""A^Hs- Dienstag den 2Z. KePtember 1838. SwbernicU- ^erl.-mtvarungen. V e r l a u* t b a r u n g über neu verliehene, ausschließen' de Privilegien. — Die k. f. allgemeine Hofkammlr hat unterm 2. und g. Juli d. I. die nachstehenden ausschließenden Privilegien nach den Bestimmungen des alle'höchsten Pa, lfntes vom Ii. März iL32/ zu verleihen befunden: l. Dem Brevllller und Eompagnie, Inhaber der k. t. prlvileglrten Schrauben» und Metallwaaren - Fabr,t zu Neunklrchen am Eteinfelde V. U. W. W., wohnhaft in Wlen, Stadt Nr. y/^3, für die Dauer von zwei Jahren / auf dle Verbesserung an den Schraubstöcken / in Folge welcher: i) Gegen» stände von jeder beliebigen Olöße in denselben eingespannt; 2) dle eingespannten Gegensiali, de pl n jedem Puncte des Maules oder der Backen gloch fest gefaßt werden können; und Z) dllse verbesserten Schraubstöcke lt'chter und bequemer an den Werkbänken zu befest'gcn slren. Die Geheimhaltung der Beschreibung wurde angesucht. — 2. Dem Friedr,ch Sar, tcr,us, Prw'legiumslnhaber, «vobnhaft in Wien, Stadt Nr. 1118, für die Dauer von clsitm Jahre, auf die Erfindunz eines trans, portablen Epeisewarmtrs, welcher nicht allem durch ?eicht,gkeif, Form und «ompendicsität jeden Speise-Tragtorb ersetze, sondern auch den Vorzug habe, daß die Sp,iftn, sie niö< gen noch so lange und rve,t lransportirt wer» den, bls zum Einlangen am Orte ihrerBefiim» mung stets helß blclben. — 5. Dem Iaccb Franz He>nt,ch Hernbe'ger, Verrvaltunqs» Director, rrohshaft in Wn gleichwaß>gcr«e l»cht rrer» fen, und rrlgen »hrer bequemen Bauart ohne häufiges Putzen st«tS im re,nllcksten Zustande erhallen werden können. Die Geheimhaltung der Beschreibung wurde angesucht. — 6. Dem karl Kauffmann, Blechwaaren - Fabnkans, wohnhaft in Wien, Vorstadt 3?cubau, 3?r. 25st, für d»e Dauer von zwei Iahrer, auf die Erfindung einer sogenannten mechanischen luft« 66H lampe, in Folge welcher durch eine einfache Mechanik ein das blsher bekannte argand'sche und Gaslicht übertreffendes Llcht erz,elt, Aus» dünssung und Rauch beseitigt, das Zerspringen der Glaser verhmdert, <3>nfachhe,t der Fül, lung hfjweckc, dug Abtropfen des Oehles vcr» mieden undeme Construction von 2 bls 24E0, lindern, wobei e«n Eyllnder zu dem andern el, nen Abband von 5 blS 6 Schuh habe, herge« stellt werden könne. Die Geheimhaltung der Beschreibung wurde angesucht. — 7. Dem Oiorßio I^ui'^i ?rovo5t, Eassier des Handlungehauses ?L>«l.6ur .f Jahren, auf dle stfindung mechanischer Tafeln / welche auf eme sehr leichte Weise ohne Beihülfe der gewöhnlichen oft unrichtig ausfallenden Berechnungen, bloß durch di< beque» me und schnelle Anwendung lhrcs McchanlS-mus d»e befrlebigensten und genauesten Resultate lm Mlrcantll- Rechnungswesen in Bej«e» hung auf die verschiedenen Handelsplätze, mir mathematischer Unirüglichkett finden lassen. Der Fremden » Revers liegt vor. In Poll;el-Nückfichten wurde gegen die Person des Bitt» siellers kem Bedenken erhoben. — 8. Dem Friedrich Bergamenter, Techniker, wohnhaft ln Wlen, Vorstadt Wieden, Nr. 53g, und dem Joseph Bachstein, Bürger, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 49), fär die Dauer von dre» Jahren, auf die Erfindung eines allgemei» Nen Flammen» Aba-ehrungsmlttels, mit wel' Hem alle Gegenstände uon Holj, Stroh, Pa» per, Tuch, Leinwand, Kattun, Mousselin u. dgl. gebe'yt oder überzogen werden können, wodurch sie die Eigenschaft erhalten, selbst »m stärkst n Feuer nze »n Flammen aufzulodern, sondern nur langsam zn verkohlen, ohne das F?ucr welter zu uerhre»ten; mit welchem Mittel nicht nur Schindeldächer feuersicher ange« strichen, sondern auch ganze Stücke von Lein: wand auf solche Art zugerichtet werden können, um si? zu folgendem Gebrauche zu ver>vcnd,en: 2) ;u Feuerlösch-Matten , um sie bei Feuers» drünsten zur augenblicklichen Dämpfung hin, zuwnfen; ^>) zu Flammen-Abwehrungs'Mat« ten, um selbe auf dle benachbarten Dächer, Fenster und Thüren, sowie auf andere brenn? dare Gegenstände zu werfen, um die Flamme abzusperren und deren Umsichgreifen zu verhin» Vcrn; banne) zum Schutze verschobener Ge, gensiande, als: Wo3- und Ktcohsäcke, Pla, chcn, Wzarx Dromet, Ci» vll-Ingemeur, wohnhaft »n Paris, (beooll« machtigt «ft Anton Schullcr, Doctor der sämmtlichen Rechte, öffentlicher Civil- und Ml, luär, Agent u. s. w., wohnhaft in Wien, Siadt Nr. 579)/ fürdle Dauer von2Iahren, auf dle Erfindung, den Asphalt oder das fest< Erdharz, dann das aus harzhältlgen Substanz zen g?svunnene Pech auf «ine bisher unbekannt« Nerfahrungsroe>se dergestalt zu bearbeiten, daß au« srstercm em vortreffliches Leuchtgas erzeugt, aus den dabei verbleibenden Ueberre< sien aber mit Pech und einlgen anderen Be» standtheilen gemengt, eine ganz neue Masse gebildet.werde, die anfanglich vollkommen weich und b'egsam sey, demnach delilb'g g" gössen, gemodelt und geformt werden könne, dann aber eine außerordentliche Festigkeit er» lange, so daß sie bei Bauten, welche der Feuerhlye nicht ausgesät sind, die Steme, das Gußeisen und Eisenblech ersetze, daher namentlich zu offenen und unterirdischen Ca-nälen, Wassersteinen, Bassins, Brunnen, Terrassen, Dachrinnen, Retiraden, Schläuchen, Platten, Röhren, Elsterncn, Bausteinen, Gifaßen und Vasen in Gärten sehr anwendbar sey. Die Geheimhaltung der Be, schrelbung wurde angesucht. In S'cherhetts, Rücksichten waltet wider die Ausübung des Pr,u»ltgiums keln Anstand ob. Die Polizei-Behörde hat sich für die Unbedenklichkeit del Bittstellers bereits vor Crthnlung der Pnvil«« gien vom 28. October iW, Z. ""V24«4, auf Verbesserungen der Gasbeleuchtung und der Verkohlung, ausgesprochen. Der Fremden-Revers liegt vor. — lij Dem Jacob I'iuernlH, vriolleglrtcrLeder,Fabrikant, wohn» haft »n Wilhelmeberg nächst St. Pölten V. O. W. W., für die Dauer von fünf Jahren, auf d»e Verbesserung, den Garbeprozeß durch eine 665 chemische undmechanischeBehandlung vorteilhaft zu beginnen und zu beföidern, dadurch welches und geschmeidiges Ueberleder zu erzeu» gen, und bei festeren Ledergattungen durch eme Art Neutralisirung im vorgerückten Gärbe-proz»sse d>e Elast,c,tat des Leders ,m höheren oder geringeren Grade zu erzielen. Die Be, hc,mhalcung der Beschreibung wurde ange« suchf, — Uebrlgens ist daß dcm Hernalser PosamentirerMtlster Philipp Lcßmann unterm 7. Juli 18)7, auf e»ne Nerbessirung in Erzeugung elastischer Hosenträger, oerll.htn« tmjähl'ge Prlvllcg'um, auf die Dauer eines weilern, nämlich des zweiten Jahres, verlan» yert worden. ialbach am 9 NuguN i336. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Bandes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. Ludwig Fre,h«rr v. N'6Ven, k. k. Gubernlalralh. Klavl. unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. l3^5. (2) Nr. 635/,. Von dem k. k.!Stadt< und kandrcchte in Kraln w»rd bekannt gemacht: Es sey über An» suchen der Maria Hirle»nsp«rger im eigenen Na< men, u< als Vormünderlnn ihrer minderjährigen Kleber, Maria, Iosepha, Franzlsca, Nanette, Eäcll'a, Ferdinand, Vinzenz und Eon« rad Hltlelnsperger, als beding! erklärten Crc ben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am ä- August i333 in der Et. Florians» ßosse kud Consc. Nr. 66 verstorbenen Echmled-m.isser Georg Herlemsperger, d»e Tagsayung auf den 5 November iLIg Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt, und kandrechle bestimmt worden, bei welchem alle jcn«', welche an diesen Te,laß aus was immer für cmem Ncchtsgrunde Anspruch zu fieUen vermli^en, solchen so gcwiß anmelden und rechtsgelirnd dar-lhuli sollen, wldrigens sie die Folgen des §. 8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben rvllden. — Laibach am 7. Septcmblr 18Z3. Aemtliche >7rrlautbarunZen. 3. lZ^g. (2) Nr. Ilb29/I1I. Kundmachung. In Folge Berrlll'gung der löbllchln k. f. ?l»meral, Bezirks - Verwaltung rrcrden von dcm k. k. Gcfäll'liwach-Untermsplctor zuViölt» l'ng. am y. October d. I. und nö'higen Falls auch am dsrauffolgendmTage, ^l'^ ni?d. öst. Eimer kroatischen Weines öffentlich versteigert werde«. — Welches mtt dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wlrd, daß d»e Licltationebedingmsse bei dem obgenannlen Un» termspector erhoben werden können. — Vom t. k. ^lfallenlvach'Unte,inspector. Möttlmg am lH. September »839. Z. l344. (2) 26 Nr. 12981. Nr. "^"/^o Kundmachung wegen Lieferung von Feuergewth-ren für dle k. s. Gränzwache. — Die k. ?. rned. öst. vereinte Cameral-Gefallen-Ver, waltung wlrd ln Fclge des hohm Hofkammer» Decretes vom 9. August l. I., Z "'"/,957 , e»ne Quantltät von Fünfhundert Stück Feu e r g e ur in einer Parthle von 5c>0 Stück ausgeboten werden. Anbote ouf geringere Quantitäten werden Nicht angenom» men. — 5) Das Anbot ist für dm Osseren» ten von dem Augeribl'cke des abgegebenen mündlichen oder schllfillchen Offerus reckts« verbindlich. Für d«e Eameral« Gefallen «Ver^ waltung tritt jedoch die Velbi^dlickkett «lft nach von Seite der hohen k. k. allgemeinen 666 Hofkammer ertheilten Ratification vom Tage des ausgefertigten sontractes ein. — 6) Die Muster, welchen dle Gewehre sammt lhrcn Bestandtheilen genau entsprechen müssen, so wie die ^ilferunzSbcdingnlffe können b's zum Tage der Versteigerung be» den Oeconomaien der l. f. vereinten Camera! - Gefallen-Vers waltungen zu Wlen, Prag, Gray, Lalbach und Innsbruck eingesehen werden. Der Er< fteher der zuliefernden Quantllät hat die eingesehenen Muster nnt se,nem Privatstegel zu versehen. — 7) Dle Lieferung ist binnen 2 Monaten, vom Tage des Contractsabschlusses an gerechnet, mit der einen Hälfte, und bm» nen der nachfolgenden jwei Monate m d«r an« dern Hälfte zu bewerkstelligen, und hat aus, schließend an das Oeconomat der f. k. n,ed. öst. vereinten kameral» Gefallen » Verwaltung zu geschehen. — 6) Bei chrer Ablieferung werden die Gewehre aus das genaueste c'prc>bt werden; über ihre Mustermäßigkett und An< «ehmbarkett wird eine eigene von hler aus zu bestimmende Commisson entscheiden. — c)) Je» des uon dieser sommiffon zurückgestoßen« Stück muß von dem Lieferanten bmnen u,er-zehn Tagen mit emcm andern mustcl.mäß>aen ersetzt werden. — lo) W'n^ der slsteherdle Lieferung lncht >n d^r g-hörigen Qualltat und Anzahl, odcr n»cht »n der festgesetzle.1 Zeit lt«< fitt, so »st die Cameral- Gefallen-Vrwaltung ermächtigt, sich den Abgang auf Gefahr und Kosten des Eontrahenten »m beliebigen Wege zu verschaffen, und sich für den etwa erae« btnden Mehraufwand aus der Caution und aus dem übrigen Vermögen des Eontrahenten schadlos zu halten, ohne daß demselben eine wie lmmer geartete Einwendung zustehen lo3. Dagegen steht dem Contrahenten der Rechts» weg für alle Ansprüche offen, welche derseld? aus dem Vertrage machen zu können glaubt. -» ii) Nach Beendigung der Licitation wlrd jenen Eoncurrenten, welche nicht Vestbieter ge-blieben sind, ihr Vadium zurückgestellt wer» den / von jenem aber, welcher Vestbleter ge» blieben «st, wird dasselbe tns »ur Herablan' gung der Ratification , und im Falle der Annahme des gemachten Anbotes, bis zur förmlichen sautionsbestcllung, bei der Cameral-Gefallen-Haupt - Easse zurückbehalten werden. «" 12) Die saution, bestehend in iv)^ des Kaufspreises der zu llefcrndln Quantität, ist binnen acht Tagen vom Tage der bekannt gemachten Annahme dls Anbotes bn der inco. öst. kamesal'Gefallen-Hauplcasse entweder im Baren, oder mlt verehelichen Staatsschuld, Verschrclbungen, welche nach dem Borsecourse des Tages, an wclchcm der Contract abgeschlossen roivd, angenommen werden, oder mittelst Hypothekar-Verschiebung unter Ausweisung der puplllarischen Sicherheit zu leisten. — IZ) Bei derselben Easse wird nach gehörig vollbrachter Lieferung dem Ersteher der stipulirte Kaufschilllng gcgen die von dem Occonumate über dle Richtigkeit der Lieferung bestätigte, und classenmäßlg gestampelte Quittung verabfolgt werden. Sollte der Unternehmer dle Zahlung bei einer andern öffentlichen, als der genannten Cassc zu erhalten wünschen, s» wird man diesem Wunsche zu entsprechen bedacht seyn. — i^) Die schriftlichen Offerte müssen versiegelt, und m,r dem 5 X Vadium versehen, dem Emrelchungsplotocolle der nied. österr. Cameral - Gefallen - Verwaltung zugesender ode»- übergeben weiden. Sie müssen von Außen die Aufschrift haben: „Offert zur Li » ferung von 5c)0 Stück Fst ebenfalls die Anzahl der abzuliefernden Gewehre, dann der Preis genau und bestimmt mit Ziffern und Buchstabcn, und end:-llch der Name und Wohnort dcs Offerenten auszudrücken, und es ist beizusetzen, daß der Offerent das Mustcrgewehr besichtiget har, und sich allen den in dieser Kundmachung enthaltenen Lieferungsbedingungen unterziehr. Offerte, welche kein bestimmtes Anboth oder von dec gegenwartigen Kundmachung abweichende Bedingungen enthalten, können nicht berücksichtiget werden. — i5) Zur Erleichi tcrung der Offerenten wird gestattet, daß die» selben das erforderliche Vadium auch bei den Cameral - Gefallen « Hauptcasscn »n Wien, Prag, Gratz, Innsbruck und Laibach erlegen können, und den dießfalls empfangenen Eassac schein ihren Offerten beilegen. — l6) Nach-tragliche Anbote werden nicht angenommen. — l?) Bei gleichen mündlichen und schriftlichen Anboten wird dem mündlichen der Vorzug qe-geben. Bei gleichen schriftlichen entscheidet das Los. Die Art der Verlesung bleibt der Licita'« tionscommission überlassen. — 16) Der Unternehmer hat die Contractsstampelg-bühr auS Eigenem zu bcstrciten. — Von der k. k. n,ed. österreichischen vereinten Eameral - Gefallen-Verwaltung. Wien am 29. August iö26. 667 Grubernial - Verlautbarungen. Z. l237. (3) 3^-. 6^95. Edict. Bei dem k. k. ka'rnthnischcn Stadt- und sandrechte, zugleich Criminal? Gerichte zu Kla-genfurt, ist durcb die Beförderung des Kanzel-llsien Maihias Gorttschnigg, zum dicßlandrecht-lichcn Reglstranten, die Scclle eines Kanzcl-listcn wlt dem jährlichen Gehalte von 400 st. E. M. und dem Vorrückungsrechte in 5c>o und kwa st-, in Erledigung gekommen.— Es haben daher jcne Individuen, welche sich um diesen Dienflposten zu bewerben gedenken, ihre eigenhändig geschriebenen und gehör,g belegten Ge« suche, und zwar dle bereits angestellten Bttt» Werber durch ihre vorgesetzte Behörde binnen vier Wochen vom Tage d,r trficn Einschaltung dicscß Edictes in die Klagtnfurler Zeitung an gerechnet, bci dlcsem k. k. Slabt- und Land-rcchie zu überreichen/ und in ihren Gesuchen zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses Stadt- und Landrechtes verwandt oder verschwägert sind. — Klagcnfurt um 5. September z8Z6. Aemtltche Verlautbarungen. Z. i5)2. ()) Nr. il432/VI. Kundmachung. Von der k. s. Tameral'Bezirks-Verwal» tung Laldach rvlrd bekannt gemacht, daß der Ve;«g der alljiemelnen Verzehrungssieuer von den nachbenanntkn Gteuerobj«cten in der unten angeführten Steuer» Gemeinde, in dop« pelter Art, und zwar: «uf das Verwaltungsjahr l2Zg, unter Vorbehalt der wechselseitigen Ver» tragse Auftundung drei Msnate vor Ablauf des Pachtjahres, auch aufdie Dauer eines rvei» lern Iohres urtter der gleichen Bedingung mir dem Bedeuten, daß duvch Unterlassung der llufe fündung der V«rlrag wieder auf em weiteres Jahr erneuert werde, mtt 3nde dcsVcrwaltungS-jahres ^8/zi, jcdock ohne uorhtrge^a^geneAuf-kündulig zu erlöschen habe, bann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser Aufkündung versieigerungslvelse in Pacht aufgebothen uai> die dleßfälllge mündliche Verftiigerung, bei welcher auch die nach der hohen, Gudcrmal» surrende oom 2O. Juni lLZ6, 3^r. 1Z939, verfaßten und mtt dem Nad«um belebten sHrlftß l>chen Ojfnten überrelchl werden sönnen, wenn es die Pachtlustlgen nlchl vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. f. Gefallenwackunttlinspector »n Gott-schee zu übergeben, an dim nachbenanntenHa» ge und Orte werde abßlhalten werden. Ausruftprcis für 2 Bei der löbl. » V Fur dle «Vtadt ^ . a- , - ^ ' .'ndMaische.oann ^, .^, U und Im Bezirke Am Bezlrksobrlgkelt Obstlttost, f. 10 Fletsch » s>ss,lvtaememde '^"^ Gemeinde« N ^iauplgemelN!.e zuschiaZ v. Wci„ I ^. October Z Gottschee Gottschce t826 Vormit- Gotisches 48)7 5o 706 238 tags U!!! 1U » fünftausend fünfhundert » Den zehnten Theil dieser Nusruf^prcise haben die mündlichen L«citanten vor der Versteigerung «ls Vadium zu erlegen, d«e schrift. lichen Offirlen aber würden, wenn sie mcht Mtt dem »ovrocentigen Vadium belegt sind, „n-birücksichtlgt bleiben müssen. — Ucbrjgen5 kön- ncn d,e scsmmtlichkli Pachtbedmgmsse sowohl be« dleser Eameral-Bezirks-Veswaltung, als be, dem rbgldochten GefüllcnwachulUkrinsoec. tor eiligeschcn werden. - K. K. ssameral-Vezzrk^. Verwaltung Lalbach am ^7. Seplem, ber i638. (Z. Antts-Vlatt Nr. ll5 o. 25. September i3Z8.) 663 Z. I32.Y. (3) Nr. 11374/VI. K u n d m a ch u n g. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwal« tung Laibach w,rd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungesteuer von den nachbenannten Stcucrobjecten in den unten angeführten vier politischen Bezirken zuerst einzeln, dann zusammen auf doppelte Art, und zwar auf das Vcrwaltungsjahr 18)9, unter Vorbehalt der wechsclseiügen Vertrags-Auf« kündung drei Monate uor Ablauf des Pacht« jahres, auch auf die Dauer eines wettern Jahres unter der gleichen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch Unterlassung dieser Auf« kündung der Vertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Vcrwal-tungs-Jahres 18/zi, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser Aufkündung verstclgerungsweise in Pacht ausgebothen und die d,eßfal!lge mündliche Ve'stelgsiung, bei welcher auch die nach der hohen Gubc>nial-Currende vom 20. Juni i82tt, Nr. iZgZZ, verfaßten, und mtt dem Vadlum belegten schriftlichen Offerten überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Ta^e der mündlichen Versteigerung der k. k. Eamcral - Bezirks - VerwallUlig in Laibach zu übergeben, all dein nachbenann-ten Tage und Orte werde abgehalten werden. Für die Ausrufspreisfür politischen Am Bei der ^ - ^„ ^ «.^ > ' WelN,Welnm,stusidMat,» ^s ^ Bezirke sche, dann Obstmost l <^^lch ^^^^^^^^^^^^__________________ fi. ! kr. > ss. »kr. > ^Freudcnthal 823o ^a l6lo Z ä^6 2S : Gemelndezuschlag f. Ober« ! k. k. Cameral-Be- laibachmtt,0)^vomWcin ! Haasberg 29. September-zirks.-Verwaltung zu 12800 — 2900 — ! i853 Vormtt- i^albach, am Schul^ 23g ^5 tags um lo Uhriplatze Haus'Nr.297 7^ Gcmeindezuschlag v. im ersten Stocke Wein für Planina Echneeberg rückwärts 3^95 20 990 —! 'Nelfnitz ä33l_________2«> ,558 1^, l fünfund dreißig tausend fünfhlindert ! slebcnzig ein Gulden 5/ kr. E. M. Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben dle mündlichen Licitantcn vor der Vers stelgerung als Vadlum zu erlegen, die schriftlichen Offerten aber würden, wenn fie mcht mit dem 10 ^a Vadium belegt sind, unberückl sichugc bleiben müsicn. — Uebrigcns können die sämmtlichen Pachtbedmgnisse sowohl be» dieser Cameral-Bezirks-Verwaltung, als bei den GcfällenwHch-Unterinspcctorenzu Gottschee und Lottsch eingesehen werden. — K, K. Ca-meral« Bezirks-Verwaltung. Latbach am 15. September iLä3. Z. l32I. (5) Nr. '«"/85«/N. Kundmachung. Von der k. k. Camera!- Bezirks- Verwaltung m ^örz w^rd hiemit bekannt gemacht, daß der Vezug der allgemeinen Verzehrungs-sieuer uon den nachbenannten Steuerobjccten auf das Verwaltungsjahr i63g, jedoch unter Vurbehalc der »vechselsettl^en Vertragl>aufkUli-dung ore« Monate vor Ablauf des Pachsj>)h-res, auch auf dlt Oau«r brkitr Jahre unte« der gleichen Bedingung oerfteigerunasweise in Pacht ausgebothen, und die dleßfalllge mündliche Verlagerung, bei welcher auch mit dem Vavium belegte schriftliche Offerte überreicht werden können/ wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon den Tag vorher der Behörde/ bei welcher die Verste»zerulig ge» schieht, zu übe,geben, an dem nachbenanmem Tage und Orte werde abgehalten werden. <^. .. ^ . Behörde, Wn'n, Wein- Ini politischen ^ur die Tag der ^. ^^^^. ^ most, Ma.sch.- ^.^.^ - z, ?» a ' Ncvstetaerutiq dann Obl^ Bezirke Hauptgcmemde Versteigerung " ^^^^ ^ ,^ ________ ^ ^ ! kr. f.. kr. ! Wippach 6. October !k. k. Camera!' 'Wlppach Et. Veil iL33 Bezirkb-Ver- /^719 — 92^ —! ! Zoll und Vormittags ! waltnng ! Schwär zenbevg in Görz > 1 ^ Den zehnten Theil de^ Ausrufipreises ha, btn die mündlichen L>c»tanten vor der Verste« gerung als Vadium zu erlegen/ die schrift: llchtN Offerte aber würden, wenn sie nickt mtt dem 10X Vadlum belegt sind, unberücksicht'gt bleuen müssen. — D»e übrigen Pachtb«d»ng- niffe können sowohl bei dieser Camera!-Blz'vks, Verwallung, cls bei sammlllchen G.fallcn-wach, Unterlnspecloren »n Itl^rlen und dem Külicnlande eingeschen weroen. -— K. K. Eameral' Btjnks - Verwaltung. Gör; den ia. September i639. Z. l3^2. (Z) Nr. 2/8. Verlautbarung. Da die mit hohem Gubermal ' Decrete äclo. 3c>. Juni l. I., Zahl lli2^, genehmig« te Umlegulig dev.Wienerstraße del Gt. Chn« fioph gegen Mallawaß, bei den dießfalllgen 0M 23. Iull uno 6. August l. I., be^l del lödl. k. s. Beznksvbrigkclt NnglbuNg Laibacks ab« gehaltenen Versseigeruligen nlch't an Mann gebracht worden ist, so nnvd in Folge lödl. k. t. landes» Baudirectlons- Verordnung ääo. 16. August l. I., Zahl 2ääo, wegen H:nt-angäbe dleser Herstellung/ dej'ehend bloß aus Hand- und Zuga^bctt, und zu deren uollkom» wenen Veend,gung dcr günstige T?rmm blö 1. Vpril iLZg andel.aumt «st, eme neuerliche LllitatlonS « Verhandlung am 28. Eeftl^mber l. I., be« der obbcnanntcn k. k. Bezirksobrig-teit Vormittags von 9 bis 12 Uhr und nöihl-gen Falls auch Ziachmlttags von 5 bis 6 Uhr Statt sinden, wöbe« für llbgradunn b^s alten Straßenkörpers der duchhaltcrlsche adju-sttrte Betrag mtt lI^st-ZH kr. ; für Aufdam-wung 704 ss. l^kr.,- für Verschüttungsarbeiten 6 fl. 4, tr.; für Belftellung und Einbettung des Deckmaterials i5/»l st. /»5 kr., zusammen 2I67 ss. l6 sr., als Flscalpreis angenommen werden wird, wovon alle Unternehmungslustigen nnt dem Belsaye in d>e Kenntn,ß gesetzt werben, daß sowohl d:e iicltatlonebtdmgnisse, als auch die deta«llirte Vaudeuise sammt der Vorausmoß und Plan bei dir gcnanntlli löbl. Bezirksobrlgkelt am Tage der ?ic>lat,ons, Ver-hanl^llnig, bei b»,sem S:ra§cnconlmijsar«ate aber täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können, dann daß der 3r« lag des Vad»ums m»t5^ für jeden llcitanlcn, die Lelstung der Eaulwn hmgegen mtt 10)^ für jedcn ^rstcher unerläßlich »st, und endlich das schriflllche Offerte nur vor Anbegmn der Lic'tat'ons - Verhandlung, welche an oorbe-nanntem Tage ^iiei^c um 9 Uhr Morgens beginnt, werden angenommen, später einlangende aber gar nlcht beachtet, und somit rück» gewiesen werden. — K. K. Straßenbau» ssom, lnlffarlat. Laibach am 19. September ,859. Z' '55^. (2) ^. 2,7. Edict. Von dem Bezirl'sgcrichtc der Staatsherrschaft Sittich wild betn unbc^nnt wo befindlichen Herrn Frcinz von Bcl'ehn, und seinen alifälligen, cbcn. faNg unbckanntct, Esbc», mittelst gcgenirärtigcrl Elictcs erinnert: Gs bcibe lriccr ssc dei diesem Gcnchce Anlon Podabnik von Sittich die Kl ge ans Verjährt und Nichtig^liä'-linc, oc5 l>inl S ulo« scdcines . ^.^März ,ün5 auf seiner in Snllch liegenden, der ^taotsherrschaft Sittich »ud U,rb. Nr. iI» zinsbaren Hübe intobulinen Fartcrung pr. Zoo ft. eingebracht, und um richterliche Hilfe .gebeten, rvorüber die Tagsahmig zur Verhandlung der Nothdurften auf den 16. December l. I,, Vor« mittags um 9 Uhr anberaunn worden ist. Da der Aufcnch.Utöart tcr genannten Ge« klagten diesem (Äcrichce unbekannt ist, mi? weil sie vleNcicht aus den k. k. Erblandcn abwesend 67a stnd, so bat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr uni> Unkotten den Herrn Andreas Pacher, Realitäten.Beiher zu Hitllch, als 6ura. lcr bestellt, nnt welchem die angebrachte Rechts-sache nach l>er destchcndcn Gerichtöorc'nung ansge» führt Ul>c> nischie^cn ivcrocn wird. Die Geklagten rrcroen dessen zu dem Ende erinnert, tamic sie allen^lls zu rechter Zeit selbst essä,ci„en, o5er illjsvlsch^n cem bestnnmlen Ber^ treter ihre Nechtsbchelfe an die H^io zu geben, oder a^ch jicl) selbst einen andern Sachivalter zu bestellen und ri.sem Gerichte namhaft zu n,a« chen, und libclhcnlpt iir. icchllichen, ordnungs» wäy gen We^e einzuschreiten linssen inö^en. inö» beso^^ere, 0a sie sich die auK ihrer Veradsälimung entstehenden Folgen selbst bcizumessen hadcn bürden Bezirksgericht dcr Staatsherrschast Sittich den 5o. August i63ü. F. ^028. (2) Nr. 2^/^ Edict. Von dem vereinten Bezivlsgerichle Mü»scn-dcrf lrili) bckasütt gemcht: E» seyc auf Anlan« gcn deä Georg Koply ^)on Hüblen, umcr Ber« tretung des Herrn Dcct>)r Burger, die Vornahme dcr durch den Bescheid . »6. De^cinber »UI^, Nr. 5l,b bewilligten, sofort durch das Odkl 6<1u. 26. Jänner »UIK, Nr. 269 sistlrtcn exccuti^en Feilbicthung der Merlin Inglitsch'schen, zur Herr« schaft 5ircuj und Occistein ^nd Urd. Nr. c)5o, Neclf. Nr. 6g? dienstfrei!, zu Vsgaulc liegc«den Kalschenrealiial, dann dessen, eben dahm «ub Mb, Fol. tt57 , Reccf Nr. 6^5 il"ödaren Ackers, na Ol^Ii oder Xl,i,,l8llal?,», wegen aus tcm gc« richllichcn Bergleiche ci^o. 25. ^uni »7^5, Nr. ,324 schuldigen l53 si. ^9 kr,^ und aus dein ge-lichtlichen Vergleiche <16o. 1. Juli iü5!">, Nr. 10Ü2 schuldigen 79 ft, »l kr., auf den 27. October, ten 2Ü. Novelnbcr d. I. , und den g. Jänner i83g, jedesmal Bormittags v.^n 9 bis >2 Uhr im Orte der Realitäten zu Vogaulc mtt dem Arihüige reassumirl, daß diese NeaUcäcen bei der crstcw «sid zweiten Feilbicthunqslagsatzn,>g nur um oder über die gerichtliche Scdäl^ung pr. 6 ^ ft, 55 sr., dei der drillen aber auch unter derselben werden hiniangcg>'ben werden. Die Grundbuchscxtracte, die Vicitationsbe» dlngnisse und das ^>chähungsp,otocoll töntlen täg» lich in der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Bezirlögerichl Munkendorf den ,. Septemhe» »Läg. Z. ,525. (3) Nr. 102»? (3 d i c t. Vom Bezirksgerichte Prem wird hiemit bekannt gemacht: daß mit dem Bescheide vom heutigen T'ige, ^- lo5» , auf Anlaxgen des Iohan« Schwagel ans Triest, zur erecutiven Feilbiclhunz der dcm Joseph Thomschiisch aus Waalsch gehö« ligcn, dem Gute Scmonhof znl) l.lrb. Nr. ^g dienstbaren, gerichtlich auf 700 ft. geschätzte» '/1 Hübe, die Termine auf den 29. September» 3». Oclobtr un5 2U. November lU5ä, Vormit« tags 9 Uhr im Orte Waatsch mit dem Anhange bestimmt wurden, daß dicse Nealiccit beim drittelt Termine auch unter dem Schähwerthe hintangs« g,cdell lvcr^cn soN. Die Licitationsbedingnisse, so wie das Schaz« zungsprotoccli erliegen hieramtö zu Jedermanns Oinslcht, - Bezirkögericht Prem am 27. Juli »233. Z. tZ,5. (H) . . In der St. Floriansgaffe im Haust Nr. 95 wünscht man zwei stu-diccende Jünglinge in Kost und' Quartier zu nehmen. Das Nähere ist M ersten Stock zu erfragen. ^^ >-^ ^ ^.. ' . , ,-, —^—^— Z. 1087- (20) ' vs -^ Win GeNZslb ist im Hause Nr. i5, Elephanten-Gasse, pro Michaeli d. I. zu vergedm. T)aS Nähere erfragr man beim Hauseigenthümer. Z. >2äi. (5) M illy-Merzen und Milll) - Kirchen - Kerzen :, 50 kr. pr. Wtener Pfunds welche nicht allein Wachs-, sondern jcoe bisher bekannte Art Kerzen an Güte mW Schönheit übertreffen. -., ^ . 6. 6e UMv, Erfinder und Erzei.ger der so bevühmien .,!>ci,^l«3 äo 1 I^oilL" und k. prio. Fabr'.fs-Eigenthümer m Parls, hat d^e «3h'k, dem hohen Adel und qeehnen Publikum anzuzeigen, daß er e,ne k. k. prn,. ^'l^l Fadr^k in W,en, W.eden . Wohllebengaffe Nr. 95, und eine Niederlage derselben Kerzen in Laibach bn Ht^n Iotz. Gv. Wcßutschcr erachtet hat. Supcrfelnl und Arlequme»ÄNllp'Kcvz