lsSl Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 24«. Samstag den 18. Oktober 1873. Kundmachung. fmd/d" ^' ^°^ ^^' vormittags 10 Uhr, kraA^bdreißiaste Verlosung der . "' ^rundentlaftuugsobligationen ^sigen Burggebäude im ersten Styck statt, "lbach, am 10. Oktober 1873. ^^om krainischen Landesausschujse. die St^ ^" ^"b des Herrn F. Zepuder ist der i^ s'/^ ^ezirkswundarztes in Adelsberg mit Remuneration von 105 st. in Er- ihre ^ -^^"ber ulu diesen Dienstposten wollen " ^ug documentierten Gesuche bis längstens w. Dl!,^ °«3hauptmllnnlchaft Adelsbng, a« (48Z^,s ' __________________ ^ Nr. l648. ^llturs-Ausschreibung. lvach-Auss^^ung von zwei definitiven Gefangen- Nerstrc,^^"stellen I. Klasse in der k. k. Män- von äoo ^,^"^aibach, mit der jährlichen Löhnung zulag^ h ll. ö. W. und 25 Perzent Activitäts< terkunft ^ ^em Genusse der kasernmäßigen Un- ^tpoxti ^ Service, dem Bezüge einer täglichen Maßgabe ? ^" ^ '^ ^l«nd und der Montur nach Rd ^. ^^ bestehenden Uniformierungsvorschrift, ^ch Ä es ^ung einer provisorischen Gefangen- Loh^ "'sehertzstelle II. Klasse mit der jährlichen HZ ""3 ^n 260 st. ö. W. nebst einer Activi- eniolu "^" ^^ Perzent und obigen Neben- ^nten, wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. ^esn^ Bewerber haben ihre gehörig belegten ihter a """ Nachweifung ihres Alters, Standes, der ^"blichen und Sprachkenntnisse, insbesondere ^enst? '^ Landessprachen, und ihrer bisherigen ^ binnen 4 Wochen, ^gten s "^r ^^^^ gerechnet, bei der gefer- ^ k. Staatsanwaltschaft zu überreichen, solche N ^^ Erlangung dieser Stellen haben nur der «^Werber Anspruch, selche entweder nach 185^glichen Verordnung vom 19. Dezember setze ^ 6' 266 N. G. B., oder nach dem Ge-fiii ^ 19, April 1872, Z. 60 R. G. B., No^^ ^^staatsbedienstungen in Vormerkung ge- ''" sind. übrig^" angestellte Gtfangenwach-Aufseher hat ^ ^ ,"ne einjährige probeweise Dienstleistung ^st h/^^üscher Aufseher zurückzulegen, wornach ^ ^ ^Prodter Befähigung seine definitive Er- <^. "folgt. "lbach, am 14. Oktober 1873. ^^^K^ k. Staatsanwaltschaft.______ Zngabe der Bespeisung der "Mnge am Kastellberge. ^Ä?ge Weisung der hohen k. k. Oberstaats-l^ast in Graz findet ^ "Ntag den 20. Oktober d. I., ^tha^ ^hr mittags, eine erneuerte Offert-A^en i Wreffs Hintangabe der Befpeisung der "stellt, ,d "^"ken Sträflinge der Anstalt am "ge pro 1874 statt. Die Offerte sind an die k. k. Strafhaus-Verwaltung am Kastellberge zu Laibach zu adressieren, und hat die Aufschrift die Angabe der Offerte und des Vadiumsbetrages, sowie den bezüglichen Gegenstand zu enthalten. Im Offerte ist der Name des Offerenten deutlich und der Gegenstand, worüber der Anbot geschieht, sowie das beigeschlossene lOperz. Vadium in Barem oder in k. k. Staatspapieren nach dem letzten Börsencurse anzuführen. Nach dem Schlüsse der Einreichungsstunde wird die commissionelle Eröffnung der Offerte vorgenommen, daher kein nachträgliches Offert über den bezüglichen Gegenstand mehr statthaft ist. Ueber die oben angeführten Lieferungen können die Bedingnisse vom Tage der Kundmachung bis zum Schlüsse der bezüglichen Verhandlung in der Amtskanzlei der k. t. Strafhausverwaltung einge-fehen werden. Es wird noch bemerkt, daß sich die hohe k. k. Oberstaatsanwaltfchaft bei der Wahl der Offerenten ohne Rücksicht auf den geringsten Anbot ganz freie Wahl vorbehält. Laibach, am 14. Oktober 1873. K. k. Strashauoverwaltung. (462__2) Nr. 933. Lieferungs-Kundmachung. Wegen Beistellung der nachfolgend bezeichneten Materialien zur Bekleidung der Wachmannschaft wird die Offertverhandlung am 4. November 1873 um 12 Uhr mittags bei der gefertigten Verwaltung abgehalten. Der Bedarf besteht in: 16 Ellen dunkelgrünes Tuch, für Waffenröcke; 38 Ellen dunkelgrünes meliertes Tuch für Blousen, 51^ Ellen armeegrauer Tüffel für Hosen und Leibet, 21 Ellen Gradelzwilch für Zwilchhosen; 210 Ellen Leinwand für Hemden; 180 Ellen Leinwand für Gattien. Sämmtliche Materialien müssen von guter, fester Qualität fein. Die Offerte welche die bezüglichen Muster mit genauer Angabe der Preise und das 10"/,, Vadium zu enthalten haben, sind wohl versiegelt bis zu obigem Termine an diese Strafhausverwaltung einzusenden. Laibach, am 10. Oktober 1873. K. k. S'trashaus-Verwaltung. (470_IIi) Nr. 1685. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bcrgdirection Idria in Kram werden R7tt« MeHen Weizen, 3O«>«> „ Korn und 3«O „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dein k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. ! Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück-, gestoßene Partie anderes, gehörig qualisiciertes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desfelben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Ä4. November R873 bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dein Offerte ein lOperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkeiten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium als an dessen gesammtem Vermögen zu regressieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Mitte Dezember K»73, die zweite Hälfte bis Mitte Jänner R874 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der k. k. Bera-direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspescn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle Me Maßregeln zu ergreifen, durch welche d:e pünktliche Erfüllung der Contracts^ dmgmsse erwnkt werden kann, woqeaen aber c.,,4. demftlben der Rechtsweg für 'alle UsprA H bleM dre derselbe aus den ,ge"^n z" kennen glaubt. Jedoch w rd U-druckllch bedungen, daß die aus dem Vertra e 5wa en fpnnge^ ^ertr^g möge als Klager oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Ejecutwnsschntte bei demjenigen im Sitze des Fis- Mamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, Welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. ! Von der k. k. Vergdirection Idria, am 15. Oktober 1872-