781 Amtsblatt ^nr Laibacher Ieitung Nr. 105. Dienstag den 11. Mai 1869. (177—2) Nr, 795 u. 796. Concurs Ausschreibung. Zur Besetzung der bei den k. k. Staatsanwaltschaften in Graz und Laib ach erledigten, oder anderwärts dnrch allfällige Nebcrsetzung erledigt werdenden Staatsanwalts - Stellvertrcters-Stelle lnit den systemuiaßigen Bezügen wird der Concurs bis 24. Mai 1869 ausgeschrieben. Bewerber haben ihre belegten, bezüglich Laibach die volle Kenntniß der slovenischen Sprache nachweisenden Gesuche im Dienstwege bei dieser k. k. Oberstaatsanwaltschaft einzubringen. Graz, am 7. Mai 1869. K. k. M'er-S'taatoanwaltschaft. (179—1) Nr. 20737 Edict. Beim k. k. Kreis- als Strafgerichte zn Nu-dolfswerth erliegen nachstehende Gegenstände, welche von strafgerichtlichen Untersuchungen herrühren, in Bewahrung, als: 1 kleines Tischtuch, 2 Säcke, 10 Ellen Sa-tinglots, 4 wollene Halstücheln, 2 Stückeln gefärbte Cottonina, 3 lcinwandene Tücheln, 1 Handkorb, 3 irdene Töpfe, 1 Tragkranz, 1 Erdhaue, 1 Buruus grauer Farbe, 1 zeugener Rock, 2 lein-wandene Männerhemden, mehrere Ellen Hansleinwand, 1 grüne Kotze, 1 Tabakspfeife sammt Nohr, 1 kleiner Bohrer, 1 Taschenmesser, 1 Ta-scheufeitl (piM.), 1 Schloßband, 1 blccherne Zünd-hölzchenbüchsc, 1 blancs und 1 rothes Sacktuch, 1 Hosenriemcu, 3 Leintücher, 1 Tischtuch, 1 Hemd, 1 Stück Leinwand, 1 einfaches und 1 Doppelpi-stol, 1 Portemonnaie, 1 Paar Stiefel, 3 Paar Pfundlederne Sohlen, 2 Stück schwarzen KuhlederZ, 4 Paar pfundlcdernc Sohlen, 2 Stück schwarzen Leders, 26 Ellen weiße Cottonina nnd 3 Stückeln gefärbte Cottomna von 15, 20^, nnd 24 Ellen. Diejenigen, welche das Eigenthum auf obige Effecten nachweifen zn können glauben, werden hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist, vom Tage der dritten Einschaltung in die Laibacher Zeitung, sich zu melden und ihre Rechte auf die Sachen nachzuweisen, widrigens die beschriebenen Sachen veräußert und der Kanfpreis gemäß 8 358 St. Pr. O. an die Staatscasse abgegeben werden wird. Nudolfswerth, au: 27. April 1869. (180—1) Nr. 723. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k. Vergdirection Idria in Kram werden R500 Motzen Weizen, R4««> „ Korn, 60<> „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken nnd unverdorben sein, uud der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfnnd wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zn Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Getreide der gleichnamigen Gattung nm den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Liefcrauten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervcniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschastsamtes als richtig nnd unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, nnd es wird auf Verlangen dcsfelbcn der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-kreuzer Pr. Sack oder 2 Mctzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections casse zu Idria oder bei der t. k. Landcshauptcasse zu Laibach gegen classcnmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Steulpelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. Mai R869 bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, nnd der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstcllung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10pcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-courfc, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widrigens anf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahcnt die Vertragsverbindlichkei-ten nicht znhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesummtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge treide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Gndo Juni R8«5Z, die zweite Hälfte bis Mitte Juli R86V zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Bergdirection gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück stelluug unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspefcn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnifse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, dic derselbe aus den Contracts-Bcdingun gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstrcitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstcllungs- und E^ecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k.k. Bergdirectiou Idria, am 1. Mai 1869.