Amts Blatt. X^ ill. Hamstas den l6. Ke^tember_______i837. GsNbernial - ^erlautbarnnZen. Z. z2l(). (Z) Nr. I9^o5' E u r r e n d e des k. k. illprischen Guberniums.— Zusammenfassung der das Institut der Auscul« tanten betleffendcn Vorschriften. — D,e das Is»lt»!Ut der 'Auscultanten betreffenden, aus verschiedenen Anlassen und zu verschiedenen Zetten erqangenen einzelnen Vorschriften, werden zu Folge der allerhöchsten Entschließung vom 7. Jänner i637 nnt den zeitgemäßen Er, lauterungen in nachstehende Verordnung zu, sammengefaßt/ zur allgemeinen genauen Dar-nachachtung bekannt gemacht. — §. 1. DoS Institut der Auscultanten ist eine Pftan^schule für Iustizbeamte. — §. 2. D«e Ernennung der syssemlsirten und der überzähligen Auscultanten lst der obersten Iustlzstelle nach den ihr ertheilten besondern Weisungen überlassen. Die oberste IustlzsteNe ist ,n der Regel nlchtgc, bunden, den Eandidaten gerade an dem aige» suchten OrteeineAuscultantenstellezu verleihen, fondern befugt/ dieselben, so weit es mit der Slcherstellung ^des Unterhaltes der Bittsteller und mit lhren bisherigen Verhaltnissen verein-barlich »st/ dorthm als Auscultanten anzustellen, wohin sie am meisten passen, oder wo deren Ausbildung am leichtesten und fügllchsten er. wartet werden kann. -»- §< 3. Mlt Beachtung dieser Rücksichten können auch unentgeldl'H dienende Auscultanten nach dem Gutachten der untergeordneten Behörden von der obersten Iustlzstell? von AmtSwegen zu andern Justiz» colllgien Überseht werden, in welchem Falle dieselben außer der Vergütung der normalmaßi-gen Reisekosten, keinen Anspruch auf irgend «in weltcres Entgeld haben. — §. H- Autcul-kanten können auch selbst in der Absicht, chre Gprackkennlmsse zu erweitern, und sich dadurch für den Dienst bn den Iuss,zcollegien der ver« schiedentn Provinzen zugleich brauchbar zu machen, um zeitllche Ulberseyung ansuchen, sobald sie die llölhlgen Volkennlnisse >n der Gurache/ worin bei bltsen Iust«zcollcgi?n die Geschäfte verhandelt wtvdtn, auszuwnjen ver- mögen. Diese Uebersetzungen, welche auf un« bestimmte Ze,t und auch mit Beibehaltung d«r Adjuten von der obersten Iustizstelle über Gut» achten der untergeordneten Behörde bewill'gel werden können, haben jedoch nur auf eigene Kosten der BMsteller Glatt, und sie können auch nur über Berrllligung der obersten Iussi,« stelle und Gutachten der untern Behörden, auf gleiche We,se den NückirM erlangen. — §. ü. Auscultanten haben unter sich keinen Rang. Ueber »hr« Beförderung wird ohne aller anderer Rücksicht nur Verdienst us>d Fähigkeit enlschei, den. — h. 6. In der Regel ist zur Besetzung erledigter systemlsirter Auscultantenstellen kein Concurs auszuschreiben; dem obersten Gerichtshöfe ist jedoch vorbehalten, wenn er es nöthig sindet, die EoncurslAukschreibung zu vetfügel', — §. 7. Bewerber um Auscultantenftellen müssen ihre Gesuche demjenigen Iusi'zcoUkgium erster Instanz überreichen, be» welchem sie angestellt zu werden wünschen, und folgend? Be» lege anschließen : u) den Taufschein, oder m yc» fcyllcher Form die Al«swel!ung übn Altcr, Ge, burtsort und Stand; 1i) das von einer llläs, dlschen Lehranstalt au«gest«llle 3lbsolutor,u.dung; <^) die Ausweisung über die Sprachsenlumsse, w'lcbe der Bittsteller nebst der eigenen Muttersprache besitzt, mit der Fertigkeit »n denselben nicht nur geläufig sprechen, sondern auch Aufsähe entwe»» fen zu können; 0) die Wuhlfahlgtelte, Decrete für das Civll- und slimlnal, R'chleramt, oder wenigstens für eme Aukcul:antlnfttadt-Con-vlcies können die verliehene Auscultantenstelle nur jenenfalls und nicht eher antreten, daher auch mcht eher «n Eid und Pflicht genommen werden, als wenn sie sich bei der obersten Iu-siizsstlle m,t dem Wahlfählgkeits - Oecrete für e»ne Auscultantenstelle auszuweisen >m Gtande sind. Hiezu »ft von der obersten Iustizstelle cm veremtorlscher Term,n von jechs Monaten einzuräumen, welcher aus erheblichen Gründen auf weitere dre» Monate verlängert werden kann, und nach dessen fruchtlosem Verlaufe der Ernannte seiner Stelle und des ihm allen« falls verliehenen Adjutums, ohne welters für verlustig zu erklären «st. Diese bedingt ernannten Auscultanten können ihre Dienstzeit ebenfalls nur von dem Tage des abgelegten Diensteides zu zählen anfangen. -— §. io. Jene Auscultanten / welche ein Adjutum ge, nießen, und bei ihrer Aufnahme nur d'eWahl- - fähiikett für eine Auscultantensselle auegewie» scn hatten, sind bei Verlust der Stelle und des Abjutums oerpftlchtet, binnen drc» Jahren von dem Tage ihrer Beeidigung sich aucv mit dem Wahlfahigkeits » Decrete für das Civil-und ErlMlnal - Richteramt auszuweisen. — §. 11. D»e Auscultanten sollen — sogleich von ihrem Ezntntte in den Dienst an — auf eine ihrer künftigen Bestimmung angemessene Art, und zu Arbeiten, woraus sich chre Anla- " gen und Kenntnisse beurtheilen lassen, verwendet, und w?nn sie von Seite »hver GcistesgH« ben, chres Charakters oder ihres Fleißes, für den Dlenst sich nicht vollkommen brauchbar bewähren, um geschickte Räthe zu werden, nicht erwarten lassen, sobald man hierüber hinläng- liche Gewißheit erlangt hat, ohne weiters entlassen werden. — §. 12. Wenn schon den Auscultanten ohne besondere Genehmigung der obersten Iustlzstelle ein Referat zu führen nicht gestattet »st, und ohne Genehmigung des ApB pellanons? Gerichtes dieselben auch als Erim», nal' Inquirenten oder Votanten nicht verwendet werden dürfen, was nur in erwiesenen drin« genden und der obersten Just,zstclle nachtraglich anzuzeigenden Fällen, und in.jedem Falle nur bei solchen. Aukculcantcn , welche das Wahl-fahlgkeits, Dccrct für das Richteramt besitzen, gestattet werden kann: so ,st doch nach Gutbe-sinden des Amtsuorstehers zu verfügen erlaubt, daß sie den Rälhen an die Hand gehcn, und für dieselben Acten-Auszüge und Referats, Entwürfe nnt Veisctzung des Gutachtens über Prozesse sowohl als Eurrentien ausarbeiten dürfen. — §. iZ, Die Aliscultanten werden nebstdem, nach Ormssen des Amtsvorstehers, auch zu den Amtsobliegenhelten der Actuare, Nathsprotocolllsten und Secretäre bestimmr, eingeübt und verwendet. — h. i^. Um solche Rcchtscandidatcn zu unterstützen, deren Erwerbung für den Iussizdienst wegen ihrer ausgezeichneten guten Eigenschaften ln jeder Beziehung wünschenswerth seyn könnte, die aber weder ein eigenes Einkommen noch eine Unterstützung von ihren Angehörigen haben, um sich wahrend eine« anfälligen Dienstleistung als Auscultanten bis zur Erlangung einer bc» solditen Dienststelle anständig erhalten zu können, ist geßattet, die Gesuche derselben um Verleihung e«n«r Auscultantenstelle mit dem Antrage auf Gewährung emes außerordentlichen Adjutums von jährlichen 20a bis I00 Gulden vorlegen zu dürfen, mit dem, daßsolche Auskultanten sodann nach dem Ermessen der obersten Iustizsielle verwendet werden so^en. — §. l5. Gystemisirte Ausculranten - Adiutey, welches bei einzelnen landepfürstllchen I>.,siiz> Collegien aus besonderen Gründen fessgeleyl wurden, werden nur von'der obersten' Iuflizstclle verliehen. Dieselbe w'.rd, wenn be, der Gtekle, wo das sostemisirte Mjutum erledigt iss, sib ein Auscultant bksir.det, der dieser A^sh-,lfe bedarf, weil in seinem oder dem Einkommen derjenigen, welchen Unterhalts, Revers ausgestellt haben, eine solche Veränderung uorqe> gangen ist, daß er auf seinen zureichenden Un» terhalt nicht mehr rechnen kann, das M'jutum diesem Auscultanten, wenn aber mehrere Dun» t«ge vorhanden sind, demjenigen, der sich in jeder Hinsicht durch gutes genehmen vor den Uebrigcn auszeichnet, endlich belgleicher Dürf< 659 tigkeit und gleichen Eigenschaften dem nn ,, Dienste ältesten Auscultanten verleihen. Hie- „ hei kommen auch jene Nuscultanten der Gtel« „ le, welche ein außerordentl'ches Adjutum be» ,, ziehen, eben so m Berücksichliguna,, als wenn ,, sie dlele Unterstützung nicht genössen; »ndem, , wenn sie de" ^)orzug verdienen, »hr außeror- , dentlich'S Adjulum einzuziehen, und sie mit ^ dem sostemisirten zu bethellen sind. — §- 16. ! Sollten be» derselben Stelle keine solche Aus' l cultanten bestehen, welche d,ejer Aushilfe zu be- ^ dürfen erweisen können, dann »st dle Eiledi' ^ gungder, mit demsystemisirten Adjutum verbundenen Aliscultantenssellm mittelst Eoncurs, < Ausschreibung zu verlautbaren, und die Eo,c, te auch m d?r Wiener Zeltung elnzllschalten, und wenn sich keiner anmelden jollte, welcher das Adjutum zu entbehren,m Gtande ware, . soll diese ant Adjutum verbundene Auscultan-tenstelle solchen kompetenten verlllher, werden, welche die im §. iä bezeichneten Eigenschaften besitzen. — §. »7- Der Bezug sowohl emes syftemlsirten, alt außerordentlichen Adjutums hört dann auf, und muß eingestellt werden, wenn der Auscultant aus andern Mitteln zu eu,em bis zu seiner besoldeten Anstellung gesicherten Einkommen gelangt, welches das Ad' jutum selbst übersteigt. — §. 16. D»e Elvll-und Criminal - Just,zcollegikn h.'ben, wie bls» her, zugleich mtt den jährlichen Arbelteaulwn-sen auch die vorgeschllebenen Tabtllcn über die Verwendung der .Auscultanten vorzulegen, und bei dieser Gelegenheit anzuzeiZen : 3) welche Auscultanten durch Talente und Kenntnisse, und welche durch ganz vorzüalichen Fle,ß sich ausgezeichnet haben; d) welche aus denselben sich noch nicht der Cnnl - und Criminal?R'ch-teramtsprüfung unterzogen, und welch? Note iene erlangten, dle im kauft des Jahres sclbe bestanden haben; c) welche Verfüngungen, mit Beziehung auf dte Fähigkeit, Rechtlichkeit, Flelß, Slilllchkelt und üvr,qe Aufführung etwa für einzelne der Auscultanten sich als noth» wendig darstellen. Die sehördcn haben,hre Berichte und Antrage mlt Gewissenhaftigkeit, strenger Unparthcrllchkett und ohne einer un> zeulgen Mllde Platz zu geben, zu erstatten, damn jene Nuscullanten, welche kelne Talente haben, um so mehr diejenigen, welchen eS an Fleiß, Verwendung, Sittlichkeit oder Necht-jchastenhelt fehlt, m gehöriger Zeit enlfirnt, und die Aufnahme vorzüglicherer Subjecte nicht verhindert werde. — ,,c?s wltt> übr»gn untergeordneten landeefürstllchen Ge-„rlchtestellen jährlich 33 Auscultantel, ernannt „wurden, und daß nur ^besoldete sysssmmaß'ge „Dlenttplaye im soriceptfache, zu wklcden sie „unmittelbar vorzurücken vftegen, sich eröffnet shaven." — Welches in Folge hlrabgelangtm hohen Hofkarijlei - Decretes vom 1/^. Juli l637, Z. i?äo2. zur oNgemlinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. — Lalbach den 17. August ,837. Joseph Camillo Freiherr v. Schidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Zeno Graf r.. Hvaurau, k. k. Gubcrnialrath. Z. i25ä. (3) ^Nr.-°"°/^ Da die Kreisärzten - stelle zu Adelsverg in Krain durch die Uebcrschung des Kreisarztes, Or. ^v6c nach Tyrol, in Erledigung gekommen ist, so wird zur Bcs.tzung dieser, mir einem Iahresgehalte von 600 ft. C. M. verbundenen Stelle, der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß diejenigen, welche solche zu erhalten wünschen, ihre documentirten Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde der hiesigen Lan-dcsstelle bis l5- October d. I. zu überreichen, und in denselben ihr Vaterland, Alter, Stand, Moralität, Studien, bisher geleisteten Dienste und eine vollkommene Kenntniß der kraini-schcn Sprache nachzuweisen haben. — Vom k. k. illynschen Gubcrnium zu Laibach am Zz. August ,537. Johann Freih. v. Schloißnig, k. k. Gub. Secrctär. Htavt- unv lanvrechtllche ^erlaulbarungen Z 1255. (2) Nr. 6664. Edict. > Von dem k. k. s?tabt- und Landrechte in Kraill wird bekannt gemacht: Es leom von diesem Gerichte auf Ansuchen des Karl Hoff, mann, Baltbasar Hoffmann'sch'N Universaler: ben, in die öffentliche'Vcrstelgirusig des, zum ! Balthasar Hoffmann'scken Verlasse ssehörlgenf ! am alten Markt hier m der Gtadt 5nb. Haus-^ Nr. i55 gelegenen, dem Stabtmagzstrate kal, bach 5u1)Nect. Nr.«2 Mittags ic> Uhr vor diesem Gerichte bestimmt » worden. Die dießfälligen llcitationsbedmgs.lsse 66o können sowohl in der dießlandrechtlichen Rcgi- ^ firatur, als b?»mTessamentsexecutor, Dr. P^s» ^ chali, emgesehen und hieuon Adschrlflen bebo» - ben werden. >»» la,bach am 2c). A^gu!^ lLI/. ^ vermischte ^evlautbarungrn. ! Z. 1259. (2) ^ Gäuserverkaus. ' Das Pattdenlhaus Nr. 67 nebst z Garten, dann das Patldent- und Eckhaus Nr. 98, ebenfalls nebst dem Garten, in der St. Floriansgasse, ist gegen sehr billige Bedtng nisse aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere erfahrt man belm Hauseigen- ' thümer. Z. l'ä6. (3) Eine Beamtensfrau wünscht zwei Knaben in Kost und Quartier zu nehmen, bei welcher die Aeltern auf gute Bildung und Reinlichkeit rechnen können. Das Nähere ist auf dem Schulplatze gegenüber, Haus-Nr. 288 im zweiten Stock zu erfahren. Z. 125». (3j Unterzeichnete empfiehlt sich für den kommenden Markt, wie auch für die Folge mit den modernsten, unmittel- baraus Wien erhaltenenHüten,Häubchen, Blumen, Bändern und andern Mode-Putzwaaren. Auch übernimmt sie zu möglichst billigen Preisen Bestellungen auf alle weiblichen Mode-Putzarbeiten und das Waschen derselben. Wohnhaft auf dem Marktplatze Haus-Nr. 62 im ersten Stock. Magdalen a Zurhaleg. Z. 1256. (5) Nienst- Änerbiethen. Ein lcdiger Mann in den besten Jahren, welcher schon durch mehrere Jahre auf bedeutenden Herrschaften in Krain als Verwalter und Grundbuchsführer (in welch letzterer Eigenschaft er geprüft und beeidet ist) in Diensten stand, wünscht in gleicher Eigenschaft em Unterkommen, und kann nach Belleben den Dienst auch sogleich antreten. Nähere Auskunft hierüber ertheilt mündlich oder auf portofreie Briefe auch schriftlich das Laibacher Zeitungs-Comptoir. Z. 1253. (3) Wiener- und Triester Notts Gollertur ist sett 6. d. M. am deutschen Platz Nr. 2o3 eröffnet. Gleichzeitig gebe mir die Ehre, den?. '1'. Herren Honorationen auf dem Lande zu annonciren, daß ich zugleich sonstige Geschäfte und Commissionen übernehme, als: Grundbuchsführungen , Nechnungs - Revisionen, Liquidationen und andere Nentgeschäfte. Franz Supan, k. k. ?otto-Collectant, gewesener Hcn-schafts' Verwalte. Z. 1867. (Ill) Leopold Paternolli, Inhaber einer wohlassllrtirtcn Buch-, Kunst-, Musikalien-und Schreibmaterialien-Handlung m Lall bach am Hauptplatze, welche siels m,t alle» - erscheinenden erlaubten Nova's in diesen Fächern ' versehen ist, empfiehlt sich hiemtt zum geneigten : Zuspruch und zur Besorgung jeder schriftlichen - Bestellung. Dem Lcsepublicum derProvinzKram > und der Hauptstadt Laibach empfiehlt er auch ' zur gcneigtenTheilnahme scmeLeihbibllothsk/ welche 5l)H7 Bande ohne dle Doubletten ' zählt, worunter Werke aus allen Fächern der " Literatur und Belletristik in deutscher, dann auch eine schone Anzahl in italienischer, französischer und englischer Sprache. Die Bedingungen sind sehr billig, und man kann sich sowohl auf 1 Tag alsallf gTage, l Monat, Halbiahr k und , Jahr, nach Belleben täglich abonmren. ' Die Catalog« kosten zusammen 3okr., köunen ) aber auch gratis eingesehen werden. 66l (Aubernial - Verlautbarungen. C i r c u l a r c des k. k. il lyrisch en Landes , G u b e r« ,->in m s.— Ueber die Behandlung der am i. August d. I. in der Scrze/»3l verlobten böhmisch - ständischen Aeranal- Obligationen zu ^>, 5 und zu 3 7? Percent. — In Folge eines hohen Hofkammer ° Präsidial < Schreibens vom 2-Aug. l. I.,Z. /4609, wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Die fünf» pcrcentigcn böhmisch-ständischen Äcrancl-Obli-gationen, welchc ln die am 1. August d. I. verloste Serie ^,3,, von Nummer i^/.73,^ bis rmschUeßig Nummar ,^5/^7 eingetheilt sind, werden an die Gläubiger im Nennwcrchc des Capitals bar m Eonv. Münze zurückbezahlt, dagegen die in dieser Serie begriffenen Ol)ltga« Nonen zu Vier und zu Drei und Emh.Ud Pcr-cent nach den Bestimmungen des aNcrhöchslcn Patentes vom 21. März ,9t3 gegen neue intt Vier und Drei und Emhalb Percent in Conu. Münze verzinsliche Staalsschuldverschrclbungen umgewechselt. — §. 2. Dle Auszahlung der verlosten fünfpercentigen Capitalien beginnt am ,. October d. I. von der böhmisch-ständischen Aerarial, Credits. Casse in Prag, bci welcher tccher dle verlosten Obligationen einzureichen sind. — Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Interessen, .und zwar bis ». August d. I. zu Zwei und Em« halb Percent in W. W., für d,c Vionatt August und September d. I. hingegen die ursprünglichen Zinsen zu Fünf vom Hundert in ^onv. Münze berichtiget.— Bei Obligationen, auf welchen ein Beschiß, ein Verboth od r sonst cii^e Vormerkung haftet, ist vor der Lapic lalseAuszahlung von der Behörde, welche den Beschlag, den Verboth oder die Vormerkung verfugt Hai, deren Aufhebung zu bcrvlrkcn. — §. 5. Bei der Capitals - Auszahlung von Obligationen, welche auf Fonde, Klrchen, Klo« sier, Stiftungen, öffentliche Inssüute und andere Körperschc'ftcn lauten, finden jene Vor^ schriftm ihre Anwendung, welche bei dcr Ui^« schrciblil'g von derlei Obligattonen befolgt werden müssen. — §. 6. D>c Umwccdslung der in die Verlosung gefallenen böhmisch ständischen Acrarial-Okl'gatlonen^zu Vier, dann zu Drei »lnd Einhald Percent gegen neue Staatsschuld Verschreibungen geschieht gleichfalls btl der böh. wlsch'siandischcn Acrar,al.'Eredit5cassc>.ln Prag. — tz. 7. Die Zmsen der ncucn Schuldverschreibungen in Conventions - Münze laufen vom ,. August 1837, und die bis dahin ausständigen Interessen in Wicncr Währung von ältcrcn Schuldbriefen werden bei dcr Umrrechs« llmg dcr Obligationen berichtiget. — §. 8. Den Bcsltzcrn soicher Ol'ligationcn, dcrcn Verzinsung auf.eine andere Lrcditscassc üdcriragcn lst, stcht cb frei, die Carttals - Auszahlung und bt-zlchungswelse d»e Obligations-Umwechblung bn der- böhmisch-ständischen Acrarial: Crcdltscasse oder bei icncr Crcdiidcasse zu erhalten, wo sie bisher die Zmscn bezogen haben. Im letzteren Falle haben sie d>e verlosten Obligationen bei der Easse einzureichen, aus welcher sie bisher die Zinsen erhoben hadcn. — ^alboch am 16. August 1LI7.' Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg/ Gonoer^eur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hof^ath. Zeno Oraf v. S a u r a u, k. k. Guberiualrath. 3. 125/. (2) Nr. )9io/f. 3 u r ,- c n d c des k. k. lllyrlschcn Guderniu m s. — Bestimmung der Vermögens'Freizügigkeit zwischen den kais. österrcichlschen und königl. ha::-nover'schen Staaten. -- Nachdem die kaiserlich österreichische Ncqieruna cil'.ersclts, und die ko, nigllch hannovrische Ncgierung anderseits sich dahin vereinbart haben, daß, wi? solches bc» rcns zu Folge des Artlrels ,5 der deutscoen Bim-desacic vom 3. Juni i6i5 und des Beschlusses der deutschen Bundes : Versammlung vom 23. Juni iül7 :n Nücks,cl)t auf Vcvmögcns» ^rpor» taiioncn aus den zum deutsche»^ Bunde gehörenden kaiserlich österreichischen ^ä-Ueln, unb um? gckchN der Fall ist, der Abschoß u-ch das Ab-fah'tegcld (ober Abzugs.'Nechi) zwischen den beldcrsiltigen Staalcn überhaupt aufgehoben weiden soll, so find dieselben über folgende Be» stlmmungen übereingekommen: i) Bei krli^er Vermögens, Ausführung,^ aus deli nicht zum deutschen Bunde gehörigen kaiserlich österreichischen Staaten und Landen in die königlich han-nor>er'scden Lande, und aus den lehttn in jene/ es mc^nundlese Ausführurg durch Auswanderung, Erbschaft, oder Legat, oder Brautschatz, oder Schenkung oder auf andere Art vcram laßt werden, ist eine Nachsteuer ( Abschoß, ^»liolla Iierednal-ia ) oder Absahrtsgcld, (Au«lB wändenings-Stcucr, <^c!U5U3 cini^l.ltion,^) zu erheben. Ausgenommen sind diejenigen Abgaben, welche mtt einem Erbschaftsanfall, Legat, (Z, Amts-Blatt Nr. m o. 16. September 18)7.) 66, Verkauf u. s. w. vevbunden sind, und ohne Unterschied, ob das Vermögen un i^ande bleibt oder huiausgezogen wird, ob der neue Besitzer ein Inlander oder Ausländer »st, in den bei< derseitigen Staaten etwa entrichtet werden müssen, wle z. B. Stämp.'ladgadcn, Erbschafls-sieuer, Zollabgaben u. dgl. 2) Die vorstehend festgesetzte Freizügigkeit soll Nicht allein auf die» jenigen Abschoß - Abgaben und Adfahrlsgelder sich erstrecken/ welche einel^ Tye^l des offenillchen Einkommens aus,riachen, sondern auch auf die» jenlgen, welche seither durch Städte, Gerichte-Herrschaften, Corporations, Gemeinden oder Individuen erhoben worden sind. Hlevon ma« chen jedoch diejenigen Falle, in denen Vermö» gcnsausfühcungen aus Ungarn und Sieben, bürgen in die hannoverischen Lande, und umge« kchrt aus diesen m jcne Staaten Start fin> dn Viertheil des Postritt, geldes von ^inem Pferde festgesetzt. — Nück«. sichtlich des ^chmier-und Postillons Trinkgeldes hat es jcdoch bei dem dermahligen Ausmaße zu verbleiben. — Welches m Folge herabgelangten hohen Hofkammer. Dccretes vom in. Au< gust l. I., Zahl36009, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Lalbach den 3l. Auaust, t6Z7. " Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gub. Natch. " Z. 1253. (2) Nr. 2ol^3 C u r r e n d e des k. k. inner. österr. Appellati 0 ns< Gerichtes. — Die großherzoglich hessische Regierung hat laut eines dem obersten Gerichts« Hofe durch Note der f. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei vom y. Juni 16^7 Mitgetheilten Promemoria des g'roßherzoglichm hessischen Geschäftsträgers die Einrichtung g?» troffen, daß für die Provinz Nheinhessen die Verhandlungen mit aublaiit'lschen Behörden über die Zustellung dcr Gerichtsacten an Iir< und Ausländer von dem großherzoglichen G^ neral-Staats, Procuratur zu Main; besorgt werden. — Dick'r wird die Zustellung der m Rhcinhcssen ausgefertigten Gerichtsurkunden mittelst directer Corrcspcindenz mit dci^ auswär» tigen Gerichtsbehörden bewirken; dagegen werden die für Einwohner der Provinz Nhcinhtt'< sen bestimmten, von ausländischen Behö^dm herrührenden gerichtlichen Urkunden in Zuknn't an ocn großherzoglich hessischem General- Staats^ Procurator zu Main,, zu übersen^ sey!,. — Für die Provinzen chtarkcn.burg uyd Oberh?,-scn werden die großhcrzogllchcn Hofgerichle zu Darmstadt u: st. zu bcthci' lcndcl^ Casse-Offlcler die Besorgung der Kricgs-caffe-Geschäfte zu übcrlasscn ist, bei der Bescr» zln'ig des dießfälllgen Dlensipostcns nur jene ^'ompitenicn berücksichtigt werden können, wel» chc sich d>'r vorgcschrlcbelien Prüsung für die bezüglichen 'Z'assegcjchäfte unterzogcl! haben. -» ^alhach am 2. September ^85/. Johann Freih. v. Schloißnig, k. k. Gub. Sccretar. KNvt- min landrechtliche Verlautbarungen. Z. l266. ^2) Nr. 6756. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen dcs Johann Aussen-cgg durch Dr. Homann, wider Elisabeth Ho-manu, i^llii)l.o l2^ä st. «. 5. c. ln die öffent- liche Versteigerung des, dcm Exequirten gehos rlgen, auf ^853 st. ZL'/^ kr. geschätzten 23Zu-kirchengült zu Nadmannboorf un ^a»!?achtr Krei» se gewllligel, und hlezu dre» Termme, und zwar auf den 27. November, auf den l8. December l. I , und 22. Jänner k. I., jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dcm Beisätze bestimmt worden , daß, wenn diese Gült weder bei der er« sten noch zweiten Fcllbicthungstagsatzung um den Schatzungsbettag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, jelbe beider dritten auch unter dem Schatzungsbctrage hintangege-bcn werden würde. Wo übrigens den Kaustil» stlgen frei steht, die dlcßfa'Üigen Lic>ta!ionsde-dingmsse, wie auch die Schätzung in der dicß-landrcchtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden oder bei dcm Exccutionsführer einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 29. August 18^7. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 1271. (2) Nr. 57l6. Verlautbarung. Gemäß hoher Gubermal-Verfügung vom lo. v. M., Z. 16733, wird am 19. d. M. um 11 Uhr del dem gefertigten Magistrate die Ml« nuendo - ^icitatlvn für die Beschotterung der Straße, von der Raanbrückc bis zum Hause Nr. 17 in der Vorstadt Gladlscha, und jener durch das so gcnannie Weiberthal vorgenom» men, und dabei als Ausrufspreis für die erstere Strecke der Betrag mit 266 ft. i5 kr., und fur die letztere mit 212 fi. 36 kr. angenommen werden. — Sladtmagistrat Lalbach am 6. Sep, tember 1L37. Z. «273. (2) ' ' ^ i c i t a t i 0 n s - A n k ü »: d i g u n g. Den 22. September l. I. wird in dcr k. k. M,litär^Verpfiegsmagazins-Kanzlei all-hier, das Waschen und Flicken der ararischcn Bettfournituren für das Mllllarjahr :856 im öffentlichen Licitationswcge behandelt und an den Mindcstbicthenden m,t Vorbehalt dcr hö-hcrn, Bestailgung hintangcgeben werden. — Wozu sämmtliche Unteri'.chmungsfählge unter dcm Beifügen gnaden werden, daß die zur Sl« chcrhclt deö k. k. Aerars zu erlegende Eauiion n: 5(^0 ss. E. M. bestehe, die ?lcitationsbeo»ngmssc aber zu den gewöhnlichen Amtsstunden allhler eingesehen werden können, und daß fcrncrs ohne Erlag der Caution Niemand zu der Verhandlung zugelassen wird. — Laldach dcn 12. Gep-tcmbcr 183/. 66ä 3. 1262. (2) 5ll Nr. ,1225 VI. Kundmachunq. Von der k. k. Cameral» Bezirks - Vermal» tung m Göcz wird h'cmlt bekannt gemalt, daß der Bc,ug dcr allgemeincn Ver,ehrunqs-steuer oon den liachbenannten Stsuerobjecten auf oas Verwaltungsj^hr i835, jedoch unter Vorbehalt dir wechselseitigen Verttagsaufkün-digung drei Monate vor Ablauf des Pacht» jahres auch auf die Dauer eines weitern Jahres unter der gleichen Bedingung versteigerungs-weise in Pacht ausgebrthen, und d>e bießfa'llig? mündliche Verfleigerun^, bei welcher auch mit dem Vadlum dsl^gte scht-lfil'che Offerte über, reicht wcrden können, wenn tS dle Pachtlufii» qen nicht oorpehcn, solche s^ton den Tag voe« h?r der Behörde^ bei welcher die Versteigcrung qcschllhf, zu libcrgebe^, an den nachbenannlen Tagen und Orten werde abgehalten werden. Au5rus«ipreisf. l Jahr v. Im polnischen Für die Tag der , . ^^^e W^'W^mT" " ^ be: welcher dle ssiost, Manche Fleisch Bezuke Hauptgemeinde Versteigerung ^5^""6 dan. Obst- gei>^«e^l Ml.'il «25. September K. K. Bezirks, Eenosetsch für sämmtliche 185/ Vormzt« Kommissariat 7210 — 990 —> tags Adelsberg Adelsbera) »^ - !26. Ecptember Adelsberg « . ^ 1L37 Vormit- bito Koschana( ^ags ^^ ^5 276 55 Petelint < i Slauis.a^ Den zehnten Theil des Vusrufsprejses haben die mündlichen kicltaliten lior der Ver, llkigerung als Vadium zu erlegen, die schr ft, ltcdm Offcrtc aber würden, wenn si? nicht mit dcm ,0 ^ Vadiumbelegtsind, unberücksichtigt Nnben müssen. Die übrigen Pachtbedmgnisse löhnen sowohl bei dieser Cameralbejicks: Verwaltung als dei sämmtlichen Gefalienwach-Uü-tcr, Il,spectoren in Illyrien und dem .ssüsi?lk° lande eingesehen werden. — K. K. Cam ral-bezirks « Verwaltung Görz am 6. September 183/. 2. 1261. (2) Nr. 10961. Edict. Von dem k. k. Verwaltungsamte zn?an>. sirciß wnd hiemit bekannt gemacht, daß am 26. Scptcmber l. I. Vormittags um y Uhr eine öffentliche Versteigerung zur Verpachtung der, der Staatshcrrschaft Landslraß gehörigen Vieh-n^Nlll) zu Landsnaß, auf sechs nach einander folgende Jahre, nämlich: vom l. Novcmbcr iPZ7 dls letzten October i8ä3/ in der Amts-ka^zm zu Lardftraß werde abschalten werden, woselbst die Bcdingnisse eingesehen werden kön-Nln. — Landstraß am 10. September 1LZ7. vermischte NerlautbarunLm. Z. 1272. (2) Licitations-Nachricht. Montag den 18. und den darauf folgenden Tag werden im Hause Nr. »z hinter der Franziscaner« Kirche verschiedene Zimmercin-richtlmgcn, dann Haus- und Kuchelgerat')-schaften, lm Licitationswege gegen gleich bar.s Bezahlung verkauft. Wozu die höflichste Einladung c,e,nacht wird. Lalbach qm 21. September 18)7. 665 Vlttbernial - Verlautbarungen. Z. HHg?. (l) Nr. 210Z6. Ku ndmachung/ betreffend die abzuhaltende Mmuend0'Ver< Weigerung wegen ?,tf?runq einiger kleineren Kanzlei »Requisiten und ^edürfnl^'e für das k. f. lllyriscbe'Guberlilum, dann einiger anderen k. f. Bchördcn und Aemter, zur Deckung d«s dleßsälligen Vcdarfcs,m V. I. ,6)6. — Zur Deckung d?S N.darfeS an emlgen kleinern Kanzlet «Rcqu'snen für daS k. k. tllyrische Gu, bcrnlUlN/ dann einiger anderer k. k. Behörden und Aemter im kommenden V. I. i836, wird am vierten October 18H7 VormMags um 10 Uhr «m hilrortlgen Landhauie und zwar hre Anböthe zu machen. — Vem k, k. illyrlschen Gtthernium La>bach am 7. September iUä7. Franz Glöser, k. k. Gubcrmal' Ecccelär. A.rcisämtltOe ^erlalUvnrnngrn. Z. i^'^3. (-) Nr. l^23. ^tachstch^l^de Kundmachung übcr die am 3o. scpicmber 1LZ7 be» dem Krclscimte in Lai» bach Vormittags um IQ Uhr abzuhaltende Sub-arrendirungsbch^ndlung wird h,emtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht: __ Kundmachung. Zur künftigen Velpsilgssickerstelllilig vc6 in der Hauptssation Laibach und l^oncurrenz befindlichen Mllmn-s, für die Zctt vom 1. No« vember ,637 bis Ende März i836/ dann dcr Beheiz und Belcuchtungsarnhcl hzs Ende April 33Z9, Wird am 3o. September 1637 Vormit- tags um 9 Uhr eine öffentliche Subarrendi-rungsbehandlung bei d Brodportionen, 2 5»'^ ^olh, 200 Haferpor« tlvnm, 3 '/tz Mctzcn, l3o Hcuportionen, ^ 10 Pfund, ^O Heuportwncn, 3 8 Pfund/ 20c» Streustrrhporllvncn, 2 3 Pfund; monathlich in t)o niederösterrcichlschen Mctzen hsrtenHolzc kohlen / 61 mederösterreicl). Pfund Unschlitte lichtcrn, 3o rilcderöstcrreichischen Pfund Un? schlitttalg, ^n lnedcrösicrr. Maß Brennöl, 2200 " 2^00 n. ö. Pfund Lampcndocht; vlerttljährig in 1600 Bund ^agcrsirol), » 12 Pfund. — y) Vcr dcr Verhalidlung hat jederOfferent Zoo fi. als Vadium bar zu erlegen, welches am Schlüsse dcr Verhandlung dcn Nichicrstchcrn wird rück-gcstcllt, von dem Erstchcr abcr biö zum Erlag der Camion rüclbchallcl, wc>d n, und ohne welchen Erlag Niemand nn^sbört wivi'. — 3) Muß der Erstcher bei Abschluß des ^'ntraclcs cine Caution mit Ü ^ dcr grsammtcn Gelder« tragniß eniwedcr im Baren ovcr in Staatspa, picren nach dem Course odcr auch fideljussl?r»sch zur k. k. Milltär - Hauptverpflegs l Magazins-Eaffe allhier leisten, jedoch wird hier bemerkt, daß nur die von der k. k. Kammerprocuratur als gültig anerkannten CautionllmstnlmeNte angenommen werden. — /.) Werden auch Offerte für emzclne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anböthe für gescimime Artikel bei glcichcn Preisen der Vorzug gegeben. Zur Beseitigung von Bcirrungrn müffen die Offerte der Commission schriftlich übergeben werden. —-5) Nllchiragsoffcrle, als den bestehenden Vors jchriflen zuwider, werden mchl at'gcnommtN Uno d.ihcr zurückgewieftn. — Dic wcltcrcn Allskülifte und Contl-actsbcdingungcn können täglich zu den gewöhnlichen An-.tsstundcn «n dcr k. k. Militär, Haupt - Vcrpfiegs -Magazms-kanzlei alldlcr eingsholt werden. — K. K. Krcisamt Laibach am ,3. September 183?. Stavt. unv lanvrechtliche Verlautbarungett. 3' !297. e!>n Gerichte auf Ansuchen der Elisabeth Putsch, w'dlr Eleonore Hanke, wegen schuldigen 83 ss. 16 kr. C. M. in dle öffentliche Versttigeruna des, der Crequirten gehörigen, auf 3i st. l6 kr. ge chHtztln Fahrnisse, als Prassen, Leib«-kleidung und Ellirlchtung, gewilllget, und hiezu (Z. Amts-Blatt Nr. lii d. 16. September 1337.) 2 666 drei Termine, und zwar auf den 25. Gcptem« ber, 9. und 23, October 28)7 jedesmahl um lc> Uhr Vormittags amallen Markte Nr. 42, mit dem Veisaye belilmwt worden, daß, wenn dlese Gegenstände weder be» der cistern noch zweyten F?lld»ethungs - Tagsayung um den Schayungsbetrag oder darüber an Mann ge« bracht werden könnten, selbe be« der dritten auch unter dem SchäyungSbetrage hlntangcgeben «verden würden. — Lalbach am 5. September 183/. _____ ___________ Z. 5282. (2) Nr. 7167. Edict. Von tcm k. k. Stadt- und Landrcchte in Arain wird hiemit bekannt gemacht: Es fey über Ansuchen des Joseph Arze, Vormundes,-und Michael Scherautz, Curator der minderj. Anton Arze schen Kmder, in die öffentliche? Versteigerung verschiedener, aus dem Anton Arze'schen Verlasse herrührender Effecten, als: Haus- und Zimmeremrichtulig, Weinfasser, Weine, Feldwerkzeuge bewilliget, und hiczu der i3. d. M. und die folgenden 2age jedes» mahl Vormittags von y — 12, und Nachmittags von 3-^6 Uhr im Hause Nr. 1/^ in der St. Petersvorstadt bewilliget wurden; wozu Kauflustige hicmit eingeladen werden. — L"i< bclch am 2. September 18^7. , Aemtltche Verlautbarungen. Z. 1236. (i) Nr. il22i/VI. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Be,;>rks-Verwaltung Lcnbach n-ird bekannt gemalt, daß der Bezug dcr allgemeinen Verzehrungsfteuer von den nachbenannten Gteuerobiecten lnden unten «naefüyrten zrue» Bezirken zusammen auf das Ve'rwaltungSjahr l3)8, jedoch unter Vorbehalt dcr wechselseitigen Vertrags > Aufkündung drei Monate vor Ablauf des PaHtjahres auch auf die> Dauer emes weitern Jahres unter der gleichenVedingung versteigerungsweise in P^icbt ausgebolhen und du tneßfällige mündliche Ver« fiel^crung, bei welcher auch d>? nach der hohen Gudtinial» Current ^om 20. Juni i836, Nr. i3l)53/ verfaßten, und mit dem Vadlum bl« legten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündli» chen Verweigerung der k. k. Eameral-Bezirks-Verwaltung zu?aibach zu übergeben, an dem nachbcnanntln Tage und Orte werde abgehalten werden. l Fur d.e ganzen pol.!i!chen mostu.Mai, ^, ,^ l ß Am Beider sodann , ^'s« « ^ Bezirke ObNmost Z » U 0 ttschee fünfundzwan- ^ ^ ^ Cameral- ^^ "' ^" ^ » zigstenGeptem-^ G^^s.Ver- - ^ I und ! ber l837 j waltung zu ! j » Vorminagsum. ^.^^^ , ! « Reifnitz il Uhr ^ ä«6o — l45a—H » 8 Vierzehntausend tin- « II ! hundert Gulden M. M.» Den zehnten Theil dieser Ausrufsprelse haben die mündlichen Licitanten vor dcr Ver, steigerung als Vadium zu erlegen, die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem »oprocentigcn Vadium belegt sind, unbe« Nlcksichtigt bleiben müssen. «« Ncbrigens kön- nen die sämmtliche» Pachtbcdi'ignisse sowohl bcl dieser Ca^meral-Bezirks, Verwaltung, als bcl dem Gefällenwach-Unterlnspector zu Gotlsch?e eingesehen werden. ^- K. K. Eameral.' Ve« zirks»Verwaltung Laibach am n. Septembtr i9Z7. 66? Z. 1287. (l) Nr. »I237/VI. . Kundmachung. Von der k.k. Eameral-Geznks-Verlvaltung ?aibach wlrd bekannt gemacht, daß ber Bezug der allgemeinen Verzehrnngssteuer uün den nachbenanalen Steuerobjecitn »n den unlen angefühlten zwei Vc^rken zusammen auf das Nerwaliungejahr i338/ jedoch unlcrVorbehlilt der weHlelsettlgen Verlrags - Auflün0l>ng drei Monate vor 'Ablauf oes Pach:jahr«s auch ouf die Dauer eines weltern Jahres unter der gleichenNedingung verstelgerungswclse m Pacht auegebothen, und die dießfallige mündliche Verengerung, bei welcher auch d»e nach der hohen Gubrrmal-surrendtvom 20. Iun« i336, sir. »3^36, verfaßten und m,t dem Vadlum beleben schriftlichen Offerce überreicht werden können, wenn es die Pachllust,g?n mckt uvr, ziehen, solchi schon vor dim Tage der n.Ü.-.dli-cken Verstelgeiung der s. f. Zü^.eral - Nczirlk-Verwaltung zu ^aibach zu übergeben, an dem nachbenannten Zage und Orte werde abgehallen werden. V " '' > A^'uf50"lft für ! D Wem, We,n i « Für die mo<^ u. Mal, <_. ,,. « Am Be. der ^, ^,„ Fleisch « politischen Bezirke Obftmoft s ! ! l l i , D Münkendorf siebcnundzsvan 9^,00 — lczoo —. l W zwanzigsten k. k. Eameral- R und Stpiember Veztrks-Ver- - W l837 waltung zu ^ ßi Flödnig um i, Uhr Lalbach 2650 — 55o — ^ 3 . Vormlttags «««^,«^.^-^.^ ^°^^ —,' h fü,^fz hntausend Gulden ^ U . l M.M. ! Den zehn'»n, 3he>l dicftr Ausrufsprcise haben die mündlichen ^Mauten vor der Vcr-sttigerung als Vad»um zu erlegen, die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie n,cht wlt dem lopr^cenligen Vadium belegt sind, undcrückfichilgt bleiben müssln. -- Uebrlgens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Camera!- Bezirks - Verwaltung, als bei dem Gefallenwach » Untelinspecior zu Kraxen eingesehen werden. »» K. K. Camera!-Vezirks-Vcrrraltung. Lalbach am l2. September 1637. Z. 1290. (l) Nr. 5/lä. Verlautbarung. Am 10. October d. I. werden in Folge hoher Gubcrn'al » Verordnung uom 3. v. M., Z. l5l6u, und löbl. k. k. KreiSamts- Inttmats vom 22. d. n., Z, 9779, die Hersicüun-gen der Wohngebaude und Zrocknungshütten der städtischen Ziegclöfen im Wege der Abstci-ycrung dem Minde^blethenden überlassen werden. — Die ^»citation beginnt um n Uhr, und der Ausrufspreis besseht ln 5?5 st. 26 kr. Die Btdingnisse sind taglich im Expedite des Magistrates einzusehen. — Stadtmagistrat ^aldach am 7, September i83". 3. li58. (Z) An das wohlthätige Publicum zu Laibach. Die Armemnstitulscommlsslon der Pro-vitizial « Hauptstadt ?aibach brmgt hlcmlt zur allgemeinen Kenntniß, daß diejen'gcn, welche sich durch eine nnlde/ an das Ärmenm» stilut zu verabfolgende Gabe von den Gratulationen zu Geburts- und Nah, mensfessen abermal auf ein Jahr zu enll ledigen wünschen, die dießfälligen Ellaßkarten in der Apotheke des Hcrrn Joseph Friedrich Wagner am Hauptplaye, glgm den gewöhli- 663 lichen Erlag von 20 kr. für die Person, erhtbcn können, daß sie aber die Gefälligkeit habm wollen, bei Abhohlung der Erlaßfarten ihre Nahmen deutlich geschrieben abzugehen, um sie in dcm nnnelst des Zeitungsblattes bekannt zu wachenden Verzeichnisse derjenigen, diesich durch Abnahme der Erlaßkarten von den Glückwün-schen zu GcburtS« und Nahmcnsfesten losgesagt haben, gehörig aufführen zu können. — Von der Almcn>Inssltuts»Eommission laibach am 21. August 1337. vermischte Verlautbarungen. Z. ,2Ü3. (,) 3^r. ,993. Ml«uend0'3icitatian. Zur Ucberlaffunq der an der zu ssaltenbrun über den Laidachstuß führenden Brücke nöthig be« fundenen Herstellungen, welche ail Zmimrrmannö» arbeit auf........46 st. 4, kr. an Zimmermannsmateriale auf . »6^ ft. 3u kr. an Schiniedarbeit auf .... 4 fl. 40 kr. zusammen auf 237 st. 5l kr. veranschlagt sind, wird von dem k. k. Bezilkscom« missariatc Umgebungen Laibachs, i,n teutschen Hause zu Laidack am 23. September ,637 Bor. mittags um 1, Uhr eine Minucndo-Licitation ad» gehalten werden ; wozu sämmtliche Unternehmungs« lustige mit dem Bcisahe eingeladen werden, daß die Baupepise und öicitatwnzbedingmsse in den Aintssiunden bei dcm genannten Bezilkscommissa« rialc eingesehen werten können. Laibach den 3. September »857. Z. «29,. (1) Nr. 1645. Edict. Von dem k. f. Bezirksgerichte der Umgcbun. gen Laidcichs wird hicmtt I?cka»n,t geinacht, daß alle Jene, die auf den Nachlaß des am ,4. Mai »UI^ zu Dobrauza Nr, 4 versioldcnen Halbhiibler, Lo« rcnz Ziber, aus »ras immer für einem Rcckts-.qrunde einen Anspruch zu machen go^enlcn, haben sellen bei der dießfaNs auf den 26. September l.I. Vormittags 9 Uhr anberaumten Anmeldungs» und 2ldl,>al>2lu»,gst^gsatzung sogcwiß anzumelden und gclttno darzuthun, widrigens sie sich die Falgen des § ä<4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werd?n. Laidacd am 2a. Juli »837. Z 2296. si) ^ In derNsSV.Valterttlllli'xben Buch-, Kunst-, Musikall-'N- und Ech? eibmatnialien-Handlung ln Laidach, sil-d nebst den messen aus- und lnlandlschen IVovu'l» d,s Buch, und Kunl^handels besonders empfchlungswerlh so eben angckommen: Cm vortreffliches ? r ai n isch es ^cbet« und Eldauunqsibuch, betitelt: „Kristjclnslvi Verl. uli sbrane Molitvc jiitranie, vezherne, in od S« Mashe, fa Spoved ia S. Oibliajilo, tudi dru- go podvuzhenie, Litanije, Tobiova Historl 1120 l'veto ^ll^olls^l^l: I'oimi iLZ/, ib'/^ B 0, gen fiark, 261 Seiten, 6., auf schö nem milchweißen Papier gedruckt,unge< bunden 2äkr., gebunden zu verschiedenen billigen Pre»sen; ^dann eine große Auswahl lramischer-/ lateinischer,, deutscher, und »ta-lienlschtr Gebetbllchcr in allen möglichen sm-banden; He>l. Bllder; Allasse und Karten d^r alten und neuen Welt; neue Mlisikalien für-alle Instrumente und für den Gesang/ beson-sonders aus den Opern: „ Norma llNl) Nachtlager in Granada," Tanze von Lan, mr und Strauß, auch die bellcbte Eachuchas und Chaaipagner - Galoppen; Galten, slV's tenl)apler, Evielkarten, Ep,ele, echtengl»sches wllßes us-d gefärbtes Briefpapier , so wie sonstige gute Schreib,, Zeichnen» und Mahler« Materialien; Wand-, Taschen» und Hauskae lender für l833. Z. 1263. (5) Llteräriüche Anzeige. D^e allgemein beliebten heiligen Lieder ('sVtvt'o ^eZn^) vom Hochw. Hrn. Pfarrer Blas Po-tozhnl'k haben in der 2. vermehrten 'Auflage so eben die Presse verlassen-, ,md s.,'d im Vet^ kaussgewölbe des Unterzeichneten dernial am Haupt-pla^e Nr. N, und nach Michel« im Malischen Halisc, dem Buchbinder Clemens gegenüber, das Stück im stc.sen Einbande um 12 kr zu habw. Filier sind in der nähmlichen einfachen Or, thographie n^bss einigen aliserlrilhlten Stäckeu au^ Themas von Kemptcn mich andere Schriften re-'-ll'giö'scn Inhaltes daselbst um fehr billige greise zu haden: ff. fr. Roms verier] -BetrSgt 6 23cj* f^if ge&. . —«. 6 Jiitra uboseh }? ?? ?> jj j? . — 6 Sdihavane sk?sane dutre „ „ ?> t —, ^ Dvanajst huk'iv Tomaaea Kemp- ijana 2 4 2?$- « • . . „ ? — 24 Krixev pol bctVQ&t 5 SÖg. . . „ . —., 5 Vgs l