220 Amtsblatt zur Laibacher Ieituna Nr. 43 (54—3) 3,'>. !>. Kundmachung llbcr die t>'!lrdissl,,«,; ri»cr 4>fslcic»ö 245iiwl'U-Stist,,,,,,. Laut Mitthcilunq des l. t. General Coni mando's in Grciz voül 8. Februar l. I., Z. 114.1, ist durch das Ableben der Masorswitwe Ernestine Schanpel v'on Thalburg ein Jakob von Schellen bnrg'scher Stistilngsplatz init jährlichen I<>5> sl. ii. W. in Erledigung gckounnen. ,. Zum Gennsse dieser Stiftung sind Vorzugs weise" arme'!n Kram gebürtige Witwen, deren, Gatten als Ossiciere in l'. k. Kriegsdiensten vev ^ storbcn sind, in deren Ermanglima. aber auch Os ficierswitwen einer anderen ^Nationalität berufen. Dic init dein Tans und Trannnasscheine der Witwe, mit der Nachwcisnna, der Fanlilicn nnd Bermogensverhältnisse nnd init dcnl ?odtcn scheine des Ehegatten belegten Gesuche sind späte stens bis 1 5. März ,l ,^ . Febnlar ^l«l^8. ( Nenfrenzer, üocr l bis l 5> ^oll Loth inclusive N' fremdes Porto für je l ,^c>ll Loth exclusive ..... 8 „ Gesamlutta^e für einen ein fachen frankirtcn Brief 15' „ Für unfrankirtc Briefe ans Helgoland: Porto von Hamburg uder Brenien bi^ 1 Zoll Loth inclusive . . . . lu ^ienkreuzer, über 1 bis 15 Zoll-Loth inclusive 15> l f^''ndcs Porto pr. Zoll Loth ef- clusivc ...... 10 „ Gesammlta^c für einen ein fachen nnsrankirten Brief 20 „ Für Drucksorten unter Band, Waa renprobcn nnd Mustersendungen: Porto bis Hamburg oder Bremen nnd stem-dcsPorto für je 2'/, Zoll-Loth inclus. 4 Neuttcuzer. Trieft, 15. Februar I^i;«. K. l;. Poildirccliou. (<^>—2) Nr. 1427. Klmdiuachililg. Die Wählerlisten zu der Gemeindcraths^r' gänznngswahl pro 186^ sind nunmehr angescr tigct lmd werden in Gemäfcheit des ^ .'!4 G. St. dllrch vier Wochen beim Magistrate znr allgemeinen Einsicht ausgelegt. Jedermann steht es frei, wegen allfälliger Unrichtigkeiten dieser Wählerlisten, sei es wegen Nebergehnng irgend eines Wahlberechtigten, oder wegen vermeintlich gesetzwidriger Einrcihung cincs Wählers in diesen oder jenen Wahlkörper, münd lich oder schriftlich die Acclamation einzubringen, nnd werden insbesondere jene Gemeindcglicdcr, die in den bisherigen Wählerlisten nicht vorgekommen sind nud nach H 28 G. St. wahlberechtigt zu sein vermeinen, eingeladen, rechtzeitig ihr Wahlrecht zn rcclamircn. Hur Anbringung dcr Neclamatio-nen wird die von» Tagc dcr crstcn Hlundnlacbnnft in dcr „^aibachcr Hei-tunft" laufende achttägifte Hrist, d i. bis lälissstens H^. Februar l. I., mit den» Bemerken festgesetzt, daß auf spatere )leclnmationen fein Bedacht geltl)Nllne:l werden fanu. Htadtmagiftrat ^aibach, am 15>ten Februar 1868.