs auf der einen Seite vielleicht zu weit gegangen ist, auf der anderen vielleicht in mancher Beziehung dem, was int Spitale zur Geltung kommen soll, zu wenig Ausdruck gegeben hätte. — Der Landes-Ausschuß hat aber nicht nur die Haus- und Dienst-Ordnungen und die Instructionen von Laibach, wie sie früher bestanden haben, sondern auch die anderer Städte in Erwägung gezogen, und hat geglaubt, daß man aus einer solchen Grundlage mit Beruhigung ein neues Haus bauen könne. Ein neues Statut aber ist, wie gesagt, ein dringendes Bedürfniß. Daö Wesentliche und das Wichtigste sind in jedem Spitale die sogenannten monatlichen CommissionsSitzungen. Dadurch wird nicht bloß einem absoluten Vorgehen der Direction entgegen gearbeitet, sondern in diesen commissionellen Berathungen wird gewiß Alles vernommen, was irgend einer Abhilfe bedürftig ist. Es ist nicht zu besorgen, daß hierin Beschlüsse gefaßt werden, welche mit dem Interesse des Spitales, welche auch mit dem Säckel des Landes in Collision geriethen. Diese Con-fcrenzen sind daö Wichtigste in jedem Spitale; sie sind so zu sagen der rothe Faden, der sich durch die ganze Haus-Ordnung durchzieht; diesen aber scheint der Herr Desch-mann nicht so beachtet zu haben, als er es verdient. Und dann, meine Herren, sind diese monatlichen CommissionsSitzungen ja auch nichts Neues. — In der Instruction für den Spital-Dircctor, im §. 40 sehen wir, daß sie schon im Jahre 1825 eingeführt waren. Dort steht eS ausdrücklich, daß der Director mit den Primarien in monatlichen Sitzungen über den Vortheil des Spitales und der Kranken sich zu berathen hat, daß darüber ein Protokoll abzufassen ist, und diese Protokolle der Landes-Stelle vorzulegen sind. Der Landcsausschuß ist seitdem als diese CommissionsSitzungen eingeführt worden, in voller Kenntniß der Bedürfnisse und der Mängel, und da er sie kannte, konnte ihnen auch abgeholfen werden. Es sind, wie bekannt, viele Stimmen gegen die Regie der barmherzigen Schwestern in der Stadt und am Lande laut geworden. Der Landesausschuß hatte keine andere Quelle, um zu erfahren, was an dem Wahres oder Unwahres ist, als eben diese Sitzungen. In ihnen ist alles zur Sprache gekommen; auch die Ordens-Schwestern sind gehört worden. Der LandcSauöschuß war daher in der Lage, dort, wo Hilfe nöthig war, abzuhelfen, und ich kann, als Referent der Wohlthätigkeitö-Anstalten, dem h. Hanse die Versicherung geben, daß unser Spital in einem sehr wohlgeordneten Zustande sich befinde, daß man alle die Anschuldigungen, die man früher oftmal gehört hat, nun nicht mehr höre, oder daß, wenn sic doch verlaute, sie nicht begründet sind. Der Landes-ausschnß ersieht dieses aus den monatlichen Protokollen, die vorgelegt werden, er sicht cs auch aus den übrigen Controlsbücheru in Bezug auf Verspeisung u. s. w. Herr Abg. Deschmann fürchtet, daß der Director ein masculus pictus werde, daß seine Thätigkeit lahm gelegt werde, weil er nur in wenigen Zeilen der Hausund Dienstesordnung dessen Wirksamkeit ausgedrückt findet. Ich muß bedauern, daß Herr Deschmann eben das, was als Einleitung dieser Hausordnung vorgesetzt wurde, und waS auch in dem Berichte an den hohen Landtag hervorgehoben ist, ignorire, nämlich daß eigene Instructionen für daö Spitalspersonale verfaßt werden. Diese Instructionen, glaube ich, hoher Landtag! werden ans dem leichtesten Wege zu Stande gebracht werden, denn wir haben ja nicht erst Neues zu erfinden, sondern nur das Gute, was hier und in andern Spitälern üblich ist, zu acceptiren, und den neuen Verhältnissen des Spitales dann zurecht zu legen. In diesen Instructionen wird nun der Director seine vollen Pflichten, seine vollen Rechte, in diesen Instructionen wird der Primarius so gut wie der Secun-darius, der Verwalter so gut wie der Controlor seine» Wirkungskreis ausgedrückt finden. Der LandesauSschnß hat geglaubt, in die Hausund Dienstordnung nur dasjenige aufnehmen zu sollen, was Jeder von dem Personale im Spitale wissen muß, nicht nur für sich, was er zu thun hat, welche Rechte er hat, u. s. w., sondern daß er auch die Pflichten und Rechte der Uebrigen, mit welchen er in einem Dienst-verbände stehet, kenne. Herr Dr. Suppan hat schon hervorgehoben, daß Herr Abg. Deschmann die Obcrinspection auf den Krankenabtheilungen nicht richtig aufgefaßt habe. Herr Desch-mann meint, nur der Director könne die Oberinspection haben; allein hier handelt es sich nicht mit die Oberaufsicht des Spitals, sondern nur um die Oberinspection auf den einzelnen Spitals-Abtheilungen, bei den Ordinationen, Verspeisungen u. s. w., wie es des Näheren in der Rubrik „JuspectionSdienst" angeführt ist. Eine solche Oberinspection wäre vielleicht nicht einmal nothwendig , wenn die diensthabenden Secundarärzte stets so verläßlich wären, daß sie nicht erst noch eine Oberaufsicht brauchen. Es ist gewiß nur im Interesse des Dienstes, wenn man über die Secundarärzte noch den Primararzt als Jnspectionisten setzt, welcher darüber zu wachen hat, ob die Secundarärzte und das übrige Personale den Dienst recht versehen. Hier ist also von keiner Oberinspection des Spitales die Rede, sondern nur von den Dienstleistungen in den verschiedenen Abtheilungen. Zur absoluten Unthätigkeit, glaubt Hr. Deschmann, wäre der Director verurtheilt, weil der Primarius auf seiner Abtheilung nmimschräiikt sein soll. Nun, meine Herren, wer so etwas behaupten kann, wird wohl nicht einsehen wollen, daß, wenn irgend eine Behörde Jemanden als behandelnden Arzt auf eine Abtheilung hinstellt, er sich in dieser Stellung selbstständig bewegen muß, daß nicht Jedermann in daS, was er ordinirt, hinein rede, oder hinter sich immer einen Kritiker habe. Was das Wissen betrifft, so ist der Primararzt eben so gut diplomirt, als der Director selbst. Herr Deschmann wundert sich, daß in einem Paragraphensogar die Spitalshebammc die Oberaufsicht hat, und nicht nur der Director. Nun, das ist doch wohl ebenso von der Seite aufzufassen, wie das Obengesagte. In dem Falle, als der Primarius oder Se-cundarius nicht gegenwärtig ist, und es geschieht auf dem Kreiszimmer oder auf dem Wochenbettzimmer etwas, wofür Hilfe geschafft werden soll, oder irgend ein Unfug welcher Art immer, der sogleich abzustellen ist, da wird man dock nichr um den Director laufen, da ist dann doch die Spitalshebamme diejenige, welche dergleichen Uebelstände zn beseitigen hat; und das will nur dieser Paragraph besagen. Eben so unbegreiflich ist es, wie man die Wärter unter die Direction, und nicht unter die AbtheilungsVorstände gestellt wissen will. Der Wärter hat das zu thun, wozu er von dem Abthcilungs- Vorstände beauftragt ist. Er untersteht ihm daher zunächst, und muß ihm Folge leisten in allen Beziehungen mit Ausnahme derjenigen, welche in das Bereich der Direction fallen. In eben dem Sinne ist auch dieser Paragraph aufzufassen. „Die Entlassung des Wärter-Personales bei der Oberin zu beantragen", ist ein weiterer Anstoß. Nun hier zeigt sich wieder, daß ^crr Abg. Deschmann den Contract nicht kennt, welchen die Landes-Regierunq im Jahre 1855 mit dem Orden der barmherzigen Schwestern abgeschlossen hat. Hier steht es ausdrücklich: „nur dem Orden steht die Aufnahme des Krankenwärter-Personales zu". Die Erfahrungen, welche wir einestheils in Bezug auf das Bedürfniß gemacht haben, daß das Wärier - Personale vermehrt werde—traurige Fälle, wie sie vorgekommen sind, bestätigen das —, und anderntheils die Thatsachen, daß mitunter minder geeignete Individuen aus andern Rücksichten von dem Orden als Wärter oder Wärterinen aufgenommen worden sind, haben den Lan-desausschuß bestimmt, in dieses Statut eine Anordnung aufzunehmen, welche dem Orden dieses absolute Recht, über die Aufnahme und Entlassung des Wärter-Personales zu verfügen, in soweit nimmt, daß man den Contract nicht verletzt, — und den Contract verletzen wir dadurch nicht, weil jetzt der Landesausschuß, wie früher die Landesregierung, das Recht hat, darüber zu wachen, daß die Krankenpflege in allen Beziehungen gehörig durchgeführt werde, — nun dazu gehören wohl auch die Wärter. Herr Deschmann bedauert weiter, daß dem Verwalter keine^ Rechte zustehen, daß der Verwalter nicht über das Stroh in den Strvhsäcken zu urtheilen habe (Heiterkeit), und daß die Primarärzte darüber zu reden haben. Nun das glaube ich doch, daß nur der Arzt weiß, wie sein Kranker allenfalls das Stroh durch die verschiedenen Ercretionen unbrauchbar gemacht hat, daß dieses also gewechselt werde. Nur er ist alle Tage zugegen, — nur er kennt genau, ob die Waare auch derart ist, wie sie nach der Vorschrift sein soll; d. h. ich rede aber hier nur von einem Primarius, dein eö wirklich Ernst um seinen Beruf ist. Es ist unmöglich, sagt Herr Deschmann, daß die jetzige Spitalsdirection „so etwas" vorgelegt haben wird. Herr Dr. Suppan hat bereits diesen Vorwurf auf das rechte Maß zurückgeführt. Wenn wir nach dem Belieben einer jeden Direction und eines jeden Primarius eine neue Haus-Ordnung entwerfen wollen, dann wird der hohe Landtag vielleicht alle Jahre damit zu thun haben. Ich betone aber nochmals, daß wir so glücklich waren, Männer damals im Spitale zu haben, welche mit den Verhältnissen des Spitalsdieustes durch und durch vertraut waren. Herr Deschmann befürchtet eine unverantwortliche Commission in diesen Monats-Sitzungen, welche nur neue Auslagen u. s. w. machen werde. Aber gerade dem hat der Ausschuß durch diese Sitzungen vorbeugen wollen; da läßt sich nicht absolutistisch verfahren, da muß nach mehrseitiger Erwägung das geschehen, was die Hauptsache, nämlich der Krankenpflege, zum Frommen ist. III. Sitzung. Wir haben die Spitalsadministration übernommen, wo keine feste Speise - Ordnung bestanden hat. Nun, meine Herren, wie hätte man diesen Gegenstand anders und besser regeln können, als man ihn jetzt geregelt hat, wo man nach allseitiger Berathung eine Speiseordnung festgesetzt hat, daß eine Dienstes-Inspection durch einen Secundarius und einen Beamten besteht, welche täglich die Speisen verkosten, in ein Protokoll den Befund eintragen, und die Wahrnehmungen dann in den Commissions-Sitzungen besprochen, die Protokolle derselben aber dem Landesausschusse vorgelegt werden. Nicht einen bloßen Bericht, wie Herr Dr. Suppan schon hervorgehoben hat, bekommt der Landesausschuß, sondern er bekommt mit dem Berichte der Direction die Protokolle der Sitzungen; er ist daher in der Lage, über Alles und Jedes Auskunft zu erhalten, und in Allem und Jedem genau informirt zu sein. Die Verwunderung, die Herr Deschmann weiter ausspricht, daß eine DesinfcctionSkammer nicht besteht, daß der Brunnen, der Eiskeller nicht vorhanden ist, und dergleichen andere Bemerkungen werden an einer anderen Stelle zur Erörterung kommen. Wenn wir auch keinen Eiskeller haben, so haben wir doch Eis int Spitale, und vielleicht billiger, als wenn wir einen eigenen Keller hätten. Was das Mikroskop anbelangt, so wird dasselbe Gegenstand einer anderen Berathung werden. Keine Conflicte, meine Herren, sind bis jetzt wegen den Monatssitzungen noch vorgekommen; aber wenn irgend welche Uebelstäude da waren, so sind sic eben nur in den Sitzungen zur Sprache gekommen, und durch diese Sitzungen dann zur Kenntniß des Landesausschusses. Das sind die Bemerkungen, welche ich gegenüber den Eiuwenduugeu des Herrn Deschmann noch mit dem Beisatze vorzubringen habe, daß cs dem LandesauSschusse bei dem Entwürfe dieser Haus- und Dienstordnung um nichts anderes zu thun war, als um bestmöglichst Ordnung in Allem und Jedem im Spitale einzuführen, damit die Krankenpflege nach allen Richtungen bestens durchgeführt und vom Landesausschusse überwacht werde. Auch ich stemme mich nicht dagegen, daß diese Haus-nnd Dienstordnung noch einem (Somite zugewiesen werde; ich bemerke nur, daß diese Haus- und Dienstordnung auf Grundlage älterer, guter, erprobter Erfahrungen entworfen worden, daß von dem Guten nichts ausgelassen worden ist, daß nur solche Zusätze und Aenderungen der alten Ordnung geschehen sind, welche durch die Bedürfnisse und neuen Verhältnisse nothwendig geworden sind. Möge daher der hohe Landtag einen Ausschuß wählen; der Landesausschuß wird sich und kann sich dagegen nicht stemmen; allein, wenn wir schon den Spar-pfennig des Volkes so oft betonen, so möchte ich doch wohl auch hier das betonen, ob wir denn auf Gegenstände, welche so gut sind, als sie Menschenhände machen können, noch Tage und Tage verwenden, und dadurch anderen Berathungen nur die Zeit wegnehmen. (Bravo im Centrum.) Präsident: Die Debatte ist geschlossen und ich bringe nunmehr jenen Antrag des Herrn Abgeordneten Deschmann zur Abstimmung, welcher dahin lautet: „Es werde zur Vorberathung der Haus- und Dienstordnung für die Landes - Wohlthätigkeitsanstalten aus dem Hause ein Ausschuß von 5 Mitgliedern gewählt". Jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht; nach wiederholter Zählung.) Der Antrag ist angenommen, ich ersuche deßhalb zur Wahl der 5 2 10 Ausschußwahl. — Einrichtung des Operationssaales >c. — Mitglieder 'zu schreiten und unterbreche zu diesem Behufe die Sitzung für 10 Minuten. (Die Sitzung wird auf 10 Minuten unterbrochen. Nach erfolgter Abgabe der Stimmzettel und vorgenommenem Scrutinium.) Abg. Krom er: Die absolute Majorität ist 15; demnach erscheinen gewählt die Herren Abgeordneten: Mulley mit 18, Dcschmann mit 16 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen erhielten: Dr. Blciweis 14, Brolich 13, Dr. Skedl 13, Gnttman 12, v. Strahl 10, die Herren Dr. Toman, Dechant Toman und Koren jeder 9 Stimmen, die weiteren Stimmen sind zersplittert. Präsident: Nachdem nur 2 Herren die absolute Majorität erhalten haben, bleiben uns noch 3 neue Mitglieder zu wählen, wozu ich die Herren hiemit einlade. (Nach vorgenommener Verlesung der Stimmzettel.) *) Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann, ich bitte um das Wort. Ich bin damit nicht einverstanden, daß, wenn aus einem Wahlzettel 2mal der Name Toman geschrieben steht, ich nicht einmal darin begriffen wäre. Ich will dieses nicht, wegen der geringen Wichtigkeit dieser Wahl, aber ich protestne, daß künftighin oder auch in diesem Falle ich nicht wenigstens einmal als gewählt angesehen werden möchte, wenn zweimal der Name Toman darauf steht. Das Wort „Doctor" ist nur ein Appendix und entscheidet gar nichts, wenn der Name zweimal darauf steht, so ist von derselben Person die Wahl sicherlich einmal auf mich gefallen. Ich bitte darüber abstimmen zu lassen, denn es könnte dieß einmal von Bedeutung werden. Abg. Krom er: Diesfalls kann ich die Aufklärung dahin geben, daß bei der Führung der Stimmliste, sobald der Name 2mal vorgekommen ist, immer einmal Herr Doctor Toman und einmal der Herr Dechant Toman berücksichtiget wurde. Abg. Dr. Toman: Sollte ich dadurch, daß der Name zweimal geschrieben steht, keinmal als gewählt angesehen werden? Abg. Krom er: Das ist der Fall bei jenem Stimmzettel, auf welchem 5 Namen waren; da sind die 2 letzten nicht berücksichtiget worden. Abg. Dr. Toman: Ah, dann hates einen ganz andern Sinn. Präsident: Ich bitte um Bekanntgabe des Wahl-Resultates. Abg. Krom er: Abgegeben wurden 26 Stimmzettel, demnach ist die absolute Majorität 13. (Rufe: 14.) Mit dieser Stimmcnzahl wurden gewählt, die Herren: Dr. Bleiweis mit 16, Dr. Skedl mit 16, und Herr Gnttman mit 14 Stimmen. Präsident: Ich bitte die Herren, sich dann später zu constituircn, und mich hievon in Kenntniß zu setzen. Wir kommen nunmehr zum Antrage auf Einrichtung des Operations - Saales u. s. w. im Civilspitale und ich ersuche den Herrn Referenten Bericht zu erstatten. Berichterstatter Dr. Bleiweis: (Liest.) *) Bei Verlesung des 12. Stimmzettels lautend: „Dr. Bleiweis, Dr. Suppan, Dr. Wurzbach, Dr. Strahls Toman" bemerkt der Präsident, daß die 2 letzten Stimmen nicht berücksichtigt werden können. (Dr. Toman: Sehr angenehm!) „Zutrügt des Landesausschusses, betreffend die Einrichtung des Operationssaales, die Instandhaltung des pathologisch-anatomischen Museums, die Beischaffuug chirurgischer und anderer Instrumente und die Entlohnung des Secirdieners für die Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten in Laibach. Hoher Landtag! Bei der nothwendig gewordenen Reorganisirung der Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten in Laibach haben sich nachstehende dringende Bedürfnisse herausgestellt: 1. Nachdem ein zweckmäßiges Lokale zur Vornahme chirurgischer Operationen (Operationssaal) im Spitale hergestellt worden ist, muß dasselbe auch eingerichtet werden. In der Beilage A. sind die nothwendigen Anschaffungen ausgewiesen; dieselben beschränken sich auf das unumgänglich Nothwendige und betragen die Summe von.....................................67 fl. 50 kr., 2. Die größte Abtheilung des Spitals ist die chirurgische Abtheilung. Zur Vornahme von Operationen an dieser Abtheilung, so wie auch an anderen Abtheilungen sind Instrumente nothwendig. Schon bei der Uebernahme des Spitales in die Verwaltung der Landcsvertretung am 31. Jänner 1862 wurde sich die Ueberzeugung verschafft, daß die vorhaiideuen chirurgischen Instrumente sowohl, waö die Menge als Qualität anbelangt, tief unter den Anforderungen der Zeit stehen. Seit Professor Nathan's Zeiten mußten sich die Spitalsärzte mit ihren eigenen Instrumenten behelfen, wozu sie natürlich nicht verpflichtet sind. Die Bcischaffung der erforderlichen Instrumente und anderer Behelfe durch die Anstalt ist daher dringend nothwendig. Das vom Primarärzte Dr. Fur vorgelegte und in B. beiliegende Verzeichniß, welches auch in der commissionellen ärztlichen Sitzung vom 23. September v. I. bestätiget wurde, spezifizirt dieselben mit einem Kostenbeträge von................. 382 fl. 45 kr. in welchem Betrage auch das Mikroskop enthalten ist, welches bei pathogisch-chemischen Untersuchungen ein wesentliches Erforderniß der vorgeschrittenen Arzneikunde ist und in keinem wohleingerichtcten Krankenhause fehlen darf. 3. Damit interessante anatomische Objecte zur Be- lehrung auch künftiger Spitalsärzte und zur Bereicherung der Wissenschaft in Glas und Spiritus in Kästen aufbewahrt werden können, bedarf dieses pathologisch-anatomische Museum zum besagten Behufe eines jährlichen Pauschales von mindestens...............50 fl. — 4. So wie in jedem Krankenhause, war auch im Laibacher Spitale in früherer Zeit ein Secirdiener, und zwar hat der Spitalsportier diese Dienste gegen ein Entgelt verrichtet. Gegenwärtig ist kein Secirdiener vorhanden; will ein Arzt eine Obduction vornehmen — und dergleichen sollten wohl viele vorgenommen werden — so muß er einen Wärter hiezu dingen und zahlen. Abgesehen davon, daß sich die Aerzte hiezu mit ungeübten und unbrauchbaren Individuen behelfen müssen, werden bei solcher Jnconvenienz noch Krankenwärter dem Dienste entzogen und die Kranken in die Gefahr versetzt, daß der Wärter, wenn er als Secirdiener functionirt hat, eine ansteckende Krankheit auf seine Abtheilung verschleppt. In den Antrag der Spitals-Direction, daß ein eigener Secir-diencr hiezu aufgenommen und bezahlt werde, glaubt der Landesausschuß nicht eingehen zu sollen, weil die Auslage hiefür zu groß, und derselbe doch im Ganzen zu wenig beschäftiget wäre; dagegen ist es leicht thunlich, daß, so wie in früherer Zeit der Sccirdienerdienst ein Nebendienst des Spitalsportiers war, dieser in Zukunft vom Kanzleidiener versehen werde, für dessen Mühewaltung eine Ent- lohnung mit 40 kr. 5. W. Pr. Leiche genügend erkannt wurde. Der Landesausschuß stellt demnach nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: ad 1. Für die Einrichtung des Operationssaales wird die Summe von 67 fl. 50 kr. ö. W. aus dem Kran-kenhaiiSfonde bewilliget. ad 2. Die Beschaffung von chirurgischen Instrumenten im Betrage von 382 fl. 45 kr. ö. W. aus dein Kran-kenhauSfonde wird genehmiget, ad 3. Für die Instandhaltung des pathologisch - anatomischen MusenmS wird ein Jahrespauschale von 50 fl. ö. W. aus dem KrankenhauSfonde bewilliget, ad 4. Der Kanzleidiener im Spitale wird zugleich mit dem Dienste eines Secirdieners betraut und hiefür pr. Leiche mit 40 kr. ö. W. auö dem KrankenhauSfonde entlohnt. (Die Beilagen des Berichtes lauten:) A. Verzeichniß der Anschaffungen für den Operationsfaal int Civilfpitale. ft. kr. 2 Jnstrumentenkästen ä 11 fl 22 1 Tisch für Augenspiegeluntersuchung . . 3 50 1 Waschkasten sammt Zugehör .... 10 — 1 kleiner Wandspiegel 4 Rohrsesseln von gebogenem Holz ä 3 fl. 6 50 kr Anstrich und Reparatur der alten Kästen 14 u. s- f 12 Z n s a m m en . . 67 50 B. Verzeichnis; der neu anzuschaffenden Instrumente und Schelfe. fl. kr. Rcnovirung und Adaptirung der vorhandenen Instrumenten - Etuis .... 3 2 hölzerne Etuis für Skalpelle ä 40 kr. . — 80 1 gerades Lanzettmesser zu Augenoperationen 1 — 1 gekrümmtes Lanzettmestcr 1 40 1 Hackenpinzette 2 — 1 JriShäckcheu zu Jridodectorie .... 2 — 3 Bowmannsche Sonden ä 1 fl. . . . 3 — 1 Blömer'sche Pinzette 1 50 Pappverbandscheerc 6 30 1 Hcrniotom 1 60 1 Tenotom mit 2 Klingen 2 60 1 Mikroskop 200 — 2 Katheter verschiedenen Kalibers ä 2 fl. 80 kr. 5 60 1 Instrument zur Entfernung fremder Körper in der Harnblase 3 1 Steinzertrümmerungs - Instrument mit Schrauben nach Chartere .... 32 — Fürtrag 265 80 fl. kr. 265 80 — 90 — 75 4 20 9 3 40 1 60 2 50 3 — 3 20 15 — 2 80 2 40 2 30 50 2 60 8 — 5 — 382 45 N e b e r t r a g . 1 große Steinsonde nach Heurtloup . . 1 kleine Steinsonde nach Heurtlonp . . 1 Earette ............................... 3 DutzendDarmsaiten-Bongien verschiedener Dicke ä 3 fl. . .'................. 4 Glüheisen kleinerer Gattung ü 85 kr. 1 Erplorativ - Troikar................... 1 Trousseau'sche Röhre zur Trocheotorie 2 Schlundröhrcn a 1 fl. 50 kr. . . . 4 Schlundbougien verschiedener Dicke ä 80 kr. 1 Kettensäge............................. 2 schiefe breite Hohlmeißel ä 1 fl. 40 kr. 2 schiefe kleine Hohlmeißel k 1 fl. 20 kr. 1 Nadel zur Gaumennaht nach Fricdingcr Instrumente zur Galvanocaustik ohne Batterie........................... 1 Mnndspatel mit Charnier................ 4 Nengebauer'sche Specula-Blättcr a 2 fl. 1 Schieblampe zum Behufe von Augen-und Kehlkopfspiegel-Untersuchungen . S n m m e . Präsident: Ueber diese Anträge eröffne ich die allgemeine Debatte. Wünscht Jemand das Wort? (Es meldet stch Niemand.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so gehe ich an die besondere Abstimmung der Anträge des Landes-Ausschusses. Erstens tragt der Landcs-Ausschuß darauf au, daß für die Einrichtung des Operations-Saales die Summe von 67 fl. 50 kr. ö. W. aus dem Krankenhauöfonde bewilliget werde. Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Ich würde mir zu diesem Punkte eine Bemerkung erlauben und den Herrn Berichterstatter des Landes-Ausschusses ersuchen, uns hierüber Aufschluß zu geben, ob diese einzelnen Posten zu einer vorläufigen Prüfung betn betreffenden Vcrwaltungsamte des Spitals zugestellt worden sind. Es handelt sich hier um Anschaffungen, welche mir, ick gestehe es, wirklich nothwendig erscheinen; da jedoch auch die ökonomische Seite dabei zu berücksichtigen ist, und wahrscheinlich der Antrag in den schon besprochenen Commissto-itett gestellt wurde, dünkt cs mir doch von Wichtigkeit, daß auch ein betreffender Oekonomie-Beamte diesfalls einvernommen werde, indem nach meiner Anschauung ein kleiner Wandspiegel nicht gerade 6 fl. kosten dürfte, und eben so für 4 Rohrsesseln von gebogenem Holz der Betrag von 3 fl. 50 kr. pr. Stück mir eine etwas überspannte Forderung zu sein scheint. Ich stelle gar keinen Antrag gegen die Bewilligung dieser Summe, bin vielmehr dafür, dieselbe zu bewilligen, jedoch wünschte ich diesfalls Aufschlüsse zu erhalten, und glaube, daß auch in Zukunft, wenn es sich tun ähnliche Auslagen handelt, für deren Anschaffung keine besondere Kenntniß nothwendig ist, sondern nur die Begutachtung des betreffenden Vcrwal-tnngsbeantten, dieser auch hierüber einvernommen werde. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Ich erlaube mir darauf zu bemerken, daß dieser Gegenstand in einer com-missioncllen ärztlichen Sitzung berathen und dort festgestellt wurde. Darüber, wie viel die einzelnen Gegenstände kosten, haben sich eben die einzelnen Commissions-Mitglieder bei den betreffenden Gewerbölcuten angefragt, und ich glaube, daß ein Wandspiegel, wenn er überhaupt schon eilt Wandspiegel sein soll, wohl bald 6 fl. kostet, so wie die Rohrsessel von gebogenem Holz ein nothwen- 12 Einrichtung des Operationssaales :c. diges Erforderniß sind und der Betrag pr. Stück 3 fl. 50 kr. ganz gewiß kein überspannter ist, nachdem ein gewöhnlicher Sessel auch drei Gulden kostet. Äbg. Dr. Sn pp an: Ich erlaube mir noch eine Bemerkung, um den Herrn Deschmann vielleicht zu beruhigen. Es ist bereits im vorigen Jahre dem Finanz-Ausschussc das Verzeichniß über die nothwendigen Einrichtungs-Stücke vom Spitale durch die Spitals-Verwaltung, unterschrieben vom Verwalter und vom Kontrolor vorgelegt worden, und in demselben Verzeichnisse haben sich auch diese nämlichen Gegenstände befunden. Vielleicht ist dies dem Herrn Abg. Deschmann genügend. Das Verzeichniß natürlich liegt beim Landes- Ausschüsse und steht, wenn der Herr Abgeordnete einen Zweifel daran hat, demselben zur Einsicht offen. Präsident: Ich bringe den Iten Punkt der Anträge des Landes-Ausschusses zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, „daß für die Einrichtung des Operations-Saales die Summe von 67 fl. 50 kr. ö. W. ans dem Krankenhausfonde bewilliget werde", sich zu erheben. (Geschieht.) Dieser erste Punkt ist angenommen. Der zweite Punkt betrifft die Beischaffung von chirurgischen Instrumenten im Betrage von 382 fl. 45 kr. ö. W. aus dem Krankenhausfonde. Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Ich finde int Verzeichnisie der anatomischen Instrumente ein Mikroskop int Betrage pr. 200 fl. angesetzt. Nun ich schätze und hochachte gewiß den Geist jener Männer, welche auch daö Mikroskop zur Erforschung wissenschaftlicher Gegenstände anwenden wollen; da wir es aber hier nur mit Wohlthätigkeits-Anstaltcn zu thun, und zunächst das Bedürfniß nur auf dasjenige zu beschränken haben, was die eigentliche Krankenpflege anbelangt, so würde ich mich wohl vorläufig gegen diese nicht unbedeutende Auslage von 200 fl. — zur Anschaffung eines Mikroskopes erklären. Ich finde es wohl erklärlich, daß in Spitälern, welche mit Lehranstalten verbunden sind, dergleichen Instrumente behufs Vornahme von mikroskopischen Untersuchungen nothwendig sind, insbesondere dort, wo zugleich pathologische und anatomische Museen vorhanden sind; allein in Laibach haben wir keine Lehranstalt, mit Ausnahme des Hebammcncurses, wo jedoch dieser Gegenstand gewiß nicht nothwendig ist. Mir ist überhaupt nicht bekannt, daß das mikroskopische Untersuchen in Laibach in einem ausgedehnten Maße betrieben würde. Vorläufig würde ich also beantragen, daß man diesen Posten, nämlich „ein Mikroskop pr. 200 fl." -— suspcudire, und daß derselbe gegenwärtig nicht angenommen werde, da es mir ein nicht so unumgängliches Erforderniß zu sein scheint, und weil nur die Rücksicht des Haushaltes und der Sparsamkeit vor Allem maßgebend erscheint. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Der Herr Berichterstatter hat daö Wort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Der Herr Abgeordnete Deschmann findet das Mikroskop nicht nothwendig für ein Spital, welches mit keiner Lehranstalt verbunden ist; nun ich glaube wohl auch, daß daö Spital gerade nicht zu Grunde gehen tvird, wenn kein Mikroskop da ist, allein ich muß doch das Bedürfniß derselben, theils vom ärztlichen Standpunkte überhaupt, theils vom Standpunkte der bisherigen Erfahrung aus vertheidigen. Der Herr Abg. Deschmann sagt, itn Spitale ist nur die Krankenpflege die Hauptsache. Vollkommen einverstanden mit diesem Grundsätze, bin auch ich. Allein zur Krankenpflege, zu einer zweckmäßigen, zu einer richtigen Krankenpflege, gehört vor Allem die Diagnose der Krankheit. Ohne Diagnose gibt es keine richtige Therapie und alles Ucbrige ist dann nur eitel Spiclwerk. Mag daö Ucbrige in einem Spitale noch so gut bestellt sein, vom Verwalter bis zum Krankenwärter herab, so wird es keine glückliche Krankenpflege geben, wenn es nicht richtige Diagnosen gibt. Nun ist aber daö Mikroskop bei mehreren Krankheiten, z. B. zur Untersuchung der Ercretionen, wo der Arzt in Ungewißheit ist, was er aus dem Ercrete machen soll, von großer Wichtigkeit;, ob z. B. ein Leiden nur ein katarrhöseö Uebel ist, wo er den Lungen-Katarrh behandeln soll, oder ob es Tuberkeln sind u. s. w., wo er eine ganz andere Cur einschlagen muß. Meine Herren, in jeder vorgeschrittenen Heilanstalt besteht oder gibt eö ein Mikroskop; die Erfahrung lehrt auch, daß unsere Aerzte wirklich das Bedürfniß derselben gefühlt haben, denn sic haben sich dasselbe zeitweise — ich glaube, und der Herr Custos Deschmann wird es vielleicht nicht in Abrede stellen wollen, — vom Landes-Museum requirirt; ich weiß aber auch, daß Mikroskope von Privatärzten, besonders von Militärärzten, die ein solches besessen haben, in Requisition gezogen wurde. Das Bedürfniß ist demnach auch durch die Praxis nachgewiesen; daher hat der Landes-Ausschuß nicht angestanden, aus die Beischaffung des Mikroskopes den Antrag zu stellen. Er hat selbst den Betrag von 200 fl. in Erwägung gezogen, und ob nicht daö Landes-Museum geneigt zu finden wäre, bei vorkommenden Fällen, dasselbe auszuleihcn. In diesem Falle müßten sich natürlich die Spitalsärzte dann immer an das Curatorium des Museums wenden. Nun aber ist das Mikroskop ein theueres Instrument, welches bald in der einen, bald in der anderen Hand, da oder dort gefährdet sein kann, und dann gibt eS Streitigkeiten, wo dasselbe Schaden gelitten habe. Deshalb hat der Landes-Aussckuß geglaubt, eben mit Rücksicht, daß das Mikroskop ein Mittel zur richtigen und zweckmäßigen Therapie ist, die Beischaffung desselben beantragen zu sollen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort über diesen Gegenstand? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so werde ich den Antrag des Herrn Deschmann zur Abstimmung bringen, welcher dahin geht, daß die Beischaffung von chirurgischen Instrumenten zwar bewilliget, aber hievon das Mikroskop pr. 200 fl. ausgeschieden werde. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich Sie, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist gefallen. Ich bringe nunmehr den Antrag des Landes-Aus-schusscs zur Abstimmung, welcher dahin geht, „daß die Anschaffung von chirurgischen Instrumenten im Betrage voll 382 fl. 45 kr. ö. W. aus dem Krankenhausfonde genehmiget werde". Jene Herren, tvelchc mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ad 3. Geht der Antrag des Landes-Ausschusses dahin, „daß für die Instandhaltung des pathologisch-anatomischen Museums ein Jahrespauschale vom 50 st. ö. W. aus dem Krankenhausfonde bewilliget werde". Wünscht Jemand das Wort? Abg. Deschmann: Wir werden heute zum Iten Male, um Bewilligung eines Pauschales für ein sogenanntes pathologisch-anatomisches Museum angegangen. Ich habe mir heute die Freiheit genommen, das Spital zu besuchen, um den Bestaud dieses pathologisch-anatomischen Museums kennen zu lernen. Ich kann Sie versichern, meine Herren, daß meine diesfälligen Wahrnehmungen sehr betrübender Natur waren; das kann man kein pathologisch-anatomisches Museum nennen, was dort vorhanden ist! Einige Objekte, welche sich im kläglichsten Zustande befinden, einige Flaschen und Gläser, in denen der Spiritus schon ganz ausgetrocknet ist, kurz und gut, das ganze sogenannte Museum befindet sich in einem sehr beraten Zustande. Dasselbe rührt ans den Zeiten her, als hier noch eine eigene chirurgische Lehranstalt bestand, damals war ein solches Museum nothwendig; ob dasselbe auch jetzt unumgänglich nothwendig sei, stelle ich dahin, wenigstens scheint man darauf keinen Werth zu legen. Ich sage, man scheint darauf keinen Werth zu legen, weil sehr viele Objekte deö anatomischen Museums aus demselben hinaus gewandert sind, sie wurden auch an Lehranstalten verschenkt, theils an jene in Krainbnrg, theils an das Laibacher Gymnasium. Bei diesem Sachverhalte ist es doch wohl merkwürdig, daß wir da in Anspruch genommen werden sollen, für ein Cabinet etwas beizutragen, auf welches doch die Spitals-Direction selbst — wenn cs eine Spitals-Direction gibt — keinen Werth zu legen scheint! Und zu dem sollen wir ein jährliches Pauschale von 50 fl. dazu bewilligen, ohne irgend eine Ver-rcchnniig, und dadurch den Grundstein legen, auch für die spätere Bewilligung, ohne daß wirbelehrt worden wären, über den eigentlichen Stand des anatomischen Museums. Ich achte gewiß den wissenschaftlichen Geist der Männer, wenn sie interessante Objekte aufbewahren wollen, wenn es sie vom medizinischen Standpunkte interessirt Einzelnes nicht der Vergessenheit anheim zu geben, sondern auch für die Zukunft zu erhalten. Allein, bedenken wir wohl, es ist hier keine Lehranstalt, sondern wir haben es hier nur mit einem Spitale, mit den Wohlthätigkeitö-Anstalten zu thun. Ich will hier die Erinnerung eines ausgezeichneten Mannes ins Gedächtniß zurückrufen, der im vorigen Jahrhunderte in Kram lebte, es ist das der unsterbliche Hacquet. Er war an der hiesigen chirurgischen Lehranstalt Professor der Anatomie, und gründete ans eigenen Mitteln ein anatomisches Museum. Als der große Kaiser Josef in Laibach war, besuchte er diesen Mann, und besah sich sein anatomisches Museum, wobei — ich bin überzeugt — derselbe gewiß erfreulichere Wahrnehmungen gemacht, als ich heute über den Stand des sogenannten pathologisch-anatomischen Museums int Spitale, — was wohl nur eine Ironie auf diesen Namen ist — zu sammeln Gelegenheit hatte. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Herr Berichterstatter! Berichterstatter Dr. Bl ei weis: Ich glaube, daß mich der Herr Abg. Deschmann eines Plaidirens für die Nothwendigkeit eines pathologisch-anatomischen Museums selbst enthoben habe; er selbst sagte ja, in welch' kläglichem Zustande sich dieses Museum befinde, demnach wird daö h. Hans die Auslage von 50 fl. zu bewilligen sich geneigt finden, also des Plaidoyer'S bin ich ja enthoben, weil Herr Deschmann selbst die Kläglichkeit des Museums zugibt. Nun geht er hier von einem anderen Gesichtspunkte aus, und sagt: die Direction scheint keinen Werth darauf zu legen. Die Direction, wie sie in der letzten Zeit war, hat großen Werth darauf gelegt; eben deßwegen hat sie das beantragt, — aber „Vieles ist faul in Dänemark", d. h. im Spitale (Ruf: bene!), und sollen wir diese Fäulniß noch verziehen? Ich begreife nicht, wie Herr Deschmann, der alle Augenblicke zum Panegyricus der Männer der Wissenschaft wird, wie er hier etwas in Frage stellen kann, was doch eben Sache der Wissenschaft und noch mehr ist, weil wir es eben mit dem Spitale zu thun haben, mit der ärztlichen Kunst. Pathologische Museen finden wir nicht bloß an den Lehran- III. Sitzung. stalten, wo man die Präparate den Schülern vorzeigt, sondern auch in den Spitälern. Wer kann läugnen, daß in denselben interessante, belehrende Funde gemacht werden, welche der Arzt seinen Nachfolgern zurücklassen will oder aufbewahren zu dem Zwecke, wenn irgend ein anderer Arzt sich darüber Belehrung verschaffen will. Pathologische Museen sind daher ein Bedürfniß eben mit Rücksicht auf die Fortbildung der Arzneikunst. Die Direction hätte wohl einen großen Werth darauf gelegt, das Museum splendid einzurichten; allein sie hatte keinen Kreuzer zur Disposition, daher war es eine ihrer ersten Aufgaben, in den commissionellcn Berathungen, daß ein solcher Antrag gestellt wurde. Der Herr Abgeord. Deschmann ist ferner dagegen, daß man 50 fl. bewilligen soll, bloß als ein Pauschale ohne Verrechnung. Nun gegen eine Verrechnung wird sich natürlich der LandesanSschuß auch nicht sträuben; allein es ist Gepflogenheit, und ich selbst weiß es aus eigener Praris, als ich Professor der Vcterinärkunde war, daß mir die hohe Landesregierung ein solches Pauschale bewilligte, für die Beischaffitng von für die Schule nothwendigen Behelfen. Ich glaube endlich, daß man wohl der Redlichkeit jeder Direction es anvertrauen kann, daß sie 50 fl. — die ohnehin nur ein Bettel sind, — hierzu auch verwenden werde. Wenn Hacquet ans eigenem Sacke einmal ein solches anatomisches Museum hergestellt hat, so muß ich freilich dem Wunsche Ausdruck geben, daß wir solcher Hacquets eine Menge hätten ! (Heiterkeit.) Präsident: Wünscht noch Jemand daö Wort? (Es meldet sich Niemand.) Der Antrag des Herrn Desch-mmtit geht dahin, „daß für die Instandhaltung des pathologisch-anatomischen Museums ein Jahres-Pauschale von 50 fl. ans dem Krankenhaus - Fonde nicht bewilliget werde. (Rufe: Kommt nicht zur Abstimmung; ist ein rcitt negativer Antrag!) Abg. K r o m e r: Eventuell dahin, daß dieser Betrag gegen Verrechnung bewilliget werde. So glaube ich ihn verstanden zu haben. (Rufe: Nein!) Präsident: Stellen Sie den Antrag? Abg. Deschmann: Nein. Abg. Krom er: Dann nehme ich den Antrag dahin auf, daß dieser Betrag jährlicher 50 fl. der Spl-tals-Direction nur gegen Verrechnung bewilliget werde. Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Ich bringe also den Antrag des Hrn. Abg. Kromer, welcher dahin geht, daß die Bewilligung deö Jahresbetrages von 50 fl., jedoch nur gegen Verrechnung erfolge, zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist gefallen. Ich bringe nunmehr den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist auch gefallen. (Rufe: Die Post ist hiedurch nicht bewilligt!) Abg. Deschmann: Indem dieser Antrag deö Ausschusses gefallen ist, ist mein Antrag angenommen. Abg. Freih. v. Apfaltreru: Punkt 3 des Aus-schußantrages ist abgelehnt. Statthalter Freiherr v. S ch l o i ß n i g g: Das ist ja eben eine Folge davon, daß der Ausschußantrag nicht angenommen ist. Abg. Ambro sch: Der Antrag des Herrn Abg. Deschmann ist ja eben dem Ausschußantrage geradezu 3 14 Einrichtung des Operationssaales ic. entgegengesetzt; und damit, daß dieser gefallen ist, ist sein Wunsch erreicht. Präsident: Punkt 4 des Antrages des Landesausschusses geht dahin, „daß der Kanzlcidiener im Spitale zugleich mit dem Dienste eines SecirdienerS betraut und demselben hiefür pr. Leiche ein Lohn von 40 kr. ö. W. aus dem Krankenhausfonde bewilligt werdest. Wünscht über diesen Punkt Jemand daS Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand daS Wort ergreift, bringe ich diesen 4. Punkt zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich erheben zu wollen. (Geschieht.) Er ist angenommen. Mir ist ein Antrag vom Herrn Abg. v. Strahl übergeben worden, mit 20 Unterschriften versehen, folgenden Inhaltes: (liest.) „In Anbetracht, daß das in der vorjährigen Landtagssession entworfene Straßen-Concurrenz-Gesetz wegen der bei den §§. 22 und 23 beschlossenen Abänderungen der Regierungsvorlage die a. h. Sanction nicht erfahren hat: in Betracht, daß somit die bisher in Kram diesfalls bestehenden Vorschriften noch fernershin und insolange Geltung haben, insolange selbe nicht im verfassungsmäßigen Wege abgeändert werden; in Erwägung, daß gerade die Handhabung dieser Vorschriften bisher dem Lande so vielen Grund zu gerechten Beschwerden gegeben hat; in Erwägung, daß es somit im Interesse des Landes liegt, sobald nur möglich eine Aenderung dieser Vorschriften herbei zu führen, während es zweifelhaft ist, ob die h. Regierung einen Anlaß finden werde, eine neue oder auch nur die alte Regierungsvorlage in dieser Beziehung im heurigen Landtage einzubringen; beantragen die Gefertigten: Es sei der im vorjährigen Landtage beschlossene Entwurf des Straßenconcurrenz-Gcsetzcs für das Hcr- — Straßen - Concurrenz.- Gesetz. zogthum Ärain, entweder dem vorjährigen zu diesem Ende gewählten oder einem neu zu wählenden Comite mit dem Auftrage zuzuweisen, jene Abänderungen der Regierungsvorlage, wegen welcher der vorjährige Gesetzentwurf nicht A. h. genehmiget wurde, in neuerliche Erwägung zu ziehen, und sohin Bericht und Antrag an dieses h. Haus zu erstatten. Laibach am 7. März 1864." (Unterfertigt ist der Antrag: v. Strahl, Derbitsch, Kromer, Brolich, Dr. Jos. Suppan, Apfaltrern, Vilhar, Anton Gf. v. Auersperg, C. Wurzbach, Ambrosch, Dr. Bleiweis, Dr. Lovro Toman, Mulley, Deschmann, Dr. Recher, Dr. Joh. Skedl, M. Zois, Ignaz Klemenöiö, Joses Sagorz, Svercc). Ich werde diesen Antrag zur Begründung gleich in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung stellen. Wir haben noch 2 Gegenstände auf unserer heutigen Tagesordnung; bei der vorgeschrittenen Tageszeit jedoch und weil wir dieselben heute doch nicht erledigen könnten, schließe ich die Sitzung, und habe nur noch zur Kenntniß zu bringen, daß der Obmann des Finanzausschusses die Herren Mitglieder desselben ersucht, sich heute Nachmittags Vs 5 Uhr zu einer Sitzung hier einzufinden. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung — Mittwoch Vormittag 10 Uhr — kommen: Die von der heutigen Tagesordnung noch zurück gebliebenen Gegenstände — dann Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondcs pro 1862. — Antrag auf eine Remuneration für den Burg-Hausmeister und Portier Jakob Schitko und zwei Gesuche um Genehmigung von Steuerzuschlägen. Abg. Deschmann: Herr Vorsitzender, ich würde wohl ersuchen, daß wir morgen Sitzung hätten! Präsident: Ich habe die Sitzung für übermorgen anberaumt und diese Bestimmung steht mir zu. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 30 Minuten.) Verlag des krainischcn Landes-Ausschusses. Druck von Jos. Rudolf Millitz in Laibach.